Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow


 

Die Wassermühlen des ehemaligen Kreises Güstrow
und ihre Geschichte

 

2. Auflage

Güstrow 2009 / 2012, 2016


Handskizze Garder Mühle, 1715

Abb. 1: Handskizze der Garder Mühle von 1715

 




Inhaltsverzeichnis

 
 Textteil
 Buchseite
   Vorworte  5
 
   Teil I.
   Allgemeiner Überblick
   Einleitung  7
   Die Bedeutung der Wasser- und Windmühlen für die Wirtschaft  7
   Aufbau einer Wassermühle  9
   Das Wasserrad  10
   Die Malmühlen  10
   Die Stampfmühlen  13
   Die Sägemühlen  14
   Die rechtliche Stellung der Mühlen  14
   Der Mühlenbann  15
   Der Mahlzwang  16
   Die Stellung der Mühlenpächter  16
   Die fürstlichen Pachtmüller  18
   Die ritterschaftlichen Pachtmüller  18
   Fischerei- und Landrecht der Mühlen  18
   Das Metzen- oder Matten - Nehmen  19
   Die Güstrower Stadtmühlen  19
   Das Ende der Wassermühlen  23
   Schlussbetrachtung  24
   Quellen- und Literaturverzeichnis  24
 
   Teil II.
   Die Wassermühlen der Stadt Güstrow  25
   Einzeldarstellung der Mühlen
   A. Die Kornmühle am Mühlentor  26
   B. Die Schleif- oder Poliermühle  34
   C. Die " Neue Mühle " oder " Nebelmühle "  35
   D. Die Lohmühlen des Schusteramtes  36
   E. Die Papiermühlen am Mühlentor  40
   F. Die Sägemühle am Mühlentor  43
   G. Die alte Walkmühle " auf dem Paradies "  46
   H. Die neue Walkmühle vor dem Schnoientor  48
   I. Die Gleviner Mühle  56
   J. Die " Mauermühle "  66
   K. Die " Wasserkunst " der Stadt Güstrow  68
       a) Das " Alte Wasser "  68
       b) Die " Wasserkunst "  70
   L. Die herzogliche Wasserkunst  74
 
   Teil III.
   Die Mühlen des Klosteramtes Dobbertin  76
   Nr. 1.) Die Mühle in Altenhagen  77
   Nr. 2.) Die Bossower Wassermühle  77
   Nr. 3.) Die " Garder Mühle "  78
   Nr. 4.) Die Oldenstorfer Wassermühle  84
 
   Teil IV.
   Die sonstigen Wassermühlen des ehemaligen Kreises Güstrow  85
   Nr. 1.) Die Mühle von Ahrenshagen  85
   Nr. 2.) Die Belliner Kornmühle  87
   Nr. 2a.) Die Belliner Papiermühle  95
   Nr. 3.) Die Wassermühle in Breesen  98
   Nr. 4.) Die " Depzower Mühle ", Gemarkung Gr. Ridsenow  98
   Nr. 5.) Die Mühle von Dersentin  103
   Nr. 6.) Die Wassermühle in Diekhof  105
   Nr. 7.) Die Dobbiner Wassermühlen  107
   Nr. 8.) Die " Drüsewitzer Mühle " in Gr. Ridsenow / Wesselstorf  112
   Nr. 9.) Die " Gottiner Mühle " in Krassow, Ot. von Linstow  114
   Nr. 10.) Die " Hägerfelder- " oder " Prützer Wassermühle "  115
   Nr. 11.) Die Wassermühle in Kieth, Ot. von Linstow  121
   Nr. 12.) Die Wassermühle von Kl. Sprenz  127
   Nr. 13.) Die Wassermühle in Kobrow  132
   Nr. 14.) Die Wassermühle in Kölln, Ot. Hoppenrade  136
   Nr. 15.) Die Mühle in Korleput, Ot. von Liessow  142
   Nr. 16.) Die Wassermühle in Krakow am See  155
   Nr. 17.) Die Wassermühle in Kuchelmiß  161
   Nr. 18.) Die Wassermühle in Laage  166
   Nr. 18a.) Die Papiermühle in Laage, " Henningsmühle "  184
   Nr. 19.) Die Wassermühle in Linstow  189
   Nr. 20.) Die Wassermühle in Lübsee  192
   Nr. 21.) Die Lüssower Wassermühle  194
   Nr. 22.) Die Wassermühle in Mamerow  200
   Nr. 23.) Die Wassermühlen in Mühlengeez, Ot. von Boldebuck  200
   Nr. 24.) Die Wassermühle in Mühl Rosin  204
   Nr. 25.) " Neumühl " in Neu - Mühle, Ot. von Goldewin  216
   Nr. 26.) Die Wassermühle in Raden  226
   Nr. 27.) Rampeschendorfer Mühle in Diekhof  232
   Nr. 28.) Die Wassermühle in Reinshagen  232
   Nr. 29.) Rothspalker Wassermühle  241
   Nr. 30.) Die Wassermühle in Sabel  241
   Nr. 31.) Die Serrahner Wassermühle  245
   Nr. 32.) Die Wassermühle in Suckwitz  247
   Nr. 33.) Die " Teschower Mühle " in Neu Kätwin  254
   Nr. 34.) Die Wassermühle in Vietgest  258
   Nr. 35.) Die Wassermühle von Wardoe  261
   Nr. 36.) Die Mühle in Wattmanshagen  264
 
   Teil V.
   Anlagen
   Anlage 1: Verzeichnis der Wassermühlen und ihre erstmalige Erwähnung  265
         A. Kornmühlen  
         B. Walkmühlen  
         C. Ölmühlen  
         D. Sägemühlen  
         E. Lohmühlen  
         F. Papiermühlen  
         G. Poliermühlen  
   Anlage 2: Tabelle der bekannten Müller und Mühlenpächter der Wassermühlen  268
   Anlage 3: Amtsrolle des Müller - Amtes  286
   Anlage 4: Wort- und Begriffserläuterungen  290
   Anlage 5: Lageplan der Wassermühlen  292
   Anlage 6: Verzeichnis der Abbildungen  
   Anlage 7: Quellen- und Literaturverzeichnis  



 

Vorwort des Verfassers zur 1. Auflage

Den Anstoß zu dieser Arbeit gaben Funde von Resten ehemaliger Wassermühlen, mit denen der Verfasser im Rahmen seiner Tätigkeit als Kreisbodendenkmalpfleger in Berührung kam. Dabei musste immer wieder festgestellt werden, wie wenig eigentlich über diese Mühlen und ihr Schicksal bekannt ist. Sind sie doch so lautlos und stillschweigend durch moderne Großmühlen verdrängt, worden, dass sich kaum noch jemand an sie erinnern kann. Und doch haben sie einmal eine, ganz bedeutende Rolle bei der technischen Entwicklung in unserer Heimat gespielt.

Die nachstehenden Ausführungen möchten als ein Versuch angesehen werden, dass noch vorhandene urkundliche Material über die Wassermühlen des Kreises Güstrow einem größeren Interessentenkreis, vor allem unseren Heimatforschern und Ortschronisten, leichter zugänglich zu machen. Dabei wurden die Untersuchungen ganz bewusst auf die Wassermühlen beschränkt, bei diesen aber neben den "Mahlmühlen" auch die sonstigen „Werkmühlen" und die "Kunsträder" mit berücksichtigt, soweit ihr Antrieb durch Wasserkraft erfolgte. Die zahlreichen Windmühlen des Kreisgebietes wurden nur erwähnt, soweit diese als Ergänzung zu bereits vorhandenen Wassermühlen errichtet worden waren.

Es ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt, ein "Lesebuch" zu schaffen oder die bereits vorhandene umfangreiche Literatur über den technischen Aufbau der Mühlen zu erweitern, sondern nur das Schicksal der untergegangenen Wassermühlen auf dem Hintergrund ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Stellung deutlich zu machen. Deshalb sind die wörtlich zitierten Urkunden in der Originalfassung wiedergegeben und Satzzeichen nur soweit geändert oder ergänzt, wie es zu einem besseren Verständnis des Textes angebracht war. Dabei ist sich der Verfasser der noch bestehenden Lücken im Ablauf des Geschehens und in der Deutung der Einzeltatsachen vollkommen bewusst und für alle ergänzenden Mitteilungen dankbar. Für die Unterstützung und den fachlichen Rat gilt der besondere Dank den Mitarbeitern des Staatsarchivs Schwerin, der Kreis- und Stadtarchive in Güstrow und des Museums der Stadt Güstrow.

Güstrow 1991




Vorwort der Kreisverwaltung

Mühlen sind wesentliche historische Sachzeugen, die gleichermaßen Einblick in Formen des Hausbaues, den Stand der Technik oder die Lebens- und Arbeitsweise der Menschen gewähren.
Die Wassermühle Kuchelmiß im schönen Nebeltal zieht viele Besucher in ihren Bann; die in Reinshagen, gegenüber der mächtigen Dorfkirche gelegen, ergänzt das nahezu unverändert erhaltene Dorf um eine wertvolle Aussage. Dass es im Gebiet des heutigen Kreises Güstrow erwartungsgemäß weitere Mühlen gegeben hat, die zum großen Teil nicht mehr bestehen, in Resten oder bedingt durch Funde nachweisbar sind oder in veränderter Form erhalten blieben, belegt diese durch Herrn Wilhelm Mastaler in jahrelanger Forschung erarbeitete Zusammenstellung der archivarischen Quellen, Überlieferungen, Funde und Bestandsaufnahmen der Wassermühlen des Bearbeitungsgebietes.
Damit liegt erstmalig eine geschlossene Betrachtung zu einer Kategorie technischer Sachzeugen des Kreises vor.
Herrn Mastaler ist für seine gründliche und umfassende Arbeit zu danken und hohes Lob zu zollen.

Die durch das Dezernat Bildung und Kultur der Kreisverwaltung Güstrow herausgegebene Schrift wird allen Regionalwissenschaftlern, Ortschronisten, Geschichts- und Heimatkundelehrern, aber auch dem Fachexperten, wertvolle Anregungen geben, wendet sich aber auch an den allgemein interessierten Leser, zumal über die Standorte vielfach bisher nicht veröffentlichte historische Informationen gegeben werden.
Mit dieser Schrift soll eine in loser Folge zu erwartende Reihe regionalen Schrifttums eröffnet werden.

Dezernat Bildung und Kultur der Kreisverwaltung Güstrow, Güstrow 1991




Vorwort zur 2. Auflage

Eine Neufassung der Arbeit über die Wassermühlen des ehemaligen Kreises Güstrow hat sich im Verlaufe der Zeit als notwendig erwiesen. Nicht nur wegen der drucktechnischen Mängel der 1. Ausgabe, sondern auch wegen der zahlreichen Ergänzungen, die in der Zwischenzeit eingearbeitet werden konnten. Obgleich sich im Verlaufe der Zeit das Gebiet des Kreises Güstrow erweitert hat, wurde der Umfang des Arbeitsgebietes aber nicht verändert, sodass jetzt von dem „ehemaligen Kreis Güstrow" gesprochen werden muss.
Ich hoffe, dass auch diese neue und erweiterte Fassung das Interesse und Wohlwollen der Leser findet.

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Teil I.

Allgemeiner Überblick

 

Einleitung


Mit dem Begriff der Wassermühle verbindet sich häufig das Bild eines idyllischen Waldtales mit rauschenden Bäumen, einem plätschernden Bach und dem ruhig klappernden Mühlrad. Der Müller sitz davor auf einer Bank und raucht friedlich seine Pfeife, während der Mühlenknecht den Esel mit Mehl- oder Kornsäcken belädt. Und bei dem Bild einer Windmühle hören wir in Gedanken das Rauschen der Flügel im Winde.
Die Wirklichkeit war jedoch keineswegs so romantisch, sondern bedeutete für den Müller und seine Gehilfen harte Arbeit. Das laute Geklapper von Mahlgang und Beutelwerk, das Dröhnen der herabfallenden Stößel bei den Stampfmühlen, das Ächzen und Quietschen der Räder und Wellen verband sich gewöhnlich zu einem ohrenbetäubenden Lärm. Nicht umsonst schrieb deshalb die mecklenburgische "Wegepolizei-Ordnung" von 1824 vor, dass die Wassermüller verpflichtet seien, auf Begehren der Reisenden die Pferde an der Mühle vorbeizuführen oder die Mühle anzuhalten, falls der Weg über den Mühlensteg führen sollte. Und noch am 8.9.1926 forderte die „Landes-Straßenverkehrs- und Polizeiordnung", dass die Räder der Wassermühlen, wenn sie weniger als 9 m von öffentlichen Fahrwegen entfernt sind, mit einem Verschlag umkleidet werden müssen.

Als in unserer engeren Heimat die Wasser- und Windmühlen im Zusammenhang mit der deutschen Besiedlung in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erstmalig auftauchten, da bedeuteten sie den Beginn einer neuen Etappe in der technischen Entwicklung des Landes. Mit dem Wasserrad und den Windflügeln hatten unsereEinwohner erstmals in größerem Umfang die in der Natur vorhandenen Energiequellen in ihren Dienst gestellt: Die Kraft des fließenden Wassers und des strömenden Windes. Für die nächsten Jahrhunderte wurden diese Energieträger nicht nur zur wichtigsten Kraftquelle, sondern auch zum Motor für die weitere technische Entwicklung zu neue Maschinen und der Mechanik der Kraftübertragung.
Gleichzeitig bildeten sie die Grundlage für das Entstehen und die Ausbreitung neuer Handwerkberufe, wie Müller, Tuchmacher, Beutler, Lohgerber, Papiermacher u.a., die sich bald zu eigenen Zünften (Ämtern) zusammenschlossen.
Am Ende der "Wasserrad-Epoche" hatte die Mühlentechnik bereits einen so hohen Entwicklungsstand erreicht, dass sie eine der Voraussetzungen liefern konnte für die Erfindung der Dampfmaschine und der Elektrotechnik.

Die Bedeutung der Wasser- und Windmühlen für die Wirtschaft

In unserem Lande erschien mit den deutschen Siedlern die Mühlentechnik bereits in einer weit entwickelten Form. Nach allem, was wir heute wissen, war ihre Anwendung den früheren slawischen Einwohnern nicht bekannt gewesen. Bei ihnen war die Verarbeitung des Getreides noch nicht Grundlage eines Handwerks, sondern die ständige Arbeit der Frauen mit der Handmühle zur Sicherung der täglichen Nahrung. Durch die Zunahme der Bevölkerung, besonders in den sich entwickelnden Städten und die immer stärkere Herausbildung der Arbeitsteilung, war nach herkömmlichen Methoden ein Vermahlen der erforderlichen Getreidemengen mit den Handmühlen nicht mehr möglich. So ergab sich zwingend die Forderung nach der Anwendung der sich immer weiter verbesserten Wasser- und Windmühlen.

Die erste urkundliche Erwährung einer Wassermühle in dem zu untersuchenden Bereich, dem Raum des ehemaligen Kreisgebietes Güstrow, kennen wir aus dem Jahre 1237 (Oldenstorfer Mühle). Von einer Windmühle erfahren wir indirekt etwas im Jahre 1330, als bei der Stadt Laage von "einem stucke ackers, die windtmolenberch genant," gesprochen wurde (1). Diese Mühle war zu diesem Zeitpunkt wohl schon nicht mehr vorhanden, da nur noch von dem „Mühlenberg" gesprochen wurde. Wahrscheinlich gab es im Jahre 1343 in dem Dorfe Ganschow ebenfalls eine Windmühle, denn ein Kanoniker des Güstrower Domkapitels soll von Nicolaus dem Müller als Pachtsumme „18 Scheffel Rogken und soviel habern" erhalten haben (2).
Auf jeden Fall haben die Windmühlen in unserem Raume in der älteren Zeit keine bedeutende Rolle gespielt, da sie wohl zu oft durch Blitzeinschlag und Sturm zerstört wurden. Sie erscheinen  erst wieder im 17. Jahrhundert (Spotendorf, Gr. Upahl), in größerer Zahl jedoch dann im 18. Jahrhundert als Folge des zunehmenden Wassermangels, unter dem die Wassermühlen immer mehr zu leiden hatten. Ursache waren nicht nur die fortschreitende Verlandung und Verkrautung unserer Gewässer, sondern auch die verstärkte Inanspruchnahme des Wassers für eine intensive Nutzung der angrenzenden Wiesenflächen, ausgelöst durch die fortschreitende Umwandlung der Bauerndörfer in Gutsdörfer. So begannen bereits im 17. Jahrhundert die Klagen der Gutsherren lauter zu werden, die wegen einer Überstauung ihrer Wiesen in den Sommermonaten die Stillegung oder sogar den Abbruch der Wassermühlen verlangtem. Die Müller hatten sich nämlich gegen den Wassermangel gewehrt durch die Erhöhung des Wasserstaus ihrer Mühle. Die Mühlenherren waren jetzt gezwungen, den Pächtern ihrer Wassermühlen zusätzlich eine oder sogar zwei Windmühlen in der Nähe zu errichten, mit denen die Müller bei Wassermangel arbeiten sollten (Laage 1748 und 1792, Krakow zwischen 1773 und 1786, Gottin 1819, Güstrow-Gleviner Mühle 1820, Güstrow-Mühlentor Mühle 1824, Teschow 1824, Reinshagen 1830, Lüssow 1848, Bellin 1849, Neu-Mühle 1860).
Daneben unterstützten die Wassermühlen mit ihrem Stauwerk in einzelnen Fällen auch die Verteidigungskraft der befestigten Rittersitze. Die Mühlen waren dazu unterhalb des Turmhügels oder der Wasserburg angelegt worden, um in Falle der Gefahr durch einen verstärkten Stau den Wasserspiegel in den Gräben zu erhöhen bzw. das Vorfeld zu überfluten, während im Gegenzug die Burganlage die Wassermühle sicherte (Kl. Sprenz, Diekhof). Auch die Städte benutzten diese "Nebenfunktion" ihrer Wassermühlen zur Sicherung der Mauern. So konnte die Mühle in Laage das Wasser in den Gräben der neben ihr liegenden fürstlichen Burg aufstauen und das Wiesenvorland überfluten. Die gleiche Aufgabe übernahm auch die Wassermühle in Krakow a.See, mit deren Stau die vor der Stadt liegenden Wiesen unter Wasser gesetzt werden konnten. Auch die Güstrower Mühlen am Mühlentor waren in der Lage, im Bedarfsfalle das gesamte Niederungsgebiet östlich der Stadt zu überfluten.

Im ehemaligen Kreisgebiet Güstrow ist heute noch der Standort und zum großen Teil auch das Schicksal von 54 Wassermühlen bekannt. Während 3 Wassermühlen noch vor einigen Jahren - mit Elektro-Antrieb - für die Futtermittel-Produktion arbeiteten (Kölln, Korleput, Neu-Mühle), sollen zwei weitere Mühlen (Kuchelmiß, Reinshagen) als techn. Denkmale erhalten bleiben. In einzelnen Fällen haben die Mühlen sogar Dörfern oder Ortsteilen ihren Namen hinterlassen: Mühl-Rosin. Mühlengeez, Neu-Mühle.

Aufbau einer Wassermühle

Unter einer Wassermühle verstehen wir im Allgemeinen eine durch Wasserkraft angetriebene Kornmühle, wie schon die Bezeichnung "Mühle" (von Mahlen) besagt. Im geschichtlichen Ablauf hat sich auch tatsächlich aus der Handmühle durch die Hinzufügung eines Wasserrades mit Getriebe die Wassermühle als "Mahlmühle" entwickelt. Man erkannte jedoch bald, dass man mit Hilfe der Wasserkraft mehr vermochte, als nur Getreide zu vermahlen. So tauchten bald auch in unserem Raume als "Werkmühlen" die Stampfmühlen (Öl-, Papier-, Walk- und Lohmühlen) sowie die Sägemühlen auf. Allen gemeinsam war der Antrieb mit Hilfe eines Wasserrades.

Behandelt werden soll in diesem Rahmen aber auch die "Wasserkunst", das von einem Wasserrad angetriebene Pumpwerk für die Versorgung der Einwohner mit Trink- und Gebrauchswasser, nachweisbar für die Stadt Güstrow. Andere Anwendungsbereiche einer Nutzung der Wasserkraft, die in unserem Kreisgebiet nachweisbar nicht auftraten, werden hier nicht berücksichtigt (Hammerwerke, Pulvermühlen, Bohrmühlen u.a.). Zwar tauchte im Jahre 1658 der Gedanke auf, im Güstrower Schloss eine Pulvermühle einzubauen (3). Aus Sicherheitsgründen hat man jedoch davon abgesehen. Aus Gründen des Umfanges dieser Untersuchung konnten die vereinzelt errichteten Schöpfwerke zur Entwässerung von Wiesen und Mooren - durch Wasserräder angetrieben - nicht näher behandelt werden.





Abb. 2: Prinzip einer Mahlmühle
(Mager, Mühlenflügel und Wasserrad, Leipzig 1987)

a = Radwelle
b = Wasserrad
c = Kammrad
d = Dreiling
e = Mühleisen (Riehn)
f = Mühlsteine
g = Rumpf
h,i = Schu(h), Rüttelschu(h)
k = Winde
l = Mehlloch
m = Rumpfleiter, Schu(h)leiter
o = Mehlbeutel
r = Antriebsdaumen
u = Hebel zum Rütteln des Mehlbeutels
P = Sichtkiste
Q = Kleiekiste



Das Wasserrad

Kennzeichnend für die Wassermühlen war das „Wasserrad" zur Übertragung der Kraft des fließenden Wassers auf das Getriebe der Mühle. Auffallend waren auch die zum Betrieb der Mühle erforderlichen umfangreichen baulichen Anlagen (Stauteich, Schleusen, Arbeits- und Freischütze, Mühlenarche), die für eine gefahrlose Wasserführung erforderlich waren. In unserem Raume wurden nur "unterschlächtige" und "oberschlächtige" Wasserräder eingesetzt. Ein Einsatz der anderweitig auch verwendeten mittelschlächtigen oder horizontalen Wasserräder war bei dem geringen Gefälle unserer Bäche und Flüsse nicht möglich.
Mit „unterschlächtig" bezeichnete man ein Wasserrad, bei denen das Wasser bei einer Gefällehöhe zwischen 1 und 3 m von unten an das im „Gerinne" hängende Rad stieß und es dadurch rückwärts antrieb. Mit derartigen Wasserrädern war die größte Zahl unserer Mühlen ausgerüstet. Allerdings waren dazu auch umfangreiche wasserbauliche Anlagen notwendig, um einen gleichmäßigen Zulauf des Wassers zu erreichen und die Mühle selbst vor Hochwasser und Eisgang zu schützen. Dies erforderte eine Zweiteilung des Wasserzulaufes und führte dadurch zur Bildung einer sog. „Mühleninsel". Sie war für diese Bauart typisch und konnte nur über Brücken und Stege betreten werden. Von der Brücke aus konnten die "Schütze" zur Wasserregulierung bedient werden (Ahrenshagen, Kuchelmiß, Reinshagen, u.a.)
Bei den „oberschlächtigen" Wasserrädern fiel das Wasser von oben aus dem "Gerinne" in die Radschaufeln und trieb dieses durch sein Gewicht vorwärts an. Voraussetzung war dafür allerdings ein nutzbares Gefälle von mindestens 3,5 m. Es musste auf jeden Fall größer sein als der Durchmesser des Rades, damit dieses frei über dem Unterwasser laufen konnte. Dafür kamen diese Räder jedoch mit weniger Wasser bei gleicher Leistung aus. Nachgewiesen wurden oberschlächtige Räder bisher nur für die Gleviner Mühle in Güstrow, sowie die Mühlen in Raden, Mühl Rosin, Neu-Mühle und Teschow.

Die Mahlmühlen

Typisch für die Mahlmühlen waren die waagerecht eingebauten „Mühlsteine", zwischen denen das Mahlgut zerkleinert wurde. Die Unterscheidung in Mehl-, Schrot-, Grütz-, Graupen- und Malzgänge ergab sich allein aus technischen Besonderheiten: dem eingesetzten Mahlgut, der Art der benutzten Steine und der Größe des Luftspaltes zwischen den Steinen.
In der älteren Zeit wurde wegen der mangelhaften Qualität der Steine und der noch nicht ausgereiften Technik noch kein Unterschied zwischen der Gewinnung von Mehl oder Schrot gemacht. Das Mehl wurde einfach mit Hilfe von Handsieben aus dem Mahlgut gewonnen, das dann noch zwei oder mehrmals durch die Mühle laufen ließ. Da bei diesem Verfahren auch die Schalenreste des Getreidekorns mit in das Mehl gerieten, war dieses „Grobbrot" später ziemlich dunkel gefärbt. Im 16. Jahrhundert hatte man bereits gelernt, das Mehl durch "Beuteln" oder "Sichten" automatisch durch den Anschluss des Rüttelwerkes an den Bewegungsmechanismus des Mahlwerkes zu gewinnen. Das Aussieben erfolgte durch ein feines Gewebe aus Wolle, später aus Seide oder Messingdraht. Es war dadurch nicht nut ein mühevoller Arbeitsgang eingespart worden, sondern die Ausbeute und Qualität des Mehles konnten erhöht werden. Dafür hatten die Mahlgäste dem Müller jetzt ein besonderes "Sichtgeld" zu entrichten (Kieth 1775, Kuchelmiß 1836).
Entscheidend für die Güte des Mahlgutes war aber neben dem Können des Müllers die Qualität der benutzten Mühlsteine. In der älteren Zeit verwendete man dafür fast ausschließlich feinkörnige Sandsteine aus Johnstorf bei Zittau, Schlesien, Böhmen oder anderen Orten, im Notfalle aber auch einfache Granitsteine. Mit steigenden Anforderungen an die Qualität des Mehles kamen bald Steine aus dem härteren Porphyr aus dem Thüringer Wald bei Crawinkel oder „rheinische Steine" aus der Eifel zum Einsatz. Letztere bestanden aus einem verschlackten Basalt ("Mühlensteinlava") und zeichneten sich durch größere Härte aus. Auch waren sie leichter zu bearbeiten. Übertroffen wurden sie aber alle im 19.Jahrhundert durch die noch härteren "französischen" Steine.
Allerdings musste ein derartiger Mühlstein aus einer größeren Anzahl kleinerer Einzelstücke mit unterschiedlicher Härte zusammengesetzt werden. Diese Steine waren dadurch sehr teuer, kamen aber auch auf eine Haltbarkeitsdauer von 20-30 Jahren.
Die Auswahl der Mühlsteine richtete sich nach der Art des Mahlgutes. So benutzte man im 19. Jahrhundert für die Herstellung von Weizenmehl nach Möglichkeit "französische" Steine und für die Gewinnung von Roggenmehl "rheinische" Steine. Der Unterschied zwischen Mehl- und Schrotgängen bestand weniger in der Art der benutzten Steine, sondern hauptsächlich in der Größe des vom Müller eingestellten Luftspaltes zwischen Bodenstein und Läufer.

Von besonderer Bedeutung war in der älteren Zeit die Bereitung von Malz, das für die Bierbrauerei in größeren Mengen benötigt wurde. Die hierfür gebrauchte Gerste wurde vorher angefeuchtete und vorgekeimt. Ursprünglich wurde sie in dem gewöhnlichen oder auch einem besonderen Schrotgang verarbeitet. Später verwendete man hierfür auch besondere Walzwerke, in denen das Mahlgut nur zerquetscht wurde, was Günstig bei der Herstellung des Bieres war.
Bei den Graupengängen bearbeitete nur ein Läufer aus Sandstein mit seiner Mantelfläche die Getreidekörner. Dazu war die hölzerne Unterlage mit Eisenblech beschlagen oder aus Granitsteinen aufgebaut. Die an der Unterseite des Steines angebrachten eisernen Schienen, die "Jager", hatten die Aufgabe, das Mahlgut immer wieder zwischen die Mantelfläche des Steines und den "Steinrand", einen ringförmigen Spalt, zu transportieren.

Für die Beschaffung und Bereitstellung der Mühlsteine war fast immer der Besitzer der Mühle, der „Mühlenherr", verantwortlich. So versorgten sich die meckl. Herzöge für ihre Mühlen fast immer mit einer größeren Anzahl von Steinen und hielten diese in ihrer "Manufaktur" in Boizenburg (die Herzöge von Güstrow-Werle) (Güstrow Gleviner-Mühle 1648) oder in Dömitz (die Schweriner Herzöge) (Laage 1773) vorrätig. Von dort mussten sie bei Bedarf abgeholt werden. Bereits 1494 hatte Herzog Magnus einen Magdeburger Bürger beauftragt, ihm die "mollensteyne", die in Pirna lagerten, auf dem Wasserwege über die Elbe heranzuschaffen (4).

Als sich 1594 Herzog Ulrich 120 Mühlsteine aus dem Elbsandsteingebirge kommen ließ, da stellte er für den Transport auf der Elbe einen "Paßbrief" aus. Diesen erhielt nicht nur der Begleiter der Sendung, der Mühlenmeister Töpffer aus Grabow, sondern er wurde vorher auch allen "Anliegern" übersandt mit der Bitte um eine zollfreie Abfertigung zu sorgen (5).
Wegen der Abnutzung der Steine mussten diese bei Bedarf, abhängig von ihrer Qualität und Beanspruchung, etwa alle 3 bis 7 Tage mit dem Steinkran herausgehoben und "geschärft" werden. Der Müller schlug dabei mit dem Mühlhammer, der "Bicke", wieder neue Rillen in den Stein, die durch Querkerben unterbrochen wurden. Von dieser Arbeit, die vom Können des Müllers abhing, wurde die Qualität des Mahlgutes entscheidend bestimmt. Diese Tätigkeit war aber auch die Ursache einer typischen Berufskrankheit: Der mit eingewachsenen Steinsplittern übersäten Unterarme des Müllers.
Während der Mühlenherr gewöhnlich für die Beschaffung der Mühlsteine zuständig war, hatte der Pächter die Abnutzung der Steine und des Eisenwerkes, das sie in Bewegung setzte, dem Besitzer bei jeder Neuverpachtung zu erstatten. Dazu wurde die Stärke der Steine und des Eisens vermessen. Den eingetretenen Verschleiß hatte der Pächter seinem Vorgänger im Amt, falls dieser die Steine aus seinen Mitteln beschafft hatte, oder dem Mühlenherrn zu vergüten. Der zu zahlende Betrag richtete sich nach der Qualität der Steine und betrug z.B im Jahre 1863 für jeden abgenutzten Zoll bei den "französischen" Steinen 14 Rt., bei den "rheinischen" 7 Rt. und bei Sandsteinen 4 Rt. (Güstrow Gleviner-Mühle).
Im Neuzustand sollten beide Steine zusammen eine Stärke von etwa 90 cm besitzen, wobei auf den Oberstein, den „Läufer", 60 cm entfallen sollten, da er sich durch die Drehbewegung schneller abnutzte. Hatte sich die Dicke des Läufers auf etwa 25-30 cm verringert, dann wurde er entweder durch eine aufgebrachte Zementschicht zusätzlich beschwert oder als Unterstein eingesetzt, bis er nur noch eine Stärke von etwa 8 cm hatte falls er nicht bereits vorher zerbrochen war. Der Durchmesser der Steine stieg im Laufe der Zeit, bedingt durch die Steigerung der Antriebsleistung, von ursprünglich 0,6  auf 1,25 m, bei Windmühlen bis auf 1,75 m.

Als eine Sonderform der Mahlmühle begegnet uns in Güstrow im 16. Jahrhundert eine "Poliermühle", die in der Art eines großen Schleifsteines von den Harnischmachern oder Schwertfegern genutzt wurde.



Abb. 3: Mühlanlage mit unterschlächtigem Wasserrad

Die Stampfmühlen

Bei den Stampfmühlen wurde ein Arbeitsprinzip verwirklicht, das sich aus dem Handmörser entwickelt hatte. Eine durch das Wasserrad angetriebene "Daumenwelle" hob bei jeder Umdrehung nacheinander eine Reihe von hölzernen Stampfen an, die dann im freien Fall in die Löcher des "Stampfblockes" zurückfielen, in denen sich das zu bearbeitende Gut befand. Das Gewicht dieser Stampfen, die am Fuß durch eine Eisenplatte verstärkt waren und von denen gewöhnlich zwei seitlich etwas versetzt  in die gleiche Höhlung fielen, lag zwischen 35 und 60 kg. Angewandt wurde diese Technik bei den älteren Walk-, Loh-, Öl- und Papiermühlen.
Der Betrieb der Walkmühlen war eng mit den Gewerben der Tuchmacher, der Gerber und der "Beutler", also der Kürschner, verbunden, die mit Hilfe dieser Mühlen ihre Tuche walkten, d.h. den Wollstoff verfilzten und dadurch wasserdicht machten, oder ihr Leder geschmeidig schlagen ließen. Deren Müller arbeiteten gewöhnlich in Lohnarbeit im Auftrage der Zünfte und waren dafür verantwortlich, dass das ihnen übergebene Material schonend behandelt und keine Löcher hineingeschlagen wurden. In einigen Fällen waren die Walkmüller nur verpflichtet, ihre Mühlen in Ordnung zu halten, während die Arbeit des Walkens von den Tuchmachern und Gerbern selbst gegen ein entsprechendes Entgelt durchgeführt wurde.
Nach dem gleichen Prinzip arbeiteten auch die älteren Lohmühlen, mit deren Hilfe die Schuster, die ihr Leder noch selbst herstellten, die dazu benötigte Gerblohe aus Fichten- oder Eichenrinde durch Zerstampfen herstellten. Dazu hatte man die Enden der Stampfen mit Doppelfüßen oder eisernen Kreuzmessern versehen. Später benutzte man für diese Arbeit "französische" Mahlsteine oder Walzen.
Die ersten Ölmühlen tauchten in unserem Raume im 17. Jahrhundert auf, waren dann aber bis in das 19. Jahrhundert weit verbreitet. Neben der Gewinnung von Speiseöl aus Rapssamen wurde das Öl auch für den Betrieb der Öllampen gebraucht. Die dabei anfallenden Rückstände, die „Ölkuchen", waren als Viehfutter sehr begehrt. Bei diesen Mühlen hatte man die Stampfen und Stampflöcher mit Eisenblech verstärkt, um die Rapssamen besser zerschlagen zu können. Der dabei gewonnene Brei wurde anschließend auf 100 Grad erwärmt, in Tücher oder Beutel aus Rosshaar verpackt und in einer Keilpresse ausgequetscht. Spätere Ölmühlen benutzten keine Stampfen, sondern ein Walzwerk aus zwei eisernen zylindrischen Walzen oder ein sog. "Steinwerk", einen Kollergang mit einem festen Bodenstein und 2 horitontal umlaufenden Stein- oder Eisenwalzen.
Durch das Aufkommen des Buchdruckes war überall der Bedarf an Schreibmaterial stark angestiegen und konnte durch das teure Pergament nicht ersetzt werden. Die Einführung des billigen Papiers aus Italien oder dem Rheinland brachte aber keine Lösung. Als Ausgangsmaterial für das im eigenen Lande hergestellte Papier dienten Lumpen aus Leinen, die zerrissen, gekocht und unter Zusatz von Wasser in der Papiermühle zu einem dünnen Brei zerstoßen wurden, aus dem man die Papierbogen mit Sieben, in denen das Wasserzeichen eingearbeitet war, schöpfte. In der Presse wurde das Wasser entfernt, bevor die Bogen zum Trocknen aufgehängt wurden. Neben den Stampfen, dem "deutschen Geschirr", setzte man seit dem 18. Jahrhundert zusätzlich auch das "holländische Geschirr" ein, bei dem der zerstoßene Papierbrei anschließend durch umlaufende Walzen weiter zerkleinert wurde und dadurch ein feineres Papier ergab. Eine größere Bedeutung hat die Papierherstellung, die in Mecklenburg erstmals 1519 (Sternberg) erwähnt wurde, nie erhalten; das "gute Papier" wurde weiterhin aus Westdeutschland, Holland, Frankreich oder England bezogen.



Abb. 4: Getriebe und Stampfwerk einer Knochenstampfe

Die Sägemühlen

Man sollte eigentlich annehmen, dass die Sägemühlen, mit deren Hilfe die schwere körperliche Arbeit der Handsäger erheblich erleichtert und die Leistung gesteigert werden konnte, bei den vorhandenen großen Waldungen und dem hohen Bedarf an Bauholz eine weite Verbreitung gefunden hätten. Trotzdem wurden derartige Anlagen bei uns erst im 18. Jahrhundert errichtet, obgleich sie in Süddeutschland bereits viel früher bekannt und verbreitet waren.

Es waren fast immer einfache "Venezianer Gatter" mit nur einem Sägeblatt, mit dem der auf dem Wagen eingespannte Block von 4-7 m Länge nacheinander zerschnitten wurde. Der Antrieb des Sägerahmens erfolgte von der Welle des Wasserrades, mit oder ohne Vorgelege, über einen einfachen Kurbeltrieb. Die im 19. Jahrhundert aufgekommenen Dampf-Sägegatter haben jedoch die durch Wasserkraft angetriebenen Schneidemühlen schnell und vollständig verdrängt.

Die rechtliche Stellung der Mühlen

In rechtlicher Hinsicht waren die Wassermühlen im Verlaufe ihrer Entwicklung einem häufigen Wandel unterworfen. Ursprünglich war ihre Errichtung ein Vorrecht des Landesherrn, der sein "Mühlenrecht" aus dem ehemaligen königlichen "Wasserregal" ableitete. Die Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts, in denen die Fürsten über ihre Mühlen verfügten, lassen diese Tatsache deutlich erkennen (Mühl Rosin, Mühlengeez, Güstrow, Lüssow u.a.).

Bedeutende Leistungen bei der Weiterentwicklung der Mühlentechnik erbrachten die Klöster. Vielleicht waren die Mönche und Laienbrüder des Zisterzienser-Ordens die ersten Lehrmeister des Mühlenbaues, dessen Kenntnisse sie aus ihrer Heimat mitgebracht hatten. Obgleich in unserem Untersuchungsbereich selbst keine Klöster ansässig waren, griff das Kloster Dobbertin mit seinem Besitz und seinen Wassermühlen, dir zu den ältesten Anlagen gehören, in unser Gebiert ein (Oldenstorf 1237, Garder-Mühle 1263, Altenhagen etwa 13. Jh.). Und während in Güstrow das Kloster Dobberan die „Mauermühle" anscheinend vor 1354 erbaute, errichtete etwa 1388 das Kloster Michaelstein (bei Halberstadt) die Wassermühle in Mühl Rosin. Im Verlaufe des 13. bis 15. Jahrhundert gerieten fast alle fürstlichen Mühlen in den Besitz der finanzstarken Klöster Doberan (Güstrow Mühlentor Mühle 1287, Kl. Sprenz 1319, Mühl Rosin 1433), des Klosters Dobbertin (Krakow 1409), des Klosters  zum Hl. Kreuz in Rostock (Lüssow 1353, Sabe 1372), des Kloster Neuenkam [heute Franzburg bei Stralsund] (Ahrenshagen und Serrahn 1296), des Klosters Michaelstein bei Blankenburg/Harz (Güstrow-Gleviner Mühle 1292). Erst als die Klöster im 15. Jahrhundert mehr und mehr in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, gelang es dem Landesherrn und den Städten, die Mühlen wieder in ihren Besitz zu bringen.
In der Zwischenzeit hatte sich aber die Rechtsgrundlage für die Errichtung einer Mühle geändert. Aus dem Vorrecht des Landesherrn, eine Mühle zu errichten und zu vergeben, war die Gewohnheit geworden, das Recht zum Bau der Mühlen abzutreten. Dadurch entstanden überall neben den städtischen und herzoglichen Mühlen auch ritterschaftliche Gutsmühlen; ein Recht, das in den "Reversalien" vom 23.2.1621 bestätigt wurde.
So standen später neben den großen landesherrlichen Mühlen (Mühl Rosin, Laage, Neu-Mühle) gleichberechtigt die Mühlen der Stadt Güstrow, die dieses Recht bereits 1452/53 erworben hatte. Alle Versuche der Stadt Laage, mindestens die Polizeigewalt über die dortige Mühle zu erlangen, scheiterten am Widerstand des Herzogs.

Ein besonderes Problem war das "Wasserrecht", das ursprünglich, wie bereits erwähnt, dem Landesherrn alleine zustand. In der älteren Zeit übertrug der Fürst es an den Pächter der Mühle, der damit das Wasser bis zu der von ihm gewünschten Höhe aufstauen durfte (Güstrow - Mühlentor Mühle 1295). Bald jedoch nahm man Rücksicht auf die oberhalb der Mühle liegenden Wiesen und begrenzte den zulässigen Wasserstau durch das Setzen eines "Staupfahles" (Ziel- oder Malpfahl), der die zulässige Obergrenze des Wassers, evtl. durch einen eingeschagenen Nagel, angab und garantieren sollte. Diese Wassermarke wurde dadurch zum häufigen Streitobjekt zwischen dem Müller und den Wiesenbesitzern und ihre Erhaltung und Neufestsetzung wurde deshalb bald durch besondere Vorschriften geregelt (Kl. Sprenz 1332, Laage 1736 und 1748, Hägerfelde 1770).

Der Mühlenbann

Eng verbunden mit dem Wasserrecht war auch der "Mühlenbann", mit dem der Bauherr der Mühle versuchte, diese gegen eine unerwünschte Konkurrenz abzusichern. Dazu erließ der Mühlenherr – es war ja noch der Landesherr - eine Verordnung, dass in einem bestimmten Bereich um die Mühle herum, der "Bannmeile", keine andere derartige Einrichtung errichtet werden dürfe (Güstrow-Mühlentor Mühle 1287 und 1292, Kl. Sprenz 1308). Diese Reglung galt auch für die Errichtung von Windmühlen (Kl. Sprenz 1347). Wir können annehmen, dass diese Regelung auch bei allen anderen in dieser Zeit errichteten fürstlichen Mühlen zur Anwendung kam.  Darüber hinaus sollte auch niemand durch Wasserstau oder -entzug bzw. durch den Einbau von Hindernissen in den Wasserlauf die Arbeit der vorhandenen Mühlen beeinträchtigen (Güstrow, Mühlentor Mühle 1295, Kl. Sprenz 1319, Laage 1577).

Der Mahlzwang

Die Mühlenherrn, insbesondere die Fürsten, nahmen für sich das Recht in Anspruch, den Einwohnern der ihnen in einem bestimmten Umkreis unterstellten Dörfer und Höfe vorzuschreiben, ihr Getreide nur in ihrer Mühle mahlen zu lassen. Damit wollten sie die nicht unerheblichen Kosten, die für die Errichtung der Mühle und deren Unterhaltung aufgebracht werden mussten, wieder ersetzt bekommen - nach Möglichkeit auch mit Gewinn. Mit dieser Monopolstellung versuchte der Landesherr, seinen Mühlen soviel Mahlgäste wie möglich zu verschaffen, sodass die Müller die Arbeit kaum noch schaffen konnten (6).
Dieser Mahlzwang führte aber häufig infolge langer Wegstrecken, die von den Bauern bis zu Ihrer „Zwangsmühle" zurückgelegt werden mussten, zu erheblichen Wartezeiten vor der Mühle und dadurch zu deren Verärgerung, da eine fremde Mühle oft direkt vor ihrer Haustür lag. Diese ursprünglich gut gemeinte Regelung führte häufig zu immer mehr negativen Auswirkungen. Manchem Müller fehlte jetzt der Anreiz, die Qualität seiner Erzeugnisse und den Zustand der Mühle zu verbessern er hatte ja genügend Kunden. So wurde der Mahlzwang von den betroffenen Bauern immer mehr "als ein grober Unfug und fast eine Landplage" empfunden (7).

Bei einer Verletzung des Mahlzwanges drohten den Bauern teilweise empfindliche Strafen. Nur bei Wassermangel oder technischen Schwierigkeiten der Mühle durften sie ihr Korn auf eine fremde Mühle bringen. In Sonderfällen war es möglich, sich von dem "Mahlzwang" mit Zustimmung des Müllers freizukaufen (Güstrow, Mühlentor Mühle 1854). Die Güstrower Einwohner  durften sich ihre Stadtmühle selbst wählen, mit ihrem Korn aber nicht das Stadtgebiet verlassen.

Die Stellung der Mühlenpächter

Die rechtliche Stellung des Pächters einer Mühle war in erster Linie davon abhängig, welcher Herrschaft er unterstand: dem Landesherrn, dem Gutsbesitzer oder dem Magistrat der Stadt. Dabei waren die Klostermühlen im allgemeinen den herzoglichen Mühlen gleichgestellt. Mit der Übernahme der Pachtung unterstellte sich der Müller mitsamt seiner Familie und dem Personal der Gerichtsbarkeit des Mühlenherrn (Güstrow, Mühlentor Mühle 1287, Suckwitz 1711, Gottin 1767, Kieth 1775). Er hatte nicht nur seinen Pacht pünktlich zu entrichten, sondern auch die Mühle pfleglich zu unterhalten, wobei für größere Reparaturen gewöhnlich der Mühlenherr zuständig war. Bei Antritt seiner Pachtung hatte er als Sicherheit im allgemeinen eine Kaution in Höhe einer Jahrespacht zu hinterlegen, die ihm beim Abzug von der Mühle nach Abzug evtl. Forderungen wieder erstattet wurde. Dafür haftete er aber auch mit seinem gesamten Vermögen für die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen. Bei Vertragsbruch konnte sein Besitz gepfändet oder sein Bürge, der den Vertrag mit unterzeichnet hatte, haftbar gemacht werden.

Für die größere Mühlen kam als Pächter nur ein gelernter Mühlenmeister infrage, der gleichzeitig auch eine Ausbildung als Zimmermann haben musste. Häufig hatte er neben den Reparaturen an seiner Mühle auch noch bei Bedarf Bauarbeiten als Zimmermann für seinen Dienstherrn an anderen Gebäuden auszuführen. Für größere Umbauten an seiner Mühle war der Mühlenherr zuständig; Änderungen der Stauhöhe der Wassermühlen bedurften der Genehmigung durch den Landesherrn, da sie das Wasser- und Staurecht betrafen.

Im 18. Jahrhundert wurden im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Lande in zunehmendem Maße die Mühlen auf Erbpacht verkauft (Reinshagen 1706, Gottin 1715, Laage 1716, Krakow 1811, Korleput 1815, Mühl Rosin 1823, Laage (Henningsmühle) 1826, Neu-Mühle 1872). Damit erhielt der Müller zwar das Recht, über seine Mühle selbst zu verfügen,  sie zu verkaufen und zu vererben. Er war jedoch für ihre Unterhaltung selbst zuständig und musste damit rechnen, dass ihm die Mühle bei einer Verletzung des Erbpachtvertrages entzogen und einem andern Müller übertragen wurde, "der ein besser Bezahler ist" (Laage 1716).

Eine Sonderstellung nahmen in diesem Falle die Klostermühlen ein, die bereits früher in Erbpacht verkauft worden waren. So hatte das Klosteramt Dobbertin die Garder Mühle bereits 1642 bis 1738 dem Müller in Erbpacht überlassen, während die kleine Wassermühle in Sabel wegen ihrer Verbindung mit dem erblichen Schulzenamt zwischen 1520 und 1530 diesem durch das Kloster zum Hl. Kreuz in Rostock als Erbmühle überlassen wurde.

Das Leben auf der Mühle war für den Müller und seine Familie nicht ganz ungefährlich, da die Technik nun einmal ihre Gefahren in sich barg. So verunglückte 1727 der Belliner Gutsherr Hans Christian von Sala tödlich durch einen zerspringenden Mühlstein und der Dorfschulze von Sabel ließ sich 1760 den Mühlstein auf sein Grab legen, "womit sich sein Großvater zu tode gemahlen" hatte (8). Auch der Mühlenmeister in Dobbin starb im Jahre 1797; er "mahlete sich in dem Kammrad todt". Erheblich gefährdet waren auch die Kinder des Müllers, die leicht ins Getriebe geraten oder im Mühlenteich ertrinken konnten (Korleput 1778, Kieth 1797 und 1807).

Da die Mühlen weitgehend aus Holz errichtet waren, brannten sie durch Fahrlässigkeit oder Blitzschlag häufig ab, wobei die Windmühlen besonders gefährdet waren. Zur Verminderung dieses Risikos wurden sie deshalb im 18. Jahrhundert bereits weitgehend in die "Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft" aufgenommen. Für die Erbpachtmühlen gründeten die Müller im Jahre 1883 den "Mühlen-Feuerversicherungs-Verein für beide Mecklenburg", dem alle Getreide-Windmüller und die kleineren Wassermühlen, deren Wert 30 000 M nicht überschritt, beitreten konnten (9). Die Wassermühlen waren außerdem durch plötzlich auftretendes Hochwasser bedroht, von dem so manche Mühle hinweggerissen oder zumindest schwer beschädigt wurde.

Besonders bedroht waren die Mühlen bei kriegerischen Verwicklungen nicht nur infolge ihrer häufig expolierten Lage, sondern auch wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Truppen mit Brot. Nachdem man sie ausgenutzt hatte, wurden sie beim Abzuge oft ausgeplündert und durch Abbrennen oder Durchstechen der Staudämme unbrauchbar gemacht, um sie dem Gegner zu entziehen.

Die soziale Stellung der Müller war im Laufe der Zeit oft einem erheblichem Wandel unterworfen. Während die Mühle selbst eine geachtete Stellung in der Gesellschaft eingenommen hatten, sank das Ansehen des Müllers, da sein Beruf häufig  als „unehrlich" verschrien war. Man traute ihm zu, bein Nehmen der Metze ein größeres Gefäß als erlabt zu benutzen und dadurch die Bauern zu betrüghen. So lautete ein bekannter Kinderreim: „Müller, Mahler, Metzenstehler".
Auch verfiel mit dem Niedergang des freien Bauernstandes auch ihr Ansehen. Der Müller oder seine Ehefrau, die vorher gerne als Pate bei Kindtaufen gesehen wurden, traten jetzt im Ansehen der Dorfbevölkerung als „unehrliche Leute" in den Hintergrund. Dafür traten jetzt die Müllerburschen und –gesellen als Taufpaten auf. Da diese überwiegend aus der näheren Verwandtschaft des Müllers oder seiner Ehefrau stammten, bildeten sich im Verlaufe der Zeit regelrechte "Müllerdynastien" heraus, von den die notwendigen Kenntnisse des Gewerbes weiter getragen wurden.

Die fürstlichen Pachtmüller

Sie erhielten von dem Landesherrn oder der herzoglichen Kammer einen Pachtvertrag, der im allgemeinen eine Laufzeit von 3 bis zu 20 Jahren vorsah. Der Vertrag konnte verlängert werden, wenn sich der Pächter als tüchtiger Müller und "Pachtzahler" erwiesen hatte. Zur Neuverpachtung wurden die Mühlen öffentlich aufgeboten. In die nähere Auswahl kamen die drei Meistbietenden, unter denen man den Zuverlässigsten, nicht immer den Meistbietenden, auswählte.
Die Pachtverträge enthielten häufig noch bestimmte Zusatzverpflichtungen, wie z.B. einen fürstlichen "Sauhund" (Hetzhund für die Wildschweinjagd) in der Mühle zu halten (Neu-Mühle 1805 und 1843, Mühl Rosin 1823) oder Schweine für die fürstliche Hofhaltung zu mästen (Laage 1612 und 1692). Auch waren die fürstlichen Pächter verpflichtet, jährlich mindestens sechs bis acht Scheffel Salz aus der herzogl. Saline in Bad Sülze oder einer ihrer Niederlassungen zu beziehen (Neu-Mühle 1805, Krakow 1811). Auch mit dieser vertraglichen Bestimmung sicherte sich der Landesherr seine Einnahmen aus der ihm gehörenden Salzquelle.

Die ritterschaftlichen Pachtmüller

Über die rechtliche Stellung der ritterschaftlichen Mühlenpächter sind wir erheblich schlechter informiert, da ihre Verträge nur selten erhalten sind, vielleicht auch nur mündlich abgeschlossen wurden. Verpachtet wurden die kleineren Mühlen häufig nur für die Dauer eines Jahres; doch konnte der Vertrag jederzeit aufgelöst oder auch verlängert werden. Oft bemühten sich die Gutsherren nicht einmal um einen gelernten Müller, sondern überließen die Mühle einfach ihrem "Holländer", dem Pächter der Rinderherde, oder dem Dorfschmied (Kobrow 1826, Raden 1828). Die größeren Mühlen wurden im allgemeinen für die Dauer von fünf bis zu 12 Jahren verpachtet, wobei Wert auf einen gelernten Müller und Zimmermann gelegt wurde, der aber auch verpflichtet war, bei Bauarbeiten auf dem Hofe mitzuhelfen (Bellin 1652, Garden 1689). Dieses Recht hatte sich die Ritterschaft im Jahre 1755 ausdrücklich gegen die Zunftbestrebungen der Städte bestätigen lassen: "Den auf dem Lande befindlichen Müllern und Zimmer - Meistern soll frey sein, die Mühlen und Gebäude neu zu bauen, und im Stande zu halten" (10). Auch hatte man den Gutsmüllern, die nicht zugleich das Krugrecht besaßen, zugebilligt, ihren Mahlgästen unentgeltlich ein selbstgebrautes Leichtbier, den "Covent", auszuschenken (11). Ein Teil ihrer Pacht- summe bestand bei ihnen verschiedentlich auch in Naturalleistungen, wie Eiern oder Hühnern (Kuchelmiß 1627, Suckwitz 1711), zwei Tonnen Bier (Suckwitz 1711) oder einem Mastschwein (Kieth 1775 und 1798, Kobrow 1835, Korleput 1870).

Die Anfuhr des Getreides zur Mühle und die Zurücklieferung des Mahlgutes war in den Verträgen unterschiedlich geregelt worden. Die zu diesen Leistungen verpflichteten Pächter versuchten jedoch immer wieder, sich dieser Aufgaben zu entziehen (Kieth 1775 und 1798, Kobrow 1835, Korleput 1870).

Fischerei- und Landrecht der Mühlen

Zusammen mit den Mühlen wurden in den Pachtverträgen fast immer auch die Fischereirechte für den Mühlenteich und einen Teil des "Mühlbaches" geregelt, insbesondere auch der Aalfang, der zu jeder Mühle gehörte. Einen bestimmten Teil der erbeuteten Aale oder auch Krebse hatte er vertraglich an den Mühlenherrn abzuliefern (Garden 1763).

Innerhalb der Dorfgemeinschaft nahmen die Mühlen sehr oft eine gewisse Sonderstellung ein; lagen sie doch mit ihrer Mühle, dem Acker und Weideland vielfach abseits des Dorfes am Grenzgraben oder in Waldgebieten (Depzow, Teschow, Garden, Korleput, Neu-Mühle). Der "Mühlenkamp", das der Mühle zugeordnete Ackerland, ist als Flurname heute noch vielfach nachweisbar. Er gehörte auch nicht zur Feldmark des Dorfes und war damit auch nicht der Schlagwirtschaft unterworfen. Eine Mitbenutzung des gemeinsamen Weidelandes des Dorfes war dem Müller häufig nur gestattet, wenn er auch von einem wüsten Hof dessen Ackerland übernommen hatte, das zum Dorfverband gehörte.

Das Metzen- oder Matten-Nehmen

Als Entgelt für seine Tätigkeit war der Müller in der ersten Zeit berechtigt, von dem auf seiner Mühle gemahlenem Korn eine gewissen Anteil, die Metze oder Matte, einzubehalten. Von dem Getreide des Mühlenherrn durfte jedoch keine Matte einbehalten werden. Die Metze betrug ursprünglich einem Scheffel von jedem Drömbt Getreide (ein Drömbt enthielt 12 Scheffel). Also durfte der Müller im allgemeinen 1/12 der gemahlenen Kornmenge behalten. Das Mattenkorn wurde in die Mattenkiste geschüttet und stand dem Müller zur Verfügung. Die Kontrolle erfolgte mit Hilfe des „Kerbstockes". Es war dies ein der Länge nach gespaltener Stab, in den die Kerben nur eingeschnitten wurden, wenn beide Hälften zusammengelegt waren. Eine Hälfte des Stabes hatte der Müller, das Gegenstück der Kornlieferant in Verwahrung. Die Kerben mussten also übereinstimmen, wenn alles in Ordnung war.
Diese Regelung war jedoch nicht mehr möglich, als später der Müller einen festen Lohn erhielt und die Matte allein dem Mühlenherrn zustand. Jetzt wurde die Mattenkiste mit zwei Schlössern versehen, von denen der Müller den Schlüssel des einen Schlosses, der Mühlenschreiber aber seit 1695 in Güstrow den Schlüssel zu dem zweiten Schloss in Verwahrung hatte. Ein Öffnen der Mattkiste war also nur bei Abwesenheit beider Parteien möglich. Die Matte wurde zu Gunsten des Mühlenherrn verkauft oder vermahlen.

Der Mattensatz war nicht einheitlich und änderte sich im Laufe der Zeit. So durfte z.B. vom Malz nur 1/16 oder 1/18 genommen werden. Von den zu verarbeiteten Ölsamen war dem Müller jedoch keine Matte gestattet. Um die Matte richtig einbehalten zu können, erhielt der Pächter vom Mühlenherrn ein „geeichtes" Scheffelmaß. Da es sich bei dem Scheffel um ein Hohlmaß handelte, gab es bei seiner Größe starke regionale Unterschiede, die zwischen 38 und 54 Litern Inhalt schwanken konnten.
Diese Unterschiede machten sich aber kaum bemerkbar, da auch das Drömbt mit dem gleichern Gefäß eingemessen wurde. Erst als das Getreide ein- oder ausgeführt werden sollte, machte sich die Differenz bemerkbar. Deshalb war stets anzugeben, ob es sich um den Güstrower, Parchimer oder Rostocker Scheffel, gestrichenen oder gehäuft, handelte. Bei der Verwendung eines anderen Scheffelmaßes musste dann umgerechnet werden. Zur Vereinheitlichung wurde im Jahre 1706 der "Mecklenburgische Scheffel" eingeführt, der aber 1755 durch den Rostocker Scheffel als Einheitsmaß abgelöst wurde. Jetzt wurden die Scheffelmaße mit einem besonderen Stempel versehen. Zur Erleichterung des Transportes wurde 1708 in den Städten die Verpackung des Korns in gestempelten Säcken vom genau festgelegtem Inhalt eingeführt.

Bei der Herstellung von Graupen wurde keine Metze einbehalten, sondern dem Müller musste ein Mahlgeld, der "Jagerlohn", gezahlt werden. Doch die Müller „jagten" die Graupen häufig unentgeltlich, da bei ihrem Mahlen sehr viel Abfall auftrat und sie dadurch schon auf ihre Kosten kamen.

Im 19. Jahrhundert erhoben die Bauern immer häufiger die Forderung, in den Mühlen Waagen aufzustellen, mit denen die angelieferte Kornmenge und auch das Gewicht des ausgelieferten Mahlgutes besser überprüft werden könne (Garden 1804, Laage 1846). Unter Abzug des "Staubmehls" ließ sich die Metze jetzt nach Gewicht einbehalten. Für einen Scheffel wurden gerechnet: 70 Pfund Weizen, 60 Pfund Roggen, 40 Pfund Gerste oder Malz.

Die Güstrower Stadtmühlen

Die Güstrower Stadtmühlen haben von Anfang an eine etwas andere Entwicklung genommen. Hatte doch der Landesherr bereits 1293 seine Mühlentor Mühle aus dem Landrecht entlassen und unter das Stadtrecht gestellt, das der Magistrat später auch für seine übrigen Mühlen in Anspruch nahm. In dem 1228 Güstrow verliehenen Schweriner Stadtrecht war bereits festgelegt worden:

1. Wenn jemand ein doppeltes Maß benutzt, ein größeres und ein kleineres, um mit dem größeren zu empfangen und mit dem kleineren aber auszugeben, so soll er mit dem Tode bestraft werden.
2. Der Müller soll von jedem Scheffel die festgesetzte Mahlgebühr nehmen, die allgemein als Matte bezeichnet wird (12).

Aus dem Jahre 1537 ist eine Rahmenordnung der Stadt erhalten, in der festgelegt war, was bei der Verpachtung der Kornmühlen zu beachten sei. Darin war bestimmt worden:

1. Jeder Pächter hat dem Rat der Stadt den vorgeschriebenen Müllereid zu leisten.
2. Die Kosten für kleinere Reparaturen an der Mühle hatte der Pächter selbst zu tragen. War ein neuer Mahlstein erforderlich, so erhielt er einen Zuschuss von 1 Gulden oder der alte Stein wurde ihm kostenlos überlassen. Auch für die Herstellung eines neuen Wasserrades wurde ihm 1 Gulden erstattet.
3. Arbeiten am Grundwerk oder am Mühlenbett hatte der Müller als gelernter Zimmermann selbst ohne besondere Bezahlung zu übernehmen. War er dazu nicht in der Lage, so konnte er mit Zustimmung des Rates einen anderen Meister beauftragen, den er aber selbst bezahlen musste. Material und Hilfskräfte stellte ihm der Rat der Stadt.
4. Auf Anforderung des Rates war der Pächter verpflichtet, auch an den anderen Stadtmühlen oder sonstigen Bauten der Stadt Zimmerarbeiten auszuführen. Die Kosten hierfür hatte der andere Müller bzw. der Magistrat zu übernehmen. Er durfte aber durch diese Tätigkeit seine eigene Mühle nicht vernachlässigen oder sie sogar zum Stillstand kommen lassen.
5. Von allem gemahlenem Korn hatte er die gebräuchlichen Natten zu nehmen:
  - 1 Scheffel von 1 Drömbt Roggen, der zweimal gemahlen wurde,
  - ½ Scheffel von 1 Drömbt Malz,
  - 1 Scheffel von 1 Drömbt Weizen,
  - ½ Scheffel von 1 Drömbt Grützkorn.
  6. Das Mattenkorn sowie das angefallene Staubmehl sind an den Rat der Stadt abzuliefern. Der Pächter darf außer seiner ihm zustehenden Besoldung keine weiteren Forderungen stellen.
7. Die bei der Mühle gefangenen Aale stehen alleine dem Rate zu. Die Unterhaltung des Aalfanges und der Aalkisten ist jedoch Aufgabe des Pächters.
8. Die vereinbarte jährliche Entlohnung für den Müller soll 16 Gulden betragen. Dazu erhält er vom Rat ein „Trinkgeld":
  - 1 Albus (Silberpfennig) sowie 1 Kanne Bier von jedem gebrauten Kessel Malz,
  - 2 Albus von einem verkauften Drömbt Roggen,
  - 1 Albus von 6 Scheffel Roggen,
  - 1 Witten (Weißpfennig) von 3 Scheffel Roggen oder darunter.
9. Die Pachtdauer wird allgemein auf ein Jahr begrenzt (13).

Nach den - allerdings nur unvollständig - erhaltenen Nachrichten der folgenden Jahre erhöhte sich die Besoldung für die Pächter der Mühlentor Mühle in den Jahren 1558 bis 1603 auf 20 Gulden; dazu kamen noch 3 Gulden für „Talligk" (Talg für Lichter) und ein Deputat von 24 Scheffel Roggen. In den Jahren von 1645 bis 1662 erhöhte sich dieser Betrag auf 26 Gulden sowie auf 36 Scheffel Deputatkorn, da der Pächter zusätzlich auch die "Hunde" durchzufüttern hatte. Die beiden Stadt-müller waren nämlich verpflichtet, auf jeder Mühle für den Magistrat "3 windt- und jagthunde, so in der müllen nach diesem stets sein und gehalten werden sollen", zu versorgen.

Der Pächter der Gleviner Mühle erhielt 1592 noch ein Entgelt von 16 Gulden sowie 21 Scheffel Deputatroggen, von 1646 bis 1658 aber nur noch 12 Gulden und 3 Gulden für Talg, dafür aber 36 Scheffel Korn für sich und die Hunde. Allerdings musste er 1646 ernstlich ermahnt werden, besser als bisher auf die ihm anvertrauten Windhunde zu achten, da ihm die vorigen abhanden gekommen waren (14).

Die Wirren des 30 jährigen Krieges brachten auch die Mühlen in erhebliche Schwierigkeiten, da immer weniger Korn angeliefert werden konnte. Deshalb beschloss 1634 der Rat der Stadt, die Mühlentor Mühle für 1000 Gulden bis zum Jahre 1637 an einen Ratsherrn zu verpfänden. Dieser durfte dafür das Mattenkorn vekaufen, um mit dem Erlös das ausgeliehene Kapital mit Zinsen wieder einzulösen (15). Auch durch das Verbringen von Korn auf auswärtige Mühlen gingen der Stadt ebenfalls Einnahmen verloren. Deshalb ordnete der Magistrat 1641 an, alles auf fremden Mühlen gewonnene Mehl bei der Einfuhr in die Stadt zu beschlagnahmen und zu je einem Drittel dem Anzeigenden, den Stadtarmen und dem Rat zu überlassen.
Doch die Einnahmen aus den Mühlen konnten die Betriebskosten inzwischen nicht mehr decken.
So entschloss sich der Rat 1641, die beiden Kornmühlen für eine Lieferung von 10 Last Korn an jeden Müller selbst zu verwalten. Als sich die Lage der Mühlen aber weiter verschlechterte, schlug die Stadt 1643 sogar vor, die Mühlenpferde und Wagen abschaffen. Jede Mühle sollte nur noch mit einem Pferd und einer "Slöpe" das Korn ein- und ausfahren. Doch da die Müller heftig gegen diesen Vorschlag protestierten, einigte man sich auf 2 Pferde für beide Mühlen mit einem Wagen, die wochenweise von diesen eingesetzt werden durften (16). Als nach dem Kriege die Kornlieferungen wieder zunahmen, wurden diese Maßnahmen schnell wieder rückgängig gemacht.

Seit dem Jahre 1680 wurden beide Mühlen den Pächtern für eine vertraglich vereinbarte Kornpacht überlassen, die 1719 in eine Geldpacht umgewandelt wurde. Dafür erhielten die Müller jetzt eine von den Bauern zu zahlendes Mahlgeld.
Die Müller waren angewiesen worden, den Armen der Stadt das Brotkorn aus der Mattenkiste unter dem Marktpreis zu verkaufen. Dabei kam es jedoch zu Unregelmäßigkeiten, weil die Müller das Korn teilweise auch an andere Einwohner zum Vorzugspreis abgaben und dadurch die Stadtkämmerei hintergingen. Daraufhin verfügte der Magistrat 1727, dass alles Mattenkorn der Kämmerei vollständig zum Marktpreise zu verkaufen sei. Diese wollte es billig den Stadtarmen überlassen (17).

Seit 1617 erhob der Landesherr auf alles gemahlene Korn eine Verbrauchssteuer, die „Accise", für deren Einziehung die herzogliche "Steuerstube" zuständig war. Zur Unterstützung wurde jeder Mühle ein "Mühlenschreiber" zugeteilt, der die Steuerzettel auszuschreiben hatte, ohne deren Vorlage kein Müller oder Mühlenknecht Korn annehmen und vermahlen durfte (18),(19). Die Kontrolle der Zettel erfolgte zeitweise durch einen eingesetzten "Gegenhändler", dessen Aufgabe es war, die Mühlen und die Mühlenschreiber zu überwachen. Die Höhe der Steuer betrug ursprünglich für den Scheffel Weizen 4 Schillinge, für den Scheffel Roggen 2 Schillinge und 6 Schillinge für einen Scheffel Malz. Im Jahre 1708 wurde die Accise neu festgelegt und betrug jetzt je 6 Schillinge für jeden Scheffel Weizen, Malz und Branntweinschrot, 4 Schillinge für den Scheffel Roggen und 2 Schillinge für einen Scheffel Futterschrot oder Grützkorn. Auch von den ritterschaftlichen Wind- und Wassermühlen musste diese Steuer eingezogen werden, von der nur die Junker selbst und die herzoglichen Höfe und Diener befreit waren (20). Der Versuch der Steuerhinterziehung sollte mit 5 Rt Strafe und der Beschlagnahme von Pferd und Wagen geahndet werden.

Gegenüber den Jahren 1602 bis 1620, der Zeit des 30-jährigen Krieges, hatte sich in den Jahren 1770 bis 1778 das Aufkommen von Getreide auf den Mühlen um das 15-fache erhöht. Jetzt betrug aber auch der Anteil an Weizen gegenüber 4 % im Jahre 1620 bereits 16 % der insgesamt gemahlenen Getreidemenge, während sich Roggen und Gerste mit je 33 % nicht verändert hatten. Bis zum Jahre 1805 erhöhte sich der Weizenanteil weiter auf 24,7 %, Roggen war mit 40,6 % vertreten, während der Anteil der Gerste auf 18 % abgesunken war. Aus diesen Zahlen ergibt sich die Bedeutung, die der Roggen als Brotgetreide stets besessen hatte, aber auch die zunehmende Verarbeitung von Weizenmehl. Gleichzeitig sank das Aufkommen von Gerste, die überwiegend als Braumalz bei der Herstellung von Bier früher eine größere Bedeutung besessen hatte.

Auf den Stadtmühlen wurde das Mattennehmen im Jahre 1857 gänzlich abgeschafft. Die Müller durften für das Vermahlen des Getreides nur noch einen festen Preis nehmen, in welchem die Mahlsteuer, die von der Stadt pauschal entrichtet wurde, bereits enthalten war. Damit verschwanden auch die Mühlenschreiber mit ihren Steuerzetteln aus den Mühlen. Gleichzeitig wurde jetzt die ungehinderte Einfuhr von Mahlprodukten in die Stadt erlaubt.

Ein Zusammenschluss der Mühlenmeister zu einer eigenen Zunft scheint in Mecklenburg recht spät erfolgt zu sein. Erst im Jahre 1705 erscheint eine "Amts-Rolle der Müller zu Güstrow", in der die Aufgaben der Älterleute, die dreijährige Lehrzeit  und die Wanderjahre der Gesellen geregelt waren (21).

Das Ende der Wassermühlen

Die gesellschaftliche und technische Weiterentwicklung führte auch bei den Lohnmühlen zu kapitalistischen Wirtschaftsformen. Die intensive landwirtschaftliche Produktion mit ihrem gestiegenen Wasserbedarf (Laage 1789, Kieth 1852), die Aufhebung des Mahlzwanges mit der Bestätigung der Gewerbefreiheit (1863), die Ersetzung der Wasserkraft durch die Dampfmaschine (Güstrow 1887) entzogen den Wassermühlen langsam aber sicher die Existenzgrundlage.
Diese Entwicklung bedeutete das endgültige Ende der "Wasserrad-Epoche". Die kleineren Mühlen wurden bereits im Verlaufe des 19. Jahrhunderts aufgegeben, nach einem Brande nicht wieder aufgebaut (Ahrenshagen 1829, Depzow 1845) oder durch leistungsfähigere Holländer-Windmühlen ersetzt (Garden 1828).

Die größeren Mühlen versuchten verzweifelt, diese Entwicklung durch den Einbau moderner Walzenstühle, mit denen die Jahrhunderte alten Mahlsteine ersetzt wurden, und die Verwendung von Wasserturbinen an Stelle der Wasserräder aufzuhalten (Kuchelmiß 1866, Linstow 1873, Güstrow, Mühlentor Mühle 1885, Korleput 1909, Güstrow, Gleviner Mühle 1914, Neu-Mühle 1926).

Mit den inzwischen aufgekommenen automatisierten Großmühlen und den Dampfsägereien, die nicht mehr von der Wasserkraft abhängig waren und dadurch auch an verkehrstechnisch günstigeren Orten angelegt wurden, konnten unsere alten Wassermühlen nicht mehr konkurrieren. Und damit waren sie, die über viele Jahrhunderte den technischen Fortschritt bestimmt hatten, am Ende ihrer langen Entwicklung angekommen.

Schlussbetrachtung

Das Wissen um das Schicksal der vielen inzwischen untergegangenen Wassermühlen ist aber nicht nur ein Stück Geschichte unserer engeren Heimat. Die Mühlen waren auch Meilensteine eines zähen Ringens um den Fortschritt, der sich gegen zahlreichen eigensüchtige Bestrebungen der Ritterschaft und der Landstände unaufhaltsam durchsetzte. Dadurch gehörten auch die untergegangenen Wassermühlen und ihre Geschichte zu dem bedeutenden kulturellen Erbe, das von uns allen gepflegt und bewahrt werden sollte.




    Literatur :

- Anton. Illustrierte Encyclopädie für Müller, Mühlen- und Maschinenbauer, Leipzig 1871
- Autorenkollektiv. Mecklenburgische Volkskunde, Rostock 1988
- Barnewitz. Von mecklenburgischen Mühlen. In: Ostmecklenburgische Heimat, Jahrg. 4, 1931
- Beltz. Die Entwicklung unseres heimischen Mühlenwesens. In: Mecklenburg, Zeitschr. des Heimatbundes Mecklenburg. 10, 1935
- Engel. Deutsche und slawische Einflüsse in der Dobbertiner Kulturlandschaft, Kiel 1934
- Finsterbusch / Tiede. Vom Steinbeil zum Sägegatter, Leipzig 1987
- Flörke. Über Bann- und Zwangsrechte, besonders in Rücksicht auf das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. In: Norddeutsches Unterhaltungsblatt, 1816
- Frank. Alt- und Neues Mecklenburg. Güstrow / Leipzig 1753
- Fredenhagen. Einige Bemerkungen über den Mahlzwang. In: Mecklenburgische Blätter. 1917
- Gleisberg. Das kleine Mühlenbuch. Dresden 1956
- Mager, Johannes. Mühlenflügel und Wasserrad. Mühlen und Hebewerke für Wasser und Sole. Leipzig 1988, 2. Auflage 1990
- Mager / Meißner / Orf. Die Kulturgeschichte der Mühlen. Leipzig 1988
- Moldenhauer. Mühlen und Mühlenrecht in Mecklenburg. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung zur Rechtsgeschichte. Weimar 1962
- MUB = Meckl. Urkundenbücher, Bd. I-XXV, 1863 ff
- Stieda. Die Geschichte der Papierbereitung. In: Jahrbücher des Vereins f. meckl. Geschichte und Altertumskunde, Bd. 80, 1915
- Wölfel, Wilhelm. Das Wasserrad: eine historische Betrachtung. Berlin 1987.






Teil II.

Die Wassermühlen der Stadt Güstrow

Die im Laufe der Zeit in Güstrow entstandenen Wassermühlen wurden überwiegend durch das Wasser der Nebel oder eines ihrer Nebenarme angetrieben. Eine Ausnahme machten nur die Gleviner Mühle, die ihr Wasser aus dem Inselsee erhielt, und die Mauermühle, die von dem Stadtgraben betrieben wurde. Auf jeden Fall standen alle städtischen Wassermühlen in unmittelbarer Nähe und im Schutze der Stadt, wobei ein besonderer Schwerpunkt das Mühlentor war. Hier berührte die Nebel mit ihren Seitenarmen unmittelbar die Stadtbefestigung und bildete einen Platz, der sich zur Anlage von Wassermühlen direkt anbot.
So lagen hier im Verlaufe der Zeit:

   A: Die Mühlentor Mühle, 1287 - 1953,
   B: die Schleif- oder Poliermühle, 1532 - 1566,
   C: die „Neue Mühle" oder „Nebelmühle", 1569 - 1629,
   D: die Lohmühlen, 1582 - 1880,
   E: die Papiermühlen, 1643 - 1693,
   F: die Sägemühle, 1776 - 1854.

Außerdem lagen am Unterlauf der Nebel:

   G: die Walkmühle „auf dem Paradies", 1531 - 1701,
   H: die „Neue Walkmühle", 1706 - 1857.

Nicht von der Nebel wurden angetrieben:

   I:  die Gleviner Mühle, 1292 - 1953,
   J: die Mauermühle, 1354 - 1629.

Als Ergänzung:

   K: Die Wasserkunst der Stadt, 1562 - 1929,
   L:  Die Wasserkunst des herzogl. Schlosses.





Einzeldarstellung der Mühlen



A. Die Kornmühle am Mühlentor

Diese Wassermühle gehörte ursprünglich dem Landesherrn und lag vor der Stadtmauer am Mühlentor. Abgetrieben wurde sie durch einen Zweigarm der Nebel, die an dieser Stelle die Stadt unmittelbar berührte. Der erste urkundliche Nachweis stammt aus dem Jahre 1287, als Heinrich, Fürst von Werle, die Hälfte der Mühle „für 1050 Mark slawischer Pfennige" an das Kloster Doberan verkaufte mit der Zusicherung, dass sie durch keine andere Mühle „flussaufwärts oder flussabwärts" behindert werden dürfe (22). Mit dem Erwerb erhielt das Kloster auch die Rechtsprechung und die Gerichtbarkeit über die Mühle. Nachdem der Fürst Nicolaus 1292 dem Kloster Doberan auch die andere Hälfte der Mühle überlassen hatte (23), entlies er sie 1293 aus seinem Landrecht und bestätigte, dass sie ab sofort dem Rechte der Stadt Güstrow unterliegen solle (24). Wahrscheinlich wurde die Mühle auch zu dieser Zeit in den Schutz der Stadtmauer einbezogen.

Der Herzog Wilhelm bestätigte dem Kloster Doberan in Jahre 1423 nochmals den ungestörten Besitz der Mühle in Güstrow und den 1287 ausgesprochenen Mühlenbann, wonach „up ene myle weghes"keine „watermolen ofte wintmolen" errichtet werden dürfen (25). Im Jahre 1442 gelang es der Stadt Güstrow endlich, "unses closters molen, alse ... veer grynd vor deme molendore", die von dem Fürsten "zum großen Nachtheil der Stadt Güstrow an die Kirche zu Doberan verkauft" worden war, wieder zu erwerben und den Kauf vom Herzog bestätigen zu lassen (26).

Nach einer durch den Stadtbrand von 1503 bedingten Lücke in dem Urkunden taucht die Mühle für uns erst wieder 1531 auf in einem Verzeichnis der Ein- und Ausgaben der Stadt (27). Dann wurde die Mühle im Jahre 1537 für ein Jahr an den Müller Jonges Schuld verpachtet (28). Als man im Jahre 1563 die Mühle für ein Jahr dem Müller Lorenz Wedemer überlies, da bekam dieser zusätzlich zu seinem Lohn von 16 Gulden nach seinem Vertrag noch im Jahr ein Deputat in Höhe von 1 Drömbt Roggen. Auch durfte er Korn aus der Mattenkiste käuflich erwerben und für seinen eigenen Gebrauch vier Schweine in der Mühle mästen. Das Halten von Gänsen oder Enten war ihm aber bei Strafe verboten, dafür durfte er jedoch 16 Hühner besitzen (29).

Mit den Pächtern der Mühle hatte die Stadt jedoch nicht immer eine glückliche Hand.
So musste sie 1584 den Müller Jacob Stentz "wegen seines unvermügens und teglicher krankheit" entlassen und dafür einem Mühlenknecht die Pacht übergeben. Doch als Stentz im Jahre 1615 nochmals um die Pachtung der Mühle anhielt, da wurde sein Gesuch wegen erwiesenen „unfleißes und ersoffes" abgelehnt (30).

In der folgenden Zeit des 30-jährigen Krieges fand sich kaum ein Pächter, sodass Mühlenknechte die Aufsicht übernehmen mussten. Es kam soweit, dass von 1634 bis 1637 die Stadt ihre Mühle für 1000 Gulden jeweils auf ein Jahr an einzelnen Ratsmitglieder verpfänden musste, um die Kriegskosten bestreiten zu können (31).
Als auch mit einer gemeinsamen Verpachtung der Gleviner und der Mühlentor Mühle 1848 die Probleme der Unwirtschaftlichkeit nicht gelöst werden konnten, kam erst wieder 1686 mit dem Müller Hans Peters etwas Ruhe in die Bewirtschaftung der Mühle. Er hatte als Pacht nun 6 Last 3 drbt. Malz, 5 Last 3 drbt. Roggen und 2 drbt. Weizen jährlich zu liefern. Dazu kamen noch 18 Scheffel Weizenmehl für die Bürgermeister und den Rat der Stadt. Es ist dieses die erste Erwähnung einer Lieferung von Weizenmehl, während früher nur Roggen als Brotkorn geliefert werden musste.
Auch wurde in dem Pachtvertrag erstmals die Arbeitsleistung des Müllers als „Zimmermann" näher erläutert, zu der er im Auftrage der Stadt herangezogen werden konnte: Arbeitsleistungen bis zu 3 Tagen Dauer hatte er ohne Entgelt zu leisten; dauerte die Arbeit länger als 3 Tage oder wurden mehrere Hilfskräfte gebraucht, so hatte ihm die Stadt dieses zu erstatten. Diese Bestimmung blieb bis zum Jahre 1816 in allen weiteren Verträgen erhalten.

Die wirtschaftliche Lage der Stadt und ihrer Mühlen verbesserte sich zusehends, was an der steigenden Pachtabgabe der Mühle zu erkennen war. So hatte der Pächter 1708 bereits 21 Last Korn zu liefern. Aber damit hatte man die Leistungsfähigkeit der Mühle wohl doch überschätzt, denn 1711 musste der Müller nur noch 20 Last liefern: 11 Last 3 drbt. 6 Scheffel Malz, 8 Last 1 drbt. 6 Scheffel Roggen und 3 drbt. Weizen. Beachtenswert ist aber noch der Anteil von Malz (zum Bierbrauen), der höher war als der Anfall von Roggen (als Brotgetreide).
Vom Jahre 1731 an wurde die Mühlenpacht nicht mehr als Naturalpacht in der Form von Getreide, sondern nur noch als Geldpacht, nach vereinbarten Preisen für das Getreide, entrichtet. Gewisse Deputatleistungen über 18 Scheffel Weizenmehl an den Magistrat und 6 Scheffel Roggen an den Organisten der Pfarrkirche hatte er allerdings auch weiterhin "in natura" zu leisten.

Im Jahre 1718 war es zu einem heftigen Streit zwischen den Pächtern der Mühlentor- und der Gleviner Mühle gekommen, da letzterer behauptete, die Mühlentor Mühle hätte ihm die Mahlgäste "abgelocket", weshalb er seine Pacht nicht mehr ordnungsgemäß bezahlen könnte. Als die Stadtkämmerei dem Müller vom Mühlentor auch bei Androhung einer Strafe von 20 Rt. befahl, keine Mahlgäste anzunehmen, die früher ihr Korn auf die Gleviner Mühle gebracht hätten, da hatte sich der Magistrat selbst in eine schwierige Lage gebracht. War es doch den Einwohnern der Stadt freigestellt, auf welche der beiden Stadtmühlen sie ihr Korn bringen wollten.
Anscheinend wurde der Streit gütlich beigelegt, denn die Akten geben keine weiteren Auskünfte.

Im Jahre 1738 erfuhr die Stadt von der Absicht des herzoglichen Amtes, in dem Domanialgut Kirch Rosin eine neue Sägemühle an der Nebel zu errichten. Daraufhin erhob die Stadt sofort Einspruch und verwies auf die Bedeutung ihrer Mühlentor Mühle und ihre verbrieften Rechte aus den Jahren 1287, 1292 und 1295, sowie auf die Landes-Reversalien von 1621, "dass durch einen Mühlenbau keinem an Wasser und Wind soll schaden zugefüget werden". Der Herzog ließ es nicht auf einen Streit mit der Stadt ankommen und errichtete seine Sägemühle nicht an der Nebel, sondern am Mühlbach neben der Mühl Rosiner Kornmühle.

Die Mühlentor Mühle wurde im Jahre 1743 an den Müller Hans Bunß aus Rostock verpachtet, der aber mit seinen Pachtzahlungen bald in Verzug geriet. Deshalb wurde sofort ein Inventar der Mühle aufgenommen, damit der Müller "überall nichts von seinen Sachen, so heimlich als öffentlich hinweg bringen möge". In der Beschreibung der Mühle wurde angeführt:

„ Wohnhaus in 7 Gebinden, Fächer ausgemauert, Dach mit Dachsteinen, über der Tür eine Winde.
Stube für die Mahlgäste: Haustür mit 2 Klappen von Eichenholz, rechter Hand eine Stube, Fußboden mit Mauersteinen ausgelegt, 2 Fenster, Ofen von schwarzen Kacheln, die Stube ist geweißt, 2 Bänke um den Tisch und noch eine Schlafbank.
Küche, neben der Stube, darin der Schornstein bis auf den Boden, über dem Feuerherd eine eiserne Stange und daran zwei Kesselhaken.
Keller, neben der Küche, so mit Balken und Bohlen überlegt.
Über dem Keller eine Stube, vor dem Eintritt in die Stube eine Treppe von 5 Stufen, der Fußboden von roten Fliesen, die Wände geweißt.
Die eigentliche Wohnstätte des Müllers: eine Stube, eine Kammer und eine Speisekammer, die Wände der Stube ausgemauert, Fußboden von roten Fliesen, Fenster von 4 Tafeln, 9 Ruten sind eingeknickt, außer diesen nach dem Gerberhof zeigen den Fenster noch Fenster nach der Mühle hin, gleichfals 4 Tafeln, in Blei, ziemlich gut, der Ofen neu von schwarzen Kacheln, die Stube neu geweißt, die Kammer auswendig ausgemauert, der Fußboden von eichen Planken, Fenster von 4 Tafeln, 12 Ruten zerbrochen, die Speisekammer von geklehmten Wänden, nach der Diele hin eine Klappentür, von der Diele eine Tür nach der Mühle.
Kornboden über dem Mühlenbett, auf der Wasserseite mit eichenen Brettern, Fußboden und Oberboden von Tannenbrettern.
Schlafräume des Mühlenpersonals: 4 kleine Kammern, welche zum Teil von Brettern zusammengeschlagen sind, teils geklehmte Lehmwände haben.
Mühlenwerk: Mühlenbett von eichenen Planken, 3 Satz Mühlsteine, 3 Rümpfe, 3 Schuhleder, 3 Küven um die Steine, das übrige Mühlenwerk als Pfanne, Spieleisen, Zapfen und Bänder, auch Mahlkisten, Mühlenarche mit 2 neuen Wasserrädern und einem alten Wasserrad.
Ställe: vor der Mühle 2 Pferdeställe, 1 Schweinestall unter Steindach, auf dem Mühlenhof oder der alten Bleiche 1 Kuhstall mit Ziegeldach, daneben ein Wagenschauer. "


Als der neue Pächter bereits 1746 starb, beeilte sich sein Geselle, "die Jungfern Anna Catarina Lembcken als des vorigen seel. Mühlenmeisters jüngste Tochter" zu heiraten, "da er willens wäre, in den Contract seines seel. Schwieger Vaters zu treten". Er hatte jedoch mit dem chronischen Wassermangel der Mühle nicht gerechnet und kündigte seinen Vertrag, der noch bis 1767 lief, bereits zum 1. Mai 1760. Wegen dieses Wassermangels hatte man seinen Nachfolger vertraglich verpflichtet, "der Wasser Kunst (dem Pumpwerk für die Wasserversorgung), woran der ganzen Stadt ein großes gelegen ist, das Wasser niemahlen auch bey dem größten Wasser-Mangel nicht vorzuenthalten".
Infolge dieser Probleme versuchten die Pächter der Kornmühle, den übrigen Wassermühlen das notwendige Wasser so viel als nur möglich vorzuenthalten. Der Kornmüller wurde deshalb 1764 vom Magistrat ermahnt, er habe sich "sorgfältig und bey Vermeidung willkürlicher Strafe zu hüten, dass er nicht unter dem Vorwand der Nothwendigkeit bloß nur das Amt der Schuster zu chicanieren suche".
Die Stadtkämmerei kannte also ihre Mühlenpächter, die mit solchen kleinen Spitzfindigkeiten immer schnell bei der Hand waren!

In den folgenden Jahren wechselten die Pächter recht schnell, da sie wegen des akuten Wassermangels nicht auf ihre Kosten kamen. So musste die Stadt im Jahre 1770 dem neuen Müller gestatten, als Ausgleich für seine Einnahmeverluste auf „der alten Bleiche", also hinter seinen Ställen, eine Branntwein-Brennerei einzurichten. Allerdings durfte er das Erzeugnis nur „en gros verkaufen, nicht in Botten (Bouteillen = Flaschen) und Kannen zum Nachteil der Einwohner ausschenken". Denn das war ein Vorrecht der städtischen Branntwein-Brenner, die für ihre "Nahrung" eine beachtliche Steuer zu zahlen hatten.

Seinem Nachfolger hatte man 1776 auch die Aufsicht über die neu erbaute Sägemühle übertragen, die an der Freischleuse der Lohmühle gegenüber lag, aber wegen des Wassermangels nicht so recht arbeiten konnte. Doch auch dieser Müller gab die Pachtung schnell wieder auf und seinem Nachfolger sagte man nach, er habe nicht nur das Mühlenwerk vernachlässigt, sondern auch die Sägemühle ganz verdorben, da er von dem Holzschneiden nichts verstehen würde.

Mit dem Müller Gustav Bahl zog 1779 wieder etwas Ruhe auf der Mühle ein, da er "ein guter und friedlicher Mann sei", dessen Pachtsumme dafür sofort von 980 auf 1000 Rt. erhöht wurde. Als er 1788 starb, wurde seinem Sohne Johann Christian sofort die Pachtung der Mühle überlassen. Ihm übergab man auch wieder die Aufsicht über die Loh- und Sägemühlen, die er bei Wassermangel stillsetzen durfte, bis die Wasserkunst und seine Kornmühle ausreichend Wasser hätten. Auf jeden Fall hatte die Wasserkunst auch Vorrang vor seiner Kornmühle. Bei dem im Winter herrschenden starken Frost durfte er auf keinen Fall das Wasser stauen, sondern er musste die Schütze öffnen und die Räder hochstützen, damit das Wasser unter ihnen durchlaufen könne. Man wollte damit wenigstens die Wasserkunst zur Versorgung der Stadt einsatzfähig halten. Dafür erhöhte man ihm aber auch die Lieferungen von Weizenmehl an den Magistrat.

Der Beginn des 19. Jahrhunderts brachte den Mühlenpächtern neue Schwierigkeiten. Wenn sie auch laut Pachtvertrag von Einquartierungen befreit waren, so musste der Müller doch immer damit rechnen, dass ihm durchziehende Truppen auch vier Pferde mit dem Sielenzeug entwendet hatten. Die von der Stadt dafür gezahlte Entschädigung deckte nicht einmal die Kosten für ein Pferd. Dazu kamen die niedrigen Kornpreise und der ausgedehnte Handel in der Stadt mit Rostocker Branntwein, wodurch die Güstrower Brennereien immer weniger Brauschrot von ihm benötigten.
Der Wassermangel hatte inzwischen dazu geführt, dass die Stadt im Jahre 1820 der Gleviner Mühle zusätzlich eine Windmühle an der Goldberger Chaussee errichtet hatte. Der dortige Müller war verpflichtet worden, im Bedarfsfalle auch jeden dritten Tag für die Mühlentor Mühle zu mahlen. Diese Regelung scheint sich aber nicht bewährt zu haben, denn schon 1823 entschloss sich die Stadtkämmerei, auch die Mühlentor Mühle durch eine Windmühle zu ergänzen. Sie wurde an der Rostocker Chaussee hinter dem Friedhof durch den holländischen Mühlenbaumeister Peter van Rumpt erbaut auf einem Grundstück, das dem St. Jürgens-Hospital gehört hatte.
Die Windmühle war mit 3 Mahlgängen ausgerüstet und konnte dem Müller 1824 übergeben werden.

Auch die Zunft der Bäcker versuchte, aus dem Wassermangel Kapital zu schlagen und forderte den Magistrat auf, die Reihenfolge festzulegen, in der das Korn der Einwohner auf der Mühle verarbeitet werden sollte. Dabei beriefen sie sich auf ihre "landesherrlich bestätigte Amtsrolle", in der den Bäckern angeblich bei Wassermangel der Vorzug vor den anderen Einwohnern zugestanden sei. Aber auf eine solche Festlegung wollten sich die Stadtväter nicht einlassen; befürchteten sie doch dann eine Reihe von Schadenersatzforderungen.

Der schlechte Zustand der Mühlenwerke führte zu umfangreichen Überlegungen für einen Neubau der Mühle oder sogar eine Verlegung des Standortes auf die Bleiche. Da aber auch dort keine besseren Voraussetzungen vorhanden waren, ließ man die Mühe an der alten Stelle, wollte aber nach einem Vorschlag des Mühlenbaumeisters van Rumpt das Pumpwerk der bisher nördlich davon liegenden Wasserkunst mit der Stadtmühle vereinigen. Man versprach sich dadurch die Einsparung eines Grundwerkes mit dem Wasserrad und einen geringeren Wasserbedarf. Mit diesem Gedanken aber konnte sich die Stadtkämmerei nicht anfreunden und beauftragte van Rumpt 1825 nur mit der Erneuerung der Kornmühle aber in der Art, dass später einmal ohne große Schwierigkeiten die Wasserkunst hierher verlegt werden könne.
Van Rumpt, der sich verpflichtet hatte, die Mühle nach modernen Gesichtspunkten mit drei Gängen und einem geringen Wasserbedarf einzurichten, bekam noch im August des gleichen Jahres vom Magistrat den Auftrag, auch die Wasserkunst zu verlegen. Da die Kornmühle bereits mit drei Wasserrädern ausgerüstet war, benutzte man das Wasserrad der Ölmühle, um damit gleichzeitig die Pumpen der Wasserkunst anzutreiben. Bei dieser Gelegenheit waren auch das neben der Mühle liegende Wohnhaus sowie die Ställe auf der anderen Straßenseite mit der Wohnung des Tor- und Mühlenschreibers neu errichtet worden. Die neue Ölmühle hatte er bereits mit zusätzlichen Walzengängen ausgerüstet. Auch hatte man die Wasserräder in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht, das im Winter durch Heizschlangen erwärmt werden konnte, um ein Einfrieren der Räder zu verhindern. Das erforderliche Brennmaterial wurde von der Stadt kostenlos geliefert.

Die Frontseite der Mühle mit dem Wohnhaus hatte jetzt eine Länge von 20 m, während die drei Wasserräder einen Durchmesser von jeweils 5,8 m besaßen. Die Räder der Mahlgänge waren 1,15 m breit; das Rad der Ölmühle und Wasserkunst hatte eine Breite von 1,45 m. Die vier Stampfen der Ölmühle waren jeweils 5.5 m lang.

Aber bereits im Jahre 1829 stellte der Mühlenpächter fest, dass es unmöglich wäre, „die Ölmühle in Verbindung mit der Wasserkunst zu benutzen. Sie leistet auf diese Weise nicht einen 8. Teil von dem, was sie leisten könnte, wenn sie separat in Bewegung gesetzt wird". Der von der Stadt angeforderte „Kunstverwalter" bei der großherzogl. Saline in Bad Sülze konnte nur feststellen, dass die Ölmühle von der Wasserkunst wieder getrennt werden müsse. Während das vorhandene Wasserrad der Kunst erhalten blieb, bekam die Ölmühle 1831 ein neues Rad von 4,65 m Durchmesser bei einer Breite von 4,0 m. Da es neben den 3 vorhandenen Rädern in dem Gebäude keinen Platz mehr hatte, ließ man es einfach im Unterwasser der beiden Mahlräder laufen. Sollte die Ölmühle nicht benutzt werden, so konnte dieses Rad durch einen darüber liegenden Windenbaum mit Hilfe von Ketten aus dem Wasser gehoben werden.
Als im Jahre 1843 der Pächter den Antrag stellte, in der Mühle zusätzlich einen Graupengang einzubauen, musste die Stadtkämmerei bei einer Besichtigung zu ihrem Erschrecken feststellen, dass die Ölmühle unbrauchbar war. Als der Müller den Auftrag erhielt, das Werk wieder herrichten zu lassen, machte er den Vorschlag, dafür lieber einen Korngang einzubauen. Damit war der Magistrat auch sofort einverstanden, da die Stadt gerade die neue Walkmühle wieder in ihren Besitz gebracht hatte, in die man „ein sehr schönes Ölmühlenwerk" einbauen wollte.
Bei der Neuverpachtung der Mühle im Jahre 1848 wurde die Windmühle wieder von der Wassermühle getrennt und dem Müller Johann Kegebein aus Hohen Sprenz bis 1854 überlassen, der sie aber bereits 1852 wieder zurückgab, sodass der Pächter der Wassermühle diese erneut für eine zusätzliche Pachtsumme von 300 Rt übernehmen musste.

Das Jahr 1857 brachte dem Müller nur Schwierigkeiten, da die Stadt das Mattennehmen abgeschafft hatte, dafür aber dem Pächter ein festes Mahlgeld zugestanden. Gleichzeitig erlaubte man den Bewohnern der Stadt die freie Einfuhr und den ungehinderten Handel mit Mehl und Mehlprodukten, wodurch sich die wirtschaftliche Lage der Müller weiter verschlechterte. Sofort tauchten auch wieder Vorschläge auf, die Leistungsfähigkeit der Mühle durch eine Vergrößerung der Wasserräder auf einen Durchmesser von 5,2 m bei 2,3 m Breite zu erhöhen, oder dafür Turbinen einzubauen. Auch wurde erwogen, die Mühle völlig zur Freischleuse oder auf die andere Straßenseite zu verlegen. Ein Gutachten aus dem Jahre 1874 ergab auch schwere bauliche Mängel an der Mühle, die einen baldigen Umbau erforderlich machten.

Die Wassermühle wurde 1876 nach den neuesten technischen Erkenntnissen umgebaut und 1885 mit einer 35 PS-Francis-Wasserturbine ausgerüstet. Damit hatte sich der Pächter aber wohl finanziell übernommen, denn 1887 musste er bereits die Mühle aufgeben, obgleich sein Vertrag noch bis 1888 lief. Als seine Nachfolger schlug er den Müller Albert Magdeburg aus Demmin und als Geldgeber den Rentner Zahrendt aus Teterow vor. Als Magdeburg 1889 seinen Vertrag verlängern wollte - seinen Mitpächter Zahrendt hatte er bereits ausgezahlt - , da forderte die Stadt eine höhere Pachtsumme, war aber bereit, für den Betrieb der Wasserkunst eine Dampfmaschine einbauen zu lassen. Diese sollte auf Anforderung des Müllers die Pumpen der Kunst in den Monaten Juli bis September antreiben. Dafür durfte der Müller die gesamte Wasserkraft für den Betrieb seiner Mühle nutzen. Unter diesen Bedingungen wurde sein Vertrag bis zum Jahre 1901 verlängert.
Da sich Magdeburg schon 1894 bereit erklärt hatte, das Mühlenwerk durch den Einbau von Walzenstühlen auf seine Kosten zu modernisieren, ließ ihm die Stadt im Gegenzug das bisher einstöckige Mühlengebäude mit hohem Dachraum dreistöckig ausbauen und das Wohnhaus als zweistöckigen Fachwerkbau mit äußerlichem Verputz neu errichten. Beide Gebäude stehen so noch heute in der Straße „Am Berge 5".
Nach dem Tode Albert Magdeburgs am 7. Oktober 1902 führten seine Söhne den Mühlenbetrieb weiter. Sie ersetzten 1913 die alte Wasserturbine durch eine stärkere Anlage mit einer Leistung von 49 PS und versahen die Mühle mit einem neuen Mahlwerk. Jetzt wurde auch die Grütz- und Graupenmüllerei wieder aufgenommen und als zusätzliche Antriebskraft ein Dieselmotor eingebaut. Als 1923 die Stadt Güstrow die gesamte Wasserkraft der Nebel für die Erzeugung von elektrischer Energie beanspruchte, da wurde einer Verlängerung des Pachtvertrages bis zum Jahre 1941 nur zugestimmt, als sich der Pächter verpflichtete, auf eigene Kosten die Mühle zu einem Werk ohne Nutzung der Wasserkraft umzurüsten. Da die erforderlichen Antriebsmaschinen nicht sofort zu beschaffen waren, wurde endgültig am 12. Oktober 1923 auf die Benutzung von Wasser zum Antrieb der Mühle verzichtet. Damit war auch das Ende der Mühlentor Mühle als „Wassermühle" gekommen.

Bekannte Mühlenpächter der Mühlentor - Mühle :

  1537 - 1538

 

  Jürgen Schult (31)

  1553 - 1556

 

  Hans Grewoll (Gruwell) (27)

  1563 - 1564

 

  Lorenz Wedemer (Werdermann) (31)

  1568

 

  Harms ... (27)

  1572 - 1584

 

  Strisenow (32)

  1592 - 1608

 

  Jochim Laßke

  1608 - 1615

 

  Jacob Stentz (31)

  1615 - 1625

 

  Peter Bilow (27)

  1626 - 1629

 

  Martin Hidde (27)

  1630 - 1631

 

  Heinrich Schröder (31)

  1631 - 1633

 

  Heinrich ..... (31)

  1633 - 1647

 

  Hinrich Vick

  1647 - 1648

 

  Jochim Schwaß

  1648

 

  Jacob Lembke

  1648 - 1651

 

  Hinrich Vick

  1651 - 1654

 

  Jochim Schwaß

  1654 - 1663

 

  Jochim Schultze

  1663 - 1670

 

  Hinrich Hoikendorff

  1671 - 1677

 

  David Seyer

  1677

 

  Hans Peters

  1683 - 1686

 

  Johann Schacht

  1686 - 1695

 

  Hans Peters

  1695 - 1704

 

  Friedrich Christoph Zimmermann

  1704 - 1708

 

  Berend Müller (Möller)

  1708 - 1715

 

  Friedrich Christoph Zimmermann

  1715 - 1731

 

  Johann Groth

  1731 - 1744

 

  Hans Bunß

  1744 - 1746 

 

  Christian Lemcke

  1746 - 1760

 

  Daniel Müller (Möller)

  1760 - 1764

 

  Franz Friedrich Lübbers

  1764

 

  Hans Rüsch / Anna Margaretha Bockert, geb. Groth

  1764 - 1765

 

  Catharina Elisabeth Rüsch, geb. Stroppe

  1765 - 1767

 

  Daniel Müller (Möller)

  1768 - 1769

 

  David Georg Schultz

  1769 - 1773

 

  Johann Joachim Rocksien

  1773 - 1778

 

  Philipp Behrens

  1778 - 1779

 

  Adam Martin Plagemann

  1779 - 1787

 

  Gustav Friedrich Bahl

  1788 - 1809

 

  Johann Christian Bahl

  1809 - 1821

 

  Friedrich Bahl

  1821 - 1827

 

  Martin Gottlieb Hobe

  1827 - 1848

 

  Johann Heinrich Kellermann

  1848 - 1857

 

  Johann Ludwig Grell

  1857 - 1860

 

  Heinrich Quade

  1860 - 1863

 

  Otto Döppe

  1863 - 1876

 

  Friedrich Schröder

  1876 - 1887

 

  Karl Otto Heinrich Frank

  1887 - 1902

 

  Albert Magdeburg

  1902 - 1923

 

  Fa. Albert Magdeburg Söhne (bis 1953)

 

    Literatur :

    ohne Angabe = Stadtarchiv Güstrow
    LHA = Landeshauptarchiv Schwerin




Abb. 5: Ställe und Kornschuppen der Mühlentor Mühle östlich der Straße

 



Abb. 6: Mühlentor Mühle „Am Berge", 1989;  Links = Mühlengebäude, Rechts = Wohnhaus



Abb. 7: Mühlentor Mühle „Am Berge", 2007 (Rückseite)

 





B. Die Schleif- oder Poliermühle

Nachrichten über diese Wassermühle liegen nur bruchstückhaft vor; es ist auch nicht bekannt, wo sie genau gelegen hat; wahrscheinlich aber vor dem Mühlentor an der Freischleuse. Erstmals erwähnt wurde sie im Jahre 1532. Die Stadt hatte sie auf Wunsch des Landesherrn auf städtischem Grund und Boden errichtet und dem fürstlichen „Plattner" (Harnischmacher) Jacob Lützenberger für eine jährliche Pacht von 5 Gulden überlassen. Später wurde sie diesem, den Herzögen „zu gefallen", unentgeltlich zur Verfügung gestellt, aber mit der Bedingung, dass sie „nach absterben gedachten Platteners angezeigte Mollen quiet und frey wedder ahn sich nhemen, und dam ires gefallens zu gemeiner stadt nutz ir bestes schaffen mogen" (33).
Daraufhin verpachtete die Stadt die Mühle ihrem eigenen „Schwertfeger" bis zum Jahre 1545 für jährlich 16 Gulden. Der Zustand der Mühle verschlechterte sich trotz einer Reparatur im Jahre 1546 (34) so sehr, dass sich 1560 Herzog Ulrich, dem immer noch die Hälfte der Mühle gehörte, bei der Stadt darüber beklagte. Er forderte den Magistrat auf, den verstopften Wasserzufluss zu dieser Mühle wieder frei zu räumen, „weil wir beim platten schleger etzliche zeug zuvorfertigen haben" (35).
Die Stadt muss auf diese herzogliche Weisung mit Ausflüchten geantwortet haben, denn vier Wochen später forderte der Herzog den Magistrat nochmals auf, die Mühle wieder in Ordnung zu bringen. Andernfalls würde er sie der Stadt wegnehmen und alleine für sich verwenden (36). Aber alle „Befehle" haben wohl nicht geholfen, denn im Jahre 1566 vermerkte die Stadtkämmerei, dass die Poliermühle „wüst" liege (37). Dann hören wir nichts mehr von ihr.

 





C.  Die „Neue Mühle" oder „Nebelmühle"

Diese Mühle, über die sich nur sehr wenige Nachrichten erhalten haben, wurde erstmalig im Jahre 1559 in einer Rechnung des Stadtbauhofes erwähnt. Die Inbetriebnahme erfolgte rmit einer Schlussrechnung über 259 Gulden, „so auf die Nebel gebaut", am 7. September 1569 an der Stelle, „da die .... Maurmülhe gleich gegenüber nicht zweintzig (20) schritt davon stehet" (38). Unter dieser Mauermühle darf aber nicht die am Stadtgraben neben dem Schnoientor gelegene „Mauermühle" verstanden werden, sondern nach einem Schreiben des Magistrats an den Herzog vom Jahre 1570 war hiermit die Kornmühle am Mühlentor gemeint, die ja auch an der Stadtmauer lag. In diesem Schreiben hieß es, dass man die neue Mühle „auff der stadt eigenthumblichen angehorigen strom, grundt und bodenn, fast hart ahnn der mauren zuerbawen, ... da das wasser seinen lauff bereits unter der bruggen auffen damme, also mhann nach Rostock reiset, dringlich genommen, muß mhan daselbst noch ein stowe [Stau] machenn unnd das wasser auff die newe mholle dringen, ..." (39).
Die Mühle war also gleich nordwestlich der Mühlentor Mühle an der Nebel angelegt worden „im Zwinger vor dem Mühlenthor".
Der Anlass zu ihrer Errichtung war der Bau der Wasserkunst „fur dem schweichbogen (Durchlassgewölbe) ahm Glevinschen Toer" zur Versorgung des Schlosses mit Wasser. Hierdurch kam es zu einem Wassermangel im Stadtgraben für die „Mauermühle" und die Walkmühle am Paradies. Aus diesen Gründen hatte sich die Stadt zum Bau einer neuen Mühle, der „Nebelmühle" entschlossen, dabei aber einen großen Fehler begangen: Man hatte den Herzog nicht um seine Zustimmung ersucht!
Als dieser davon erfuhr, verbot er sofort den Weiterbau und verlangte von der Stadt einen ausführlichen Bericht. So musste der Magistrat 1570 begründen, weshalb und warum man diesen Bau begonnen hätte und um die nachträgliche Genehmigung zum Weiterbau bitten, da die Mühle doch dem Herzog und „denen vom Adel" keinen Schaden verursachen würde und am 7. April „vast gantz verfertiget gewesen" sei. (40)
Die Genehmigung zum Weiterbau der Mühle wurde erst nach längerem Zögern erteilt. Noch im Jahre 1572 klagte der Magistrat dem Herzog, dass „solich wergk, ... allein zu dem gemeinen besten ... fortgesetzt werden solle, ..." (41). Jetzt war endlich der Hezog besänftigt und die Stadt konnte beruhigt die Arbeit in der Mühle beenden. Aus einem Bericht des Jahres 1573 erfährt man, dass der Müller von Mühl Rosiner Joachim Gans sie erbaut hatte „mit zwey fertigen glinden (Wasserrädern), notorftigen grundtwerk, freyschleusen und Mühlenhaus. Soll noch eine walckemühl und eine Poliermühle vollends daran bawen und fertig machen. Zv welcher Mühle m.g.h. hertzogk Ulrich zu Megkelburg alle holz, Tach, und 10 gulden sage lohn für 120 scheit, item zufuhr an leymen (Lehm), paurhülff zum kleimen und richten geben. ... das geregter moller Chim Gans und seyne erben gemelte Mühle von Ihren fürstlichen gnaden, derer erbnachkommen, Amptleute und iderman nutzlich ungehindert, vier jarlang von dato solle innehaben, besitzen, gebrauchen und genießen. Dagegen jerlich s.f.g. zum hause Güstrow 40 gulden pecht, ... für die kornmühle, ... entrichten. ... Nach endigung der vier jar sol m.g.h. ... frey stehen, gedachten moller oder seine erben von der mühlen abtzukauffen, der sich vorwilliget für sich und seine erben desfals an 200 gulden zum abkauff genuegen zu haben, ... „ (42).

Der Müller Chim Gans hatte die Mühle auch noch mit einer "Walkmühle im Zwinger" ausgerüstet. Sie muss also unmittelbar neben der "Nebelmühle" gelegen haben und war dem Amt der Beutler bis zum Jahre 1650 überlassen worden. Deshalb wurde sie allgemein als die "Beutlermühle" bezeichnet (43).
Im Jahr 1581 hatte sich das Amt der Beutler aber über den Müller Gans beklagt, weil er seine Kornmühle vorziehen und die Beutler mit ihrer Walkmühle benachteiligen würde (44).
Für ihre Benutzung hatten die Beutler 1592 eine Pacht in Höhe von 20 Gulden zu zahlen (45). Diese Summe war von den Beutlern "Sieverdt und Marcus Mitzing uffgebracht" worden. Im Jahre 1593 war dazu vermerkt worden: "weil dies Jahr gar wenig Wasser gewesen, das sie allezeit nicht walken können, seind ihnen 5 fl daran gefallen" (45a). Diese Walkmühle wurde letztmalig im Jahre 1600 im Cämmerei-Register aufgeführt.
Wegen der 1604 in der Stadt herrschenden Pest, der etwa 800 Einwohner - ein Drittel der Bevölkerung - zum Opfer gefallen waren, brauchten die Beutler nur 12 Gulden als Pacht zu zahlen (45b).

Die Stadtväter aber hatten bald erkannt, dass die beiden großen Kornmühlen, die Mühlentor Mühle und die Gleviner Mühle, ausreichten, um die Einwohner der Stadt mit Brotmehl zu versorgen. Deshalb wurde die „Neue Mühle" nach 1650 abgebrochen und ihre Balken zum Bau der „neuen Walkmühle" auf dem Paradies verwendet (46).

