Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow







Die "Festung" Güstrow


(2003, 2009, 2012, ba. M. Mastaler 2019)

 




 

Die "Festung" Güstrow - Teil I

 

Ansichten der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güstrow



Abb. 1. Grundriss, Kupferstich vor 1653
(aus Merian "Topographia Saxoniae Inferioris")



Abb. 2. Ansicht von Südosten, Kupferstich vor 1653
(von Caspar Merian)

 




 Einleitung

Die Tiefbauarbeiten in den Straßen der Stadt Güstrow in den vergangenen Jahren dienten zwar der Erneuerung und Verbesserung der Versorgungs- und Abwasserleitungen, ermöglichten - als Nebeneffekt –, aber auch manche neuen Einblicke in die geschichtliche Vergangenheit der Stadt, die noch viele ungeklärten Fragen enthält. Das dadurch geweckte Interesse der Einwohner bezog sich auch auf die gefundenen Reste der ehemaligen städtischen Verteidigungsanlagen und war der Anlass, diese nur noch in Resten erhaltenen Bauwerke etwas näher zu erläutern.

Die überschrift dieses Beitrages ist allerdings "provokativ" gemeint, denn die Stadt Güstrow ist im Verlaufe ihrer Geschichte niemals eine "Festung" im Sinne des Wortes gewesen. Dazu hätten nämlich gehört: Starke und tief gegründete Stadtmauern zur Aufstellung von Geschützen, sicher gebaute starke Toranlagen, gut geschützte Kasematten zur Unterbringung von Soldaten, Pferden, Munition und zur Lagerung von Lebensmitteln, sowie stark geschützte und gesicherte Türme, eingerichtet zur autonomen Verteidigung und zum Unterbringen der Artillerie. Zwar hatten verschiedene Herren - insbesondere der letzte Güstrower Herzog Gustav Adolph (1636-1695) - versucht, nach Erkenntnissen des 30-jährigen Krieges die Stadt zu einer wirksamen Festung auszubauen. Doch wenn auch die dazu erforderlichen örtlichen Voraussetzungen teilweise vorhanden waren, war doch die Stadt an drei Seiten von natürlichen Gewässern und sumpfigem Gelände umgeben, so fehlten vor allem die dazu notwendigen finanziellen Mittel. Die Arbeiten an den begonnenen Festungswerken wurden nach dem Tod des Herzogs 1695 endgültig abgebrochen. Seine Nachfolger in Schwerin hatten kein Interesse mehr an einer Fortsetzung und Fertigstellung dieser Arbeiten, da die Entwicklung der Militärtechnik, insbesondere der weittragenden Artillerie, solche Anlagen als überholt erwiesen hatte. Aber auch die Einwohner der Stadt waren stets entschieden gegen alle derartigen Bestrebungen eingetreten. War doch eine stark befestigte Stadt stets in Gefahr, das bevorzugte Angriffsziel fremder Truppen zu werden, um dann als Stützpunkt für eigene Operationen zu dienen. Selbst der kaiserliche Feldherr Wallenstein, der Güstrow 1628 zu seinem ständigen Wohnsitz machen wollte, verzichtete auf den Ausbau der Stadtbefestigungen. Er wollte die Stadt nicht unnötig der Gefahr einer Zerstörung aussetzen. Hatte er doch gehofft, bald nach seiner Abreise 1631 wieder nach Güstrow zurückkehren zu können (1).

Doch zur Verteidigung einer Stadt gehörten nicht nur die baulichen Anlagen, sondern auch die Einsatzbereitschaft und der Wille der Bürgerschaft, denn diese hatte die Verteidigung ihrer Stadt in erster Linie zu übernehmen. Darüber soll im Teil B dieser Arbeit gesprochen werden, soweit die Urkunden der Stadt darüber Auskunft geben.


 




 A. Die Festungswerke der Stadt

Das vom Landesherrn, dem Fürsten Heinrich Borwin II. von Rostock 1228 urkundlich überlieferte "Stadtrecht" beinhaltete bereits die Befugnis zur Befestigung des Ortes, was sich aus dem gleichzeitig verliehenen Marktrecht und dem damit verbundenen Schutz der Händler und ihrer Waren ergab (2). Dabei handelt es sich allerdings nur um eine "Bestätigungsurkunde", die erst aus dem Jahre 1305 stammt und die den Text der Urkunde von 1228 überlieferte. Da der Fürst Heinrich Borwin II. aber bereits 1226 verstorben war (3), jedoch von 1219 mit seinem Vater Heinrich Borwin I. gemeinsam die Regierung geführt hatte (4), muss die Verleihung des Stadtrechtes bereits 1226 – oder sogar früher – erfolgt sein. Zwar wissen wir heute, dass das Stadtrecht ursprünglich der "Alten Stadt Güstrow" verliehen wurde, einer bereits 1226 bestandenen Kaufmannssiedlung mit eigener Verwaltung und Kirche am Nordufer der Nebel vor dem heutigen Mühlentor, eine Siedlung, die dann aber zu Gunsten der heutigen Ortslage aufgegeben wurde (5). Erst jetzt, nach der Verleihung des Stadtrechtes, konnten sich die Bewohner dieser Siedlung mit Recht "Bürger" nennen, d.h. "Burgbewohner".

Nach den lückenhaften Nachrichten aus den ersten Jahren der Stadtgeschichte wissen wir heute, dass die Siedlung der Kaufleute, die "Alte Stadt Güstrow", wie sie in den Urkunden immer genannt wurde, mit ihrer Kirche und dem dazugehörenden Kirchhof an der Ecke "Wendenstraße / Neukrugerstraße" gelegen hatte. Von diesem Platz aus konnte sie den Übergang über die Nebel kontrollieren, ohne von der bereits bestehenden fürstlichen Burg, die damals bereits an dem, Platz des heutigen Güstrower Schlosses lag, abhängig zu sein. Nordöstlich neben der "Alten Stadt" lag bereits eine jungslawische Siedlung, von der anscheinend die deutsche Stadt den Namemn übernahm: "Guzstrowe" = "Eidechsenort". Der Name könnte der Lage dieser Siedlung entsprochen haben; lag sie doch auf einem sandigen und nach Norden ansteigenden flachen Diluvialscholle. Die Kirche dieser främkisch-sächsischen Kaufleute wurde in den Urkunden erstmalig im Jahre 1243 erwähnt im Zusammenhang mit einer Schenkung von Landbesitz aus dem Dorfe Sarmstorf an die Kollegiatkirche (6). Die "Alte Stadt Güstrow" wurde von ihren Bewohnern verlassen, da sie infolge ihrer exponierten Lage kaum zu befestigen war, sodass ihre Bewohner in die heutige Stadt Güstrow umzogen. Anscheinend fiel die Kirche der "Alten Stadt" der Reformation zum Opfer (7).

Unterhalb der fürstlichen Burg hatte sich südlich der Nebel bereits eine zweite Siedlung gebildet, in der sich deutsche Bauern und Handwerker niedergelassen hatten. Ihr Zentrum war der heutige "Pferdemarkt". ein alter Straßenmarkt an einer Weggabelung (8). Diese Siedlung hatte an Bedeutungngewonnen, nachdem der Fürst Heinrich Borwin II. hier im Jahre 1226 eine Kollergiatkirche gestiftert hatte (9). Diese Siedlung entwickelte sich weiter, nachdem der Fürst Nicolaus von Werle im Jahre 1248 den Bürgern der Stadt versprochen hatte, diese "unsere Stadt Güstrow durch umfangreiche Befestigungen" zu erweitern (10). Wenn auch dieses Schreiben noch an die "Alte Stadt" gerichtet war, so bedeutete es doch den Beginn der Arbeiten an einer wirkungsvollren Sicherung unserer heutigen Stadt.

Die ursprüngliche Befestigung unserer Stadt war die allgemein bei Dörfern angewandte Sicherung: ein flacher Graben vor einem Erdwall mit einem Zaun aus "Hackelwerk", einem Flechtwerk aus Sträuchern und dornigen Zweigen. Dieses Hindernis war kein Schutz gegen fremde Eindringlinge, sondern diente nur zur Sicherung der Haustiere gegen das Eindringen von Wölfen und anderen Raubtieren. Eine Vorstellung von dieser Ortssicherung können uns noch die Reste der Güstrower "Landwehr" geben, die sich auf dem "Heidberg" oberhalb des "Schabernack" erhalten haben, auch wenn der Zaun inzwischen vergangen ist.

Aus einer Urkunde von 1270 ist bekannt, dass der Fürst Nicolaus der Stadt 1/3 der Gerichtsbußen schenkte, die sonst allein ihm als dem Landesherrn zustanden. Dazu gehörten auch z.B. Strafgelder für das "Abreißen des Plankenzaunes der Stadt (11).

Im Einzelnen ließen sich bis heute zu den Befestigungswerken die nachstehenden baulichen Anlagen mit Sicherheit nachweisen:

    1) der Binnengraben,
    2) die Stadtmauer,
    3) die Mauertürme,
    4) die Stadttore,
    5) die Wallanlagen,
    6) der Stadtgraben.


Diese genannten Einrichtungen, die alle der Sicherheit der Stadt dienten, sollen – soweit wir sie noch kennen - nachstehend näher erläutert werden.






1. Der Binnengraben

Aus dem ursprünglich direkt vor dem ersten Plankenzaun gelegenen Graben entwickelte sich bald ein tiefer gelegter und mit Wasser gefüllte "Binnengraben". Seinen Namen erhielt er von der Tatsache, dass er auch später nach der Anlage der Schanzen und des Stadtgrabens noch erhalten blieb, auch wenn er dann eine andre Aufgabe übernahm. Sein Dasein war lange Zeit kaum bekannt und beachtet worden. Mit seiner Lage, die inzwischen Stück für Stück ermittelt wurde (11/II), markierte er auch die Größe und Lage der ersten Stadtgrenzen. Gleichzeitig grenzte er das Stadtgebiet von dem Bereich der Burg- und Domfreiheit ab. Sein Wasser erhielt der Graben ursprünglich von dem Stau der Nebel an der fürstlichen Wassermühle am Mühlentor.

Dieser Wasserzufluss war möglich geworden, nachdem der "Plauer Damm", die heutige "Plauer Straße", aufgeschüttet worden war und der Sumpfsee sein Wasser jetzt nicht mehr direkt in die Nebel entwässerte, sondern in den Binnengraben leitete. Das Wasser dieses Grabens konnte daher vom Mühlentor am Ostrande der "Langen Straße" entlang, die damals noch "Mauerstraße" war, zur fürstlichen Burg fließen. Der Verlauf dieses Grabens an der "Langen Straße" konnte 1987 bei Bauarbeiten nachgewiesen werden (12).

Die damalige fürstliche Burg besaß noch nicht die Grundfläche des heutigen Schlosses, sondern war erheblich kleiner. Der Verlauf des "Binnengrabens" um die Burg war möglich, da das Niveau der Stadt und die Burggräben niedriger lagern als das Wiesengelände östlich der Burg. Die Burg selbst stand, wie heute noch das Schloss, auf einem lehmig-tonigen Hügel. Ein Bericht des herzoglichen Amtes aus dem Jahre 1715 erwähnte u.a.: " ... der binnen Graben gehet durch den itzigen Schloss-Küchengarten, und correspondieret mit dem nun fast ganz zugewachsenen großen Graben um den fürstlichen Lustgarten, hat sonst seinen zufluß durch den canal, welcher unter das Schloss durchgehet, und worzu das Wasser aus dem Mühlenbach vor dem Glevienschen thor ... hergeleitet wird " (13).
Zu dieser Zeit kam das Wasser des bis zu 8,50 m breiten Binnengrabens bereits aus dem Unterwasser der Gleviner Mühle, da der Zufluss vom Mühlentor bereits unterbrochen war. Dass der Graben in einem gemauerten Kanal - der heute noch unter dem Schloss vorhanden ist - geführt wurde, deutet darauf hin, dass Franz Parr bei dem Neubau des Schlosses (1558-1586) den vorhandenen Wasserlauf anscheinend einfach überbaute und zur Entsorgung der Abwässer des Schlosses genutzt hatte.


Von hier verlief der Binnengraben vom "Franz-Parr-Platz" - der Schlossplatz wurde erst 1670 zur heutigen Höhe aufgeschüttet (14) - südlicher als bisher vermutet, Richtung "Burgstraße", die noch bis zum Jahre 1602 "Gosow" oder "Gosselhörn" (= Gänseweide, eine tiefe Senke die bis zum "Pfaffenbruch" führte) hieß (15), in der bei Bauarbeiten noch Reste dieser alten Wasserleitung entdeckt wurden (16).
Im Jahr 1992 wurde der überbaute Binnengraben unter der "Uwe-Johnson-Bibliothek" hervorkommend wieder aufgefunden (17). Dabei wurde auch der weitere Verlauf unter dem heutigen ärztehaus am Wall nachgewiesen werden, einem Gebäude, das der Kaufmann Hermann Haackert 1856 dort errichten ließ. Mit Genehmigung des Rates verlegte er diesen Wasserlauf vor sein Haus (18). Jetzt konnte auch der vermauerte Durchlass gefunden werden, durch den das Wasser unter dem Hageböcker Tor geführt wurde. Aus dem Verlauf des Binnengrabens ergab sich auch die ehemalige Grenze der Stadt – ohne die Burg- und Domfreiheit.


 



Abb. 3a. Binnengraben am Wall 2
(Grabung 1992)



Abb. 3b. Binnengraben am Wall 2
(Detailansicht von Aussen, 1992)



Abb. 3c. Binnengraben am Wall 2
(Detailansicht von Innen, 1992)

 

Diese Tatsachen bestätigten auch, dass der "Grün Winkel" früher eine Mauerstraße gewesen war, was wegen des bogenförmigen Verlaufes bereits häufig vermutut wurde. Auch der frühere Name der Straße, "Badstubenstraße", weist auf das damalige Vorhandensein eines Wassergrabens – des Binnengrabens – hinter diesen Häusern hin. Um 1500 waren die hier gelegenen Badstuben in die "Baderstraße" ("Am Berge") an die Nebel verlegt worden (19). Anscheinend wurde zu diesem Zeitpunkt auch der Binnengraben vom Schlossplatz bis zu dieser Stelle am Hageböcker Tor überbaut und das älteste erhaltene Steuerregister der Stadt vermerkte im Jahre 1503: "Auch sind die genannten Bewohner der Bastover Straße zur Ausbesserung und auch zur Entkrautung des Grabens verpflichtet" (20).

In der Zwischenzeit hatte der Binnengraben durch die Errichtung der Wälle [siehe dort] und den Bau des Stadtgrabens seine Bedeutung als Befestigungsanlage völlig verloren. Er diente jetzt nur noch zur Ableitung des Schmutzwassers aus den Straßen und den Ställen der Einwohner. Hatten doch die Bürger die Angewohnheit, den Dung aus den Ställen vorübergehend an der Innenseite der Stadtmauer zu lagern. Zum Abfluss der anfallenden Jauche und des Regenwassers in den Binnengraben wurden einfach öffnungen in die Stadtmauer geschlagen. Zusätzlich waren auch verschiedentlich Toiletten über diesem Graben angelegt worden, wodurch die Wasserqualität des Binnengrabens sehr verschlechtert wurde.
So bat 1825 der Gastwirt Hagemeister den Magistrat um die Erlaubnis, "einen Teil des Grabens umsetzen und abdecken zu dürfen, der vom Grün Winkel unter der Stadtmauer den Abfluss und Schmutz über den Wall führt" (21). Der erworbene Platz sollte von ihm erhöht werden, um hier die Pferde der Gutsbesitzer bei ihren Zusammenkünften in der Stadt unterstellen zu können.


Jetzt beschwerte sich auch der am Pferdemarkt vor dem Schnoien Tor wohnende Kupferschmied Böckenhagen über den Gestank des offenen Binnengrabens. In einem Schreiben von 1858 beklagte er sich beim Magistrat: " ... es geht eine Kloake, die den Unrath fast der halben Stadt in sich aufnimmt, in einem offenen Graben entlang der stark bewohnten Hageböcker und Schnoien Mauer, und findet ihren Ausfluss, hart an meinen Gebäuden vorbeigehend, in den Stadtgraben" (22). Doch der Magistrat meinte: " ... dass der Graben überwiegend auf fürstlichem Gebiete verläuft und sie für diese Arbeiten auch kein Geld hätten" (23). Auf die erneuten Beschwerden Böckenhagens und anderer Anwohner meinte die Stadtkämmerei: "Seit unvordenklicher Zeit ist die Stadt berechtigt gewesen, das aus der Stadt abfließende Spül-, Schmutz- und Regenwasser über die dem Domanio beigelegten Wälle in einen dort vorhandenen Abflussgraben abzuleiten. Diesem Graben anpässlich sind seit Jahrhunderten Straßenpflasterungen, Rinnsteine und Hofabflüsse in der Hälfte der Stadt reguliert. Er nimmt nämlich auf: die Abflüsse aller Stadtquartiere, welche zwischen dem Stadtgraben einerseits und andererseits zwischen dem Schnoienthor und dem Schlossplatz liegen, außerdem auch einen theil der Burgstraße" (24). Der Binnengraben schützte dadurch aber auch den Stadtgraben, an dem die Waschplätze der Einwohner lagen, vor zu starker Verschmutzung (25). Man war sich zu dieser Zeit nicht im Klaren, dass der Binnengraben einmal der ehemalige Befestigungsgraben vor der Stadtmauer gewesen war.

Noch im gleichen Jahr wandte sich der Magistrat an das Ministerium in Schwerin: "Der fragliche Graben existiert vielleicht seit dem 13. Jahrhundert ...." (26). Als sich im Jahre 1866 auch die Gesundheits-Commission der Stadt beschwerte, der Graben würde einen "pestilentialischen Gestank" verbreiten, bemühte sich die Stadt beim Großherzoglichen Amt um Abstellung. Ein gemachter Vorschlag, alle Abwässer direkt in den Stadtgraben zu leiten, wurde glücklicherweise abgelehnt (27).

Nach dem Bau von Sielanlagen zur Ableitung des Regen- und Schmutzwassers aus den Straßen der Stadt seit 1860 wurde der Binnengraben nicht mehr benötigt. Da in seiner Nähe häufig Seuchen ausgebrochen waren, wurde er im Zusammenhang mit der Einplanierung der Wallanlagen in einem gemauerten Kanal geführt bzw. zugeschüttet, nachdem das Großherzogliche Amt 1870 die Wallgrundstücke der Stadt überlassen hatte (28).

Der Verlauf des Binnengrabens vom Schlossplatz bis zum Schnoien Tor war bereits früher im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Stadt und Zuschüttung der Senke am Gleviner Tor in einem gemauerten Kanal geführt worden. Damit hatte der Binnengraben endgültig seine Aufgabe erfüllt, als ehemaliger Stadtgraben zur Sicherung der Stadtmauer zu dienen.
Der Binnengraben hatte am Westrande der Stadt ursprünglich eine Tiefe von 4 m unter Straßenniveau besessen bei einer Sohlenbreite von rund 1 m. Da er teilweise nur 3-4 m vor dem Mauerfuß lag, war er die Ursache für das häufige Abrutschen der Fundamente der Mauer und deren geringe Standfestigkeit.





2. Die Stadtmauern

 



Abb. 4a. Stadtmauer
(Ansicht Nachtigallenberg)



Abb. 4b. Dom & Stadtmauer
(Promenade an der "Schanze")



Abb. 4c. Stadtmauer & Stadtgraben
(Südansicht)

 

Der Zeitraum von der Erwähnung des Plankenzaunes (1246) bis zur Fertigstellung einer steinernen Stadtmauer liegt noch weitgehend im Dunkeln. Dieser Plankenzaun war durch einen kleinen Wall und den davor liegenden Binnengraben verstärkt worden und 1252 als "locus Kalant cum valle ac stagno adiaccentibus" erwähnt worden (29). Er umschloss das damalige Stadtgebiet, ohne die Freiheiten und das Gebiet zwischen der Langen Straße und der Gleviner Mauer. Im Jahre 1248 hatte der Landesherr Fürst Nikolaus von Werle den Bürgern versprochen, ihre Stadt durch umfangreiche Befestigungen zu sichern (30). Auch wenn diese Urkunde noch an die "Alte Stadt Güstrow" nördlich der Nebel gerichtet worden war (31), wurde dann nur die neue Siedlung südlich der Nerbel – die heutige Stadt Güstrow – befestigt.
Nachdem zuerst die festen Stadttore errichtet worden waren, wurden die Zwischenräume zuerst nur durch Plankenzäune und Palisaden verschlossen. Der Bau der Stadtmauer war eine direkte Folge des verliehenen Stadtrechtes, war doch die Stadtmauer ein wichtiges und weithin sichtbares Element der Wehrhaftigkeit der Bürger. Sie gewährte ihnen den notwendigen Schutz, der die Ausübung von Handel und Handwerk sowie die Aufrechterhaltung der städtischen Selbstverwaltung sicherte und sichtbar machte. Die Mauer wurde urkundlich erstmals 1293 erwähnt (32) und war für die Bürger von großer Bedeutung, denn nur wer im Schutz der Mauer wohnen konnte, war dem Dorfbewohner überlegen und durfte sich "Bürger" nennen, d.h. Burgbewohner.


 



Abb. 5a. Planckenzaun mit altem Schlossgraben
(Detail 1585, Ostansicht v. Vicke Schorler)



Abb. 5b. Planckenzaun am Schloss
(Detail 1653, Südostansicht v. Daniel Block)

 

Zu dieser Zeit wurde wohl auch die Oberfläche des Innenraumes der Stadt einplaniert, denn ursprünglich war das Gelänge stark wellig und hügelig gewesen, was Grabungsbefunde in der Altstadt ergeben hatten (33). Gleichzeitig wurde wohl auch damit begonnen, das Straßennetz, das ursprünglich "aus wilder Wurzel" recht regellos um den "Pferdemarkt", den ersten Marktplatz der Stadt, angelegt war, nach dem geometrischen Normalplanschema anderer mecklenburgischer Städte neu zu ordnen (34). Zu diesem Zeitpunkt war wohl bereits mit der Neuordnung des Straßennetzes die Auffüllung des Geländes zwischen der "Langen Straße" und der "Gleviner Mauer" durch Erdreich aus dem Stadtinnern in Angriff genommen worden, wodurch das nutzbare Stadtgebiet nach Osten erweitert wurde (30).

Aus dem Wortlaut der Urkunde von 1248 ist nicht eindeutig zu ersehen, ob der Fürst sich bereiterklärte, die Baukosten für die Befestigungen, oder zumindest einen Teil, selbst zu übernehmen. Die Unterhaltung der Mauern war, auf jeden Fall, auch in der späteren Zeit, stets Aufgabe der Stadtbürger (36).

Das Datum 1293 könnte ein weiterer Eckpunkt für den Baubeginn der Stadtmauer sein, denn in diesem Jahr löste der Fürst Nicolaus von Werle seine vor der Stadt gelegene Wassermühle am Mühlentor aus dem Landrecht und unterstellte sie dem Rech der Stadt Güstrow (37). Damit wurde sie wohl auch in den Befestigungsring der Stadt einbezogen. Vergeblich hatte die Stadt schon 1663 versucht, vom Herzog die Rechtshoheit über die Mauern und Wälle zu erhalten (38).

Ursprünglich umschloss die erste Mauer anscheinend nur den durch einen Plankenzaun geschützten Bereich entsprechend den alten Stadtgrenzen. Danach muss es aber bald dazu gekommen sein, dass in den Schutz der städtischen Mauer auch Burg- und Domfreiheit einbezogen wurden. Der Grund dafür könnte wohl in der Tatsache gesehen werden, dass die Baukosten für die Mauern vom Landesherrn selbst getragen wurden und er sich dabei auf seine Vereinbarung mit der Stadt vom Jahre 1248 berufen konnte. Denn allgemein waren die Städte eifrig bestrebt, den Einfluss der Landes- und Grundherren auf ihr Gebiet so weit als möglich fernzuhalten und deren Gebäude aus der Stadt auszugrenzen. Einbezogren in die Mauer wurde auch das neue Stadtgebiet zwischen der Langenstraße, und der Glevinermauer.


Die Stadtmauer schützte aber nicht nur die Bewohner vor Angreifern von außen, sondern sie kennzeichnete auch weithin sichtbar den Geltungsbereich des städtischen Rechtes. Hierdurch unterschied sich deutlich die Stadt von einem Dorf und es hieß bereits im "Sachsenspiegel": "Ein Bürger und ein Bauer trennt nichts so sehr wie die Mauer" (39).
Die um die Stadt gezogener Mauer war in unterschiedlicher Stärke errichtet worden, denn besonders gefährdet war bei einem feindlichen Angriff die Westseite der Stadt. Hier hatte die Mauer zwischen der Burg im Süden und dem Schnoientor im Nordwesten ursprünglich eine Höhe von 5 m bei einer Stärke von 80 cn (40). Wie der Nachweis von Stützlöchern an der Innenseite der Westmauer vermuten lässt, war sie anscheinend einmal mit einer hölzernen Brustwehr versehen gewesen.
Die übrigen Stadtmauern waren leichter und schwächer errichtet worden, da die hier vorgelagerten Niederungen der Nebel und der großen Seen im Süden der Stadt einen weiteren Schutz boten (41). Aufgebaut waren die Mauern auf einem Fundament aus Feldsteinen, einem Umstand, der sich später als ihr Schwachpunkt herausstellen sollte. Die Mauern waren aus Mauersteinen im Klosterformat errichtet worden (42).
Ihre Lage lässt sich noch im heutigen Stadtbild an dem bogenförmigen Verlauf der ehemaligen "Mauerstraßen" deutlich erkennen: "Hageböcker Mauer", "Schnoienmauer Straße" (heute Schnoienstr.), "Gleviner Mauer", "Hinter der Wallmauer" (nicht mehr am Wall erhalten), "Badstubenstraße" (heute "Grün Winkel") und die inzwischen verbaute "Mauerstraße hinter dem Dom". Außerdem gehörte einmal dazu die "Langestraße", noch deutlich an ihrem bogenförmigen Verlauf zu erkennen, bevor das Gelände davor bis zur "Gleviner Mauer" aufgeschüttet worden war. Die sicher einmal vorhanden gewesene Mauer vor der fürstlichen Burg wurde bei der Errichtung des Schlosses und des "Lustgartens" entfernt, ohne Spuren zu hinterlassen.
Einen überblick über die ehemalige Befestigungsanlage der Stadt gibt uns die folgende Stadtansicht des Rostocker Krämers Vicke Schorler und der Kupferstich von Merian aus der Zeit vor 1653 (siehe Abb.2).


 



Abb. 6. Stadtansicht von Vicke Schorler, 1585
(Stadtarchiv Rostock)

 

Eingebaut in den Mauerring waren einmal 11 kleine Mauertürme. Sie dienten hauptsächlich der Stabilisierung der Mauer und ermöglichten den schnellen Aufstieg in die Brustwehr der Westmauer. Außerdem waren an dieser gefährdeten Stelle "Wiekhäuser" auf die Mauer gesetzt worden (43).
Da der "Binnengraben" vor der Westmauer 3-4 m tiefer lag als der Mauerfuß, hatte ein Angreifer an dieser Stelle einen beachtlichen Höhenunterschied von etwa 8-9 m zu überwinden.
Die nach dem Stadtbrand von 1503 wieder vorhandenen Urkunden vermitteln allerdings ein trauriges Bild von dem Zustand der Stadtmauern. Jetzt, im Verlaufe des 30-jährigen Krieges, machte sich die mangelhafte Gründung der Mauern bemerkbar. Auf ihrem Fundament aus Feldsteinen, das häufig auch zu dicht an dem Rande des Binnengrabens oder auf dem aufgeschütteten Boden der Gleviner Mauer stand, waren die Mauern häufig bestrebt, nach vorne abzurutschen. So wurde 1639 berichtet, das die Mauer zwischen Mühlen- und Gleviner Tor so schadhaft sei, "dass man nur mit der bloßen Hand gar kann durchbrechen" (44). Und einige Jahre später musste der Rat melden: "Die Mauern von Collens Haus[?] bis zum Schnoientor sind schadhaft, die Fundamentsteine ausgebrochen und an drei Stellen geborsten. Wenn sie nicht umgehend repariert werden, werden sie ganz umfallen. Die Mauer zwischen Schnoien und Mühlentor ist teilweise ganz umgefallen und muss dringend mit Pfeilern und Stützen gesichert werden. An der Mauer von der Radstube bis zum Gleviner Tor sind ganze Stücke ausgebrochen, die Fundamente z.T. freilegend. Am Gleviner Tor nach dem Schlachthause und die Mauer zum hl. Geist Hofe ganz übergewichen, z.T. niedergefallen" (45).
Um weiteren Schäden vorzubeugen, bemühte man sich, die Mauern durch vorgemauerte Pfeiler zu stützen und die aufgetretenen Lücken mit eingeschlagenen Palisadenpfählen provisorisch zu schließen (46).
Die Stadt war in dieser Kriegszeit finanziell einfach nicht in der Lage, die laufenden Schäden an den Mauern zu beseitigen. Besonders betroffen war die auf aufgeschüttetem Boden stehende Mauer im Osten der Stadt zwischen dem Mühlen- und dem Gleviner Tor. So musste das Ratsprotokoll 1648 melden: "Die Mauern müssen dringend durch mindestens 60 Eichenstämme gestützt werden, damit sie nicht umfällt" (47). Inzwischen war die Mauer hinter der Bleiche umgefallen, die Mauersteine von den Einwohnern zum Teil entwendet worden. Man wollte jetzt die Mauern um einige Ellen erniedrigen und dadurch erleichtern. Aber auch die Hinter den Mauern angelegten Schweinekoben mit den in die Mauer geschlagenen Löchern und das Abgraben von Erde durch den fürstlichen Gärtner hatten zu einer erheblichen Schwächung der Mauern geführt (48). Man konnte sich nur noch dadurch helfen, dass man die Mauersteine mit Lehm vermauerte (der beim nächsten Regen wieder herausgewaschen wurde), der Stützung der Mauern durch Eichenpfähle (die von den Bewohnern immer wieder für andere Zwecke genutzt wurden) und durch Palisaden. Es war ein klägliches Bild, dass die einst stolze Stadtmauer am Ende des 30-jährigen Krieges zeigte.


Obgleich die Erfahrungen des vergangenen 30-jährigen Krieges gezeigt hatten, dass Befestigungsmauern bei einer modernen weitreichenden Artillerie keinen Wert mehr hatten, verlangte der letzte Güstrower Herzog Gustav Adolpf 1660 den Ausbau der Stadt Güstrow zu einer Festung (49). Die Stadtväter waren damit garnicht einverstanden und meinten, dass dazu der Untergrund nicht geeignet sei und der Stadt das Wasser jederzeit abgegraben werden könne. Hatten sie doch die Stadt mit ihrer Politik einigermaßen sicher durch den Krieg gebracht und wollten das Schicksal nicht unnötig herausfordern, auch wenn der Herzog laufend die Reparaturen an den Stadtmauern und die Erneuerung der Palisaden von dem Magistrat forderte (50).
Aber auch die Gefahr des Durchzuges schwedischer Truppen und der Execution der Stadt konnten keine neuen Anstrengungen zur Befestigung der Stadt bewirken (51). Noch im Jahre 1693 wurde über schwere Schäden an der Mauer berichtet:
"1) Nach dem Hageböcker Tor ein Stück Mauer, welches mit Lehm gemauert ist, ganz ausgespült.
2) Bei der Hirten Bude das Fundament ausbessern.
3) Von der Hollstraße bis zum Kinderturm ist das Mauerfundament zu bessern"
(52).

Nach dem Tod des Herzogs 1695 und dem folgenden Streit um seine Nachfolge verfielen die Befestigungen der Stadt. Sie besaßen keine reale Bedeutung mehr für den Schutz der Bewohner und die nachfolgenden Schweriner Herzöge legten keinen Wert mehr auf ihre Erhaltung. Die Mauern dienten nur noch zur Verhinderung der Verstöße gegen die Zollbestimmungen und die Unterbindung des Schmuggels. Um das weitere Umfallen der Mauer zu verhindern, hatte man diese zur Erleichterung um 2 m erniedrigt und den oberen Rand mit Dachsteinen abdecken lassen. Doch diese Maßnahme war eine zu große Versuchung für die Einwohner der Stadt, die gute Verwendung für diese Steine hatten.


 



Abb. 7a. Stadtmauer Am Wall 1
(Aussenseite der Mauer)



Abb. 7b. Mauerfundament Am Wall
(Detailansicht 1992)



Abb. 7c. Mauerfundament Am Wall
(Detailansicht 1992)

 

Um den weiteren Diebstahl der Dachsteine von der Mauer zu verhindern, ordnete der Magistrat 1825 an, besondere Dachsteine brennen zu lassen, die einen Zoll breiter waren und in der Mitte mit einem erhabenen "K" versehen waren, das vor dem Brennen mit einem hölzernen Stempel eingepresst worden war (53). Anscheinend hatte man mit dieser Maßnahme nicht viel Erfolg, denn 1845 wurde vorgeschlagen, die Mauern mit dreieckigen Steinen abzudecken (54).

Jetzt begann auch die Stadt selbst, für den Abbau der Mauern zu sorgen, indem sie 1770 einem Bürger erlaubte, in der Nähe des Mühlentores ein Stück der Mauer abzubrechen, um dort einen Stall zu errichten. Bevor die herzogliche Kammer in Güstrow Einspruch erheben konnte, war die Mauer bereits gefallen (55). Im Jahr 1825 verkaufte die Stadt dem Gastwirt Hagemeister auch einen Teil der Mauer auf dem Wall am "Grün Winkel", um hier ein Gebäude zur Unterstellung der Pferde der Gutsbesitzer errichten zu können. Diese kamen regelmäßig in die Stadt zur Teilnahme an den jährlichen Vieh- und Wollmärkten. Der Käufer musste sich jedoch verpflichten, den Binnengraben, der hier aus der Stadt heraus kam, auf seine Kosten zu überdecken bzw. zu verlegen (56).
Im Jahre 1847 vermeldete bereits die Kämmerei: "Die Stadtmauer vom Gleviner nach dem Mühlentor ist allenthalben sehr schadhaft, besonders an der Gleviner Bleiche. Ganze Pfeiler und die obersten Schichten Mauersteine sind auf vielen Stellen abgeworfen. Es ist daher vorgeschlagen, den Oberteil mit Gras Rasen abzulegen, welche mit Kahn [auf dem Stadtgraben] angefahren werden können" (57). Darauf wurde 1857 ein 30 m langes Mauerstück an der Gleviner Bleiche abgebrochen und neu errichtet, jetzt aber nur noch mit einer Höhe von 2,8 m und 30 cm Stärke, gestützt gegen erneutes Umfallen durch 60 cm breite vorspringende Pfeiler. Und einen Einblick in den desolaten Zustand der Stadtmauer vermittelt ein Vermerk aus dem Jahre 1850: "Beim Paradies, wo die Mauer von Holzverband ist, sind neue Regenbretter erforderlich" (58).
Nachdem im Jahre 1870 das Großherzogliche Amt dem Magistrat der Stadt das Eigentumsrecht an den Mauern überlassen hatte, wurden alle beschädigten und im Wege stehenden Mauerteile abgebrochen, um neues Bauland für Wohnhäuser zu eerhalten (59). So kommt es, dass heute nur noch geringe Reste dieser "drohenden Mauern" erhalten sind.





3. Die Mauertürme

 

Über die ehemals im Verband der Mauern vorhandenen Türme liegen nur sehr wenige Nachrichten vor. Sie wurden alle, bis auf den "Armsünderturm", spätestens im Zusammenhang mit der Erniedrigung der Stadtmauern abgebrochen. Bei den Türmen müssen wir unterscheiden zwischen den großen starken Kampftürmen, die nicht nur zur selbständigen Verteidigung eingerichtet waren, sondern auch als Magazin und Gefängnis genutzt wurden, sowie den kleineren Türmen, die im Zuge der Stadtmauer errichtet waren.
Die starken Türme hatten einen hochliegenden Eingang und waren nur über einziehbare Treppen oder Leitern zu betreten. Oft dienten sie auch zur Lagerung von Waffen und Schießpulver. Wir wissen dieses aus einem Vermerk des Ratsprotokolls von 1629: "Am Pulverturm fehlen Treppen oder Leitern, auch müsste eine Leiter zu dem Mühlenturm gemacht werden" (60).
Auch Gefangene wurden gerne in diesen Türmen untergebracht. Dabei kam es 1533 zu einem für die Stadt unliebsamen Vorfall. Der herzogliche Stadtvogt, er war ja der Gerichtsherr der Stadt, hatte einen Verhafteten in dem hl. Geist-Turm festgesetzt. "Nachdem er dort 3 Tage gesessen, sei er etwas schwach geworden und auf bittlich Suchen etlicher Bürger oben auf die Lugken [Luke] des Turmes gesetzet, und ihme ein Bolten umb beide Beine gespannet." Auf unerklärliche Weise war er jedoch "vom Turm gefallen und ahn Beine und Arme so sehr entzwey gefallen" (61). Bei der Untersuchung dieses Vorfalles wurde festgestellt, dass der Gefangene versucht hatte, sich mit Hilfe eines selbst gedrehten Strohseiles vom Turm abzuseilen, wobei das Seil gerissen war. Er behauptete, der "Teufel" habe ihm diese Tat eingeredet, kam aber mit dem Bruch eines Beines, eines Armes und etlicher Rippen davon (62).

