Die "Alte Stadt" Güstrow und ihre Kirche
Nachdem sich die Grenze des fränkischen Reiches im 11. Jahrhundert bis zur Elbe vorgeschoben hatte, wurde diese durch die militärischen und politischen Aktivitäten des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen (1142-1181) gesichert. An dieser Grenzlinie entwickelte sich bald ein reger Tauschhandel, der auch als Fernhandel das slawische Gebiet bis über die Oder hinaus nach Osten erreichte.
Im Verlauf der Zeit hatten sich bereits regelrechte "Handelsstraßen" herausgebildet, die von den Kaufleuten immer wieder benutzt wurden. Nach neueren Erkenntnissen und archäologischen Funden, besonders von polnischen Wissenschaftlern, legten diese Händler seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zur Sicherung ihrer Waren besonders an Flussübergängen eigene Siedlungen an, aber ohne landwirtschaftliche Nutzung. Diese lagen gewöhnlich außerhalb einer bereits vorhandenen Burg, aber noch in deren Schutzbereich. Die größeren dieser Siedlungen, eigenständig im slawischen Raum angelegt, waren bereits mit einem Markt und eigener Kirche versehen. Diese Siedlungen werden heute als "Burgstädte" bezeichnet.
Handel und Kirche waren im 12. Jahrhunderts bereits eng miteinander verknüpft und der wandernde Priester als Begleiter der Kaufleute war eine vertraute Erscheinung im Ostseeraum.
Durch neuere Forschungen zur Stadtentwicklung konnte in den vergangenen Jahren auch darauf hingewiesen werden, dass wahrscheinlich die vorhandenen Fernverkehrsstraßen zu den Keimzellen der Stadtentwicklung im Raum östlich von Saale und Elbe geworden waren. Mit Hilfe der Patrozinienforschung, die sich mit den Heiligen befasst, denen die einzelnen Kirchen geweiht wurden, gelang der Nachweis, dass sich um 1200 an verschiedenen Orten dieser bedeuteten Straßen Siedlungen gebildet hatten, in denen sich genossenschaftlich organisierte Fernhandelskaufleute ständig oder zeitweise niedergelassen hatten. Sie erbauten ohne die Mitwirkung des Adels oder des Landesherrn eigene Kirchen, die fast immer dem hl. Nikolaus geweiht waren. Wir müssen heute davon ausgehen, dass die aus dem 13. Jahrhundert überlieferten Ersterwähnungen unserer Städte nicht immer mit der tatsächlichen Gründungszeit in Einklang zu bringen sind. Der Ursprung unserer Städte im Kolonisationsraum östlich der Elbe wird danach viel früher erfolgt sein, als bisher angenommen wurde. Ein Vergleich mit älteren Städten im westlichen Kulturraum ist schon wegen des zeitlichen und kulturellen Abstandes nicht möglich.
Diese Siedlungen lagen ungeschützt vor einem Flussübergang (Furt oder Brücke), da sich der unter Königsschutz reisende freie Kaufmann auf diese Sicherheit verließ und nicht der feudalen Herrschaft unterstehen wollte. Er vermied deshalb auch die Nähe einer evtl. vorhandenen fürstlichen oder adeligen Burg. Diese Siedlungen verwalteten sich selbst und bildeten eine eigene Gemeinde, deren Kirche fast immer dem hl. Nikolaus geweiht war. Sie besaßen neben einem eigenen Rat auch einen eigenen Markt.
Mit diesem Beitrag soll auch der Versuch unternommen werden, die neuen Erkenntnisse über das Auftreten dieser "Burgstädte" im Ostseeraum mit den Urkunden der Stadt Güstrow zu vergleichen, in denen zwar die "Alte Stadt Güstrow" erwähnt wurde, ihre Rolle bei der Stadtgründung jedoch nicht eindeutig geklärt werden konnte. Zwar war bereits Hoffmann davon überzeugt, dass die Gründungen von Rostock und Wismar auf Kaufmannssiedlungen zurückzuführen seien, die das Stadtrecht erhielten, doch war Krüger der Ansicht, dass Güstrow "neben einem slawischen Wendendorf" entstanden sei, das später in der deutschen Stadt aufging.
Es hat sehr lange gedauert, bis es gelang, den genauen Standort der "Alten Stadt" wieder zu lokalisieren. Erst eine Rettungsgrabung, die im Zusammenhang mit Bauarbeiten erfolgte, erbrachte 1983 den endgültigen Nachweis der Lage des "Alten Kirchhofes", und damit auch der "Alten Stadt".
