Kirchengeschichte: Die Hospitäler von Güstrow






Das St. Jürgens oder St. Georg`s Hospital von Güstrow

 

Im Zusammenhang mit weiteren Kapellen stehen die ehemaligen Hospitale unserer Stadt. Sie entsprachen den Hospitalen der damaligen Zeit in vielen norddeutschen Städten:
  - Hospital für Arme und Kranke, geweiht dem Heiligen Geist,
  - Hospital für heimatlose Wanderer, geweiht der Heiligen Gertrud [von Nivelles],
  - Hospital für Aussätzige und an ansteckenden Krankheiten leidenden, geweiht dem Heiligen Georg (niederdeutsch: Jürgen).

Bei ihrer Gründung wurden Hospitäler gerne – in Anlehnung an die Zahl der Apostel – für zwölf Personen oder ein Merfaches eingerichtet, war jedoch letztlich abhängig von der finanziellen Ausstattung der Anstalt und ihrer Stiftungen.



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Abb 1. Lage der Hospitäler der Stadt

Die drei Güstrower Hospitäler mit Patrozinium - St. Jürgen, St. Gertruden & Heilig-Geist - wurden durch den Magistrat der Stadt eingerichtet, aber durch Provisoren verwaltet, die vom Rat der Stadt bestimmt wurden und diesen rechenschaftspflichtig waren, da die Stadt für diesen Zweck keinen karitativen Orden besaß.
Die Kapellen (oder Kirchen) der Hospitäler unterstanden dem Domkapitel gemäß dem 1313 erteilten Privileg. Dieses besagte, dass " am Hospital der an ansteckenden Krankheiten und an Aussatz Leidenden, sowie am Hl. Geisthause kein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlich oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend " (1).






      Altardarstellungen St. Georg

Abb 2.  Darstellungen des Heiligen Georg

Der heilige Georg (dt. Jürgen), der Erzmärtyrer, wie er in der Ostkirche genannt wird - auch der "Drachentöter" genannt (* 3. Jh. in Kappadokien, Türkei - † 305 in Lydda / Israel) soll in jungen Jahren Offizier im Dienst des römischen Kaisers Diokletian gewesen sein. Ihm wurden glänzende Versprechungen für seine militärische Laufbahn gemacht, wenn er Abstand vom Christentum nähme. Doch auch grausame Folterungen ließen ihn treu zu Christus stehen. Soweit die Legende.
Er ist einer der 14 Nothelfer und Patron von 13 Ritterorden, außerdem Patron der Soldaten, Bauern, Reiter, Bergleute, Sattler, Schmiede, Waffenschmiede und Büchsenmacher, der Böttcher, Pfadfinder, Artisten, Wanderer und Gefangenen; der Spitäler und Siechenhäuser; der Pferde und des Viehs; gegen Kriegsgefahren, Schlangenbiss, Vergiftungen, Versuchungen, Fieber, Pest, Lepra und Syphilis (2). Außerdem ist er Schutzpatron von England, des byzantinischen Reiches, von Georgien, Äthiopien, Griechenland, Serbien, Tirol, Aragonien und Katalonien, Genua, Barcelona und Freiburg im Breisgau.
Auch im bäuerlichen Leben gehörte er zu den wichtigsten Heiligen. Ab dem Georgstag, dem 23. April, durften die Felder nicht mehr betreten werden, Dienstboten konnten an diesem Tag ihren Dienstherren wechseln und Schulden aus dem alten Jahr wurden maximal bis zum Georgstag gestundet.