  

Bekannte Müller dieser Mühle :

  1573 - 1591

 

  Chim (Joachim) Gans

  1592

 

  Jochim Vick

  1597 - 1614

 

  Claus Albrecht  (47)

 





D. Die Lohmühlen des Schusteramtes

Bereits im Jahre 1570 beklagte sich die Stadt beim Herzog, „das die schoster ire lohe, welches sie mit pherlicheit zu weilen bey nachte beim lichte inn heusern unnd scheunen droschen mußten" (48). Wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr für die Stadt ließ der Magistrat dem Schusteramt im Jahre 1581 „auff unserem eigenthümblichen Strom, der nevel", vor dem Mühlentor eine Lohmühle errichten. Die Schuhmacher gerbten damals ihr Leder noch selbst und benötigten dazu die Gerblohe, die aus Fichten- oder Eichenrinde hergestellt wurde. Für den Bau der Lohmühle musste das Schusteramt sofort 25 Gulden, für die Benutzung jährlich 15 Gulden Pacht zahlen. Bei notwendigen Reparaturen wollte die Stadt das erforderliche Holz liefern. Das Zuschneiden könne der Stadtzimmermann auf Kosten der Schuhmacher aber erledigen. Sie dürften die Kornmühle jedoch durch den Bertrieb ihrer Lohmühle nicht behindern (49).
Nach dem Jahre 1612 verfiel die Lohmühle wieder, da sie von den Schuhmachern nicht mehr regelmäßig genutzt wurde. Deshalb überließen sie die unbrauchbar gewordene Mühle 1643 der Stadtkämmerei zum Abbruch. Mit dem gewonnenen Material wollte die Stadt gleich daneben eine Papiermühle errichten (50).
Dazu kam es jedoch nicht mehr, denn inzwischen hatten die Schuhmacher eingesehen, dass sie auf eine eigene Lohmühle doch nicht verzichten können. Die Alterleute der Schuhmacher wandten sich deshalb 1661 erneut an den Magistrat mit der Bitte, ihnen „eine Lohmühle wieder an demjenigen Ohrtt, alß am Nebel Strohm, wo vom alterßhero die erste grstasnden", wieder zu erbauen. Nachdem sie ihren Antrag 1675 nochmals wiederholt hatten, stimmte der Magistrat einem Neubau zu, für den das Amt der Schuhmacher erneut 25 Gulden berzahlen sollte. Als jährliche Pacht waren jetzt 20 Gulden vereinbart worden.
Auch dazu kam es jedoch nicht mehr, da inzwischen die Papiermühle der Stadt dringend erneuert werden musste. Deshalb beschloss die Stadt im Jahre 1676, das „bishero zu der papiermühlen gebrauchte zimmer, ... dem Ampte der Schuster hieselnst ... zu einer Lohmühlen zu gebrauchen, mit der erlangten freyheit, Lohe zu mahlen, Erb- und eigenthumblich umb umd für 340 gulden meckl. wehrung ... verkaifet undt verlassen". Dieser Vertragwar insofern ungewöhnlich, weil die Stadt hier eine von ihr erbaute Wassermühle an cen Betreiber „erb- und eigenrthümlich" verkaufen. Als Grund hierfür kann nur der Geldmangel der Stadt vermutet werden. Der Pächter der Kornmühle am Mühlentor durfte gemäß seines Vertrages in den Jahren von 1686 bis 1745 der Lohmühle „das wasser ohne große noth nicht vorenthalten".
Doch 1691 stellte sich heraus, dass das Grundwerk der Lohmühle dringend erneuert werden musste. Erforderlich wurde diese Arbeit, weil die Schuhmacher in die Freiarche einen Behälter zur Aufbewahrung von Fischen eingebaut und dadurch den Wasserablauf stark gehemmt hatten.

Zu einer Beunruhigung des Schusteramtes kam es im Jahre 1746, als die Schuhmacher erfuhr, dass der Magistrat die Wasserkunst mit der Mühlentor Mühle verbinden wollte. Die Stadt konnte aber die Schuhmacher beruhigen, dass ihre Mühle durch diese Veränderung keinen Mangel an Wasser erleiden würde. Im Notfalle jedoch wäre der Magistrat bereit, ihnen eine neue Lohmühle an anderer Stelle zu errichten.

Die Unterhaltung der Lohmühle durch die Schuster blieb aber weiterhin ein Problem, denn im Jahre 1761 mussten die Vertreter der Stadtkämmerei bei einer Besichtigung der Nebel feststellen, „dass die seit einigen Jahren nicht mehr gebrauchte Lohmühle fast gantz zerfallen" und das undichte Grundwerk sehr viel Wasser ungenutzt durchließe.
Nach erfolgter Reparatur des Grundwerkes im Jahre 1773 enthielt der Pachtvertrag des Kornmüllerrs wieder die Bestimmung: „Wegen der Lohmühle aber bleibet ihm nach wie vor die freyheit, dass er derselben im Nothfalle das Wasser entziehen könne, jedoch hat er sich sorgfältig und bey Vermeidung willkürlicher Strafe zu hüten, daß er nicht unter Vorwandt der Nothwendigkeit bloß das Ambt der Schuster zu chicaniren suche". Das diese Bestimmung nicht ganz zufällig in den Vertrag aufgenommen wurde, zeigte ein Bericht des Schuhmacheramtes aus dem Jahre 1763, in dem sich dieser über den Kornmüller beklagte, das er „nicht nur bey nächtlicher Zeit wegen seines Fisch- und Aalfanges das Wasser ... abfallen läßt, somdern auch, wenn wir ihn aufs Beweglichste gebethen, uns das überflüssige Wasser zu unserm nothdürftigen Betrieb aufzuhalten, wir dennoch mit der Antwort abgewiesen worden: Er bekümmere sich um uns nicht, weil wir nicht bey ihm unser Korn abmahlen laßen".

Als die Schuhmacher 1775 von der Absicht der Stadt erfuhren, neben ihrer Lohmühle eine Sägemühle zu errichten, tauchte sofort wieder die Befürchtung auf, dass man ihnen das Wasser entziehen wolle. Nachdem diese Mühle noch im gleichen Jahr an der Freischleuse gebaut worden war, der Lohmühle gegenüber, konnte der Magistrat die Bedenken der Schuhmacher schnell zerstreuen.
Trotz eines Umbaus der Lohmühle von Stampfen auf die leistungsfähigeren Mühlsteine konnte sie den Bedarf an Lohe im Jahre 1829 nicht mehr decken. Man bat deshalb den Magistrat um die Erlaubnis, auch an Sonntagen nach der Predigt einige Stunden arbeiten zu dürfen, denn bei Wassermangel musste nicht nur die Kornmühle, sondern auch die Lohmühle der Wasserkunst den Vorzug geben.

Im Zusammenhang mit dem teilweisen Abbruch des Mühlentores im Jahre 1832 überließ das Schuhmacheramt der Stadtkämmerei zur Verbreiterung der Straße nach Rostock einen Teil des Mühlengebäudes, das jetzt den Durchgang auf der Straße einengte. Dadurch wurde die Wohnung des Schuhmacher-Amtsboten abgebrochen und musste seitlich wieder angebaut werden. Als Gegenleistung übernahm die Stadt die Erneuerung des Bollwerkes an der Wasserseite der Lohmühle „auf ewige Zeiten": Ein Zugeständnis, dass der Stadt später noch viel Ärger bereiten sollte.

Über die Benutzung der Lohmühle durch die einzelnen Schuster war es im Laufe der Zeit zu Unstimmigkeiten gekommen. Während sich die Gebühren bisher nach der Zahl der Felle gerichtet hatten, die auf dem „Amts-Gärberhof" für jeden Schuhmacher bearbeitet worden waren, wurde nun vorgeschlagen, die Gebühren nach der Menge der geschlagenen Lohe festzulegen, da einige Meister die Lohe über ihren Bedarf hinaus hergestellt und anschließend wieder verkauft hatten. Da man sich nicht einigen konnte, musste erst der Großherzog im Jahre 1862 den Streit beenden.

Das Amt der Schuster hatte bereits im Jahre 1853 einen Vertrag mit dem Lohmüller Ernst Voß abgeschlossen, dem man den Betrieb und die Aufsicht über die Mühle übertragen hatte. In dieser Vereinbarung war u.a. bestimmt worden:

„1. Der Herr Voß besorgt das Lohmahlen für jeden sich dazu meldenden Amtsmeister.
2. Auch für alle Auswärtigen und für hiesige andere Gewerke hat er dieselben Pflichten, wenn solche eine Anweisung von dem Geschäft führenden Altermann ihm vorzeigem.
3. Er erhält à Centner netto 2 Schillimg Bezahlung aus der Amtscasse.
4.  
5. Das Scharfmachen der Steine und das Glätten hat er pflichtgetreu zu vollführen, ohne daß er eine besondere Vergütung dafür erhält, vielmehr ist er auch dieser wegen durch die 2 ßl abgefunden.
6. Das Geschirr zu dem Geschäfte wird ihm gehalten, kleinliche Reparaturen daran hat er aber ohne Entgelt zu fertigen.
7. Jeder Amtsmeister, der Lohe mahlen läßt, muß einen Gehilfen dazu stellen oder sich mit Herr Voß dieserwegen abfinden.
8. Sollte durch feuchte Witterung oder sonstige Umstände die Lohe mit einmaligem Vermahlen nicht gebrauchsfähig werden, so hat Herr Voß solche Lohe für dasselbe Geld noch einmal zu verarbeiten. Wenn anderer Seits Lohe ankömmet, die nicht zur Bearbeitung geeignet ist und wodurch die Mühle ruinirt wird, so hat er solche zurückzuweisen.
9. Sollte nach den darüber bestehenden Vereinbarungen wegen Mangel an Wasser die Lohmühle am Tage nicht gehen können, so ist Herr Vuß verpflichtet, auch des Nachts zu mahlen"
(51).

Durch das Winterhochwasser 1854 war die Freischleuse so stark beschädigt worden, dass sie dringend erneuert werden musste. Doch 1857 forderten die Schuhmacher erneut die Reparatur des undichten Grundwerkes, mussten sich aber sagen lassen, dass sie selbst dafür zuständig seien. Jetzt stellte das Schusteramt den Antrag, die Lohmühle durch eine Dampfmaschine antreiben zu lasssen. Doch dazu konnte sich der Magistrat nicht entschließen (52). Deshalb kam von einigen Schuhmachern der Vorschlag, die Lohmühle dem Magistrat zum Abbruch zu überlassen. Die meisten Schuster würden ihr Leder sowieso nicht mehr selbst gerben, sondern erwarben es von ansässigen Gerbern oder fremden Lederhändlern. Das zur Entscheidung angerufene Ministerium in Schwerin lehnte es jedoch ab, sich in den Streit einzumischen (53).
Da inzwischen auch der „Schustergraben", der sein Wasser vom Gleviner Tor zur Nebel führte, aus gesundheitlichen Gründen zugeschüttet wurde, war die Lohmühle aus Wassermangel kaum noch zu verwenden. Die Schuster baten jetzt den Magistrat, ihnen die kleine Walkmühle an der Nebel bei der stillgelegten neuen Walkmühle in der Hafenstraße zu überlassen, was der Magistrat aber ablehnte.
Obgleich die Schuhmacher ihre Lohmühle 1869 an das Amt der Gerber verpachtet hatten, wurde dieses ziemlich verfallene und inzwischen wertlos gewordene Werk 1880 für 4000 Mark an die Stadt verkauft. Das Gebäude erhielt der Maurermeister Lietz für 250 Mark zum Abbruch, nachdem man das Mahlwerk dem Pächter der Mühlentor Mühle für 50 Mark überlassen hatte. Die Schuhmacher erhielten ihren Bedarf an Lohe bereits seit einiger Zeit von der Dampfsägemühle des Kaufmanns Hagemeister in der Speicherstraße.
Damit war die Lohmühle des Schuhmacheramtes endgültig aus dem Stadtbild verschwunden.

Bekannte Namen der Lohmüller :

  1687

 

  Hans Evert

  1779

 

  Dumman

  1835 - 1848

 

  Kolbow  (54)

  1849 - 1852

 

  Wolff (54)

  1853 - 1856

 

  Ernst Voß  (49), (54)

  1857 - 1862

 

  Gloede  (49), (54)

  1876 - 1880

 

  Friedrich Allerding  (49)

 

    Quellennachweis :

    Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow




Abb. 8: Lageplan der Lohmühle und der Sägemühle an der Freischleuse
(Umzeichnung nach einer Skizze von 1775 im Stadtarchiv Güstrow)

 





E. Die Papiermühlen am Mühlentor

Im Jahre 1643 meldete sich beim Rat der Stadt der Papiermacher Ertman Barse mit dem Angebot, am Mühlentor eine Papiermühle zu errichten. Er hatte sich bereits gut umgesehen und war bereit, die Ferber'sche Wohnung im Tor mit dem Turm als „drögehaus" und die leerstehende Lohmühle der Schuhmacher als Werkraum zu benutzen. Da er außerdem bereit war, einen Teil der notwendigen Baukosten vorzuschießen, stimmte der Rat zu, dem dieses Angebot „nicht undinlich für die Stadt" zu sein schien (55).

Das Schuhsteramt erklärte sich sofort bereit, auf die alte Lohmühle zu verzichten und war einverstanden, dass sie abgebrochen und mit dem Holz die Papiermühle errichtet würde. Den Bauauftrag erhielt der Güstrower Zimmermeister Adam Volkman, der die Mühle 1643/44 mit einem neuen Grundwerk an dem östlichen Nebelarm vor der Stadtmauer neben der "alten nider gerißen Lohmühle" für 200 Gulden und eine Tonne Bier errichtete (56).  Wegen der hohen Kriegslasten war die Stadt jedoch nicht in der Lage, die auf sie entfallenden Kosten aufzubringen trotz der 125 Gulden, die der Papiermacher vorgestreckt hatte. Daraufhin erbot sich der Ratsherr Johannes Trebbow, die fehlende Bausumme auszulegen (57).
Ertman Barse hatte sich verpflichtet, als Pacht jährlich 130 Gulden und zwei Ballen Papier zu liefern: Einen Ballen von der besten Sorte, den andern von gewöhnlichem Papier. Außerdem versprach er, die Mühle auf eigene Kosten instandzuhalten. Dafür überließ ihm der Rat der Stadt die Mühle auf drei Jahre und genehmigte ihm jährlich zwei Fuder Feuerholz (58).
Ein bei der Übergabe der Mühle Pfingsten 1644 aufgestelltes "Inventarium" gab einen Überblick über dieses Werk, das mit 20 Stampfen ausgerüstet war: „Das Pappier Mühlenhauß von 7 gebindten in holtz gemauert, mit Ziegell gedecket, der eine giebel mit brettern zugefüllet. Das grundwerck von 4 gebindten mit einer fertigen ahlkisten, von grundt auf neufertig und wolgebawet. Ein fertig neu raht (Rad) mit zubehörigen schauffeln, dieweill dieß recht etwas  mangelt, gebeut sich M. Adam Volckman aufs beste zu verbessern. Eine fertige welle mit dem anderen gehwercke. Zwey tappen (Zapfen) das stück zu 3 fl und 4 bender auf die welle. 20 stampfen, in jeder stampfe 16 nägel und 20 stampfringe. Die preßen, auf der spiele (Spindel) 3 bänder, 5 platten in dem kumbe (Trog) – 60 fl. Auf die mutter 2 bender. In der Papiermülle 3 fertige Zeuchkasten. Ein haußtuer mit 2 eisern hespen, und ein neufertiges schlosse. Der boden von 7 bindt gestrichen aus alten brettern. Eine halbe brettern dehl über dem waßer bey der welle. Ein werckkumben sampt einer fertigen preße. 7 taffeln (Fenster) newe fertigen in der Mülle".

Nachdem Barse am 24. November 1645 dem Rathaus das erste Papier geliefert hatte, "6 gut und 5 riß (Ries) ausschuß" (59), wollte er die Mühle bereits wieder verlassen und seinem Gesellen Christoff Kegeler übergeben. Er verpflichtete sich, für diesen die Bürgschaft zu übernehmen, da er bereits die Bützower Papiermühle gepachtet hätte. Damit war der Magistrat jedoch nicht einverstanden und forderte die Einhaltung seines Vertrages, damit „die Stadt desfals keinen schimpf und schaden haben müchte".
Nach Ablauf der Pachtzeit des Papiermachers Barse übernahm 1647 Christoff Kegeler die Papiermühle. Er hatte jedoch nur noch 80 Gulden, ab 1660 nur noch 60 Gulden jährlich an Pacht zu zahlen (60).

Im Jahre 1649 beklagte er sich über den Pächter der Mühlentor Mühle, weil dieser und seine Gesellen angeblich in der Nacht aus lauter Mutwillen die Freischütze gezogen und ihm dadurch das Wasser weggenommen hätten. Der Magistrat musste erst einschreiten und den Kornmüller ermahnen, diesen Unfug zu unterlassen. Der Papiermacher erhielt das Recht, die offenen Freischütze bei Bedarf selbst wieder zu schließen (61).

Sein Nachfolger wurde im Jahre 1650 Samuel Kegeler, vermutlich ein Sohn oder Verwandter des Christoff Kegeler. Im Jahre 1675 musste die Papiermühle und ihre Einrichtung dringend erneuert werden. Als sich die Stadtkämmerei bereits zu einem Neubau entschlossen hatte, forderte zufällig das Schusteramt ebenfalls eine Erneuerung ihrer verfallenen Lohmühle. Die Stadt verkaufte daraufhin den Schuhmachern die ausgediente Papiermühle für 340 Gulden, um mit dem Erlös dem Papiermacher ein neues Werk finanzieren zu können.
Über diese neuerbaute Papiermühle beschwerte sich 1677 sogar der Herzog, weil bei dem Bau angeblich auch die Freischleuse beseitigt worden wäre, wodurch die Wiesen der Stadt und des Schlosses überflutet seien. Er forderte die Stadt ultimativ auf, die Freischleuse sofort wieder einbauen zu lassen. Es ist nicht überliefert, ob die Beschwerde des Herzogs Erfolg hatte.

Die Kämmerei schloss im Jahre 1679 einen Pachtvertrag mit dem Papiermacher Carl Lader ab bis zum Jahre 1684. Dafür hatte er jährlich 40 Reichstaler zu zahlen und dem Rathause zehn Ries gutes Papier zu liefern. Ferner musste er bei Wassermangel der Kornmühle den Vorzug lassen. Dafür war ihm die Befreiung von allen städtischen Abgaben zugesagt worden. Der Papierbogen, auf dem dieser Vertrag abgefasst wurde, trug bereits das Wasserzeichen der Güstrower Papiermühle: Das kleine Stadtsiegel mit dem „langhalsigen Stier".

Im Jahre 1687 stellte die Güstrower Papiermühle ihren Betrieb ein (62); anscheinend lohnte sich die Arbeit nicht mehr. Das Gebäude wurde für 24 Gulden einem Güstrower Fischer überlassen (63). Das Haus war im Jahre 1700 bereits so baufällig, dass die Stadt beschloss, es dem darin wohnenden Töpfer zusammen mit einem kleinen Landstück für 100 Rt. zu überlassen (64). Im Jahre 1767 wurde das Gebäude abgebrochen (65).

Als im Jahre 1704 die Stadtkämmerei dem Mühlenpächter und Zimmermeister Möller den Auftrag erteilte, eine neue Walkmühle an der Nebel vor dem Schnoientor zu errichten, da wurde mit ihm vereinbart, diese Mühle „dergestalt anzulegen, dass nach diesem eine Papiermühle dabei gebauet werden könnte". Dazu ist es allerdings später nie gekommen.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1644 - 1647

 

  Ertman Barse

  1647 - 1678

 

  Christoff Kegeler  (59)

  1679

 

  Samuel Kegeler

  1679 - 1684

 

  Carl Lader

  1687 - 1689

 

  Hans Brehmer  (59)

 



Abb. 9: Papiermühle und Walkmühle am Paradies.
(Ausschnitt aus dem Merian-Stich von 1653)

 





F. Die Sägemühle am Mühlentor

Die Güstrower Stadtkämmerei hatte im Jahre 1775 dem Magistrat vorgeschlagen, erneut eine Sägemühle zu errichten, nachdem ein derartiges Werk bereits 1720 bei der neuen Walkmühle wegen Untauglichkeit wieder abgebrochen werden musste. Man wollte mit dieser Anlage versuchen, die hohen Ausgaben für die Handsäger - im Jahre 1774 alleine 534 Rt. - zumindest teilweise einzusparen. Es war dazu bereits ein Platz bei der Lohmühle der Schuhmacher an der Freischleuse am Mühlentor ausgesucht worden, da diese auf Grund ihres schlechten Zustandes erneuert werden sollte. Trotz der Bedenken des Schusteramtes wurde die Sägemühle 1776 durch den Güstrower Zimmermeister Sidon östlich der Freischleuse errichtet.
Eigentlich hatte der Bürgermeister angeregt, ein Werk mit zwei Sägeblättern herzustellen, um gleichzeitig 2 Blöcke zerschneiden zu können. Doch Sidon bestand darauf, aus Sicherheitsgründen nur einen Sägerahmen einzubauen. Das fertige Werk wurde 1776 dem Pächter der Mühlentor Mühle für 100 Rt. jährlicher Pacht übergeben.
Für den Betrieb der Sägemühle musste er „einem tüchtigen Mann" einstellen, da er selbst mit seiner eigenen Kornmühle vollständig ausgelastet war.

Vertraglich wurde u.a. vereinbart:

„1. Bekömbt der Mühlen Meister für einen Block, woraus Bauholtz, Bretter, Planken, Latten, Reben etc. geschnitten wird, es sey tannen oder eichen, ohne unterschied, sie gehören der Cämmerey oder frembden, von 12 fuß lang – 12 ßl.
2. Für einen Block von 13–25 fuß – 16 ßl.
3. Zu Fett und Seiffe, zum Schmieren des gangfertigern Werkes, wird ihm jährlich gegen Quittung bezahlet – 4 Gulden.
4. Wird ihm zu Erhaltung der Mühle jährlich 1 Fuder Hagebüchen holtz zu Kamm- und Getriebestöcken aus der Stadt höltzung gegeben, welches er aber selber anzufahren und zu aptieren hat, jedoch läßt due Cämmerey solches auf ihre Kosten fällen.

5. Die Säge Blöcke werden auf Kosten der Cämmerey zu Wasser und Lande angefahren, wogegen der Mühlen Meister das auff und abbringen der Saage Blöcke auf der Mühle mit seinen Leuten ohnentgeldlich verrichtet.
6. Werden die geschnittenen Blöcke alle Monath von einem Cämmerey Bürger und dem Bauschreiber aufgemessen, und das daraus gefallene Holtz nach dem Cämmerey eingereicht wird.
7. Erhält der Mühlen Meister die Saage Mühle, wenn an Kleinigkeiten, als Scheuffel, Kämmen, und Getriebestöcke, etwas zu machen ist, auf seine Kosten zu anzufertigen, wenn aber sonsten im großen etwas schadhaft wird, läßet die Cämmerey solches auf ihre Kosten verfertigen.
8. Wenn frembdes holtz geschnitten werden soll, muss der Mühlen Meister solches nicht eher schneiden, bevor er eine Anweisung von der Cämmerey erhalten, und demnest scheidtlich anzeigen, was daraus gefallen, auch solches nicht eher verabfolgen, bevor das Schneidelohn an die Cämmerey bezahlet sey".


Die Mühle stand auf Pfählen; der Sägerahmen war mit einem einfachen Sägeblatt ausgerüstet. Doch bald musste die Stadt feststellen, dass die Mühle nicht richtig arbeitete und das von der Stadt dringend benötigte Bauholz nicht liefern konnte. So meldete 1778 der Bauschreiber, der Müller sei nicht zu bewegen, die angefahrenen Blöcke zu schneiden, sondern ließ lieber das Wasser durch die Freischütze laufen. Wenn er wirklich die Mühle einmal anließe, wäre sie bald darauf wieder unbrauchbar, da der Mühlenbursche wenig Kenntnisse von der Bedienung dieses Werkes hätte. Eine Besichtigung durch die Kämmerei bestätigte den schlechten Zustand der Mühle, die nicht mehr zu verwenden war, während das Wasserrad bald zerfallen werde. Der Zimmermeister Sidon erhielt den Auftrag, das Werk umgehend wieder zu  reparieren.
Das Wasser der Nebel hatte auf engstem Raume an dieser Stelle vier Mühlenwerle anzutreiben: Eine Kornmühle, die Lohmühle, die Schneidemühle und die Wasserkunst. Dadurch waren bei einem Wassermangel Probleme nicht zu vermeiden, sodass der Müller der Kornmühle vom Magistrat den Auftrag erhielt, den einzelnen Werken das Wasser zuzuteilen. Ein Vorschlag des Schusteramtes vom Jahre 1792, wegen der aufgetretenen Probleme bei der Wasserzuteilung die Sägemühle mit einer neuen Lohmühle zu kombinieren, wurde von der Stadt abgelehnt. Man fürchtete, dass dann beide Werke nicht mehr richtig arbeiten könnten.
Der Zustand der Sägemühle hatte sich 1821 bereits soweit verschlechtert, dass kaum noch mit ihr gearbeitet werden konnte. „Das Wasserrad und die große Welle sind so schlecht, dass fast kein Nagel darin halten will". Als die Sägemühle am 15. November 1826 durch einen Brand stark beschädigt wurde, stellte die Stadtkämmerei fest, dass mit ihr bereits seit längerer Zeit nicht mehr gearbeitet worden war. Die Durchführung der notwendigen Reparaturen zog sich so in die Länge, dass die Mühle erst 1836 dem Pächter der Mühlentor Mühle unentgeltlich überlassen werden konnte mit dem Vermerk: „Sollte bei ihrer dermaligen Beschaffenheit ein Gebrauch derselben nicht möglich sein, so fällt solches allein auf die Gefahr des Pächters, welcher sie auf alleinige Kosten in den Stand zu setzen und darin zu erhalten hat".

Das „Inventarium" des Jahres 1836 lieferte eine neue Beschreibung der Mühle:
„Das Gebäude ist 60 Fuß lang und 24 Fuß tief, an der Vorderseite von zwei Etagen und die hinter Seite aus einer Etage erbaut, es stehet auf eichen Pfählen und sind die Ringwände gleichfalls von eichen holtze, und theils mit eichen, theils mit tannen Bretter bekleidet, die Luken sind mit tannen Bretter gedichtet. Das Dach hat zwei ganze Wallme und sind diese sowie das Dach mit Zungensteinen einfach eingedeckt.
Zur ersten Etage gelangt man an der Südlängswand durch eine Thüre. Der theilweise liegende Fußboden ist von tannen Bretter. Linkerhand von dem Eingange ist das zur Schneidemühle gehörige gangfertige Geschirr, welches in brauchbaren und gangfertigen stande ist. Auf der 2ten Etage befindet sich der sog. Wagen mit den gehörigen Rollen. Ferner sind hier zwei Haspelwinden zum Aufwinden der Sägeblöcke. Jede Winde hat eine 104 Fuß eiserne Ketten und am Ende ein eisernen Haken.
In der Nebel stehen 5 tannene Streichhöltzer an der Vorbrücke, auf welche die Sägeblöcke aus der Nebel gewunden werden. Die Decke der Brücke ist von 3 zolligen tannen Planken. Von dieser Brücke über den Weg gerade zu ist ein Gerüst aus einer Sohle, Ständer und Pfähle gefertiget, von welches bis zur 2 ten Etage der Schneidemühle 6 tannen Streichhöltzer zum Aufwinden der Sägeblöcke eingebracht sind; am linken Giebel des Gebäudes ist das Wasserradt mit den gehörigen Schraubenbolzen versehen; über das Radt ist ein Schauer von eichen holtz mit tannen Bretter bekleidet.
Die Arche zu der Mühle ist mit der Frey- und der zum Schuhmacher-Amt gehörigen Lohmühle Arche in einer Verbindung; das Schütt vor dem Wasserradt ist von eichen und Tannenholtz gefertiget, und wird durch Anbringung eines Schüttenbaumes in der Schneidemühle aufgezogen".


Dem Pächter der Tormühle wurde im Jahre 1848 die Sägemühle nochmals zur „unentgeltlichen Benutzung" überlassen.

Im Jahr 1853 erkundigte sich der englische Ingenieur Corlett, der seit 1851 mit dem Bau des Güstrower Gaswerkes beschäftigt war, bei der Kämmerei, ob diese bereit sei, ihm die Sägemühle zu überlassen. Es ist jedoch nicht bekannt, was er mit diesem bereits stark verfallenen Werk vorhatte.
Ein Jahr später wurde aber durch das Winterhochwasser die Mühle so stark beschädigt, dass selbst eine Reparatur ihr nicht mehr helfen konnte. Damit enden auch die Nachrichten über diese Sägemühle, die nicht nur an dem Wassermangel der Nebel zu Grunde ging, sondern hauptsächlich an dem Aufkommen der dampfbetriebenen Gattersägen in der Stadt.

    Quellennachweis :

   Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow




Abb. 10: Holzbau der Sägemühle an der Freischleuse, 1775
(Bauzeichnung im Stadtarchiv von Güstrow)

 





G. Die alte Walkmühle "auf dem Paradies"

Das Ein- und Ausgabe - Register der Stadt Güstrow vermerkte bereits 1531 einen Pächter auf der Walkmühle und 1535 hatten die „Schöntuchmacher" für die Benutzung dieser Mühle „auf dem Paradies" nicht nur eine jährliche Pacht von 6 Gulden, sondern auch für jedes gewalkte Laken weitere 3 Schillinge zu entrichten (66). Diese für das Einzelstück zu zahlende Gebühr wurde 1546 auf 2 Schillinge ermäßigt (67).
Danach hatte diese Mühle bereits einige Zeit vorher bestanden. Im Jahre 1570 kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und dem Herzog Ulrich über den Wasserbedarf des Schlosses. Da mündliche Vorsprachen bei den herzogl. Räten zu keinem Erfolg geführt hatten, legte der Magistrat seine Klagen in einem ausführlichen Schreiben vor: Durch den Stau des Stadtgrabens zugunsten der herzogl. Wasserkunst hätten „die tuchmacher uff ihrer walgmuhl auß mangel des waßers des sommers nicht walgken konnen. Des wimters, wenn alle wasser überhandt nehmen, das wasser über der walgkemulhen durchgebrochen ... und ein newer fluß geworden, ... daß die arme leute ire lagken nicht dogken oder walgken konnen" (68).

Das Walken der gewebten Stoffe war für die Tuchmacher ein wichtiger Arbeitsgang, um die Stoffe weich und fügsam sowie Wollstoffe zu verfilzen und dadurch wasserdicht zu machen. Die Beutler (Kürschner) schlugen durch das Walken ihr Leder damit geschmeidig. Das Bestehen einer einsatzfähigen Walkmühle war somit eine wichtige Voraussetzung ihres Gewerbes.

Nach den Einnahme-Registern der Stadt bestand die Walkmühle „auf dem Paradies" bis zum Jahre 1592. Daneben benutzten die Tuchmacher und Beutler auch die Walkmühle in Mühl Rosin, die von der Stadt im Jahre 1445 dem Herzog abgekauft worden war (69). Als diese aber 1579 durch Hochwasser schwer beschädigt worden war, mussten die Beutler bis 1630 das Walkwerk der „Neuen Mühle im Zwinger vor dem Mühlentor", die sog. „Beutlermühle", benutzen (70), während die Tuchmacher zur „Mauermühle" auswichen. Später zogen sie mit ihren Fellen und Tüchern sogar auf die Köllner Walkmühle, forderten aber die Kämmerei auf, ihnen wieder eine eigene Walkmühle „am Paradies" zu errichten.

Eine neue Walkmühle wurde 1629 wieder auf dem „Wall am Paradies" mit Hilfe der Balken der inzwischen abgetragenen „Neuen Mühle" errichtet. Da die Stadt in dieser Zeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügte – es wütete ja der 30-jährige Krieg -, sprang der Tuchmacher Hans Oldewaldt mit dem notwendigen Geld ein. Als Gegenleistung überließ ihm die Stadt 1632 die Walkmühle und verpflichtete sich, ihm die Baukosten in Höhe von 400 Gulden zu erstatten: In den ersten 2 Jahren mit je 60 Gulden, in den folgenden beiden Jahren mit je 100 Gulden. Doch die Stadt war dazu nicht in der Lage und überließ Hans Oldewaldt die „Paradiesmühle" auf 5 Jahre für eine symbolische Pacht von 1 Gulden.
Ein gleichzeitig aufgestelltes Inventarverzeichnis der „Neuen Walkmühle" auf dem Paradies berichtet:
„Die Walckmühle ist von 3 gebinten und 4 stendern, mit Ziegeln gedecket und mit einer Zulehnung, ist ebenmäßig mit Ziegeln behangen, darunter eine kleine Stube und Cammer. ... Auf dem Mühlen rahde sind 5 Schuffeln hinwegk und 1 entzwei. Der Kum ist von 4 Lochern oder Kummen und hat jeder Kum 2 stampfen. .... Das grundt werk ist noch neu und feste und mit 5 balcken überleget. Für dem Wasserrahde ein groß schütz, damit es kann zurückgesetzet werden. Noch 4 freyschütte für dem Grundt, worübner 2 bretter, die man über geleget".

Über Hans Oldewaldt häuften sich im den folgenden Jahren bald die Klagan der „Beutler" und „Grobtuchmacher", dass ihnen die Benutzung der Walkmühle nicht ausreichend gestattet würde. Oldewaldt beharrte auf seinem Standpunkt, dass er seine eigenen Laken zuerst bearbeiten könne, da er ja die Mühle mit seinem Geld errichtet hätte. Der Rat der Stadt musste ihn mehrfach an die Einhaltung seines Pachtvertrages erinnern und ihm vorhalten, von den Tuchmachern erhöhte Preise genommen zu haben. Dafür wurde er 1636 sogar mit 15 Gulden „straff verdammet" (71). Nach Ablauf seiner Pachtzeit ersuchte er den Magistrat, ihm den Vertrag zu verlängern, was jedoch wegen der verschiedenen Unstimmigkeiten abgelehnt wurde.
Als im Jahre 1639 die Walkmühle neu verpachtet werden sollte, versuchte der Magistrat ein etwas ausgefallenes Experiment und überließ sie gemeinsam den Beutlern sowie den Klein- und Grobtuchmachern. Sie wurden jedoch ermahnt, die „frembden, so Lacken, worp, Baye worp (Wollstoffe) und Felle anhero bringen", bevorzugt zu behandeln. Für die Benutzumg der Walkmühle sollten die Kleintuchmacher als Pacht jährlich 50 Gulden, die Grobtuchmacher und Beutler aber je 40 Gulden zahlen. Der Kornmüller am Mühlentor wurde verpflichtet, der Walkmühle stets genügend Wasser zulaufen zu lassen und sie bei Bedarf zu reparieren. Die Aufsicht über die Walkmühle und über die Reihenfolge der Benutzung war dem im Mühlentor wohnendem Färber Christian Keller übertragen worden. Er hatte alle Sachen, die zum Walken gebracht wurden, sorgfältig zu notieren und die Gebühren einzuziehen: Von den Kleintuchmachern für ein Laken von 4 Schnitt = 8 ßl, von 5 Schnitt = 10 ßl, von 6 Schnitt = 12 ßl. Die Grobtuchmacher hatten zu bezahlen für jedes Laken von 6 Schnitt = 6 ßl, vom gefärbter Wolle = 8 ßl. Für diese Arbeit sollte der Färber jährlich 15 Gulden erhalten, der Kornmüller sollte ebenfalls 15 Gulden bekommen.
Dieser Nutzungsvertrag, „nur auf ein jahr zum versuche aufgerichtet", wurde den Tuchmachern und Beutlern 1638 nochmals um ein Jahr verlängert, doch jetzt mussten die Tuchmacher je 45 Gulden als Pacht bezahlen. Im Jahre 1639 wurde die Walkmühle den Klein- und Grobtuchmachern für jährlich 40 Gulden überlassen; die Beutler nutzten die Mühle nur noch bei Bedarf. Dafür aber hatten die Tuchmacher nicht nur die Mühle auf ihre Kosten zu unterhalten, sondern mussten auch für die Entkrautung des Wasserlaufes sorgen.

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges war die Walkmühle bereits so baufällig geworden, dass sie kaum noch benutzt werden konnte. Da auch die Tuchmacher ihre Pacht nicht mehr bezahlten, konnte auch der Magistrat die Bitte der Beutler nach einem Neubau nicht erfüllen (72). Seit dem Jahre 1662 gebrauchten nur noch „die Riemer und Beutler" zeitweise die „alte Walkmühle aufm Paradies", für deren Benutzung man ihnen die Pacht von jährlich 12 Gulden bis auf 4 Gulden ermäßigt hatte. Ursache für ihren Niedergang war vor allem der stark schwankende Wasserzufluss von der Kornmühle am Mühlentor. So unterbreitete bereits im Jahre 1692 ein gewisser Carl Roßfelt den Vorschlag, die Walkmühle mit einem „Pansterrad", das in der Höhe verstellt werden konnte, auszurüsten (73). Von diesem Vorschlag wurde aber wohl kein Gebrauch gemacht.
                                                                                                                                
Die Mühle stand sicher noch bis zum Jahre 1701, denn zu diesem Zeitpunkt wurde nochmals der Mühlentor Müller verpflichtet, der „Walkmühle das wasser ohne große noht nicht vorzuenthalten".

Die Mühle lag nach dem Merian-Stich der Stadt Güstrow aus dem Jahre 1653 vor der nördlichen Stadtmauer an dem Abflussgraben der Mühlentor Mühle, geschützt durch eine davor „auf dem Paradies" liegende kleine Erdschanze. An diesem Platz hatten später noch die „Beutler" und nach ihnen die Weißgerber ihre Gerbergruben.

    Literatur :

   Mühlenakten - Walkmühle, Stadtarchiv Güstrow.

 





H. Die neue Walkmühle vor dem Schnoientor

Am 30. April 1703 forderte der Bürgermeister den Rat der Stadt auf, die Errichtung einer dringend benötigten neuen Walkmühle zu veranlassen. Diese Forderung wurde besonders von den Tuchmachern erhoben, da die alte Walkmühle „auf dem Paradis" inzwischen verfallen war. Als geeigneten Platz bestimmte eine Kommission den Standort unterhalb der Nebelbrücke vor dem Schnoientor, auf dem sich später das Schlachthaus der Stadt befand (Hafenstr. 18). Hierfür überließ Dr. Ferber der Stadt seinen Garten für 130 Rt, während diese das jenseits der Nebel liegende Gelände für die Anlage der Schleusen zur Verfügung stellte.
Die Arbeiten wurden 1704 dem Müller und Zimmermeister Berend Möller, Pächter der Mühlentor Mühle, übertragen für 250 Rt „und 3 drömbt Malz zu Bier". Das notwendige Holz stellte ihm der Stadtbauhof, bereits zugehauen, zur Verfügung. In das Stauwehr sollte eine Schleuse, „wodurch die von Rostock oder somsten auf und abfahrenden Böte oder flöße passieren können" eingebaut werden. In dem Wohnhaus „vom 6 gebind holtz, nebst einer abseite aus 7 gebimd holtz" sind Stuben, „dass nicht allein die beutler und tuchmacher ieder eine stube darin haben, sondern auch der darin wohnende walkmüller".

Die Stadtkämmerei hatte ursprünglich beabsichtigt, die neue Walkmühle 1705 dem Amt der Beutler zur Verfügung zu stellen. Da diese aber noch für 2 Jahre an die Walkmühlen in Grabow und Plau vertraglich gebunden waren, erklärte sich 1706 der Tuchmacher Daniel Prüssing bereit, die Mühle für 3 Jahre und eine jährlich Pacht von 86 Rt zu übernehmen, „damit sie nicht leer stehen und ohne aufsicht bleiben mögte". Doch die Güstrower Tuchmacher hatten kein großes Vertrauen zu ihm und der neuen Walkmühle, sondern fuhren mit ihrer Ware weiter zu auswärtigen Mühlen, worüber sich Prüssing bereits 1707 beim Magistrat – allerdings erfolglos – beklagte.

Nähere Angaben über die Walkmühle stammen aus dem Jahre 1712:
„Die Walkmühle hat 4 Kummen [Stampflöcher] und 8 Hammer. Das Grundwerk ist 45 Fuß breit und 48 Fuß lang, hat 2 Freischütte und 1 Schütt vors Rad, wobey eine Schleuse von 17 Fuß im Quadrat, welche eine große und ein Nebenschütt hat. Das Wohnhaus bei der Mühle ist von 8 Gebinden mit langen Stendern und Stichbalken mit einer Abseite. Unten sind 3 Stuben und 2 Cammern. Oben ein Saal und eine Cammer. Über das gantze Hauß ist ein schöner brettener Boden.
Der Giebel nach der Stadt hin ist von grund auf gemauert im Fach, das übrige ist geklehmt. Der Schornstein ist gemauert und geht biß auf den Boden.
Das gantze Hauß ist von Eichenholz gebauet und das Dach mit Ziegel gedecket".


In das Stauwehr der Mühle war demnach eine 5 x 5 m große Schleusenkammer eingebaut, mit der die Durchfahrt von Kähnen und Flößen ermöglicht wurde. Die Anlegestelle für diese Boote lag vor der Walkmühle und gab der Straße ihren Namen: Hafenstraße.
Als Mitpächter kam im Jahre 1712 auch der Färber Nicolaus Zapf in den Besitz der Mühle, die ihnen für weitere drei Jahre überlassen worden war. Doch bereits in dieser Zeit waren umfangreiche Reparaturen an dem Werk erforderlich geworden.
Nachdem Nicolaus Zapf im Jahre 1715 Alleinpächter geworden war, verursachte das Frühjahrshochwasser 1716 starke Schäden am Grundwerk und der Schleuse, deren Ursachen auch in Baumängeln gesehen wurden. Die Reparatur erfolgte 1718 durch den Güstrower Stadt-Zimmermeister Oberst, der auf Wunsch der Kämmerei neben der Walkmühle noch eine Sägemühle errichtete. Dagegen protestierte sofort der Herr von Sala, Besitzer der Güter Zehna und Bellin, der darin eine Beeinträchtigung der von ihm beabsichtigten „Holtz-Flößerei auf dem Nebel-Strohm" sah. Da die herzoglichen Beamten seine Bedenken nicht teilten, wandte sich von Sala an das kaiserliche Hofgericht in Wetzlar. Der Magistrat konnte aber in seiner Stellungnahme nachweisen, dass durch die Begradigung der Nebel die Möglichkeit einer Holzflößerei über das Freiwasser der Mühle sogar verbessert worden sei.

Mit der Qualität der neuen Sägemühle waren die Stadtväter aber nicht einverstanden, da diese „nicht gebrauchet werden könne" und der Stadt nur viel Geld gekostet hätte. Da die eingeholten Gutachten fremder Sägemüller alle negativ ausfielen, verlangte die Kämmerei 1720, dass der Stadt-Zimmermeister „die verdorbene Sagemühle wieder wegnehme und die Baukosten und was sonsten dahin angewandt, ersetzen müsse". Es ist verständlich, dass der Zimmermeister dagegen heftig protestierte. Doch zu einem Abbruch der Sägemühle ist es anscheinend nicht mehr gekommen, denn als im gleichen Jahr dem Mühlenbaumeister Märker die Walkmühle überlassen wurde, da hatte man ihm überlassen, mit der unbrauchbaren Sägemühle nach seinem Gutdünken zu verfahren.

Im Jahre 1719 wünschte der „fürstl. Mecklenburgische Mühlenbaumeister" Johann Christian Märker - diesen Titel hatte er sich bereits zulegen können -, die Walkmühle zu pachten und an Stelle der Sägemühle eine Lohmühle anzulegen. Gegen diese Absicht wandten sich sofort die Alterleute des Beutleramtes. Sie befürchteten, dass die geplante Anlage einer Lohmühle nicht nur durch die dabei auftretende Staubentwicklung ihr Leder verderben würde, sondern auch die Rostocker Beutler hätten bereits mit Märker schlechte Erfahrungen gemacht. Trotz ihrer Bedenken gelang es Märker, den auf der Mühle befindlichen Pächter 1720 zur Aufgabe seines auf 6 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages zu bewegen und die Mühle von der Kämmerei für 18 Jahre zu übernehmen. Der mit ihm abgeschlossene Vertrag sah u.a. vor, dass Märker die Walkmühle auf seine Kosten auch mit einem Lohe-, Öl-, Graupen- und Grützwerk ausrüsten sollte. Auch war vereinbart worden, dass nach Ablauf der Pachtzeit alles, was zu einer „gangbaren untadelhaften Mühle" gehört, ohne Erstattung der Kosten der Stadt zufallen solle.
Die Sägemühle wurde jetzt endgültig abgebrochen und dafür eine neue Walk- und Ölmühle errichtet, sowie in das neue Wohnhaus eine Graupen- und Grützmühle eingebaut. Zur Errichtung der versprochenen Lohmühle kam es jedoch nicht mehr, obgleich der Pächter in den Jahren 1721 bis 1723 größere Mengen an Bauholz von der Stadt angefordert und erhalten hatte.
Märker hatte wohl etwas zu viel versprochen und die Stadt war darauf hereingefallen. Man wurde jedoch misstrauisch, als Märker 1724 die Absicht äußerte, im Auftrage des Bischofs von Osnabrück dort eine Saline für die Salzgewinnung zu errichten. Eine daraufhin durchgeführte Kontrolle der Mühle durch die Kämmerei ergab, dass diese noch mit keinem Werk voll arbeitsfähig wäre und eine Fertigstellung die finanziellen Mittel des Pächters übersteigen würde. Um die Mühle nicht ganz zu verlieren, bewilligte die Stadt Märker nochmals einen Vorschuss über 150 Rt. Der Betrag wurde ihm jedoch nicht ausgezahlt, sondern man beglich damit nur die von ihm vorgelegten Rechnungen.
Als Märker mit einigen seiner Leute im Februar 1724 Güstrow verließ, übernahm ein Geselle die Aufsicht über die Mühle, auf der seine Ehefrau weiterhin wohnen blieb. In den folgenden Jahren kam es nicht nur zwischen ihr und dem Gesellen zu Streitigkeiten, sondern auch die fälligen Pachtzahlungen an die Stadt blieben aus. Als Märker 1726 die Mühle endgültig abgeben wollte, verlangte die Kämmerei erst einmal die Bezahlung der rückständigen Pacht und des geleisteten Vorschusses in Höhe von 405 Rt. Während die Stadt die Walkmühle am 18. November 1726 neu verpachten wollte, beschwerten sich sowohl Märker als auch seine Ehefrau bei dem Herzog Carl Leopold. Sie beklagten sich bitter, die Stadt würde sie vor Ablauf ihres Vertrages von der Mühle verweisen, obwohl sie doch ihren Pachtverpflichtungen stets gewissenhaft nachgekommen wären.
Der Herzog verfügte auch tatsächlich, dass Märker auf der Mühle zu belassen sei, was nun wiederum den Protest der Stadt auslöste. Unter Darlegung ihrer Gründe verlangte der Magistrat, der Herzog möge ihm freie Hand für eine Neuverpachtung der Mühle geben. So kam auch am 25. April 1727 die herzogliche Weisung aus Dömitz: Märker und seine Frau hätten die Mühle innerhalb von drei Wochen zu räumen. Bei der anschließenden Besichtigung des Werkes wurden weitere schwere Mängel an dem Bauwerk festgestellt, wodurch die Stadt ihr Interesse an dieser Mühle verlor und von einer Neuverpachtung absah. Deswegen verkaufte die Kämmerei die Walkmühle am 30. April 1727 an den Pächter der Mühlentor Mühle Johann Groth für 1800 Rt. Für die Reparatur des Grundwerkes lieferte der Stadtbauhof unentgeltlich 39 Buchen- und 20 Eichenstämme. Dafür verpflichtete sich der Käufer, die ungehinderte Passage durch die Freischleuse zu sichern. Auch hatte er zu dulden, dass die „von Rostock kommende Prahme und Böthe mit ihren waren und sachen bey hohen Wasser an der Walkmühle anlegen, solche daselbst ohne entgeld außgebracht, von da zu wagen in die stadt gefahren und wieder zur rückreise beladen werden". Dem Müller wurde aber ausdrücklich untersagt, die Walkmühle in eine Kornmühle umzuwandeln.
Mit dem Verlust der Mühle und seiner Baukosten konnte sich Märker jedoch immer noch nicht abfinden. Er klagte deswegen noch bis zum Jahre 1731 beim herzoglichen Hofgericht um Erstattung von 1800 Rt, allerdings ohne Erfolg. Als er 1729 der Stadt nochmals seine Dienste zur Errichtung einer neuen Wasserkunst anbot, da wollte der Magistrat aus verständlichen Gründen davon nichts wissen.

Nach dem Tode des Besitzers Groth im Jahre 1743 übernahm dessern Sohn die Mühle und errichtete noch im gleichen Jahr auf dem Nordufer der Nebel die bereits von Märker versprochene Lohmühle. Sie war in einem kleinen Gebäude von 4,7 x 4,7 m Größe untergebracht. Dazu musste allerdings das vierte Freischütz entfernt und dafür eine Arche mit einem Wasserrad eingebaut werden. Doch brachte dieses Mühlenwerk dem Besitzer kein Glück, denn am 13. April 1755 erschoss er sich „in einem Anfall von Melancholie". Ob auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle gespielt haben, kann nur vermutet werden, denn auch sein Nachfolger, der die Mühle von den Erben für 7159 Rt  gekauft hatte, musste bereits 1768 Konkurs anmelden.
Bei der öffentlichen Versteigerung 1768 erhielt der Müller Johann Paschen Cordua aus Bützow den Zuschlag für 3470 Rt. Er überließ die Mühle noch ein Jahr später (25.11.1769) seinem Sohn Cordt Joachim. Als dieser die Lohmühle mit einem Graupengang versah, erregte er sofort das Misstrauen des Magistrats, der befürchtete, man wolle dort auch Mehl herstellen. Erst als festgestellt wurde, dass die technische Einrichtung hierfür nicht geeignet war, hatte man keine Einwände mehr gegen die Graupenmühle.

Durch ein Hochwasser im Oktober 1773 wurde die Mühle schwer beschädigt, da das Wasser der Nebel die Bollwerke weggerissen hatte. Nachdem der Müller acht Tage lang vergeblich versucht hatte, das Wasser einzudämmen, musste der Nebel ein neuer Weg durch die Wiesen nördlich der Mühle gegraben werden, um die Arche wieder erneuern zu können. Zu diesem Zeitpunkt verhandelte die Stadt bereits mit dem Müller, unter welchen Bedingungen er bereit sei, die Walkmühle wieder der Kämmerei zu verkaufen. Als dieser dafür jedoch 6000 Rt verlangte, verzichtete die Stadt auf einen Ankauf.
Nach dem Tode des Müllers im Jahre 1779 übernahm 1783 Adolph Friedrich Cordua, ein Verwandter, der die Witwe des verstorbenen Müllers geheiratet hatte, den Besitz. Er überließ die Mühle aber bereits 1797 seinem Stiefsohn Johann Paschen Cordua bis zu dessen Tode im Jahre 1831. Dieser hatte bereits 1819 erneut versucht, eine Genehmigung zum Vermahlen von Brotgetreide und Malz zu erhalten; eine Forderung, die von der Stadtkämmerei umgehend abgelehnt wurde.
Die Walkmühle blieb bis zum Jahre 1845 (12.04.) im Besitz der Familie Cordua. Dann gelang es der Stadt, sie wieder in ihren Besitz zu bringen, um sie noch im gleichen Jahre an die beiden Stadtmüller für jährlich 700 Rt zu verpachten. Die neuen Pächter stellten 1847 ebenfalls den Antrag zur Vermahlung von Mehl auf der Walkmühle. Auch ihnen wurde dieses Gesuch abgelehnt mit der Begründung, dass hierfür die technischen Vorraussetzungen nicht gegeben seien. Im gleichen Jahre beschwerte sich auch der Tuchmacher Sonnenberg über die neuen Pächter, die wohl keinen Wert mehr auf das Tuchwalken gelegt haben.
Als im Jahre 1848 der Müller Christoph Sandberg die Walkmühle für eine jährliche Pacht von 1100 Rt übernahm, wurde ihm von der Kämmerei freigestellt, unter den gleichen Bedingungen wie die Stadtmühlen auch Schrot und Mehl herzustellen. Doch 1850 brannte am 20. April das am Nordufer der Nebel liegende Gebäude mit der kleinen Graupen- und Lohmühle ab, wurde aber im folgenden Jahre bereits wieder aufgebaut. Aus diesem Anlass wurde eine genaue Beschreibung der Mühlengebäude aufgestellt, die einen guten Überblick vermittelt:

1. Das Thorhaus mit der Scheune
Dasselbe ist von 5 ½ gebind lang, hat ein Fundament von Feldsteinen und einen Ring von eichen Holz. Die Tafeln sind teils mit Mauersteinen ausgemauert, teils geklehmt. Das auf dem Gebäude liegende Dach ist nach der Hofseite mit Stroh und nach der Stadtseite mit Zungensteinen auf böhmische Weise gedeckt.
2. Das Stall- und Speicher-Gebäude
Von 2 Etagen und ist 87 Fuß lang, 31 Fuß tief. Das Gebäude ist zum theil versackt.
3. Das Bienenschauer
Von eichen Holz, 38 Fuß lang, 6 Fuß tief und mit Steinen getäfelt. Das Dach ist mit Zungensteinen eingedeckt.
4. Das Hühnerhaus mit Schweinestall
Das Haus ist 33 Fuß lang und 13 Fuß breit, mit Stroh gedeckt.
5. Das Wohnhaus mit der Mahlmühle
Es ist 73 Fuß lang, zum Theil massiv, zum Theil getäfelt, mit verschiedenen Räumen, Kammern und Böden.
Das Mühlenwerk
Ein Kammrad auf konische Art, 8 Fuß im Durchmesser auf der Wasserwelle befestiget. Dies Kammrad greift in ein Getriebe, befestiget an der aufstehenden Welle. ... Eine stehende Welle, 16 Fuß lang und 16 Zoll stark, an dem unteren und oberen Ende 2 geschmiedete Zapfen. Auf dieser Welle ein Stirnrad, 9 Fuß im Durchmesser, mit 120 Kämmen. Dieses Stirnrad greift in ein Getriebe von Eichenholz, 3 Fuß im Durchmesser mit 30 Stöcken. Das Getriebe ist auf dem aufstehenden Klüber des Roggenganges befestigt. Der Klüber faßt in einen Riehm, befestiget auf dem aufstehenden Mühleneisen. Die Mühlensteine sind Sandsteine à 5 Fuß im Durchmesser.
Um diese Steine ein Küben, Schuhleder und Rumpf. Vor diesem Roggengange befindet sich eine Sichtkiste, 9 Fuß lang, 2 ½ Fuß breit und 6 ½ fuß hoch. An der Sicht-Kiste ein Schroot-Trog. Der Waitzengang hat zwei rheinische Steine von 5 Fuß im Durchmesser. Die Wasserradwelle hat zwei eiserne Blattzapfen. Das Wasserrad enthält 17 Fuß im Durchmesser und 4 Fuß 8 Zoll in der Breite. Das Radschauer, welches sich mit der Mahl- und Oelmühle verbindet, die Wände sind mit Brettern verkleidet. Das Dach mit einfachen Zungensteinen gedeckt. Das Schütt vor dem Wasserrade ist mit einer Ziehwelle mit eiserner Kette befestiget. Die Mühlenarche ist von eichen Holz, abgelegt mit tannen Brettern und verschalt. Vor derselben befinden sich 3 Freischütte, sowie ein Mahlschütt.
Die beiden Brücken vor der Arche. Die Hauptbrücke ist auf beiden Seiten mit einem hölzernen Geländer versehen.
Die Oehl- und Walkmühle
Das Gebäude ist von Fachwerk, größtentheils geklehmt, 47 Fuß lang, 26 Fuß tief.
a) Die Oel - Raffinier - Maschine enthält einen eingemauerten kupfernen Kessel mit messihgnem Hahn, zwei kleine kupferne Kessel mit zinnernen und Filzböden und zinnernen Pfeifen.
b) Die Oehlmühle hat einen Pressblock mit 2 Pressen und einen Stampfblock mit 4 Paar Stampfen. Auf dem Stampf- und Pressblock stehen 5 Ständer, woran die 4 Querriegel befestiget sind, 4 Rammen von Buchenholz, 8 Stampfen, von denen jede unten einen eisernen Schuh hat.
Zum Aufziehen der Rammen sind 4 Hölzer, am jedem ein Tau zum Aufziehen derselben. Eine Daumwelle mit 2 gußeisernen Blattzapfen. Auf der Daumwelle befindet sich ein Getriebe mit 33 Stöcken, ein paar Walzen von Gußeisen, sauber abgedreht, jede mit einem eisernen Zapfen, welcher auf 2 gußeisernen Lagern geht, zwei gußeiserne Stirnräder und zwei eiserne Abkratzer, ein Getriebe von Eichenholz. Auf demselben befindet sich der Rumpf nebst Schuh.
In der Oelmühle sind befindlich zwei Wärm- oder Bratöfen mit gußeisernen Böden und dicken Ringen von Eisenblech. Die Öfen sind eingemauert. Das Rührwerk besteht aus einer Welle mit eisernen Zapfen, hieneben eine eiserne Roste zum Beuteltrocknen.
c) Die Walkmühle hat einen Stampfblock von Eichenholz, 8 Stampfen. Diese Stampfen gehen in 4 Querriegeln. Die Daumwelle hat zwei gußeiserne Blattzapfen. Das darauf befindliche Getriebe mit 29 Stöcken. Die Wasserradwelle hat zwei gußeiserne Blattzapfen. Diese gehen nur auf hölzernen Lagern. Auf der Welle ein Stirnrad mit 96 Kämmen.
Die Loh- und Graupenmühle
Selbige ist 34 Fuß lang und 24 Fuß tief, massiv gebauet und mit einem doppelten Steindach behangen. Das Lüchtwerk besteht aus zwei runden Bäumen, mit einem Tau und einer glatten eisernen Stange, 2 ½ Fuß lang.
Die Wasserradwelle hat zwei gußeiserne Blattzapfen, welche auf hölzernen Lagern. Auf der Wasserradwelle ein Kammrad von 10 Fuß Durchmesser mit 88 Kämmen.
Dies Kammrad greift in ein Getriebe mit 11 Stöcken, welche auf dem aufstehenden Mühleneisen befestigt ist. Zum Lohmahlen sind vorhanden: zwei rheinische Steine, der Bodenstein 4 Fuß 10 Zoll lang und 11 Zoll dick, der Läufer von gleicher Länge und 17 Zoll dick. Der Oberstein hat einen gußeisernen drei klauigen Riehm und ist in dem Stein ein Schlagring mit eisernem Bolzen an dem Schuhleder befestiget. Das Küben um diesen Stein ist vom Holz, das Schuhleder mit zwei Querriegeln und einer Walze zum Stellen des Schuhs. Um den Bodenstein ein Schlenk.
b) Der Graupengang
Auf der ad a) gedachten Wasserradwelle befindet sich ferner ein Stirnrad, 11 Fuß in Durchmesser, und mit 138 Kämmen. Dieses Stirnrad greift in ein Getriebe von 4 Fuß Durchmesser mit 42 Stöcken, befestigt auf einer Welle von 27 Fuß Länge. Diese Welle hat 2 gußeiserne Blattzapfen auf hölzernen Lagern. Am anderen Ende dieser Welle befindet sich ein Kammrad mit 69 Kämmen, das in ein Getriebe mit 10 Stöcken eingreift und auf dem Mühleisen befestigt ist. Der Unterstein ist ein Sandstein von 5 Fuß 1 Zoll Länge, 12 Zoll dick und mit einem Schlenk am Boden befestigt. Der Oberstein, gleichfals ein Sandstein, ist 5 Fuß 1 Zoll lang und 12 Zoll dick. In demselben befinden sich 5 eiserne Jäger, mit 5 eisernen Schraubenbolzen befestigt. Der Oberstein hat 2 Riehm von geschmiedetem Eisen, der untere 3, der obere 4 Klauen, welche an dem anstehenden Mühlstein, 5 ½ Fuß lang und 3 Zoll dick, befestigt sind. Um den Graupenstein ein Holzrand, bekleidet mit 8 gelöcherten Blechtafeln und versehen mit einem Schieber. Über dem Graupengang ein Verdeck von rauhen Brettern in zwei Theilen. Der Rumpf ist von Holz mit einen Drahtsieb und einem Schieber.
Das Radschauer, 23 Fuß lang, 15 Fuß breit und 7 Fuß 6 Zoll Ständerhöhe, sowie die Arche aus Eichenholz. Der Zapfenstuhl ebenfalls aus Eichenholz. Das Wasserrad aus Tannen- und Eichenholz, auch die 3 Freischütte und das Mahlschütt."
 

Über den schlechten Zustand der Walkmühle beklagten sich erneut die letzten beiden Güstrower Tuchmacher, doch die Stadtkämmerei wollte keine Mittel mehr für dringend erforderliche Reparaturen ausgeben. Dazu vermerkte die Stadt:
„Dieses Walken war früher für den Besitzer sehr einträglich, da die Tuchmacher von Rostock, Malchow, Plau und andern Orten zu solchem Zwecke ihre Fabricate hierher brachten. Seit aber an diesen Orten Einrichtungen zum Walken getroffen sind, hat diese Arbeit von auswärts ganz aufgehört und beschränkt sich lediglich auf die eigenen Fabricate der hier wohnhaften zwei Tuchmacher und der noch unbedeutenden Weißgerber".
Deshalb war die Stadt jetzt bereit, die Walkmühle endgültig aufzugeben. Dazu wurden am 2. Mai 1857 alle Schütze in den Wehren aufgezogen und dieses Ereignis „durch Speise und Trank in einem Locale des Mühlengehöftes gebührend gefeiert".
Durch den Wegfall des Staus konnte der Wasserspiegel der Nebel um etwa 1 m gesenkt und den übrigen Stadtmühlen freieres Unterwasser gegeben werden. Ein weiterer Vorteil war die bessere Entwässerung der Dom- und Paradieswiesen und besonders die schnellere Ableitung  des verunreinigten Nebelwassers, das immer noch alle Abwässer der Stadt aufnahm.
Bis zum Jahre 1863 waren alle Einbauten in die Nebel und auch die über das Wehr verlaufende Brücke abgebaut worden. Für die an dem Nordufer der Nebel gelegene kleine Grütz- und Graupenmühle interessierten sich jedoch die Güstrower Bürger Karsten und Tiede, „welche Locomobilen halten, und damit Dresch- und andere Maschinen periodisch treiben". Sie hatten vor, dies Mühlenwerk mit ihrer Lokomobile oder einer stationären Dampfmaschine anzutreiben. Die Stadtkämmerei verpachtete ihnen daraufhin diese Mühlenwerke mit einem Aufstellplatz auf 6 Jahre. Die Herstellung von Mehl wurde ihnen aber ausdrücklich untersagt. Sie gaben ihren Vertrag jedoch bereits 1864 wieder auf.

Die noch vorhandenen Gebäude der ehemaligen Walkmühle hatte die Stadt als Wohnungen vermietet. Sie dienten von 1868 bis 1870 als Seuchenhaus, in den  Jahre 1872 vorübergehend als Lazarett für das in diesem Jahre hier stationierte Holsteinsche Artillerie-Regiment Nr.24, bis sie 1885 dem Neubau des städtischen Schlachthauses an diesem Ort weichen mussten.
Eine letzte Erinnerung an die ehemalige Walkmühle ist nur noch die in unmittelbarer Nähe gelegene Walkmühlenstraße.

Bekannte Namen der Walkmüller :

  1707 - 1712

 

  Daniel Prüssing

  1712 - 1715

 

  Daniel Prüssing / Nicolaus Zapf (Zappel)

  1715 - 1720

 

  Nicolaus Zapf (Zappel)

  1720

 

  Johannes Blank

  1720 - 1727

 

  Johann Christian Märker

  1727 - 1743

 

  Johann Groth, sen.

  1743 - 1755

 

  Johann Groth, jun.

  1755 - 1768

 

  Johann Joachim Carl Pröhl

  1768 - 1769

 

  Johann Paschen Cordua, sen.

  1769 - 1779

 

  Cordt Joachim Cordua

  1779 - 1783

 

  Erben des C.J. Cordua

  1783 - 1797

 

  Adolph Friedrich Cordua

  1797 - 1831

 

  Johann Paschen Cordua, jun.

  1831 - 1845

 

  Erben des J.P. Cordua

  1845 - 1848

 

  Johann Heinrich Kellermann / Johann Friedrich Quade

  1848 - 1857

 

  Christian Theodor Leopold Sandberg

 

    Literatur :

   Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow




Abb. 11: Neue Walkmühle
(Ausschnitt aus der Karte von Buschick, 1831)

 





I. Die Gleviner Mühle

Diese Wassermühle gehörte ursprünglich nicht zu den Güstrower Stadtmühlen, sondern war als landesherrliche Mühle in dem damaligen Dorfe Glevin errichtet worden, das nördlich des Inselsees lag. Die Mühle befand sich westlich des Dorfes an dem aus dem Inselsee kommenden Ausflussgraben (heute: Inselsee-Kanal) in Höhe der späteren Gastwirtschaft "Alte Mühle". Das Wasser aus der Freischleuse lief hier direckt durch die Wiesen in die Nebel. In den Urkunden taucht die Mühle erstmals im Jahre 1292 auf, als Fürst Nicolaus von Werle sie dem Zisterzienser-Kloster Michaelstein im Bistum Halberstadt schenkte (74).
Einige Jahre später, 1296, kam das Kloster auch in den Besitz des ganzen Dorfes Glevin „mit der niederen und dem dritten Teil des höchsten Gerichtes" (75).

Zur Erweiterung ihrer Feldmark erwarb die Stadt Güstrow das Dorf Glevin mit der Mühle im Jahre 1323 von den werleschen Fürsten Johan II. und Johan III. , nachdem das Kloster Michaelstein diesen Besitz zurückgegeben hatte (76). Das Dorf wurde gelegt und der Acker der Stadtfeldmark zugeschlagen. Wegen ihrer abgesonderten Lage und ihrer Bedeutung für die Stadt wurde die Mühle bereits vor 1446 dicht vor dem Gleviner Tor aufgebaut, wo sie dann auch in den nächsten Jahrhunderten ihren Platz behielt (Plauer Str. 8) (77).
Diese Verlegung der Wassermühle war nur möglich geworden durch eine künstliche Verlängerung des Inselsee-Kanals als „Mühlbach" bis vor das Gleviner Tor. Bis zu der Senke am „Gleviner Damm" musste der Mühlbach in einem neuen und teilweise erhöhten Bett bis zur Mühle geleitet werden. Während man das Überlauf-Wehr noch bis zum Jahre 1864 weiter an dem alten Standort belassen hatte, wurde es jetzt durch den Einbau einer Freischleuse bei der Mühle direkt in das Unterwasser geleitet. Dieses wurde nun benutzt zur Stadtsicherung, indem man das Wasser durch einen Graben vor der Gleviner Mauer nach Norden in die Nebel leitete.

Die Gleviner Mühle, die ihren Namen nach dem ehemaligen Dorf bis heute behalten hat, konnte als zweite Stadtmühle in ihrer Bedeutung zu keiner Zeit mit der Wassermühle am Mühlentor konkurrieren, da ihr weniger Wasserkraft zur Verfügung stand. Auch war sie durch ihre Lage außerhalb des Stadttores, das in der Nacht gewöhnlich geschlossen wurde, erheblich benachteiligt. Deswegen hatte auch der Müller das Recht, das Getreide seiner Kunden mit einem Wagen abzuholen und diesen das Mehl auch wieder ins Haus zu liefern (78).
Als in den Jahren 1570 bis 1584 der Herzog Ulrich im Zusammemhang mit dem Neubau seines Schlosses von dem Baumeister Franz Parr die Anlegung einer Wasserkunst wünschte, verlegte dieser zum Antrieb der „Kunst" das Unterwasser der Mühle nach Unterquerung der Plauer Straße in den Schloss-Stadtgraben (79). Dadurch verlor aber der Graben vor der Gleviner Mauer sein Wasser und damit seine Bedeutung als Befestigungsgraben, sodass er bald darauf zugeschüttet wurde.
Zu einer Beschwerde der Stadtvertreter über den Pächter der Gleviner Mühle kam es im Jahre 1596. Es wurde ihm vorgehalten, er würde die Mühle vernachlässigen und sie dadurch verdeerben. Auch hätte er sich unrechtmäßig aus der Mattenkiste bedient. Die von ihm vorgebrachten Entschuldigungen wurden nicht anerkannt und ihm vorgehalten, dass seine Frau und die große Zahl seiner Kinder die Ursache seien. Das Pachtverhältnis wurde ihm darauf gekündigt (80).

Eine recht dürftige Beschreibung der Mühle aus dem Jahre 1605 meldete:
„In der Stuben drey fenster, drey banke, ein fertiger Kachelofen und eine gantze Stubentruhe. In der Mühlen zwey fertige Gange mit den Sichtkasten und auch Zubehörung, auf jeder Welle sechs eisen Bänder" (81).

Die herzogliche Hofhaltung ließ ihr Getreide im allgemeinen auf ihrer eigenen Mühle in Mühl Rosin verarbeiten. Falls diese jedoch einmal ausfiel, musste der Hof auf die Gleviner Mühle ausweichen. Aber hier wurde jedoch für Roggen und Weizen  das Mattenkorn abgezogen, das Malz wurde mattenfrei gemahlen. Über diese Regelung beklagte sich im Jahre 1639 die Herzogin Eleonora Maria, die Witwe des verstorbenen Herzogs Johann Albrecht II.. Sie wollte keine Matte entrichten, obgleich ihr die Stadt nachweisen konnte, dass zu Lebzeiten ihres Gatten immer so verfahren wurde. Der Müller wurde angewiesen, sich strickt an die städtische Mühlenordnung zu halten. Dieser Streit hatte jedoch zur Folge, dass im Jahre 1711 die herzogliche Witwe ihr Getreide auf der Mühle am Mühlentor mahlen ließ, während die Hofbeamten ihr Korn wieder nach Mühl Rosin bringen mussten (82).
Da die Stadt mit den Pächtern der Gleviner Mühle des öfteren Probleme bekam, wurde im Jahre 1641 die Mühle dem Müller der Mühlentor Mühle bis zum Jahre 1651 mit verpachtet. Mit dem Abschluss des Pachtvertrages im Jahre 1719 hatte die Stadtkämmerei die Pachtsumme bereits auf jährlich 13 ½  Last Roggen erhöht, die aber jetzt monatlich „nach dem gesetzten Preiß mit grobem alten Gold" bezahlt werden musste. Der Pächter beklagte sich bald nicht nur bei der Stadt, sondern auch beim Herzog über die angebliche Benachteilung seiner Mühle, denn sein Vorgänger hätte ihm die Mühle in einem sehr schlechten Zustand überlassen und wegen des Wassermangels könne er nur mit einem Gang mahlen. Ferner behauptete er, der Pächter der Mühlentor Mühle hätte ihm viele seiner Mahlgäste abgeworben. Mit allen seinen Beschwerden hatte er jedoch keinen Erfolg, denn den Einwohnern der Stadt war es freigestellt, auf welche der Stadtmühlen sie ihr Korn bringen wollten.
Als die Mühle im Jahre 1722 neu verpachtet werden sollte, da protestierte plötzlich nicht nur die Bürgerschaft, sondern auch das Amt der Bäcker gegen die Absicht der Stadt, die Mühle dem früheren Laager Müller David Groth zu überlassen. Er war nämlich der Enkel des Pächters der Mühlentor Mühle und man war nicht davon begeistert, beide Mühlen in der Hand einer Familie zu sehen. Bürgermeister und Rat der Stadt warnten aber die Bäckermeister, auf keinen Fall bei der öffentlichen Verpachtung der Mühle zu erscheinen, um dadurch den Rat unter Druck zu setzen. Trotz dieser Widerstände erhielt David Groth die Mühle zugesprochen. Er musste sich allerdings 1725 verpflichten, auch die Aufsicht über den Aalfang zu übernehmen. Dieser gehörte dem Magistrat alleine und lag etwa 100 m vor der Mühle. Der Pächter hatte jetzt nicht nur diese Anlage zu unterhalten, sondern musste auch den beiden Bürgermeistern und dem Küchenmeister des Rates jedes Jahr im Advent je 48 Pfund Aale liefern. Die übrigen Ratsherren und der Stadtsekretär erhielten jeder 24 Pfund. Den Rest des Fanges durfte der Pächter für sich verwenden (83).
Sein Nachfolger hatte im Jahre 1727 nicht nur unter großem Wassermangel zu leiden, sodass er 3 Monate lang nur mit einem Mahlgang arbeiten konnte, sondern vom 14. bis 30. Dezember war ihm die Mühle auch vollkommen eingefroren. Die Müller von Mühl Rosin und von Bellin, die noch über ausreichend Wasser verfügten, durften täglich ab September zwei Wagen in die Stadt schicken, um das Korn auf ihre Mühlen zu bringen, um so die Stadt wieder mit Mehl zu versorgen.
Mit dem Jahre 1743 begann der Magistrat, der Pachtsumme nicht mehr eine bestimmte Kornmenge zugrunde zu legen, sondern ersetzte sie durch eine reine Geldpacht; sie betrug jetzt im Jahr 650 Rt. Dazu kamen allerdings noch Lieferungen „in natura" an den Rat der Stadt und den Organisten der Pfarrkirche.
Um dem Wassermangel zu begegnen, hatte die Stadt dem Pächter 1751 zusätzlich eine „Rossmühle", ein durch Pferde angetriebenes Mahlwerk, einbauen lassen. Damit war der Müller aber nicht zufrieden und wollte es „für ein wohleingerichtetes und gangfertiges Werk nicht annehmen und gebrauchen". Wenn der Zimmermeister, der die Rossmühle errichtet hatte, diese Behauptung auch als „Schikane" ansah, so hatte der Müller wohl nicht ganz Unrecht, denn 1762 verkaufte die Stadt das Werk an den Gutsbesitzer Seitz in Kieth bei Linstow.

Im Jahre 1775 wurde der Pächter von den herzogl. Beamten bedrängt, die Gleviner Mühle, die mit einem oberschlächtigen Wasserrad ausgerüstet war, auf einen unterschlächtigen Betrieb umzubauen. Davon wollte die Kämmerei jedoch nichts wissen, da die Mühle bei der jetzigen Betriebsart mit der Hälfte des Wassers arbeiten könnte, was besonders in trockenen Jahren vorteilhaft war. Hinter der Forderung der herzoglichen Kammer stand aber der Wunsch der domanialen Gutspächter am Inselsee, den Wasserspeiegel des Sees zu senken, um zusätzlich billiges Weide- und Wiesenland zu gewinnen.
Die Wassermühle, sie war inzwischen mit drei Mahlgängen für Roggen, Weizen und Malz ausgerüstet, war bereits so baufällig, dass sie dringend erneuert werden musste. Das Gebäude drohte umzufallen und die Mahlwerke waren nicht mehr zu reparieren. Sie wurde deshalb in den Jahren 1785/86 durch den Stadt-Zimmermeister Böhlau völlig neu mit 3 Wasserrädern erneuert. Die Arbeiten waren aber wohl nicht in der besten Qualität ausgeführt worden, denn bereits 1793 blieb ein Teil der ehemaligen Mahlgäste der Mühle fern; von Auswärtigen kamen nur noch die Bewohner von Magdalenenlust und Schöninsel, sowie der Schmied von Strenz. Deshalb übergab die Stadt im Jahre 1805 die Pachtung dem Boldebucker „Holländer", also dem Pächter der dortigen Rinderherde, „da er das Mühlenhandwerk erlernt und mehrere Jahre betrieben hatte". Als die Stadt 1810 feststellte, „daß die Mühle kaum ein Jahr mit Reparatur zu erhalten sey", wurde sie noch im gleichen Jahr völlig erneuert und der „Mühlbach" wieder in seiner ursprünglichen Breite und Tiefe hergerichtet. Ausgerüstet war der Neubau der Mühle mit einem Weizengang mit rheinischen Steinen, einem Roggengang mit Sandsteinen und einem Malzgang.
Wegen des akuten Wassermangels errichtete die Stadtkämmerei 1820 dem Pächter zusätzlich an dem Wege nach Bauhof (Goldberger Straße) eine holländische Windmühle mit zwei Mehl- und einem Graupengang. Gleichzeitig wurde in der Wassermühle an der Stelle eines Mahlganges ein Ölgang eingebaut. Dies war aber bereits kein reines Stampfwerk mehr, sondern zusätzlich mit einem Kollergang, allerdings noch mit Steinwalzen, ausgerüstet worden. Doch dieses Werk entsprach nicht den gestellten Erwartungen, sodass sich die Stadt gezwungen sah, die Ölmühle im Jahre 1825 durch den holländischen Mühlenbaumeister Peter van Rumpt nochmals umbauen zu lassen, der sie mit neuen Pressen, Stampfen und eisernen Walzen ausrüstete.
In unmittelbarer Nähe der Mühle, etwa 25 m entfernt, hatte der Töpfermeister Fellbruch seinen Brennofen stehen. Bei dem schlechten Untergrund übertrugen sich die Erschütterungen des Stampfwerkes auch auf den Brennofen, sodass das eingesetzte Brenngut oft zusammenbrach. Nach Beschwerden des Töpfers hatte die Kämmerei den Mühlenpächter vertraglich aufgefordert, bei 6 Bränden des Töpferofens im Jahr auf Anforderung die Ölmühle jeweils 4 Tage lang nicht zu betreiben.

Seit dem Jahre 1839 lag der Müller in einem ständigen Streit mit seinem Mühlenschreiber. Dieser war gleichzeitig Torschreiber im Gleviner Tor und hatte den zweiten Schlüssel zum Kornboden der Mühle in Verwahrung. Wenn also Getreide vom Boden verkauft werden sollte, musste immer zuerst der Mühlenschreiber gesucht werden. Die dadurch verursachten Verzögerungen führten bald dazu, dass die Kunden dem Müller fortblieben. Der Pächter forderte deshalb das alleinige Verfügungsrecht über den Schlüssel zu seinem Kornboden, was die Stadt aber wiederum ablehnte, da sie Unregelmäßigkeiten befürchtete. Dieser Streit, der inzwischen zu einem persönlichen Kleinkrieg ausgeartet war, wurde erst durch den Tod des Müllers im Jahre 1841 beendet.
Im Jahre 1842 verzichtete der neue Mühlenpächter auf die inzwischen wieder defekte Ölmühle und ließ sich dafür einen weiteren Mahlgang, verbunden mit einem Graupengang, einbauen. Nachdem man im Jahre 1848 die Windmühle von der Wassermühle getrennt und gesondert verpachtet hatte, wurde 1857 auch die bisherige Mahlsteuer (Accise) abgeschafft. Damit entfiel das Matten-Nehmen durch den Müller, der jetzt von jedem Kunden ein festes Mahlgeld erhob, das die Steuer bereits enthielt. Gleichzeitig wurde den Einwohnern der freie Handel mit Mehl in der Stadt erlaubt. Auswärtigen Müllern war jedoch auch weiterhin der Ankauf von Korn aus der Stadt und den Vorstädten sowie die Einfuhr von Mehl untersagt. Die Kämmerei war der Ansicht, durch die gleichzeitige Stilllegung der Walkmühle mit ihrem Mahlgang die Wirtschaftlichkeit der beiden Wassermühlen gesichert zu haben. Dabei hatte man sich jedoch verschätzt, zumal den Einwohnern der Stadt „die Anlegung von Dampfmühlen oder sonstigen Maschinen zur Bereitung von Mehl" erlaubt worden war.

Bei einer Überprüfung des baulichen Zustandes der Mühle im Jahre 1811 ergab das nachstehende Bild:

„ A. Das Wohnhaus ist 72 Fuß lang und  58 Fuß tief, zwei Etagen hoch, die Ständer-Höhe in der ersten Etage ist 10 ½ Fuß und in der zweiten Etage 9 Fuß. Die Außenwände sind von Eichenholz verbunden, und die inneren von Tannenholz, alle Wände mit Mauersteinen ausgemauert und mit einem doppelten Steindach behangen.
B. Ist die daran stehende Mühle und Mühlen-Arche, dieses Gebäude hat eine Länge mit Inbegriff der Arche von 64 Fuß und eine Tiefe von 54 Fuß, eine Etage hoch, die Ständer-Höhe ist 15 ½ Fuß. Dieses Gebäude und die Arche incl. alles ist von Eichenholz verbunden und die Wände mit Mauersteinen gemauert, ausgenommen die Arche ist außen umher mit Brettern bekleidet, und es befindet sich ein doppeltes Steindach darauf.
C. Das Stallgebäude mit Inbegriff der Wagenremise ist 85 Fuß lang und hat eine Tiefe von 28 Fuß, eine Etage hoch, die Ständer-Höhe 12 Fuß. Außenwände von Eichenholz verbunden und die inneern von Tannenholz; auch sind die äußeren Wände mit Mauersteinen gemauert und die inneren geklehmt, auch mit der Wagenremise mit einem einfachen Steindach behangen "
(84).

Es blieb dem Rat nichts anderes übrig, als den Mühlenpächtern ihre Pachtsumme ganz erheblich zu verringern und damit auf geplante Einnahmen zu verzichten. Nicht nur die Rentabilität der Gleviner Mühle, sondern auch ihr baulicher Zustand hatte sich im Jahre 1858 erneut verschlechtert. Man versicherte dem Pächter, dass die Stadt die Anlegung einer Dampfmühle nur genehmigen würde, wenn das Mehl für den Export bestimmt sei, andernfalls wollte man ihm eine Abfindung zu seiner Pachtsumme zahlen. Gleichzeitig stellte man Überlegungen an, die Rentabilität der Mühle durch den Einbau neuer Wasserräder zu erhöhen. Während man noch über eine Modernisierung verhandelte, brannte die Mühle am 5. April 1864 vollständig ab. Die „Güstrower Zeitung" berichtete darüber:
„ Heute morgen gegen 2 Uhr verkündete die Sturmglocke Feuer. Es brannte die Wassermühle vor dem Glevinertore. Obgleich Hülfe so rasch zur Stelle kam, als es den Umständen nach erwartet werden konnte, selbstverständlich auch Wasser zur Hand war, gelang es doch nicht, die brennenden Gebäude vor gänzlicher Vernichtung zu bewahren. Der Mühlenpächter ist, dem Vernehmen nach, zur Zeit des Brandes nicht zu Hause, sondern auf einem Balle gewesen, den die Mitglieder des hiesigen Mülleramtes veranstaltet hatte " (85).

Einen guten Eindruck von dem Aussehen der alten Mühle vermittelt ein Bericht des Zimmermeisters Plog, dessen Elternhaus in der „Bachstraße" gelegen hatte, aus dem Jahre 1896, sowie 3 von ihm gefertigte Handskizzen.
„ Die damalige Gleviner Mühle war ein Fachwerkgebäude, und der Zufluß des Mühlbaches ging nicht mit den Erddämmen bis an die Mühle hinan, sondern die letzteren hörten schon eine Strecke oberhalb der Mühle auf, und das Wasser aus dem Mühlbach wurde mit einem hochgebauten, aus Brettern hergestellten Gerinne der Mühle zugeführt, und der mit dem Mühlrade versehene Anbau der Mühle war ganz mit dem Unterwasser des Baches umflossen. Wenn die Mühle nun nicht im Betrieb sein sollte, so wurde eine oberhalb derselben im Mühlbach hergestellte Schleuse, welche heute noch besteht und etwa 100 m oberhalb der Mühle liegt, geschlossen, und die Bachstrecke von der Schleuse bis zur Mühle wurde dann trocken und vom Wasser frei. Wenn aber das Wasser doch zu hoch war, und nicht gemahlen wurde, dann lief aus den Wiesen oberhalb der Neuen Welt (am Ende der Plauer Straße) an der Stelle, wo der Staudamm mit Schalborten versehen war, Wasser über die Spuntwand, und weiter durch die damalige Landstraße und die spätere Chaussee der Nebel zu. Als die alte Mühle aber im Jahre 1864 am 5. April abbrannte, und die jetzige völlig veränderte Mühle erbaut wurde, da wurde neben der neuen Mühle auch eine Freischleuse angelegt, um das überflüssige Wasser in den unteren Mühlbach laufen zu lassen, und das Überlaufen des Wassers aus der Mühlenwiese oberhalb der Neuen Welt (heute: „Alte Mühle") hatte ja auch keinen Zweck mehr. "

Die Mühle wurde umgehend wieder aufgebaut durch den Mühlenbaumeister Jaacks aus Lübeck. Der Antrieb bestand nun aus einem oberschlächtigen Wasserrad mit einem Durchmesser von 3,85 m, das mit eisernen gekrümmten Zellenschaufeln von 1,84 m Länge versehen war und etwa 20 PS leistete. Das Gebäude hatte eine Größe von 30 x 13,4 m und war 2 Stockwerke hoch. Zu dem Komplex gehörte auch weiter der vom Feuer verschonte Stall. Ausgerüstet war die Mühle mit zwei Weizengängen mit französischen Steinen, zwei Roggengängen, einer mit französischen, der andere mit rheinischen Steinen, einem Malz-Quetschwerk und einem Graupengang mit englischen Sandsteinen. Mit dem Neubau erlosch auch der Aalfang im Mühlbach mit der Verpflichtung zur Lieferung von Aalen an den Magistrat. Auf diese verzichteten die Ratsherren jedoch nicht, sondern jetzt musste der Fischereipächter des Inselsees die Verpflichtung zur Lieferung von jährlich 420 Pfund Aalen übernehmen.

Am 2. Januar 1869 entfielen alle Handelsbeschränkungen für Korn und Getreide im Lande und die Bauern erhielten das Recht, wieder eigene Malzquetschen zu halten. Für die Müller fing damit eine schwere Zeit an, sodass ihnen laufend die Pacht ermäßigt werden musste. Im Jahre 1875 entfielen auch alle Verpflichtungen des Müllers zur Lieferung von Naturalabgaben. In den Jahren 1880/81 trat ein so starker Wassermangel auf, dass der Müller in 11 Monaten nur mit einem Gang arbeiten konnte. Die Ursache lag neben den geringen Niederschlägen in der Tatsache, dass der Müller von Mühl Rosin das Wasser des „Teuchelbaches" einfach über seine Freischleuse in Kirch Rosin in die Nebel leitete und dadurch dem Inselsee entzog. Da die Stadt einen Prozess gegen den herzoglichen Müller  wegen der evtl. langen Dauer scheute, versuchte man, dem Übel durch eine Vertiefung und Verbreiterung des Mühlbaches zu begegnen. Da diese Maßnahme und auch eine Klage gegen den Müller von Mühl Rosin keinen Erfolg brachte, war der Magistrat 1888 gezwungen, auf eigene Kosten den „Mühlen-Bach" zwischen Kirch- und Mühl Rosin auszubessern und eine neue Freischleuse für die dortige Mühle zu errichten, da der dortige Erbmüller die 5000 Mark für den Neubau nicht aufbringen konnte. Im Gegenzuge musste er sich aber - auch für seine Nachfolger - verpflichten, in Zukunft alles Wasser aus dem Kirch Rosiner-See in den Inselsee laufen zu lassen.
Um dem Wassermangel wirkungsvoller begegnen zu können, ließ die Stadtkämmerei im Jahre 1887 bereits durch die Güstrower Maschinenbaufirma Kaehler eine Dampfmaschine mit einer Leistung von 28-30 PS in der Mühle einbauen. Diese konnte ihre Fähigkeit bereits 1889 unter Beweis stellen, da in diesem Jahre der Wasserspiegel des Inselsees bereits um 70 cm unter der Normalhöhe gesunken war, sodass die Mühle nur noch mit Dampfkraft arbeiten konnte.

Im Jahre 1900 erbot sich der Pächter Tornow, die Mühle auf eigene Kosten mit modernen Walzenstühlen auszurüsten und eine wirtschaftlichere Dampfmaschine einbauen zu lassen. Die Stadtkämmerei sollte ihm bei seinem Abzuge nur den Zeitwert dieser Anlagen ersetzen. Bei seinem Tode im Jahre 1902 war jedoch nur die Umrüstung des Mahlwerkes erfolgt. Sein Nachfolger, der Güstrower Kaufmann Max Escherich, konnte aber den wirtschaftlichen Niedergang nicht verhindern und musste 1912 die Mühle wegen Überschuldung aufgeben. Jetzt bewarb sich die Fa. Albert Magdeburg Söhne, denen bereits die Mühlentor Mühle gehörte, auch um den Besitz der Gleviner Mühle. Auf ihr Angebot, die Mühle für 75 000 Mark zu erwerben, wollte sich die Stadt aber nicht einlassen, sondern verpachtete sie ihnen nur bis zum Jahre 1921 für jährlich 4250 Mark. Gleichzeitig genehmigte man die Anschaffung einer modernen Heißdampf-Lokomobile der Fa. Lanz mit 35 PS Leistung und bestellte bei der Fa. Breigel, Hansen & Co. in Gotha eine Wasserturbine mit waagerechter Welle und 48 PS Leistung. Beide Anlagen wurden noch im Jahre 1914 eingebaut.
Nachdem 1929 nochmals das gesamte Mühlenwerk erneuert und umgebaut worden war, wurde 1939 mit der Fa. Magdeburg vereinbart, das obere Stockwerk des Mühlengebäudes auf eine Geschosshöhe von 4,5 m anzuheben und die gesamte Mahleinrichtung auf den neuesten Stand zu bringen. Im Jahre 1935 erwarb die Fa. Magdeburg Gebrüder von der Stadt das Grundstück mit der Mühle für 60 000 RM. Auch die zum Antrieb benötigte Wasserkraft wurde der Firma bis zum Jahre 1947 für 1000 RM jährlich überlassen, wobei die Stadt die Stauhöhe des Inselsees an dem Wehr bei der „Neuen Welt" festlegte. Bei einem Absinken des Wasserspiegels um mehr als 50 cm durfte die Mühle nicht mehr mit Wasserkraft betrieben werden. Die Fa. Magdeburg war in diesem Falle verpflichtet, soviel Freiwasser laufen zu lassen, dass ein völliges Austrocknen des Unterwassers vermieden würde.
Der Vertrag über die Nutzung der Wasserkraft wurde 1948 der damaligen Handelsgesellschaft Magdeburg Gbr. nochmals bis zum 31.3.1954 verlängert. Bis zum Jahre 1953 wurde die Mühle auch noch durch die „Rote Armee" mit Hilfe der Wasserturbine betrieben. Dann erfolgte die Nutzung des Gebäudes nur noch als Lagerraum, bis es im Dezember 1968 als medizinische Einrichtung übernommen wurde (86).

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1518 - 1533

 

  Hans Gruwell  (87)

  1554 - 1555

 

  Claus Nisseband  (87)

  1556

 

  Joachim Baebikow  (87)

  1563 - 1564

 

  Hans Gralow  (88)

  ... - vor 1592

 

  Heinrich Broterhans  (87)

  1592 - 1594 

 

  Joachim Salmuth  (87)

  1594 - 1596

 

  Hans Müller  (87)

  1596 - 1605

 

  Peter Bilow  (87)

  1606

 

  Joachim Haker

  1606 - 1627

 

  Andreas Katte  (87)

  1627 - 1638

 

  Joachim Koch  (87)

  1638

 

  Michell Haker  (79)

  1639 - 1641

 

  Adam Bohle

  1641 - 1643

 

  Hinrich Vick

  1643 - 1648

 

  Jochim Schwaß

  1648 - 1651

 

  Hinrich Vick

  1651 - 1654

 

  Jochim Biebelow

  1654 - 1657

 

  Jochim Schultz

  1657 - 1663

 

  Hinrich Hoikendorff

  1663

 

  Hans Zapper

  1670

 

  Hans Wulff

  1676

 

  Jochim Prieß

  1683

 

  Christian Schulz + Witwe

  1685 - 1705

 

  Dethloff Moißling

  1705 - 1716

 

  Johann Groth

  1716 - 1722

 

  Jürgen Christoph Kotelmann

  1722 - 1723

 

  David Groth

  1723 - 1731

 

  Jürgen Friedrich Groth

  1731 - 1743

 

  Christian Lembke

  1743

 

  Jürgen Friedrich Groth

  1743 - 1749

 

  Witwe des J.F. Groth

  1749 - 1761

 

  Hans Rüsch

  1761 - 1766

 

  Jacob Carl Hagemeister

  1766 - 1773

 

  Witwe des J.C. Hagemeister, geb. Hanna Wiese

  1773 - 1779

 

  Johann Ernst Friedrich Hagemeister

  1779 - 1784

 

  Christian Hinrich Plagemann

  1784 - 1787

 

  Karl Adolph Hagemeister

  1787 - 1791

 

  Christoph Jacob Krüger

  1791 - 1793

 

  David Schultz (Hofbäcker)

  1793 - 1802

 

  Jochim Friedrich Brömse

  1802 - 1805

 

  Witwe des J.F. Brömse (verh. Gerlof)

  1805 - 1824

 

  Otto Christian Wiese

  1824 - 1830

 

  Heinrich Daniel Christian Quade

  1830 - 1833

 

  Friedrich Heinrich Joachim Dettmann

  1833 - 1842

 

  Georg Johann Karl Bartels

  1842 - 1843

 

  Gustav Johann Friedrich Bahl

  1843 - 1848

 

  Johann Friedrich Quade

  1848 - 1857

 

  Johann Friedrich Gotthard Dehn

  1857 - 1860

 

  Otto Döppe

  1860 - 1863

 

  Friedrich Schroeder

  1863 - 1869

 

  Johann Scheuermann

  1869 - 1875

 

  Theodor Behrens

  1875 - 1888

 

  Carl Schröder

  1888 - 1902

 

  Friedrich Tornow

  1902 - 1906

 

  Kinder der F. Tornow

  1906 - 1912

 

  Max Escherich

  1912 - 1927

 

  Fa. Albert Magdeburg Söhne

  1927 - 1935

 

  Fa. Magdeburg Gebrüder

  1935 - 1953

 

  Magdeburg Gebrüder G.m.b.H.

 

    Quellennachweis :

   Mühlenakten im Stadtarchiv Güstrow
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   StA = Stadtarchiv Güstrow




Abb. 12: Lageplan der Gleviner Mühle, 1779
(Landesarchiv Schwerin)



Abb. 13: Gleviner Mühle vor dem Brande von 1864
(Umzeichnung nach einer Handskizze von 1896 im Stadtarchiv Güstrow)

 



Abb. 14: Die Mühle nach dem Wiederaufbau nach dem Brande von 1864
(Hering: Beiträge zur Geschichte der Stadt Güstrow. Stadtarchiv Güstrow)

 



Abb. 15: Ehemalige Gleviner Wassermühle, Foto 1989

 





Abb. 16: Ehemalige Gleviner Wassermühle, Foto 2007

 





J. Die "Mauermühle"

Das Errichtungsjahr dieser Mühle, die sich am Ausfluss des Stadtgrabens in das Unterwasser der Mühlentor Mühle (Industriegraben) in Höhe etwa der heutigen „Wachsbleichenstraße" befand, liegt noch weitgehend im Dunkeln. Ihren Namen hatte sie von der Tatsache, dass sie „vor der Stadtmauer" lag und sich an diese anlehnte. Es bestand hier in der Mauer ein kleiner Durchlass, um zur Mühle zu gelangen, der im 30-jährigen Krieg aber vermauert wurde. Die Mühle wurde anscheinend von dem Kloster Doberan errichtet zu einer Zeit, als dieses Kloster auch im Besitz der Mühlentor Mühle war und sie erstmals 1354 als Stadtmühle erwähnte (89).
Im Jahre 1442 wurden beide Mühlen, also auch die Mauermühle, „twe ghrint (Wasserräder) an der stad muren", von dem Magistrat dem Kloster abgekauft (90), mit allem Zubehör und allen Freiheiten. Für die Stadt selbst hatte diese Mühle nie eine größere Bedeutung besessen, da mit der Wasserkraft des Stadtgrabens keine höhere Leistung zu erreichen war. So ist bekannt, dass im Jahre 1537 der Magistrat diese Mühle dem Müller Arendt Tornow „aus sunderlichen gunsten" auf Lebenszeit überließ. Er musste aber die Mühle selbst unterhalten und auf seine Kosten ein neues Wohnhaus errichten lassen. Dafür erhielt er eine „Entlohnung" von jährlich 16 Gulden und nach alter Gewohnheit ein Trinkgeld, hatte aber das Mattenkorn an die Stadtkämmerei abzuliefern. Nach seinem Tode sollte nicht nur die Mühle, sondern auch das von ihm erbaute Wohnhaus an die Stadt zurückfallen (91).
Diese Regelung wurde jedoch bald wieder aufgegeben, denn der Pächter durfte seit 1556 wieder das gesamte Mattenkorn behalten, bezahlte dafür aber der Stadt jährlich 32 Gulden Pacht, erbrachte doch die Mauermühle nur etwa 10 % der Leistung der Mühlentor Mühle (92).

Zu einem Streit wegen der Mauermühle kam es im Jahre 1570 zwischen der Stadt und dem Herzog. Dieser hatte zur Anlage einer Wasserkunst am Schloss den Stadtgraben um etwa 60 cm aufstauen lassen, um ein höheres Gefälle für sein Pumpwerk zu erhalten. Hierdurch war die Leistung der Mauermühle fast um die Hälfte gesunken, sodass die Stadt die gesamte Mühle mit dem Grundwerk niedriger legen musste. Trotzdem kam es im Jahre 1593 zeitweise zum völligen Stillstand der Mühle wegen der Fundamentierungsarbeiten am Ostflügel des Schlosses. Durch diese Bauarbeiten hatte der Stadtgraben mit der Mauermühle vorübergehend seine Bedeutung völlig verloren (93).
So war es nicht zu verwundern, dass die Stadt im Jahre 1595 die Mauermühle dem Pächter der Mühlentor Mühle überließ, der sie durch seinen Knecht bewirtschaftete. Nachdem die Mühle 1597 neu aufgebaut worden war, benutzte die Stadt ihre Gebäude 1598 vorübergehend als „Pestlazarett", wozu sie durch ihre Lage vor der Stadtmauer besonders geeignet war. Hier waren auch die „Totenträger" für die Pesttoten untergebracht (94).

Ab 1603 bis 1606 wurde die Mauermühle erneut verpachtet und erbrachte der Stadtkämmerei Einnahmen in Höhe von jährlich 7 Guldern, bis im Jahre 1608 der Pächter der in der Nähe gelegenen Walkmühle am „Paradies" auch die Mauermühle für 17 ½ Gulden übernahm. Er ließ sie zu einer Walkmühle ausbauen, da seine eigene Walkmühle nur noch begrenzt benutzbar war. Im Jahre 1611 gab er die Mauermühle aber bereits wieder auf. Dafür kamen jetzt die „Kleintuchmacher", die auf der Mühle für eine Jahrespacht von 25 Gulden bis zum Jahre 1613 ihre Tuche verarbeiteten (95).
Inzwischen war die Walkmühle auf dem „Paradies" nicht mehr zu verwenden, sodass die Kämmerei die Mauermühle erneut diesem Pächter überließ. Er unterbreitete im Jahre 1628  dem Magistrat den Vorschlag, die Mauermühle völlig abzubrechen und sie auf dem Wall neben dem Schnoientor neu zu errichten. Der Herzog hatte nämlich einen neuen Graben um sein Schloss gefordert und man befürchtete, dass „der Sumpe (Sumpfsee) und die wasser, so daraus um die Stadt Mauer nach der Maurmolle liefen, ganz droge werden konnten" (96).

Nach dem Neubau der „Paradiesmühle" im Jahre 1630 brachten die „Beutler" (Kürschner) und „Kleintuchmacher" ihre Waren alle auf dieses Werk. Die alte Mauermühle hatte ausgedient, aus der die Zimmerleute des Ratsbauhofes bereits 1629 die Wellen und das Mühlenwerk ausgebaut und „für die todtendreger, welche darin wohnen sollen, eine stuben darin" errichtet hatten (97). Die Gebäude der Mühle standen noch dort bis zum Jahre 1649 und waren somit zum ersten Güstrower „Krankenhaus" geworden (98).

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1518

 

  Claus Schulte  (94)

  1531

 

  Jürgen Storke  (99)

  1537 - 1555

 

  Arendt Tornow

  1592 - 1595

 

  Adam Arendt  (94)

  1608 - 1611

 

  Simon Gerdes  (94)

 

    Literatur :

   Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
   StA = Stadtarchiv Güstrow


 





K. Die "Wasserkunst" der Stadt Güstrow

Es erscheint auf den ersten Blick etwas seltsam, dass auch die Wasserversorgung der Stadt in einem Zusammenhang mit den Wassermühlen behandelt werden soll. Und doch erfolgte bereits im 16. Jahrhundert die Versorgung der Stadt mit Trink- und Gebrauchswasser teilweise auch durch ein Pumpwerk, das mit Hilfe eines Wasserrades angetrieben wurde.
Ursprünglich hatte man dieses Problem recht einfach gelöst durch die Entnahme des benötigten Wassers aus vorhandenen Gewässern oder ergrabenen Grundwasserbrunnen. Über die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren einer Wasserverschmutzung machte man sich keine großen Sorgen. Das Wasser war und ist nun einmal für jede menschliche Ansiedlung lebensnotwendig. Mit dem Steigen der Bevölkerungszahl und der Zunahme des Viehbestandes auch in der Stadt nahm nicht nur die Verschmutzung der Gewässeer zu, sondern es konnten auch bald die öffentlichen und privaten Brunnen den steigenden Bedarf nicht mehr decken. Dazu kam die Notwendigkeit, bei den von Zeit zu Zeit auftretenden Bränden im Stadtgebiet, begünstigt durch eine immer dichter werdende Bebauung mit strohgedeckten Fachwerkhäusern und Buden, das notwendige Löschwasser ausreichend und schnell an den Brandherd zu bringen. Auch brauchte man sich über die häufig auftretenden Seuchen unter der Bevölkerung und ihrem Vieh nicht zu wundern; wurde doch aller Unrat aus den Ställen und Straßen einfach in die Nebel oder den Stadtgraben geleitet.

Die Versorgung der Stadt mit Wasser wurde immer problematischer, sodass sich der Magistrat nach anderen Möglichkeiten umsehen musste. So erfolgte bald die Wasserversorgung zusätzlich über zwei getrennte Systeme: Das sog. „Alte Wasser" und die „Wasserkunst". Bei beiden Anlagen, die miteinander verbunden waren, wurde das Wasser durch hölzerne Rohre, die sog. „Piepen-Rohre", in die Stadt und bis in die Häuser geleitet (100), (101).

a) Das "Alte Wasser"

Das „Alte Wasser" wurde bereits vor 1567 eingeführt; der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. Dazu hatte man sich vielleicht in der Stadt Lübeck umgesehen, in der bereits um 1214 die Benediktiner-Mönche des „Johannis-Klosters" das Wasser der Wakenitz mit Hilfe von unterirdischen Holzkanälen in ihre Gebäude geleitet hatten (102). Ähnlich brachten die Güstrower Stadtväter einen Teil des Inselsee-Wassers von dem  Mühlbach mit Hilfe von hölzernen Rohrleitungen in die Stadt und zum herzoglichen Schloss. Diese Wasserführung war möglich geworden, da der Mühlbach bis zur Gleviner Mühle verlängert und aufgestaut worden war. Nach dem Prinzip der „kommunizierenden Röhren" konnte man die Senke am heutigen „Gleviner Platz" überbrücken. Das Wasser wurde über eine doppelte Holzleitung in die Stadt und zum herzoglichen Schloss geführt.
Die Wasserleitungen endeten auf den Straßen in öffentlichen Brunnen, in denen der Wasserstand der Höhe des Wassers im Mühlbach entsprach. Aus diesen Brunnen konnte das Wasser mit Eimern und einer Schwungrute entnommen werden, später mit „Schwengelpumpen".

Mit diesem System des „Alten Wassers" konnte jedoch nur ein Teil der Stadt versorgt werden. Da in den Leitungen nur ein geringer Wasserdruck herrschte, neigten sie leicht zur Versandung und damit zum Verstopfen. Bereits 1597 musste die Leitung bis zum Markt erneuert werden. Dazu verlegte der Stadtzimmermeister in 12 Tagen eine doppelte Leitung aus 40 Rohrstücken für 7 Gulden 9 Schillinge. Das Wassernetz wurde ständig erweitert, sodass man im Jahre 1634 bereits 2 große öffentliche Brunnen und 19 „Sode" (Brunnen) kannte, aus denen das Wasser geschöpft werde konnte (103).

Dieses „Alte Wasser" bestand bis zum Jahre 1882 und führte mit einer Doppellleitung vom Stau des „Mühlbaches" unter der Brücke in der „Plauer Straße" unter der Stadtmauer hindurch in die „Gleviner Straße" bis zur „Burgstraße". Während eine dieser Leitungen bis zum Marktplatz in den dortigen großen Brunnen vor der nördlichen Ecke des Rathauses führte, verlief eine Abzweigung in die „Lange Straße" bis zu einem Brunnen am „Kattrepel". Weitere Abzweigungen liefen in die „Hollstraße" und die „Baustraße". Die zweite Hauptleitung lief durch die „Burgstraße" in die „Domstraße" mit Abzweigungen zum „Schlossplatz", „Domplatz" und in den „Grüner Winkel" (104). Kleinere Abzweigungen in den Straßen führten in einzelle Höfe der angrenzen Häuser.
Ein Nachteil dieses „Alten Wassers" war ihre Abhängigkeit von der Höhe des Wasserspiegels des Mühlbaches. Bei Niedrigwasser musste der Müller der Gleviner Mühle seinen Betrieb zu Gunsten der Wasserversorgung einstellen.

Zur Herstellung der benötigten „Piepenrohre" wurden Tannenstämme von 3-5 m Länge mit einem Durchmesser von 30-40 cm benutzt. Der Name „Piepen" ist der niederdeutsche Ausdruck für „Pfeifen" und beruht darauf, das beide der Länge nach wie ein Pfeifenrohr durchbohrt waren. Hartholz wurde für diesen Zweck trotz der höheren Härte und Lebensdauer nicht benutzt, da ein Längsdurchbohrung zu schwierig gewesen wäre. Ein Bohrersatz bestand z.B. im Jahre 1751 aus verschiedenen Löffelbohrern:

 Bohrer 2 Zoll

1 stck

 Ø 5 cm

 4 m lang

 Bohrer 2 ½ Zoll

1 stck

 Ø 6,4 cm

 5 m lang

 Bohrer 3 ½ Zoll

1 stck

 Ø 9 cm

 4 m lang

 Bohrer 4 Zoll

1 stck

 Ø 10 cm

 3,4 m lang

 Bohrer 6 Zoll

1 stck

 Ø 15 cm

 1,2 m lang


Die Stämme wurden vor und nach ihrer Bearbeitung ins Wasser gelegt, um das Reißen des Holzes zu verhindern (105). Zu diesem Zweck war vor dem Gleviner Tor ein kleiner Teich ausgehoben worden, in dem die fertigen Rohre bis zu ihrem Einbau lagen.
Zusammengefügt wurden die einzelnen Rohrstücke durch einen Ring aus Eisenblech, der kleiner war als der Außendurchmesser des Blockes und in die Stirn-flächen der zu verbindenden Rohre eingeschlagen wurde. Abzweigungen wurden mit Hilfe von gedrehten und durchbohrten Holzteilen hergestellt, deren konischer Ansatz in eine Bohrung im Rohr eingeschlagen wurde.

Zur Finanzierung der Wasserversorgung wurde von allen Bürgern der Stadt seit 1568 ein Beitrag gefordert. So musste jeder vermögende Einwohner „zwey stuck dannen holtz beschaffen". Die unvermögenden Bewohner hatten dafür ihren Beitrag in Geld zu geben. Daneben mussten die Bürger jährlich nach ihrem Vermögen einen Betrag von 1 – 8 Schillingen entrichten (106). Im Jahre 1629 betrug das Wassergeld bereits für jedes Haus 1 Rt, für jeden Katen 12 Schillinge und für jede Bude 6 Schillinge. Zusätzlich hatte jeder Bäcker, Brauer und Schlachter wegen des erhöhtern Wasserbedarfes, 1 Rt zu zahlen (107).

Eine besondere Gefahr bestand für diese Holzrohre bei tiefen Außentemperaruren. Bereits im Jahre 1601 mussten die Rohrleitungen im Bereich des Glevinerr Tores tiefer gelegt werden, um das Einfrieren zu verhindern. Besonders gefährdet war die freiliegende Leitung unter der Brücke in der „Plauer Straße". Sie wurde deshalb mit einem Bretterkasten verkleidet, der im Winter mit Dung gefüllt wurde, um die Leitung frostfrei und damit funktionsfähig zu halten.

b) Die "Wasserkunst"

Da das „Alte Wasser" nur einen Teil der Stadt mit frischem Wasser versorgen konnte, schloss die Kämmerei im Jahre 1567 mit dem „Kunstmeister" Michel Fritz, der anscheinend aus Lübeck stammte, einen Vertrag ab über die Errichtung einer „Wasserkunst in dem Zwinger" vor dem Mühlentor. Ein in einem nördlichen Arm der Nebel hängendes Wasserrad sollte über eine Welle zwei Holzpumpen antreiben, die das Wasser in einen hölzernen Behälter förderten, den man in den äußeren Torturm des Mühlentores einbauen wollte. Von dort lief das Wasser dann durch sein Gewicht in die Rohrleitungen, die es in die Straßen verteilten. Vertraglich hatte sich der „Kunstmeister" auch verpflichtet, die Rohrleitung „auf seine Kosten und mit seinen Leuten" bis zum Marktplatz zu verlegen. Zu den erforderlichen Erdarbeiten sollten die Einwohner der Stadt herangezogen werden (108).

Dieses Leitungsnetz der Wasserkunst wurde im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut. So verlief bald von dem Hochbehälter aus eine Doppelleitung durch die „Mühlenstraße" bis zum Marktplatz, wo eine dieser Leitungen in einem Wasserkasten lief, wo sie mit dem Ende der Leitung des „Alten Wassers" verbunden werden konnte und endete in der „Gleviner Straße" nach den ersten 4 Häusern. Von dem Markt lief ein Zweig in die „Hageböcker Straße". Der zweite Strang verlief über den Pferdemarkt bis zum Schnoientor mit Abzweigungen in den „Krönchenhagen" und die „Sandstraße"(109). Diese Leitung versorgte 8 öffentliche Brunnen auf den Straßen und 16 Zapfsäulen. Am Ende der Langen Straße und in der Gleviner Straße führten beide Leitungen in einen gemeinsamen gemauerten Brunnen (110).
Allerdings hatte dieses System den Nachteil, bedingt durch die Hochlage des Wasserbehälters, dass durch den Leitungsdruck die Verbindungsstellen der Holzrohre leicht undicht wurden. Die Rohre der „Wasserkunst" mussten aus diesem Grunde viel häufiger ausgewechselt werden als die Rohre des „Alten Wassers" (111).
Als in dem strengen Winter des Jahres 1789 die Leitungen der „Wasserkunst" bis in den Monat April eingefroren waren, da man sie flacher verlegt hatte als die Rohre des „Alten Wassers", da machte der Bürgerausschuss den Vorschlag, die „Wasserkunst" ganz abzuschalten. Mit dem alleinigen Einsatz des „Alten Wassers" könne man eine Menge Geld einsparen. Dieser Vorschlag ließ sich aber nicht verwirklichen, da die Leitungen des „Alten Wassers" die erforderliche Wassermenge nicht übernehmen könne (112). Auch der Wassermangel in den Sommermonaten der Jahre 1765 bis 1823 machte das „Alre Wasser" für diese Aufgabe ungeeignet. Die „Kunst" musste also weiter in Betrieb bleiben, auch wenn die Stadtkämmerei in jedem Jahr 1000 Rt. zu dem eingesammelten Betrag des Wassergeldes zuschießen musste, obgleich wegen des Wassermangels die „Kunst" nur noch einige Stunden am Tage arbeiten durfte. Die Besitzer von Hausanschlüssen waren aufgefordert worden, ihre Wasserhähne vor dem Einsetzen des Pumpenbetriebes zu öffnen, um die von dem zuschießenden Wasser zusammengepresste Luft entweichen zu lassen, um dadurch ein Platzen der Rohre zu verhindern (113).

Mit dem Ausdruck „Kunst" bezeichnete man in dieser Zeit alle durch Wasser oder Wind angetriebenen Mühlenwerke. Der Name stammt eigentlich aus dem mitteldeutschen Bergbau und wurde bei der Wasserhebung aus den Gruben angewandt. Alle Leute, die diese „Kunst" verstanden, waren „Kunstmeister", die nicht nur das Mühlenhandwerk und die Gesetze der Hydraulik verstanden, sondern auch den Beruf eines Zimmermeisters ausübten. Der Begriff der „Wasserkunst" übertrug sich auch auf das durch Wasser angetriebene Pumpwerk und das dazu gehörige Leitungssystem mit den größeren Brunnen. Die „Kunstmeister oder -macher" der Stadt waren Zimmerleute, die von der Kämmerei angestellt und für die Wasserversorgung der Stadt zuständig waren - auch für das „Alte Wasser". Dafür erhielten sie jährlich 30 Taler und freie Wohnung (114).
Bei der Gefahr eines aufziehenden Gewitters und im Winter bei Frostwetter musste die „Wasserkunst" ununterbrochen laufen, auch um ein Einfrieren des Wasserrades und des Grundwerkes zu verhindern.

