Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow






 

Die Anfänge der Stadt Güstrow


Wilhelm Mastaler

Beitrag zur Stadtgeschichte

( veröffentlicht in einer bearbeiteten Version in:
Blätter zur Kultur- und Landesgeschichte in Mecklenburg-Schwerin
Schwerin 2010, S. 22-34 )

Großes Siegel der Stadt Güstrow aus dem Jahr 1293

Großes Siegel der Stadt Güstrow aus dem Jahr 1293 (Abb.1)

 

Es ist bestimmt kein Zufall, dass sich die Historiker immer wieder mit den Fragen der Gründung und Entstehung unserer Städte im Raum zwischen Elbe und Oder beschäftigt haben. In diesem Zusammenhang interessieren uns insbesondere die noch ungeklärten Fragen nach der Gründung der Stadt Güstrow. Mit diesem Problem hatten sich bereits verschiedene Historiker intensiv befasst, darunter besonders Hoffmann (1), Krüger (2), Spangenberg (3), Struck (4), Ruchhöft (5) und Deppe / Schoknecht (6). Aber auch sie fanden bisher zu dem Problem "Güstrow" keine befriedigende Lösung. Dazu gehört insbesondere die ungeklärte Rolle und Bedeutung der in den älteren Urkunden erwähnten "Alten Stadt Güstrow", die bei der Verleihung des Stadtrechtes durch die Fürsten von Rostock einen gewissen Einfluss gehabt haben muss. Da diese Frage für die Güstrower Bürger und allgemein für die Geschichte Mecklenburgs bisher nicht geklärt werden konnte, soll nochmals der Versuch unternommen werden, einer Lösung dieser Frage nach dem Vorliegen neuer Erkenntnisse näher zu kommen.




Der Handel im slavischen Ostseeraum bis 1250

Nachdem sich die Grenze des fränkischen Reiches bis zur Elbe vorgeschoben hatte, wurde diese durch die militärischen und politischen Aktivitäten des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen (1142-1181) gesichert. An dieser Grenzlinie entwickelte sich bald ein reger Tauschhandel, der auch als Fernhandel das slawische Gebiet bis über die Oder hinaus nach Osten erreichte. Die Initiative zu diesem Handel ging hauptsächlich von fränkisch-sächsischen Kaufleuten aus, die dadurch schnell zu Reichtum gelangten (7). An diesen Handelszügen beteiligten sich als Konkurrenten auch die seefahrenden dänischen Wikinger, die mit ihren Booten von der Ostsee aus in die nach Süden vordrangen und dort seit dem 7.Jh. ihre Stützpunkte entlang der Flüsse anlegten (8). Doch auch arabische (9) und jüdische Kaufleute (10) hatten schon früh dieses Land durchzogen und gleichzeitig die wirtschaftliche Verbindung zum Orient hergestellt (11). Im 12.Jh. schlossen sich kapitalkräftige Kaufleute zu Gemeinschaften zusammen, um das immer noch bei ihren Reisen bestehende Risiko zu verringern. Sie wurden dabei auch von orts- und sprachkundigen einheimischen Händlern begleitet (12).

Zum wichtigsten Ausgangspunkt dieser Reisen nach Osten hatte sich die im Jahr 1157 neu gegründete Stadt Lübeck entwickelt. Sie wurde durch deutsche Kaufleute und mit Unterstützung durch den Sachsenherzog zu einem bedeutenden Handelsplatz an der Ostsee ausgebaut (13). Den Kaufleuten gelang es 1188, von dem Herzog eine Reihe wichtiger Privilegien zu erlangen (14). Auch verfügten sie bald über einen eigenen Markt und ihre "Kaufmannskirche" (15).

Im Verlauf der Zeit hatten sich bereits regelrechte "Handelsstraßen" herausgebildet, die von den Kaufleuten immer wieder benutzt wurden. Nach neueren Erkenntnissen und archäologischen Funden, besonders von polnischen Wissenschaftlern, legten diese Händler seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zur Sicherung ihrer Waren besonders an Flussübergängen eigene Siedlungen an, aber ohne landwirtschaftliche Nutzung. Diese lagen gewöhnlich außerhalb einer bereits vorhandenen Burg, aber noch in deren Schutzbereich. Die größeren dieser Siedlungen, eigenständig im slawischen Raum angelegt, waren bereits mit einem Markt und eigener Kirche versehen. Diese Siedlungen werden heute als "Burgstädte" bezeichnet (16). Ihre im 12. Jahrhundert begonnene Entwicklung "von der herrschaftlich geprägten Burgstadt zur hochmittelalterlichen Rechtsstadt deutscher Prägung" fand auch in unserem Raum statt (17). Leider gibt es über diese Siedlungen, soweit sie im Raum Mecklenburg-Vorpommern entstanden, keine schriftlichen Nachrichten.

"Handel und Kirche waren im Frankenreich des 12. Jahrhunderts eng mit einander verknüpft. Der wandernde Priester als Begleiter der Kaufleute auf ihren Handelsreisen ist eine vertraute Erscheinung im Ostseebereich" (18). So entstanden die ersten Kaufmannskirchen, in denen auch die verschiedensten Waren   aufgestapelt wurden; doch durfte in der Kirche nicht gehandelt werden. Da in ihnen auch wichtige Dokumente und Urkunden aufbewahrt wurden, ließ man diese befestigten Gebäude in den Nachtstunden bewachen (19). Gefördert wurde diese Entwicklung durch die bereits im 12. Jahrhundert erfolgte Gründung von Klöstern im slawischen Raume, die von den Kaufleuten als Stützpunkte bei ihren Reisen benutzt und gleichzeitig mit den notwendigen Waren versorgt wurden (20).

Mit diesem Beitrag soll der Versuch unternommen werden, die neuen Erkenntnisse über das Auftreten der "Burgstädte" im Ostseeraum mit den Urkunden der Stadt Güstrow zu vergleichen, in denen zwar die "Alte Stadt Güstrow" erwähnt wurde, ihre Rolle bei der Stadtgründung jedoch nicht eindeutig geklärt werden konnte. Zwar war bereits Hoffmann davon überzeugt, dass die Gründungen von Rostock und Wismar auf Kaufmannssiedlungen zurückzuführen seien, die das Stadtrecht erhielten (21), doch war Krüger der Ansicht, dass Güstrow "neben einem slawischen Wendendorf" entstanden sei, das später in der deutschen Stadt aufging (22).





Die "Alte Stadt" Güstrow

Kirchhof der Alten Stadt Güstrow

"De olle Kirchhof" - Kirchhof der "Alten Stadt Güstrow", Ausschnitt der Güstrower Feldmark nördlich des Mühlentors (Abb.2)

 

Es hat sehr lange gedauert, bis es gelang, den genauen Standort der "Alten Stadt" wieder zu lokalisieren. Erst eine Rettungsgrabung, die im Zusammenhang mit Bauarbeiten erfolgte, erbrachte 1983 den endgültigen Nachweis der Lage des "Alten Kirchhofes", und damit auch der "Alten Stadt". Er lag an der Ecke Neukruger Straße / Wendenstraße (23) an einem Platz, der bereits auf einer Flurkarte von 1727 vermerkt war (24).