Allerdings ist die Quellenlage zu Nachrichten über die "Alte Stadt" recht mangelhaft. Die Gründe dafür sind in der Tatsache zu sehen, dass bei dem 1. großen Stadtbrand 1503 in Güstrow alle Urkunden auf dem Rathaus vernichtet wurden. Außerdem war die "Alte Stadt" bereits 1247 in den Bereich des Bistumslandes Warin-Bützow gekommen. Die hier evtl. vorhanden gewesenen Urkunden des Bützower Kollegiatstiftes wurden im 30-jährigen Krieg nach Dänemark ausgelagert, wo sie im 18. Jahrhundert einem Brand in Kopenhagen zum Opfer fielen.
Bei den nachfolgenden Ausführungen zur "Alten Stadt" werden auch Berichte über eine "Neustadt" in Güstrow berücksichtigt, da das Problem "Altstadt / Neustadt" in der Vergangenheit oft zu Verwirrungen geführt hat.
Die erste urkundlich belegte Erwähnung des Ortes Güstrow stammt aus dem Jahre 1226 mit der Stiftung einer Kollegiatkirche durch den Fürsten Heinrich Borwin II. von Rostock an einem Orte, "der Güstrow genannt wurde" . Der Standort dieser Kirche, der heutigen Domkirche in der Nähe der fürstlichen Burg, ist unbestritten. Dabei kann als sicher angenommen werden, dass ohne den Schutz durch eine Burg – so unbedeutend sie zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag - die Stiftung der Kollegiatkirche an dieser Stelle nicht erfolgt wäre.
Die Verleihung des Stadtrechtes muss wegen des frühen Todes des Fürsten Heinrich Borwin II. in der Zeit zwischen 1219 und 1226 erfolgt sein, da er seit 1219 bereits gemeinsam mit seinem Vater Heinrich Borwin I., dem Schwiegersohn des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen, die Regierung des Landes geführt hatte.
Aus einer Urkunde des Jahres 1243 erfahren wir im Zusammenhang mit einer Schenkung von Landbesitz aus dem Dorfe Klein Schwiesow an die Kollegiatkirche durch den Fürsten Nikolaus von Werle von dem Vorhandensein einer Kirche in der alten Stadt Güstrow. Diese alte Stadt lag nördlich der Nebel an der Straße nach Rostock im Bereich der heutigen Neukruger Straße / Wendenstraße. Nach dieser Urkunde sollte der dritte Teil der 4. Hufe dieser Schenkung für die Lichter der Kirche in der alten Stadt "civitas antiqua guzstrowensis" verwendet werden. Die alte Stadt, die hier als "civitas" bezeichnet wurde, hatte zu diesem Zeitpunkt also bereits eine fertige Kirche, während an der Kollegiatkirche, für deren Bau der 2. Teil der genannten Hufe bestimmt war, noch lange gebaut wurde.
Zum 01. Juli 1248 erfahren wir aus einer Urkunde vom Abbruch der angrenzenden Neustadt . Dass aber nicht die "Neustadt" abgebrochen wurde, sondern die "Alte Stadt" aufgegeben wurde, lag auch an der Erkenntnis, dass eine Befestigung der "Alten Stadt" aus topographischen Gründen kaum möglich war; lag sie doch auf einer flachen und nach Norden ansteigenden Diluvialscholle, die nach 3 Seiten völlig offen war. Im Gegensatz dazu war der Ort südlich der Nebel verhältnismäßig leicht zu befestigen und durch die Anwesenheit von Burg und Kollegiatskirche auf jeden Fall vorzuziehen. Dieser Ort war bereits durch die Niederungen der Nebel und den drei großen Seen im Süden weitgehend geschützt.
Anscheinend begannen die Arbeiten an den Befestigungen der Stadt kurz vor 1300. Anscheinend begann auch zu diesem Zeitpunkt die Umgestaltung des Straßennetzes der Stadt nach dem damals üblichen geometrischen Muster.
Die Füllung des abgesteckten Stadtinneren der "Neustadt" mit Gebäuden wird dabei nur recht langsam erfolgt sein und am Marktplatz begonnen haben. Wahrscheinlich war auch bis zum Jahre 1300 die Stadtgröße endgültig festgelegt, nachdem 1293 der Fürst seine Wassermühle am Mühlentor aus dem Landrecht entlassen und dem Recht der Stadt unterstellt hatte. Wir können annehmen, dass in diesem Zeitraum auch die Burg- und Domfreiheit in den Befestigungsring der Stadt einbezogen wurde. In diesem Zusammenhang wird auch die alte Stadtgrenze an der "Badstubenstraße" (heute Grüner Winkel) aufgegeben und von der "Langen Straße" zur "Gleviner Mauer" vorverlegt.