Wegen der Probleme mit der „Wasserkunst" ließ die Stadtkämmerei bereits im Jahre 1822 ein Gutachten einholen durch den herzoglichen Kunstmeister der Saline in Bad Sülze, ob man die Wasserkraft nicht „durch Ochsen oder Pferde" ersetzen könne. Dieser erteilte aber nur den Rat, den Hochbehälter abzudichten und die Gestänge zum Antrieb der Pumpen zu erneuern.
Jetzt machte im Jahre 1825 der Mühlenbaumeister van Rumpt den Vorschlag, die „Wasserkunst" mit der Kornmühle zu verbinden. Man könne dadurch nicht nur ein Grundwerk einsparen, sondern auch die vielen Beschwerden der Einwohner abstellen, die behaupteten, dass mit dem Wasser nur der Umtat aus den Ställen der Stadt käme. Und der Müller bestätigte, dass aus der Leitung „die erste halbe Stunde kein Wasser, sondern eine grünliche Jauche" fließen würde.
Daraufhin wurde 1825 die „Wasserkunst" zur Mühle verlegt. Für den Hochbehälter errichtete man ein turmartiges Gebäude bei der Mühle, das heute noch vorhanden ist. Der Antrieb der „Wasserkunst" erfolgte durch das Wasserrad der Ölmühle, das gemeinsam mit den andern beiden Wasserrädern der Mahlgänge von der Nebel angetrieben wurde. Um das Einfrieren der Wasserräder bei Frostwetter zu verhindern, wurde über ihnen ein Holzhaus errichtet, das beheizt werden konnte. Das Brennmaterial stellte die Kämmerei zur Verfügung. Im Zuge dieser Bauarbeiten wurden auch der Torturm des Außentores abgebrochen, nachdem das Binnentor schon 1783 wegen Baufälligkeit entfernt worden war (115).
Nach der Abnahme der umgebautern „Wasserkunst" durch die Kämmerei am 17.11.1826 stellte man bald fest, dass der gemeinsame Antrieb von Ölmühle und „Wasserkunst" erhebliche Schwierigkeiten mit sich brachte. Deshalb rief die Kämmerei nochmals den „Kunstverwalter bei der großherzogl. Saline" in Bad Sülze zu Hilfe. Dieser stellte fest: „Die Oehl Mühle muss von der Wasserkunst getrennt werden, damit jedes Werk für sich benutzt werden kann". Auch machte er den Vorschlag, den Wasserbehälter tiefer zu setzen, um den Druck in den Leitungen zu verringern. Daraufhin wurde 1831 das vorhandene Wasserrad der „Kunst" überlassen, während für die Ölmühle ein neues Wasserrad eingebaut wurde, das bei Nichtgebrauch mit  Kettenzügen aus dem Wasser gehoben werden konnte (Pansterrad). Auch die Holzpumpen wurden durch ein modernes Druckpumpwerk ersetzt und es wurde begonnen, an Stelle der „Piepenrohre" aus Holz gusseiserne Wasserrohre zu verlegen. Auch konnte die Wasserversorgung der Stadt bei dem ständigen Wassermangel einigermaßen aufrechterhalten werden, weil man beide Systeme, das "Alte Wasser" und die „Wasserkunst", miteinander verbunden hatte, sodass im Notfalle alle Zapfstellen von der „Wasserkunst" versorgt wurden.

Von der Stadt war im Jahre 1878 der Waschplatz der Einwohner, die „Gleviner Bleiche", vom Unterwasser der Gleviner Mühle zur „Mühlentor Bleiche" an die Nebel verlegt worden. Dadurch geriet die aus der Wäsche gelöste Seife und anderer Schmutz nicht mehr in das von der „Wasserkunst" hochgepumpte Wasser. Es wurde  1882 auch mit dem Bau eines neuen Wasserwerkes begonnen. Die Stadt konnte zu dieser Zeit bereits über 62 Brunnen und Zapfstellen verfügen, während in Schwerin nur 61 Abnahmestellen gezählt wurden. Von diesen 62 Brunnen wurden 57 durch die Wasserkunst versorgt, die restlichen waren Grundwasserbrunnen, die überwiegend in den Vorstädten standen (116).

Mit dem Entwurf zu einem modernen Wasserwerk wurde der Hamburger Ingenieur Kümmel beauftragt. Nachdem in der Baustraße 1884 ein neuer Wasserturm in Betrieb genommen war, beschloss der Magistrat im folgenden Jahr die Pumpen in der „Kunst" durch eine liegende Wasserturbine mit einer Leistung von 35 PS anzutreiben. Gleichzeitig erfolgte auch der Antrieb der Mühlenwerke durch eine zweite Wasserturbine. Das Wasser wurde nun über einen Kiesfilter, eingebaut in der ehemaligen Badeanstalt, in den Hochbehälter in der Baustraße gepumpt, von wo es über ein geschlossenes Rohrsystem den Haushalten zugeführt wurde. Die Zapfstellen in den Straßen waren bereits weitgehernd verrschwunden. Der Name der heutigen Badeanstalt „Am Filter" erinnert noch an die ehemalige Kies-Filteranlage.
Um einem evtl. Wassermangel zu begegnen, wurde 1889 für den Antrieb der Pumpen zusätzlich eine Dampflokomobile aufgestellt. Zur Deckung des steigenden Wasserbedarfes musste 1889 eine weitere Wasserpumpe angeschafft werden. Die dafür erforderliche Leistung wurde durch den Einbau einer neuen Kesselanlage für die Dampfmaschine erbracht. Im Jahre 1912 war es dann doch erforderlich, eine stärkere Wasserturbine mit einer Leistung von 49 PS einzubauen. Der Bau eines neuen Grundwasserwerkes mit zusätzlichen Brunnen am Inselsee und des neuen Wasserturmes an der Goldberger Straße löste sich die Wasserversorgung der Stadt von der Antriebskraft der Nebel. Die dort noch vorhandene Turbine wurde jetzt nur noch von den Stadtwerken zur Erzeugung von elektrischer Energie genutzt.
Zur Zeit erfolgt die Versorgung der Stadt mit Trinkwasser aus den Brunnen in Langensee über ein modernes Druckspeicherwerk ohne Wasserturm in der Goldberger Straße.

Bekannte Kunstmeister :

  1531

 

  Warkentin  (117)

  1567

 

  Rogelin  (118)

  1567 - 1597

 

  Georg Handtsch

  1597 - 1611

 

  Martin Hengst   (118)

  1624 - 1627

 

  Hans Kindt

  1627 - 1637

 

  Johann Stralenberg  (118)

  1639

 

  Adam Volkmann  (119)

  1642

 

  Thomas Ellin   (119)

  1740 - 1758

 

  Lufft

  1758 - 1784

 

  Martin Sidon

  1784 - 1803

 

  Johann Böhlau

  1803 - 1824

 

  Thiel

  1824

 

  Knauff

  1875 - 1896

 

  Plog

 

    Quellennachweis :

   Akten der Wasserkunst, Stadtarchiv Güstrow
   StA = Stadtarchiv Güstrow




Abb. 17: Die alte Wasserkunst


Abb. 18: Die neue Wasserkunst

 





L. Die herzogliche Wasserkunst

Über die Wasserkunst des herzoglichen Schlosses in Güstrow haben sich nur wenige Nachrichten erhalten. Sie wurde im Jahre 1562 im Zusammenhang mit dem Neubau des Schlosses durch den Baumeister Franz Parr errichtet und hatte die Aufgabe, die Springbrunnen des „Lustgartens" mit Wasser zu versorgen. Gleichzeitig sollte sie auch die im Schloss anfallenden Abwässer ableiten mit Hilfe von zwei Kanälen (Gewölben), „dorch welche das wasser in zwey leufften lauffen wirdt".
Das Pumpwerk wurde im Osten des Schlossgartens am Gleviner Tor errichtet durch „Caspar Mulenn, kunstmeister vom alten brandenburgk", für 100 Gulden. Es wurde angetrieben durch das Unterwasser der Gleviner Mühle, das man unter dem Gleviner Tor in den Schlossgraben geleitet und hier aufgestaut hatte. Allerdings musste die Anlage bereits 1567 erneuert und verbessert werden. Dazu hatte sich der Herzog Ulrich einen „kunstmacher" von dem „Churfursten zu Sachsen" ausgeliehen (120).
Als im Jahre 1570 der Herzog sich bei der Stadt über den ungenehmigten Bau der „Neuen Mühle" beschwerte, konnte der Magistrat ihn darauf hinweisen, dass er selbst doch die Absicht hätte, „auff dem Stadt grabenn für deme schweichbogen ahm Glevinschen Toer eine wasser kunst zu erbawen". Dadurch wären ihre Mühlen auf dem Paradies und die Mauermühle infolge von Wassermangel in erhebliche Schwierigkeiten geraten (121).

Im Jahre 1584 teilte der Herzog über seinen Schlossvogt dem Rat der Stadt mit, dass „wir auf unserem Hause zu Güstrow des wassers in mangell stehen". Er forderte, die Rohrleitungen, „so von der alten mhülen bis in die Stadt gehen", auch in sein Schloss zu führen. Anscheinend hatte die Stadt diesem Wunsch nicht sofort entsprochen, denn der herzogliche Hausvogt musste 1595 diesen Auftrag nochmals wiederholen. Der städtische Kunstmeister verlegte jertzt eine eigene Leitung von der Gleviner Mühle bis zum Schloss und war in den Jahren bis 1695 auch für die herzogliche Wasserkunst und die Leitungen zum Schloss zuständig. Dafür erhielt er freies Essen und Trinken sowie jährlich einen neuen Rock (122).
Als 1628 der kaiserliche Feldherr Albrecht von Wallenstein seinen Wohnsitz im Güstrower Schloss nahm, ließ er im Zusammenhang mit anderen Bauarbeiten auch die herzogliche Wasserkunst vom Gleviner Tor zu einer Brücke über den südlichen Arm des  Schlossgrabens verlegen (123). Der Tod des letzten Güstrower Herzogs im Jahre 1695 beendete anscheinend auch die Funktionsfähigkeit der Wasserkunst des Schlosses.
Als der Hausinspektor des Schlosses 1773 versuchte, die Wasserleitung zum Schloss wieder in Betrieb zu nehmen, da lieferte die vom Mühlbach kommende Rohrleitung kein Wasser mehr. Die Stadt hatte diese Leitung schon 1768 unterbrechen lassen, da die Holzrohre verfault und undicht geworden waren. Diese Tatsache hatte man auch den herzoglichen Beamten mitgeteilt, da das ausfließende Wasser bereits in einige Keller am Gleviner Tor gedrungen war.

Damit enden die Nachrichten über die herzogliche Wasserkunst. Das Schloss aber erhielt sein Wasser weiter von der städtischen „Wasserkunst" am Mühlentor.

    Quellen- und Literatur :

   Akten der herzogl. Wasserkunst. Stadtarchiv Güstrow
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   StA = Stadtarchiv Güstrow

- Acta civitatum spec. Güstrow (729), Landesarchiv Schwerin
- Anton. Illustrierte Encyclopädie für Müller, Mühlen- und Maschinenbauer, Leipzig 1871
- Autorenkollektiv. Mecklenburgische Volkskunde, Rostock 1988
- Barnewitz. Von mecklenburgischen Mühlen, in: Ostmecklenburgische Heimat, Jahrg. 4, 1931
- Beltz. Die Entwicklung unseres heimischen Mühlenwesens. in: Mecklenburg, Zeitschr. des Heimatbundes Mecklenburg, 10, 1935
- Domanialakten Güstrow (55.4), Landesarchiv Schwerin
- Engel. Deutsche und slawische Einflüsse in der Dobbertiner Kulturlandschaft, Kiel 1934
- Finsterbusch / Tiede. Vom Steinbeil zum Sägegatter, Leipzig 1987
- Flörke. Über Bann- und Zwangsrechte, besonders in Rücksicht auf das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, in: Norddeutsches Unterhaltungsblatt, 1816
- Frank. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow/Leipzig 1753
- Fredenhagen. Einige Bemerkungen über den Mahlzwang, in: Mecklenburgische Blätter, 1917
- Gleisberg. Das kleine Mühlenbuch, Dresden 1956
- Güstrower Zeitung, Stadtarchiv Güstrow
- Mager, Johannes. Mühlenflügel und Wasserrad. Mühlen und Hebewerke für Wasser und Sole. Leipzig 1988, 2. Auflage 1990
- Mager / Meißner / Orf. Die Kulturgeschichte der Mühlen, Leipzig 1988
- Moldenhauer. Mühlen und Mühlenrecht in Mecklenburg, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung zur Rechtsgeschichte, Weimar 1962
- MUB = Meckl. Urkundenbücher, Bd. I-XXV, 1863 ff.
- Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
- Schedius. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1547
- Stieda. Die Geschichte der Papierbereitung. In: Jahrb. d. Vereins f. meckl. Geschichte und Altertumskunde, Bd. 80, 1915
- Wölfel, Wilhelm. Das Wasserrad: eine historische Betrachtung. Berlin 1987


 





Teil III.



Die Mühlen des Klosteramtes Dobbertin



Das Kloster Dobbertin, zwischen 1219 und 1225 als Benediktiner-Kloster von dem Fürsten Heinrich Borwin I. von Rostock gegründet und 1234 in ein Frauenkloster umgewandelt, hatte auf dem Gebiete des ehemaligen Kreises Güstrow 4 Wassermühlen, die teilweise zu den ältesten urkundlich erwähnten Anlagen dieser Art gehörten:

- die Mühle in Altenhagen,
- die Bossower Mühle,
- die Garder Mühle,
- die Mühle in Oldenstorf.


Während über die Garder Mühle recht gute Informationen vorliegen, bestehen über die anderen Mühlen‚ die wohl nie eine größere Bedeutung besessen haben, nur spärliche Nachrichten.




Nr. 1.)  Die Mühle in Altenhagen

Die Feldmark des Dorfes, ursprünglich "Wolframshagen" genannt, gehörte bereits 1237 zum Besitz des Klosters Dobbertin (124). Die dortige Wassermühle wurde in den Urkunden nur einmal im Jahre 1466 erwähnt, als das Kloster Dobbertin dem Rostocker Ratsherrn Roloff Kerkhoff die Einnahme von 3 M „in der molen to deme Oldenhagen" verpfändete (125). Die Mühle muss an der "Bresenitz" gelegen haben, die östlich von Altenhagen, aus dem „Nienhäger See" kommend, in den "Garder See" fließt. Im Jahre 1985 kamen bei Meliorationsarbeiten im Bereich der Straßenbrücke außer angekohlten Holzbalken auch Tonscherben, eiserne Geräte und eine größere Zahl von Mühlsteinbruchstücken zum Vorschein. Sie ermöglichten es, das Bestehen der Mühle in das 14. / 15. Jahrhundert einzuordnen, bis sie vermutlich durch einen Brand vernichtet wurde (126).

Der Platz an der Brücke führt noch den Flurnamen „Möllers Brügg", während Ackerstücke nördlich und südlich davon als "Mühlen Kamp" bezeichnet wurden (127).

 





Nr. 2.)  Die Bossower Wassermühle

Das Dorf Bossow war im Verlaufe des 14. und 15. Jahrhunderts in den Besitz des Klosters Dobbertin gekommen. Über die dort angelegte Wassermühle liegen aber nur spärliche Nachrichten vor. Zum ersten Male berichtete von ihr die Wallenstein‘sche Kanzlei in Güstrow im Jahre 1628, als sie den Steuereinnehmer in Krakow aufforderte, sich auch um die Mühle in Bossow zu kümmern (128).
Auch auf einer vom Ende des 17. Jh. stammenden Karte ist die Bossower Mühle eingetragen (129).
Die letzten bekannten Erwähnungen stammen aus dem Jahre 1708. Das Klosteramt Dobbertin vermerkte in den Kontributionslisten: „Jochim Hävell, der Müller, hat alhie eine Mühle gantz von newen auff gebawet, woselbsten seith dem 30-jährigen Kriege keine gewesen" (130). Danach war die Mühle im 30-jährigen Kriege untergegangen und wurde erst 1708 neu errichtet. Nach den Eintragungen in das Kirchenbuch der Stadt Krakow wurden noch in den Jahren 1723 bis 1738 die Namen der Müller in Bossow (Bossau) genannt (131).
Vielleicht enthalten die Akten des Klosteramtes Dobbertin noch weitere unbekannte Angaben über diese Mühle. Sie lag vermutlich an dem heutigen Entwässerungsgraben, der aus dem "Bossower See" in den Krakower See fließt, in Höhe der heutigen B 103, die hier die Niederung zwischen diesen beiden Seen an ihrer engsten Stelle überquert. Reste der Mühle konnten bisher noch nicht gefunden werden.

Bekannte Namen der Müller :

  1708 - 1710

 

  Jochim Hävell  (130)

  1723

 

  Jacob Köpke

  1727

 

  Johann Köpke

  1728

 

  Jacob Köpke

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin

 





Nr. 3.)  Die "Garder Mühle"

Als im Jahre 1263 Papst Urban IV. das Benediktiner-Kloster Dobbertin und dessen Güter unter seinen Schutz nahm, da erwähnte er in der Urkunde u.a. auch "die muhle im dorff Gardene" (132). Bei der Beschreibung der Klostergrenzen im Jahre 1237 wurde zwar der Bach "Gardene" dem Kloster zugesprochen, eine Wassermühle aber noch nicht genannt. Sie wird deshalb wohl zwischen 1237 und 1263 errichtet worden sein (133).
Dann schweigen die Urkunden bis zum Jahre 1609. Ein Grabstein in der Kirche zu Lohmen trägt die Inschrift:

ANNO MDCVIIII HIER LICHT HANS HASSE BEGRAVEN, SINE SELE IS HOC ERHAVEN, DITT GRAFF HETT HE ERWORBEN (134).

Das Kloster war zu diesem Zeitpunkt im Zuge der Reformation bereits in ein adeliges Jungfrauenstift umgewandelt worden, als es zu einem Streit kam "zwischen Jochim und Hanß gebrüdern den Haßen ... wegen der Gahrder Möhlen". Sie hatten die Mühle gemeinsam von ihrem Vater Hans Hasse sen. übernommen und einigten sich jetzt vor dem Klosterhauptmann darüber, dass Hans Hasse jun. die Mühle, die weiter Klosterbesitz bleiben würde, übernehmen sollte, sein Bruder Joachim aber mit dem Betrag von 100 Gulden abgefunden werden sollte. Falls jedoch Hans Hasse ohne leiblichen Erben sterben würde, so sollte die Mühle seinem Bruder zufallen. Der Witwe des Hans Hasse verblieb aber auf Lebenszeit Unterkunft und Verpflegung auf der Mühle.
Die Wassermühle lag an einem Ausflussgraben des Garder Sees in den Woseriner See, der heute noch in seinem nördlichen Teil den Namen „Mühlen-See" führt und dessen Wasserspiegel niedriger lag als der des Garder Sees.

Inzwischen war die Wassermühle in den unruhigen Zeiten des 30-jährigen Krieges abgebrannt, als sich im Jahre 1642 die Klosterverwalter mit dem Müller Detloff Hasse über einen Wiederaufbau einigten. Der Müller beanspruchte die Garder Mühle als sein Eigentum, als "Erbmühle". Sie war nämlich dem Müller Hans Hasse jun. am 18. Mai 1610 erblich verschrieben worden. Nach "gepflogener unterhandelung" kam es zu einem Vergleich. Da das Klosteramt aus Geldmangel nicht in der Lage war, die Mühle selbst wieder aufzubauen, einigte man sich, dass der Müller die abgebrannte Mühle mit Unterstützung durch seinen Schwiegervater wieder aufbauen sollte. Das erforderliche Bauholz wollte ihm das Klosteramt liefern. Dafür könne er und seine Erben die Mühle weiter behalten für eine jährliche Pacht von 5 Scheffel Roggen und 5 Scheffel Gerste. Sollte sich aber die Zahl seiner Mahlgäste erhöhen, hätte das Klosteramt das Recht, ihm die Pachtsumme zu erhöhen. Auch dürfe er nicht von der Mühle verwiesen werden (135).
Zusätzlich zu seinem Mühlenacker war es dem Pächter inzwischen gelungen, Ackerland auf dem „Radeberg" zu pachten. Ferner übernahm er „zwen wüste Cossaten Stedte auffm Gahrder Felde". Dazu kamen in den Jahren 1692/93 die Fischereirechte auf dem Woseriner See. Auch erhielt er für alle Arbeitsleistungen, die er als gelernter Zimmermeister für das Kloster auszuführen hatte, pro Tag 8 Schillinge. Auch gehörte zu seinen Pflichten die Anfuhr der „Erde beim Ziegelofen", der Lähnwitzer Ziegelei, die an dem Ort des späteren Forsthauses gelegen hatte. Diese Arbeit wurde ihm mit 10 Gulden im Jahr vergütet. Aber die Tatsache, dass die Einnahmen des Müllers gewöhnlich die Höhe seiner Pacht überstiegen, gefiel dem Klosteramt nicht besonders.
Nachdem 1694 das Kloster nochmals den Vertrag bestätigt hatte, der zwischen „des Garder Nüllers Großvater und Vater vereinbart und auf jetzigen Johan Hassen" übertragen war, versuchten die Klosterverwalter 1710 die Pacht auf 7 Scheffel Roggen zu erhöhen. Hiergegen wehrte sich der Müller mit der Behauptung, dass sich die Zahl seiner Mahlgäste seit Abschluss des Vertrages nicht erhöht, sondern sogar vermindert hätte. Der nun beginnende Prozess wurde nach dem Tode des Müllers im Jahre 1714 von seiner Witwe und dem Sohn Joachim Detloff Hasse weitergeführt und landete schließlich vor dem kaiserlichen Kammergericht in Wetzlar, nachdem der Herzog Carl Leopold verfügt hatte, den Müller bis zur endgütigen Entscheidung auf der Mühle zu belassen.
Aber der Kleinkrieg zwischen dem Müller und dem Klosteramt ging weiter, nachdem der Müller den Bauern 1716 ihr Vieh beschlagnahmt hatte, das auf seinen Acker geraten war. Daraufhin beschwerten sich diese 1721 über den Müller, weil er sein Vieh, 4 Pferde, 17 Kühe, 30 Schweine, 14 Schafe und 30 Gänse, auf der Gemeindeweide hüten würde. Der Garder Müller stand sich also wirtschaftlich keinesfals schlecht, denn 1726 war er auch Pächter der beiden Kloster-Meierhöfe Neuhof und Lenzen geworden. Langsam war es dem Klosteramt aber doch gelungen, den Prozess zu seinen Gunsten zu wenden, denn 1738 war das Kloster wieder im Vollbesitz der Mühle.

Eine Vorstellung von der Garder Mühle gibt ein „Inventarium" aus dem Jahre 1743:

1. Das Mühlen-Hauß
Das Wohnhaus von sieben gebindt, an Sohlen, Holtz und Wänden, welche von Lehm und Lehm-Staken, alt. Das Dach nach Osten ist schlecht, mit Rohr und Stroh, nach Westen ist das Dach in passablem Stande. Das angesetzte Quer-Gebäude ist von 3 ½ gebindt, ... das Dach auf diesem Quer-Gebäude ist von Stroh und theils von Rohr. Die untersten Fächer an diesem Gebäude seynd aufgemauert, die andern Fächer mit Lehm ... .  Nach dem Mühlen-Bett gehet eine Treppe, die erste von drey, die andere von 8 auftritt, zwahr brauchbar, aber schon alt, daran ein hölzern Rick. Der Bohden unter der Sichtkiste ist von Bohlen, aber schon alt. Die Sicht-Kiste von tannen holtz und brettern. ... Der Boden, worauf die Mahlsteine sich befinden, ist teils von tannen brettern, theils von Eichen Bohlen, müßen verbessert werden, damit das Korn nicht durchfalle. Der Rand um den Stein ist zwar alt, doch in brauchbaren Stande, der Rumpf und die Schu-Leiter sind in brauchbaren stande. ... Der Ober-Boden über dem Mühlen-Bette von tannen Bret-tern und in passablen stande, einige brett aber sind angemulscht und vom wurm gefressen. ... Der Giebel nach Westen an dem Querhause ist mit brettern zu geschlagen. Das Kamm- und Mühlen-Radt auch Welle, und darzu gehöriges Eysen ist in gangfertigen stande, und die arche und aal Kiste sind dem augenschein nach, so viel man außerhalb des wassers sehen kan, auch noch in brauchbaren stande.
Auf der Hauß-Diele bey der kleinen Stube ist ein kleines abschauer zum brauen, ...
2. Das Back-Hauß ist von 4 gebindt, meistentheils von tannen holtz,...  Die Wände von Lehm und noch passable. Das Dach von Rohr und noch mittelmäßig.
3. Der alte Stall ist von drey gebindt, ... Die Wände von Lehm und müssen repariert werden. Das Dach ist nur schlecht.
4. Die hinterste Scheuer ist von 8 fach, ... Die Wände sind von Lehm und Lehm-Staken. Das Dach von Stroh mit etwas Rohr, alt mit Mooß bewachsen.
5. Die förderste Scheuer oder vielmehr jetziger Vieh-Stall ist von 7 fach aptiret (hergerichtet), ... Die Wände von Lehm und Lehmstaken noch passable. Das Dach von Rohr aber alt. Die Giebel auf beyden Seiten mit tannen brettern verkleidet.
6. Der Stall ist von 6 gebindt mit dem gebäude über dem Keller. ... Die Wände sind von Lehm und Lehm-Staken und noch gut. Das Dach noch passable.
Die Brücken Bohlen vor der Arche sind von tannen holtz und theils schadhafft, und müssen repariert werden."


Ein Pachtvertrag aus dem Jahre 1763 enthält u.a. Angaben über die zur Mühle gehörenden Mahlgäste. Es waren der Hof Gerdshagen, die Einwohner der Dörfer Gerdshagen, Kl. Upahl und Garden, die Bewohner des Hofes Lentzen, die Ziegler und der Holz-Förster in Kl. Upahl sowie der Schmied in Gerdshagen.
Als im Jahre 1766 die Mühle neu verpachtet wurde, da wurde dieser ein Jahr später „die Hufe oder Ackerwerk des verarmten Johan Jürgen Lange" zur dauernden Bearbeitung zugelegt. Die bisherige Kornpacht wurde im Jahre 1776 durch eine Geldpacht in Höhe von 292 Rt. abgelöst. In dieser Zeit waren die Gebäude der Mühle wohl sehr baufällig geworden, denn die Bauern mussten Stroh zum Neudecken liefern: Die Arbeit hatte der Müller aber selbst zu bezahlen.
Inzwischen war das Klosteramt jedoch zu der Ansicht gekommen, dass eine Windmühle günstiger sei als eine Wassermühle, die ständig von der Höhe des Wasserstandes abhängig war. So hatte man 1778 dem Mühlenpächter bereits in seinem Vertrag mitgeteilt, dass, „wenn es vom Amt für gut befunden würde, die Wassermühle eingehen zu lassen, und an anderer Stelle eine Windmühle zu bauen, so muss sich auch der Müller dieses gefallen lassen". Auch wurde er angewiesen, dass nach dem 24. März die Altenhäger und Lohmer Wiesen nicht mehr unter Wasser stehen dürften, was dem Müller im Winter durch einen höheren Stau des Wassers erlaubt war. Aber schon 1799 kam es zu einer Beschwerde der Bauern von Altenhagen, Nienhagen und Lohmen, dass ihre Wiesen weiter unter Wasser stehen würden. Dem Müller wurde daraufhin eine Strafe von 5 Rt angedroht. Sollte das aber nichts nützen, so hätten die geschädigten Bauern das Recht, dem Müller die Schütze zu entfernen und sie auf das Klosteramt zu bringen. Doch es dauerte noch 50 Jahre, bis das Klosteramt seine angekündigte Absicht verwirklichte, an Stelle der Wassermühle eine Windmühle zu errichten.
Auch wurde der Holzeinschlag für die Mühle neu geregelt. Als Brennholz sollte der Müller jährlich 10 Faden Buchen- oder Eichenholz gegen Erlegung des Schlaglohnes erhalten. Ferner bekam er alle 3 Jahre eine Eiche zur Herstellung neuer Schaufeln für das Wasserrad, alle 3 Jahre eine Tanne und ein Fuder Hagebuchen zu Kammholz. Zur Einfriedigung seiner Gebäude sollte man ihm jährlich 100 Eichenpfähle überlassen.

Auf jeden Fall muss die Garder Mühle für den Pächter ein lukratives Geschäft gewesen sein, denn bei einer Neuverpachtung im Jahre 1802 beteiligten sich bereits 11 Müller mit ihrem Angebot, wobei ein Höchstgebot von 624 Rt jährlicher Pacht den Zuschlag erhielt. Jetzt war auch in der Mühle an einem Deckenbalken ein eiserner Waagebalken angebracht worden mit zwei Waagschalen. Dazu gehörte ein eiserner Gewichtssatz von ein bis 100 Pfund.

In einem Verzeichnis aus dem Jahre 1805 war die Größe der einzelnen Gebäude der Wassermühle angegeben:
Wohnhaus mit Mühle = 20,0 x  6,5 m,
Backhaus =  7,3 x  7,3 m,
Stall = 18,0 x  4,4 m,
Stall = 16,9 x  8,6 m,
Scheune = 19,5 x 12,2 m
(136).
Erstmalig im Jahre 1808 wurde auch eine an das Wohnhaus angebaute Ölmühle erwähnt = 8,4 x  7,6 m.

Im Jahre 1827 war das Klosteramt zu der Ansicht gekommen, dass eine holländische Windmühle nicht nur leistungsfähiger, sondern auch billiger in der Herstellung sein würde und hatte bereits den Bau einer solchen Mühle auf dem nördlich der Wassermühle befindlichen Hügel veranlasst. Sie sollte bis zum Jahre 1833 fertig sein und dann verpachtet werden. Die geplante Neuverpachtung der Wassermühle im Jahre 1826 stieß auf erhebliche Schwierigkeiten. Es hatten sich nur 2 Bewerber gemeldet und es gelang erst beim dritten Versuch, die Mühle für die geringe Summe von nur 405 Rt zu verpachten, „so lange die Wassermühle noch stehet und durch die alsdann fertige holländische Windmühle ersetzt wird. ... Sobald die jetzt im Bau begriffene holländische Windmühle in gangfertigen Stande seyn wird, beabsichtigen Herrn Verpächter, die Wassermühle ganz eingehen zu lassen, welches sich Pächter gefallen lassen muss".

Nach einem Protokoll vom 26. Sept. 1828 begann die Windmühle mit dem Probebetrieb, um ein Jahr später endgültig den Betrieb aufzunehmen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde auch der Betrieb der Wassermühle eingestellt, die zum letzten Male 1834 zusammen mit dem Verkauf der Windmühle erwähnt wurde. Der Verkauf der Gebäude der Wassermühle erfolgte ohne den Grund und Boden mit der Bedingung, dass an dieser Stelle keine Wassermühle mehr erbaut werden dürfe. Die Gebäude der Mühle zerfielen, sodass heute nur noch Fundamentreste von ihrem Dasein zeugen. Erhalten hat sich aber der Name des Ortsteiles „Garder Mühle".

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  ... - 1609

 

  Hans Hasse, sen. (134)

  1610 - 1631

 

  Hans Hasse, jun. 136

  1632 - 1677

 

  Detloff Haße  136

  1680 - 1713

 

  Johann Haße  136

  1713 - 1715

 

  Witwe des Johann Haße 136

  1715 - 1738

 

  Jochim Detloff Haße

  1738 - 1743

 

  Otto Gabriel Schippenhauer (Haße’s Schwiegersohn)

  1743 - 1745

 

  Johann Friedrich Sarcander

  1745 - 1760

 

  Hermann Bertram Ahrens  (137), (138)

  1760 - 1763

 

  Johann Friedrich Ahrends  (139)

  1763 - 1766

 

  Johann Christian Hecht

  1766 - 1776

 

  Reimar Daniel Ernst Prager

  1776 - 1792

 

  Johann Friedrich Wurlich (Wurrlich)  (138)

  1792 - 1803

 

  Heinrich Christian Ludwig Wurlich  (138)

  1803 - 1809

 

  Dietrich Held

  1809 - 1828

 

  Johann C. Schultz

 

    Quellennachweis :

   Klosterakten Dobbertin, LHA
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Landeskirchenarchiv Schwerin




Abb. 19: Skizze der Garder Mühle (Ausschnitt), etwa 1715
(Klosterakten Dobbertin)






Abb. 20: Lageplan der Mühlengebäude, 1827
Umzeichnung eines Planes nach (134)
1 = Wohnhaus; 2 = Mühlenhaus;
3 = Stall; 4 = Pferdestall;
5 = Kornscheune; 6 = Backhaus.



Abb. 21: Garder Mühle, Reste der Fundamentmauern, 1988



Abb. 22: Garder Mühle, alter Mühlstein vor dem neuen Wohnhaus, 1988

 





Nr. 4.)  Die Oldenstorfer Wassermühle

Als im Jahre 1237 Nicolaus, Fürst von Werle, die Grenzen und Scheiden des Dobbertiner Klostergebietes bestätigte, da nannte er auch: "Item die Bach Gardene gantz biß an die Mühle Odewinesthorp, dieselbe Muhle halb. Von der Muhlen biß an den Boltzer See, ….."  (141). Danach hat diese Mühle bereits zu diesem Zeitpunkt als fürstlicher Besitz bestanden, wurde dem Kloster aber nur zur Hälfte überlassen. Danach wäre sie die älteste bekannte Mühle in unserem ehemaligen Kreisgebiet.

Papst Urban IV. nahm im Jahre 1263 das Kloster Dobbertin und dessen Besitz unter seinen besonderen Schutz, darunter auch "die muhle im dorff Oldensdorp" (142).
Im Jahre 1274 bestätigte der Fürst Nicolaus gemeinsam mit seinen Söhnen Heinrich und Johann nochmals die Urkunde aus dem Jahre 1237 (143); die Söhne aber überließen dem Kloster Dobbertin 1277 bereits das Eigentum an dem gesamten Dorf Oldenstorf (144). Der Besitz des Dorfes und der Mühle wurde von dem Fürsten Johann III. von Werle-Goldberg 1345 ebenfalls dem Kloster bestätigt (145).
Damit brechen die bisher bekannten Nachrichten über diese Mühle ab. Vielleicht wurde sie zugunsten der Wassermühlen in Garden, Dobbertin und Suckwitz aufgegeben. Ihre genaue Lage war bis heute noch nicht zu ermitteln. Wahrscheinlich hat sie am Nordrande des Dorfes an der "Bresenitz", dem früheren "Garder Bach" oder etwas nördlich davon gestanden (146).

Hiermit enden die Wassermühlen des Klosters Dobbertin, soweit sie auf dem Gebiet des ehemaligen Kreises Güstrow gelegen hatten.

 





Teil IV.



Die sonstigen Wassermühlen des ehemaligen Kreises Güstrow

Nr. 1.)  Ahrenshagen

Das Dorf Ahrenshagen liegt tief eingebettet im Tal der „Nebel", nachdem dieser Fluss den Nordrand der Endmoräne zwischen Serrahn und Kuchelmiß durchbrochen hat. Die Wassermühle lag direkt am Dorfrande an der Stelle, an der die Straße nach Koppelow den Fluss überquert. In der Direktorial - Vermessungskarte von 1766 ist die ursprüngliche Lage der Mühle mit der Mühleninsel und dem Freigerinne noch festgehalten. Dieser Umgehungsgraben, der auf ein unterschlächtiges Wasserrad hinweist, ist heute völlig verlandet, im Gelände aber noch deutlich erkennbar. Über die Nebelarme führten damals zwei Brücken. Die Brücke über den Mühlgraben lag aber nicht an dem Wehr an der Mühle, sondern östlich davon. Über das Wehr führte nur ein einfacher Steg (147).

Erstmalig hören wir von dieser Wassermühle im Jahre 1296, als Nikolaus II., Herr von Werle, dem damaligen Zisterzienser-Kloster Neuenkamp (heute Franzburg, Krs. Stralsund) insgesamt 4 seiner Mühlen verkaufte, darunter auch die Mühle in Ahrenshagern (148). Das Kloster hatte sich diesen Besitz 1423 nochmals bestätigen lassen  (149).
In der Mitte des 15. Jh. aber hatte sich die finanzielle Lage des Klosters so verschlechtert, dass es seinen Besitz in Mecklenburg wieder verkaufen musste. So kam wohl auch die Mühle in Ahrenshagen etwa um 1455 erneut in die Hände des Landesherrn, der sie dem Besitzer der Güter Ahrenshagen und Koppelow überließ (150).
Hinrich Moltzahn musste aber im Jahre 1589 sein Gut Ahrenshagen an den Herzog Ulrich „mit Mühlen" verpfänden. Noch 10 Jahre später, 1599, wurde das Gut erneut pfandweise dem Ritter Egidius von der Osten auf Hinzenhagen und Lübsee überlassen mit der Bestimmung, das Korn des Hofes Lübsee mattenfrei auf der Ahrenshäger Mühle zu mahlen.
Im Jahre 1619 verkauften die Brüder Moltzahn das Gut Ahrenshagen erblich an Hieronimus von der Osten mit Anteilen an der dortigen Wassermühle „mit allen Zubehörungen, Herlichkeiten, Frey- und Gerechtigkeiten". Aus der Mühle sollten sie aber weiterhin jährlich erhalten 6 Drömbt Roggen, 3 Scheffel Weizen sowie den dritten Teil des Aalfanges.

Aber auch die Familie Linstow in Lübsee besaß noch Rechte in der Ahrenshäger Mühle, denn 1631 beklagte sich Ernst Linstow über den Pächter Andreas Zitzelow, der ihm noch 436 Gulden Mühlenpacht schuldig sei. Ein Jahr später jedoch verpfändete Ernst Linstow, der anscheinend völlig verschuldet war, mit Zustimmung des Herzogs seine Rechte aus der Ahrenshäger Mühle für 436 Gulden dem Pächter Zitzelow. Die Einnahmen aus der Mühle, die dem Gut Lübsee noch zustanden, wurden 1633 mit jährlich 11 Drömbt Roggen abgegolten (151).

Auch Reimar von der Osten musste 1646 erneut das Gut verpfänden mit seinen Anteilen an der Mühle, dem Aalfang und den Fischereirechten auf der Nebel. Es gelang ihm jedoch 1652, seine Anteile an der Mühle wieder in seine Hand zu bekommen.
Nachdem die Mühle im Jahre 1689 völlig abgebrannt war, wobei der Müller seinen gesamten Besitz verloren hatte, war sie bereits zwei Jahre später neu errichtet worden (152). Eigentümer der Mühle waren im Jahre 1704 bereits wieder je zur Hälfte die Güter Koppelow und Hinzenhagen (153).
Aus dem Jahre 1784 wurde berichtet, dass zu den Gebäuden des Mühlengehöftes gehörten: die 15,7 x 14,6 m große Mühle, zwei Scheunen von je 19,2 x 14,3 m und ein 23.0 x 11,6 m großer Katen mit zwei Wohnungen (154).

Als es im Jahre 1815 zu einer Trennung der seit 1812 von den Brüdern von Levetzow nach dem Tode ihres Vaters gemeinsam verwalteten Gütern Koppelow, Ahrenshagen und Grube (Seegrube) kam, da fiel Ahrenshagen dem Johann Hartwig von Levetzow zu. Dabei wurden die Ackerstücke, die der Müller bisher auf Koppelower Gebiet hatte, zu Ahrenshagen gelegt.

In der Nacht vom 19. / 20. August 1829 brannte die Wassermühle erneut ab, die inzwischen durch eine Ölmühle erweitert worden war. Sie wurde auch nicht wieder aufgebaut (155).

Bekannte Namen der Müller :

  1663

 

  Valentin Krüger

  1666 - 1673

 

  Jochim Bole (152)

  1683

 

  Valentin Bole (152)

  1689 - 1697

 

  Hans Wigandt  (152)

  1701 - 1710

 

  Adam Schmidt

  1713 - 1728

 

  Hans Mentzel  (152)

  1741

 

  Schroeder  (156)

  1742 - 1745

 

  Jürgen Schweder  (156)

  1746 - 1749

 

  Johann Peter Rehpcke  (156)

  1751 - 1753

 

  Christoph Bellin  (156)

  1753

 

  Johann Stein  (156)

  1758 - 1761

 

  Rustorf  (156)

  1761 - 1762

 

  Karstens  (156)

  1764 - 1774

 

  Friedrich Plate  (156)

  1779

 

  Witt  (156)

  1785

 

  Johann Velin  (156)

  1786 - 1804

 

  Franz Jonas Prange  (156)

  1806 - 1811

 

  Bernhard Weinhard  (156)

  1812 - 1820

 

  Christian Friedrich Wilhelm Barth  (156)

  1822 - 1826

 

  Christoph Erhard Johann Knuth  (156)

  1829

 

  Johann Reips  (156)

  

 

    Quellennachweis :

   Gutsakten Ahrenshagen, LHA




Abb. 23: DVKA Ahrenshagen 1766

 





Nr. 2.)  Belliner Kornmühle

Das Dorf Bellin liegt etwa 10 km südlich von Güstrow in einer tiefen Senke am „Teuchelbach", umgeben von großen Waldungen. Die mehr romanisch als gotische Dorfkirche stammt bereits aus der ersten Hälfte des 13. Jh. Ob die nördlich des Ortes gelegene Wassermühle auch so alt ist, kann nicht gesagt werden. Die erste indirekte Erwähnung der Mühle stammt aus dem Jahre 1352. Als nämlich Mechthild von Bellin und ihre Söhne dem Kloster Malchow zugunsten ihrer Tochter und Schwester Einkünfte aus dem Hofe Bellin verkauften, da trat als Zeuge auch ein Müller Reineke aus Bellin auf (157). Im Jahre 1369 verpfändete Lorenz, Fürst von Werle, den Rittern Henneke von Bellin auf Suckwitz und Bernd Bellin auf der „Roter Mühle" (bei Wittstock) für das von seinem Vater geliehene Geld Hebungen aus „deme haghene to Bellyn", sowie 24 Schllinge Münzpfennige „van der molen" (158). Der Nachlass des im Jahre 1657 verstorbenen Gutsherrn Passow, Besitzer von Zehna, enthielt u.a. eine Urkunde, nach der Jacob Moltke 1448 den dritten Teil der Belliner Mühle erworben hatte. Leider ist dieses Dokument nicht erhalten (159). Dann überließ der Geistliche Vicke Dessyn aus Güstrow im Jahre 1476 seiner Mutter nicht nur den von seinem Vater ererbten Besitz im Dorfe Bellin, sondern auch das Anrecht auf jährlich 4 ½ Drömbt Malz aus der dortigen Mühle mit dem Recht, mattenfrei dort mahlen zu lassen (160). Besitzer des Gutes Bellin waren – zumindest seit dem Jahre 1489 - die Herren von Linstow. In diesem Jahre wurde das Gut von den Passow übernommen, nach denen die Wassermühle auch später noch als „Passowsche Mühle" bezeichnet wurde. So hieß noch im Jahre 1619 der Mühlenpächter „der Passow-Müller" und 1623 schuldete der „passowsche Möller" der Belliner Kirche Pacht aus einem Acker, den ihm Mathias Linstow am „Mühlenteich" überlassen hatte (161).

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges erlitt das Dorf Bellin schwere Schäden, so dass 1637 sämtliche Bewohner den Ort verlassen hatten. Dabei war auch die Wassermühle zerstört worden. Über den Wiederaufbau berichtet das „Ein- und Ausgaben-Register" des Gutes Zehna, zu dem damals auch Bellin gehörte: „In den Jahren 1643/44  erhielt der Müller als Zimmermeister 20 Schillinge, da er angefangen hatte, bei der Mühle zu bauen, daher der Junker ihm zugesagt 130 Gulden. An Sagelohn wurden ausgegeben: 6 Gulden 12 Schillinge zu schuffeln (Schaufelbrettern) zu das Wasser Radt. 3 Gulden 17 Schillinge 3 Pfennige zu Bau holtz in das Radt. 4 Schillinge dem Müller auf Rechnung den Handtwerks Leuten" (Junker = Günther Passow). Und unter den Jahren 1645/46 wurde als Ausgabe vermerkt: „3 Schilling – Ties Knollen, dass er die böse Zeit hero das Müllen Eisen, Pfannen und Rieme verwaret, hat der Jungker ihm zugesagt" (162).

Im Jahre 1654 hatte der Müller bereits wieder eine jährliche Pacht von 7 Drömbt Roggen zu liefern, nachdem die ersten 3 Jahre anscheinen pachtfrei gewesen waren. Als 1655 ein neuer Pächter die Mühle übernahm, hatte sich die Pacht bereits auf 12 bzw. 13 Drömbt Roggen erhöht. Nach dem Konkurs Günther Passows auf Bellin hatte sein Vetter Churdt auf Zehna die Verwaltung Bellins übernommen, jedoch der Kirche von Bellin kein Korn mehr geliefert. Auf die Beschwerde des Pastors Scherer beim Herzog musste Churdt Passow 1658 der Kirche 16 Drömbt Korn für 6 Jahre nachliefern (163). Als von Passow 1657 ohne Erben verstarb, übernahm 1660 Hans Christian von Sala, Kammerpräsident des Herzogs Gustav Adolf, und mit diesem gemeinsam aufgewachsen, das Gut Bellin mit Steinbeck. Ein Teil dieses Besitzes gehörte aber immer noch der Familie von Linstow. Diese war aber bereits so hoch verschuldet, dass von Sala ihren Anteil noch vor 1675 übernehmen konnte (164).

Im Jahre 1670 muss der Zustand der Belliner Mühle recht traurig gewesen sein, denn die Kontributionslisten vermerkten: „Hinrich Stegeer, welcher zwar ein Müller, ein alter Mann, hat aber dieses Jahr nicht sondern mahlen können, weil kein sondern zufluß zu dieser Mühle, deß wegen auch gantz kein verdienst, muss sein brodt fast selber erbitten, ... hat gantz kein vieh und acker" (165).
Anscheinend trug sich von Sala bereits zu dieser Zeit mit dem Gedanken, seine Wassermühle an einen anderen Platz zu verlegen, denn er unternahm keine Bemühungen, den Zustand der „Passower Mühle" durch die Besetzung mit einem neuen Müller zu verbessern. Dagegen klagte er in den Steuerlisten der Jahre 1674 und 1675, dass der Müller zu Bellin ein alter Mann sei, die Mühle nur klein und allein für den Hof geplant gewesen war (165).
Die alte Mühle wurde nicht wieder aufgebaut und dafür am „Teuchelbach", etwa 2 km nördlich von Bellin und direkt an der Gemarkungsgrenze zu Kirch Rosin, 1683 eine neue Wassermühle errichtet (166). Mit diesem Bau hatte von Sala aber kein Glück, denn schon 1684 beklagte sich die Stadt Güstrow beim Herzog, weil „das Wasser, welches anfänglich Ew. Hf. Dl. Mühle zu Rosien, und folglich unsere Stadtmühlen (Gleviner Mühle) treibet, auch weiter zu Gunsten der dazu verfertigten Wasserleite, zu Ew. Hf. Dl. täglichen, auch allgemeiner Stadt Nutzen verleitet wird ... uns zufließen muss". Sie machen den Herzog darauf aufmerksam, dass die Neue Mühle mit 3 Gängen und ihrem Wasserbedarf, der den „Teuchelbach" auf ½ Meile aufstauen würde, bei einem Bruch des neuen Dammes die herzogliche Mühle in Mühl Rosien schwer beschädigen könne (167). Von Sala versuchte vergeblich, den Herzog von den Vorzügen des neuen Standortes zu überzeugen, „indem der Rosinschen Mühle zum besten, weil dadurch Wasser conserviret werden könnte, welches bisher anderwerts weggegangen" (168). Die Weisung zum Abbruch der neuen Mühle kam vom Landesherrn 1693, obgleich sie erst einige Jahre gestanden hatte. Erfolglos war auch der Einspruch von Salas, dass er die Mühle unter großen Kosten errichtet hätte, „hinwiederümb abbrechen und an voriger Stelle, woselbst die Passowische Mühle belegen gewesen, transferieren sollte". Auch sein Einwand, dass ihm inzwischen sein Haus mitsamt dem Mobiliar und „den Juwelen" abgebrannt sei, brachte ihm keinen Aufschub. Reste der „Oll Möhl", bearbeitete Holzbalken und Fundamentsteine, kamen vor einigen Jahren bei einer Vertiefung des „Teuchelbaches" zum Vorschein.
Die Gründe für den Abbruch dieser Mühle sind in den Befürchtungen des Herzogs zu suchen, dass seiner Mühle in Mühl Rosin ein Nachteil entstehen könne. Auch wollte er wohl einen Streit mit der Stadt Güstrow vermeiden.

Im Jahre 1702 war die „Passowsche Mühle" an dem alten Orte wieder aufgebaut worden. Am 7. Mai 1727 verunglückte Hans Christian von Sala, der Jüngere, tödlich auf der Mühle. In seiner Belliner Chronik berichtete Pastor Staak 1874 darüber: „Als sie (die Mühle) eben fertig ist, und zum ersten Mal das Werk zur Probe in Bewegung gesetzt werden soll, fährt er (von Sala) gerade an derselben vorüber nach Güstrow und befiehlt, das Werk nicht eher in Gang zu setzen, als bis er zurückkomme, da er bei der Probe zugegen sein wolle. Er kehrte auch schnell zurück, steigt bei der Mühle vom Wagen, geht in dieselbe hinein und der Mühlenbauer setzt das Werk in Gang, läßt aber, da alles doch neu und noch nicht ausgelaufen, nur wenig Wasser zu. Langsam setzt sich das Werk in Bewegung, zu langsam für den Sala, der gleich die ganze Tätigkeit und Kraft sehen will. Er befiehlt, die ganze Kraft des Wassers wirken zu lassen. Der Mühlernbauer macht ihn auf die Gefahr aufmerksam, er aber antwortet: `Ei zum Teufel, ich will es!` Als alle Vorstellungen nichts fruchten, muss der Mühlenbauer zuletzt gehorchen, läuft aber eilends aus der Mühle. Das Wasser strömt mit aller Macht zu, der Mühlenstein springt und ein Stück trifft den Sala unterhalb des Kinnes.
`Allons, zu Bett!`, sind die einzigen Worte, die er noch spricht, nur eine Leiche wird nach dem Hofe zurückgebracht !"
(169).

Im Jahre 1781 stand bereits neben der Kornmühle eine Öl- sowie eine Sägemühle. Das Wohnhaus mit der Korn- und Ölmühle hatte eine Größe von 17 x 14 m, die Sägemühle war 15 x 6,4 m groß. Daneben lag noch eine Scheune von 12,7 x 13,7 m Größe (170).

Im Jahre 1808 kam es zu einem Streit zwischen dem Mühlenpächter und dem Verwalter des Gutes, dem Hofrat Piper aus Güstrow. Dieser hatte in den Bachlauf, der vom „Papiermühlensee" zur Kornmühle lief, zur Verbesserung seiner Wiesen 18 Staue einbringen lassen und damit der Mühle einen Teil des Wassers entzogen. Nach einem Gutachten des Müllers der „Garder Mühle" konnte die Sägemühle in Bellin jetzt nur noch von morgens 7 Uhr bis zum Mittag arbeiten, die Kornmühle aber nur 1 bis 1 ½  Stunden am Tage. Der Streit verlief aber ungünstig für den Müller, der bereits 1809 die Mühle aufgab (171).
In den Jahren bis 1849 waren die Gebäude der Mühle erneut umgebaut worden, denn jetzt war für die Kornmühle eine Größe von 19,5 x 12,8 m angegeben. Ferner war angebaut worden ein Brennhaus mit den Abmessungen von 10 x 7 m und die Sägemühle hatte jetzt eine Größe von 19 x 7 m. Auch die Ölmühle war auf 11,6 x 8,1 m erweitert worden. Dazu kamen noch neu ein Stall und eine Scheune (172).
In diesem Jahre wurde erstmalig auch eine Bockwindmühle erwähnt, die neben der Wassermühle auf der Anhöhe östlich davon stand, mindestens bis zum Jahre 1888 (173).
Die Sägemühle soll noch bis 1897 gearbeitet haben (174). Nach einer mündl. Mitteilung war die Kornmühle noch bis zum Jahre 1916 betrieben worden, als der letzte Müller zum Militärdienst einberufen wurde (175).
An die Wassermühle erinnern heute nur noch die Fundamente der Gebäude und einzelne Gerinne, sowie der verlandete Stauteich.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1352

 

  Reineke

  1618

 

  Khön  (176)

  1623

 

  Pawel Schulte  (177)

  1630 - 1638

 

  Adam Buther  (178)

  1643 - 1655

 

  Michel Busch

  1655

 

  Gans  (179)

  1655 - 1657

 

  Christian Brunswich

  1657

 

  Jochim Dessin  (179)

  1668 - 1671

 

  Heinrich Steger  (179)

  1683

 

  Christian Tiede  (179)

  1690 - 1691

 

  Christoph Hävell  (179)

  1692

 

  ... (Kostknecht des Hofes Magnus Rimmermann)  (179)

  1694 - 1695

 

  Jochim Ständer  (179)

  1696

 

  Johann Behrens  (179)

  1702

 

  Franz Weldener

  1703 - 1704

 

  Jochim Christoph Hoppe  (179)

  1705 - 1710

 

  Jürgen Ernst Diederich  (179)

  1715 - 1716

 

  Klaus Jacob Pfeffer

  1740 - 1744

 

  Michael Baptzien  (180)

  1744 - 1749

 

  Christoph Bellin  (180)

  1750 - 1753

 

  Hans Daniel Sarcander  (180)

  1754

 

  Johann Sengebusch  (180)

  1755

 

  Johann Friedrich Nagel  (180)

  1756 - 1760

 

  Christoph Bellien  (180)

  1760 - 1766

 

  Jochim Pogge  (180)

  1766 - 1770

 

  Georg Andreas Hagemeister  (180)

  1770 - 1774

 

  Johann Flindt  (180)

  1775 - 1779

 

  Bormann  (180)

  1780 - 1781

 

  Reimer (180)

  1781 - 1792

 

  Joachim Christian Freytag  (180)

  1792 - 1806

 

  Carl Christian Hingst  (180)

  1806 - 1808

 

  Prager

  1809 - 1823

 

  Johann Gabriel Suhm  (180)

  1823 - 1833

 

  Joachim Kägebein  (180)

  1834 - 1841

 

  Johann Wierig (180)

  1848

 

  August Gascher  (181)

  1850 - 1851

 

  Andreas Wascher  (180)

  1853

 

  Carl Wascher  (180)

  1856

 

  Ludwig Johann Friedrich Borgwardt  (182)

  1858

 

  Peters  (180)

  1860 - 1861

 

  Hans Ludwig Johann Tiehl  (180)

  1862 - 1866

 

  August Friedrich Heinrich Doll  (180)

  1878

 

  Christian Friedrich Joachim Tessmann (171)

  1888 - 1899

 

  Hermann Carl Friedrich Tessmann (171)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 24: Die Belliner Wassermühle, Ausschnitt aus der DVkt „Von denen Hochgräfl. Gütern Bellin und Steinbeck", 1768 (Staatsarchiv Schwerin)



Abb. 25: Situationsplan der Belliner Mühle, 1781
1 = Sägemühle 15,1 x 6,4 m; 2 = Wohnhaus mit Korn- und Ölmühle 16,9 x 14,8 m; 3 = Scheune 13,7 x 13,7 m
(Umzeichnung eines Planes aus (163))



Abb. 26: Die Korn- und Schneidemühle, 1792
(Ausschnitt aus einem Situationsplan nach (163))



Abb. 27: Die Korn-, Öl- und Schneidemühle, 1822,
(Ausschnitt aus einem Situationsplan nach (163))



Abb. 28: Situationsplan der Belliner Mühle, 1849,
1 = Kornmühle 19,5 x 12,8 m; 2 = Brennhaus 10,2 x 7 m; 3 = Ölmühle 11,6 x 8,1 m;
4 = Schneidemühle 18,9 x 7 m; 5 = Stall 16,0 x 8,7 m; 6 = Scheune 11,6 x 13,1 m
(Umzeichnung eines Planes aus (163))



Abb. 29: Fundamentreste der Wassermühle, 1988

 





Nr. 2a)  Die Belliner Papiermühle

Bei der Belliner Papiermühle handelte es sich um eine der wenigen bekannten ritterschaftlichen Anlagen dieser Art in Mecklenburg. In den überwiegenden Fällen wurden derartige Mühlen nur von den Städten bzw. dem Landesherrn selbst angelegt. Wegen ihrer Kleinheit haben die ritterschaftlichen Papiermühlen auch nie eine größere Bedeutung erlangen können.
Die Mühle lag 750 m westlich der Gutsanlage von Bellin am "Teuchelbach", der hier den heute noch so genannten "Papiermöhlensee" durchfließt, um anschließend die Belliner Kornmühle anzutreiben. Auf der Direktorial-Vermessungskarte von 1768 ist die Lage der Papiermühle noch deutlich eingetragen (183).
Wann die Mühle eigentlich errichtet wurde, konnte bis heute noch nicht geklärt werden; die erste Erwähnung stammt aus dem Jahre 1751. Nach dem Beichtkinderverzeichnis dieses Jahres war als Papiermacher Johann Wilhelm Cowalsky tätig, sein Bruder Conrad als Vicemeister. Als Geselle wurde genannt Bernhard Schulz, Lehrburschen waren Jochim Schulz und Jochim Hagezof. Außerdem gehörten zu dem Personal der Mühle noch eine Schwester der Gebrüder Cowalsky, sowie ein Knecht und ein Mädchen; Eine immerhin beachtliche Belegschaft für einen so kleinen Betrieb (184).
Johann Wilhelm Cowalsky hatte diese Mühle nur vorübergehend betrieben, denn in dem Beichtkinderverzeichnis des Ortes Witzin aus dem Jahre 1751 ist vermerkt, das die Papiermühle (in Zülow bei Sternberg) „Trinitatis 1750 niedergebrochen und neu erbauet wurde. Der Papiermacher Johann Wilhelm Cowalschky wird sie, sobald sie fertig ist, wieder beziehen".

Die Papiermühle in Bellin betrieb von 1754 bis 1761 sein Bruder Conrad Paul Cowalschky (185). Um 1773 erscheint in Bellin der Papiermacher Joachim Ernst Blauert, vielleicht ein Mitglied einer alten Papiermacherfamilie, die 1661 bereits in Neustadt-Glewe auftauchte und von 1742 bis 1752 die Papiermühle in Laage gepachtet hatte (186). Blauert ersuchte 1772 um eine Befreiung von den Zollgebühren für die von ihm aufgekauften Lumpen. Sein Antrag wurde aber abgelehnt, da derartige Vergünstigungen nur den Domänen und Städten zugestanden wurden.
Genauere Angaben über die Gebäude der Papiermühle stammen aus dem Jahre 1781. Danach hatte die Mühle mit dem Wohnhause eine Größe von 23,3 x 14,6 m; eine angrenzende Schmiede war 10,2 x 14,5 m groß, während der Schuppen mit dem Stall eine Abmessung von 13,4 x 7,6 m hatte (187).

Nach dem Tode von Ernst Blauert im Jahre 1798 übernahm sein Sohn Carl Ernst die Papiermühle, die er aber bald wieder verließ, denn im Jahre 1799 ist bereits Hans Christian Pogge dort als Pächter bis zu seinem Tode im Jahre 1829 (188). Da seine Vertragsdauer noch nicht abgelaufen war, führte seine Witwe Sophia Pogge, geb. Polchow, die Papiermühle bis zum Jahre 1833 alleine weiter. Nachdem sie 1833 den Papiermacher Johann August Friedrich Böters [* 1804 in Dorste (185a)] geheiratet hatte, übernahm dieser den Betrieb bis zum Jahre 1842, überließ diese für ein Jahr dem Sohn aus der ersten Ehe Christian Pogge, bis 1843 Wilhelm Böters [vermutlich der jüngere Bruder von Johann August Friedrich (185a)] die Pacht antrat (189).
Als im Jahre 1851 Friedrich August Peters das Gut Bellin an Wilhelm von Meding verkaufte, da hieß es in seinem Vertrag, „dass ihm dieser jährlich im Johannistermin zum Abzuge im nächstfolgenden Johannis gekündigt werden kann".

Die letzte Nachricht über diese Mühle stammt aus dem Jahre 1856 (190). Übrig geblieben sind der "Papiermöhlensee" mit der inzwischen wieder errichteten Staustufe am Ausgang dieses Sees und der Platz, an dem früher die Gebäude der Mühle gestanden haben.

Bekannte Namen der Papiermüller :

  1751

 

  Johann Wilhelm Cowalsky

  1754 - 1761

 

  Conrad Paul Andreas Cowalschy  (185)

  1764 - 1770

 

  Martinus Mathäus Müller  (185)

  1770 - 1798

 

  Joachim Ernst Blauert  (185)

  1798 – 1799

 

  Carl Ernst Blauert  (185)

  1799 - 1829

 

  Hans Christian Pogge  (185)

  1829 - 1833

 

  Witwe Sophia Pogge, geb. Polchow  (185)

  1834

 

  Heinrich Hennings  (185)

  1834 - 1841

 

  Johann August Friedrich Böters (* 1804 in Dorste); verh. mit Sophia Polchow [verw. Pogge]  (185), (185a)

  1842

 

  Christian Pogge  (185)

  1843 - 1851

 

  Wilhelm Böters  (185)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 30: Die Belliner Papiermühle, 1768
(Ausschnitt aus der DVkt (183)



Abb. 31: Situationsplan der Papiermühle, 1792
(Ausschnitt aus (187))



Abb. 32: Situationsplan der Papiermühle, 1822
(Ausschnitt aus (187))

 





Nr. 3.)  Die Wassermühle in Breesen

Über die ehemalige Wassermühle in Breesen liegt nur eine einzige indirekte Nachricht vor. Der Landrat von Lesten auf Wardow erwähnte sie nebenbei in einem Schreiben aus dem Jahre 1667, nachdem die Stadt Laage und der Pächter der dortigen Wassermühle Einspruch erhoben hatten gegen die Neuanlage einer Mühle in Wardow am "Pludderbach". Von Lesten wandte sich direkt an den Herzog und berichtete u.a.: „ ... es bezeuget der vor Augen stehende Damm, und andere rudera (Reste), daß einen großen weg besser unterwerts, bey dem Dorffe Bresen, auf eben dieser auß meinen Brunnen und gräntzen quellenden Bach, noch eine Mühle gelegen, ..." (191).
Wir können nur vermuten, dass eine kleine Gutsmühle vielleicht in den Wirren des 30-jährigen Krieges hier untergegangen ist. In der Gemarkung Breesen erinnert noch der Flurname "Mühlenberg" an die untergegangene Wassermühle, obgleich der Flurnamer eher auf eine Windmühle schließen würde. Aber auch auf der gegenüber liegenden Seite des Baches, in der Gemarkung Laage, tauchen auf der gleichen Höhe die Flurnamen "Alte Mühle" und "Mühlenberg" auf (192).
Im Gelände zeichnen sich an dieser Stelle auf Laager Gebiet noch schwach die Umrisse einer früheren Mühleninsel mit dem Umgehungsgraben am "Pludderbach" ab.

 





Nr. 4.)  Die "Depzower Mühle", Gemarkung Gr. Ridsenow

Der Standort dieser im 19. Jahrhundert untergegangenen Wassermühle ist heute noch bekannt und im Gelände erkennbar. Über ihre Geschichte wissen wir aber nur sehr wenig. Obgleich sie immer zu den ritterschaftlichen Gütern Gr. Ridsenow und Drüsewitz gehörte, erhielt die Mühle ihren Namen nach dem untergegangenen adeligen Gut "Depzow", das einmal auf der heutigen Gemarkung Goritz gelegen hatte (193). Da die Landstraße von Laage nach Tessin bis zum Bau der Chaussee im Jahre 1850 immer über das Gut Depzow und die dahinter liegende Wassermühle geführt hatte, kannte man diese Mühle nur unter dem Namen "Depzower Mühle". Sie lag an der "Polchow", die heute teilweise die Grenze des Kreisgebietes Güstrow bildet, etwa 2 km nord-nordwestlich von Gr. Ridsenow. Erstmalig im Jahre 1287 wurde erwähnt, dass "Eggert unnd Henrich, gebrüdere, genannt von Eicksenn, eine Mule gelegenn bei dem Dorfe Tipsow resignirt (darauf verzichtet) unnd Henrich Friesenn, Burgernn zu Rostogk, verlehnet, mit zueignung des Teichs, wie der zwischenn beidenn ufernn seinenn freienn wasserlauff hat, ... mit der Fischerei und allerlei gerechtigkeit, ..." (194).

Als im Jahre 1304 Fürst Nicolaus von Werle dem Ritter Deneke von Kröpelin das Eigentum an zwei Hufen in Gr. Ridsenow zur Errichtung einer Kapelle schenkte, da wurde diese auch ausdrücklich für das Gut "Depzow mit der Mühle" bestimmt (195).
Auch Heinrich Friese war der Stadt Rostock im Jahre 1350 noch 25 Mark für gelieferte Mühlsteine nach "Depetzow" schuldig (196).

Das Gut Gr. Ridsenow war im 15. Jh. stets mit Spotendorf verbunden, das die Familie von Preen in Besitz hatte. So wurde aus dem Jahre 1453 berichtet, dass Heinrich von Preen zu Spotendorf die halbe Mühle in Depzow besaß, die andere Hälfte aber zu dem Gute Drüsewitz gehörte, das Otto von Moltke zu Strietfeld für 60 Mark verpfändet hatte. Diese Pfandübertragung erneuerten die Brüder Claus und Heinrich von Preen nochmals im Jahre 1466 (197).
Bald jedoch kam die Familie von Moltke ganz in den Besitz des Gutes Gr. Ridsenow. So beklagte sich 1535 der Abt des Klosters Dargun beim Landesherrn über die Belästigungen seiner Klosterbauern in Polchow durch die Moltkes. Diese hätten die Klostermühle in Walkendorf zerstört und die Bauern dadurch gezwungen, ihr Korn auf die "Depzower Mühle" zu bringen (198).
Die Gebrüder Claus und Hans von Preen mussten aber 1544 ihre nach Drüsewitz gehörende Hälfte der Mühle mit dem halben Mühlenteich auf 20 Jahre für 600 Gulden an Volrath Preen zu Schorsow verpfänden (199). Aus unbekannten Gründen kam es jedoch zum Streit zwischen den Familien Moltke und Preen. In einer zwischen 1547 und 1552 abgefassten Urkunde versuchte Gebhard von Moltke den Beweis zu erbringen über seine Rechte an den Mühlen von Depzow und Drüsewitz. Dabei ließ er u.a. durch Zeugen bestätigen, dass:

"1. ... vor etzlichen jarenn und bey menschen gedenckenn zwischenn diepsow und drusewitze einhe Mule mith einem glinde, di diepsower mulhe genomet, wilche den moltkenn unnd preenn zugehoret.
2. Item war, das gedachte Mulhe ungeverlich fur fünfftzig jaren abgebrandt unnd nicht abgebrackenn sey.
3. Item war, das vor kurtzenn jarenn uff der stete, da solche Mulhe gestanden, ethliche maltzeichenn des brandes also verbrante ghole und seulen sind gefunden unnd ersehenn wurdenn.
4. Item war, daß solche Mulhenn stath noch unerbawet fur augenn liegt."
(200).

Aber auch die Moltke scheinen mit ihrem Anteil an der "Depzower Mühle" kein Glück gehabt zu haben, denn 1607 musste Melchior Moltke die Güter "Wesselstorf und Ridsenow sowie die dazu gehörigen beiden Depzower und Wesselstorfer Mühlen und Mühlenpächten" an Moritz Kardorff auf 6 Jahre verpfänden (201). Einige Jahre später, im Jahre 1618, verkaufte Jürgen Moltke das Gut Gr. Ridsenow für 5000 Gulden an seinen Verwandten Gebhard Moltke zu Toitenwinkel, "auch meinen anteill der Depzower Mühlen, davon Ich jährlich zwanzig drombt Rogken zu heben gehabt" (202).

Von den Schäden des 30-jährigen Krieges blieb auch Gr. Ridsenow nicht verschont. So musste im Jahre 1651 der Wert der Güter Wesselstorf und Gr. Ridsenow wegen Überschuldung taxiert werden, wobei "die Depzower Mühle zur einen Hälfte nach Ridsenow und zur anderen Hälfte nach Drüsewitz gerechnet wird, und wonach dieselbe seit etlichen Jahren 6 Drömbt Mattkorn gegeben, davon 3 Drömbt nach Ridsenow gehörten" (203).
Als im Jahre 1720 Joachim von Moltke sein Gut Wesselstorf mit Polchow an Ernst Strahlendorff auf 15 Jahre verpfänden musste, da wurde in dem Vertrag ausdrücklich festgelegt, dass "der depsower Mühlen wegen des Wassers (gemeint ist die „Polchow", an der die Mühle lag) kein hinderniß oder Schaden zugefüget, dagegen auch von dem Müller, durch gar zu große ausleerung des Teichß, oder hochhaltung des Wassers, der Fischereyen und denen Wiesen kein Nachtheil veruhrsachet werden, ..." (204).
Die Herren von Moltke konnten ihren Besitz zwar immer wieder einlösen, kamen aber aus den finanziellen Schwierigkeiten nicht heraus. So blieb Joachim von Moltke, der inzwischen auch das Gut Drüsewitz gekauft hatte, im Jahre 1724 nichts andres übrig, als alle seine Güter erneut dem Baron von Wendhausen "mit Mühlen" pfandweise zu überlassen(205). Dieses Mal konnten sie aber ihren Besitz nicht wieder einlösen, sodass Gr. Ridsenow 1734 dem Baron von Wendhausen erblich zufiel. Als dieser 1751 Drüsewitz an den Major von Pentz verkaufte, da einigte man sich, dass "die sogenannte Depzower Mühle, welche zu Ridsenow gehöret, und mit dem dazu gehörigen Mühlen-Holze, Acker und Wiesen dem Herrn Verkäufer bleibet, soll zur Vermeidung alles zukünftigen Streits auf des Herrn Verkäufers Kosten mit einem zulänglichen Scheidegraben versehen werden, wobey verabredet, daß der Hof zu Drüsewitz auf der Mühlen Matten und Stampfen frey sein soll, solange es dem Herrn Käufer gefällt, die zu Drüsewitz gehörigen Leute dahin mahlen zu lassen" (206). Danach war zu dieser Zeit bereits die Mühle durch eine Ölstampfe erweitert worden, von der wir aber nicht wissen, wie lange sie bestanden hat.

Im Jahre 1804 gehörten zu dem Mühlengehöft: Das Wohnhaus mit dem Mühlenwerk von 32,6 x 11,9 m Größe, ein 7,0 x 4,4 m großer Viehstall und eine Scheune von 19,8 x 12,2 m. Ein zweiter Viehstall von 23,3 x 10,5 m Größe wurde zusätzlich im Jahre 1819 erwähnt (207).

Das Gut Gr. Ridsenow mit der Depzower Mühle verkaufte im Jahre 1823 der damalige Besitzer, der es erst 1818 erworben hatte, an Dr. Johann Schultze aus Rostock, der es aber bereits 1833 wieder Johann Friedrich Engelbrecht aus Glasewitz überließ (208). Als 1845 Gustav Karsten aus Schönberg das ehemalige Gut Depzow mit der Mühle erwarb, da vereinbarte man in dem Kaufvertrag: "Der mit dem Mühlenpächter Ludewig wegen der Depzower Mühle und der dazu gehörenden Ländereien abgeschlossene Contract vom 30.01.1839 ... bleiben in ihrem ungeänderten Zustande,... daher denn auch die Mühlenpacht, nach Maßgabe der Bestimmungen vom 14. Juli 1842, nur als zu 700 Rthlr. jährlich festgesetzt anerkannt wird. Das Inventarium auf der Mühle ist im Mühleninventarium verzeichnet; es ist aber noch nicht verzeichnet ein Roßwerk, welches später in einem Anbau aufgeführt und welches der jetzige Mühlenpächter gebeten, ihm fortzunehmen. Dieses große Kammrad nebst Mahlgang, wozu alles Eisengerät gehört, ist auch Eigenthum des Herren Käufers" (210).
Das Ende der Mühle kam noch im gleichen Jahr, als in der Nacht vom 24. / 25. November 1845 das Mühlengebäude mit den beiden Viehställen vollständig abbrannten (211). Die Mühle wurde auch nicht wieder aufgebaut; es wurde nur, um die Feuerversicherungs-Prämie zu erhalten, ein zweiter Katen mit 2 Wohnungen errichtet. In diesen daraufhin stehenden beiden Wohnhäusern lebten im Jahre 1857 noch insgesamt 9 Einwohner (212).

Heute ist von der ehemaligen Wassermühle kaum noch etwas erhalten: Die über die „Polchow" führende Brücke ist eingestürzt, der ehemalige Mühlenteich verlandet, die Gebäude verschwunden, die zur Mühle einstmals führenden Wege kaum noch erkennbar. So ist nicht nur das ehemalige Rittergut Depzow untergegangen, sondern auch die nach ihm benannte "Depzower Mühle", an die nur noch der Flurname erinnert.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1655

 

  Hans Schmitt  (213)

  1656 - 1657

 

  Peter Wulff  (213)

  1670

 

  Hans Prenn  (213)

  1682 

 

  Hans Hassemann  (213)

  1690 - 1691

 

  Jochim Wekker  (213)

  1695 - 1697

 

  Christian Seemann  (213)

  1704 - 1709

 

  Andreas Wulff  (213)

  1715 

 

  Klentz  (213)

  1741

 

  Hartwig Michaelsen (214)

  1787 - 1791

 

  Johann Friedrich Guhl  (215)

  1798 - 1803

 

  Johann  Hinrich Christian Holst   (215)

  1810 - 1812

 

  Friedrich Christoph Borgward  (214)

  1815

 

  Heinrich Borgward  (215)

  1821

 

  Dambeck  (215)

  1823

 

  Friedrich Eggert  (215)

  1824

 

  Karl Heinrich Prager  (215)

  1826 - 1829

 

  Johann Jochim Boldt  (215)

  1830 - 1836

 

  Johann Friedrich Winkenwerder   (215)

  1839

 

  Heinrich Holm  (214)

  1839 - 1845

 

  Ludewig

 

    Quellennachweis :

   LHA  = Landesjauptarchiv Schwerin
   LKA  = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 33: Die Depzower Mühle, 1769
(Ausschnitt aus der Direktorial-Vermessungskarte „Von dem Adelichen Guthe Großen Ridsenow", Staatsarchiv Schwerin)



Abb. 34: Situationsplan, 1819 (200)
1 = Mühlenhaus mit Mühlenwerken; 2 = Viehstall; 3 = Scheune; 4 = Viehhaus; 5 = Wohnkaten



Abb. 35: Platz der ehemaligen „Depzower Mühle", 1988

 





Nr. 5.)  Die Wassermühle von Dersentin

Über die untergegangene Wassermühle von Dersentin liegen bisher keinerlei schriftliche Nachrichten vor. Den einzigen Hinweis ergab die Direktorial - Vermessungskarte von 1769, auf der unter dem Flurnamen "Alte Muhl" der Rest einer ehemaligen Wassermühle in Insellage mit dem dazu gehörigen Wohnhügel eingetragen ist. Danach lag die Mühle 1100 m östlich des Dorfes an der heutigen Straße von Dersentin nach Mamerow und wurde durch einen kleinen Bach angetrieben, der einem ausgedehnten Niederungs- und Quellgebiet südöstlich von Dersentin entspringt. Dieser Bach fließt nach Norden in den "Radener-See" (216).
Es könnte sich nur um eine sehr kleine Gutsmühle gehandelt haben, die durch ein unterschlächtiges Wasserrad angetrieben wurde. Das Gut Dersentin erscheint in den Urkunden erstmalig im 16. Jahrhundert als Pertinenz von Kuchelmiß, speziell von Langhagen (217). Im Jahre 1558 stand die Mühle anscheinend nicht mehr oder noch nicht, denn in einem Schreiben aus diesem Jahre heißt es: „ ... wegen der Kuchelmisser Mühle, und des Guts Dersehntin so Jörgen Linstow pfandweiß innegehabt, ... " 3 = (209)

Trotz einiger Veränderungen durch den Straßenbau ist die Lage der Mühle und der Nebengebäude heute noch deutlich im Gelände zu erkennen. Man findet an dieser Stelle neben großen Fundamentsteinen auch noch eine Menge Ziegelschutt. Diese könnten evtl. darauf hindeuten, dass die Mühle erst nach dem 30-jährigen Kriege errichtet worden war.

 



Abb. 36: Die „Alte Muhl" von Dersentin, 1769
(Ausschnitt aus der DVKA (216)



Abb. 37: Ansicht des alten Mühlenplatzes, 1989

 





Nr. 6.)  Die Wassermühle in Diekhof

Im Jahre 1334 tauschten die Brüder Nicolaus und Werner vom Dike einen Teil ihrer Wiesen in Lissow ein gegen ein Landstück, das dem Güstrower Domkapitel gehörte. Gleichzeitig erlaubten ihnen die Domherren, "das sie das Wasser aufhalten und stawen mugen auf ihre feldt" (218).
Mit dieser Urkunde besitzen wir eine erste indirekte Erwähnung der in Diekhof angelegten ritterschaftlichen Wassermühle. Sie lag südlich des ehemaligen Diekhofes, des alten Hofes am „Stau-Teiche", und damit nordöstlich des späteren Schlosses und wurde durch das Wasser der "Schaalbeke" angetrieben. Erhalten hat sich bis heute der Mühlenhügel mit Fundamentresten und ausgebaggerten Holzbalken etwa 60 m südlich der Landstraße nach Neukrug.

Zu dem alten Gute Diekhof gehörte 1548 nur "eine kleine Feldscheide, auf 6 ½ Hufen geachtet" (219). Bereits 1451 hatten Sophie Voss und ihr Sohn Hans ihren "deel imme hove tome Dike unde an der molen" an Lüdeke Hahn zu Basedow verpfändet. Dieser Pfandbesitz wurde 1462 durch Hans Voss nochmals bestätigt mit der Zusicherung des Vorkaufsrechtes für Lüdeke Hahn. Der Besitzwechsel erfolgte auch tatsächlich im Jahre 1480 noch zu Lebzeiten des Lüdeke Hahn, der „den hoff tome Dyke mith der molen" die halbe Feldmark Drölitz und die Hälfte des Dorfes Liessow für 3617 lüb. Mark erwarb (220).

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges erlitt Diekhof größere Zerstörungen, bei denen 1638 auch die Wassermühle abbrannte (221). Sie muss jedoch bald wieder aufgebaut worden sein, denn im Jahre 1837 wurde die Windmühle in Liessow dem Diekhofer Wassermüller mitverpachtet (222).
Damit enden auch schon die spärlichen Nachrichten über die Diekhofer Wassermühle. Jedoch die Aufzeichnungen der Kirchenbücher beweisen mit den Namen der Müller, dass die Mühle mindestens noch bis zum Jahre 1863 betrieben wurde. Auch die heute noch erkennbaren Reste der Mühle zeigen durch ihren Erhaltungszustand, dass sie noch recht lange gearbeitet hat.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1654

 

  Johann Paul  (223)

  1655 - 1656

 

  Thies Christoffer  (223)

  1657 - 1668

 

  Günther Wulff  (223)

  1669

 

  Chim Derckhof  (223)

  1704

 

  Friedrich Lemke  (224)

  1713

 

  Simon Prager  (223)

  1740 - 1742

 

  Schiemack  (225)

  1747

 

  Stüdemann  (225)

  1749 - 1769

 

  Jochim Christoph Meyer  (220), (222), (225), (226)

  1770 - 1801

 

  Johann Christoph Erich Schultz  (220), (222)(225), (226)(227), (229)

  1802

 

  Johann Christian Ludwig Strack   (226)

  1803 - 1814

 

  Friedrich Eggert  (220), (225)(226)

  1815 - 1822

 

  Friedrich Volrath Weckmann  (220), (225), (228)

  1827 - 1829

 

  Friedrich Wilhelm Ludwig Wendhausen  (225)(226), (229)

  1831 - 1854

 

  Friedrich Johann Carl Quandt  (225), (229)

  1855 - 1856

 

  Ludwig Christian Heinrich Helms  (225)

  1857 - 1863

 

  Johann Carl Theodor Behrends  (225), (229)

 



Abb. 38: Lage der Diekhofer Wassermühle, 1764
(Ausschnitt aus der Direktorial-Vermessungskarte von dem "Adelichen Guthe Diekhof", Staatsarchiv Schwerin)



Abb. 39: Platz der ehemaligen Wassermühle, 1988

 





Nr. 7.)  Die Dobbiner Wassermühlen

Wenn in diesem Zusammenhang gleichzeitig mehrere Wassermühlen behandelt werden müssen, dann hängt das mit der Tatsache zusammen, dass sich die in Dobbin teils gleichzeitig, teils nacheinander bestandenen Wassermühlen an Hand der Urkunden kaum trennen lassen. Angetrieben wurden sie aber alle von der in den Krakower See fließenden Nebel.

Die erste Erwähnung einer Wassermühle stammt aus dem Jahre 1572 (229). Zu dieser Zeit soll die erste Walkmühle angelegt worden sein, über die sich Mathias Sydow, Pfarrer zu Dobbin, im Jahre 1574 beklagte, da "der Junker eine Walkmühle gebaut auf Kirchengut, und das Gotteshaus-Holz hauen lassen, da auch die Walker ab- und verbrennen, was drin. Acker ist von der Pfarre genommen und zur Mühle gekommen, davor giebt der Müller noch dem Pastor 9 Witten, das ist früher 4 Scheffel weizen gewesen; das heißt nun Mühlenkamp" (230).

Eine zweite Walkmühle, auch als Papiermühle bezeichnet, muss bald darauf angelegt worden sein. Jedenfalls erbat 1613 Claus Barold, der Besitzer von Dobbin, die landesherrliche Zustimmung zur Verpfändung seiner Wassermühle, die hier erstmalig erwähnt wurde, und der beiden Walkmühlen an Reimar Preßentin zu Prestin: „ ... nicht allein meine Wassermühlen und beiden Walkmühlen mit allen ihren ein- und ausflüssen, auch sampt den dazu gehörigen Mühlengästen, welche von alters dahin gemahlen" (231).

Als Hans Barold im Jahre 1627 sein Gut Dobbin an Johann von Walsleben verpfänden musste, da wurden diesem auch die Mühlen überlassen. Wahrscheinlich war die Kornmühle, die unmittelbar südlich des Dorfes am Übergang über die Nebel lag, mit einer der beiden Walkmühlen verbunden, da wir für diese Mühle später auch die Bezeichnung "Walkmühle" finden. Sie wurde anscheinend bald darauf zu einer Ölstampfe umgerüstet (232).

Der 30-jährige Krieg ging auch an Dobbin nicht spurlos vorüber. Während die Kontributionslisten des Jahres 1634 noch von einem Kornmüller und „zeryen ledigen walkmüller" sprachen, wurden ein Jahr später nur noch der Kornmüller und ein Walkmüller erwähnt. Im Jahre 1637 war das Dorf durch Krieg und Pest fast völlig zerstört und verwüstet. Die noch verbliebenen 7 Bauern hatten sich nach Krakow geflüchtet, wo sie ein jämmerliches Dasein fristeten. In diesem Zusammenhang wurden sicher auch die Wassermühlen weitgehend zerstört, denn seit dem Jahre 1651 war nur noch von einer Kornmühle die Rede (233), (234).
In dem Beichtkinderverzeichnis des Jahres 1704 wurde der Müller Jochim Spangenberg genannt, der neben der Kornmühle auch wieder eine Walkmühle betrieb. Vielleicht handelte es sich dabei um die Mühle, die nach einer Handskizze von Jürgen Ernst Barold aus den Jahre 1714 etwa einen km unterhalb des Ortes am rechten Nebelufer lag (235).  Auf alten Karten findet sich an dieser Stelle noch der Flurname "Walkmöhl". Die Mühle muss aber bald in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein, denn in den Jahren 1713/1714 konnte sie nicht mehr verpachtet werden und wurde nur noch durch einen Knecht des Hofes betrieben (236). Sie muss bald danach untergegangen sein, denn später wurde sie nie wieder erwähnt.
Als von Barold 1714 mit dem Hamburger Kaufmann Franz Christian Müller über die Anlage einer Glashütte auf seinem Gebiet verhandelte, da wurde u.a. vereinbart, dass die Glashüttenleute "das Korn in der Dobbinschen Mühlen mahlen zu lassen" hatten (237). Einige Jahre später, 1731, schloss von Barold mit dem Sohn des Glasmeisters Müller erneut einen Vertrag über die Anlegung einer weiteren Glashütte ab und vereinbarte, dass "die Glaßhütte gehalten, nach der Dobbiener Mühle mahlen zu lassen, dagegen der Herr Major von Bahroldt den Müller zum billigen Matten anzuhalten verspricht" (238).

Aus einem Taxations-Protokoll, aufgestellt im Jahre 1767 wegen Überschuldung des Gutes Dobbin, ist zu ersehen, dass der Wassermüller eine jährliche Pacht von 175 Rt zu zahlen hatte (239). Die Direktorial - Vermessungskarte von 1768 kannte ebenfalls nur noch die Mühle südlich des Ortes (240).

Zu einem tragischen Unfall kam es am 18.11.1797, als der Müller Jochim Peters, der die Mühle seit 1777 gepachtet hatte, zwischen die Kammräder geriet und dabei tödlich verletzt wurde (241)3.
Im Jahre 1805 bestand das Mühlengehöft aus dem 17,5. x 9,3 m großen Mühlenhaus und einer Scheune von 13,4 x 11,6 m Größe (242).

Der neue Besitzer von Jasmund, er hatte das Gut 1829 übernommen, meldete im Jahre 1830, dass er die Wassermühle etwas weiter vom Dorfe entfernt verlegt hatte. Dieser Neubau lag an dem heute noch bekannten Platz südlich der Nebel an der Straße von Dobbin nach Glave und bestand seiner Zeit aus dem 19,7 x 12,8 m großen Mühlenhaus, einem 8,75 x 4,6 m großen Stall und einer Scheune von 16,9 x 10,2 m. Im Jahre 1855 aber hatte man bereits die Nebengebäude erweitert: Die Scheune war auf eine Größe von 24,7 x 12,8 m gebracht und dazu noch ein zweiter 34,6 x 10,2 m großer Viehstall errichtet worden (243). Mit der im weiteren Verlauf an Stelle des Wasserrades eingebauten Turbine hat die Mühle dann noch bis zum Jahre 1949 mit Wasserkraft gearbeitet, bis sie endgültig stillgelegt wurde (244).

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1655 - 1656

 

  Hans Köpke  (234)

  1664 - 1675

 

  Hans Güsloff  (234)

  1690 - 1691

 

  Abraham Spangenberg  (234)

  1692 - 1693

 

  Witwe Spangenberg  (234)

  1694 - 1704

 

  Joachim Spangenberg  (234), (235)

  1705 - 1709

 

  Jochim Heinrich Lutter  (234)

  1715

 

  Christoph Isenberg  (234)

  vor 1723

 

  Rustorf (232)

  1737

 

  Johann Mohnke (232)

  1740 - 1751

 

  Johann Topp  (241)

  1761

 

  Prebbin  (245)

  1764

 

  Flinck  (241)

  1765 - 1766

 

  Friedrich Huhn  (241), (245)

  1769

 

  Christian Nikolaus Garder  (241)

  1770 - 1771

 

  Ernst Blühm  (241)

  1773 - 1774

 

  Jacob Bleich  (241)

  1775 - 1776

 

  Kunckel  (241)

  1777 - 1797

 

  Joachim Friedrich Peters

  1802 - 1807

 

  Johann Current  (241)

  1810 - 1812

 

  Johann Framz Zeppelin  (241)

  1812 - 1819

 

  Johann Friedrich Ilenfeld   (241), (245)

  1821 - 1823

 

  Johann Friedrich Hagen  (241)

  1825 - 1830

 

  Friedrich Christian Peters  (241)(246)

  1830 - 1835

 

  Friedrich Wilhelm Schulz  (241)

  1838

 

  Friedrich Johann Joachim Scheuermann  (241)

  1841

 

  Johann Joachim Peters  (241)

  1849 - 1857

 

  Heinrich Georg Carl Peters  (241)

  1863

 

  Christian Ludwig Sommer  (241)

  1870

 

  Joachim Schwede  (241)

  1870

 

  Niehusen  (241)

  1871

 

  Johann Carl Theodor Gustav Wilhelm Eichholz   (241)

  1884

 

  Martin  (241)

  1885 - 1886

 

  August Heinrich Gustav Gundlach  (247)

  1890 - 1896

 

  Friedrich Christian Heinrich Göllnitz  (247)

  1896 - 1906

 

  Ludwig Heinrich Christian Göllnitz   (243), (247)

  1914

 

  Karl Johann Friedrich Schröder   (247)

  1918 - 1923

 

  Helmuth Ernst Christoph Friedrich Raabe   (244), (247)

  1937

 

  Willi Johann Ernst Friedrich Raabe  (238)

  1938 - 1949

 

  Raabe (sen. u. junior)  (244)

 

    Quellennachweis :

   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin

 



Abb. 40: Lageplan mit der Walkmühle am rechten Nebelufer, 1714 (230)



Abb. 41: Lage der Kornmühle, 1768
(Ausschnitt aus der DVkt (231)



Abb. 42: Lage der Wassermühle, 1805 (232)



Abb. 43: Situationsplan der Mühle, 1805
1 = Mühlenhaus 17,5 x 9,3 m; 2 = Scheune 13,4 x 11,6 m
(Umzeichnung eines Planes nach (232)



Abb. 44: Situationsplan der Mühle, 1843
1 = Wohnhaus mit Mühlenwerk 29,7 x 12,8 m; 2 = Stall 8,7 x 4,6 m; 3 = Scheune 16,9 x 10,2 m
(Umzeichnung eines Planes nach (232)



Abb. 45: Gebäude der ehemaligen Dobbiner Wassermühle, 1989

 





Nr. 8.)  „Drüsewitzer Mühle" in Gr. Ridsenow / Wesselstorf

Eigentlich gehörte diese an der "Polchow" gelegene ehemalige Wassermühle nach Wesselstorf / Landkreis Rostock. Wenn sie doch bei den Mühlen des ehemaligen Kreises Güstrow behandelt wird, dann deshalb, weil sie als „Grenzmühle" zwischen den Gemarkungen der Güter Gr. Ridsenow und Wesselstorf lag und ihre Überreste heute noch an dem diese Dörfer verbindenden Feldwege zu erkennen sind.

Urkundlich wird diese Mühle nur sehr selten erwähnt. Das älteste Schreiben, in dem die Mühle genannt wurde, ist undatiert, wurde aber in der Regierungszeit der Herzöge Heinrich und Hans Albrecht zwischen 1547 und 1552 abgefasst. Wegen eines ausgebrochenen Streites versuchte Gebhard von Moltke seine Rechte an den Depzower und Drüsewitzer Mühlen gegenüber der Familie Preen zu beweisen. Dazu führte er, mit der Bestätigung durch verschiedene Zeugen, u.a. folgendes an:

" ... 5. Item war, das vor altenn jarenn zv wesselstorff unnd hart ann drusewitze ein andere Mulhe sampt einer walckenn Mulhenn gelegenn, welche den Molhtken alleine zugestandenn.
6. Item war, das solche alte mulh stath, gedachter mulh nach heutiges noch augenscheinlich ligt.
7. War, das de Molthckenn solche alte vorfallen mulhe widerumb bey drusewitze uff iren grundt unnd boddenn unnd uff ire unkost erbuwedt und uff eine gelegener stede verlegt habenn.
8. Item war, das solche erbawte Mulhe allewege die drusewitzer mulhe genomet wordenn unnd das sich die Molthcken der Mulhe alleyne gebrauchet.
9. Item war, das vonn solchem allenn und einem iglichen in sonderheit, zv drusewitze unnd anderenn umbeligten urthenn unnd dorfferenn ein gemeinn geschrey unnd sage sey "
(248).

Bei dieser Urkunde kann es sich nur um die Erwähnung der Grenzmühle an der „Polchow" gehandelt haben, die damals bereits verfallen war. Ob die heute noch erkennbaren Reste von dieser Mühle stammen oder von dem an "gelegener stede" errichteten Neubau, lässt sich zur Zeit nicht entscheiden.
Als im Jahre 1607 Melchior Moltke seine Güter Wesselstorf und Ridsenow auf 6 Jahre verpfändete, da erwähnte er ausdrücklich "auch die beiden Deptzower und Wesselstorfer Mühlen, mitt deren Mühlen Pechten, ...„ (249), (250). Im Zusammenhang mit einem Prozess wurde im Jahre 1651 das Gut Wesselstorf taxiert und dabei festgestellt, dass "die Wesselsdörffer Mühle, woranß daß diese Korn (Mühle) nacher Drüsewitz gehöret, ist gantz ruiniret, wie auch darbey die Teiche seind zu gewachsen " (251).
Danach scheint die Mühle endgültig in den Wirren des 30-jährigen Krieges untergegangen zu sein, denn 1671 verkaufte Joachim Friedrich Moltke dem Landrat von Leisten das Gut Wesselstorf nur noch "mit Mühlenstätten"; die Mühle selbst wurde nicht mehr genannt (252).
Im Jahre 1720 musste Jochim von Moltke seinen Besitz erneut verpfänden. In dem Vertrag wurde u.a. nur aufgeführt, dass die "fischerey, worunter der große teich, wo die scheide zwischen großen Ridsenow und Wesselstorf durchgehet, einbegriffen und gantz abgetreten wird"< (253).
Von der Mühle selbst war also nicht mehr die Rede, nur noch von dem Mühlenteich. Die Direktorial-Vermessungskarte von 1769 kennt für diesen Platz aber noch den Flurnamen „Oll Möhl" (254).

  



Abb. 46/47: Ehemaliger Standort der "Drüsewitzer Wassermühle", 1988

 





Nr. 9.)  "Gottiner Mühle" in Krassow, Ot von Roggow

Die ritterschaftliche Mühle in Krassow hatte ihren Namen nach dem 5,5 km nordöstlich gelegenen Gut Gottin erhalten, weil sie seit alter Zeit zum Besitz dieses Gutes, das heute außerhalb des ehemaligen Kreisgebietes liegt, gehörte. Wie Gottin in den Besitz der Wassermühle und von 2 Kossatenstellen in Krassow kam, ist bisher nicht bekannt. Die Mühle lag an dem sogenannten "Mühlenbach", der sein Wasser aus dem "Krassow-See" erhält und in den "Wülwenow-See" fließt. Als Flurname ist für den ehemaligen Standort "Die Mühl" überliefert (255).

Die erste bekannte Erwähnung stammt aus einer Urkunde des Jahres 1611. Wegen der Überschuldung des Gutes Gottin wurde der Wert taxiert und dabei die Mühle mit 760 Gulden eingeschätzt. Gottin selbst hatte zu dieser Zeit zwei Besitzer: 2/3 des Dorfes gehörten der Familie von Leisten, das restliche Drittel der Familie Cramon. Als 1614 Joachim von Leisten seinen Anteil an die Gebrüder Cramon verkaufte, da erklärte er in dem Verkaufsvertrag, dass das Gut „zusampt der mühlen binnen Craßow ... mir allein zugehöret mit fischerei ... „  (256).
Im Jahre 1623 übernahm wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage des Gutes die herzogliche Kammer das Bauerndorf Krassow, aber ohne die Mühle und die beiden nach Gottin gehörenden Bauernstellen (257). Der Herzog überließ aber bereits im folgenden Jahr dem Ritter Hans von Oldenburg in Wattmannshagen einen Bauernhof in Krassow „nehest der mühlen belegen" (258). Als 1664  Elisabeth von Cramon ihrem Schwiegersohn ihren Anteil an dem Gut Gottin überließ, wurde gleichzeitig festgestellt, dass die Mühle eine jährliche Pacht von 8 drbt Roggen zu liefern hätte, während der Besitzer der Mühle die Hälfte der Kosten für Mühlsteine und Eisenwerk tragen sollte (259).
Über den Zustand der Mühle aber wurde 1668 vermerkt: „Jochim Beneke, Müller zu Crassow, ist ein alter tauber Mann von 70 Jahren. Seine Frau von 80 Jahren, die zwei Jahr fast bettlägerig gewesen, ist taub und lahmt". Ein Jahr später übernahm bereits sein Nachfolger die Mühle (260).

Zu einer Beschwerde der herzoglichen Kammer in Güstrow über den Krassower Müller kam es im Jahre 1671 mit einem Schreiben an die Besitzerin von Gottin Metta Elisabeth, geb. Cramon, die Witwe des früheren Besitzers Hans Albrecht Hein. Die Kammer beschwerte sich, dass ihr Müller die Äcker und Wiesen in Krassow durch hohen Wasserstau überflutet hätte und deswegen bei „unserem Ambtsverwalter zu Güstrow einige Anzeigen geschehen, ... Als befehlen wir dir hirmit, dass du sofort bei deinem Müller machen sollst, dass er die wasser nicht hoher, als es sich geziemet, ... stauen soll" (261). Daraufhin versprach die Witwe Hein auch, sich sofort zu ihrer Mühle nach Krassow zu begeben und die Beschwerde zu untersuchen. Aber kurz danach berichtete die Güstrower Kammer erneut dem Herzog, dass der Müller das Wasser wieder so hoch gestaut hätte, „dass ein Theil der Ambtswischen unter Wasser stehen und den Schaden, so dadurch geschehen, zum wenigsten auf 7 Fuder Heuw zusetzen". Auch das Korn könne in dieser Erntezeit wegen des hohen Wasserstandes kaum eingebracht werden. Auch wurde über den Müller geklagt, dass er einige Weiden ohne Erlaubnis abgehauen sowie Erde zur Erhöhung seines Dammes am Wege abgegraben hätte (262).
Es waren also allerhand Verfehlungen, die man dem Müller vorwarf. Die Güstrower Kammer kam deswegen im Jahre 1673 zu dem Beschluss, dass der Müller für seine Verfehlungen zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Doch die Witwe Hein stritt alle Vorwürfe ab, die gegen ihren Müller erhoben waren. Die gegenseitigen Beschuldigungen zogen sich noch bis zum Jahre 1675 hin; dann verstummten sie endlich (263).

Nachdem im Jahre 1678 von Vieregge auf Wattmannshagen die domanialen Hufen in Krassow pfandweise übernommen hatte, kam es wegen der Mühle bald wieder zu neuen Streitigkeiten. Im Jahre 1715 hatte der Müller Christian Kalb die Mühle als Erbmühle übernommen. Als er nun mit Zustimmung der Besitzerin von Gottin, es war immer noch die Witwe Hein, bei seiner Mühle in Krassow einen Stall errichten wollte, verweigerte ihm die Frau von Vieregge diesen Bau mit der Begründung, das in Anspruch genommene Grundstück gehöre nicht zur Mühle. Da die vernommenen Zeugen unterschiedliche Aussagen über die Besitzverhältnisse machten, entschied der Herzog Carl Leopold im Jahre 1743, dass der Müller den Stall errichten dürfe. Er musste ihn aber soweit von der Straße zurücksetzen, dass der Wagenverkehr dadurch nicht behindert werden könne (264).

Das Gut Gottin mit der Erbmühle und dem See in Krassow erwarb im Jahre 1766 Hans Josua von der Kettenburg auf Matgendorf, überließ aber bereits im folgenden Jahr seinen Anteil an der Gottiner Erbmühle im Dorfe Krassow „und dem darin gelegenen See, mit den dazu gehörigen Gebäuden und allem, was dabey und darinnen Erd-, Wand-, Band-, Nied- und Nagelfest ist", dem Mühlenmeister Meyer zu Diekhof pfandweise auf 20 Jahre (265).

Im Jahre 1812 hatte der Müller Stielow in Warnkenhagen seinem Nachbarn, dem Müller Kalb in Krassow, Pferde und Wagen wegnehmen lassen, als dieser in Warnkenhagen Korn aufkaufen wollte. Nach Erstattung der Unkosten für die Unterhaltung der Pferde (6 Tage) konnte man sich aber recht schnell wieder gütlich einigen (266).
Ein Situationsplan aus dem Jahre 1833 zeigt, dass die Wassermühle in der Zwischenzeit durch den Anbau einer Ölmühle erweitert worden war. Die Größe der Gebäude wurde im Jahre 1841 angegeben mit 19,2 x 8,0 m für das Mühlenhaus mit der Kornmühle und 8,4 x 7,3 m für die Ölmühle. Dazu kamen noch eine 13,1 x 7,6 m große Scheune und ein Stall von 11,3 x 3,5 m (267).
Bereits im Jahre 1819 war die Wassermühle durch eine Windmühle ergänzt worden, die ebenfalls dem Erbmüller Kalb gehörte. Diese brannte aber bereits in der Nacht vom 17. / 18. November 1821 ab, wurde umgehend wieder aufgebaut, um erneut am 21. / 22. Juli 1834 ein Raub der Flammen zu werden (268).

Im Jahre 1834 verkaufte der neue Besitzer, der Reichsgraf von Wallmoden-Gimborn, die Güter Roggow und Krassow an Johann Pogge. In dem Vertrag war bestimmt worden, dass die Mühle dem Käufer als Erbmühle überlassen wird und der Müller nur ein Erbstandsgeld zu entrichten hat  (269).
Doch bereits im Jahre 1836 kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Gutsbesitzer Pogge und dem Erbmüller Kalb. Dem Müller wurde vorgeworfen, das Wasser zu hoch aufzustauen und dadurch die Wiesen und Weideflächen des Gutes zu überfluten. Das Patrimonialgericht zu Roggow entschied am 13. Juni 1836, dass „der Beklagte, da er eingeständlich das Wasser im Mühlenteich und oberhalb desselben dergestalt übermäßig aufgehalten und gestauet, daß dadurch der Ablauf des Wassers von den Wiesen und Weiden des Herrn Klägers ungebührlich verhindert und verzögert worden, schuldig, sich in Zukunft solcher übertriebenen Wasser-Stauung gäntzlich zu enthalten, und binnen 3 Tagen das im Mühlenteich und oberhalb desselben aufgestauete Wasser so weit ablaufen zu lassen, daß dadurch die Wiesen und Weiden des Herrn Klägers vom Wasser befreiet werden, auch die durch den Rechtsstreit erwachsenen Kosten allein zu tragen, und binnen 14 Tagen ... dem Herrn Kläger zu erstatten" (270).
Die Klagen über den Erbmüller Kalb rissen aber nicht ab. Einmal hatte er ein erworbenes Fass mit Branntwein nicht bezahlt, dann ließ er wieder mehr Kühe und Schafe auf der Krassower Feldmark weiden, als ihm vertraglich zustand. Mit dem Jahre 1836 brechen aber auch alle weiteren Nachrichten über die Wassermühle ab (271).
Erwähnt wurde in den Jahren 1842 und 1848 nur noch die wieder aufgebaute Windmühle (272). In dem Bachlauf zeigen heute noch 3 Staustufen den Platz der ehemaligen Wassermühle; die Gebäude sind inzwischen alle abgerissen.

Bekannte Namen der Müller :

  1622

 

  Cord Perlle  (260)

  1663 - 1669

 

  Jochim Benecke  (260)

  1671

 

  Matthieß Bohruth   (260)

  1673

 

  Jürgen Christoffer   (260)

  1680

 

  Jacob Lembcke, sen.

  1680 - 1690

 

  Jacob Lembcke, jun. +  Jacob Lembcke, sen.

  1691 - 1696

 

  Hans Wilcke   (260)

  1701 - 1706

 

  Witwe Wilcke   (260)

  1707 - 1715

 

  Jacob Lembcke  (260)

  1715 - 1754

 

  Christian Kalb, (Erbmüller)  (273)

  1756 - 1759

 

  Daniel Kalb   (273)

  1760 - 1763

 

  Christian Kalb   (273)

  1770 - 1799

 

  Carl Kalb, sen. (Calbo) (273), (274)

  1799 - 1805

 

  Joachim Friedrich Kalb, jun. (Calbo) (261)(273)

  1805 - 1806

 

  Carl Christian Kalb, jun. (Calbo) (273), (275)

  1806

 

  Daniel Kalb  (275)

  1806 - 1818

 

  Johann Jochim Kalb  (276)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin

 

  



Abb. 48: Die "Gottiner Mühle" in Krassow,1759, Ausschnitt aus (255)

Abb. 49: Standort der ehemaligen „Gottiner Mühle", 1988

 





Nr. 10.)  "Hägerfelder-„ oder "Prüzer - Wassermühle"

Der Name "Hägerfelde" erscheint in den Urkunden zum ersten Male im Jahre 1612 als "auf dem Häger Felde" (277). Diese Feldmark wurde aber bereits 1362, sie stieß damals noch bis an die Südspitze des Karcheezer-Sees, als "Bartrammeshagen" bezeichnet. Zu diesem inzwischen untergegangenen Hof gehörte eine Wassermühle, von der im Jahre 1375 berichtet wurde, dass ein Vikar der Güstrower Domkirche eine jährliche Pacht zu bekommen habe "aus der Muhlen zu Bertrameßhagen von dem Muller, der nu is, und seinen nachkomlingen" (278).

Es deutet alles darauf hin, dass es sich bei dieser Mühle um die Vorgängerin der späteren Hägerfelder- oder Prüzer-Wassermühle gehandelt hat. Sie lag an einem kleinen Bach, der den Upahler See zum Karcheezer-See hin entwässert, an der Straße von Lohmen nach Prüzen, etwa 800 m nordwestlich des heutigen Dorfes Hägerfelde.
Die nächste Nachricht über diese Mühle stammt erst wieder aus dem Jahre 1580, als Jochim Bülow seiner Ehefrau Anna Cramon das Gut Karcheez als Leibgedinge überließ mit "meinem antheil an der prützer Mullen sampt den jerlich Kornpechten und aller gerechtigkeit, nichts davon ausgeschlossen" (279). Diese Anna Cramon war es auch, die man nach dem Tode ihres Mannes der Zauberei verdächtigte und vor das fürstliche Gericht in Güstrow forderte. Als sie nicht erschien, man hatte sie vorsichtshalber in Sicherheit gebracht, zog der Administrator des Stiftes Schwerin, der Herzog Ulrich II. von Schleswig-Holstein, im Jahre 1620 den Hof Prüzen ein (280).

Im Jahre 1612 hatte bereits Gerd von Coeln zu Gr. Grabow das Gut "Hegerfelde mit darzu belegenen Mühlen" von den Gläubigern des von Bülow übernommen, gab es aber bald wieder an Melchior Moltke zu Raden ab (281), 282.

In einem "Inventarium des Gutes Karcheez" aus dem Jahre 1629 ist auch das "Heger Feldtt" mit der "Prützer Mühle" aufgeführt, die folgendermaßen beschrieben wurde: "Davon die helffte nach Kargetz, die ander helffte nach Prützen, so vor 6 Jahren erstlich gebauet, Sechs bindt langk, 2 vache breitt, Das dagk ist gutt, die vache aber undüchtigk. Vorne mitt einem giebel und geklehmett. Hinten der giebel biß an die Balcken geklehmett, oben gezeunet.
Die beiden Seiten gutt, Zu der rechten Seiten eine Abseite gantz mit Streuchen gezeunet.
Die Balcken, Sparen, Sohlen, Haußthür alle gutt.
Die Stube ist zimblich, die Thür mitt ihren Hespen, die Fenster undüchtigk, Ingleichen der Kachelofen, Sonsten ist vor ein geringer Zaun, das übrige gantz bloß.
Das Grundtwerk hatt keinen Boden, undt ist mit Soden auffgesetzett, undt das wasser will durchbrechen, undt ein Ort desselben gestützett.
Der Kamb
(das Kumb) ist zimblich, Das Wasser Ratt gantz gutt, Die Welle mitt Ringen und Zappen.
Gibtt Pacht: Achtzehn drombt, Hatt keinen Acker oder Wiesen, besondern nur eine Wordt, auff 1 Scheffel Gersten."
(283)

Die Mühle war danach recht bescheiden ausgerüstet und nur mit einem Wasserrad versehen.
Im Jahre 1634 war Christoph Grabow als Pfandnehmer auch im Besitz der Meierei „Hegerfelde" und erhielt von dem Pachtmüller, der inzwischen sein gesamtes Vieh verloren hatte, immerhin noch eine Pacht von 10 drbt Korn (284).
Im Jahre 1649 ersuchte der Pächter des Hofes "Großen Prützen" die Besitzerin Frau von Grabow, die den Hof pfandweise übernommen hatte, um Erstattung verschiedener Ausgaben, die im Verlaufe der Nachkriegsjahre notwendig geworden waren. Darunter führte er auch auf: „Weil ich auff der Bauwren offteß anforderung die Mühle habe bawen laßen müssen, und deßwegen die saat zu rechten Zeit nicht bestellen können - 38 Gulden." Aber Frau von Grabow ließ sich auf diese Forderung nicht ein und lehnte sie ab (285). Danach war also auch diese Mühle, wie so viele andere, im Verlaufe des 30-jährigen Krieges zerstört worden und musste erst wieder neu aufgebaut werden.

Im Zusammenhang mit einer Erbteilung des Gutes Prüzen im Jahre 1686 erhielt Lorenz Clevenow, Bürgermeister der Stadt Güstrow, pfandweise die Güter Karcheez und Hägerfelde mit der Mühle, wobei ausdrücklich festgestellt wurde, dass die "Mühle und Feldmark Hägerfelde" nicht der Herrschaft Schwerin, sondern zum Herzogtum Güstrow-Werle gehöre (286).

Joachim Hans von Bülow musste im Jahre 1692 das Gut Hägerfelde erneut für 15 Jahre "mit helffte Mühle" an Matthias Bornefeld in Prüzen verpfänden, der noch im gleichen Jahr auch die andere Hälfte der Mühle von Jochim Christoff Stisser von Wendhausen auf Karcheez erwarb (287).
In einem Vergleich der Gläubiger des von Bülow über die hinterlassene Konkursmasse wurde der Witwe Eva von Bülow im Jahre 1697 ein Betrag von 6000 Gulden zugesprochen, von dem aber abzurechnen sei, "was sie aus der angewiesenen Muhlen undt Schäfferey zum Hegerfelde seithero gehoben" (288).
Im gleichen Jahr kam es zu einem Streit zwischen dem Gutsbesitzer von Wendhausen in Gr. Upahl und dem Pfandinhaber Bornefeld in Prüzen über die Regulierung des Wasserzulaufes aus dem Upahler See auf die Mühle. Bornefeld wurde beschuldigt, das Bachbett verbreitert und vertieft zu haben, um den Wasserzulauf zu erhöhen. Dadurch würde zwar die Leistung der Mühle so erhöht, "daß diese Mühl, die vor diesem nur 7 drömt Korn gegeben, nun 17 drömt gibt", gleichzeitig aber dem See zuviel Wasser entnommen würde (289).
Einige Jahre später, 1701, beschwerte sich von Wendhausen über den Herrn von Bornefeld, weil von diesem "dem Müller auf dem Hegerfelde befohlen worden, das waßer mehr alß vorhin zu stauen", und deshalb "meine Wiesen nothwendig versohren undt verderben müßen" (290).