Ab und zu musste jedoch der eine oder andere dieser Türme wegen Baufälligkeit abgebrochen und wieder neu aufgemauert werden (63). Der Grund dafür war die schlechte Bauausführung und die mangelhafte Fundamentierung. Die großen Türme lagen fast alle neben einem der Stadttore und sollten hier als zusätzlicher Schutz dienen (64).

In den Verband der Stadtmauer waren etliche kleine Wehrtürme eingefügt, die unter anderem auch die Stabilität der Mauer erhöhten. Gleichzeitig bildeten sie den Zugang zu den Wehrgängen, soweit vorhanden, von der Stadt her. Auch von diesen kleinen Wehrtürmen hat sich leider nur der "Armsünder Turm" erhalten, der Unterbau eines solchen Turmes. Er sicherte an dieser Stelle ein kleines Tor, das sich hier in der Mauer befand als Zugang zu den "Paradieswiesen" und der damaligen Walkmühle (65). Der Turm hat die Zeit überdauert, da in dem Nebengebäude der Scharfrichter von 1589 bis 1859 seine Wohnung hatte und von diesem benutzt wurde, um dort die Angeklagten "peinlich zu befragen", d.h. sie der Folter zu unterziehen. Seinen Namen hatte er vielleicht erhalten, weil hier die zum Tode Verurteilten ihre letzte Nacht in der Gesellschaft des Henkers verbringen mussten – vor ihrem "Gang ins Paradies", d.h. zur Hinrichtung (66).


 



Abb. 8a. Armsünder Turm
(Aussenseite)



Abb. 8b. Armsünder Turm
(Innenseite)



Abb. 8c. Armsünder Turm
(Wohnhaus mit Mauerstück)

 

Als zusätzliche Beobachtungs- und Verteidigungsanlagen gab es an verschiedenen Abschnitten der Mauern die sog. "Weich- oder Wiekhäuser", auch als "Eidthäuser" bezeichnet. Wir kennen sie bereits aus einer Anweisung für den Wachtmeister der Stadt vom Jahre 1575. Dieser hatte u.a. die Posten der Stadtwache aufzustellen und zu überwachen: In dieser Anweisung heißt es auch: " ... bei nacht und tage auffen falh der noth die wacht ... auffen ..., weich heusern ... mit allem vleiß solle bestellen. ... Da wir auch sunsten ... Eidtheuser zu legen, weich heusern oder anders who zu beschutzunge der Stadt ... machen zu lassen ..." (67a). Diese Wiekhäuser waren kleine Gebäude, die in den Mauerstraßen standen und sich mit der Rückwand auf die Mauer stützten. Es ragte also nur das obere Stockwerk über die Mauer und ermöglichte von dort aus die Beobachtung des Vorfeldes. In diesen Häusern, die vereinzelt noch in der Stadt anzutreffen sind, wohnten die "Wiekbüdner", Tagelöhner, die von der Stadt für verschiedene öffentliche Arbeiten eingesetzt und entsprechend entlohnt wurden (67b).

Die erste Erwähnung der Türme stammt aus der bereits genannten Anweisung für den Wachtmeister der Stadt aus dem Jahre 1575. In ihr heißt es, dass er "die Wacht ihn der Stadt, uffen Tormen ... mit allen vleiß solle bestellen und versehern" (68).
Die großen Kampftürme lagen nach den erhaltenen Nachrichten freistehend hinter der Stadtmauer, gewöhnlich in unmittelbarer Nähe und zum Schutz eines Stadttores. Bekannt sind die nachstehenden Türme:

    1) Südlich des Schnoien Tores, der sog. "Kaiserturm". Es soll sich dabei um den stärksten Turm der Stadt gehandelt haben, der deswegen auch seinen Namen erhalten hatte. Er schützte eine besonders gefährdete Stelle der Westmauer. Der Turm diente 1782 noch zur Lagerung von 4 to Schießpulver (69).
    2) Der "Mühlenturm" neben dem Mühlentor. In ihm lagerte 1697 die Munition der Stadtwehr (70), bevor er 1774 abgebrochen wurde (71).
    3) Ein Turm am Gleviner Tor zwischen dem hl. Geist-Hospital und dem Schloss. Er wurde 1662 dem Herzog überlassen, der dafür der Stadt den Turm hinter der Gleviner-Bleiche, den "Kinderturm", überließ (72).
    4) Ein Turm neben dem Hageböcker Tor (73).
    5) Ein Turm am Domplatz zwischen dem heutigen John-Brinckman-Gymnasium I. und den neuen Gebäuden der Kreisverwaltung am Wall (74).
    6) Der "Kinderturm" zwischen dem Mühlen- und dem Gleviner Tor an der "Gleviner Bleiche". Der Name könnte davon kommen, weil er an der schwachen Stadtmauer an dieser Stelle niedriger errichtet worden war als die anderen Türme) (75).


 



Abb. 9. Stadtansicht von 1632 mit dem Turm am Gleviner Tor und dem "Kinderturm"
(Quelle: Stadtmuseum Güstrow)

 

In diesem Zusammenhang muss auch der "Türm auf der Pfarrkirche" erwähnt werden. Ein Türmer hatte dort oben seine ständige Wohnung und musste die Stadt nach einem etwa ausbrechenden Feuer beobachten, um dann sofort die "Feuerglocke" zu läuten. In Kriegszeiten wurde dieser Beobachtungsplatz zusätzlich durch Gesellen des "Stadtmusikanten" verstärkt, die bei der Annäherung feindlicher Truppen Alarm zu blasen hatten (76).

Leider hat sich in unserer Stadt keiner der großen Verteidigungstürme erhalten, da ihr baulicher Zustand genau so mangelhaft war wie derjenige, der Stadtmauern. So vermeldete im Jahre 1648 das Ratsprotokoll: "Der Turm hinter Sandowen Scheune [?] ist so baufällig, dass er nur nach Errichtung eines Holzgerüstes abgenommen werden kann" (77). Man hatte im 18. Jh. für diese Türme auch keine Verwendung mehr, da sie nur den Durchgangsverkehr behinderten und hohe Unterhaltungskosten verursachten. Deshalb wurden sie abgebrochen und die Ziegelsteine meistbietend verkauft. Damit ging allerdings auch ein kennzeichnendes Merkmal unserer Stadtansicht verloren.


 



Abb. 10. Stadtansicht von Westen 1726
(vorne rechts die Gertrudenkapelle)

 




4. Die Stadttore

 

Die Tore durch die Stadtmauer waren angelegt worden nach den bereits vorher vorhandenen Fernhandelsstraßen, die sich in der Stadt kreuzten und die Vorausetzung für die Gründung der Siedlung und eines Marktes gebildet hatten. Aber auch die Fragen der Verteidigung des Ortes wurden bei der Anlage und der Art der Tore berücksichtigt. Man war sogar bereit, dafür alte Handelswege zu verlegen. Die Straßen bestimmten damit auch die Lage der Stadttore, die ja eine Unterbrechung des Mauerzuges bedeuteten. Im Falle eines feindlichen Angriffes waren die Tore die am meisten gefährdeten Stellen (78).

 



Abb. 11. Hageböcker Tor
(Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA)

 

Durch das Hageböcker Tor im SW der Stadt führte ein alter Handelsweg nach Sternberg und weiter in den Westen. Der Name dieses Tores war abgeleitet von "Hagebuche = Hainbuche" oder "Weißbuche", also Bäumen, die anscheinend gehäuft vor diesem Tor gestanden hatten (79). Die Straße führte vom Tor bis zum Marktplatz als "Hageböcker Straße".

 



Abb. 12. Schnoien Tor
(Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA)

 

Die Bedeutung des Namens des Schnoien Tores im NW der Altstadt ist auch heute noch weitgehend ungeklärt. Es wird vermutet, dass der Name von der Bezeichnung "Neues Tor" (80), "Schlechtes [schlichtes] Tor" oder "Schönes Tor" abgeleitet wurde. Manchmal wird der Name aber auch als "Schmales [enges] Tor" gedeutet. Der Name für dieses Tor, das am übergang des "Pferdemarktes" über den Stadtgraben lag, ist heute nicht mehr gebräuchlich. Der Teil des Pferdemarktes bis zur heutigen Post führte ursprünglich den Namen "Schnoienstraße", während die heutige "Schnoienstraße" als "Schnoienmauer Straße" oder "Hinter der Schnoienmauer" bezeichnet wurde. An diesem Tor endeten die von Bützow und Schwaan kommenden Straßen, die vorher teilweise am Nordrande der Nebel nach Alt-Güstrow verliefen (81).

 



Abb. 13. Mühlen Tor
(Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA)

 

Das Mühlentor lag im NO der Stadt an dem günstigsten und kürzesten übergang über die Nebel. Der Name kommt von der hier gelegenen fürstlichen Wassermühle, die 1287 erstmals in den Urkunden genannt wurde, als der Fürst sie zur Hälfte dem Kloster Doberan überließ (82a). über das Stauwehr (Brücke) dieser Mühle führten die Wege von Laage, Rostock und Stralsund in die Stadt. In Laage bestand Anschluss an eine alte "via regia", eine "Königsstraße", die von Lübeck über Werle (bei Schwaan) und Alt-Polchow nach Greifswald führte. Auch die von Bad Sülze kommenden Salzfuhrwerke benutzten diesen Weg über Güstrow in die Mark Brandenburg (82b).

 



Abb. 14. Gleviner Tor
(Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA)

 

Das Gleviner Tor im SO der Stadt hatte seinen Namen von dem nördlich des Inselsees gelegenen slawischen Dorfe Glevin, das 1323 von der Stadt erworben und gelegt wurde (83a). Durch dieses Tor verliefen die Straßen nach Teterow, Neubrandenburg sowie nach Süden in die Mark Brandenburg (83b).
Nach den Namen dieser Tore waren auch die dahinter liegenden Stadtviertel benannt. Eine Ausnahme machte das "Domviertel", das nach dem zugehörigen Tor eigentlich "Hageböcker Viertel" hätte heißen müssen. Wahrscheinlich wollten die Stadtväter dieses Tor nicht "Domtor" nennen, denn diese Kirche gehörte nicht zum Stadtgebiet, sondern lag auf der "Domfreiheit".
Die ersten Tore in der Stadtbefestigung, über die wir allerdings keine Nachrichten haben, werden wohl einfache Holztore gewesen sein, die aber bald im Zuge des Mauerbaus durch einen Torturm mit schweren Torflügeln ersetzt wurden. Diese Tortürme dienten nicht nur dem praktischen Zweck, dass in ihnen ein Torwächter freien Ausblick auf die Straße hatte, sondern erhöhten auch den repräsentativen Anblick der Stadt für einen Fremden, der sich ihr näherte. Der vor dem Tor gelegene Binnengraben konnte an den Toren sicher schon früh mit Hilfe einer Zugbrücke überquert werden, die in den Nachtstunden und bei Gefahr aufgezogen wurde (84). Nach der Karte von Vicke Schorler hatte die Stadt - wenn wir dieser Abbildung trauen können - noch 1586 einfache Tortürme mit einer spitzbogigen Durchfahrt (85), die später mit einem Rundbogen vermauert wurde (86). Am Tage wurden die Tore durch einen Schlagbaum von der Torwache gesichert, während die Torflügel in den Nachtstunden verschlossen wurden (87).
Durch die Anlage der Wälle und des davor liegenden Stadtgrabens war es erforderlich geworden, vor das in der Mauerflucht liegende Tor ein Außentor zu setzen, das direkt vor dem Stadtgraben lag. Dadurch wurde das ursprüngliche Tor zum Binnentor. Beide Tore waren mit großen spitzen Türmen versehen, in denen ein Torwächter seinen Platz hatte (88). Außen- und Binnentor waren durch seitliche Flankenmauern zu einem Kammertor verbunden. Diese seitlichen Mauern hatten Durchlässe, um auf die Wälle gelangen zu können. Durch die Verbreiterung und änderung der Wallanlagen und damit auch des Stadtgrabens musste man im 17. Jh. die Außentore erneut weiter nach außen verlegen (89).
Nachdem die Stadtmauern im 17. Jh. ihre Bedeutung als Verteidigungsanlage verloren hatten, verfielen auch die Stadttore immer mehr. Sie entwickelten sich sogar durch den zunehmenden Verkehr auf den Landstraßen zu einem Hindernis. Die engen und niedrigen Tordurchfahrten behinderten in zunehmendem Maße die Fahrt der großen Lastfuhrwerke durch die Stadt. So vermehrten sich die Forderungen nach einem Abbruch der vielfach baufälligen und nicht mehr erforderlichen Toranlagen. Es wurde sogar behauptet, diese Tore würden den Zustrom frischer Luft in die Straßen der Stadt verhindern und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Der Abbruch der Stadttore war jetzt nur noch eine Frage der Zeit.


Im Einzelnen haben sich von den Stadttoren die folgenden Nachrichten urkundlich erhalten:

Hageböcker Tor: Im Jahre 1593 musste das Binnentor umgebaut und zur Anlage des "Schieß-Hauses" der Schützen-Zunft verbreitert werden. Dazu wurden auch Teile der angrenzenden Mauer entfernt (90). Die Bewohner der Hageböcker Straße beklagten sich 1629 über die in der Stadt stationierten kaiserlichen Truppen, die aus Personalmangel das Tor längere Zeit verschlossen gehalten hatten. Sie wollten es erst wieder öffnen, wenn sich die Bürgerschaft bereit erklären würde, täglich 6 Mann als Torwache abzustellen (91).
In den Jahren 1725/26 wurde das Tor für 1043 Gulden völlig erneuert und mit einem in Stein gehauenen Stadtwappen versehen (92), doch mussten die hölzernen Torflügel bereits 1752 wieder erneuert werden (93). Der bauliche Zustand des Tores hatte sich inzwischen aber so verschlechtert, dass 1783 das Binnentor umzustürzen drohte. Die Steine sollten nach dem vom Herzog bereits genehmigten und vorgesehenen Abbruch zur Errichtung neuer Gebäude am "Brunnen" (am Parumer See) dienen (94). Das Binnentor wurde 1787 auch abgebrochen (95). Eine Beschreibung des Tores aus dem Jahre 1857 berichtete: "Von den Thoren ist das Hageböcker das älteste, turmartig gebaut und die Toröffnung ursprünglich ein Spitzbogen, jetzt aber durch einen darunter gemauerten Rundbogen verkleinert" (96). Der endgültige Abbruch des Tores erfolgte im Jahre 1871 (97).


 



Abb. 15a. Hageböcker Tor
(Auszug aus einem Stich nach Merian, 1653)



Abb. 15b. Ansicht von 1706
(Kupferstich aus Analecta Güstrovensia)

 

Von dem Schnoientor ist bekannt, dass im Jahre 1627 das Tor in Erwartung der kaiserlichen Truppen und auf Weisung des Herzogs bei Tag und Nacht verschlossen blieb. Die übrigen Stadttore wurden mit je einer Korporalschaft besetzt und waren nur von morgens 5 Uhr bis abends 6 Uhr geöffnet (98). Als aber am 30. Dezember 1629 ein Angriff schwedischer Truppen auf die Stadt drohte, ordnete der Statthalter Wallensteins an, den Raum zwischen Außen- und Binnentor während der Nacht mit Ackerwagen zuzufahren. Da der befürchtete Angriff nicht erfolgte, hat man das Tor am nächsten Morgen wieder geöffnet, aber zusätzlich mit Fallbäumen versehen (99).
Wegen des schlechten Zustandes der über den Stadtgraben führenden Brücke musste das Schnoientor den ganzen Sommer über geschlossen bleiben zum Nachteil der dort wohnenden Bürger. Erst nach der Reparatur der Brücke durch die Stadt wurde es wieder geöffnet (100). Als im Jahre 1706 die Zugbrücke erneut defekt war, unterbreitete die Stadt dem herzoglichen Amt den Vorschlag, den Stadtgraben schmäler zu machen und an Stelle der Zugbrücke eine feste Brücke einzubauen (101a). Aus einer erhaltenen Rechnung des Malermeisters Wilhelm Rudolf Rofuß erfahren wir, dass das Tor mit "3 großen Knöpfen" verziert war. Der Malermeister hatte sie blau angestrichen und mit einer "französischen Kante von 2 Zoll breit mit echtem Gold vergüldet. Auch einige außgehauene Posituren bemahlet, etl. Engelköpfe bemahlet, noch einen Stein darauf 48 Buchstaben schwartz, und die Buchstaben mit echtem Gold vergüldet" (101b). Das Tor war also bereits mit einer Inschrift und zusätzlichen Schmuckteilen versehen worden. Nachdem im Jahre 1788 das Binnentor mit Zustimmung des herzoglichen Amtes abgebrochen worden war, wurden auch die zugehörigen Flankenmauern weiter in die Wälle versetzt.
Gleichzeitig hatte man auch das Wachhaus und das Torschreiberhaus neu errichtet. So konnte durch diese baulichen Maßnahmen die Straßenbreite zwischen den Flankenmauern, die der Herzog der Stadt überlassen hatte, zum Vorteil des Durchgangsverkehrs verbreitert werden. Die darin liegenden Zugänge zu den Wällen mussten aber erhalten bleiben (102). Um auch die Durchfahrt durch das noch stehende Außentor zu verbreitern, schlug der Bürgerausschuss 1789 vor, dieses Tor, das sowieso schadhaft sei, abzubrechen und durch 2 Pfeiler zu ersetzen, an denen die Torflügel befestigt werden könnten (103). Dieser Vorschlag wurde aber erst 1850 verwirklicht.


 



Abb. 16a. Schnoien Tor,
(Auszug aus einem Stich nach Merian, 1653)



Abb. 16b. Ansicht von 1706
(Kupferstich aus Analecta Güstrovensia)



Abb. 16c. Plan vom Schnoien Tor 1788
(1788 noch erbaut)

 

In einer Beschreibung dieses Tores aus dem Jahre 1821 heißt es: "Das von Maurermeister Herrn Ziegler unter der Direktion des wailand Herrn Doctoris Hansen, damaligen Cammerarius, vor ohngefehr einigen 30 Jahren erbaute Schnoien-Tor ist unstreitig das schönste in Güstrow und eine Zierde der Stadt. Es wird besonders durch die vom Hof-Klempner Herrn Löffler von verzinntem Blech gearbeiteten Vasen verziert, und sogar hat derselbe das Güstrowsche Wappen, einen an einen Baum sich ruhenden Büffelochsen, sehr nett anzubringen gewusst" (104). Und wenig später heißt es: "Das Schnoientor ist im gefälligsten Roccoco-Stil aufgeführt" (105).
Die Torpfeiler des Außentores mussten im Jahre 1875 jedoch abgebrochen werden um der Bebauung der neuen Wallstraße mit Wohnhäusern Platz zu machen (106).


 



Abb. 17a. Mühlentor
(Auszug aus einem Stich nach Merian, 1653)



Abb. 17b. Ansicht von 1706
(Kupferstich aus Analecta Güstrovensia)

 

Das Mühlentor war als Kammertor mit 2 starken Außentürmen errichtet worden. Bei dem ständigen Umbau der vor dem Tor liegenden Wassermühlen ergaben sich laufend Probleme, die durch das Setzen von zusätzlichen Palisaden behoben werden mussten. Während die Kornmühle innerhalb des Tores lag, befanden sich vor dem Tor die Papier-, Loh- und Sägemühle sowie die städtische Wasserkunst.
In einem Turm des Außentores war seit 1567 der Hochbehälter der Wasserkunst untergebracht worden, ein hölzerner Behälter, in den das Wasser der Nebel gefördert wurde (107). Dieser Turm musste im Jahre 1783 abgebrochen werden, weil das Mauerwerk des oberen Stockwerkes und das überhängende Dach abzustürzen drohten (108). Im Jahre 1832 war es sogar erforderlich, das gesamte Tor abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen (109). Dieser bestand jetzt aus 4 gemauerten Torpfeilern, an denen die Gittertore befestigt waren (110). Da das Mauerwerk dieser Pfeileraber schon bald baufällig geworden war, mussten die Tore durch Staketten aus Tannenholz ersetzt werden (111). Im Jahre 1857 beschloss der Magistrat dann, die Pfeiler des Tores meistbietend auf Abbruch zu verkaufen (112).


 



Abb. 18a. Gleviner Tor
(Auszug aus dem Stich von Caspar Merian, vor 1653)



Abb. 18b. Gleviner Tor
(Auszug aus dem Stich nach Merian, 1653)

 

Über das Gleviner Tor beklagten sich 1648 die Stadtvertreter, da die Schweine des Bleichers in den Toren so großen Schaden angerichtet hätten, dass ein ganzes Stockwerk des Tores abgenommen werden müsste, wenn nicht umgehend Abhilfe geschaffen würde (113). Nachdem man 1668 festgestellt hatte, dass das Tor völlig erneuert werden müsse, wurde es von Grund auf durch den Maurermeister Simon Borchard mit einer Höhe von 7 m neu aufgebaut (114). Als im Jahre 1721 Reparaturarbeiten an den Wasserleitungen im Gleviner Tor notwendig geworden waren, wollte die Stadt das Vortor, das vom Herzog vor dem eigentlichen Stadttor errichtet worden war, vollständig wegnehmen, da es bei den Erdarbeiten doch umgefallen wäre. Der Herzog jedoch forderte die Wiederherstellung des Tores und übernahm sogar die notwendigen Kosten (115).
Das Binnentor wurde im Jahre 1786 jedoch abgebrochen und das Außentor im klassizistischen Stil neu aufgeführt (116). Dieses Tor stand bis zum Jahre 1903. Nach Ansicht der Stadt bildete es nur ein Verkehrshindernis und habe weder einen geschichtlichen noch einen kunstbaulichen Wert, mache einen sehr baufälligen Eindruck und müsse ausgebessert werden. Es wurde deshalb der Abbruch des Tores vorgeschlagen (117), der auch im Jahre 1904 erfolgte (118).


Für die Bewachung der Stadttore war, wenn nicht gerade Truppen in der Stadt waren, der "Wachtmeister" der Stadt verantwortlich. Seine Aufgabe war es, die "Wache" aufzustellen, die Posten zu überwachen und 1575 dafür zu sorgen, dass die Tore "mit riegeln und schlossern" während der Nacht gesichert wurden (119). Je nach der Jahreszeit und abhängig von Bedrohungen durch Kriege oder Seuchen wurden die Tore abends um 8 Uhr geschlossen und erst morgens um 5 Uhr wieder geöffnet (120). Die Torschlüssel hatte über Nacht einer der Ratsherren in Verwahrung, der dafür besonders benannt war. Befanden sich jedoch Militäreinheiten in der Stadt, dann forderte deren Befehlshaber vom Rat die Aushändigung der Torschlüssel. Dieser Forderung musste sich der Magistrat, wenn auch erst nach Rücksprache mit dem Herzog oder dessen Beamten, stets fügen (121).
Tagsüber waren die Tore durch Schlag- oder Fallbäume gesichert (122). Erst im Jahre 1860 wurden die Tore nachts nicht mehr verschlossen, sondern nur noch durch einen gelb und grün gestreiften Schlagbaum versperrt (hier tauchten meines Wissens erstmals die Güstrower Stadtfarben "gelb-grün" auf), um anzudeuten, dass hier das Stadtrecht Gültigkeit hatte. Die Funktion des Steuer-Einnehmers übernahm jetzt der Torschreiber (123).
Außer diesen Haupttoren der Stadt gab es noch einige Neben- oder Nottore, die nur von Fußgängern zu passieren waren und abends von dem Wachtmeister verschlossen wurden. Es waren dieses:

    a) Ein kleines Tor am "Schlossberg", das noch bis 1857 bestand (124).
    b) Die "Paradiespforte" neben dem "Armsünderturm" (125).
    c) Eine Pforte in der Gleviner Mauer, die zur "Bleiche" führte, dem Waschplatz der Stadt (126).
    d) Eine Pforte in Höhe der heutigen "Wachsbleichenstraße" als Durchgang zu der am Stadtgraben gelegenen "Mauermühle" (127).
    e) Eine Pforte am Mühlentor als Zugang zu den Mühlen an der Freischleuse (Papier-, Loh-, Sägemühle) (128).

Im Ernstfalle wurden diese kleinen Pforten mit Palisaden und Steinkästen verschlossen (129).

Mit Beginn des 18. Jh. verfielen nicht nur die Stadtmauern, sondern mit ihnen auch die Stadttore. So ersetzte man bereits 1765 die Zugbrücken durch feste Brückenanlagen, nachdem man den Binnengraben (am Gleviner Tor den zum Schlossgraben führenden Mühlbach) durch ein gemauertes Gewölbe geführt hatte (130). Der Abbruch unserer Stadttore bedeutete auch das Verschwinden der letzten charakteristischen Wahrzeichen einer "festen Stadt" aus unserem Stadtbild.





5. Die Wälle und Bastionen

 

Ursprünglich wurde die Stadt alleine durch die Mauern mit ihren Türmen und dem davor liegenden "Binnengraben" bzw. durch die Niederungen des Pfaffenbruches und der Nebel gegen Angriffe gesichert. über die Anlage der ersten Wälle vor den Mauern gibt es keine urkundlichen Nachrichten. Ihre Errichtung war die logische Folge der Erfindung und des Einsatzes des Schießpulvers. Nachdem um 1300 auch in Europa das Schwarzpulver erfunden war, wurden zwischen 1450 und 1500 die Pulvergeschütze allgemein eingeführt. Ihr Einsatz zur Verteidigung einer Stadt erforderte jedoch zu ihrer Aufstellung besondere Erdstellungen vor den Mauern bzw. mindestens 2 m starke Stadtmauern oder baulich sehr aufwendige Geschütztürme, für die es aber in Güstrow keinen Hinweis gibt (131).
Die Anlage von Wällen vor der Stadtmauer muss in unserer Stadt wohl vor dem Jahre 1500 erfolgt sein. Diese vorgelagerten Wälle dienten mit ihren Bastionen zur Aufstellung von Geschützen, die durch eine "Brustwehr" gegen Flintenbeschuss gesichert waren. Sie benötigten aber zu ihrem eigenen Schutz die Anlage eines davor liegenden Stadtgrabens. Es müssen also die beiden neuen Befestigungswerke, die Wälle und der Stadtgraben, gleichzeitig entstanden sein. In der Stadtansicht von Vicke Schorler aus dem Jahre 1585 sind allerdings noch keine Wälle eingezeichnet (132). Die Stadtansicht nach einem Kupferstich von Caspar Merian aus dem Jahre 1653 zeigt dagegen einfache Wallanlagen, die vor dem Hageböcker und Schnoien Tor angelegt waren und zusammen mit dem Stadtgraben die Westseite der Stadt schützten (133).
Von diesen erhöht angelegten Wällen aus konnten die damaligen Vorderlader-Geschütze das Vorgelände und die Zugänge zu den Toren wirkungsvoll unter Feuer nehmen. Die Wirkung dieser ersten Geschütze war allerdings stark begrenzt durch die geringe Reichweite und Feuergeschwindigkeit, da nach jedem Schuss das Rohr erst wieder gereinigt werden und abkühlen musste, bevor es neu geladen werden konnte.
über die Anzahl und die Größe der ursprünglich vorhandenen Geschütze, die Eigentum des Herzogs waren, liegen aus dieser Zeit keine Nachrichten vor.


 



Abb. 19. Stadtansicht nach Merian
(Topographia Saxoniae Inferioris, 1653)




Abb. 20. Detail Hageböcker Tor
(Borchmannsche Carte, 1733)


 

Die erste Erwähnung der Stadtwälle kennen wir aus dem Jahre 1575. In der bereits erwähnten Dienstanweisung für den Wachtmeister der Stadt hieß es: " ... das ehr auff vorgehenden bevehlig des wordthabenden Bürgermeisters, so zu jderzeit sein wirt, bei nacht und tage auffen falh der noth, die wacht ihn der Stadt, uffen wellen, ... mit allem vleiß solle bestellen und vorsehen. Da wir auch zusampt der gemeinen borgerschafft ahn den wellen, und sunsten zubowen, ... steinich oder Borstwehre auff den wellen" errichten wollen (134).
Da das neu erbaute Schloss durch diese Wallanlagen nur unvollkommen geschützt wurde, hatte der Herzog Hans Albrecht im Jahre 1626 die Stadt aufgefordert, von der Domwiese beim Ausfluss des "Aalbaches" aus dem Sumpfsee über den Pfaffenbruch bis an die Nebel einen zusätzlichen Graben mit einer Brustwehr anzulegen. Wegen der dafür erforderlichen hohen Kosten wollte die Stadt das Geld jedoch lieber zur Verbesserung der Stadtmauern und der vorhandenen Wälle verwenden. Der geforderte Graben hätte mindestens 1300 m lang werden müssen und bei dem schlechten Untergrund wäre der Bau einer Brustwehr nicht möglich gewesen. Außerdem könnte dadurch der Sumpfsee und der Stadtgraben leer laufen und damit auch die daran liegende Mauermühle kein Wasser mehr erhalten. Auch für die Besetzung dieses neuen Walles wären mindestens 3000 Soldaten erforderlich gewesen, die man dafür zusätzlich hätte anwerben müssen. Anscheinend sah sogar der Herzog diese Schwierigkeiten ein, denn man hörte nichts mehr von seiner Forderungen (135). Dafür bestand der Herzog jedoch ein Jahr später auf dem Ausbau der Befestigungen zwischen dem Hageböcker Tor und seinem Schlossgarten (136).
Unter der Herrschaft Wallensteins kam es zu keinerlei Forderungen, die Stadt zu einer Festung auszubauen. Der "Friedländer" wollte Güstrow ja als seinen Wohnsitz unversehrt erhalten und die Stadt nicht zum bevorzugten Angriffsziel der Schweden machen (137). Seine Statthalter forderten nur, die Palisaden und die Wallanlagen mit der Stadtmauer zu verbessern. Für diese Arbeiten sollten alle Korporalschaften der Bürgerwehr, aber auch die Bewohner der Freiheiten herangezogen werden und mit 40 Karren erscheinen (138). Doch sofort nach dem Abzug der kaiserlichen Truppen rissen große Missstände auf den Wällen ein. So berichtete der Magistrat, dass seit 1633 wieder "Ochsen, Kühe und anderes Vieh die Wälle einreißen und verderben" würden (139).
Nach 1637 wiederholten sich die ständigen Klagen über den Zustand der Wälle und der Herzog forderte die Bürgerschaft auf, die Anlagen wieder in Ordnung zu bringen. Da die Stadt aber nach den großen Abgaben zur Kriegskontribution über keine Barmittel mehr verfügte, sollte jedes Haus dazu 3 Gulden, jedes halbe Haus 1 Gulden 12 Schillinge und jede Bude 1 Gulden beitragen (140). Die herzoglichen Räte beklagten sich 1637 bei der Bürgerschaft, dass die genehmigte Kriegssteuer bisher noch keinen "Heller oder Pfennig" eingebracht hätte. Mit der Hälfte dieser Mittel sollte eine zusätzliche Schanze beim Hageböcker Tor errichtet werden, um vor einem plötzlichen überfall auf die Stadt gesichert zu sein (141).
Man hatte inzwischen die Wälle, insbesondere an den Toren, durch umfangreiche Palisaden verstärkt. Diese dienten besonders zum Schutz der Stadtmauer, auf deren Festigkeit kein großes Vertrauen mehr gesetzt wurde. Diese Palisaden bestanden aus dicht nebeneinander eingerammten und oben angespitzten Pfählen von etwa 15 Fuß (5 m) Länge und 6 Zoll (10-15 cm) Stärke. Da ihre Haltbarkeit aber begrenzt war, häuften sich seit 1642 die Meldungen über umgebrochene und zerstörte Anlagen (142).


Die Erfahrungen des 30-jährigen Krieges hatten aber gezeigt, dass die direkt vor den Toren gelegenen Erdschanzen nicht die beste Lösung waren. Deshalb bemühte sich der Herzog Gustav Adolph, die Stadt nach den neuesten militärtechnischen Erkenntnissen mit verstärkten Wallanlagen auszurüsten. Er ließ deshalb die Wälle vor den Toren durch große Dreieck-Schanzen rechts und links neben den Toren ersetzen, die mit ihrer Spitze in den Stadtgraben vorragten. Von hier aus konnte man den Zugang zu den Toren von zwei Seiten aus unter Feuer nehmen. Diese Schanzen lagen mit ihren Brustwehren, die zum Schutze der Bedienungsmannschaft der Kanonen angelegt waren, etwa 2,5 m über dem Straßenniveau und fielen mit steilen befestigten Böschungen (Bossierungen) zum Stadtgraben hin ab. Von den Mauern aus konnten Gewehrschützen auch weiterhin über die Geschützstellungen hinweg das Vorfeld unter Beschuss nehmen. Die Zugänge von außen zu den Brücken über den Stadtgraben waren zusätzlich durch schräg in das Wasser eingerammte Palisadenpfähle gesichert worden (143).
Einige Jahre vor seinem Tode bemühte sich der Herzog Gustav Adolph unermüdlich, die begonnenen Arbeiten an den Wallanlagen zum Abschluss zu bringen. So teilte er 1689 der Stadt mit, dass er für diese Arbeit vor dem Hageböcker Tor "50 schwedische Musquetierer erhalten hätte, welche die Arbeit gegen Bezahlung verfertigen sollten" (144). In den Jahren 1680 bis 1693 wurden sogar noch weitere Kräfte für diese Arbeit angeworben. So waren in dieser Zeit neben 85 schwedischen Soldaten aus Barth auch 65 eigene und etwa 100 Chur-Brandenburger Soldaten beschäftigt. Unterstützt wurden sie von 16 Arbeitern aus der Stadt, wohl Fuhrleuten (145). Aber auch die Einwohner hatten unter diesen Baumaßnahmen zu leiden, da der Herzog, um freies Schussfeld für die Geschütze zu erhalten, 1693 alle vor der Mauer liegenden Gärten und Scheunen abreißen ließ (146). Auf eine Entschädigung konnten die Besitzer jedoch bis 1697 warten (147).
Nach dem Tode des Herzogs 1695 wurden die Arbeiten an den Wallanlagen eingestellt. Fast fertig geworden waren nur die "Nebelschanze" nördlich des Schnoien Tores (die spätere "Wachsbleiche" oder der "Sabelmannsche Wall"), die große Schanze zwischen dem Schnoien- und dem Hageböcker Tor, zwei Schanzen südlich des Hageböcker Tores (der spätere "Hagemeister Wall" und der "Nachtigallen Berg" (der Ort des heutigern "John-Brinckman-Gymnasiums I") sowie drei kleinere Schanzen vor den Schlossgärten an der heutigen "Schanze" sowie am Ort des ehemaligen Kreiskrankenhauses (148).
Doch bald danach begannen die Wallanlagen zu verfallen, sodass sich der fürstliche "Stückmeister", er war für die Geschütze (die "Stücke") auf den Wällen verantwortlich, immer wieder beim Herzog in Schwerin beklagte. So berichtete er bereits im Jahre 1704, dass "die Palisaden im Schnoien Tor je länger je mehr weggebrochen würden". Auch bei den anderen Toren sehe es nicht besser aus, "wodurch des Nachts alles durchgebracht werde und der größte Unterschleif in der accise [Zoll] geschehen könnte" (149). Die Wälle wurden jetzt immer mehr von den Bürgern als Weideflächen für ihr Vieh genutzt, so im Jahre 1711 die Schanze am Paradies (150). Diese Fläche wurde 4 Jahre später dem hier wohnenden fürstlichen Wachsbleicher zur Nutzung überlassen (151). Der Stadtkommandant beschwerte sich 1730 über die "Demolierung der Stadtwälle durch die Anwohner, so dass auch die Niederfallung von den Mauern stets zu besorgen. Am Gleviner Thor würde bereits Erde abgefahren und die Wälle eben gemacht, Palisaden weggenommen, der Brunnen auf der Bastion verdorben, durch das Vieh die Wälle zertreten, Sand von der Schanze am Bauhof [dem ehem. Krankenhaus] weggefahren und so bis 70 Kühe darauf getrieben. Außerdem würden auf dem Wall Gärten, Lusthäuser und Kegelbahnen angelegt" (152).