Mit dem Umbau der Stadt nach einem geometrischen Muster kann auch der archäologische Befund der Grabungen am Pferdemarkt in den Jahren 2000/01 gedeutet werden. Dort war die ursprüngliche Bebauung nach dem l2. Jh. plötzlich abgebrochen und erst im 14. Jh. mit breiteren Straßen wieder fortgesetzt worden . Doch dabei ließ man an dieser Stelle den bisherigen Straßenverlauf, der doch gar nicht in das neue geometrische Muster passte, aus irgendwelchen Gründen unangetastet.
Nachdem die Güstrower Kanoniker sich bereits 1235 dem Bischof von Cammin unterstellt hatten, unterstand die Siedlung nördlich der Nebel in kirchlicher Hinsicht der Aufsicht des Schweriner Bistums. Dadurch hatte weder die Stadt noch das Domkapitel weiter ein Interesse an diesem Ort, dessen Kirche schon 1270 der Bützower Stiftskirche unterstellt wurde. Die alte Stadt aber ging nur langsam unter. Aber auch die Stadtbrände haben ihren Anteil am Untergang gehabt. Die Einwohner verließen den Ort und die Gebäude verfielen. Nur die Kirche der Alten Stadt hatte noch eine ganze Weile weiter Bestand gehabt.
Die Kirche von Alt-Güstrow war also als gleichberechtigt mit der Kollegiatkirche angesehen worden. Diese Selbständigkeit wurde im Jahre 1258 nochmals bestätigt, als der Bischof Rudolf von Schwerin das Kapitel der Kollegiatkirche in Güstrow vor dem päpstlichen Richter in Hamburg wegen des u.a. auch in Alt-Güstrow erhobenen Zehnten verklagte . Die Kirche der alten Stadt war zu dieser Zeit kirchenrechtlich von der Güstrower Kollegiatkirche getrennt gewesen, die sich inzwischen dem Bistum Kammin in Pommern unterstellt hatte . Endgültig wurde die Kirche von Alt-Güstrow 1270 dem Archidiakonat (Bannrecht) der Bützower Kollegiatkirche unterstellt .
Die Tatsache der Unabhängigkeit der Kirche – und damit auch der mit ihr verbundenen Gemeinde - von Alt-Güstrow wurde nochmals im Jahre 1313 von den Fürsten Nikolaus, Johann II. und Johann III. bestätigt, als sie anordneten, dass " ... an keinem Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche [der Kollegiatkirche] oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, ...." . Ohne Zustimmung der Kollegiatherren durfte also innerhalb und außerhalb der Mauern der Stadt keine neue Kirche erbaut oder eine heilige Messe gefeiert werden. Diese Weisung sollte ausdrücklich gelten für den Rechtsbereich der Kollegiatkirche "oder der Kirche der Güstrower Altstadt". Damit bestätigten die Fürsten unter Zustimmung des Kapitels der Kollegiatkirche nochmals die Gleichberechtigung der beiden Kirchen, des Domes und der Kirche von Alt-Güstrow .
Das Privileg von 1313 wurde dem Domkapitel von den Fürsten Nikolaus III. und Bernhard im Jahre 1342 nochmals bekräftigt. Dieses Vorrecht sollte ausdrücklich gelten in dem Gebiete, "das zum Kirchenrecht der oben erwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der alten Stadt Güstrow gehört" . Also auch hier wurde die Kirche der Alten Stadt Güstrow nochmals von dem Domkapitel als eigenständige Kirchgemeinde anerkannt.
Im Jahre 1345 war es jedoch zu einem Streit zwischen dem Domkapitel sowie den Fürsten Nikolaus und Bernhard gekommen, da diese in dem Aussätzigen-Hospital St. Georg (Jürgens-Hospital) vor den Mauern und nördlich der Nebel eine Kapelle gestiftet hatten ohne vorherige Zustimmung des Kapitels. Obgleich damit von dem Privileg des Jahres 1313 abgewichen wurde, versicherten die Domherren: " ... so fördern wir dennoch diesen Priester und Pfarrer der Altstadt darin, seine geistlichen Aufgaben zu erfüllen" . Diese Urkunde bestätigt erneut, dass der Pfarrer der Kirche in der Alten Stadt nicht dem Domkapitel unterstand und auch nicht von diesem eingesetzt wurde.