Christian Friedrich von Bülow hatte inzwischen sein Gut Prüzen im Jahre 1703 wieder einlösen können. Aber bereits ein Jahr vorher beklagte er sich über seinen Nachbarn von Wendhausen,  weil dieser "gantz unchristlicher Weyse bemühet gewesen, die Prützische auf dem Hegerfelde liegende Mühle, deren halbschied (Hälfte) er hiebevor selbst gehabt und meinem Cedenten (Gläubiger) dem Herrn Obrist  Bornfeld verkaufft hat, durch abgrabung des Wassers zu ruiniren, ... daß meine Mühle jetzt gantz trucken stehet, Waß für einen großen Schaden mir daher durch abgang der pro anno sonst vom Müller versprochenen 100 Rt pension zuwachse, ... Allermaßen ich mit meinen Leuten ... anders wohin mahlen, dergestalt nicht allein das Korn über eine Meile weyter fahren lassen sondern auch Matten geben, ja befürchten muß, daß über diesen also erwenden Stillstand meiner Mühle die dahin sonst gewohnet gewesenen freywilligen Mahl-Gäste abgängig werden und im künftigen bey denen Mühlen, die sie nunmehr auß Noth suchen müßen, bleiben" (291).
Nachdem Christian Friedrich von Bülow das Gut übernommen hatte, bekam er 1703 erneut Ärger mit dem Baron von Wendhausen. Dieser wollte sich der Hägerfelder Mühle entziehen und hatte begonnen, in Mühlengeez eine eigene Wassermühle anzulegen. Von Bülow ersuchte den Herzog, dem Baron von Wendhausen den Bau einer Mühle in Mühlengeez zu untersagen, die ihm nur zum Nachteil gereichen und  die Mahlgäste entziehen würde (292).
Ein weiterer Streit entbrannte im Jahre 1766 mit dem Pächter von Gr. Upahl und dem dortigen Pastor über den Stau im Mühlbach. Ein als Zeuge vernommener Einwohner von Gr. Upahl sagte darüber aus: "Die kleinen Leute ... hier im Dorf hätten den Stau immer offen gemacht, wodurch dann die Prützer Mühle zuviel Wasser bekommen. Darauf hätte der Edelmann zu Prützen, als der Vater des jetzigen Herrn Hauptmann von Bülow zu Schönwolde, selbiges wegnehmen und es daselbst, wo es nun befindlich, anbringen lassen. Daß wäre mehr als 50 Jahre her. Der Stau wäre gemacht worden, damit der Prützer Edelmann, als welcher aus dem Upahlschen See durch den Bach das Wasser nach seiner dortigen Mühle bekäme, selbiges zurückhalten könne, wenn es ihm zu viel würde. Durch den Stau hätten die Upahlschen Weiden großen Schaden erlitten" (293).
Nachdem man einen Vorschlag, das Wasser des Upahler Sees bei Überfüllung durch einen neu anzulegenden Graben in den Lenzener See abzuleiten, wegen seiner Undurchführbarkeit verworfen hatte - beide Seen liegen auf gleicher Höhe -‚ einigte man sich 1770 auf eine andere Lösung. Dazu wurde zwischen dem herzoglichen Amte Güstrow, dem Kloster-Amte Dobbertin und dem Kammer-Junker von Bülow vereinbart:

" 1. Ist beliebet worden, daß von dem Ausfluße des Gr. Upalschen Sees an, bis an die Prützer Mühle der von dort an, bis dahin gehende Bach in solchem Maaße ausgetiefet, und erweitert werden solle, daß die um den benannten See belegenen Wiesen, zu aller Zeit ins Trockene gesetzet werden und die Prützer Mühle genugsam Wasser zum Abmahlen behalte. ...
5. Der Stau bleibet an demjenigen Orte, wo er itzo ist, wird aber von seiten des Gutes Prützen so sehr erniedriget, als der Bach ausgetiefet werden wird.
6. An dem Ufer des Großen Upalschen Sees soll ein Wasser-Paß gesetzet werden, über welchen das Wasser zu keiner Zeit treten darf. Würde dies aber dennoch geschehen, und von Seiten Großen Upal, oder Kleinen Upal bey dem Gute Prützen desfalls Beschwerde geführet, und diese nicht gleichselbigen Tages, da sie geschehen, durch Aufziehung des Schüttes abgestellt werden, so soll das Gut Prützen in eine Poen (Strafe) von 3 Rt für jeden Verzögerungstag erlegen, und daneben schuldig sein, alle dadurch verursachte Schäden und Unkosten dem beschwerenten Theile binnen 8 Tagen zu erstatten"
(294).

Dieser mehrmals genannte neue Stau lag etwa 350 m nördlich des Ausflusses aus dem Upahler See. Über ihn wurde 1772 ein Weg mit einer festen Brücke geführt.

Auch der Zustand der Wege war des öfteren Anlass zur Klage. Als die Straße von Karcheez nach Prüzen umgeleitet werden sollte, da sagte ein Einwohner 1787 aus: "Der Weg über die Mühle wäre ein wahrer Mordweg, und im Winter fast garnicht zu fahren. Die Leute, welche nach der Mühle wolten, müßten wenns gefroren wäre, sich immer (durch das Eis) durchbrechen, ..." (295).

Im Jahre 1807 kam es erneut zu einer Beschwerde des Pastors zu Gr. Upahl über den Hägerfelder Müller, da durch die hohe Stauung des Mühlbaches seine Wiesen ständig unter Wasser stünden. Er forderte nicht nur die Ausräumung des Baches, sondern verlangte auch, dass sein Vieh auf die Prüzer Gutsweide genommen würde, bis die Pfarrwiesen wieder trocken wären. Der Pastor schrieb dazu, „daß Wasser stehe 16 Zoll über dem Zielpfost, da doch vom 1. März jedes Jahres an das Wasser dergestalt gehalten werden soll, dass der mit einer eisernen Platte versehene Zielpfost immer zu sehen sey" (296). Darauf antwortete sofort im Gegenzuge der Herr von Bülow: "Der Pastor habe sich im vorigen als auch in diesem Jahr unterfangen, im Anfang des Monats Februar eigenmächtig die Schleuse zu öffnen und das Schütte auszuwerfen, ja sogar im vorigen Jahr das Vorhang-Schloß an der Schleuse zu zerschlagen und fort zu nehmen" (297).
Im folgenden Jahr 1808 ist es der Pächter von Gr. Upahl, der sich am 8. April beklagte, dass "gemeinschaftlich in die Mühlenbach ein Ziel Pfost gesetzet worden, der den 1. Märtz blos seyn solle, er ist aber jetzt den 6. April noch mehr als 1 Fuß hoch unter Wasser und wo der Müller kein groß Wasser nothig hat, ist das Schütt beständig zu" (298).
Obgleich von Bülow am 24. April bestätigt hatte, dass auf Weisung der herzoglichen Kammer das Wasser abgelassen sei, stellte der Pächter von Gr. Upahl am 18. Juni erneut fest, dass es bisher nicht geschehen, "außer wenn der Müller Wasser nöthig hat, ob zwar die bache aufgeräumet worden, so ist itzo das Wasser noch über 1 ½ Zoll über den Zielpfost und das Schütt ist täglich zu, da dieser Pfost aber nach dem Vergleiche am 1. Märtz blos sein solle, so ist uns durch überschwemmung meiner Wiesen und Weide ein schade geworden" (299).
Die Schwierigkeiten mit dem Wasserzulauf zu der Mühle rissen aber nicht ab, sodass 1817 der Müller Peters berichtete, dass "die Ufer dieses Baches an den beiden Seiten so sehr zugefallen, daß nur wenig Wasser hindurchkommen kann, und haben hierdurch bewogen, meine Herrschaften und die Einwohner des Dorfes, da ich fast garnicht mahlen kann, ihr Korn auf anderen Mühlen mahlen laßen müßten". Schon seit Jacobi d.J. habe er " fast garnicht und seit einer kurzen Zeit höchstens täglich 1 ½ Scheffel Korn mahlen können". (300).

Die ständigen Beschwerden zwischen Prüzen und Gr. Upahl über den Wasserstau der Hägerfelder Mühle hatten die großherzoglichen Beamten noch bis zum Jahre 1836 beschäftigt. In den Jahren 1815 und 1843 wurde für das Mühlengebäude eine Größe von 20 x 10 m angegeben (301). Der "Staatskalender für Mecklenburg-Schwerin" vermerkt die Mühle letztmalig im Jahre 1836, während das Gebäude noch bis 1843 bestanden hat, im Jahre 1850 aber mit Sicherheit nicht mehr vorhanden war. Die ständigen Beschwerden wegen Überstauung der Wiesen, die geringe Rentabilität dieser Wassermühle gegenüber den verstärkt erscheinenden Windmühlen und der Ausbau des Straßennetzes werden ihr Ende beschleunigt haben.

Der Platz der ehemaligen Wassermühle mit ihren Gräben und dem Stauteich ist auch heute noch am Rande der Straße von Prüzen nach Lohmen deutlich zu erkennen.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1584

 

  Jasper Wolff  (284)

  1666

 

  Christian Brunschweig  (284)

  1673

 

  Ernst Bollin  (284)

  1694 - 1697

 

  Detloff Clauß  (284)

  1703 - 1704

 

  Jacob Ahrens  (302), (303)

  1705 - 1706

 

  Claus Stoll  (284)

  1707 - 1709

 

  Mathias Arendt  (284)

  1710

 

  Detloff Göhl  (284)

  1713 - 1715

 

  Johann Bohnsack  (284)

  1745

 

  Christian Bartels  (302)

  1745 - 1753

 

  Helmuth Friedrich Schulz  (304)

  1756 - 1759

 

  Kunckel (304)

  1772

 

  Bielefeldt  (305)

  1784 - 1786

 

  Otto Schröder  (304), (306)

  1784 - 1793

 

  Johann Christian Schmidt (304)

  1795

 

  Levin Dertz  (304)

  1798 - 1803

 

  Georg Ehlers  (304)

  1812 - 1814

 

  Heinrich Peters  (304)

  1817

 

  Carl Johann Christian Peters

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Evanglisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 50: Hägerfelder Wassermühle, 1757, (Ausschnitt aus (282))





Abb. 51: Platz der ehemaligen Wassermühle von Hägerfelde, 1988

Abb. 52: Stauteich der ehemaligen Hägerfelde Wassermühle, 1988

 





Nr. 11.)  Wassermühle in Kieth, Ot von Linstow

Der Ort "Kieth" wurde zum ersten Male 1256 als landesherrliche Pfarre erwähnt (307). Da Urkunden über dieses Dorf aus der älteren Zeit nur sehr spärlich erhalten sind, nimmt es nicht wunder, dass die Mühle erstmalig im Jahre 1628 genannt wurde. In diesem Jahr forderte die Kanzlei des Herzogs Wallenstein in Güstrow den Steuereinnehmer in Plau auf, sich auch um die Mühle in Kieth zu kümmern (308).
Die nächste Nachricht stammt erst wieder aus dem Jahre 1735, als Adam Levin von Linstow das Gut Linstow mit Kieth und Bäbelin für 30 Jahre an seinen Schwiegersohn, den Jägermeister Bogislaus Heinrich von Steinstorff, verpfändete mit der "Mühle und Mühlen Stedten" (309).

Im Jahre 1761 übernahm der Glasmeister Johann Christian Seitz, Besitzer von Nossentin mit der dortigen Glashütte, das Pfandgut Linstow mit der abgebrannten Kornmühle in Kieth. Über den Wiederaufbau und die Erweiterung der Mühle schloss er noch im gleichen Jahr am 7. April einen Vertrag mit dem Zimmer- und Mühlenbau-Meister Peter Georg Haupt ab. Darin wurde vereinbart, dass der Baumeister die Mühle nach dem vorgelegten Plan aufbauen sollte. Das Bauholz müsste er selbst zuschlagen. Das Freiräumen des Bauplatzes hatte durch den Baumeister und seine Leute zu erfolgen, während ihm der Bauherr für die Erdarbeiten Hilfskräfte zur Verfügung stellte.
Der Baumeister Haupt sollte diesen Bau unter seiner Aufsicht errichten. Im Falle seines plötzlichen Todes verpflichtete er seinen Sohn Johann Christian Haupt bzw. seine Erben, diesen Bau zu volllenden. Dafür zahlt ihm Herr Seitz den vereinbarten Betrag von 600 Rt in der Art, dass ihm der Betrag nach und nach je nach der Durchführung der Arbeiten übergeben wird, aber so, dass zur Sicherheit noch nach Abschluss der Arbeit ein gewisser Betrag vorhanden ist.
Der Baumeister Haupt verpflichtete sich in einem Zusatzvertrag vom 21. April 1761, nach den übergebenen Zeichnungen zusätzlich eine Schneide-Mühle zu erbauen in einer Länge von 54 Fuß und 20 Fuß breit, die auf Pfähle zu setzen ist. Der Bauherr lässt dazu das Holz für die Schwellen und Grundpfähle sowie für die Böden auf seine Kosten schneiden. Auch den Sägelohn für die Holzarbeiten übernimmt der Bauherr. Bei der Ablieferung der Sägemühle zahlt Herr Seitz zusätzlich den Betrag von 145 Rt. (310).

Für die Kornmühle erwarb Seitz 1762 von der Stadt Güstrow das Werk einer nicht mehr benötigten „Wassermühle mit dem dazu gehörigen Eisen-Geräth und Mühlensteinen" für 100 Rt  (311). Dabei handelte es sich keineswegs um eine ehemalige Wassermühle, sondern um die 1761 bei der Gleviner Mühle angelegte „Ross-Mühle", die der dortige Müller wegen techn. Mängel nicht übernehmen wollte. Nachdem die Güstrower Stadtkämmerei bestätigt hatte, "daß das Werk an sich unbrauchbahr sey, und wenn es nutzbahr gemacht werden solte, eine gantz neue Einrichtung erfordern würde, die Steine auch nicht zu den hiesigen Stadt-Mühlen gebrauchet werden könnten, mithin die Stadt-Cämmerey nicht profitable seyn würde, ein so unnützes Werk länger zu conserviren, zumahlen um des willen der Glevinsche Müller ein Gebäude entbehren müßen, wofür er sonsten jährlich eine gewisse Miette der Cämmerey erlegt hätte,...", wurde dem Verkauf zugestimmt (312).
Die von dem Schmiedemeister Johann Lothsch ausgestellten Rechnungen zeigen, dass das verarbeitete Eisen damals nach Gewicht abgerechnet wurde. So wurde neues Eisen mit 8 bis 10 Schillinge pro Pfund Gewicht, altes oder vom Kunden geliefertes Eisen mit 3 Schillingen je Pfund berechnet  (313).

Die Mühle mit ihren 3 Gängen (Korn-, Graupen- und Ölgang) sowie die Sägemühle waren ein für die damalige Zeit schon beachtliches Werk auf dem Boden eines Rittergutes. Aber bereits 1766 brannte die Mühle erneut ab. Ein Jahr später erhielt der Zimmermeister Wedermann den Auftrag, die Mühle mit 5 Gesellen für 140 Rt wieder neu zu errichten. Da von dieser Summe bei der Ablieferung nur 100 Rt ausgezahlt wurden, kann nur ein Teil der Mühle durch das Feuer zerstört worden sein.
Völlig abgebrannt war wohl nur die Schneidemühle, die von diesem Zeitpunkt an nie wieder erwähnt wurde. Dafür errichtete man einen neuen Stall von 27 Fuß Länge und 18 Fuß Breite (314).
Als im Jahre 1775 die Mühle neu auf 6 Jahre verpachtet werden sollte für eine jährliche Pachtsumme von 155 Rt, die der bisherige Pächter Meyer auch gezahlt hatte, da war keiner der erschienenen Interessenten bereit, diesen Betrag zu bieten. Es musste deshalb dafür ein neuer Termin angesetzt werden. Zu der Mühle gehörten die Scheune und Ställe, sowie 3 Gärten, Wiesen und das in 7 Binnen- und 7 Außenschlägen liegende Ackerland mit einem Ertrag von 24 Scheffel Roggen, 8 Scheffel Gerste, 2 Scheffel Erbsen, 27 Scheffel Hafer und 5 Scheffel Buchweizen.
Die Mühlsteine hatte der neue Pächer seinem Vorgänger, dem diese noch gehörten, abzukaufen. Auch die Kosten fü den Verschleiß an den Mühlsteinen und dem Eisenzeug musste der Pächter alleine tragen. Auch sollte ihm erlaubt sein, soviele Kühe, Pferde und Schweine zu halten, wie er sie im Winter durchfüttern kann.
Alle Bewohner des Gutes und die Einwohner vom Hof Malkwitz waren verpflichtet, ihr Korn auf der Kiether Mühle mahlen zu lassen. Reparaturen an der Mühle, welche nicht über 2 Rt gehen, bestreitet der Müller aus seinen eigenen Mitteln (315).

Im Jahre 1797 musste nach dem Tode des Pfandinhabers Seitz der Besitz wegen Überschuldung taxiert werden. Dabei wurde festgestellt, dass "die Mühle und des Müllers Hauß ... abgebrannt ist" - zum erneuten Male. Doch bereits ein Jahr später bestand das Mühlengehöft wieder aus dem 19 x 10 m großen Wohnhaus mit der Mühle, einer Scheune von 10,8 x 8,0 m Größe und 2 Ställen, die 5,5 x 4,4 und 7,6 x 4,4 m große waren (316).
Die Seitz‘schen Erben beschwerten sich im Jahre 1798 über den Pächter des Malchower Klostergutes Malkwitz, weil er und seine Leute plötzlich ihr Korn nicht mehr zur Kiether Mühle brachten. Obgleich die Klosterverwalter behaupteten, sie seien nur freiwillige Mahlgäste dieser Mühle gewesen, bestand ein Vertrag aus dem Jahre 1771 zwischen der Klosterverwaltung in Malchow und dem Pächter der Güter Malkwitz und Drewitz, in dem festgelegt worden war, dass "der Herr Pächter nebst seinen Einwohnern zu Malvitz verbunden, das Korn auf die Kiether Mühle mahlen zu lassen, gleichwie Drewitz nach der Wangelinschen Mühle verwiesen wird" (317). Als auch noch der Kiether Mühlengeselle bestätigte, dass er "für seinen Meister das Korn von den kleinen Leuten zu Malkwitz selbst geholet, wofür solche dem Meister jährlich eine Gans zu Michaelis gegeben", da entschied der Herzog im Jahre 1803, dass das Gut Malkwitz auch weiterhin der Kiether Mühle zwangspflichtig sei (318).

Die Kiether Mühle lag 200 m nördlich der Kirche des Ortes am Ufer der Nebel, die hier, aus dem Linstower See kommend, aufgestaut wurde. Über den Kiether Mühlendamm führte eine alte Fahrstraße, die von Güstrow über Hoppenrade, Kölln, Ahrenshagen und Serrahn nach Malchow, Wittstock und Berlin führte (319).
Als am 23. / 24. August 1811 erneut sämtliche Gebäude des Mühlengehöftes abbrannten, da kamen auch zwei mit Salz beladene Fuhrwerke und die Pferdegespanne um. Die Fuhrleute hatten in der Mühle übernachtet und konnten nur mit Mühe das nackte Leben retten (320).
Es deutet alles darauf hin, dass die Mühle regelmäßiger Übernachtungsort für die von der fürstlichen Saline in Bad Sülze über Tessin, Depzower Mühle, Laage und Güstrow kommenden Salzfahrer war. Darauf weist auch die Erwähnung eines besonderen "Gastpferdestalles" bei der Mühle in späteren Jahren hin.
Das Mühlengehöft wurde nach dem Brande sofort wieder aufgebaut, denn im Jahre 1815 wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der Güter Linstow, Kieth und Bäbelin ein Müller Knuth erwähnt, der für die Mühle eine jährliche Pacht von 350 Rt zu zahlen hatte (321). Bereits im Jahre 1825 standen wieder ein 23 x 15 m großes Mühlenhaus, ein Pferdestall von 9,3 x 6,7 m Größe, eine Scheune von 9,3 x 3,5 m und eine angebaute Brennerei von 11,6 x 8,4 m Größe (322).

Ein Inventar-Verzeichnis aus dem Jahre 1826 beschrieb die "Wassermühle zu Kieth nach Linstow gehörig" folgendermaßen:

" 1. Das Wohnhaus, worin auch das Mühlenwerk, ist ein Stockwerk hoch, 9 Gebinde lang von tannen Holz mit tannen Sohlen gebaut und das Fachwerk von Ziegelsteinen, die mit Kalk verstrichen sind, gemauert. ... Das Dach ist allenthalben ein doppeltes Zungendach, ... Das Mühlenwerk links an der Diele enthält
    a) vorne den Mahlgang. Kasten, Rumpf und Rand sind in brauchbarem Stande. ... Der obere Stein dieses Ganges ist jetzt erst neu aufgebracht, und mißt 20 Zoll. Der untere Stein mißt 5 Zoll, und ist gebrochen. Zu diesem Gange gehört der vormalige Läufer, welcher allenthalben 7 Zoll mißt und statt des geborstenen Untersteins wiederum als Unterstein gebraucht werden soll.
    b) der Graupengang hierneben hat einen Stein, der 6 ½ Zoll mißt. Die hierzu gehörigen zwei Graupen-Ränder sind beide schadhaft, und nicht mehr ganz brauchbar. Alles übrige des Graupenganges ist gut. Beutelwerk und Sichttücher gehören angeblich dem Müller.
    c) Der Oelgang, welcher mit dem Graupengang zusammenhängt, und zwei Getriebe hat, der Stampfblock und die Stampfen sind noch in brauchbaren Stande, es sind aber die eisernen Platen in den Stampflöchern schon etwas verschlissen. Der Preß-Block mit Preßhammer ist brauchbar und mit vollständigen Eisenbeschlag versehen. Jedoch haben Preß- und Stampfblock Borsten.
Die Welle zu dem Mahlgange nebst Wasserrad ist schlecht, die Kämme mit Getriebe sind noch gut und mit 2 eisernen Ringen versehen. Die inwendige Welle zum Graupengang mit Kammrad und Dreiling ist noch gangbar, letzteres aber schon fehlerhaft. Die Wasserwelle zu den vereinigten Oel- und Graupen-Gängen ist vor einigen Tagen zerbrochen, das Wasserrad ganz schlecht, und muß beides nebst dem Stirnrad neu gemacht werden. Die Daumenwelle der Oelmühle ist noch in brauchbarem Stande.
Die Arche ist der Ansicht nach noch haltbar, doch sind die oberen Balken nebst Platen schon vermodert und hat die Arche selbst mehrere bedeutende Wasserlecken.
Die Mühlschalung des Mühlenteichs ist auch schlecht. Im Mühlenteich ist ein Hädefaß (Faß zur Aufbewahrung von Fischen) von tannen Holz, oben mit Klappe ... . Am Wasserrade des Mahlganges fehlt ein 6 füßiger Wellklotz. Die Gerinne sind auch schon wandelbar.
2. Der Gaststall neben dem Mühlenhaus an der Straße von 4 Gebind und gemauertem Fachwerk. ... Neben diesem Gaststall hofwärts liegt ein Schweinestall, mit diesem gleich lang.
3. Die Scheune hinter dem Mühlenhaus von 5 Gebind mit gemauertem Fachwerk hat eine große tannen Flügelthür. An der Scheune ist süderwärts ein Wagenschauer von tannen Holz mit Lehmwänden angebaut. ... Linkerhand der Scheune ist ein Pferdestall "
(323).

Im Jahre 1827 wurde das Gut Linstow mit Kieth, Hinrichshof, Bornkrug und Kl. Bäbelin, bisher ritterschaftlicher Besitz, von der Großherzoglichen Kammer in Goldberg übernommen. Seit 1826 war der Müller Neumann Pächter der Wassermühle, der dafür jährlich 160 Rt zu zahlen hatte. Im Jahre 1827 wurde festgestellt: "Die ihm verpachtete Mühle sey jetzt wenigstens einer Reparaturen bedürftig. Es müßte nämlich nicht allein das Wohnhaus neu geschaffen werden, sondern es sey auch augenscheinlich und nach Anhörung des Müllers die Arche in so schlechten Umständen, daß in den nächsten Jahren eine große Hauptreparatur nöthig werden dürfte" (324).
Die Instandsetzungen zogen sich bis 1833 hin mit einem Kostenaufwand von 372 Rt, davon übernahm 240 Rt die großherzoglichen Kammer. Erneuert wurden dabei die Mühlenarche mit den Schalungen am Mühlbach und Stauteich, das Mühlenwerk und das Wohnhaus; dazu kamen Reparaturen an dem Gastpferdestall, dem Schweinestall und der Scheune (325).

Im Jahre 1852 tauchte der Gedanke auf, den Ertrag der Linstower Wiesen durch die Anlage einer umfangreichen Bewässerungsanlage zu erhöhen. Voraussetzung dafür sei aber "das Eingehen der Wassermühle zu Kieth, welche bisher von der Nebel getrieben wird. Ihr Bestehen ist mit der Berieselung der Wiesen nicht vereinbarlich, weil das Wasser aus der Nebel zur Bewässerung der Wiesen benutzt werden soll. Die Wassermühle zu Kieth ist von dem Pächter Frank mit 4 Last und 4 Drömbt Aussaat Acker und 10 Fuder Heu von den Hofländereien dotiert, gegenwärtig für eine Pacht von 432 Rt Cour. verpachtet. Danach ist die eigentliche Pacht für die Mühle immer eine sehr geringe, und das Eingehen der Mühle kaum für einen Verlust zu rechnen" (326).

Der Pächter Frank, seit 1844 im Besitze von Linstow, war mit diesem Vorhaben einverstanden, versprach er sich davon doch höhere Einnahmen, und gab noch 1852 zu Protokoll: "Ich bin bereit, dem Eingehen der Wassermühle zu Kieth zu Joh. 1853 kein Hindernis entgegen zu setzen, in der Art, daß ich die Mühle und Mühlenwerke mit den Gebäuden und Hofplatz zur freiesten Disposition zurück gebe. Solte die Großh. Cammer es wünschen, daß nach Joh. 1853 das Mühlenhaus mit den Ställen einem Tagelöhner zur Benutzung überwiesen werde, so bin ich bereit, das Mühlenhaus mit solchen Ställen bis Joh. 1855 unter Verpflichtung der Erhaltung der Gebäude in Nutzung zu nehmen" (327).
Als 1853 der neue Pächter Kuls das Gut übernahm, da stand bereits in seinem Pachtvertrag: "Die Wassermühle mit den dazu gehörigen Werken und mit den zum Mühlengehöft gehörigen Gebäuden zum evtl. Abbruch und zu evtl. Wegnahme insoweit die Werke nicht etwa zu der, nach Bestimmung unserer Kammer vorzuschreibenden Berieselung eines Theils der Linstower und Kiether Wiesen oder aus anderen Gründen zu conserviren sein werden.
In dieser Beziehung ist Pächter zur Erhaltung
1. der Stauschleuse in der Nebel am Hofe Linstow,
2. der Mühlenarche zu Kieth mit der Schleuse, sowie
3. zur Erhaltung und resp. Erhöhung des Dammes zwischen dem Wasser-Bassin vor der Mühle zu Kieth und der vor der Mühlen vorbeiführenden Landstraße verpflichtet"
  (328).

Am 10. August 1854 wurde dann das Ende der Kiether Wassermühle offiziell bestätigt: "Nach Vorschrift wird die Wassermühle zu Kieth mit den dazu gehörigen Werken und mit dem ganzen Mühlengehöft und den dazu gehörigen Gebäuden - soweit von den Werken nicht etwas zu der von dem Pächter Kuls auszuführenden Berieselung der Linstow-Kiether Wiesen oder aus anderen Gründen zu conserviren sein wird - gleich nach Michaelis d.J. öffentlich meistbietend auf Abbruch zum Verkauf kommen" (329).
Der Gutspächter Kuls ersteigerte am 27. Januar 1855 alle Einrichtungen und Gebäude der ehemaligen Mühle auf Abbruch, nachdem der letzte Müller Wieting ausgezogen war. Das ehemalige Mühlenhaus wurde 1856 noch zu 4 Katenwohnungen umgebaut, dann hören wir nichts mehr von der Kiether Wassermühle. Nur der heute noch erkennbare Standort der Mühle und ausgebaggerte Holzbalken sind die letzte Erinnerung an sie.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

                      

  1704

 

  Franz Bosche  (330)

  1736

 

  Börst

  1743

 

  Johann Katzer

  1743 - 1745

 

  Johann Andreas Wilcke  (331)

  1750 - 1753

 

  Philip Vick  (331)

  1754 - 1755

 

  Grunwald  (331)

  1755 - 1759

 

  Gramm  (331)

  1763

 

  Hans Jürgen Möller  (331)

  1764 - 1767

 

  Jensen  (331)

  1767 - 1775

 

  Meier  (331)

  1775 - 1787

 

  Heinrich Warncke  (331)

  1786

 

  Christian Röhl  (331)(332)

  1788 - 1794

 

  David Daniel Röhl   (332)

  1795

 

  Heinrich Preußing  (331)

  1796 - 1798

 

  Johann Preußing   (331)

  1798 - 1804

 

  Levin Dethloff Christoph Lichtwarth  (331)

  1805

 

  Lau  (331)

  1806 - 1812

 

  Johann Timm   (331), (332)

  1815 - 1817

 

  Christoph Johann Knuth  (331)

  1817 - 1810

 

  Johann Haase  (333)

  1819 - 1820

 

  Christoph Haase  (331)

  1821 - 1823

 

  Friedrich Carow  (331)

  1824 - 1826

 

  Joachim Meyer  (332)

  1826 - 1834

 

  Joachim Friedrich Neumann  (331)

  1835 - 1839

 

  Peters  (331)

  1843

 

  Schröder  (331)

  1845 - 1849

 

  Carl Christian Sandberg  (331)

  1853 - 1854

 

  Johann Friedrich Witing  (331)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin
   LKA = Evangliches Landes - Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 53: Kiether Mühle, 1798
1 = Wohnhaus mit der Mühle;
2 = Scheune;
3 / 4 = Stall
(Umzeichnung eines Situationsplanes nach (309)  



Abb. 54: Kiether Mühle, 1825
1 = Müllers Haus mit der Mühle;
2 = Brennerei;
3 = Pferdes- ; 4 = Schweinestall
(Umzeichnung eines Situationsplanes nach (309)




Abb. 55: Platz und Überreste der Kiether Wassermühle, 1988

 





Nr. 12.)  Wassermühle von Kl. Sprenz

Die Mühle wurde erstmals urkundlich im Jahre 1308 erwähnt, als Nicolaus, Fürst von Werle, sie den Brüdern Berthold und Konrad Duding überließ. Sie bestand damals also bereits als landesherrliche Mühle. Die Überlassung war verbunden mit der Zusicherung, dass zwischen Kl. Sprenz und Lüssow auf eine Meile (7,5 km) rechts und links des Mühlbaches keine andere Mühle erbaut werden dürfe (334).
Die Wassermühle lag in Kl. Sprenz an einem Bachlaufe, der aus dem Dudinghausener See, dem Hohen Sprenzer See und dem Papen-See kommt und sich hinter der Mühle mit dem nach Süden fließenden "Mühlbach" vereinigt. Der alte Fahrweg von Hohen Sprenz nach Klingendorf überquert hier heute noch den Bach (335).
Bachaufwärts lag etwa 85 m entfernt ein frühdeutscher Turmhügel, der durch einen U-förmigen Graben gesichert wurde. Er gehörte wohl der Familie von Linstow, die noch bis zum 14. Jahrhundert im Besitze des Hofes Kl. Sprenz war. Turmhügel und Wassermühle sicherten sich hier - wie auch an anderen Orten - gegenseitig (336).

Das Kloster Doberan hatte recht bald die wirtschaftliche Bedeutung dieser Wassermühle erkannt und erwarb sie 1319 von den Gebrüdern Duding für 1300 Mark „mit der Bestimmung, daß sie den Wasserausfluß aus dem See Bucowe (Dudinghausener See ?) in den größeren See von Hohen Sprenz mit seiner Schleuse, die allgemein als Scutte (Schütte) bezeichnet wird, mit dem Abfluß aus eben diesem größeren See von Hohen Sprenz hinter dem Obstgarten in den kleineren See, um diesen dadurch aufzufüllen, und in ähnlicher Weise auch den Abfluß oder Bach des kleinen Sees unter der Brücke mit dem Aalfang in der Schleuse unterhalb der Brücke frei und ungestört besitzen sollen, ... Dazu werden sie den ungehinderten Fischfang im Mühlenteich um die Mühle herum und in den daneben liegenden Seen haben mit der Nutzung des Rohres und jedes Ertrages, der von dem Mühlendamm in den Gewässern und an beiden Ufern bis zu der Stelle, an der der Sabeler Bach in den See hineinfließt, zu erwarten sein kann. ... Niemand soll auch diese Mühle oberhalb behindern, dadurch, daß er, in welcher Ausdehnung auch immer, das Wasser zu seinem Vorteil ausnutzen möchte, noch soll es gestattet sein, daß jemand unterhalb der Mühle den Wasserlauf beansprucht, verringert oder verändert. Und niemand wird unterhalb dieser Mühle bis nach Lüssow hin in einem Abstand von einer Meile irgendeine Mühle, weder eine Wasser- noch eine Windmühle, errichten dürfen" (337).
Zwischen dem Kloster Doberan und den Besitzern des Hofes Kl. Sprenz, den Gebrüdern von Linstow, kam es aber bald zu Meinungsverschiedenheiten wegen der Mühle. Das erste Mal wurde der Streit um ein Ackerstück im Jahre 1325 beigelegt und die Junker gelobten, die Rechte des Klosters an der dortigen Mühle zu beachten (338). Doch im Jahre 1332 ging es wieder einmal um die leidige Überstauung von Wiesen. Man einigte sich aber derart, "daß wir den Brüdern (des Doberaner Klosters) die freie Verfügungsberechtigung erteilt haben, das Wasser vor der Schleuse ihrer vorgenannten Mühle bis zu solcher Höhe zurückzuhalten und aufzustauen, wie der gewöhnlich als "Stoupal" (Staupfahl) bezeichnete Wasserpaß, der dort in dem See als Zwischenzeichen aufgestellt ist, sich erhebt. Wenn dieser Staupfahl abgebrochen oder infolge Alters verbraucht oder herausgezogen werden sollte, muß an seiner Stelle ein anderer von dem gleichen Ausmaße und von der gleichen Höhe, welche der bisher noch unbeschädigte gehabt hat, errichtet werden.
Ebenso wird der Müller ... die Berechtigung haben, zur Winterzeit, wenn es ihm angebracht zu sein scheint, acht Tage hindurch vor der Schleuse der Mühle das Wasser aufzustauen bis zu der Höhe, die ihm richtig erscheint, und es in den oberhalb gelegenen See zurückzudrängen"
(339). Dieser abgeschlossene Vertrag wurde 1336 von dem Fürsten Johann II. ausdrücklich bestätigt (340).
Im Jahre 1347 beschwerte sich das Kloster Doberan wegen eines Verstoßes gegen den ihm zugesagten Mühlenbann durch den begonnenen Bau einer Windmühle in Kritzkow, etwa 3 km südlich von Kl. Sprenz. Der dortige Besitzer musste zugeben, dass der von ihm geplante Mühlenbau innerhalb der Bannmeile der Kl. Sprenzer Klostermühle lag; daraufhin ließ er die Windmühle wieder abbrechen (341).
Doch die Streitigkeiten zwischen dem Kloster und den von Linstow in Kl. Sprenz hörten nicht auf. Über die Pflicht zur Säuberung des Bachlaufes und über die auf der Dorfstraße zeitweilig wartenden Kornwagen der Mahlgäste kam es im Jahre 1387 zu einer Einigung. In der hierüber ausgestellten Urkunde bestätigten die Vettern Heinrich, Henneke und Kurt von Linstow, dass sie "al de breve unde vrygheyt, de dat godeshuz heft, yd zy den heren des landes tho Wenden edder van den Dudynghen edder van unzen elderen, beschermen unde by rechte beholden na unzer macht, ..." (342).

Im Jahre 1423 verbot Herzog Wilhelm nochmals "allen unses landes mannen, ridderen, knapen, vagheden (Vögten), amptluden, borgheren, buren unde inwoners", dem Kloster Doberan durch die Errichtung einer anderen "watermolen ofte wintmolen ... up ene myle weghes" einen Schaden zuzufügen. Gleichzeitig legte er fest, dass die Dörfer Hohen Sprenz, Siemitz, Kritzlow, Göldenitz, Niendorf, Wiendorf und Rukieten "auf ewige Zeiten" in Kl. Sprenz zu mahlen hätten. Sollte jemand gegen diese Weisung verstoßen, so wäre das Kloster ermächtigt, "vormiddelst unsem vaghede ofte lantridere" das nicht entrichtete Mattenkorn zu pfänden 10.
In der Zwischenzeit zeigte die Stadt Güstrow ihr Interesse an der Kl. Sprenzer Mühle, die eine gute Kapitalanlage versprach, und es gelang ihr, diese im Jahre 1442 dem Kloster abzukaufen. Die Bestätigung des Besitzwechsels erfolgte 1452 durch Herzog Heinrich von Mecklenburg (344). Die Stadt Güstrow ließ sich im folgenden Jahr vom Rostocker Magistrat die herzogliche Urkunde von 1423 und damit die zugesagten Privilegien für diese Mühle ausdrücklich bestätigen (345).
Nachdem 1457 Laurentius von Linstow seinen Besitz in Kl. Sprenz seinem Schwiegersohn Ulrich von Drieberg verpfändet hatte (346), verkaufte die Stadt Güstrow diesem 1464 auch die dortige Wassermühle, die vom Güstrower Stadtgebiet wohl doch zu weit entfernt lag (347). Den gesamten Linstow´schen Besitz erhielt von Drieberg endgültig im Jahre 1506 durch die Herzöge Balthasar und Heinrich.
Die Bedeutung der Mühle muss in den Jahren des 30-jährigen Krieges stark abgenommen haben, denn die Kontributionslisten der Jahre 1622-1671 vermerken nur noch einen „Kostknecht" des Gutes auf der Mühle. Trotzdem erhielt Adam von Drieberg 1634 immerhin noch eine Einnahme von „9 drbt 3 Scheffel, alles zu Parchimer maß gerechnet" aus seiner Mühle. Gute Müller waren zu dieser Zeit aber wohl recht knapp, denn nach dem Tode des Müllers im Jahre 1657 musste der Teschower Müller die Mühle in Kl. Sprenz betreiben (348). Dann wurde im Jahre 1677 berichtet: „Der Müller ist ein Mann von 76 Jahren und hat für 8 Wochen sich beide Finger abgemahlen, kann also anitzo nichts thun und lieget in Rostock fürm Arzten; hat einen Stiefsohn in der Mühle, welcher noch unter 14 Jahr ist" (349).

Dann wurde die Mühle erst wieder 1766 erwähnt, als der Besitzer von Dolgen und Kankel, Carl Friedrich von Drieberg, sich geweigert hatte, für Reparaturen an der Mühle Hand- und Fuhrdienste zu leisten, obgleich "es eine so bekannte Gewohnheit, daß bey vorkommenden Bauten der Zwangs-Mühle auf dem Lande, die deren halben zugelegten Mahlgäste die dabei erforderlichen Fuhr- und Handdienste leisten müssen." (350).
Der im gleichen Jahre abgeschlossene neue Pachtvertrag enthielt u.a. die Bestimmungen: "Wenn sollte eine Trockenheit einfallen, daß der Müller nicht viel Wasser, so ist er schuldig und verbunden, die Höfe wie auch die Unterthanen der Güter vor andren Auswärtigen zu befördern. Hergegen soll keiner zu dieser Mühle gehörige Mahl-Gast von hier wegmahlen, welche sind: Kleinen Sprentz, Goldenitz mit dem Bauer Dorfe und darin sich findenden Einliegern, ingleichen die drey Bauern mit ihren Einliegern in Klingendorff wie auch laut Kauf-Contract Dolgen nebst dessen mit den drey Bauern in Kanckel nebst des seel. Poggen Stelle und Einliegern, so nach Dolgen gehören. Diese alle sollen gleich den fürstlichen angehalten werden, daß sie hierher, als ihrer bestimmten Mühle mahlen. Und so sich jemand unterstehen würde, anderswo zu mahlen, so soll er dem hiesigen Müller doch die Matzen geben, und würde es ein solcher zum 2 ten mahle thun, so soll er nicht nur die Matze dem Müller geben, sondern auch von der Herrschaft willkürlich gestraft werden. Sollte sich aber eine unumgängliche Nothwendigkeit finden, etwa einmal anderswo zu mahlen, z.B. wenn sich ein Korn-Mangel finden sollte, und dieser Müller zum Verkauf nicht vorräthig haben, welches aber in einer anderen Mühle zu bekommen wäre, so soll solche Nothwendigkeit doch zuerst angezeiget werden" (351).
Der Streit mit von Drieberg hatte sich bis zum Jahre 1773 hingezogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Bauern aus Dolgen und Kanckel bereits seit Jahren nicht mehr in Kl. Sprenz mahlen ließen, sondern ihr Korn zu der Mühle nach Laage gebracht hatten. Jetzt wurden sie aber unter Androhung von 20 Rt  Strafe verpflichtet, wieder nach Kl. Sprenz zu gehen (352).

Im Jahre 1781 übernahm die herzogl. Kammer in Güstrow das Gut Kl. Sprenz mit der Mühle als Domanialbesitz. Dabei hatte man auch an die herzogliche Amts-Mühle in „Neu-Mühle" gedacht, die in der Vergangenheit durch die Mühle in Kl. Sprenz sehr zu leiden hatte, sodass ihr Pächter ständig um eine Minderung seiner Pachtsumme  gebeten hatte. Mit dem Ankauf der Kl. Sprenzer Mühle erhoffte die herzogl. Kammer  eine Lösung dieses Problems (353).
Inzwischen hatte im Jahre 1787 der Müller in Laage, Joachim Christian Rocksin, der mit seiner Wassermühle und den beiden Windmühlen erhebliche Schwierigkeiten hatte, auch die Wassermühle in Kl. Sprenz gepachtet, um "sowoll die Stadt Laage, als die Strisdorffer, Sabel- und Kanckel’schen Mahlgäste bedienen" zu können. Die vereinbarte Pachtzeit lief jedoch 1804 aus und wurde auch seinem Nachfolger und Schwiegersohn nicht mehr verlängert, obgleich dieser die Kl. Sprenzer Mühle gerne noch länger behalten hätte (354).
Darauf stellte der Mühlenpächter Bahl aus Neu-Mühle im Jahre 1804 den Antrag, ihm zusätzlich auch die Wassermühle in Kl. Sprenz zu überlassen mit der Begründung: "Es wäre die Neumühle insofern also abhängig von der Kl. Sprenzer Mühle, indem diese das Wasser zum Nachteil aufhalten und zulassen könne. Sollte die Absicht bestehen, daß die Kl. Sprenzer Mühle gäntzlich geleget, so würde der Hohen Sprenzer See, wenn nicht zwey schleusen von demselben bis zur gegenwärtigen Kl. Sprenzer Mühle in den Mühlbach angebracht würden, so weit ablaufen, daß bei dem großen Gefälle die Neumühle von gedachtem See gar kein Wasser bekommen könne" (355).
Die Mühle wurde ihm daraufhin noch im gleichen Jahr bis 1829 für eine jährliche Pacht von 100 Rt überlassen, sodass er jetzt das Wasser des Mühlbaches für beide Mühlen regulieren konnte.
In den Jahren 1812 bis 1836 kam es jedoch zu verschiedenen Schwierigkeiten mit der Wasserführung durch die Kl. Sprenzer Mühle. Während es einerseits durch den Stau zu einer Überflutung der Wiesen in Hohen Sprenz und Dudinghausen kam, auf dem Hofe Dudinghausen soll dadurch sogar ein Backofen eingestürzt sein‚ versuchten auf der anderen Seite die Hohen Sprenzer Bauern durch die Öffnung neuer Abflussgräben der Mühle das Wasser zu entziehen, wodurch diese im Jahre 1826 sogar völlig zum Erliegen kam (356). Da sich die Neu-Mühler Wassermühle als leistungsfähiger erwiesen hatte, beschloss die Großherzoglichen Kammer in Güstrow im Jahre 1843, die Mühle in Kl. Sprenz aufzugeben. In dem Pachtvertrag für den Müller Hallier in Neu-Mühle aus dem gleichen Jahre war bereits festgelegt worden, dass die Wassermühle zu Kl. Sprenz „Johannis 1843 gelegt und das gegenwärtige Mühlenwerk sodann durch ein Schüttwerk ersetzt werden, welches in Verbindung mit der zwischen Kl. Sprenz und dem Pfaffen-See belegenen Stau-Schleuse dazu dienen soll, den Wasserstand des Mühlbaches und der dortigen Seen angemeßen zu regulieren. Die Beaufsichtigung gedachter Werke, des Wasserstandes und der Wassergerüste, soll bis auf weiteres dem Pächter der Neumühle anvertraut seyn" (357).
Damit hatte die Wassermühle in Kl. Sprenz aufgehört zu existieren.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1655 - 1657

 

  Heinrich Striephanik  (348)

  1704

 

  Christoffer Kossow  (358)

  1740 - 1757

 

  David Knack  (359)

  1759 - 1764

 

  Stübe  (359)

  1768 - 1773

 

  Christoph Eickhorst   (359)

  1773 - 1777

 

  Johann Gäthke  (359)

  1777 - 1779

 

  Friedrich Korth  (359)

  1781

 

  Jochim Hinrich Meyer  (359)

  1787 - 1797

 

  Joachim Christian Rocksin

  1791 - 1794

 

  Jochim Christoph Hallier  (359)

  1795 - 1797

 

  Ernst Friedrich Schiltz  (359)

  1797 - 1804

 

  Ludwig Heinrich Dehn

  1804 - 1817

 

  Johann Christian Bahl

  1817 - 1829

 

  Johann Friedrich Bahl  (359)

  1829 - 1840

 

  Friedrich Quade

  1840

 

  Johann Friedrich Christian Schröder  (359)

  1843

 

  Hallier

 

    Quellennachweis :

   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin

 



Abb. 56: Die Wassermühle in Kl.Sprenz, 1757
(Ausschnitt aus (335))

 





Nr. 13.)  Wassermühle in Kobrow

Die Kobrower Mühle war eine der kleinen ritterschaftlichen Wassermühlen, deren Bedeutung über den eigenen Gutsbereich nicht hinaus ging. Der Ort, an dem sie einmal gelegen hatte, ist heute durch Meliorationsarbeiten weitgehend umgestaltet und kaum noch zu erkennen. Um sich eine Vorstellung von der Mühle machen zu können, ist man auf die Darstellung der Direktorial-Vermessungskarte von 1763 angewiesen. Danach lag die Mühle mit ihrem Stauteich etwa 500 m nordwestlich des Ortes an einem kleinen zur Recknitz fließenden Bach, der sein Wasser aus einem Quellgebiet südöstlich des Ortes erhielt (360).

Die erste Erwähnung der Mühle stammt aus dem Jahre 1600, als Reimar von Leisten (Lehsten) sein Gut Kobrow an Claus Preen zum Wolde verpfändete "mit Mühlen". Im Jahre 1614 verkauften die von Leisten das halbe Gut erblich an Caspar Winterfeldt mit "Mühlen und Mühlengerechtigkeit" (361).
In den Jahren 1625/26 kam es zu einem Rechtsstreit zwischen Reimar von Leisten und Reimar von Winterfeld, die beide in Kobrow wohnten, "wegen einer Wassermühlen, so alhier zum gute Kobrow belegen, in welcher er mir allerley malitäten wieder den alten und mehr dan über 100 Jahre gehaltenen gebrauch, ohne einiges mein mitbewilligung und consens zu trügen sich gantzlich unternehmen thuet" (362).
Nach dieser Urkunde kann die Mühle bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bestanden haben. Bei dem Streit ging es um die vereinbarte gemeinsame Instandsetzung der Mühle, um die Teilung des Mattenkornes und das Verfahren bei der Ab- und Einsetzung des Mühlenpächters. Noch im Jahre 1651 wurde bestätigt, dass der Müller zu beiden Höfen gehörte  (363).
Obgleich Heinrich von Leisten im Jahre 1632 noch eine Einnahme von 4 drbt aus der Mühle hatte (364), war er ein Jahr später gezwungen, seinen Anteil an dem Gut mit der Mühle für 2000 Gulden an Dr, Gerdeß in Güstrow zu verpfänden. Die Kinder des Heinrich von Leisten verkauften im Jahre 1653 ihren Anteil an Adolph Hans von Plüschow, der im gleichern Jahr auch die andere Hälfte des Gutes „mit Ein- und ausflüssen, gestawet und ungestawet, Mühlen und Mühlenfahrer" pfandweise übernommen hatte (365). Die Mühle war ein Jahr vorher „gantz abgebranndt" (366), wurde aber rechtbald wieder aufgebaut (367). Aber schon 1683 war sie wieder „gantz und gahr baufällig" und wurde zeitweise von einem Knecht des Hofes nebenbei betrieben, „so fast nichts zu mahlen hat" (368).

Bis zum Jahre 1717 war das Gut dann im Besitze der Familie von Plüschow, dann musste diese es an Gustav von Ferber zu Depzow verkaufen "nebst Mühlen, Fischerey, garten usw" (369).
Im Jahre 1757 überließ Christoph Friedrich von Vieregg, dem Kobrow inzwischen gehörte, das Gut Conrad Daniel von Engel. Im Kaufvertrag war bestimmt worden, dass "Herr Käufer den Müller alß Müller in seinem jetzt habenden Contract wohnen zu lassen" habe (370). Dann wechselten die Besitzer rasch hintereinander, bis im Jahre 1825 Joachim Friedrich Glaevcke das Gut mit der Mühle übernahm. Der Kaufvertrag mit dem Holländer und Müller Klingenberg sah vor, dass eie Laufzeit bis Mai 1826 dauern sollte. Er zahlte für die Mühle eine jährliche Pacht von 40 Rt  (371).
Ein Jahr später aber beklagte sich der neue Mühlenpächter Voß über seinen Gutsherrn, "das derselbe auch hinsichtlich der hiesigen Mühle mich spolirt (beraubt), den Besitz und Genuß derselben mir gleichfalls de facto genommen, und auf solche weise mich ganz erwerb- und nahrlos gemacht hat". Dazu bestätigte der Müller und Zimmermeister Schaumann aus Gr. Wokern, dass sich "in der letzten Zeit an 7 Wochen zu Kobrow bei dem dortigen Holländer und Müller Voß aufgehalten, diesem Anfangs die Mühle in Ordnung gebracht und darauf für ihn, der kein gelernter Müller ist, gemahlen ... Ich habe auch selbst gehört, wie der Kobrower Gutsherr Herr Glaevke gleichfalls gegen den dortigen Holländer und Müller geäußert, daß dieser nicht länger die Mühle behalten und darauf mahlen solle" (372).
Der Gutsherr hatte also seine Mühle für so unbedeutend gehalten, dass er sie durch den "Holländer", den Pächter seiner Rinderherde, nebenbei betreiben ließ.

Von 1829 bis 1831 war die Mühle an den Holländer Müller verpachtet, der dafür jährlich 50 Rt  zu bezahlen hatte und bis 1835 von dem Holländer Schultz abgelöst wurde. Der Pächter gab "beim Mahlen dem Kobrower Hofkorn allewege den Vorzug und mahlte metzenfrei, holte das Korn ab, und bringt das Mehl wieder zurück" (373).
Im Jahre 1838 übernahm der neue Besitzer des Gutes Carl Friedrich Strömer die Milchwirtschaft und die Mühle in eigene Regie. Als im gleichen Jahr in der Mühle eingebrochen wurde, da vermerkte das Polizei-Protokoll, dass "das Holländer- und Mühlenhaus allein etwas abgelegen vom Hauptgut" lag und nur von dem Meier, 2 Mädchen und einem Müllergesellen bewohnt wurde (374).

Wie gering die Bedeutung der Mühle war, zeigte sich erneut im Jahre 1848, als sie gemeinsam mit der Schmiede an den Schmiedemeister Heinrich Böhm verpachtet wurde (375). Für die Mühle wurde 1867 eine Größe von 22 x 10 m angegeben. Dazu kam noch bis zum Jahre 1840 eine Scheune, die dann durch einen Stall ersetzt worden war (376). Im „Staatskalender für Mecklenburg-Schwerin" wurde die Mühle 1870 zum letzten Mal aufgeführt. Das Wohnhaus hat noch einige Jahre gestanden, bis es ebenfalls abgerissen wurde.

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1655 - 1657

 

  Jürgen Wulff  (364)

  1690 - 1692

 

  Christian Sermon  (364)

  1693 - 1695

 

  Wilhelm Müller  (364)

  1695 - 1697

 

  Carsten Niekrantz  (364)

  1701 - 1703

 

  Michel Bohl  (364)

  1704

 

  Wilhelm Müller  (364)

  1706 - 1710

 

  Franz Wulff  (364)

  1748

 

  Christian Anders  (377)

  1749 - 1750

 

  Fennerich  (377)

  1754 - 1758

 

  Michelsen  (377)

  1762

 

  Hans Joachim Zülich  (377)

  1787

 

  Joachim Friedrich Scheffler  (377)

  1788

 

  Andreas Peter Jarchow  (377)

  1795 - 1796

 

  Michel Christian Koehn  (377)

  1797 - 1798

 

  Johann Friedrich Esch  (377)

  1798

 

  Christoph Hinrich Willert  (377)

  1801

 

  Johann Heinrich Wolff  (377)

  1806

 

  Hesse  (377)

  1810 - 1812

 

  Samuel Hinrich Rahfus  (377)

  1812 - 1814

 

  Johann Brusch  (377)

  1815 - 1817

 

  Jochim Klingenberg  (377)

  1817 - 1818

 

  Jochim Heinrich August Brusch  (377)

  1818 - 1819

 

  Johann Trünberg  (364)

  1822

 

  Schröder  (364)

  1825 - 1826

 

  Klingenberg

  1826

 

  Voß

  1828 - 1831

 

  Johann Joachim Müller  (377)

  1831 - 1833

 

  Friedrich Martin Andreas Schultz  (377)

  1833

 

  Carl Christoph Weichner  (377)

  1838

 

  Carl Friedrich Strömer  (Gutsbesitzer)

  1845 - 1847

 

  Ludwig Bernhard Otto Mühlendorf  (377)

  1848

 

  Heinrich Böhm

 

    Quellennachweis :

   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin




Abb. 57: Die Kobrower Mühle, 1763
(Ausschnitt aus (360))




Abb. 58: Situationsplan der Kobrower Mühle, 1823
1 = Müllers Haus mit dem Mühlenwerck 22 x 10 m;
2 = Scheune 16,3 x 9,3 m
(Umzeichnung nach (363))

 





Nr. 14.)  Wassermühle in Kölln, Ot von Hoppenrade

Die Köllner Wassermühle gehörte zu den frühen Anlagen, die sich bis in unsere Tage erhalten haben, über die aber nur sehr wenige Nachrichten vorliegen. Die Mühle liegt an einem alten Nebel-Übergang, etwa 11 km südöstlich der Stadt Güstrow. Heute überquert die Fernverkehrsstraße B 103 von Güstrow nach Krakow die Nebel direkt neben der Mühle.

Die erste Erwähnung stammt aus dem Jahre 1339, als Brüning von Kölln der Verpfändung von 12 Mark Pacht aus der Mühle des Dorfes Kölln durch seinen Vetter Johann an das Kloster Malchow zustimmte (378). In den Jahren 1403 und 1406 überließ Gherd von Kölln dem Kloster Dobbertin verschiedene Einkünfte „ute der molen to Kolne" (379), (380). Dann wurde die Mühle erst wieder 1581 genannt, als sich die "Beutler" der Stadt Güstrow über die unbrauchbare Walkmühle in Mühl Rosin und die schlechte Behandlung durch den Müller der "Neuen Mühle" in Güstrow beschwerten, so das sie gezwungen seien, "ihre felle nach der Collenschen Walckmühle" zu bringen (381).

Im Jahre 1619 erfolgte eine Taxierung der Güter Grabow und Kölln, die zur Hälfte Adam von Cölln gehörten. In dem aus diesem Anlass aufgestellten "Inventarium" hieß es: "Mühlenpacht zu Cölln. Der Müller daselbsten gibbt jehrlich ein und dreyßig drompt korns, davon auff Adam von Cöllns hoff kommen sechs scheffel weitzen und fünfzehn drömptt anders korns. Jeden scheffel zu 12 schilling gerechnet, ist 93 Gulden" (382).
Im Jahre 1629 verschrieb Gerd von Cölln seiner Ehefrau zum Leibgedinge "das antheill an dem gute Grabow, so ich von meinem sehl. Vater ererbet, nebenst der halben Grube (heute: Charlottenthal), so ich von meines sehl. Bruders Creditoren (Gläubigern) erkauft, ... auch die Mühlenpachte an Weizen und Rogken, so ich itzo stehende darzu habe, auch den Scheffel so der Müller jährlich gibt, so woll den dienst, welchen er zu leisten schuldig, wie auch das haus zu Güstrow auf der Freyheit daselbst belegen, so ich zum halben theil mit ihren geldern erkauft" (383). Die Dame brauchte aber wohl dringend Geld, denn noch im gleichen Jahr verpfändete sie ihren Anteil an der Mühle für 500 Gulden an Andreas Wedel (384). Durch den 30-jährigen Krieg geriet auch Adam von Cölln in so große finanzielle Schwierigkeiten, „auch die vier gantz wüste bawhöfe zu Kölln, nebenst einer krugstedte undt der alda belegenen halben Wassermühlen" (385).
Diesen nicht gerade sehr attraktiven Besitz überließ Dr. Corfei noch im gleichen Jahr seinem Güstrower Ratsherrn Sigismund Clevenow (386). Die andere Hälfte der Mühle, Gerd von Cölns Anteil, erwarb 1650 Otto Friedrich von Moltke für 1032 Gulden, verkaufte sie aber im folgenden Jahr ebenfalls dem Ratsherrn Clevenow, der dadurch in den Besitz der gesamten Wassermühle kam (387).
Aus dem Jahre 1660 stammt ein "Inventarium über das Guht Grabow und deßen pertinentien", in dem es u.a. hieß:
"Das dorff Cöllen und die Walkmühle daselbst ist von 7 gebinte, hinten eine anlehnung, erst neu erbauwet, und alß von wenders (Wänden), dake (Dach) und holtz fertig und guet.
Die beyden thüren gehen in eysernen haken hangen, mit krempers und überfallen. Inwendig ein gueter backofen, Alles, waß zur walkmühle gehöret, als die arche, daß wasserraht, und die hamer, auch der troch neu, und guet. Die beiden Brücken seint guet.
Die Korn Mühle, daß haus ist von 7 gebinte und 2 abseitters, oben ein Kühbende, im zimblichen fertigen stande, auch die Arche, das Camradt, daß Wasserradt aber will der Müller neu bauwen, sonsten aber, was zum Mühlenwerk gehöret, ist in fertigen stande.
Die Steine gehören dem Müller, seint aber H. Klevenaus nebenst des Müllers viehe verunterpfendet. Die Scheune ist von 4 gebinte, gleichfals zimblich alt von dake, sonsten noch guet von holtz, und wenders, die Scheunen thüren hangels gehöret dem Müller, deßen bericht nach" (388). Danach stand neben der Kornmühle immer noch eine Walkmühle, jede mit einem eigenen Wasserrad versehen.
Nachdem 1667 Joachim Dietrich von Levetzow den Besitz der Gebrüder von Cöln übernommen hatte, wurde im Jahre 1687 der Besitz nochmals eingeschätzt. Da hieß es nun plötzlich: "Die beyden Kornmühlen geben 7 Last 7 drbt. Heuer geldt (Pacht), von der Walkemühle - 6 gulden. Auff der neuen Mühle von heuer - 4 gulden 24 ßl. An Ahl Pacht gibt der Cölner Müller - 10 gulden. Von Obst kan auch gut geldt gemacht werden, wie auch die Graupen Mühle, Stamp Mühle undt Presmühlen" (389)
.

Wo diese zweite Mühle genau an der Nebel gestanden hat, konnte bis heute noch nicht ermittelt werden. In den Kontributionslisten des Gutes Gr. Grabow, zu dem auch Kölln, Hoppenrade und die Meiereien Lüdershagen und Grube (heute: Charlottenthal) gehörten, wurde sie erstmals 1673 erwähnt. Die letzte Nennung der sog. „Neuen Mühle" stammt aus der oben erwähnten Urkunde des Jahres 1687. Die Steuerlisten des Jahres 1692 kennen sie bereits nicht mehr (390).
Nach Ausweis der Steuerlisten war die Köllner Wassermühle im Jahre 1690 abgebrannt, wurde aber sofort wieder aufgebaut (391). Im Jahre 1763 kaufte Carl Ludwig von Storch das Bauerndorf Kölln mit der Korn-, Öl- und Graupenmühle - von einer Walkmühle wurde nicht mehr gesprochen-, nachdem er bereits 1752 die Güter Hoppenrade, Lüdershagen und Kl. Grabow erworben hatte. In dem Kaufvertrag war festgelegt worden: "Der Herr von Hobe auf Gr. Grabow oder deßen Erben dürfen auch bis zu ewigen Zeiten keine Wasser-Mühle noch die mindeste Stauung oder Impediment (Hindernis) an oder in der Nebel, oder deren Ein- und Ausflüssen machen. ... jedoch bleibt dem Hofe Grabow frey, mahlen zu lassen, wo er will, auch eine Wind Mühle zu Großen Grabow bauen zu lassen; so wie es gegentheils dem jedesmaligen Besitzer von Cöln frey stehet, die Wasser Mühle an anderen Orten der Nebel, soweit als das Cölnsche Territorium gehet, setzen zu lassen, auch die jetzige Mühle höher oder niedriger zu legen und das Wasser nach gefallen zu halten und lauffen zu laßen, und alle wege sothane Mühlenfreyheiten wilkürlich zu gebrauchen" (392).
Aber zwei Jahre später kam es zwischen von Hobe auf Gr. Grabow und von Storch zu Hoppenrade zu einem heftigen Streit, der sich zu einer tüchtigen Prügelei zwischen diesen beiden "ehrenwerten Herren" entwickelte - zum Entsetzen des Pastors in Lüdershagen, der dem Herzog darüber berichtete. Anlass dazu war die Sperrung des bisherigen Kirch- und Mühlenweges zwischen Lüdershagen und Kölln durch den Besitzer von Hoppenrade. Dieser hatte an der Mühlenbrücke in Kölln einen Schlagbaum errichten lassen, da er diesen Weg nicht als öffentliche Landstraße ansah. Als von Hobe trotzdem versuchte, ihn zu benutzen, ließ ihm der Herr von Storch einfach die Pferde wegnehmen (393).
Als von Storch 1770 in Konkurs ging, wurde der Wert des Gutes geschätzt. Das Protokoll sagte dazu über die Mühle: "Die Wasser Mühle alhier gibt laut Contract vom 7. Juny 1758, welcher von dem Herrn von Hobe unterschrieben und bisher immer prolongiert (verlängert) - 200 Rt" (394).
Zur Abwendung des Konkurses versuchte von Storch 1776, die Güter Kl. Grabow und Lüdershagen von Hoppenrade und Kölln zu trennen. Der Separationsvertrag sah u.a. vor: "Da auch von uhr alten Zeiten her der Hof Klein Grabow und das Dorf Lüdershagen mit allen Einwohnern Zwangs-Mahl-Gäste von der Mühle zu Cölln gewesen; so bleibet es auch bei dieser alten Verfassung unverändert. Jedoch ist der Hof zu Klein Grabow Matten frey, und wie über dem bedungen und versprochen wird, daß der Müller die Mahl-Gäste mit ungebührlichen Metzen nicht nur nicht übernehmen, ... " (395). Trotz aller Bemühungen musste Hoppenrade 1777 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden mit der "Mühle zu Cöln, die Zwangs Gerechtigkeit der Einwohner in Lüdershagen und Kleinen Grabow hat" (396).
Der neue Besitzer von Bassewitz verkaufte 1802 Hoppenrade mit Kölln an Carl Hans von Oertzen auf Raden. Dieser verlegte im Jahre 1813 die Köllner Bauern bis auf 4 nach Hoppenrade und beließ in Kölln nur die Mühle, den Krug und die Schmiede sowie einen Katen mit 4 Wohnungen (397), (398). Als von Bassewitz 1802 auch Kl. Grabow an Friedrich von Pentz verkaufte, da wurde vereinbart, dass die Bewohner von Kl. Grabow auch weiterhin zur Köllner Mühle gehören. „Die Verbindlichkeit, das Korn zu holen und wieder zu bringen, hat der Müller nicht übernommen; metzet er aber erweislich ungebührlich, so ist es dem verletzten Theil unverwehrt, zu einer anderen Mühle zu gehen" (399).
Von Oertzen hatte aber auch mit Hoppenrade kein Glück und sein Versuch, das Gut zu verkaufen, scheiterte daran, dass sich kein Käufer fand. Er verpachtete deshalb 1823 den Besitz an Christian Seer bis zum Jahre 1827 mit Ausnahme der Mühle in Kölln, die bereits einem Unterpächter, dem Müller, überlassen war (400).

Am 14. Januar 1829 brannten die Wirtschaftsgebäude der Mühle, zwei Ställe und die Scheune, vollständig ab; die Mühle selbst erlitt nur geringe Schäden. Die Untersuchung ergab bald, dass der Pächter Ludwig Friedrich Jacob Prestin die Gebäude selbst angesteckt hatte. Als Grund dafür wurde in dem Urteil des Großherzogl. Criminal-Collegiums zu Bützow angeführt, dass der Müller, "seinem eigenen Geständnis zu Folge, nachdem er Abends vorher angeblich durch die Sorge über die ihn drückenden Schulden gequält, und in Mißmuth über die durch die mangelhafte Beschaffenheit der ihm von dem von Oertzen auf Hoppenrade verpachteten Mühle zu Cölln entstandenen Nahrungslosigkeit, so wie durch die fortwährende Krankheit seiner Ehefrau, den Entschluss gefasst, sich durch Anlegung von Feuer in der Mühle aus der Verlegenheit zu reißen und sich zugleich aus der Mobiliar-Brandversicherungs-Gesellschaft, in welcher er seine bewegliche Habe im Oktober 1828 versichert, nach dem Verbrennen derselben baares Geld zu verschaffen" (401).
Prestin wurde wegen Brandstiftung zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren verurteilt, zu verbüßen auf der Festung Dömitz. Die abgebrannten Gebäude wurden  in etwas anderer Form sofort wieder aufgebaut; in der Mühle selbst mussten nur 3 Balken und einige Bretter ausgewechselt werden (402).
Im Jahre 1838 verkaufte von Oertzen das Gut Hoppenrade an Hans Magnus Klockmann, mit dem vereinbart wurde, dass der Käufer "den bestehenden Pachtcontract mit dem gegenwärtigen Mühlenpächter Meier daselbst über die Mühle zu Cöln von Johannis 1839 für die Dauer desselben bis dahin 1842" (403).
Die Mühle selbst hatte 1841 eine Größe von 26,5 x 13,4 m und lag mit der Stirnseite zur Nebel, die an dieser Stelle aus 2 Armen bestand, über die ein Steg führte. Der dazu gehörige Stall war 14,3 x 7,6 m, die Scheune 23,3 x 12,2 m groß (404). Der heute noch dort stehende Mühlenbau stammt aus dem Jahre 1892. Inzwischen war aus der Pachtmühle - den genauen Zeitpunkt kennen wir nicht - und den dazu gehörigen Äckern ein Erbpachthof geworden, den der Gutspächter 1921 an die Brüder Willy und Paul Kunze verkaufen wollte. Als sich jedoch herausstellte, dass diese damit einen Steuerbetrug durchführen wollten, annullierte man den Vertrag und verkaufte die Mühle 1922 an den Landwirt Friedrich Wilke und den Müller Erich Wahrburg. Dessen Nachfolger wurde 1927 der Müllermeister Grothkopp aus Neustrelitz (405).
Wann die Wasserräder ausgebaut und durch eine Kaplan-Turbine mit stehender Welle ersetzt wurden, ließ sich noch nicht ermitteln. Auf jeden Fall arbeitete die Mühle noch bis zum Jahre 1947 mit der eingebauten Turbine, die auch gleichzeitig elektrischen Strom erzeugte. Mit 17 modernen Walzenstühlen gehörte die Mühle bis zuletzt zu den leistungsfähigsten Anlagen ihrer Art. Nachdem in den Jahren 1955/56 die Mahlgänge ausgebaut worden waren, übernahm das VEG Gr. Grabow die Mühlengebäude und richtete dort ein Werk zur Herstellung von Mischfutter ein (406).

Bekannte Namen der Mühlenpächter :

  1655 - 1669

 

  Jacob Stricker  (391)

  1671 - 1674

 

  Jürgen Barner  (391)

  1677

 

  Jochim Schmidt  (391)

  1680 - 1693

 

  Jochim Friedrich Michael  (391)

  1694 - 1701

 

  Berndt Wigand  (391)

  1702 - 1704

 

  Johann Dogge  (391)

  1705 - 1713

 

  Joachim Friedrich Michael  (391)

  1715

 

  Friedrich Lutter  (391)

  1726

 

  Jochim Kopke  (386)

  1737

 

  Christoph Bellien  (386)

  1751

 

  Franz Otto  (397)

  1755

 

  Hinrich Rusdorff  (390)

  1763

 

  Jenßen

  1764

 

  Zerckander

  1766

 

  Carl Friedrich Jochim Prange  (393)

  1778

 

  Johann Joachim Schröder  (398)

  1779 - 1781

 

  Jochim Heinrich Schimach  (396)

  1782

 

  Johann Daniel Möller  (396)

  1786

 

  Jacob Lorentz  (396)

  1788 - 1796

 

  Christoph Ernst Friedrich Krack  (393), (394)

  1801 - 1808

 

  Johann Christian Schnack  (396)

  1813 - 1815

 

  Johann Stielow  (396)

  1815 - 1829

 

  Ludwig Friedrich Jacob Prestin  (389), (396)

  1830

 

  Kolbow  (396)

  1836 - 1842

 

  Gustav Philipp Wilhelm Meier  (396)

  1843 - 1856

 

  Johann Friedrich Wolter  (396)

  1860 - 1865

 

  Gustav Friedrich Christian Meyer  (396)

  1870 - 1878

 

  Wilhelm Friedrich Johann Metelmann  (396)

  1883 - 1890

 

  Heinrich August Christian Vorbeck  (392)

  1909

 

  Friedrich Christian Christoph Rinow  (395)

  1909

 

  Rudolph Friedrich Ludwig Rinow  (395)

  1921

 

  Willy & Paul Kunze

  1922 - 1927

 

  Erich Wahrburg

  1927 - 1930

 

  Grothkopp

  1930 - 1952

 

  F. Kockert

 

Bekannte Namen der Pächter der „Neuen Mühle" :

  1673

 

  Christoph Jenning  (391)

  1683

 

  Michel Zinnert  (391)

 

    Quellennachweis :

   LKA = Evangelisches Landes - Kirchenarchiv Schwerin
   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin




Abb. 59: Die Köllner Wassermühle, 1758
(Ausschnitt aus der Direktorial-Vermessungskarte des Bauerndorfes Kölln, Staatsarchiv Schwerin)



Abb. 60: Situationsplan des Dorfes Kölln mit der Wassermühle, 1841 (383)



Abb. 61: Die ehemalige  Köllner Mühle, 1989

 





Nr. 15.)  Mühle in Korleput, OT von Liessow

Korleput, ein einsames Mühlengehöft, liegt umgeben von Waldungen am „Korleputer Bach", etwa 1,75 km südöstlich von Liessow. Der Ort wurde erstmalig 1439 als "Hof Karleput" erwähnt. Im Jahre 1450 übernahm Vicke Vieregge das Gut Rossewitz und "dat velt to Kurllepüte" von seinem Schwiegervater Curd Nortmann (407).
Wann diese Mühle errichtet wurde, ist nicht bekannt. Sie wurde zum ersten Male im Jahre 1441 genannt im Steuerregister der Vogtei Laage (408). Als im Jahre 1494 Ewald Vieregge das Schloss Rossewitz für 20 Jahre an seine Vettern verpfänden musste, gehörten dazu nicht nur die Dörfer Liessow, Knegendotf und Recknitz, sondern auch die „mole tho Korlepute" (409).
Aus Anlass eines Prozesses, den Mathiass Vieregge von Rossewitz im Jahre 1595 gegen Richard von der Schulenburg auf Subzin wegen des Fischteiches zu Korleput und der Heuwerbung an demselben durch den Müller führte, wurde festgestellt, "das im Amte zu Güstrow eine Wolde (Wald) belegen, das Kurrelputer Woldt genannt.
- das in gedachten Korelputer Wolde unter andern ein Wasser Mühle von alters gelegen und itzo noch liggt.
- das in oben erwentem Kurrelputer Wolde unter andern ein Teich gelegen, welchen man von alters den Kurrelputer fischteich genandt und noch itzo also nennt, welcher von den Vieregg und derselben einhabern des Kurrelputer Waldes und den Pachtmüllern daselbst von alters zu einer Wiese gebraucht worden, und noch itzo gebraucht wird, und sich bis an des Beklagten nechst gelegenen Parperder landt und acker erstreckt"
(410).

Nachdem Joachim von der Schulenburg in den Jahren 1601 und 1609 das Gut Subzin mit der Korleputer Mühle bereits verpfänden musste, war er 1613 endgültig gezwungen, den Besitz an Joachim Hinrich von Vieregge auf Rossewitz zu verkaufen. Dieser bemühte sich 1645 um die Zustimmung des Herzogs zu einem Vertrage, den er mit seiner Ehefrau Margaretha Hahn, einer Tochter des Claus Hahn auf Basedow, abschließen wollte. Er beabsichtigte, ihr als Leibgedinge das Gut Subzin mit dem "Meyerhof Landtow" zu überlassen mit dem Recht, "zu Ihrer Haußhaltung auff der Kurllputter Mühlen mattenfrey zu mahlen" (411).
Als die Lehns-Kanzlei in Güstrow im Jahre 1687 alle Güter der Familie Vieregge zusammen auflistete, wurde darunter auch die "Curleputter Mühle" als zu Rossewitz gehörend genannt (412).

An den Nachwirkungen des 30-jährigen Krieges hatte auch die Wassermühle zu leiden, sodass sie in den Jahren 1697 bis 1701 nicht mehr verpachtet werden konnte; sie musste von einem Knecht des Hofes betrieben werden. Zur Erhöhung ihres Einsatzbereiches hatte man die Mühle bereits 1703 durch den  Anbau einer Ölstampfe erweitert (413).

Die erste Beschreibung der Mühle stammt aus dem Jahre 1748, als die Pacht der Korn-, Säge- und Graupen- Stampfmühle des Mühlenpächters Andreas Havels auf den neuen Pächter David Bremer überging. Beigefügt war dem Pachtvertrag ein "Inventarium", in dem es u.a. hieß:
Das Wohnhaus
Auf der Dihle befindet sich die Kornmühle. Die darauf befindlichen Mühlsteine sind von nachfolgender Maaße befunden worden. Der oberste Stein hält siebenzehn und einhalb Zoll in der Dicke, der unterste Stein aber sieben weniger einhalb. Das Geschlenk umb den Unterstein samt der Börnung von eichen Holtz in brauchbaren Stande. Der Rumpf aber schlecht und schon geflickt. Das Schuleder ist in guten Stande. Das Mühleneysen wird für gut angenommen.
Die Treppe nach dem Mühlenwerk herunter ist von Eychen Holtze und fünf Stufen. Das Kammrad ist alt und schlecht, auf jedem Ende mit 2 eisernen Bändern belegt, die Welle mit 2 Zapfen, 4 Ringen ist neu und gut, das Getriebe mit 2 eisernen Bändern. Die Sichtwelle mit 3 eisernen Bändern und 2 Zapfen, auch eine kleine eiserne Pfanne, ist gut. Das Luchtwerk mit 2 eisernen Boltzen. Das Mühlenbett ist in brauchbaren Stande, der Fußboden aber alt und schlecht.

Die Stampfmühle
Die daran befindliche Welle ist mit 4 eysernen Bändern, 2 Zapfen samt den Stampfen und zugehörigen Eisenwerk in guten Stande. Über diese Stampfmühle ist kein Boden. Der Preßblock ist in schlechten Stande und fast unbrauchbar, doch mit einem eisernen Bande versehen. Der Stampfblock ist gut. 4 Preßschaalen, jede mit eysernen Bändern und Hengel. Die an dem Preßhammer befindliche Welle hat 6 eyserne Bänder und 2 Zapfen in eysernen Pfannen.

Die Graupenmühle
stehet nächst an der Stampfmühle. Die Wasser Räder an allen Mühlen sind in guten Stande. Das Stirnrad an der Oel- und Graupenmühle ist alt, aber doch noch brauchbar. Die zwey Dreylinge neben die Stirnradt in mittelmäßigen Stande, wie auch das Kammradt eben so. Die kleine Welle an dem Graupengang sowohl als beyde Zapfen samt 4 eysernen Bändern sind in guten Stande. Die Steine sind Feldsteine und das Getreybe samt dem Mühleneysen in brauchbarem Stande.
Überhaupt ist der Graupengang ganz gut. Eine alte Mattkiste von Eychen Brettern ist schlecht, der Scheffel und Matte aber gut. Die in der Mühle befindlichen beiden eisernen Stangen, Spieleisen und Schlagringe bleiben bey der Mühle und sind dem abziehenden Müller dagegen von der Herrschaft diejenigen Stücke, so er von der Spohtchendorffer Mühle mitgenommen, und zu erstatten schuldig gewesen, nachgelassen werden, und sollen diesem Inventarii ihrer Beschaffenheit nach inseriret (eingesetzt) werden. Von der Graupenmühle gehet eine Thüre nach der Kornmühle. Die bey der Mühle befindliche Arche ist in schlechten Stande, kann aber doch noch wohl einige Jahre brauchbahr bleiben. Die Brücke aber dabey ist annoch in brauchbaren Stande.

Die Sagemühle
ist von 7 Gebindt in der Länge, 2 Gebindt in der Breite, die Seite nach Süden zu ist offen. Der sogenannte Wagen mit den Sohlen ist verschlissen und in schlechtem Stande. Zwey sägen sind vorhanden. Eine Neue, die der Hofmeister (von Vieregge) bezahlet hat, und eine alte. Der Krantz oder Setzling ist kaum brauchbahr. Das an der Sagwelle befindliche Sternradt ist in brauchbahren Stande. Nur das Schwungradt ist schlecht. Die Arche bey der Sagemühle ist in brauchbarem Stande"
(414)

Ein heftiger Streit entbrannte 1751 zwischen den Brüdern von Vieregge auf Rossewitz und Subzin über die Benutzung der Korleputer Mühle. Sie waren beide vertraglich berechtigt, mit ihren Untertanen mattenfrei auf der Mühle bedient zu werden. Als aber der Rittmeister von Vieregge auf Subzin seine Nebengüter Kronskamp und Lantow an den Major von Zülow verpachtet hatte, da beanspruchte der Hofmeister von Vieregge auf Rossewitz das Recht, das Korn dieser Bauern metzen zu lassen. Daraufhin zog der Subziner Gutsherr seine Leute alle von der Korleputer Mühle ab und weigerte sich, ferner Arbeitskräfte zum Ausräumen des Mühlbaches zu stellen.
Der Streit konnte erst im Jahre 1756 durch ein Machtwort des Herzogs Christian Ludwig beendet werden (415).

Als im Jahre 1752 der neue Pächter Johann Sengbusch die Mühle übernahm, war an das alte Mühlengebäude bereits ein neues Haus angebaut worden, von dem es hieß: "Ist drey Gebind lang, in der Breite und Höhe dem alten Haus gleich von eichen Holtz und umher gemauerte Tafelwände. Das Dach mit Stroh gedeckt und mit einem Kräpel gebauet" (416).
Zwischen den beiden Brüdern, dem Rittmeister Friedrich Ludwig von Vieregge auf Subzin und dem Hofmeister Victor August von Vieregge auf Rossewitz, kam es in den Jahren 1757 bis 1767 erneut zu Streitigkeiten. Die Bauern aus Subzin, Kronskamp und Lantow hatten früher ihr Korn jeweils am Freitag zur Mühle nach Korleput gebracht, um es dort metzenfrei und vorrangig vor anderen Mahlgästen abmahlen zu lassen. Der Gutsherr von Rossewitz aber hatte seinen Müller angewiesen, den Subziner Bauern keinen festen Mahltag mehr einzuräumen. Sie mussten daher häufig anderen den Vortritt lassen und teilweise sogar mehrere Tage warten. Darüber waren die Subziner so verärgert, dass sie deswegen das herzogliche Gericht anriefen - aber ohne Erfolg (417).
Nach dem Tode des Müllers Gantzlin im Jahre 1768 führte dessen Witwe Sophia Maria, geb. Wegener, den Mühlenbetrieb, bis sie im Jahre 1769 den Müller Christoph Vick heiratete. Sie ließ verschiedene Reparaturen durchführen, denn ein Jahr vorher hatte der Mühlenmeister aus Diekhof festgestellt, dass ein Wasser- und ein Stirnrad unbrauchbar seien. Einen neuen Mühlstein lieferte auch im gleichen Jahr der Windmüller Joachim Rogge aus Spotendorf (418).
Als neuer Pächter übernahm im Jahre 1771 Christoph Vick die Mühle, der sofort 22 Rt Schadenersatz für die ausgebliebenen Mahlgäste vom Hof Subzin und dem Bauerndorf Breesen verlangte. Der Besitzer von Subzin hatte nämlich seinen Hofbeschäftigten und den Breesener Bauern bei Androhung von 10 Rt Strafe und 50 Prügelschlägen verboten, weiter auf der Korleputer Mühle mahlen zu lassen. Seine Leute aber verlangten, dass es „in die Wege gerichtet, daß die Bresener Bauern wieder nach Curleput als Zwangsgäste mahlen müßten" (419).

Aber auch mit den Bauern aus Kronskamp und Lantow bekam der Müller bald Ärger. Deshalb entschied im Jahre 1777 die herzogl. Kammer: „Der Müller zu Korleput darf wegen des Wegmahlens von jedem Lantower Bauern und Kronskamper Hausmann 6 Scheffel Rocken und 1 Scheffel Gersten und zwar den Rocken zwey fingerhoch über den Bolzen und den Gersten in gehäufften Maaße" erheben. Die Lantower Bauern fuhren jedoch auch weiterhin zur Laager Mühle und weigerten sich, dem Korleputer Müller die geforderten Metzen zu geben, da sie diese ja bereits in Laage entrichtet hätten. Erst im Jahre 1781 ging dieser Prozess mit einem Vergleich zwischen den Parteien zu Ende (420).

Als 1782 das Gut Liessow mit Korleput in Domanialbesitz überging, war aus der bisherigen ritterschaftlichen Gutsmühle ein Besitz des Landesherrn geworden. Der Müller aber musste noch im gleichen Jahr vom Amt ermahnt werden, endlich das bereits 1752 für die herzoglichen Mühlen verordnete neue Metzenmaß zu benutzen, an das sich der Pächter nicht so recht gewöhnen wollte. Dem Müller musste vom Gericht befohlen werden, den ihm übergebenen doppelten Scheffel beim Mattennehmen von dem 16. Teil bei Weizen zu verwenden (421).
Im Jahre 1783 übernahm der Mühlenmeister Gundlach die Pachtung. Über ihn gab es aber so viele Beschwerden wegen falsch genommener Metzen, rückständiger Pacht und nicht ordentlich bestellter Felder, dass er 1787 auf Weisung des herzoglichen Gerichtes in Haft genommen wurde. Sein Nachfolger, der Müller Epke, musste 1790 aus der herzogl. Manufaktur in Dömitz einen neuen Mühlstein heranschaffen. Die hierüber erhaltenen Urkunden vermitteln einen Einblick in die Schwierigkeiten, mit denen so ein Transport damals verbunden war:

" Verzeichniß der sämtlichen nach Corleput gehörenden Mahlgäste, welche zu dem Transport des neuen Mühlsteins Beytrag leisten.

Zu Rossewitz sind:

Der Holländer Weit,

die Weber Witwe Platen,

der Gärtner,

Gerichtsdiener,

Hirte.


Corleput

Der Förster,

der Müller,

Holländer und Hirte Saß,

2 Sagers als Einliegerm.


Liessow

5 Bauern,

11 Einlieger,

Weber Schlorf.


Subsien

Der Holländer,

der Schäfer,

der Haker (Pflugknecht),

der Hirthe.


Dorf Breesen

8 Bauern,

8 Einlieger als Döscher (Drescher),

1 Einlieger, der alte Lange,

der Schneider Ohde und sein Schwieger Vater, ehemalige Hirte.


Levkendorff

Der Holländer,

der Haker,

der Dammpächter,

der eine Holländer so als Einlieger wohnt,

der Hirthe.


Dorf Zehlendorff

5 Bauern und eine wüste Stelle,

6 Einlieger als Döscher.


Kathen Dorf Wohland

24 Einlieger und Handwerker.


PS. Die Schulmeister, Wittwen und Hirthen der Bauern sind nicht mit verzeignet, so wie die Hzgl. Pächter für ihre Persohn nicht. "
(422).

Nachdem also die Frage geklärt war, wer die Transportkosten zu tragen hatte, erfolgte eine Aufstellung der sonstigen Ausgaben, die der Müller ausgelegt hatte:


   Sonstige Kosten für den Transport von Dömitz

 Fuhrlohn  26 Gulden
 in Eldena  Dammgeld  2 Schilling
 in Grabow  Zoll  6 Schilling
 in Grabow  Schreibgeld  ½ Schilling
 in Grabow  Dammgeld  3 Schilling
 in Grabow  Thorgeld  1 Schilling
 in Stolpe  Zoll  6 Schilling
 in Parchim  Zoll  6 Schilling
 in Parchim  Dammgeld  3 Schilling
 in Parchim  Thorgeld  1 Schilling
 in Güstrow  Pferde Zoll  7 Schilling
 in Güstrow  für den Stein  6 Schilling

   insgesamt:  26 Gulden, 41 ½ Schilling (423)


Aber auch alle weiteren Ausgaben, die dem Müller von der herzogl. Kammer ersetzt wurden, waren gewissenhaft verzeichnet:


    Verzeichnis der Kosten, welche der Müller Epke hieselbst wegen des von Dömitz gekommenen Mahlsteines gehabt.

 an Zoll in Dömitz  13 Schilling
 den Mann welcher den Stein aufladen helfen  32 Schilling
 Reise und Zehrungskosten, den Stein auszusuchen  3 Gulden, 16 Schilling
 Frachtkosten für den Fuhrmann Siewert  2 Gulden, 29 Schilling
 auf Abschlag für den Stein bezahlt  2 Gulden

   insgesamt:  8 Gulden  42 Schilling   (424)


Im Jahre 1792 übernahm Hartwig Heinrich Schröder als Pächter das Gut Rossewitz mit der Korleputer Mühle. Er verpachtete die Mühle jedoch nicht, sondern führte diese auf eigene Rechnung bis 1793 mit Hilfe eines Mühlenknechtes. Aus diesem Anlass wurde ein neues Inventarverzeichnis der Mühle aufgenommen:

"1. Das Mühlen-Wohnhaus
hält in der Länge 87 Fuß, und in der Breite 40 Fuß. Die auswendigen Sohlen, Ständer, Riegel und Bandholz von eichen, das Plathholtz aber und das inwendige Holtz wurde außer die Sohlen von Tannen, 2 Ständer nach der Ost-Seite sind etwas angeolmt. Die Wände sind mit Steinen ausgemauert doch nicht mit Kalk ausgestrichen.
Auf der Wasser-Seite nach Süden sind die Fächer unten mit tannen Bretter verkleidet und die obersten mit Steinen ausgemauert. Das Dach woraus ein Schornstein in haltbahren Stande führet, ist teilweise neu gedeckt.

2. Das Mühlenwerk
Von der Mühlendiele nach der Öhlmühle eine Thür von tannen Bretter. Das Mühlenbett in haltbahren Stande. Die beiden Treppen nach dem Mühlenwerk gut. Der Boden ist schlecht. Der Gang von dem Mühlenbette nach dem Mühlenwerke brauchbar. Nach der Registratur vom 19.Mart. 1790 sind die jetzt vorhandenen Steine aufgemeßen:
der oberste Stein zu 17 Zoll,
der Unterstein zu 9 Zoll.
Das Geschlenk um den untersten Stein sammt der Börnung ist brauchbar. Der Rumpf ist gut. Der Schuh und das Schuhleder in brauchbaren Stande. Der Schlag Ring gut. Das Mühleneisen ist oben in der Kralle halb ausgeschliffen, unten aber brauchbar. Der Rhin ist gut. Die Matten Kiste, so 2 eiserne Bänder hat, ist brauchbar. Die 2 Metzen wie auch der Scheffel sind mit Eisen beschlagen und neu, an den Metzen sind Streicheisen mit Ketten befestigt. Ein brauchbares Meßküwen von 9 Scheffel ist vorhanden.
Das Kammradt und das Wasser-Radt ist in mittelmäßigen Stande, die Welle mit 2 Zapfen und 4 eiserne Ringe ist gut. Durch das Wasserradt gehen 4 eiserne Boltzen. Der Zapfen-Stuhl in guten Stande. Das Getriebe mit 2 eiserne Ringe in brauchbaren Stande.
Von dem Geschirr-Holtz sind vorhanden: 100 Kämme, 90 Stück dergleichen Dreilings-Stücke und 3 Buchsen, davon die Dreilings-Stücke Maybüchen, das andere Hagebüchen.
Die Sichtwelle mit 3 eiserne Bänder und 2 Zapfen auch eine kleine eiserne Pfanne ist brauchbar.
Das Luchtwerk mit einem eisernen Boltzen ist gut.
Die Sicht-Kiste im brauchbahren Stande, das Lein vor die Löcher brauchbar.
In dieser Mühle findet sich eine Wucht-Kette von 36 Gelenk mit Haacken und Ring, mit Wuchtbaum und Wuchte-Stange mit vollständigem Eisenzeug.

3. Die Graupenmühle
Das Wasser-Radt ist mittelmäßig. Die Welle und das Stern-Radt brauchbahr, die Kämme gut. Die Welle mit eiserne Ringe und 2 Zapfen gut. Das Kammrad ist gut. Die kleine Welle in dem Graupengange ist gut und neu. Beide Zapfen sammt 4 eiserne Bänder sind gut. Der oberste Stein hält 9 1/4 Zoll. Der unterste ist nur ein Feldstein. Der Rand mit den Küben, darann ist das Eisen etwas verschlissen, jedoch brauchbar. Die Scheibe auf dem Graupen-Rand ist brauchbar. Das Getriebe, der Rhin und die Pfanne, ein Eisen nebst 2 Ringe auf dem Getriebe, ist gangfertig und brauchbahr.

4. Die Öhlmühle
Die darann befindliche Daum-Welle mit 4 eiserne Bänder und 2 Zapfen, ist in guten brauchbahren Stande.
Fünf paar Stampfen mit dazu gehörigen Eisenwerk sind brauchbahr. Der Stampfblock ist brauchbahr. Der Preßblock gespalten, hat 2 Zugbänder mit den dazu gehörigen 4 Preßscheiben und 4 Preß Keilen in brauchbahren Stande, auf den Scheiben 8 eiserne Ringe, 4 eiserne Krampen. Auf den beiden Preßwellen sind 9 eiserne Ringe, 4 Zapfen, 3 Boltzen, und eine gute Kette, in brauchbahren Stande. Auf den Preßhammer 2 eiserne Ringe, und auf dem Arm in der Hammer-Welle ist ein Ring. Von dieser Stampf Mühle gehet eine alte durchgeschnittene Thür nach dem Hofe.
Der Brath-Ofen ist ziemlich schlecht. Der Fußboden vor dem Preßblock von 7 eichen Plancken ist gut.

5. Die Sagemühle
Die Gebäude ist von 7 Gebindt in der Länge, 2 Gebindt in der Breite, in Ständer und Riegel von Eichenholtz. Die Seite nach Süden offen, die übrigen Seiten alle mit Bretter verkleidet. Der Fußboden von tannen, die andere Hälffte von eichen Bretter belegt, ist voller Löcher. Der sogenannte Wagen brauchbahr, die Sohlen noch haltbahr, der Kammbohm und ein Riegel in dem Wagen gut. Die Sage mit den beiden eisernen Spann-Ringen schlecht und sind viele Zähne undicht und ein Zahn gespalten.
Der Saegen-Schüß mit Laden und Lencker ist brauchbar. Der eiserne Setz-Kranz ist brauchbahr; ein Schüber, 2 Klinken, Setzwangen mit der Welle in brauchbahren Stande. Der Setzstuhl ist brauchbahr. Die beiden Schüber-Wellen mit 4 eiserne Ringe und 4 Zapfen in brauchbahren Stande. Das Setzradt an einigen Stellen ausgeschlißen doch noch brauchbahr, darinn 4 kleine Schraube-Boltzen. Die Setz-Welle mit 4 eisernen Ringen und 4 Zapfen ist brauchbahr. Zwei Vorhaacken vor dem Schemel und 2 eiserne Spieße in gutem Stande. Der Rück-Schemel ohne Bänder, 2 Klemmhaacken gut.
Zwei alte Waltzen ohne Ringe. Die Winde mit einem eisernen Kranz, Setzhaacken, ein Ring und 2 Zapfen ist brauchbahr. Das Tau ist in guten brauchbahren Stande, die daran befindliche Winde, Ring, Haacken noch gut.
Die große Welle hat 6 Ringe und 2 Zapfen, die Welle ist brauchbahr, die Zapfen desgleichen.
Das an der Sage-Welle befindliche Stern-Radt ist schon schlecht, daran 16 Schrauben- und SpIintbolzen gut. Der dazu gehörige Schlüßel ist gut. Die Schwung-Welle mit 9 eiserne Bänder, ein eiserne Zapfen und Wrange ist brauchbahr, das Schwung-Radt schlecht. Die Sohlen an der Süder-Seite sind brauchbahr.
Die innwendigen beiden Zapfen-Stühle sind mittelmäßig, der auswendige Zapfen-Stuhl ist gut. Die Lauf-Sohlen nebst eine Plate sind brauchbahr. Die Sohlen an der Wasser-Seite gut. Die Schütten sind in brauchbahren Stande.
Die Arche ist ziemlich schlecht, Das Dach so mit Stroh und Rohr gedeckt, ist theils schlecht, theils mittelmäßig. Die Brücke ist noch in haltbahren Stande, die Sohlen theils schlecht. Die Vorsetzung längst den Damm und am Hofe besteht aus eichen Plancken und Pfösten, Hofwerts 36 Fuß, und Dammwerts 68 Fuß, theils in schwachem Stande. Die Balcken und Platen über der Arche sind zum Theil angemodert. Die Schneide- und Stampfmühlen-Gerönne sind brauchbahr. Die Kornmühlen- und frei-Gerönne brauchbahr."
(425).

Die Akten der "Ritterschaftlichen Brandversicherungs-Gesellschaft" haben die Lage und Größe der Gebäude des Mühlengehöftes aus dem Jahre 1793 festgehalten, wie sie bereits seit 1782 bestanden hatten:

  1.      Ein Kathen, 12,8 x 9,3 m
  2.      Sage Mühle, 19,2 x 5,8 m
  3.      Wasser Mühle, 25,0 x 11,6 m
  4.      Mühlen Stall, 8,4 x 5,8 m
  5.      Scheune, 11,6 x 11,6 m
  6.      Kathen, 11,6 x 8,2 m
  7.      Rossewitzer Schafstall 29,0 x 18,6 m

Ein Jahr später, 1794, war die Scheune verschwunden, dafür aber ein Försterhaus in der Größe von 14,6 x 8,75 m errichtet worden (426).
Inzwischen hatte der Müller Becker die Pachtung der Mühle übernommen und im Jahre 1797 einen neuen Mühlstein beschaffen müssen. Da die Dömitzer „Manufaktur" keine Mühlsteine vorrätig hatte, musste er jetzt aus Rostock geholt werden (427).
Bei einem Wechsel des Pächters für Mühle und Meierei Korleput im Jahre 1806 wurden aber erhebliche Mängel registriert:

„1. Die Schneidemühle mit dem Gewerk in einem traurigen, fast ganz unbrauchbaren Zustande. Das Gebäude ist nemlich gäntzlich versackt und verfault, eine vorhanden gewesene Mittelwand umgefallen, wodurch seine Festigkeit verloren ist. Die Sohlen auf der Wasser Seite liegen auf hölzernen Lagen, die zum Theil vermodert sind. Hierdurch ist das Gebäude aber gesenkt. Am Werke ist das Wasserrad ganz unbrauchbar, und ein neues Setzrad, sowie ein neues Sagengestell und einen Stender sehr nothwendig.
2. was die Korn-, Graupen- und Öhl-Mühle betrifft, so müssen ebenfalls 2 neue Räder gemacht werden. Die Welle zum Korngang ist vermodert, und die 2te ist eingebrochen. Für den Graupengang ist ein neues Getriebe oder sogenannter Kumm erforderlich, weil das jetzige einen Stock zuviel hat und den Lauf des Steins zu stark vorgelegt ist. Dies ist die Ursache, daß der Stein schon zersprungen ist."
(428).

Otto Helms erwarb im Jahre 1815 die Korn- und Schneidemühle mit der Ölstampfe als Erbzinsmüller für die Summe von 2950 Rt. Die Mühle wurde ihm überlassen "mit dem Rechte, Branntwein auf der Mühle zu brennen. Neue Gänge darf der Erbzinsmann ohne unsere Genehmigung nicht anlegen. Dabey wird hinsichtlich des Ganges zur Schneidemühle vorbedungen, daß der Erbzinsmann die Schneidung des, zu den Bauten im Amte erforderlichen Bauholzes, der Bretter und Latten, für denjeniegen Preis übernehmen muß, welcher dem ab gehenden Zeit-Pächter bisher dafür vergütet worden ist, und ihm außerdem zur Vermeidung aller Irrungen noch besonders zur Pflicht gemacht, die Bretter so wie sie aus einem Block geschnitten sind, in einzelnen Blöcken wieder aufzusetzen. Die Schaal-Bretter aber besonders zu legen, und stückweise abzuliefern.
Außerdem entrichtet der Erbzinsmann einen jährlichen ewig unabänderlichen Canon von 50 Scheffel Roggen Rostocker Maaße, welche jedoch alle 20 Jahre auf Geld reduziert wird. Von Joh. 1815 bis Joh. 1835 ist der Preis des Scheffels Roggen zu 1 Rt angenommen.
Die dem bisherigen Zeit-Pächter der Mühle beygelegt gewesenen Zwangs-Mahlgäste, gehen nicht mit in Erbpacht über. Es sollen aber der Erbmühle die gelegenen Höfe und Dörfer als Zwangs-Mahlgäste, auf 20 Jahre, mittelst eines besonderen darüber zu ertheilenden Contracts in Zeitpacht beygelegt werden. Dabey wird dem Erbzinsmann die Versicherung gegeben, daß allemahl in dem Amt-Bezirk, eine neue Mühle nicht gebauet und solange der Mahlzwang nicht allgemein im Domanio aufgehoben wird, der Zeit-Pacht-Contract über die Mahlgäste von 20 zu 20 Jahren erneuert werden soll"
(429).

Nach der Aufhebung des Mahlzwanges beklagte sich der Müller 1870 bei der Großherzoglichen Kammer: "Vor 1866 hatten wir einen nicht geringen Nutzen von dem Mahlzwang. Die Zwangsgäste brachten uns ihr sämtliches Mahlkorn und holten sich das Mehl wieder. Jetzt hingegen müssen wir nach sämtlichen Zwangsdörfern ebenso gut einen Wagen zur Abholung des Mahlkorns senden, als anders wohin, sind also gezwungen worden, uns auch darauf Fuhrwerk anzuschaffen und zu halten. Wenn nur wir Zwangsmüller allein in unsere Zwangsdörfer führen, so ginge das noch, aber es fahren nun in denselben auch die anderen benachbarten Müller" (430).
Noch im gleichen Jahr meldete der Erbmüller Konkurs an, worauf die Mühle 1871 meistbietend an den Gastwirt Carl Mauck verkauft wurde, der sie für seinen Schwiegervater, den ehemaligen Schulzen Jörn aus Oettelin, erwarb. Nach den Verkaufsbedingungen gehörten zu der Mühle „das gangfertige Zeug, bestehend aus einem oberschlächtigen Wasserrade mit Kammrad an derselben Welle, mit 2 Stirnrädern an stehender Welle und den Getrieben an den Spindeln der 3 Gänge, als Waizen-, Roggen- und Graupengang, der Waizengang mit rheinischen Steinen und franz. Kiste, der Roggen- und Graupengang mit Sandsteinen und gewöhnlichen Sichtwerken" (431).

Da die Sägemühle nicht mehr genannt wird, hat sie zwischen 1815 und 1870 den Betrieb eingestellt und wurde wohl abgerissen; der Ölgang wurde im gleichen Zeitraum zu einem Mahlgang umgebaut. Im Jahre 1871 ist plötzlich die Ehefrau des früheren Erbmüllers Fredenhagen, Johanna Fredenhagen, die Besitzerin der Mühle. Sie konnte sich aber nicht lange halten, ging erneut in Konkurs und verkaufte die Mühle 1887 für 55000 RM an den Mühlenmeister Helmuth Saß aus Bruel, der sie bis zum Jahre 1894 betrieb. Sein Nachfolger, der Mühlenmeister Hugo Lüth aus Breesen, scheint mit der Mühle mehr Glück gehabt zu haben. Er modernisierte das Mühlenwerk und ersetzte im Jahre 1909 das Wasserrad durch eine moderne Francis-Turbine (432).
Um den Transport des Getreides zu der verkehrstechnisch recht ungünstig liegenden Mühle zu erleichtern, bemühte er sich 1912 um die Genehmigung zum Bau einer Feldbahn zwischen der Mühle und dem Eisenbahn-Haltepunkt Liessow. Nach dem Erwerb eines dazwischen liegenden domanialen Grundstückes, der "Füllenkoppel", wurde diese Industriebahn auch errichtet (433).

Im Jahre 1917 trat Hugo Lüth die Mühle seinem Sohn Paul Friedrich Lüth für 70.000 RM ab. Dieser erneuerte noch im gleichen Jahr die Wasserturbine und ließ zusätzlich noch eine zweite Turbine einbauen, die mit der ersten gekoppelt wurde (434).
Mit dieser modernen Anlage hat die Mühle noch lange Zeit wirtschaftlich arbeiten können, allerdings mit einem sehr hohen Wasserdurchsatz. Dies führte dann auch zwangsläufig im Jahre 1927 zu einer Beschwerde der Gutsbesitzer von Liessow und Breesen, die sich darüber beklagten, dass ihre Wiesen häufig innerhalb von wenigen Stunden, wenn die Mühle arbeitete, unter Wasser gesetzt würden. Dies ergab sich dadurch, dass die Mühle das aufgestaute Wasser plötzlich durch beide Turbinen schießen ließ. Außerdem hatte man den Müller in Verdacht, dass er das Wasser vor der Mühle etwa 40 cm höher als zulässig aufgestaut hatte, da man den Weg vor der Mühle bereits zweimal um jeweils 20 cm hatte erhöhen müssen. In ihrer Beschwerde führten die Gutsbesitzer an, dass die Mühle 1909 ihr Wasserrad durch eine Turbine ersetzt hätte und nach jenem Umbau eine zweite Turbine eingebaut wurde. Dies erforderte nun eine derartig erhöhte Wassermenge, dass sie mit dem verfügbaren Wasser nicht dauernd auskommen konnte. Sie machte es deshalb jetzt so, dass sie morgens in kurzer Zeit mit Wasser mahlt, dann mit Dampf und abends wieder mit Wasser. Dadurch läuft das Wasser nicht gleichmäßig, sondern stoßweise (435).
Auch wenn die Dampfmaschine bald durch einen Elektromotor ersetzt worden war, hat die Korleputer Mühle noch bis zum Jahre 1972 mit Wasserkraft gearbeitet, nach 1956 allerdings nur noch an den Wochenenden. Dann wurde die Turbine stillgelegt, da sich jetzt das Milchzuckerwerk in Laage über den stoßweisen Wasserzulauf auf ihre Pumpenanlage beklagte. Einige Jahre arbeitete die Mühle noch mit elektrischem Antrieb als Mischfutterwerk (436).

Bekannte Namen der Müller :

  1655 - 1656

 

  Hans Vogt  (437)

  1663

 

  Jochim Christoffer  (437)

  1664

 

  Mathias Christoffer  (437)

  1674

 

  Christian Sukow  (437)

  1680

 

  Joachim Christoffer  (437)

  1692

 

  Michel Bohl  (437)

  1694

 

  Joachim Christoffer  (437)

  1702 - 1713

 

  Bernt Hartwig Wigandt  (437)

  1742 - 1748

 

  Andreas Jürgen Hävell  (438)

  1748 - 1752

 

  David Bremer  (439)

  1752 - 1753

 

  Johann Sengbusch  (439)

  1753 - 1757

 

  Levin Jochim Böst  (439)

  1757 - 1768

 

  Johann Friedrich Cantzlin  (439)

  1769

 

  Sophia Maria, geb. Wegener (Witwe Cantzlin)  (439)

  1769 - 1772

 

  Christoph Vick  (439)

  1772 - 1775

 

  Daniel Röhl  (439)

  1776 - 1778

 

  Bernhard Witt

  1778 - 1783

 

  Johann Christoph Dähn  (439)

  1783 - 1787

 

  Johann Christoph Gundlach  (439)

  1787 - 1792

 

  Jochim Jacob Otto Christian Epcke  (439), (440)

  1792 - 1793

 

  Hartwig Heinrich Schröder

  1795 - 1806

 

  Christian Becker  (439)

  1806

 

  Friedrich Kahl

  1806 - 1810

 

  Carl Appelmann  (407)

  1812 - 1814

 

  Friedrich Brusch   (438), (439)

  1816 - 1826

 

  Otto Helms   (438), (441)

  1834 - 1850

 

  Johann Joachim Zörn   (438), (439), (441)  († 1850) 

  1850 - 1855

 

  Otto Helms

  1855 - 1862

 

  Johann Friedrich Christian Voß  (439)

  1862 - 1873

 

  Paul Fredenhagen  (439)

  1873 - 1887

 

  Johanna Fredenghagen, geb. Voß

  1887 - 1893

 

  Helmuth Saß

  1893 - 1915

 

  Hugo Johann Gustav Lüth  (439)

  1917 - 1918

 

  Paul Friedrich Lüth

  1918 - 1935

 

  Hermann Karl Martin Lüth

  1935 - 1955

 

  Hugo Lüth

  1955 - 1993

 

  LPG  (442)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evanglisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 62:  Korleputer Mühle, 1764
(Auszug aus der Direktorial-Vermessungskarte des „Adel. Gutes Rossewitz c.p. Liessow et Corleput", Staatsarchiv Schwerin)



Abb. 63: Situationsplan der Korleputer Mühle, 1793

1 = Kornmühle 25,0 x 11,6 m;
2 = Sägemühle 19,2 x 5,8 m;
3 = Stall 8,4 x 5,8 m;
4 = Scheune 11,6 x 11,6 m;
5 = Katen 11,6 x 8,2 m;
6 = Katen 12,8 x 9,3 m

(Umzeichnung nach (411))



Abb. 64: „Einen kleinen Situationsplan über das Mühlengehöft zu Corleput", 1806 (412)

a.   das Wohnhaus und die Mühle
b.   die Schneidemühle
c.   die Brücke über die Arche
d.   der alte Stall, welcher stets im Wasser lieget und niedergenommen werden soll
e.   das Fundament von einem niedergenommenen Stall
f.    der neu zu bauende Stall anstelle d.
g.   ein Fundament von dem abgerissenen Kathen-Gebäude



Abb. 65: Die heutige Mühle mit dem alten Wassereinlauf, 1989

 





Nr. 16.)  Wassermühle Krakow am See

Nach den allerdings sehr unvollständigen Nachrichten aus der älteren Zeit lag die landesherrliche Wassermühle südlich der Stadt Krakow vor dem „Plauer Tor" und wurde angetrieben durch die Wasser des aus dem „Alten Dorf-See" (Oldendorfer See) kommenden „Werderbach" (Mühlbach). Die älteste Nachricht über diese Mühle stammt aus dem Jahre 1331, als Johann II., Fürst von Werle, dem Güstrower Domkapitel Hebungen in Höhe von 4 Mark aus der Krakower Mühle mit dem Mühlenteich überließ (443). Aber auch der Ratmann Wolter aus Tarnow hatte gewisse Anrechte an dieser Mühle „und in dem See oder Teich, der Retse" genannt wurde, die er von dem Fürsten Johann dem Älteren erhalten hatte (444).

Es hatte jedoch auch der Ritter Heyno Linstow zu Lütgendorf bei Waren Einkünfte aus der Krakower Mühle, von denen er 1383 für ein erhaltenes Darlehen 3 Mark verpfändet hatte (445). Doch im Jahre 1405 war anscheinend bereits das Kloster Dobbertin in den Besitz der Krakower Mühle gekommen, denn in diesem Jahre hatte Jochim Weltzien von Sammit dem Kloster den „wasserstau an der beke, so da fleust auß den Seen zu dem Tzammitte auf die Mühle zu Krakow", für 16 Mark auf 10 Jahre überlassen mit dem Recht, „dass sie das Wasser an der beke so hoch stawen mugen, als sie wollen" (446).
Vorher aber muss die Mühle ganz oder teilweise im Besitze des Ritters Marquard von Möllen gewesen sein, denn 1409 überließ dieser seine Anteile an der Wassermühle dem Propst des Klosters Dobbertin zu Gunsten seiner Tochter, die in das Kloster eingetreten war (447). Im Jahre1443 verkaufte auch Churdt Dotenberg auf Möllen für 120 M dem Kloster Dobbertin eine Rernte über 1 M „aus der muhlen zu Crakow" (448), worauf die Gebrüder Dotenberg von Möllen im Jahre 1447 ihre letzten Rechte in der Mühle dem Kloster Dobbertin für 18 Mark überließen (449).

Henning Weltzien von Sammitt verkaufte im Jahre 1453 dem Propst des Klosters Dobbertin nochmals 7 Mark Pacht  „in der molen to Crakow" für 50 M. (450). Und auch der Propst Beringer des Güstrower Domkapitels überließ im Jahre 1464 dem Convent des Klosters Dobbertin 7 M Rente in der Krakower Mühle, die er von Henning Weltzien erworben hatte (451).
Nach einer Urkunde des Klosteramtes Dobbertin wandten sich in Jahre 1583 die Gebrüder Volgkmar an den Klosterhauptmann Joachim von der Lühe mit der Bitte, ihrem unmündigen Neffen Jochim Volgkmar wegen seiner verwitweten Mutter wieder diese Mühle zu überlassen (452). Anscheinend bestand zu dieser Zeit bereits ein gewisses Erbpachtrecht des verstorbenen Müllers, der die Mühle nach einem Brande wieder aufgebaut hatte. Dieses Recht wurde jetzt von den Schreibern eingefordert. Aus dem Brief ist aber auch zu ersehen, dass der Rat der Stadt Krakow und die dortigen Bewohner ein weitgehendes Mahlrecht in dieser Mühle besaßen.

Das Verhältnis der Klostermüller zu der Stadt Krakow muss zeitweise recht angespannt gewesen sein, denn im Jahre 1600 beschwerte sich der Bürgermeister und der Rat der Stadt Krakow über den Müller. Dieser hätte sich den von alters her bestehenden „Privilegien" der Stadt wiedersetzt. Die Einwohner müssten ihr Getreide jetzt selbst mit Pferd und Wagen zur Mühle bringen, obgleich der Müller „mit eidten und pflichten" der Stadt verbunden sei. Außerdem hätte er den Mühlbach nicht aufgeräumt, sodass dieser fast völlig zugewachsen sei. Deswegen habe ihm die Stadt einige Gegenstände als Pfand abgenommen, worüber er sich beim Klosteramt beklagt hätte. Die Stadt sei aber bereit, ihm die Pfandsachen zurückzugeben, falls er sich an seine Pflichten der Stadt gegenüber halten würde (453).