Das Schloss selbst war immer noch nur mangelhaft gesichert, da die Schanzen bereits weitgehend zerstört waren (153). Um diesem Mangel etwas abzuhelfen, machte das herzogliche Amt 1734 den Vorschlag, in den Schlossgraben eine Palisade einzugraben, da "man hier bei Tag und Nacht trockenen Fußes einpassieren kann" (154). Die umgebrochenen Palisaden an den Toren ermöglichten bereits den ungehinderten Zugang in die Stadt und damit die Einfuhr von allen möglichen Waren unter Umgehung des Zolls. Dazu kam, dass die Einwohner die Wälle immer häufiger als Weideflächen für ihr Vieh benutzten, wodurch die Böschungen und Brustwehre völlig zertreten und zerstört wurden. Auch waren zur Gewinnung von Streusand für die Stuben einfach große Löcher in die Wälle gegraben worden (155). Die Bemühungen, die Wallanlagen dadurch zu retten, dass man die umgebrochenen Palisaden ersetzte bzw. neue anlegte, wofür im Jahre 1746 alleine über 1000 Pfähle von 4,5 m Länge benötigt wurden, brachten allerdings keinen bleibenden Erfolg (156).
Ein Verzeichnis aller Mängel an den Wällen und Palisaden vom Küchengarten des Schlosses bis an das Mühlentor aus dem Jahre 1734 lässt deutlich den desolaten Zustand der Wallanlagen erkennen:

"   1. Erstlich sein vor der Schantz im Küchengarten von der Mauer an die Pallisaten herunter, auch ist die Mauer hinter Borentienß haus entzwey, und die Pallisaden negst bey nicht dichtig gesetzt, wie auch hinter H. Steffens haus ... der Graben vor der Schantz gantz flach.
    2. Ist von der Schantz bis an das Hawbugsche [Hageböcker] tor sehr schlecht, in dem man auf den Wall reiten und gehen kann.
    3. Ist auch Revetien [Brustwehr] am Hawbugschen Tor oben gantz platt und keine Brustwehr.
    4. Das angefangene Revertien vor dem Hawbugschen Thor welches noch nicht fertig gewesen, solches follents herunter fiel.
    5. Seint zwischen dem Hawbugschen und Schnoyen thore etliche außgänge zwischen den Pallisaden, wie allernegst am Schnoyenthor etliche Pallisaden lose, dass man durchreiten und gehen kann.
    6. Ist vom Schnoyentor nach der Walgmühl zu gantz offen, dass man auf den Wall reiten und gehen kann.
    7. - 10. ...
    11. Im Mühlenthor seint noch etliche Pallisaden nötig zu setzen, wie auch eine nothpfort zu machen, wegen der Papiermüll"
(157).

Es kam bald soweit, dass im Jahre 1748 der Stadtkommandant den Herzog um eine Verordnung ersuchte, "dass die Wälle eingezäunt werden, weil inzwischen alles darauf geht" (158).
Da die Wallanlagen keine militärische Bedeutung mehr hatten, wurden sie nach 1750 von den vier Bürgerwehren als "Schießbahnen" für ihre sonntäglichen übungen benutzt und dafür besondere "Schießhäuser" an den Toren errichtet (159). Im Jahre 1765 hatte der Herzog zugestimmt, die Wälle vor den Stadttoren einzuplanieren, um durch gleichzeitige Veränderung des Stadtgrabens und der Außentore die vorhandenen Zugbrücken durch feste Steinbrücken zu ersetzen (160). Darauf bat 1784 die Stadt den Herzog erneut um die Erlaubnis, alle Wälle abtragen zu dürfen, um sie zu Promenaden umzugestalten. Aber davon wollte dieser noch nichts wissen (161), sondern gestattete nur 1826 die Vererbpachtung von Teilen der Wallanlagen am Domplatz an den Gastwirt Hagemeister (162). Die "Wachsbleiche" (das frühere "Nebelwerk") war 1864 bereits in den Besitz des Tischlermeisters Sabelmann gekommen; die Wälle zwischen dem Hageböcker und Schnoien Tor wurden dem Kupferschmied Böckenhagen und dem Gastwirt Kowatsch verpachtet (163).
Im Jahre 1870 überließ das Großherzogliche Amt dann alle Wallgrundstücke der Stadt Güstrow als Eigentum (164). Sie wurden daraufhin einplaniert, der Binnengraben zugeschüttet und auf diesem Gelände neue Wohnhäuser errichtet (Bleicherstraße, Wasserstraße, Wallstraßen) (165).





6. Der Stadtgraben und die Brücken

 

Die Anlage des Stadtgrabens kann nur im Zusammenhang mit der Aufschüttung der Wallanlagen vor den Mauern der Stadt gesehen werden und muss also zwischen 1450 und 1500 erfolgt sein. Schriftliche Nachrichten darüber sind nicht vorhanden. Vor diesem Zeitpunkt war der Binnengraben vor der Mauer ein ausreichender Schutz. Er verlor aber teilweise seine Bedeutung, nachdem auch die "Freiheiten", die von der Stadt unabhängigen Gebiete um Dom und Burg, in den Befestigungsring der Stadt einbezogen worden waren. Das Wasser für den neuen Stadtgraben wurde dem Sumpfsee entnommen, indem man seinen natürlichen Abfluss in die Nebel durch die Senke am Gleviner Tor unterbrach durch die Aufschüttung des "Plauer Dammes". Das Wasser des Sumpfsees wurde nun – beginnend durch eine bereits vorhandene Senke zwischen der heutigen Hansenstraße und dem Dom - in diesen neuen Graben vor der Westmauer der Stadt bis zur Nebel im Norden geleitet. Die dafür erforderlichen Erdarbeiten bedeuteten gewiss eine gewaltige Belastung auch für die Bürgerschaft, da hier ein Graben ursprünglich nicht vorhanden war und infolge des Geländes erheblich tiefer verlegt werden musste – heute noch deutlich zu erkennen in der Lindenstraße. Die dabei gewonnene Erde wurde sofort für die Aufschüttung der Wälle genutzt.
Da durch die Aufschüttung des "Plauer Dammes" der Abfluss des Sumpfsees nicht mehr die Ostmauer der Stadt sicherte, verlegte man das Unterwasser der "Gleviner Mühle", die um 1446 von ihrem ursprünglichen Standort an der Kastanienstraße (Inselsee-Kanal) in die Nähe der Stadt (Plauer Straße 8) verlegt hatte, vor die Gleviner Mauer nach Norden in die Nebel zum Schutze der Ostmauer, bis Herzog Ulrich 1558 mit dem Neubau des Schlosses begann. In diesem Zusammenhang wollte er auch, der Mode der Zeit entsprechend, südlich des Schlosses einen "Lust- und Tiergarten" anlegen lassen. Nachdem ihm die Stadt das erforderliche Land abgetreten hatte (166), ließ sein Baumeister Franz Parr einen Teil des Unterwassers der Gleviner Mühle unter dem Doppeltor am Gleviner Tor hindurch in den Schlossgraben leiten. Das Wasser wurde hier durch ein Wehr für den Antrieb der herzoglichen "Wasserkunst" aufgestaut und anschließend dem Stadtgraben zugeleitet. Dadurch war aber dessen Wasserstand starken Schwankungen unterworfen, was zu einem Problem für die städtische "Mauermühle" wurde, die in Höhe der heutigen "Wachsbleichenstraße" lag und durch das Wasser des Stadtgrabens angetrieben wurde (167).

Der Stadtgraben wurde auf Grund seiner Bestimmung stets dem jeweiligen Verlauf der Schanzen und Wälle angepasst und lag also ursprünglich - bis zur Vergrößerung der Wallanlagen durch Herzog Gustav Adolph - dichter vor der Mauer als heute. Am Hageböcker und am Schnoien Tor konnte er mit Hilfe von Zugbrücken überquert werden (168). Der Zugang von außen zu den Brücken war zusätzlich durch schräg in das Wasser eingeschlagene Reihen von Palisadenpfählen, die rechts und links im Stadtgraben standen, gesichert worden (169a).


 



Abb. 21a. Hageböcker Tor mit Palisaden, 1750



Abb. 21b. Stadtgraben am Schnoien Tor, 1750

"Vor dem Hageböckschen Thor werden an Pallisaden erfordert 632 Stück a 13 Fuß lang und 6 Zoll im Diameter. Die Wäsche Sub Nr.1 ist entlich biß auf 46 Fuß durch das beständige Waschen nach den Graben hineingeführt worden" (169b).

A - B = 96 Fuß
C - D = 50 Fuß
E - F = 50 Fuß
G - H = 84 Fuß
F - J = 18 Fuß
G - K = 18 Fuß
[Gesamt] = 316 Fuß = 632 Palisaden


"Vor dem Schnoien Thor werden an Pallisaden erfordert 528 Stück a 13 Fuß Lang und 6 Zoll in Diameter" (169c).

A - B = 42 Fuß
C - D = 42 Fuß
E - F = 50 Fuß
G - H = 50 Fuß
J - K = 40 Fuß
L - M = 40 Fuß
[Gesamt] = 254 Fuß = 528 Palisaden


 

Durch Verlandung und Bewuchs war der Stadtgraben aber auch ständig der Gefahr ausgesetzt, an Breite und Tiefe zu verlieren. Er musste deshalb immer wieder gereinigt und vertieft werden, um als militärisches Schutzwerk wirksam zu bleiben. Nach dem Abbruch der "Mauermühle" im Jahre 1629 wurde deren Stau an der ehemaligen "Wasserstraße" aus dem Graben entfernt. Da hierdurch der Wasserstand im Stadtgraben erniedrigt wurde, forderte 1644 die herzogliche Regierung von der Stadt die Verbreiterung des Grabens zwischen Hageböcker und Schnoien Tor auf 5,6 m bei einer Wassertiefe von 1,7 m (170). Bei dieser Sohlenbreite des Stadtgrabens gab es aber Probleme mit der Standfestigkeit der Brücken, die auf Holzpfeilern gegründet waren und von der Stadt unterhalten werden mussten (171). Diese Holzpfähle und -roste mussten ständig im Wasser stehen, da sie an der Luft sofort zerfallen würden. Deswegen unterbreitete der Magistrat 1706 dem herzoglichen Amt den Vorschlag, die Breite des Stadtgrabens an den Toren zu verringern und an Stelle der Zugbrücken feste Steinbrücken einzubauen (172).

Erst im Jahre 1765 war der Herzog mit einer Einplanierung der Wälle vor den Toren und einer Verengung des Stadtgrabens zur Anlage fester Brücken einverstanden unter der Bedingung, dass die Stadt die notwendigen Kosten selbst übernehmen würde (173).
Durch den Einbau vieler Waschstege in den Stadtgraben, das Hineinfahren mit Wagen zu deren Reinigung an der sog. "Schwemme" neben dem Schnoien Tor und durch das Tränken von Vieh war der Graben stark verlandet und besaß inzwischen nur noch eine Tiefe von weniger als 1 m. Daraufhin hatte im Jahre 1754 der herzogliche Stadtkommandant den Wasserstand durch Einbau eines Staus in Höhe der "Wachsbleichenstraße" einfach erhöht. Jetzt aber konnte das Wasser aus dem Sumpfsee nicht mehr ungehindert abfließen und überflutete die Domwiesen (174). Der dadurch ausgebrochene Streit zwischen der Stadt und dem Stadtkommandanten wurde erst im Jahre 1770 beendet. In einem Vergleich hatte man sich auf folgende Punkte geeinigt:

    a) Die Ufer des Stadtgrabens werden erhöht, damit kein Vieh mehr hineingetrieben und keine Wagen hineingefahren werden konnten.
    b) Beim Schnoien und Hageböcker Tor werden besondere Viehtränken angelegt.
    c) Für die Waschstege müssen vom Ufer herunter ordentliche Treppen angelegt werden.
    d) Der Stau an der Wachsbleiche wird wieder entfernt (175).

An den Toren konnte der Stadtgraben mit Hilfe von Brücken überquert werden, für deren Aufsicht die jeweiligen Torwächter zuständig waren (176). Am Mühlentor wurde erst 1629 auf Befehl des kaiserlichen Statthalters eine Zugbrücke eingebaut (oder erneuert ?) (177).
Als im Jahre 1693 die Reparatur der Zugbrücke am Schnoientor erforderlich wurde (178), machte die Stadt dem herzoglichen Amt den Vorschlag, an Stelle der Zugbrücke eine feste Steinbrücke einzubauen (179).

Die Kosten für die Unterhaltung des Stadtgrabens belasteten die Stadtkasse ganz erheblich. Auf Befehl der herzoglichen Räte hatte 1637 jedes Haus hierfür Unterhaltungskosten in Höhe von 3 Gulden zu zahlen, jedes halbe Haus 1 Gulden 12 Schillinge und eine Bude 1 Gulden (180). Im Jahre 1644 hatte die herzogliche Regierung bereits gefordert, den Stadtgraben wieder zwischen Hageböcker und Schnoien Tor auf eine Breite von 5,6 m und eine Tiefe von 1,7 m zu bringen (181). Ursache war, dass durch den Einbau vieler Waschstege, das Hineinfahren mit Wagen zum Abspülen und durch das Tränken von Vieh der Graben stark verlandet war (182).
Um die Unterhaltungskosten für den Stadtgraben zu verringern, bat die Stadt 1765 den Herzog um die Erlaubnis, zur Gewinnung von Bauland die Breite des Stadtgrabens von 8 Fuß (2,5 m) auf 2 ½ Fuß (0,75 m) verringern zu dürfen (183) . Der Landesherr war sofort mit einer Veränderung der Breite des Grabens, dem Einbau von 3 festen Brücken an Stelle der Zugbrücken und der Versetzung der Stadttore (Außentore) einverstanden, wenn die Stadt die notwendigen Kosten übernehmen würde (184). Die Brücke am Schnoien Tor wurde daraufhin im Jahre 1776 umgebaut bei gleichzeitiger Verringerung der Breiter des Stadtgrabens, der teilweise mit Schutt und Erde zugeworfen wurde (185). Die Brücke war aber 1821 bereits wieder so baufällig "und es ist zu bewundern, dass, da große von und nach Rostock fahrende, schwerbeladene Frachtwagen sie passieren müssen, nicht schon längst ein Unglück arrivirt [eingetreten] ist. Diese Brücke dürfte, wenn sie massiv gebaut würde, und der Stadt-Graben nur ohngefähr 10 bis 12 Fuß (3-3,5 m) Spielraum gebraucht, um mehr wie die Hälfte verkürzt werden können, wie bei der Brücke am Hageböcker Thor, und einer hölzernen weit vorzuziehen sein" (186).


Im Jahre 1857 wurde auch der Graben vor der Gleviner Mauer zugeworfen, da er zu einem "stehenden Gewässer" geworden war und nur noch die Abwässer der anliegenden Ställe und Höfe aufnahm. Doch ausgerechnet hier hatten die Einwohner des Gleviner Viertels ihren Waschplatz angelegt, der jetzt an die "Mühlentorsche Bleiche" verlegt wurde (187).
Erst im Jahre 1870 überließ das Großherzogliche Amt der Stadt das Eigentumsrecht an dem Wall- oder Stadtgraben vom Pfaffenbruch bis zum Ausfluss in die Nebel. Damit übernahm der Magistrat auch die Aufsicht über den Zufluss aus dem Sumpfsee und die Unterhaltung der über den Stadtgraben führenden Brücken (188a).
Heute bildet der Verlauf des Stadtgrabens, der noch deutlich die Form der ehemaligen Schanzen vor einem Teil der Stadtmauer erkennen lässt, ein Stück Natur in unserer Stadt. Wurden doch die einplanierten Wälle dazu benutzt, um hier Promenaden anzulegen (188b). Erhalten haben sich noch die Promenaden am Gleviner Tor und an der "Schanze", während die ehemaligen Promenaden an der "Lindenstraße" und an der "Bleicherstraße" inzwischen mit Häusern bebaut wurden.





Schlussbetrachtung Teil I

Die baulichen Festungswerke hatten im Verlaufe der Zeit ihre Aufgabe grundsätzlich verändert. Während sie ursprünglich dem Schutz der Bewohner zu dienen hatten in einer Zeit, in der innere Unruhen und äußere Gefahren drohten, verloren sie mit der Einführung schwerer Pulvergeschütze immer mehr ihre Bedeutung. Sie dienten jetzt nur noch der Sicherung der Stadt gegen Zollhinterziehungen, dem Eindringen unerwünschter Personen (Bettler, Zigeuner) in die Stadt und zur Verhinderung des Einschleppens von Seuchen oder anderer Krankheiten. Wegen ihrer repräsentativen Bauten weigerten sich die Landesherrn lange Zeit, sie der Stadt zum Abbruch zu überlassen. Sie waren jetzt wie ein "Korsett", das die Ausdehnung der Stadt über die einmal selbst geschaffenen Grenzen hinaus unmöglich machte. Als man die Stadt endlich von dieser "Fessel" befreite, erkannten die Stadtväter leider nicht den historischen Wert und die Bedeutung dieser Bauten für die Geschichte der Stadt. Erst in neuerer Zeit bemühte man sich, die noch vorhandenen Reste dieser Bauten aus denkmalpflegerischer Hinsicht zu schützen und zu erhalten.

 




Die "Festung" Güstrow - Teil II





 B. Die Stadt und das Militär

 Einleitung

Zum Schutz und zur Verteidigung einer Stadt waren im Mittelalter nicht nur bauliche Festungswerke erforderlich, sondern in erster Linie auch die Menschen, die mit ihrer Hilfe und ihren Waffen das Gemeinwesen schützten und gegen Angriffe sicherten. Bei der Behandlung dieses Themas werden jedoch sofort Schwierigkeiten auftreten, die Verteidigungsmöglichkeiten der Stadt mit Hilfe ihrer Bürger darzustellen, wie sie sich im Verlaufe der Zeit ergab. War es doch bis in die Neuzeit die ureigenste Aufgabe der Bürger, ihre Stadt bei Bedrohungen selbst zu verteidigen. Der Landesherr konnte die Hilfe der Bürger nur zur Unterstützung anfordnern, wenn es sich um eine außerordentliche Bedrohung des Landes von außen handelte.
Bis zum Jahre 1699 gehörte Mecklenburg nicht zu den "armierten" Staaten Europas; es besaß also bis zu diesem Zeitpunkt keine ständig hier stationierten Truppeneinheiten. Zwar hatte es in den vorhergehenden Kriegen immer wieder militärische Auseinandersetzungen gegeben, zu deren "Klärung" kleinere Truppeneinheiten angeworben wurden, die aber nach Beendigung des Feldzuges sogleich wieder entlassen wurden oder sich von alleine auflösten. So geschehen im Türkenkrieg 1664, den Feldzügen in den Niederlanden 1672/74, den Kämpfen am Oberrhein 1674/75 und in Ungarn 1688. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden die Truppen immer aus angeworbenen "Söldnerheeren"; erst nach den unglücklichen Kämpfen des 30-jährigen Krieges wurde damit begonnen, militärische Kräfte aus dem eigenen Lande zu rekrutieren und "Volksarmeen" aufzustellen.

Daneben verfügten die Herzöge stets über ein "Leibregiment" oder eine "Trabanten-Truppe", die aber nur Repräsentationszwecken diente bzw. zum Wachdienst eingesetzt wurde. Bei den kriegerischen Verwicklungen dieser Jahrhunderte spielte unser Land kaum eine aktive Rolle, sondern war fast stets der passive Teil, der dafür um so mehr unter Einquartierungen, Truppendurchzügen, Kontributionsleistungen und Plünderungen zu leiden hatte (189).

Zur aktiven Verteidigung einer Stadt dienten Streitkräfte, die den Schutz nach innen (Polizei) und gegen äußere Angriffe in der Form der Torwache und der Bürgerwehr übernahmen, soweit keine regulären fremden Streitkräfte für diese Aufgabe zur Verfügung standen. Die polizeilichen Aufgaben sollen in diesem Zusammenhang aber vernachlässigt und nicht behandelt werden.

Mit dem Auftauchen fremder Truppen in der Stadt oder im Lande änderte sich das Verhältnis der Bürger zu diesem Militär gründlich. Es waren jetzt Auswärtige, die für den Schutz der Stadt gegen Bezahlung verantwortlich waren und nicht mehr die Bürger selbst. Es wird in diesem Beitrag der Versuch unternommen, neben den Torwachen und der Bürgerwehr, die sich aus den Einwohnern der Stadt selbst rekrutierten, auch die herzogliche Bewaffnung in der Stadt und die Zeit darzustellen, in der Güstrow Garnisonsstadt wurde. Zum Abschluss soll ein Versuch unternommen werden, einige Folgen der kriegerischen Verwicklungen für die Bevölkerung unserer Stadt darzustellen.


 




 1. Die Torwachen

Der Wachdienst auf den Wällen und in den Toren der Stadt war ureigenste Aufgabe und Pflicht der Bürger. Er bestand eigentlich in vier unterschiedliche Aufgaben:

a) Der Sicherung der Stadt gegen das Eindringen feindlicher Kräfte und die Kontrolle fremder Reisender.
b) Der Abweisung von auswärtigen Bettlern und "anderem Gesindel".
c) Dem Schutz der Stadt vor dem Einschleppen ansteckender Krankheiten und Seuchen (Pest, Cholera, usw.).
d) Der Kontrolle der Ein- und Ausfuhr zollpflichtiger Waren.


Erstmalig erwähnt wurde der Wachdienst der Stadt in einer Urkunde des Fürsten Nikolaus von Werle aus dem Jahre 1248. In diesem Schreiben bestätigt der Landesherr, dass die Bewohner ihre Stadt "bisher unter dem gnädigen Beistand Gottes durch ... nächtlichen Wachdienst geschützt haben, ... " (190). Bereits vor dem Jahre 1500 – die urkundlichen Nachrichten im Stadtarchiv beginnen überwiegend erst nach dem großen Stadtbrande von 1503 - wurde den Bürgern in der "Bauersprache" (eigentlich "Bürgersprache") einmal im Jahr öffentlich vorgelesen: " ... Men schal vor denn Dorren sitten und die wacht holden wo gebrugklich ..." (191). Dazu hatte jedes Stadtviertel entsprechende Kräfte zur Verfügung zu stellen.
Die Stadt war schon sehr früh in vier Viertel aufgeteilt worden, die den Stadttoren entsprachen und nach ihnen benannt wurden. Eine Ausnahme bildete nur das Domviertel, dem das Hageböcker Tor zugeordnet war, aber nicht nach diesem benannt wurde.
Es wird vermutet, dass der Rat der Stadt Güstrow bereits 1270 über fremde Sicherheitskräfte verfügte, die dort genannten "vigiles civitatis" (Stadtwächter), die als ständige Wächter im Solde der Stadt standen (192). Daneben gab es in Güstrow bereits 1518 "lantzknechte", die für Botengänge, vielleicht auch zum Wachdienst, eingesetzt wurden (193). Und um für diese Reisen ständig Pferde zur Verfügung zu haben, hatte der Güstrower Rat bereits 1518 einen Marstall für Reit- und Zugpferde anlegen lassen (194).


Die Aufsicht über die Wachkräfte war dem städtischen "Wachtmeister" übertragen, der gleichzeitig Kommandant der Bürgerwehr war und dafür vom Magistrat bestimmt und entlohnt wurde. über die Zustände vor dem Stadtbrand des Jahres 1503 besitzen wir kaum Kenntnisse. Doch nach einer Verordnung von 1575 galt für den Wachtmeister die Vorschrift:
" ... also das ehr auff vorgehenden bevehlig des wordt habenden Bürgermeisters, so zu jederzeit sein wirt, bei nacht und tage auffen falh der noth, die wacht ihn der Stadt ihn allen Torren, uffen Tormen, wellen, weichheusern, und who eß sunsten die Notturfft erforderen wirt, mitt allem vleiß solle bestellen und vorsehen, auff und abfhoren, wie sich geboert, auch zu jeder zeit, wan die wacht umbgehet, abents und morgents, auch bei nachte, für die torre mit gehen, vleißige auffachtunge haben, das die Torr mit riegeln und schlossern geborlich verschlossen werden, die wacht ahn ihren vorordneten orthe pleibe, nicht schlaffe oder unfleißig sey, zu deme auch ein jeder borger bey nacht und tage selbst wache oder ihm falh ehaffter verhinderunge einen guten, gelewen, bekannten und bewerten Mahn, ahn sein stadt schicke und vor ordene, (jedoch das ehr denselben zuvor für den wort habenden Bürgermeister bringen, ihme angebe, das derselbe darein willige) und dan also ihn die Wacht schicke. ..." (195).
In dieser Verordnung wird also nochmals bestätigt, dass jeder Bürger selbst den Wachdienst übernehmen musste. Vertretungen waren nur im Notfalle möglich mit ausdrücklicher Zustimmung des Bürgermeisters.
Bereits um 1600 lassen die erhaltenen Urkunden erkennen, dass die Einwohner immer mehr bestrebt waren, sich der "Bürgerpflicht" des Wachdienstes zu entziehen. Man wollte lieber für diese Aufgabe tüchtige und zuverlässige Leute gewinnen, die als Torwächter eingestellt und entlohnt werden sollten. So schlug die Bürgerschaft 1607 vor, das von jedem Hause zu entrichtende "Wachgeld" um 4 Schillinge jährlich zu erhöhen. Der Wachtmeister sollte dafür 5 Personen neu bestellen "und für den Rahte fodern, damit sie nicht von ihme, sondern vom Rahte bestellet werden. ... Nachdem auch jede Zeit in Kirchmessen und Umbschlägen [also zur Zeit der Jahrmärkte] die Bürgerschaft selbst mitgehen und Wacht stehen müssen, und sich ein jeder in der Wacht uf 2 Schillinge, so von dem Wachtgelde auch sollen bezahlet werden, und gleicher gestaldt also die bestelleten Knechte für den Rath gefodert und ihnen zugeordnet werden" (196). Die neuen Wächter sollten für ihren Dienst vierteljährlich 6 Gulden erhalten (196).


Im Jahre 1606 wurden als Entlohnungen für die Wächter vierteljährlich ausgezahlt:
   "Der Wachtmeister – 24 Rt.
    Dem Wachtmeister und den Knechten Trinkgeld – 6 ßl.
    Der Turmwächter (auf dem Pfarrkirchturm) – 7 Rt. 12 ßl.
    Den vier Kerlen in den Toren – 12 Rt.
    Den 4 Jungens, so das Wachtregister (vor)gelesen – 8 ßl.
    Noch dem Wachtmeister zu Feuerholz – 18 ßl." (197).


Diese Urkunde bestätigt, dass die Tore außer mit der Torwache noch mit einen besonderen Posten auf dem Torturm besetzt waren und auch der Wächter auf dem Turm der Pfarrkirche zu den Beobachtungsposten der Stadt gehörte. über die Letzteren beklagte sich der Magistrat im Jahre 1611 bei den "Viertelsherren, weil dieselben, so die wacht ufm [Pfarrkirch]Totme halten, keinen Locum secretum [Toilette] sollen haben, und das gewelbe bescheißen und das derwegen dasselbe müsste gereinigt, auch dies den Wächtern solches zu unterlassen, und ihre wacht mit vleiß zu warten anbefohlen" (198).

Bis zum Jahre 1721 schwankte die Entlohnung des Wachtmeisters zwischen 10 und 14 Talern im Quartal, dazu kamen noch 18 Schillinge für die Beschaffung von Feuerholz (199). Bei leeren Kassen der Stadt in den Jahren 1632 bis 1635 [im 30-jährigen Kriege] wurden ihm auch einmal nur 8 Rt ausgezahlt. Die Wachtknechte erhielten im gleichen Zeitraum jeweils 3 Rt im Vierteljahr. Dafür wollten die Bürger den Wachdienst nur noch in besonders kritischen Zeiten leisten. Der Wachtmeister aber sollte "wider das Recht" die Genehmigung erhalten, einen "undüchtigen" Posten ohne weitere Untersuchung in den "düstern Keller" zu stecken. Er selbst aber musste auch damit rechnen, bei Pflichtverletzungen in den "Diebes-Keller" (Gefängnis im Rathaus) gesperrt zu werden (200).
Dass eine solche Drohung nicht ganz unbegründet war, zeigte ein Vermerk im Ratsprotokollbuch des Jahres 1611: "Der Wachtmeister ist zur reden gesetzet, daß er unvleißig wacht halte, oft dieselbe verseume, offt druncken darein komme und gehe, selten die wacht abrufe und nicht achtung gebe auf die Stadt ... Und demnach vormahnet, beßer wacht zu halten oder solle des dienstes müßig gehen. Oder auch so offt er und seine gesellen die wacht verseumen, ihnen 12 Schilling an der besoldung abgezogen werden" (201). In dieser Zeit vor Beginn des 30-jährigen Krieges ermahnten die Herzöge Adolf Friedrich und Johann Albrecht die Stadt, "bey den Eiden und Pflichten, womit ihr uns verbunden," zur höchsten Wachsamkeit. Auch der Magistrat schärfte den Torwächtern ein, "dass sie keine lose gesindeln und bettler in die Stadt lassen, da doch zuvor gebreuchlich gewesen, dass entweder nicht eingelassen worden oder durch die Stadt sind durchgebracht worden. Ist ihnen derowegen mit ernst angemeldet, dass sie gute acht uff die Thor geben sollen, damit keine bettler mer in die Stadt gelassen werden oder da ir etzliche durch die stadt wollen, dass dieselben mügen durchgebracht werden" (202).
Eine erneute Ermahnung an die Torwächter erließ der Magistrat 1618, damit wegen der vielen Diebstähle in den Gärten und Scheunen "die schlachbaume wiederumb für allen thoren sollen geschlossen" werden (203). Mit verschiedenen Bürgern gab es jedoch immer wieder Schwierigkeiten, da sich diese 1623 weigerten, das festgelegte "Wachtgeld" zu zahlen. Man schlug vor, gegen freie Wohnung im Torhaus fremde Söldner anzuwerben; aber davon wollte der Magistrat nichts wissen (204).


In den Zeiten kriegerischer Gefahren wurden die Torwachen verstärkt und immer wieder zur besonderen Vorsicht ermahnt. So hielt es die Stadt für erforderlich, in den Jahren 1608/09 zusätzliches Personal aus den Reihen der Bürger einzustellen, die für jede Nacht eine Entlohnung in Höhe von 2 Schillingen erhielten (205). Dafür hatte man 1607 aber das von jedem Hause zu entrichtende Wachtgeld auf jährlich um 4 Schillinge erhöhen müssen (206).

Die im Lande ausgebrochene Pest - ob es nun der "schwarze Tod", die Bubonenpest, Blattern, der "englische Schweiss", die "französische Krankheit", "spanische Pipp" oder die Cholera war -, forderte von den Torwachen ganz besondere Aufmerksamkeit, wurden sie doch vom Magistrat und vom Herzog nicht nur ständig ermahnt, keine Fremden aus den von der Krankheit befallenen Orten in die Stadt zu lassen, sondern man verstärkte die Torwachen auch noch durch ausgewählte und zuverlässige Leute, die besonders vereidigt wurden. "... erstlich gewiße und beeidete Personen in die Thor bestellet werden, ... und der Dorwacht willig contribuiren" (207a).
Die Stadt hatte schon Erfahrung darin, waren doch zahlreiche "Unvorgreifliche Pest-Ordnunge" in den Jahren 1350, 1359, 1367, 1463/64, 1529, 1549, 1564/65, 1578, 1580-1582, 1584/85, 1598/99 (207b), 1603/04, 1624/25, 1629/30, 1638, ... erlassen worden.
Von der Pest infizierte wurden in ihren Häusern solange eingeschlossen bis sie verstarben oder wieder genesen waren. An ihre Häuser oder Wohnungen "darin die pestia regiret" wurden Kreuze aus Leinwand angenagelt. Sie blieben aber nicht gänzlich unversorgt. Die "Pestbalbierer" mussten sich mit den ihnen zugeteilten "Weibern" um die Genesung der Kranken kümmern (207c). Da sie dies nicht immer freiwillig und besonders "aufopferungsvoll" taten, folgten ihnen regelmäßig Anweisungen und Anordnungen vom Magistrat und den Herzögen (207d).
Wie lange das ganze "Prozedere" dauern konnte zeigt der Fall des Bäckermeisters Peter Wend im Jahr 1624. " Herzog Hans Albrecht bestimmt, daß Peter Wend auf sein ersuchen das Haus wieder geöffnet wird. Er darf nur seiner Gesundheit wegen fürs Thor spazieren gehen [die Stalltür im Innenhof öffnen], aber sein Beckeramt offentlich zugebrauchen oder unter Leuthe zugehen, sol und kan ihm in etzlichen wochen noch nit verstattet werden" (207e). In seinem Hause waren 12 Wochen vorher 2 kleine Kinder und eine Magdt an der Pest gestorben.
Aber auch die Soldaten konnte es "erwischen". Diese wurden dann "... an einen besonderen Ort vor der Stadt gebracht ... die Häuser aber sollen verschlossen werden" (207f).
Allein im Jahr 1638 sind an der Pest in den Monaten Juli bis Dezember 1800 Bürger der Stadt an der Pest verstorben und 2000 "besondern ohne Sang und Klang auf dem Rosengarten, bey dem Kirchhofe und sonsten an andern Ortern außer der Stadt" begraben worden" (208a).
Immer wieder ermahnte der Herzog den Magistrat "...ob und welcher gestalt die Thor-Schreiber bey Euch bestellet sind, so die Passagier und deren Pässe gebührend und nach Inhalt der Pest Ordnung examinieren können, ..." (208b), damit der Ausbreitung der Seuchen im Land Einhalt geboten werden konnte.


Als sich kaiserliche Truppen während des 30-jährigen Krieges immer mehr unserer Stadt näherten, ließ der Magistrat 1626 einen Befehl des Herzogs Johann Albrecht von allen Kanzeln in den Kirchen verlesen, in dem es hieß:
" ... daß die Thore nicht allein durch die Bürger hinführo vleissig sollen besetzet, und gewacht, besonderen auch dieselbe bey Tage umb fünff Uhr verschlossen, und niemand nach der Zeitt eingelaßen werden, ... Als lasset wohlgemelter Rath ... hiermit erwarten, das diejenigen, welche zur Thorwacht zugesagt, nicht allein mit gueten Mußqueten die Thorwacht vleissig halten, ... auch da frembde Reuter und Soldaten alhie anlangen, dawieder dieselben zu unsern gnädigen Fürst und herrn Capitain verweisen sollen, ..." (209).
Im Jahre 1627, also kurz vor dem Einrücken kaiserlicher Truppen in die Stadt, wurden die Bestimmungen für die Torwachen nochmals verschärft. Das Schnoien Tor wurde geschlossen, die übrigen drei Tore durch je eine Korporalschaft der Bürgerwehr verstärkt. Aber auch gegen Missstände musste eingeschritten werden, wie die folgende Anweisung zeigte:
" ... wer sich auf oder nach besetzter Wacht voll sauffet oder ein Parlament [Geschrei] machet, den Officirern kein gehorsambt leistett, die Schildwacht verschlafett, oder vor oder nach besetzter Wacht eine Musquete löset, soll mit gefangk ausgestrafet werden. ... Da jemand mit unfertigem gewehr, oder auch ohne nothdürftige Lunten, Krauth [Pulver] und Loth [Bleikugeln] auf der Wacht erscheinet, soll derselbe jedes mahl umb 9 Schilling gestraffet werden" (210). Seit dem Anfang des 16. Jh. waren bei der Bewaffnung überall Pulverwaffen eingeführt worden (211).


Nach der Besetzung der Stadt durch kaiserliche Truppen im Dezember 1627 wurde die Torwache von diesen übernommen "dergestalt, dass keiner, er sey auch wehr ehr wülle, ohn bescheid wohin und woher, eingelassen, zu welcher behueff einer oder zwehn von der Bürgerschaft ihnen zugeordnet werde, so die nahmen der reisenden auff zeichnen, ..." (212). Als es 1629 zu einer Beschwerde des kaiserlichen Kommandanten kam, dass die Wachen nicht sorgfältig gehalten würden, drohte dieser, für diesen Zweck einige Kompanien zusätzlich in die Stadt zu verlegen. Worauf der Rat der Stadt die Vorschriften für die Torwachen verschärfte und anordnete, dass die Offiziere der Stadt ihre Posten jeden Tag dreimal zu kontrollieren hätten.
Kaum waren jedoch die Truppen Wallensteins abgezogen, erschienen plötzlich am 12. Juni 1631 schwedische Reiter auf dem Schlosshofe, nachdem sie - von der Torwache unbemerkt - den Schlossgraben durchritten hatten. Da war man auf dem Rathause doch etwas erschrocken und bestrafte alle 18 Mann der Wache des Gleviner Tores mit einem Tag Arrest (213).