In den folgenden Jahren muss es jedoch zu einer einschneidenden Veränderung in der Stellung der alten Stadt gekommen sein. Die erhaltenen Nachrichten deuten darauf hin, dass die Bewohner der alten Stadt, die Fernhandelskaufleute, ihre Siedlung aufgegeben hatten, um in die jetzige Stadt südlich der Nebel zu ziehen. Diese war inzwischen mit einem festen Mauerring umgeben worden und bot den Bewohnern mehr Schutz, als ihnen die ungesicherte alte Stadt bieten konnte. Man hatte wohl auch eingesehen, dass eine Einbeziehung der alten Stadt in den Mauerring der herrschaftlichen Stadt, die inzwischen südlich der Nebel und der fürstlichen Burg um den "Pferdemarkt" herum entstanden war, aus topographischen und finanziellen Gründen nicht möglich war. Dieser Umzug lässt sich aus drei Urkunden ableiten, in denen sich plötzlich der Rat der Stadt Güstrow als "Rhaatt der alten und Newen Stadt" bzw. als "Ratmänner der neuen und der alten Stadt Güstrow" bezeichnet haben . Diese Formulierung der "ratmannen tou Guzstrow, beyde nye unde old", wird nochmals im Jahre 1360 benutzt . Danach hatte sich die alte Stadt von alleine aufgelöst und sich ihr Rat mit der Verwaltung der "neuen Stadt" südlich der Nebel vereinigt.
In diesem Zusammenhang muss auch die Kirche der alten Stadt ihre Bedeutung weitgehend verloren haben, denn nach einer vor 1358 ausgestellten Urkunde des Domkapitels übernahm jetzt der Dekan des Kapitels die freigewordenen Einkünfte aus dem Kirchspiel der alten Stadt . Zu dieser Kirche gehörte von alters her auch das fürstliche Dorf Suckow, das auch weiterhin zur Kirchgemeinde der alten Stadt gehörte.
Über den Zustand der alten Stadt Güstrow berichtete Schröder: "(1459) ist die Kirche daselbsten aber noch bestehen geblieben, doch seyn einige Bauersleute aus Suckow Vorsteher oder Juraten dieser Kirche geworden" .
Der Name unserer Stadt "Güstrow" stammt vielleicht von einer nordöstlich neben der alten Stadt gelegenen jungslawischen Siedlung, die anscheinend den Namen "guzstrowe" oder ähnlich trug. Es ist aber auch möglich, dass eine andere spätslawische Siedlung – oder Siedlungsgruppe – aus der unmittelbaren Nähe diesen Namen getragen hat, der dann von der Stadt übernommen wurde.
Nach dem Visitationsprotokoll von 1552 ordnete der Herzog an, alle vor der Stadt noch stehenden Kirchen oder Kapellen abzubrechen, um mit den gewonnenen Steinen in der Stadt eine Schule zu errichten. Diesem Befehl fiel anscheinend auch die Kirche der alten Stadt zum Opfer, denn es haben sich keine Baureste erhalten und nach dieser Zeit wird sie nicht mehr erwähnt .
In seiner Beschreibung der Stadt Güstrow berichtete Thomas im Jahre 1706: " ... Nur ein etwas höher gelegenes Feld in der Nähe der Ziegelei, ein nach allen Seiten hin etwas aufragender Hügel, pflegt als der alte Kirchhof bezeichnet zu werden, an 2 oder 3 schon absterbenden Lindenbäumen heute noch zu erkennen" . Damit verschwindet die anscheinend älteste Kirche der Stadt aus dem Blickfeld der Geschichte.