Der Name Georg oder Georgius (griechisch Georgos, der Bauer) wird zum anderen von gerar (heilig) und gyon (Kampf) abgeleitet und heißt somit "heiliger Streiter", da er mit dem Drachen kämpfte. Eine zweite Herleitung kommt von gerai (heilig) und gyra (Sand) was "heiliger Sand" bedeuten würde. "Denn er glich dem Sande, da er schwer war durch seine großen Tugenden; klein und zerstückt durch seine Demut; trocken, da fleischliche Lust ihm fern blieb". Zum dritten von gero (Pilger), gir (kostbar) und ys (Ratgeber) "denn er war ein Pilger in Verachtung der Welt, kostbar durch seine Märtyrerkrone und ein Ratgeber, da er in dem Königreiche predigte (3).
Er wird als Ritter mit Schwert und Schild, auf weißer Fahne ein rotes Kreuz, den Drachen zu seinen Füßen durchbohrend dargestellt und sein Gedenktag ist der 23. April.

Papst Paul VI. veranlasste 1969, den Heiligen aus dem katholischen Heiligenkalender zu entfernen, da es Zweifel an seiner historischen Echtheit gibt (4).
Viele Legenden ranken sich um diesen Heiligen. Seine Verehrung in Europa setzte etwa zur Zeit der Kreuzzüge ein, nachdem Ritter seinen Namen aus dem Orient in ihre europäische Heimat trugen. So wurde er zum Schutzpatron der Kreuzfahrer und zu dieser Zeit entstand wohl auch die Drachen-Legende, die den Heiligen als Bezwinger des Bösen zeigen sollte.
Zwei frühen syrischen Kircheninschriften zufolge starb Georg in Lydda - dem heutigen Lod in Israel -, damals auch Diospolis genannt, den Märtyrertod. Gleiches besagt auch ein Kanon von Papst Gelasius I. aus dem Jahr 494, der Georg als verehrungswürdige Gestalt erwähnt. Andere Quellen geben Nikomedia - das heutige Ízmit in der Türkei - als Todesort an (5).

Die früheste erhaltene Fassung einer Georgslegende findet sich im sogenannten Wiener Palimpsest aus dem 5. Jahrhundert (6). Unter dem Perserkönig Datian in Melitene - dem heutigen Battalgazi nahe Malatya in der Türkei - erlitt er den Märtyrertod (in späteren Legenden wird der Peiniger als Richter Dacian vorgestellt, der die Martern Georgs in den Verfolgungen unter Diokletian veranlasste). In einer Vision soll Jesus selbst ihm ein sieben Jahre andauerndes Martyrium vorausgesagt haben, wobei er dreimal sterben und auferstehen werde. Einmal sollen ihm 60 Nägel gleichzeitig in den Kopf geschlagen worden sein. 812 verbot Patriarch Nikephoros I. die Legende in dieser Version, die fortan nur noch volkstümlich verbreitet wurde.

Die Georgs-Legende gehört zu dem spätantiken Legendenkreis der "Märtyrer vom unzerstörbaren Leben" (Zwierzina), die die christliche Auferstehungshoffnung thematisieren (so auch bei Katharina von Alexandria). Wegen seines Glaubenszeugnisses getötet, steht er doch immer wieder vom Tode auf. In der constantia mentis, seiner geistigen Widerstandskraft gegen den heidnischen König offenbart sich so das geistliche Vorbild des Märtyrers (7).
Die Identifizierung mit dem historischen Bischof Georg von Alexandria (357-361), der auch Anhänger des Arianismus war, ist jedoch unwahrscheinlich.





Vor den Toren der Stadt Güstrow und nördlich der Nebel lag einst das Sankt Georg`s Hospital (niederdeutsch Georg = Jürgen), daher auch als Sankt Jürgens Hospital bezeichnet. Zum ersten Mal wurde es 1313 urkundlich erwähnt (8).
Schon von seiner Lage her war es vorgesehen zur Aufnahme von Leuten mit ansteckenden Krankheiten und am Aussatz leidenden, einer Krankheit, die durch die Kreuzzüge auch in unser Land eingeschleppt worden war.