Nach der Besetzung der Stadt durch schwedische Truppen und der Rückkehr des Herzogs 1632 in das Güstrower Schloss wurden 1635 die Wachbestimmungen erneut verschärft. Es sollte nicht nur die halbe Stadt zur Wache herangezogen werden, sondern auch alle Nebenpforten der Stadtmauer wurden mit Palisaden und Steinkästen versperrt (214).
Der Rat der Stadt musste im Dezember 1635 erkennen, dass die Wachposten "ohn kraut [Pulver] und loth [Bleikugeln] mehrenteils erscheinen". Die Capitäne der Stadtwehr wurden daraufhin aufgefordert, sofort für die notwendige Ausrüstung der Wachen mit Pulver und Blei zu sorgen. Jeder Bürger sollte in seinem Hause mindestens einen Vorrat von je einem Pfund Pulver und Blei haben (215).
Im Jahre 1636 wurden vom Magistrat neue Bestimmungen für die Bewachung der Tore erlassen, in denen angeordnet wurde, dass die Posten morgens um 5 Uhr nach dem Trommelschlag auf dem Marktplatz zu erscheinen hätten. Außerdem: "Wehr auff besetzter Wacht seinen Degen ausziehet oder zucket, oder die Mußquete löset, oder sonsten unruh oder raufhandel anrichtet, der soll mit gefangknus oder 5 fl gestrafet werden." Ferner sollte bestraft werden, "wehr sich mutwillig uff der wacht verhielt, und sich nicht commendiren lassen will, auch muthwillig ohne erlaubnis des Corporals davon gehet. Da einer uff die wacht keme und sich vollgesoffen hette, oder sich auf der wacht voll sauffen würde, ... oder legte sich Trunkenheit halber in der Cortegarde [Wachstube] nieder, ... der soll mit 3 fl gestrafft werden, oder ... mit 6 Mußqueten 3 stunden schildern" (216). Ebenfalls hatte mit einer Strafe zu rechnen, wer mit einem "untüchtigen" Gewehr erschiene oder dieses sogar abhanden kommen ließe. Anscheinend waren derartige Wach- und Strafbestimmungen erforderlich, denn die Bürger waren des Krieges und des Wachdienstes überdrüssig geworden.


Wegen der starken Abnahme der wehrfähigen Männer in der Stadt – hatten doch die Schweden aus der Bevölkerung einige Kompanien rekrutiert und weggeführt - wandte sich der Magistrat 1638 an den Herzog mit der Bitte, auch die fürstlichen Diener, Kanzlei- und Schulbedienstete zum Wachdienst heranzuziehen, da auch sie - wie ihre bürgerlichen Nachbarn - zum Schutze der Stadt beitragen müssten. Es ist allerdings nicht bekannt, wie der Herzog diesen Wunsch der Stadt aufgenommen hat (217).

Mit den durchziehenden Truppen war im Jahre 1638 auch wieder die Pest in die Stadt eingeschleppt worden. Da sich in dieser Zeit immer wieder Personen aus infizierten und benachbarten Orten in die Stadt geflüchtet hatten, erfolgte ein Befehl des Herzogs Adolf Friedrich vom Jahre 1638 an die Torwachen, diese Leute umgehend wieder aus der Stadt zu bringen. Doch die Seuche konnte nicht mehr eingegrenzt werden (218).

Im Jahre 1641 kam es erneut zu einer Beschwerde des schwedischen Kommandanten über die mangelhafte Ausführung der Torwache. Er drohte dem Magistrat an, weitere Truppen in die Stadt zu verlegen, falls der Wachdienst nicht sorgfältiger erfolgen würde. Er selbst müsste mit seinem Kopf für die Sicherheit der Stadt und der Bürger einstehen. Die Bürgerschaft erklärte sich daraufhin bereit, aus jedem Stadtviertel zusätzlich 4 Mann für den Wachdienst abzustellen. Dafür musste aber jedes Haus weitere 6 Schillinge Wachgeld aufbringen (219).

Mit dem offiziellen Ende des 30-jährigen Krieges war die Bedrohung durch die noch im Lande vorhandenen schwedischen Truppen, die ihren Stützpunkt in Wismar hatten, keineswegs beseitigt. Zur Sicherheit der Einwohner und "der fürstlichen Personen" wurde der Magistrat 1647 aufgefordert, die Wache in jedem Tor mit 5 Mann und einem Offizier zu besetzen. Nur so könne man sicher sein, die Stadt "für streyfende Partheyen" zu schützen (220). Doch 1649 beklagte sich die Stadt beim Herzog, dass verschiedene Einwohner sich bemühen würden, vom Wachdienst befreit zu werden oder Wachgeld zu zahlen. Die Stadt hatte aber angeordnet, dass am Tage von 3 Uhr morgens bis 9 Uhr abends drei tüchtige Bürger in jedem Tor zusätzlich eingesetzt werden sollten. Zu diesen Zeiten hätte auch ein Offizier der Stadtwehr diese Posten zu überwachen und sich von dem sicheren Verschluss der Tore zu überzeugen. Die Torwächter wurden ermahnt, alle des nachts ankommende fürstlichen Diener oder sonstige Leute dem Wachtmeister der Stadt zu melden (221).
Um den ständigen Schwierigkeiten mit den Bürgern bei ihrer Abstellung als Torwache zu entgehen, ordnete der Herzog Gustav Adolph 1668 an, die Wachen in Zukunft nicht mehr durch Bürger der Stadt, sondern nur noch durch angeworbene Soldaten zu besetzen. Feuerholz und Beleuchtung für die Wachen hätte der Magistrat zu stellen (222).


Seit dem Jahre 1677 lag in Güstrow eine Kompanie des Hauptmanns Schildknecht mit 150 Mann, die auch die Bewachung der Stadttore übernommen hatten. Die Bürgerschaft ersuchte im Jahre 1688 den Herzog nochmals, sie auch in Zukunft von der Torwache zu befreien (223). Der Herzo9g Gustav Adolph setzte jedoch im Jahre 1692 alle vorhandenen Soldaten, auch angeworbene schwedische und brandenburgische Truppen, zur Fertigstellung der neuen Schanzen ein. Deshalb musste die Bürgerschaft nochmals, auch wenn es ihr gar nicht passte, die Torwachen übernehmen (224).

In den folgenden Jahren wurde eine neue Wachordnung aufgestellt, die in einer undatierten Fassung etwa aus dem Jahr 1700 vorliegt. Die Aufsicht über die Torwache hatte jetzt nicht mehr der Wachtmeister der Stadt, sondern der jeweilige Kapitän der in der Stadt einquartierten Truppe. In dieser Ordnung hieß es u.a.:
"1. Soll der Capitein die Wacht und dieselbe also bestellen, das bey Sommers zeiten die glocke Fünffe, und bey Winterzeiten umb die glocke Drey ein jeglicher der zur wacht gefordert ist, für des Capiteins Thür sich stellen soll, wer zu späte kompt, und für des Capitains Thüer nicht erscheinet, soll zwo stunden schildern, und wer gar außen bleibet, soll auf 16 schilling gepfändet werden.
2. Wer selbsten zu hause ist, und keine erhebliche und zuleßige ursachen hat, soll ... eine duchtige Person, so mit der Mußqueten umbgehen kan, mit bewilligung des capitains schicken. Da aber die Person nicht qualifizieret und undüchtig, soll er vom Capitain wegk gejaget, und wan der herr so ihn geschicket, nicht alßbald einen andern an seine stelle schaffet, auf 16 ßl. gepfändet werden; würde aber der capitain solche undüchtige Person auf der wacht gedüldenn, soll er 1 Rtlr in fiscum
[Stadtkasse] geben.
3. Sollen die unter Officierer, so das Volck aufführen, wan sie zu wachter zeit auf obgesetzten glockenschlag nicht erscheinen, und das volck auff und abführen, jedes mahl von dem capitein auff 32 ßl. gestraffet werden.
4. Imgleichen auch zum vierdten sollen so woll die Musquetirer alß Pickenier von der wacht ohn erlaubnis des officirers nicht gehen, bey straffe der gefängnus, oder 2 fl geldt straffe. Eß soll aber der officirer keinen von der wacht erlauben, als des tages einmahl eine halbe stunde.
5. Soll keiner auf der schildtwache schlaffen, weinigers davon, ehe er abgelöset, abgehen, bey straffe schwerer gefängnuß, oder 2 fl straffe.
6. Wan ein Corporal oder ander unter officirer, mit leibes schwachheit befallen, oder nohtwendig verreisen müste, soll er einen anderen an seine stelle mit vorwißen des capiteines schaffen, und soll sich die corporalschafft von demselben commendiren laßen, als wan ihr officirer selbst zu gegen wehre, und wer sich darin zu wiedern legen wird, soll nach beliebung des capiteins und anderer officirer, entweder mit gelde, oder schildern gebürlich gestrafft werden.
7. So auch der eine oder ander sich an einen officirer, er sey auch wer er wolle, mit schimpflichen worten vergreiffen, seinem commando nicht pariren wollte, oder sich etwas thätliches vernehmen ließe, und erwiesen würde, der soll mit 5 fl an gelde, oder da er nichts zu bezahlen hette, mit gefängnuß gestraffet werden; hette sich aber einer oder ander mit fuge über den capitein, oder andere officirer wegen der wacht, und sonsten wegen des commando zu beschweren, soll solches bey E.E. Rahte alhir gesuchet, und da nötig an die Fürstliche Regierung gebracht werden.
8. Soll auch die corporalschafft, so auff die wacht ziehet, guet ober und untergewehr haben, dasselbe sauber und rein halten, auch sich mit nottürftigem Kraut, Loht und Lundten versehen, in verpleibung deßen soll der jenige, bey welchem der mangel befunden wird, mit 3 stunden schildern, oder mit 16 ßl. jedesmahl gestraffet werden; wie den die capitein des armes
[Waffenmeister] darauff guthe aufsicht haben, und das gewehr für aufziehung der wacht besehen sollen, würden aber die capitein des armes den mangel ihren capiteinen nicht anzeigen, sollen sie gedoppelt, als mit 32 ßl. gestraffet werden.
9. Sollen die corporal und gefreyten mit Mußqueten aufziehen, bey straffe 1 Rtl, und auff der wacht pleiben, solange bis er abgelöset wirdt.
10. Sollen die corporal bey aufführung der wacht, die posten mit schildwachen alsbalt besetzen, bey straffe ½ Rtlr.
11. Alle stunden sollen die wachten fleißig umb der Stadt visitiret, und die Ronden gethan werden, Solte aber solches nicht geschehen, und dahero der Stadt wegen unfleißige wacht ungelegenheit entstehen, so soll der Capitein und andere officirer, so die wacht visitiren solten, dafür rede und andwort geben.
12. Der officirer so auff der wacht ist, und die Losung bey sich hat, soll dieselbe niemand anders geben, oder offenbahren, als denen, die die Ronden thuen; würde er dieselbe aber vergeßen, und den Ronden die Losunge unrecht geben, so soll solches alles dem Capitein angemeldet, und der Verbrecher mit 8-tägiger gefangnus, oder mit 3 Rtlr abgestraffet werden.
13. So auch einer unter der Corporalschaft auff die wacht kehme, und sich voll gesoffen hette, oder auch auff der wacht sich voll sauffen würde, und sich sonsten unhöflich und unbescheiden verhielte, der soll mit 3 fl gestraffet werden, und da es einer ist, der kein gelt hette, soll er mit 6 Mußqueten 3 stunden schildern.
14. Wer sich sein gewehr auff der schiltwache abhendig machen und nehmen laßet, der soll dasselbe mit 16 ßl. wieder lösen, und die 16 ßl. sollen dem Corporal eingeandtworttet werden; der Corporal aber soll alle straffgelder seinem Capitein wieder liefern, welcher es in fiscum bringen soll.
15. Wer bey besetzter wacht seinen Degen außziehet, oder zücket, oder Mußqueten löset, oder sonsten unruhe mit wortten oder wercken, oder rauffhändel anrichtet, solches soll dem Capitein von dem officirer der die wacht hat angemeldet, und nach verhoer der sache mit gefängnus, oder 5 fl gestraffet werden; würde aber der officirer solches nicht anmelden, soll der officirer 10 fl in fiscum erlegen.
16. Eß soll ein Mußquetirer bey auff oder abführung der wacht, seine Mußqueten ohn erlaubnuß der officirer nicht lösen, bey verlust der Mußqueten und anderer ernsten straffe.
17. Eß soll keiner an den Pallasaten
[Palisaden], Zeunen oder andern Zimmern [Wohnungen] in und außerhalb der Stadt schaden thuen, bey straffe der gefangnuß oder 5 fl.
18. So sollen auch die wachten keinen wegk oder stegk durch die Pallasaten über die welle verstatten, wie auch keine schweine oder ander Viehe auff den Wällen gedülden, dafür der officirer in der wacht rede und andtwort geben soll.
19. Sollen sich auch die Bürger, und die jenigen so für sich selbst, oder für andere auff die wacht gehen, nicht unterstehen, einen wagen weder der Bauern noch der Bürger, oder sonst jemanden anzuhalten, und zu brandschatzen, dafür der officirer in der wacht soll rede und andtwortt geben.
20. Wann ein Lermen wird (die Sturmglocke geläutet oder vom Turm geblasen wird), oder sonsten die noth erfordert, soll ein jeder in Person, und so straks er auß seinem hause kommen kann, erscheinen, und auff den platz oder Posten eylen, dahin er verordent ist, und keiner ohne merkliche leibesnoht in den logimentern pleiben, bey hoher ernsten wilkürlichen straffe.
21. Solte nun in diesem articuls brieffe etwas vergessen sein, soll doch alles, was zu diesem wercke gehörig, und in Kriegeslauffen gebreuchlich, verstanden und gehalten werden, bey würcklicher straffe"
(225).


Etwa seit dieser Zeit wurden die Torwachen zusätzlich durch Tor- und Steuerschreiber ergänzt, die jetzt für die Ausstellung der Passierscheine und der Steuerzettel (Accise-Zettel) verantwortlich waren. Die Torschreiber hatten allen in die Stadt einreisenden Fremden einen Passierschein auszustellen, ohne den kein Wirt sie beherbergen durfte. Diese Zettel waren am nächsten Tage bei Androhung einer Strafe von 100 Rt auf das Rathaus oder zum Gericht zu bringen und dort aufzubewahren. Bei der Ausreise wurde ein Repassier-Schein ausgestellt, auf dem die Dauer des Aufenthaltes und der übernachtungsort eingetragen wurden (226).
Im Jahre 1705 war in Polen wieder einmal die Pest ausgebrochen. Der Schweriner Herzog Friedrich Wilhelm forderte alle Städte auf, Reisende aus diesem Gebiet nur einzulassen, wenn sie ein Dokument vorzeigen könnten, dass sie aus einem seuchenfreien Ort kämen. Anderes "herrenloses Gesindel" sollte abgewiesen werden, auch wenn sie einen gültigen Pass besäßen (227). Als im Jahre 1710 die Pest bereits die Städte Stargard und Prenzlau erreicht hatte, wurden die Stadttore mit besonderen Wächtern zusätzlich besetzt, die alle ankommenden Reisenden kontrollieren mussten. Die Wirte in den Städten und Vorstädten durften keinen Reisenden ohne einen Passierschein der Torwache aufnehmen. Falls sich Fremde unter Umgehung der Torwache oder anderer Posten heimlich in die Stadt einschleichen würden, so sollten sie auf Befehl des Herzogs "auf der Stelle ohn eintzig Pardon" erschossen und an den nächsten Galgen gehängt werden (228).

Zu einer Beschwerde der Stadt über die Torwachen war es im Jahre 1716 gekommen, weil diese von den Reisenden Geld gefordert hatten für das öffnen der Tore, was ihnen sofort bei Androhung strenger Bestrafung verboten wurde (229). Die Wache hatte inzwischen ihr Quartier (Corps de Garde) auf dem Pferdemarkt und vor dem Schloss errichtet. Diese Gebäude wurden 1760 jedoch auf Befehl des herzoglichen Amtes wieder entfernt.

Als im Jahre 1755 der Kapitän von Simonsen aus Rostock mit seinem Kommando aus Güstrow abzog, hatte er die Bewachung der Tore der Bürgerwehr übergeben (230). Plötzlich aber forderte der Kommandant in Güstrow von der Stadt die Auslieferung der Torschlüssel, womit der Magistrat aber keineswegs einverstanden war. Als der Herzog die Auslieferung der Schlüssel anordnete, widersprach sofort der Magistrat. Er war der Meinung, dass der Kommandant kein Recht auf die Schlüssel hätte, da keine Garnison in der Stadt liegen würde. Als daraufhin der Landesherr die Stadt der Widersetzlichkeit beschuldigte, erklärte man sich bereit, die Schlüssel abzuliefern, wenn die Bestellung der Torwache und alles, was damit zusammen hinge, von der Stadt geregelt würde. Ein herzoglicher Kommandant ohne Garnison könne nicht als Kommandant der Bürgerschaft angesehen werden (231). Der Ausgang des Streites ist leider nicht überliefert.

In der Vergangenheit war es häufig bei den Jahrmärkten durch die Anwesenheit vieler Fremder zu Unruhen und übergriffen gekommen. Deshalb hatte der Magistrat bereits 1607 die Verstärkung der Torwachen während dieser Zeit um 12 Personen angeordnet. Im Jahre 1709 befahl der Herzog durch Landesgesetz, in die Städte ohne eigene Garnison einen oder zwei Tage vor dem Marktbeginn aus dem nächstgelegenen Standort einen Unteroffizier mit einem Gefreiten und 6 ordentlichen Soldaten zu verlegen. Diese waren in der Stadt unterzubringen, hatten sich während der Markttage ständig mit 3 Mann auf der Wache aufzuhalten und durften die Stadt erst wieder einen Tag nach dem Markt verlassen (232).

Noch im Jahre 1790 wurden die Stadtkapitäne vom Magistrat aufgefordert, "zur Besetzung der Wachen keine alten untauglichen und gebrechlichen Leute, von denen man in vorkommenden Fällen keine Hilfe zu erwarten haben könnte, sondern statt deren fortan gesunde und frische und so viel als möglich ansässige und verheiratete Bürger auf den Wachen zu nehmen, und selbigen nicht zu verstatten, untaugliche und ganz unbrauchbare Gewehre bei sich auf der Wache zu haben, auch darauf genau zu halten, dass keiner auf der Wache sich unterstehen dürfe, des Abends von der Wache ab und nach Hause zu gehen, und ferner, dass ein jeder zu Wagen Einpassierende von der Wache sowohl nach seinem Namen als auch nach dem zu nehmenden Quartier genau examinieret, beides auf den jedesmaligen Rapport gesetzet, und damit niemand der Wache vorbei fahren könnte, bei dessen Ankunft der Schlagbaum solange gezogen werden solle, bis er sich gegen die Wache namkundig gemacht" (233).

Nachdem das Torhaus des Schlosses 1810 zur Hauptwache umgebaut worden war (234a), hatte man dieses Gebäude seit 1820 zur Unterbringung von Kranken genutzt (234b). Seit dieser Zeit wurden wahrscheinlich auch die Wachen in den Stadttoren aufgehoben und an ihre Stelle traten jetzt die Tor- und Steuerschreiber, die von den Kaufleuten und Reisenden den Zoll - die Accise - zu erheben hatten. Zum Schutze des Hof- und Landgerichtes war 1821 bereits eine Wache von 40 Mann in die Stadt gelegt worden (235) und 1822 wurde die Wache vom Gleviner Tor zum Landarbeitshaus abgeordnet (236).


Die Torwachen hatten aber auch – soweit es ihnen möglich war - dafür zu sorgen, dass keine Fremden etwa ansteckende Krankheiten in die Stadt einschleppten. So wurden 1624 die Wachen in den Toren durch kundige und beeidigte Bürger verstärkt und angewiesen, keine verdächtigen Personen in die Stadt zu lassen, die eine ansteckende Krankheit hereinbringen könnten (237a). Auf Befehl des Herzogs Christian Ludwig sollte 1638, als die auf dem Balkan ausgebrochene Pest immer näher kam, allen Bettel-Juden (237b) das Betreten der Stadt verboten werden, auch wenn sie mit gültigen Pässen versehen seien (238).

Bei der Beschreibung der Torwachen darf aber auch der Wächter auf dem Turm der Pfarrkirche nicht unerwähnt bleiben, auch wenn er seinen Dienst unbewaffnet versah. Fast in jeder norddeutschen Stadt befand sich ein derartiger Wachturm, der häufig mit dem Rathaus verbunden war. Stand in dessen unmittelbarer Nähe ein aufragender Kirchturm (wie in unserer Stadt die Pfarrkirche), so wurde deren Turm mit einer Turm- oder Oberwache besetzt (239). Dieser Wächter hatte seine Wohnung auf dem Turm zu beziehen und evtl. noch einen Gehilfen zu unterhalten. Dem Turmwächter wurde 1790 bei Androhung des Verlustes seines Amtes befohlen, alle Viertel Stunde von 9 Uhr abends bis 4 Uhr morgens das Signal der "Abrüstung" aus allen vier Turmlöchern zu geben und auch "alle halbe Viertelstunde" sich aus jedem Loch umzusehen, ob irgendwo ein Feuer in der Stadt ausgebrochen sei. Diese Anweisung hat sicher schon in ältester Zeit bestanden, auch wenn wir darüber keine schriftlichen Nachrichten besitzen (240).
Die ständige Besetzung des Turmes mit Wächtern brachte jedoch auch einige Probleme mit sich. Im Jahre 1611 vermerkte das Ratsprotokoll, dass von den Turmwächtern das Gewölbe der Pfarrkirche stark verschmutzt würde und von den Knechten des Froners wieder gereinigt werden musste (241).
Damit enden dann auch die noch vorhandenen Nachrichten über die Torwachen unserer Stadt.





2. Die Bürgerwehr

Verantwortlich für die Verteidigung der Stadt im Falle eines feindlichen Angriffes waren in erster Linie die Bürger selbst. Das ergab sich bereits aus den Bestimmungen des Stadtrechtes (242). Die Stadt Güstrow war in vier Verwaltungseinheiten aufgeteilt, die Stadtviertel, die innerhalb des Mauerringes lagen. Vor der Mauer befanden sich nur bis zur Mitte des 19. Jh. einige Scheunen und Hirten-Schutzhütten, abgesehen von einigen Herbergen vor den Toren und die "Burgen", den Wachtürmen an den Ausfallstraßen, die zum Schutz der städtischen Feldmark errichtet worden waren. Die Bewohner der "Freiheiten", der "Burg- und Domfreiheit", gehörten in rechtlicher Hinsicht nicht zum Stadtgebiet und waren deshalb nicht den städtischen Verpflichtungen der Bürger unterworfen.

Zum Gebiet der Domfreiheit gehörte auch seit der Zerstörung der jüdischen Synagoge im Jahre 1330 der Bereich des späteren "Klosterhofes". An dieser Stelle war 1332 die "Hl. Bluts-Kapelle" errichtet worden, die dem Domkapitel unterstand und nach dem Stadtbrande des Jahres 1503 durch ein Franziskaner-Kloster ersetzt worden war. Im Zuge der Reformation kamen diese Gebäude dann in den Besitz des herzoglichen Amtes und waren auch weiterhin als "Amts-Freiheit" von der städtischen Rechtsprechung bis zum Jahre 1870 ausgenommen (243).

Nach den Bestimmungen der "Schützengilde" der Stadt aus dem Jahre 1441, enthalten in einer Abschrift aus dem Ratsarchiv Parchim, hatte der Rat der Stadt das Recht, in Notzeiten über jedes Gewehr der Schützengilde, die für die Ausbildung von 60 Schützen verantwortlich war, zu verfügen. In diesem Falle standen alle Schützen unter dem Kommando des Schützenvogtes unter dem Schützenbanner (244). Die Anzahl der später im Ernstfalle von jedem Stadtviertel zu stellenden Bewaffneten richtete sich im 16. Jh. nach der Zahl der vorhandenen "Feuerstellen", d.h. nach der Anzahl der bewohnten Gebäude. So hatte jedes Haus, jedes halbe Haus und jede bewohnte Bude einen Bewaffneten zu stellen. Wenn kein wehrfähiger Mann im Hause wohnte oder aus Alters- bzw. Krankheitsgründen nicht einsetzbar war, musste der Hausbesitzer für entsprechenden Ersatz sowie dessen Bewaffnung und Entlohnung sorgen. Ausgenommen von dieser "Wehrpflicht" waren ursprünglich die "Einlieger", also Handwerker oder sonstige Bewohner ohne eigenen Hausbesitz, die als "Untermieter" in der Stadt wohnten, und die Bewohner der "Wiekhäuser". Später wurden auch diese zum Waffendienst herangezogen (245).

Die Zahl der "Feuerstellen" belief sich später auf etwa 400-550, also rund 100-140 Häuser in jedem Stadtviertel (246). Im Jahre 1620 z.B. meldete der Magistrat dem Herzog 221 ganze und halben Häuser, 356 Buden sowie 2 bewohnten Keller; insgesamt also 579 Feuerstellen. Dieser Zahl der Häuser entsprach auch die Stärke der "Bürgerwehr", von jedem Stadtviertel zwischen 100 und 150 Mann (247).
Bei einer dem Lande drohenden Kriegsgefahr hatte die Stadt dem Herzog für die Landesverteidigung ein Drittel dieser Mannschaft zur Verfügung zu stellen, die durch das Los bestimmt wurden. Da die Einwohnerzahl im 16. und 17. Jahrhundert infolge der Kriegsereignisse und der ständig wütenden Seuchen starken Schwankungen unterworfen war, wechselte auch die Stärke der Bürgerwehr laufend. So hatte z.B. die Stadt im Jahre 1506 für das herzogliche Aufgebot im "lübschen Krieg" (Krieg gegen die Stadt Lübeck) zu stellen:
 - Die Dörfer in der Vogtei Güstrow - 100 Fußsoldaten,
 - das Domkapitel (d.h. die dem Kapitel gehörenden Dörfer) - 20 Fußsoldaten,
 - die Stadt Güstrow - 100 Fußsoldaten.
Die Rittergutsbesitzer waren entsprechend ihrem "Lehnseid" zum "Rossdienst" verpflichtet, entweder selbst als Ritter in den Krieg zu ziehen, oder eine bestimmte Anzahl Berittener zu stellen (248).


Das Land Mecklenburg gehörte im Rahmen der von Kaiser Maximilian I. 1521 erlassenen Kreisverfassung seit 1400 zum 6. niedersächsischen Kreis. Nach der Reichsmatrikel von 1521 hatten die Herzöge im Bedarfsfalle 40 Mann zu Pferd und 67 Mann zu Fuß zu stellen (249a).

 



Abb. 22a. schwerer Reiter um 1495



Abb. 22b. Landsknecht (249b) mit Arkebuse um 1559

 

Das Kommando über die Bürgerwehr hatte in jedem Viertel ein "Capitain", gewöhnlich ein Ratsherr, der vom Magistrat bestimmt wurde. Ihm zur Seite stand ein "Fähnrich" (Fahnenträger) sowie ein "Trummenschleger" (Trommler). Dazu gesellte sich später bei zunehmender Ausrüstung mit Feuerwaffen ein "Capitain de armes", ein "Waffenmeister" (250).
Für seine Bewaffnung hatte jeder Bürger selbst aufzukommen, wobei der Rat der Stadt seine Unterstützung anbot. So erwarb das Rathaus 1611 zur Bewaffnung der Bürgerwehr 23 Hellebarden zur Abwehr von Reiterangriffen und ein zweihändiges Schlachtschwert ("Bidenhänder") im Werte von insgesamt 38 Talern und 18 ½ Schillingen, die aber umgehend wieder an einzelne Bürger zum Selbstkostenpreis abgegeben wurden (251).
Die Wiekbüdner (Bewohner der Wiekhäuser an der Stadtmauer) sollten ursprünglich nur lange Pieken (leichte Stangenwaffen) zur Musterung mitbringen, jedoch keine Hellebarden oder Spieße. Die Hausbesitzer hatten diese Waffen zu kaufen und nach der Musterung wieder an sich zu nehmen (252). Die Art der benutzten Waffen war dem jeweiligen Stande der Militärtechnik und dem Vermögen des Besitzers angepasst und deshalb entsprechend bunt zusammengesetzt.

Aber auch die Zünfte (ämter) sahen es als ihre besondere Pflicht an, die Stadt bei einer Bedrohung von außen zu verteidigen. So ordneten die Herzöge im Jahre 1542 in ihrer "Polizei-Ordnung" an: "Da auch unter etlichen Handwerkern an verschiedenen Orten eine gute Gewohnheit ist, dass sie beim Eintritt in ihr Handwerk oder kurz danach, ihre Waffen oder Bewaffnung, die sie besitzen, vorzeigen müssen, dami soll es, wie von alters her und bis heute geschehen ist, weiter gehalten werden" (253). Und die Zunftrolle der Beutler, Riemer und Gürtler aus dem Jahre 1572 enthielt die Bestimmung: "Und soll zum oefftern dieß Ampt jeder Zeit in der gemeinen Stadt notturfft zuhalten schuldig sein, Harnisch sampt ihren zugehorungen, kurtzen und langen wehren, ... zu gebrauchen" (254). Als besonderes Kennzeichen ihrer "Wehrhaftigkeit" führte jede Zunft bei der Musterung ein "Schlachtschwert" mit sich, das sonst in der Zunftlade aufbewahrt wurde und daher "manchmal etwas verrostet" war (255).


Die erste bekannte Bedrohung der Stadt erfolgte im Jahre 1404. Der Herzog Balthasar war im Sommer 1400 mit seinen Gefährten vor der Stadt Lübeck erschienen und hatte dort weidendes Vieh geraubt. Er wurde jedoch durch das Lübecker Bürgerheer zum schnellen Rückzug gezwungen und konnte sich nur durch die Flucht retten. Die Stadt Lübeck rief aber die wendischen Seestädte zu Hilfe und besetzte die Stadt Sternberg als Stützpunkt für weitere Operationen. Erst nach der Verwüstung der Länder Parchim und Güstrow kam es 1405 in Wismar zu einem gütlichen Vergleich (256). Damit wurde zum Glück ein kriegerischer Angriff auf unsere Stadt verhindert.

Im Jahre 1574 warnte Herzog Ulrich die Stadt vor einem kriegerischen Angriff. Die Herzöge hatten sich auf dem Landtag zu Sternberg 1549 für die lutherische Religion und damit gegen den Kaiser entschieden. Man befürchtete deshalb bereits zu diesem Zeitpunkt das Einrücken kaisertreuer Truppen in unser Land. Deshalb ermahnte der Herzog seine Untertanen: "... dass sich im lande zu Sachsen ein hauffen Kriegsvolk versamblet, ... welches auch bis in unsere ämpter streiffen thuet. ... unsere stedte aufzurufen, vorstehende gefahr von unseren landen abzuwenden ... Damit sich jeder dergestalt staffiret und gefasset mache, damit wir unter ihnen und aus ihrer mitte auf unser ferner erfordern zum weinigsten Einhundert guter Schützen mechtigk sein und zu tag und nacht an die örter schicken mügen ..." (257). Zur Abwehr eines möglichen Angriffes wurden jetzt auf Befehl des Herzogs und des Magistrats regelmäßige Musterungen abgehalten. Die darüber geführten Protokolle geben ein eindrucksvolles Bild von der "Kampfkraft" unserer Bürgerwehr. Der Herzog forderte bereits das ihm zustehende Drittel der wehrfähigen Mannschaft der Stadt zur Landesverteidigung auf, sich in Bereitschaft zu halten (258).


Die überprüfung der Bewaffnung der Bürger erfasste z.B. im Jahre 1579 folgenden Bestand an Waffen:
Im Domviertel: 97 Mann mit
"    32 Rüstunge,
   35 lange Spieß,
   53 Parß Ror,
   3 lang Ror,
   26 fedder seydt,
   6 kort Ror.
"
Im Schnoienviertel: 103 Mann mit
"    24 Rüstunge,
   25 lange Spießen,
   21 Pars Ror,
   4 Knebel Spieß,
   41 vedder seydt,
   15 lange Ror,
   5 fedder Spieß,
   1 Schlachschwert,
   7 kort Ror.
"
Im Mühlenviertel: 107 Mann mit
"    19 Rüstunge,
   42 lange Ror,
   16 fedder Spieß,
   10 kort Ror,
   23 vedder seydt,
   25 lange Spieß.
"
Im Gleviner Viertel: [anhand der Waffen kann wohl von ebenso viel Mann ausgangen werden; am 12.3.1588 stellte das Stadtviertel 132 Mann]
"    22 Rüstunge,
   43 lange Spieß,
   27 fedder Spieß,
   8 kort Ror,
   3 fedder seydt,
   26 lange Spieß
" (259).


 



Abb. 23a. Hellebarden und Spieße
(Landeszeughaus Graz)




Abb. 23b. Hellebarde
(Landeszeugh. Graz)




Abb. 23c. Hellebarde
(Landeszeugh. Graz)




Abb. 23d. Hellebarden
(Zb. M.I. fol. 71v)


 

Erläuterungen:
   Rüstunge = Rüstungen, Brustpanzer, Harnische und Sturmhauben,
   "Feuerrohre" - klein, groß, doppelt -
 -  kort Ror = kurze Rohre, Vorderlader mit kurzem Rohr,
 -  lang[e] Ror = lange Rohre, Vorderlader mit langem Rohr,
 -  Parß Ror = Pars Rohr, Hakenbüchsen und Arkebusen; Vorderlader mit einem oder mehreren Läufen und vorne am Lauf angebrachten Haken ["anschlaghagen" - Hakenbüchse mit Anschlagschaft], dieser Haken fasste über eine gegabelte Stütze oder eine Mauer, um so den Rückstoß aufzufangen; "große rode hagen" nannte man Doppelhakenbüchsen, weil ihre Läufe oftmals mit Mennige, einem bleihältigen mit Leinöl gemischten rötlichem Pigment (Minium) gestrichen wurden, um sie so vor Rost zu schützen
   "Lange Wehr"
 -  lan[n]ge Spieß = Pieke / Lanze, 5-6 m langer Spieß zur Abwehr von Reitern (260),
 -  fedder Spieß = eine lange Stangenwaffe, deren Klinge am Schaft mit 2 Eisenbänder befestigt war; diese Federn bezweckten einerseits den stabileren Halt der Spitze, andererseits aber verhinderten sie das Abhauen des Schaftes (261),
 -  Hellebarde [Helle Partten, Helmbarte] = Stangenwaffe mit Beilklinge, Stoßspitze und Haken zum Kampf gegen gepanzerte Reiter.
   "Kurze Wehr"
 -  korten Spieß = kurzer Spieß, als Stich- und Hiebwaffe eingesetzt mit einem zweischneidigen schwertähnlichen Blatt,
 -  Knebel Spieß = kurzer Spieß mit 2 hinter der Spitze angebrachten Knebeln um ein tieferes Eindringen zu verhindern [auch als Schweinsspieß oder Saufeder bekannt],
 -  fedder o. vedder seydt = ein kurzer Feder- bzw. Wurfspieß mit einem Federgesteck am Schaft; diese sollten der Waffe im Flug mehr Stabilität geben
 -  Schlachschwert = Schlachtschwert, ein Zweihandschwert [Bidenhänder] mit einer Gesamtlänge von 150 bis 200 cm (262)


Die Aufteilung der Bürgerwehr nach Stadtvierteln lässt darauf schließen, dass diesen Einheiten, die jeweils aus 4 Korporalschaften bestanden, auch die entsprechenden Mauerabschnitte zur überwachung und Verteidigung zugewiesen waren (263).
Dabei muss es wohl recht "staubig" bei der Musterung gewesen sein, denn das Kämmereiregister von 1519 vermerkte Ausgaben von 9 ½ ßl. "vor byr und 4 ßl. den trummesleger [Trommelschläger] in der herschowynghe" (264).
Verstärkt wurde die Güstrower Bürgerwehr durch die seit 1411 für die Stadt nachgewiesene Schützengilde, die von "Bürgermeistere, Rathmanne und Gemeinheit der Stadt ... umb Besserung willen unser Stadt Güstrow wieder angerichtet" und gestiftet worden war (265). Jeder von den 60 Brüdern sollte haben "ein fertig Schutzen Zeigk mit allem, dass darzu gehöret". Falls jemand krankheitshalber nicht mit ins Feld ziehen konnte, sollte der Rat und der "Vogt" seine Ausrüstung einem andern übergeben, "der fertig inn schießen kann" (266).
Der Vogt war auch der "Koningk" (König) des jährlichen Vogelschießens. Verwaltet wurde das Vermögen der Zunft von zwei Prokuratoren, die jährlich neu gewählt wurden. Zusammen mit dem Vogt sollten sie jeden Monat in eines jeden Schützenbruders Haus gehen und nachsehen, "ob das Schutzengerede" in Ordnung sei. Sie zogen zwar mit eigener Fahne aus, scheinen aber bei der Verteidigung der Stadt nie eine größere Rolle gespielt zu haben (267).


So erschienen im Jahre 1585 zur Musterung
   157 Hakenschützen,
   70 Männer mit langen Spießen und Rüstungen,
   17 Männer mit Federspießen,
   96 Männer mit Hellebarden und kurzen Spießen (268).