Im Jahre 1604 kam es zu einer Erweiterung der Klostermühle in Krakow durch den Wassermüller aus Goldberg Jochim Hammerling, der vom Kloster als Belohnung nach „mecklenburgischen gebrauch" zwei Drömbt Roggen nach „Parchimer maße" erhielt (454). Im gleichen Jahr wandte sich aber auch der Müller der Krakower Mühle an den Klosterhauptmann Joachim von Bassewitz und bat diesen um Klärung, ob die fürstliche Kammer in Güstrow zuständig sei, über Probleme der Klostermühle zu bestimmen. Dabei ging es ihm um das Stauwehr, das von der Stadt Krakow an einem See eingebaut sei, aus dem die Mühle das Wasser bekäme. Man ließ das Wasser hier ständig ablaufen, da die Stadt nur an dem dortigen Aalfange interessiert sei, dabei aber der Mühle zu seinem und des Klosters Nachteil das Wasser entziehen würde (455).
Über diese Handlungen des Krakower Stadtvogtes informierte der Müller auch das Klosteramt Dobbertin, weil er evtl. seine vereinbarte Pacht nicht aufbringen könne (456).
Zur Behebung der Unklarheiten in Bezug auf die rechtliche Stellung des Krakower Müllers wandte sich 1621 der Klosterhauptmann Joachim von Oldenburg an den fürstlichen Rat Jochim Linstow der Interims-Regierung in Güstrow und machte den Vorschlag, den Müller des Klosters Dobbertin nochmals durch einen Eid zu verpflichten, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen (457).
Daraufhin kam es 1642 zu einem Vergleich mit dem Müller, dessen Pacht bis 1643, also für ein Jahr, auf 16 Scheffel Korn ermäßigt wurde, Dafür war der Müller aber verpflichtet, das baufällige Mühlenhaus ohne Mithilfe des Klosters zu reparieren und in gutem Zustande zu erhalten (458).
Der für den neuen Müller Valentin Bohle 1669 auf 6 Jahre abgeschlossene Pachtvertrag verpflichtete ihn zu einer jährlichen Pacht von 5 drbt Roggen, „mit seiner eigenen fuhr undt anspannung aufs Ambt" zu liefern. Ferner hätte der Pächter kleinere Reparaturen an der Mühle auf seine Kosten auszuführen, während ihm das Kloster das dafür erforderliche Holz zur Verfügung stellen würde. Dabei wurde auch der Zustand der Mühle erfasst: „Das Mühlenhaus von 7 gebinten, mit einer abseiten, die forderste Mauer gemauert, dieweil aber in selbigen seiten etzliche ständer und die Maurfelder zerbrochen, alß muß selbige seite, notwendig gebauet undt gebessert werden, deßwegen nach beschehner Sattelzeit das benötgte Holz soll beygebracht werden. Das Dach nach der Straßen ist auch gantz schlecht bestellet, also soll anstalt gemacht werden, dass es gebessert würde. Die thür für der Mühlen ist mit zwey flügeln, ehet in Eyßern hespen undt hacken mit 2 Krampen undt ein überfall. Zur rechten deß haußes die Stube welche eine thür mit Eyßern bladhespen, hacken und überfall. Negst dabey die Küchen, wofür auch eine thür mit Eyßern hespen, inn der Stuben ein alter untauglicher Kachelofen 3 Tafeln alte fenster. Über der Küche undt Kammer kein bohden. Der bohden über der Stuben ein windelboden. Im Eingang des Haußes, das Mühlenbette ist noch in guten standt. Ein fertige Mehlkiste. Die welle undt Kammradt ist guth. Das Wasser Radt aber muß gemacht werden. Ein Zarge mit holtzern blöcken, beschlagen. Der boden umb den Stein ist gantz alt. Der Kumb auch. Der giebel nach dem wasser ist mit brettern an die balcken zugeschlagen, über den balcken aber mit Steinen zugemauert. Für dem bohden eine thür mit Eyßern hespen, Krampen undt überfall. Für dem bohden ein banck, wofür 2 bretter ligen. Der oberste bohden von dannenbalcken, welche zum theil verstocket auch sonsten zum tzheil zerbrochen. Hinten im hauße ein Stall, wofor eine fertige thür mit Eyßern hespen in hacken, wobey noch einer zerbrochen ist mit Eyßern Krampen undt überfall. Die abseite nach dem hofe, undt der Mauerrand zerbrochen. Einen Stall im hauße wofür eine thür mit einem Eyßerm hespe. Der Giebel gegen den leinbschen Anten (?) mit leim, undt oben vorne mit steinen gemauert. Ein Riegel in der Stube, ... ." (459).

In der Zeit des 30-jährigen Krieges war das Kloster Dobbertin wohl in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, denn 1674 waren die Verwalter Friedrich von Leisten und Georg von Pressentin mit dem Klosterhauptmann Christoff Friedrich von Passow gezwungen, die Krakower Mühle für 800 Gulden an Jochim Dieterich von Lewitzow, den Besitzer des Gutes Gr. Grabow, „mit aller von alters hero dabey gewesenen gerechtigkeit" zu verkaufen. Da von Lewitzow aber z.Zt. nicht in der Lage war, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen, trat Daniel Weltzien, Erbherr auf Sammit, vorübergehend in den Vertrag ein und übernahm die Krakower Mühle (460). Noch im gleichen Jahr beschwerte sich Daniel Weltzien bei der Stadt Krakow und erklärte, dass „wie daß vor undenklichen Jahren ein Bach auß den Samitschen Seen unbehindert auff die Krakowsche Mühle und hernach in den Krakowschen See gegangen. Es hat sich aber Bürgermeister und Rathmann der Stadt Krakow ohne einzige Ursache unterfangen, besagten Bach zu stauen, undt Mir unsäglichen schaden dadurch zuzufügen. Da sie mir dan vorerst einen großen Dam, welcher zwischen zweene große See vor vielen Jahren umb die Schafe auff daß an jenseits der See gelegene Landt zu treiben und mit großen Unkosten gemacht worden, gantz in den grundt, aldieweil der besagte Dam, welcher von großen Felssteinen gemacht war, durch die aufstauerung des wassers außgespült, ruinirt. Vors ander so haben sie durch besagte Stauerung des Baches, das Wasser in meinen See so hochgetrieben, daß es die Wurzeln des negst gelegenen Eich- und Buchholtzes gantz überschwemmet und gantz verdorben hat. ..." (461).
Der Krakower Müller Valentin Rohle bestätigte bei seiner Vernehmung diese Tatsachen und erklärte dazu: "Es hatten anfänglich nicht die Crakower sondern er selbst daß Wasser nothwendig stauen müssen, weil er ein neues Grundwerck eingebracht, welches 3 Tage gewahret, danach hatte er es wieder laufen laßen. Aber der Bürgermeister zu Crakow wehre zu Zeugen kommen und gesaget, die Stadtwische solte gemeyet werden und er solte es wieder stauen, Er wolte es schon verantworten". Außerdem meinte er, dass täten die Krakower "nach ihrem belieben, wenn sie auch nur Kerbse (Krebse) fangen wolten." (462).

Im Jahre 1680 hatte sich von Lewitzow auf Gr. Grabow wirtschaftlich soweit erholt, dass er jetzt die Krakower Mühle des Klosteramtes Dobbertin für 800 Gulden kaufen konnte (463). Er überließ aber bereits 1683 die Wassermühle nach Unterrichtung des Klosters dem Erbherrn auf Sammit Daniel von Weltzien (464).
Der Sohn Alexander von Weltzien verkaufte die Krakower Mühle jedoch am 10. März 1688 dem Müller Christoff Hoppe für 800 Gulden. Als Zeugen bei diesem Vertragsabschluss waren die beiden Krakower Bürgermeister Michael Studemann und Jürgen Lembke anwesend (465).

Auf der Sitzung des mecklenburgischen Landtages im Jahre 1689 hatten die Vertreter der Stadt Krakow sich beklagt, dass der Pächter der Wassermühle sich nicht mehr an die Pflichten gegenüber der Stadt Krakow hielt, nachdem er diese von Alexander Weltzien erworben hatte. Sie ersuchten die herzoglichen Räte dafür zu sorgen, dass er künftig – wie von alters her – seine Kopf- und Viehsteuer entrichten  solle (466).

Doch bald kam die Wassermühle – vor 1710 - in den Besitz der herzoglichen Kammer in Güstrow und damit wieder der Stadt Krakow. Diese beklagte sich im Jahre 1711/12 über Karl Gustav von Weltzien in Sammit, weil er die Freischleuse am Ausfluss des Alten Dorfsees zerstören ließ zum Nachteil der Krakower Mühle (467). Aus der Antwort des Herrn von Weltzien geht auch hervor, weshalb er die Mühle wieder verkauft hatte. Sie wäre wegen des akuten Wassermangels für seinen Besitz nur zum Nachteil gewesen. Der Stau hätte nicht nur seine Wiesen unter Wasser gesetzt, sondern auch zu einer Überflutung der Keller im Dorf geführt. Auch der Müller Hoppe hätte die Mühle nach kurzer Zeit wieder dem Müller Stapelfeld überlassen, der sie auch nicht lange halten konnte und an das herzogliche Amt verkaufte (468).

Im Jahre 1773 berichtete die herzogliche Kammer in Schwerin, dass sie dem Müller Haase aus Krakow die dortige Mühle von 1774 bis 1786 auf 12 Jahre für die bisherige Pacht von 200 Rt umd zusätzlich 10 Rt für das Dorf Möllen überlassen hätten  (469).
Bei der Verlängerung seines Vertrages im Jahre 1786 wurde dem Müller Haase nicht nur die Wassermühle,. sondern auch eine Windmühle bis zum Jahre 1810 für 210 Rt überlassen (470). Danach hatte man in der Zeit zwischen 1773 und 1786 zur Entlastung der Wassermühle bereits eine Windmühle errichtet, die beide gemeinsam verpachtet wurden. Die Windmühle stand "40 Ruthen (185 m) von der Stadt entfernt auf einem hohen Berge" 471. Nun gibt es aber nordöstlich des „Alten Dorf-Sees" (direkt an Seeufer) die Anhöhe 68, für die der Flurname „Landmühlenberg" überliefert ist.

Bei dem Durchzuge französischer Truppen im Jahre 1806 wurde auch die Mühle nicht verschont. So fehlten hinterher nicht nur 2 Pferde mit Geschirr, sondern auch 19 silberne Teelöffel und 11 silberne Esslöffel - ein Verlust, den die Mühlenpächterin Bartels sofort dem herzoglichen Amte meldete (472).

Im Jahre 1811 wurde die Mühle in Erbpacht verkauft. Der darüber abgeschlossene Vertrag enthielt u.a. den Vermerk, dass zu der Mühle gehören würden:

1. die Wassermühle mit Wohnhaus und Stall.
2. die Scheune vor dem Plauer Tor,
3. die Windmühle,
4. der Stau am Adendorfer See (Alter Dorfsee)  (473).

Nachdem diese domaniale Mühle 1817 vom Schweriner Ministerium der Stadt Krakow überlassen wurde (474), vermerkte diese im Jahre 1821, dass die Mühle vor dem „Mühlentor" liege (475). Die jetzt auftauchende Bezeichnung „Mühlentor" für das ehemalige „Güstrower Tor" hänht damit zusammen, dass die Wassermühle in der Zeit zwischen 1813 und 1818 von dem südlichen „Plauer Tor" zu dem nördlich gelegenen „Güstrower Tor" verlegt worden war.
Für die Vererbpachtung der Mühle wurden als Gründe angegeben:

- " ... erspart dagegen alle Kosten, welche die Reparaturen an der Mühlen-Wohnung und den Mühlen-Werken von Zeit zu Zeit erfordert hätten.
-  die Kosten der neuen Erbauung, wenn alles so weit veraltert wäre, dass ein neuer Bau hätte eintreten müssen, und das dazu erforderliche Bauholz und sonstige Materialien nebst dem Brennholze"
(476).

Der Erbmüller hatte sich bereits 1813 bemüht, seine Gebäude in die "Städtische Brandversicherungs-Casse" aufnehmen zu lassen, was ein Jahr später von Bürgermeister und Rat der Stadt auch genehmigt wurde. Es handelte sich um das Wohnhaus mit der Wassermühle, ein Stallgebäude und die entfernt stehende Windmühle (477).
Zusätzlich zu der Wassermühle vor dem Mühlentor errichtete die Stadt Krakow auf eigenem Grund und Boden (Flurstück 942 „Windmühlenberg") im Jahre 1842 eine Holländer-Windmühle (478). Von der Windmühle auf dem „Landmühlenberg" hören wir nichts mehr.
In einem Schreiben des Großherzoglichen Amtes aus dem Jahre 1863 zeichnete sich bereits das Ende der Wassermühle ab:
" Wir geben hiemit zu wissen, daß, da Uns der Magistrat zu Krackow die Absicht zu erkennen gegeben, die mit den Rechten aus dem Erbpacht-Contract vom 11. Februar 1811 laut Confirmation vom 27. März 1861 auf ihn übergangene Wassermühle aufzuheben, und den noch bestehenden Mahlzwang über die Stadt Krakow zu ermäßigen, dazu aber Unsere Einwilligung nachgesucht hat, Wir ihm dieselbe unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt haben:
1. Erbpächter hat eine holländische Windmühle oder eine Dampfmühle nach einem von Unserer Kammer zu genehmigenden Plan mit zweckmäßigster Einrichtung an geeigneter Stelle auf den Erbmühlen-Ländereien zu erbauen, und es muß, bis dieses geschehen und bis der Bau die Approbation
(Bewilligung) des Amts erhalten, die Wassermühle in ihrem bisherigen Stande verbleiben. In der approbirten (genehmigten) Beschaffenheit ist demnächst diese Mühle unausgesetzt vom Erbpächter zu erhalten.
2. Nach erfolgter solcher Approbation ist Erbpächter berechtigt, und auf Verlangen Unserer Cammer verpflichtet, die Wassermühle mit allen dazu gehörigen Wasserwerken, insbesondere auch die im § 1 des Erbpacht-Contracts sub
(unter) f. und g. aufgeführten Stauwerke gänzlich zu beseitigen.
3. Dem Erbpächter ist gestattet, den Mahlzwang welcher nach § 2 des Erbpachtcontractes gegen die Stadt Krakow noch besteht, ganz oder in gewissem Maße, je nach seinem Ermessen aufzuheben, wogegen aber die Anlegung einer oder mehrerer Mühlen auf dem Gebiete der Stadt ausgeschlossen bleibt.
4. Die Jurisdiction
(Gerichtsbarkeit) über die Erbmühle und die dabei befindlichen Erbpacht-Ländereien geht von dem Amtsgerichte zu Güstrow auf das Stadtgericht zu Krakow über " (479).

Im Jahre 1871 übernahm die Stadt endgültig die domaniale Erbmühle mit ihrem umfangreichen Landbesitz. Der Müller hatte weiterhin als Erbpacht jährlich zu zahlen "144 Scheffel Roggen Rostocker Maaß a 1 Rt 12 ßl = 204 Rt 18 ßl" (480).
Als im Jahre 1880 die Stadt ihre Erbmühle an Fritz Wahl aus Grevesmühlen verkaufte, wurde noch von der Wasser- und der Windmühle gesprochen. Auch aus einem Schreiben der Großherzoglichen Beamten in Güstrow vom Jahre 1882 ist zu ersehen, dass sich der Magistrat der Stadt Krakow gewisse Rechte auf den Mühlgraben und die Stauwerke bei der alten Mühlenstelle und dem Oldendofer See reserviert hatte. Außerdem bestätigte die Stadt, dass die "hohe Kammer nach der Einrichtung der Windmühle auf den Fortbestand der Wassermühle keinen Anspruch hat" (481).
Damit war wohl endgültig das Ende der Wassermühle gekommen. Der Landbesitz der Mühle wurde stückweise verkauft: 1886 an die Güstrow-Plauer Eisenbahngesellschaft, 1889 für die Anlegung der Spiritusfabrik, 1890 zu Gunsten der Molkerei, 1906 bis 1910 als Baugrundstücke (482).

In den Gebäuden in der Mühlenstraße wohnte noch bis zum Jahre 1906 der jeweilige Mühlenbesitzer, bis 1912 "Haus und Stall wegen völliger Baufälligkeit im (Brand)Kataster gestrichen" wurden (483). Das später dort errichtete neue Gebäude fiel dem Bau der Umgehungsstraße zum Opfer, durch welche die  "Mühlenstraße" zerschnitten wurde.
Damit verschwand die Wassermühle endgültig von der Bildfläche. Die nach vorhandenen Ländereien waren als Reststücke an verschiedene Interessenten verkauft worden, nachdem der "Mühlenbetrieb bereits vor längerer Zeit in eine beim Bahnhof belegene Dampfmühle" verlegt worden war, wie aus einem Kaufvertrag aus dem Jahre 1917 ersichtlich ist (484).

Bekannte Namen der Müller :

  1674

 

  Valentin Rohle

  1688 - 1705

 

  Christoff Hoppe  (485), (486)

  1705

 

  Mathias Stapelfeld  (487)

  1709

 

  Friedrich Lutter (486)

  1721 - 1727

 

  Hans Köpke  (486)

  1729 - 1735

 

  Engel  (486)

  1735 - 1737

 

  Johann Schröder (Schwiegersohn des Engel)  (486)

  1740

 

  Johann Heinrich Hans Selts  (488)

  1741 - 1743

 

  Husfeld  (489)

  1743 - 1745

 

  Gottlieb Wulff

  1746 - 1765

 

  Haase  (486)

  1766 - 1785

 

  Johann Haase, jun.  (486)

  1786 - 1787

 

  Samuel Haase  (486)

  1787 - 1789

 

  Friedrich Christian Wahlert  (486)

  1791

 

  Johann Carl Kunkel   (486), (490)

  1796 - 1803

 

  Jürgen Friedrich Barteld  (486)

  1804 - 1807

 

  Witwe Catharina Sophia Barteld  (486)

  1807 - 1812

 

  Christoff Thomas Bernhard Weihhardt  (486)

  1812 - 1850

 

  Jochim Friederich Schulz  (491)

  1850 - 1854

 

  Friedrich Christian Krüger  (486)

  1855

 

  Joachim Rudolph Schulz

  1859

 

  Adolph Friedrich Hagen  (486)

  1860 - 1876

 

  Johann Georg Framz Demmin  (486)

  1880

 

  Friedrich Johann Ferdinand Schwinkendorf  (486)

  1880

 

  Carl Friedrich Wilhelm Mahnke  (486)

  1880 - 1888

 

  Carl Friedrich Wahl  (486)

  1889

 

  Friedrich Theodor Wilhelm Speckin  (486)

  1890

 

  Hermann Kruse  (486)

  1895

 

  Friedrich Hartwig Roeper  (486)

  1899 - 1903

 

  Richard Wilhelm Carl Franz Peters  (486)

  1906

 

  Hermann Johann Carl Hoppe  (486)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 





Nr. 17.)  Wassermühle in Kuchelmiß (Serrahn)

Die erste Erwähnung dieser Wassermühle stammt aus dem Jahre 1558. Clauß Hahn in Kuchelmiß musste mit seinen Brüdern Heinrich und Lüdtke Hahn einen Vergleich abschließen, da er seiner Ehefrau Anna Vieregge als Leibgedinge das halbe Dorf Serrahn mit dem Aalfange überlassen hatte. Serrahn gehörte aber mit Kuchelmiß zu dem gemeinsamen Erbteil ihres verstorbenen Vaters. In diesem Vertrag wurde auch gesprochen von der "verpfendethen Mollen zu Kuchelmiß ...‚ so itzo Jürgen Linstow innehadt, ...". Gleichzeitig wurde erwähnt, dass Heinrich Hahn seinem Bruder Clauß 850 Gulden "uf die Kuchelmisser Mühlen" geliehen hatte, damit dieser die "genanthe Mühle frei ohne alle renthe die zeit seines Lebens gebrauchen dürfe". Aber nach seinem Tode sollte "genanthe Mühle quidt und frei an Heinrichen Hanen und seiner Brüder sohne und ihre Erben kommen und fallen und erblich bei ihm bleiben" (492).
Es deutet alles darauf hin, dass die Wassermühle in Kuchelmiß errichtet wurde als Ersatz für die untergegangene Mühle in Serrahn, denn als Clauß Hahn seiner Ehefrau 1553 als Leibgedinge "den halben Zarrahn (Serrahn = Aalfang)  mein andell ...‚ auch mein andell deß alfangeß im Zarrhane" überließ, da wurde von der Serrahner Wassermühle nicht mehr gesprochen (493). Sie lag wohl zu weit von dem Hauptsitz Kuchelmiß entfernt; dafür wurde die Mühle in Kuchelmiß später als "Schloßmühle Serrahn" bezeichnet.

Im Jahre 1596 verpfändete Ludeke Hahn das Gut Kuchelmiß mit der Mühle an Joachim Hahn zu Basedow (494). Über die Verpachtung der Wassermühle in Kuchelmiß kam es im Jahre 1627 zu einer Vereinbarung zwischen dem Verwalter des Gutes Martin Pritzbuer und dem Müller Hans Arens aus Roge. Man hatte sich darüber verständigt, "das vorgemelter Marten Pritzbuhr gedachten Hans Arens die Kuchelmißer Mühle mit allem Zubehore, laut eines darüber aufgerichteten Inventary auf ein Jahr als von Michaelis Anno 1627 bis Michaelis Anno 1628 auf guter Leute Intercession (Fürsprache) terminirt (befristet), undt hatt sich henkegen Hans Arens, für sich und seine erben verpflichtet, das er wolgemelten Marten Pritzbuhren oder den seinen auff ein Jahr, oder wessen sie sich ferner vertragen können, jährlich und zu rechten Zeitt, drey und dreißig drömpt Hartkorn, wie es die Leute zur Mühle bringen, und sieben drömpt gut maltz Güstrower maße wie den auch fünff schock frisch heuner eyer, undt zwantzigk wolgewachsene junge Hennen geben, auch alles korn und maltz, so auff dem hove Kuchelmiß undt Dersentin verbrauchet, gut und Matten frey mahlen, undt das mehl ohne entgelt, wie der vorige Müller gethan, sichten will, ... So will auch Hans Arens den halben Ahlfangk, so zu der Kuchelmißer Mühle ist, Marten Pritzbuhren überlaßen, und sollen beide Theile gleich ein schloß für die zwey Ahlkasten legen, damit sie zugleich dabey kommen, undt den ahl so darinn befunden, mit einander theilen können, auch wegen des ahlfanges die frembden mahlgeste nicht auffhalten werden sollen. Wan auch auff dem hofe Kuchelmiß, Dersentin und Serrahn an graben etwas zu bessern oder neu auff zu bauwen, soll Hans Arens selbst daran, so lange man seiner bedarff, helffen arbeiten, oder einen düchtigen Knecht schicken, undt wird ihm dafür nichts mehr als eßen und trinken aber kein lohn gegeben" (495).
Nach dem Wortlaut dieses Vertrages hat zu dieser Zeit in Dersentin die dortige Wassermühle nicht mehr - oder noch nicht - gestanden. Viel Glück scheint der Müller Arens auf der Kuchelmißer Mühle aber nicht gehabt zu haben, denn im Jahre 1630 kam es zu einer Klage des Gutsverwalters Pritzbur gegen den Pächter der Teterower Bornmühle, Jacob Ahrens. Dieser, sicher ein Verwandter unseres Müllers Hans Arens, hatte dessen Vertrag von 1627 als Bürge mit unterzeichnet und sollte nun für die ausstehende Pacht aus der Kuchelmißer Mühle aufkommen (496).

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges ist auch die Wassermühle in Kuchelmiß abgebrannt und wurde erst 1637 wieder aufgebaut. Die Mittel hierfür streckte die Serrahner Kirche vor, da der Gutsherr das Geld nicht aufbringen konnte (497).
Dann schweigen die Urkunden lange Zeit über die Kuchelmißer Mühle. Erst im Jahre 1744 wurde der Name des Müllers Simon Prager überliefert (498), unter dem auch 1751 das Wohnhaus der Mühle neu erbaut wurde (499). Bis zum Jahre 1836 erhielt der Müller in Kuchelmiß aus jedem Hause des gräflichen Gutes jährlich 16 Pfg Fahrgeld und 3 Pfg. Sichtgeld, weil die Bauern ihr Korn selbst zur Mühle brachten. Diese hatte man inzwischen durch eine Ölstampfe erweitert, denn 1850 wurde ein Ölkeller bei der Mühle erwähnt, nachdem bereits im Jahre davor ein neuer Pferdestall errichtet worden war. Schweinestall und Scheune der Mühle waren bereits im Jahre 1856 erneuert worden (500).

Mit dem Einbau einer Wasserturbine im Jahre 1866 begannen umfangreiche Modernisierungsarbeiten an dem Mühlenwerk. In diesem Zusammenhang wurde auch gleich eine Wasserleitung von der Mühle bis zum Schloss gelegt. Nachdem die Ölmühle bereits 1873 stillgelegt worden war, wurde sie im Jahre 1899 endgültig entfernt (501).

Nachdem im Jahre 1896 Prinz Albert von Sachsen-Altenburg die Güter Kuchelmiß, Serrahn und Wilser Hütte aus dem Besitze der Familie Hahn übernommen hatte, kam es im gleichen Jahre unter dem Mühlenpächter Thormann zu einer vollständigen Erneuerung des Mahlwerkes (502).
Bei der Verpachtung der Güter durch die Prinzessinnen von Sachsen Altenburg im Jahre 1926 an Hermann Napp wurde die Mühle mit allem Zubehör an Gebäuden, Äckern, Wiesen und Weiden ausdrücklich ausgenommen (503). Im Jahre 1937 wurden die Güter endgültig an den Freiherrn Joseph von Nagel verkauft. Der Kaufvertrag vermerkte, dass die "Schloßmühle Serrahn" bereits seit 1912 an den Müller Herbert Mevius verpachtet war. Zu den Aufgaben des neuen Besitzers gehörte nicht " die Verpflichtung zur Lieferung der Steine, Rundhölzer und Eisenträger für den vorgesehenen und in Gang befindlichen Umbau der Schloßmühle Serrahn, desgleichen nicht die Ausgaben für die Herrichtung und Vervollständigung der Turbinenanlage entsprechend den Vorschriften der Gewerbepolizei und der Berufsgenossenschaft; die Verpflichtung zur Lieferung von Steinen und Rundholz für die Arbeiten, welche der Pächter der Schloßmühle Serrahn bis zum 20. Juni 1937 auszuführen hätte " (504).

Erst im Jahre 1960 übernahm die Landwirtschaftliche Produktions-Genossenschaft Kuchelmiß die Mühle und stellte auf ihr noch bis zum Jahre 1972 mit Hilfe der Wasserturbine Mischfutter her. Dann wurde die Anlage im Jahre 1980 vom Rat des Kreises Güstrow als technisches Denkmal übernommen und dem Museum Güstrow als Ausstellungsobjekt zur Mühlengeschichte übergeben (505). Die Mühle ist jetzt wieder im Besitze des Prinzen Franz von Sachsen-Altenburg, dessen Eltern Kuchelmiß in Besitz hatten (516).

Bekannte Namen der Müller :

  1627

 

  Hans Arens

  1637

 

  Heinrich Hobe

  1654

 

  Jochim Bahl  (506)

  1655 - 1657

 

  Adam Volkmann  (506)

  1663 - 1664

 

  Martin Dammann  (506)

  1666 - 1674

 

  Heins Peters  (506)

  1680 - 1683

 

  Hans Güsloff  (506)

  1689 - 1691

 

  Martin Güsloff  (506)

  1701 - 1704

 

  Johann Groth   (506)(507)

  1704 - 1715

 

  Heinrich Heyden  (506)

  1724

 

  Grün  (508)

  1726 - 1737

 

  Daniel Mohncke (Mohn)

  1738 - 1750

 

  Johann Simon Prager (verh. mit der Tochter des vorigen Müllers)

  1750 - 1757

 

  Eleonora Elisabeth Prager

  1757 - 1759

 

  Otto Johann Babst  (508)

  1759

 

  Petersen  (509)

  1763

 

  Daniel Müller

  1764

 

  Haase  (507)

  1765 - 1778

 

  Christoff Ludwig Rustorf  (508)

  1781

 

  Ludwig Haase

  1782

 

  Jochim Eustorff  (508)

  1784 - 1787

 

  Wollgast

  1788 - 1791

 

  Jochim Karl Vollrath Kunckel    (509)(510)

  1791 - 1796

 

  Karl Friedrich Kunckel  (511)  Joh. Voll. Kunkel

  1796

 

  Tiede

  1799 - 1838

 

  Detloff Lorenz   (508), (512)

  1845

 

  Johann Friedrich Lorenz  (513)

  1848

 

  Carl Peters  (509)

  1850 - 1860

 

  Friedrich Lorenz  (509)

  1860 - 1873

 

  Johann Georg Franz Demmin  (514)

  1873

 

  Helmuth Joh. Ludwig Buchin  (514)

  1882

 

  Gottfried Erdmann

  1887

 

  Luise Erdmann  (515)

  1896 - 1898

 

  Thormann

  1898 - 1912

 

  Karl Friedrich Heinrich Schweder  (515)

  1912 - 1954

 

  Herbert Friedrich Otto Mevius

  1954 - 1960

 

  Ilse Steinmann, (geb. Mevius)  (516)

  1960 - 1972

 

  LPG

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 66: Ausschnitt aus der Direktorial-Vermessungskarte von 1768 mit der Kuchelmißer Mühle, LHA Schwerin



Abb. 67: Gebäude der ehemaligen Wassermühle Kuchelmiß, 1988

 





Nr. 18.)  Wassermühle in Laage

Diese Mühle gehörte stets zu den bedeutenden domanialen Wassermühlen. Obgleich sie direkt vor dem „Mühlentor" lag, unterstand sie zu keiner Zeit dem Stadtrecht. Alle Versuche des Magistrats von Laage, zumindest den Müller der städtischen Polizeiordnung zu unterstellen, scheiterten immer wieder am Einspruch der Landesherren.

Die Stadt Laage besaß im Mittelalter eine wichtige strategische Bedeutung. Sie sicherte mit ihrer fürstlichen Burg, die in unmittelbarer Nähe des Mühlentores lag, einen der wenigen Übergänge über die Recknitz. Bereits in slawischer Zeit verlief hier eine "via regia", eine "Königsstraße", von Westen nach Osten. Später war Laage eine bedeutende fürstliche Zollstelle. Die an der Recknitz liegende Wassermühle bildete nicht nur eine wichtige Einnahmequelle der Landesherren, sondern sie sicherte in älterer Zeit auch gleichzeitig mit ihrem Wasserstau die oberhalb liegende Stadt mit der Burg (517). Auch in späteren Jahrhunderten war der "Laager Damm" immer wieder Durchzugsstraße für die Kaufleute, aber auch für fremde Truppen, die zur Ursache großer Zerstörungen in der Stadt und vieler Bedrängnisse ihrer Bewohner wurden. So musste die Wassermühle, eng verbunden mit dem Schicksal der Stadt, auch immer wieder deren Untergang erleben.
Urkundlich erwähnt wurde die Mühle zum ersten Male im Jahre 1362, als die Gebrüder Berkhahn zu Kronskamp den halben Mühlenteich und die Fischerei zu Laage an Vicke Moltke zu Strietfeld verkauften (518), (519). Man kann aber annehmen, dass die Mühle älter ist und vielleicht schon gemeinsam mit der 1292 erwähnten Burg errichtet wurde (520).

Die Stadt Laage muss schon sehr früh über eine Windmühle verfügt haben, denn in einer Urkunde aus dem Jahre 1330 wurde " von einem stucke ackers, die windtmolenberch genant ", gesprochen. Da nur von ihrem Standort die Rede ist, wird die Mühle zu der Zeit nicht mehr vorhanden gewesen sein. Sie würde dadurch zu den ältesten bekannten Windmühlen Mecklenburgs gehört haben  (521), (522).
Die nächste Nachricht über diese Mühle stammt erst wieder aus dem Jahre 1577. Auf Grund einer Klage des Müllers befahl Herzog Ulrich der Bürgerschaft von Laage, die Recknitz zu entkrauten und alle Einbauten wieder zu entfernen, da " unsere Mühlenbecke nicht allein mit kraut sehr verwachsen, sondern auch mit vielen fischwehren, stegen und dammen so das wasser dermaßen aufgehalten, das darher nicht wenig hinderung unser mühlen verursachen werden solle " (523).
Im Jahre 1612 bestimmte Herzog Albrecht, dass " die 4 schweine, so bißhiher von unserem kampf in die Mhüle zur Lage gethan und daselbst feist gemacht worden, auß gnaden zehen jhar langk nachgegeben, thun dasselbe nochmals wissentlich und befhelen darauf itzigen und künftigen unsern kamptleuten alhier, das sie in dehnen itz bemelten zehen jharen keine schweine in die Mhüle zur Lage thun, und anhero zu unser notturfft füttern und gebrauchen sollen, sondern befehlen gleicher gestalt dem mhüller in solchen zehen Jharen, wan ermelter Wulff Gulck ihm die 4 schweine in die Mhüle jhärlich verschaffen wirdt, dieselben anzunehmen, dem herkommen nach feist zu machen, und zu seiner guten gelegenheit zugenießen folgen zu laßen " (524).
Der Grund für diese Weisung könnte ein Neubau der Mühle durch den Pächter - zur Abgeltung seiner Forderungen - gewesen sein.

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges wurde am Pfingsttage 1638 die gesamte Stadt durch kaiserliche Truppen zerstört; die letzten 17 Überlebenden flohen nach Rostock. Dabei brannte auch die Wassermühle ab, was der Herr von Vieregge zu Rossewitz in einem späteren Schreiben bestätigte: " Es war daselbst eine Mülle gestanden so mit 2 gangen. Die vorige war 1638 abgebrandt. Wie die Mülle in der Kayserlichen Zeit abgebrandt, da wehre das wasser so verlauffen, daß die Leute bey der Brücke durchgefahren, welchen Weg dann die Kayserlichen sehr sich gebrauchet, dahero der Pfahl (Staupfahl) durch das viele fahren weggekommen " (525).
Im gleichen Zusammenhang wurde auch berichtet, dass die 1638 vernichtete Mühle nur über ein Wasserrad verfügt hätte. Einige Jahre später aber war sie an der gleichen Stelle bereits wieder aufgebaut worden (526). Im Jahre 1663 musste der Herzog erneut anordnen, " daß die Rekenitzen Becke auffgereumet, die handmühlen zur Lage abgeschaffet, und die Burger dahin mögen gehalten werden, ihr korn nirgends als in unser mühlen daselbst mahlen zu lassen " (527).
Über diese in den Haushalten wohl noch recht zahlreich vorhandenen Handmühlen gab es im gleichen Jahr weiteren Ärger, da " einige Bürger auf der Lage sich über den Muller daselbst beschweret, daß er benebst dem Kornschreiber auß Güstrow ihnen ihre Grützmühlensteine gewaltsamer weise genommen, und sie dadurch umb ihre nahrung, so sie mit dem Grützmachen, welches von undenklichen jahren her daselbst und in anderen unseren Landstädten soll hergebracht seyn, getrieben zu bringen sich unterstehe" (528).
Über schwere Schäden an der Mühle wurde aus dem Jahre 1673 berichtet. Starkes Hochwasser in den Weihnachtstagen hatte den Mühlendamm an mehreren Stellen brechen lassen, obgleich der Müller rechtzeitig alle Schütze geöffnet hatte. Die Mühle selbst stand "ellentief" unter Wasser. Daraufhin ersuchte der Müller den Herzog um eine schnelle Instandsetzung und meinte, wenn der Damm nicht gebrochen wäre, dann hätte das Wasser die Mühle wohl weggeschwemmt (529).
Anscheinend waren die Schäden an der Mühle im Jahre 1680 doch noch nicht restlos beseitigt, denn der neue Pächter wandte sich an das herzogliche Amt mit der Bitte um Bereitstellung von Baumaterial zur endgültigen Reparatur des Mühlenwerkes. Er benötigte dazu noch:

" - 2 Bäume, die zu Bauholz für das Wasserrad geschnitten werden müssen,
- 1 Baum zu den Armen, welcher auch geschnitten werden muß,
- 1 Baum zu der Rönne, muß auch geschnitten werden,
- 5 Bäume zu Saalhöltzern und Pfählen, welche müssen eingerammet werden,
- 8 Bäume, wovon 2 geschnitten, welche zu dem Damm, welcher eingefallen, vor die Schälung gebrauchet werden.
Im übrigen ist die Mühle gantz dachlos. Demnach unsere Mühle zur Lage dermaßen baufallig, das sie nothwendig repariret werden muß"
(530).

Die Verpachtung der Mühle wurde dem Müller in den Jahren 1686 und 1692 nochmals um jeweils 6 Jahre verlängert. Der letzte Vertrag ist in einer beglaubigten Abschrift erhalten geblieben:

" Wir Gustaff Adolph, Hertzog zu Mecklenburg etc., Uhrkunden und bekennen hiemit öffentlich, daß Wir mit Christian Mauchen wegen unsere Mühle zu Laage handlung pflegen und darüber folgenden Pensions-Contract auffrüchten laßen,
1. Überlaßen wir Christian Mauchen, geregte unsere Mühle zu Laage, nebst darzu gehorigen pertinentien auff 6 Jahr als von Johannis ao. 1692 biß Joh. 1698, gegen gewisse Pension. Zu Mahlgästen werden ihm dabey angewiesen
- das Städtlein Laage mit etwa 40 Einwohnern,
- In der Vogdey Cammien, 9 Bauleute
(Bauern),
- Item der Krüger, der Schmidt und 3 Priester Bauern,
- Unter Strißdorff - die Zaabeler
(Sabeler) - 11 Bauleute - der Schmidt alda,
- die Kanckeler - 3 Bauleute - 4 Coßaten.
                                                                  2. Ist dem Müller versprochen, daß ihm zu Winters Zeit durch unsere Amtsunterthanen diejenigen, so Mahlgäste darzu seyn, das Matten Korn an 10 drbt gleich dem jetzigen Müller Claus Höcker, und vor dem ihm selber gefahren, nach Güstrow und Rostock gefahren werden, auch
3. Ihm das benötigte Stuhl-, Kamm- und Radeholz, wie auch, waß zu anderer Nutzung, an Brennholz nöthig, in unserem Amt Güstrow an solche Ohrter, da es zum bequemsten entrathen werden kan, durch die bestellete Forst-Bediente angewiesen, und angeschaffet werden solle.
4. Die fast zugewachsene Mühlenbach soll mit Sensers und sonsten das Kraut, welches am lauff des Wassers hinderlich seyn möchte, durch seine eigene Leute abhauen läßet, ....
5. Was zu Erhaltung der Mühle an Kleinigkeiten zu bauen fürfallen möchte, solches läßet der Müller ohne wieder Vergeltung auf seine Unkosten verrichten. Waß aber ferner an hauptsächlichen Dingen zu bauen, solches wird vorher Unserer fürstl. Cammer notifizieret und vom Ambte Güstrow angeschaffet werden.
6. Hinwiederum hat besagter Mühlen Meister für solche Abnutzung versprochen, bey den ersten dreien Pension Jahren jährlich 140 Rt und bey den übrigen drey Pension Jahren jährlich 160 Rt ohn eintzige Ausmahnung in grober Müntze alß N 2/3 Stücke zu der Fürstl.-Amt-Cammer geliefert werden.
7. Verspricht auch der Müller, ein feistes Schwein, so 110 Pfd im Gewicht haben soll, wen nemlich dasselbe ihm gesundt geliefert werden solte, der Fürstl. Hoffstaat einzuliefern, oder da ihm kein Schwein geschaffet würde, anstaat des Mästes 5 Rt der Fürstl. Amtcammer jährlich zu entrichten.
8. Ist der Pächter schuldig, in erwandten 6 Pension Jahren, auff seine Kosten, wie es bey anderen unseren Mühlen gebräuchlich, den gantze Eisen und Steinschlett
(Verschleiß) zu halten, und verschaffet er sich selber die Steine, die Fuhren aber werden Ihm darzu vom Ambte frey gegeben, oder, es wird vom Ambte so viel geldt, alß zu einer freyen Fuhr nothig thut, jedes mahl angeschaffet.
9. Verspricht auch Contrahent keine andere Matten, als wie sie von alters auff der Mühle gebräuchlich gewesen, zu gebrauchen, ...
10. Wan durch Gottes Wetter und wind oder durch Krieg, Raub und Plünderung auch andere Zufälle die Mühle Schaden nehmen gerathen solte, so wird nach Befinden der Sachen und rechtmäßigen Beweißthums die Schuldt nicht Ihm bey gemeßen, sondern wir nehmen solchen Schaden auff Uns allein, waß aber durch des Müllers oder der seinigen Verwahrlosung geschehen, dafür ist er und seine Bürgen billig gehalten, uns allen Schaden, er habe nahmen, wie er wolle, zu refundiren
(ersetzen) schuldig.
Damit Wir nun, so woll für die jährl. Pension, alß auch für allen Schaden, so sich obbemeldter maaßen zu tragen möchte, genugsahm gesichert seyn mögen, so setzet Unß
(der Pächter) für sich und seine Erben alle seine haab und güther, beweg und unbewegliche, itzige und künfftige, an welchem Ohrte sie auch anzutreffen seyn mögten, hiemit zu einer wahren Hypothec und sichern Unterpfandt der gestalt ein, daß Wir ohn Rechts Streit, maaß und macht haben sollen, unsere belieben nach Unß ohne jemands praeferentz (Vorrang) darauß bezahlet zu machen " (531)

Aus diesem Vertrag ist zu ersehen, dass die Stadt Laage damals gerade wieder 40 Einwohner hatte, die Verluste des großen Krieges also bei weitem noch nicht überwunden waren. Aber auch die Jahre 1676 und 1678 hatten nochmals schwere Belastungen gebracht, als dänische, braunschweig-lüneburgische und pommersche Truppen die Stadt verheerten und die wenigen Bürger zwangen, sich als "Bauern" auf dem Lande in den wüst und leer liegenden Höfen zu verstecken (532).

Das Verhältnis zwischen dem Müller und dem Magistrat der Stadt war wohl nicht gerade störungsfrei, wie eine Beschwerde des Pächters Mauch aus dem Jahre 1697 beweisen kann. Der Müller beklagte sich über den Bürgermeister, weil ihm dieser den Kirchenstuhl habe wegnehmen lassen, den bereits seine Vorfahren besessen hatten. Er hätte ihm befohlen, den Kahn aus dem Wasser zu nehmen, den er zur Räumung der Recknitz dringend benötigte, und einige Bund Rohr eingezogen hatte, die er zur Eindeckung des Giebels der Mühle benutzen wollte. Wahrscheinlich ging es bei dem Streit auch um die Rohrwerbung auf der Recknitz, die der Magistrat für sich beanspruchte. Dagegen war der Müller der Ansicht, dass durch das Wäschewaschen auf dem Mühlendamm das dortige Bollwerk geschädigt würde (533).
Über den Nachfolger auf der Mühle beschwerte sich die Stadt Laage im Jahre 1699 und zeichnete dabei ein düsteres Bild von dem Zustand der Mühle:

" ... waß wegen des jetzigen Müllers ich unterthänigst eingebracht, nemlich daß derselbe auf die gräber arbeit (Arbeiten zur Reinigung der Recknitz), die über 1/3 theil verrichtet, nicht das geringste angegeben, die Mühle auch, weil er in Rostock wohnet, darnach nicht umziehet, durch einen Jungen in acht nehmen, und also gantz wüste und verfallen läßet. Ob nun gleich derselbe deßwegen zu etlichen mahlen vor Ew. Hochf. Durchl. Cammer gefordert, so hat er doch sich niemahlen persohnlich eingefunden, sondern vielmehr sich vernehmen lassen, daß er in der Mühlen Pension übersetzet (zusetzt), selbige wegen mangel an Wassers gar nicht gebrauchet und so dahero aus noth verlassen müste" (534).

Die Mühle wurde durch die nächsten Pächter wieder in Ordnung gebracht, denn aus einem Schreiben des Herrn von Vieregge in Rossewitz aus dem Jahre 1721 ist zu ersehen, dass " ano 1705 der damahlige Müller eine Neuerung anfangen und das Wasser in diesem Mühlen-Strohm höher, alß ihm gebührt, aufstauen wollen und nachgehends 1712 eine Hochf. Commission angeordnet, die Höhe des Wassers, welches sie abwägen ließen, wiederumb regulieret und einen abermahligen Pfahl an seinen alten Ort setzen, und daran eine Marke machen lassen" (535).
Und damit begann ein hartnäckiger Kampf zwischen dem jeweiligen Müller und den Besitzern der stromaufwärts liegenden Güter Rossewitz, Subzin, Kronskamp und Levkendorf, den die fürstlichen Beamten in Güstrow vergeblich zu schlichten versuchten. Erschwert wurde das Problem noch durch den Zufluss aus dem Korleputer Bach, der das Wasser von der dortigen Mühle unregelmäßig in die Recknitz und damit zur Laager Mühle leitete. Die Recknitz selbst war im Verlaufe der Zeit so stark verkrautet und verlandet, dass der Müller das Wasser an der Mühle immer höher stauen musste, wenn er überhaupt noch ausreichend arbeiten wollte. So kann man in einem Protokoll aus dem Jahre 1712 lesen:
" Wahr, daß das Mühlen Radt bey der Lager-Mühle annitzo sieben Zoll höher, alß es vor alters gewesen, geleget worden. Wahr, daß dahero daß wasser so viel höher gehalten. Wahr, daß im vorigen Sommer, ümb das wasser so viel höher zu stauen, noch ein brett auffgesetzet gewesen. Wahr, daß vor alterß, da annitzo blank wasser ist, ein Kohlgarten nahe am Damm gewesen " (536).

Im Jahre 1716 kaufte David Groth die Mühle in Laage als Erbpächter. Sein Vertrag enthielt u.a. die Bestimmungen:
" 1. Gelobt und verspricht der Erb Müller David Grote für sich und seine Erben, jährlich und jedes Jahr zur jährlichen Erb Pacht in denen gewöhnlichen 4 quartal terminen an das fürstl. Ambt Güstrow zu entrichten als jährlich an guten reinen Rocken Rostocker Maaße in natur 20 drbt 8 Scheffel und darzu noch an jährlicher Erb Pacht 51 Rt 32 ßl an Gelde an guten brandenburgischen und lüneburgschen 2/3 tel und 1/3 tel Stücken, nach Mecklenburgschen Valeur (Wert) respective zu 30 und 15 ßl geregnet, nicht davon ausgeschlossen außer die Steine, so der verwittweten Müllerin gehören, und zwar für das Mühlen Gebäude ... sofort bey außlieferung des Contracts Ein hundert Rt bahr nach Mecklenbg. Valeur und für die Erbstands-Gerechtigkeit die doppelte Pension, als dreyhundert zehen Rt nach Mecklenbg. Valeur zu zahlen.
2. Hingegen verspricht hoch fürstl. Commission, daß diese, zu Erb-Pacht genommene Mühle Ihm Erb- und eigenthümlich bleiben und Er damit nach seinem Gefallen zu schalten und zu walten, macht haben soll, jedoch mit diesen expressen reservat
(ausdrücklichen Vorbehalt), daß woferne Erb Pächter seine Erben und Erbnehmer diese Mühle an einen andern verkaufen solten, Er und der künfftige Kauffer mit Bezahlung der gelobten Erb-Pacht in denen terminen nicht richtig innehalten, und etwann höchstens 14 Tage nach gesetzter Zeit die Erb-Pacht accurat (ordentlich) einbringen und bezahlen würden, dieselbe sofort ohne verstattung ferner frist, ... die Mühle an einen andern der ein beßer Bezahler ist, übergeben werden, Er und Sie auch ihres Erbpachts Recht ohne fernere praetension (Ansprüche) und Einrede verlustig gehen, ...
4. Übernimmt der Erb-Pächter David Grote alle geringen Unglücks-Fälle, wie ingleichen auch allen Schaden, so durch sein oder der seinigen Verursachen und Verwahrlosung hergekommen, sonderlich durch Stauung des Wassers, wenn er nicht nach den gesetzten Grund-Pfählen das Wasser gehalten, und wider die gesetzten Ordnungen gehandelt, und dadurch denen Benachbarten Schaden zugefüget, und was sonst durch seine Vorsichtigkeit hätte können verhütet werden.
6. Soll er keine ungebührliche gehäuffte Metze zu nehmen befugt sein, sondern solche abstreichen, und muß die Metze nicht großer sein als der 12 te Theil von einem Rostocker scheffel und wenn die Metze zerbricht, muß der Beambte und nicht der Müller solche endern und wieder machen laßen.
8. Soll der Erb-Müller und deßen Erben allen Eysen und Steinschlitt landes Gebrauch nach halten, und desfals im geringsten nichts praetendiren
(beanspruchen), auch die bedürffenden Mühlen Steine aus Hochfürstl. Factorey, wenn welche darin vorhanden, allezeit auf seine Kosten nehmen und holen laßen.
9. Behält der Erb-Müller nach angehäffteten Anschlag alle Mahl-Gäste, und genießet davon ohne unterscheidt die gewöhnliche Metzen, und werden dieselben mit allen Ernst angehalten, hinführo nach dieser Mühle beständig zu mahlen und fals demnach dieselben erweißlich ausmahlen, oder ihr gebührendes Matten Korn nicht richtig einliefern dürfen, so soll er beim Ambte solche anmelden, da ihm dann von denen Beambten zu Güstrow hülfreiche Handt geleistet, und von solchen Mahl-Gästen verschaffet werden, zu dem Ende Er oder seine Erben mit jedem Mahl-Gast Bücher oder Kärbe Stocke halten, damit selbige ausmahlenden oder säumigen zu erweisen haben, ...
Bey der Laager Mühle sind folgende Mahl-Gäste:

1.   Der Hoff Strißdorff

2.   Der Hoff Cammin nebst dem Verwalter zu Prangendorf

3.   in Cammin 7 Bauleute, 3 Prister Coßaten und der Schmidt

4.   in Prangendorff 4 Bau Leute

5.   in Sabell 11 Vollhüffner und der Schmidt

6.   in Kanckel 3 Bauleute und 4 halbe Hüfner

7.   daß städgen Laage." (519), (524), (528)

Der Herr von Vieregge auf Rossewitz beklagte sich im Jahre 1721 über den Müller David Groth, da " von jeher eher in dem Laager-Mühlen-Strohm gegen der Brücke ein Pfahl gestanden, so ein Ziel oder Merkmal gewesen, wonach der Müller mit der Haltung des Wassers sich richten müsse, ... . Diesen allen ungeachtet, hat der vorige Müller Grot, und zwar in meiner abwesenheit, zu der Zeit und bey hiesigen Landes Trouble (Unruhe) da Ihre Carische Maytt. (Kaiserliche Majestät) mit Ihren Trouppen in diesem Lande gestanden, nicht allein diesen Merkpfahl weggenommen, sondern auch die Arche über einen Fuß höher aufgeführet. Der Schreiber zu Subzien ... hat dieser Neuerung wiedersprochen, jedennoch der Müller sich daran nicht gekehret, ... sondern meine Wiesen allhie, wie auch zu Subzin, Levckendorff und Borrentin, worinnen mehrenteils die revenuen (dieser gühter) bestehen, alljährlich unter Wasser gesetzet, ... " (524).
Inzwischen aber hatte sich der Junker von Vieregge auf Rossewitz etwas ganz Neues ausgedacht, um den Müller in Laage unter Druck zu setzen. Darüber berichteten 1722 die Beamten in Güstrow dem Herzog, dass " der H. Obrister Vieregg zu Rossewitz sich unternommen, das Wasser so von der Curlepütter Mühlen kombt, und auff die Lager Mühle seinen ordinairen (gewöhnlichen) lauff von jeher gehabt, für weniger Zeit zu stauen, und dagegen einen neuen Graben von 5-6 fuß breit von der gemachten stauung an biß in den Reckenitzer See Güstrowwerts gezogen; Wann nun hierdurch der Lager Mühlen alles Wasser benommen worden, so daß der Müller des tages kaum 1 sch. korn mahlen kan, des H. Obristen absicht aber eintzig und alleine dahin gerichtet ist, dergleichen Er längstens intentioniret (beabsichtigt) gewesen, das Ambt dadurch zu zwingen, den gantzen Reckenitzen strohm von der jetzo gemachten stauung an durch die Vieregschen Wiesen biß an die Lager Mühle aufzuräumen und außzugraben, folglich als dessen Wiesen trucken zu machen, wozu aber derselbe eß bißhero noch nicht zu bringen vermocht, ..." (537).
Daraufhin ordnete der Herzog sofort an: " ... und wird demselben hirdurch anbefohlen, die stauung sogleich hinwiederumb aufzureißen und dem wasser seinen ordentlichen Lauff auff die Lager Mühle zu laßen " (538).

Dieser Streit konnte erst im Jahre 1737 - zumindest vorläufig - durch eine Anweisung des Herzogs Christian Ludwig beendet werden, in der es hieß: " da kein besser Mittel sey, als eine neue Arche oder Umlauf zu bauen, so bewilligen Wir hiermit gnädigst, daß solcher Umlauf unter ad Protocollum beliebten Conditionen Bedingungen), nemlich, daß 14 Tage vor Meytag die frey Schlüse geöffnet werden und der Müller als dann nicht mehr als 3 Fuß weniger 1 Zoll, nach dem Protocollo vom 28. Juni 1712, bis an den herbst halten dürffe; hingegen die Gebrüder und Gevettern von Vieregge zu geben, daß nicht allein durch die Crons-Kamper und Lantower Wiesen ein Graben vor und hinter dem Schütte, wie wohl auf der fürstl. Amts Kosten gezogen werde, sondern auch aus freundschafft dem Müller gestatten, daß er vom Herbst an etzliche Zoll mehr wasser, und soviel er im Winter halten kann, bis 14 Tage vor Mey-Tag gestatten " (539).
Nachdem im Jahre 1730 ein neuer Pächter die Mühle übernommen hatte, kam es erneut zu Beschwerden über die Höhe des gestauten Wassers. Der Müller versuchte sich 1736 damit herauszureden, dass bei der Übernahme der Mühle bereits keine Malpfähle mehr gestanden hätten. Außerdem sei die Recknitz ober- und unterhalb der Mühle so stark verkrautet, dass er einfach höher stauen müsse, um mit der Mühle überhaupt arbeiten zu können. Daraufhin machten die Gebrüder von Vieregge 1743 den Vorschlag, entweder den Mühlenteich vollkommen zu entschlammen, oder die Wassermühle abzubrechen und dafür eine Wind- oder Rossmühle aufzustellen (540). Die Stadt Laage gestattete dem Müller noch im gleichen Jahr, auf einem Platz bei dem "Bullen Berg", dem späteren „Mühlenberg" nördlich der Stadt, eine Windmühle zu errichten. Für die Überlassung des Grundstückes sollte er jährlich 1 Rt an die Stadtkasse zahlen (541). Gebaut wurde die Windmühle aber erst unter dem nachfolgenden Müller Schippenhauer.
Als dieser 1744 die Erbmühle übernehmen wollte, da forderten die Brüder von Vieregge den Herzog auf, diesem die Zustimmung zu verweigern, bis er sich zur Legung der Wassermühle bereiterklärt habe. Er kam jedoch trotzdem in den Besitz der Mühle, ließ sofort die Arche erneuern und neue Wasserräder einbauen. Zum Abschluss dieser Arbeiten wurde 1748 "der große zum Zeigen gesetzte Nagel" im Beisein des Herrn von Vieregge in den Malpfahl eingeschlagen. Inzwischen hatte der Herzog aber auch den Vorschlag zur Legung seiner "fürstl. uhralten Wasser-Mühle" mit dem Bau von 3 Wind- oder Rossmühlen als Ersatz abgelehnt. Dafür ordnete er jedoch die sofortige Räumung der Recknitz an (542).

Im Jahre 1747 beschwerte sich der Müller beim Herzog über verschiedene Einwohner der Stadt Laage, weil sie ihr Korn nicht zu seiner Mühle bringen würden, obgleich laut Vertrag alle Bewohner der Stadt seine Zwangs-Mahlgäste wären. " Ob nun zwar besagte Einwohner sich sonst niemahls wiederleget, ihr Korn nach meiner Mühle zum Mahlen zu bringen, so haben sich dennoch seit einiger Zeit einige, als der Stadt Richter Hanck, der Becker Andreas Voigt, die Wittwe Fürsten, der Brauer und Brandweinbrenner Christian Kreß, und der Rademacher Johann Schlüntz erfrechet, mit ihrem Korn aus der Stadt zu fahren, und solches zu meinem größten Nachteil und würklichen Schaden, anderswo mahlen zu laßen " (543). Der Herzog erkannte 1748 seine Klage als berechtigt an und verpflichtete die unbotmäßigen Einwohner, sich mit dem Müller wegen der ihm entgangenen Einnahmen zu vergleichen (544).
Nach dem Tode des Müllers Schippenhauer 1753 übernahmen seine Kinder und Erben die Wasser- und Windmühle für eine Erbpacht von jährlich 51 Rt 32 ßl sowie 28 Drömt Roggen "nach Rostocker Maß" oder 168 Rt. Die Dörfer Cammin und Prangendorf gehörten jetzt nicht mehr als Zwangs-Mahlgäste zur Laager Mühle, sondern außer den Einwohnern der Stadt Laage und aus Striesdorf nur noch 17 Vollbauern, 5 Koßaten und 9 Einlieger der Dörfer Sabel und Kankel (545).
Die Kinder des verstorbenen Müllers betrieben die Mühle jedoch nicht selbst, sondern beauftragten damit den Müller Hinrich Schumacher. Ihm wurde 1765 vom Herzog bestätigt, dass ihm die bisher „in Zeitpacht gehabten Mahlgäste ferner auf 10 Jahre überlassen sind, und er die dafür zu entrichtenden 28 drbt Metzenpacht à Scheffel zu 28 ßI Meckl. Valeur mithin überhaupt mit einhundert und sechs und neunzig Rt zu bezahlen schuldig ist" (546).
Über den Müller Schumacher beschwerte sich im Jahre 1770 die Stadt, weil er falsche Metzen-Gefäße verwenden würde. Da der Müller jedoch glaubhaft nachweisen konnte, dass er diese so von seinem Vorgänger übernommen habe, wurden ihm auf Kosten der herzoglichen Kasse zwei neue Maße in Teterow hergestellt und übergeben (547).

Von dem Magistrat der Stadt Laage war im Jahre 1771 eine Aufstellung vorgelegt worden, welche Getreidemengen die Einwohner der Stadt in den vergangenen 6 Jahren zur Mühle gebracht hatten:

" 1166 Scheffel Waitzen, a Jahr 194 Scheffel 4 Metzen,
9412 Scheffel Roggen, a Jahr 1234 Scheffel 5  Metzen,
3221 ½ Scheffel Malz, a Jahr 536 Scheffel 11 Metzen,
301 ½ Scheffel Brandweins-Schrod und 868 ½ Scheffel Futterkorn = 1170 Scheffel, a Jahr 195 Scheffel,
361 Scheffel Grütz-Korn, a Jahr 60 Scheffel 3 Metzen "
(548).

Danach hatte der Müller alleine von den Einwohnern der Stadt eine jährliche Einnahme von etwa 208 Rt. Er nahm allerdings von allem Korn stets den 12. Teil als Metze, während die Stadt bei dem Schrotkorn nur bereit war, den 24. Teil abzugeben.
Als im Jahre 1773 der Müller Joachim Christian Rocksin den Erbpacht-Vertrag über die Wasser- und Windmühle übernahm, stand in seinem Vertrag u.a.: " da gedachte Windmühle zu Laage unglücklicherweise eingeäschert ist, so übernimmt der Müller bey deren etwaigen Unentbehrlichkeit die Wiederaufbauung derselben bey dem Dorfe Sabel auf einem von Unsern Güstrowschen Beamten ihm anzuweisenden Platze.
Der Mühlenstrohm wird auf Kosten des Amtes Güstrow gesäubert,
die Mühlensteine müssen aus der Herzogl. Factorey zu Dömitz bezogen werden.
Es bleibet dem Erbpächter frey, ob er mit den Land-Mahlgästen Kerb-Stöcke halten, von einem jeglichen die landesüblichen Metzen zu einer gewissen Zeit auf einmal wahrnehmen, oder jedesmal, so als einer etwas zur Mühle bringet "
(549), (550).
Das Holz für den Wiederaufbau der Windmühle sowie für die Erneuerung des verfallenen Mühlenhauses der Wassermühle wollte das Amt kostenlos liefern, für die notwendigen Ziegeln- und Dachsteine nur den Brennerlohn berechnen (551).
Über den endgültigen Standort der neuen Windmühle bei dem Dorfe Sabel hatte man sich bis 1777 aber immer noch nicht entschieden, da dieser Platz den herzoglichen Beamten nicht ganz zu passen schien. Deswegen erinnerte sie der Müller, dass er den herzoglichen Beamten etwa vor 2 Jahren den Anschlag zu einer neuen Windmühle überreicht habe. „ Da ich nun wegen beständigen Wasser Mangel gezwungen bin, künftigen Frühjahr die Windmühle wieder aufzubauen, so bitte ich gehorsamst, diesen Vorschlag bey Herzogl. Cammer gütigst einzureichen, damit ich diesen Winter die Bau-Materialii nebst den benötigten Fuhren bekomme " (552). Die Stadt Laage ermahnte im Jahre 1779 ebenfalls die Güstrower Kammer, „ daß bey dem jetzigen großen Wasser Mangel der Müller nicht vermögend ist, die Stadt unter Mehl und Malz zu erhalten. Er selber muß nach andern Mühlen mit seinem Korn fahren, weil er seine große Brennerey nicht ohne Schrot-Korn halten kann " (553).
Inzwischen legte auch der Müller auf den vorgesehenen Standort für den Neubau der Windmühle in Sabel keinen Wert mehr und wollte sie lieber in seiner unmittelbaren Nähe haben, allerdings auch nicht auf dem " Mühlenberg. Ich stehe gegenwärtig mit den Landtow-Subsienschen Creditores (Gläubigern) wegen eines Platzes zur Windmühle in Unterhandlung. ... weil der vorige Platz jenseits der Stadt auf Stadt-Grund und Boden 4 Mahl so weit von meinem Mühlen Hause entfernt, dieser hingegen mir in der Nähe und vor Augen liegt " (554).

In der Zwischenzeit war es erneut zu einer Vielzahl von Beschwerden über die Verkrautung der Recknitz gekommen. Bis zum Jahre 1769 wurden für diese Arbeiten stets die Mahlgäste von Sabel und Kankel herangezogen. Da diese aber weder über die erforderlichen Geräte noch die notwendigen Kenntnisse verfügten (und sicher auch von dieser Arbeit nicht sehr begeistert waren!), wurden hierfür in Zukunft besondere Arbeitskräfte angeworben (555).
Zu größeren Reparaturen am Mühlenhaus, dem Grundwerk und dem Mühlenbett kam es in den Jahren 1778/79. Nach dem großen Stadtbrande vom 25. November 1759, bei dem die Mühle verschont geblieben war, hatte der Magistrat verfügt, dass alle Häuser in der Stadt mit Ziegeldächern versehen sein müssten. Obgleich die Mühle, die ebenfalls nur ein Strohdach hatte, außerhalb der Stadtmauer lag, erlaubte der Herzog 1779 dem Müller, das Dach ebenfalls mit Ziegeln abzudecken, die er hierfür zur Verfügung stellen ließ (556).
Auch in dem ständigen Streit wegen der Überstauung der Wiesen war es 1782 zu einer Regelung gekommen. Nach langen Verhandlungen hatte sich der Müller bereiterklärt, die Freischleuse und den Grundbalken seiner Mühle tiefer zu legen und in der Zeit vom 1. Mai bis nach der Ernte kein Wasser zu stauen, wenn ihm dafür eine zweite Windmühle auf dem "Köppenberg" zwischen Kronskamp und dem Laager Damm erbaut würde. Genehmigt wurde diese zweite holländische Windmühle allerdings erst im Jahre 1792, aber nicht auf dem "Köppenberge", sondern auf dem „Mühlenberg" (557).
Der Müller Rocksin muss nach den erhaltenen Nachrichten ein sehr impulsiver Mann gewesen sein, denn 1783 hatte er den Bauern aus Lantow und Kronskamp einfach den Mahlvertrag gekündigt, weil ihm diese einige seiner Kühe von der Weide gejagt hätten, die er dort ohne ihre Zustimmung grasen ließ. Bald aber tat ihm dieser Entschluss wieder Leid, und er bemühte sich bei dem Gutsbesitzer von Oertzen um eine Vermittlung. Daraufhin überließ dieser wieder die Mahlgäste der Höfe von Kl. Lantow und Kronskamp sowie 6 Bauern aus Gr. Lantow auf 24 Jahre bis 1807 der Erbmühle in Laage. So einfach war das damals! (558)
Nach einem schweren Dammbruch bei der Mühle im Jahre 1783 stellte ein Gutachten fest, dass " der Durchbruch des Wassers durch den Laager Damm, der, wie ich höre, fast jährlich geschehen soll, die Passage für Reisende gefährlich macht. Den Lantower Wiesen geschieht auch dadurch Schaden, daß der Durchbruch jedesmahl mit Sand ausgefüllet wird, welcher nachher auf die Wiesen zu liegen kömt, und endlich macht es Ser(enissimo) jährlich ansehnliche Kosten. Ich bringe daher den Vorschlag, daß entweder die Frei-Archen bei der Mühle ansehnlich erweitert werden, aber daß auch im Damm, an der Stelle, wo das Wasser durchbricht, eine Frei-Schleuse angeleget werde " (559).
Von der Güstrower Kammer wurde im gleichen Jahre entschieden: " Daß die Lager Mühle, die eine einzige Frey Schleuse von 4 Fus breit hat, mit stärkerem Ablauf des Freywassers versehen werden müßte, davon ist man von allen Seiten überzeugt. Bey der gemeinschaftlichen Besichtigung am 1. April dieses Jahres, sahe man die Unmöglichkeit ein, daß das obere Wasser, welches sich selbst durch den Damm eine Öffnung gebrochen hatte, durch den Mühlengang fortgeschaffet werden könnte. Man beschloß daher zu verhütung größeren Schadens, Mahl- und Frey-Schleusen ganz auszuziehen, einen Durchstich durch den Damm zu machen, von diesem einen Graben unterwerts in den Strohm zu leiten, und den Durchstich des Dammes in der Eile mit einer Nothbrücke zu versehen. Die Erweiterung der Frey-Schleusen könnte auf die Art vermieden werden, wenn ein Graben von dem neuen Durchstich längst den Damm bis in den Strohm gehet, und wenn der Strohm mit einem überfall versehen wird. Die Herstellung der durch das große Wasser beschädigten Grundwerke und des Dammes, und der Bau einer dauerhaften Brücke sammt der jetzigen Nothbrücke sind diesen Sommer und Herbst ganz nothwendig zu beschaffen" (560).
In diesem Jahr kam es auch zu einem Vergleich zwischen der Stadt Laage und dem Erbmüller in dem bereits seit 1770 anstehenden Streit wegen der Metzennahme. Man einigte sich auf folgende Regelung:

" 1. Der Erb-Müller entsagt der Praetension (Absicht), von jedem Korn ohne unterschied, es mag ein oder zwey mahl durch die Mühle gehen, den zwölften Theil vom Scheffel zu metzen.
2. Es wird festgelegt, daß der hiesige Müller, und seine Nachkommenschaft von allem harten Korn, wozu hierdurch Rocken, Weitzen, Gersten und Erbsen gerechnet wird, selbiges mag ein, oder zwey mahl durch die Mühle gehen, den zwölften Theil vom Schefel metzen soll; dass eben das von allem Grütz-Korn, solches habe Namen, wie es wolle, und gehe ein, zwey, oder drey mahl durch die Mühle, dass nicht weniger in dem fall, da Erbsen und Wicken zusammen abgemahlen werden, selbige mögen ein, oder zwey mahl durch die Mühle gehen, zu schrodel Korn, oder sonst wozu bestimmt seyn, der zwölfte Theil vom Scheffel, als eine ausgeglichene Mette vorabgenommen werden könne; auch diese Bestimmungen ihre Anwendung finden, es mögen sämtliche vorbenannte Korn Arten, jede für sich, oder zusammen gemischt, wie und auf welcherley weise sie wollen, zur Mühle kommen. Wohingegen alle übrigen arten von Korn, dieselben mögen ein, oder zwey mahl die Mühle passiren meliert oder nicht meliert, zu futter Korn, Brandweins-Schrod, oder wie es sonst Namen haben mag, bestimmt seyn, nur den sechszehnten Theil vom Scheffel zur Metze abgeben. So bald aber unter letzt gedachter Gattung von Korn sich entweder Rocken, oder Weitzen, oder Gersten, oder Erbsen gemenget finden, stehet dem jedesmaligen Mühlenmeister die Befugniß zu, sich den zwölften Theil vom Scheffel, als eine Metze vorab zu nehmen, und daferne der zur Mühle kommende Mahlgast sich deßen weigert, ist der Magistrat und jedes einzelne am Werke seyende Membrum (Mitglied) der Stadt Laage schuldig, auf erste mündliche Anzeige des Mühlenmeisters, den Sack, oder Beutel mit Korn, welchen der Mahl-Gast zur Mühle gebracht hat, zu untersuchen.
3. Um in Ansehung der in vorbeschriebener maaße bestimmten Metzen, ferner auch keinen Streit zu haben, läßt sich der hiesige Mühlenmeister zwene mit eisern bändern beschlagene und respective
(jedesmalig) von dem herzogl. Amte zu Güstrow, und dem Magistrat zu Laage gestempelte Metzen, wovon die eine den zwölften theil, die andere aber den sechszehnten theil eines Scheffels in sich faßet, mit einem eisernen Streich-Boltzen machen, und diese bleiben pro Inventario bey der Mühle, so wie desgleichen die wegen der hiesigen kleinen Leute gleichfals nothwendigen halben und viertel Metzen von jeder Gattung. Weil aber
5. die Erfahrung gelehrt hat, daß in einem gestempelten 1 Scheffel Beutel ein einhalb Scheffel, und darüber an Korn gestämmert
(hineingepreßt) wird, so giebt das Herzogl. Amt zu Güstrow zur Verfertigung eines mit drey starken eisernen Bändern versehenen Küvens von tüchtigen eichenen Stäben und Boden, worinn wenigstens zwey drömt Korn geschüttet werden können, dem gegenwärtigen Mühlenmeister 10 Rt N 2/3 zu hülfe, und dieses Küven bleibet gleichfals als ein Inventarien Stück bey der gegenwärtigen Mühle, um darinn sämtliches zur Mühle kommendes Korn, in so ferne es mehr denn einen Scheffel Rostocker Maße austrägt, schütten, und sich die verglichene Metze davon nehmen zu können " (561).
Gleichzeitig gingen die Arbeiten zur Entkrautung der Recknitz oberhalb von Laage und des Mühlenteiches weiter. Da diese aber länger dauerten, als ursprünglich vereinbart war, drohte der Müller, die Schütten wieder einzusetzen und das Wasser zu stauen, wenn ihm nicht für jeden Tag Arbeitsausfall 4 Rt gezahlt würden. Dies wurde aber von der herzoglichen Kammer abgelehnt mit der Androhung, dass ihm dann die Stadt Laage die Schütten wegnehmen und auf dem Rathause verwahren solle. Man bewilligte ihm zwar eine Entschädigung von 99 Rt, obgleich er ein Mehrfaches davon gefordert hatte (562). Aber auch mit der Notbrücke, die über den Durchstich im Laager Damm gelegt worden war, gab es Schwierigkeiten, so das der Müller 1783 berichtete: " Die jetzige Nothbrücke ist schon mehreren Theils weg gespühlet, so das die Reisenden kaum mehr passieren können, wenn ich das Loch nicht mit einigen Fuder Mist, Erde, Steinen und Wrosen zu gemacht hätte, die Nothbrücke ist nicht danach eingerichtet, daß sie den rauschenden Wasser gegen stand thun kann. Ich besorge, wenn der Früjahr heran kömbt, das die ganze Brücke weg gehet. Die Brücke und Schleuse, mit deren Freischütten, muß noch diesen Windter fertig werden " (563).
Am 7. März 1784 meldete auch tatsächlich der Zolleinnehmer in Laage, " das gestern die im vorigen Jahre neu gemachte Brücke mitten in dem Mühlen Damm durch den starken Wasser-Sturtz so schadhafft geworden, das selbige auf das allerschleunigste muß repariret werden, sonsten niemand hiedurch passieren kann und mann zu befürchten hat, das sonsten dadurch der gantze Damm würde ruiniret werden " (564).

Im Jahre 1785 kam es erneut zu Klagen über einen zu hohen Mühlenstau. Daraufhin erhielt der Müller den herzoglichen Befehl: " Dem Erbmüller Rocksin zu Laage wird auf angebrachte Beschwerdeführung des Amtmanns Roever zu Levkendorff im Betr. des Wasser Stauens bei der Laager Mühle zum Nachteil der Rossewitzer, Lewekendorffer Herzoglichen Güter, hierdurch aufgegeben, das Wasser bei der dortigen Mühle Landes Vergleichs und seiner Schuldigkeit und bisherigen observantz (Gewohnheit) gemäß lauffen zu lassen, weil im wiedrigen Falle er, der Müller Rocksin, gehalten seyn solle, allen dadurch zu entstehenden erwachsenen Schaden zu vergüten " (565).
An diese Weisung aber wird sich der Müller wohl kaum gehalten haben, denn er antwortete sofort, dass das Unterwasser so hoch stände, dass er im Wasser umkomme und seit 14 Tagen schon nicht mehr hätte mahlen können. Man hätte flußaufwärts mit dem Entkrauten angefangen, und nun sei der Wasserlauf völlig verstopft. Außerdem hätte ihm der Pächter Stumpe von Lantow bereits die Schütten der Freischleuse weggenommen, so daß er mit der Wassermühle für die Laager Bürger nicht mehr mahlen könne (566).
Mit dem Müller wurden im Jahre 1789 erneut Verhandlungen aufgenommen, die Wassermühle zumindest in den Sommermonaten völlig stillzulegen. Man meinte, „ so gewinnen beide und gesamte Einwohner der Stadt noch besonders durch den Bau einer (Wind)Mühle mit Rheinischen Steinen, und daß die jetzige Wassermühle in der Folge zu Oel-Stampe und Graupen nützlich eingerichtet werden kann " (567).
Als Abfindung dafür versprach man dem Müller eine Entschädigung in Höhe von 1000 Rt. Plötzlich aber weigerte sich die Stadt, den bereits vereinbarten Zuschuß zu dieser Entschädigung zu zahlen. Sie war sogar gegen eine Stillegung der Wassermühle in den Sommermonaten und führte zur Begründung an:
" 1. daß die untere Recknitz jenseits des Lantowschen Feldes ungekrautet bliebe, das Laager Torfmoor und die unteren Wiesen stets unter Wasser stünden, und ganz unbrauchbahr werden würden, daß
2. die Einwohner bey Stillstand der Wasser-Mühle im Sommer bey Windstille genöthigt seyn würden, nach fremden Mühlen zu mahlen, daß
3. besonders Brauer und Brandtwein-Brenner dadurch leiden würden, daß Malz und Schroot auf Wind-Mühlen nicht so gut gerathen, als auf Wasser-Mühlen "
(568).

Trotz dieser recht fadenscheinigen Gründe der Stadt waren die Verhandlungen 1790 soweit fortgeschritten, dass die Güstrower Kammer in ihrem Protokoll vermerken konnte: " Der Erbmüller Rocksien in Lage war auf heute hieher geladen, und zur Ausführung des unterm 10. September 1789 mit ihm getroffenen Vergleichs wegen Stillstandes der Wassermühle zu Lage in den Sommermonathen das Nähere vorzubereiten.
Herr Rocksien erklärte, daß er bereit sey, sogleich den Anfang zum Bau der
(Wind)Mühle zu machen. Er habe bereits dem Zimmermann Jung aus Lübz den Bau der Mühle übertragen. Er behalte sich vor, alsdann nähere Anträge dahin zu machen, daß ihm erlaubt werde, eine holländische Windmühle mit zwey Gängen, einem Rheinischen und einem Maltz Gang zu bauen. Obgleich etwas mehr Holz dazu erfordert würde, als zu einer Bockmühle, so würde dazu doch viel schwächer Holtz nöthig seyn, auch viel Tannen Holtz gebraucht werden können, anstatt eine Bockmühle lauter Eichen Holtz erforderte.
Zu Betreff der von den Einwohnern der Stadt Lage gemachten Bedingungen, daß sie die Freyheit haben wollten, auszumahlen, wenn sie drey Tage nach Mehl vergeblich gewartet hätten, sey solches eine Besorgniß, die nicht eintreten könnte, und würde. Sie würde dadurch noch mehr vermindert, daß er eine holländische Windmühle zu bauen gewilligt sey, die wie bekannt, leichter ginge, und bey schwächerem Winde mahlen könnte. Dazu sey er bekanntlich Pächter der Wassermühle zu Sprentz und verspreche der Stadt Lage, daß er bis dahin, daß die holländische Mühle fertig ist, und auch als dann wenn solche fertig, und wegen Windstille nicht mahlen könnte, er während des 4-monatlichen Stillstandes der Wassermühle das Korn der Einwohner mit eigenen Pferden nach Sprentz fahren und zurückbringen wolle. Den übelsten Fall angenommen, daß er auch nicht mehr Pächter der Sprentzer Mühle sey, oder daß auch diese Wassermühle in den 4 Sommer-Monathen nicht mahlen könne, und das alsdenn der besagte Nothfall eintrete, daß er auf der Windmühle zu Lage und der Wasser Mühle zu Sprentz nicht mahlen könnte, so müßte er sich zwar alsdann gefallen lassen, daß selbige nach fremden Mühlen mahlten; allein damit daraus kein Mißbrauch und unnöthiger Schade sowohl für ihn, als die Herzogliche Accise entstünde, so müßte er ausdrücklich ausbedingen, daß vorzüglich Bäcker, Brantweinsbrenner und Brauer nicht mehr Korn auf fremde Mühlen brächten, als sie zur Consumtion auf 8 Tage gebrauchten "
(569).
Zu einer endgültigen vertraglichen Regelung über die Stilllegung der Wassermühle in den Sommermonaten kam es im Jahre 1792. Dazu vereinbarte man:

" 1. Die Wasser Mühle zu Lage, deren hohe Aufstauung und die daher entstandenen Überschwemmungen von Wiesen und Weiden, hat seit vielen Jahren Anlaß zu Prozeßen und sogar Landes-Beschwerden gegeben, die bis auf die gegenwärtige Zeit dauern. Die Erb-Müller zu Lage glaubten zu nichts anders verbunden zu seyn, als am 1. May bis Ende der Heu-Erndte das Wasser so weit laufen zu lassen, daß der Recknitz-Strohm in seinen Ufern zurücktreten, nach Endigung der Heu-Erndte glaubten sie aber das Wasser so hoch halten zu können, als sie wollten ...
2. Um ferneren Schäden durch Austretungen des Recknitz-Stromes vorzubeugen, macht der Erb-Müller Rocksien für sich, seine Erben und künftigen Besitzer dieser Erb-Mühle, sich verbindlich, daß die Wasser-Mühle jährlich von 1. Junius bis Dionysius den 9. Oktober stille stehen solle. Zu diesem Zweck werden gesamte Frey-Schütten von 1. Juny angehoben, und im Fall, daß diese Schütten durch Wiedereinsetzung von dem jedesmahligen Erb-Müller gemißbraucht würden, auf Verlangen der Interessenten durch Hülfe des Amtes Güstrow nach einem nahen Ort hin in Verwahrsam gegeben. Sollte der jedesmalige Erb-Müller Gelegenheit nehmen, heimlich zu mahlen, so unterwirft er sich jedesmahl einer vom Herzoglichen Amte zu Güstrow zu bestimmenden Strafe.
3. Ferner macht der Erb-Müller sich verbindlich, vom 1. May an, das Wasser so stark laufen zu lassen, daß es nie höher, als 3 Fuß über den Grund-Balken stehen dürfe, und soll sogleich bei Unterschrift dieses Vergleichs ein Wasserfaß gesetzet werden, um zu verhüten, daß Wiesen und Weiden nicht, wie bisher, zu sehr überschwemmt werden. Zu dem Ende werden auch am 1. May die Damm-Schütten ausgehoben, und an einen nahen Ort, wenn Interessenten es verlangen, in Verwahrung gebracht. Wobei dem Erb-Müller die Versicherung gegeben wird, daß diese Schütten allemal den 9. Oktober richtig wieder zur Stelle sein sollen.
4. Den Abgang der Wassermühle in den 4 Sommer Monaten zu erstatten, wird dem Erb-Müller zugestanden, neben der jetzigen Bock-Mühle, noch eine holländische Mühle mit Rheinischen und ordinairen Steinen zum Weitzen- und Malz Gange auf dem Lager Felde zu bauen, wozu er den gehörigen Platz anschaffet, der nebst der Mühle selbst sein Eigenthum nach bisherigem Erbpacht-Recht ist, und bleibt. Übrigens verspricht der Erb-Müller die Mühle annoch in diesem 1792. Jahr fertig zu schaffen, so wie solches bis auf die Mühlen-Steine bereits würklich geschehen ist.
5. Die gesamten Materialien an Holtz und gebrannten Steinen zu dieser Mühle erhält der Erbmüller von hoher Kammer unentgeltlich, auch frey auf den Bauplatz angefahren. An baarem Gelde bekömmt er zu Bau dieser Mühle von hoher Herzoglicher Kammer 500 Rt und von übrigen gesammten Interessenten 200 Rt.
12.  ... daß, wenn dieselben
(Einwohner der Stadt Lage) ihr Mahl und SchrootKorn 3 Tage, ihr Malz aber 24 Stunden auf der Mühle gehabt, ohne das solches abgemahlen werden könne, sie berechtigt seyn sollen, auf anderen Mühlen zu mahlen " (570).
Im Jahre 1797 übergab der Müller Rocksin die Wassermühle mit den beiden Windmühlen seinem Schwiegersohn Ludwig Heinrich Dehn, der sich schon ein Jahr später beschwerte: " Der hiesige Bürger und Schmidt Frosch hat vor kurzer Zeit (mit Genehmigung des Magistrats) sich herausgenommen, eine Grützquerne anzulegen und dadurch einen Grützhandel zu betreiben, wie hier sonst nie gewesen. Es stört dieses meine Nahrung im Grützmahlen und Absatz derselben, zu geschweigen, daß es sonst Abbruch in meiner Narung durch Mahlen, wenn nicht an Mehle, doch an Schrot oder wenn auch vielleicht andere Grütz die ihn werden mahlen lassen, wird machen können " (571).
Im Jahre 1801 bemühte sich der Erbmüller Dehn um eine Verlängerung des Pachtvertrages über die Wassermühle in Kl.Sprenz, die sein Schwiegervater im Jahre 1787 übernommen hatte, nachdem das Gut Kl. Sprenz in Domanialbesitz gekommen war. In seinem Gesuch führte er an: „ Als derselbe (sein Schwiegervater) wegen Stillstandes der Laager-Wassermühle in den Sommermonaten, zum Zwecke der Verbesserung der an der Recknitz gelegenen Wiesen mit hoher Herzogl. Kammer und den übrigen Recknitz-Interessenten in Unterhandlung trat, und der Vergleich wegen dieses Stillstandes der Mühle zu Stande kam, so mußte derselbe sein Augenmerk besonders darauf richten, wie er während der Sommermonate und wenn dann auch Windstille eintrat, und er also auch mit den Windmühlen nichts ausrichten könnte, sowohl die Stadt Laage, als die Strisdorffer, Sabel- und Kanckelschen Mahlgäste pp. bedienen könne. Um nun aller Gefahr welche aus dem obigen Vergleich, sowohl für ihn, als auch für die Mahlgäste entstehen könnte, vorzubeugen, pachtete er unter Vermittlung des Herrn Geheimen Raths von Örtzen im Jahre 1787 die Mühle zu Sprenz von dem Pächter Knitzky für die jährliche Pacht-Summe von 85 Rt N 2/3, welcher Contract noch so lange währet, als die Pacht Jahre des Pächters Knitzky " (572). Die Pacht für die Kl. Sprenzer Wassermühle wurde ihm jedoch über das Jahr 1804 hinaus nicht mehr verlängert.

Über den Müller Dehn häuften sich in den folgenden Jahren die Klagen. Man warf ihm vor, Schrot an Stelle von Mehl geliefert zu haben, es mit dem Metzen nicht so genau zu nehmen und im Sommer die Schütten nur aufzuziehen, aber nicht auszuheben, wie es vereinbart worden war. Deshalb ordnete das Großherzogl. Amt 1826 an, dass der Holzwärter in Kronskamp die ausgehobenen Schütten in der Zeit vom 1. Mai bis zum 9. Oktober gegen eine Entschädigung von 1 Rt im Jahr in Verwahrung nehmen sollte (573).
Als der Erbmüller 1822 den Antrag stellte, seine Wassermühle durch den Anbau einer Ölmühle mit 4 Stampfen zu erweitern, da genehmigte der Großherzog diesen Bau nur unter den Bedingungen, dass

" 1. um das Mahlrad und das Oelmühlenrad ein hölzernes Gehäuse zur Verbergung beider herumgehender Räder von den passierenden Pferden gefertigt
2. kein Fenster in der Wassermühle da, wo die Oelmühle sich befindet, sondern in der Hinterfronte gemacht, und
3. durch eine Bretterwand die Wasser- von der Oelmühle ganz getrennt wird, damit das Getöse der Stampfen und des Hammers sich nach hintenzu verbreitet "
(574).

Man nahm also Rücksicht auf die Reisenden, die bei der Benutzung der Landstraße Rostock-Neubrandenburg die Mühlenbrücke in Laage passieren mussten. Der Anbau der Ölstampfe erforderte aber auch eine Vergrößerung des Mühlenhauses von 50 auf 79 Fuß Länge (575).
Nachdem der Sohn Adolph Dehn die Mühlen von seinem Vater übernommen hatte, zeigte sich bald, dass das Problem des Wasserstaus immer noch nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst worden war. So schrieb der Magistrat der Stadt im Jahre 1846 an die Großherzogl. Kammer: " Die hiesige Stadt leidet unter diesem, in einer Hand vereinigten Bannrecht und durch das damit verbundene Überstauen der Recknitzwiesen unendlich. Wir wünschen gar sehr, die Wassermühle möchte gelegt oder daß die Zeit der Stauung, besonders im Frühling, abgekürzt und der Mahlzwang wenigstens unter zwei Müllern getheilt werden. Jedenfalls wünschen wir, daß das Metzen durch Einrichtung einer Waage und einer Gewichtstabelle, worüber früher schon Verhandlungen stattgefunden, oder in anderer wirksamer Weise möchte festgestellt, auch dem Müller die Pflicht auferlegt werden, das Korn zur Mühle abzuholen und das Mehl ins Haus zurückzuliefern, wie es, unseres Wissens allenthalben, nur blos nicht hier geschieht " (576).
Daraufhin wurde in der Mühle eine Waage aufgestellt und der Müller 1847 verpflichtet, an 3 Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) das Korn in der Stadt Laage abzuholen und das Mehl zurückzubringen. Aber trotz mehrerer Beschwerden der Stadt hielt sich der Müller nicht an diese Weisung und entschuldigte sich damit, dass ihm die notwendigen Mittel zur Anschaffung eines weiteren Pferdegespannes fehlen würden. Damit war anscheinend diese Weisung, von der wir nichts weiter hören, erledigt (577), (578).

Im Jahre 1862 verhandelte die Güstrower Kammer mit dem Erbmüller über den Ankauf seiner Wassermühle, um diese abzubrechen, und der beiden Windmühlen. Man wollte dabei die augenblickliche schlechte wirtschaftliche Lage des Müllers ausnützen, um den Klagen wegen des Wasserstaus endgültig den Boden zu entziehen. Dazu kam der Wunsch der Kammer, auch die Tessiner Wassermühle zu Gunsten der Saline in Bad Sülze zu erwerben und zu legen (579).
Über diese Verhandlungen berichtete das Güstrower Amt dem Bürgermeister der Stadt Laage:  " Der Erbmüller Dehn fordert 80 000 Rt. So hoch geht das Interesse bei weitem nicht, und konnte ich ihm darauf nicht bieten. Dem Amte wäre schon geholfen, wenn der Grundbalken der Dammschleuse um etwa 2 Fuß niedriger gelegt würde, die Mühle könnte dann in den Wintermonaten immer noch Bestand behalten. Dessen ungeachtet würden wir auch darauf eingehen, die gesamten Mühlen käuflich zu erwerben " (580).
Am 23. März 1863 wurde dann zwischen dem Erbmüller Adolph Dehn und der Großherzoglichen Kammer in Schwerin ein Vertrag abgeschlossen, der u.a. bestimmte:

" 1. Der Erbmüller Adolph Dehn verkauft und überträgt an hohe Großherzogliche Cammer seine Rechte aus dem Erbpachtcontract vom 18. Oktober 1773, aus dem Vergleich wegen Stillstandes der Wassermühle in den Sommermonaten vom 29. Dezember 1792 mit Nachtrag vom 7. März 1793 und landesherrlicher Bestätigung vom 27. Mai 1793, desgleichen aus der Erbpacht-Versicherung vom 14. Juny 1841 dergestalt und also, daß die in diesen Urkunden bemerkten Mühlen, namentlich die Wasser- und die beiden Windmühlen mit den dazu gehörigen Grundstücken insbesondere auch der Insel in der Recknitz zwischen Mühle und Gärberhof, insoweit der Verkäufer Rechte daran gehabt haben sollte und die Wiese auf der Feldmark Kronskamp, der Großherzoglichen Cammer zur freiesten Verfügung zufallen. ...
5. Doch ist Verkäufer verpflichtet, den Abbruch, insoweit er zur völligen Freilegung des Mühlenstromes erforderlich, zu seinem Theil schon zu Johannis d.J. zu beschaffen. ...
7. Das Kaufgeld ist vereinbart zu 48 000 Rt "
(581).
Die Großherzogl. Kammer verkaufte noch im gleichen Jahr die Bockwindmühle und die holländische Windmühle an die Stadt Laage mit den Bestimmungen:
" 1. Die großherzgl. Kammer verkauft dem hiesigen Magistrat zum freien Eigenthum
a) die beiden ihm von dem Erbmüller Dehn käuflich überlassenenen Windmühlen mit den beschriebenen Zubehörungen derselben,

        1)    das Ackerstück von 4 Morgen auf dem Windmühlenberg,
        2)    das Wiesendreieck neben der Bollenwiese,
        3)    den sog. Müllersteig um den Zollgarten.

2. Mitverkauft wird die mit der hiesigen Erbmühle bisher verbundene Mahl- und Mühlen-Bann-Gerechtigkeit ohne Vorbehalt, jedoch beschränkt auf das Stadtgebiet, und zwar dahin, daß die Stadt Laage und nur sie allein berechtigt ist, auf ihrem Gebiete, wo und wann es ihr beliebt, andere Mühlen anzulegen.
3. Ein Mühlenbetrieb durch das Wasser der Recknitz längst des Stadtgebietes findet jedoch nicht weiter statt, nicht Stadt- auch nicht Cammerwegen.
4. Betreffend der Insel im Strom zwischen der Mühle und dem Gärbehofe, so ist der Stadt deren Benutzung freigestellt, solange hohe Cammer deren Entfernung nicht beschließen sollte.
5. Die Mühlengebäude werden dem Stadtgebiete einverleibt. Die Stadt übernimmt die Unterhaltung des Steindammes bis an die Brücke über die Mühlen-Arche "
(582).

Die beiden Windmühlen überließ die Stadt bereits einige Wochen später dem Mühlenmeister Carl Hoppe aus Malchin (583). Damit war das Schicksal einer der bedeutenden Wassermühlen unseres Kreisgebietes endgültig beendet. Ihre Aufgaben übernahm - zumindest zeitweise - die im Jahre 1878 zur Kornmühle umgebaute ehemalige Papiermühle in Laage, die "Henningsmühle".

Bekannte Namen der Müller :

  1638

 

  Hans Birse

  1653 - 1664

 

  Caspar Koch

  1667

 

  Christian Mau (Mauch)

  1673

 

  Hans Voht

  1680

 

  Claus Höcker

  1680 - 1702

 

  Christian Mau (Mauch)

  1710 - 1714

 

  Asmus Voht

  1716 - 1730

 

  David Grothe (Grot)

  1730 - 1743

 

  Christoph Becker

  1743 - 1744

 

  Jacob Becker

  1744 - 1753

 

  Schippenhauer

  1750 - 1773

 

  Hinrich Schumacher  (584)

  1773 - 1793

 

  Johann Joachim Christian Rocksien  (584)

  1796 - 1839

 

  Ludwig Heinrich Dehn (Dähn)  (584)

  1841 - 1863

 

  Friedrich Carl Adolph Dehn  (584)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 68: Die Wassermühle in Laage, 1789 (525)



Abb. 69: Lageplan der Wassermühle in Laage, 1822
(Umzeichnung nach einem Plan im Kreisarchiv Güstrow)

 





Nr. 18a.)  Papiermühle in Laage, die „Henningsmühle"

Im Jahre 1692 verkaufte die Stadt Laage ihrem Bürger Samuel Kegeler ein Stück Land an dem "Pludderbach", damals Grenzbach zu dem Gute Subzin, für 10 Gulden zur Errichtung einer kleinen Papiermühle. In der Verkaufsurkunde hieß es: " Wir Bürgerm. und Rath auch Viertelsm. und gemeiner Bürgerschaft uhr Kunden und bekennen hiermit kraft dieses, daß unser Mitbürger Samuel Kuegeler so viel Grundt und Boden verkauft an der Pludderbache, daß er darauf eine kleine Papiermühle werden setzen kun folgender Gestalt
1. wird ihm ohne die bache vier Ruten und vier Ellen lang und 2 Ruten breit vor und für zehen Gulden verkauft, Eine kleine Papiermühlen von Werk 2 Kummen und zwey Stampen alda zu setzen und zu bauen und zwar von Erben zu Erben.
2. wird ihm von der Borgwall beschert ein enger Weck (Weg) nach der huffe hin an den Graben frey verstahtet aber kein Vieh alda zu halten und zu weiden, sondern bleibt in der Stadt zu bewohnen.
3. hat er nicht Macht das Werk zu vergrößern oder zu verweitern sondern wie es ihm annitzo angewiesen in Scheiden und Grenzen zu lassen, gehalten und wenn er das Werk vergrößern wollte, solches vorher E.E. Rat anzuzeigen und einen neuen Kauf zu schließen oder wenn er vor sich selbst etwas zu Verweiterung unternehmen würde, sollte das vorher angebaute ohne einziges Entgeldt und Widerrede an die Stadt verfallen sein.
4. Gibt gedachter Samuel Kuegeler E.E. Rat jährlich gemeinrechtlich Schutz und Schoßgeld. Weil nun der Käufer die behandelte zehen Gulden also fort beim Kauf erleget und bezahlt auch das vorlaß und anweise Geld geben, so hat er von nun an Macht das Werk an zu bauen, aber kein Wasser auf zu halten, sondern ihm den freien Lauf zu lassen, damit es den Wiesen und Kohrn-Mühle kein schaden zu fügen möge oder können dürfen nun getreulichst nach zu leben:
hat der Käufer versprochen fest zu halten dahin gegen aber spricht Bürgerm. und Rath Viertelsm. und gemeine Bürgerschaft ihm in allem sicher zu sein und Evictionen
(Besitzentziehung) zu praestieren (haften) zu mehrer beiderseits festhaltung ist dieser Kaufbrief von Bürgerm. und Rath und etliche Bürger unterschrieb und mit dem Stadtsiegel bekräftiget so geschehe.

Laage, den 18. Dezember 1692 " (585), (586)        

Die Mühle lag damals einsam etwa 1 km südlich der Stadt neben dem slawischen "Borgwall". Erst durch den Bau des Bahnhofes hat sich die Stadt später nach dieser Seite hin ausgedehnt. Bei dem Laager Bürger Samuel Kegeler handelte es sich wahrscheinlich um den Papiermacher gleichen Namens, der von 1650 bis 1679 die Papiermühle in Güstrow gepachtet hatte (587). Dass er kein angestammter Bürger der Stadt Laage war, ergibt sich aus einer Bemerkung des Herrn von Vieregge zu Rossewitz aus dem Jahre 1721, in der er von einer Veräußerung des Grundstückes an einen „Fremden" sprach: „ so hat ebenermaßen in abwesenheit meines Bruders, weyl. Königl. Dänischen Vice Stadthalters in Norwegen, das Städtgen Lage die Gelegenheit genommen, und an die Pludder Bach als die Scheide zwischen diesem Städtgen und dem Guhte Subzin, ein Stückgen Landes an einen frembden zu vereußern und eine Papier Mühle daselbst anlegen lassen; ..." (588).
Die Mühle muss wirklich ein einfaches Werk gewesen sein, denn in einem Protokoll aus dem Jahre 1720 wurde berichtet: „ ein gewißer Bürger in Lage nahmens Kegelow, ein Plätzchen beym Borchwalle auff der Gräntze der Subsinschen Wiesen an der Scheidelbäcke für etwa 8 biß 10 Rthlr von dem Städtchen Lage gekaufft, und nachher eine kleine Papier-Mühle auf Stützen ruhend auff besagtem Platze errichtet, und aus der Scheidelbach ein Neben-Graben auffgereumet, und das Rad so unterschlechtig gewesen, geleitet, damit, wan das Wasser so stark zuschießen, unaufgehalten durch den Scheide-Graben vorbey passieren könnte und die daran liegenden Wiesen nicht überschwemmt werden dürfen; ..." (589).
Der "Pludderbach" war also nicht aufgestaut worden, sondern wurde nur in einen Umgehungsgraben geleitet, der durch ein Schütz abgesperrt werden konnte. Die Mühle berührte dadurch nicht den Subzinschen Boden und war auch nur mit 2 Stampfen ausgerüstet. Die Freude des Papiermüllers war aber nur von kurzer Dauer, denn als der Geheimrat von Vieregge auf Zapkendorf, der für seinen Bruder das Gut Subzin mit verwaltete, von der Errichtung dieser Mühle erfuhr, da wollte er zuerst durch seine Leute "diese Hütte" wieder abreißen lassen. Doch er überlegte es sich anders und ließ einen Graben von dem "Pludderbach" durch seine Wiesen nach der Recknitz ziehen, um dadurch der Mühle das Wasser abzuleiten. Die Bürger von Laage aber warfen ihm in der Nacht den Graben immer wieder zu. Das Protokoll aus dem Jahre 1720 vermerkte darüber: " Dahero dan auch vor verschiedenen Jahren nicht lange nach Errichtung der ersten Mühle der wolseel. Herr Geh. Raht Jochim Friedrich von Vieregg auff  Zapkendorff Erbgesessen, in Volmacht, und zu Abwendung des Schadens, so dan nunmehro auch wolseel. Herrn Vice- Stadthalter und deßen Güthern zugefüget werden möchte, für dienlich und nöthig erachtet, schon damals die besagte neue Leitung zur Papier-Mühle durch ihn, Deponenten (Verwalter) und einigen anderen des Guhtes Unterthanen durchstechen und durch die alte Scheide-Bach ableiten zu lassen. Es weren damahls zwar Raht und Bürgerschaft zu Lage darauff zugefahren, und hetten den durchstochenen Graben wieder zugeworffen. Es were aber derselbe diesseits immer wieder auffgerissen worden; und, wie einsmahls vorbesagter Herr Geheimbter Raht von Vieregg einige durch sothane Scheidelbach durchgetretene Lagische Pferde pfänden und nach Subsin bringen lassen, hett zwar Raht und Bürgerschafft zu Lage durch unbefugte Gegenpfändung zweier Hackochsen (Pflug-Ochsen) einem Bauren aus Bresen weggenommen; endlich aber hetten Raht und Bürgerschafft zu Lage, als sie ihren eigenen Schaden bey dieser von einem privato neuerrichteten Mühle wahrgenommen, dem Herrn Geh. Raht von Vieregg angelobet, durch Stauung dieses Wassers denen Gütern Subsin und deren Wiesen hinkünfftig nicht mehr schädlich zu seyn " (590).
Der Papiermüller aus Bützow, Schwiegervater des Samuel Kegeler, finanzierte später die Errichtung eines festen Gebäudes, das die auf 4 Pfählen stehende Hütte ablöste. Trotzdem klappte der Betrieb nicht so richtig, wahrscheinlich wegen des fehlenden Wasserstaus, sodass der Müller nach dem Tode seiner Frau die Mühle 1704 seinen Kindern überließ. Diese verkauften sie aber nach dem Tode ihres Vaters für 100 Rt an den Papiermüller in Bützow, der sie bis zum Jahre 1720 bewirtschaftete. Sie hat jedoch nie eine größere Bedeutung erlangen können und nur "grau papier" hergestellt (591).
Der neue Besitzer, der Papiermacher Dethlof Heuser aus Lübeck, sorgte 1720 sofort für große Aufregung. Das bereits erwähnte Protokoll berichtete darüber: " Nunmehro aber sey besagte Mühle dieses Jahr umb Ostern auff einen anderen Papier-Müller von Lübeck her vor 70 Rthlr kauffsweise transferiret, der dan kurtz vor der Erndte zugefahren, ohn man es dießseits vermercket, und ein überschlächtiges Rad an stat des sonstigen unterschlächtigen gebauet, und dadurch die Stauung fast bey andertthalb Ellen höher gemachet; wodurch dan nichts anders, als die benachbarten Wiesen und die Sventnitz dermaßen überschwemmet, und in die Höhe getrieben worden, daß sowohl dießseitige dran grenzende Wiesen, als die Hütung gantz unter Wasser gesetzet, und unbrauchbahr gemachet würden, zum größten Schaden und Nachtheil dieser Güther und deren Unterthanen " (592).
Ein zweiter Bericht aus dem Jahre 1722 ergänzte diese Angaben: „ und were er, Deponent, darauff zu diesem Müller gegangen, hatte diesen Bau contradiciret (Widerspruch eingelegt), und ihm angedeutet, daß seine Herrschafft diesen Bau so nicht passieren lassen würden. Worauff der Papier-Müller geantwortet: Er habe die Mühle von Bürgermeister und Raht in Lage, die müßten es verantworten; alß er nun, Deponent, nach B. und Raht in Lage gekommen, ihnen von diesem neuen Bau der Papier-Mühle Meldung gethan, und dabey angezeiget, wie seine Herrschafft es nicht zugeben würde, daß an stat eines unterschlächtigen ein oberschlächtiges Rad gebauet würde, wären B. und Raht in Lage mit ihm hinaus nach dieser Mühle gegangen, und hatten daselbst befunden, daß solcher Bau nicht angehen könne, und dem Guthe Subsin zu großem Nachtheil gereiche. Es hatte aber der Müller geantwortet: Er wolle dazu sehen, daß dadurch dem Guthe Subsin kein Schade geschehe. Es were aber nachher denen Wiesen des Guthes Subsin, von dem gestaueten Wasser vor dieser Papier-Mühle vieler großer und unersetzlicher Schade zugefüget, und die Wiesen sehr ruiniret worden " (593).
Im Jahre 1723 erhielt Heuser, nachdem er seinen Streit mit dem Herrn von Vieregge und dem Magistrat der Stadt beigelegt hatte, die Erlaubnis zur Erweiterung der Mühle und Errichtung seines Wohnhauses an dieser Stelle (594).

Die weiteren Nachrichten über diese Mühle sind recht spärlich. Im Jahre 1732 übernahm sie Jürg Hinrich Lamp, der sie bis 1742 in seinem Besitz hatte. Ihm folgte bis 1752 Christian Friedrich Blauert, dem Andreas Lehmann bis zum Jahre 1761 folgte (595). Dieser hatte sich in den Jahren 1753 bis 1757 über die nach seiner Ansicht unrechtmäßige Verzollung seiner Waren beschwert - aber ohne Erfolg  (596), (597), (598).
Von 1761 bis 1878 war die Papiermühle im Besitze der Familie Hennings, die ihr auch ihren bis heute bekannten Namen überließ: die „Henningsmühle". Im einzelnen waren es Johann Heinrich Hennings, Daniel Hartwig Christoph Hen-nings, Daniel Hennings und Ernst Hennings, die sich nacheinander im Besitze der Mühle ablösten. Im Jahre 1826 hatte die Stadt Laage ihnen die bisherige Pachtmühle als Erbmühle verkauft (599).

Nachdem durch Blitzschlag das alte Mühlengebäude im Jahre 1835 abgebrannt war, wurde es in den folgenden Jahren wieder größer aufgebaut. Zu diesem Neubau gehörte auch ein Rosswerk, mit dem die Mühle im Jahre 1857 zusätzlich ausgerüstet wurde, um auch bei Wassermangel arbeiten zu können (600).
Hergestellt wurden in der Papiermühle neben Konzept- und Umschlagpapier auch Mützenkarton: eine Produktion, die sich anscheinend rentiert haben muss (601), (602).
Als der Müller Hans Witt 1878 die „Henningsmühle" übernahm, ließ er sie zu einer Kornmühle umbauen, die jedoch in der Nacht vom 3. zum 4. November 1929 unter ihrem letzten Besitzer Albert Stein, der sie 1918 übernommen hatte, ein Raub der Flammen wurde. Bereits einige Jahre vorher, am 29. November 1925, war die dazu gehörige Scheune abgebrannt (603), (604), (605).
Die „Henningsmühle" war in den letzten Jahren vor dem Brand wegen ihrer schönen ruhigen Lage ein beliebter Ausflugsort der Laager Einwohner gewesen, die den Verlust „ihrer Mühle" sehr bedauert haben. Der Ort, an dem sie einmal gelegen hatte, ist heute durch den Bahnbau so stark umgestaltet, dass außer einigen Fundamentresten nichts mehr von ihr zu erkennen ist.

Bekannte Namen der Papiermüller :

  1692 - 1704

 

  Samuel Kegeler (Kaegeler, Kegelow)

  1720 - 1732

 

  Dethlof Heuser

  1732 - 1742

 

  Jürgen Heinrich Lamp (Lamm)

  1742 - 1752

 

  Christian Friedrich Blauert

  1752 - 1753

 

  Lehmann  (596)

  1753 - 1761

 

  Johann Andreas Lehmann

  1761 - 1792

 

  Johann Heinrich Hennings  (595), (596)

  1797 - 1808

 

  Johann Heinrich Hennings  (596)

  1797 - 1809

 

  Daniel Hartwig Christian Hennings  (596)

  1830 - 1847

 

  Johann Daniel Friedrich Hennings, jun.  (596)

  1852 - 1867

 

  Ernst Christoph Heinrich Hennings  (596)

  1875

 

  D. Hennings

  1918

 

  Hans Witt (Witte)

  1918 - 1929

 

  Albert Stein

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 70: Lageplan der Papiermühle in Laage, 1885 (Ausschnitt aus einer Karte nach Beyer (590))



Abb. 71: Die „Henningsmühle", 1926 (Aus Kähler (585))



Abb. 72: Fundamentreste der „Henningsmühle", 1988

 





Nr. 19.)  Wassermühle in Linstow

Als im Jahre 1854 die Kiether Wassermühle ihren Betrieb beendete, stellte noch im gleichen Jahr der Pächter Kuls in Linstow einen Antrag an das Großherzogliche Amt in Goldberg: " Ich wünsche daher, da für meine Wirtschaft und auch für die Brennerei, die Beibehaltung einer Wassermühle höchst wünschenswerth ist, unmittelbar am Hofe, wo schon ein Schleusenwerk vorhanden ist, das zur Aufstauung des Wassers im Linstower See dient, eine Wassermühle, verbunden mit einem Getriebe für landwirtschaftliche Maschinen, als Dresch- und Häckerlingsmaschinen zu erbauen. Ich darf nach meinem Contract keinen Anspruch darauf machen, daß die Großhzgl. Cammer mir zu dieser Bauanlage in totum oder in tantum [ganz oder teilweise] zu Hülfe kommt, und indem ich nur bemerke, daß ich den Grundbalken am Schleusenwerk beim Hofe Linstow in keiner Weise zu verrücken oder zu verändern beabsichtige " (606).
Kuls erhielt daraufhin die Genehmigung, eine Wassermühle 180 Fuß oberhalb des bisherigen Schleusenwerkes am Hofe flußaufwärts nach dem Linstower See zu anzulegen. Nach dem vorgelegten Kostenanschlag sollten in das Mühlengebäude eingebaut werden:

"- 1 Wasserrad von Eichenholz, 15 Fuß Durchmesser, 4 Fuß breit,
- 1 Wasserrad Welle,
- 1 eisernes Laascher (?) Rad auf der Wasserwelle,
- 1 eisernes Stirnrad auf der stehenden Welle,
- 1 Mühleisen,
- 2 Mühlensteine, Rheinisch, 4 Fuß 10 Zoll Durchm.,
- 2 konische Räder zur Transmission der Bewegung zur Dresch- und Häckselmaschine,
- 1 Dreschmaschine,
- 1 Häckselmaschine "
(607).

Das neue Mühlengebäude, 61 Fuß lang und 40,5 Fuß breit, wurde noch im gleichen Jahr an das bereits vorhandene Brennerei-Gebäude angebaut. Aber schon 1856 beantragte der Pächter: " Um weitere Schritte zur Verbesserung der hiesigen Pachtung zu thun, beabsichtige ich, die von mir erbaute Mühle durch eine Oelmühle zu vergrößern und diese, wie das Hauptgebäude, auf eigene Kosten anzulegen ". Der anfallende Ölkuchen sollte als Viehfutter verwendet werden. Vorgesehen war ein Anbau an das Mühlengebäude, 23 Fuß lang und 22 Fuß tief bei einer Ständerhöhe von 10 Fuß, mit einer Längstseite auf Pfählen in der Nebel stehend (608).
Auch diese Erweiterung wurde in der vorgeschlagenen Form genehmigt und verwirklicht. Das Wasserrad ersetzte man allerdings im Jahre 1873 durch eine Turbine. Eine Beschreibung aus dem Jahre 1876 vermittelt einen Eindruck von der Mühle:

" Am Brennereigebäude befindet sich der Mühlenanbau, 17,4 m lang, 11,8 m tief, 2,8 resp. 2,5 m im Ständer hoch. Im Ring von tannen Fachwerk mit Mauersteintafeln.
Das Dach wie am Hauptgebäude (doppelt mit Zungensteinen eingedeckt), an der Südwestseite mit Zinkrinnen versehen.
Zur Diele Fußboden Erde, eine rauhe Tür zum Heckerlingsraum. Fußboden aus Lehm.
Der Mühlenflügel ist 7,2 m lang, 6,4 m tief, 3 m unten, 1,5 m im Ständer hoch, von gleicher Construction wie der Anbau zum Vormaischraum (massiver Sockel, darüber tannen Fachwerk, unten mit Mauersteinen in Kalk ausgemauert und gefugt, oben mit Brettern bekleidet. Dach mit Asphaltdachpappe eingedeckt). Eine gestemmte Tür mit Schloss führt in diesen Anbau, welcher durch ein hölzernes Fenster erhellt ist. Fußboden Erde, Wände besetzt, Decke Bretterbelag.
Eine zweiflügelige Tür führt zum Butterfaßraum. Fußboden theils Bretter, theils Mauerpflaster. Wände, Decke und Fenster wie zuletzt.
Mittelst Türöffnung gelangt man zum Mühlenraum. Eine Treppe von 15 Stufen führt zum Steinboden. Eine einflügelige Tür führt von hier zum Werkboden. Fußboden wie zuletzt. Wände und Decke von Brettern.
Eine Treppe von 14 Stufen führt zum Kornboden. Die 11 Fledermausfenster haben je 2 Fenster mit Verglasung zum Öffnen. Der Fußboden ist mit rauhen tannen Brettern abgelegt. Die Decke ist zu 1/3  Bretterbelag, im übrigen durch das Dach gebildet. Im Giebel ist ein Holzfenster mit 12 Scheiben und 3 rauhe tannen Luken mit Beschlag zum Öffnen.
Das Grundwerk zur Turbine sowie die Schalung am Teich, das Mahl- und Freigerinne sind von tannen Holz und tannen Bohlen construiert. Ebenso die beiden Schützen davor. Über den Gerinnen befindet sich ein Radverschlag von tannen Fachwerk mit tannen Brettern bekleidet und mit einem Papdach auf Schalung eingedeckt. Der Raum wird erhellt durch 1 Fenster mit Verglasung "
(609).

Die Ölmühle wurde zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr genannt. Mit der Turbine hat die Mühle noch bis zum Jahre 1962 gearbeitet, dann wurde sie auf elektrischen Antrieb umgestellt. Mit der Auflösung der LPG Linstow im Jahre 1973 stellte auch die Mühle den Betrieb ein und ist heute mit der Brennerei nur noch eine Ruine (610).