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Abb 3.  Lage des St. Georg o.a. St. Jürgens Hospitals

Doch bereits 1345 kam es zu einem heftigen Streit zwischen den Fürsten Nikolaus und Bernhard mit dem Güstrower Domkapitel. Die Landesherren hatten ohne Wissen und Zustimmung des Kapitels eine Kapelle eingerichtet und den Pfarrer der Kirche der alten Stadt mit der Aufsicht betraut (9). Die Zustimmung zur Weihe dieser Kapelle erfolgte von dem Domkapitel anscheinend nur "zähneknirschend", denn "... wenn auch von der in Güstrow üblichen geistlichen Regelung abgewichen werden muss, so fördern wir dennoch diesen Priester und Pfarrer der Altstadt darin, seine geistlichen Aufgaben zu erfüllen, wir dürfen und wollen ihn darin keineswegs behindern ..." (10).
Der Ärger des Domkapitels war verständlich, denn über den Pfarrer der Altstadt hatten sie keinerlei Befugnisse. Es muss wohl schon bald zu Streitigkeiten zwischen dem Domkapitel und dem Pfarrer der Kirche der alten Stadt Jakob Weitendorf gekommen sein, denn 1345 verzichtete dieser auf jedes Recht, "welche diese meine Kirche bisher an dem Hospital des hl. Georg außerhalb der Mauern von Güstrow gehabt hat" (11).
So musste der Pfarrer zum Heiligen Geist nun auch gleichzeitig die Kapelle von Sankt Jürgen mit betreuen (12).

Am 26. November 1346 bewidmen die Fürsten Nicolaus III. und Bernhard von Werle das St. Georgen-Hospital vor Güstrow "sancti Georgii extra muros oppidi Gustrowe" mit Eigentum in Sarmsdorf (13).
Bischof Heinrich von Schwerin, bestätigt am 29. November 1346 in Warin das Sankt Georgen-Hospital vor Güstrow "domum beati Georgii extra muros Gustrowenses" (14).

Am 7. Januar 1403 wird Johann Hoghas als Pfarrer in der St. Jürgens-Kapelle erwähnt (15).

Im Jahr 1405 kam es erneut zu einem Streit zwischen den Herzögen und dem Domkapitel um die Schirmherrschaft, das Patronat und die Rechte an und im Haus St. Georgen vor den Mauern der Stadt (16).

Die Stadt Güstrow zahlte 1509 bis 1516 jährlich den Leprosen (Aussätzigen) im St. Georgs-Hospital 8 Mark, von 1517 bis 1559 aber nur noch 6 Mark (17).

Die Kapelle von St. Georg, gelegen am Platz des späteren Jugendklubs in der Rostocker Straße 30, wurde nach der Reformation 1552 auf Befehl des Herzogs hin abgebrochen (18).
Infolge des "Permutationsvertrages" von 1662 (19) kamen das St. Jürgens-Hospital zusammen mit der Heilig-Geistkirche und ihrem Hospital endgültig in den Besitz des Herzogs, der auch das Patronat über die Kirchen und Hospitäler übernahm.

Zur Deckung der Kosten war das Hospital mit umfangreichem Landbesitz an der Straße nach Rostock und in dem Dorf Sarmstorf ausgestattet gewesen (20).

Nach einem Brand im Jahr 1704 - durch Blitzschlag ausgelöst - wird das Hospital zerstört, jedoch wieder neu aufgebaut (21).

Die Schließung des Friedhofes zu St. Jürgen erfolgt im Jahr 1830 (22).


 








 

Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
 - Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
 - StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
 - Mastaler, Wilhelm. Die Güstrower Kirchen bis zur Reformation vor dem Hintergrund der Geschichte, 2006; Vortragskonzept, unveröffentlicht, UpKKG

1  LHAS, MUB 3597, Güstrow vom 23.03.1313: Nicolaus, Johann und Johann, Fürsten von Werle, verleihen dem Domkapitel zu Güstrow das Privilegium, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels ein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. "... Daher haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edikt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz leidenden oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwiderläuft, ..."