 



Abb. 24a. Hellebarden-Träger, 16. Jh. (Hellebardier, Funcken)



Abb. 24b. Landsknecht um 1497
(Albrecht Dürer)




Abb. 24c. Landsknecht um 1530
(Johann von Schwarzenberg)


 

Anfang des 16. Jahrhunderts wurden in den Städten Mecklenburgs Pulverwaffen (Flinten und Geschütze) eingeführt. So besaß die Stadt Güstrow nach den Aufzeichnungen des Kämmerei-Register bereits 1518 Pulvergeschütze und bezahlte "18 ßl. vor eyne nyge beslagen lade [Lafette]" (269). Und im Jahre 1522 wurde ausgegeben: "1 fl dem Smede vir eyne halve slange to beslagen", sowie "4 fl vor 1 schock yßenn, de buszen [Buchsen] to beslande" und "4 fl und 6 ßl. dem Bußenmester vor dree laden [Lafetten] to Szosz Scherpentiner [Geschütz-] buszen" (270).

Nach einem Protokoll aus dem Jahre 1609 traten zur Musterung am 28. Juni in folgender Ordnung an:
   "80 lode [Glieder] Hakenschützen
   60 lode Helleparten
   13 lode lange Spieße
    2 lode schlachschwerter
Summen 155 lode, in jeden lode 3 Personen thuet 465 Persohnen,
dieselbe in nachfolgende ordnung zu stellen:
   Erstlich
   der Führer,
   der Trummenschläger
[Trommelschläger],
   Hakenschützen 20 lode
[= 60 Mann],
   Helle Partten 15 lode
[= 45 Mann],
   Hakenschützen 10 lode
[= 30 Mann],
   Trummenschläger,
   4 Schlachschwerter, 1 glidt
[= 4 Mann],
   der Fenderich [Fähnrich] Johann Steinel,
   Hakenschützen 10 lode
[= 30 Mann],
   lange Spieße 6 lode
[= 12 Mann],
   Helle Partten 15 lode
[= 45 Mann],
   noch der ander Führer,
   Trummenschläger,
   Hakenschützen 20 lode
[= 60 Mann],
   Helle Partten 15 lode
[= 45 Mann],
   Hakenschätzen 10 lode
[= 30 Mann],
   Trummenschläger,
   4 Schlachschwerter, 1 glidt
[= 4 Mann],
   der ander Fenderich Daniel Zander,
   Hakenschützen 10 lode
[= 30 Mann],
   lange Spieße 7 lode
[= 21 Mann],
   Helle Partten 15 lode
[= 45 Mann]" (271).

Eine weitere Musterung im Jahr 1609 kennt noch dazu:
   "1 Führer,
   4 Gesolchs
[Fahnen] halter ohne des Rathes diener
   4 Fanderichen
   2 Leibschützen so uf die Fenderiche gewarttet
"
   dazu Hakenschützen, Hellebardenträger, als auch welche mit langen-, Feder- und Knebel Spießen
Summarum 506 Personen (272a).


 



Abb. 25a. Arkebusen und Musketen
(16. - 17. Jh., Funcken)




Abb. 25b. Landsknechte mit Arquebusen
(1502, Detail Zeugbuch M.I. fol. 61v)




Abb. 25c. Landsknechte mit Hakenbüchse
(1502, Detail Zeugbuch M.I. fol. 73r)


 

Es ist auffallend, dass zu diesem Zeitpunkt die Zahl der mit Gewehren ausgerüsteten Hakenschützen (272b) sehr stark zugenommen hatte auf Kosten der Träger von Stangenwaffen (272c).
Die Kämpfer mit Schlachtschwertern hatten bei uns wohl nur symbolischen Charakter als Mitglieder der städtischen Zünfte. Der Kampf mit so einem zweihändigen Schlachtschwert (272d) setzte nicht nur große körperliche Kraft voraus, sondern war auch für die benachbarten Streiter wegen des angewandten "Kampfstiles" nicht ganz ungefährlich.


 



Abb. 25d. Zweihandschwerter (Landeszeughaus Graz)



Abb. 25e. Zweihänder (Landeszeughaus Graz)

 

Aber auch aus Anlass eines hohen Besuches hatte die Bürgerschaft der Stadt für das Ansehen des Fürstenhauses zu sorgen. So befahl der Herzog Carl im Jahre 1610 dem Magistrat:
"... Nachdem der hochgeborne Fürst Herr Johan Sigißmundt, Marggraf zu Brandenburgk, des Kays. Röm. Reiches Ertzkämmerer und Churfürst in Preußen, zu Jülich, Berg und Kleve, auch Herzog, unser freundlicher und lieber Herr Vetter, Schwager, Bruder und Gevatter, morgen tages ... alhie bei unß anlangen wirdt, Also ist hirmit unser gnediger befehl, daß ihr der Bürgerschafft alßbaldt laßet antzeigen, daß sie mit ihren Rüstungen sich gefast machen und Seiner Durchlaucht in dero eintzuge morgen damit aufwahrten sollen, ...". Angetreten waren zu diesem Empfang am 18. April:
   Führer Albanus Leisten,
   2 Trommelschläger,
   die Fähnriche Johann Steinel und Daniel Zander,
   237 Hakenschützen,
   83 Hellepartierer,
   69 Mann mit Federspießen,
   54 Mann mit langen Spießen,
   39 Mann mit Knebel- oder Hakenspießen,
   6 Mann mit Schlachtschwertern (273).
Insgesamt waren also zur Begrüßung des hohen Gastes 488 Mann angetreten, was auf etwa 500 Häuser und Buden in der Stadt zu diesem Zeitpunkt schließen lässt. Man ließ sich die Sache also etwas kosten! Ob die Bürger darüber sehr begeistert waren, bleibt hingegen zu bezweifeln.


 



Abb. 26a. Hakenbüchsen
(Zeugbuch M.I. fol. 73v)




Abb. 26b. Große Hakenbüchsen
(Zeugbuch M.I. fol. 72r)




Abb. 26c. Landsknecht mit Arkebusen (Zb M.I. fol. 29r)



Abb. 26d. Arkebusen
(Zeugbuch M.I. fol. 25r)


 

Eine Warnung an die Stadt erfolgte erneut im Jahre 1611 durch die Herzöge Adolph Friedrich und Johan Albrecht, dass sich die Bürger wegen der durchziehenden Kriegsvölker in Bereitschaft halten sollten (274). Als der Herzog Johann Albrecht daraufhin eine sofortige Musterung anordnete, erschienen:
   Die Führer Jochim Westpfahl und Albanus Leisten,
   die Fähnriche Johann Steinel und Daniel Zander,
   261 Hakenschützen,
   126 Hellebardierer,
   45 Mann mit langen Spießen,
   3 Mann mit Schlachtschwertern (275).
Aber im gleichen Jahr beklagten sich die Einwohner beim Herzog über die ständig durchgeführten Musterungen, die dann auch noch zum Teil nach dem Antreten plötzlich wieder abgeblasen wurden. Dadurch würden sie nicht nur ihre Arbeit versäumen, sondern früher seien solche Musterungen stets rechtzeitig und schriftlich angekündigt worden. Auch der Magistrat bemängelte, dass es in der Stadt "... an Rüstungen und langen Spießen fehlen würde, weil bei hofe ein zeitt hero kein Platenschläger [Harnischmacher] gehalten, und dieselbe zur Musterung nicht erfordert worden, ... auch weill die Einlieger und büdener nur mit Knebelspießen vorsehen und seithero erscheinen, und wir gerne für die Musterung dieselbe abschaffen, und ein mangel mit vollen Rüstungen und langen Spießen ersetzen wolten, inmaßen wir bereits bei 40 neue Helleparten für die Bürgerschafft erkauft und für die büdener und tagelohner mehr bestellet, auch bei den ämbtern [Zünften] soviel erhalten, daß dieselben UFG zu underthenigen ehren, wollen etliche Schlachtschwerter bei die Fahnen lauffen und halten, ... und über solches und alles wir auch noch eine neue Fahne müssen machen und fertigen lassen, ..." (276).


Die Warnungen der Herzöge an die Stadt "bey jetzigen betrübten und höchst gefehrlichen Zustand im Heiligen Reich Deutscher Nation" rissen jetzt nicht mehr ab, da "ein versamblet Kriegsvolk, etliche Tausend stark, vorhanden, und schon Zugk auff das Land zu Holstein ... vorhabens sein soll" (277). Um die Kampfkraft der Bürgerwehr zu erhöhen, hatten die Herzöge den "Drillmeister Jochim Brundesen" eingesetzt, der sofort mit einer Musterung der Truppen begann. Dazu erschienen:
   3 Fähnriche,
   259 Hakenschützen,
   137 Mann mit langen Spießen,
   103 Hellebardierer,
   5 Mann mit Schlachtschwertern,
   2 Trommelschläger (278). Im Verlaufe der folgenden Jahre fanden zunehmend weitere Feuerwaffen Verwendung und lösten die Spieße und Hellebarden ab. So meldeten sich 1616 auf einer erneuten Musterung bereits:
   274 Hakenschützen,
   191 Hellebardenträger,
   25 Männer mit lange Pieken, und
   6 Männer mit Schlachtschwerter (279).


So konnte die Stadt auch im Verlaufe des Jahres 1620 dem Herzog Hans Albrecht melden, dass die Bürgerwehr inzwischen vollständig mit "Musqueten und langen Flinten" ausgerüstet sei, die Wiekbüdner jedoch mit Hellebarden und sie wären "in aller underthenigkeit mit guet und bluet zu dienen pflichtschuldig" (280).

 



Abb. 27a. Arkebuse mit Messingrohr um 1520
(Marstallmuseum Thurn und Taxis, Regensburg)




Abb. 27b. Detail Luntenschloss
(Marstallmuseum Regensburg)


 

Auf Grund der ständigen Warnungen des Herzogs vor der sich nähernden Gefahr wurden von der Stadt beschleunigt Pulver und Blei aus verschiedenen Orten des Landes eingekauft. So erwarb man in den Jahren 1622/23 aus Malchin 178 Pfund und aus Hamburg 238 Pfund Schießpulver (281). Die Stadt zählte im Jahre 1623 nun 550 Feuerstellen mit insgesamt 750 männlichen Einwohnern, einschließlich der "Einlieger". Von den 550 Häusern wurden durch das Los für die Landesverteidigung jeder Dritte ausgewählt = 153 Personen, sodass für die Verteidigung der Stadt selbst noch 397 Männer übrig blieben. Die ausgeloste Mannschaft verteilte sich wie folgt:
   Domviertel: 30 Mann + 5 Wiekbüdner,
   Schnoien Viertel: 35 Mann + 11 Wiekbüdner,
   Mühlenviertel: 32 Mann + 8 Wiekbüdner,
   Gleviner Viertel: 26 Mann + 4 Wiekbüdner (282).


Um die evtl. ins "Feld" ziehenden Leute gut auszurüsten, wandte sich der Magistrat an den Herzog mit der Bitte, diese von der Stadt mit Pulver, Blei und Lunten versehen zu dürfen. Ferner wünschte man, dass die Anführer dieser Truppe von der Stadt selbst gestellt würden und man ihnen das notwendige Korn aus den Mühlen für die Herstellung von Brot zum billigen Preise nachschicken dürfe (283).

Im Jahre 1624 hatte der Herzog zur Erhöhung der Verteidigungskraft zwei Kompanien an Fußsoldaten angeworben und in Güstrow einquartieren lassen. Dafür mussten die Einwohner aber jedem Soldaten einen Gulden Wohngeld pro Woche zahlen (284). Zusätzlich ordnete der Herzog 1625 nochmals an: " ... daß die Bürgerschafft mit ihrem gewehr in bester ordnung gebracht und in 4 underschiedlichen Fenlein und gewiße Corporalschafft solten abgeteilet werden, Sein 4 neue Fenlein gemacht, vier Captein, vier Leutenambt, 4 Fenderiche, 4 Serianten, 8 Capitain des armes [Waffenmeister] und 20 Corporale verordnet, welche das Volck regieren und führen sollen, ..." (285).

Glücklicherweise ist es nie zu einem Kampf der Bürgerwehr mit den kaiserlichen Truppen gekommen, denn im Dezember 1627 öffnete die Stadt der anrückenden Armee Wallensteins die Tore. So kam es am 13. Dezember 1627 zu einem Vertrag zwischen dem "hochwürdigen, Durchleuchtigen und hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Hans Albrecht eins teilß, und dem Edlen und vesten Mr. Burré, Röm. Kays. auch zu Ungarn und Böhmen Königl. Maytt. bestalten Hauptmann anders theils" über die Einquartierung von zwei Kompanien des "Alt-Sächsischen Regiments" unter ihren Hauptleuten Franciscus Burré und Bernhard Hemmerlohe in der Stadt Güstrow (286). Damit hatte die Güstrower Bürgerwehr erst einmal ihre Bedeutung und Aufgabe verloren, denn bis zum Juni 1631 waren ständig verschiedene kaiserliche Einheiten in der Stadt einquartiert.

Dafür tauchten dann am 8. Juni 1631 zwei schwedische Offiziere frühmorgens vor dem Mühlentor auf. Man wollte sie aber vorsichtshalber nicht in die Stadt lassen und fertigte sie erst einmal mit einem "Pott Brandwein" ab, womit sie sich auch zufrieden gaben. Als aber am 12. Juni der Obrist-Leutnant Henderson mit 70 Dragonern vor dem Gleviner Tor stand, konnte man diesen den Zutritt zu der Stadt nicht mehr verwehren (287). Und damit begann der zweite Abschnitt dieses unseligen Krieges, durch den die Stadt noch mehr Unglück und Drangsale zu erleiden hatte.


Am 29. Februar 1632 (greg. 10.03.) schlossen u.a. sich die beiden mecklenburger Herzöge in Frankfurt am Main einem Bündnis mit König Gustav II. Adolf von Schweden an (288a). Seit 1618 herrschte nun bereits Krieg und die Unterzeichner beklagten in diesem Vertrag die Unruhe und Unterdrückung der reformatorischen Fürsten im Reich durch Kaiser und katholische Liga. Der "Löwe aus Mitternacht" - wie der schwedische König in seiner Zeit auch genannt wurde - wollte nun jedoch der zunehmenden Ausweitung der kaiserlichen Macht von Ferdinand II. nach Norden und seines neuen Herzogs Wallenstein mit seinen großen Ambitionen im Ostseeraum entgegentreten.
Nach der "Befreiung" des Landes durch die Schweden und der Rückkehr des Güstrower Herzogs in ihrem Gefolge erließ dieser im Jahre 1632 den Befehl, dass "ein jeder in guter Bereitschaft sitzen und sich mit gewehr, krauth und loth [Pulver und Blei] bereit halten solle, ...". (288b). Die Bürgerschaft wandte ein, dass "die Musqueten von ihnen vor diesem abgefordert, und dass nur weinig gute ihnen wieder geliefert, und dass die gelarten und hofdiener nichts mit auf die wacht schicken, noch einige zulage noch contribution geben" (289). Und ein Jahr später ordnete der Herzog an, "dass ein jeder sich mit notwendigen wehr und waffen, und andern zur defension [Verteidigung] der Stadt und Vaterlandes gehörigen Stücken bester maßen providieren, und gefast halten, auch auf erstes auffordern, an örter, und anderem, dahin man sie berufen und nothig zu sein erachten würde, expedirt [abgefertigt], und woll armiret [bewaffnet] sich gefallen, ..." (290). Darauf beklagte der Magistrat sich nochmals, "das der Bürger gewehr mehrenteils Jfg vergangenen jahr ausgefolget, und das also nicht alle wieder bekommen, und das bei den Leuten weinig Pulver und Blei vorhanden, und das auch etliche Corporales an der anderen stelle müssen verordnet werden" (291).


Neben der Bürgerwehr lag in Güstrow im Jahre 1638 auch die Leibkompanie des Herzogs, die von der Stadt unterhalten werden musste. Sie bestand aus 147 Gemeinen und je einem Kapitän, Leutnant, Fähnrich und Wachtmeister, sowie 2 Sergeanten, 4 Unteroffizieren, einem Feldscherer (Sanitäter), 6 Korporalen, 24 Gefreiten, 4 Spielleuten, einem Profos (Militärrichter) und 14 "Paßevolanten" (Zeitfreiwilligen). Dafür hatte die Stadt jeden Monat 407 Rtlr. aufzubringen (292). Im Jahre 1639 klagte der Magistrat, dass er für diese fürstliche Leibkompanie in drei Jahren - ohne die Kosten für Bier und Brot - mehr als 40.000 Gulden hätte bezahlen müssen (293). Als jedoch die beiden in der Stadt liegenden schwedischen Regimenter am 31. Dezember 1639 abzogen, da nahmen sie auf ausdrücklichen Befehl des schwedischen Generals Baner die Leibkompanie des Herzogs einfach mit; man brauchte jeden Soldaten, ganz gleich woher (294)!

Nach Beendigung des 30-jährigen Krieges versuchte Herzog Gustav Adolph, wieder Ordnung in die Verteidigungsfähigkeit der Stadt zu bringen, trotz der großen erlittenen Verluste an Menschen und materiellem Besitz. Er ordnete deshalb 1657 eine allgemeine Musterung aller Männer zwischen 18 und 60 Jahren an und befahl, diese in Rotten zu erfassen und dem Kommando von Offizieren zu unterstellen, die im Kriegsgebrauch erfahren wären (295). Das Land wurde aber noch weiterhin durch herrenlos herumstreifende "Marodeure" in Unruhe gehalten, denn die Zeit der für Geld und Beute angeworbenen Landsknechte war mit diesem Kriege endgültig vorbei. Um dieses übel abzustellen, verlangte der Herzog 1659 von den Städten die Aufstellung von 200 Mann Fußvolk (296). Als er die Zahl dieser Soldaten auf 400 erhöhen wollte, protestierten die Städte jedoch heftig. Sie seien wegen der hohen Belastungen in dem vergangenen Kriege trotz guten Willens einfach nicht mehr in der Lage, die dazu erforderlichen Mannschaften und Geldmittel aufzubringen (297).

Seit dem Jahre 1664 gehörte Mecklenburg zum Niedersächsischen Militärkreis und hatte für diesen 40 Mann zu Pferde und 67 Fußsoldaten zu stellen (298). Diese Einheiten gehörten jetzt zu den "nationalen Truppen", die das Volk der "Landsknechte" ablösten. Der Hauptmann Christian Schildknecht erhielt vom Herzog den Auftrag, diese für den Kampf gegen die in das Reich eingefallenen Türken bestimmten Soldaten anzuwerben und in Güstrow unterzubringen (299). Insgesamt wurden 83 Mann aufgeboten und nach Ungarn in Marsch gesetzt, von denen im Dezember 1664 jedoch nur 30 Reiter und 40 Fußsoldaten nach Güstrow zurückkehrten (300).
Die Anwerbung für neuen Truppen durfte jedoch weder mit Gewalt noch im Herzogtum selbst durchgeführt werden (301). Auch verbot der Landesherr 1689 auf Grund vieler Beschwerden jede Anwerbung von Durchreisenden oder aus dem Gesinde der Bauern auf dem Lande (302).


Nachdem Mecklenburg im Jahre 1699 in den Kreis der "armierten Staaten" eingetreten war und damit ständig eigene Truppeneinheiten im Lande stationiert waren (303), verringerte sich die Bedeutung der Bürgerwehr immer weiter, die ja nur aus den Einwohnern der Stadt gebildet worden war. Es verblieben nur noch die Soldaten der Torwachen, deren Arbeit durch die Stadtknechte ergänzt wurde. Der Schutz der Stadt und des Landes wurde nun von regulären Truppen übernommen.
Als überrest der Bürgerwehr mit ihren sonntäglichen Schießübungen auf den Wällen hatten sich bereits früher die Schützengilden gebildet. Nach der Beseitigung der Schießbahnen auf den Wällen vereinigten sich die Schützen der einzelnen Stadtviertel zur Schützenzunft, von der die Tradition der "Bürgerwehr" mit dem jährlichen "Schützenfest" weiter gepflegt wurde.





3. Die herzogliche Bewaffnung der Stadt

Mit den persönlichen Waffen der Bürger ließ sich natürlich die Stadt Güstrow im Falle eines feindlichen Angriffes nicht verteidigen. Deshalb hatte der Landesherr nach der Anlage der Wallanlagen vor den Mauern dafür gesorgt, dass die notwendigen Geschütze beschafft und aufgestellt wurden. Die zur Bedienung erforderliche Mannschaften waren in Friedenszeiten nicht in der Stadt stationiert, sondern wurden im Bedarfsfalle vom herzoglichen Amt gestellt. Der für den Zustand und die Unterhaltung der Geschütze verantwortlich herzogliche "Stückmeister" befand sich jedoch ständig in der Stadt.
Im Ernstfalle reichte die Bürgerwehr nicht aus, um alle Türme und Mauern der Stadt ausreichend mit Bewaffneten zu besetzen. Da in solchem Falle auch eine größere Anzahl unbewaffneter Landbewohner in der Stadt Schutz suchten, hatten die Herzöge in dem "fürstlichen Zeughause" die Ausrüstung für eine größere Zahl der zusätzlich anzuwerbenden Soldaten aufbewahrt. Ein Inventarverzeichnis aus dem Jahre 1601 berichtet über diesen Bestand:
   "101 Harnische mit Sturmhauben,
    50 bloße Sturmhauben,
    192 Schützenhauben,
    12 Schlachtschwerter,
    4 große lange doppelte Hakenflinten,
    2 kurze doppelte Hakenflinten,
    9 Spießrohre mit Feuerschlössern,
    50 lange Rohre mit Feuerschlössern,
    25 halbe Hakenflinten mit Feuerschlössern,
    50 Musketen mit Luntenschlössern,
    108 lange Rohre mit Luntenschlössern,
    3 doppelte Musketen mit Luntenschlössern,
    17 halbe Hakenflinten mit Luntenschlössern,
    100 große Pulverflaschen,
    96 kleine Pulverflaschen,
    50 neue Hellebarden,
    6 Trabanten-Hellebarden,
    100 lange Spieße, so von Bützow gekommen,
    47 Knebel-Spieße,
    2 türkische Säbel,
    2 türkische Beile,
    2 Fausthämmer,
    1 Flitzbogen mit etlichen Pfeilen,
    14 Bart-Büchsen"
(304).


 



Abb. 28a. Ansicht Schlossplatz 1706
(Analecta Gustrovensia)




Abb. 28b. Bronze Kartaune von 1681
(Musée del l´Armée, Paris)




Abb. 28c. Waffensammlung 16. Jh.
(Landeszeughaus Graz)


 

Im Jahre 1633 tauchen die ersten Nachrichten über die in der Stadt vorhandenen kleinen Geschütze auf, die auf dem fürstlichen Zeughaus gelagert waren. Auf den Wällen hatten sicher schon bald nach 1500 größere Kanonen zur Verteidigung der Stadt gestanden, die von den Herzögen dort aufgestellt worden waren. Es sind aber darüber bisher keine Nachrichten erhalten. Möglicherweise wurden diese Kanonen von den kaiserlichen oder schwedischen Truppen bei einem Abzuge aus der Stadt mitgenommen, denn Kanonenrohre aus Bronze waren eine wertvolle Beute. Der Name "Artillerie" stammt von dem lateinischen Begriff "ars tollendi" = der "Kunst des Werfens" und erinnert an die Vorläufer der Pulverartillerie, die mechanische Artillerie, die Torsions-, Hebel- und Gegengewichts-Wurfmaschinen (305).

Als Reserve lagerten im Zeughause nur noch:
   "3 Geschütze zum Verschießen von 4-pfündigen Eisenkugeln,
    8 Geschütze für Kugeln von 1 Pfd.,
    3 kleine Feldstücke,
    1 kleiner Feuermörser,
    2 kleine Stücke, damit man nach der Scheiben schießet"
(306).


 



Abb. 29a. Mörser

(Zeugbuch M.I. fol. 26v)




Abb. 29b. Stein- und Hakenbüchsen
(Zeugbuch M.I. fol. 148v)




Abb. 29c. Schlangenbüchsen

(Zeugbuch M.I. fol. 68v)




Abb. 29d. Pulverbehälter

(Zeugbuch M.I. fol. 70v)


 

Nach dem Ende des 30-jährigen Krieges bemühte sich der Herzog Gustav Adolf um einen Neuaufbau der städtischen Bewaffnung. Auch der Magistrat machte sich darüber seine Gedanken und übergab dem Herzog 1658 die nachstehenden überlegungen, die anzeigen, dass zu dieser Zeit bereits wieder Geschütze auf den Schanzen standen:
    "1. Weilen zu Güstrow gantz kein Zeughaus vorhanden ist, da Gewehr oder die Stücke können eingebracht werden, und die Lafeten zu den Stücken alle ruinirt, wenn man zu solchen etwas könne verordnen, dass solche under das Dag gebracht werden.
    2. Ob es nicht möglich ist, dass bey der fürstlichen Residentz ein Pulffer Mühle könnte zugerichtet werden, weil man alhier im Lande alles hat, waß darzu von nöthen ist und sich auch Leute darzu finden würden.
    3. Weilen J.F.G. Hertzog Adolph Friedrich haben einen eigenen Pieckenmacher gehabt, ob es nicht zu practiziren stundte, weil auf den hiesigen dorffern viel äschen
[Eschen] vorhanden, das man auch ein zeitlang einen solchen Mann beyschaffen tehte.
    4. Zweiffel nicht, dass man alhier auch einen Kerl, der Lunten machen wirdt, bekommen kann, und auch auf allen Ambtern heydte
[Hede, Werg] gemacht wird. Wofern doch keine vorhanden, kann man pfundt vor ein Schilling oder drey Sechsling erkauffen, dass es mit geringen unkosten kann beygeschafft werden, weill weder Lunten oder Pulffer in Vorrath ist.
    5. Es thuet auch noch nötig, dass etliche Musqueten zu Brunschweig bestellet werden, da man sie alda noch ziemlich wohlfeil haben kann"
(307).


 



Abb. 30. Spanisches 6-Pfund Geschütz

1981 aus einem 1676 gesunkenen schwedischen Kriegsschiff geborgen. Das Geschütz war 1628 im Auftrage Wallensteins nach Wismar für die geplante Ostsee-Flotte geliefert, von den Schweden aber beim Abzuge mitgenommen worden.

 

Durch den letzten Güstrower Herzog Gustav Adolph war die Bestückung der Wälle mit Geschützen wieder vollkommen erneuert worden. Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1697, also kurze Zeit nach dem Tode des Herzogs, führt bereits auf:
    "Montierte Geschütze [auf Lafetten gelagerte]:
    Drei halbe Kartaunen, darunter eine metallene
[bronzene],
    vier 12-pfündige Kanonen,
    drei 4-pfündige schwere Kanonen,
    zwei 4-pfündige leichte Kanonen,
    zwei 4-pfündige metallene
[bronzene] Schlangen,
    vier 3-pfündige metallene Regiments-Stücke,
    drei 2-pfündige metallene Stücke,
    sieben 1-pfündige metallene Schlangen.
An unmontierten Kanonenrohren
[ohne Lafetten]:
    Vier halbe Kartaunen,
    vier 12-pfündige Kanonen,
    eine schwere 4-pfündige Kanone,
    fünf leichte 4-pfündige Kanonen,
    zwei 1-pfündige metallene Schlangen,
    ein metallen Feuer-Mörser.
Die Munition
[für diese Geschütze] liegt auf dem Mühlentor-Turm" (308).


 



Abb. 31a. Feldschlange
(Zeugbuch M.I. fol. 103v)




Abb. 31b. Mörser
(Zeugbuch M.I. fol. 83v)




Abb. 31c. Kartaune "Burgunderin"
(Zeugbuch M.I. fol. 60r)


 

Auf Befehl des Herzogs musste die Stadt Güstrow im Jahre 1702 aus den herzoglichen Beständen nach Malchin verschicken:
   "1000 Flintenkugeln, haben gewogen 70 Pfd.; bleiben in Vorrat in der Stadt 760 Pfd.
    40 Pfund Pulver; bleiben in Vorrat 270 Pfd."
(309).

Die Geschütze waren auf den Wällen folgendermaßen aufgestellt:
"Bei der Hauptwache am Schloss:
    Ein Feuer-Mörser aus Bronze ohne Pfannendeckel,
    eine 24-pfündige halbe Kartaune,
    vier bronzene 4-pfündige Regiments-Stücke,
    zwei 24-pfündige eiserne Halb-Kartaunen,
    drei 12-pfündige eiserne Viertel-Kartaunen,
    zwei eiserne 4-pfündige Regiments-Stücke.
Am Gleviner Tor und beim Wachhause:
    Vier 1-pfündige bronzene Stücke,
    zwei 4-pfündige eiserne Regiments-Stücke.
Hinter dem
[fürstl.] Küchengarten und bis zum Hageböcker Tor:
    Vier bronzene Stücke,
    drei eiserne 4-pfündige Stücke.
Zwischen Hageböcker und Schnoien Tor:
    Ein bronzenes 4-pfündiges Stück,
    zwei bronzene 1-pfündige Stücke,
    drei eiserne 12-pfündige Stücke,
    ein eisernes 4-pfündiges Stück.
Auf dem Nebelwerk jenseits des Schnoien Tores:
    Drei bronzene Stücke, ein 2- und zwei 3-pfündige,
    eine eiserne 24-pfündige halbe Kartaune,
    zwei eiserne 12-pfündige viertel Kartaunen,
    drei eiserne 4-pfündige Regiments-Stücke"
(310).


Trotz aller Bemühungen konnte der herzogliche "Stückmeister" – er war für die Unterhaltung der Geschütze, der "Stücke", verantwortlich - nicht verhindern, dass sich ihr Zustand auf den Wällen immer mehr verschlechterte. So bat er den Herzog im Jahre 1712, diese Kanonen wieder mit den notwendigen Lafetten, Ladezeug und sonstigem Zubehör versehen zu lassen, die bereits überwiegend zerbrochen waren (311). Daraufhin forderte der Herzog im Jahre 1718, "das zu Güstrow vorhandene Ballhauß soll zu einem Zeughaus aptiret und zurecht gemacht werden. Es soll dort die Ausrüstung auch für die unberittene Mannschaft des Liliensternschen Dragoner-Regimentes untergebracht werden: Sättel, Artillerie, Karren, 72 Karabiner und 70 Pistolen" (312).

An Kanonen waren in diesem Jahre noch auf den Wällen vorhanden:
   "Bey der Hauptwache am Schloss:
    5 große eiserne Stücke mit alten Laveten, an welchen die Räder meist entzwey. An denen Rädern fehlen drey eiserne Ringe.
    Noch 2 kleine eyserne Stücke mit alten Laveten, ohne Räder. An eines fehlen 2 eyserne Stangen.
Auf dem Wall beym Glevinschen Thor:
    1 klein eysern Stück auf ein alt Lavet ohne Räder.
Auf dem Wall bey der Wachsbleiche:
    3 große eyserne Stücke, wovon eines ohne Lavet gantz in der Erde lieget. Zwey haben zwar noch Laveten, doch sind die Räder entzwey, und vieles Eysenzeug davon weg.
    Noch 1 klein eysern Stück auf ein alt Lavet ohne Räder.
Auf dem Wall zwischen dem Schnoyen und Hageböckschen Thor:
    3 große eyserne Stükke, von welchen zwey ohne Laveten gantz in der Erden liegen. Einers hat zwar noch ein Lavet und Räder, doch fehlen auf den Rädern etliche Bänder. noch 1 klein eysern Stükk auf ein alt Lavet mit Rädern. Auf ein Rad fehlet etwas Eysen.
Auf dem Zwinger beym Mühlen Thor:
    2 kleine eyserne Stükke. An eines ist das Lavet gantz entzwey.
Summa: 18 Stükke"
(313).

Die noch auf den Wällen vorhandenen Geschütze waren zu diesem Zeitpunkt nicht nur völlig unbrauchbar, sondern ihre Zahl hatte auch stark abgenommen. Die Kanonenrohre aus Bronze waren inzwischen alle verschwunden und wahrscheinlich zu Glocken umgeschmolzen worden.
Aber in der Rüstkammer der Stadt lagerten zum gleichen Zeitpunkt noch:
   "- 238 alte Musqueten,
   - 22 Musqueten ohne Schäfte,
   - 40 alte Degen,
   - 15 alte Degen-Gefäße
[Scheiden] und etliche abgebrochene Klingen,
   - 48 alte Bajonette,
   - 14 alte Grenadier-Taschen,
   - 97 alte Bandelier-Taschen, unter welchen wenig gute und alle ohne Riemen,
   - 4 alte Trommeln,
   - 2 kurze Gewehre ohne Stangen
[Ladestöcke],
   - 15 neue Flinten-Schlösser,
   - Noch ein alt Flinten-Schloß,
   - 8 alte Carabiner, worunter ein kurzer,
   - 23 Cartetschen
[Schrapnells] mit eysern Kugeln,
   - 67 dito mit eysern Kugeln,
   - noch 4 dito, aus welchen die Kugeln herausgefallen,
   - 4 große eyserne Kolben
[Streithämmer],
   - 1 große Korb-Säge,
   - 25 paar alte Pistohlen, worunter einige mit Büchsenschlössern. An ein paar fehlen die Schlösser. An unterschiedenen sind die Schlösser, an etlichen auch die Schäfte entzwey.
   - 72 Carabiner. An etlichen sind die Schäfte, an etlichen auch die Schlösser entzwey,
   - 26 Piquen-Spitzen in einer alten Tonne.
Auf dem Boden vor der Rüstkammer:
   - 3 Pulver-Kasten. In einer ist noch ein wenig Pulver und einige alte Patronen.
   - 1 Pallisaden-Hammer.
Auf dem Mühlen Turm:
   - 44 Carabiner, von einem ist der Kolben ab,
   - 32 dito, ohne Schlösser,
   - 7 Mollen Bley,
   - 5 kleine Fässer mit Bleykugeln,
   - noch ein Fäßgen mit bleyernen Kugeln, noch nicht auf die helffte voll,
   - 328 gefüllte Handgranaten,
   - 63 dito, so gepicht,
   - 1 gantze parthey Lunten,
   - 170 vier-pfündige Stück-Kugeln,
   - 2 alte Pulver-Tonnen. Eine ist ledig, in der andern sind etliche Schrodt-Säcke und etwas gehauen eysern Schrodt"
(314).
Insgesamt also eine Ausrüstung, mit der die Stadt wohl kaum einem ernsthaften Angriff von außen begegnen konnte.


 



Abb. 32a. Kartaunen
(Zeugbuch M.I. fol. 37r)




Abb. 32b. "Viertelbüchse"
(Zeugbuch M.I. fol. 43)




Abb. 32c. Feldschlange
(Zeugbuch M.I. fol. 137v)


 

Im Jahre 1735 berichtete der Stadtkommandant von Zülow dem Herzog Christian Ludwig über folgenden Bestand an Kanonen auf den Wällen der Stadt:
"Am Schloss:
    zwei 12-pfündige an der Seyte, wo die Schildwacht stehet,
    zwei 12-pfündige an der anderen Seyte des Walles,
    drei 3-pfündige ebenfalls daselbst,
    eine 3-pfündige im Graben vor dem Schloßgarten.
Am Schnoientor:
    eine 18-pfündige am Tor,
    zwei 12-pfündige auf dem Wall rechter Hand,
    zwei 12-pfündige auf dem Wall linker Hand"
(315).

Dieser Bericht scheint aber unvollkommen zu sein, da die übrigen Standorte der Geschütze nicht erwähnt wurden. Ein Jahr später ordnete der Herzog an, die Kanonen von den Wällen zu holen und im Zeughaus zu lagern. Mit den Geschützen war auch nicht mehr viel anzufangen. Während ihrer Anwesenheit in unserer Stadt hatten die Lüneburg-Hannoveraner Executions-Truppen in den Jahren 1719-1730 mutwillig bei einigen Kanonen die Zündlöcher vernagelt und sie teilweise von den Wällen in den Stadtgraben gestürzt. Sie mussten 1748 erst wieder mühsam aus dem Wasser gezogen und repariert werden.

Auch vor dem Schloss waren zwei 24-pfündige und zwei 12-pfündige Kanonen vernagelt worden, die der herzogliche Stückmeister von Zülow erst wieder aufbohren lassen musste (316). Im gleichen Jahre forderte er vom Herzog nochmals Holz an, um die Kanonen wieder in Ordnung zu bringen, denn es fehlten überall Planken, Achsen, Speichen und Felgen, sodass etliche Rohre einfach auf der Erde lagen und verrosteten (317).
Ausgebessert werden mussten:
    "Zwei Kanonen, 21 Kaliber lang,
    drei 4-pfündige Kanonen auf dem Schlossplatz, 15 ½ Kaliber lang,
    sechs 12-pfündige Kanonen am Schloss und am Hageböcker Tor, 7 Fuß lang,
    drei 24-pfündige Kanonen auf dem Schlossplatz und am Hageböcker Tor, 7 ½ Fuß lang"
(318).


 



Abb. 33. 24-pfündige sächsische "Halbe Kartaune"

 

über den weiteren Verbleib dieser Geschütze liegen keine Nachrichten vor und damit endete auch das Schicksal der herzoglichen Bewaffnung, die zum Schutz der Einwohner und des Schlosses auf den Wällen aufgestellt waren. Zum großen Glück für die Stadt wurden sie niemals gegen einen feindlichen Angriff benutzt und damit unsere Stadt vor der Zerstörung bewahrt.