Am 20. März 1768 verbietet der Magistrat das Abgraben von Sand von dem alten Kirchhof bei den Fünf Linden vor dem Mühlentor . Das scheint auch die letzte Erwähnung des alten Kirchhofes zu sein.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
- LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
- Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
- MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
- MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
- NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
- Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
- StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
- Albrecht, Hans: Rostock und Güstrow, eine siedlungsgeographische Studie, Diss. masch. Univ. Rostock 1921
- Deppe, Hans-Joachim: Grundrisse von Städten der mecklenburgischen Herrschaft Werle. Eine vergleichende Studie, in: Carolinum, Jg. 50, Nr. 96 (1986/87) S. 51–87; Jg. 51, Nr. 97 (1987) S. 31–63
- Deppe, Hans-Joachim. / Schoknecht, Ulrich. Die "Vorderstadt" Güstrow. in: "Chronik". Schriftenreihe des Warener Museums- und Geschichtsvereins, Heft 24 (2002)
- Escher, Felix. Frühe Stadttopographie in Spandau, Köpenick und Berlin / Cölln. in: 13. Berliner Archäologentag am 4. Nov. 2009
- Franck, David. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow u. Leipzig 1753 bis 1757
- Hünermörder, Das Kollegiatstift Bützow, in: 750 Jahre Stiftsskirche St. Maria, St. Johannes und St. Elisabeth Bützow. Tagungsbericht 1998
- Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow, in: MJB, Bd. 94 (1930), S. 112-126
- Krüger, Karl. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh.s, in: MJB, Bd. 97 (1933) S. 1–86
- Mastaler, Wilhelm. Die Anfänge der Stadt Güstrow. Publikation 2010; Homepage: Anfänge der Stadt Güstrow, 2010 / HP 2011
- Spangenberg, Hans. Die Bedeutung der Stadtsiedlung für die Germanisierung der ehemals slawischen Gebiete des Deutschen Reiches, in: MJb, Bd. 99 (1935)
- Struck, Wolf-Heino. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den mecklenburgischen Landstädten. in: MJb, Bd. 101 (1938)
- Reisebeschreibungen des Ibrahin ibn Jacub, 973. in: Jacob, G., Arabische Berichte ... aus dem 9. Jh. Berlin / Leipzig 1927
- Ruchhöft, Fred. Siedlungsgeschichtliche Komponenten zur Gründung der Stadt Güstrow. in: MJb, Bd. 116 (2001)
- Schedius, Georg. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647. Übersetzung von Dr. Marquardt, 1911
- Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Bd. 4, S. 187–265
- Schoknecht, Ulrich. Menzlin. Ein frühgeschichtlicher Handelsplatz an der Peene. Berlin 1977
- Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg, Wismar 1739
- Steinert, Michael. Priester, Kaufleute und Ritterheere. Eroberungen und Neugründungen von Städten an der Ostsee im 12. und 13. Jahrhundert. in: Jahresberichte für deutsche Geschichte, Bd. 48, Berlin 1986
- Stuth, Steffen: Das Güstrow des Magisters Schedius, in: Güstrower Jahrbuch, Jg. 1996 (1995) S. 241–245
- Witte, Otto. Geschichte Mecklenburgs, In: Mecklenburg-Vorpommern. Historische Landeskunde Mitteldeutschlands. Würzburg 1989
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Quellenverzeichnis
LHAS, MUB 323 vom 03.06.1226: "Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Herr zu Rostock, entbiete allen immerdar meinen Gruß. ... Obwohl ich durch die Schwachheit meines Fleisches daran gehindert, nicht meinen ganzen Besitz zum Dienste Jesu Christi hingeben kann, so wollte ich doch, so wie mir es der Geist des Herrn eingegeben hat, für das Seelenheil sowohl meiner Vorfahren wie auch meiner Nachfolger, besonders auch für mein eigenes Heil sorgen, und habe deshalb von meinem eigenen Erbbesitz, den ich billigerweise und rechtmäßig von meinen Voreltern erhalten habe, an dem Orte, welcher Güstrow genannt wird, eine Kollegiatskirche zu Ehren des furchtbaren Gottes, der gleicherweise den Odem des Fürsten wie des armen Mannes fortnimmt, und zu Ehren der immerdar unbefleckten Gottesmutter und jungfräulichen Maria, sowie auch des seligen Evangelisten Johannes und der seligen Jungfrau Cecilie gestiftet und auf den Rat meines Herrn Brunward, des Schweriner Bischofs, sowie auch im Einverständnis mit meinem Vater Borwin, dem Herrn von Mecklenburg, und meiner Söhne Johannes, Heinrich, Pribislav mit den unten angeführten Einkünften ausgestattet. ...
Diese Güter nun und diese Dörfer habe ich ebendieser Kirche und ihren Dienern mit allen Rechten und Nutzungen an Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern und Brachland aus freien Stücken zugewiesen: Gutow, Bölkow, Gantschow, Demen mit dem daneben liegenden See. Außerdem habe ich ihnen im Dorfe Sukow vier Hufen mit allen Gerechtsamen daran freiwillig übereignet. Überdies habe ich ihnen noch für einen besonderen Altar, ... ebenfalls zum Nutzen der Kanoniker, folgende Einkünfte aus freien Stücken angewiesen: Im Dorfe Kamin den Zehnten von vier Hufen mit allen meinen Rechten daran, im Dorfe Karow den Zehnten von vier Hufen, die ich dort unter den Ackern meines Eigenbesitzes eingerichtet habe. ..."