2  aus: Ökumenisches Heiligenlexikon; https://www.heiligenlexikon.de/BiographienG/Georg_der_Maertyrer.htm

3  aus: Jacobus de Voragine: Legenda Aurea: Artikel Legenda aurea - Sanct Georg, aus dem Ökumenischen Heiligenlexikon - https://www.heiligenlexikon.de/Legenda_Aurea/Georg.htm

4  vgl. Maisuradze, Giorgi. Der heilige Georg - Ein Held christlicher politischer Theologie. in: Weigel, Siegfrid. Märtyrer-Porträts. Von Opfertod, Blutzeugen und heiligen Kriegern. München 2007, S.95-100

5  Benziger. Geschichte der berühmtesten Heiligen Gottes auf jeden Tag des Jahrs: nebst Erklärung der höheren Feste der Kirche, mit moralischen Anmerkungen, zur Ehre der Religion, und Erbauung der frommen Gläubigen, Band 1, 1793, S.413, BSB

6  Vashalomidze, G.Sophia / Greisiger, Lutz. Der Christliche Orient und seine Umwelt: gesammelte Studien zu Ehren Jürgen Tubachs anlässlich seines 60. Geburtstags, Band 56 von Studies in Oriental religions, 2007, S.234

7  Rein, Matthias. Conversio deutsch: Studien zur Geschichte von Wort und Konzept "bekehren", insbesondere in der deutschen Sprache des Mittelalters. Band 16 in Historische Semantik. 2012, S.129

8  LHAS, MUB 3597, Güstrow vom 23.03.1313: "... außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz leidenden ... das zum Recht der ... Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ..."

9  LHAS, MUB 6571, Güstrow vom 17.10.1345: "... Propst Hermann und der Dekan Albrecht, Domkapitel zu Güstrow, bestätigen, dass der Streit zwischen den Fürsten Nicolaus und Bernhard sowie dem Kapitel zu Güstrow wegen des außerhalb der Mauern der Stadt gelegenen Hauses des St. Georgs-Hospitals beigelegt sei. ..."

10  LHAS, MUB 6571, Güstrow vom 17.10.1345: Propst Herman und der Dekan Albrecht vom Domkapitel zu Güstrow, bestätigen, dass der Streit zwischen den Fürsten Nicolaus und Bernhard sowie dem Kapitel zu Güstrow wegen des außerhalb der Mauern der Stadt gelegenen Hauses des St. Georgs-Hospitals beigelegt sei. "... so haben wir ihnen [den Fürsten] gänzlich überlassen, dass dieses Haus stehen und bleiben soll und das auch die Kirche geweiht werden muß, in der die vorgenannten Fürsten und ihre rechtlichen Nachfolger für alle Zeit das Patronatsrecht haben werden, wobei wir aber den Priester, der dort jeweils in die Pfründe eingesetzt ist, begünstigen, nämlich dass dieser Priester den Insassen des Hospitals die Beichte abnehmen, ihnen das Abendmahl und die letzte Ölung geben und sie kirchlich beerdigen kann. Wenn auch sonst aus einleuchtenden Gründen von der in Güstrow üblichen geistlichen Regelung abgewichen werden muß, so fördern wir dennoch diesen Priester und Pfarrer der Altstadt darin, seine geistlichen Aufgaben zu erfüllen, wir dürfen und wollen ihn darin keineswegs behindern. ..."
  - vgl. a. Güstrow vom 18.10.1345: "Des Capitels zu Güstrow brieff, dass die irrung so wegen des gebowes des hauses S. Georgen vor Güstrowischen den edlen hern Nicolao und Bernhardo gebrüdern von Werle an einem und ihnen anders teilß ein gefallen, vorglichen sein in nachfolgender weise, alß das das gebew soll stehen bleiben, und zu einer Kirch geweihet werden, darin gedachte hern und ihre nachfolger das Jus patronatus ewiglich haben sollen, geben auch dem Priester doselbst macht, dass er denen so uff S. Jürgens hofe wohnen, die beicht hören, das Sacrament verreichen, und sie begraben müge." [StA, Extract der zum S. Jürgen vor Güstrow gehörige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rhate zu Güstrow befunden.]