Bekannte Namen der Müller :

  1855 - 1860

 

  Joachim Heinrich Behrens  (611)

  1865 - 1875

 

  Ernst Peters  (612), (613)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 73: Bauplan der Linstower Mühle, 1854 (606)



Abb. 74: Zustand der ehemaligen Wassermühle (rechts) und der Brennerei, 1989

 





Nr. 20.)  Wassermühle in Lübsee

Über diese Mühle existieren nur sehr unklare Nachrichten. Die Direktorial-Vermessungs-Karte aus dem Jahre 1758 zeigt aber noch den Stauteich mit einem Gebäude nördlich des Ortes an einem in den „Warin See" bei Friedrichshagen fließenden Bach. Der überlieferte Flurname, die „Alte Wassermühle", deutet darauf hin, dass die Mühle zu diesem Zeitpunkte nicht mehr in Betrieb war (614).

Eine erste Nachricht, wenn auch nicht eindeutig, stammt aus dem Jahre 1580 im Zusammenhang mit einem Streit zwischen Dietrich von der Lühe und Ewald von der Osten über ein Ackerstück, " die Molenlande genannt, die er von einem uns beiden zu gleichen teilen zustendigen bauerhofe zu Lubbetze genommen " (615).
Als 1589 Hinrich Moltzahn zu Raden das Gut Lübsee an Herzog Ulrich verpfändete, da wurde nur ganz allgemein bei der Aufzählung des Besitzes auch von "Mühlen" gesprochen. Es ist dabei aber nicht klar, ob es sich wirklich um eine real existierende Mühle oder nur um die Anwendung einer bei einem Besitzwechsel gebräuchliche Formel gehandelt hat. Die gleiche Formulierung taucht aber nochmals im Jahre 1592 auf (616).

Die Wallenstein’sche Kanzlei in Güstrow kannte jedenfalls im Jahre 1628 keine Mühle in Lübsee (617).

Die letzte unklare Erwähnung könnte aus dem Jahre 1712 stammen, als Georg Linstow das Gut Lübsee verpfändete mit "Mühlengerechtigkeiten" (618). Ob hiermit aber eine Mühle in Lübsee gemeint war, ist sehr zweifelhaft, denn mit dem Besitze dieses Gutes waren in den Jahren 1633 und 1639 auch Anteile an der Mühlenpacht in Ahrenshagen verbunden (619).
Erst im Jahre 1752 wurde wieder über Reparaturarbeiten an einer Windmühle berichtet, die wohl auf dem "Mühlenberge" westlich der Wassermühle gestanden hat (620). Die Vermutung liegt nahe, dass die Wassermühle von Lübsee bereits im Verlaufe des 30-jährigen Krieges zugrunde gegangen ist.

Bekannte Namen der Windmüller :

  1751

 

  Johann Jürgen Toev  (621)

  1784

 

  Kroeger  (622)

  1785

 

  Gustav  Götting  (622)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin



Abb. 75: Die Wassermühle in Lübsee, 1758 (Ausschnitt aus (614))

 





Nr. 21.)  Lüssower Wassermühle

Die Wassermühle in Lüssow gehörte zu den ältesten Mühlen des Kreises Güstrow. Sie lag direkt nördlich des ehemaligen Gutshofes an dem von Norden kommenden "Mühlbach". Zum ersten Male wurde sie im Jahre 1314 genannt, als Johann, Fürst von Werle, einen Streit schlichten musste zwischen dem Lüssower Müller Henning, einem Pflegesohn des verstorbenen Güstrower Münzmeisters, und seinem Nachbarn. Dabei ging es wohl wieder um eine Überstauung von Wiesen, denn in seiner Entscheidung bestimmte der Landesherr, dass " für alle Zeiten so verfahren wird: Er selbst (Henning) wie auch seine Kinder regeln nach dem Kolk, der allgemein als Grundwerk bezeichnet wird, die Zuführung der Wassermengen, was man als Stowing bezeichnet. Dazu wird er nach dem immer zu beachtenden Schweriner Recht gehalten und verpflichtet sein " (623).

Im Jahre 1353 erhielt bereits das Kloster zum Hlg. Kreuz in Rostock Eigentum und Hebungen aus der Mühle in Lüssow " mit allen Rechten und Erträgen, nämlich 20 drömbt Weizen, 20 drömbt Roggen, 20 drömbt Hafer, sowie 10 Mark " (624). Als Wilhelm, Fürst zu Werle, im Jahre 1425 sein Eigentum in dem Dorfe Lüssow an die Gebrüder Berkhahn verpfändete, nahm er davon ausdrücklich den Besitz der Mühle aus, die wohl noch dem Kloster gehörte und erst später wieder an den Landesherrn zurückfiel (625).
Nach dem Aussterben der Familie Berkhahn kam das Bauerndorf Lüssow als Bestandteil des Rittergutes Karow vereinbarungsgemäß in den Besitz der Familie von Fineke. Infolge finanzieller Schwierigkeiten war Ludwig Fineke in Karow aber im Jahre 1589 gezwungen, mit Zustimmung seines Bruders in Kassow seinen " antheill an der Lüssower Mülle, so alß Ich dieselbe mit aller gerechtigkeit biß an itzo in besitz gehapt, genutzet und gebrauchet " (626), für 400 Gulden an Joachim Bülow zu Karcheez zu verpfänden (627).

Nach dem Tode Ludwig Finekes - ihm gehörte das Stammgut Karow mit Lüssow und Kaeselow - kam es im Jahre 1626 zu einer Teilung des Besitzes unter die Söhne Günther Ernst, Christoph und Joachim Heinrich. Dazu wurde auch der Wert der Lüssower Wassermühle eingeschätzt: " Der Müller gibt jährlich 14 drömbt hart Korn und Ein drömbt Maltzes, ... thuet ein hundert achtzehn gülden " (628). Diese Einnahme erhielt Christoph Fineke aus Karow auch noch im Jahre 1632, während sein Bruder Günther in Krassow sich mit einer Geldpacht von 20 Gulden begnügen musste. Da dieser Betrag nur einem Wert von 8 ½ drbt Korn entsprach, beklagte sich seine Witwe 1633 darüber bitter (629).
Zur Beseitigung der ständigen Geldsorgen der Fineke musste die Mühle in Lüssow auch später noch des öfteren als Pfand herhalten. So beschwerte sich 1644 Christoph Fineke beim Herzog, dass man die der Güstrower Domkirche verpfändete Mühle nur mit 1000 Gulden eingeschätzt hatte, obgleich ihr Wert bei der Erbteilung von 1626 mit 1933 Gulden veranschlagt worden war (630). Dazu vermerkte das Visitationsprotokoll von 1646: " In Lüssow ist die Wassermühle weg. Sie wird als Dom-Mühle bezeichnet und die Pfarre hatte darin Mahlfreiheit gehabt. Nach ihrem Untergang war wohl eine Windmühle auf dem Hügel links vom Strenzer Weg aufgestellt als Pfarrmühle. Aber sie ist auch wüste "  (631).
In den Jahren 1654 und 1657 hatte Margarethe Blücher, die Witwe Günter Ernst Finekes, die Mühle verschiedenen Pfandnehmern überlassen und auch der neue Besitzer Jürgen Christoph Fineke sah sich 1670 genötigt, "die Wasser-Mühle zu Lüssow, wie sie in ihrem fertigen stande itzo ist", für 1664 Gulden an Matthias Steinkopff zu verpfänden (632).

In den folgenden Jahren hatte die Mühle mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und war deshalb von 1677 an den Inhaber der Neu-Mühler Wassermühle mitverpachtet worden. Dieser aber wohnte „ auf der nahe dabey liegenden fürstlichen Mühle, woselbst er auch seine Wirtschaft führet ". Die Pacht davon für die Mühle, die als Pfandbesitz den Erben des Nicolaus Detloff Knopf überlassen war, durch einen Knecht betreiben (633).
Dieser Pfandnehmer scheint die Wassermühle aber nicht sehr pfleglich behandelt zu haben, denn die herzoglichen Beamten stellten bei einer Inspektion im Jahre 1693 fest, dass sich die Mühle in einem traurigen Zustande befand. Im Zusammenhang mit einer Steuerbeauflagung berichteten sie: " Was aber die Wassermühle belanget haben wir in augenschein befunden, daß dieselbe auch gantz ruiniret und nichts gesundes daran vorhanden ist. Es stehet zuvor noch das Haus von 8 gebindten, auff den Straßenstender aber die Loshölzer und wende nebenst die giebel nach der Stadt sind überall aufgeschlagen, und suchet das haus aff zustützen; dafern demselben beyzeiten nicht geholfen wirdt, dürfft es woll gahr darnieder fallen. Das Dach darauff ist auch ab mehrentheils ziemlich untüchtig, und ist zu erbauung der Mühlen nur ein zimblicher Mühlenstein noch in vorraht vorhanden, Sonsten alles an grundwerk, Mühlenbretter, Mühlen Raden, Mühlen wellen, und was den mehr angehöriget, alles wiederümb neu gebauwet und gemachet werden, welches nach aussage des Müllers und Zimmermanns woll 600 Gulden kosten würde, und obwoll gedachte Mühle hiebevor bey guhter Zeit ohn gefahr 3 Last Korn hat geben und dragen können, itzo aber danieder lieget, ..." (634).

Im Jahre 1703 verpfändete Burghard Friedrich von Fineke nicht nur die "Wasser-Mühle und deren Gerechtigkeiten", sondern auch das Dorf Lüssow selbst auf 15 Jahre an den Amtmann Friedrich Schmidt aus Dargun. Darüber beschwerte sich sein Vetter Ernst Friedrich in Kassow beim Herzog: Lüssow gehöre zum Hauptgute Karow und sei kein selbständiger Besitz. Außerdem sei die Wassermühle immer noch als Pfandbesitz in den Händen der Erben des Matthias Steinkopff. Da diese aber die Mühle verkaufen wollten - die Finekes waren bisher nicht in der Lage gewesen, sie wieder einzulösen - ersuchte Ernst Friedrich den Herzog, den Verkauf bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage zu verbieten (635).
Jetzt aber forderten die Steinkopff‘schen Erben 1704 ihr Geld aus Lüssow zurück und wandten sich ebenfalls an den Herzog. Als Pfand für die von ihnen vorgestreckte Geldsumme sei ihnen seinerzeit nicht nur die Wassermühle zugesprochen worden, sondern auch der Krug und 6 Bauernstellen in Lüssow (636).
Die Klage des Fineke in Kassow wurde jedoch abgewiesen und Lüssow kam in den Besitz des Geheimen Kammerrates von Walter. Als dieser 1729 starb führte seine Witwe das Gut weiter. Sie scheint sich aber durch ihr Verhalten bei den Leuten sehr unbeliebt gemacht zu haben, so dass sich im Jahre 1741 der Müller Christian Friedrich Ahrens, der einen Pachtvertrag über die Mühle von 1740 bis 1746 unterzeichnet hatte, über sie beklagte. Er wollte bereits vor Ablauf des ersten Pachtjahres von seinem Vertrag zurücktreten, da ihm Frau von Walter erhebliche Schwierigkeiten gemacht hatte. So ließ sie ihm seine Kornscheune verschließen, obgleich er vereinbarungsgemäß seine Pacht erst nach dem Ablauf des ersten Vertragsjahres zu bezahlen hatte. Er beklagte sich darüber beim Herzog, " indem nicht mehr alß 6 Bauren und die wenigen Einlieger zu Lüssow bey mir mahlen lassen, wofür derselbe jährlich 140 Rt Pension geben muß, so habe vor 7 Wochen derselbe durch einen Notarium selbige Mühle aufsagen lassen, welche aber nicht angenommen werden wollen, auch um Öffnung der Scheune denselben bei Ihr anhalten lassen " (637).

Wie dieser Streit ausging, ist leider nicht überliefert. Dafür wurde aber das Dorf Lüssow in der Nacht vom 30.-31. Mai 1744 von einer schweren Brandkatastrophe heimgesucht. Ein Vermerk in den Gutsakten berichtet darüber: " Am vorigen Sonnabend auf den Sontag in der Nacht 11 Uhr entstand zu Lüssow, eine halbe Meile von Güstrow, ein Feuer auf dasigen hoff, so der Fr. Geheimbte Cammerrathen von Waltern gehöret, daß den so hefftig wütete, daß in 2 stunden der hoff, die Scheune, alle ställe, die Mühle, und der Dohmkirchen holtzvoigtes hauß der Erde sind gleich gemacht worden, es sind zu staube gebrant die Fr. Geheimb Rathin von Waltern, des Vicepresidenten älteste tochter, der kutscher, der Jung, 2 Mägde und der Schreiber, item des holzvoigten 4 kinder, und 1 Magd, am Sontagabend kahm des holtzvoigts frauw so sehr miserabel, mit einer jungen tochter darnieder, sie ist aber auch sehr verbrant, am Montag morgen 2 Uhr starb der Holtzvoigt, so sehr hant beschediget war, der jüngste Sohn vom hoff M. Walter liegt schon ohne verstand, und sind noch 2 paar sohne miserabel, Summa 13 persohnen sindt schon todt, von etliche hat man die leiber doch ohne arm und füße gefunden, von der Fr. von Waltern aber nichts als den leib u. einen fuß, die andern glaube ich, so noch leben, sterben alle. Gott bewahre uns alle in gnaden " (638). Als Ursache wurde sofort Brandstiftung vermutet, da das Feuer in der Scheune ausgebrochen war. Der heftige Wind ließ aber die Flammen sofort auf das angrenzende Wohnhaus des Hofes und das Haus des Holzwärters, der zum Güstrower Dom gehörte, übergreifen. Desgleichen brannte auch die Wassermühle ab (639).
Dieses Ereignis und die unbeliebte Frau von Walter hatten sich aber so tief in die Erinnerung der Einwohner eingegraben, dass sie im Volksmund als Sage weiter überliefert wurden:

" Auf dem Hofe zu Lüssow ... läßt sich zu Zeiten ein Geräusch hören, als wenn ein Wagen den Steindamm, der in der Mitte des Hofes ist, hergefahren komme und dann vor dem Hause stille halte, ... so daß die Hausbewohner aus der Wohn-, Schreiber- und Leutestube herbeieilten, den vermeintlichen Besuch zu empfangen. Es wird erzählt: Im vorigen Jahrhundert wohnte zu Lüssow eine alte gnädige Frau, die sehr geizig war. Eines Tages kamen Handwerksburschen und baten um eine kleine Gabe. Sie wollte sie abweisen und als sie dringender baten, ließ sie die Leute mit Hunden vom Hofe hetzen. Schon im Kruge sagten die Handwerksburschen, sie wollten es der Alten gedenken, und nachts zündeten sie das Haus an, das damals mit Stroh gedeckt war. Die alte gnädige Frau erwachte und wollte ihr Mädchen zwingen, aus einer Stube, die schon voll Rauch war, die Juwelen und Ihr Geld zu retten. Das Mädchen aber weigerte sich und riß sich vielmehr von der Alten los und sprang aus dem Fenster, vor dem sie schon ihr Bräutigam erwartete. Als sie aber sich losmachte und aus dem Fenster sprang, sah sie, wie die Alte gegen die Nebenstube stürzte und rief: ` Wo meine Schätze bleiben, da will auch ich bleiben.` Nun aber hat ihr Geist keine Ruhe mehr und läßt sich noch immer hören." (640). Ein wirkliches Ereignis, das zur Sage erweitert wurde!

In den Jahren 1782 bis 1818 wurde die Größe der Mühle mit 14,6  x 11,6 m angegeben, die der angebauten Scheune mit 11,6  x  8,4 m. Die Mühle lag damals noch westlich des Mühlbaches und besaß 2 Wasserräder, die anscheinend oberschlächtig beaufschlagt wurden (641).

Im Jahre 1827 kam es zu einer Klage des Lüssower Gutsbesitzers Joachim Peltz über seinen Nachbarn in Karow, weil dieser den Mühlbach aufgestaut hätte, um seine Wiesen zu verbessern. Peltz behauptete, dieser Stau würde der Wassermühle in Lüssow nicht nur großen Schaden zufügen, sondern sogar ihren Bestand durch das evtl. Hervorrufen einer Hochwasserwelle gefährden. Er bekräftigte seine Klage durch Gutachten der Mühlenmeister Becker zu Mühl Rosin und Hobe in Güstrow. Sein Antrag wurde von der Schweriner Kammer aber abgewiesen, da er nur theoretisch begründet sei und die befürchteten Schäden noch nie aufgetreten wären (642).

Auch die Wassermühle in Lüssow wurde, wie fast überall als Folge des Wassermangels, im Jahre 1848 durch eine Windmühle ergänzt, die mindestens noch bis zum Jahre 1870 in Betrieb war (643).
Inzwischen hatte man die Wassermühle jedoch umgebaut und auf die östliche Seite des Mühlbaches verlegt. In diesem Zusammenhang wurde wohl auch ein unterschlächtiges Wasserrad eingebaut und eine Freischleuse errichtet (644).

Im Jahre 1926 übernahm der Müller Kuhlmann die Mühle, die noch bis 1945 mit Wasserkraft und einem hölzernen Mühlrad arbeitete. Dann wurde sie nur noch zeitweise betrieben mit Hilfe einer Lokomobile, die hinter dem Gebäude aufgestellt war. Leider wurde die Mühle im Jahre 1987 abgebrochen, nachdem bereits früher der Mühlbach verlegt worden war (645).

Bekannte Namen der Müller :

  1314

 

  Henning

  1677

 

  Hans Christen  (629)

  1705 - 1709

 

  Hans Evert  (629)

  1715

 

  Friedrich Böke

  1740 - 1746

 

  Christian Friedrich Ahrens

  1781 - 1792

 

  Johann Heinrich Wulff  (646), (647)

  1799 - 1812

 

  Otto Christian Wulff  (647)

  1814

 

  Gustaph Lichtwarck  (647)

  1815 - 1828

 

  Heinrich Bernhard Tiede  (647), (648)

  1837

 

  Johann Friedrich Behrend  (647)

  1849 - 1872

 

  Heinrich Karl Johann Stein  (647)

  1880 - 1884

 

  Friedrich Heinrich Karl Johann Rohde  (649)

  1897 - 1901

 

  Otto Johann Christian Wolter  (649)

  1903

 

  Herrmann Theodor Karl Jennerjahn  (649)

  1906 - 1911

 

  Karl Johann Theodor Millies  (649)

  1916 - 1970

 

  Walter Friedrich Karl Bernhard Kuhlmann  (649)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 76: Situationsplan der Wassermühle in Lüssow, 1797 (Ausschnitt aus einer Skizze nach (629))



Abb. 77: Situationsplan der Wassermühle in Lüssow, 1818
(Ausschnitt aus einer Skizze nach (629))



Abb. 78: Das inzwischen abgerissene Gebäude der ehemaligen
Lüssower Wassermühle, 1986

 





Nr. 22.)  Wassermühle in Mamerow

Über die ehemalige Wassermühle in Mamerow liegen bis heute kaum urkundliche Nachrichten vor. Sie wurde nur einmal im Jahre 1624 erwähnt, als Marquard Preen seinen Anteil im Dorfe Mamerow, 4 Bauern und die halbe Mühle, an Hans Valentin Vieregge auf Barentin (ein untergegangener Hof zwischen Kronskamp und Levkendorf) verkaufte. Wahrscheinlich ist die Mühle im Verlaufe des 30-jährigen Krieges untergegangen (650).

Die Kenntnis von ihrem Vorhandensein und Standort war dem Frühjahrshochwasser des Jahres 1982 zu verdanken. Beim Bau der neuen Straße nach Dersentin hatte man einen Damm durch den ehemaligen Mühlenteich gelegt und mit einem Durchlass versehen. Da sich dieses Rohr zugesetzt hatte, kam es zu einem plötzlichen Dammdurchbruch. Die dabei entstandene Flutwelle riss den auf der anderen Seite liegenden Graben auf, wobei die Reste eines hölzernen Mühlrades mit der Radwelle freigelegt wurden. Der ehemalige Staudamm der Mühle ließ sich im Gelände noch deutlich erkennen. Aufgefunden wurden ferner verschiedene Holzbalken und einige frühdeutsche Scherben (651).
Die Mühle lag westlich des Hofes an einem Bach, der von Rothspalk nach Norden in den „Radener-See" fließt. Heute ist der Platz durch den Einbau eines modernen Stauwerkes so stark umgestaltet, dass von der ehemaligen Wassermühle nichts mehr zu erkennen ist. Ein letzter Hinweis könnte nur noch der Flurname "Mühlenkoppel" für ein Ackerstück westlich des Ortes sein.

 





Nr. 23.)  Wassermühlen in Mühlenengeez, Ot. von Boldebuck

So auffällig, wie der Name des Ortes auf eine Wassermühle hindeutet, so wenig ist über die Mühlen selbst bekannt. Die erste Nennung des Ortes "Molen-gheetze" stammt aus dem Jahre 1329 und beweist, dass bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine Wassermühle an dem Graben aus dem Prüzer-Karcheezer See in die Nebel bestanden haben muss. Bei dem Gute Geez unterschied man schon zu dieser Zeit zwischen den Ortsteilen "Kark-Geez" (Kirch-Geez, heute Karcheez) und "Mollen-Geez" (heute Mühlengeez). Das Schicksal der Wassermühlen wurde sicher sehr stark durch die wechselnden Besitzverhältnisse von Mühlengeez ungünstig beeinflusst, durch das seit dem 14. Jahrhundert die Grenze zwischen dem Stiftslande Warin (im Besitze der Schweriner Bischöfe) und dem werleschen Besitz Karcheez verlief.

Die erste urkundliche Erwähnung einer Wassermühle erfolgte im Jahre 1620 in einem "Inventarium des Hofes Prützen". Dort hieß es über den nach Prüzen gehörenden Besitz: " Im Dorff Mölengetze - Eine Wassermülle vorm Dorff daselbst, in dieser Müllen hatt, des Voigts bericht nach, obbenanter Hoff keine gerechtigkeit mehr, ohn allein, das des Müllern, so zur Zeit darauff ist, jährlich 2 drpt. Rogcken, welche auch Matten frei, dahin auff denselben Hoff geben muß, Stein und Eisenschlete zu halten, Ingleichen den Müller auff- und abzusetzen, gehöre und stehe den andern zu " (652). Danach gehörte die Mühle zu diesem Zeitpunkt bereits ganz zum Karcheezer Besitz, nachdem früher auch das Gut Prüzen dort gewisse Rechte ausgeübt haben muss. Sie hat wohl nie eine größere Bedeutung besessen, denn im Jahre 1670 wurde über sie berichtet: „ Der Müller hat keine Mittel, auch das ganze Jahr nicht mahlen können " (653).
Damit verschwindet diese Mühle auch schon wieder aus den Urkunden; in der folgenden Besitzaufzählung des Gutes Mühlengeez aus dem Jahre 1690 wurde sie bereits nicht mehr genannt. Wahrscheinlich ist sie in den Wirren des 30-jährigen Krieges untergegangen. Sie lag vermutlich etwa 150 m nördlich der heutigen B 104 an dem aus dem See kommenden Abflussgraben. Bei Ausbaggerungsarbeiten kamen an dieser Stelle nicht nur frühdeutsche Scherben und Bruchstücke von Mühlsteinen, sondern auch Holzeinbauten und Bohlenreste im Bachlauf zum Vorschein (654).

Im Jahre 1703 kam es jedoch nochmals zur Errichtung einer Wassermühle in Mühlengeez. Aus einem Schreiben des Gutsherrn von Prüzen Christian Friedrich von Bülow ist zu ersehen, dass er "vorm Jahr das Gut Prüßen von dem von Bornefeldten, dazu auch das Dorff Möhlengitz mit dem dabei gelegenen See gehöret, eingelöst, und an mich erhandelt habe, nur das von diesen letzteren beiden Pertinentien neml. von dem Mölengitz und von dem See die helffte nach dem Gute Kargitz dem Herrn Baron von Wendhausen zuständig gehören, die andere helffte aber davon, mit bei meinem Gut Prüßen zukomt. Wegen solcher Umbstände und gemeinschafft H. Baron von Wendhausen ohn meinen Consens  zu meinem Schaden, dabei er noch suchet, sich nach der mir nunmehro gantz allein zugehörigen Hägerfelder Mühlen, dahin seine Unterthanen zu mahlen schuldig, sich zuentziehen suchet, nichts darin vornehmen und Neuerung machen kan. Dem aber ungeachtet darf er sich unterstehen, eine Wasser Mühle an dem ausfluß aus dem gemeinen Möhlengitzer See anzulegen, wie Er den bereits mit dem Bau zum Mühlen hause den anfang gemacht, ohnangesehen, daß ich so wol als Ihr Hochfürstl. Durchl. Beambte zu Bützow, wegen des Dorffs Tarnow, welches wegen Stauung des Wassers an ihrer Weide und Wiesen Schaden empfinden würde, ihn wegen solchen Baues bescheiden und denunciiren (anzeigen) lassen. ...
So bin ich verursacht zu Beibehaltung meiner Gerechtsahm wegen der nach der Hägerfelder Mühlen gehörigen Mahlgäste diesen anzuweisen, mit dem angefangenen Mühlenbau inne zu halten, davon abzustehen und selbigen zu meinem und meiner Unterthanen Schaden weiter nicht fortzusetzen, sondern nach wie vor in dem Stande zu lassen, wie es von unendlichen Jahren her gewesen "
(655)
Als im Jahre 1710 der Erlös des Gutes Karcheez taxiert wurde, berichtete man über eine Wassermühle, die jetzt an dem gleichen Bachlauf etwa 500 m nördlich der B 104 als Ersatz für die ehemalige Mühle angelegt worden war. „ Die Mühle auf der Arkhorst wann der Graben gereinigt zu Mühlengeez -  50 Rt, 9 Scheffel acker so die Mühle hat - 3 Rt. " (656)

In einer Beschreibung des Gutes Karcheez aus dem Jahre 1711 hieß es über die "Arkhorster Mühle": " Das Mühlen Hauß ist von 6 gebinte und 5 fache, an Sohlen, dach und fach gut, hat 2 Kröpel Giebel, wovon der eine bey dem Wasser Radt mit Brettern bekleidet, und der andere geklemet. Die Hauß Thüre ist durchgeschnitten, woran 4 eiserne Hacken und Henger. Auf der Dehle ein Schwiepbogen gut, der feuerherd gleichfalß gut. 4 taffelfenster worunter 8 ruhten entzwey. Ober der Dehle ein Boden von dannen Brettern, seint aber nicht gestrichen, die firste stehet oben offen. Die Stubenthür hat 2 eiserne Hacken, hengen, eine eiserne Klinck und Handgriff. Zu der Stube 12 taffelfenster mit 3 Schiebefenster, worunter 5 ruhten entzwey und etliche geknicket. Der Stubenboden von gesteckten Bohlen mit Lehm, und der Fußboden gleichfallß mit Lehm außgeschlagen, ein Kachelofen von neuen Steinen, Noch bey der Stubenthür ein altes untaugliches fenster.
Auß der Stube tritt man in die Kammer, wofür eine Thür mit 2 eisernen Hackenhengers, hierin 4 taffelfenster, worinn 4 ruhten entzwey, hierüber ein Boden von geflachten Bohlen mit Lehm. Nach dem Mühlenbette gehet eine Treppe von 9 Stufen. Die Sichte Kist ist gut, das Mühlen Bett wie auch der Rump gleichfalß gut, ingleichen das Küfen. Das Kamm- und Wasserradt wie auch die Welle sind alles in gutem Stande. Eine Mattkiste ist nicht vorhanden, sondern es gebrauchet an staat derselben der Müller eine Tonne so sein eigen. Eine hölzerne Schüssel wird zur Matte gebrauchet. Zwey Mühlen Steine, wovon der oberste 12 Zoll und der unterste Mühlen Stein 8 Zoll dick.
Von dem Mühlenbette gehet man auf einem Brette über die Dehle nach dem Stubenboden, hierfür eine Thür woran 2 eiserne Hacken hengen, auf dem Stubenboden seint keine Fenster.
Die Scheune ist von 3 gebinten, an Sohlen, dach und fach gut und neu, hat 2 aufstehende giebelln. Die vorderste Scheunenthür hat 2 Flügel von geflachten dannen Bohlen, gehet in Holtz, die hinterste kleine Scheunthür hat 2 eiserne Hacken und Henger.

An Einsaat bey der Mühle
- Rocken: 8 Scheffel
- Gersten: 3 Scheffel
- Habern: 2 Scheffel
- Lienen(Lein): ½ Scheffel
- Wicken: ½ Scheffel
alles Güstrowische maaß.

Einen Kohlgarten hat Er von einem halben Scheffel Saat. Von Bickenhammer und dergleichen hatte er bey der Mühl nicht bekommen, selbige also des Müllers eigen.

An Vieh hatt annitzo
- 2 Pferde,
- 3 Kühe,
- 6 Schweine,
1 Backofen welchen er selber gebauet,
1 Fuder heu konte geworben werden.

Er ginge nach Karchgeetz in die Kirche und müste dem Priester vor jeden Communicanten quartaliter 1 Ei geben, dem Küster gebe er nichts "
(657).

Im gleichen Zusammenhang berichtete ein Zeuge auf die Frage: "Wer nach der Arkhorster Wasser-Mühle mahlete?" " Es müßte Mühlengeetz und Karchgeetz dahin mahlen, eß were aber man gar selten alda wasser, vor diesem hette Boldebuck auch dahin gemahlen, annitzo aber mahlete Boldebuck nach der Gültzower Windmühle" (658).

Nach der Beschreibung handelte es sich also um eine recht kleine und primitive Mühle. Der Flurname "Auf der Arkhorst" ist heute noch bekannt und lokalisierbar. Danach stand die Mühle auf dem heutigen Boldebucker Gebiet. An dieser Stelle wurden bisher nicht nur Glasscherben und Keramikreste des 17. und 18. Jahrhunderts, sondern neben Eisenteilen auch ein Mühlsteinbruchstück aus dem Bach geborgen (659).

Der Abflussgraben aus dem Karcheezer See, damals Grenzgraben, sorgte aber weiterhin für Streit zwischen den Gütern Karcheez und Prüzen. Im Jahre 1737 wurde deshalb ein Vergleich über alle strittigen Fragen zwischen den Kontrahenten, Friedrich Wilhelm von Mecklenburg zu Gülzow und Cord Hans von Bülow zu Prüzen, wegen des Dorfes Mühlengeez geschlossen, in dem u.a. festgelegt wurde:

" 1. Weil der mehrste Schaden in dieser bißanherigen Communion daraus mit entstanden, daß die so genannte Flöte und Wasserlauf aus dem Mühlengitzer See in die Nebel zu rechter Zeit nicht aufgeräumet worden, anjetzo vor allen andere ein neuer Graben in der Zübühl-Gültzower und Tarnower-Scheide, sowie selbige sich befindet, von der Nebel an, biß an die kleine Gültzower Horst, bey dem Einflüsse der kleinen Beke zu 16 Fuß, und von da ab, biß an den Mühlengitzer See zu 12 Fuß breit und so tief, als es der Wasser-fall erfordert, und solches ablaufen kann, gemachet werden soll, ...
3. Machet sich, zur besseren Beforderung vorgemeldeter Sache, der Herr Obrister Friedrich Wilhelm von Mecklenburg anheißig, seine sogenannte Arkhorster Mühle, zwischen hier und negsten Johanni zu legen, selbige niemahls wieder zu bauen, und also dem Wasserlauf seinen ungehinderten Ablauf desto beßer zu verschaffen "
(660).
Damit war auch das Ende der zweiten Mühlengeezer Wassermühle gekommen, die nur etwa 34 Jahre lang bestanden hatte. Sie musste der Hägerfelder Mühle und dem ständigen Streit um den Abflussgraben aus dem Karcheezer See weichen.

Bekannte Namen der Müller :

  1704 - 1710

 

  Christoff Eichholz  (661), (662)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,

 





Nr. 24.)  Wassermühle in Mühl Rosin

Der Name dieses Ortes weist bereits auf das Bestehen einer Mühle hin, obgleich in der ältesten Urkunde nur von zwei Dörfern mit dem Namen Rosin gesprochen wurde. Die Güter in der Einöde hatten Nicolaus und Heinrich, Fürsten von Rostock, schon im Jahre 1229 dem Kloster Michaelstein im Bistum Halberstadt überlassen. Vielleicht stand damals hier bereits eine Wassermühle, denn in der Urkunde hatte man vermerkt: "mit den Gewässern und Mühlen" (663). Das hinderte den Fürsten aber anscheinend nicht, die Güter etwa 100 Jahre später nochmals zu verpfänden. Denn 1388 bestätigte Claus von Restorf, dass Lorenz, Fürst von Werle, die beiden ihm verpfändeten Dörfer "Resin unde Resin, beide dorpe unde molen", wieder eingelöst hätte (664). Das wäre damit die erste sichere Erwähnung der Wassermühle.

Im Jahre 1433 überließ das Kloster Michaelstein seinen Besitz dem Kloster Doberan, „ den hoff Resyn unde dat dorp Molen Resyn mit ener kornemolen unde myt einer walkemolen und dat dorp Kerk Resyn " (665). Doch schon 120 Jahre später, 1443, überließ der Abt des Klosters Doberan dem Herrzog Heinrich für eine Summe von 2000 Mark das Gut, den Hof und die Mühlen „to Resyn to enem ewygen kope ". Da dieser aber den Betrag nicht sofort aufbringen konnte, verpfändete er dem Kloster dafür eine jährliche Einnahme von 120 M aus der Steuer der Städte Ribnitz und Blankenhagen (666).

Im Jahre 1445 verpfändete der Herzog der Stadt Güstrow - sicher auf ihren dringenden Wunsch – „ unse walkemolen to Ressyn myt dem huse, haue unde myt der wysch, de des oldinghes to behoret hefft ", für 300 M. Der herzogl. Amtmann wurde verpflichtet, die Stadt mit Gespannfahrren der Bauern aus Kirch- und Mühl-Rosin zu unterstützen und bei einem evtl. Bruch der Dämme dafür zu sorgen, dass das Wasser „ uppe beyde molen, uppe de walkemolen unde uppe unse kornemolen to Ressyn " stets seinen Lauf hätten. Dafür wurde dem Müller der Walkmühle das Recht zugesichert, „ to vyschen up deme molensee myt kleyntowe (Zugnetzen) unde korve legghen an der beke to eyner eghene nehoff " (667).
Im Jahre 1581 hatten sich jedoch die "Beutler" (Kürschner) der Stadt Güstrow beim Herzog beschwert: " Erstlich haben die Beutler zu der alten Rosinschen mühlen ihre felle gewalkett, weil aber der Rosinsche deich außgebrochen, und das wasser seinen lauf nach der Nebel genommen, dadurch die walck  undt korne mühle vor zwen jaren ungeferlich, gantz vertorben, daß sie an ihrem walcken daselbst seint gehindert worden " (668). Sie forderten deshalb vom Rat der Stadt die Errichtung einer eigenen Walkmühle in Güstrow.

Die Wassermühle in Rosin lag mit ihrem Stauteich kurz vor der Einmündung des künstlich angelegten "Mühlenbaches" in den Inselsee. Heute noch verläuft die Straße von Badendiek zum Heidberg über die ehemalige Mühlenbrücke. Der von Bellin kommende "Teuchelbach" fließt bei Kirch Rosin in den "Rosiner See", wird dort aufgestaut und durch einen künstlich angelegten erhöht liegenden Graben am Rande der Wiesenniederung geleitet. Dieser Graben, jetzt als "Mühlenbach" bezeichnet, führt das Wasser des "Teuchelbaches" über die Mühle in den Inselsee, während es vorher aus dem "Rosiner See" nach Nordosten in die vorüberführende Nebel floss.
Nach alter Überlieferung soll dieser "Mühlen-Bach" in jahreIanger Arbeit durch die Mönche des damaligen Klosters, etwa um 1320, geschaffen worden sein. Da sich in Kirch Rosin aber niemals ein Kloster befunden hat, müssen diese Arbeiten von den Bauern der Klosterdörfer Mühl Rosin und Kirch Rosin geschaffen, die, vielleicht unter der Anleitung durch Conversen (Angestellte) des Klosters Michaelstein, diese Arbeit ausgeführt haben. Die Anlage dieses künstlichen Bachlaufes zeugt noch heute von dem hohen wasserbaulichen Können der Klöster.
Der „Mühlgraben" verhinderte gleichzeitig eine Verlandung des Insel-Sees, der keinen weiteren größeren Wasserzufluss besitzt. Außerdem hätte man ohne dieses Wasser auf Dauer nicht die Mühle des Dorfes Glevin betreiben können, in deren Besitz das Kloster Michaelstein bereits 1292 durch den Fürsten Nicolaus von Werle gekommen war (669).
Zur Ableitung des Wassers aus dem "Rosiner See", dessen Ufer man teilweise erhöht hatte, war am Ausfluss des Sees eine Freischleuse eingebaut worden. Alle diese Maßnahmen bildeten ein wasserbauliches System, das von dem "Rosiner See" über den "Mühlen-Bach" und den Inselsee bis zur Stadt Güstrow reichte, dort den Betrieb der Gleviner Mühle und einen Teil der Wasserversorgung von Schloss und Stadt einige hundert Jahre lang sicherte und auch heute noch teilweise funktionstüchtig ist.

Doch zurück zur Geschichte der Wassermühle. Im Jahre 1573 errichtete der Müller Chim (Jochim) Gans aus "Ressin" in der Stadt Güstrow eine neue Wassermühle, die "Neue Mühle", die er einige Jahre gemeinsam mit seiner Mühle in Mühl Rosin betrieb (670). Chim Gans war über 46 Jahre lang Pächter der Rosiner Korn- und Walkmühle gewesen. Nach seinem Tode bewarben sich um die weitere Pachtung 1601 nicht nur seine Witwe Margarethe Heidenreich für ihren Schwiegersohn Chim Laßler, sondern auch ihr Sohn Peter Bülow. Wir erfahren leider nicht, wem die Mühle zugesprochen wurde (671).

Im Jahre 1668 beklagte sich der Müller Jochim Hoppe, dass er alles Korn für den herzoglichen Haushalt in Güstrow unentgeltlich mahlen müsse, und bat gleichzeitig um Pachtminderung wegen der gestiegenen Kornpreise. In einem deswegen aufgestellten Gutachten hieß es, " daß die Mühle zu Rosin bey gutten Zeitten da die dörffer, so hierzu gehörig noch völlig besetzet und beide gänge in stande gewesen, an jahrlicher pacht 26 drbt roggen und 2 scheffel Weitzen ans Ambte gegeben, so nach dem Landtaxt zu gelde gerechnet 105 Rt. Bey jetzigen Zustande ihr die geldpension angeordnet, hadt der Müller jarlich 16 drbt roggen und 2 Scheffel Weitzens entrichtet, welches nach dem gewohnlichen anschlage nur 65 Rt machen werde. Weil aber anitzo die pension zu 100 Rt gesetzet, und also dem landtaxt nach der Müller biß auff 5 Rt die vollige alte Pächte abgeben muß, dürffte nach proportion itzigen und vorigen alters beschaffenheit dieser Mühle und darzu gelegter dorffer supplicant (Bittsteller), so lange der Scheffel matten Kohrns nicht vor 25 schilling auszubringen, woll " (672) nicht ohne Schaden sein, und schwerlich so hoch pension in die länge ertragen könne.
In den Jahren 1675 bis 1686 war der Müller Claus Becker Pächter der Mühle. Er beklagte sich im Jahre 1676: " Demnach der augenschein bezeugen thut, wie das die Wasserbauwerk bey der Rosinischen Mühle dergestalt veralttert und verdorben, das sie nicht lange stehen kan, besonders gantz neuw wiederumb gemachet werden muß. Weil auch ein neuw wasserradt alsoforth gemachet werden muß " (673).

Nachdem bereits 1580 der Damm des Mühlbaches gebrochen war, kam es im Jahre 1686 erneut zu der gleichen Gefahr, sodass die herzogliche Kammer in einem Protokoll darüber vermerkte: " Demnach der Müller zu Rosin sich sehr beclaget, wie das der Mühlendamm bey der Mühle sehr gefehrlich stehe und zum durchbrechen geneiget sein soll, deß wolte er unterthänigst gebehten haben, daß Ew. Durchl. ihm auff einen wochenlangs 8 Bauwagen (Bauernwagen) und bey jeden Wagen 2 duchtige vorsehers mit Schaffeln und Spahden zur verhütung dieses durchbrechens gnedigst verordnen lassen wollen.
Weill auch ein gantz neu Wasserradt bey dieser Mühle gebauwet werden soll, worzu 6 eichen Blocke erfordert werden, welche auch bereits abgehauen sein.
Weill auch eine neuwe Welle in dieser Mühle gebracht werden muß, also bittet dieser Müller auch unterthänigst umb gnedigst verordnung, das ihm möge aus der Ribbenitzer heyde ein Stück Eichenholtz darzu angewiesen und abgefolget werden"
(674).

Als im Jahre 1695 die Mühle mit Wohnhaus und Scheune durch Blitzschlag abgebrannt war, wandte sich der Müller Christoph Heukendorf an den Herzog: " Ew. Hochfürstl. Durchl. ist in allen gnaden bekandt, in welchen erbermlichen Zustandt ich gesetzet worden durch die Feuerbrunst, so von Gottes Wetter in jüngsten Monats Junio meine Wohnunge sambt Mühle und Scheune zu Rosin zu grunde in die Asche geleget, indessen darbey alle meine Vermögen durch die schnelle gluett zu gleich mit verbrandt, und ich kaum mit den lieben Meinigen daß blooße leben und etzliche wenige Lumpen darauß geborgen. ... und alle Zimmer biß auf etzliche wenige gebindt vom Stall, biß auf den grundt eingeäschert worden. Wann nun an solcher so nahe an der Hoffstatt gelegenen Mühle, da alles zur Hoffstatt benöhtigte Korn gemahlen wirdt, ein merckliches gelegen, so haben Sr. Durchl. auch genädigst gewilliget, daß solche Mühle aufs schleunigste wiedergebaut werden sollte " (675).
Das Schreiben des Müllers hatte auch Erfolg, und für den Neuaufbau wurde ihm die Summe von 290 Rt bewilligt. Dazu kamen noch 149 Rt Vorschuss, die er im Laufe von 3 Jahren zurückzuzahlen hatte (676). Einen erschreckenden Bericht über den Zustand der Dörfer, die der Rosiner Mühle zwangsweise zugelegt waren und sich von den Folgen des 30-jährigen Krieges noch nicht erholt hatten, vermittelt ein Schreiben des ehemaligen Müllers Heukendorf aus dem Jahre 1696: " Mahl-Gäste zu Müllen Rosien.
In Mühlen Rosien
- Sind 2 Bauleute (Bauern), so noch außkommen haben, 2 noch, welche aber viele Jahr her, so beschaffen gewesen, das sie kaum einen Käter gleich und kauffen Ihr Brodt und Korn, meistens auß der Stadt, alwo Sie den Scheffel Korn auch fort abmahlen lassen. 2 Bauleute sindt abgebrandt, als der eine vorm Jahr, und der andere vor 4 Jahren. Sonsten haben diese leute inßgesambt nur schlechte Sandhueffen, davon sie nicht mahlen volck (Gesinde) halten können.
In Kirchen Rosin
- Ist ein Baumann und 2 Coßaten, welche noch schlechtere Sandhueffen haben, dan wohnet der Krüger hieselbst, welcher sein Korn schon längst zum Theil auß der Güstrowischen und Cöllnschen Mühle gekaufft und läßet wenig in der Rosienschen Mühle mahlen.
In Bölkow
- Sind 3 Bauleute, welche noch recht thuen, Hergegen sind 3 so sehr miserabel, das sie von vielen Jahren her kein außkommen mehr gehabt, und sind nicht mahl vor 1 ½ Bauleute mer anzurechnen.
In Badendiek
- Sind 3 Bauleute, so noch etwas haben, hergegen sind 4 sehr schlecht, und können nimmer mit ihr Korn außkommen, haben auch längstens nichts mehr zu mahlen gebracht, sie können auch von ihrem schlechten Land höchstens wenig Korn bauen, sind auch nicht mahlen vor 2 Bauleute zurechnen.
In Gantzkow
- Sind 3 Bauleute, so noch guet sein. Hergegen 4 so eben so schlecht, wie die vorbemelte miserabelen, und kan sie nicht mahlen vor 2 Bauleute halten.
In Guhtow
- Sind 8 Kätner und haben niemahlen Bauleute in diesen Dorff gewohnet.
In Bülow
- Hierin sollen 4 Bauleute und 1 Kätner sein. Diese leute nie fast gahr nichts zur Rosienschen Mühle, und hat der eine Baumann von 4 Jahren her nicht 1 Scheffel Korn zur Mühle gebracht, und sind alle diese leute nicht mahlen für 2 Bauleute nur anzurechnen.
In Strentz
- Hierin 7 Bauleute wovon 3 abgebrandt sind, und die übrigen 4 kommen gar selten mit Ihr Korn zur Rosienschen Mühle, und mahlen meist anderswo, weilen Sie, ehe sie zur Rosienschen Mühle kommen, andere Mühlen durch dero vor diesem geschehene ümbesetzung, weil sie näher und zuvor zu Bülow gerechnet, vorher vorbey reisen müßen, als die Lüßower, so ihm nahe an der Thür, Neumühle, Güstrowsche Mühle "
(677).

Im Jahre 1738 tauchte beim herzoglichen Amt in Güstrow der Gedanke auf, zur besseren Ausnutzung der vorhandenen Wasserkraft in Rosin an der Nebel eine Sägemühle zu errichten. Gegen diese Absicht protestierten aber sofort Bürgermeister und Rat der Stadt Güstrow beim Herzog: „ ... wie uns vor kurzem die Nachricht geworden, als wenn das hochfürstl. Ambt allhier damit ümgehn, bey dem Domanialgute Rosin ein neu Mühlwerk auf dem Nebel-Strohm anzulegen. Wir haben sofort den H. Beambten auch nachgehendes dem H. Ambtshauptmann kund machen lassen, daß solches unser privilegy entgegen und der Stadt Güstrow höchst schädlich, auch ersuchet, daß sie davon abstehen möchten. Die Stadt Güstrow hat auff dem Nebel Strohm drey Mühlen als erstlich eine dreygängische Korn Mühle, eine Lohmühle und eine mit zwey gängen versehene Walck, Stamp und andere Mühle, die alle von deme jetzterwehnten Nebel-Strohm getrieben werden. Von diesen ist die dreygängische Korn Mühle die considerabelste (wichtigste) und einer der besten Cämmerey revenues (Einnahmequellen) dieser Stadt, daß wir also Ursache haben, auf deren Conservation (Erhaltung) möglichst zu gedenken. Zu dem hat diese Stadt das Privilegium, daß eine Meile unter und oberwerts kein Mühlenwerk darf angeleget oder etwas in dem Nebel Strohm gemacht werden, so deßen freien lauf einiger maßen hinderlich. Das Privilegium Henrici Domini de Werle des ao. 1287. ... Eingleiches enthält Herrn Nicolai von Werle privilegium des ao. 1292 ... und insbesondere will das privilegium von 1295 ... . besaget ...
Dies sind gar herrliche privilegia, wozu denn noch kömmen die Mecklenbg. landes Reversalen de ao. 1621, als welche wollen, daß durch einen Mühlenbau keinem an Wasser und Wind soll schaden zugefüget werden, ja die kayserl. Resolutiones selbst de ao. 1724 wollen solches abgestellt wissen und verbieten alle Wasserstauung und andern schädlichen Mühlen- und Schleusenbau ... Außer diesem ist handgreiflich, daß die bürger, insonderheit Becker und Brauer bey den Wassermangel in ihren professionen
(Gewerben) gehindert, der Stadt und dem Lande " (678).
Nach einer so massiven Beschwerde blieb dem Herzog nichts anderes übrig, als seine Beamten aufzufordern: „ ... wie sich Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow gegen die Anlegung der Sage-Mühle bey Rosien in der Nebel setze, ... so habt ihr einen anderen Ohrt vorzuschlagen, da diese Sage Mühle ohne das jemand dagegen etwas einwenden könne, in der Rosienschen Gegend auszusuchen, und bald möglichst vorzuschlagen " (679).
Die Sägemühle wurde daraufhin in Mühl Rosin der Kornmühle gegenüber aufgebaut und erstmals 1740 erwähnt, als in einem Schreiben der Schneidelohn für die "von der Rosienschen Saage Mühle" nach Doberan gelieferten Latten aufgelistet wurde. Vielleicht ersetzte die Sägemühle die bereits seit einiger Zeit nicht mehr erwähnte ehemalige Walkmühle (680).
Im Jahre 1744 übergab der Müller Mohncke die Mühle seinem Nachfolger, dem Müller Babsien. In dem dazu aufgestellten Inventarverzeichnis, das leider nicht vollständig ist, hieß es u.a.: " Das Wohnhaus ist von 8 Gebindt nach Osten, an Sohlen schlecht, ... die obersten Wände sind noch gut, die untersten mittelmäßig, Nach Norden sind die Sohlen noch gut, die wände sind alt und vom regen ziemlich abgespült.
Daß Dach auf dem Hauß von Steinen und gut.
Daß Gebäude über der Mühlen, von 5 Gebindt, ist nach Norden an Sohlen und Wänden gut. Die wasser Seite, nach Westen, ist von Süden an biß gegen die Welle, vor 3 Jahren mit Tannenbrettern bekleidet. Der Gang nach der Mühlen ist mit Tannen Planken belegt. Das Wasser Rad in gutem Stande, daß Kamm Rad ist in brauchbarem Stande, die Welle ist tannen und gut.
Die Arche wie auch der Wasserstuhl gut. Die Brücke ist mit Tannen überleget, die Balken darunter gut. Die Schleuse vor dem Rosienschen See ist erstlich neu gemacht.
Die Scheune ist von 6 Gebindt. Der Stall von 9 Gebindt "
(681).
Als im Jahre 1756 der Müller Carl Bösch die Korn- und Sägemühle für 12 Jahre bis 1768 pachtete, betrug die Pachtsumme bereits 284 Rt jährlich. In dem Übergabeprotokoll wurde auch erstmalig eine angebaute Ölmühle genannt. Außerdem enthielt sein Vertrag u.a. die Bestimmungen:

" 1. daß im Teiche, ohnfern des Hofes ein Wasserpaß gesetzet werde, wonach Conductor (Pächter) sich jedesmahl zu achten schuldig.
2. muß Conductor in der Heu-Erndte, zu Trockenhaltung der umher liegenden Wiesen auf Begehren des Pensionarii (Pächters) vom Hofe Rosien das Wasser auf einige Tage anhalten oder nach Umbständen auch fallen lassen.
3. Bleibt der Cammer allewege frey und vorbehalten, über die Fischerey in dem Mühlenbach nach Gutfinden zu disponieren.
4. In Ansehung der Sagemühle wird stipuliret (vereinbart), daß, wenn Camera Latten schneiden läßt, ihm nur gleiches Schneidelohn, als was er für einen Sagblock gleicher Größe, daraus Bretter geschnitten werden, fordern kann "
(682).
Nun ist aber aus den Akten der Güstrower Stadtmühlen von 1775 bekannt, dass die Rosiner Sägemühle für einen zu Brettern geschnittenen Block 12-16 Schillinge, für das Zerschneiden eines Blockes zu Latten aber 24-32 Schillinge nehmen durfte. Die herzogliche Kammer machte also zu Lasten des Mühlenpächters kein schlechtes Geschäft, wenn sie auf der Rosiner Mühle Latten schneiden ließ (683).
Im Jahre 1758 beklagte sich der Pächter Bösch über den schlechten Zustand der Sägemühle und ersuchte um die Erlaubnis, zur Aufbesserung seiner Einkünfte auf der Kornmühle auch Graupen abmahlen zu dürfen, was ihm auch gestattet wurde. Außerdem wurden ihm jetzt alle Strenzer Einwohner als Mahlgäste zugelegt; bisher waren es nur einige Bauern gewesen (684).
Als die herzogliche Kammer in Schwerin im Jahre 1765 auch noch das Gut Gr. Upahl mit den dortigen Einwohnern als Zwangs-Mahlgäste nach Mühl Rosin legen wollte, da protestierte der dortige Gutspächter Rittmeister von Schenck ganz energisch: " Wann aber hierbey in betracht zu ziehen, daß Mühlen Rosien 1 ½ Meilen von Upahl entfernt, und das fahren dahin nach Beschaffenheit der Wege im Herbst und mehrsten Jahres Zeit eine ... Unbequemlichkeit ... nach sich ziehet. ... Hingegen befinden sich auf ½ und ¼ Meilwegs ohnweit Upahl Mühlen. Der Hof Upahl und desselben Einwohner sind bislang ... nach den nächsten Mühlen gefahren " (685). Darauf verzichtete die herzogliche Kammer auf ihre Weisung, die Bauern von Gr. Upahl als Mahlgäste nach Mühl Rosin zu verpflichten.

Im Jahre 1768 pachtete August Christian Kunckel die Mühle für 20 Jahre und 300 Rt jährlich, aber nur die Kornmühle mit der Ölstampfe. In seinem Vertrag hieß es ui.a.: " Wird zuvor die Sage-Mühle, da selbige dermahßen gantz und gar verfallen ist, von dieser Mühlenpachtung zur Zeit ausbeschieden; nachdem aber selbige wieder hergestellt, und in fertigen Stand gesetzet seyn wird, wollen Wir ihm solche Mühle auf gleiche Bedingungen, als sie vorhin verpachtet gewesen, mit überlassen.
4. Bleibet die Fischerey in dem Mühlen Bach unserer Cammer zur Zeit vorbehalten. ...
8. Muß er sich an den bisher üblichen Mezzen, nämlich von Korn zu Mehl, an den 12ten Theil vom Scheffel, vom Schroot und Grütz-Korn aber an den 16ten Theil genügen lassen "
(686).
Zu seinen Mahlgästen gehörten laut Vertrag:
" Der Hof Rosien samt Schäfer, Holländer und Einlieger, ingleichen der Statthalter auf der Bölckower Koppel.
Dorf Kirchen Rosin die beiden ¼ Hüfner, 2 Einlieger und Küster.
Dorf Mühlen-Rosien 4 Hüfner, 4 Einlieger.
Dorf Bölckow 6 Hauswirthe, 6 Einlieger.
Der Bauhoff samt Schäfer und Hirte.
Dorf Gutow8 ¾ Hüfner, 7 Einlieger und der Krüger.
Dorf Ganschow 9 Bauern, 4. Einlieger.
Dorf Badendiek, 7 Bauern, Einlieger und Handwerker, der Prediger.
Dorf Strentz 9 Bauern, 6 Einlieger.
Meyerey Bülow samt den Katen Leuten.
Den Oberförster Riesenberg, und der kleine Hof Pustow.
Schöninsel,
Weinberg,
Der Ziegler zu Badendiek,
Der Theer-Schweeler in Dev-Winkel"
(687).
Insgesamt wurde für den Müller eine Einnahme von 372 Scheffel Roggen veranschlagt.

Bei der Übergabe der Mühle an den Pächter Ludwig Franz Müller im Jahre 1788 wurde ein ausführliches Inventarverzeichnis aufgestellt:

„ Das Wohnhaus ist 65 Fuß incl. einer am östlichen Giebelseite angebauten Abseite lang, 41 Fuß breit und 10 Fuß im Ständer hoch.
a) 1. Stube: 16 Fuß lang und 15 Fuß breit.
b) 1. Kammer: 14 ½ Fuß lang und 8 ½ Fuß breit.
c) Speise-Kammer: 8 x 8 Fuß.
d) 2. Kammer: 8 Fuß lang und 6 ½ Fuß breit.
e) Wohnstube: 21 1/2 Fuß lang und 14 Fuß breit.
t) Kammer: 17 Fuß lang und 10 Fuß breit.
g) Küche: 17 Fuß lang und 11 Fuß breit.
h) Kammer: 15 Fuß lang und 14 Fuß breit.
Pferdestall: 22 Fuß lang und 14 Fuß breit.
Kornboden: 40 Fuß lang und 14 Fuß breit. Von diesem Boden gelangt man über eine Treppe von 10 Stufen nach dem Boden überm Mühlen Bett.
Das Mehl Küven zum Korngang ist von tannen Holz mit 2 hölzernen Bändern und schlecht.
Das Stein Geschlenk besteht aus alten zerbrochenen Plancken und ist äußerst schlecht. Der Rumpf, Schu und Schu-Leiter sind schlecht. Das SteinGeschlenck zum Graupengang ist von altem Planckenwerk zusammen gesucht und schlecht. Der Ring zu diesem Graupengange ist noch haltbar und ohne Eisenwerk. Die beyden Mezzen-Kisten von tannen Brettern sind alt und äußerst schlecht.
Zum Mühlen Bette oder Grundwerk
Der Fußboden ist von alten Bohlen und schlecht, die Mehlkiste zum Korngange bestehet aus 4 eichenen Pfösten und tannen Brettern und ist noch brauchbar. Der Kley-Kumm von derselbigen ist von tannen Brettern und noch brauchbar. Der alte tannen Sicht-Kumm ist schlecht und unbrauchbar. Die Welle und das Kamm Rad so wie das Wasser Rad sind unbrauchbar. Die Mehlkiste zum Graupen Gang ist mit der vom Korn-Gang von gleicher Beschaffenheit.
Die Welle und das Kamm-Rad, welches zugleich ein Stirn-Rad mit abgiebt, so wie das Wasser Rad sind unbrauchbar. Das Mühlen Bett mit den Sohlen, Sichtwerk, Stegen und sonstigen Zubehörungen ist schadhaft. Die zwey inwendigen und zwey auswendigen Rad-Stühle sind brauchbar.
Die Öhl-Mühle
Die tannen Daum-Welle mit den drey Ringen ist brauchbar, die beyden Rad-Stühle zu dieser Welle sind schlecht, der Stampfblock ist zur Zeit noch brauchbar. Die 6 paar Stampfen sind zwar noch brauchbar, die Hebel aber schlecht. Die 3 Stühlen mit den Wangen, worin die Stampfen gehen, sind noch brauchbar. Die Preß Keile und Scheiben sind schlechte. Die Joche und Pfähle, worauf der Preßblock ruhet, sind vermodert. Die Preß-Welle ist zwar noch brauchbar, jedoch an dem Ende wo der Schu ist, geborsten. Der Preß-Hammer ist gut, der Fußboden in der Ohl-Mühle bestehet aus altem Planckwerk zu größtentheils vermodert.
Die Mühlen Arche
von 53 Fuß lang und 16 Fuß breit ist zwar von eichen Holz aufgeführet, welches aber von Grunde auf fast gänzlich vermodert ist; so wie die Aussetzung der Arche, welche theils aus eichen Holz theils tannen Schlencken bestehet, dermaßen schlecht ist, dass das Wasser häufig durchdringt. Die Versezzung an der Arche nach dem Hause zu von 46 Fuß lang und 12 Fuß hoch, so wie die Versezzung längst am Hause von 26 Fuß lang und gleicher Höhe zwar aus eichen Pfählen und dergleichen Plancken bestehet, aber alles fast sämtlich vermodert ist. Die beyden Vorsezzungen am Damm beym Mühlen-Teiche zu beyden Seiten der Arche von resp. 36 und 18 Fuß lang, von eichen Pfählen und Plancken sind noch haltbar.
Das Säge-Mühlen Gebäude
ist 56 Fuß lang und 18 Fuß breit. Die Wasser-Welle ist von tannen Holz und äußerst schlecht; das Wasser Rad noch brauchbar. Das Stirnrad ist mittelmäßig. Der auswendige Rad-Stuhl ist schlecht, der inwendige, worauf zugleich die Schwung-Welle mit ruhet, ist bey der Schwung-Welle schon vermodert. Auf gedachter Wasser-Welle befinden sich auf jedem Ende 3 eiserne Ringe; die beiden Zapfen sind, in sofern sich selbige jetzt beurtheilen lassen, noch brauchbar. Das Schwung Rad und die Schwung Welle sind noch brauchbar. Der Spähn-Kumm ist von alten tannen Brettern. Der Schott- und Säge-Rahm, mit der Säge und den 2 Eisen, worin die Säge unten und oben befestigt ist, sowie die Schott Laden sind noch brauchbar, der Wagen ist gut und die Schleiß hölzer sind schlecht und die Walzen und Auflieger-Hölzer sind brauchbar. Die obere Welle mit dem Getriebe und Stirn-Rad, welche das Sperr-Rad in Bewegung setzt, ist noch haltbar. Das Sperr mit dem kleinen Getriebe, die eiserne Welle mit den Wrangen ist noch brauchbar. Die Schiebewelle hat gleichfalls 2 eiserne Ringe und 2 kleine eiserne Zapfen, die 2 te kleine Welle ist von gleicher Beschaffenheit. Die Winde von tannen Holz hat 2 eiserne Ringe und gehet in 2 eisernen Zapfen und ist mit dem dazugehörigen kleinen Sperr-Rad versehen.
Die Scheune ist von 6 Gebind lang und 42 Fuß breit.
Das Stall-Gebäude ist 56 Fuß lang und 18 Fuß breit.
Das Back-Haus ist 31 Fuß lang und 21 Fuß breit "
(688).

Die Mühle befand sich danach im Jahre 1789 in einem so schlechten Zustand, dass dem Pächter, dessen Pachtzeit noch bis 1794 lief, empfohlen wurde, vom Vertrag zurückzutreten. Da er davon jedoch nichts wissen wollte, machte man ihm den Vorschlag, die Mühle völlig neu bei der Freischleuse vor dem Hofe Rosin aufzubauen. Bis zur Fertigstellung des Neubaues sollte er den Korngang der alten Mühle soweit reparieren, dass er damit mahlen könne; Graupengang und Sägemühle sollten nicht mehr instandgesetzt werden (689), (669).

Aus einem Schreiben der Güstrower Kammer ist zu entnehmen, dass sich die herzoglichen Beamten von einer derartigen Verlegung verschiedene Vorteile versprachen: " Sollten Efd. die Verlegung der Mühle nach der Frey-Schleuse zu bewilligen geruhen, so würden nach diesem alle Kosten, welche jährlich zur Aufräumung des jetzigen Mühlen Baches erforderlich sind, und besonders in diesem Jahr sehr hoch gewesen, cessiren (wegfallen), alle Wasser-Stauungs Beschwerden von den an dem großen Gutower See, welcher der Stadt Güstrow gehöret, grenzenden Amts Dörfern und Höfen ihre Endschaft erreicht haben, weil sodann das Mühlen Wasser nicht mehr in gedachten See, sondern in den Nebel-Strohm fließet, und der alte Mühlenbach, welchem das Wasser von oben abgeschnitten wird, cessirt von selbsten " (690).
Aber gegen diese vom Herzog bereits genehmigte Verlegung der Wassermühle erhob die Stadt Güstrow erhebliche Bedenken, denen sich auch die herzogliche Kammer nicht verschließen konnte. Man sandte deshalb noch im gleichen Jahr ein neues Gutachten an den Herzog: " Das Gerücht, als hätte die Stadt Güstrow alte Uhrkunden aufzuweisen, daß Herrschaftl. Seite der alte Rosiner Mühlen Bach, wegen Zuführung des Wassers nach dem Gutower See erhalten werden muß, dauert fort; Solte es auch wol nöthig seyn, daß man dann bei Herzgl. Cammer eine Anzeige macht, damit in Herzgl. Registratur ebenfalls nachgesehen wird, ob dorten keine Nachrichten davon vorhanden sind. Zum letzten könnten aus dem Grunde wol Nachrichten seyn, weil die vormahligen Wasser Leitungen auf dem Schloß ihr Wasser aus dem Gutower See erhalten haben, so wie ein gewisser Theil der Stadt Güstrow noch das Wasser dafür durch Leiten erhält, Höret der Zufluß von der Rosiner Mühle im See auf, so gehen die Wasser Röhre nach der Sage von Kunstverständigen leer aus. Dieses gehet uns eigentlich nichts an, sondern die Stadt möge sehen, woher sie Wasser in die Röhren erhielte, nur besorge ich, daß wenn wir zur Verlegung der Mühle und zum Bau daselbst schreiten, die Stadt, wenn sie einigen Beweiß haben solte, viele Streiterungen machen wird. Wir würden in dieser Lage immer am sichersten gehen, wenn wir den Bau der Wasser Mühle ganz nachließen und eine Windmühle bauten. Die zu der Rosiner Mühle gehörigen Mahlgäste könnten damit füglich gefördert werden, und die Kosten, welche dazu erfordert würden, gingen bey weitem nicht so hoch, als die zum Bau der Wasser-Mühle " (691).
Jetzt bekam auch der Herzog Bedenken und lehnte 1789 die Verlegung der Wassermühle nach Kirch Rosin ab, da " die Verlegung der Rosinschen Mühle nach der Freischleuse die Wirkung hat, daß der Güstrowschen Mühle und einem Theil der Stadt das nöthige Wasser entzogen wird. Selbst die entferntere Besorgnis solcher Folgen würde so große und viele Querelen veranlaßen, daß man die Absicht fahren lassen muß. Bey so bewandten Umständen bleibt nichts übrig, als die Mühle auf der alten Stelle zu lassen, ..." (692).
Dem Pächter Müller wurde der Vertrag bis zum Jahre 1815 verlängert, nachdem er sich bereiterklärt hatte, die alte Wassermühle auf seine Kosten wieder herzurichten und den Mühlbach auszuräumen. Er starb aber bereits im Jahre 1794, nachdem im den beiden letzten Lebensjahren der Müller Johann Moller den Betrieb der Mühle aufrechterhalten hatte (693).
Sein Nachfolger, der Müller Becker, erlitt von durchziehenden französischen Truppen am 3. November 1806 einen Schaden in Höhe von 355 Rt. So meldete er u.a. den Verlust von 6 Schweinen, 5 Fuder Heu und 17 Obstbäumen, die man ihm abgehauen und verbrannt hatte (670).

Im Jahre 1809 wurde die am Hofe Rosin (in Kirch Rosin) gelegene Freischleuse durch ein festes Überfallwehr mit einer lichten Durchflussöffnung von 12 Fuß ersetzt, sodass der Müller den Wasserstand im Rosiner See nicht mehr regulieren konnte. Dafür erhielt er an der Mühle eine Freischleuse mit 2 Schützen, um das überschüssige Wasser über einen Zuleitungsgraben aus dem Mühlbach in den Inselsee leiten zu können (694).

Im Jahre 1811 überließ das großherzogl. Amt  dem Pächter Becker die Mühle in Erbpacht (695). Er war aber weiterhin nach seinem Vertrag verpflichtet, einen "herrschaftlichen Sauhund" (für die Wildschweinjagd) durchzufüttern, oder - falls ihm kein Hund geliefert wurde - jährlich 2 Schillinge an das Güstrower Amt zu zahlen (696). Als er sich im Jahre 1825 über das Ausbleiben der Mahlgäste von Schöninsel beschwerte, ergab die amtliche Überprüfung, dass die Einwohner von Schöninsel eigentlich noch nie Zwangsmahlgäste der Rosiner Mühle gewesen waren, sondern ihr Korn immer zu der nahe gelegenen Güstrower Windmühle oder auf die Stadt-Wassermühle gebracht hätten (697). Der Vertrag wurde dem Müller Becker nochmals bis zum Jahre 1847 verlängert. Die Mühlenbrücke mit der Arche war inzwischen aber dringend erneuerungsbedürftig geworden. Im Jahre 1854 hatte man bereits den Vorschlag unterbreitet, die hölzernen Bollwerks-Wände der Brücke durch massives Mauerwerk aus Fels- und Ziegelsteinen zu ersetzen. Dieser Umbau wurde auch im Jahre 1858 durchgeführt. Aus den Bauunterlagen ist zu ersehen, daß die Kornmühle nordöstlich des Abflussgrabens stand; am gegenüber liegenden Ufer lag die Schneidemühle (698).
Im Jahre 1855 verkaufte Becker, jun. die Erbpachtmühle an den Müller Andreas Wascher aus Bellin, der bereits die dortige Wassermühle bewirtschaftet hatte. Dessen Nachfolger wurde 1866 David Vick aus Neuhof, der die Mühle für 17 000 Rt übernahm mit 2 Korngängen, einem Graupengang und der Schneidemühle. Die Ölmühle wurde zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr erwähnt (699).

Das im Jahre 1809 in Kirch Rosin erbaute Überfallwehr war inzwischen so baufällig geworden, dass für das Jahr 1868 eine Erneuerung geplant war. Als das Hochwasser im gleichen Jahr aber die bei der Mühle gelegene Freischleuse weggerissen hatte, entschloss man sich, Überfallwehr und Freischleuse zu beseitigen und durch ein neues Bauwerk dicht am Mühlbach zu ersetzen. Dieses auf Mühl Rosiner Grund errichtete Werk leitete seit 1869 das Wasser durch 3 Öffnungen von je 1,1 m lichter Weite und zusätzlich durch 3 Schützenöffnungen in die Nebel. Dieser Neubau ließ den Magistrat der Stadt Güstrow aber befürchten, dass durch den stärkeren Wasserabfluss aus dem Mühlbach, besonders bei einem Aufzug der Schütze durch den Rosiner Müller, der Betrieb der städtischen Mühle am Gleviner Tor gefährdet wäre. Da bei einem völligen Aufzug der Schütze der Wasserspiegel des Rosiner Sees etwa um 85 cm abgesenkt werden konnte, forderte der Magistrat die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Dieser Antrag wurde zwar durch die Großherzogl. Kammer in Güstrow abgelehnt, jedoch schlug man zur Vermeidung eines Rechtsstreites vor, über einen Vergleich zu verhandeln und durch eine verstärkte Aufsicht über die Handhabung der Schütze den übermäßigen Abfluss von Wasser in die Nebel und die dadurch bedingte Absenkung des Wasserspiegels im Inselsee zu verhindern (700).
Im Jahre 1876 übernahm der Sohn Heinrich Vick die Mühle, verkaufte sie aber bereits 1878 für 39 000 RM an Carl Friedrich Wilhelm Behrens aus Laage, der sie bis zu seinem Tode 1886 betrieb. Dessen Sohn Carl Behrens überließ sie aber 1891 Paul Lüth aus Breesen 701.
Zu einem Streit zwischen dem Müller Behrens und der Stadt Güstrow war es im Jahre 1882 gekommen, da die Freischleuse bei der Mühle defekt war und der Müller die Reparatur nicht durchführen ließ. Die Stadtkämmerei berichtete darüber dem Magistrat, " daß der Müller Behrens in Mühl-Rosin nach wie vor, weil seine Mühle gar keine Beschäftigung hat, den ganzen Wasserfluß in das Nebelgebiet leitet. Der Sohn des Müllers Behrens, welcher seit einiger Zeit den Mühlenbetrieb von seinem Vater pachtweise übernommen hat, hatte dem Müller Schröder vor wenigen Tagen selbst erklärt, er habe sich seinem Vater gegenüber contractlich verpflichten müssen, alles Wasser, welches nicht zum Mahlen nötig sei, von dem städtischen See ab, und der Nebel zuzuführen ".
Die Stadt verklagte daraufhin nach einigem Zögern im Jahre 1886 den Erbmüller Behrens, da durch das Absinken des Wasserspiegels im Inselsee die Arbeit der Gleviner Mühle immer mehr behindert wurde. Da der Rosiner Müller das erforderliche Geld nicht aufbringen konnte, ließ die Stadt im Jahre 1888 mit einem Kostenaufwand von 5000 RM nicht nur den Mühlbach zwischen Kirch- und Mühl Rosin räumen, sondern auch bei der Mühle eine neue Freischleuse errichten. Dafür musste sich der Müller - auch für seine Nachfolger - verpflichten, alles nicht benötigte Wasser stets in den Inselsee laufen zu lassen (702).
Zu dieser Zeit besaß die Mühle bei einem Gefälle von 4 m zwei oberschlächtige Wasserräder: Ein Rad von 3 m Durchmesser und 1‚3 m Breite trieb die Kornmühle, ein etwas kleineres Rad die Sägemühle an. Gleichzeitig konnten beide aber nur bei ausreichendem Wasserzufluss in den Winter- und Frühjahrsmonaten arbeiten (703).
Unter Paul Lüth, der die Mühle bis zu seinem Tode im Jahre 1915 betrieb, war das gesamte Werk völlig modernisiert worden. An Stelle der Wasserräder hatte er eine Francis-Turbine mit einem gekuppelten Dynamo zur Stromerzeugung einbauen lassen; bei Wassermangel übernahm eine stehende stationäre Dampflokomobile, System Lanz, mit einer Leistung von 20 PS den Antrieb der Mühlenwerke. Hierfür hatte man eine besondere Maschinenhalle errichtet. Außerdem wurde die Sägeanlage erneuert und die Kornmühle mit 2 modernen Walzenstühlen ausgerüstet (704).
Seine Witwe Luise Lüth führte den Mühlenbetrieb noch bis zum Jahre 1926 weiter; dann verpachtete sie die Mühle an den Landwirt Karl Rintelen. Aber nicht nur die Besitzerin, sondern auch der Pächter steckten zu diesem Zeitpunkt bereits tief in finanziellen Schwierigkeiten. Deswegen boten sie 1927 die Mühle mit den Ländereien dem Schweriner Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zum Kauf an, das jedoch auf das Angebot nicht einging (705).
Im Februar 1928 kam es erneut zu einem Dammdurchbruch des Mühlbaches, wobei der Damm in einer Breite von 12 m aufgerissen und die anliegenden Wiesen mit Sand und Wasser überschwemmt wurden. Die notwendigen Reparaturkosten in Höhe von 7050 RM übernahm zur Hälfte das Ministerium, die andere Hälfte musste von der Gemeinde Mühl Rosin aufgebracht werden. Dieses Ereignis aber gab der Mühle den Todesstoß, so das die Besitzerin sie im Jahre 1930 für nur 56.000 RM an das Ministerium verkaufen musste. Mit der Übergabe der Ländereien an die Gemeinde Mühl Rosin und dem Verkauf der Gebäude endete auch die Wassermühle (706).
Das Sägegatter der Mühle aber wurde, angetrieben durch einen Elektromotor, noch bis nach 1945 zum Schneiden von Brettern und Bohlen benutzt (707). Leider wurde inzwischen der Durchstich des Mühlbaches durch die Ausläufer der "Heidberge" weitgehend verrohrt.

Bekannte Namen der Müller :

  1553 - 1601

 

  Chim (Joachim) Gans

  1601

 

  Chim (Joachim) Laßler

  1606 - 1615

 

  Peter Bilow  (708)

  1629

 

  Jochim Kordes  (709)

  1651 - 1655

 

  Jochim Hinckvoht  (709)

  1663 - 1664

 

  Jochim Hoppe  (709)

  1665 - 1686

 

  Claus Becker

  1690 - 1695

 

  Christoph Hoikendorf  (709)

  1701

 

  Hans Cristian Maaß  (709)

  1707

 

  Dettloff Zehdenick

  1737

 

  Christoph Hoppe  (710)

  1739 - 1744

 

  Daniel Mohnke  (711)

  1744 - 1747

 

  Michael Baptzien  (712)

  1747 - 1764

 

  Carl Heinrich Böst  (711), (712), (713)

  1764 - 1782

 

  August Christian Kunckel

  1782 - 1788

 

  Gottfried Kieckow (Rickow)  (714)

  1788 - 1793

 

  Ludwig Franz Joachim Müller  (714)

  1793 - 1794

 

  Johann Möller (Nüller)   (714)

  1795 - 1849

 

  Rudolph Friedrich Becker (Erbmüller)  (713), (714)

  1849 - 1855

 

  Christian Heinrich Rudolph Becker  (714)

  1855 - 1866

 

  Andreas August Friedrich Wascher  (714)

  1866 - 1868

 

  David Vick

  1868 - 1878

 

  Carl Heinrich Cristian Vick  (714)

  1881 - 1886

 

  Johann Carl Theodor Behrens  (714)

  1886 - 1891

 

  Carl Friedrich Wilhelm Behrens  (714)

  1891 - 1915

 

  Paul August Heinrich Lüth  (714)

  1915 - 1926

 

  Luise Lüth, geb. Mau

  1926 - 1930

 

  Karl Ernst Rintelen (Pächter)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 





Nr. 25.)  "Neumühl" in Neu-Mühle, Ot. von Goldewin

Die Entstehung dieser Wassermühle, die auf dem Boden des domanialen Gutes Goldewin, 2 km vom Dorf entfernt, an dem von Norden kommenden „Mühlbach" angelegt worden war, liegt bis heute noch im Dunkeln. Sie taucht urkundlich zum ersten Male in den Kontributionslisten des Jahres 1621 als „Neue Mühle" oder „Nie Mülle" auf und gehörte mit „Mühl Rosin" und „Laage" zu den Pachtmühlen des Domanial-Amtes Güstrow. Die übrigen 3 Mühlen dieses Amtes in Gr. Roge, die „Bornmühle" bei Teterow und die Klingendorfer Mühle waren zu diesem Zeitpunkt bereits als Erbpachtmühlen verkauft worden (715).

Von den im Verlaufe des 30-jährigen Krieges durchziehenden Truppen wurde auch diese Mühle nicht verschont, so dass der Müller 1629 eidlich versicherte, „ das ihm alles das seinige genommen, und was er noch behalten, das dasselbe nicht über hundert gulden wert sey " (716). So ist es nicht verwunderlich, dass im Jahre 1666 von der Notwendigkeit größerer Reparaturen an dem  Hikzwerk der Mühle berichtet wurde.
An dem die Mühle antreibenden „Mühlbach" lag etwa 6 km nördlicher die Wassermühle von Kl. Sprenz, die bereits seit 1308 das Privileg besass, dass zwischen ihr und Lüssow keine andere Mühle angelegt werden dürfe. Dass dieser „Mühlenbann" bei der Errichtung der „Neumühle" nicht beachtet und sie genau zwischen Kl. Sprenz und Lüssow errichtet wurde, lässt sich nur mit der dringend erforderlichen Notwendigkeit der Versorgung der fürstlichen Hofhaltung in Güstrow erklären, da die Mühle in Mühl Rosin, die eigentlich für diese Aufgabe vorgesehen war, in dieser Zeit nicht mehr voll einsatzfähig war (717), (718).
Nach einem Bericht der Güstrower Kammer an den Herzog aus dem Jahre 1669 befand sich die "Neumühl" in einem schlechten baulichen Zustand. Die Beamten schlugen deshalb vor, die vereinbarte Pachtsumme von 400 Gulden zu ermäßigen, da mehr als 25 Bauernhöfe des Einzugsbereiches der Mühle wüst lägen und ganze Dörfer untergegangen waren. Davon wollte der Herzog aber nichts wissen, " weil auch vor diesem viel mehr Mühlen gewesen, die itzo gantz ruinirt und nicht mehr im stand sind, und also selbige mühlen gäste annitzo auf besagter mühle mahlen lassen ". Das für die Reparatur erforderliche Holz wurde jedoch erst 3 Jahre später, im Jahre 1672, aus den fürstlichen Waldungen bereitgestellt. Die Anfuhr erfolgte auf herzoglichen Befehl durch die Bauern  aus Wiek, Schwiesow, Bredentin und Suckow (719).

Seit dem Jahre 1677 hatte der Müller von Neu-Mühle auch die Wassermühle in Lüssow gepachtet, da der dortige Gutsherr nur noch einen Knecht des Hofs auf der Mühle hatte. Aber auch der Pächter der „Neu-Mühle" und seine Frau, „ welche beiderseits bloß arme Leute, werden billig vor miserabel gerechnet " (720).
Als 1678 die Grenzen zwischen den Domanialgütern Bredentin, Kuhs und Siemitz gegen das angrenzende ritterschaftliche Gut Karow mit Käselow neu vermessen wurden, da hatte man auch festgelegt, dass " die reparation des Mühlen damß wie von alters von den fürstl. Zwangs Unterthanen " durchgeführt werden solle, obgleich die Grenze " biß an den Mühlen Dam bei der New Mühle gehet " (721).
Trotz des teilweisen Neubaus der Mühle hatte diese in den folgenden Jahren sehr unter Wassermangel zu leiden, nicht nur wegen der trockenen Sommer, sondern vor allem infolge der starken Verkrautung des Mühlbaches und des Stauteiches. Die Reinigung der Zu- und Abflüsse war allerdings Aufgabe der herzoglichen Güstrower Kammer. Auf Befragung bestätigten die Dorfschulzen von Oettelin, Mistorf und Kritzkow, dass die Mühle von Weihnachten 1684 bis Weihnachten 1685 wegen Wassermangel kaum einen Tag mahlen konnte und die Zwangs-Mahlgäste deshalb zu anderen Mühlen gingen.
Als der Müller Caspar Vick darauf 1686 seine Pacht nicht bezahlen konnte, sollte er von der Mühle gejagt werden, die er für 33 Jahre gepachtet hatte. Da er noch im gleichen Jahre verstarb, übernahm Hans Ebert - vielleicht sein Geselle - nicht nur die Mühle, sondern auch die Witwe Vick, die er heiratete. Ihr Sohn Christian Kaspar Vick war von 1731 bis 1732 nochmals Pächter dieser Mühle, geriet aber erneut mit seinen Pachtzahlungen in Verzug.
Neuer Mühlenpächter wurde 1732 für 12 Jahre der Müller Jürgen Köhn, dem der Vertrag dann nochmals bis 1756 verlängert wurde. Er musste sich aber verpflichten, ein Wasserrad auf der Mühle auf seine Kosten oberschlächtig herzustellen und, damit dieses Rad richtig arbeiten konnte und nicht im Unterwasser lief, das Vorwasser durch Ziehung eines tiefen Grabens abzuleiten. Gleichzeitig wurden ihm die zugeteilten Zwangs-Mahlgäste neu festgesetzt. Es waren dies außer den Höfen Suckow, Bredentin, Schwiesow, Wiek und Dudinghausen, die Dörfer Kuhs, Strenz (wovon aber 7 Bauern nach Mühl Rosin gehörten), Sarmstorf, Kritzkow, Hohen Sprenz, Siemitz, Oettelin, Mistorf, Goldewin, Rukieten, Niendorf und Wiendorf. Insgesamt gehörten demnach zur Mühle 88 Bauern, 24 Koßaten und 55 freie Leute und Einlieger. Der Herzog hatte also seine Mühle, um ihre Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, gut bedacht! So ist es kein Wunder, dass die „Neue Mühle" noch im Jahre 1700 die höchste Pachtsumme aller herzoglichen Mühlen des Domanial-Amtes Güstrow abwarf (722).

Jürgen Köhn muss ein tüchtiger Müller gewesen sein, denn im Jahre 1751 wurde ihm sein Vertrag nochmals um weitere 9 Jahre bis 1765 verlängert. Aus seinem Verlängerungsvertrag ist zu ersehen, dass die Mühle inzwischen durch den Anbau einer Ölstampfe erweitert worden war, für die er jährlich 15 Rt zusätzlich zu  zahlen hatte. Als der Pächter 1757 starb, übernahm der Mühlenmeister Wilhelm Fürst den noch laufenden Pachtvertrag. Aber 1763 wurde die Mühle erneut der Witwe des Müllers Köhn für weitere 20 Jahre bis 1785 zugesprochen. Sie beklagte sich aber bald über die zunehmende Verkrautung des Mühlbaches und berichtete 1763 der herzoglichen Kammer in Güstrow: " Ich habe wahrhaftig jetzt nicht so viel Wasser, daß ich in 24 Stunden 6 Scheffel Korn abmahlen kann, und Oel kann ich im geringsten nicht stampen, deshalb mahlet ein jeder dahin, wo er will ". Inzwischen hatte sie jedoch den Mühlenmeister Hävernick geheiratet, der aber bereits im Januar 1773 verstarb (723).
Im gleichen Jahre klagte sie: " Ich bin am Rande meines Unterganges ". Sie hätte laut Vertrag jährlich 8 Last Roggen an das herzogl. Amt in Güstrow zu liefern, könne diese Pacht aber nicht bezahlen, da die Bauern ihr nur schlechtes Korn zum Mahlen brächten, das mit Erbsen, Wicken, Bohnen und Gerste verunreinigt sei.
In den Jahren 1780 und 1782 beschwerte sie sich erneut über die nicht erfolgte Räumung des Mühlbaches und des Stauteiches. Dazu kam noch eine Verringerung der zugeteilten Mahlgäste durch die Entlassung der Dorfschaften Siemitz, Mistorf, Hohen Sprenz und Goldewin aus dem Hofdienst. Dadurch hielten sich die betreffenden Bauern jetzt weniger Hilfskräfte, die als Mahlgäste für die Mühle ausfielen. Ferner waren die Bauern in Wiek gelegt und ihr Ackerland dem Hof zugeschlagen worden.
Im Jahre 1785 übernahm der Müller Bobzien die Neumühle auf 20 Jahre, also bis 1805. Sein Pachtvertrag sah u.a. vor:

" 3. Die Dorfschaften Wiendorf und Niendorf können wegen der größeren Entfernung anderswo mahlen, zahlen aber das angeschlagene Metzen-Korn mit 28 Schillingen a Scheffel jährlich.
4. Der Pächter hat die Befugnis, von allem zur Mühle kommenden harten Korn den 12., von Schroot und Grütze aber nur den 16. Theil eines gestrichenen Rostocker Scheffels zu nehmen. ...
12. Da die Verbindlichkeit, die Mühlen-Steine von Dömitz zu nehmen, längstens aufgehoben ist, und der Pächter die freie Wahl hat, selbige zu nehmen, wo er will, so fällt auch die Anfuhr der Steine den Zwangsmahlgästen nicht zu Last. ...
14. Er muß auch jährlich 8 Scheffel inländisch Salz aus der nächsten Niederlage gegen Bezahlung des bestimmten Preises nehmen.
15. Nicht minder muß er einen unserer Sau-Hunde auf die Fütterung nehmen. Daßerum ihm aber der Hund nicht geliefert wird, darf er deshalb nichts erstatten. "
Zusätzlich zu seinem Pachtvertrag erhielt der Müller noch die Weisung:
" Wir haben dem Müller Bobzien die Neumühle auf anderweitig 20 Jahre, als von Joh. 1785 bis dahin 1805 in Pacht gegeben, und muß derselbe wärend dieser Pacht - Jahre, in den ersten 6 Jahren mithin bis 1791 jährlich 9 Last und 2 Drömbt guten reinen Rocken in Rostocker Maaße an unser dortiges Amt und zwar in Quartal-Terminen liefern. Von Joh. 1791 aber höret die Abgabe des Korns in Natura auf, und bezahlet der Müller den Betrag den Scheffel nach Cammer Cap. zu 28 ßl gerechnet in 2/3 N-Rt. Außerdem muß Conductor von Joh. 1785 an, jährlich
- für das Mühlenwerk 75 Rt
- für die Oel Stampe 15 Rt
                                                                                                      = 90 Rt zahlen "
.

Von 1784 bis 1795 enthalten die Akten viele Klagen des Müllers Bobzien über seine Mahlgäste, die überallhin ihr Korn zum Mahlen brachten, ohne ihm die schuldigen Abgaben zu zahlen. Dafür wurden der Neumühle im Jahre 1788 aber die restlichen Bauern aus Strenz zugewiesen, die bisher ihr Korn nach Mühl Rosin bringen mussten. Die Einlieger des Dorfes Strenz hatte man bereits 1758 von Mühl Rosin nach Neumühle gewiesen. An der Mühle selbst waren umfangreiche Reparaturarbeiten erforderlich geworden: Es wurden nicht nur neue Mühlenwellen und ein neuer Pressblock für den Ölgang, der extra aus Mamerow angefahren werden musste, eingebaut, sondern auch am Hause selbst wurden große Teile erneuert. Dazu kamen noch Ausbesserungen an der Mühlenarche und der Bau eines neuen Pferdestalles.
Auch mit ungebetenen Gästen hatte sich der Müller zu befassen. Auf Grund seiner Beschwerde wies die Güstrower Kammer im Jahre 1793 die Schulzen von Siemitz, Rukieten, Mistorf, Hohen Sprenz, Goldewin und Niendorf darauf hin, dass keiner ihrer Bauern und sonstigen Einwohner im Mühlbach bei der Neumühle fischen dürfe, da die Fischerei an dieser Stelle zum Pachtrecht des Müllers gehöre. Sollte es jemand doch versuchen, so würde ihm Bestrafung und die Beschlagnahme der Fischerei - Gerätschaften angedroht.
Im Jahre 1795 übernahm der Müller Lange aus Weitendorf die Mühle, die ihm jedoch kein Glück brachte. Er starb bereits 1799, nachdem er vorher seinen Sohn und dessen beide Kinder verloren hatte. Deswegen übergab sein Vater Nicolaus Lange die Mühle an den Müller Johann Christian Bahl aus Güstrow, der dort bereits Pächter der Mühlentor Mühle bis 1808 war und die Neumühle von 1801 bis 1829 führte. Er hatte dafür eine jährliche Pacht von 400 Rt zu zahlen, davon für die Mühle mit der Ölgang 200 Rt, den Rest für die Äcker, die Fischerei und das Recht auf Rohrwerbung. Zusätzlich hatte er der Güstrower Kammer jährlich 66 Scheffel Korn zu liefern.

Aus dem Jahre 1801 ist ein "Plan von den Gebäuden bey der Herzl. Neumühle ohnweit Güstrow" erhalten, in dem aufgeführt sind:

a) das Wohnhaus (14,5 x 23,0 m),
b) die eingehende Scheune (27,0 x 10,0 m),
c) eingehender Stall (9,3 x 7,0 m),
d) der bleibende Pferdestall (12,0 x 9,6 m),
e) Öhl- und Pollkammer (8,0 x 8,0 m).
f) der Kathen (14,8 x 7,3 m),
g) das zu bauende Stallgebäude (20,5 x 11,6 m),
h) die zu bauende Scheune (20,5 x 11,6 m),
i) dito Backhaus (5,5 x 5,8 m),
k) Wirtschafts- oder Misthof,
l) der Holzhof ".

Es waren also umfangreiche bauliche Änderungen geplant und ausgeführt worden, dazu kamen die Erneuerung der Freischleuse und eines Wasserrades der Mühle.
Im Jahre 1804 hatte der Müller Bahl den Antrag gestellt, zusätzlich zu der Neumühle auch die Wassermühle in Kl. Sprenz zu übernehmen. Das Gut Kl. Sprenz mit der Mühle war bereits 1781 als Domanialbesitz von der herzogl. Kammer übernommen worden. Als Begründung für seinen Wunsch gab er an:

" Es wäre die Neumühle insofern also abhängig von der Kl. Sprenzer Mühle, indem diese das Wasser zum Nachteil aufhalten und zulassen könne. Sollte die Absicht bestehen, daß die Kl. Sprentzer Mühle gäntzlich geleget, so würde der Hohen Sprentzer See, wenn nicht zwey schleusen von demselben bis zur gegenwärtigen Kl. Sprentzer Mühle in den Mühlbach angebracht würden, so weit ablaufen, daß bei dem großen Gefälle die Neumühle von gedachten See gar kein Wasser bekommen könne ".
Daraufhin wurde ihm die Kl. Sprenzer Mühle noch im gleichen Jahr für eine jährliche Pachtsumme von 100 Rt überlassen (724).

Es kam in den folgenden Jahren aber zu ständigen Beschwerden des Müllers über die Besitzer und Pächter fremder Wind-Mühlen, die mit ihren Fuhrwerken in den ihm zugewiesenen Dörfern Korn aufkauften. Er bat deshalb den Herzog, die Dorfschulzen dieser Orte anzuweisen, ihr Korn zu seiner Mühle zu bringen und fremden Müllern den Kornhandel in diesem Bereich zu untersagen. Viel Erfolg scheint er aber mit seinem Gesuch nicht gehabt zu haben.
Daneben hatte er mit laufenden Störungen an seinem Mühlenwerk zu tun. So riss ihm 1820 bei eintretendem Tauwetter das Hochwasser die Freischleuse weg, so dass der Mühlenteich leer lief. Dazu kamen Reparaturen in den Jahren 1825/26 und 1829/30 an den bereits stark baufällig gewordenen Teilen seiner Mühle. Auch die Verlandung des Mühlbaches bereitete ihm weiterhin Schwierigkeiten. So berichtete er im Jahre 1826 der Güstrower Kammer, dass der Bach nur noch 1 Fuß tiefer liege als die ihn umgebenden Wiesen, sodass er das Wasser nicht mehr in dem erforderlichen Maße stauen könne: " Durch diese Verhältnisse sind beide Mühlen fast völlig unbrauchbar geworden; die Mühle zu Kl. Sprenz rührt sich seit Monaten nicht, auf der Neumühle kann ich täglich nur einige Stunden mit einem Gange mahlen. ... Nur die mir schon einmal versprochene Erbauung einer Windmühle und bis dahin eine bedeutende Pacht-Remission kann mich vom Untergang retten ".

Im Jahre 1833 wiederholte der Mühlenpächter Quade, der Neumühle und die Mühle in Kl. Sprenz seit 1829 betrieb, die Forderung nach dem Bau einer zusätzlichen Windmühle: " Monatelang muß ich die Mühle zu Kl. Sprenz wegen Wassermangel still stehen lassen, nur gewisse Stunden des Tages kann ich zu Neumühle Korn mahlen, während dieser Zeit aber den Gang der Oelmühle gar nicht nutzen ".

Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt, da sich nach einem wasserbaulichen Gutachten durch Vertiefung des Zuflusses zwischen Hohen Sprenz und dem „Papen-See" sowie durch eine Änderung des Mühlrades das Wasser der Seen etwa 1 Fuß tiefer ausnutzen ließe. Die daraufhin vorgenommenen Umbauten scheinen aber nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein, denn 1830 beklagte sich der Schulze aus Hohen Sprenz, dass durch einen von dem Müller Quade angelegten Stau die Wiesen der Bauern von Hohen Sprenz unter Wasser stehen würden und der Damm nach Dudinghausen überflutet sei.
Nachdem Friedrich Quade 1843 die Gleviner Mühle in Güstrow übernommen hatte, pachtete der Müller Hallier aus Neukrug die Neumühle bis 1857. Die von ihm zu erlegende Pacht betrug bereits 980 Rt jährlich. Außerdem hatte er sich verpflichtet,
- " 8 Scheffel Salz von unserer Saline oder einer Niederlage zu kaufen,
- einen herrschaftlichen Sauhund ohne Vergütung auszufüttern, auch Hütte, Kette und Halsband für denselben auf seine Kosten zu halten ".

Die Wassermühle in Kl. Sprenz wurde ihm nicht mehr überlassen, da sie noch im gleichen Jahre gelegt und durch ein Stauwehr ersetzt werden sollte. Die Beaufsichtigung dieses Wehres und einer Stauschleuse zwischen Kl. Sprenz und dem "Papen-See" gehörte aber weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben des Pächters der Neumühle.
Als Zwangs-Mahlgäste gehörten jetzt zu der Mühle die Einwohner der Dörfer Strenz, Mistorf, Goldewin, Rukieten, Siemitz, Kuhs, Sarmstorf und von dem „Levkendorfer Woland", insgesamt also 196 Personen, die der Mühle zusätzlich 49 Rt zahlen mussten. Der Müller Hallier verstarb bereits im ersten Pachtjahr, doch seine Witwe führte das Mühlengeschäft vertragsgemäß bis 1857 weiter. Die wirtschaftliche Lage der Wassermühle hatte sich inzwischen durch die Aufhebung des Zwangs-Mahlrechtes im Jahre 1847 erheblich verschlechtert. Überall waren neue Windmühlen errichtet worden, die die Mahlgäste an sich zogen, da sie günstiger lagen, so in Lüssow, Sarmstorf, Schwiesow und Hohen Sprenz. Um noch konkurrenzfähig zu bleiben, erklärte sich die Pächterin Hallier 1848 bereit, auf eigene Kosten in Hohen Sprenz eine Windmühle als Erbpachtmühle zu errichten.
Mit dem vorgesehenen Standort gab es jedoch unerwartete Schwierigkeiten, weshalb man ihr vorschlug, die Windmühle auf ihrem Pachtgelände in Neu-Mühle zu errichten. Sie sollte sich jedoch verpflichten, diese Mühle nach Ablauf ihres Pachtvertrages wieder abzubrechen. Da sie sich verständlicherweise auf diese Forderung nicht einlassen wollte, kam der geplante Bau einer Windmühle nicht zur Ausführung.
Neuer Pächter von Neumühle wurde im Jahre 1857 Friedrich Behrens aus Schwaan. Seinem Pachtvertrag verdanken wir ein Inventarverzeichnis der Mühle:

   I.    Wohnhaus,
   II.    Scheune,
   III.    Viehhaus,
   IV.    Schaffstall mit Wagenschauer
   V.    Schweinehaus,
   VI:    Backhaus,
   VII.    Katen mit 2 Wohnungen.

A. Der Roggengang
a) das Wasserrad 10 Fuß Dm. mit 4 Durchsteckarmen, 32 Schaufeln,
b) das Kammrad 8 Fuß Dm. mit Kreuzarmen, 72 Kämmen,
c) das Getriebe mit 2 eichen Scheiben, 12 buchen Stöcken,
d) die Sicht und Schrotkiste,
e) der Rumpf, Rumpfleiter, Mahlkübel,
f) das Mühleisen, Riehn,
g) der Bodenstein, 6 Zoll hoch / Sandstein, 2 Fuß 16 Zoll der Läufer, 14 Zoll hoch (Durchmesser)
h) die Sichtwelle mit Sichtgaffel, Schlagring.

  B. Der Waitzengang
a) das Wasserrad mit 9 Fuß Dm. mit 28 Schaufeln, 4 Durchsteckarmen,
b) das Kammrad 7 Fuß Dm. mit 64 Kämmen und 2 Kreuzarmen,
c) der Drehling mit 32 Stöcken,
d) das Stirnrad mit stehender Welle, 9 Fuß Dm. mit 2 Zapfen, 108 Kämme mit Spur und Pfanne,
e) das Getriebe mit 26 Stöcken,
f) die Sicht und Schrotkiste,
g) der Rumpf, Rumpfleiter, Mahlkübel,
h) das Mühleisen, Riehn,
i) der Bodenstein, 6 Zoll hoch / Rheinisch, 4 Fuß 32 Zoll der Läufer 15 ½ Zoll hoch (Durchmesser)
j) die Sichtwelle, Sichttuch, Schlagring.

  C. Der Graupengang
a) das Mühleisen, Riehn mit metallener Buchse,
b) die Graupenrand, Decke, Rumpf,
c) der Stein 4 Fuß 7 Zoll Dm.,
d) die sonstige Einrichtung des Graupenganges.

  D. Sonstiges
a) eine Malz- und Metzkiste mit Beschlag,
b) eine Roggenmehlkiste mit Beschlag,
c) eine Schrotkiste,
d) eine alte Mehlkiste,
e) eine Grütz- und Graupenkiste mit 2 Vorhängeschlössern,
f)  10 eiserne Böcke,
g)  3 Kraushammer,
h)  1 Schellhammer,
i)  2 Brechstangen,
j)  1 Riehnhaken. "


Die wohl bereits abgebrochene Ölstampfe wurde nicht mehr erwähnt.

Schon im Jahre 1859 wurde die Mühle an den Müller Carl Coßen aus Neukalen verpachtet, dessen Vertrag u.a. vorsah:

" 5. Pächter hat ferner darauf zu sehen, daß die Läufte um die Mühlensteine höchstens nur 2 Zoll von den Steinen abstehen, auch die Läufte ihre gehörige Höhe haben, und daß, wenn die Steine geschärft worden sind, diese Läufte mit Kleie oder Steinmehl angefüllt werden, bevor die Mühle zum Kornmahlen wieder angelassen wird. ...
14. Das Schüttwerk und die Stauschleuse bei Kl. Sprenz bleiben bis auf weiteres zur Regulierung des Wasserstandes in den Sprenzer Seen und dem Mühlenbache von Bestand. Die Beaufsichtigung gedachter Werke, des Wasserstandes und der Wassergröße soll bis auf weiteres dem Pächter der Neumühle und dem Schulzen zu Hohen Sprenz anvertraut sein "
(725).

Carl Coßen überließ aber noch im gleichen Jahr die Mühle seinem Sohne Hermann Coßen, unter dem 1860 zusätzlich zu der Wassermühle eine Windmühle errichtet wurde, die östlich des Weges von Neu-Mühle nach Mistorf etwa 350 m entfernt stand. Es handelte sich um einen Erdholländer, der mit einem Roggen- und einem Weizengang ausgerüstet war und erst im Jahre 1920 abgebrochen wurde (726), (727).
Unter Heinrich Kreuzfeldt, der die Mühle 1861 übernahm, kam es zu verschiedenen Um- und Neubauten im Bereiche des Mühlengehöftes. So war für das Jahr 1868 auch die Erneuerung der Mühlenarche geplant worden. Gleichzeitig sollten auch die vorhandenen beiden schmalen Wasserräder durch ein breites Rad ersetzt werden. Außerdem war vorgesehen, neben der Mühlenarche eine kleine Freischleuse zusätzlich einzubauen, da die eigentliche Freiarche zu weit von der Mühle entfernt war. Am 4. Januar 1868 jedoch wurde durch ein Hochwasser das gesamte Grundwerk der Mühle weggerissen, sodass die Arche beschleunigt wieder aufgebaut werden musste. Als der Müller am 1. September den Betrieb wieder aufnehmen wollte, war in der Zwischenzeit der Mühlbach restlos versandet. Da sich die Anlieger weigerten, jetzt in der Erntezeit diese Aufräumungsarbeiten durchzuführen, blieb dem Müller nur noch der Ausweg, um eine Pachtminderung bei der herzoglichen Kammer nachzusuchen (728).
Ein "Inventarium" aus dem Jahre 1868 beschreibt die Mühle folgendermaßen:
" I. Das Wohnhaus daselbst ist 93 Jahre alt, 82 ½ Fuß lang, 50 Fuß tief und 10 Fuß im Ständer hoch. Die Fundamente von Felsen mit Kalk verzwickt. Der Ring von eichen Fachwerk mit Mauersteintafeln, äußerlich mit Kalk verfugt. Die Wasserwand ist jedoch incl. des Kröpels mit eichen Brettern bekleidet. Das Dach hat 2 halbe Walme, einen Schornstein und ist mit Zungensteinen kronenartig eingedeckt.
Das umgehende Zeug, welches Eigenthum des jeweiligen Müllers ist, besteht nach dem im Jahre 1868 durchgeführten Umbau aus dem Wasserrade, 10 Fuß hoch, 7 Fuß breit, von tannen Holz mit eiserner Welle construiert. Dasselbe treibt mittelst Vorgelege von conischem Räderwerk das große Stirnrad, durch welches in Bewegung gesetzt werden:
1. der Graupengang mit Reinigungsmaschine, deren Bewegung durch eisernes Räderwerk vermittelt wird,
2. der Schrotgang, Roggengang, bestehend aus einem rheinischen Bodenstein und einem Johnstorfer Stein als Läufer, zu diesem Gang gehört eine Sichtkiste mit Tuch,
3. der Waizengang mit französischen Steinen mit einer Sichtkiste mit seidenem Gase-Zylinder, der das Mehl mittelst einer Schraube von den Steinen zugeführt wird.

 II. Die Scheune hat eine Länge von 88 ½ Fuß, eine Breite von 39 ¼ Fuß. Die Fundamente sind von Felsen in Lehm gemauert. Der Ring mit Ausnahme der eichen Sohlen von tannen Fachwerk. Die äußeren Wandtafeln sind gemauert. Das Dach hat einen ganzen und einen halben Walm, ist mit Stroh eingedeckt. Am östlichen Giebel ist ein Anbau zum Pferdestall, 32 ½ Fuß lang, 25 ¼ Fuß breit und 8 ½ Fuß im Ständer hoch.
 III. Das Viehhaus ist 83 Fuß lang, 40 Fuß breit und 11 ½ Fuß im Ständer hoch. Das Dach ist mit Stroh gedeckt.
 IV. Schafstall und Wagenschauer; Das Gebäude ist 50 Fuß lang, 20 Fuß tief und 9 Fuß im Ständer hoch.
 V. Das Schweinehaus hat eine Länge von 63 ¾ Fuß, eine Tiefe von 32 Fuß und eine Ständerhöhe von 8 Fuß.
 VI. Das Backhaus ist 26 Fuß lang, 24 Fuß tief und 8 Fuß im Ständer hoch. Das Dach ist einfach mit Zungensteinen eingedeckt.
 VII. Der 2-hischige Katen
(mit 2 Wohnungen), 67 Fuß lang, 25 Fuß breit und 9 Fuß im Ständer hoch.
 VIII. Die Mühlenarche mit dem Grundwerk; Über dem von Holzwerk construierten Vorboden der Arche liegt eine Brücke von 14 Fuß Fahrbreite und 14 Fuß lichter Durchflußöffnung mit einem Handgeländer versehen. Vor und hinter der Brücke befinden sich gegen das Oberwasser hin Schälungswände von gespundeten tannenen Bohlen mit Holm. Unterhalb der Brücke liegt das Gerinswerk
(Gerinne) mit 2 Durchflußöffnungen und den zugehörigen Schützen, alles von Eichenholz, dasselbe führt zu dem aus Eichenholz construierten Gerinne, dessen Balken theilweise auf einem massiven Unterbau ruhen, der zugleich die massiven Futtermauern gegen die Böschungen des Deiches bildet, teils auf einer Substruction (Unterbau) von eichen Pfählen, Holmen pp. Gleich hinter dem Gerinswerk befindet sich eine Laufbrücke von tannen Belagbohlen. Am unteren Ende des Gerinnes ist die Schützvorrichtung, oberhalb des Rades befindlich, die durch 2 in eiserne Spurstangen greifende gußeiserne Drillinge mittelst einer in das Mühlengebäude führenden eisernen Welle in Bewegung gesetzt wird. Das Gerinne ist 8 Fuß im Lichten weit und 3 ½ Fuß bis zu den Spannbalken hoch. Hinter der letztbeschriebenen Schütze befindet sich eine Laufbrücke wie die oben erwähnte. Vor und hinter der Brücke befindet sich eine Abpflasterung; die Fahrbahn der Brücke ist mit tannen Bohlstämmen belegt.
 IX. Die Freiarche
(ist im Jahre 1865 vom Wasser durchbrochen und in demselben Jahr neu erbaut) im Mühlbach hat rechts und links vom Vorschußboden Flügelschälungen resp. 39 und 42 Fuß lang, von eichen Pfählen, Bohlen und Holmen. In der Verlängerung zu beiden Seiten des Fachbaumes sind noch Flügelwände von eichen Spundpfählen mit eichen Holmen abgedeckt. Von den beiden Schüttöffnungen sind noch 2 Schütten ohne Beschlag vorhanden. Der Vorschußboden ist mit eichen Bohlen abgelegt und mit Leisten gedichtet, ebenso der Boden und die Wände der Arche und der Abschußboden. Die Arche bildet eine Brücke, 20 Fuß lang, 16 Fuß breit, mit tannen Bohlstämmen abgelegt, ohne Geländer. Die Verschälungswände zu beiden Seiten des Abschußbodens resp. 8 und 9 Fuß hoch, und mit dem Wasserlauf 15 Fuß lang, bestehen aus eichen Pfählen, Holmen und Bodenverkleidung. Die hier befindliche Aalkiste besteht ebenfalls aus eichen Pfählen, Unterbalken, Sohlen, Ständern, Platen und oberen Spannbalken. Der Boden ist mit tannen Brettern benagelt, desgleichen die Wände in einer Höhe von 3 Fuß.
 X. Die Stauschleuse zwischen der Mahl- und Freiarche, hat 2 liegende Flügelschälungen, resp. 6 und 12 Fuß lang, und ist mit 2 Schütten zum Ausziehen ohne Beschlag versehen. Die Schleuse selbst besteht aus eichen Pfählen, Unterbalken pp. und ist gleich den Seitenschälungen mit eichen Planken versehen "
(729).

Im Jahre 1872 beschloss die herzogliche Kammer, die Mühle meistbietend in Erbpacht zu verkaufen. Den Zuschlag erhielt der bereits auf der Mühle sitzende Pächter Kreuzfeldt für einen Kaufpreis von 12 000 Thalern. Er übernahm die Wasser- und Windmühle und überließ beide 1888 seinem Sohn Fritz Kreuzfeldt. Diesem folgten als Erbpächter 1907 Hermann Klevesahl aus Doberan und 1910 Friedrich Stüdemann aus Güstrow, der sie aber noch im gleichen Jahr an Johannes Stender aus Sabel verkaufte. Dieser stellte im Jahre 1912 den Antrag, den Besitz zu teilen in eine Erbpachthufe, die er selbst bewirtschaften wollte, und in eine Büdnerei mit Mühle, Bäckerei und Aalfang, die verkauft werden sollte. Nachdem sich die Verhandlungen bis 1914 hingezogen hatten, wurde einer Teilung des Besitzes zugestimmt (730).

Nachdem die Wassermühle im Jahre 1926 abgebrannt war, wurde sie in der heute noch bestehenden Form durch den Erbmüller Heinrich Schumacher wieder aufgebaut, in dessen Besitz sich die Mühle bis 1934 befand. Der Antrieb des Mahlwerkes erfolgte jetzt bereits durch eine Wasserturbine, die auch der Stromerzeugung diente und bis 1950 im Einsatz war 16.
Nach Walter Hinrichs übernahm 1936 der Erbmüller Erich Hinrichs die Wassermühle, deren Antrieb seit 1938 ein Elektromotor übernommen hatte, während die Wasserturbine nur noch bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes zur Erzeugung von Notstrom eingesetzt wurde. Seit dem Jahre 1962 gehörte die Mühle der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG, T) Sarmstorf und versorgt diese mit Mischfutter (732).

Bekannte Namen der Müller :

  1651 - 1654

 

  Gerhard  Hinckevoth  (715)

  1655 - 1673

 

  Casper Vick  (715)

  1677

 

  Hans Christen  (733)

  1686 - 1707

 

  Hans Evert  (715), (734)

  ?