Allerdings ist die Quellenlage zu Nachrichten über die "Alte Stadt" recht mangelhaft. Die Gründe dafür sind in der Tatsache zu sehen, dass bei dem Stadtbrande 1503 in Güstrow alle Urkunden auf dem Rathaus vernichtet wurden. Außerdem war die "Alte Stadt" bereits 1247 in den Bereich des Bistumslandes Warin-Bützow gekommen. Die hier evtl. vorhanden gewesenen Urkunden des Bützower Kollegiatstiftes wurden im 30-jährigen Kriege nach Dänemark ausgelagert, wo sie im 18. Jahrhundert einem Brand in Kopenhagen zum Opfer fielen (25).
Bei den nachfolgenden Ausführungen zur "Alten Stadt" werden auch alle Berichte über eine "Neustadt" in Güstrow berücksichtigt, da das Problem "Altstadt / Neustadt" in der Vergangenheit oft zu Verwirrungen geführt hat (26).

MUB Nr. 323 v. 03.06.1226. [Meckl. Urkundenbücher Bd. 1-25, Nr. ...] In der chronologischen Reihenfolge der Urkunden muss mit der Stiftung der Kollegiatskirche durch den Fürsten Heinrich Borwin II. von Rostock im Jahre 1226 begonnen werden an dem Ort, welcher Güstrow genannt wird (27). Wenn diese Urkunde auch nicht direkt mit der "Alten Stadt" in Verbindung steht, so ist doch diese Kirche mit dem Schicksal der "Alten Stadt" eng verbunden gewesen, wie die weiteren Dokumente zeigen werden. Die Errichtung der Kollegiatskirche an diesem Ort wird nur durch den Schutz der dort bereits stehenden fürstlichen Burg möglich gewesen sein. Die Bedeutung dieses Ortes kann auch daraus ersehen werden, dass in Mecklenburg zu dieser Zeit nur 3 Kollegiatsstifte gegründet wurden; Güstrow, Schwerin und Bützow. Die beiden Letzteren waren gleichzeitig Wohnsitz des Bischofs von Schwerin.

MUB 359 v. 01.11.1228. Die Bestätigung der Verleihung des Schweriner Stadtrechtes an den Ort Güstrow durch den Fürsten Heinrich Borwin II. von Rostock ist nur mit einer weiteren Bestätigungsurkunde vom 20.09.1305 überliefert (28). Der Zeitpunkt der wirklichen Verleihung des Stadtrechtes muss aber bereits vor 1228 angenommen werden, da Heinrich Borwin II. schon am 4. oder 5. Juni 1226 verstorben war und von 1219 bis zu seinem Tode gemeinsam mit seinem Vater Heinrich Borwin I. regierte (29). In dieser Urkunde wird die "Alte Stadt" jedoch mit keinem Worte erwähnt.

Grundriss der Stadt Güstrow

Grundriss der Stadt Güstrow nach einem Kupferstich von Merian (Abb.3)


MUB 547 v. 21.06.1243. Die "Alte Stadt" mit ihrer Kirche wurde erstmals in dieser Urkunde im Zusammenhang mit einer Schenkung von Landbesitz aus dem Dorfe Klein Schwiesow an die Güstrower Kollegiatskirche genannt, bestätigt durch den Fürsten Nikolaus von Werle. Der dritte Teil der 4. Hufe dieser Schenkung sollte für die Lichter der Kirche in der "alten Stadt" [civitas antiqua Guztrowensis] verwendet werden (30). Diese "Alte Stadt", hier als "civitas" bezeichnet, hatte zu diesem Zeitpunkt also bereits eine eigene benutzbare Kirche mit Lichtern auf dem Altar, während an der Kollegiatskirche, für deren Bau der 2. Teil der genannten Schenkung bestimmt war, noch längere Zeit gebaut wurde (31). Nach dieser Urkunde war die Kirche von "Alt Güstrow" nicht nur als älter, sondern auch als gleichberechtigt mit der Kollegiatskirche angesehen worden. Das setzte aber voraus, dass zu der Kirche von "Alt Güstrow" auch eine Gemeinde – also eine größere Siedlung - gehörte, denn in der damaligen Zeit war das Vorhandensein einer Kirche ohne selbständige Gemeinde nicht denkbar, aber auch nicht umgekehrt: keine Gemeinde ohne eigene Kirche. Falls die Kirche von "Alt Güstrow" erst nach 1226 errichtet worden wäre, dann hätte man diese Tatsache bestimmt urkundlich erwähnt, wie bei der Kapelle des hl. Geist-Hospitals (32), und das Kapitel der Kollegiatskirche hätte die Aufsicht darüber übernommen. Dies ist aber nicht geschehen.

MUB 607 v. 01.07.1248. Als Fürst Nikolaus von Werle im Jahre 1248 seinen Güstrower Bürgern in einem Schreiben einmal keine Anweisung erteilte, sondern ihnen ein Angebot unterbreitete, da wird die Überraschung bei ihnen sicher genau so groß gewesen sein wie die Probleme, die lange Zeit mit der Deutung dieses Dokumentes verbunden waren. Mit dieser Urkunde erteilte nämlich der Fürst seinen in Güstrow wohnenden Bürgern die Erlaubnis, "die ihrem lästige angrenzende Neustadt [novam civitaten] völlig abzubrechen und ihre Altstadt [antiquam civitatem], die sie bisher durch Erhaltung der Befestigungen und durch nächtlichen Wachdienst geschützt haben, mit ansehnlichen Gebäuden zu füllen und zu fördern, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung, dass, wenn es uns, ihrem Rat und der Bürgerschaft gut erscheint, wir unsere Stadt Güstrow durch umfangreiche Befestigungen erweitern können. Außerdem haben wir beschlossen, den Markt von seiner bisherigen Stelle nicht irgerndanderswohin zu verlegen" (33).

Zum besseren Verständnis der damaligen Verhältnisse sind einige Vorbemerkungen zu dieser Urkunde angebracht.

Prospect der Fürstlichen Residenz Güstrow

Titelblatt in: "Prospect der Fürstlichen Residenz Güstrow" mit Domansicht und Grundriss (Abb.4)


1. Bereits vor dem Jahre 1226 muss südlich der Nebel und unterhalb der fürstlichen Burg eine zweite Siedlung (Suburbium) entstanden sein. Bereits Struck hatte darauf hingewiesen, dass derartige Gründungen "aus frischer Wurzel" immer in unmittelbarer Nähe einer vorhandenen Burg oder Siedlung angelegt wurden (34). Bewohnt wurde dieser neue Ort von deutschen Handwerkern, Händlern und Bauern, die im Zuge der Ostbesiedlung – aufgefordert durch den Fürsten oder dessen "Locatoren" - in das Land gekommen waren. Den Mittelpunkt dieser Siedlung bildete der heute noch vorhandene "Pferdemarkt", damals ein Straßenmarkt an einer Weggabelung, der schon 1270 in einer Urkunde erwähnt wurde (35). Dieser Ort war günstig gewählt worden, da sich hier zwei wichtige Handelsstraßen von West nach Ost und von Norden nach Süden kreuzten. Auch war der Ort durch die fürstliche Burg gesichert (36). Und bald wurde hier auch eine eigene Stadtkirche erbaut, die erstmalig 1308 erwähnt wurde (37).