11  LHAS, MUB 6592, Güstrow vom 23.12.1345: "Jacobus dictus Weytendorpe, rector ecclesie antique civitatis Guzstrowe" [Jakob Weitendorf, Pfarrer der alten Stadt Güstrow], entsagt allen Pfarrrechten an dem St. Georgen-Hospital vor Güstrow gegen eine Entschädigung
"Ich, Jacobus Weytendorf, Pfarrer der Kirche in der alten Stadt Güstrow, wünsche, dass es allen, welche diese Urkunde einsehen oder hören wollen, bekannt wird, dass ich auf jedes Pfarrrecht verzichte, welches diese meine Kirche bisher an dem Hospital des hl. Georg außerhalb der Mauern von Güstrow gehabt hat. Als Entschädigung für diesen Verzicht wird der jeweilige Magister dieses Hospitals an mich Jacob und alle meine Nachfolger, welche die genannte Kirche leiten werden, in jedem Jahr am Tage nach dem Feste des heiligen Bischofs Martin [11.11.] 4 Mark Hebungen in slawischen Pfennigen unaufschiebbar auszahlen."; vgl. dazu auch StA, Extract der zum S. Jürgen vor Güstrow gehorige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rhate zu Güstrow befunden, vom 25.12.1345]
  - vgl. a. Güstrow vom 28.12.1344: "Johann und Heinrich gebrüder die Wanenberge bekennen, dass sie verkaufft haben, Johanni von Kolne und Jacobo Worpel, einem borger, so beide wohnen zu Güstrow zwey teil des gutes die sie gehabt im gantzen dorfe Sarmstirpe mit allen nutz wie sie es gehabt und besessen. Ob sie auch wol zu dem Rossedienste den sie den hern von Werle vom Gute Mikow gethan, von diesen zweien teilen des gutes zu Sarmstorp hülfe gehabt, so sollen doch diese vorkauffte güter davon entfreiet sein, und der Rossdienst von den gütern zu Mikow allein geleistet werden. Solche zusage und geloffte haben von ihnen empfangen und angenommen Johan und Henneke und Ighe von Kolne und Jacob Worpel und die menheit der Rathmanne zu Güstrow, de nu sint gegenwardich und tu kommende unde de vormunder des hilghen Geistes un sunte Jurgens." [StA, Extract der zum S. Jürgen vor Güstrow gehorige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rhate zu Güstrow befunden.]

12  StA, Ratsprotokollbuch 1630-1641, Ratsprotokoll vom 06.07.1633: ":Ern. Balthasar Tarnovius, Priester zum Heiligen Geist
Last durch Simon, des Geistes Küstern clagende an und vorbringen, Alß er verschienen montags Zachariaß Witten ufm S. Jürgen das heilige nachtmaall verreichet, unnd nach verrichtung dessen die alte Pölchawsche befraget, worumben sie nicht, mit und nebens den andern so ufm S. Jürgen wohnen, sich bei der communion befunden, unnd zuforders mit gemelten Witten, der darumb gebeten, sich wie ehisten geziemet, zuvors vorleten und vortragen, daß sie ihn groblich injuryret, unnd in angesicht gesaget: Sie hette weder mit Witten noch mit ihme zuthuen. Er solte das heiligen Geistes warten, und hette mit dem S. Jürgens nicht zu schaffen.
Beclagten Polchawsche: Witte hette ihr vorgeworffen, als hette sie ihme die Würste aus dem Wiemen gestohlen, und soll er solchs darthuen, und ihr beweisen, hette aber Clägern nicht injuryret."
(Sie sollen sich vertragen und Abbitte tun).