Erläuterungen:
 -  Bandelier-Tasche = Tasche mit Röhrchen zur Aufnahme je einer Pulverladung, die Kugeln befanden sich in einem kleinen Säckchen (319a),
 -  Bart-Büchse = Sonderform der Hakenbüchse,
 -  Carabiner = Gewehr mit kurzem Lauf für Berittene,
 -  Cartetsche = Hohlgranate, die bei der Explosion in der Luft viele kleine Kugeln ausstieß und gegen lebende Ziele eingesetzt wurde,
 -  Doppelte Hakenflinte = Zweiläufige Flinte,
 -  Fausthammer = Streitkolben für den Nahkampf,
 -  Feuer-Mörser = Kurzrohriges Steilfeuergeschütz zum Verschießen von brennenden Harz oder Pech,
 -  Feuerschloss = Gewehrschloss mit Feuerstein oder Schwefelkies als Zündmittel,
 -  Grenadier-Tasche = Tasche zur Aufnahme von Pulver und Kugeln,
 -  Handgranate [gepicht] = mit Pech umhüllte Handgranate zur Brandentzündung,
 -  Kartaune = großes Geschütz, aus dem Vollgeschosse von 48 Pfund Gewicht aus Stein (bis etwa 1500) oder Gusseisen verschossen wurden (319b),
 -  halbe-Kartaune = 24-pfündiges Geschütz,
 -  viertel-Kartaune = 12-pfündiges Geschütz,
 -  Korb-Säge = mit Erde gefüllte Körbe aus Weidengeflecht, sie waren zum Schutz der Bedienungsmannschaft gegen Beschuss neben den Geschützen aufgestellt,
 -  Luntenschloss = Gewehrschloss zur Zündung der Ladung mit einer glühenden Lunte (319c),
 -  Palisaden-Hammer = Großer Hammer zum Einschlagen von Palisaden-Pfählen,
 -  Säbel [türkisch] = Krummsäbel (ein Beutestück),
 -  Schlange = Geschütz mit sehr langem Rohr (319d),
 -  Spießrohr = Gewehr mit langem Lauf und angebautem Bajonett,
 -  Sturmhaube = eiserne Kopfhaube (319e),
 -  Trabanten-Hellebarde = reichverzierte Prunk-Hellebarde für die Trabanten (Leibkompanie) des Herzogs.





4. Güstrow als Garnisonsstadt

Mit dem Ende des 30-jährigen Krieges hatten die bisher schnell angeworbenen und auch bald wieder entlassenen Landsknechtsheere ihre Bedeutung verloren. Deswegen verfügte auch Mecklenburg bis zum Jahre 1699 über keine ständig im Lande stationierten eigenen Truppen. Dadurch konnte unsere Heimat bis zu diesem Zeitpunkt zum militärischen und damit auch politischen Spielball fremder Mächte werden. Mecklenburg gehörte nun auch nach der von Kaiser Maximilian im Jahre 1400 erlassenen Kreisverfassung innerhalb des deutschen Reichsverbandes zusammen mit Holstein, Hamburg, Lübeck, Bremen, Braunschweig-Lüneburg, Magdeburg u.a. zum 6. (niedersächsischen) Kreis und hatte nach der Reichsmatrikel von 1521 bei Anforderung 40 Mann zu Pferde und 67 zu Fuß zu stellen.

Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges musste Mecklenburg zwar immer wieder den verschiedensten Machtgruppierungen Hilfstruppen stellen, die sich aber bald wieder verliefen oder aufgelöst wurden. Der niedersächsische Kreis hatte bereits 1618 eine "bewaffnete Neutralität" des ganzen Landes beschlossen, aber erst nach dem Wiederbeginn der Kämpfe in der Pfalz im Jahre 1622 wurde die Aufstellung einer Truppe von 9760 Mann zu Fuß und 2904 Mann zu Pferde gefordert, nachdem sich der kaiserliche Feldherr Tilly dem Kreisgebiet gefährlich genähert hatte (320). So waren im Jahre 1623 auf Weisung des Herzogs in Güstrow zwei dieser Kompanien aufgestellt und einquartiert worden. Nach den dazu erlassenen "Kriegsartikeln" wurde durch das Los jeder dritte Mann der Bürgerwehr, es waren 151 Mann, dazu bestimmt (321), die von der Stadt unterhalten werden mussten (322). Der Magistrat hatte den Herzog gebeten, diese Mannschaft bei der Ausrüstung mit Pulver, Blei und Lunten aus ihrem eigenen Bestand unterstützen zu dürfen. Auch wünschte man, dass die Befehlshaber dieser Truppe von der Stadt gestellt werden sollten (323). Die Begeisterung dieser Leute scheint aber nicht sehr hoch gewesen zu sein, denn 1626 beklagte der Herzog Hans Albrecht nicht nur den Ausbruch einer " gefehrlichen rebellion, Meuterey und Aufstand unter dem Volck, sondern auch wider ihre unß und dem Fähnlein geschworenen Eide". Sie waren einfach – darunter auch einige Güstrower - davongelaufen und sollten jetzt umgehend wieder eingefangen und bestraft werden (324).

 



Abb. 34a. Christian IV.
König von Dänemark & Norwegen




Abb. 34b. Johann T’Serclaes von Tilly
Feldherr der Katholischen Liga




Abb. 34c. Albrecht von Wallenstein
kaiserlicher Kriegsrat u. General


 

Als aber im August 1626 in der Schlacht bei Lutter am Barenberge der König Christian von Dänemark durch den kaiserlichen Feldherrn Tilly geschlagen wurde, befanden sich auch mecklenburgische Offiziere und Soldaten unter den Gefangenen und einige mecklenburgische Kanonen unter der Beute. Da sich Christian mit seinen Truppen über Dömitz nach Parchim zurückzog, warf der Kaiser unseren Herzögen einen Bruch der zugesagten Neutralität vor. Diese Tatsache war der Anlass für den Feldherrn Albrecht von Waldstein (Wallenstein), mit seinen Truppen nach Mecklenburg einzumarschieren, um die dänischen Truppen aus dem Lande zu verjagen (325).

Die verzweifelten Versuche, die Stadt Güstrow und das ganze Land in höchste Verteidigungsbereitschaft zu versetzen, waren vergeblich. Vor der übermacht der kaiserlichen Truppen mussten alle größeren Städte sofort kampflos kapitulieren. So kam es am 13. Dezember 1627 auch zum Kapitulationsvertrag zwischen dem Herzog Hans (Johann) Albrecht und dem kaiserlichen Hauptmann Franz Burré über die Einquartierung von zwei kaiserlichen Kompanien in der Stadt Güstrow (326). Im Juni 1631 waren es dann schwedische Truppen, die von der Stadt Besitz ergriffen und sich hier einquartierten (327). Mit ihnen kam auch der Herzog Johann Albrecht II. mit 2000 Soldaten aus Lübeck zurück, um seinen Wohnsitz wieder im Güstrower Schloss zu nehmen (328).
Am 29. Februar 1632 wurde das schwedisch-mecklenburger Bündnis mit einem offiziellen Vertrag in Frankfurt am Main besiegelt, welches den Herzögen bereits im 1. Artikel verdeutlichte wem sie Dankbarkeit für ihre Wiedereinsetzung schuldeten. Eine neutrale Haltung war ihnen in Zukunft nun nicht mehr möglich. Mecklenburg stand den Schweden nun nicht nur als Aufmarschgebiet ihrer Armee zur Verfügung, ihre Truppen durften auch Soldaten anwerben und Städte und Festungen besetzen. Der Artikel, der die einheimische Bevölkerung vor übergriffen der Armee, Plünderungen und Verwüstungen schützen sollte, war jedoch das Papier nicht wert, auf dem er niedergeschrieben war.
Außerdem wurde das Land durch die monatlichen Kontributionsforderungen in Höhe von 10.000 Reichstalern extrem belastet. Zwar durften Aufwendungen für Einquartierungen und Schanzarbeiten von den Zahlungen abgezogen werden, jedoch waren die Schweden in der Einführungen zahlreicher Zölle sehr erfinderisch und holten sich das &Quot;Ersparte" dadurch vielfach wieder zurück.


 



Abb. 35a. Johann (Hans) Albrecht II.
Herzog von Meckl.-Güstrow




Abb. 35b. Gustav II. Adolf
König von Schweden




Abb. 35c. Johann Baner
schwedischer Feldmarschall


 

In Mecklenburg, und damit auch in Güstrow, verschlechterte sich die Lage der Bevölkerung aber plötzlich, als die Herzöge 1635 dem Prager Separatfrieden mit dem Kaiser beigetreten waren. Die Schweden betrachteten jetzt Mecklenburg nicht mehr als einen Verbündeten, sondern als feindliche Macht. Der schwedische General Banner ließ in der Stadt einige mecklenburgische Regimenter, die der Herzog aus Lübeck mitgebracht bzw. neu hier aufgestellt hatte, sogleich in seine Truppen einreihen (329).
Im Jahre 1638 befand sich in der Stadt noch die herzogliche Leibkompanie, die ausschließlich für Repräsentationszwecke und im Wachdienst eingesetzt wurde, in einer Stärke von 212 Mann. Als im Dezember 1639 zwei schwedische Regimenter Güstrow verließen, nahmen sie diese Leibkompanie des Herzogs zur Verstärkung einfach mit (330).


Nach dem Ende des 30-jährigen Krieges durch den westfälischen Frieden vom 24.10.1648 versuchten die Herzöge, die Ordnung in unserem Land langsam wieder herzustellen. Hier befanden sich immer noch schwedische Truppenteile, die teilweise regellos und nach eigenem Gutdünken herumzogen (331). Zur Herstellung der Ordnung im Land ordnete der Niedersächsische Kreistag in Braunschweig 1655 an, aus Mecklenburg 86 Reiter und 116 Fußknechte zu rekrutieren. Wegen der hohen Belastung des Landes wurde die Anforderung dann auf 30 Reiter und 299 Fußsoldaten ermäßigt (332). Der Herzog ordnete dann 1657 an, alle wehrfähigen Männer in Güstrow zwischen 18 und 60 Jahren zu mustern, in Rollen einzutragen und durch im Krieg erfahrene Offiziere ausbilden zu lassen (333).

Auch die seit 1655 durchziehenden Truppen im Verlaufe des Nordischen Krieges zwischen Schweden und Polen brachten dem Lande keinen Frieden (334). Gegen die herumstreifenden Marodeure wollten die Herzöge 1659 zusätzlich eine berittene Hilfstruppe, die von den Gutsherren unterhalten werden sollte, und 200 Fußsoldaten aus den Städten für die Dauer eines Jahres aufstellen. Nach einigem Hin und her mussten die Städte feststellen, dass sie die erforderlichen Kosten beim besten Willen nicht aufbringen konnten, da immer noch viele Flüchtlinge aus Brandenburg und Pommern bei ihnen Zuflucht gefunden hatten (335).

Im Jahre 1664 wurde dann endgültig beschlossen, dass Mecklenburg im Rahmen des Niedersächsischen Militärkreises 49 Mann zu Pferde und 67 Mann zu Fuß bereitstellen sollte (336). Der Hauptmann Christian Schildknecht erhielt von Herzog Gustav Adolph daraufhin den Auftrag, in Güstrow Reiter für diese Truppe, die in den Krieg gegen die Türken eingreifen sollte, anzuwerben und in der Stadt unterzubringen (337). Nach der aufgestellten "Ordnung" hatte die Mecklenburger Einheit, zu der auch die Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen gehörten, eine Regiments-Kanone mit dem notwendigen Personal und Munitionswagen, Pulver und 100 Kugeln mit sich zu führen. Dazu kamen 2 Zentner Musketen-Kugeln, 4 Zentner Pulver und 4 Zentner Lunten (338). Von diesen nach Ungarn geschickten Soldaten kehrten im Dezember 1664 30 Reiter und 40 Fußsoldaten wieder nach Güstrow zurück (339).


Nachdem 1668 der Herzog nochmals dem Obrist-Leutnant von Oertzen den Befehl erteilt hatte, in Güstrow ein neues Regiment aufzustellen, war es dabei durch dessen Offiziere zu verschiedenen übergriffen gekommen. So hatten die Werber nicht nur Soldaten im eigenen Lande ausgehoben, was ihnen verboten war, sondern auch mit mehr oder weniger Gewalt das Gesinde auf dem Lande und durchziehende Händler unter die Fahne gezwungen (340). Diese gewaltsame Werbung gefiel dem Landesherrn jedoch gar nicht und wurde dem Obristen 1689 strengstens untersagt (341).

Seit dem Jahre 1699 wurden auch in Mecklenburg, wie bereits in anderen Ländern, ständige Truppenkontingente aufgestellt und unterhalten - aber auch gegen Bezahlung als gute Einnahmequelle für den Herzog an andere Landesherrn "verliehen". So schloss bereits im Jahre 1672 die Herzogin Isabelle Angélique, Gemahlin des Herzogs Christian Louis, einen Vertrag mit Dänemark ab über die Gestellung von 5 Kompanien Dragonern. Das Bataillon wurde am 21. Oktober 1672 durch den Oberst-Leutnant Detlev von Oertzen dem dänischen Kommissar für die Dauer von 6 Jahren überlassen (342). Dänemark zahlte für jeden Reiter 24, später 30 Rt. Bei der übergabe bestand das Bataillon nur aus 4 Kompanien von je 70 Reitern. Es waren:
    1) die Leib-Kompanie des Oberst-Leutnants von Oertzen unter dem Kapitain-Leutnant von Voß [sie bestand bereits seit dem 17. Jh.],
    2) die Kompanie des Majors Hans Adam von Barße,
    3) die Kompanie des Rittmeisters Hans von Bülow,
    4) die Kompanie des Rittmeisters von Schwerin (343).
Eingesetzt wurde das Bataillon ursprünglich im Kampf gegen die Schweden. Auf Wunsch des dänischen Königs verstärkte der Herzog Friedrich Wilhelm im Jahre 1702 das Bataillon durch zwei Infanterie-Regimenter, von Buchwald und von Schwerin, die aus je 10 Kompanien mit etwa 70 Gemeinen und 6-8 Unteeroffizieren bestanden. Diese wurden als niederländische Hilfstruppen im spanischen Erbfolgekrieg eingesetzt. Dazu kam im Jahre 1703 noch ein Bataillon unter dem Kommando von Maltzahns, das als Reichskontingent des Königs von Dänemark mit 5 Kompanien nach Tirol verlegte und später auf dem Kriegsschauplatz in Ungarn eingesetzt wurde (344). Anscheinend 1706 wurde es von den dänischen Truppen übernommen.
Nach großen Verlusten kehrten die Reste des mecklenburgischen Bataillons wieder in die Heimat zurück (345).


Weiterhin tat ein mecklenburgisches Dragoner-Regiment Dienst in preußischem Sold. Auch stellte Mecklenburg 1702-1713 ein Regiment zu Pferde als Reichsstand für den Feldzug am Ober-Rhein. Dieser Verkauf von Soldaten durch den Herzog von Schwerin war für diesen anscheinend ein gutes Geschäft. Bei dem hohen Bedarf an Soldaten war man aber jetzt gezwungen, auf das System der "Landesrekrutierung" überzugehen.

Es wurden von dem Herzog Karl Leopold zunächst zu den drei alten Regimentern aus der eigenen Bevölkerung ein Infanterie-Regiment (von Krafft) neu aufgestellt. Dazu kamen zwei russische Regimenter, die der Zar Peter der Große dem Herzog überlassen hatte (von Tilly und von Walinsky), das Schweriner Nationalmilizbataillon unter Oberst von Bugenhagen und das Güstrower unter Oberstleutnant von Hohlhans, sowie ein Doberaner Bataillon unter Major von Zülow. Die Kavallerie wurde 1715 durch das Dragoner-Regiment von Vietinghoff und 1717 durch das Dragoner-Regiment von Lilliestreng vermehrt (346), (347). So wurde die Stadt Güstrow auf Befehl des Herzogs Friedrich Wilhelm vom 23.8.1701 zur Garnisonsstadt erklärt. Zu der Truppe gehörten insgesamt 220 Offiziere und Soldaten, die von der Stadt zu unterhalten und bei den Bürgern unterzubringen waren (348).

Für die Rekrutierung dieser Truppen in der Stadt Güstrow galt nach dem Tode des letzten Herzogs Gustaf Adolfs das "Fürstlich Mecklenburgische Interims-Reglement" vom 01.01.1702, in dem u.a. festgelegt war:
    "1. Gesambte Unsere Milice, sowohl Dragoner als die von der Infanterie, es seien Offiziere oder Gemeine, ... sollen aus der nachgesetzten Verpflegungstabelle monatlich baar bezahlet werden und also außer den freyen Quartieren von ihren Wirten sonst nichts zu genießen haben als wie folgend angeführet werden wird, den Unteroffizieren von den Dragonern das Rauhfutter und zwar jedem für 1 Pferd, den Corporals, Tambours und gemeinen Dragonern aber von Unsern Unteerthanen die Speisung und in den 7 Wintermonaten das Hart- und Rauhfutter und zwar auf jedes Pferd täglich 8 Pfund Heu und das benötigte Stroh und dazu monatlich 4 Scheffel weißen oder bunten oder 6 Scheffel rauen Haber Rostocker Maß gegeben wird und ist es wegen der Speisung also zu verstehen, dass der Dragoner mit Hausmannskost, nämlich so gut, als es der Bauer ordinär selber ißt und schwachem Bier bey seinem Wirthe vorlieb nehmen muss und hat er über dasselbe mit Gewalt nichts zu fordern.
    2. Damit aber dieses Unsern Unterthanen nicht zur Last kommen möge, wollen wir die Speisung Hart- und Rauhfutter eines Corporals 2 Rt., eines Tambours und gemeinen Dragoners aber – die Offiziere müssen sich selber, so gut sie können, beköstigen, auch ist die Infanterie hierunter nicht zu verstehen – monatlich 1 Rt.16 ßl, für jeden Scheffel Haber Rostocker Maß, so den Corporals, Tambours und Gemeinen gegeben wird (den die übrigen Offiziere für sich selber anzuschaffen haben) 10 ßl, für das Rauhfutter monatlich 32 ßl. baar aus der Kriegskasse wieder bezahlet werden sollen und ist dieses, was jetzt von der Fourage gedacht, nur von denjenigen zu verstehen, so da wirklich beritten sind; denn ein Unteroffizier oder Gemeiner soll in der Zeit, da er kein Pferd hat, von seinem Wirte das Hart- und Rauhfutter in natura nicht fordern, besonders wenn er unter den Berittenen steht, aber dennoch auf kurze Zeit kein Pferd hätte, soll ihm das Geld für die Fourage aus der Casse bezahlt werden.
    3. Nach Beendigung eines Monats sollen Unsere Beambte eine richtige Specifikation einschicken, wie viel Dragoner in ihrem Ambte beritten und unberitten gestanden, was die Unterthanen an Mund- und Pferde-Portionen ausgeben müssen, worauf nach der in vorhergebendem Punkt gemeldeten Ordonnanz die prompte Zahlung aus der Casse erfolgen wird.
    4. Was nun die im 2. Punkt angeführten freien Quartiere betrifft, so ist solches dahin zu verstehen – die Ober-Offiziere von den Dragonern, wenn dieselben aufm Lande liegen, haben sie daselbst Holz und Licht bei dem Wirte zu genießen – die Unteroffiziere und Gemeinen aber Obdach, Betten, Feuer und Licht, und zwar die beiden letzten Stücke in des Wirtes Stuben so wie der Wirt es selbst hat; doch darf der Wirt in seiner Hantierung dadurch nicht gehindert werden.
    5. ...
    6. Wenn aber dennoch die Offiziere und Soldaten des Quartiers oder der Betten wegen sich mit ihrem Wirte vergleichen wollen, so können Wir solches wohl geschehen lassen ...
    7. Die Offiziere, so ihr Quartier in natura genießen, haben, wenn sie einen oder mehrere Monate abwesend sind, keine Bezahlung von dem Wirte zu verlangen; auch ist hierbei noch zu bemerken, dass ein Ober-Offizier, der zugleich eine Stabsbedienung hat, nicht doppelte Quartiere, sondern nur das von der ersten Charge zu fordern hat.
    8. Die Billetierung auf dem Lande bleibt bey den Beambten und in den Städten bey den Magistraten und sollen diese nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die Einlogierung solcher Gestalt geschehe, dass die Offiziere ihre Bequemlichkeit, die Dragoner gute Stallung für ihre Pferde und sowohl diese wie die Infanterie eine gute Lagerstatt haben mögen und also ihre Montierung nicht zum Bette gebrauchen dürfen, jedoch müssen diese auch mit dem Wirte zufrieden sein, wenn derselbe es so gut giebet als er es hat.
    9. So oft eine Einquartierung in den Städten und auf dem Lande vonnöthen, haben Beambte und Magistrate zu disponieren und dahin zu sehen, dass eine durchgehende Gleichheit beobachtet werde. ...
    10. Bey den Quartieren der Dragoner-Kompagnien haben die Beambten zu beachten, dass die Unteroffiziere in der Kompagnie so verteilet werden, dass ein jeder einen gewissen Beritt hat und überall gute Ordnung gehalten werden kann ...
    11. Wenn von der Milice Verstöße und Vergehen verübt werden, haben die Bürger und Unterthanen ihre Klagen an die Beambten und ihre Obrigkeit und diese wieder bey dem kommandierenden Offizier jeden Ortes anzubringen und bey demselben die Untersuchung zu erbitten, ... Gleichergestalt soll es gehalten werden, wenn die Soldaten über den Bauern oder Bürger klagen, da dann der Offizier den Beambten und Magistraten die Beschwerden anzeigen soll, die dann die Sache untersuchen und dem Soldaten sein Recht verschaffen müssen.
    12. Insonderheit hat jeder von der Milice ... fleißig nach Licht und Feuer zu sehen, damit durch Verwahrlosung desselben dem Wirte kein Schaden geschehen möge, wie denn besonders den Dragonern ernstlich bey Leibesstrafe verboten wird, nahe den Zimmern und auf den Höfen zu schießen, um das Gewehr zu erproben oder anderer Ursachen halber ... jeder Wirt wohl acht haben und nicht gestatten soll, dass sein Dragoner abends und bey Nachtzeit mit brennendem Licht in den Stall gehen und nimmer Tabak darin rauchen möge.
    13. Wenn etwa von den Dragonern an einem oder andern Orte Ordonnanzen gefordert werden, so sollen die Offiziere solche also einrichten, dass selbige von 8 Tagen zu 8 Tagen abgelöset werden mögen und giebet solcher Gestalt der Wirt seinem Dragoner auf die 8 Tage die Verpflegung mit, nämlich ein Scheffel haber in natura, für Rauhfutter 8 Schilling, für Speisung 16 Schillimg. Da er aber mit obigem Speisegeld nicht auskommen könnte, hat ihm der Offizier von seiner Gage die Notdurft dazu zu reichen und hat der Dragoner an dem Orte, wo er die 8 Tage lieget, weiter nichts als das freie Quartier und Stallraum zu fordern.
    14. Wie Wir nun auch gegen gewaltsame Werbung verschiedene Edikte herausgegeben und wir selbige sowohl bey den Dragonern oder der Infanterie abgestellet wissen wollen, wollen wir doch alle Mandate nochmals Wort für Wort wiederholen und ist Unser gnädigster und ernster Befehl, dass alle mit Gewalt angenommenen Personen sofort entlassen, die gewaltsame Werbung aber streng gestrafet werden solle, wie denn die Offiziere bey Strafe der Cassation sich dergleichen Werbungen hinkünftig nicht unterstehen sollen, jedoch sollen auch die Beambten und Magistrate, wenn ein oder ander lediger Kerl zu bekommen und Dienste zu nehmen nicht ungeneigt sein wäre, demjenigen Offizier, so Unsere Patente vorzeigen werde, nicht entgegen, sondern zu seiner Werbung auf alle Weise behilflich sein.
    15. Wie Wir nun dieses Unser Reglement ernstlich und exakt gehalten wissen wollen, wird nicht allein allen und jedem Unserer hohen und niederen Offiziere, als auch den Gemeinen zu Rosse und zu Fuß gnädigst und ernstlich anbefohlen, demselben in allen Punkten genau zu geleben. Besonders sollen auch Unsere Beambten, die Amtsschreiber hierdurch befehligt sein, immer bey Endigung eines jeden Monats die Quartiere in ihren ämbtern zugleich mit einem von der Kompagnie dazu beorderten Offizier zu bereisen und sich allen Fleißes zu erkundigen, ob auch etwaige Beschwerden vorlagen und auf dem vorgeschriebenen Wege erledigt worden sind. Hierüber haben die Ambtsschreiber ausführlich zu berichten. Sollten sie hierunter säumig befunden werden oder die ihnen von den Unterthanen vorgebrachten Klagen dem kommandierenden Offizier zur Erledigung nicht unterbreitet und Unterthanen ihre Beschwerden Unserer Fürstlichen Cammer oder die in dem Herzogtum Güstrau an dortige Unsere Regierung selber einschicken würden, wollen Wir solchenfalls nicht von dem Offizier, sondern von dem Ambtsschreiber, der die Klage nicht angemeldet, die Satisfaction suchen und was zur Befriedigung des beleidigten Unterthanen erweislich vonnöten, ihm von seiner Besoldung nicht allein kürzen lassen, sondern er soll auch nach Befinden der Sache seines Dienstes verlustig seyn.
    16. Damit dieses Unser Interims-Reglement sowohl der Milice als denen Bequartierten bekannt werden möge, sollen die Offiziere solches den Kompagnien monatlich, die Beambten den Unterthanen und die Magistrate in den Städten der Bürgerschaft verlesen lassen, damit sich jeder darnach richten könne.
Urkundlich mit Unser eigenhändigen Unterschrift und Fürstlichen Insiegel gegeben auf Unser Residenz und Vestung Schwerin den 1. Januari Anno 1702"
(349).


In den Jahren von 1701 bis 1706 lagerten ständig Dragoner-Kompanien der verschiedensten Kommandanten in der Stadt Güstrow und versuchten, zur Verstärkung ihrer Einheit neue Rekruten anzuwerben. Dabei kam es immer wieder zu Streitigkeiten und übergriffen von disziplinlosen Dragonern mit den Bürgern und Quartiersleuten, die erst wieder von dem verantwortlichen Offizier oder der Fürstl. Kammer geschlichtet werden mussten – soweit es möglich war (350).
Herzog Karl Leopold hatte in den Jahren 1717 bis 1719 diese Truppen verstärkt auf drei Kavallerie-Regimenter und fünf Infanterie-Regimenter. Dazu kamen zwei Landmilice-Bataillone mit Bauern der Domanial-Dörfer, insgesamt 8200 Mann, um sich der drohenden Reichsexecution zu widersetzen. Nach dem Rückzug der russischen Truppen aus dem Lande blieben noch 3500 Mann im Dienste des Herzogs, aber unter dem Befehl des Zaren. Nach dem Einmarsch der Exekutionstruppen aus Hannover, Braunschweig, Holstein, Schwarzburg und Lüneburg 1719 wurde der größte Teil dieser mecklenburgischen Regimenter in russischen Sold genommen.
Der Herzog wollte sie für spätere Auseinandersetzungen mit dem Kaiser aufheben. Sie zogen deshalb durch Pommern und Polen bis in die Ukraine, wo sie als Grenztruppe gegen die Türkei in fast 27-jähriger Dienstzeit nahezu vollständig zusammenschmolzen. Erst 1746 kehrten ihre Reste in die Heimat zurück, vermehrt durch Kamele und Tatarenfrauen. Damit war auch erst einmal die Güstrower Garnison wieder aufgelöst worden und damit der erste Abschnitt der mecklenburgischen Militärgeschichte (351).


Sein Nachfolger, der Herzog Christian Ludwig, musste völlig neu mit dem Aufbau einer Armee beginnen. Am 16. Januar 1748 erließ er ein "Geschärftes Edikt wider die fremden Werber":
"Nachdem Wir mit äußerstem Missfallen vernehmen müssen, wesmaßen verschiedene Personen hin und wieder in Unsern Landen Werbungen anstellen und Unsere Unterthanen theils mit Gewalt, theils mit Güte heimlich und öffentlich wegzuführen sich zu unterfangen, hierzu sogar von einigen Unserer Landes-Eingesessenen, Vasallen und Unterthanen Anleitung gegeben und hülfliche Hand geleistet, von solchen Werbern auch allerlei Gewaltthaten, Pferde-Erpressungen und andere Misshandlungen gegen Unsere Unterthanen, ... ausgeübt werden, ... Als befehlen Wir allen und jedem Unserer ... Unterthanen und Angehörigen, desgleichen allen und jedem in Unsern Landen sich aufhaltenden Fremden ... hiemit gnädigst und ernstlich, dass sie in Unsern ämtern, Höfen, Städten und Dörfern ... keine fremden Werbungen ... verstatten, keine Hülfe ... dazu geben, sondern, da sie das geringste dahin abzielendes vermerken, solches verwehren, ... die Werber aller Ortern anhalten und ... mit Ziehung der Glocken die benachbarten Dorfschaften zu Hilfe rufen, die Werber und angeworbenen verfolgen, ... solche in die nächste Garnison ... bringen und samt und sonders all dasjenige thun und verrichten sollen, was zur Hintertreibung solcher Werbungen nötig ist. ... Wie nun alle Obrigkeiten in Städten und auffm Lande, hierdurch nochmals ernstlich und bei Strafe von 200 Rt. auf jeden Contraventionsfall befehligt werden, dieser Unserer Verordnung in allen Stücken nachzuleben, ... Schwerin, den 16. Januar 1748" (352).


Noch Ende des Jahres 1747 befahl der Herzog die Errichtung eines Infanterie-Regimentes mit ursprünglich 10 Kompanien unter dem General-Major von Zülow, das später auf 7 Kompanien verkleinert wurde. Ein zweites Infanterie-Regiment unter dem Oberst Jensen bestand nur aus 3 Kompanien. Im Jahre 1754 wurden daraus zwei gleich starke Regimenter mit je 5 Kompanien gebildet. Der General von Zülow behielt sein altes Regiment, während der jüngere Bruder des Generals, der Oberst von Zülow, das zweite Regiment erhielt. Sie wurden bald als "Alt-Zülow" und "Jung-Zülow" bezeichnet. Zur Durchführung des Wachdienstes war ständig nur die Hälfte der Mannschaft in den Kasernen, die übrigen Soldaten gingen ihrem gelernten Handwerk nach und wurden nur im Frühjahr für einige Monate zum Exerzieren einberufen (353).
Für den Wachdienst stand außerdem eine 60 Mann starke Kavallerie-Einheit unter dem Rittmeister von Blücher zur Verfügung.


Zu Beginn des Siebenjährigen Krieges hatte der Herzog Friedrich 1757 das Kriegsrecht verkündet und darin u.a. angeordnet:
"Wer den Namen Gottes des Herrn lästert, fluchet, mit Worten oder Werken verspottet oder verhöhnet, ... der soll, wes Standes und Würden er sey, ... ohne alle Gnade mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gestrafet werden, falls er aber solche Lästerung ausgestoßen oder wahnwitzig wäre, soll ersterer mit Ausschneidung der Zunge aus dem Munde oder Staupenschlag und Vestungsbau auf Lebenszeit bestrafet ... werden.
Sollten aber unter Unseren Truppen einige Abgöttische, Schwarzkünstler, Zauberer, Teufelsbanner, Waffensegner, Christallenseher oder andere abergläubische Beschwörer sich befinden und dieselben hätten durch Zauberey oder dergleichen Teufelskünste ihrem Nächsten Schaden und Nachteil zugefüget, so sollen sie der Sache und des Schadens nach mit Feuer oder Vestungsbau auf Lebenszeit ... abgestrafet werden.
Wenn ein Alarm entsteht oder deshalb umgeschlagen und geblasen wird, soll ein jeder ... sich zur rechten Zeit bey seiner Kompagnie oder verordneten Lärmplatz mit vollem Gewehr einfinden. Wer hierwider handelt oder zu späte kommt, soll mit Gassenlaufen ... gestrafet werden. ... Niemand soll, sonderlich bey Nachtzeit, Leute auf den Gassen insultieren
[beleidigen], Schlägerei und Händel anfangen, ... . So soll der Offizier nebst Erstattung des verursachten Schadens, mit dreymonatlichem Arrest, ein Gemeiner aber mit starkem Gassenlaufen bestrafet werden.
Da einer in Feindeslanden wider Verbot Pferde, Vieh und anderes raubt, ... der soll ohnnachlässig am Leibe gestrafet werden.
Wer ohne Abschied heimlich davonläuft, der soll ... durch öffentlichen Trommelschlag in 6 Wochen 3 mal zitiert und daferne er sich einfindet, vors Kriegsgericht gestellt werden und dortens ... , im Nichterscheinungsfall aber dessen Name öffentlich an die Justiz
[den Galgen] geschlagen und er, da er künftig wieder ertappt wird, durch 300 Mann 24 mal Gassenlaufen, ... und mit Vestungsbau auf Lebenszeit ... bestraft werden.
Bei den Werbungen sollen alle verbotenen Praktiken und Arglistigkeiten eingestellet, insonderheit alle Insolentien und Tätlichkeiten, absonderlich aber die Werbung der gemessenen Untertanen gänzlich abgeschaffet und verboten sein, wie denn auch unehrliche, verlaufene und verbannte Maleficanten und pressthafte Bettler und welche unter Büttels Händen oder mit unehrlichen Strafet beleget gewesen, nicht passieret, sondern von der Kompagnie gejaget und von den Werbern dafür ehrliche, tapfere unverbundene
[unverheiratete] und ohngezwungene Soldaten geliefert werden sollen" (354).

Herzog Friedrich hatte 1758 auf dem Reichstag zu Regensburg gegen Preußen gestimmt. In unserem Lande fanden zwar keine Schlachten statt, aber Mecklenburg war wieder Durchzugsland für Dänen, Schweden, Russen und Preußen geworden. Preußische Werber hoben 1758 in Güstrow drei Kompanien Rekruten, mehr oder weniger gewaltsam, aus und stellten sie in ihre Dienste. Als die Preußen Güstrow besetzten, sperrten sie den Bürgermeister mit einigen Ratsherren so lange im Rathaus ein, bis alle ihre Geld- und Naturalforderungen erfüllt waren. Daraufhin wurden die letzten mecklenburgischen Einheiten, es waren die 1754 unter dem Major von Zülow gebildeten beiden Infanterie-Regimenter "Alt-Zülow" und "Jung- Zülow" (355), das Leibregiment mit 113 Reitern, 1759 nach einem Abkommen mit Schweden nach Rügen verlegt. Zu den drei Infanterie-Regimentern mit zusammen 24 Kompanien, von denen zwei in Güstrow ausgehoben worden waren, kam noch eine Schwadron Husaren und eine Halbbatterie mit zwei Geschützen (356). Im Jahre 1759 wurde in Güstrow aus noch vorhandenen Truppenteilen ein neues Bataillon gebildet, aus dem später das Regiment "Both" wurde (357).


Vor der Erneuerung des Militärwesens in Mecklenburg waren im Jahre 1776 in unserer Stadt 2 Kompanien des von Winterschen Grenadier-Regiments einquartiert, das eine unter dem Kommando des Obristen von Lützow, das andere unter dem Obrist-Leutnant von Krackeitz, das 1782 in eine andere Stadt verlegt wurde. Dafür bezog die Kompanie des Obrist-Leutnants von Plessen hier ihr Quartier, sodass zum Schluss etwa 1800 Mann in Güstrow stationiert waren (358).

Im Jahre 1797 erhielt der Erbprinz Friedrich Ludwig das Kommando über die Truppe. Die Leibgarde verlor nach und nach zur Einsparung von Kosten ihre Pferde, bis ihr 1789 sämtliche Pferde abgenommen wurden und sie nur noch an ihrer Uniform zu erkennen war. Bei einer Stärke zwischen 15 und 49 Mann war sie nur noch als Ordonanzreiter oder Polizeitruppe einzusetzen (359).

Nach dem Vorbild seines preußischen Nachbarn führte der Erbprinz das dortige Exerzierreglement ein. In Güstrow waren bis zu ihrer Auflösung durch den französischen General-Gouverneur für Mecklenburg Laval im Jahre 1807 bei den Bewohnern einquartiert:
    a) die Kompanie des Majors von Bülow,
    b) die Leibkompanie des Obristen von Winter,
    c) die Kompanie des Oberst-Leutnants von Lowtzow,
    d) die Kompanie des Hauptmanns von Schade (360).
Anscheinend wurden in diesen Jahren die Soldaten dienstlich nicht viel beschäftigt, denn 1793 hatte der Hauptmann von Holstein angeordnet, dass keiner seiner Soldaten sich bei einem Handwerksmeister einstellen lassen noch selbständig ein Handwerk ausüben dürfe (361).