2. Die "Alte Stadt" nördlich der Nebel bestand mit ihrer Kirche bereits seit längerer Zeit und war – nach allem, was wir heute wissen – eine Ansiedlung von Fernhandelskaufleuten (38). Sie lag an einer alten Straße, die von Norden nach Süden in die Mark Brandenburg führte. Rostock an der Warnow bildete die Verbindung zu dem Seehandel auf der Ostsee und in Laage war der Anschluss zu einer alten "via regia" hergestellt, die von Westen (Bardowiek) über Wiek bei Werle nach Demmin und weiter nach Wollin führte. Bereits Struck war der Meinung, dass diese Handelsniederlassungen schon über eine beschränkte rechtliche Eigenverwaltung mit eigenem Rat verfügten (39), der in der Urkunde über die Stadtrechtsverleihung von 1228, Abschnitte 12, 17 und 24 als bereits "vorhanden" angesehen wurde (40).

3. Eine Eigenverwaltung der "Alten Stadt" muss bereits 1226 vorhanden gewesen sein, denn mit der Verleihung des Stadtrechtes wurden ihr "die Äcker wieder überlassen, die sie [die Stadt] jetzt besitzt" (41). Das aber war die Feldmark (das "Stadtfeld") nördlich der Nebel und westlich der "Alten Stadt". Daraus kann geschlossen werden, dass sich in der "Alten Stadt" zu diesem Zeitpunkt nicht nur Kaufleute, sondern auch schon Bauern und Handwerker niedergelassen hatten, die hier Landwirtschaft betrieben. Die Ansiedlung hatte also bereits den Charakter einer "kompletten Stadt" angenommen. Alle später zur Stadt gehörenden Flurstücke südlich der Nebel wurden erst durch Ankauf der slawischen Dörfer Tebbezin (42), Glevin (43) und Glin(44) erworben. Aber auch die Wälder östlich der "Alten Stadt", "Primer" und "Kleest", wurden den Bewohnern der (Alten) Stadt zur Nutzung des Holzes und zur Mast überlassen. (45)

4. Die Urkunden von 1228 (1305) und 1248 wurden beide in Güstrow, also auf der fürstlichen Burg, ausgestellt und unterzeichnet. Die beiden Ansiedlungen lagen damit dem Fürsten direkt vor Augen: die "Alte Stadt" mit ihrer Feldmark und Kirche, sowie die neue Ansiedlung unterhalb der Burg.

5. Fürst Nikolaus besaß in der Gründung mecklenburgischer Städte reiche Erfahrungen. Hatte er doch während seiner Regierungszeit als Herr von Güstrow-Werle neun Städten das Schweriner Stadtrecht verliehen (46).

Güstrow und seine Umgebung

O  Kirchhof der Alten Stadt, Fundplatz Güstrow Nr. 149
Δ  Spätslawische Siedlung, Fundplatz Güstrow Nr. 83  

1 - Das "Stadtfeld";
2 - "Kleest" (Wald), nur noch in Resten "Stadtwald" und "Rövertannen" erhalten;
3 - "Primer" (Wald);
4 - "Das Hohe Feld" (Heidberg, damals unbewaldete Weide);
5 - "Fürstliche Burg"


Ausschnitt aus der Karte: "Güstrow und seine Umgebung"; Lage der verliehenen Flurstücke bei Verleihung des Stadtrechtes 1228 (Abb.5)

Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen kann man die Ansicht vertreten, dass der Landesherr aufgrund seiner persönlichen Kenntnisse mit der Bezeichnung "Neustadt" in dieser Urkunde die neue Siedlung südlich der Nebel und am Fuße seiner Burg gemeint hatte und den Bewohnern der Altstadt nördlich der Nebel [Alt Güstrow] den Vorschlag gemacht hat, diese bereits florierende Siedlung weiter auszubauen und "unsere Stadt Güstrow durch umfangreiche Befestigungen erweitern zu können. ...". Wahrscheinlich hatte er auch unter dem Begriff "angrenzend" die "der Burg angrenzende" Siedlung gemeint. Dann ist die Beantwortung der Frage, welchem Ortsteil eigentlich das Stadtrecht ursprünglich verliehen wurde, völlig unerheblich, da zu diesem Zeitpunkt (um 1226 oder früher) eigentlich nur eine größere Siedlung vorhanden und zu beachten war: Die Kaufmannssiedlung "Alt Güstrow" nördlich der Nebel.

Dass die Bezeichnung "Neustadt" für die heutige Stadt nicht ganz ungewöhnlich war, beweist eine Nachricht aus dem Jahre 1432, in der eine Stiftung für den Vikar "to St. Katharinen altar in der Nygenstad" (47) erwähnt wurde. Dieser Altar der Katharinen-Bruderschaft stand aber in der Güstrower Pfarrkirche (48), denn hier hatte diese Bruderschaft ihren Sitz. Erst nach dem Untergang von "Alt Güstrow" wurde es üblich, die Gebäude innerhalb des Mauerringes als "Altstadt" zu bezeichnen, im Gegensatz zu den "Vorstädten", die nach ihren Stadttoren benannt wurden.

Dass nicht die "Neustadt" abgebrochen wurde, sondern später die "Alte Stadt" aufgegeben wurde, lag an der Erkenntnis, dass eine Befestigung der "Alten Stadt" aus topographischen Gründen kaum möglich war; lag sie doch auf einer flachen und nach Norden ansteigenden Diluvialscholle, die nach 3 Seiten völlig offen war. Im Gegensatz dazu war der Ort südlich der Nebel verhältnismäßig leicht zu befestigen und durch die Anwesenheit von Burg und Kollegiatskirche auf jeden Fall vorzuziehen. Dieser Ort war bereits durch die Niederungen der Nebel und den drei großen Seen im Süden weitgehend geschützt. Anscheinend begannen die Arbeiten an den Befestigungen der Stadt kurz vor 1300 (49). Nach dem Wortlaut der Urkunde kann vermutet werden, dass der Fürst die Kosten – oder zumindest einen großen Teil davon – selbst übernommen hatte (50), denn noch lange Zeit später betrachteten die Landesherren die Befestigungsanlagen der Stadt als ihr Eigentum, das aber von den Bürgern zu unterhalten war. (51)
Anscheinend begann auch zu diesem Zeitpunkt die Umgestaltung des Straßennetzes der Stadt nach dem damals üblichen geometrischen Muster. (52)

MUB 826 v. 17.06.1258. Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von "Alt Güstrow" wurden im Jahre 1258 nochmals bestätigt, als Bischof Rudolf von Schwerin das Kapitel der Kollegiatkirche in Güstrow vor dem päpstlichen Richter in Hamburg wegen des von 2 Hufen zu "Alt Güstrow" unrechtmäßig erhobenen Zehnten verklagte. Die "Alte Stadt Güstrow" war bereits seit 1247 in der kirchlichen Zuständigkeit des Bischofs von Schwerin verblieben, nachdem sich das Kapitel der Kollegiatkirche dem Bistum Cammin angeschlossen hatte. Es ist bemerkenswert, dass von dem Kapitel keinerlei Einspruch gegen diese Abtrennung von "Alt Güstrow" vorgebracht wurde. Man hatte anscheinend an dieser Kirche, die nicht dem Kapitel unterstand, kein großes Interesse. Wäre die Kirche der "Alten Stadt" der Kollegiatkirche unterstellt gewesen, hätte dieses bestimmt zu einigen langdauernden Prozessen geführt.