13  LHAS, MUB 6700, Güstrow vom 26. November 1346: Nicolaus III. und Bernhard, Fürsten von Werle, bewidmen das St. Georgen-Hospital vor Güstrow mit dem Eigenthum von 42 Mk. Hebungen aus Sarmsdorf. "... omnium sanctorum suorum et sancti Georgii martiris, apponentes et dotantes, presentibus apponimus et dotamus ecclesie et curie sancti Georgii extra muros oppidi Gustrowe in felicem nostrarum et Progenitorum nostrorum animarum commemoracionem perpuis temporibus possidendo, ita quod prouisores et procuratores predicte curie sancti Georgii sacerdoti ...", vgl. a. StA, beglaubigte Abschrift einer Urkunde von 1353, in die innencionis sancte crucis, Urkunden der Pfarrkirche

14  LHAS, MUB 6701, Warin vom 29.11.1346: Heinrich, Bischof von Schwerin, bestätigt das St. Georgen-Hospital vor Güstrow.
"...Tercia vero littera, sigillo domini Jacobi dicti Weytendorp, rectoris ecclesie antique civitatis Guzstrowe, nostre Zwerinensis dyocecis, ... domum beati Georgii extra muros Gustrowenses, ..."

15  StA, Diplomatarium der Stadtprivilegien, Regesten vom 7.1.1403: Bischof Ludolf zu Schwerin, Herzog zu Mecklenburg, überträgt Tyderico Roggentin, Pfarrherrn zu Bistow, und Johanni Hoghas, Pfarrherrn in St. Jürgens Capelle bei Gustrow, Schwerinschen Stiftes, alle Sachen des Kapitels zu Gustrow Camminschen Stiftes wider Personen des Schweinschen Sprengels.

16  StA, Diplomatarium der Stadtprivilegien, Regesten vom 17.10.1405; vgl. d.a. MUB 6571 vom 17.10.1345

17  StA, Wilhem Mastaler. Erläuterungen zum Schoßbuch 1503-1559

18  LHAS, MUB 6686, Güstrow vom 1.11.1346: Johann und Heinrich Wanenberg, Brüder, geloben den Conventen zum Heil. Geist und St. Georg zu Güstrow, dass sie der Hülfe zu dem Rossdienste von zwei Dritttheilen des Dorfes Sarmsdorf entsagen.
"...Dyt love wy untruwen mit ener samenden hant deme convente to dem hilgen Gheyste unde deme convente to sunte Jurighen unde den, de ratman ouer desse twe convente zint, unde Johanne von Kolne unde Kopeke Worpele. ..."

19  StA, Permutationsvertrag [lat. permutare = Austausch, Umstellung] zwischen Herzog Gustav Adolph und dem Magistrat von Güstrow am 17.11.1662