 

  Witwe Vick, verh. Evert

  1731

 

  Franz Cramer

  1731 - 1732

 

  Christian Kaspar Vick

  1732 - 1757

 

  Jürgen Köhn  (723)

  1757 - 1761

 

  Wilhelm Fürst  (723)

  1765 - 1773

 

  Witwe Köhn / Hartwig Heinrich Häbernick  (723)

  1773 - 1797

 

  Jacob Bobzien  (723)

  1797 - 1799

 

  Christian Lange

  1799 - 1801

 

  Hans Bahl

  1801 - 1802

 

  Johann Christoph Friedrich Bahl  (723)

  1802 - 1829

 

  Johann Christian Friedrich Bahl   (723), (735)

  1829 - 1843

 

  Johamm Friedrich Quade

  1843 - 1844

 

  Johann Hallier

  1844 - 1857

 

  Witwe Henriette Hallier

  1857 - 1859

 

  Friedrich Behrens

  1859

 

  Johann Friedrich Ludeig Kosen  (723)

  1859 - 1861

 

  Herrmann Cosen

  1861 - 1888

 

  Heinrich Christoph David Kreuzfeldt  (723)

  1888 - 1907

 

  Friedrich Kreuzfeldt

  1907 - 1910

 

  Hermann Klevesahl

  1910

 

  Friedrich Stüdemann

  1910 - 1917

 

  Johann Stender  (736)

  1921 - 1929

 

  Friedrich Schumacher  (736)

  1929 - 1934

 

  Heinrich Schumacher  (736)

  1934 - 1936

 

  Walter Hinrichs

  1936

 

  Paul Albert Hermann Prehn  (736)

  1936 - 1962

 

  Ernst Erich Hinrichs

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   Domanial-Akten Neumühle, LHA,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 79: Lageplan der Neumühle, 1801



Abb. 80: Heutiges Mühlengebäude in Neu-Mühle, 1988

 





Nr. 26.)  Wassermühle in Raden

Diese Mühle gehörte zu den kleinen ritterschaftlichen Kornmühlen, über die nur wenige urkundliche Nachrichten bis in unsere Tage erhalten geblieben sind. Ihr Standort befand sich - zumindest seit dem Jahre 1620 - an dem Abflussgraben aus dem "Schiller See" in den "Radener See", etwa 160 m nördlich der B 104.
Die erste Erwähnung der Mühle stammt aus dem Jahre 1624, als Melchior Moltke und Marquart Preen das Gut Raden, das ihnen jeweils zur Hälfte gehörte, an Hans Valentin Vieregge auf Barentin (untergegangener Hof zwischen Kronskamp und Levkendorf) verkauften, jeder "mit der halben Mühlen" (737).
Im Jahre 1628 sah sich die Kanzlei des kaiserlichern Herzogs Wallenstein in Güstrow veranlasst, "Valentin Vieregge zu Radum" aufzufordern, endlich den vorgeschriebenen Eid abzulegen, dass auf seiner Mühle kein Malz unversteuert vermahlen würde (738).
Zu einer Beschwerde der herzoglichen Beamten in Güstrow über den neuen Besitzer des Gutes Raden Detloff von Pleßen kam es im Jahre 1699. Dieser hatte die zerstörte Wassermühle wieder erneuert und dabei das Wasser so hoch aufgestaut, dass Wiesen und Weiden des domanialen Hofes Gr. Wokern überflutet worden waren. Daraufhin erhielt der "Ingenieur-Capitain" Schildknecht in Güstrow den Auftrag, diesen Mühlenbau, der ohne herzogliche Zustimmung erfolgt war, sowie die angerichteten Schäden zu untersuchen. Darüber berichtete am 07.02.1700 die Güstrower Kammer:
" Alß nach ergangenem Befehl über unß mit H. Capitain Schildknechten nacher Wokern verfüget und den von H. Pleßen zu Radum vorgenommenen neuen Mühlen Baut, in augenschein genommen. So haben wir daselbst befunden, dass der H. Pleßen von Radum den vor einiger Zeit von fürstl. Cammer an ihn ergangenen Befehl wegen einhaltung des Mühlen Bauts so viel als nichts aestimiret (beachtet). Besonders inständigst und mit möglichster force (Kraft) den bau volführet und die Mühle ohne dem hause schon im gange gebracht, wobey auch der (vor) undenklichen Zeiten gewesene offene Landweg mutiret (verändert), und über diese neue Mühle geleget worden, welches zu ahndung der fürstl. Cammer wir hiermit übergeben. Wan nun das Wasser fast nahe an den Wokernschen Hofe gestauet und die Wiesen zum Hofe gehörig überall mit Wasser bedecket, so hat der H. Cap. Schildknecht mit der Meß- und abwage des Wassers wegen großen Wassers bey diesen kalten Wetter noch nichts vornehmen können, doch hat man aus allen Umständen und gelegenheit des ohrts wol observiret (bemerkt), daß ohne Schaden und großen Nachtheil des fürstl. Hofes Wokern, dieser erneute Mühlen Baut nicht bestehen könne. Es berichtet hirbey der alte Schultze aus Großen Wokern am Freitag, daß vor 80 Jahren auch eine Mühle allda gestanden, Selbige aber hatte unsers Hochseel. Herrn deßen Herr Vater Hertzog Hanß Albrecht in seinem beysein durch die Wokersche Vogdey und Unterthanen in grund herunter hauen, Stein und eysen alles in Stükken vernichten und gäntzlich ruiniren lassen, welches alles zu fürstl. Cammer vermeldung pflichtschuldigst hiermit berichten müssen " (739).
Nach diesem Schreiben bestand die Wassermühle also bereits etwa im Jahre 1620. Ob der Grund für ihre Zerstörung durch den Herzog bereits damals die Überstauung der Wiesen in Gr. Wokern war, kann wohl vermutet werden, lässt sich aus dieser Urkunde aber nicht entnehmen (740).
Aus dem Bericht des Vermessungs-Ingenieurs Schildknecht vom 24. April 1700 geht neben den ermittelten Neigungsverhältnissen des Bachlaufes auch hervor, dass die Mühle nach der Zerstörung durch den Herzog Hans Albrecht wieder aufgebaut worden war, aber im Verlaufe des 30-jährigen Krieges hätten "die feindlichen Reuter zum letzten die Mühle ruinirt" (741).

Die neue Mühle war mit einem oberschlächtigen Wasserrad von 7 Fuß Durchmesser ausgerüstet worden. Die dadurch erforderliche Stauhöhe von 9 Fuß (2,6 m) hatte einen starken Rückstau des Wassers in Richtung Gr. Wokern verursacht. Auf das Rad wurde das Wasser über eine hölzerne Rinne von 0,7 m Breite und 0,5 m Höhe geleitet. Ob die frühere Mühle ebenfalls ein oberschlächtiges Wasserrad besessen hatte, daran konnte sich der ehemalige Schulze von Gr. Wokern nicht mehr erinnern. Er wusste nur noch, dass das Kammrad nur einen Gang hatte und in einem großen eichenen Trog lief, der in die Erde eingegraben war. Nach dem Urteil des Vermessers musste der Stau um mindestens 2 Fuß erniedrigt werden, um die Wokernschen Wiesen trocken zu halten (742).
Der Gutsbesitzer von Pleßen war mit diesem Bericht aber gar nicht einverstanden und behauptete, dass die Überstauung der Wiesen nicht durch seine Wassermühle, sondern durch die starke Verunkrautung des Abflussgrabens entstehen würde, der diese Wiesen zum Mühlbach hin entwässerte. Er weigerte sich entschieden, trotz entsprechender herzoglicher Weisungen, seine Mühle umzubauen (743). Im Jahre 1703 berichtete der Gutsherr: „ Meine Mühle, so erst vor drei Jahren gebauet, ist im Winter abgebrant, und hat der müller und seine beyden Schweger, so er bey sich gehabt, nicht daß allergeringste gerettet " (744). Darauf stellte sofort wieder die Güstrower Kammer ihre Forderungen: Weil " der Capitain Lieutenant Pleß zu Radum ohne Befugniß und zum großen prejuditz (Nachteil) des Hofes Wokern, eine Mühle bauen lassen und das Grundwerk so hoch legen lassen, daß das Wasser keinen Abfall haben kan, und also die, zum Hofe Wokern gehörigen Wiesen, dadurch unter Wasser gesetzet, und ruiniret werden. Wann aber vor einigen Tagen besagte Mühle abgebrannt, und der Hof Wokern Interesse, gar sehr darunter versiret, daß sie nicht wieder erbauet, oder zum wenigsten also geleget werde, daß die Wiesen nicht darunter leyden. Überdem auch verlautet, daß hirbevor keine Mühlenlage daselbst gewesen, sondern, wie eine hat wollen gebauet werden, dieselbe wieder herunter gerissen worden sey " (745).
Man bezweifelte also überhaupt das Recht des Gutes Raden, an dieser Stelle eine Wassermühle errichten zu dürfen und betrachtete den Bau einer Mühle immer noch als landesherrliches Regal. Daraufhin verbot der Herzog dem Gutsbesitzer, mit dem Mühlenneubau zu beginnen, bevor nicht die Rechtslage geklärt sei (746).
Obgleich der frühere Besitzer des Gutes Hans Valentin von Vieregge auf Wattmannshagen dem Herzog sofort bestätigte, dass Raden bereits 1624 die Mühlengerechtigkeit besessen hätte, verzögerte die Güstrower Kammer immer wieder die Genehmigung zum Aufbau einer neuen Wassermühle. Deshalb verlangte von Pleßen 1704 die Einsetzung einer Kommission aus erfahrenen Müllern, da er dem Bericht des Ing. Schildknecht noch immer keinen Glauben schenkte (747).
Diese Überprüfung fand im Jahre 1706 auch statt und ergab, " daß der graben auff dem wokernschen felde, so alters auß denen wiesen und weiden getragen, hauswirtlich auff gereumet und sich alß dan befinden würde, daß das wasser aus dem Radumschen Mühlen Teich in solche benante ohrter zurück stauete, er so dan seyne Mühlen Arche und das davon dependirende (abhängige) Rad ändern und dem Hochfürstl. Ambte und denen wiesen und weiden auff dem wokernschen Felde keinen Schaden zufügen wolte " (748).
Mit der Aufräumung dieses Grabens ließ man sich dann aber sehr viel Zeit. Noch im Jahre 1709 beklagte sich von Pleßen, dass der Mühlenbau immer noch nicht genehmigt worden sei, da man trotz mehrfacher Bitten den wokernschen Graben bisher nicht ausgeräumt habe. Er warf dem Gutsverwalter in Gr. Wokern vor, diese Arbeiten absichtlich zu verzögern (749).

Wann die Mühle wieder aufgebaut wurde und mit welchen Änderungen, ist nicht überliefert. Beim Verkauf des Gutes Raden durch Curdt Detloff von Pleßen im Jahre 1726 an Curdt Hinrich von Pleßen wurde die Wassermühle jedenfalls wieder erwähnt, die im Jahre 1730 mit einer jährlichen Pacht von 30 Rt veranschlagt wurde (750).

Aus dem Jahr 1787 ist ein Lageplan des Gutes mit der Wassermühle erhalten, die aus dem 15,1 x 11,6 m großen Mühlenhaus und einer Scheune von 10,5 x 9,0 m bestand. Im Jahre 1807 war die Mühle bereits umgebaut worden, für die jetzt eine Größe von 26,2 x 11,6 m angegeben wurde (751).

Die letzte Erwähnung der Wassermühle stammt aus dem Jahre 1828, als der Schmiedemeister Puls aus Raden den Krug, die Mühle, die Schmiede und die Brennerei bis 1830 gepachtet hatte. Die Tatsache, dass die Mühle nur "nebenbei" betrieben wurde, lässt ihre geringe Bedeutung zu dieser Zeit erkennen.
Abgelöst wurde sie durch eine am Wege nach Mamerow erbaute Windmühle, die 1836 erstmalig genannt wurde und mindestens bis 1861 gestanden hat. An die untergegangene Wassermühle erinnern nur noch die überlieferten Flurnamen "Beim Mühlenteich" und "Bei der Mühle" (752).
Es ist allerdings möglich, dass bereits vor 1620 in Raden eine Wassermühle gestanden hat, sogar an dem gleichen Bachlauf, aber etwa 500 m oberhalb des späteren Standortes. Darauf könnten nicht nur Funde von Mühlstein-Bruchstücken hinweisen und die Tatsache, dass an dieser Stelle im Bereiche der heutigen B 104 ein kleiner Stau in dem Bachlauf vorhanden war, sondern auch die in der Urkunde vom 07.02.1700 erwähnte Verlegung der Straße, die vielleicht vordem über eine Mühlenbrücke im Zuge der heutigen Chaussee verlief (753).

Bekannte Namen der Müller :

  1704

 

  Heinrich Mumm  (754)

  1750

 

  Kosel  (755), (756)

  1751

 

  Westphal  (756)

  1758

 

  Jacobs  (756)

  1759

 

  Dahlheim  (756)

  1761 - 1768

 

  Johann Schmidt  (756)

  1772 - 1777

 

  Voß  (756)

  1781

 

  Schulz  (757)

  1790 - 1806

 

  Johann Christian Schröder  (756)

  1806 - 1808

 

  Johann Friedrich Schröder  (756)

  1814 - 1821

 

  Johann Christian Stilow  (758)

  1823

 

  Ave  (756)

  1828 - 1830

 

  Puls

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 81: Situationsplan der Radener Mühle, 1700
(Ausschnitt aus dem Vermessungsplan nach (737))



Abb. 82: Die Radener Mühle, 1700
(Ausschnitt aus dem Vermessungsplan nach (737))



Abb. 83: Ausschnitt aus der DVkt (740), 1758



Abb. 84: Situationsplan des Gutes Raden mit der Wassermühle, 1787 (739)

 





Nr. 27.)  Rampeschendorfer Mühle in Diekhof

Auf der Gemarkung des heutigen Dorfes Diekhof lag früher das inzwischen untergegangene Gut "Rampeschendorf", das 1281 zum ersten Male urkundlich erwähnt wurde (759). Nach großen Zerstörungen im 15. Jahrhundert bei Streitigkeiten zwischen der Stadt Güstrow und den Vieregge auf Rossewitz sowie im Verlaufe des 30-jährigen Krieges wurden die letzten Bauern dieses Dorfes 1683 durch den Grafen Levin Hahn gelegt und die Feldmark den Dörfern Diekhof und Drölitz zugeschlagen (760).
Über die Wassermühle sind nur bruchstückhafte Nachrichten überliefert. Sie lag danach an dem heutigen Eingange zum ehemaligen Diekhofer Gutsgelände westlich des Parkes. Der verlandete "Mühlenteich" und der "Mühlenbruch" sind noch heute östlich der Chaussee von Plaaz nach Neukrug zu erkennen. Ferner liegt südlich des Bruches, aus dem der Mühlenteich gespeist wurde, der sogenannte "Mühlenberg" (761).
Von der Wassermühle ist nur bekannt, dass sie im Jahre 1637 in Flammen aufgegangen war und auch nicht wieder aufgebaut wurde (762). Das Dorf Rampeschendorf, es lag südwestlich der Mühle, hatte zu dieser Zeit bereits keine Bedeutung mehr und wurde deshalb von den Erben des letzten Besitzers Henning von Oldenburg an den Grafen Claus Hahn zu Basedow verkauft (763).

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,

 





Nr. 28.)  Wassermühle in Reinshagen

Die Reinshäger Wassermühle gehörte zu den wenigen Objekten dieser Anlagen, die bis auf den heutigen Tag fast unversehrt erhalten geblieben sind. Da auch ihr Mahlwerk noch funktionstüchtig ist, wurde sie mit Recht als technisches Denkmal unter Schutz gestellt (764).
Sie liegt am Ortsausgang von Reinshagen an der Straße nach Gremmelin und wurde durch die in die Nebel fließende "Lößnitz" angetrieben. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1591, als es zu einem Streit zwischen den Brüdern von Oldenburg über ihren Besitz gekommen war. Sie hatten die Güter Gremmelin, Reinshagen, Kussow mit Wendorf (das damals noch Wendisch-Peschendorf hieß) und Vietgest von ihrem Vater geerbt, diese aber so unter sich aufgeteilt, dass jeder von ihnen in jedem Gut seinen Anteil hatte. Dieses ungewöhnliche Verfahren konnte natürlich nicht ohne Reibereien abgehen, so das der Wert der Güter geschätzt werden musste. Da hieß es dann in dem Protokoll u.a: " Mühlenpacht von 5 drbt 4 scheffel, angeschlagen auf 30 Gulden. Die mulen belangend, kan nach gelegenheit woll wieder auffgebauwet werden, dan da zu eine halbe Hufe, und will nicht mehr den seinen rechten anteil davon in Taxe anschlagen lassen " (765).
Die Mühle war also zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr betriebsfähig.
Die Gebrüder von Oldenburg waren aber bald gezwungen, ihre Anteile an den verschiedenen Gütern - aber auch an der Mühle in Reinshagen - zu verpfänden. So überließen sie 1603 die Güter Gremmelin und Reinshagen auf 1 Jahr dem Besitzer von Zehna, Adam von Passow (766). Ein Jahr später wurde diese Verpfändung "mit Mühlen und Mühlenpachten" an von Passow bereits auf 20 Jahre ausgedehnt. Gleichzeitig kam auch der Vietgester Anteil an der Reinshäger Mühle, den Ewald von Oldenburg in Besitz hatte, im Jahre 1609 an Johann von Oldenburg zu Gremmelin. Dieser erhielt " seinen antheil an der Mühlen zu Reinßhagen und auß derselben Mühlen ihm die Kornpachte gebührende als 12 drbt hart Korn Güstrowscher maß " (767).
Als im Jahre 1613 Ewald von Oldenburg, dem inzwischen auch Gremmelin und Reinshagen gehörten, diese Güter auf weitere 20 Jahre an Adam von Passow verpfänden musste, war der Pachtertrag aus der Mühle bereits stark gesunken, wie aus dem Vertrag hervorgeht: " Mühlenpachte werden aus der Reyenßhager Mühlen zu diesem gute gelassen, 4 drbt Rogken " (768).
Diese Verpfändung wurde dem Pfandnehmer durch den neuen Besitzer Cuno Hans von Oldenburg im Jahre 1615 ausdrücklich bestätigt, dem aber jetzt nur noch " aus der Reinßhäger Mühlen jährlich zwo drömbt Roggen" zugesagt wurden " (769), (770), (771).
Auch berichtete im Jahre 1622 die Witwe des verstorbenen Ewald von Oldenburg: „ Der Müller zu Reinshagen, weil ihm alles das Seinige verbranndt, hat (zur Kontribition) nicht gegeben " (772).

Zu einem längeren Prozess kam es im Jahre 1623 zwischen den Kindern des verstorbenen Adam von Passow und Cuno Hans von Oldenburg. Dieser hatte den Müller in Reinshagen nach einem Streit tätlich angegriffen und mit dem Degen verletzt. Den Oldenburg in Gremmelin gehörte damals nur noch ein Drittel der Wassermühle in Reinshagen, den größeren Teil hatte bereits die Familie von Passow in Pfandbesitz. Die Bedeutung der Mühle wird zu dieser Zeit kaum über den Bereich der Güter Gremmelin und Reinshagen hinausgegangen sein, denn der Müller Jochim Kords konnte es sich erlauben, neben der Mühle in Reinshagen auch die Wassermühle in Vietgest zu betreiben (773).

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges geriet aber auch von Passow mit seinem Stammgut Zehna in finanzielle Schwierigkeiten, sodas er 1645 seine " eigenthumbliche Wassermühle mit einem gelinde (Wasserrad), welche im dorff Reinshagen belegen ist, undt deren jährliche pächte " an den fürstlichen Rat und Landrichter Dr. Stephan in Sternberg verpfänden musste (774). Im gleichen Jahr wurde bei der Aufnahme des Vietgester Besitzes festgestellt, " daß die Reinshäger Wassermühle bei guten Zeiten undt da die mollen mahlgeste noch darzu waren gewesen, hette jehrlich 3 last Pachtkorn tragen können, wovon der 3 te theil alß 1 last jehrlich nach Vietgest gekommen, und ob nun woll jetzo jehrlich nicht mehr alß 9 drbt Pachtkorn davon gegeben wird und also dieß gut ietziger zeit nicht mehr denn drey drömt korn iehrlich davon zu heben hat, so haben wir doch dahero weil man verhofft allewege den zuwachß wegen beßerung der leute, undt daß die Mühl noch im gangfertigen stande, den zu diesem gute gehörigen antheil aus der reinßhäger Mühle zu 5 drbt Pacht Korn angeschlagen und den Scheffel zu 12 ßl angerechnet, seindt 30 gulden " (775). Zur Behebung der Schwierigkeiten hatte z.B. der Pastor in Reinshagen 1638 auf Empfehlung der Gutsherrin dem Müller 5 Rt  leihen müssen, um einen dringend benötigten Mahlstein für die Mühle zu beschaffen. Dieses Geld forderte der Pastor nun 1646 wieder zurück (776).
Bei der Taxierung der Güter Gremmelin, Reinshagen und Kussow im Jahre 1647 wurde der Wert der Mühle auf 2000 Gulden geschätzt und die halbe Mühlenpacht mit 4 Drömt veranschlagt (777). Dr. Stephan verkaufte bereits 1651 seinen Anteil "in die Korn- und Wassermühle vor Reinshagen belegen" an Jochim Friedrich von Vieregge, weil dieser "das Hauptgut Gremmelin, dahin diese Mühle gehöret", erworben hatte (778). Einen Anteil an der Mühle hatte aber immer noch Günther von Passow auf Zehna in Händen. Das Register der Ein- und Ausgaben dieses Gutes aus den Jahren 1651/52 weist eine Lieferung von 7 Scheffeln Mehl und im Jahre 1652/53 von 6 Scheffeln "von dem Müller zu Reinshagen" aus (779). Günther von Passow starb im Jahre 1657 ohne leibliche Erben; dadurch kamen Gremmelin und Reinshagen 1674 vollständig in den Besitz des Hauptmanns Ludwig Friedrich von Vieregge, nach dem dessen Ehefrau Anna Lowzow, eine Verwandte Günthers von Passow, bereits 1649 verschiedene Ländereien in Gremmelin und Kussow erworben hatte (780).
Doch die Brüder Christoph und Ludwig Friedrich von Vieregge waren schon 1675 wieder gezwungen, das Gut Kussow und " unser antheil an der Reinshäger Mühlen, so als wir es itzo besitzen ", für 3200 Gulden an Dr. Gerdes (in Güstrow) zu verpfänden. Damit dieser zumindest in den Genuß seiner Zinsen kam, gaben sie ihm " macht, das er von dem Müller in der Reinshager Mühlen das Pachtkorn eigenhändig einheben möge, und solcher gestald von der einkommenden Pension oder Dienstgelde auch Pachtkorn, so viel ihm an Zinsen auch unkosten zukommen könte, davon jehrlich vorab ohn eintzige unser wiederrede erhebe " (781).

Als 1684 Ludwig Friedrich von Vieregge seine Güter Reinshagen und Kussow für 6 Jahre Hans Albrecht von Moltke auf Strietfeld überließ, wurde von dieser neuen Verpfändung ausdrücklich die halbe Mühle ausgenommen (782).
Im Jahre 1686 war vorübergehend wieder Christoff von Oldenburg aus Vietgest im Besitze der einen Hälfte der Reinshäger Mühle. Sein Sohn Ewald Johann aber verkaufte diesen Teil 1691 erneut für 600 Gulden an den Besitzer von Gremmelin und Reinshagen Ludwig Friedrich von Vieregge. Der Kaufvertrag bestimmte u.a.: " Und obzwar der Herr Verkäuffer das Matten-frey Mahlen von seinen Gütern Großen Vietegest, Nienhagen und Schwiggerow sich obgedachter maßen mitbegeben, so verpflichtet er dennoch seine Unterthanen, zu obgedachten Gütern, biß dahin er selbst oder seine Erben ein eigene Mühle bekommen solten, alß dann er oder sie davon nicht mehr verbunden seyn wolten, sondern vielmehr auff solchen fall ihm oder ihnen frey disposition (Verfügung) mit seinen und ihren Leuten erhält, dahin zu walten, daß sie, wann die Mühle in gutem Stande, und gut Wasser vorhanden, so daß die Leute stracks befordert werden können, und nicht nach dem Mahlen liegen dürffen, mühlenpflichtig bleiben, und ihr Korn nirgends hin, alß nach dieser Reinshäger Mühle zu mahlen bringen. Im fall aber sie solches unterließen, auff des Müllers Klage gebührend gestraffet werden, und dem Müller desfals abtrag thun sollen.
Endlich ist auch verabredet, daß zwar Herr Verkäuffer allen etwan habenden An- und zusprache an der Reinshäger Mühlen-Bäche sich völlig begeben, reserviret ihm aber außdrücklich den halben Ahlfang, weßwegen auch beide theile beliebet eine Aal-Kiste, an dem ohrt, wo sie vor diesem gestanden, auff gemeiner Kosten wieder zubauen, ..."
(783).
Aus Anlass eines Streites über den Holzeinschlag in Gremmelin berichtete im Jahre 1691 von Vieregge über die im Verlaufe der letzten Jahre durchgeführten Bauarbeiten auf seinen Gütern und erwähnte dabei u.a.:
" Wie die Mülle erstl. auff gebauwet werden solten, weiln sie gantz gelegen wie sie gekaufft worden sindt, darzu über 24 Eichen bohlen zu 28 bis 36 fuß lang, zum grundwerck, angeschaffet worden, aber alle von den pohlen verbrant und kein stück davon übrig geblieben.
Nachgehends hat man alles holtz wieder angeschaffet, das mühlen hauß rund ümb versohlen, das grundwerck gantz neuw bauwen, und den dam durch die graber gantz neuw machen auff führen, und viel hundert Eichenbäum in den damm, vors grundwerck, und frey archen rammen lassen; der Stein hat darauff gekostet 90 Rt. Nach diesem ist die arche zu zweien mahlen wieder gantz neuw, wie auch das wasser Radt zu unterschieden mahlen gebauet worden "
(784). Die Steuerlisten für Reinshagen vermerkten ebenfalls im Jahre 1691: " weil die Mühle in schlechten Stand ist, wird nur ein Kost-Knecht gehalten " (785).
Im Jahre 1692 mussten die Erben von Moltke die Güter Gremmelin mit Reinshagen und Kussow für 6 Jahre an Volrath Paris von Vieregge auf Rossewitz verpfänden "mit halben Mühlengefällen", aber schon 1694 kaufte Ludwig Friedrich von Vieregge seinem Vetter diesen Besitz wieder ab. Im Kaufvertrag hatten sie vereinbart: " So bleiben die Kussower Hauß Leute zwar nach alß vor schuldig, auf der Reinshäger Mühlen zu mahlen. Es ist aber der Müller gehalten, sie vor andern zu fodern und wan über kurtz oder lang der H. Cammerjunker (Volrath Paris von Vieregge) oder dessen Erben hier unter eine andere resolution fassen solten, stehet ihnen solches frey, Es werden aber alß dan die etwan auf ein Jahr fallenden Matten, von einem jeden Haußwirthe zu 6 Schilling vorher zu gelde geschlagen, und das darauß erwachsene Capital dem H. Vierekcken oder deßen Erben erleget, welches sie auch an zu nehmen schuldig und stehet alß dan den Bauren frey zu mahlen, an was ohrte es dem H. Cammer Junker Vieregck gefällig sein wird " (786).
Die Güter Gremmelin und Reinshagen wurden im Jahre 1706 "mit der Mühle in Reinshagen" für 3 Jahre an den Hofmeister Otto Friedrich von Thun verpfändet. Der Pfandnehmer beschwerte sich aber kurz darauf beim Herzog, weil Ludwig Friedrich von Vieregge beabsichtigte, die verpfändete Wassermühle einfach zu verkaufen. Trotz des Einspruches wurde die Mühle auch tatsächlich noch im gleichen Jahr erblich dem Mühlenmeister Davidt Kohlmorgen überlassen. In dem Kaufvertrag war festgelegt worden:
1. " Es verkaufet der Herr Hauptman von Vieregge für sich, seine Erben und Lehnsfolgerer dem Mühlenmeister Davidt Kohlmorgen und dessen Erben, die Reinshäger Korn- und Stampf-Mühle, so, wie selbige in ihren gräntzen und Scheiden benebenst den Kohlhof, auch waß sonsten erweißlich an Äckern undt wiesen auf des H. Verkäufers felde belegen, auch itzo im gange ist, außer waß der Müller Hanß Mentzell darin proprys (mit eigenen Hand) machen lassen, welchem freystehet, die von ihm eingesetzten neuen fenster und thüren wieder weg zunehmen, wann er die vorigen in solchem stande wie sie gewesen, wieder eingesetzet, erblich.
2. Dagegen bezahlet der Mühlenmeister Davidt Kohlmorgen dem Herrn Hauptman Viereggen an behandelter Kauf-Summe 380 Rt nach Mecklenb. Wehrung.
3. Bezahlet der Müller Davidt Kohlmorgen und dessen Erben alle halbe Jahr auf Jacobi und fastnacht dreysig Rt pension dem H. Verkäufer und dessen Erben, zu dessen Versicherung setzet der Käufer dem H.Verkäuffer alle seine habe und gühter und in specie sein an der Mühlen erhandeltes Erbrecht zur hypothec.
4. Macht der Käufer jährlich ein Schwein fett, welches ihm vom hofe darzu gegeben wird.
5. Bekömbt der Käufer von dem Ahlfang in der Mühlen Arche den dritten Ahl und muß er den Beutel dazu halten.
6. Giebt der Käufer alle Jahr einen Scheffel reiner guter grütze.
7. Giebt der Käufer zwey Scheffel gruben (Graupen), wozu ihm der gersten vom hofe gegeben wird, auch liefert er so viel als von 2 scheffel gersten fällt.
8. Wann volle Mastung ist, bekommt der Müller oder dessen Erben zwey Schweine in der Mastung frey.
9. Wan etwas an den Brücken zu bessern, läst der H. Verkäufer, dem Käufer holtz zur Brücken fahren, giebt ihm auch einen Menschen zur arbeit zu hülfe.
10. Ist der Hof von allen Matten frey, daß öhl wird dem Hof auch frey gestampfet, und behält der Herr Hauptman die Kuchen, dagegen wird vom hoffe das darzu benötigte holtz gelieffert.
11. Die Bache zu reinigen gibt der Herr Hauptman wenn selbige mit Kraut bewachsen ist, Leute welchen aber der Müller nach proportion der Leute eine halbe oder gantze Canne Bier langen muß.
12. Giebt der H. Verkäufer dem Käufer benöhtigtes Brennholtz, welches der Müller muß anfahren lassen, nach dem es ihm vom hofe angewiesen worden.
13. Wann der Damm ohne des Müllers Verwahrlosung auß brechen solte, gibt der H. Verkäufer die Fuhren zu anfahrung des holtzes und das holtz darzu.
14. Des Käufers Vieh, so viel er von dem, waß ihm vom H. Verkäufer bey der Mühlen etwan in pension gelassen werden möchte, außfuttern kan, gehet nebst seinen Schweinen frey mit der Bauerenn Vieh auf der Weide, doch muß der Käufer nach proportion seines Viehes, das hirten lohn mit bezahlen.
15. Die dörfer, welche Mühlen pflichtig sindt, alß Kussau‚ Gremmelin und Reinshagen werden so viel müglich von dem Herrn Verkäufer oder dessen Erben, Erbnehmern, und Lehnsfolgern angehalten, nach der Reinshäger Mühlen zu mahlen, oder der abgang muß dem Käufer oder dessen Erben guht gethan werden, doch ist der Käufer schuldig, sie für andere zu fodern, und nicht aufzuhalten.
16. Stehet dem Käufer oder dessen Erben frey, sein an der Reinshäger Mühle habendes Erbrecht seinen besten nutzen nach zu verhandeln, auf welchen fall dennoch dem H. Verkäufer oder dessen Erben das näher Recht reserviret bleibet, und ist der Käufer schuldig, denenselben zu Rechter zeit davon anzeige zu thun.
17. Wann Mühlensteine zur Mühlen anzufahren sindt, gibt der Herr Verkäufer, oder dessen Erben wie gebräuchlich dem Käufer die fuhren, dazu doch nicht weiter alß bis Havelberg oder Wittenbergen.
18. Wann durch des Käufers oder seiner Erben und der seinigen Verwahrlosung, die Mühle welches gott in gnaden abwenden wolle, zu grunde brennen solte, ist Käufer oder dessen Erben schuldig, die Mühle auf ihre Kosten in den ersten dreyen Jahren wieder zu bauen und im fertigen Stande zu schaffen, dabey ihnen die jährliche Pension nicht remittiret (erlassen) wird, auch ist er wegen abgang der Matten dem H. Verkäufer Satisfaction (Genugtuung) zu geben, im gleichen fals des H. Verkäufers daran belegenen Zimmern einiger Schaden da durch zuwachsen solte, der Käufer solchen zu erstatten schuldig mittelst der § 3. angeführten Verpfändung. Wie dann im gegentheil, fals von dem Herrn Hauptman und dessen Leuthen dem Käufer einiger Schade durch feuer gleichfals solte zugefüget werden, ist der Herr Verkäufer solchen ebenmäßig sub hypotheca bonorum
(durch eine Sonderzuwendung) dem Käufer zu erstatten schuldig, und ist der Schade so groß daß er nicht mahlen kan, ist er auch keine pension zu geben schuldig.
19. Die casus fortuitos
(Härtefälle) betreffendt, desfals soll es denen gemeinen Rechten nach gehalten werden.
20. Gleicher gestalt soll es mit der Landes-Contribution, einquartirung und anderen außgaben, wie im hiesigen Hertzogthumb gebräuchlich gehalten und desfals an der Pension nichtes gekürtzet werden "
(787).
Der Verkauf scheint aber doch nicht so glatt abgewickelt worden zu sein, denn in den Jahren 1708/09 musste von Vieregge vom Herzog mehrmals aufgefordert werden, endgültig bis zum Jahre 1710 " die zum Guht Gremmelin gehörige alß genandte Reinshäger Mühle ... in dem Stande, worinnen sie annitzo ist, abzutreten ", nachdem diese auch gerichtlich dem Müller Kohlmorgen zuerkannt worden war (788).

In den Akten der "Ritterschaftlichen Brandversicherungs-Gesellschaft" aus dem Jahre 1815 ist ein Lageplan der Wassermühle in Reinshagen enthalten. Danach war diese mit 2 Wasserrädern ausgerüstet, die zu dem Korn- und Ölgange gehörten. Während das Mühlenhaus eine Größe von 10,2 x 8,7 m hatte, wurde für die Mühlenarche eine Abmessung von 6,4 x 4,7 m angegeben (789).
Bis zum Jahre 1832 war die Mühle jedoch umgebaut und erheblich vergrößert worden. Für die Mühle wurde jetzt eine Abmessung von 20,7 x 13,1 m angegeben, für die Mühlenarche 14,8 x 8,7 m. Dazu kam noch im Jahre 1834 eine 20,4 x 11,6 m große Mühlenscheune mit Stall (790).
Zusätzlich zu der Wassermühle war inzwischen auch eine Bockwindmühle errichtet worden, die aber bereits am 31. Juli 1833 abbrannte. An ihre Stelle trat 1834 eine holländer Windmühle, die - mit einem Korn- und einem Graupengang ausgerüstet - östlich des Weges zum Dorf auf dem „Windmühlenberg" stand (791).

Im Jahre 1851 war das Gut Reinshagen mit der Wassermühle in den Besitz der Schaumburg-Lippeschen Güterverwaltung gekommen, die den Besitz bis 1963 behielt. Aus der Wassermühle war in dieser Zeit wieder eine Pachtmühle geworden, die der Mühlemmeister Karl Holtz 1943 von dem Besitzer Volrad Prinz zu Schaumburg-Lippe für 25 000 RM käuflich erwarb. Sein Vater hatte diese Mühle bereits seit 1868 als Pächter in Besitz gehabt (792). Bis zum Jahre 1960 hat die Mühle noch mit ihrem Wasserrade, das nie durch eine Turbine ersetzt wurde, gearbeitet.

Bekannte Namen der Müller :

  1595

 

  Michel Hufner

  1599

 

  Michael Gestener  (793)

  1623

 

  Jochim Kordes

  1623 - 1629

 

  Heinrich Zabell  (794)

  1638

 

  Adam Volckmann  (776)

  1655

 

  Peter Stolt  (795)

  1663

 

  Andreas Wolff  (795)

  1664 - 1670

 

  Jürgen Bremer   (795), (796)

  1671 - 1677

 

  Heinrich Sabel  (795)

  1683

 

  Johann Schultz  (795)

  1690

 

  Claus Stoll  (795)

  1697

 

  Simon Prager  (795)

  1701 - 1709

 

  Hans Mentzell  (795), (797)

  1710 - 1715

 

  Johann David Kohlmorgen  (795)

  1730 - 1747

 

  Nicolaus Rachow   (795), (798), (799)

  1733 - 1770

 

  Christian Ulrich   (799)

  1774 - 1813

 

  Johann Christian Rachow  (799)

  1815 - 1816

 

  Wilhelm Boller  (799)

  1816

 

  Wilhelm Christian Rakow  (800)

  1818

 

  Friedrich Hennings  (799)

  1819 - 1820

 

  Johann Hennings  (799)

  1820 - 1828

 

  Christian Joachim Rachow   (799), (801)  (seit 1819 Erbmüller)

  1834 - 1837

 

  Johann Friedrich Dreves  (802), (803), (804)

  1843 - 1853

 

  Johann Friedrich Christoph Zülich  (799)

  1856 - 1868

 

  Karl Johann Heinrich Jantzen  (799)

  1868

 

  Eduard Holst  (799)

  1868 - 1898

 

  Johann Christian Karl Holtz   (799), (802), (805)

  1900 - 1918

 

  Wilhelm Anton Friedrich Holtz  (805)

  1937 - 1943

 

  Karl Bernhard Wilhelm Friedrich Holtz  (805)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 85: Die Reinshäger Mühle, 1815
(Ausschnitt aus einem Situationsplan nach (771))



Abb. 86: Situationsplan der Reinshäger Mühle, 1834
(Umzeichnung eines Planes nach (771))



Abb. 87: Die Wassermühle in Reinshagen mit dem Radschauer, 1989

 





Nr. 29.)  Rothspalker Wassermühle

Die ehemalige Wassermühle von Rothspalk wurde erstmalig im Jahre 1594 erwähnt, als Wigand Moltzahn das Gut Rothspalk an die Königin von Dänemark für 2000 Gulden verpfändete „mit geldt, korn, und Mühlen Pachten" (806). In der Karte von „Hoinckhusen" aus dem Jahre 1700 ist diese Mühle noch verzeichnet, die inzwischen aber verfallen oder abgebrannt war und im gleichen Jahr neu errichtet wurde (807).
In den folgenden Jahren wurde sie als „geringwertig" eingestuft und der Gutsherr vermerkte 1715: „ weil die mülle umb meines hoffs mahlen fast alleine gebauwet, und auch wegen wassermangel wenig mahlen kan, als kan hogstens nicht mehr als 2 drömt versteuert werden " (808). Sie muss jedoch bald darauf den Betrieb eingestellt haben, denn in der Directorial - Vermessungskarte von 1766 wird nur noch der Flurname „Alte Mühle" verzeichnet (809).
Nach dieser Karte lag die Mühle einst an der Gemarkungsgrenze nach Mamerow am Ausfluss des „Mühlbaches". Dieser verläuft in einem eingetieften Bett und führt durch stärkeres Gefälle auch heute immer noch reichlich Wasser in eine nordöstlich anschließende Niederung (810).
Die genaue Lage der Mühle ließ sich noch nicht ermitteln.

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,

 





Nr. 30.)  Wassermühle in Sabel

Die erste Nachricht über diese Wassermühle stammt aus dem Jahre 1307, als Nicolaus, Fürst von Werle, dem Kloster zum Hl. Kreuz in Rostock das Dorf Sabel überließ "mit der Mühle" (811). Bereits 1326 musste der Fürst einen Streit schlichten, der zwischen dem Rostocker Kloster und einer Witwe Hauschild sowie ihrem Schwiegersohn Albrecht Moltke ausgebrochen war. Es ging dabei um die Fischereirechte auf dem Mühlenteich in Sabel, " der gewöhnlich als Molendik bezeichnet wird ", und um die Gerichtsbarkeit über den Mühlenhof in Sabel (812).
Die Wassermühle selbst war - im Gegensatz zu dem Dorf Sabel - zu dieser Zeit immer noch im Besitze der Familie Moltke. Erst 1372 überließ Vicke Moltke dem Kloster zum Hl. Kreuz in Rostock auch seinen Hof " mid der molen, mit der stouwinghe thu der molen, mid aller thubehoringhe der molen " für 450 Mark Rostocker (Silber) Pfennige (813). Als im Jahre 1462 das Kloster einen Teil seiner Ansprüche in Sabel verpfändete, wurde auch der dortige Müller als abgabepflichtig aufgeführt (814).

Die Mühle lag an dem „Mühlbach", der aus dem „Dolgener See" kommend über Sabel und Kl. Sprenz nach Süden in die Nebel floß. Im Zuge der Säkularisierung durch die Reformation wurden dem Kloster zum Hl. Kreuz, dessen Bewohner sich nicht sofort zu dem neuen evangelischen Glauben bekennen wollten, im Jahre 1556 der Besitz der Güter Sabel, Hohen Sprenz, Kankel und Schwiesow durch die herzogliche Kammer entzogen. Nach langem Streit zwischen der Stadt Rostock und dem Herzog verblieben dem Kloster, das 1586 in ein evangelisches Damenstift umgewandelt worden war, doch noch die Pachterträge aus diesen Dörfern und das Eigentumsrecht an der Sabelschen Wassermühle (815). Der Dorfschulze in Sabel hatte bereits in den Jahren zwischen 1520 und 1530 " eine von den Mollen Schwestern auff den Schultzenhoff gefreyet " und dadurch auch " die erkauffte Mühle und derselben Acker einbekommen ". Da das Schulzenamt in Sabel erblich war, verblieb es zusammen mit der Mühle bis ins 18. Jahrhundert im Besitze der Familie Reckentroch (816).
Im Zusammenhang mit einem Streit zwischen den Klosterverwaltern und der Güstrower Kammer wurde erwähnt, dass im Jahre 1600 der Schulze und Müller Jochim Reckentrog außer der Mühle auch " die Mühlenwurth, worauff vor Zeiten der Mühlen Kahten gestanden ", der inzwischen aber verfallen und abgerissen worden war, sowie auch "das Mühlen Kampff" in Nutzung hatte (817), (818). Vielleicht hatte die Wassermühle einmal auf einem anderen Platz gestanden, dessen Lage allerdings nicht bekannt ist. Für die Mühle musste der Schulze dem Kloster jährlich " ein drombt rogken, ein drombt garsten und neun schoffel habern " als Pacht liefern (819).

Im Jahre 1628 sah sich die Wallenstein’sche Kanzlei in Güstrow veranlasst, den Schulzen aus Sabel vorzuladen, da er auf seiner Erbmühle für den Sabelschen Dorfschmied 4 Pfund Malz unversteuert abgemahlen hatte (820). Die nächste Nachricht über diese Mühle stammt erst wieder aus dem Jahre 1705, als sich das Kloster zum Hl. Kreuz beim Herzog über die Güstrower Kammer beschwerte. Deren Beamte hatten angeordnet, dass die Einwohner von Sabel und Kankel ihr Korn zur Mühle nach Laage bringen sollten und nicht auf der Wassermühle in Sabel abmahlen durften (821). Wegen dieser Forderung hatten sich die Einwohner der beiden Dörfer geweigert, dem Kloster die fällige Pacht zu entrichten, " weil ihnen solches zu weit zu fahren " und sie früher " im Dorf Sabell, oder wohin sie haben gewolt, allezeit mahlen lassen " (822). Die Klosterverwalter wandten sich deshalb an den Herzog, da " der damalige Ambts-Verwalter Töppel eine Neu- und Veränderung mit unserer im Dorff Sabell belegenen und zur Schultzen Stelle gehörigen wasser Mühlen gemacht, maßen er denen übrigen Sabellschen und Kankellschen Einwohnern, welche doch schon unendliche Jahren, in unsere Mühlen zu mahlen sind obligiret (verpflichtet) gewesen, angemuthet, nach der Lagischen Mühlen, sofern sie weiter in Sabell mahlen lassen würden, jährlich eine recognition (Anerkennungsgebühr) von 6 Rt zu geben. Da nun solche schon dahin gewesen, daß, wie man berichtet worden, alle, zu unser Mühlen gehörige Mahlgäste, denen Lagischen Müllern, in ihren Contracten expresse (ausdrücklich) mit angeschlagen und verschrieben, auch der Sabelsche Schultze, ... endlich gar dahin gehalten worden, daß er selber nach Laage mahlen oder auch jährlich 4 Scheffel Rocken dahin geben müssen, undt auf solche weise unsere Mühle und deren Gerechtsamkeit, ... und uns allemal unangefochten gelassen worden, endlich gantz verfallen möchte " (823).
Auf eine Nachfrage des Herzogs berichtete darauf die herzogliche Kammer in Güstrow im gleichen Jahre: " So berichte unterth., daß ich keine Nachricht finde, daß die Einwohner in Sabel und Kankel jemahls zu der kleinen Mühle auf dem Schultzen Gehöft in Sabel als Zwangs-Gäste solten gehört haben, welches auch sonst nicht möglich seyn kan, nach demmahlen besagte Mühle, fast mehr einer großen Grütz-Querne, als einer Korn-Mühle ähnlich ist, und den gantzen Sommer durch Mangel an Wasser hat, ... und zeugen außerdem die Laager Mühlen-Contracte, daß schon bey des hochseel. H. Hertzogs Zeiten mehr angezogener Sabeler und Kankeler zu der Lager Mühle geleget geworden, wozu sie auch bey vorgefallenen Bauen separierung die hülfreiche Hand leisten müssen. Und weil die Hfst. Cammer von der, von dem Closter vorgegebenen Mühlen-Gerechtigkeit niemahles etwas wissen wollen, und der Mißbrauch unter den Bauern ein gerissen gewesen, daß sie nach der Lütten Sprentzer Mühle ihr Korn lieber alß nach der Laager Mühle gebracht, so ist ihnen auferlegt worden, auf solchen fall jährl. 6 scheffel Rogken dem Laager Müller zu geben, weil aber der Schultz in Sabel sich expresse dagegen opponiret (widersetzt), so habe ich ihm auff verschiedene Hochf. Befehle durch Executions (Vollstreckungs-) Mittel dahin anhalten müssen, und hat er sich mit dem Müller verglichen, für die freyheit, auf seiner eigenen Mühle zu mahlen, jährl. demselben 4 Scheffel Rogken zu geben " (824).
Der Sabeler Schulze wollte aber immer noch nicht einsehen, warum er selbst nicht wenigstens auf seiner eigenen Mühle mahlen durfte. Darüber berichtete die Güstrower Kammer dem Herzog 1711 nochmals: „ ... haben wir mit dem Schultzen zu Sabel wegen der auff seiner Hofstelle liegenden kleinen Wasser Mühle, einen Contract zu treffen und zwar bestens angelegen sein lassen, es ist aber derselbe weder mit Güte noch schärffe bis dahero vorzubringen gewesen, und hatt unter dem Namen der provisores (Verwalter) des Jungfrowen Closters zum Heyl. Creutz zu Rostock heute eine protestation (Einspruch) schriftl. beym fürstl. Ambt eingebracht " (825).

Der Zustand der Wassermühle kann in diesen Jahren nicht sehr gut gewesen sein, denn 1724 empfahl eine kaiserliche Kommission aus "Großbritannischen und Churfürstl. auch Hochfürstl. Braunschw. Lüneburgischen Rähten", die im Zuge der über den Herzog Karl Leopold verhängten Reichsexecution in Mecklenburg waren, daß " die Beamten zu Güstrow resolviret sein (beschließen) sollen, dem Schultzen Jochim Reckentrocken zum Sabell, welcher eigentlich ein rechter Sauffer, Spieler und Faulmätzen ist und alles darauf ankommen lässet, von dieser Stelle zu setzen ".
Gleichzeitig bestätigten sie, dass " das Closter ein vermeintes Recht an seiner, wiewoll zerfallenen Wasser-Mühle " besitze (826).
Als jedoch im Jahre 1727 die Klosterverwalter in Rostock den Versuch unternahmen, den Streit zwischen dem Schulzen in Sabel und der herzoglichen Kammer wegen des Mahlzwanges zur Laager Mühle durch eine Aufteilung des Schulzen-Hofes zu beenden, da widersprach ihnen der Herzog und verbot eine solche Regelung (827).

Im Jahre 1728 war das Kloster gezwungen, einen Teil seiner Besitzungen in Kankel und Dolgen an den Kammer-Junker von Drieberg in Kl. Sprenz zu verkaufen, weil es " bey den vorigen Dähnschen und Schwedischen Kriegen und folgenden beschwerlichen Zeiten ... in große Schulden geraten " sei. Die Wassermühle, die von Drieberg ebenfalls übernehmen wollte, verblieb jedoch im Besitze des Klosters (828).
Im Jahre 1741 unternahm nun ihrerseits die herzogliche Kammer den Versuch, den Schulzenhof in Sabel aufzuteilen und dadurch die Mühle zu legen. Jetzt beschwerte sich sofort der Schulze und Müller in Sabel beim Herzog: „ wie von undenklichen, und mehr als etlichen hundert Jahren her, bey der Schultzen Stelle zu Sabell eine kleine Wasser-Mühle, etwas Holtz, der Kott genandt, nebst einigen Stück Acker gewesen sey, welche drey Stücke dem Jung-Fräulichen Closter zum Heyl. Creutze in Rostock zugehören, ... jedoch ist noch so viel notorisch, daß, als anno 1711 der Fürstl. Beamte zu Güstrow mit dem damaligen Schultzen und Müller zu Sabell, nahmens Michel Rockentroggen, wegen der, auf seinem Gehöfte stehenden kleinen Wasser Mühle contrahiren (vereinbaren), oder auch diese Mühle gäntzlich niederbrechen, und also eine Veränderung mit derselben machen wollen, gesamte Provisores des obgemeldten Closters unterm 11. Marty 1711 bey Ihro Hochfürstl. Durchl. solches unterthänigst verbeten; worauf dann die Sache in statu quo (im gegenwärtigen Zustand) geblieben, biß anno 1727 der damalige Closter Probst zu Rostock, wiederum eine Neuerung hierinnen fürnehmen, und das Holtz, nebst dem Acker, an den Schmidt zu Sabell, und an den Fischer zu Kankell vermieten, solches aber von Ew. Hochfürstl. Durchl. nicht zugestanden werden wollen. Wenn nun gegenwärtige Beamten zu Güstrow, aufs neue des Vorhabens sind, dieselbe von der Schultzen Stelle zu separieren, und unter das gantze Dorf zu vertheilen, dieses jedoch schlechterdings wieder die alten Brieff schafften läuft, die Schultzen Stelle auch über 3 biß 400 Jahren in geruhiger possession (Besitz) des Holtzes und Ackers gewesen " (829).
Der Herzog entschied noch im gleichen Jahr, dass der Schulzenhof in seiner bisherigen Größe bestehen bleiben solle. Damit brechen aber auch die Nachrichten über diese kleine Wassermühle ab, die wohl bald darauf ihre Arbeit eingestellt haben wird, denn als Joachim Reckentrog im Jahre 1761 starb, wurde er als ehemaliger Schultze und Müller, nachher Tagelöhner in Sabel " bezeichnet (830).

Bekannte Namen der Müller :

  1600

 

  Jochim Reckentrog

  1704 - 1711

 

  Michel Reckentrog  (831)

  1711 - 1724

 

  Jacob Reckentrog  (832) 

  1724 - 1756

 

  Jochim Reckentrog  (832)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 88: Wahrscheinlicher Platz der ehemaligen Wassermühle in Sabel, 1987

 





Nr. 31)  Serrahner Wassermühle

Die erhaltenen Nachrichten über diese Mühle sind sehr dürftig. Erwähnt wurde sie zum ersten Male im Jahre 1296, als Nicolaus II., Fürst von Werle, dem Kloster Neuenkamp (heute: Franzburg, Ldkr. Stralsund) insgesamt 4 Mühlen verkaufte, darunter auch die Mühle, " die Serrahn genannt wird " (833). Von den Einkünften aber, die der Fürst aus dieser Mühle erhielt, waren 1357 bereits 11 Mark an einen Machorius Brüsehaver verpfändet worden (834).

Die Mühle lag am Ausfluss der Nebel aus dem Krakower See und nördlich der heutigen Brücke, über die jetzt der Weg von Serrahn nach Ahrenshagen verläuft. Es war dies an der ehemaligen Landstraße von Güstrow über Hoppenrade, Ahrenshagen, Serrahn, Bäbelin, Waren nach Neustrelitz (835). Die Direktorial-Vermessungskarte von 1768 vermerkt an dieser Stelle noch die Flurnamen "Alte Mühl" und südlich der Straße die "Mühlen Wiesen" (836).

Im Verlaufe des 15. Jahrhunderts war das Kloster Neuenkamp aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, seinen Landbesitz, den es sich 1423 nochmals hatte bestätigen lassen (837), zwischen 1448 und 1453 wieder dem Herzog zu überlassen (838). Dabei fiel auch die Serrahner Mühle an den Landesherrn zurück (839), denn bereits 1453 verpfändeten die Herzöge Heinrich der Ältere und Heinrich der Jüngere den " Tzerrahn mit dem Aalfange, die Mühle und alle Zübehörde " an Heinrich Hahn, dem auch Kuchelmiß gehörte (840). Da die Herzöge diesen Besitz nicht wieder einlösten, verblieb er bei der Familie Hahn.
Damit hören auch die Nachrichten über diese Mühle auf. Als Claus Hahn zu Kuchelmiß seiner Ehefrau im Jahre 1553 für ihren bei der Heirat eingebrachten Brautschatz als Leibgedinge " den halben Zarrahn mein andell ... auch mein andell deß alfhangeß im Zarrhane " überließ, da wurde die Serrahner Wassermühle bereits nicht mehr erwähnt. Dafür tauchte erstmals 1558 die Wassermühle in Kuchelmiß auf, die damit als Nachfolgerin der Serrahner Mühle anzusehen ist (841). Das bestätigten auch die Kanzleiakten Wallensteins aus dem Jahre 1628, in denen festgestellt wurde: " Die Zarranschen bawren haben zu ihren hochzeiten das Maltz zu Grubenhagen und Dobbin mahlen laßen, So sind Kuchelmißen, da es hingehoret, entfahren ..." (842).

Die Erinnerung an die Mühle blieb aber weiter erhalten, denn als 1712 von Hahn in Kuchelmiß mit der Serrahner Kirche einige Ackerstücke austauschte, da wurde ein Landstück beschrieben als " hinter der alten Mühle, so über den Mühlenweg gegangen " (843).

An der Brücke über die Nebel stand bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ein großer aufrecht stehender Stein, im Volksmund der "Bratstein" genannt. Nach alter Überlieferung hatte der Teufel zusammen mit seiner Großmutter den Nebeldurchbruch nach Kuchelmiß auspflügen wollen. Die alte Frau hätte das aber so schief und krumm getan (wie noch heute zu sehen ist), dass der Teufel darüber in große Wut geriet und zur Strafe seine Großmutter auf diesem Stein "gebraten" haben soll (844).
Leider wurde dieser Stein, sicher einer der wenigen urgeschichtlichen "Menhire", der auf der Direktorial-Vermessungskarte noch verzeichnet ist, bei einem späteren Brückenneubau in das Fundament derselben eingemauert (845).

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin

 



Abb. 89: Ausschnitt aus der DVkt von 1768 (836)

 





Nr. 32.)  Wassermühle in Suckwitz

Diese Mühle begegnet uns in den Urkunden bereits im Jahre 1303, als Nicolaus, Fürst von Werle, dem Ritter Bernhard von Bellin Gericht und Bede auf seinen Gütern in Kirch-Kogel, Groß-Kogel (Rum-Kogel ?) sowie der "Kogelschen Mühle" überließ (846). Hierbei handelte es sich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit um die spätere „Suckwitzer Mühle", denn Suckwitz und Kirch-Kogel waren zu jener Zeit eng mit einander verbunden und wurden erst 1802 beim Verkauf des Gutes Suckwitz an Carl Friedrich von Müller getrennt (847). Dazu kam, dass die Mühle auf halbem Wege zwischen diesen beiden Orten an einem Abflussgraben lag, der den "Brummelviz", einen kleinen See, nach Norden entwässerte. Flurnamen, wie "Mühlen Teich", "Mühlen See" und "Mühlen Kamp" weisen noch heute auf die untergegangene Wassermühle hin (848).
Aus einem Schreiben des Jahres 1474 ist zu ersehen, dass Henningk Kossze (Koß) dem Ritter Jürgen von Grabow auf Suckwitz den Hof "Schoneberghe" (Schönberg bei Zehna) verkauft hatte, sich dabei aber das Drömt Roggen reservierte, das Gottschalk Koß "in der alten Mühle" versetzt hatte. Auch damit war anscheinend die Suckwitzer Mühle gemeint (849).
Dann verstummen die schriftlichen Quellen lange Zeit, bis im Jahre 1711 der Gutsbesitzer von Grabow die Mühle an den Müller Christoph Müller und dessen Stiefsohn Friedrich Schultze verpachtete: " Demnach ich mit dem Meister Adam Christoph Müller und dessen Stiw Sohn Friedrich Schultze ein Contract auf drey Jahr aufgerichtet, wie folgt!
1. Er halte über den Meister Müller die Jurisdiction
(Gerichtsbarkeit).
2. Gibt er mir alle Jahr 8 Pacht drömbt Weitzen, und 4 Pacht Hünre, und zwey donnen Bier, wie auch 14 Gulden Acker Pacht, so ja 14 Gulden, und eine Ganß, wann Mast vorhanden ist.
3. Der Müller muß sich selbsten die Mühlen-Steine halten, und alles Eisen liefern, so zur Mühlen gebraucht wird. Der obere Stein ist 12 Zoll, der untere 8 undt halben Zoll.
4. Was anbelanget die Gebäude zur Mühlen, als das Kamradt, Wasserrath und welle, oder wie es Nahmen haben mag, muß er sich selber bauen auf seine Unkosten, aber das Holtz gebe ich ihm darzu, das Decken und Kleimen nehme ich auf mir, aber die Scheuer und Brücke angebaut an der Mühle, muß der Müller sich decken, kleimen und bauen.
5. Das Freyschütze vor dem See, hält der Müller selbsten, und unter anderm geb ich ihm holtz zu erbauen.
6. Das Brenn holtz hinter der Mühlen, soll er nicht gantz verwüsten, sondern zu seiner Nothdurfft aller Jahr auß hauen.
7. Wann ich ihn nöthig habe, an alten Zimmern etwas bauen zu lassen, so will er alle Zeit gehorsahm erscheinen, und soll alle Tage 4 Schilling, essen und trincken dabey haben.
8. So behalte mir vor, auf keine Fest und Sonntage zu mahlen, in sonderheit unter der Predigt.
9. Auch muß der Müller von meinem Hofe Matten frey mahlen, und wann er von meinen Leuten einmahl Matten genommen, sol und wirt er nicht weiter ziemlich heimlich zu greiffen, sondern sich gegen jeden einen billig verhalten, auch soll die Matte kahl abgestrichen werden, insonderheit meinen Unterthanen.
10. Sechß büchsen
(Holzgefäße), so in der Mühle vorhanden, muß er beym abzuge wieder geliefert werden.
11. Die Bohrn becke
(Quellbach) helt der Müller selbsten rein, die andern becken aber lasse ich durch meine Leute reinen, doch gibt der Müller eßen und trincken darbey.
12. Auch habe ich mich vorbehalten, die Mühle ohne Schulden zu lassen, und nichts darauf auf zunehmen, es habe auch nahmen wie es will.
13. Solte sich obgedachter Müller mit seinen Pächten nicht richtig einhalten, so behalte mir vor, ihm die Mühle stündlich auff zu sagen, und ist sein Vater als  Adan Christoph Müller als Bürge für seinen Sohn Friedrich Schultz, zu mehren Versicherung ist dieser Contract in duplo verfertigt, und einem jedweden ein davon zugestellt worden, es geht aber dieser Contract ersten auff Ostern, da bis weiß Gott werden schreiben 1712 "
(850).
Dieser Vertrag war bezeichnend für das Verhältnis zwischen dem Gutsherrn und seinem Mühlenpächter: Beginnt er doch gleich mit der Feststellung, dass der Herr die Gerichtsbarkeit über den Müller besitze. Das dieser Rechtsstandpunkt dann auch bei jeder passenden Gelegenheit angewandt wurde, ließ nicht lange auf sich warten. Bereits 1717 kam es zu einem Prozess zwischen dem Müller Schultz und dem Gutsherrn von Grabow auf Suckwitz. Der Müller wurde beschuldigt, aus dem Sammiter Holz des Herrn von Weltzien eine Buche entwendet zu haben. Außerdem hätte er sich geweigert, eine Dienstmagd zu entlassen, der nachgesagt wurde, sie hätte den auf die Mühle kommenden Bauern Korn entwendet. Als auch noch der Pastor von Kirch-Kogel diese Anschuldigungen, die der Müller entschieden abstritt, öffentlich von der Kanzel verkündete, da war der schönste Streit im Gange 6.
Der Gutsbesitzer verurteilte den Müller zu einer Geldstrafe in Höhe von 5 Gulden und 30 Schillingen, ein enormer Betrag, den dieser jedoch nicht bezahlen wollte und sich deswegen beim Herzog beschwerte: " Welchergestalt wohlgedachter Herr von Grabau, ohngeachtet in dem über seine Mühle mit Ihm errichteten Pensions-Contracte wegen Kriegs-Schadens, Durch-Märsche, Einquartirung, oder andern dergleichen praestandorum (Abgaben) halber, ... zu denen Russischen praestationen (Leistungen) mich dennoch in so harter Maße de facto gezogen, daß auch biß hieher an die Russen 130 Gulden baares Geldes bezahlen und zum Behuff dessen Vieh und Fährens, ja fast alles das meinige, verkauffen müssen " (852).
Der Gutsbesitzer schlug sofort zurück und wollte einige Tage später mit Unterstützung durch 10 russische Soldaten von dem Müller, der aber gerade nicht zu Hause war, die Herausgabe des Strafgeldes erzwingen, nachdem man die Müllerin " wacker geprügelt und gestoßen " hatte. Da von Grabow das Geld nicht bekam, nahm er sich 2 ½ Scheffel Roggen aus der Mattenkiste und versuchte, dem Müller die beiden Pferde zu pfänden. Dieser aber hatte schon so etwas läuten hören und diese bei seinem Bruder untergestellt, so dass der Vogt mit dem Hofschreiber erfolglos abziehen musste (853).
Doch jetzt nahm der Herr von Grabow die Sache selbst in die Hand, erschien am gleichen Tage nochmals mit seinem Hofgesinde auf der Mühle und wies seine Leute an, alles „ zu verzehren und aufzufressen, und die lichter an allen Ecken und Orthen anzuzünden, welches mich dann überredete, der Gewalt zu weichen, sambt meiner frauen aus dem hause zu bleiben und ohnfern hinter einem Zaun uns zu verbergen. Wie sie nun bei der Mühle anlangten, commendirte der Herr Grabau: `hir, da und dort dieselbe zu besetzen`. Worauf auch bald alles zur Mühle eingebrochen, das hauß auf genaueste durchvisitiret, alles was darin gewesen mit, und in specie 4 Kessel, darunter der eine von einer halben Tonne, und mein Kuffer, worinnen unser gesambtes Linnen Zeug, meine briefschaften, der original-Contract, und andere die bisherigen Außgaben betreffenden documente und Quitung, unser beyderseits sämbtliche Kleider, maßen dann beydes Ich als meine Frau, die wir das geringste, in specie Ich nur ein Camisol (Weste), worin ich auch hieher mich eingefunden, auf dem Leibe gehabt, also verschiedenes ja ich selbst den huth und anders anderwerts borgen müssen, in summa unsere gantze haabseligkeit gewesen, de facto und gewaltsamer weise genommen und auf den Hof gebracht worden. Ja, man hat auch den in der Mühle befindlichen reisenden, eines Nachtlagers halber daselbst arretirenden (sich aufhaltenden) frembden Mühlenburschen glaich als ob er der ärgste Maleficant (Übeltäter) gewesen, mit nach dem Hof schleppen, und biß an den Morgen durch den Voigt bewachen lassen " (854).
Trotz der Weisung des Herzogs, die entwendeten Sachen innerhalb von 24 Stunden wieder zurückzugeben, musste der Müller einige Zeit später erneut beim Herzog vorstellig werden: „ ... daß er mir noch 2 ledige Koffer, zusambt 2 Scheffel Rogken wegnehmen, und einen großen Kleiderschrank de facto versiegeln lassen, so daß so wenig als meine Frau der bedürftigen Kleider mächtig sind, kein benöthigtes Leinen Zeug habhaft werden, folglich uns gantz miserable behelfen müssen " (855).

Im Verlaufe dieses Prozesses begannen nun die beiden Kontrahenten, sich gegenseitig die entstandenen oder vermeintlichen Kosten vorzurechnen. So führte der Gutsbesitzer an:
„ Specificatio, was der Müller Johann Schultz an Pension, Pacht und dergleichen mich schuldig ist.
Von anno 1716 biß 1717 auff Ostern - 20 Gulden,
Auff Michael 1717 ist er schuldig geblieben - 1 drbt,
Von anno 1717 biß 1718 auff Ostern - 4 drbt,
Dieses Jahr vor 2 Tonnen Bier a 2 Gulden - 4 Gulden,
Von vergangenen und dieß Jahr 8 Hüner a 3 ßl - 24 ßl,
Vor eine Ganß auff dieses Jahr - 12 ßl,
An Acker Steuer dieses Jahr - 7 Gulden,
Vor Steinschlitt biß hierher - 12 Gulden, 5 drbt,
= 43 Gulden, 36 ß.l NB.

Es hat der Müller sein Vieh verkauft, und kömbt dadurch der Acker auß dem Mist, die Zäune hat er verfallen lassen, die Zimmer sindt dachloß, die Sohlen sindt vergangen, gehören den Müller, zu rechten Zeit unter die Zimmer zu bringen, die Wiese bei der Mühle hat er von seinen Schweinen ümbbrechen lassen. Noch muß der Müller, alß ein halbe Hüfner, monathlich zu der Execution geben 2 Gulden, thut in 3 Monathen, alß August, September, Oktober - 6 Gulden "
(856).

Der Müller verwahrte sich gegen diese Rechnung und ging nun selbst zum Gegenangriff über: " Designation (Verzeichnis) des von denen Russen nach Ihrer Actour (Kriegszug) von Seeland, und andern Völkern erlittenen Schadens und an selbige geschehenen verschiedenen Lieferungen, und anderer habenden praetensionen (Ansprüche).
1. Einen Russischen Kriegs-Fiscal
(Kassenverwalter) innen gehabt, zusambt einem Pferde, selbigen Essen und trinken gegeben, macht die Persohn täglich
a 5 Schilling item das Pferd a 5 Schilling in 18 Tagen - 11 Gulden 16 Schilling,
2. Von Fürst Repnins Granadiren 3 Mann innen gehabt 11 Wochen wie auch 4 Wochen lang 2 Pferde, und 7 Wochen 1 Pferd, selbigen den ersten Monath die portion täglich bezahlen müssen a 8 Schilling, macht den Monath zu  28 Tagen gerechnet - 28 Gulden.
In den Übrigen 7 Wochen die Portion täglich bezahlt mit 5 Schilling macht 30 Gulden 15 Schilling.
Die Ration a täglich 6 Schilling bezahlen müssen, beträgt in den ersten 4 Wochen gedoppelt - 14 Gulden.
In den andern 7 Wochen die eine Ration gleichfalls a 6 Schilling thut - 12 Gulden 6 Schilling.
3. Weyter 17 Wochen durch täglich bezahlen müssen 3 portiones a Portion 5 Schilling macht - 74 Gulden 9 Schilling.
4. Zu dem gelieferten Trenge-
(Train-?) Brodt 1 ½ Last Rogken mattenfrey mahlen müssen, welche er mir zu erstatten versprochen, 1 drbt - 12 Gulden.
Wegen der an die Dähnen, Schweden, Sachsen und die ersten Russen geschehenen Lieferungen kann man keine accurate Specification geben, jedoch beziehet man sich auf disseitiges jetziges petitum
(Gesuch), und merket nur an.
5. Zwey Pferde, so dem Obrist Lieutn. vom Bauditzschen Regiment NB auf des Herrn von Grabau expresses Befehl vorspannen müssen, welche nicht wiedergekriecht, sondern, nur das 3 te thut, das Pferd a 30 Gulden gerechnet - 120 Gulden.
6. In dem Lager vor Wismar vor Ihn bezahlet - 14 Gulden.
7. Für Heu, so mir die Frau von Grabau, wie nach Fürst Repnin gereiset, und demselben Geld gebracht, de facto nehmen lassen, rechne - 4 Gulden.
8. Wie der Herr Grabau seinen Schäfer geprügelt, und desfals von ihm verklaget worden, auf sein Geheiß nach Rostock gereiset, welches er mir auch zu bezahlen versprochen, vor Wagen und Pferde - 8 Gulden.
9. Für meine Pferde, so er mir defacto nehmen lassen, und damit nach Belieben 2 Reisen (857) gethan - 8 Gulden.
10. Vor Holz, so ich zu seiner Mühlen-Bau gekauft, - 8 Gulden.
11. Wegen einer Kuh, so er mir de facto genommen, - 24 Gulden.
12. Für das Kalb - 8 Gulden.
13. Für die jährliche Abnützung  - 10 Gulden.
                                         Sa.  = 386 Gulden 22 Schilling "
(858).

Sie waren anscheinend beide "tüchtige Rechner", der Müller und sein Herr, denn erst im Jahre 1718, solange war der Müller Schultz auf der Mühle, ging der Prozess mit einem Vergleich zu Ende.

Die Größe der Mühle und des Wohnhauses wurden im Jahre 1781 mit 17,5 x 11,6 m angegeben; dazu kam eine ebenso große Scheune. Im Jahre 1820 wurde für die Scheune eine Größe von 26,2 x 10,5 m genannt, neben der bereits ein 11,6,x 11,6 m großes Brennhaus stand. In dieser Form existierte die Mühle bis zum Jahre 1838 (859).
Als 1802 Carl Friedrich von Müller das Gut Suckwitz erwarb, war in dem Kaufvertrag vereinbart worden: " Da die Mühle zu Suckwitz noch bis Trinitatis 1809 verpachtet und dahin Kirchen-Kogel mit zwangspflichtig ist, so bleibt solches bis dahin auch nach der Suckwitzer-Mühle zwangspflichtig, eben so aber bleibt Suckwitz bis Trinitatis 1809 auch der Kirchen Kogeler Schmiede zwangspflichtig " (860).
Die letzte Erwähnung der Mühle stammt aus den Jahren 1826/30. Der Suckwitzer Mühlenpächter Mesecke hatte Streit bekommen mit dem Klosterhauptmann zu Dobbertin, weil der Müller in dem Klosterdorf Gerdshagen Branntwein verkaufen ließ. Daraufhin hatte ihm der Klosterverwalter Pferd und Wagen weggenommen und seinen Brennerknecht arretiert. Mesecke war gezwungen, sein Eigentum wieder einzulösen und verlor auch den anschließenden Prozess im Jahre 1830 (861).

Zum letzten Male wurde ein Suckwitzer Müller im Jahre 1836 im Kirchenbuch genannt (862). Bei einer Aufzählung der Gebäude des Gutes Suckwitz aus dem Jahre 1846 wurde die Wassermühle nicht mehr genannt; dafür stand an ihrem Platz eine Schmiede mit Wohnhaus und Scheune. Das an dieser Stelle dort noch stehende Haus führt deshalb bis zum heutigen Tage den Namen "Suckwitzer Schmiede", obgleich diese selbst nach 1945 abgebrannt ist. Dadurch wurde die Erinnerung an die ehemalige Wassermühle fast völlig verdrängt, die 1846 durch ein Maschinengebäude mit Schrotmühle und Häckselgang auf dem Hofe Suckwitz ersetzt worden war (863).

Bekannte Namen der Müller :

  1704

 

  Jochim Scharping  (864)

  1711 - 1718

 

  Friedrich Schultz

  1730

 

  Jochim Fründt  (865)

  1744 - 1748

 

  Daniel Mohnke  (865), (866), (867), (868)

  1749 - 1751

 

  Hartwig Prange  (862)

  1751 - 1754

 

  Jochim Friedrich Prange  (862)

  1755

 

  Westphal  (862)

  1761

 

  Bielefeld  (868)

  1766 - 1770

 

  Allers  (862), (867)

  1771 - 1779

 

  Vollrath Dambeck  (862)

  1779 - 1785

 

  Bauer  (862), (867), (868)

  1796 - 1797

 

  Heinrich Röhl  (862), (868)

  1798 - 1800

 

  Johann Schliemann  (862)

  1800 - 1802

 

  Berg  (862), (868)

  1803 - 1808

 

  Johann Christian Schultze  (862), (869)

  1809

 

  Stilow  (862)

  1810 - 1813

 

  Hennings  (862)

  1813 - 1818

 

  Witwe Hennings  (862)

  1820 - 1829

 

  Johann Meseke  (862)

  1833 - 1836

 

  Christian Meseke  (862)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 90: Die Suckwitzer Mühle, 1758 (Ausschnitt aus (848))



Abb. 91: Die Suckwitzer Mühle, 1792
(Ausschnitt aus einem Situationsplan (851))



Abb. 92: Die Suckwitzer Mühle, 1820
(Ausschnitt aus einem Situationsplan (851))

 





Nr. 33.) "Teschower Mühle" in Neu Kätwin

Ihren Namen verdankte diese Wassermühle, die urkundlich zum ersten Male im Jahre 1572 genannt wurde, der Tatsache, dass das Dorf Kätwin, häufig nur als Meierei bezeichnet, zu dieser Zeit ein Teil des Rittergutes Teschow war (870). Die Mühle lag 400 m nördlich von Neu Kätwin an dem Wege nach Cammin. Angetrieben wurde sie von dem Wasser eines Baches, der aus einem westlich gelegenen Quellgebiet, dem "Mühlenteich" kommt und nach Osten zur Recknitz abfließt. Die Flurnamen "Mühlbach" und die "Mühlen Schneise" im Camminer Holz erinnern noch heute an die untergegangene Wassermühle. (871), (872).
Die Güter Teschow, Kossow, Kätwin und Cammin waren seit 1256 nach ihrer Belehnung durch den Herzog Heinrich von Werle fast ständig im Besitze der Familie Koß (873). 1551 erwarb den gesamten Besitz Claus Koß zu Cammin, nach dessen Tode der Besitz unter seinen 5 Söhnen aufgeteilt wurde, von denen Johann Koß das Gut Teschow mit Anteilen in Kätwin erhielt (874). Wegen verschiedener Streitfälle über diese Erbteilung kam es im Jahre 1572 zu einem Vergleich, bei dem aber nur noch von 4 Brüdern gesprochen wurde. Dabei wurden auch ihre Ansprüche an der " mullen, so ihnen den veer bruederen darinne ist gehorich gewesen und noch ist ", geklärt. Danach war auch die Tochter des inzwischen verstorbenen Gerd Koß verpflichtet, ihren " vertendeel ahn der mollen, gebow, stein ", zu entrichten (875), (876). Die Mühle wurde von ihnen also auch weiterhin gemeinschaftlich genutzt.
Die finanziellen Schwierigkeiten, in welche die Besitzer von Teschow während des 30-jährigen Krieges gerieten, zwangen 1622 Johann Koß, seinen Anteil mit dem Meierhof Kätwin an Christoph Lützow zu verpfänden. Im Jahre 1628 übernahm aber Johann Koß, der Ältere, erneut die Hälfte des Gutes Teschow, während der Rest bereits seit 1624 im Besitze seines Bruders Heinrich Koß des Älteren war (877). Aus Anlass einer Taxierung des Besitzes im Jahre 1627 wurde vermerkt: " Weil Johann Koßen järlich aus einer wassermühle zu seinem Theile 12 drömt zu heben hat, ist ieder Scheffel zu 14 Schilling gerechnet, thut zu gelde - 84 gulden " (878).
Trotz aller Sanierungsversuche musste das Gut Teschow mit Kätwin und der Mühle durch die Gebrüder Koß im Jahre 1630 auf 9 Jahre an Hans Lowtzow verpfändet werden. Die mit der Verwaltung des Besitzes beauftragten herzoglichen Kommissare ließen in den folgenden Jahren auch alle aus der Mühle kommenden Einnahmen sorgfältig verzeichnen. Die " Register des Guths Teschow, Johann Kossen des Eltern antheil " sind teilweise erhalten und geben darüber Aufschluss, dass diesem jährlich nur noch 8 drbt Roggen als Antheil aus der Mühle zustanden. Im Jahre 1630/31 erhielt er aber nur noch 8 Scheffel, da " die kaiserlichen Soldaten und Reiter über 15 Drömbt von der Scheunendehlen, so ungemeßen, hinwegk genommen " (879). Im Jahre 1632 waren seine Einnahmen dann wieder auf 14 drbt Roggen und 2 drbt "Maltzes oder gersten aus der Mühle" angestiegen (880).

Nachdem Adam Koß zu Cammin sich im Jahre 1622 von seinem Vetter Jochim in Teschow 500 Gulden geliehen hatte, konnte er diese Summe nicht wieder zurückgeben. Deshalb musste sein Sohn 1643 diesem " zween in Cammin belegene bawe hoffe ... wie auch mein gantzen antheil an der wassermüllen zu Teßkow, wie ich selber genossen, und gebrauchet, ingleichen mein gantzes antheil an Teßkow so wie ich selbes gleichergestalt bishero inne gehabt und genossen ", verpfänden (881). Dieser verkaufte aber bereits 1649 für 500 Gulden an den Magister Älbinum in Warnemünde " seinen antheil der wassermühle mit einem glinde (Wasserrad), welche vorm holtze beim dorffe Teschow belegen ist " (882).

Einen Eindruck von der Mühle vermittelte ein Taxationsprotokoll aus dem Jahre 1647: " Das Gebäude ist 5 Gebindt, unten mit brettern, vordere Giebel in Fachwerk gebauet, wobei das Mühlenbette, sowol das Wasserratt untüchtig, der stau so anbey lieget ist noch 10 fus hoch. Der Müller gibt das jahr 5 drömbt Korn, künftig aber 6 drömbt und das drittel von 2 drömbt ist alle mit für Welle angeschlagen, bei 12 drömbt pacht korn, macht im erbkaufe zu Capital 1440 Gulden, wovon dem Johann Koßen daß Achter Theil zustehet, faci 180 Gulden " (883).

Den früher nach Cammin gehörenden Anteil an der Teschower Mühle schenkte Herzog Gustav Adolph im Jahre 1667 dem Geh. Rath Georg von Mecklenburg für die von ihm geleisteten Dienste. Das Gut Teschow mit Kätwin und der Mühle erwarb im Jahre 1775 Victor Christian von Levetzow (884).
Auf Grund des bei allen Wassermühlen immer mehr zunehmenden Wassermangels entschloss sich die Gutsverwaltung 1824, zusätzlich auf dem Alt Kätwiner Felde eine Holländer Windmühle zu errichten, die jedoch in der Macht vom 7. - 8. Januar 1853 abbrannte (885).
Die Wassermühle war inzwischen durch eine Ölstampfe ergänzt worden und bestand 1834 aus folgenden Gebäuden:
" 1. Das Wohnhaus der Wassermühle, worin zugleich das Mahlwerk befindlich ist, gemauert und mit Strohdach, 19,0 x 8,75 m.
  2. Die Stampfmühle, Fachwerk mit Stroh gedeckt, 9,3 x 7,0 m.
  3. Die Scheune, Fachwerk mit Stroh gedeckt, 15,7 x 10,2 m
  4. Ein Stall, gemauert und mit Stroh gedeckt, 15,7 x 5,8 m. "

Während die Stampfmühle nördlich des Mühlbaches lag, befanden sich die übrigen Gebäude südlich des Bachlaufes. Die Mühle besaß also 2 Wasserräder, die bei einer Stauhöhe von 10 Fuß oder fast 3 m oberschlächtig betrieben wurden. Dafür spricht auch die heute noch erkennbare Lage der ehemaligen Mühle (886).

Einen Einblick in die Praktiken der damaligen Mühlenpächter verdanken wir dem Laager Wassermüller. Es beklagte sich dieser 1837 über seinen Kollegen in Neu Kätwin, weil dieser unberechtigt mit seinem Kornwagen in Gr. und Kl. Lantow herumfahre, um dort bei den Zwangs-Mahlgästen der Laager Mühle Korn aufzukaufen (887). Und 3 Jahre später, 1840, beschwerte sich der Laager Müller erneut, weil der neue Mühlenpächter Wiese zu Neu Kätwin sogar in dem Dorfe Striesdorf Grütze, Graupen und gemahlenes Malz gegen Korn eintauschen würde. Er forderte die Beamten der Güstrower Kammer auf, " dem Herrn Pensionario zu Strisdorff aufzugeben, daß er, sowie genannter Müller sich dort mit seinem Fuhrwerk zu gedachtem Zwecke betreffen ließe, letzteres mit Arrest belege, das darauf vorhandene gemahlene und ungemahlene Korn unter Siegel setzt, auch seinen Dorfleuten jede Communication mit demselben untersage bei namhafter Strafe " (888).

Zum letzten Male wurde die Mühle im Staatskalender für Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1872 genannt. Das Mühlenhaus stand noch im Jahre 1876; es wurde aber wohl bald wegen seiner einsamen Lage an dem wenig befahrenen Wege nach Cammin aufgegeben (889).

Nur in der Sage lebte die Mühle noch weiter. Diese berichtet, dass in der "Teschower Mühle" einmal eine Hexe in Katzengestalt ihr Unwesen getrieben haben soll. Dadurch starben plötzlich die Mühlenknechte auf seltsame Weise: Ihre Knochen lagen am nächsten Morgen in der Mehlkiste. " Dor kümmt eens ‘n öllerigen Gesell, dee seggt: he wull dor woll mit farig warden. He hett sick de Lamp henstellt un up ‘n Hüker Broot, un ‘n Biel hett he praat. Dor kümmt ‘ne Katt, dee seggt: Schmalzbrot? - Nein, das ist kein Schmalzbrot, das ist mein Salzbrot. So kamen mihre Katten. Toletzt kümmt de Ollsch - dee will henlangen na de Lamp. Dor nimmt he dat Biel und haugt ehr de Poot af. Annern Dag is den Möller sien Fru krank. De Gesell nimmt de Kattenpoot und backt ehr dee an - dor is de Arm wedder heil wäst. He is wider gahn " (890).

Bekannte Namen der Müller :

  1656

 

  Jochim Hätke  (880)

  1656 - 1683

 

  Carsten Wendland  (880)

  1691 - 1696

 

  Jochim Waßmuth  (880)

  1704

 

  Jürgen Schwartz  (891)

  1710

 

  Adam Christoffer  (880)

  1766 - 1788

 

  Johann Joachim Meyer  (892)

  1788 - 1802

 

  Joachim Christoph Meyer  (892)

  1803 - 1819

 

  Franz Friedrich Meyer (892), (893)

  1819 - 1824

 

  Friedrich Johann Winkenwerder  (892)

  1824 - 1831

 

  Martin August Holz  (892)

  1834 - 1838

 

  Friedrich Wilhelm Glave  (892)

  1839 - 1843

 

  Philipp Wilhelm Heinrich Wiese  (892), (894)

  1847

 

  Johann Heinrich Adolf Düvel  (892)

  1851

 

  Hermann Friedrich Christian Niemann  (892)

  1854

 

  Heinrich Prießing  (894)

  1864

 

  Carl Friedrich Heinrich Wilhelm Simon  (894)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 93: Die „Teschower Mühle", 1763
(Ausschnitt aus (872))



Abb. 94: Situationsplan der „Teschower Mühle", 1834
1 = Wohnhaus mit Mahlwerk; 2 = Stampfmühle; 3 = Scheune; 4 = Stall
(Umzeichnung nach (877))

 





Nr. 34.)  Wassermühle Vietgest

Es handelte sich hierbei um eine der kleinen ritterschaftlichen Kornmühlen, über die nur sehr wenige Nachrichten vorliegen. Erstmalig im Jahre 1508 hören wir von ihr im Zusammenhang mit einem Streit zwischen Lütke Boldewan und Claus Oldenburg gegen Otto von Passow, dem die Mühle verpfändet war, "von wegen der mole zu Vitigast, und geflosses uff die selbe molen geht" (895).
Die Mühle lag damals zusammen mit dem später verlegten Dorf „Lütcken Vietgast" am Einfluss des Entwässerungsgrabens aus dem "Flachen und Tiefen Ziest" in den "Hof-See". Der Platz liegt heute 750 m nördlich des Ortes an dem jetzt zum Teil verrohrten Abflussgraben (896).

Die Steuerlisten des Jahres 1627 vermerkten, dass der Müller große Schulden hätte, „da vor einem Jahr abgebranndt". Die Mühle gehörte bereits wieder der Familie von Oldenburg, die 1632 eine Pacht von 6 drbt Korn von der Mühle erhielt (897).

Als Günther von Passow auf Zehna im Jahre 1645 sein Pfandgut Vietgest völlig zurückgab, da vermerkte er: „ Auß der lütken Vietgaster Mühle, welche den Passowen zukompt, hat dies gut jehrlich bei guten Zeiten zu heben gehabt 5 scheffel Rogken und 7 scheffel habern, weilen aber annitzo selbige Mühle totaliter ruiniret und gantz unfertig und die Mühlen Geste dazu verstorben, ..." (898).
Die Mühle hatte also durch den Krieg stark gelitten. Obgleich auch viele Bauernstellen verlassen waren, wurde sie jedoch 1667 wieder neu aufgebaut. Darüber berichtete der Besitzer des Gutes Kl. Vietgest, Otto von Prigmitz: „ Jochim Köpcke, Müller, ist zwahr auf der Mühlen und ist die Mühle erstlich vor 6 Wochen in Bau verfertiget worden, dieser aber hat sie nicht gebauet, sondern habe sie durch andere meistens bauen lassen müssen, und habe ihn nur auf interims weise, bis ich einen anderen bekomme, ... " (899).
Aber auch mit dem nächsten Pächter hatte der Gutsherr kein Glück, denn 1671 vermerkte er: „ Christian Brunschweiger, mein gewesener Müller, weil er aber das handtwergk nicht verstanden, und anjetzo ein bauer geworden, ..." (900).
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit der Mühle nahmen jedoch kein Ende, so dass der Gutsherr 1690 bei der Ablieferung der Steuern meldete: „ Es ist zwar ein Müller alhie, der auf die Mühle aufsicht hat, hat keine Mühlengäste, kan nur des Herbstes und Frühlings ein wenig für mich und meine Leute mahlen und muss sich eines geringen Ackerbaus ernehren, so ich ihm zu seinem lebensunterhalt überlassen, kann also nicht anders als ein unterthan gelten, weil er das handwerk nicht genießen kann " (901).
Es war deshalb von 1693 bis 1701 nur noch ein Hofknecht auf der Mühle, von dem es 1697 hieß, dass er „blutarm sei und keinen Verdienst hat" und 1705 musste die gesamte Mühle durch den Gutsherrn erneuert werden (902).

1789 hatte die Wassermühle eine Größe von 17,5 x 8,7 m und war mit Stroh gedeckt; dazu gehörte noch eine Scheune von 8,7 x 7,0 m Größe. Diese beiden Gebäude waren im Jahre 1832 bereits in einem Protokoll gestrichen worden mit dem Vermerk: "eingegangen" (903). Vielleicht wurde die Mühle im Zusammenhang mit der Verlegung des Dorfes im Jahre 1832 an die inzwischen gebaute Landstraße  und die damit verbundene Absenkung des Wasserspiegels der Vietgester Seen und der Seen von Schlieffenberg, Roggow, Frierichshagen und Raden abgerissen (904). Als Ersatz diente eine Bockwindmühle, die im Jahre 1750 auf dem "Windmühlenberg", 650 m südöstlich des Hofes, erbaut worden war, aber in der Nacht vom 31.07. - 01.08.1833 abbrannte (905).

An die untergegangene Wassermühle erinnern heute nur noch die Flurnamen "Mühlenteich" und "Bei der alten Mühle" (906).

  1667

 

  Jochim Köpcke  (899)

  1668 - 1671

 

  Christian Brunschweig  (899)

  1673 - 1677

 

  Ludwig Köster  (899)

  1682

 

  Hans Steger  (899)

  1692

 

  Hans Paul  (899)

  1694 - 1695

 

  Jochim Johann  (899)

  1704

 

  Baltzer Braker  (907)

  1747

 

  Philipp Vick  (908)

  1751

 

  Johann Horneffer  (909)

  1753

 

  Christian Ulrich  (908)

  1754

 

  Franz Otto  (908)

  1755

 

  Christoph Bellien  (910)

  1757

 

  Ernst Fromm  (908)

  1759 - 1762

 

  N. Westphal  (908)

  1767

 

  Fr. Fuhrmann  (908)

  1768 - 1770

 

  Jonas Prange  (908)

  1773 - 1779

 

  Schiema  (908)

  1780 - 1784

 

  Bremse  (908)

  1785 - 1788

 

  Nickel  (908)

  1789 - 1794

 

  Friedrich Wilhelm Holm  (908)

  1796 - 1799

 

  Johann Christian Hermann Mau  (908)

  1802 - 1803

 

  Gustav Fromm  (908)

  1804

 

  Friedrich Heinrich Fromm  (908)

  1806

 

  Christoph Behrens  (908)

  1807 - 1808

 

  Gottfried Julius Stilow  (908)

  1809 - 1811

 

  Johann Joachim Müller  (908)

  1813 - 1816

 

  Johann Christian Dambeck  (908)

  1818

 

  Dreves  (911)

  1820

 

  Carl Pingel  (908)

  1822

 

  Christoph Karsten  (908)

  1822 - 1824

 

  Lüth  (908)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 95: Situationsplan der Vietgester Mühle, 1832
a = Wassermühle; b = Scheune (aus (898))

 





Nr. 35.)  Wassermühle von Wardow

Im Jahre 1667 beschwerten sich der Pächter der Wassermühle in Laage sowie der dortige Stadtvogt über die Absicht des Besitzers von Wardow, den Landrat von Leisten, dort nicht nur 3 Fischteiche anzulegen, sondern auch eine Wassermühle zu errichten. Der Laager Müller befürchtete, dass seiner Mühle durch die Aufstauung des "Pludder-Baches", der aus dem "Laager-Moor" kommt und südlich von Laage in die Recknitz fließt, Schwierigkeiten entstehen könnten (912).
Nach einer Überprüfung dieser Eingabe an Ort und Stelle kamen die Beamten der Güstrower Kammer zu der Überzeugung, dass, " wan diese Teiche und die Mühle, so er alda zubauen willens, fertig, die Lager Mühle fast ein drittentheil mehr wasser des sommers und des herbstes kriegen werde, also sie bisher gehabt, weil er das frühjahr, da sonsten das wasser häufig wild weg läuft, und der Müller zu Laage es selbst nicht aufhalten kan, mit dem Winter wasser seine Teiche anfüllen, und dadurch dem Laager Müller die Beschwerde von dem (durch das) freywasser entstehenden vielen Vorwassers, deswegen er zum öfteren biß es unterwerts abläufft, still halten muß, benommen werden. Und was seine künfftig zuerbauwende Mühle mahlte, er ihm alles wasser zumahlen werde " (913).
In dem gleichen Zusammenhang berichtete von Leisten dem Herzog: " daß vor diesem alhier an dem ohrte schon eine Mühle gelegen, bezeigen die von Ew. herzogl. Durchl. H. Commissariis selbst gesehenen Wahrzeichen der beym aufgraben der Mühlen Bach in tiefer Erde gefundenen Pfähle und Mühlen Welle " (914).
Da sich keiner der alten Leute in Wardow oder in Laage an diese frühere Mühle erinnern konnten, muss sie schon im 15. oder 16. Jahrhundert dort gestanden haben. Man vermutete damals bereits, dass diese Mühle nach längerer Benutzung gewaltsam zerstört worden sei, weil " noch itzo an der welle, so in der erden gelegen, zuersehen, dass dieselbe nicht von sich selbst verfallen, sondern mit der bart (Breitaxt) verhauen und abgeworffen " (915).
Die neu errichtete Mühle stand noch im Jahre 1786, wurde aber bereits 1795 nicht mehr erwähnt. Man hatte sie vermutlich in der Zwischenzeit zugunsten der etwa 1854 neu errichteten Windmühle aufgegeben (916). Nach den Angaben der Kontributionslisten und der Kirchenbücher wurden Wassermüller nachgewiesen von 1668-1797 (917).

Die Direktorial-Vermessungskarte aus dem Jahre 1764 verzeichnet noch den Standort der Wassermühle, die als Gutsmühle nur eine örtliche Bedeutung hatte. Noch heute führt die Straße zwischen Gr. und Kl. Wardow über diese Stelle; an die Mühle selbst aber erinnert nur noch der Flurname "Möhlendiek" (918).

Bekannte Namen der Müller :

  1668 - 1669

 

  Hans Röpke  (917)

  1670 - 1671

 

  Ludwig Levin Köster   (917)

  1673 - 1683

 

  Jochim Becker  (917)

  1690 - 1693

 

  Jacob Töpper  (917)

  1694 - 1697

 

  Michel Bahl  (917)

  1701 - 1715

 

  Hans Kossow  (917)

  1740 - 1745

 

  Christoph Töve  (919)

  1748 - 1750

 

  Hühn  (919)

  1751 - 1753

 

  Michelsen  (919)

  1758

 

  Christoph Hahn  (919)

  1787 - 1790

 

  Ernst Hinrich Arfert  (919)

  1797

 

  Friedrich Christoph Schack  (919)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 96: Die Wardower Mühle, 1764
(Ausschnitt aus der DVkt von Gr. Wardow (914))  



Abb. 97: Die Wardower Mühle, 1764
(Ausschnitt aus der DVkt von Kl. Wardow (914))



Abb. 98: Die Wardow
(Ausschnitt aus einem Situationsplan der Mühle, 1786 nach (913))

 





Nr. 36.)  Mühle in Wattmannshagen

Zum ersten Mal wurde von einer Pachtmühle in Wattmannshagen in den Kontributionslisten des Jahres 1622 berichtet (920). Dann musste die Wallenstein’sche Kanzlei in Güstrow im Jahre 1628 den Gutsbesitzer Hasse Oldenburg von Wattmannshagen auffordern, endlich seinem Müller den geforderten Eid abzunehmen, dass alles gemahlene Getreide vorschriftsmäßig versteuert wurde (921).
In den Jahren 1655 und 1657 nannten die Kontributionslisten erneut einen Müller. Es ist allerdings nicht gesichert, dass wirklich hier eine Wassermühle betrieben wurde (922).
Bei der Belehnung des Adam Otto von Vieregge mit dem Pfandgut Wattmannshagen im Jahre 1687 wurde allerdings nur noch von einer Windmühle gesprochen (923). Vielleicht war die erwähnte Wassermühle bereits wieder untergegangen. Nach den Kontributionslisten und den Kirchenbüchern lassen sich für Wattmannshagen verschiedene Müller zwischen 1650 und 1790 nachweisen.

Auf die Wassermühle könnte noch der Flurname „Mühlen Bruch" hinweisen. Nach der Direktorial-Vermessungskarte von 1759, auf der noch der Rest des Mühlenteiches zu erkennen ist, hat die Mühle wahrscheinlich an der Einmündung des "Aalbaches" in das Mühlen-Bruch am Westrande des Ortes gelegen (924).

Bekannte Namen der Müller :

  1655 - 1657

 

  Hinrich Grundgräper  (925)

  1670

 

  Heinrich Sabell  (925)

  1740

 

  Völker  (926)

  1745 - 1760

 

  Jochim Heinrich Westphal  (926), (927)

  1770

 

  Georg Christian Schröder  (926)

  1773 - 1775

 

  Bützow  (926)

  1776 - 1785

 

  David Röhl  (926)

  1789 - 1790

 

  Michael Christian Jalen  (926)

 

    Quellennachweis :

   LHA = Landeshauptarchiv Schwerin,
   LKA = Evangelisches Landes-Kirchenarchiv Schwerin




Abb. 99: Vermutetet Lage der ehem. Wassermühle von Wattmannshagen, 1759 (Ausschnitt aus der DVkt (922))

 

 





Teil V. - Anlagen



Anlage 1  -  Verzeichnis der Wassermühlen und ihre Erwähnung

(Übersicht)

A. Kornmühlen

   1237 - 1402  Oldenstorf
   1263 - 1828  Garder Mühle 
   1287 - 1845  Depzower Mühle
   1287 - 1923  Güstrow - Mühlentor Mühle
   1292 - 1953  Güstrow - Gleviner Mühle
   1296 - 1550 (?)  Serrahn
   1296 - 1829  Ahrenshagen
   1303 - 1836  Suckwitz
   1307 - 1741  Sabel
   1308 - 1843  Kl. Sprenz
   1314 - 1945  Lüssow
   1317 - 1880  Krakow
   1329 - 1670  Mühlengeez I
   1317 – 1880  Krakow
   1334 - 1819 (?)  Diekhof
   1339 - 1947  Kölln
   1352 - 1916  Bellin
   1354 - 1606  Güstrow - Mauermühle
   1362 - 1863  Laage
   1375 - 1836  Hägerfelde
   1388 - 1930  Mühl Rosin
   14. / 15. Jh. (?)  Altenhagen
   etwa 1500 (?)  Breesen
   1441 - 1853  Teschower Mühle
   etwa 1500 - 1786  Wardow
   1508 - 1832  Vietgest
   etwa 1550 - 1651  Drüsewitzer Mühle
   1558 - 1972  Kuchelmiß
   1570 - 1629  Güstrow - Neue Mühle
   1580  Lübsee
   1591 - 1960  Reinshagen
   1595 - 1972  Korleput
   1622 - ?  Wattmannshagen
   1600 - 1870  Kobrow
   1611 - 1841  Gottiner Mühle
   1613 - 1949  Dobbin
   1624  Mamerow
   1620 - 1828  Raden
   1628 - 1728  Bossow
   1628 - 1854  Kieth
   - 1637  Rampeschendorf
   1669 - 1938  Neu - Mühle
   1703 - 1737  Mühlengeez II
   1722 - 1857  Güstrow - Neue Walkmühle
   1854 - 1962  Linstow
   1878 – 1929  Laage - „Henningsmüle"
     



B. Walkmühlen

   1433 - 1579  Mühl Rosin
   etwa 1550  Drüsewitzer Mühle
    - 1570  Güstrow - Alte Paradiesmühle
   1572 - 1714  Dobbin
   1573 - 1629  Güstrow - Neue Mühle
   1581 - 1687  Kölln
   1629 - 1701  Güstrow - Neue Paradiesmühle
   1705 - 1857  Güstrow - Neue Walkmühle
     



C. Ölmühlen

   nach 1620  Dobbin
   1687 - 1829  Kölln
   1706 - 1815  Reinshagen
   1721 - 1857  Güstrow - Neue Walkmühle
   1748 - 1815  Korleput
   1751  Depzower Mühle
   1751 - 1850  Neu - Mühle
   1756 - 1855  Mühl Rosin
   1762 - 1854  Kieth
   1781 - 1849  Bellin
   etwa 1800 - 1829  Ahrenshagen
   1808 - 1828  Garder Mühle
   1820 - 1842  Güstrow - Gleviner Mühle
   1822  Laage
   1826 - 1845  Güstrow - Mühlentor Mühle
   1833 - 1841  Gottiner Mühle
   1834  Teschower Mühle
   1850 - 1873  Kuchelmiß
   1856  Linstow
     



D. Sägemühlen

   1718 – 1720  Güstrow - Neue Walkmühle
   1740 - 1930  Mühl Rosin
   1748 – 1815  Korleput
   1761 – 1766  Kieth
   1776 – 1854  Güstrow - Mühlentor
   1781 – 1916 (?)  Bellin
     



E. Lohmühlen

   1582 – 1643  Güstrow - Mühlentor I
   1676 – 1880  Güstrow - Mühlentor II
   1743 – 1857  Güstrow - Neue Walkmühle
     



F. Papiermühlen

   1643 – 1693  Güstrow - Mühlentor
   1692 – 1878  Laage
   1751 – 1852  Bellin
     



 

G. Poliermühlen

   1532 – 1560  Güstrow
     

 





Anlage 2  -  Tabelle der Müller und Mühlenpächter der Wassermühlen

Ahrends

Hermann Bertram

Garden

1745 - 1760

Ahrends

Johann Friedrich

Garden

1760 - 1763

Ahrens

Jacob

Hägerfelde

1703 - 1704

Ahrens

Christian Friedrich

Lüssow

1740 - 1746

Albrecht

Claus

Güstrow - Neue Mühle

1597 - 1614

Allerding

Friedrich

Güstrow - Lohmühle

1876 - 1880

Allers

 

Suckwitz

1766 - 1770

Anders

Christian

Kobrow

1748

Appelmann

Carl

Korleput

1806 - 1810

Arendt

Mathias

Hägerfelde

1707 - 1709

Arendt

Adam

Güstrow - Mauer Mühle

1592 - 1595

Arens

Hans

Kuchelmiß

1627

Arfert

Ernst Hinrich

Wardow

1787 - 1790

Ave

 

Raden

1823

 

 

 

 

Babst

Otto Johann

Kuchelmiß

1757 - 1759

Baebikow

Joachim

Güstrow - Gleviner Mühle

1556

Bahl

Jochim Christian

Kuchelmiß

1654

Bahl

Michel

Wardow

1694 - 1697

Bahl

Gustav Friedrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1779 - 1787

Bahl

Johann Christian

Güstrow - Mühlentor Mühle

1783 - 1809

Bahl

Hans

Neumühle

1799 - 1801

Bahl

Joh. Christoph Friedrich

Neumühle

1801 - 1802

Bahl

Joh. Christian Friedrich

Neumühle

1802 - 1829

Bahl

Johann Christian

Kl. Sprenz

1804 - 1817

Bahl

Friedrich

Gü - Mühlentor Mühle

1809 - 1821

Bahl

Johann Friedrich

Kl. Sprenz

1817 - 1829

Bahl

Gust. Joh. Friedrich

Gü - Gleviner Mühle

1842 - 1843

Baptzien

Michael

Mühl Rosin

1744 - 1747

Baptzien

Michael

Bellin

1740 - 1744

Barner

Jürgen

Kölln

1671 - 1674

Barse

Ertmann

Güstrow - Papier Mühle

1644 - 1647

Barteld

Jürgen Friedrich

Krakow

1796 - 1803

Barteld, Witwe

Catharina Sophia

Krakow

1804 - 1807

Bartels

Georg Johann Karl

Güstrow - Gleviner Mühle

1833 - 1842

Bartels

Christian

Hägerfelde

1745

Barth

Chr. Friedr. Wilhelm

Ahrenshagen

1812 - 1820

Bauer

 

Suckwitz

1779 - 1785

Becker

Christoph

Laage

1730 - 1743

Becker

Jacob

Laage

1743 - 1744

Becker

Claus

Mühl Rosin

1665 - 1686

Becker

Rudolph Friedrich

Mühl Rosin

1795 - 1849

Becker

Christ. Heinr. Rudolph

Mühl Rosin

1849 - 1855

Becker

Jochim

Wardow

1673 - 1683

Becler

Christian

Korleput

1795 - 1806

Behrend

Johann Friedrich

Lüssow

1837

Behrends

Joh. Carl Theodor

Diekhof

1857 - 1863

Behrens

Joachim Heinrich

Linstow

1855 - 1860

Behrens

Johann

Bellin

1696

Behrens

Theodor

Güstrow - Gleviner Mühle

1869 - 1875

Behrens

Johann Carl Theodor

Mühl Rosin

1881 - 1886

Behrens

Friedrich

Neu - Mühle

1857 - 1859

Behrens

Carl Friedrich Wilhelm

Mühl Rosin

1886 - 1891

Behrens

Christoph

Vietgest

1806

Behrens

Philipp

Güstrow - Mühlentor Mühle

1773 - 1778

Bellien

Christoph

Kölln

1737

Bellin

Christoph

Bellin

1744 - 1749

Bellin

Christoph

Ahrenshagen

1751 - 1753

Bellin

Christoph

Vietgest

1755

Bellin

Christoph

Bellin

1756 - 1760

Benecke

Jochim

Gottin

1663 - 1669

Berg

 

Suckwitz

1800 - 1802

Biebelow

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1651 - 1654

Bielefeld

 

Suckwitz

1761

Bielefeld

 

Hägerfelde

1772

Bilow

Peter

Güstrow - Gleviner Mühle

1596 - 1605

Bilow

Peter

Mühl Rosin

1606 - 1615

Bilow

Peter

Güstrow - Mühlentor Mühle

1615 - 1625

Birse

Hans

Laage

1638

Blank

Johann

Güstrow - Neue Walkmühle

1720

Blauert

Christian Friedrich

Laage - Papiermühle

1742 - 1752

Blauert

Jochim Ernst

Bellin - Papiermühle

1770 - 1798

Blauert

Carl Ernst

Bellin - Papiermühle

1798 - 1799

Bleich

Jacob

Dobbin

1773 - 1774

Blühm

Ernst

Dobbin

1770 - 1771

Bobzien

Jacob

Neumühle

1773 - 1797

Bocker

Anna Margarete Groth

Güstrow - Mühlentor Mühle

1764

Bohl

Michel

Korleput

1692

Bohl

Michel

Kobrow

1701 - 1703

Bohle

Adam

Güstrow - Gleviner Mühle

1639 - 1641

Böhm

Heinrich

Kobrow

1848

Bohnsack

Johann

Hägerfelde

1713 - 1715

Böke

Friedrich

Lüssow

1715

Boldt

Johann Joachim

Depzow

1826 - 1829

Bole

Jochim

Ahrenshagen

1666 - 1673

Bole

Valentin

Ahrenshagen

1683

Boller

Wilhelm

Reinshagen

1815 - 1816

Bollin

Ernst

Hägerfelde

1673

Borgward

Friedrich Christoph

Depzow

1810 - 1812

Borgward

Ludwig Joh. Friedrich

Bellin

1856

Borgward

Heinrich

Depzow

1815

Bormann

 

Bellin

1775 - 1779

Börst

 

Kieth

1736

Boruth

Matthieß

Gottin

1671

Bosche

Franz

Kieth

1704

Böst

Levin Jochim

Korleput

1753 - 1757

Böst

Carl Heinrich

Mühl Rosin

1747 - 1764

Böters

Johann August Friedrich

Bellin - Papiermühle

1834 - 1841

Böters

Wilhelm

Bellin - Papiermühle

1843 - 1851

Braker

Baltzer

Vietgest

1704

Bremer

David

Korleput

1748 - 1752

Bremer

Jürgen

Reinshagen

1664 - 1670

Bremse

 

Vietgest

1780 - 1784

Brömse

Jocgim Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1793 - 1802

Bröms

Witwe d. J. Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1802 - 1805

Broterhans

Heinrich

Güstrow - Neue Walkmühle

vor 1592

Brunschweig

Christian

Hägerfelde

1666

Brunschweig

Christian

Vietgest

1668 - 1671

Brunswich

Christian

Bellin

1655 - 1657

Brusch

Johann

Kobrow

1812 - 1814

Brusch

Jochim Heinrich August

Kobrow

1817 - 1818

Brusch

Friedrich

Korleput

1812 - 1814

Buchin

Helm. Johann Ludwig

Kuchelmiß

1873

Bunß

Hans

Güstrow - Mühlentor Mühle

1731 - 1744

Busch

Michel

Bellin

1643 - 1655

Buther

Adam

Bellin

1630 - 1633

Bützow

 

Wattmannshagen

1773 - 1775

 

 

 

 

Cantzlin

Johann Friedrich

Korleput

1757 - 1768

Cantzlin

Sophia Maria Wegner (Witwe)

Korleput

1769

Carow

Friedrich

Kieth

1821 - 1823

Christen

Hans

Lüssow

1677

Christen

Hans

Neumühle

1677

Christoffer

Thies

Diekhof

1655 - 1656

Christoffer

Mathias

Korleput

1664

Christoffer

Joachim

Korleput

1680

Christoffer

Joachim

Korleput

1694

Christoffer

Jürgen

Gottin

1673

Christoffer

Jochim

Korleput

1663

Christoffer

Adam

Neu Kätwin

1710

Clauß

Detloff

Hägerfelde

1694 - 1697

Cordua

Johann Paschen sen.

Güstrow - Neue Walkmühle

1768 - 1769

Cordua

Cordt Joachim

Güstrow - Neue Walkmühle

1769 - 1779

Cordua

Erben d. Cordt J.

Güstrow - Neue Walkmühle

1779 - 1831

Cordua

Adolph Friedrich (928)

Güstrow - Neue Walkmühle

1783 - 1797

Cordua

Johann Paschen jun.

Güstrow - Neue Walkmühle

1797 - 1831

Cordua

Erben d. J. Paschen

Güstrow - Neue Walkmühle

1831 - 1845

Coßen (Kohsen)

Hermann

Neu - Mühle

1859 - 1861

Coßen (Kohsen)

Joh. Friedrich Ludwig

Neu - Mühle

1859

Cötting

Gustav

Lübsee

1785

Cowalschky (Cowalsky)

Johann Wilhelm

Bellin - Papiermühle

1751

Cowalschky (Cowalsky)

Conrad Paul Andreas

Bellin - Papiermühle

1754 - 1761

Cramer

Frantz

Neu - Mühle

vor 1731

Creutzfelbt

Friedrich

Neumühle

1888 - 1907

Current

Johann

Dobbin

1802 - 1807

 

 

 

 

Dahlheim

 

Raden

1759

Dähn

Johann Christoph

Korleput

1778 - 1783

Dambeck

 

Depzow

1821

Dambeck

Vollrath

Suckwitz

1771 - 1779

Dambeck

Johann Christian

Vietgest

1813 - 1816

Dammann

Martin

Kuchelmiß

1663 - 1664

Dehn

Ludwig Heinrich

Klein Sprenz

1797 - 1804

Dehn

Ludwig Heinrich

Laage

1796 - 1839

Dehn

Friedr. Carl Adolph

Laage

1841 - 1863

Dehn

Joh. Friedr. Gotthard

Güstrow - Gleviner Mühle

1848 - 1857

Demmin

Joh. Georg Franz

Krakow

1860 - 1876

Demmin

Joh. Georg Franz

Kuchelmiß

1860 - 1873

Derckhof

Chim

Diekhof

1669

Dertz

Levin

Hägerfelde

1795

Dessin

Jochim

Bellin

1657

Dettmann

Friedr. Heinr. Joachim

Güstrow - Gleviner Mühle

1830 - 1833

Diederich

Jürgen Ernst

Bellin

1705 - 1710

Dogge

Johann

Kölln

1702 - 1704

Doll

Aug. Friedr. Heinrich

Bellin

1862 - 1866

Doppe

Otto

Güstrow - Mühlentor Mühle

1860 - 1865

Döppe

Otto

Güstrow - Gleviner Mühle

1857 - 1860

Dreves

Johann Friedrich

Reinshagen

1834 - 1837

Dreves

 

Vietgest

1818

Dummann

 

Güstrow - Lohmühle

1779

Düvel

Joh. Heinrich Adolf

Neu Kätwin

1847

 

 

 

 

Eggert

Friedrich

Depzow

1823

Eggert

Friedrich

Diekhof

1803 - 1814

Ehlers

Georg

Hägerfelde

1798 - 1803

Eichholz

Christoff

Mühlengeez

1704 - 1710

Eichholz

Joh. Carl Theod. Gustav W.

Dobbin

1871

Eickhorst

Christoph

Klein Sprenz

1768 - 1773

Engel

 

Krakow

1729 - 1735

Epcke

Joch. Jacob Otto Chris.

Korleput

1787 - 1792

Erdmann

Gottfried

Kuchelmiß

1882

Erdmann

Luise (Witwe)

Kuchelmiß

1887

Esch

Johann Friedrich

Kobrow

1797 - 1798

Escherich

Max

Güstrow - Gleviner Mühle

1906 - 1912

Eustorff

Jochim

Kuchelmiß

 

Evert

Hans

Neumühle

1686 - 1707

Evert

Hans

Güstrow - Lohmühle

1687

Evert

Hans

Lüssow

1705 - 1709

Evert

(Witwe) geb. Vick

Neumühle

nach 1707

 

 

 

 

Fennerich

 

Kobrow

1749 - 1750

Findt

Johann

Bellin

1770 - 1774

Flinck

 

Dobbin

1764

Frank

Karl Otto Heinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1876 - 1887

Fredenhagen

Paul

Korleput

1862 - 1873

Fredenhagen

Johanna, geb. Voß

Korleput

1873 - 1887

Freytag

Joach. Christian

Bellin

1781 - 1792

Fromm

Ernst

Vietgest

1757

Fromm

Gustav

Vietgest

1802 - 1803

Fromm

Friedrich Heinrich

Vietgest

1804

Fründt

Jochim

Suckwitz

1730

Fuhrmann

Fr.

Vietgest

1767

Fürst

Wilhelm

Neumühle

1757 - 1761

 

 

 

 

Gans

 

Bellin

1655

Gans

Chim (Joachim)

Güstrow - Neue Mühle

1573 - 1591

Gans

Joachim

Mühl Rosin

1553 - 1601

Garder

Christian Nicolaus

Dobbin

1769

Gascher

August

Bellin

1848

Gäthke

Johann

Klein Sprenz

1773 - 1777

Gerdes

Simon

Güstrow - Mauer Mühle

1608 - 1611

Gerlof

(Witwe Brömse)

Güstrow - Gleviner Mühle

1802 - 1805

Gestener

Michael

Reinshagen

1599

Glave

Friedrich Wilhelm

Neu Kätwin

1834 - 1838

Gloede

 

Güstrow - Lohmühle

1857 - 1862

Göhl

Detloff

Hägerfelde

1710

Göllnitz

Friedr. Chrisian Heinr.

Dobbin

1890 - 1896

Göllnitz

Ludw. Heinrich Christian

Dobbin

1896 - 1906

Gralow

Hans

Güstrow - Gleviner Mühle

1563 - 1564

Gramm

 

Kieth

1755 - 1759

Grell

Johann Ludwig

Güstrow - Mühlentor Mühle

1848 - 1857

Grewol

Hans

Güstrow - Mühlentor Mühle

1553 - 1556

Groth

Johann

Kuchelmiß

1701 - 1704

Groth

Johann

Güstrow - Gleviner Mühle

1705 - 1716

Groth

Johann

Güstrow - Mühlentor Mühle

1715 - 1731

Groth

David

Güstrow - Gleviner Mühle

1722 - 1723

Groth

Jürgen Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1723 - 1731

Groth, sen.