- vgl. a. Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow. in: MJB, Band 94, 1930, S. 115-116
LHAS, MUB 359 vom 01.11.1228
" ... Siquidem cum progenitorum nostrorum tocius hereditatis nostre ac pheodi nostri plena iuridicio ad nos deuenerit hereditaria successione, absonum et presumpcio videretur esse, si ea, que a bone memorie Hinrico patre nostro domino de Rozstok racionabiliter facta sunt, studeremus in irritum reuocare. Sciant igitur tam presentes, quam futuri temporis successores, quod nos postulacioni ciuium nostrorum de Guzstrowe grato occurrentes assensu ipsis iura Zuerinensis ciuitatis, secundum que eisdem pater noster indulserat, indulgemus ..."; zur Bestätigung des Güstrower Stiftungsbrief vgl. a. Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow, in: MJB, Bd. 94 (1930), S. 112-126
LHAS, MUB 547 vom 21.6.1243
Nicolaus, Fürst von Werle, bestätigt des Ritters Heinrich Grube Schenkung von 4 Hufen zu Kleinen Schwiesow an die Domkirche zu Güstrow, und bestimmt die Verwendung des Ertrages. "... Von der 4. Hufe wird der Thesaurus der Kirche einen Drömbt für die Lichter der Kirche, den zweiten für die Kirchengebäude, den dritten für die Lichter der Kirche in der alten Stadt verwenden".
LHAS, MUB 607 vom 01.07.1248
"Nicolaus, von Gottes Gnaden Fürst zu Werle, wünscht allen, die dieses Schreiben einsehen, immerwährendes Heil, daß wir unseren in Güstrow wohnenden Bürgern als Geschenk [die Erlaubnis] verliehen haben, die zu ihrem Nachteil gereichende angrenzende Neustadt wieder völlig abzubrechen und ihre Altstadt, die sie bisher unter dem gnädigen Beistand Gottes durch Erhaltung der Befestigungen und durch nächtlichen Wachdienst geschützt haben, mit ansehnlichen Gebäuden zu flüllen und zu fördern, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, daß, wenn es uns, ihrem Rat und der Bürgerschaft gut erscheint, wir unsere Stadt Güstrow durch umfangreiche Befestigungen erweitern können. Außerdem haben wir beschlossen, nicht gegen den Willen des Rates der Stadt den Markt von seiner bisherigen Stelle irgendanderswohin zu verlegen. ..." [Nach den Unterlagen des Stadtarchivs ging diese Urkunde 1945 im Zusammenhang mit der Räumung des Rathauses verloren.]
- Der Magister Georg Schedius berichtete im Jahre 1647 (Georg Schedius. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647. Übersetzung von Dr. Marquardt, 1911): "... dass zu den Zeiten der erlauchten Dynastie des Nicolaus von Werle ... Güstrow zu beiden Seiten der Nebel gelegen hat. ... so gestatte er dem Rat und Bürgerschaft, die Gebäude der diesseits der Nebel gelegenen Neustadt ... zu zerstören und die Trümmer der dem Erdboden gleichgemachten Häuser zur Erweiterung der schon seit Jahrhunderten bewohnten Altstadt zu verwenden. ... Diese befolgten den Befehl und rissen die Gebäude der Neustadt mit Ausnahme des Heiligtums zu St. Georg und erweiterten die Stadt Güstrow mit den Steinen an der Stelle, wo es noch heute liegt". Schedius hatte mit dem Abbruch der Neustadt allerdings unrecht, denn abgebrochen wurde die Kirche von äAlt Güstrow" und die St. Jürgens Kapelle der Alten Stadt.
StA, Güstrower Stadtanzeiger, Oktober 2001
LHAS, MUB 826 vom 17.06.1258
Bischof Rudolf von Schwerin verklagt das Güstrower Domkapitel vor dem päpstlichen Richter, dem Dekan Johann von Hamburg, wegen der zu Alt-Güstrow, Camin, Kätwin und Sukow, sowie im Lande Tribeden und Gnoien erhobenen Zehnten.
"Der Bischof zu Zwerin, Rudolf, lesset durch seinen Procuratoren Johanni Decani zu Hamburg, Bepstlichen delegirten Richter, sein Libel wider den Probst und Capitel zu Guztrow übergeben, als das sie ihm entheben den zehenden von 2 hufen zu alten Guztrow, Item in den dorffern Camin, Kotevin, Sukow, und allen zehenden im Lande Trybeden und Gnoigen."