MUB 3597 v. 23.03.1313. Die Tatsache der Selbständigkeit der Kirche und damit auch der Siedlung von "Alt Güstrow" wurde nochmals im Jahre 1313 von den Fürsten Nikolaus, Johann II. und Johann III. bestätigt, als sie anordneten, dass "an keinem Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche [der Kollegiatkirche] oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, ....". Ohne die Zustimmung der Kanoniker durfte also innerhalb und außerhalb der Mauern der Stadt keine neue Kirche erbaut oder eine Messe gelesen werden. Diese Weisung sollte ausdrücklich gelten auch für den Rechtsbereich "der Kirche der Güstrower Altstadt".(53) Damit bestätigten die Fürsten mit Zustimmung des Kapitels der Kollegiatkirche nochmals die Gleichberechtigung der beiden Rechtsbereiche: Der Kollegiatkirche und der Kirche von "Alt Güstrow".

Frühgotische Fünte im Dom

Frühgotische Fünte im Dom (Abb.6)


MUB 6244 v. 03.11.1342. Dieses Privileg von 1313, das sowohl der Kollegiatkirche als auch der Kirche der "Alten Stadt" verliehen wurde, bestätigten die Fürsten Nikolaus III. und Bernhard nochmals im Jahre 1342. Das ihnen zugesagte Vorrecht der Unabhängigkeit sollte ausdrücklich gelten in dem Gebiete, "das zum Kirchenrecht der ... Güstrower Kirche [der Kollegiatkirche] oder der Kirche der `Alten Stadt Güstrow` gehört". (54) Also auch hier wurde die Kirche der "Alten Stadt" nochmals von dem Kapitel als eigenständig anerkannt, im Gegensatz zu der Kapelle des hl. Geist-Hospitals.

MUB 6571 v. 17.10.1345. Das Kapitel der Güstrower Kollegiatkirche bestätigte, dass der Streit zwischen ihnen und den Fürsten Nikolaus und Bernhard beigelegt sei.(55) Trotz der aufgetretenen Unstimmigkeiten erklärten die Kanoniker: "so fördern wir dennoch diesen Priester und Pfarrer der Altstadt darin, seine geistlichen Aufgaben zu erfüllen, wir dürfen und wollen ihn darin keineswegs behindern." (56) In einem Schreiben des gleichen Inhalts erklärte das Kapitel, dass die Fürsten "und ihre Nachfolger das Jus patronatus ewiglich haben sollen, geben auch dem Priester daselbst macht, dass er denen so uff S.Jürgens hofe wohnen, die beicht hören, das Sacrament verreichen, und sie begraben müge." (57) [Jürgen, Jörg = niederdeutsche Form des Namens Georg].

MUB 6700 (14243) v. 26.11.1346. Die Fürsten hatten aus ihrem Vermögen Hebungen aus dem Dorfe Sarmstorf "der Kirche und dem Hospital des heiligen Georg ... gegeben mit der Bestimmung, dass die Provisoren und Prokuratoren des Hospitals dem Priester ... in jedem Jahr an 4 Terminen 20 M auszahlen. Außerdem werden diese Provisoren des St. Georgs Hospitals dem jeweiligen Pfarrer der Kirche in der alten Stadt 4 M alljährlich unaufgefordert zahlen. ..." (58)

MUB 6592 v. 23.12.1345. Die Zusammenarbeit des Pfarrers an der Kirche der Altstadt, Jacobus Weytendorf, mit dem St. Jürgens-Hospital hatte keinen langen Bestand, denn noch im Dezember 1345 verzichtete er auf alle Pflichten und Rechte, die seine Kirche bisher an dem Hospital des hl. Georg (S. Jürgen) besessen hatte. Als Entschädigung für seinen materiellen Verlust verlangte er jedoch für sich und seine Nachfolger von dem Verwalter des Hospitals jährlich am 11. November unaufschiebbar 4 M slawischer Pfennige. (59) Schon 4 Tage später, am 27.12. 1345, bestätigte der Bischof Heinrich von Schwerin die Schenkung der Fürsten von Werle aus Sarmstorf an das St. Georgs-Hospital. (60)

Urkunde vom 30.04.1346. Nach diesem Vermerk hatten die Fürsten anscheinend die aufgetretenen Irrungen entschärft, indem sie aus dem Dorfe Sarmstorf dem Hospital zu St. Jürgen jährlich 42 M wendischer Münze zugeeignet hatten und dem Geistlichen, der dort – auch an der Kirche der "Alten Stadt - amtieren wird, jährlich 20 M und dem Küster dieser Kirche jährlich 4 M wendischer Münze verliehen. Außerdem sollten die Vorsteher des Hospitals dem Pfarrer der "Alten Stadt" aus den Opfergeldern 4 M übergeben. (61)

MUB 6700 v. 26.11.1346. Im Zusammenhang mit der Verleihung von Hebungen aus dem Dorfe Sarmstorf an das Hospital des hl. Georg durch die Fürsten Nikolaus II. und Bernhard von Werle wurde nochmals angeordnet: "Außerdem werden die Provisoren des S.Georgs-Hospitals dem jeweiligen Pfarrer der Kirchen in der alten Stadt 4 M slaw. Pfennige alljährlich von diesem Hospital unaufgefordert zahlen." (62)
Dieser Sachverhalt wurde nochmals mit MUB 6743 und 6744 v. 7.4.1347 und 6766 v. 26.6.1347 bestätigt.