Johann

Güstrow - Neue Walkmühle

1727 - 1743

Groth, jun.

Johann

Güstrow - Neue Walkmühle

1743 - 1755

Groth

Jürgen Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1743

Groth

(Witwe d. J. Friedrich)

Güstrow - Gleviner Mühle

1743 - 1749

Grothe

David

Laage

1716 - 1730

Grothkopp

 

Kölln

1927 - 1930

Grün

 

Kuchelmiß

1724

Grundgräper

Heinrich

Wattmannshagen

1655 - 1657

Grunwald

 

Kieth

1754 - 1755

Gruwell

Hans

Güstrow - Gleviner Mühle

1518 - 1533

Guhl

Johann Friedrich

Depzow

1787 - 1791

Gundlach

Johann Christoph

Korleput

1783 - 1787

Gundlach

Aug. Heinr. Gustav

Dobbin

1885 - 1886

Güsloff

Hans

Dobbin

1664 - 1675

Güsloff

Hans

Kuchelmiß

1680 - 1683

Güsloff

Martin

Kuchelmiß

1690 - 1691

 

 

 

 

Haase

 

Krakow

1746 - 1765

Haase

 

Kuchelmiß

1764

Haase

Johann

Krakow

1766 - 1785

Haase

Ludwig

Kuchelmiß

1781

Haase

Samuel

Krakow

1786 - 1787

Haase

Johann

Kieth

1817 - 1819

Haase

Christoph

Kieth

1819 - 1820

Häbernick

(Witwe) Köhn

Neumühle

1765 - 1773

Hagemeister

Jacob Karl

Güstrow - Gleviner Mühle

1761 - 1766

Hagemeister

Georg Andreas

Bellin

1766 - 1770

Hagemeister

(Witwe) geb. Hanna Wiise

Güstrow - Gleviner Mühle

1766 - 1773

Hagemeister

Johann Ernst Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1773 - 1779

Hagemeister

Karl Adolph

Güstrow - Gleviner Mühle

1784 - 1787

Hagen

Johann Friedrich

Dobbin

1821 - 1823

Hagen

Adolph Friedrich

Krakow

1859

Hahn

Christoph

Wardow

1758

Haker

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1606

Haker

Michel

Güstrow - Gleviner Mühle

1638

Hallier

Jochim Christoph

Kl. Sprenz

1791 - 1794

Hallier

 

Klein Sprenz

1843

Hallier

Johann

Neumühle

1843 - 1844

Hallier

(Witwe) Henriette

Neumühle

1844 - 1857

Harms

 

Güstrow - Mühlentor Mühle

1568

Hasse

Hans sen.

Garden

1609

Hasse

Hans jun.

Garden

1610 - 1631

Hasse

Detloff

Garden

1632 - 1677

Hasse

Johann

Garden

1680 - 1713

Hasse

Jochim Detloff

Garden

1715 - 1738

Hasse

(Witwe d. Johann) 

Garden

1713 - 1715

Hasemann

Hans

Depzow

1682

Hätke

Jochim

Neu Kätwin

1656

Hävel

Christoph

Bellin

1690 - 1691

Hävell

Jochim

Bossow

1708 - 1710

Hävell

Andreas Jürgen

Korleput

1742 - 1748

Hecht

Johann Christian

Garden

1763 - 1766

Held

Dietrich

Garden

1803 - 1809

Helms

Otto

Korleput

1816 - 1826

Helms

Ludwig Christian Heinrich

Diekhof

1855 - 1856

Helms

Otto

Korleput

1850 - 1855

Henning

 

Lüssow

1314

Hennings

Johann Heinrich

Laage - Papiermühle

1761 - 1792

Hennings

Johann Heinrich

Laage - Papiermühle

1797 - 1808

Hennings

Daniel Hartwig Christoph

Laage - Papiermühle

1797 - 1809

Hennings

 

Suckwitz

1810 - 1813

Hennings

(Witwe) 

Suckwitz

1813 - 1818

Hennings

Friedrich

Reinshagen

1818

Hennings

Johann

Reinshagen

1819 - 1820

Hennings

Johann Daniel Friedrich Heinrich

Laage - Papiermühle

1830 - 1847

Hennings

Johann Daniel Friedrich jun.

Laage - Papiermühle

1830 - 1847

Hennings

Heinrich

Bellin - Papiermühle

1834

Hennings

Ernst Christo. Heinrich

Laage - Papiermühle

1852 - 1867

Hennings

Daniel

Laage - Papiermühle

1875

Hesse

 

Kobrow

1806

Heuser

Dethlef

Laage - Papiermühle

1720 - 1732

Heyden

Heinrich

Kuchelmiß

1704 - 1715

Hidde

Martin

Güstrow - Mühlentor Mühle

1626 - 1629

Hinckevoth

Gerhard

Neumühle

1651 - 1654

Hinckvoht

Jochim

Mühl Rosin

1651 - 1655

Hingst

Carl Christian

Bellin

1792 - 1806

Hinrichs

Walter

Neumühle

1934 - 1936

Hinrichs

Ernst Erich

Neumühle

1936 - 1962

Hobe

Heinrich

Kuchelmiß

1637

Hobe

Martin Gottlieb

Güstrow - Mühlentor Mühle

1821 - 1827

Höcker

Claus

Laage

1680

Hoikendorf

Christoph

Mühl Rosin

1690 - 1695

Hoikendorf

Hinrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1657 - 1663

Hoikendorf

Hinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1663 - 1670

Holm

Heinrich

Depzow

1839

Holm

Friedrich Wilhelm

Vietgest

1789 - 1794

Holst

Joh. Hinrich Christian

Depzow

1798 - 1803

Holst

Eduard

Reinshagen

1868

Holtz

Joh. Christian Karl

Reinshagen

1868 - 1898

Holtz

Wilh. Anton Friedrich

Reinshagen

1900 - 1918

Holtz

Karl Bernh. Wilh. Fried.

Reinshagen

1937 - 1943

Holz

Martin August

Neu Kätwin

1824 - 1831

Hoppe

Jochim

Mühl Rosin

1663 - 1664

Hoppe

Christoff

Krakow

1688 - 1705

Hoppe

Jochim Christian

Bellin

1703 - 1704

Hoppe

Christoff

Mühl Rosin

1737

Hoppe

Hermann Joh. Carl

Krakow

1906

Horneffer

Johann

Vietgest

1751

Hufner

Michel

Reinshagen

1595

Huhn

Friedrich

Dobbin

1765 - 1766

Hühn

 

Wardow

1748 - 1750

Husfeld

 

Krakow

1741 - 1743

Husfeld

Johann Friedrich

Dobbin

1812 - 1819

 

 

 

 

Ilenfeld

Johann Friedrich

Dobbin

1812 - 1819

Isenberg

Christoph

Dobbin

1715

 

 

 

 

Jaase

Christoph

Kieth

1819 - 1820

Jacobs

 

Raden

1758

Jalen

Michael Christian

Wattmannshagen

1789 - 1790

Jantzen

Karl Johann Heinrich

Reinshagen

1856 - 1868

Jarchow

Andreas Peter

Kobrow

1788

Jennerjahn

Hermann Theodor Karl

Lüssow

1903

Jennings

Christoph

Kölln - Neue Mühle

1673

Jensen

 

Kieth

1764 - 1767

Jenßrn

 

Kölln

1763

Johann

Joachim

Vietgest

1694 - 1695

 

 

 

 

Kägebein

Joachim

Bellin

1823 - 1833

Kahl

Friedrich

Korleput

1806

Kalb

Christian

Gottin

1715 - 1754

Kalb

Daniel

Gottin

1756 - 1759

Kalb

Christian

Gottin

1760 - 1763

Kalb

Carl

Gottin

1770 - 1799

Kalb

Jochim Friedrich

Gottin

1799 - 1805

Kalb

Carl Christian

Guttin

1805 - 1806

Kalb

Daniel

Gottin

1806

Kalb

Johann Joachim

Gottin

1806 - 1818

Karsten

Christoph

Vietgest

1822

Karstens

 

Ahrenshagen

1761 - 1762

Katte

Andreas

Güstrow - Gleviner Mühle

1606 - 1627

Katzer

Johann

Kieth

1743

Kegeler

Christoff

Güstrow - Papier Mühle

1647 - 1678

Kegeler

Samuel

Güstrow - Papier Mühle

1679

Kegeler

Samuel

Laage - Papiermühle

1692 - 1704

Kellermann

Johann Heinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1827 - 1848

Kellermann

Johann Heinrich

Güstrow - Neue Walkmühle

1845 - 1848

Klentz

 

Depzow

1715

Klevesahl

Hermann

Neu - Mühle

1907 - 1910

Klingenberg

Jochim

Kobrow

1815 - 1817

Klingenberg

 

Kobrow

1825 - 1826

Knack

David

Klein Sprenz

1740 - 1757

Knuth

Christoph Johann

Kieth

1815 - 1817

Knuth

Christoph Erhard Joh.

Ahrenshagen

1822 - 1826

Koch

Casper

Laage

1653 - 1664

Koch

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1627 - 1638

Kockert

Friedrich

Kölln

1930 - 1952

Koehn

Michel Christian

Kobrow

1795 - 1796

Kohlmorgen

Johann David

Reinshagen

1710 - 1715

Köhn

Jürgen

Neumühle

1732 - 1757

Kolbow

 

Kölln

1830

Kolbow

 

Güstrow - Lohmühle

1835 - 1848

Kopke

Jochim

Kölln

1726

Köpke

Hans

Dobbin

1655 - 1656

Köpke

Jochim

Vietgest

1667

Köpke

Hans

Krakow

1721 - 1727

Köpke

Jacob

Bossow

1723

Köpke

Johann

Bossow

1727

Köpke

Jacob

Bossow

1728

Kordes

Jochim

Reinshagen

1623

Kordes

Jochim

Mühl Rosin

1639

Korth

Friedrich

Klein Sprenz

1777 - 1779

Kosel

 

Raden

1750

Kosen

Joh. Friedrich Ludwig

Neumühle

1859

Kosen

Hermann

Neumühle

1859 - 1861

Kossow

Hans

Wardow

1701 - 1715

Kossow

Christoffer

Klein Sprenz

1704

Köster

Ludwig

Vietgest

1673 - 1677

Köster

Ludwig Levin

Wardow

1670 - 1671

Kotelmann

Jürgen Christoph

Güstrow - Gleviner Mühle

1716 - 1722

Krack

Christo. Ernst Friedrich

Kölln

1788 - 1796

Kreuzfeld

Heinrich Christo. David

Neumühle

1861 - 1888

Kreuzfeld

Friedrich

Neumühle

1888 - 1907

Kroeger

 

Linstow

1784

Krüger

Valentin

Ahrenshagen

1663

Krüger

Christoph Jacob

Güstrow - Gleviner Mühle

1787 - 1791

Krüger

Friedrich Christian

Krakow

1850 - 1854

Kruse

Herrmann

Krakow

1890

Kuhlmann

Walt. Friedr. Karl Bernh.

Lüssow

1916 - 1970

Kunckel

 

Hägerfelde

1756 - 1759

Kunckel

August Christian

Mühl Rosin

1764 - 1782

Kunckel

 

Dobbin

1775 - 1776

Kunckel

Joch. Karl Volrath

Kuchelmiß

1788 - 1791

Kunckel

Johann Carl

Krakow

1791

Kunkel

Carl Friedrich

Kuchekmiß

1791 - 1796

Kunze

Willy u. Paul

Kölln

1921

 

 

 

 

Lader

Carl

Güstrow - Papiermühle

1679 - 1684

Lamp (Lamm)

Jürgen Hinrich

Laage - Papiermühle

1732 - 1742

Lange

Christian

Neumühle

1797 - 1799

Laßke

Jochim

Güstrow - Mühlentor Mühle

1592 - 1608

Laßler

Joachim

Mühl Rosin

1601

Lau

 

Kieth

1805

Lehmann

 

Laage - Papiermühle

1752 - 1753

Lehmann

Johann Andreas

Laage - Papiermühle

1753 - 1761

Lembke

Jacob

Güstrow - Mühlentor Mühle

1648

Lembke

Jacob sen.

Gottin

bis 1680

Lembke

Jacob jun.

Gottin

1680 - 1690

Lembke

Jacob

Gottin

1707 - 1715

Lemcke

Christian

Güstrow - Mühlentor Mühle

1744 - 1746

Lemke

Friedrich

Diekhof

1704

Lichtwarck

Gustaph

Lüssow

1814

Lichtwarth

Levin Dethl. Christoph

Kieth

1798 - 1804

Loremtz

Jacob

Kölln

1786

Lorenz

Detloff

Kuchelmiß

1799 - 1809

Lorenz

Johann

Kuchelmiß

1809 - 1838

Lorenz

Johann Friedrich

Kuchelmiß

1845

Lorenz

Friedrich

Kuchelmiß

1850 - 1860

Lübbers

Franz Friedrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1760 - 1764

Ludewig

 

Depzow

1839 - 1845

Lüth

 

Vietgest

1822 - 1824

Lüth

Paul August Heinrich

Mühl Rosin

1891 - 1915

Lüth

Hugo Joh. Gustav

Korleput

1893 - 1915

Lüth

Luise, geb. Mauck

Mühl Rosin

1915 - 1926

Lüth

Paul Friedrich

Korleput

1917 - 1918

Lüth

Herm. Karl Martin

Korleput

1918 - 1935

Lüth

Hugo

Korleput

1935 - 1955

Lutter

Jochim Heinrich

Dobbin

1705 - 1709

Lutter

Friedrich

Krakow

1709

Lutter

Friedrich

Kölln

1715

 

 

 

 

Maaß

Hans Christian

Mühl Rosin

1701

Magdeburg

Albert

Güstrow - Mühlentor Mühle

1887 - 1902

Magdeburg Gbr.

 

Güstrow - Gleviner Mühle

1912 - 1935

Magfeburg Gbr.

GmbH

Güstrow - Gleviner Mühle

1935 - 1953

Magfeburg Söhne

Albert

Güstrow - Mühlentor Mühle

1902 - 1953

Mahnke

Carl Friedr. Wilh.

Krakow

1880

Märker

Johann Christian

Güstrow - Neue Walkmühle

1720 - 1727

Martin

 

Dobbin

1841

Mau

Christian

Laage

1667

Mau

Christian

Laage

1680 - 1702

Mau

Joh. Christi. Herm.

Vietgest

1796 - 1799

Meier

 

Kieth

1767 - 1775

Meier

Gustav Philipp Wilhelm

Kölln

1836 - 1842

Mentzell

Hans

Reinshagen

1701 - 1709

Mentzell

Hans

Ahrenshagen

1713 - 1728

Meseke

Johann

Suckwitz

1820 - 1829

Meseke

Christian

Suckwitz

1833 - 1836

Metelmann

Wilh. Friedr. Joh.

Kölln

1870 - 1878

Mevius

Herb. Friedrich Otto

Kuchelmiß

1912 - 1954

Meyer

Jochim Christoph

Diekhof

1749 - 1769

Meyer

Johann Joachim

Neu Kätwin

1766 - 1788

Meyer

Jochim Hinrich

Klein Sprenz

1781

Meyer

Joachim Christoff

Neu Kätwin

1788 - 1802

Meyer

Franz Friedrich

Neu Kätwin

1803 - 1819

Meyer

Joachim

Kieth

1824 - 1826

Meyer

Gustav Friedr. Christ.

Kölln

1860 - 1865

Michael

Joachim Friedrich

Kölln

1705 - 1713

Michaelsen

Hartwig

Depzow

1741

Michelsen

 

Wardow

1751 - 1753

Michelsen

 

Kobrow

1754 - 1758

Milles

Karl Joh. Theodor

Lüssow

1906 - 1911

Mohnke

Daniel

Kuchelmiß

1726 - 1737

Mohnke

Johann

Dobbin

1737

Mohnke

Daniel

Mühl Rosin

1739 - 1744

Mohnke

Daniel

Suckwitz

1744 - 1748

Moißling

Dethloff

Güstrow - Gleviner Mühle

1685 - 1705

Möller (Müller)

Berend

Güstrow - Mühlentor Mühle

1704 - 1708

Möller (Müller)

Daniel

Güstrow - Mühlentor Mühle

1746 - 1760

Möller

Hans Jürgen

Kieth

1763

Möller

Daniel

Kuchelmiß

1763

Möller

Johann Daniel

Kölln

1782

Mühlendorf

Ludwig Bermhard Otto

Kobrow

1845 - 1847

Müller

Hans

Güstrow - Gleviner Mühle

1594 - 1596

Müller

Wilhelm

Kobrow

1693 - 1695

Müller

Wilhelm

Kobtow

1704

Müller

Hanß Hinrich

Gü - Alte Walkmühle

1701

Müller

Berend

Güstrow - Mühlentor Mühle

1704 - 1706

Müller

Martinus Matheus

Bellin - Papiermühle

1764 - 1770

Müller

Daniel

Güstrow - Mühlentor Mühle

1765 - 1767

Müller

Ludwig Franz Joachim

Mühl Rosin

1788 - 1793

Müller

Johann

Mühl Rosin

1793 - 1794

Müller

Johann Joachim

Vietgest

1809 - 1811

Müller

Johann Joachim

Kobrow

1828 - 1831

Mümm

Heinrich

Raden

1704

 

 

 

 

Nagel

Johann Friedrich

Bellin

1755

Neumann

Joachim Friedrich

Kieth

1826 - 1834

Nickel

 

Vietgest

1785 - 1788

Niehusen

 

Dobbin

1870

Niekrantz

Carsten

Kobrow

1695 - 1697

Niemann

Herm. Friedr. Christian

Neu Kätwin

1851

Nisseband

Claus

Güstrow - Gleviner Mühle

1544 - 1555

 

 

 

 

Otto

Franz

Kölln

1751

Otto

Franz

Vietgest

1754

 

 

 

 

Paul

Johann

Diekhof

1654

Paul

Hans

Vietgest

1692

Perlle

Cord

Gottin

1622

Peters

Heins

Kuchelmiß

1666 - 1674

Peters

Hans

Güstrow - Mühlentor Mühle

1677

Peters

Hans

Güstrow - Mühlentor Mühle

1686 - 1695

Peters

Joachim Friedrich

Dobbin

1777 - 1797

Peters

Heinrich

Hägerfelde

1812 - 1814

Peters

Carl Johann Christian

Hägerfelde

1817

Peters

Friedrich Christian

Dobbin

1825 - 1830

Peters

 

Kieth

1835 - 1839

Peters

Joh. Joach. Christian

Dobbin

1841

Peters

Carl

Kuchelmiß

1848

Peters

Heinr. Georg Carl

Dobbin

1849 - 1857

Peters

 

Bellin

1858

Peters

Ernst

Linstow

1865 - 1875

Peters

Rich. Wilh. Karl Franz

Krakow

1899 - 1903

Petersen

 

Kuchelmiß

1759

Pfeffer

Klaus Jacob

Bellin

1715 - 1716

Pingel

Carl

Vietgest

1820

Plagemann

Adam Martin

Güstrow - Mühlentor Mühle

1778 - 1779

Plagemann

Christian Hinrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1779 - 1784

Plate

Friedrich

Ahrenshagen

1764 - 1774

Pogge

Hans Christian

Bellin - Papiermühle

1799 - 1829

Pogge

(Witwe) Sophia geb. Polchow

Bellin - Papiermühle

1829 - 1833

Pogge

Christian

Bellin - Papiermühle

1842

Prager

Simon

Reinshagen

1697

Prager

Simon

Diekhof

1713

Prager

Johann Simon

Kuchelmiß

1738 - 1750

Prager

(Witwe) Eleonora Elisabeth

Kuchelmiß

1750 - 1757

Prager

Reimar Daniel Ernst

Garden

1766 - 1776

Prager

 

Bellin

1806 - 1808

Prager

Karl Heinrich

Depzow

1824

Prange

Hartwig

Suckwitz

1749 - 1751

Prange

Jochim Friedrich

Suckwitz

1751 - 1754

Prange

Carl Friedrich Jochim

Kölln

1766

Prange

Franz Jonas

Ahrenshagen

1786 - 1804

Prange

Jonas

Vietgest

1768 - 1770

Prehn

Paul Alb. Herm.

Neumühle

1936

Prenn

Hans

Depzow

1670

Prestin

Ludw. Friedr. Jacob

Kölln

1815 - 1829

Preußing

Heinrich

Kieth

1795

Preußing

Johann

Kieth

1796 - 1798

Prieß

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1676

Prießing

Heinrich

Neu Kätwin

1854

Pröhl

Johann Joachim Carl

Güstrow - Neue Walkmühle

1755 - 1768

Prüßing

Daniel

Güstrow - Neue Walkmühle

1707 - 1715

Puls

 

Raden

1828 - 1830

 

 

 

 

Quade

Heinr. Daniel Christian

Güstrow - Gleviner Mühle

1824 - 1830

Quade

Friedrich

Klein Sprenz

1829 - 1840

Quade

Johann Friedrich

Neu Mühle

1829 - 1843

Quade

Johann Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1843 - 1848

Quade

Heinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1857 - 1860

Quade

Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1857 - 1860

Quandt

Friedr. Johann Carl

Diekhof

1831 - 1854

 

 

 

 

Raabe

Helm. Ernst Christ. Friedr.

Dobbin

1918 - 1923

Raabe

Wilh. Joh. Ernst Friedrich

Dobbin

1937

Raabe

 sen. + jun.

Dobbin

1938 - 1949

Rachow

Nicolaus

Reinshagen

1730 - 1747

Rachow

Johann Christian

Reinshagen

1774 - 1813

Rachow

Christian Joachim

Reinshagen

1820 - 1828

Rahfus

Samuel Hinrich

Kobrow

1810 - 1812

Rakow

Wilhelm Christian

Reinshagen

1816

Reckentrog

Jochim

Sabel

1600

Reckentrog

Michel

Sabel

1704 - 1711

Reckentrog

Jacob

Sabel

1711 - 1724

Reckentrog

Jochim

Sabel

1724 - 1756

Rehpke

Johann Peter

Ahrenshagen

1746 - 1749

Reimer

 

Bellin

1780 - 1781

Reinicke

 

Bellin

1352

Reips

Johann

Ahrenshagen

1829

Rieckow

Gottfried

Mühl Rosin

1782 - 1788

Rinow

Friedr. Christi. Christo.

Kölln

1909

Rintelen

Karl Ernst

Mühl Rosin

1926 - 1930

Rocksien

Joh. Joach. Christian

Laage

1773 - 1793

Rocksien

Johann Joachim

Güstrow - Mühlentor Mühle

1769 - 1773

Rocksin

Joachim Christian

Klein Sprenz

1787 - 1790

Roeper

Friedrich Hartwig

Krakow

1895

Rohde

Friedr. Heinr. Karl Joh.

Lüssow

1880 - 1884

Röhl

Daniel

Korleput

1772 - 1775

Röhl

David

Wattmannshagen

1776 - 1785

Röhl

Christian

Kieth

1786

Röhl

David Daniel

Kieth

1788 - 1794

Röhl

Heinrich

Suckwitz

1796 - 1797

Rohle

Valentin

Krakow

1674

Röpke

Hans

Wardow

1668 - 1669

Rudtorf

 

Ahrenshagen

1758 - 1761

Rüsch

Hans

Güstrow - Gleviner Mühle

1749 - 1761

Rüsch

Hans

Güstrow - Mühlentor Mühle

1764

Rüsch

(Witwe) Catharina Elisabeth

Güstrow - Mühlentor Mühle

1764 - 1765

Rußdorf

Hinrich

Kölln

1755

Rußdorf

Christoph Ludwig

Kuchelmiß

1765 - 1778

Rustorf

 

Dobbin

vor 1723

 

 

 

 

Sabel

Heinrich

Reinshagen

1671 - 1677

Sabell

Heinrich

Wattmannshagen

1670

Salmuth

Joachim

Güstrow - Gleviner Mühle

1582 - 1594

Sandberg

Christoph Theod. Leopold

Güstrow - Neue Walkmühle

1848 - 1857

Sandberg

Carl Christian

Kieth

1845 - 1849

Sarcander

Johann Friedrich

Garden

1743 - 1745

Sarcander

Hans Daniel

Bellin

1750 - 1753

Saß

Helmut

Korleput

1887 - 1893

Schacht

Daniel

Güstrow - Mühlentor Mühle

1683 - 1686

Schack

Friedrich Christoph

Wardow

1797

Scharping

Jochim

Suckwitz

1704

Scheffler

Joachim Friedrich

Kobrow

1787

Scheuermann

Friedr. Joh. Joachim

Dobbin

1838

Scheuermann

Johann

Güstrow - Gleviner Mühle

1863 - 1869

Schiemag

 

Vietgest

1773 - 1779

Schiemack

Joachim Heinrich

Kölln

1779 - 1781

Schippenhauer

Otto Gabriel

Garden

1738 - 1743

Schippenhauer

 

Laage

1744 - 1755

Schliemann

Johann

Suckwitz

1798 - 1800

Schmidt

Joachim

Kölln

1677

Schmidt

Adam

Ahrenshagen

1701 - 1710

Schmidt

Johann

Raden

1761 - 1768

Schmidt

Johann Christian

Hägerfelde

1784 - 1793

Schmitt

Hans

Depzow

1655

Schnack

Johann Christian

Kölln

1801 - 1808

Schniemack

 

Diekhof

1740 - 1742

Schröder

Heinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1630 - 1631

Schröder

Johann

Krakow

1735 - 1737

Schröder

Georg Christian

Wattmannshagen

1770

Schröder

Johann Joachim

Kölln

1778

Schröder

Otto

Hägerfelde

1784 - 1786

Schröder

Johann Christian

Raden

1790 - 1806

Schröder

Hartwig Heinrich

Korleput

1792 - 1793

Schröder

Johann Friedrich

Raden

1806 - 1808

Schröder

 

Kobrow

1822

Schröder

Joh. Friedr. Christian

Klein Sprenz

1840

Schröder

 

Kieth

1843

Schröder

Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1860 - 1863

Schröder

Friedrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1863 - 1876

Schröder

Carl

Güstrow - Gleviner Mühle

1875 - 1888

Schröder

Karl Johann Friedrich

Dobbin

1914

Schroeder

 

Ahrenshagen

1741

Schult

Georg (Jürgen)

Güstrow - Mühlentor Mühle

1537 - 1538

Schulte

Pawell

Bellin

1623

Schultz

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1654 - 1657

Schultz

Johann

Reinshagen

1683

Schultz

Friedrich

Suckwitz

1711 - 1718

Schultz

David Georg

Güstrow - Mühlentor Mühle

1768 - 1769

Schultz

David (Hofbäcker)

Güstrow - Gleviner Mühle

1791 - 1793

Schultz

Ernst Friedrich

Klein Sprenz

1795 - 1807

Schultz

Johann C.

Garden

1809 - 1828

Schultz

Friedr. Mart. Andr.

Kobrow

1831 - 1833

Schultze

Jochim

Güstrow - Mühlentor Mühle

1654 - 1663

Schultze

Johann Christian

Suckwitz

1803 - 1808

Schulz

Christian

Güstrow - Gleviner Mühle

1683

Schulz

Helmuth Friedrich

Hägerfelde

1745 - 1753

Schulz

 

Raden

1781

Schulz

Joachim Friedrich

Krakow

1812 - 1850

Schulz

Friedrich Wilhelm

Dobbin

1830 - 1835

Schulz

Joachim Rudolf

Krakow

1855

Schumacher

Hinrich

Laage

1750 - 1773

Schumacher

Heinrich

Neumühle

1921 - 1927

Schumacher

Heinrich

Neu - Mühle

1929 - 1934

Schwartz

Jürgen

Neu Kätwin

1704

Schwaß

Jochim

Güstrow - Gleviner Mühle

1643 - 1648

Schwaß

Jochim

Güstrow - Mühlentor Mühle

1647 - 1648

Schwaß

Jochim

Güstrow - Mühlentor Mühle

1651 - 1654

Schweder

Jürgen

Ahrenshagen

1742 - 1745

Schweder

Joachim

Dobbin

1870

Schweder

Karl Friedr. Heinrich

Kuchelmiß

1898 - 1912

Schwinkendorf

Friedr. Joh. Ferdinand

Krakow

1880

Seemann

Christian

Depzow

1695 - 1697

Selts

Joh. Heinrich Hans

Krakow

1740

Sengebusch

Johann

Korleput

1752 - 1753

Sengebusch

Johann

Bellin

1754

Sermon

Christian

Kobrow

1690 - 1692

Seyer

David

Güstrow - Mühlentor Mühle

1671 - 1677

Simon

Carl Friedr. Heinr. Wilh.

Neu Kätwin

1864

Sommer

Christian Ludwig

Dobbin

1863

Spangenberg

Abraham

Dobbin

1690 - 1691

Spangenberg

(Witwe) 

Dobbin

1692 - 1693

Speckin

Friedr. Theodor Wilh.

Krakow

1889

Ständer

Jochim

Bellin

1694 - 1695

Stapelfeld

Mathias

Krakow

1705

Steger

Hans

Vietgest

1682

Steger

Heinrich

Bellin

1668 - 1671

Stein

Johann

Ahrenshagen

1753

Stein

Albert

Laage - Papiermühle

1918 - 1929

Stein

Heinr. Karl Adolph Joh.

Lüssow

1849 - 1872

Steinmann

Ilse, geb. Mevius

Kuchelmiß

1954 - 1960

Stender

Johann

Neumühle

1910 - 1917

Stentz

Jacob

Güstrow - Mühlentor Mühle

1608 - 1615

Stielow

Johann

Kölln

1813 - 1815

Stillow

Gottfried Julius

Vietgest

1807 - 1808

Stilow

 

Suckwitz

1809

Stilow

Johann Christian

Raden

1814 - 1821

Stoll

Claus

Reinshagen

1690

Stoll

Claus

Hägerfelde

1705 - 1706

Stolt

Peter

Reinshagen

1655

Storke

Jürgen

Güstrow - Mauer - Mühle

1531

Strack

Joh. Christian Ludwig

Diekhof

1802

Stricker

Jacob

Kölln

1655 - 1669

Striephanik

Heinrich

Klein Sprenz

1655 - 1657

Striesenow

 

Güstrow - Mühlentor Mühle

1572 - 1584

Strömer

Carl Friedrich

Kobrow

1838

Stübe

 

Klein Sprenz

1759 - 1764

Stüdemann

 

Diekhof

1747

Stüdemann

Friedrich

Neu - Mühle

1910

Suhm

Johann Gabriel

Bellin

1809 - 1823

Sukow

Christian

Korleput

1674

 

 

 

 

Tessmann

Christ. Friedr. Joachim

Bellin

1878

Tessmann

Herm Carl Friedrich

Bellin

1888 - 1899

Thormann

 

Kuchelmiß

1896 - 1898

Tiede

Christian

Bellin

1683

Tiede

 

Kuchelmiß

1796

Tiede

Heinrich Bernhard

Lüssow

1815 - 1828

Tiehl

Hans Ludwig Johann

Bellin

1860 - 1861

Timm

Johann

Kieth

1806 - 1812

Toev

Johann Jürgen

Linstow

1751

Topp

Johann

Dobbin

1740 - 1751

Tornow

Arendt

Güstrow - Mauer - Mühle

1537 - 1555

Tornow

Friedrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1888 - 1902

Tornow

(Kinder) 

Güstrow - Gleviner Mühle

1902 - 1906

Törper

Jacob

Wardow

1690 - 1693

Töve

Christoph

Wardow

1740 - 1745

Trünberg

Johann

Kobrow

1818 - 1819

 

 

 

 

Ulrich

Christian

Reinshagen

1733 - 1770

Ulrich

Christian

Vietgest

1753

 

 

 

 

Velin

Johann

Arenshagen

1785

Vick

Jochim

Güstrow - Neue Mühle

1592

Vick

Hinrich

Güstrow - Mühlentor Mühle

1633 - 1651

Vick

Hinrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1641 - 1643

Vick

Heinrich

Güstrow - Gleviner Mühle

1648 - 1651

Vick

Casper

Neumühle

1655 - 1673

Vick

(Witwe) verh. Ebert

Neu - Mühle

1686 - 1731

Vick

Philipp

Vietgest

1747

Vick

Philipp

Kieth

1750 - 1753

Vick

Christoph

Korleput

1769 - 1772

Vick

David

Mühl Rosin

1866 - 1868

Vick

Carl Heinr. Christ.

Mühl Rosin

1868 - 1878

Vogt

Hans

Korleput

1655 - 1656

Voht

Hans

Laage

1673

Voht

Asmus

Laage

1710 - 1714

Volkmann

Adam

Reinshagen

1638

Volkmann

Adam

Kuchelmiß

1655 - 1657

Völker

 

Wattmannshagen

1740

Vorbeck

Heinrich Aug. Christian

Kölln

1883 - 1890

Voß

 

Raden

1772 - 1777

Voß

 

Kobrow

1826

Voß

David Johann Friedrich

Wardow

1829

Voß

Ernst

Güstrow - Lohmühle

1853 - 1856

Voß

Joh. Friedr. Christian

Korleput

1855 - 1862

 

 

 

 

Wahl

Carl Friedrich

Krakow

1880 - 1888

Wahlert

Friedrich Christian

Krakow

1787 - 1789

Wahrburg

Erich

Kölln

1922 - 1927

Warncke

 

Kieth

1775 - 1785

Wascher

Andreas

Bellin

1850 - 1851

Wascher

Carl

Bellin

1853

Wascher

Andreas August Friedrich

Mühl Rosin

1855 - 1866

Waßmurh

Jochim

Neu Kätwin

1691 - 1696

Weckmann

Friedrich Vollrath

Diekhof

1815 - 1822

Wedemer

Lorentz

Güstrow - Mühlentor Mühle

1563 - 1564

Wegener

Sophia Maria

Korleput

1769

Weichner

Carl Christoph

Kobrow

1833

Weinhard

Thomas Bernhard

Krakow

1807 - 1812

Weinhard

Bernhard

Ahrenshagen

1806 - 1811

Wekker

Jochim

Depzow

1690 - 1691

Weldener

Frantz

Bellin

1702

Wendhausen

Friedr. Wilhelm Ludwig

Diekhof

1827 - 1829

Wendland

Carsten

Neu Kätwin

1656 - 1683

Westphal

Jochim Heinrich

Wattmannshagen

1745 - 1760

Westphal

 

Raden

1751

Westphal

 

Suckwitz

1755

Westphal

N.

Vietgest

1759 - 1762

Wicke

(Witwe)

Gottin

1701 - 1706

Wiese

Philipp Wilhelm Heinrich

Neu Kätwin

1839 - 1843

Wiese

Otto Christian

Güstrow - Gleviner Mühle

1805 - 1824

Wietig

Johann

Bellin

1834 - 1841

Wigand

Hans

Ahrenshagen

1689 - 1697

Wigand

Berndt

Kölln

1694 - 1701

Wigand

Bernd Hartwig

Korleput

1702 - 1713

Wilcke

Hans

Gottin

1691 - 1696

Wilcke

(Witwe)

Gottin

1701 - 1706

Wilcke

Johann Andreas

Kieth

1743 - 1745

Willert

Christoph Hinrich

Kobrow

1798

Winkenwerder

Friedrich Johann

Neu Kätwin

1819 - 1824

Winkenwerder

Johann Friedrich

Depzow

1830 - 1836

Witing

Johann Friedrich

Kieth

1853 - 1854

Witt

Bernhard

Korleput

1776 - 1778

Witt

 

Ahrenshagen

1779

Witte

Hans

Laage - Papiermühle

1918

Wolff

Andreas

Reinshagen

1663

Wolff

Johann Heinrich

Kobrow

1801

Wolff

 

Güstrow - Lohmühle

1849 - 1852

Wollgast

 

Kuchelmiß

1784 - 1787

Wolter

Johann Friedrich

Kölln

1843 - 1856

Wolter

Otto Joh. Christian

Lüssow

1897 - 1901

Wulff

Jürgen

Kobrow

1655 - 1657

Wulff

Peter

Depzow

1656 - 1657

Wulff

Günther

Diekhof

1657 - 1668

Wulff

Hans

Güstrow - Gleviner Mühle

1670

Wulff

Andreas

Depzow

1704 - 1709

Wulff

Franz

Kobrow

1706 - 1710

Wulff

Gottlieb

Krakow

1743 1745

Wulff

Johann Heinrich

Lüssow

1781 - 1792

Wulff

Otto Christian

Lüssow

1799 - 1812

Wurlich

Johann Friedrich

Garden

1776 - 1792

Wurlich

Heinr. Christian Ludwig

Garden

1792 - 1803

 

 

 

 

Zabell

Heinrich

Reinshagen

1623 - 1629

Zehdenick

Detloff

Mühl Rosin

1707

Zeppelin

Johann Franz

Dobbin

1810 - 1812

Zerckander

 

Kölln

1764

Zörn

Johann Joachim

Korleput

1834 - 1850

Zülich

Hans Joachim

Kobrow

1762

Zülich

Joh. Friedr. Christo.

Reinshagen

1843 - 1853

 

 





Anlage 3  -  Amtsrolle des Müller - Amtes

Am 6. Februar 1705 bestätigte der Schweriner Herzog Friedrich Wilhelm durch Erlass die Amts-Rolle (Zunftordnung) der Güstrower Müller :

1.  Anfänglich soll ein jeder Mühlen-Meister, der in Unserm Herzogthum undt Landen Güstrowschen Antheils gesessen, nach geschehener dreymaliger Ankündigung des Ambts, so ferne er nicht bereits mit einem anderen Ambte in Unserem Fürstenthumb und Landen verbunden ist, sich in dieselbige zu begeben schuldig seyn, oder auch, innerhalb 6 Wochen von der letzten Ankündigung, von Unß ein sonderbahres Privilegium bitten, undt dem Ambte würklich vorzeigen, im widrigen, undt da keines von beyden geschehen, soll Er kein Lehr-Jungen zu lehren, auch keinen Gesellen zu halten macht haben.

2. Es soll das Ambt jährlichen zweymahl Zusammenkünfte halten, und zwar zum ersten allemahl, Acht Tage nach Trinitatis [nach Pfingsten], und zum andermahl acht Tage nach Michaelis [29. September] in der Stadt Güstrow. Es soll aber kein Ambtsbruder alßdann einige Gewehr mit und bey sich ins Ambt bringen, im widrigen, da ein Messer oder anderes Gewehr bey offener Lade bey jemand gefunden werden solte, so soll derselbe einen Halben Rt. Strafe in die Lade zu erlegen schuldig seyn.

3. Welcher Ambtsbruder zur zeit der beysammenkunft nicht auf den Glockenschlag 12 für offener Lade erscheinet, noch seines außenbleibens rechtmäßige uhrsachen beym Ambte beybringen würde, der soll in 12 ßl Strafe dem Ambte verfallen seyn.

4.  Ein jeder Meister soll allemahl bey der jährlichen zusammenkunft der Laden zum besten 12 ßl erlegen. Kann er aus sonderbahrer Ehrhaften nicht kommen, so soll Er solche 12 ßl nichts destoweniger auff die bestimmte Zeit einschicken, geschieht das nicht, so soll Er 8 ßl Strafe erlegen, und das Jahrgeldt nichts desto weniger entrichten.

5.  Wer das Mühlenhandwerk zu erlernen begehret, der soll zuforderst den Alterleuten, seiner gebührt, dass Er ehrlich gezeuget, auch sich from verhalten habe, notthürftig erweisen, wan solches tüchtig befunden, soll Er ins Ambt 2 Rt geben, wie den auch der Meister bey dem Er zu lernen vermeinet, sich nebst Ihm gestellen soll, damit die Zeit des angefangenen Lehrjahrs ins Ambt-Buch verzeichnet werde.

6.  Ein jeder Lehrjunge soll drey Jahr das Mühlen-Handwerk zu lernen, undt sich dabey sowoll gegen seinen Lehrmeister als andere treu, from undt bescheiden halten, auch in wehrenden Lehr-Jahren, ohne des Meisters wissen, keine Nacht aus dem Hause bleiben, im Gegentheil dessen, Er gewisser Abstrafung seines Lehrmeisters, und nach befinden des Ambts, unterworfen sey.

7.  Wann Er seine Lehr-Jahr ausgestanden, soll Er sich nebst seinem Lehrmeister für offener Lade gesellen, und vermittelst vorzeigung seines gebührts Briefs dem Ambte 6 Rt erlergen, da bewerber wegen des Lehrgeldes sich mit seinem Lehrmeister verglichen, worauf ihm sein Lehr-Brief ohne winzige unkosten ausgeantwortet werden soll, überdem sollen auch hirmit die Lehrunkosten gäntzlich aufgehoben und verboten seyn.

8.  Eines Ambts Meisters Sohn, soll gleichwie andere 3 Jahre lernen, dennoch aber dem Ambt nur die helfte an Gelde zu erlegen schuldig seyn.

9.  Wer ein Ambts Bruder und Meister zu werden begehret, der soll sich für die Alterleute gestellen, seinen Gebuhrts und Lehrbrief übergeben, und in die Lade legen lassen, wan er nur sein Jahr gewandert, wie er solches dann zuthun schuldig ist, und dannebst tüchtig befunden wirdt, so soll Er für ein Ambts-Bruder und Mitmeister angenommen werden undt dem Ambte Vier Rt und eine halbe Tonne Bier geben; Eines Ambts-Bruders Sohn aber, gibt nur die helfte, desgleichen ein Mühlenbursche, der eines Meisters Tochter heyrathet.

10.  Zeucht ein Ambts-Bruder von einer Mühlen auf einer anderen in Unserem Fürstenthum und Landen, so soll Er das Jahrgeldt nichts destoweniger alß die andern Mit-Meister jährlich diesem Ambt mit welchen Er einmal sich verbunden, entrichten, und bleibet nach wie vor ein Ambts-Bruder.

11.  Zu mehrer der Ambtsbestätigung und beybehaltung guter Zucht und Ordnung, auch Ehrbarkeit sollen allemahl von den Eltesten des Ambts zwene tüchtige und verständige Persohnen zu Alterleuten erwehlet werden, alß einer von Unsern Meistern in Unser Stadt Güstrow und der ander von den übrigen mit diesem Ambte haltenden Meistern, welche sich aber die festhaltung der Ambts Rollen fürm öffentlichen Ambte, mit einem Eide verbinden, auch von Einnahme undt Ausgabe richtige Rechnung ablegen, und alles im guten wollwesen zu erhalten schuldig seyn sollen.

12.  Wer zum Alterman Erwehlet wirdt, der soll dem Ambte eine halbe Tonne Bier geben und einen Reichsthaler in die Lade erlegen.

13.  Wan ein Alterman mit tode abgehet, so soll allemahl einer von den Eltesten, jedoch mit bewlligung des gantzen Ambts, da er tüchtig dazu befunden wirdt, dazu erwehlet werden, entweder aus Unser Stadt Güstrow oder einer von denen übrigen Unsers fürstenthumbs Güstrowschen Antheils in des verstorbenen Stelle, dem obigen § 11 gemäß.

14.  Die Alterleute sollen sich gegen die anderen Mitbrüder bescheidentlich bezeigen, hingegen sollen die Ambtsbrüder und sämtliche Mühlenbursch dahin ernstlich angewiesen seyn, ihre Alterleute in Ehren und würden zu halten, und sich keiner zu unterstehen, Sie zu verachten weniger zu schmähen oder Ihnen zu fluchen, würde aber dessen jemandt überwiesen worden, so soll der thäter, Er sey Meister oder Geselle, dem Ambte 6 Rt Strafe geben; Es soll auch niemand zu den Alterleuten, wann Sie beysammem seyn, eindringen ohne Verlaub oder einfoderung bey Strafe dem Ambt 12 ßl.

15.  Weil die Alterleute bey ihrem Ambte, allerhandt arbeit und verseumniß haben, so soll ein jeder derselben zu seiner ergetzung jährlich 1 Rt aus der Ambtsladen gegeben werden.

16.  Wann das Ambt beysammen ist, und jemandt vor den Alterleuten vorgefodert wirtd, der soll sich gestellen, und auf den bestimbten Glockenschlag vorhanden seyn bey Strafe 12 ßl.

17.  Wann jemandt von den Mühlenhandwerks genossen einen Meister oder Gesellen in solchen Sachen angehen, oder wieder diese Ambts Rolle laufen zu belangen uhrsach hetten, so soll Er solches zufoderst für dem Ambt und Alterleuten klagen, welche in den Sachen einen ordentlichen Spruch thun, oder auch dieselbe, nach befinden, gütlich entscheiden sollen.

18.  Ein jeder Ambts-Bruder, oder Mühlenbursch soll mit den Alterleuten, und des Ambts Rechtlichen Spruch zufrieden und vergnügt seyn, fünde Er aber dadurch sich graviret, bleibet Ihm behörigen ohrts sich desfalß zu beschweren  unbenommen, und ist Er schuldig, wan der Ambts Spruch confirmiret werden sollte, zur Strafe der Ambtsladen 3 Rt zu erlegen.

19.  Würde jemand bey der zusammenkunft einen anderen lügen strafen, Er sey auch wer Er wolle, und es werde überwiesen, so soll Er dem Ambte alsofort zwey gulden strafe erlegen.

20.  Würde ein Meister oder Bursch einen andern Ambtsgenoßen mit Schmähe worten angreifen, so soll er’s vor den Alterleuten geklaget und nach Einhalt des 17. und 18. Articuls damit gehalten werden.

21.  Ein Mühlenbursch soll seinen Meister nicht über die alte gewohnheit beschweren, sondern mit dem Vorlieb nehmen, was Landes gebrauch ist, es soll auch keiner gefodert werden, der schon in arbeit stehet, undt soll kein Mühlenbursch ohne bewilligung seines Meisters die Nacht über aus dem Hause bleiben, bey strafe verlust seines Wochenlohns.

22. Ein Mühlenbursch oder Lehr-Junge soll bescheidentlich mit den Mahlgesten umgehen, und was recht ist matten und seinen Meister oder Mahlgästen niemandt zu nahe seyn.

23.  Wann ein Mühlernbursch gewandert kombt, so soll Er den Meister oder die Frau umb Nachtlager bitten, und nach handwerks gebrauch einen Gruß bringen, auch sofort dem Meister ein attestatum seines Ehrlichen wollverhaltens, wo Er zuletzt in Arbeit gestanden produciren, Er soll aber nur eine Nacht bey dem Meister Nachtlager haben, und mit dem geschenke an Nachtlager, Essen und Trinken zufrieden seyn, da Er sich nun länger aufhalten wollte, soll Er sich nach deren Krug verfügen.

24.  Es soll niemand unter den Ambtsgenoßen einen andern seinen Mühlen oder Wagenbursch, so lang er gemietet ist, listiglich entmieten, oder abspenstig machen, wer dawieder handelt, soll dem Ambte in Vier Rt Straf verfallen seyn.

25.  Ein jeder Mühlenbursch und Handwerksgenoß, soll sich aller Ehrbarkeit befleißigen, und für unzucht gäntzlich hüten, würde Er aber dessen überwiesen werden, so soll Er dem Ambte Sechs Rt Strafe erlegen und der hohen Obrigkeit die ahndung nichts destoweniger vorbehalten bleiben.

26.  Ein jeder Mühlenbursch der wandern will, soll von seinem Meister acht tage zuvor mit Güte uhrlaub fodern undt Ihm die Mühle fertig undt gantz recht hinterlassen, jedoch soll Er nicht befugt seyn, an dem orth wieder in arbeit zu treten,  ehe und bevor Er ein Halb Jahr weiter gewandert hat, thut Er dass nicht, und sein Meister klagts im Ambte, so soll Er nach befindung der Alterleute und Ambt gestrafet werden.

27.  Wer das Mühlen Handwerk nicht recht gelernet oder sich nicht redlich verhalten hätte, der soll auf letzteren fall entweder gar aus dem Ambte verstoßen, oder nach dem es das Ambt für recht befinden wirdt, mit gebührlicher Strafe angesehen, und biß Er dieselbe erleget hat nicht gefodert, auf ersteren fall aber zufoderst sein Handwerk recht zu lernen angewiesen werden.

28.  Wann ein Müller oder Müllers frau begraben wirdt, so soll beyders Mann und frau, wann sie dazu erfodert und gebeten werden, der Leiche folgen, wenn aber ein Sohn, Tochter oder Mühlenbursch abgehet, so soll einer von Ihnen beyden auf voriger Condition nachzufolgen schuldig seyn, bleibet aber jemand ohne genugsahme Uhrsach aus, der soll jedesmahl dem Ambt ein Gulden Strafe erlegen.

29.  Ist eines Meisters nachgelassene Witwe eines Mühlenbursch benötiget, und sie wird denselben zur Arbeit besprechen, auch den Meister darumb freundlich begrüßen, so soll der Meister schuldig seyn, Ihr den Bursch bey Vier Gulden Strafe abfolgen zu lassen, und der Bursch soll zu Ihr ziehen, bey gleichmäßiger Strafe, stund aber einer schon bey Ihr in der Arbeit, da Ihr Mann stirbet, so soll er nicht uhrlaub nehmen, Sie habe den einen andern, der Ihr dienstlich ist, bey Strafe vier Gulden.

30.  Kombt ein Bursch gewandert, und der Meister begehret Ihme arbeit zu geben, so soll Er bey demselben zu arbeiten schuldig seyn, es were dan dass Er sich bereits versprochen, oder an einen gewissen orth zu wandern vorgenom-men hätte, bey ein Rt strafe.

31.  Stehet ein Mühlenbursch bey einem Zimmermeister in arbeit, und ein Ambts-Meister spricht ihn an, so soll Er bey dem Zimmerman nicht länger arbeiten, es were den, das der Zimmerman verdungen arbeit angenommen und der Mühlenbursch sich biß zu derselben verfertigung bey Ihm versprochen hat, sonst solle Er innerhalb 6 tagen uhrlaub nehmen, und bey demselben Meister arbeiten, der ihn besprochen oder besprochen lassen, bey Vier Gulden unnachlässiger strafe.

32.  Wann die zusammenkunft gehalten, soll allemahl eine Tonne Bier aufgeleget, und aus der Lade bezahlet werden, wan auch von dem wortabenden Alterman auf den Tisch geklopfet worden, soll sich niemand  an einander mit worten vergreifen, bey Strafe da es erwiesen wirdt, einer Tonne Bier, käme es aber gar zu Schlägerey, so soll es nach ermeßigung des Ambts härter gestrafet, und, nach beschaffenheit des Verbrecherns, der hohen Obrigkeit vorgetragen werden.

33.  Wirdt jemand mit  dem Bier bey der zusammenkunft unhöflich umbgehem, das Trink-Geschirr verwerfen oder mutwillig zerbrechen, der soll dem Ambte einen halben gulden Straf geben, und das Trink-Geschirr bezahlen.

34.  Es soll niemands von den Ambts Brüdern einen anderen in der Mühlen-Pacht arglistig auftreiben, moch bey der Mühlen heimblich verfolgen, würde Er dessen überwiesen, so soll Er dadurch ein hundert gülden strafe, halb an der Ambtslade und halb an Hochfürstl. Cammer zu erlegen verfallen seyn.

35.  Es soll kein Müllerbursch macht haben eine Zurre (?) fertig zu machen oder jemand zu verkaufen, im wiedrigen fall, soll Er dem Ambte zwantzig Gulden Strafe erlegen.

(Die Amtsrolle wurde im Jahre 1730 von dem Herzog Carl Leopold nochmals bestätigt.)

 





Anlage 4  -  Worterklärungen:

Albus - (denarius albus), Weißpfennig, Verbreitete Groschenmünze aus Silber
Anthony - 10. Mai
Arche - zur Führung des Wassers eingebautes Holzwerk, in dem die Wasserräder laufen (von acra = Kasten (lat.))
Bindt - siehe Gebindt
Block - Baumstamm mit einer Länge von 4-7 m, der zum Zerschneiden auf der Sägemühle bestimmt war; die Abmessung des Blockes wurde begrenzt durch die Länge des “Blockwagens“, auf dem er befestigt wurde
Börnung - Faßartiger Behälter, der die Mühlsteine umgab
Dreiling -  (Trilling, Getreibe), Stockgetriebe (Ritzel), bei dem die Stäbe (Getriebe-Stöcke) zwischen zwei Scheiben angeordnet waren; der Dreiling griff mit seinen Stöcken in die Zähne des Kammrades ein
Drömbt - (drbt), Altes Hohlmaß, 1 Drömbt = 12 Scheffel, etwa 467 Liter
Einsaat - Altes meckl. Flächenmaß 1 Scheffel Einsaat = 100 Quadratruthen
Fach -  Wandfläche zwischen 2 Ständern (Gebindten) eines Fachwerkhauses; altes Maß für die Abmessungen eines Gebäudes
Freiarche  - (Freischleuse), Stauwerk zur Sicherung einer bestimmten Wasserhöhe vor der Mühle; die Freiarche war häufig in einem besonderen „Freigerinne“ eingebaut, um nicht nur das überschüssige Wasser, sondern auch Eis und Treibholz von der Mühle abzuleiten
Fuß - Altes Längenmaß, 1 meckl. Fuß = 0,29186 m
Gebindt - (Bindt), Rahmenkonstruktion eines Fachwerkhauses, bestehend aus 2 gegenüberliegenden Hauptständern mit den dazu gehörigen Einzügen, Dielenständern, Balken und Sparren; die Abmessungen eines Fachwerkhauses wurden im späten Mittelalter durch die Anzahl der “Gebinde“ angegeben
Gerinne - (Gerönne), Holzrinne zur Leitung des Wassers auf das Wasserrad
Graupen - Enthülste Gersten- oder Weizenkörner
Grundwerk - Gesamtheit der Holzeinbauten in den Gewässerlauf zur Führung des Wassers vor, in und hinter der Mühle
Grütze - Grobgemahlene, enthülste Körner von Gersta, Hafer, Weizen oder Buchweizen
Gulden - (fl.), Alte Währungseinheit. 1 Gulden = 24 Schillinge
Hespen -  Schmiedeeisernes Tür- oder Fenstergehänge
Jacobi - 25. Juli
Johannis - 24. Juni
Judica - 14 Tage vor Ostern
Kamp - (Kampf), Ackerstück
Kum - Stampfblock (Stampfloch) einer Stampfmühle
Küven - Großes Holzgefäß
Last - Altes Hohlmaß, 1 Last = 8 Drömbt = 96 Scheffel
Lucht - (-werk), Hebeeinrichtung
Martini - 11. November
Michaelis - 29. September
Pansterrad - in der Höhe verstellbares Wasserrad
Petri - 29. Juni
Pfund - 467 Gramm
Pungen - Getreidesäcke (Pungenwagen = Kornwagen)
Quadratruthe - (QR), Altes Flächenmaß, 1 QR = 21,678 m²
Reichsthaler - (Rt), Alte Währungseinheit, 1 Rt = 48 Schillinge
Riehn - Den Mühlstein (Läufer) drehendes Eisen
Rieß - Altes Zählmaß, 1 Rieß = 1000 Bogen Papier
Rumpf - Einschütttrichter über den Mühlsteinen
Ruthe - Altes Längenmaß 1 Ruthe (meckl.) = 16 Fuß = 4,656 m
Scheffel - Altes Hohlmaß, 1 meckl. Landesscheffel = 38,89 Liter. (etwa 70 Pfund Weizen, 60 Pfund Roggen oder 40 Pfund Gerste bzw. Malz)
Schilling - (ßl), Alte Währungseinheit, 1ßl = 12 Pfg
Schlitt - (Steinschlitt, Eisenschlitt), Verschleiß der Mühlsteine oder des Eisenwerkes
Schock - Altes Zählmaß, 1 Schock = 60 Stück
Schu(h) - Aus dem Rumpf gelangte das Getreide über den Schuh durch eine öffnung zwischen die Mühlsteine. Der bewegliche und verstellbare Schuh (Schuhleiter, Schuleder), regelte die zulaufende Getreidemange
Sichtwerk -  Vorrichtung zum Aussieben des Mehls mit Hilfe des „Beutels“ in die “Sichtkiste“
Streichholz - Schräg eingebaute Balken zum Heraufziehen der “Blöcke“ auf die Arbeitsbühne der Sägemühle
Trinitatis - Sonntag nach Pfingsten
Walm - Schräger Dachgiebel
Walpurgis - 1. Mai
Witten - Alte Währungseinheit, 1 Witten = 4 Pfennige. 192 Witten = 1 Mark
Worp - (Warp), Grober Schürzenstoff
Zoll - Altes Längenmaß, 1 Zoll (engl.) = 25,4 mm; 1 Zoll (preuß.) = 26,57 mm
Zungenstein - flacher Dachstein (Biberschwanz)

 





Anlage 5  -  Abschluss



Abb. 100 Die Lage der Wassermühlen des ehemaligen Kreisgebietes von Güstrow




Anlage 6  -  Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1 Handskizze der Garder Mühle von 1715; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 2  Prinzip einer Mahlmühle; Mager, Johannes. Mühlenflügel und Wasserrad. Mühlen und Hebewerke für Wasser und Sole. Leipzig 1988, 2. Auflage 1990
Abb. 3  Mühlanlage mit unterschlächtigem Wasserrad; Wölfel, Wilhelm. Das Wasserrad: eine historische Betrachtung. Berlin 1987; S.40
Abb. 4  Getriebe und Stampfwerk der Knochenstampfe im Heimatmuseum Dorfchemnitz (Zwönitz), Kreis Stollberg / Erzgebirge
Abb. 5  Ställe und Kornschuppen der Mühlentor Mühle östlich der Straße; Verfasser
Abb. 6  Mühlentor Mühle „Am Berge“, 1989; Verfasser
Abb. 7  Mühlentor Mühle „Am Berge“, 2007 (Rückseite); Verfasser
Abb. 8  Lageplan der Lohmühle und der Sägemühle an der Freischleuse (Umzeichnung nach einer Skizze von 1775); Stadtarchiv Güstrow
Abb. 9  Papiermühle und Walkmühle am Paradies (Ausschnitt aus dem Merian-Stich von 1653); Stadtarchiv Güstrow
Abb. 10  Holzbau der Sägemühle an der Freischleuse, 1775; Stadtarchiv Güstrow
Abb. 11  Neue Walkmühle (Karte von Buschick, 1831); Stadtarchiv Güstrow
Abb. 12  Lageplan der Gleviner Mühle, 1779; Stadtarchiv Güstrow
Abb. 13  Gleviner Mühle vor dem Brande von 1864 (Umzeichnung nach einer Handskizze von 1896); Stadtarchiv Güstrow
Abb. 14  Die Mühle nach dem Wiederaufbau nach dem Brande von 1864; Stadtarchiv Güstrow
Abb. 15  Ehemalige Gleviner Wassermühle, Foto 1989; Verfasser
Abb. 16  Ehemalige Gleviner Wassermühle, Foto 2007; Verfasser
Abb. 17  Die alte Wasserkunst; Stadtwerke Güstrow
Abb. 18  Die neue Wasserkunst; Stadtwerke Güstrow
Abb. 19  Skizze der Garder Mühle (Ausschnitt), etwa 1715 (Klosterakten Dobbertin); Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 20  Lageplan der Mühlengebäude, 1827; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 21  Garder Mühle, Reste der Fundamentmauern, 1988; Verfasser
Abb. 22  Garder Mühle, alter Mühlstein vor dem neuen Wohnhaus, 1988; Verfasser
Abb. 23  DVKA Ahrenshagen 1766; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 24  Die Belliner Wassermühle; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 25  Situationsplan der Belliner Mühle, 1781; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 26  Die Korn- und Schneidemühle, 1792; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 27  Die Korn-, öl- und Schneidemühle, 1822; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 28  Situationsplan der Belliner Mühle, 1849; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 29  Fundamentreste der Wassermühle, 1988; Verfasser
Abb. 30  Die Belliner Papiermühle, 1768; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 31  Situationsplan der Papiermühle, 1792; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 32  Situationsplan der Papiermühle, 1822; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 33  Die Depzower Mühle, 1769; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 34  Situationsplan, 1819; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 35  Platz der ehemaligen „Depzower Mühle“, 1988; Verfasser
Abb. 36  Die „Alte Muhl“ von Dersentin, 1769; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 37  Ansicht des alten Mühlenplatzes, 1989; Verfasser
Abb. 38  Lage der Diekhofer Wassermühle, 1764; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 39  Platz der ehemaligen Wassermühle, 1988; Verfasser
Abb. 40  Lageplan mit der Walkmühle am rechten Nebelufer, 1714; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 41  Lage der Kornmühle, 1768; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 42  Lage der Wassermühle, 1805; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 43  Situationsplan der Mühle, 1805; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 44  Situationsplan der Mühle, 1843; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 45  Gebäude der ehemaligen Dobbiner Wassermühle, 1989; Verfasser
Abb. 46  Ehemaliger Standort der “Drüsewitzer Wassermühle“, 1988; Verfasser
Abb. 47  Ehemaliger Standort der “Drüsewitzer Wassermühle“, 1988; Verfasser
Abb. 48  Die “Gottiner Mühle“ in Krassow, 1759; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 49  Standort der ehemaligen „Gottiner Mühle“, 1988; Verfasser
Abb. 50  Hägerfelder Wassermühle, 1757; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 51  Platz der ehemaligen Wassermühle von Hägerfelde, 1988; Verfasser
Abb. 52  Stauteich der ehemaligen Hägerfelde Wassermühle, 1988; Verfasser
Abb. 53  Kiether Mühle, 1798; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 54  Kiether Mühle, 1825; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 55  Platz und überreste der Kiether Wassermühle, 1988; Verfasser
Abb. 56  Die Wassermühle in Kl.Sprenz, 1757; Verfasser
Abb. 57  Die Kobrower Mühle, 1763; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 58  Situationsplan der Kobrower Mühle, 1823; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 59  Die Köllner Wassermühle, 1758; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 60  Situationsplan des Dorfes Kölln mit der Wassermühle, 1841; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 61  Die ehemalige  Köllner Mühle, 1989; Verfasser
Abb. 62  Korleputer Mühle, 1764; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 63 Situationsplan der Korleputer Mühle, 1793; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 64  „Einen kl. Situationsplan über das Mühlengehöft zu Corleput“, 1806; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 65  Die heutige Mühle mit dem alten Wassereinlauf, 1989; Verfasser
Abb. 66  Ausschnitt aus der Direktorial-Vermessungskarte von 1768 mit der Kuchelmißer Mühle, Staatsarchiv Schwerin
Abb. 67  Gebäude der ehemaligen Wassermühle Kuchelmiß, 1988; Verfasser
Abb. 68  Die Wassermühle in Laage, 1789; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 69  Lageplan der Wassermühle in Laage, 1822; Kreisarchiv Güstrow
Abb. 70  Lageplan der Papiermühle in Laage; Verfasser
Abb. 71  Die „Henningsmühle“, 1926; Verfasser
Abb. 72  Fundamentreste der „Henningsmühle“, 1988; Verfasser
Abb. 73  Bauplan der Linstower Mühle, 1854; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 74  Zustand der ehemaligen Wassermühle 1989; Verfasser
Abb. 75  Die Wassermühle in Lübsee, 1758; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 76  Situationsplan der Wassermühle in Lüssow, 1797; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 77  Situationsplan der Wassermühle in Lüssow, 1818; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 78  Das abgerissene Gebäude der Lüssower Wassermühle, 1986; Verfasser
Abb. 79  Lageplan der Neumühle, 1801; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 80  Heutiges Mühlengebäude in Neu-Mühle, 1988; Verfasser
Abb. 81  Situationsplan der Radener Mühle, 1700; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 82  Die Radener Mühle, 1700; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 83  Ausschnitt aus der DVkt , 1758; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 84  Situationsplan des Gutes Raden mit der Wassermühle, 1787; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 85  Die Reinshäger Mühle, 1815; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 86  Situationsplan der Reinshäger Mühle, 1834; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 87  Die Wassermühle in Reinshagen mit dem Radschauer, 1989; Verfasser
Abb. 88  Wahrscheinlicher Platz der ehemaligen Wassermühle  Sabel, 1987; Verfasser
Abb. 89  Ausschnitt aus der DVkt von 1768; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 90  Die Suckwitzer Mühle, 1758; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 91  Die Suckwitzer Mühle, 1792; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 92  Die Suckwitzer Mühle, 1820; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 93  Die „Teschower Mühle“, 1763; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 94  Situationsplan der „Teschower Mühle“, 1834; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 95  Situationsplan der Vietgester Mühle, 1832; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 96  Die Wardower Mühle, 1764 (aus der DVkt von Gr. Wardow); Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 97  Die Wardower Mühle, 1764 (aus der DVkt von Kl. Wardow); Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 98  Die Wardower Mühle, 1786; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 99  Vermutetet Lage der Wassermühle Wattmannshagen, 1759; Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS)
Abb. 100  Die Lage der Wassermühlen des ehemaligen Kreisgebietes von Güstrow; Verfasser




 





Anlage 7  -  Quellen- und Literaturverzeichnis

1 MUB 5109 v. 1330.
2  MUB 6286 v. 03.03.1343.
3  Acta civit. spec. Güstrow (692), LHA.
4  Akte Handel, LHA.
5  Mühlenakten, StA G.
6  Moldenhauer. Mühlen und Mühlenrecht in Mecklenburg. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung zur Rechtsgeschichte, Weimar 1962
7  Mühlenakten Stadtarchiv
8  Domanialakten (38), LHA.
9  Stadtakten Güstrow (723), LHA.
10  Regesten v. 07.12.1414, LHA.
11  Regesten v. 25.05.1401 LHA.
12  MUB 359  v. 01.11.1305.
13  Ratsprotokoll v. 1537.
14  Ratsprotokoll v. 09.09.1646.
15  „Güstrower Zeitung“ v. 04.04.1883.
16  Ratsprotokoll v. 1643/44.
17  Ratsprotokoll v. 14.02.1727.
18  Landes-Grundgesetzlicher Erbvergleich v. 18.04.1755.
19  Kontributions- und Steuerordnung in den Städten v. 19.03.1708.
20  Stadtakten generalia (38), LHA.
21  Stadtakten special. Güstrow (723), LHA.
22  MUB 1936 v. 13.12.1237.
23  MUB 2169 v. 17.07.1292.
24  MUB 2238 v. 17.07.1293.
25  Regesten v. 1423, LHA.
26  Krüger. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow ..., In: MJB Bd. 97 (1933)
27  Ein- und Ausgaberegister der Stadt v. 1531.
28  Ratsprotokoll v. 1537.
29  Ratsprotokoll v. 1563.
30  Bruchbuch der Stadt v. 1583 - 1585.
31  Ratsprotokoll v. 1637.
32  Ratsprotokoll 1561.
33  Acta civit. spec,  Güstrow (723), LHA.
34  Register vor Errichtung der Kämmerei v. 1535 - 1572
35  Mühlenakten Stadtarchiv
36  Mühlenakten Stadtarchiv
37  Register vor Errichtung der Kämmerei v. 1535 - 1572.
38  Ein- und Ausgaberegister der Stadt, 1556 - 1603.
39  Acta civit. spec., Güstrow (723), LHA.
40  Mühlenakten Stadtarchiv
41  Beschwerde der Stadt v. 18.03.1572, Stadtarchiv
42  Register vor Errichtung der Cämmerei, 1535 - 1572.
43  Register vor Errichtung der Cämmerei, 1535 - 1572.
44  Acta civit. spec., Güstrow (723), LHA.
45  Register von Einnahme und Ausgaben des Rathauses zu Güstrow, 1592/93.
45a  Kämmerei-Register 1593/94.
45b  Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. h.d. De inclyta Meclenburgensium civitate Güstrovia. herausg.: Sumtibus Joh. Henrici Ruswormii Bibliopolae Ducal. Meclenb., Gustrov. et Lisiac 1706. (Güstrow u. Leipzig 1706)
46  Schedius. Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647.
47  Stadtverlassbücher, Stadtarchiv Güstrow
48  Acta civitatum spec. Güstrow (723), LHA.
49  Protokollbuch des Schuhmacheramtes, 1850 - 1890, Stadtarchiv Güstrow
50  Ratsprotokollbuch, 1627 - 1629, Stadtarchiv Güstrow
51  Protokollbuch des Schuhmacheramtes, 1850-1890, Stadtarchiv Güstrow
52  Akten des Schusteramtes, Stadtarchiv Güstrow
53  Akten des Schusteramtes, Stadtarchiv Güstrow
54  Einnahmen und Ausgaben des Schusteramtes, 1818 - 1862, Stadtarchiv Güstrow
55  Ratsprotokoll v. 1643.
56  Ratsprotokollbuch, Stadtarchiv Güstrow
57  Ratsprotokoll v. 1643.
58  Ratsprotokollbuch, Stadtarchiv Güstrow
59  Kämmerei-Register, 1645 - 1688, Stadtarchiv Güstrow
60  Kämmerei-Register, 1645 - 1688, Stadtarchiv Güstrow
61  Ratsprotokoll v. 13.06.1649, Stadtarchiv
62  Kämmerei-Register, 1645 - 1688, Stadtarchiv Güstrow
63 Ratsprotokoll v. 25.02.1701. Stadtarchiv Güstrow
64  Ratsprotokoll v. 25.02.1701, Stadtarchiv Güstrow
65  Stadtverlassbuch, Stadtarchiv Güstrow
66  Ein- und Ausgaberegister vor Errichtung der Kämmerei, 1535 - 1586; Stadtarchiv
67  Ein- und Ausgaberegister vor Errichtung der Kämmerei, 1535 - 1586; Stadtarchiv
68  Acta civitatum spec. Güstrow (723), LHA.
69  Krüger. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh. MJB 97 (1933)
70  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
71  Ratsprotokoll, 1636 - 1640, Stadtarchiv Güstrow
72  Ratsprotokolle v. 20.09. und 24.11.1643, Stadtarchiv Güstrow
73  Akten der Wasserkunst, Stadtarchiv Güstrow
74  MUB 2163 v. 23.04.1292, Die Ruinen dieses Klosters stehen heute noch bei der Stadt Blankenburg / Harz
75  MUB 2417 v. 13.11.1296.
76  MUB 4475 v. 26.08.1323.
77  Regesten v. 1446. LHA.
78  Ratsprotokoll v. 1537, StA.
79  Domanialakten Güstrow (55.4), LHA.
80  Ratsprotokoll v. 11596, StA.
81  Domanialakten Güstrow (55.4), LHA.
82  Domanialakten Güstrow (55.4), LHA.
83  Ratsprotokoll v. 16..03.1725.
84  Städt. Brandversicherungs-Akten (XI E. Vol. 1), LHA.
85  Benox. Die Mühlen der Stadt Güstrow, (Manuskript). StA.
86  Schweriner Volkszeitung v. 28.-/29.12.1968.
87  Ein- und Ausgaberergister der Stadt Güstrow, 1528 - 1692, StA.
88  Ratsprotokollbuch, 1537, StA.
89  MUB 7972 v. 22.07.1354.
90  Regesten v. 14.11.1452.
91  Ratsprotokoll v. 1537.
92  Register der Einnahmen und Ausgaben der Stadt v. 1528 - 1635.
93  Gernentz. Studien zur Baugeschichte des Güstrower Schlosses, Güstrow 1963.
94  Register der Einnahmen und Ausgaben der Stadt v. 1528 - 1635.
95  Register des Stadtbauhofes 1531 - 1574, StA
96  Register des Stadtbauhofes 1531 - 1574, StA
97  Register der Einnahmen und Ausgaben der Stadt v. 1528 - 1635
98  Ratsprotokoll v. 28.11.1649, StA.
99  Register des Stadtbauhofes 1531 - 1574, StA.
100  Meckl. Monatshefte, November 1928.
101  Bunkelmann. Entwicklung der Energiewirtschaft in der Kongressstadt Güstrow; In: 725 Jahre Stadt Güstrow, Güstrow 1228/1953.
101  Grabowski / Mührenberg. In Lübeck fließt Wasser in Röhren ... seit 700 Jahren, Lübeck 1994.
103  Acta civit. spec. Güstrow (723, 1095 - 1098), LHA.
104  „Charte von der Wasserleitung der Vorderstadt Güstrow. 1862.
105  Stadtakten, I 7/3.
106  Acta civitatum spec. Güstrow (723), LHA.
107  Acta civit. spec. Güstrow (723, 1095 - 1098), LHA.
108  Grabowski / Mührenberg. In Lübeck fließt Wasser in Röhren ... seit 700 Jahren, Lübeck 1994.
109  „Charte von der Wasserleitung der Vorderstadt Güstrow. 1862.
110  Grabowski / Mührenberg. In Lübeck fließt Wasser in Röhren ... seit 700 Jahren, Lübeck 1994.
111  Güstrowsches Gemeinmnütziges Wochenblatt Nr. 69 v. 27.08.1823, StA.
112  Domanial-Akten Mühl Rosin, LHA.
113  Grabowski / Mührenberg. In Lübeck fließt Wasser in Röhren ... seit 700 Jahren, Lübeck 1994.
114  Wölfel, Wilhelm. Das Wasserrad: eine historische Betrachtung. Berlin 1987.
115  Glasow. Teitschroft: Mecklenburg 1939.
116  Acta civit. spec. Güstrow (723, 1095 - 1098), LHA.
117  Register des Stadtbauhofes, 1531, StA.
118  Ein- und Ausgaberegister der Stadt, 1594 - 1689, StA.
119  Ratsprotokollbuch 1636 - 1640, StA.
120  Lesenberg, Das Güstrower Schloss, Schwerin 1911.
121  Acta civit. spec. Güstrow (723), LHA.
122  Memorianbuch der Stadt v. 03.09.1595, StA.
123  Merian-Stich der Stadt Güstrow v. 1653.
124  MUB 469 v. 23.11.1237.
125  Regesten v. 28.08.1466, Klosterakten Dobbertin. LHA.
126  Akten im Landesamt für Denkmalpflege, Schwerin
127  Direktorial-Vermessungskarte „von dem Bauerndorf Altenhagen“, 1770 und des „Bauerndorfes Nienhagen“,  1766, LHA.
128  Stadtakten gerneralia  (38), LHA.
129  Abriss der ämter Sternberg / Goldberg und Kloster Dobbertin Ende 17. Jh. Stadtarchiv Schwerin
130  Kontributionslisten Klosteramt Dobbertin 1709, LHA.
131  Kirchenbuch Krakow 1689 - 1739, LKA.
132  MUB 983 v. 38.01.1263.
133  MUB 469 v. 23.11.1237.
134  Schlie. Bd. IV, 1901.
135  Protokollbuch des Klosteramtes, 1407 - 1642, LHA.
136 Kontributionslisten Klosteramt Dobbertin, LHA.
137  Kirchenbuch Dobbertin, 1740 - 1754.
138  Kirchenbuch Lohmen, 1721 - 1750, LKA.
139  Volkszählungslisten von 1818, LHA.
140  
141  MUB 469 v. 23.11.1237.
142  MUB 983 v. 48.01.1263.
143  MUB 1347 v. 15.12.1274.
144  MUB 1440 v. 29.06.1277.
145  MUB 6550 v. 30.06.1345.
146  Engel. Deutsche und slawische Einflüsse in der Dobbertiner Kulturlandschaft, Kiel 1934.
147  Direktorial-Vermessungskarte „von dem adel. Gute Koppelow“, 1766, LHA.
148  MUB 2388 v. 12.03.1296.
149  Regesten v. 11.09.1423.
150  Hoogeweg. Die Stifter und Klöster der Provinz Pommern, Bd. II, Stettin 1925.
151  Gutsakten Lübsee, LHA.
152  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
153  Schubart. Beichtkinderverzeichnis, 1704, Göttingen 1979.
154  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft, (791), LHA.
155  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft, (791), LHA.
156  Kirchenbuch Serahn, LKA.
157  MUB 7598 v. 02.04.1352.
158  MUB 9989 v. 25.11.1369.
159  Gutsakten Zehna, LHA.
160  Regesten v. 22.11.1476. LHA.
161  Meckl. Schweriner Staatskalender, 1888, LHA.
162  Gutsakten Zehna, LHA, 1643 - 1657.
163  Scherer. Chronik von Bellin, 1229 - 1874, LHA.
164  v. Weltzien. Bellin. Ein Beitrag zur Geschichte des Kirchdorfes Bellin, Teil 2. 1987.
165  Kontributionslisten Bellin, LHA.
166  Kontributionslisten Bellin, LHA.
167  Acta civitatum spec. Güstrow (723), LHA.
168  Gutsakten Bellin
169  Pastor Staak. Chronik von Bellin, 1229 - 1874,  Evang. Kirchenarchiv Schwerin
170  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (634, 635). LHA.
171  Kirchenbuch Bellin, 1740 - 1875, LKA.
172  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (634, 635). LHA.
173  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (634, 635). LHA.
174  Staatskalender für Meckl. Schwerin, 1897
175  Mündl. Mitteilung von Frau Jörß, Bellin, 1987
176  Kirchenregister von Bellin, 1585, LKA.
177  Meckl. - Schwerinscher Staatskalender, 1888.
178  Ratsprotokoll 1630 - 1641.
179  Kontributionslisten RA Goldberg, LHA.
180  Kirchenbuch Bellin, 1740 - 1875, LKA.
181  Kirchenbuch Krakow, LKA.
182  Regesten v. 22.11.1416, LHA.
183  Direktorial-Vermessungskarte „Von denen hochgräflichen Hütern Bellin und Steinbeck“, 1768, LHA.
184  Acta civitatum generalia (723), LHA.
185  Kirchenbuch Bellin, 1740 - 1875, LKA.
185a  lt. Brief Ernst Boeters vom 06.06.2016; Die Familie Boeters (auch Böters) hatte im 18. bis Mitte des 19. Jh. zahlreiche Papiermühlen (8) betrieben. Der Vater und Großvater von Johann August Friedrich Boeters haben so z.B. die Dorster Papiermühle als Meister geführt.
186  Kähler. Die alte Papiermühle bei Laage; In: Mecklenburg, Zeitschrift des Heimatbundes Meckl. 25, 1930 / Hößle. Alte Papiermühlen der deutschen Küstenländer. In: Der Papierfabrikant, Heft 8, 1922.
187  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (634, 635), LHA.
188  Kirchenbuch Bellin, 1740 - 1875, LKA.
189  Gutsakten Bellin
190  Meckl. Schwerinscher Staatskalender, 1856.
191  Gutsakten Wardow, LHA.
192  Flurkarten von Breesen und Laage
193  Mastaler. Untergegangene Dörfer und Ortsteile im Altkreis Güstrow, In: Archäologische Berichte aus Meckl. - Vorpommern, Beiheft 1, Waren 1997.
194  MUB 7219 v. 1287.
195  MUB 2954 v, 14.09.1304.
196  MUB 14349 v. etwa 1350.
197  Gutsakten Depzow, LHA.
198  Schlegel. Das Zisterzienserkloster Dargun, Leipzig 1980.
199  MUB 14349 v. etwa 1350.
200  Gutsakten Drüsewitz, LHA.
201  Gutsakten Drüsewitz, LHA.
202  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
203  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
204  Gutsakten Schweez, LHA.
205  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
206  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
207  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (697), LHA.
208  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
209 Gutsakten Kuchelmiß, LHA.
210  Gutsakten Gr. Ridsenow. LHA.
211  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (697), LHA.
212  W.Raabe. Vaterlandskunde I, 1857.
213  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
214  Kirchenbuch Laage, LKA.
215  Kirchenbuch Alt Polchow, LKA.
216  Direktorial-Vermessungskarte von dem „Adelichen Guthe Langhagen und Dersentin“, 1769, LHA.
217  Gutsakten Dersentin, LHA.
218  MUB 5539 v. 17.09.1334, (Diese Urkunde wird oft fälschlich auf das Dorf „Lüssow“ bezogen.)
219  Lisch. Geschichte und Urkunden des Geschlechtes Hahn, 1844/45.
220  Lisch. Geschichte und Urkunden des Geschlechtes Hahn, 1844/45.
221  Knaak. Aus der Geschichte des Dorfes Diekhof, Manuskript 1936, Kreisarchiv Güstrow
222  Gutsakten Schweez. LHA.
223  Kontributionslisten, RA Güstrow, LHA.
224  Schubart. Beichtkinderverzeichnis, 1704, Göttingen 1979.
225  Kirchenbuch Warnkenhagen, LKA.
226  Kirchenbuch Recknitz, LKA.
227  Kirchenbuch Laage, LKA.
228  Volkszählungslisten, 1819, LHA.
229  Buch der Küsterei Dobbin. Chronik von 1856, LKA.
230  Oeynhausen. Geschichte des ritterschaftlichen Gutes Dobbin. Schwerin 1903.
231  Gutsakten Dobbin, LHA.
232  Oeynhausen. Geschichte des ritterschaftlichen Gutes Dobbin. Schwerin 1903.
233  Buch der Küsterei Dobbin. Chronik von 1856, LKA.
234  Kontributionslisten, RA Güstrow, LHA.
235  Gutsakten Dobbin, LHA.
236  Kontributionslisten, RA Goldberg, LHA.
237  Gutsakten Dobbin, LHA.
238  Gutsakten Dobbin, LHA.
239  Oeynhausen. Geschichte des ritterschaftlichen Gutes Dobbin. Schwerin 1903.
240  Direktorial-Vermessungskarte von dem „Adel. Guhte Dobbin cum Pertin, Zittlitz und Hütter Feld“, 1768, LHA
241  Kirchenbuch Dobbin, 1740 - 1875, LKA.
242  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft, (642, 643), LHA.
243  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft, (642, 643), LHA.
244  Mündl. Angabe von Dobbiner Bewohnern
245  Kirchenbuch Krakow, LKA.
246  Kirchenbuch Serrahn, LKA.
247  Kirchenbuch Dobbin, LKA.
248  Gutsakten Drüsewitz, LHA.
249  Gutsakten Gr. Ridsenow, LHA.
250  Gutsakten Wesselstorf, LHA.
251  Gutsakten Wesselstorf, LHA.
252  Gutsakten Wesselstorf, LHA.
253  Gutsakten Wesselstorf, LHA.
254  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adelichen Guthe Ridsenow“, 1769, LHA.
255  Directorial-Vermessungskarte von dem „Bauern-Dorf Krassow“, 1759, LHA
256  Gutsakten Gottin, LHA.
257  Domanialakten Krassow, LHA.
258  Gutsakten Krassow, LHA.
259  Gutsakten Gottin, LHA.
260  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
261  Domanialakten Krassow, LHA.
262  Domanialakten Krassow, LHA.
263  Domanialakten Krassow, LHA.
264  Gutsakten Gottin, LHA.
265  Gutsakten Gottin, LHA.
266  Stadtarchiv Güstrow
267  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (668), LHA.
268  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (668), LHA.
269  Gutsakten Roggow, LHA.
270  Gutsakten Krassow, LHA.
271  Domanialakten Krassow, LHA.
272  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (668), LHA.
273  Kirchenbuch Warnkenhagen, LKA.
274  Kirchenbuch Recknitz, LKA.
275  Volkszählungslisten, 1819, LHA.
276  Kirchenbuch Wattmannshagen, LKA.
277  Gutsakten Prüzen,  LHA.
278  MUB 10689 v. 26.01.1375.
279  Gutsakten Karcheez, LHA.
280  Gutsakten Prüzen, LHA.
281  Gutsakte Hägerfelde, LHA.
282  Directorial-Vernessungskarte von dem „Adelichen Guthe Prützen cum Pertinentis  Hägerfelde“, 1757, LHA.
283  Gutsakten Karcheez, LHA.
284  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
285  Gutsakten Prüzen, LHA.
286  Gutsakten Prüzen, LHA.
287  Gutsakte Hägerfelde, LHA.
288  Gutsakten Prüzen, LHA.
289  Gutsakten Prüzen, LHA.
290  Gutsakten Prüzen, LHA.
291  Gutsakten Prüzen, LHA.
292  Gutsakten Prüzen, LHA.
293  Domanialakten Prüzen, LHA.
294  Gutsakten Prüzen, LHA.
295  Gutsakten Karcheez, LHA.
296  Domanialakten Gr. Upahl, LHA.
297  Domanialakten Gr. Upahl, LHA.
298  Domanialakten Gr. Upahl, LHA.
299  Domanialakten Gr. Upahl, LHA.
300  Gutsakten Prüzen, LHA.
301  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (657), LHA.
302  Kirchenbuch Lohmen, LKA.
303  Schubart. Beichtkinderverzeichnis, 1704, Göttingen 1979.
304  Kirchenbuch Gr. Upahl, LKA.
305  Kirchenbuch Lohmen, LKA.
306  Kirchenbuch Lüssow, LKA.
307  MUB 783 v. 1256.
308  Stadtakten generalia (38), LHA.
309  Gutsakten Linstow, LHA.
310  Gutsakten Linstow, LHA.
311  Gutsakten Linstow, LHA.
312  Gutsakten Linstow, LHA.
313  Gutsakten Linstow, LHA.
314  Gutsakten Linstow, LHA.
315  Gutsakten Linstow, LHA.
316  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (773), LHA.
317  Gutsakten Linstow, LHA.
318  Gutsakten Linstow, LHA.
319  Topographisch-militärischer Atlas von Mecklenburg, 1809, Museum der Stadt Güstrow
320  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (773), LHA.
321  Gutsakten Linstow, LHA.
322  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (773), LHA.
323  Domanialakten Linstow, LHA.
324  Domanialakten Linstow, LHA.
325  Domanialakten Linstow, LHA.
326  Domanialakten Linstow, LHA.
327  Domanialakten Linstow, LHA.
328  Domanialakten Linstow, LHA.
329  Domanialakten Linstow, LHA.
330  Schubart. Beichtkinderverzeichnis, 1704. Göttingen 1979.
331  Kirchenbuch Kieth, LKA.
332  Kirchenbuch Dobbin, LKA.
333  Volkszählungslisten v. 1819. LHA.
334  MUB 3252 und 3253 v. 20.11.1300.
335  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adelichen Guthe Lütten Sprentz“, 1757, LHA.
336  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adelichen Guthe Lütten Sprentz“, 1757, LHA.
337  MUB 4055 v. 22.02.1319, 4059 v. 05.03.1319 und 4126 v. 09.09.1319.
338  MUB 13991 v. 03.03.1325.
339  MUB 5318 v, 04.04.1332.
340  MUB 5715 v. 25.11.1536.
341  MUB 14273 v. 27.09.1347.
342  MUB 11874 v. 03.05.1387.
343  Regesten v. 27.09.1423, LHA.
344  Regesten v. 14.11.1452, LHA.
345  Krüger. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh. In: MJB 97, 1933.
346  Regesten v. 21.12.1457, LHA.
347  Regesten v. 01.03.1464, LHA.
348  Kontributionslisten. LHA.
349  Kontributionslisten. LHA.
350  Gutsakten Kl. Sprenz, LHA.
351  Gutsakten Kl. Sprenz, LHA.
352  Gutsakten Kl. Sprenz, LHA.
353  Gutsakten Kl. Sprenz, LHA.
354  Domanial-Akten Hohen Sprenz, LHA.
355  Domanial-Akten Kl. Sprenz, LHA.
356  Domanial-Akten Kl. Sprenz, LHA.
357  Domanial-Akten Neumühle, LHA.
358  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
359  Kirchenbuch  Hohen Sprenz, LKA.
360  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adel. Guth Kobrow", 1763, LHA.
361  Gutsakten Kobrow, LHA.
362  Gutsakten Kobrow, LHA.
363  Kirchenbuch Laage, LKA.
364  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
365  Gutsakten Kobrow, LHA.
366  Kirchenbuch Cammin, LKA.
367  Beyer. Geschichte der Stadt Lage, In: MJB 52, 1887.
368  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
369  Gutsakten Kobrow, LHA.
370  Kirchenbuch Cammin, LKA.
371  Gutsakten Kobrow, LHA.
372  Gutsakten Kobrow, LHA.
373  Gutsakten Kobrow, LHA.
374  Gutsakten Kobrow, LHA.
375  Gutsakten Kobrow, LHA.
376  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (727), LHA.
377  Kirchenbuch Laage, LKA.
378  MUB 3972 v. 18.07.1339.
379  Regesten v. 23.04-1403, LHA.
380  Regesten v. 30.09.1406, LHA.
381  Acta civitatum spec. Güstrow (723-729), LHA.
382  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
383  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
384  Gutsakten Kölln, LHA.
385  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
386  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
387  Gutsakten Kölln, LHA.
388  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
389  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
390  Kontributionslisten, RA Güstrow, LHA.
391  Kontributionslisten, RA Güstrow, LHA.
392  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
393  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
394  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
395  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
396  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
397  Gutsakten Kölln, LHA.
398 Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft  (604, 605), LHA.
399  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
400  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
401  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft  (604, 605), LHA.
402  Gutsakten Kölln, LHA.
403  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
404  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft  (604, 605), LHA.
405  Gutsakten Kölln, LHA.
406  Gutsakten Kl. und Gr. Grabow, LHA.
407  Gutsakten Rossewitz, LHA.
408  Steuerregister der der Vogtei Laage 1441, LHA.
409  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
410  Gutsakten Rossewitz, LHA.
411  Gutsakten Subzin, LHA.
412  Gutsakten Rossewitz, LHA.
413  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
414  Gutsakten Rossewitz, LHA.
415  Gutsakten Subzin, LHA.
416  Gutsakten Rossewitz, LHA.
417  Gutsakten Rossewitz, LHA.
418  Gutsakten Rossewitz, LHA.
419  Gutsakten Rossewitz, LHA.
420  Gutsakten Rossewitz, LHA.
421  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft  (18), LHA.
422  Domanial-Akten Korleput, LHA.
423 Domanial-Akten Korleput, LHA.
424  Domanial-Akten Korleput, LHA.
426  Domanial-Akten Korleput, LHA.
426  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (18), LHA.
427  Domanial-Akten Korleput, LHA.
428  Domanial-Akten Korleput, LHA.
429  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
430  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
431  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
432  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
433  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
434  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
435  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (2096), LHA.
436  Mündl. Angaben von Beschäftigten der Mühle
437  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
438  Kirchenbuch Warnkenhagen, LKA.
439  Kirchenbuch Recknitz, LKA.
440  Kirchenbuch Laage, LKA.
441  Kirchenbuch Reinshagen, LKA.
442  SVZ v. 09.04.1994.
443  MUB 5250 v. 02.06.1331.
444  MUB 6074 v. 19.10.1340.
445  MUB 11314 v. 21.05.1383.
446  Regesten v. 1406.
447  Regesten v. 29.09.1409.
448  Regesten v. 1443.
449  Regesten v. 12.02.1447.
450  Regesten v. 19.12.1453.
451  Regesten v. 01.09.1464.
452  Klosterakten Dobbertin v. 23.08.1583.
453  Klosterakten Dobbertin v. 01.11.1600.
454  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
455  Klosterakten Dobbertin v. 30.04.1604.
456  Klosterakten Dobbertin v. 31.05.1604.
457  Klosterakten Dobbertin v. 29.08.1621.
458  Protokollbuch des Klosteramtes Dobbertin v. 1642.
459  Klosterakten  Dobbertin v. 10.04.1668.
460  Klosterakten  Dobbertin v. 16.09.1674.
461  Gutsakten Sammit, LHA.
462  Gutsakten Sammit, LHA.
463  Acta civitatum spec. Krakow v. 16.09.1680. LHA.
464 Acra civitatum spec. Krakow v. 1683. LHA.
465  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten v. 10.03.1688, LHA.
466  Gravamina der Stadt Krakow, Landtagsakten v. 1889.
467  Gutsakten Sammit, LHA.
468  Gutsakten Sammit, LHA.
469  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
470  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
471  Städtische Brandversicherung. XXI Krakow 8, LHA.
472  Domanialakten Güstrow (19.6), LHA.
473  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (1223) v. 1811, LHA.
474  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (1222) v. 1817, LHA.
475  vor dem Mühlentor gelegene Vorstadt zu Krakow, 1821 - 1827, XIIB, Vol. 29. LHA.
476  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
477  Minister. für Landw., Domänen u. Forsten, LHA.
478  Minister. für Landw., Domänen u. Forsten, 12842, LHA.
479  Minister. für Landw., Domänen u. Forsten (1222, 223), LHA.
480  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
481  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
482  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
483  Städtische Brandversicherung. XXI Krakow 8, LHA.
484  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
485  Klosterakten Dobbertin v. 23.08.1583.
486  Kirchenbuch Krakow, LKA.
487  Schubart. Beichtkinderverzeichnis, 1704, Göttingen 1979.
488  Kirchenbuch Bellin, LKA.
489  
490  Kirchenbuch Badendiek, LKA.
491  Kirchenbuch Dobbin, LKA.
492  Gutsakten Serrahn, LHA.
493  Gutsakten Serrahn, LHA.
494  Gutsakten Kuchelmiß, LHA.
495  Gutsakten Serrahn, LHA.
496  Gutsakten Kuchelmiß, LHA.
497  Chronik von Serrahn – Buch der Küsterei Dobbin, LHA.
498  Domanialakten Mühl Rosin (155 9.1), LHA.
499  Unterlagen im Museum Güstrow
500  Unterlagen im Museum Güstrow
501  Unterlagen im Museum Güstrow
502  Unterlagen im Museum Güstrow
503  Minister. für Landw., Domänen u. Forsten (2125), LHA.
504  Minister. für Landw., Domänen u. Forsten (2125), LHA.
505  Mündl. Mitteilung von Frau Mevius, Kuchelmiß. 1990
506  Kontributionslisten RA Goldberg, LHA.
507  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
508  Kirchenbuch Krakow, LKA.
509  Kirchenbuch Serrahn, LKA.
510  Kirchenbuch Gr. Upahl. LKA.
511  Kirchenbuch Bellin, LKA.
512  Volkszählungslisten v. 1819, LHA.
513  Kirchenbuch Dobbin, LKA.
514  Kirchenbuch Krakow, LKA.
515  Kirchenbuch Serrahn, LKA.
516  SVZ v. 23.01.1993.
517  „Grundriss von der abgebrannten Stadt Laage“, 1760, LHA.
518  Gutsakten Kronskamp, LHA.
519 Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
520  MUB 2180 v. 1292.
521  MUB 5109 v. 1330.
522  Beltz. Die Entwicklung unseres heimischen Mühlenwesens, In: Mecklenburg, Zeitschrift des Heimatbundes Mecklenburg, 50, 1935.
523  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
524  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
525  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
526  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
527  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
528  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
529  Beyer. Geschichte der Stadt Laage. In: MJB 53, (1888)
530  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
531  Domanialakten Sabel (158 e.1), LHA.
532  Schlie. Kunst- und Geschichtsdenkmäler Mecklenburgs, Bd.IV, 1901.
533  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
534  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
535  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
536  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
537  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
538  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
539  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
540  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
541  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
542  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
543  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
544  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
545  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
546  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
547  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
548  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
549  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
550  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
551  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
552  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
553  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
554  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
555  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
556  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
557  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
558  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
559  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
560  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
561  Acta civitatum spec. Laage (500-503), LHA.
562  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
563  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
564  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
565  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
566  Domanialakten Recknitz – Reinshagen (181.1-10), LHA.
567  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
568  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
569  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
570  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
571  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
572  Domanialakten Hohen Sprenz, LHA.
573  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
574  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
575  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
576  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
577  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
578  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
579  Domanialakten Laage (85.1-24), LHA.
580  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
581  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
582  Ministerium für Landw., Domänen u. Forsten (1230), LHA
583  Mühlenakten Laage  (500 u. 579), Kreisarchiv Güstrow
584  Kirchenbuch Laage, LKA.
585  Kähler. Die alte Papiermühle bei Laage, In: Mecklenburg. Zeitschrift d. Heimatbundes Mecklenburg, 25 (1930)
586  Hößle. Alte Papiermühlen der deutschen Küstenländer, In: Papier-Fabrikant, Heft 8 (1922)
587  Benox. Die Mühlen der Stadt Güstrow, Manuskript, Stadtarchiv Güstrow
588  Domanialakten Laage, LHA.
589  Domanialakten Kronskamp, LHA.
590  Domanialakten Kronskamp, LHA.
591  Domanialakten Kronskamp, LHA.
592  Domanialakten Kronskamp, LHA.
593  Domanialakten Kronskamp, LHA.
594  Beyer. Geschichte der Stadt Laage, MJB 53  (1888)
595  Kähler. Die alte Papiermühle bei Laage, In: Mecklenburg. Zeitschrift d. Heimatbundes Mecklenburg, 25 (1930)
596  Hößle. Alte Papiermühlen der deutschen Küstenländer, In: Papier-Fabrikant, Heft 8 (1922)
597  Stieda. Die Geschichte der Papierbereitung, In: MJB 80 (1915)
598 Acta civitatum spec. (723), LHA.
599  Stieda. Die Geschichte der Papierbereitung, In: MJB 80 (1915)
600  Raabe. Vaterlandskunde, Bd. I, 1857.
601  Kähler. Die alte Papiermühle bei Laage, In: Mecklenburg. Zeitschrift d. Heimatbundes Mecklenburg, 25 (1930)
602  Hößle. Alte Papiermühlen der deutschen Küstenländer, In: Papier-Fabrikant, Heft 8 (1922)
603  Kähler. Die alte Papiermühle bei Laage, In: Mecklenburg. Zeitschrift d. Heimatbundes Mecklenburg, 25 (1930)
604  Raabe. Vaterlandskunde, Bd. I, 1857.
605  Mündl. Mitteilung v. Herrn Giehm, Güstrow
606  Domanialakten Linstow, LHA.
607  Domanialakten Linstow, LHA.
608  Domanialakten Linstow, LHA.
609  Domanialakten Linstow, LHA.
610  mündl. Angaben eines Einwohners, 1989.
611  
612  Kirchenbuch Dobbin, LKA.
613  Kirchenbuch Kieth, LKA.
614  Directorial-Vermessungskarte des „Adel. Guthes Lübsee“, 1758. LHA.
615  Gutsakten Lübsee, LHA.
616  Gutsakten Lübsee, LHA.
617  Stadtakten generalia (38), LHA.
618  Gutsakten Lübsee, LHA.
619  Gutsakten Lübsee, LHA.
620  Directorial-Vermessungskarte des „Adel. Guthes Lübsee“, 1758. LHA / Gutsakten Lübsee, LHA.
621  Schubart, Beichtkinder-Verzeichnis 1751, Göttingen 1982.
622  Kirchenbuch Serrahn, LKA.
623  MUB 13893 v. 15.06.1314.
624  MUB 1704 v. 30.01.1353.
625  Gutsakten Lüssow, LHA.
626  Gutsakten Lüssow, LHA.
627  Gutsakten Lüssow, LHA.
628  Gutsakten Jarow, LHA.
629  Kontributionslisten  RA Güstrow, LHA.
630  Gutsakten Jarow, LHA.
631  Ortschronik Meyer-Bothling
632  Gutsakten Lüssow, LHA.
633  Kontributionslisten  RA Güstrow, LHA.
634  Gutsakten Lüssow, LHA.
635  Gutsakten Lüssow, LHA.
636  Gutsakten Lüssow, LHA.
637  Gutsakten Lüssow, LHA.
638  Gutsakten Lüssow, LHA.
639  Gutsakten Lüssow, LHA.
640  Bartsch. Sagen, Märchen und Gebräuche, Bd.1, Nr. 234, 1879.
641  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft  (702), LHA.
642  Gutsakten Lüssow, LHA.
643  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft  (702), LHA.
644  Mündl. Mitteilung von Herrn Kuhlmann, Güstrow
645  Mündl. Mitteilung von Herrn Kuhlmann, Güstrow
646  Kirchenbuch Gr. Upahl, LKA.
647  Kirchenbuch Lüssow, LKA.
648  Volkszählungs-Listen 1819, LHA.
649  Kirchenbuch Lüssow, LKA.
650  Gutsakten Barentin, LHA.
651  Gutsakten Mamerow, Landesamt für Denkmalpflege, Schwerin
652  Gutsakten Prüzen, LHA.
653  Kontributionslisten 1669/70 (Nr. 121), LHA.
654  Ortsakten Boldebuck, Landesamt für Denkmalpflege Schwerin
655  Gutsakten Barentin, LHA.
656  Gutsakten Karcheez, LHA.
657  Ortsakten Boldebuck, Landesamt für Denkmalpflege Schwerin
658  Ortsakten Boldebuck, Landesamt für Denkmalpflege Schwerin
659  Gutsakten Prüzen, LHA.
660  Gutsakten Barentin, LHA.
661  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
662  Gutsakten Mühlengeez, LHA.
663  MUB 369 v. 01.06.1229.
664  MUB 11981 v. 01.05.1388.
665  Lisch. Geschichte der Besitzungen des Klosters Michselstein in Mecklenb. MJB 12 (1847)
666  Regesten v. 13.01.1443, LHA.
667  Regesten v. 10.11.1445, LHA.
668  Acta civit. spec. Güstrow (723), LHA.
669  MUB 2163 n. 23.04.1292.
670  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
671  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
672  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
673  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
674  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
675  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
676  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
677  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
678  Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
679  Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
680  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
681  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
682  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
683  Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
684  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
685  MUB 369 v. 01.06.1229.
686  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
687  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
688  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
689  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
690  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
691  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
692  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
693  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
694  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
695  Kirchenbuch Badediek, LKA.
696  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
697  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
698  Domanialakten Mühl Rosin, LHA.
699  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
700  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
701  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
702  siehe auch  8, 14
703  Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
704  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
705  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
706  Minist. für Land- u. Forstwirtschaft, Amt Güstrow (2335), LHA.
707  mündl. Mitteilung von Einwohnern
708  Ratsprotokolle 1606, Stadtarchiv Güstrow
709  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
710  Kirchenbuch Krakow, LKA.
711  Kirchenbuch Serrahn LKA.
712  Kirchenbuch Bellin, LKA.
713  Kirchenbuch Kirch Kogel, LKA.
714  Kirchenbuch Badendiek, LKA.
715  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
716  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
717  MUB 4055 v. 22.02.1319.
718  Benox. Die Mühlen der Stadt Güstrow, Manuskribt, Stadtarchiv Güstrow
719  Gutsakten Karow, LHA.
720  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
721  Gutsakten Karow, LHA.
722  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
723  Kirchenbuch Lüssow, LKA.
724  Domanialakten Kl, Sprenz, LHA.
725  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (2385), LHA.
726  
727  Mündl. Nachricht von Frau Hinrichs, Neumühle, 1988.
728  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (2385), LHA.
729  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (2385), LHA.
730  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (2385), LHA.
731  Mündl. Nachricht von Frau Hinrichs, Neumühle, 1988.
732  Mündl. Nachricht von Frau Hinrichs, Neumühle, 1988.
733  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
734  Schubart, Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
735  Volkszählungslisten 1819, LHA.
736  Kirchenbuch Lüssow, LKA.
737  Gutsakten Raden, LHA.
738  Stadtakten generalia (38), LHA.
739  Gutsakten Raden, LHA.
740  Gutsakten Raden, LHA.
741  Gutsakten Raden, LHA.
742  Gutsakten Raden, LHA.
743  Gutsakten Raden, LHA.
744  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
745  Gutsakten Raden, LHA.
746  
747  Gutsakten Raden, LHA.
748  Gutsakten Raden, LHA.
749  Gutsakten Raden, LHA.
750  Gutsakten Raden, LHA.
751  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (725, 738, 739), LHA.
752  Gutsakten Raden, LHA.
753  Gutsakten Raden, LHA.
754  Schubart, Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
755  Kirchenbuch Klaber, LKA.
756  Kirchenbuch Wattmannshagen, LKA.
757  Kirchenbuch Gr. Upahl, LKA.
758  Volkszählungslisten 1819, LHA.
759  MUB 13780 v. 21.06 1281.
760  Knaack. Aus der Geschichte des Dorfes Diekhof,1956, Kreisarchiv Güstrow
761  Flurkarte
762  Knaack. Aus der Geschichte des Dorfes Diekhof,1956, Kreisarchiv Güstrow
763  Gutsakten Repeschendorf, LHA.
764  Wächter. Technische Denkmale in der DDR, Leipzig 1983
765  Gutsakten Gremmelin, LHA.
766  Gutsakten Gremmelin, LHA.
767  Gutsakten Gremmelin, LHA.
768  Gutsakten Gremmelin, LHA.
769  Gutsakten Gremmelin, LHA.
770  Gutsakten Reinshagen, LHA.
771  Stadtakten II 9/3, Stadtarchiv Güstrow
772  Kontributionslisten (Nr. 115), 1622. LHA.
773  Gutsakten Zehna, LHA.
774  Gutsakten Reinshagen, LHA.
775  Stadtakten II 9/3, Stadtarchiv Güstrow
776  Visitationsprotokoll von 1646, LHA.
777  Gutsakten Gremmelin, LHA.
778  Gutsakten Reinshagen, LHA.
779  Gutsakten Zehna, LHA.
780  Gutsakten Gremmelin, LHA.
781  Gutsakten Kussow, LHA.
782  Gutsakten Gremmelin, LHA.
783  Gutsakten Reinshagen, LHA.
784  Gutsakten Gremmelin, LHA.
785  Gutsakten Gremmelin, LHA.
786  Gutsakten Gremmelin, LHA.
787  Gutsakten Gremmelin, LHA.
788  Gutsakten Gremmelin, LHA.
789  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (742), LHA.
790  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (742), LHA.
791  Minist. für Landw., Domänen u. Forsten (2547), LHA.
792  Steinwascher. Meckl. Landschulen unter schaumburg-lippischem Patronat. MJB 106 (1987)
793  Stadtverlassungen I., Stadtarchiv Güstrow
794  Ratsprotokollbuch v. 1623, Stadtarchiv Güstrow
795  Kontributionslisten  RA Güstrow, LHA.
796  Kontributionslisten 1669/70, LHA.
797  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 2704, Göttingen 1979.
798  Acta civitatum spec. Güstrow (1102), LHA.
799  Kirchenbuch Reinshagen, LKA.
800  Kirchenbuch Laage, LKA.
801  Volkszählungslisten 1819, LHA.
802  Kirchenbuch Rachow, LKA.
803  Kirchenbuch Gr. Upahl, LKA.
804  Kirchenbuch Warnkenhagen, LKA.
805  Kirchenbuch Recknitz, LKA.
806  Gutsakten Rothspalk, LHA.
807  Hoinckhusen. Mecklenburg-Atlas von 1700, LHA.
808  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
809  Directorial-Vermessungskarte „Plan von dem Adel. Gutsakten Rothspalk“, 1766m LHA.
810  Directorial-Vermessungskarte „Plan von dem Adel. Gutsakten Rothspalk“, 1766m LHA.
811  MUB 3124 u. 13040 v. 11.02.1307.
812  MUB 4698 v. 10.02.1326.
813  MUB 10312 v. 04.04.1372.
814  Kirchenakten Rostock, LKA.
815  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
816  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
817  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
818  Stadtakten generalia (38), LHA.
819  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
820  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
821  Domanialakten Sabel (158 a.1), LHA.
822  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
823  Domanialakten Sabel (158 a.1), LHA.
824  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
825  Domanialakten Sabel (158 a.1), LHA.
826  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
827  Domanialakten Sabel (158 a.1), LHA.
828  Akten des Klosters z. Hl. Kreuz in Rostock , LHA.
829  Domanialakten Sabel (158 a.1), LHA.
830  Kirchenbuch Hohen Sprenz, LKA.
831  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1794. Göttingen 1979.
832  Kirchenbuch Hohen Sprenz, LKA.
833  MUB 2388 v. 12.03.1296.
834  MUB 8374 v. 09.08.1367.
835  Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender, 1843.
836  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adel. Guthe Kuchelmiß“. 1768, LHA.
837  Regesten v. 1423.
838  Regesten v. 13.01.1455.
839  Hoogewege. Die Stifter imd Klöster der Provinz Pommern, Bd. II, Stettin 1925.
840  Gutsakten Serrahn, LHA.
841  Gutsakten Serrahn, LHA.
842  Stadtakten generalia (38), LHA.
843  Gutsakten Serrahn, LHA.
844  Wossidko. Mecklenburgische Sagen, Bd. I., Nr. 495 a.
845  Directorial-Vermessungskarte von dem „Adel. Guthe Kuchelmiß“. 1768, LHA.
846  MUB 2861 v. 31.03.1303.
847  Gutsakten Dersentin, LHA.
848  Directorial-Vermessungskarte des „Adel. Guthes Suckwitz und Kogelck“, 1758, LHA.
849  Genealogische Nachrichten von der adel. Familie Koß, Rostock 1789.
850  Gutsakten Suckwitz, LHA.
851  Gutsakten Suckwitz, LHA.
852  Gutsakten Suckwitz, LHA.
853  Gutsakten Suckwitz, LHA.
854  Gutsakten Suckwitz, LHA.
855  Gutsakten Suckwitz, LHA.
856  Directorial-Vermessungskarte des „Adel. Guthes Suckwitz und Kogelck“, 1758, LHA.
857  Gutsakten Suckwitz, LHA.
858   
859  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (806, 807). LHA.
860  Gutsakten Suckwitz, LHA.
861 Acta civit. generalia (375), LHA.
862  Kirchenbuch Kirch Kogel, LKA.
863  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (806, 807). LHA.
864  Schubart, Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979
865  Kirchenbuch Lohmen, LKA.
866  Mühlenakten, Stadtarchiv Güstrow
867  Kirchenbuch Bellin, LKA.
868  Kirchenbuch Krakow, LKA.
869  Kichenbuch Laage, LKA.
870  Gutsakten Teschow, LHA.
871  Messtischblatt 2040 Laage
872  Ditectorial-Vermessungskarte von dem „Adel. Guth  Kaethwien“, 1763, LHA.
873  MUB 1409 v. 04.10.1276.
874  Gutsakten Teschow, LHA.
875  Gutsakten Teschow, LHA.
876  Gutsakten Kammin, LHA.
877  Genealogische Nachrichten von der adel. Familie von Koß, Rostock 1789.
878  Gutsakten Teschow, LHA.
879  Gutsakten Teschow, LHA.
880  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
881  MUB 1409 v. 04.10.1276.
882  Gutsakten Teschow, LHA.
883  Gutsakten Teschow, LHA.
884  Gutsakten Teschow, LHA.
885  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (656), LHA.
886  Gutsakten Kätwin, LHA.
887  Gutsakten Kammin, LHA.
888  Domanialakten Laage, LHA.
889  Ritterschaftliche Brandversicherungs-Gesellschaft (656), LHA.
890  Wossidlo. Mecklenburgische Volksüberlieferung, Bd. II. Wismar 1899.
891  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
892  Kirchenbuch Cammin, LKA.
893  Volkszählungslisten 1819, LHA.
894 Volkszählungslisten 1819, LHA.
895  Gutsakten Vietgest, LHA.
896  Schmettau’sche Karte v. 1792, LHA.
897  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
898  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (742), LHA.
899  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
900  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
901  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
902  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
903 Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (742), LHA.
904  Raabe. Vaterlandskunde I., 1857.
905  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (742), LHA.
906  Directorial-Vermessungskarte des „Adel. Guthes Vietgest“, 1763, LHA.
907  Schubart. Beichtkinderverzeichnis 1704, Göttingen 1979.
908  Kirchenbuch Reinshagen, LKA.
909  Schubart. Beichkinderverzeichnis 1751, Göttingen 1982.
910  Kirchenbuch Bellin, LKA.
911  Kirchenbuch Wattmannshagen, LKA.
912  Gutsakten Wardow, LHA.
913  Gutsakten Wardow, LHA.
914  Gutsakten Wardow, LHA.
915  Gutsakten Wardow, LHA.
916  Ritterschaftl. Brandversicherungs-Gesellschaft (714), LHA.
917  Kontributionslisten RA  Güstrow, LHA.
918  Directorial-Vermessungskarte von Kl. und Gr. Wardow, 1764, LHA.
919  Kirchenbuch Laage, LKA.
920  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
921  Stadtakten generalia (38), LHA.
922  Kirchenbuch Recknitz, LKA.
923  Gutsakten Wattmannshagen, LHA.
924  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
925  Kontributionslisten RA Güstrow, LHA.
926  Kirchenbuch Wattmannshagen, LKA.
927  Kirchenbuch Recknitz, LKA.

928  jüngerer Halbbruder des Cordt Joachim Cordua; er übernahm nach dessen Tod die Güstrower Neue Walkmühle; Info: Franz Rüther

 

 




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