LHAS, MUB 590 vom 28.01.1247
Bischof Dietrich von Schwerin schließt einen Vergleich mit dem Bischof Wilhelm von Cammin über die streitigen Grenzen ihres Sprengels. Zu Schwerin gehören u.a.: Rittermannshagen, Vielist, Lütgendorf Wangelin, Kieth, Karow, Woosten, Goldberg, Lohmen, Karcheez, Parum, Lüssow,
Alt-Güstrow, Recknitz, Laage, Tessin, Sülze.
- Die Kämpfe zwischen der Camminer Kirche und den Schweriner Bischöfen Bruno und Brunward um die Grenzen Ihres Sprengels fanden erst 1247 ihren endgültigen Abschluss (MUB 590) und 1260 (MUB 857). Zum Bistum Cammin gehörten: "... Güstrow mit Gertrudwen-Kapelle 1534 ..." vgl. d. Grotefend, Hermann. Die Grenzen des Bisthums Kammin, in: MJB Bd. 66, 1901, S. 1-6 und ebenfalls von ihm: Die Grenze des Bisthums Schwerin gegen Kammin. Von Ort zu Ort fortschreitend beschrieben, in: MJB Bd. 68, 1903, S. 219-266
- vgl. d. a. MUB 1178 vom 01.01.1270: Hermann, Bischof von Schwerin, "... Wir haben es auch für angemessen gehalten, daß der Dekan dieser Kirche [Kollegiatskirche Bützow] den Bann über die Kirchen in Schwaan, Sprenz, Lüssow, Alt-Güstrow, Kritzkow, Raden, Sternberg, Kambs, Gägelow, Witzin erhält."
LHAS, MUB 825 vom 01.01.1270
LHAS, MUB 3597 vom 23.03.1313
Nicolaus, Johann und Johann, Fürsten von Werle, verleihen dem Domkapitel zu Güstrow das Privilegium, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels ein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. "... Daher haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edikt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz leidenden oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwiderläuft, ..."
Die bereits in den Urkunden benutzte Bezeichnung "Domkirche" und "Domkapitel" ist eigentlich nicht zutreffend, denn die Güstrower Kollegiatkirche ist nie eine Domkirche - d.h. Bischofskirche - gewesen.
LHAS, MUB 6244 vom 03.11.1342: Kirche der alten Stadt Güstrow außerhalb der Umwallung
- vgl. a. StA, Regesten vom 17.10.1405: Streit wegen des St. Georgs Hospital und der "ecclesie antique civitatis ..."
LHAS, MUB 6571 vom 17.10.1345: Der Pfarrer der Altstadt ist auch für das St. Georgs-Hospital zuständig
- vgl. a. MUB 6592 vom 23.12.1345: Pfarrer der Kirche in der alten Stadt verzichtet auf alle Rechte am Hospital des hl. Georg
- Eine Witwe aus Güstrow verkauft 1363 dem Pfarrer der "Alten Stadt" einen Garten beim "Joden Kirchhofe" vor dem Hageböcker Tor und im Jahre 1445 erwarb dieser am Gutower See (Inselsee) 3 ½ Morgen Ackerland. Damit konnte der ehemalige Pfarrer der "Alten Stadt" seinen Lebensunterhalt durch Einnahmen aus der Landwirtschaft bestreiten. vgl. d. MUB 9123 von 1363 und LHAS, S.A.Regesten, 1445: Verkauf von Ackerland an den Pfarrherrn der Kirche der alten Stadt Güstrow und den Vicar zu St. Jürgen
- LHAS, S.A.Regesten, 1459: Johann Bresemann, Pfarrherr der Kirchen der alten Stadt Güstrow und der Capelle zu Suckow; vgl. a. vom 04.12.1485: Johann Bresemann, Pfarrer der Kirche der alten Stadt
LHAS, MUB 7060 v. 21.03.1350: Rat der alten und Newen Stadt
LHAS, MUB 8675 v. 28.10.1359: Rathmänner der neuen und der alten Stadt Güstrow
LHAS, MUB 8796 v. 14.10.1360: "... mid den radmannen tou Güzstrow, beyde nye unde olde ..."
- vgl. a. StA, Regesten vom 23.08.1432: "... gemäß dem Brief, den das closter (Malchow) gegeben hat dem Vicar to S. Katharinen altar in der Nygenstad ..."