MUB 7060 v. 21.03.1350. Erhalten ist eine Urkunde des Jahres 1350 mit dem Inhalt: "Des Rhatts der alten und Newen Stadt Güstrow Brief, ...", mit dem einem Kanoniker der Stifte Güstrow und Bützow sowie seinen Erben 4 M jährlicher Hebungen vom Magistrat der Stadt Güstrow verschrieben wurden. (63) Anscheinend hatten sich die Bewohner der beiden Siedlungen in Güstrow über ihr weiteres Schicksal geeinigt. Nachdem man eingesehen hatte, dass der weitere Ausbau der "Alten Stadt" aus den bereits genannten Gründen nicht möglich war (64), kam es bereits vor dem Jahre 1300 mit Zustimmung der Fürsten zu dem gemeinsamen Beschluss, die "Alte Stadt" nördlich der Nebel aufzugeben und die "neue Stadt" südlich des Flusses weiter auszubauen. Auch die Bildung einer "Doppelstadt" mit zwei Stadtkernen hätte sich wegen der breiten Nebelniederung nicht leicht verwirklichen lassen. In dem Zeitraum zwischen 1300 und 1350 war wohl der größte Teil der Einwohner der Altstadt bereits in die "Neustadt" umgezogen. Auch der Rat der "Alten Stadt" hatte diesen Umzug mitgemacht und war in die "Neustadt" gezogen, hatte sich aber nicht aufgelöst. Die reichen Kaufleute des Rates der "Alten Stadt" waren sich ihres Wertes und ihrer Bedeutung wohl bewusst; brachten sie doch nicht nur ihr Vermögen in die neue Stadt, sondern auch ihre umfassenden Kenntnisse und Handelsbeziehungen, die sie sich in der Vergangenheit erworben hatten. Deswegen wurde der "Rat der Alten Stadt" auch von den Ratsherren der "Neustadt" gerne aufgenommen. Als "Brautgeschenk" brachten er sogar eine große Feldmark, das "Stadtfeld" und zwei Wälder, mit in die "Ehe".
In dieser Urkunde bezeichnete sich der Magistrat jetzt als "Rath der alten und neuen Stadt". Einige Jahre später hieß es: "Wir Ratmänner der neuen und der alten Stadt Güstrow" [consules novi et antiqui oppidi Guzstrowe]. (65) Nachdem diese Formulierung der "ratmenner tou Guzstrow, beyde nye unde old" nochmals im Jahre 1360 benutzt wurde (66), hieß es später in den Urkunden nur noch: "Rat der Stadt Güstrow". (67)





Weitere Nachrichten über die Alte Stadt

In den Urkunden der folgenden Jahre tauchen jetzt nur noch wenige Erwähnungen der aufgegebenen "Alten Stadt" auf, die von ihren Bewohnern – bis auf einige Leute – verlassen worden war.
a) Im Jahre 1395 beurkundete z.B. ein Schmied der Stadt Güstrow, dass er im Falle seines Todes dem Kapitel der Kollegiatkirche den Erlös von 2 Morgen Ackers überlasse, "gelegen am Rostocker Wege bis an den alten Kirchhof zwischen St. Jürgens und Kartlowenacker" (68). Durch diesen Umzug der Bewohner war auch das Schicksal der "Alten Stadt" besiegelt worden. Ein großer Teil der Bewohner zog wohl in die "Neustadt", während andere dort noch eine Zeitlang weiter verblieben. Die Kirche verlor jedoch immer mehr an Bedeutung.
b) Im Jahre 1272 ordnete der Fürst an, dass die Bewohner des Dorfes Suckow (nördlich der "Alten Stadt") in Zukunft nicht mehr nach Schwaan, sondern nach Güstrow als ihrem zuständigen Gerichtsort gehen sollten (69). Man kann annehmen, dass auch für die "Alte Stadt" ursprünglich Schwaan der zuständige Gerichtsort gewesen war.
c) Nach einer vor 1358 ausgestellten Urkunde des Kapitels der Kollegiatkirche waren den Kanonikern die Statuten und Pfründe bestätigt worden. Die jetzt freigewordenen Einkünfte des Kirchspiels der "Alten Stadt" sollte der Dekan des Kapitels erhalten (70). Von einem Pfarrer der Kirche der "Alten Stadt" war jetzt nicht mehr die Rede.
d) Jetzt verkaufte eine Witwe aus Güstrow im Jahre 1363 dem Pfarrer der "Alten Stadt" einen Garten beim "Joden Kirchhofe" vor dem Hageböcker Tor (71) und im Jahre 1445 erwarb dieser am Gutower See (Inselsee) 3 ½ Morgen Ackerland (72). Damit konnte der ehemalige Pfarrer der "Alten Stadt" seinen Lebensunterhalt durch Einnahmen aus der Landwirtschaft bestreiten.
e) Nach einem Streit zwischen dem Kapitel sowie den Fürsten Nikolaus und Bernhard im Jahre 1405 kam es zu einem Vergleich wegen des Priesters des St. Georg - Hospitals. (73) Es wurde diesem die Wahrnehmung der Aufgaben an der Kirche der "Alten Stadt" übertragen, in der er und seine Nachfolger das Patronatsrecht haben sollten. Die Fürsten bewilligten dem jetzigen Priester allen Besitz, der dieser Kirche zustand. Auch der gesamte Landbesitz wurde ihm zur Nutzung und für Bestattungen überlassen. Dem Geistlichen der "Alten Stadt [ecclesie antiqe civitatis] wird erlaubt, weiterhin die hl. Messe zu feiern und er soll auch die Einkünfte, die er habe in der Kollegiatkirche zu Güstrow, künftig ruhig genießen". (74) Für die Kirche der "Alten Stadt" hatte jetzt anscheinend die Kollegiatkirche noch einen Geistlichen bestellt, der den Rest der Gemeinde, der immer noch vorhanden war, weiter zu versorgen hatte.
f) Die Zahl der Bewohner der "Alten Stadt" war im Jahre 1405 so gering geworden, dass in der Kirche keine Messen mehr gefeiert wurden. Um das Gebäude der Kirche noch zu erhalten, wurden jetzt einige Bauern aus Suckow zu Vorstehern dieser Kirche bestellt. (75)





Ergebnis der Untersuchung

Durch die gemachten Ausführungen über die Rolle der "Alten Stadt Güstrow" konnte gezeigt werden, dass sie weitgehend den Erkenntnissen entsprach, die von Escher und Steinert über die "Burgstadt" des 12. Jh. bereits näher beschrieben wurden. Und auch die Urkunde von 1248 (MUB 607 v. 01.07.1248), deren Deutung in der Vergangenheit soviel Schwierigkeiten bereitet hatte, fügt sich plötzlich nahtlos in das neue Bild der "Alten Stadt" ein. Und auch Struck konnte mit seiner Ansicht bestätigt werden: "Die kaufmännischen Niederlassungen hatten bereits vor der Eindeutschung vermutlich ein beschränktes rechtliches Eigenleben geführt".(76) Aber auch die Ansicht Hoffmanns würde widerlegt werden, dass die Bewilligung des Schweriner Stadtrechts an die Stadt Güstrow in der Reihe der mecklenburgischen Städte eine unerklärliche Ausnahme bilden würde. (77)

Mit diesem Beitrag sollte der Versuch unternommen werden, die Bedeutung der "Alten Stadt Güstrow" nördlich der Nebel und ihrer Kirche – der ältesten Kirche der Stadt Güstrow – für die Stadtentwicklung nach Möglichkeit etwas deutlicher erscheinen zu lassen.




Anlagen

Spätere Nachrichten über die "Alte Stadt"

Über das weitere Schicksal der "Alten Stadt" nördlich der Nebel liegen aus späteren Quellen noch einige Nachrichten vor.