Den Stadtvätern war nicht zu verdenken, dass sie die Einquartierungen nicht nur als Ehre, sondern wegen der hohen Service-Kosten, die von der Bürgerschaft zu tragen waren, als große Belastung ansahen. Der Aufwand richtete sich nach einem "Servive-Reglement" aus dem Jahre 1776:
    "1. Nach Einhalt der einmal im Service-Reglement vom 20. Mai 1748 vorgeschriebenen Quartiergelder soll weder niedriger noch höher die beständige Abgabe geschehen.
    2. Die Service wird in der im Lande üblichen Scheidemünze bezahl, ...
    3. Ein jeder bekommt seine Service nach dem Charakter, wonach er in herzoglicher Gage steht und wonach er zugleich wirklich dient.
    4. Bediente der Offiziere und überhaupt Personen, die nicht ordentlich in Löhnung stehen oder auch im Regimente Dienste leisten, bekommen weder Quartier noch Service.
    5. Bei jeder Kompagnie wird nicht für mehr beweibte als für 2 Unteroffiziere und 8 Gemeine an Musketiere oder Tambours oder Pfeifer oder Steckenknechte die Zulage Service gegeben und zwar jedem der beweibten Unteroffiziere 16 ßl. und jedem der 8 Gemeinen 8 ßl. über die einem Unbeweibten zukommenden Service; alle übrigen Beweibten erheben die Service nur als Unbeweibte und wird nach Möglichkeit dafür gesorgt, dass auf die Zukunft die Anzahl der Beweibten so eingeschränkt werde, dass sie weder auf die reglementmäßige Anzahl von 10 bei jeder Kompagnie komme.
    6. Nach Einhalt der einmal im Service-Reglement vom 20. Mai 1748 vorgeschriebenen Quartiergelder soll weder niedriger noch höher die beständige Abgabe geschehen.
    7. Die Service wird in der im Lande üblichen Scheidemünze bezahl, ...
    8. Ein jeder bekommt seine Service nach dem Charakter, wonach er in herzoglicher Gage steht und wonach er zugleich wirklich dient.
    9. Bediente der Offiziere und überhaupt Personen, die nicht ordentlich in Löhnung stehen oder auch im Regimente Dienste leisten, bekommen weder Quartier noch Service.
    10. Bei jeder Kompagnie wird nicht für mehr beweibte als für 2 Unteroffiziere und 8 Gemeine an Musketiere oder Tambours oder Pfeifer oder Steckenknechte die Zulage Service gegeben und zwar jedem der beweibten Unteroffiziere 16 ßl. und jedem der 8 Gemeinen 8 ßl. über die einem Unbeweibten zukommenden Service; alle übrigen Beweibten erheben die Service nur als Unbeweibte und wird nach Möglichkeit dafür gesorgt, dass auf die Zukunft die Anzahl der Beweibten so eingeschränkt werde, dass sie weder auf die reglementmäßige Anzahl von 10 bei jeder Kompagnie komme.
    11. Der Chef der Kompagnie erteilt dem Billetier alle Monate eine Liste, worin der ganze Stand der Kompagnie, die Beurlaubten, Kommandierten, Desertierten und Verstorbenen vor der Linie, die 10 reglementmäßigen Beweibten aber nach allen Unbeweibten und für unbeweibt zu rechnenden zuletzt in der Linie aufgeführt sind. Diese Liste wird von dem Chef oder Kommandeur ganz dicht nach den Beweibten unterschrieben und besiegelt und ist er auch derjenige, der für alle entstehenden Unordnungen verantwortlich sein soll.
    12. Ob zwar einer jeden Komagnie freibleibet, sich einen Schneider zu halten, so bedingt sich Magistratus, dass solches alsdann aufhöret, wenn Ihre Herzogliche Durchlaucht gnädigst geruhen werden, in Gemäßheit der 7. Resolution auf der Städte Gemeinde-Angelegenheiten von 1748 auch diesen Betrieb der bürgerlichen Nahrung bei der Milice wiederholt huldreichst zu untersagen. Und wie übrigens kein Soldat unter dem Namen von Garnisons -, Regiments – oder Kompagnie-Werken, noch für Offiziere, Unteroffiziere, Gemeine oder für sonst jemand einige Arbeit unternehmen darf, sondern, wenn er sein erlerntes Handwerk betreiben will, sich bei einem bürgerlichen Meister zu engagieren und als Geselle oder Bursche oder Handlanger in desselben Hause oder, wenn das Handwerk außerhalb des Hauses betrieben werden muss, unter des Meisters Direktion zu arbeiten verpflichtet ist, also sind auch die Irrungen, welche zwischen ihnen und den Meistern oder andern Gesellen wegen der arbeit oder Handwerksgebrauche entstehen, einzig und allein der Cognition und Abmachung des Magistrats unterworfen. So aber auf eine Leibesstrafe erkannt würde, so wird die Gerichtsbarkeit des Chefs der Garnison requirieret.
Güstrow, den 13. November 1776"
(362).
"Ohne Not bluten und zu Grunde gehen. Womit haben wir Güstrower Bürger diese Strafe verdient?" Der Herzog versprach, die Garnison wieder zu verringern und verlegte 1803 auch 3 Kompanien nach Wismar.


Die Ausstattung der mecklenburgischen Truppen bis zum Jahre 1803 erinnerte an preußische Vorbilder. Die Infanterie hatte durchweg dunkelblaue Röcke mit weißen Karmisölern und weißen Hosen. "Alt-Zülow" hatte weiße, "Jung-Zülow" und "Both" rote schwedische ärmelaufschläge. Die Artillerie trug anfangs hellblaue Röcke mit dunkelblauem Aufschlag. Die Hüte der Infanterie waren mit gelber und weißer Borte, die der Artillerie mit Goldtresse besetzt.

 



Abb. 36a. Großherzoglich-Meckl. Grenadier-Regiment Nr. 89



Abb. 36b. Mecklenburger Dragoner Uniformen Nr. 17 und 18

 

äußerst prächtig muss die Leibgarde zu Pferde ausgesehen haben. Ihre Uniformen orientierten sich an denen der preußischen Kürassiere. Sie trugen außer einer 1760 in Abgang gekommenen kornblauen Rockmomtierung strohgelbe Kolletts mit karmesinroten Kragen, Aufschlägen, Passgürtel und Karmisölern, die besonders bei den Unteroffizieren reich mit Goldborten besetzt waren, dazu weißes Lederzeug, Karabinerbandelier mit roten Vorstößen, ein Beinkleid aus weißem Tuch und hohe Reiterstiefel, sowie einen schwarzen Hut mit weißen Puschel und goldener Tresse (Agraffe).

 



Abb. 37. Reiter der Leibgarde zu Pferde um 1780

 

Bei der Infanterie waren seit 1757 eine Anzahl Mannschaften, die möglichst gleich groß und schnurrbärtig sein sollten, mit Grenadiermützen nach preußischen Modellen versehen, auf deren Vorderblech das herzogliche Wappen mit kriegerischen Emblemen eingeschlagen war.
Die Grenadiermützen kamen 1764 bei der Reduktion der Truppen ins Zeughaus, wurden aber 1784 wieder hervorgeholt und dem Regiment "Both" gegeben, während das Leibregiment Bärenfellmützen mit gelbem Deckel und weißen Schnüren und einem Federstutz bekam. Ausrüstungsstücke waren Tornister, weiße Koppel für Seitengewehre und Patronentaschen mit großem Messingschild.
Die Bewaffnung bestand in Steinschlossgewehren mit Bajonett und einem kurzen gekrümmten Seitengewehr, während die Leibgarde Pallasche nach preußischem Muster trug, außerdem mit Karabiner und Pistolen versehen war.
Die Offiziere trugen goldene Schärpen mit blauer und roter Seide durchwirkt.
Die Husaren waren in ihrer Uniformierung dem preußischen Zietenhusaren-Regiment ganz ähnlich. Sie trugen rote Attilas und blaue Pelze mit weißer Verschnürung, dazu "rauhe Mützen", d.h. Pelzmützen. Die große Montierung wurde alle 2 Jahre für die ganze Truppe geliefert (363).


Am 27. November 1806 rückte das 8. französische Armeekorps unter dem Befehl des Generals Claude Ignace François Michaud bei der Verfolgung des geschlagenen preußischen Heeres in unser Land ein. Der Herzog Friedrich Franz I. und seine Familie erhielt am 22. Dezember 1806 einen Ausweisungsbefehl und musste Mecklenburg verlassen (nach Hamburg-Altona unter dänischen Schutz) - seine Truppen wurden aufgelöst. Durch Vermittlung des russischen Zaren Alexander I. wurde er nach 7 Monaten im Mai 1807 wiedereingesetzt und am 11. Juli wurde er begeistert in Schwerin empfangen. Er musste aber am 22. März 1808 dem Rheinbund beitreten (Mecklenburg-Strelitz bereits am 18. Februar) und eine Armee in der Stärke von 1800 Mann Infanterie nach französischen Muster aufstellen (364a).
Während seiner Abwesenheit hatte der französische General Laval ab 13. Dezember 1806 bis November 1807 die Amtsgeschäfte als Gouverneur in Mecklenburg übernommen. Im Februar 1808 wird jedoch das 67. französische Linienregiment zur Durchsetzung der Kontinentalsperre (ab 6.12.1806) nach Mecklenburg gesandt und bezog Quartier in Wismar (364b). Am 23. Mai 1808 wird die Verantwortlichkeit zur überwachung und Durchsetzung der Sperre aber bereits dem Mecklenburger Militär übertragen. Wahrscheinlich nahmen sie ihre Aufgabe nicht so richtig ernst, denn im August 1810 wurde diese Aufgabe erneut durch französische Regimenter unter Befehl von General d'Alton übernommen.


Nach erster Beruhigung der Verhältnisse erklärte sich der Oberst-Leutnant von Plessen bereit, mit seiner Truppe wieder Garnisonsdienste in Güstrow zu übernehmen, falls der Herzog dazu den Befehl geben würde. Die Stadt wurde 1809 erneut mit 3 Kompanien unter dem Obersten von Lowtzow, nach dessen Tode des Oberst von Holstein besetzt. Aus diesen Kompanien wurde 1812 eine Garnisonskompanie gebildet, von der ständig 22 Mann in Güstrow stationiert wurden.
Für den Feldzug gegen Russland wurden 2 neue Regimenter aufgestellt, davon in Güstrow 4 Bataillone. Zum 4. Bataillon gehörte auch die alte Leibgarde zu Pferde, die aber zur besonderen Verfügung des Herzogs in der Heimat verblieb. Das 1. und 2. Bataillon mit dem herzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Kontingent unter Generalmajor Josef Thomas von Fallois [* 1766 - † 1835] gehörte zur 4. Division des 1. französischen Armeekorps unter dem Befehl des französischen Marschalls Louis-Nicolas d'Avoût (genannt Davoût o. Davoust) und musste den Marsch nach Russland antreten. Gleichzeitig wurde das Güstrower Schloss von den französischen Truppen als Lazarett eingerichtet und benutzt (365).


Der verhängnisvolle Auszug der 1.700 Mann starken Truppe erfolgte am 12. März 1812 von Rostock über Güstrow nach Stettin (366). Nach der Schlacht um Moskau, bei Borodino (07.09.) und bei Beresina (27.11.1812) gelangten auf dem Rückzug am 21. Dezember nur noch 14 Offiziere, 4 Unteroffiziere und 16 Mann nach Königsberg. Ferner kehrten Ende des Januar 1813 nochmals 24 Verwundete nach Güstrow zurück, zu denen später weitere 10 Mann aus russischer Gefangenschaft kamen. Etwa 26 Offiziere und über 1.500 Soldaten sahen ihre Heimat nicht wieder (367a).
Unter den vielen Opfern war auch der Güstrower Glaser Gottfried Erich Kersting, der ältere Bruder von dem bekannten Maler Georg Friedrich Kersting, der selbst bei den Lützower Jägern (a. Schwarzen Jägern) u.a. in der Schlacht an der Göhrde mitkämpfte.


Nachdem Oberst Friedrich Karl Freiherr von Tettenborn dem Herzog am 14. März 1813 im Namen des Zaren Alexander I. die Aufforderung sich dem Kampf gegen die Franzosen anzuschließen überbracht hatte, sagte sich Friedrich Franz I. am 25. März vom "États confédérés du Rhin" - dem Rheinbund los und trat als erster an die Seite Russlands und Preußens.
Noch am gleichen Tag erließ der Herzog seinen "Aufruf zum freiwilligen Dienst in der Infanterie": "...Zu dem Ende wollen wir

[Friedrich Franz I.] auch ein Corps regulairer Infanterie, von welchem Unsere Leibgarde den Stamm ausmachen soll, und ein Corps Jäger errichten, und fordern hiedurch Unsere getreuen Unterthanen, olme allen Unterschied der Geburt und des Standes, auf, sich zu diesem Zwecke zu vereinigen ... Sie [Freiwillige] haben sich deshalb bei Unserem Generalmajor von Fallois in Rostock fördersamst zu melden ... Sollte sie bis zum 15ten April wider Unser Hoffen und Erwarten nicht durch freiwilligen Zutritt vollzählig geworden sein, so wird freilich zur Anschaffung der alsdann noch fehlenden Mannschaft die sonst hiermit suspendirte Subscription eintreten müssen" (368a),
und am 27. März den Aufruf zur Bildung von zwei freiwiilligen Jäger-Regimentern zu Fuß und zu Pferde. Als Sammelplatz für sie wurde die Stadt Güstrow mit der Meldestelle im Sauerkohlschen Haus, Schlossplatz 5, bestimmt (368b).
Zu dieser Einheit hatten sich besonders 231 Jäger und Forstleute gemeldet (369).
Die Vereidigung dieser Truppe erfolgte am 1. Mai 1813 auf dem Güstrower Domplatz. Während die ersten reitenden Jäger von Güstrow aus nach Parchim unterwegs waren, gingen die "Jäger zu Fuß" am 10. Mai unter dem Kommando des 28jährigen Hauptmanns von Brand [Sohn des Husaren-Rittmeisters von Brand auf dem Gut Dersentin] Richtung Grabow. Nach ihrem Einsatz in und um Hamburg, bei Sehestedt, gegen Dänemark und bei der Belagerung der Festung Jülich kehrten sie am 23. Juli 1814 nach Güstrow zurück, wo am 20. August ihre Regimenter aufgelöst wurden. Ihr damaliger Kommandeur, der Gutsbesitzer von Osten-Sacken auf Bellin, lud seine ehemaligen Offiziere später nochmals zu einem Zusammentreffen nach Bellin ein, wo er sie mit Böllerschüssen vom "Kanonenberg", der heute noch diesen Namen trägt, begrüßte (370).


Auf Antrag des Generals Ludwig von Wallmoden[-Gimborn] wurde in Güstrow auf der "Schanze" auch ein Magazin für Waffen und Munition angelegt. Im März 1813 lagerten im "Kaiserturm" am Schnoientor noch 80.000 scharfe Patronen und 600 Tonnen Pulver. Da in Güstrow kein einziger Soldat mehr stationiert war, musste die Bewachung von der Bürgerschaft gestellt werden. Man schlug deshalb vor, in der Stadt wohnende Invaliden für diese Aufgabe zu verpflichten (371).

Im Jahre 1815 hatte Güstrow bereits wieder eine ständige Garnison von 2 Kompanien Infanterie unter dem Kommando des Majors von Pressentin (372a). Diese regulären Truppen wurden erstmals durch 3 Landwehrbataillone ergänzt. Als Stammformation der späteren Jäger wurde 1820 ein leichtes Infanterie-Bataillon und als Vorläufer der späteren Dragoner ein Chevauxlegers-Regiment aufgebaut (372b).
Der am 16. Februar 1816 aufgestellte Entwurf einer Landwehrordnung sah u.a. vor:
    1. Die Landwehr bildet auch in Zukunft einen Teil der zur Verteidigung des Vaterlandes bewaffneten Macht; sie tritt indes nur bei ausbrechendem Kriege und bei jährlichen übungen zusammen. Sämtliche Mitglieder werden mit Ausnahme des Stabes bei jedem Bataillon und der hierfür weiter unten angegebenen Bestimmung im Frieden mit Urlaubsscheinen in ihre Heimat entlassen.
    2. Zur möglichsten Erleichterung sowohl der übungen als der inneren Einrichtungen der Landwehr erhält jedes Bataillon einen zusammenhängenden Bezirk angewiesen, aus welchem es erforderlichenfalls complettiert wird; in selbigem befindet sich in einem dazu passenden Hauptorte
[Schwerin und Güstrow] der Stab, das Zeughaus und die Montierungskammer des Bataillons.
    3.-5. ...
    6. Zur Friedenszeit werden in der Regel hierfür nur besoldet:
        a. der Stab einer jeden Batterie, bestehend aus 1 Major, 1 Adjudanten und 1 Büchsenmacher,
        b. ein Capitain,
        c. von jeder Kompagnie eines Bataillons 1 Feldwebel, 1 Sergant, 2 Corporale, 2 Gefreite, darunter nach Möglichkeit ein Schneider und ein Schuster sein sollen.
    7.-10. ...
    11. Die jährliche Friedensübung dauert 3 Wochen. Sie wird zwischen Saatzeit und Ernte in dem Hauptorte des Bezirkes gehalten, nachdem der Anfangstag derselben jedesmal 4 Wochen vorher durch offizielle Bekanntmachung im Wochenblatt erfolgt ist.
    12. Die Ortsbehörden sind dafür verantwortlich, dass alle unter ihnen sich aufhaltenden Landwehrmänner von einer solchen Bekanntmachung gehörig unterrichtet werden"
(373).


Seit dem Jahre 1816 gehörte Mecklenburg zum Verband der 2. Division des 10. Bundesarmeekorps. Die neu aufgestellten Truppen lagen in Schwerin, Wismar, Rostock und Ludwigslust (374). Zum Schutz des Hof- und Landgerichtes erhielt Güstrow 1821 eine kleine Garnison von 40 Mann (375).
Als im Landarbeitshaus 1823 Unruhen ausgebrochen waren, war von Rostock aus ein Militärkommando hierher geschickt worden. Der Rat der Stadt bat nun zur Sicherheit der Bürger eine ständige Garnison in Stärke von 2 Kompagnien nach Güstrow zu verlegen. Die Antwort aus Rostock lautete: "Dem Antrag kann infolge des eingeschränkten Militäretats nicht entsprochen werden; sollten wider Erwarten doch mal wieder Unruhen im Landarbeitshause ausbrechen, dann vertrauen Wir der Energie der dortigen Bürger" (376). Erst 1830 wurde die Garnison durch weitere 60 Soldaten des Rostocker II. Infanterie-Bataillons verstärkt (377).


Mit dem "Revidierten Rekrutierungsgesetz vom 22. November 1830" wurde auch für Mecklenburg die allgemeine Wehrpflicht eingeführt ohne Unterschied des Standes und der Religion. Die Militärpflicht beginnt mit Antritt des 22. Lebensjahres und wird erfüllt durch freiwilligen Eintritt in das aktive Militär oder durch Teilnahme an der gesetzlichen Auslosung. Beide Fälle verpflichten zum vierjährigen Aktiv- und einjährigen Reservedienst. Wen das Los zur Reserve trifft, bleibt 5 Jahre dazu pflichtig. Freigeloste bleiben auf 2 Jahre reservepflichtig. Von der persönlichen Dienstleistung kann der Pflichtige sich durch Stellung eines Stellvertreters befreien. Die Höhe des Bedarhs an Rekruten richtete sich nach der Höhe des Abganges beim aktiven und Reservekontingent.
Vom Lösen sind ausgenommen diejenigen, welche
    1. Infolge bestimmter Gebrechen untauglich sind,
    2. alle, welche die Hantierung der Abdeckerei treiben,
    3. alle, die das vorgeschriebene Militärmaß (5 Fuß = ca. 1,45 m) nicht haben,
    4. alle Ausländer (darunter verstand man die Personen, die keine Mecklenburger sind).
zum Zwecke der Rekrutierung war das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin in 2 Hauptrekrutierungs-Distrikte eingeteilt: in den Schwerinschen und Güstrowschen Distrikt. Zum Güstrower Distrikt gehörte der gante wendische Kreis mit Ausnahme des Domanial- und ritterschaftlichen Amtes und der Stadt Boitzenburg.
Ferner gehörten dazu:
    1. das ritterschaftliche Amt Neustadt,
    2. die Ivenacker Güter,
    3. die Städte Waren und Malchow mit ihren Gütern,
    4. die sämtlichen Klostergüter,
    5. die Stadt Rostock mit Warnemünde und
    6. die Rostocker Distriksgüter (378).


Im Jahre 1845 wurde die bisher 4-jährige aktive und 2-jährige Reservedienstzeit in eine 6-jährige aktive Dienstzeit umgewandelt. Neben dem in der Stadt Güstrow stationierten Rostocker Bataillon in Stärke von 34 Mann lag noch eine Gendarmerie-Brigade in Stärke von 6 Mann. Die bisher hier stationierte Rostocker Einheit wurde am 1. Oktober 1848 durch eine bleibende Kompagnie in Stärke von 100 Mann ersetzt, wurde aber bereits 1849 auf ein Kommando von 12 Mann wieder reduziert.

In der Stadt Güstrow kam es am 10. Februar 1849 zu einem Aufruhr junger Rekruten, die aus Protest gegen die Methoden der Militär-Aushebungsbehörde die Straßen singend und tobend durchzogen, einige Fensterscheiben einwarfen und erst von der Bürgerwehr zur Ruhe gebracht werden konnte. Als sich am folgenden Morden der Krawall in der Aushebungsbehörde im Rathaus wiederholte, konnten sie nur mit Mühe von den dort wachhabenden Soldaten mit Kolbenschlägen vertrieben werden. Auf dem Martplatz zerstörte die Menge einen Teil der dort stehenden Buden, schlug mit den entnommenen Stangen auf das Militär ein und zerstörten etliche Fenster des Rathauses. Der Einsatz der Bürgerwehr beendete den Aufruhr, nachdem die Rädelsführer festgenommen und die Buden vom Markt entfernt worden waren. Bis zur Beendigung der Rekrutierung musste eine Kompagnie der Bürgerwehr im Rathaus einquartiert werden (379).


Die Großherzogliche Militär-Behörde forderte 1850, das 2. Musquetier-Bataillon mit 555 Mann und ein Landwehr-Bataillon aus Rostock nach Güstrow zu verlegen. Dazu wurde von der Stadt gefordert die unentgeltliche Hergabe
  -  eines Exerzierplatzes,
  -  einer Schießübungsstelle,
  -  eines Exerzierhauses,
  -  eines Militär-Lazarettes,
  -  eines Lokals für den Unterricht,
  -  eines Speiselokals für die Offiziere,
  -  Quartiere für das Militär.
Die Verhandlungen über die Forderungen der Militär-Behörde stießen trotz mancher Vorteile für die Stadt auf den geschlossenen Widerstand der Bürgerschaft sodass der Magistrat 1851 diese Forderungen ablehnen musste (380).


Am 1. April 1887 wurde die Stadt Güstrow endgültig zur Garnisonsstadt - nicht nur vorübergehend. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Einwohner jahrzehntelang Soldaten überwiegend auf Durchmärschen, als Manövergäste oder als Einquartierung erlebt.
Am 30. März traf mit einem Sonderzug ein Vorkommando des Holsteinischen Feld-Artillerie-Regimentes Nr. 24 mit dem Stab in Güstrow ein und wurde auf dem Marktplatz begrüßt. Die Stadt hatte der Preußischen Militärverwaltung zur Unterbringung der 3. Abteilung mit der 7. und 8. Batterie überlassen:
    1. Das städtische Schauspielhaus, in dem 100 Mann untergebracht werden sollten. In dem Gebäude befand sich auch die Wachstube sowie eine Küche mit kleinem Hofraum.
    2. Ferner überließ man der Truppe ein Grundstück an der Ecke der Rostocker Straße und des "Ringweges" (heute: St. Jürgens-Weg) mit Ausschluss des dort befindlichen Stalles des Totengräbers. Hier hatte die Stadt bereits verschiedene Gebäude errichtet, so ein Haus für 6 Unteroffiziere und 10 Mann,
    3. Stallungen für 90 Pferde mit 2 Futterböden und 2 Geschirrkammern,
    4. einen Schuppen mit 12 Abteilen, wovon die eine zur Unterbringung der Turngeräte abgetrennt war; die anderen 11 dienten zur Unterbringung der Geschütze,
    5. eine Schmiede und Waffenmeister-Werkstatt.

Außerdem wurde der Garnison überlassen in einem Anbau an das städtische Wollmagazin am Schlossplatz ein Raum mit drei heizbaren Arrestzellen, verbunden mit der Wachstube im Schauspielhaus durch Klingelzüge.
Für Schießübungen wurde der Garnison der Schießstand der Schützenzunft überlassen. Darüber hinaus verpflichtete sich der Magistrat, eine bedeckte Reitbahn und einen Krankenstall für 4 Pferde zu errichten.
Der Mietvertrag zeigte das große wirtschaftliche Interesse, das die Stadt einer ständigen Garnison in Güstrow entgegen brachte, denn am gleichen Tage überließ der Magistrat auch der Militärverwaltung die große "Rennbahn" im "Vorholz" nördlich der Glasewitzer Chaussee als Exerzierplatz für einen Betrag von 500 Mark, behielt sich aber das Recht vor, diese Fläche als Weide und Viehtrift weiterhin zu nutzen und große Volksfeste (Sedan-Feier usw.) dort abzuhalten.
Für die Unterbringung des Pulvers und der Munition sollte ein besonderes kleines Gebäude errichtet werden, das 1888 östlich der früheren Ziegelscheune und 110 m nördlich der Neuktuger Chaussee entstand (381). Zusätzlich überließ man der Garnison am 25. September 1887 an der Ecke der Neukruger Straße und dem Wege nach der Ziegelei (heute: Lange Stege) einen Platz als offene Reitbahn und am 23. Dezember des gleichen Jahres ein fertiges Gebäude in der Rostocker Straße zur Benutzung als bedeckte Reitbahn (382).


 



Abb. 38. Uniform des Holsteinischen Feldartillerie-Regiment Nr. 24
(Casberg, 1916)

 

Das Holsteinische Feld-Artillerie Regiment Nr. 24 war im Jahre 1872 aus dem Divisions-Artillerie-Regiment des Armeekorps entstanden, nachdem es zu einer Trennung zwischen Festungs- und Feldartillerie gekommen war. Zu der 3. Abteilung gehörte auch noch die 9. Batterie in Neustrelitz, während der Regimentsstab in Schwerin lag (383). Zur Verbesserung der Ausbildung wurde im Jahre 1888 sogar an der Rostocker Chaussee eine Artillerie-Schule eingerichtet.

Aus gesundheitlichen Gründen wurde 1889 die Benutzung des Schauspielhauses aufgegeben und der Garnison dafür ein in der Neuen Straße errichtetes Quartierhaus (die spätere Schule) zur Unterbringung von 90 Mann mit einer Handwerker- und Wachstube überlassen (384). Die Pferde der Einheit waren untergebracht:
    a) im Milhahn’schen Stall, Rostocker Str. 33 (20 Pferde),
    b) im Koch’schen Stall, Rostocker Str. 30 (6 Pferde),
    c) im Passehl’schen Stall, Neue Str. 3 (4 Pferde),
    d) im Klefoth’schen Stall, Neue Str. 4 (2 Pferde) (385).
Nachdem seit 1889 auch Schießübungen in der Sandgrube am Schneiderberg (Plauer Chaussee) abgehalten werden durften, vermietete die Stadt 1890 einen auf dem Ratsbauhofe gelegenen Schuppen als Unterstellraum für die Wagen (386).


 



Abb. 39a. Kasernen Holst. Feld-Art.-Rgm. 24
(Ansicht Kaserne I./II. um 1905)



Abb. 39b. Kaserne II.
(Straßenansicht um 1893)



Abb. 39c. Kaserne II.
(Hofansicht um 1906)

 

Die Stadt hatte sich außerdem am 11. März 1891 verpflichtet, auf dem Gelände zwischen Neukruger Straße und Ziegeleiweg Kasernengebäude für weitere drei fahrende Batterien des hier stationierten Regimentes zu errichten mit Wohnungen für drei Leutnante, Unterkünfte für 294 Unteroffiziere und Gemeine, 8 Wohnungen für vier Wachtmeister, drei verheiratete Unteroffiziere und einen Kasernenwärter. Die Gebäude sollten ferner enthalten: zwei Geschäftszimmer, ein Marketenderlokal, eine Kochküche, ein Speise- und Versammlungszimmer für die Unteroffiziere und einen Speisesaal für die Mannschaften. Bis zur Fertigstellung dieser Gebäude überließ die Stadt das alte Schützenhaus der Bürgerwehr in der Mühlenstraße als Koch- und Speiseraum (387).

 



Abb. 40a. Kaserne der II. Artillerie Abt.
(Ansicht um 1917)



Abb. 40b. Grundausbildung am Geschütz
(Feld-Art.-Rgm. 24, um 1908)

 

Zu der hier bereits stationierten 3. Abteilung gesellte sich am 1. April 1891 noch die 2. Abteilung mit der 4. bis 6. Batterie, die ebenfalls in den Kasernen an der Neukruger Straße untergebracht wurden (388). Da sich die Zahl der Batterien des Regiments im Jahre 1893 bereits auf 12 erhöht hatte, erfolgte am 1. Oktober 1899 eine Umstrukturierung. In diesem Zusammenhang wurde der Regimentsstab des verkleinerten Regimentes mit dem Musikkorps von Schwerin nach Güstrow verlegt. Die hier liegende 2. Abteilung behielt ihre Bezeichnung und die ihrer Batterien, während aus der bisherigen 3. Abteilung nun die 1. Abteilung mit der 1. und 2. Batterie in Güstrow und der 3. in Neustrelitz wurde. Die übrigen 6 Batterien des alten Regiments wurden als Großherzogl. Meckl. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 66 in Schwerin vereinigt (389).

 



Abb. 41a. Garnisions-Hospital
(Schwaaner Straße, 1910)



Abb. 41b. Offiziersspeiseanstalt (Kasino)
(Barbara Straße, 1916)

 

Im Jahre 1898 räumte die Garnison das bisher von ihr genutzte Quartierhaus in der Neuen Straße 13 [danach Bürgerschule und im 1. Weltkrieg als Lazarett genutzt], da nun die neuen Kasernen in der Neukruger Chaussee bezogen werden konnten. Mit ihrem Einzug änderte sich auch der Straßenname in Barbara Straße, so benannt nach der Schutzpatronin des dort einquartierten Regiments.
Ab 1945 wurde sie umbenannt in Neukruger Straße und von 1975 bis 1991 wurde sie als Straße der Befreiung geführt. Bis heute trägt sie wieder den Namen Neukruger Straße.
Der Exerzierplatz östlich der Ziegelei-Chaussee (heute Lange Stege) wurde 1898 der Garnison überlassen, während die Stadt ein Gelände nördlich der Chaussee an der Suckower Grenze mit einer Fläche von 80 ha als großen Exerzierplatz (große Bockhorst) für 3128 Mark vermietete.
Zur besseren Befahrbarkeit legte die Stadt an der Westseite diesers Geländes drei neue Wege an, die auch für Geschütze befahrbar waren (390). Auch wurde 1891 das Pulverhaus, die Außenwände der beiden Gebäude waren noch als Fachwerk hergestellt, durch einen Anbau in der gleichen Größe erweitert. Zur Erweiterung der Garnison ließ der Militärfiskus im Jahre 1896 die neuen Kasernenbauten links der Neukruger Chazussee für die 1. Abteilung erbauen, während die 2. Abteilung jetzt die städtischen Kasernen rechts der Straße bezog (391).


Zu dem im Jahre 1900 nach China zur Bestrafung der Mörder des deutschen Gesandten Freiherrn von Ketteler aufgestellten ostasiatischen Expeditionskorps wurden von den beiden Güstrower Abteilung abgestellt der Hauptmann von Oertzen als Führer der 6. Batterie des Ostasiatischen Feld-Artillerie Regiments und der Ober-Rossarzt Husfeldt mit 2 Unteroffizieren und 22 Kanonieren (392).

Zum Bereich der Güstrower Garnison gehörten in Jahre 1906:
   - die Hauptgebäude: Kaserne I [heute Nr. 3-4], Kaserne II [2007 abgerissen], Stabsgebäude [ehem. Stasigebäude, Nr. 2] und Wirtschafsgebäude [heute Nr. 5] an der Barbara Straße [heute Neukruger Str.],
   - die Offiziersspeiseanstalt / Kasino an der Barbara Straße [heute Neukruger Str. 1],
   - das Verheirateten-Gebäude an der Rostocker Straße [spätere Lungenklinik, heute Nr. 67],
   - die alten Ställe an der Ecke Rostocker / Ringstr. [St. Jürgens Weg],
   - die neuen Pferdeställe [incl. Krankenstall] an der Barbara Straße [ehem. Neukruger Str.],
   - die bedeckte Reitbahn nebst Kuhstall [ehem. an der Rostocker Straße],
   - drei offenen Reitbahnen,
   - eine Beschlagschmiede, Waffenmeister-Werkstatt und Pferdeapotheke an der Barbara Straße [ehem. Neukruger Str.],
   - Geschützschuppen [ehem. an der Ecke Rostocker / Ringstr. - heute St. Jürgens Weg],
   - die neuen Wagenschuppen an der Barbara Straße [ehem. Neukruger Str.],
   - die Schuppen für Feuerlöschgeräte [ehem. an der Neukruger Chaussee],
   - der kleine Exerzierplatz östlich der Ziegelei-Chaussee [heute Lange Stege],
   - der große Exerzierplatz nördlich der Neukruger Chaussee an der Suckower Grenze (393).
Die an die Stadt zu zahlende jährliche Miete für alle Gebäude und Anlagen betrug damals 18.765 Mark.


Das Wohnhaus der ehemaligen neuen Walkmühle in der Hafenstraße diente von 1872 bis 1885 vorübergehend als Garnisons-Lazarett (394), bis 1905/06 die Gebäude des Neuen Hospitals in der Schwaaner Straße Nr. 24 hierfür errichtet wurden, die später - und noch bis heute - von der Polizei genutzt werden (395).

Im Jahre 1912 überließ die Stadt der Garnison an der Ostseite der Großen Bockhorst ein Gelände zur Anlegung eines Schießplatzes und 1913 übertrug der Hofbesitzer Peters in der Schwaaner Str. (Petershof) der Stadtkämmerei ein Flurstück am "Windmühlenwege" (heute Bredentiner Weg) für den Bau von Magazin-Gebäuden und eines Kornspeichers. Das Gebäude steht heute noch an dieser Stelle als Schwaanerstr. Nr. 22 (396).

Das Holsteinische Feld-Artillerie-Regiment Nr. 24 war ein preußisches Regiment, für das keine Mecklenburger ausgehoben werden durften. Als Freiwillige aber durften Mecklenburger überall eintreten. So kam es, dass die 5. Batterie fast ihren ganzen Bestand durch Freiwillige aus unserem Lande decken konnte und so ist auch verständlich, dass zwischen den Bürgern der Stadt und den Artilleristen immer ein gutes Verhältnis bestand. Der Kommandeur Oberst von Lenski verstand es, dieses Einvernehmen noch zu verbessern, indem er die zu Geländeübungen ausrückenden Batterien so oft wie möglich durch die Stadt marschieren ließ. Sie wurde vom Trompeterkorps begleitet und legten einen Teil der Strecke im Trab durch die Straßen zurück. Ein Ereignis, das nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern auch viele Einwohner begeisterte (397).

 



Abb. 42a. Oberst Franz von Lenski
(* 11.03.1865 - † 20.01.1942)



Abb. 42b. Siegelmarke I. Abt. FAR 24
(ab 1850)



Abb. 42c. Siegelmarke des Kön.-Pr.
General-Kommando IX. A.K.

 

Im Zuge der Mobilmachung wurde das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 24 am 7. August 1914 an die Westfront im Rahmen der Jägerdivision [17. ID] verlegt. über den Verlauf der Kämpfe während des 1. Weltkrieges berichtete der Hauptmann a.D. Pflieger, der mit dem Regiment als Adjutant der II. Abtlg. ins Feld gezogen war, in seinem Buch: "Holsteinisches Feldartillerie-Regiment Nr. 24"(398a).
Gleichzeitig mit der Mobilmachung des Regiments war auch die Ersatzabteilung einberufen worden. Sie bestand aus 2 etwa kriegsstarken Batterien, jeder waren 2 Rekruten-Depots von je etwa 90 Mann zugeteilt. Bei der Ausbildung der vielen Freiwilligen, die sich sofort gemeldet hatten, gab es erhebliche Schwierigkeiten infolge des Mangels an Offizieren, Unteroffizieren, Geschützen, Pferden und Munition. Doch bald kam der Befehl zur Aufstellung des Reserve-Feld Artillerie-Regiments Nr. 46 mit 2 leichten Munitionskolonnen sowie zur Bildung der Etappen-Munitionskolonne Nr. 58. Da hierfür weder Offiziere, noch Pferde, Bewaffnung, Munition und Bekleidung vorhanden waren, dauerte die Aufstellung sehr lange.
Die Ersatz-Abteilung musste die Kasernen räumen und wurde in der Stadt in Notquartieren untergebracht. Auch die vorhandenen Uniformen, Ausrüstungen und Pferde mussten den neuen Einheiten überlassen werden, Von diesem Aderlass haben sich die Ersatz-Batterien bis zum Kriegsende kaum erholen können. Auf Anforderung des im Feld befindlichen Regiments mussten sofort Mannschaften und Geschütze abgestellt werden; das Ersatz-Regiment 46 erhielt hierfür unausgebildete Rekruten aus den Depots. Am 26. September 1914 kam das Reserve-Feld-Artillerrie Regiment, obwohl noch nicht vollständig ausgebildet, nach dem Lockstedter Lager (398b).
Am 15. Oltober 1914 wurde aus den vereinigten Rekruten-Depots die 2. Ersatzabteilung gebildet mit der 3. und 4. Ersatz-Batterie, der Rekrutenkanonierbatterie und der vereinigten Garnison- und Genesendenbatterie. Bei der Ersatzabteilung wurden in dieser Zeit eingestellt 26.740 Unteroffiziere und Mannschaften mit 6000 Pferden, von denen 5300 an die Feldtruppe abgegeben wurden (399).