20  StA, Kirchen-Visitationsprotokoll vom 04.10.1552; vgl. a. LHAS 2.12-3/5
  - vgl. a. Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd.2, Reformation und Gegenreformation, Schwerin, Bahn 1936, S.81
  - vgl. a. MUB 14243, Güstrow vom 21.12.1345: Die Fürsten Nicolaus und Bernhard von Werle haben aus ihrem Vermögen 42 M Hebungen von 6 Katen und 8 Hufen im Dorf Sarmstorf gekauft. "... wir haben aber der Kirche und dem Hospital des heiligen Georg das Eigentum der Hebungen von 42 M gegeben, mit der Bestimmung, dass die Provisoren und Prokuratoren des Hospitals dem Priester, dem wir diese Pfarre übertragen, in jedem Jahr an 4 Terminen 20 M auszahlen. Außerdem werden diese Provisoren des St. Georgs Hospitals dem jeweiligen Pfarrer der Kirche in der alten Stadt 4 M alljährlich unaufgefordert zahlen. Die übrigen Hebungen aber, Einkünfte und Opfergaben der Gläubigen, die in der Kirche oder in den Opferstöcken dargebracht werden, müssen in voller Höhe zum Nutzen der Armen und der Aussätzigen, die in diesem Hospital leben, verwendet werden. ..."; vgl. dazu a. die Bestätigung durch Bischof Heinrich von Schwerin vom 27.12.1345 [MUB 14244]
  - vgl. a. MUB 6660 und 6666, Güstrow vom 08.06.1346: Die Fürsten Nicolaus und Bernhard von Gottes Gnaden von Werle bestätigen dem Priester Konrad von Dülmen eine von ihm zu Sarmstorf (in den Höfen des St. Georgen-Hauses zu Güstrow) erkaufte Leibrente; "... Hebungen von 24 Mark slawischer Pfenninge, die er für 200 Mark derselben Münze als Leibrente gekauft hat, von de Hofe Köpekes des Langen und seinem acker, der jetzt an die Kate des Henning von Parum angrenzt, 2 Pfd [= 40 Schilling] Pfenninge; von dem Hofe des Henning von Güstrow 4 Mark Pfennige weniger 4 Schillinge und 3 Scheffel Korn; je einen Weizen, Gerste und Hafer, von dem Hofe der Witwe des Hinzeke Hagen ein Pfund Pfennige; von der kate des Henning von Parum 3 Scheffel Korn, jr rinen von Weizen, Gerste und Hafer; vom Hofe des Henning von Strenz 5 Mark Pfennige, vom Hofe des Kotekendorf 10 ½ Mark, von der Kate des Dietrich nahe beim Tor 10 Schilling Pfennige. ... Aber gleich nach dem Tode von Konrad sollen die vorgenannten Hebungen wieder für das Haus oder den Hof von St. Georg frei sein und zur Verwendung für die Armen und Schwachen, die dort wohnen, zur Verfügung stehen. "
  - vgl. a. MUB 6859, Güstrow vom 02.07.1348: "Johannes und sein Oheim Hennekinus und Ige, genannt von Colne, schenken dem Kloster [Hospital] S. Georg außerhalb Güstrow den drittenn Teil ihrer in Sarmstorpe erkauften Güter und Hebungen, ..."; vgl. a. Gutsakten Sarmstorf
  - vgl. a. MUB 6946 vom 28.03.1349: "Der Rat der Stadt Güstrow und der Convent zu St. Georg bestätigen die Schenkungen Johanns von Köln und Mechthild von Bresen."
  - vgl. a. StA, Akten der Pfarrkirche: "Der Kirchenlehen zu St. Jürgen gehört den Fürsten zu vorlehnern und hat Er Bastian Herbrecht gehabt. Dazu geben dier armen zum predichtstule jerlich 5 fl."

21  StA, Bauakten 1704

22  StA, Akten der Pfarrkirche 1830






Abbildungen

Abb. 1  Detail aus der Karte "Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage Carte von der Stadt Güstrow nebst einen gewissen Districk dehren Feldt-Marck ...", 1727, G. Helwig, NLA HA, 72 M / 21 g

Abb. 2  Darstellungen des Heiligen Georg
Bild links: Darstellung des Heiligen Georg im Kampf mit dem Drachen, aus dem Gebetbuch Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg (1525-1576) mit Miniaturen von Simon Bening, Nikolaus und Albrecht Glockendon und Sebald Beham, Universitätsbibliothek Kassel
Bild Mitte: Holzschnitt aus der Schedelschen Weltchronik, Nürnberg 1493, f.124, v2, Darstellung des heiligen Georg als mittelalterlicher Ritter mit Lanze und Georgskreuz-Banner
Bild rechts: Darstellungen aus Schnitzaltären aus dem 15.Jh.; links: Altar Dorfkirche Bellin, Linker Flügel, Untere Reihe, 1ter v. Links; Rechts: Darstellung in einem Triptychon des Stifsmuseums von Heiligengrabe, Mittelteil, oben rechts, MM 2019

Abb. 3  Detail aus der Karte "Stadt Güstrow, Nordostteil der Flur Carte eines gewissen Districts vor den Mühlen Thor von der Stadt Güstrow, nebst Specification und beygefügter ...", 1727, Otto Johann Heinrich von Bonn, NLA HA, 72M / 23g

 

 




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