A) Im Jahre 1730 berichtete Dietrich Schröder in seinen Aufzeichnungen: "Umb diese Zeit (1459) ist die alte Stadt Güstrow völlig eingegangen, die Kirche daselbsten aber noch bestehen geblieben, doch seyn einige Bauersleute aus Suckow Vorsteher oder Juraten dieser Kirche geworden". (Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg, Wismar 1739)

B) In das Visitationsprotokoll des Jahres 1552 hatte der Herzog Johann Albrecht den Vermerk eingefügt: "von den Kirchen, die fur Güstrow stehen und derselben materialien [soll] eine neue schule erbawet werden". Anscheinend fielen diesem Befehl nicht nur die Kapelle des St. Georg-Hospitals zum Opfer, sondern auch die Kirche der "Alten Stadt Güstrow". (Visitationsprotokoll von 1552, 04.10., Stadtarchiv Güstrow)

C) Der Magister Georg Schedius berichtete im Jahre 1647: "dass zu den Zeiten der erlauchten Dynastie des Nicolaus von Werle ... Güstrow zu beiden Seiten der Nebel gelegen hat. ... so gestatte er dem Rat und Bürgerschaft, die Gebäude der diesseits der Nebel gelegenen Neustadt ... zu zerstören und die Trümmer der dem Erdboden gleichgemachten Häuser zur Erweiterung der schon seit Jahrhunderten bewohnten Altstadt zu verwenden. ... Diese befolgten den Befehl und rissen die Gebäude der Neustadt mit Ausnahme des Heiligtums zu St. Georg und erweiterten die Stadt Güstrow mit den Steinen an der Stelle, wo es noch heute liegt". Schedius hatte mit dem Abbruch recht, wenn er damit die Kirche von "Alt Güstrow" gemeint hat, die ja zur Gewinnung von Steinen abgebrochen wurde. (Georg Schedius. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647. Übersetzung von Dr. Marquardt, 1911).

D) Thomas berichtete 1706 in seiner Beschreibung der Stadt Güstrow: "Die alte Stadt lag am rechten Nebelufer an den beiden Wegen, dem nach Rostock und dem zum benachbarten Suckow führenden. Dieses ganze Gebiet war einst den Hausgöttern unserer wendischen Vorfahren geweiht, es war mit auseinandergebauten Häusern versehen und in weiterem Abstand davon von Umzäunungen umgeben. Die Stadt ist dann abgebrannt. Nur ein etwas höher gelegenes Feld in der Nähe der Ziegelei, ein nach allen Seiten hin etwas aufragender Hügel, pflegt als der alte Kirchhof bezeichnet zu werden, an 2 oder 3 schon absterbenden Lindenbäumen heute noch zu erkennen". (Fridericus Thomas. Analecta Güstroviensia, Güstrow und Leipzig 1706).

E) Auch David Franck schrieb 1753: " ... dass nun Gärten und Felder sind, wo es [Alt Güstrow] vormals gestanden, nicht als wäre das Alte weggebrochen, und die Einwohner nach dem neuen Güstrow gewiesen worden, ... sondern weil es mit der Zeit viel Feuer-Schaden gelitten, und endlich, mit dem Ausgange des XVI. Jahrh. sich von selbst verlohren, also, dass davon nur noch die Spur eines Kirchhofes, welchen ein paar alte Linden nachweisen, ...". (David Franck. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow u. Leipzig 1753 bis 1757).

F) Die Einwohner der Stadt Güstrow aber kannten noch später diesen alten Kirchhof und benutzten ihn zur Entnahme von Streusand für ihre Wohnungen und Stuben. Nun sah sich der Rat der Stadt 1768 zu der Weisung veranlasst: " ... dass mit dem schon mehrmahls untersagten Sand Graben an dem Alten Kirchhofe vor dem Mühlenthor hieselbst annoch continuiret [fortgefahren wird] und solcher Unfug schon so weit getrieben sey, dass sogar die Gräber der vormahligen Einwohner von Güstrow umgewühlet, deren Gebeine zerstreuet herumgeworfen und solcher gestalt dieser Alte Gottes-Acker schändlich zerstört worden. Also hat ihre Pflicht erfordert, diesem mehr als heidnischen Unwesen ernstlich Einhalt zu thun, und solchen noch hirmit öffentlich anzubefehlen, dass keiner, an dem obbenannten Orte ferner Sand zu graben, sich erdreisten, widrigenfalls aber mit harter Geld- und dem Befinden nach, Leibes-Strafe ohnabbittlich dafür büßen soll". (Stadtakten II 8/5, 1768. Stadtarchiv Güstrow).





Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
 - Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
 - StA = Stadtarchiv Güstrow: div. Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt

 - Albrecht, Hans: Rostock und Güstrow, eine siedlungsgeographische Studie, Diss. masch. Univ. Rostock 1921
 - Deppe, Hans-Joachim: Grundrisse von Städten der mecklenburgischen Herrschaft Werle. Eine vergleichende Studie, in: Carolinum, Jg. 50, Nr. 96 (1986/87) S. 51–87; Jg. 51, Nr. 97 (1987) S. 31–63
 - Deppe, Hans-Joachim. / Schoknecht, Ulrich. Die "Vorderstadt" Güstrow. in: "Chronik". Schriftenreihe des Warener Museums- und Geschichtsvereins, Heft 24 (2002)
 - Escher, Felix. Frühe Stadttopographie in Spandau, Köpenick und Berlin / Cölln. in: 13. Berliner Archäologentag am 4. Nov. 2009
 - Franck, David. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow u. Leipzig 1753 bis 1757
 - Hünermörder, Das Kollegiatstift Bützow, in: 750 Jahre Stiftsskirche St. Maria, St. Johannes und St. Elisabeth Bützow. Tagungsbericht 1998
 - Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow, in: MJB, Bd. 94 (1930), S. 112-126
 - Krüger, Karl. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh.s, in: MJB, Bd. 97 (1933) S. 1–86
 - Mastaler, Wilhelm. Die Anfänge der Stadt Güstrow. Publikation 2010; Homepage: Anfänge der Stadt Güstrow, 2010 / HP 2011
 - Spangenberg, Hans. Die Bedeutung der Stadtsiedlung für die Germanisierung der ehemals slawischen Gebiete des Deutschen Reiches, in: MJb, Bd. 99 (1935)
 - Struck, Wolf-Heino. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den mecklenburgischen Landstädten. in: MJb, Bd. 101 (1938)
 - Reisebeschreibungen des Ibrahin ibn Jacub, 973. in: Jacob, G., Arabische Berichte ... aus dem 9. Jh. Berlin / Leipzig 1927
 - Ruchhöft, Fred. Siedlungsgeschichtliche Komponenten zur Gründung der Stadt Güstrow. in: MJb, Bd. 116 (2001)
 - Schedius, Georg. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647. Übersetzung von Dr. Marquardt, 1911
 - Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Bd. 4, S. 187–265
 - Schoknecht, Ulrich. Menzlin. Ein frühgeschichtlicher Handelsplatz an der Peene. Berlin 1977
 - Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg, Wismar 1739
 - Steinert, Michael. Priester, Kaufleute und Ritterheere. Eroberungen und Neugründungen von Städten an der Ostsee im 12. und 13. Jahrhundert. in: Jahresberichte für deutsche Geschichte, Bd. 48, Berlin 1986
 - Stuth, Steffen: Das Güstrow des Magisters Schedius, in: Güstrower Jahrbuch, Jg. 1996 (1995) S. 241–245
 - Witte, Otto. Geschichte Mecklenburgs, In: Mecklenburg-Vorpommern. Historische Landeskunde Mitteldeutschlands. Würzburg 1989