LHAS, MUB 8428 vor 1358: der Dekan des Domkapitels hat als Pfründe das Kirchspiel der alten Stadt Güstrow
Nach dieser vor 1358 ausgestellten Urkunde des Kapitels der Kollegiatkirche waren den Kanonikern die Statuten und Pfründe bestätigt worden. Die jetzt freigewordenen Einkünfte des Kirchspiels der "Alten Stadt" sollte der Dekan des Kapitels erhalten. Von einem Pfarrer der Kirche der "Alten Stadt" war jetzt nicht mehr die Rede.
Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg, Wismar 1739: Die alte Stadt Güstrow ist völlig eingegangen, die Kirche daselbst aber noch stehen geblieben, doch seyn einige Bauersleute aus Suckow Vorsteher dieser Kirche geworden.
Die Zahl der Bewohner der "Alten Stadt" war im Jahre 1405 so gering geworden, dass in der Kirche keine Messen mehr gefeiert wurden. Um das Gebäude der Kirche noch zu erhalten, wurden einige Bauern aus Suckow zu Vorstehern dieser Kirche bestellt.
= Eidechsenort (gusteru), ostrovu = Insel, urspruuml;nglich slawischer Ortsname
Guztrowe, Gustrowe (1226), Gustrow (1227), Guzstrowe (1228), Guzstruwe (1238), Guzterowe (1277), Guzstrow (1304) sowie seit dem 15. Jh. güstrovensia, Güsterow, Güstrow
StA, Visitationsprotokoll vom 04.10.1552
In das Visitationsprotokoll des Jahres 1552 hatte der Herzog Johann Albrecht den Vermerk eingefügt: "... von den Kirchen, die fur Güstrow stehen und derselben materialien [soll] eine neue schule erbawet werden ...". Anscheinend fielen diesem Befehl nicht nur die Kapelle des St. Georg-Hospitals zum Opfer, sondern auch die Kirche der "Alten Stadt Güstrow".
Fridericus Thomas. Analecta Güstroviensia, Güstrow und Leipzig 1706 (1753-1758)
Thomas berichtete 1706 in seiner Beschreibung der Stadt Güstrow: "Die alte Stadt lag am rechten Nebelufer an den beiden Wegen, dem nach Rostock und dem zum benachbarten Suckow führenden. Dieses ganze Gebiet war einst den Hausgöttern unserer wendischen Vorfahren geweiht, es war mit auseinandergebauten Häusern versehen und in weiterem Abstand davon von Umzäunungen umgeben. Die Stadt ist dann abgebrannt. Nur ein etwas höher gelegenes Feld in der Nähe der Ziegelei, ein nach allen Seiten hin etwas aufragender Hügel, pflegt als der alte Kirchhof bezeichnet zu werden, an 2 oder 3 schon absterbenden Lindenbäumen heute noch zu erkennen".
- vgl. d.a. David Franck. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow u. Leipzig 1753 bis 1757: " (1753) ... dass nun Gärten und Felder sind, wo es [Alt Güstrow] vormals gestanden, nicht als wäre das Alte weggebrochen, und die Einwohner nach dem neuen Güstrow gewiesen worden, ... sondern weil es mit der Zeit viel Feuer-Schaden gelitten, und endlich, mit dem Ausgange des XVI. Jahrh. sich von selbst verlohren, also, dass davon nur noch die Spur eines Kirchhofes, welchen ein paar alte Linden nachweisen, ...".
StA, Stadtakten II 8/5, Eintrag zum 20.03.1768
Die Einwohner der Stadt Güstrow aber kannten noch später diesen alten Kirchhof und benutzten ihn zur Entnahme von Streusand für ihre Wohnungen und Stuben. Nun sah sich der Rat der Stadt 1768 zu der Weisung veranlasst: " ... dass mit dem schon mehrmahls untersagten Sand Graben an dem Alten Kirchhofe vor dem Mühlenthor hieselbst annoch continuiret [fortgefahren wird] und solcher Unfug schon so weit getrieben sey, dass sogar die Gräber der vormahligen Einwohner von Güstrow umgewühlet, deren Gebeine zerstreuet herumgeworfen und solcher gestalt dieser Alte Gottes-Acker schändlich zerstört worden. Also hat ihre Pflicht erfordert, diesem mehr als heidnischen Unwesen ernstlich Einhalt zu thun, und solchen noch hirmit öffentlich anzubefehlen, dass keiner, an dem obbenannten Orte ferner Sand zu graben, sich erdreisten, widrigenfalls aber mit harter Geld- und dem Befinden nach, Leibes-Strafe ohnabbittlich dafür büßen soll".
- vgl. a. LHAS, MUB 12855 vom 30.10.1395: Acker am Rostocker Wege bis an den alten Kirchhof zwischen St. Jürgens Acker
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