 





Quellenverzeichnis

1  Hoffmann, Karl. Die Stadtgründungen bis zum 14. Jh. In: Meckl. Jahrbücher (im folgnden: MJb Jg. 94. (1930).

2  Krüger, Karl. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh. In: MJb 87 (1933).

3  Spangenberg, Hans. Die Bedeutung der Stadtsiedlung für die Germanisierung der ehemals slawischen Gebiete des Deutschen Reiches, In: MJb 99 (1935).

4  Struck, Wolf-Heino. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den mecklenburgischen Landstädten. In: MJb 101 (1938).

5  Ruchhöft, Fred. Siedlungsgeschichtliche Komponenten zur Gründung der Stadt Güstrow. In: MJb 116 (2001).

6  Deppe, Hans-Joachim. / Schoknecht, Ulrich. Die "Vorderstadt" Güstrow. In: "Chronik". Schriftenreihe des Warener Museums- und Geschichtsvereins, Heft 24 (2002).

7  Witte, Otto. Geschichte Mecklenburgs, In: Mecklenburg-Vorpommern. Historische Landeskunde Mitteldeutschlands. Würzburg 1989, S. 13. - Steinert, Michael. Priester, Kaufleute und Ritterheere. Eroberungen und Neugründungen von Städten an der Ostsee im 12. und 13. Jahrhundert. In: Jahresberichte für deutsche Geschichte, Bd. 48, Berlin 1986, S. 99.

8  Schoknecht, Ulrich. Menzlin. Ein frühgeschichtlicher Handelsplatz an der Peene. Berlin 1977, S. 138 ff. Solche Stützpunkte waren u.a. Rerik b. Wismar, Menzlin an der Peene, Wollin auf Usedom, Ralswiek auf Rügen.

9  Reisebeschreibungen des Ibrahin ibn Jacub, 973. In: Jacob, G., Arabische Berichte ... aus dem 9. Jh. Berlin / Leipzig 1927.

10  Nach der im Jahre 1330 in Güstrow zerstörten Synagoge und dem "Joden Kerkhove", der bis 1621 vor dem Hageböcker Tor lag, kann geschlossen werden, dass zu den ersten Bewohnern Güstrows bereits eine größere Zahl jüdischer Kaufleute gehörten, die nach den Verfolgungen in Westen Deutschlands während der Kreuzzüge und aus dem Lande Brandenburg in unser Gebiet gezogen waren. (Dazu: Kirchberg-Chronik, 1378, und: Regesten im LHA Schwerin.

11  Escher, Felix. Frühe Stadttopographie in Spandau, Köpenick und Berlin / Cölln. In: 13. Berliner Archäologentag am 4. Nov. 2009. S. 2. - Siehe hierzu auch die umfangreichen Funde von Hacksilber in unsrem Raume mit einem großen Anteil byzantinischer Silbermünzen (Herrmann, Joachim, S. 116).

12  siehe hierzu: Steinert, Michael. S. 100.

13  Nach Steinert, Michael. S. 96, erfolgte die Neugründung etwa 4 km von der zerstörten Stadt Alt-Lübeck an der Trave durch westfälische Groß- und Fernhandelskaufleute, die bereits durch den Salzhandel zu großem Reichrum gekommen waren.

14 Steinert, Michael. S. 100. Die Kaufleute erhielten das Recht der Gerichtsbarkeit und der Einsetzung eines eigenen Rates, aus dem später der Rat der Stadt Lübeck hervorging. Daraus entwickelte sich ein eigenes freies Rechtssystem, das bald auf andere Städte an der Ostsee übertragen wurde. Mit dem "Freiheitsbrief" des Kaisers Friedrich II. von 1226 wurde Lübeck offiziell Freie Reichsstadt.

15  Steinert, Michael. S. 104.

16  siehe: Escher, Felix, S. 1. Hier auch noch nähere Angaben.

17  Steinert, Michael, S. 102.

18  Steinert, Michael. S. 103 f.

19  siehe auch: Steinert, Michael, S. 104.

20  Steinert, Michael, S. 104. - Dazu auch: Creutz, Ursula. Bibliographie der ehem. Klöster und Stifte. Leipzig 1983. Dazu gehörten die Klöster Stolpe (1153), Broda (1170), Doberan / Althof (1171), Dargun (1172), Wismar (1180).

21  Hoffmann, Karl. S. 156. Die Städte Rostock und Wismar gehen "auf Siedlungen zurück, die von Kaufleuten angelegt waren. Diesen Kaufmannskolonien wurde das Stadtrecht verliehen."

22  Krüger, Karl. S. 9/10. Doch Krüger irrte mit seiner Ansicht, dass Alt-Güstrow "nur einmal im Jahre 1238 ... urkundlich erwähnt" wurde.

23  Fundplatz Güstrow Nr. 149 vom 20.07.1983, Amt für Kultur und Denkmalpflege Schwerin.

24  Fischer, Mecklenburgische Karten im Hannoverschen Staatsarchiv. MJb Nr. 92 (1928), Karte von Hermanns (1727).

25  Hünermörder, Das Kollegiatstift Bützow, In: 750 Jahre Stiftsskirche St. Maria, St. Johannes und St. Elisabeth Bützow. Tagungsbericht 1998, S. 4.

26  siehe: Deppe / Schoknecht. S. 19 u. 23.

27  MUB 323 v. 03.06.1226. Die Kollegiatsstifte waren eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen, die nach den Regeln des hl. Augustinus (345-430) leben wollten (Hünermörder).

28  MUB 359 v. 20.09.1305.

29  Hoffmann, Karl, S. 114. Vielleicht wurde das Stadtrecht gleichzeitig mit der Stiftung der Kollegiatskirche verliehen oder früher, denn es ist unwahrscheinlich, dass die Kollegiatskirche an einem unbedeutenden Ort angelegt wurde.

30 MUB 547 v. 21.06.1243.

31  MUB 3636 v. 04.08.1313. Die Güstrower Ziegelei wurde von dem Fürsten Nikolaus II. von Werle und dem Bischof Heinrich von Cammin dem Kapitel der Kollegiatskirche als Eigentum übergeben. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens, Berlin 1963. Die Weihe des Domes (der Kollegiatskirche) erfolgte erst im Jahre 1335.

32  MUB 3597 v. 23.03.1313.

33  MUB 607 v. 01.07.1248, ausgestellt "in unserer Stadt Güstrow".

34  Struck, Wolf-Heino, S. 14 f. "Ihr gemeinsames Kennzeichen ist aber, wie der Stadtgrundriss mit seiner regelmäßigen Straßenführung und dem rechteckigen ... Marktplatz ..."

35  MUB 1182 v. 03.03.1270. Als Zeuge tritt in dieser Urkunde u.a. auf: "Mathias de foro equorum" (vom Pferdemarkt).

36   Aus diesen Gründen war wohl auch die fürstliche Burg hier errichtet worden auf einem isolierten Landsporn, gesichert an drei Seiten durch die Nebel und die Seenniederungen südlich dieses Platzes.

37  MUB 3211 v. 07.01.1308. Die Kollegiatskirche war zu dieser Zeit noch nicht fertiggestellt und für die Bewohner der Stadt auch nicht zugänglich. Zu der Frage, wo die Stiftsherren bis zur Fertigstellung der Kollegiatskirche ihre Chorgebete hielten, siehe: Mastaler, Wilhelm. Was verbirgt sich hinter der "Marien Kapelle" in Güstrow? SVZ-Güstrower Anzeiger v. 06.05.2008.

38  siehe auch:  Escher, Felix. S.1-2.

39  Struck, Wolf-Heino. S. 12-13. "Die Mehrzahl der ältesten meckl. Städte ist vermutlich aus Siedlungen deutscher Kaufleute hervorgegangen." und für Schwerin und Parchim ist er der Meinung, dass diese "vor der Eindeutschung des Gebietes vorhanden gewesen seien, so haben sie vermutlich ebenfalls ein beschränktes rechtliches Eigenleben geführt." - siehe auch: Hoffmann, Karl. S. 156. "Auch die Gründung Güstrows in der Herrschaft Werle-Güstrow entspringt offenbar der Initiative von Kaufleuten ... "

40  Anders kann die Erwähnung der Aufgaben und Befugnisse des "vorhandenen" Rates kaum erklärt werden.

41  siehe MUB 359 v. 20.09.1305, Punkt 26.

42  MUB 2200 v. 1293.

43  MUB 4475 v. 2ß.08.1323.

44  MUB 10768 v. 09.09.1375.

45  siehe Stadtrecht, Punkt 26.

46  siehe Hoffmann, Karl. S. 110.

47  Regesten vom 23.08.1432 im Landes-Hauptarchiv Schwerin.

48  Die Katharinen-Bruderschaft war eine weltliche Vereinigung, angesiedelt in der Pfarrkirche und erstmalig am 29.02.1349 erwähnt (Lisch. MJb 44, 1879). Errichtung einer eigenen Kapelle in der Pfarrkirche am 27.03.1368 (MUB 9764).

49  nach Struck, Wolf-Heino, S. 142 durch MUB 2200 v. 1293.

50  "...wir (wollen) unsere Stadt Güstrow durch umfangreiche Befestigungen ..."

51  Erst im Jahre 1870 verzichtete der Großherzog auf seine Rechte an Stadtgraben und Wällen der Stadt (Akte "Stadt 1870" im Stadtarchiv Güstrow.)

52  MUB 3213 v. 16.02.1308 spricht bereits von "Buden am Markt, die an der Ecke zur Gleviner Straße liegen, ..."

53  Mit dieser Urkunde erkannten auch die Fürsten die Eigenständigkeit der Siedlung von Alt Güstrow an, während das Kollegiatkapitel nur noch für den Bereich der Stadt innerhalb der Mauern zuständig war. Gleichzeitig wurde hiermit auch das Vorhandensein einer Stadtmauer bestätigt, die nicht Alt Güstrow umfasste.

54  MUB 6244 v. 03.11.1342.

55  Zu dem Streit war es gekommen, da die Fürsten "ohne Rücksprache mit dem Kapitel" am St. Georgs- (St. Jürgens-) Hospital eine Kapelle errichtet hatten (MUB 6244 v. 03.11.1342).

56  MUB 6571 v. 17.10.1345. Danach hatte die Fürsten den Pfarrer an der Kirche der "Alten Stadt" auch für die neue Kapelle des St. Georgs-Hospitals eingesetzt.

57  Extract der zum St. Jürgen vor Güstrow gehörige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rhate zu Güstrow befunden. (18.10.1345).

58  MUB 14243 und 6700. In den beiden gleichlautenden Urkunden wird bestätigt, dass der Pfarrer der Kirche der "Alten Stadt" auch für das Hospital zuständig war. Es sollten auch alle Opfergaben aus der Kirche in voller Höhe den Bewohnern des Hospitals zukommen.

59  MUB 6592 v. 23.12.1345. Die Ursache für den plötzlichen Verzicht des Pfarrers lag wahrscheinlich an plötzlichen aufgetretenen Unstimmigkeiten zwischen den Fürsten und dem Stiftskapitel von Bützow (siehe dazu die folgende Urkunde). Aus diesem Streit wollte sich der Pfarrer der Kirche der Altstadt wohl heraushalten.

60  MUB 14244 v. 27.12.1345.

61  Extract der zum S. Jürgen vor Güstrow gehörige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rathe zu Güstrow befunden. (30.04.1346).

62  MUB 6700 v. 26.11.1346.

63  MUB 7060 v. 21.03.1350.

64  siehe S. 6, Punkt 3.

65  MUB 8675 v. 28.10.1359.

66  MUB 8796 v. 14.10.1360.

67  Bereits Krüger (S. 60-64) hatte aufmerksam gemacht, dass der Rat der Stadt Güstrow in der ersten Zeit fast ausschließlich aus Mitgliedern der "Kopludeghilde" ergänzt wurde (MUB 6849 v. 01.02.1338).

68  MUB 12855 v. 30.10.1395.

69  MUB 1247 v. 10.03.1272.

70  MUB 8428 v. vor 1358.

71  MUB 9123 v. 1363.

72  Regesten von 1445.

73  Regesten v. 19.10.1405.

74  Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg. Bd.1, Wismar 1739.

75  Schröder, Dietrich. w.o.

76  Struck, Wolf-Heino, S. 12 ff..

77  Hoffmann, Karl, S. 275 ff..

 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1  Mecklenburger Urkundenbuch (MUB) Bd. III. Schwerin 1865, S. 518

Abb. 2  "De olle Kirchhof" - Kirchhof der "Alten Stadt Güstrow"; Ausschnitt aus einer Karte der Güstrower Feldmark nördlich des Mühlentors von Hermanns, 1727; Landesarchiv Hannover

Abb. 3  Grundriss der Stadt Güstrow; Kupferstich aus "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte Carl Henr. à Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 4  Kupferstich (Titelblatt) mit der Darstellung des Domes und seines Grundrisses sowie dem "Prospect der Fürstlichen Residenz Güstrow" aus G. Thiel, Der Dom zu Güstrow; Rostock 1726

Abb. 5  Ausschnitt aus der Karte: "Güstrow und seine Umgebung", StA

Abb. 6  Frühgotische Fünte im Dom; Edith Krull, "Güstrow, Stadt an großen Straßen", Schwerin 1954, S. 53

 

 




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