 



Abb. 43a. Regimentsmanöver
(Gr. Bockhorst um 1900)



Abb. 43b. Exerzieren der 4. Batterie
(Gr. Bockhorst um 1910)



Abb. 43c. Abreise an die Front
(FAR 24, August 1914)

 

Mit der in Güstrow aufgestellten Ersatzabteilung beteiligten sich an den Kampfhandlungen 95 Offiziere und 26 740 Uffz. und Mannschaften. Gefallen sind davon in den Kämpfen 18 Offiziere und 326 Unteroffiziere und Mannschaften.
In dieser Zeit waren auch Räumlichkeiten der Ziegelei zur Unterstellung von Pferden und zur Lagerung von Proviant genutzt worden (400).


 



Abb. 44a. deutsche Feldhaubitze
(Kaliber 10,5 cm)



Abb. 44b. deutsche Artilleriestellung
Somme, 1916

 

Auf dem Gelände des Exerzierplatzes nördlich der Glasewitzer Chaussee (damals noch Neukruger Chaussee) befand sich von 1914 bis 1921 ein Kriegsgefangenenlager, das 1915 bereits mit ca. 12.000 internierten Soldaten und 4.000 Zivilisten angegeben war (401) und nach Kriegsende bis 1923 auch noch als Heimkehrerlager genutzt wurde.

 



Abb. 45a. Spitz- / Zeltbaracken
(russ. Gefangene um 1914/15)



Abb. 45b. Hindenburgstraße
(Ansicht vom Wachturm um 1917)



Abb. 45c. Lagerverwaltung und Wache
(Kommandant von Matheson, um 1917)

 

Das dem IX. Armeekorps zugeordnete Kriegsgefangenenlager auf der "Großen Bockhorst" war ein reines Mannschaftslager mit der Bezeichnung IX. A.-K. (27-04/402), das unter dem Kommando des Infanterie-Generals Alexander Ferdinand Ludolf von Quast stand. Lagerkommandanten waren von Katzler und nach diesem von Matheson. Das ihr zugeordnete Offizierslager befand sich in Bad Stuer.
Das Lager unterhielt 400 bis 500 Arbeitskommandos außerhalb des Lagers und wurde 1918 mit insgesamt 67.785 Kriegsgefangenen im Bericht der belgischen Generalversammlung angegeben (402). Wenn man sich die damalige Bevölkerungszahl von Güstrow im Jahr 1919 mit 19.810 Einwohnern vor Augen führt, war das Lager geradezu eine "Stadt" vor der Stadt.


Das Monument "Erinnerung für die im Lager verstorbenen Kriegsgefangenen" auf dem sogenannten "Franzosenfriedhof" wurde am 20. April 1918 in Anwesenheit des damaligen Reichskanzlers Graf Georg von Hertling (1843–1919), deutscher Militärs und ausländischer Abordnungen aus den Herkunftsländern, die hier auch Kränze zum Gedenken der Verstorbenen niedergelegt hatten, eingeweiht.
Es wurde von französischen und belgischen Künstlern auf eigene Kosten aus Bremer Kalkstein selbst geschaffen. Einer der französischen Bildhauer [vorne links] war Gérard Camerlinck vom 3è BCP (3. Infanterie-Bataillon zu Fuß), im November 1914 in der Schlacht von Monte Kemmel gefangen genommen.

 



Abb. 46a. Künstler und ihr Werk
(um 1917)



Abb. 46b. Nordansicht
(2008)



Abb. 46c. "Tod" eines
Mahnmals
(2008)



Abb. 46d. "Erinnerung"
(2012, MM)

 

Leider hat das schöne Monument - das auch an die vielen russischen Toten erinnern sollte - in den Augen ihrer nachrückenden "roten Brüder" keine Gnade gefunden und musste als Ziel ihrer Schießübungen herhalten.

Nach Beendigung des Krieges trat das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 24 im Dezember 1918 den Rückmarsch aus der Gegend von Unna in Westfalen an. Nachdem am 12. Dezember die Jägerdivision aufgelöst worden war, traf die I. Abteilung am 15. Dezember wieder in Güstrow ein, wo alle Mannschaften bis zum Jahrgang 1895 in ihre Heimat entlassen wurden. Die II. und III. Abteilung – letztere war erst 1917 aus den beiden leichten Kolonnen gebildet worden – konnten am 17. bzw. 20. Dezember Güstrow erreichen.
In Güstrow "erfolgte der Einmarsch der geschlossenen Abteilung unter den Klängen der Musik, von Tausenden herzlich begrüßt. Vor dem Rathause wurde die Abteilung von Justizrat Hinrichsen im Namen der Stadt nach der langen Anwesenheit empfangen, der Abteilungsführer erwiederte mit einer Ansprache, und dann rückten die Batterien in die liebe alte Kaserne ein. Am 16. gab die Stadt der Abteilung in der Neuen Welt [spätere Alte Mühle] ein Festessen, und am 17. wurden die Mannschaften bis zum Jahrgang 95 in die Heimat entlassen. ... Der Rest des Regiments lag inzwischen immer noch in Westfalen und wartete auf den Abtransport in die Heimat. ... Trotz aller Bemühungen war der Abtransport aber erst vom 17. bis 20.12. möglich, weil durch die auch bei der Eisenbahn einsetzende Indiziplin dem die Abbeförderung leitenden Generalkommando vorher keine Züge zur Verfügung standen. Auch den heimgekehrten Batterien der II. und III. Abteilung gab die Stadt Festessen, und wie bei der I. Abteilung erfolgte in den nächsten Tagen mit der allgemeinen Demobilmachung die Entlassung der älteren Jahrgänge." (403a) Mit der erfolgten Demobilmachung ging auch die Geschichte des Holsteinischen Feld-Artillerie-Regimentes Nr. 24 zu Ende.

Die wenigen bei der Truppe verbliebenen jüngeren Mannschaften mussten sich am 3. Februar 1919 entscheiden, ob sie gegen die Anhänger der Räterepublik eingreifen sollten, die sich in Bremen gebildet hatte. Nachdem der Korps-Soldatenrat des 9. Armeekorps in Hamburg die Mobilmachung gegen die im Anmarsch auf Bremen befindlichen Regierungstruppen forderte, hatte sich der Garnisons-Soldatenrat, der zum größtem Teil aus Angehörigen der Landsturm-Bataillone bestand, die das Gefangenenlager auf der Bockhorst bewachten, zum Eingreifen entschlossen, aber die Soldaten hatten "nach einer stürmischen Debatte beschlossen, hübsch in Güstrow zu bleiben" (403b).


Bald darauf wurde das Regiment als Freiwilligentruppe mit 6 Batterien neu aufgestellt. Mit der Bildung der Reichswehr im Mai 1920 fand aber bereits das Freiwilligen–Regiment Nr. 24 sein Ende. Aus den 6 Batterien wurde im Verlaufe der Verminderung der Truppenstärke auf 100.000 Mann die 4. Batterie des Reichswehr-Artillerie-Regimentes Nr. 2 gebildet (403c).

Am 3. Februar 1925 verkaufte die Stadt die bisher nur vermieteten Kasernen-Grundstücke an das Deutsche Reich (404). Im Zuge des Aufbaues der Reichswehr wurde das Regiment 1931 der 2.(Pomm.) Infanterie-Division unterstellt und erhielt die Bezeichnung (preuß.) Artillerie-Regiment Nr. 2 mit dem Stab und der 4. und 5. Batterie der II. Abtlg. und der Ausbildungsbatterie in Güstrow (405). Die Batterien, die ursprünglich mit leichten Feldhaubitzen Kaliber 10,5 cm ausgerüstet waren, erhielten jetzt schwere Feldhaubitzen mit dem Kaliber 15 cm, waren aber immer noch mit Pferden bespannt (406).

Der Regimentsstab und das Trompeterkorps des Artillerie-Regiment Nr. 2 wurden am 4. April 1933 von Schwerin nach Güstrow verlegt, worauf am 21. September auch die 6. Batterie folgte (407a).
Das Artillerie-Regiment Nr. 2 wurde im Jahre 1939 ergänzt durch die I. Abteilungen des Artillerie-Regiment Nr. 48, immer noch ausgerüstet mit schweren Feldhaubitzen 18 (Kaliber 15 cm) und auch weiter mit Pferden bespannt. Dazu mussten beim Transport jedoch Rohr und Lafette getrennt gefahren werden, während im Einsatz die Geschütze komplett durch Lkw-Zugmaschinen (407b) transportiert wurden.


 



Abb. 47a. sFH 18 in Feuerstellung
(Russland, Kursk 1942)



Abb. 47b. motorisierte Batterie sFH 18
(zwischen 1941-44)

 

Das Regiment gehörte bei Beginn des 2. Weltkrieges zur 12. Infanterie-Division und wurde im Verbande der 3. Armee, Heeresgruppe Nord, bei den Kämpfen in Polen eingesetzt.
In den Kasernen an der Neukruger Straße war jetzt die II. Artillerie-Ersatz-Abteilung Nr. 175 eingerückt, die zu der im August 1939 neu aufgestellten 75. Infanterie-Division gehörte (408a).
Zusätzlich zu der Artillerie zog am 31. März 1936 das III. Bataillon des Infanterie-Regimentes Nr. 27 der 12. (meckl.) Infanterie-Division in die seit 1933 neu erbauten Kasernen an der Rostocker Straße, dem Friedhof gegenüber, ein, das 1939 ergänzt wurde durch das 1. Bataillon des Infanterie-Regimentes Nr. 27 aus Schwerin. Auch war in diesen Kasernen einquartiert das Landesschützen-Bataillon Nr. 267 sowie zwei Standort-Kompanien, eine davon ausgerüstet mit einer Fahrzeugstaffel (408b).


 



Abb. 48. Kasernenansicht 1936
(heute: Rostocker Chaussee)

 

Das Heeresbauamt zog in ein Gebäude an der Adolf-Hitler-Straße 11/12 (heute Eisenbahnstraße). Es organisierte und koordinierte alle militärischen Bauvorhaben in und um Güstrow. Mit Beginn des Krieges im September 1939 ruhte fast die gesamte Bautätigkeit, da die Rüstungsausgaben sprunghaft anstiegen. Es konnte nur noch in Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung gebaut werden. Das betraf in besonderem Maße natürlich auch den privaten Sektor.

Außerdem erfolgte die Verlegung von drei Versorgungseinrichtungen von Stettin (409a) nach Güstrow: Das Heereszeugamt (HZA) wurde als erste 1933 in Rövertannen eingerichtet. 1935 erwarb der Reichsfiskus östlich der Stadt an der Bahnstation Primerburg 14 Hektar Land, um darauf das Heereszeugamt zu errichten. In der Regel gab es für jeden Divisionsbereich ein Heereszeugamt.
Aufgabe des Heereszeugamtes war es, die gesamte Division mit allem notwendigen Material einschließlich Verpflegung und Kleidung zu versorgen, ebenso für die Pferde der Artillerie und Hunde der Sanitäter. Da zu einer Division rund 10.000 Mann gehörten, war das eine gewaltige logistische Leistung. Außerdem wurden im Zeugamt Waffen, Geräte und Ausrüstungen repariert.
Güstrow war als Standort besonders geeignet, da es als Eisenbahnknoten eine direkte Verbindung zu allen Heeresgarnisonen in Mecklenburg hatte. Kernstück der Anlage waren drei etwa 150 Meter lange Hallen, ergänzt durch 20 Lagergebäude und eine größere Zahl weiterer Bauten. Die Lagerhäuser hatten Gleisanschluss und somit war ein zügiger Materialumschlag gewährleistet.
Während des Krieges wurden auch erbeutete polnische MG, tschechische Geschütze und russische PAK hier repariert.
Nach Aufklärungsunterlagen der Alliierten wurden von Güstrow aus die Truppen in Norwegen vorrangig versorgt. Daher kam der aliierte Angriff am 7. April 1945 um die Mittagszeit nicht überraschend. Das Heereszeugamt in Güstrow-Primerburg wurde von der alliierten Bomberflotte der 8. Luftarmee dabei praktisch vollständig zerstört (409b).


Die Heeresmunitionsanstalt (MUNA) Primerwald ist die zweite kriegswichtige Einrichtung in Güstrow gewesen. Schon 1934 kaufte der Fiskus im Primer über 200 Hektar Grund und Boden zur Errichtung einer Munitionsanstalt. Aber erst in den Jahren 1936/37 wurde hier im Waldgelände des Primers die Munitionsanstalt mit mehr als 100 Hallen, Gebäuden sowie 120 Erdbunker errichtet (409c).
Versteckt im Wald gelegen, die Fertigungsanlagen und Munitionsdepots unterirdisch verbracht und die Gesamtanlage einschließlich der Wohnsiedlung hermetisch abgeriegelt, konnte die MUNA - von der alliierten Aufklärung unentdeckt - hier ungestört bis zum Kriegsende ihre Tod bringende Munition produzieren. Es waren vorwiegend Flakgranaten verschiedener Kaliber, bis zu 40.000 Stück pro Woche. Täglich sollen drei Güterzüge mit je 25 Waggons die MUNA verlassen haben.
Viele Fremd- und Zwangsarbeiterinnen sowie vornehmlich französische und englische Kriegsgefangene mussten hier unter schwierigen Bedingungen in den "Giftküchen" arbeiten. So wurden die Abfüllstationen genannt, in denen der Sprengstoff (TNT) gekocht und dann in die Granaten abgefüllt wurde (409d).


Als dritte Einrichtung kam ab 1935 das Heereshauptverpflegungsamt mit den drei hohen Speichern am St. Jürgensweg hinzu. Auf dem hinteren Speicher sind noch heute an den Ecken die viereckigen ehemaligen Flak-Stellungen auf diesem Gebäude zu erkennen.
Das Verwaltungsgebäude dazu befindet sich noch heute in der Schwaaner Straße (409e). Die dazu gehörenden Speicher waren die Nr. 62. Weitere Speicher zur Militärversorgung wurden in der Speicherstraße, im Bredentiner Weg und im Parumer Weg (Rauhfutterlager für die Pferde) genutzt.
Wenige Tage vor Kriegsende 1945 wurden die Speicher zur Plünderung freigegeben. In viele Güstrower Haushalte kamen so Konserven, Fette, Kaffee, Zucker, Mehl, Tabakwaren, Kleidung und andere wichtige Güter. Vieles davon wurde jedoch bei der Einnahme Güstrows von den sowjetischen "Befreiern" wieder konfisziert.


In der Heeresfachschule Güstrow wurden Beamte für die militärische Verwaltung ausgebildet. Diese Einrichtung existierte schon zur Kaiserzeit bei der Güstrower Artillerie in der heutigen Neukruger Straße, wurde jedoch mit dem Bau der Infanteriekasernen 1936 durch einen Neubau ersetzt. Das Gebäude wurde nach dem Krieg noch als Wohnhaus genutzt, lag an der heutigen Niklotstraße im Kasernenkomplex und wurde im Jahr 2007 abgerissen.

Schon im August 1932 war noch unter dem Kabinett Papen in Deutschland der freiwillige Arbeitsdienst im Zuge der Realisierung des wirtschaftspolitischen Zwölfmonatsplans eingeführt worden. Allgemein herrschte in Deutschland zu dem Zeitpunkt eine sehr große Arbeitslosigkeit, die im Februar 1933, nachdem die Nationalsozialisten schon an der Macht waren, auf über sechs Millionen Menschen kulminierte. Nur durch die Auflegung eines gigantischen Militär- und Rüstungsprogramms gelang es der NS-Regierung, die Arbeitslosenzahlen innerhalb eines halben Jahres um fast 50 Prozent zu senken.
Für diesen Arbeitsdienst im Reich war extra ein Reichskommissar eingesetzt worden. Im "Güstrower Anzeiger" (409f) werden 1932 folgende Arbeiten des damals noch freiwilligen Arbeitsdienstes benannt:
 - 1. Planierungsarbeiten des Güstrower Hilfs- und Notlandeplatzes Bockhorst;
 - 2. Im Primer Planierung des Weges Steinsitz Klueß;
 - 3. Bau von Knüppeldämmen von Oevelgönne in Richtung Klueß;
 - 4. Verlängerung des Ziegeleiweges in Richtung Vorholz;
 - 5. Herstellung eines Fußweges vom Parumer Weg zum Parumer See;
 - 6. Anlage einer Stadtrandsiedlung mit dem Aufbau von fünf Doppelhäusern in der 1. Phase am Klöterpott;
 - 7. Umpflasterung der Feldstraße von der Eisenbahnstraße bis zur Kurzen Straße.

Die Einführung des Zwangsarbeitsdienstes erfolgte 1935 in Deutschland und überall wurden Arbeitsdienstlager des RAD (Reicharbeitsdienst) eingerichtet. In Güstrow für die jungen Männer an der Neukruger Chaussee - im Vorholz gegenüber der Gaststätte "Tannenhof" -, für die jungen Frauen etwas später am Heidberg in Schabernack.

Die Männer arbeiteten anfangs vorwiegend in der Melioration, im Straßenbau, in der Ernte und mit Beginn des Weltkrieges bei Militärbauten. Der reine Arbeitsdienst wurde dann um den Waffendienst erweitert, um auch jeden Mann im wehrfähigen Alter auf den Kriegsdienst vorzubereiten. Die Arbeitsmänner wurden ebenfalls vereidigt, waren im Güstrower Lager in Baracken untergebracht, schliefen auf Strohsäcken in Doppelstockbetten in Zimmern mit 18 plus 1 Mann Belegung.
Die Dienstkleidung bestand aus Drillichanzug, Schürze und Holzpantoffeln. Beim Ausgang bekam jeder von der Kleiderkammer einen Ausgehanzug mit Mütze (genannt: Arsch mit Schiff).
Die Arbeitszeit betrug rund acht Stunden pro Tag, Die Entlohnung dafür 25 Pfg. beim Arbeitsdienst, beim Wehrdienst war es 1 RM pro Tag. Bei Sportübungen z.B. im Sommer ging es im Laufschritt hin und zurück zum Inselsee, ab 1938 zur Militärbadeanstalt am Borwinseck (409g).
Insgesamt waren im Güstrower Lager vier Züge einquartiert, je Zug mit 54 Mann. Die Hierarchie sah wie folgt aus; Arbeitsmann - Vormann - Truppführer - Zugführer – Abteilungschef.

Parallel dazu gab es Arbeitsdienstlager auch für die jungen Frauen. In einer Verordnung vom 11. September 1939 wurde der Arbeitsdienst für die (ledige) weibliche Jugend im Alter von 17 bis 25 Jahre zur Pflicht gemacht. Das Lager für 120 Frauen befand sich im Schabernack am Inselsee.

Somit war praktisch jeder junge Mensch auch in allen Kommunen Deutschlands militärisch oder paramilitärisch erfasst und organisiert und letztlich für den Kriegseinsatz programmiert.


In der Zeit des Zweiten Weltkrieges gab es auch in Güstrow eine große Zahl von Kriegsgefangenen, die teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten mussten. Das betraf vor allem Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten Polens, der Sowjetunion mit Ukraine und anderen Ländern.
In und um Güstrow existierten folgende Lager und Unterkünfte für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter:
 - Hollstraße 29: vom September 1942 bis Oktober 1943, danach in Baracken in der Speicherstraße; Das Haus gehörte bis zur Konfiszierung dem jüdischen Kaufmann Zilker und war Unterkunft für männliche Ostarbeiter.
 - Parumer Straße: Zeitweilige Unterkunft für 15 russische Kriegsgefangene, die im Werk von Tongel in der Eisenbahnstraße arbeiteten.
 - Danziger Straße: Ostarbeiterlager in der heutigen Demmlerstraße,
 - Rostocker Chaussee: Lager für Ostarbeiterinnen in der Mühle an der Rostocker Chaussee,
 - Hafenstraße: Arbeitslager (410a),
 - Heidberg: Ostarbeiterlager.

Nach Recherchen des Fördervereins Region Güstrow (410b) gab es neben dem Barackenlager für französische Gefangene im Heereszeugamt-Primerburg auch ein Wohnlager mit drei Baracken östlich der Munitionsanstalt im Primerwald für Gefangene aus Frankreich, Serbien und der Sowjetunion. Zudem existierte ein Lager für sowjetische Zwangsarbeiterinnen, angegliedert an das Lager für dienstverpflichtete deutsche Frauen in der Munitionsanstalt. Dort war auch die spätere Schriftstellerin Ruth Kraft untergebracht. Zum Kriegsende lebten dort etwa 100 "Russenmädchen" im Alter von zwölf bis 24 Jahren.

Das Schicksal vieler Gefangener und Zwangsarbeiter ist bis heute ungeklärt und sollte uns ständige Mahnung sein. Es ist auch unsere Pflicht, an der Aufarbeitung mit zu tun.

Aufschlüsse über Zwangsarbeiter gibt der "Güstrower Anzeiger" aus dieser Zeit. "Einsatz von polnischen Kriegsgefangenen zunächst nur in der Landwirtschaft", heißt es dort 1939, doch schon vier Tage später: "Einsatz auch in der Industrie". 1941 ist zu lesen: "Es kommt immer wieder vor, dass deutsches Geld bei Kriegsgefangenen gefunden wird. Geldzuwendungen an Gefangene sind streng verboten." Und einige Monate später: "Die Bevölkerung wird gewarnt vor sabotierenden und flüchtigen Kriegsgefangenen besonders aus dem Osten" (410c).

Polnische Zwangsarbeiter mussten auf ihrer Kleidung ein P tragen und um 20 Uhr im Quartier sein. Dazu gab es regelmäßige Kontrollen. Bei Verstößen gab es empfindliche Geldstrafen. Nachts herrschte Ausgangsverbot. Es gab zudem keine Besuchserlaubnisse für kulturelle, kirchliche und andere gesellschaftliche Veranstaltungen.
In der Chronik der katholischen Kirche von Güstrow steht dazu: "Auf Anordnung der staatlichen Behörden mußte am Pfingstfest 1943 von der Kanzel vermeldet werden, dass den Polen mit dem P-Abzeichen und den französischen Kriegsgefangenen die Teilnahme am deutschen Gottesdienst untersagt sei. Alle P-Polen und Kriegsgefangenen mußten daraufhin sofort den Gottesdienst verlassen. Es wurden Ordner bestimmt, die auf genaue Beachtung dieser Vorschrift zu achten hatten. ... In dieser Zeit des Krieges wurde in den Lazaretten und Altersheimen Gottesdienst gehalten. ... Besondere Wehrmachtsgottesdienste, Polengottesdienste und viele Messen für die Gefallenen Soldaten aus der Gemeinde wurden gefeiert. ... Im Januar 1945 wurde der Pastor Niemeyer wegen der Polengottesdienste von der Gestapo verhört ..." (410d).

Auch der Besuch von Gaststätten war ihnen verboten worden. 1944 wurde auch die elfstündige Arbeitszeit in der Landwirtschaft eingeführt. Diese Mehrarbeit wurde den Ostarbeitern und Gefangenen aber nicht bezahlt.

Im Güstrower Stadtarchiv gibt es einige Dokumente, die Rückschlüsse auf vorhandene Lager und auf die damalige Situation der Gefangenen und Fremdarbeiter ermöglichen. Ein ausgewähltes Beispiel: "Bereitstellung von Be- und Entladekolonnen bei der Güstrower Reichsbahn durch den verstärkten Einsatz russ. Kriegsgefangener. Für deren Unterbringung und Verpflegung sind die Landräte und Bürgermeister zuständig. Für jeden Gefangenen sind pro Tag 2,30 RM abzüglich 1 RM für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen. Der Betrieb hat für jeden Gefangenen pro A.-Std. einen Betrag von 0,60 RM zu zahlen" (410e).
Abzüglich aller Kosten erhielt das Stammlager pro Tag für jeden arbeitenden Gefangenen einen Betrag von 1,33 RM. Die Wachmannschaften des Güstrower Wachbataillons erhielten pro Tag drei RM.
Im Güstrower Archiv existieren auch Listen über Arbeitsleistungen einzelner Ostarbeiter. Ein Beispiel: "W. Markerow, geb. 1927 in Tamkow [?], Lager Hollstr. 29, Do.; 8 Std. bei Fma. Hackert, Fr.: 5,5 Std. Stadtbauhof, Sa.: Ruhe, So.: 4.5 Std. Fma. Bruchhäuser, Mo.: 8 Std. Stadtbauhof, Di.: 8 Std. Stadtbauhof, Mi.: 8 Std Stadtbauhof" (410f). Das waren 42 Wochenstunden harte körperliche Arbeit für einen 1942 15-jährigen Jungen.


1942 verlagerte auch das in Rostock-Marienehe ansässige Stammwerk der Heinkel-Flugzeug-Werke einen Teil der Produktion aufgrund der zunehmenden allierten Angriffe auf Rostock nach Güstrow, sodass die Montage von Flugzeugteilen in einer Werkhalle am Bredentiner Weg und in der Festhalle an der Speicherstraße erfolgte (410g).

Nach 1945 wurden die Kasernen I (seit 1935 "Ludendorff-Kaserne") und II in der Neukruger Strasse zu Wohnungen umgebaut. Die Verbindungsbauten zwischen den Haupttürmen der Kaserne II wurden dabei bereits entfernt und es entstanden eigenständige Wohnblöcke mit den Hausnummern 65, 66 und 67. Aufgrund der zu hohen Sanierungskosten wurden diese Gebäude dann im Jahr 2007 komplett abgerissen.

 



Abb. 49a. Fliegerhorst Güstrow (um 1940)



Abb. 49b. Jagdflugzeug in den Rövertannen

 

Der "Fliegerhorst Güstrow" wurde 1932/33 auf dem übungsgelände an der Glasewitzer Chaussee als Flugplatz auf einer Fläche von 870 x 840 m planiert und eingerichtet. Anfangs nur als Notlandeplatz für Verkehrflugzeuge genutzt, wurde er dann nach Erweiterung der Rollfläche 1935 in den Folgejahren von der Luftwaffe komplett übernommen.
Anfangs nur Ausbildungsflugplatz der Fliegerersatzabteilung 22, die in ihrer Flugzeugführer-Schule Rekruten ausbildete (411a), erlangte er dann zunehmend mehr Bedeutung.
Der Flugplatz besaß 2 große Flugzeughallen - eine weitere Werfthalle schaffte es nur zum Rohbau - und zwischen ihm und dem Niklotstadion befanden sich Mannschaftsunterkünfte, ein Offizierskasino und mehrere Buncker.
Während des 2. Weltkrieges wurde der Flugplatz von der Fa. Heinkel (Rostock-Marienehe) als Werkflugplatz genutzt und von 1943 bis 1945 waren auch einige Räume der Artillerie-Kasernen als Lager für Teile der Heinkel-Werke belegt (411b).
Für einige Wochen war 1945 auf dem Flugplatz auch eine Gruppe Nachtjäger (3. Staffel des Jagdgeschwaders 103 von Mackfitz) untergebracht.
Südlich der Glasewitzer Chaussee waren in Baracken außerdem die Flakersatzabteilung 60 und ab 1943 die Flak-Ersatz-Abteilung 91 untergebracht (411c).
Mit dem Einzug der Roten Armee wurde der Platz dann "beräumt" und zu einem Schießplatz für die russischen Truppen umfunktioniert.


Mit der Besetzung der Stadt am 2. Mai 1945 durch Einheiten der Roten Armee war Güstrows Rolle als Garnisonsstadt beendet. Die Kasernen an der Rostocker Chaussee und der Neukruger Straße wurden teilweise gesprengt bzw. zu Wohnungen umgebaut.
Das Gelände der Muna im Primer nutzten sowohl sowjetische Truppen als auch Einheiten der NVA (Devwinkel) und später der kasernierten Volkspolizei, bis auch sie im Zuge der Wiedervereinigung sich auflösten oder 1993 das Land endgültig verließen.





5. Die Leiden der Bevölkerung unter den Kriegsfolgen

Da bis zum Jahre 1699 das Land Mecklenburg nicht über ständig hier stationierte eigene Truppen verfügte, war es bis zu diesem Zeitpunkt ein Spielball fremder Mächte gewesen. Darunter hatten besonders die Bewohner unserer Stadt zu leiden, die nur an einem friedlichen Leben und Handel interessiert waren. Leider aber waren die friedlichen Perioden – zumindest nach der Reformation - immer seltener.
In der folgenden kurzen Abhandlung ist es natürlich nicht möglich, auf alle Einzelheiten dieser Zeit einzugehen. Es kann nur ein Versuch sein, die schwersten Belastungen, denen die Bewohner unserer Stadt durch die kriegerischen Ereignisse ausgesetzt waren, an einigen Beispielen etwas näher zu erläutern. Denn Kriege sind und waren nicht nur eine Frage der Militärtechnik und der Waffengänge, eine Frage der Veränderung der Machtverhältnisse, sondern die Leidtragenden waren dabei immer wieder in erster Linie die unbeteiligten Bewohner des Landes, ganz gleich, wer bei dem Streit als Sieger hervorgegangen war.
Im Deutschen Reich gärte es als Folge der Reformation, nach dem Reichstage von Regensburg 1608 und dem Tode des Kaisers Rudolf II. im Jahre 1612. Nicht nur die Gegenreformation, sondern auch die Streitigkeiten zwischen Kalvinisten und Lutheranern, zwischen dem Kaiser und den Fürsten, hatten sich zugespitzt. Auch die Regierungen fremder Mächte sahen ihre Vorteile und mischten sich in diese Streitigkeiten ein, wie Spanien, die Niederlande, Frankreich, England und Schweden (412a). So forderten die Mecklenburger Herzöge Adolf Friedrich und Hans Albrecht im Jahre 1612 ihre Untertanen auf: " ... Wir befehlen Euch darauf bey Eyden und Pflichten, damit ihr uns verbunden, auch bey verlust aller ewer von uns habenden Privilegien, frey- und gerechtigkeiten, das Ihr und ewre Bürgerschafft, euch nochmals mit guten Harnischen, Büchsen, und anderer Ober- und Unterwehren, und aller andern Kriegsnotturft, so stark ihr immer werden könnet, ... gefasst machet, und alle zeit und stunde der gestaldt geschicket seit, und in bereitschaft sitzet, ... da ein versamblet Kriegsvolk, etliche Tausend stark, vorhanden, und schon Zugk auf das Land zu Holstein zu nehmen, und alda einfall zu thuen, vorhabens sein sol. ..." (412b). Die unruhige Lage im Reich vor dem Beginn des 30-jährigen Krieges zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich ab und veranlasste unsere Herzöge zu solchen Aufrufen.


Im Jahre 1618 begann in Süden Deutschlands der später 30 Jahre dauernde Krieg, der unter dem Vorwand der Religion zu einem Machtkampf zwischen dem Kaiser und den Reichsfürsten wurde. Auch ausländische Mächte mischten sich ein, um ohne Rücksicht auf ihre religiöse überzeugung die sich bietende Gelegenheit zur Erweiterung ihrer Macht und ihres Interessengebietes zu nutzen. So stellte sich auch das katholische Frankreich auf die Seite der protestantischen Partei. In diesem Streit versuchten unsere Herzöge - angesichts auch ihrer militärischen Schwäche - sich neutral zu verhalten und zwischen den beiden Gruppierungen, der katholischen Liga und der protestantischen Union, keine eindeutige Stellung zu beziehen.
In den ersten Jahren war unsere Stadt auch weitgehend von den Kriegsereignissen, die sich weit entfernt im Süden abspielten, verschont geblieben, auch wenn durch ständige Musterungen der Bürgerwehr die Verteidigungsfähigkeit der Stadt erhöht werden sollte (413). Hatte sich doch bereits 1625 das Land Mecklenburg – trotz der Mahnungen des Kaisers – mit Braunschweig, Pommern, Brandenburg und Holstein, unter der Führung des dänischen Königs Christian, zu einem sog. "Defensionsbund" zusammengeschlossen (414).


Nachdem der kaiserliche General Tilly die Truppen des Defensionsundes im August 1626 bei Lutter am Barenberge geschlagen hatte, zogen sich diese bei Dömitz über die Elbe bis nach Bützow zurück. Erst im August 1627 überschritten die Truppen Tillys die Elbe und besetzten Dömitz, mussten aber am 21. August dem Feldherrn von Waldstein, genannt Wallenstein, Herzog von Friedland und Sagan, die Festung Dömitz überlassen, der damit seinen Rivalen Tilly überflügelte und sofort zwei seiner Generale mit der Besetzung Mecklenburgs beauftragte. Hier stellte Wallenstein am 30. August 1627 den Güstrower Gesandten einen Schutzbrief für die Stadt aus, den er jedoch bereits am 2. Oktober 1627 wieder aufhob (415). Daraufhin standen bereits im Dezember 1627 kaiserliche Truppen vor den Toren unserer Stadt und forderten die übergabe.
Am 13. Dezember 1627 schlossen der Herzog Hans Albrecht und der kaiserliche Hauptmann Franz Burré eine Vereinbarung ab über die Einquartierung von zwei Kompanien in der Stadt (416). Die Bestimmungen dieser "Kapitulation" zeigten deutlich das Bestreben Wallensteins, das Land und die Stadt so weit wie möglich zu schonen. Hatte er doch von Anfang an die Absicht gehabt, Mecklenburg zu seinem eigenen Besitz und Güstrow zu seiner Residenz zu machen. So war es ihm schon im Dezember 1627 gelungen, das Land Mecklenburg in einer geheimen Sitzung vom Kaiser als Pfand zu erhalten.
Am 22. Januar 1628 wurde ein kaiserlicher Kommissar nach Mecklernbutrg gesandt, um den Bewohnern das kaiserliche Patent zu verkünden und sie von ihrem Treueid gegen die Herzöge zu entbinden (417).
Dieser Einquartierungs-Vertrag war der Beginn einer ganzen Reihe von Jahren der härtesten Belastung für die Bewohner unserer Stadt, denn die Kosten für die Einquartierung und den Unterhalt der Truppen waren von der Bevölkerung zu tragen nach dem Grundsatz: "Das Heer ernährt sich aus dem Lande". Die Herzöge wurden gezwungen, das Land innerhalb von 14 Tagen zu verlassen, nachdem am 29. März 1628 die Stände dem Vertreter Wallensteins, dem Obristen St. Julien, den Treueid geleistet hatten unter Reservation der Religion, Privilegien und Gerechtigkeiten. Er hatte seinem Stellvertreter bereits am 30. Januar 1628 geschrieben: " ... denn zween Hanen auf einem Müst taugen nicht zusammen" (418).


Die von der Stadt Güstrow aufzubringenden Unkosten beliefen sich z.B. für den Zeitraum vom 5.12.1627 bis zum 29.3.1628 auf 31.378 Gulden, eine für damalige Verhältnisse gewaltige Summe. Da die Stadtkasse dieses Geld nicht aufbringen konnte, mussten die Bewohner dafür herhalten. Und das war erst der Anfang der finanziellen Forderungen, die auf die Bürger zukamen und ständig erhöht wurden (419).
Als Statthalter Wallensteins übernahm 1628 der Obrist-Leutnant Albrecht Freiherr von Wingersky das Kommando in der Stadt. Er forderte von dem Magistrat noch im gleichen Jahre:
    Für Brot - 224 Gulden 9 Schillinge,
    für Bier - 376 Gulden 22 Schillinge,
    an Hausgerät und Küchengeschirr - 472 Gulden,
    für Wachs zu Lichtern - 70 Gulden 1 Schilling,
    für Gewürz und Konfekt - 201 Gulden 10 Schillinge,
    für Wein und Weinessig - 928 Gulden 13 Schillinge (420).
Wallenstein selbst, der noch lange Zeit mit der erfolglosen Belagerung der Stadt Stralsund beschäftigt war, hatte Bürgermeister und Rat mitteilen lassen:
" ... Ihr habt Euch gehorsamblich zu erinnern, wasmaßen wir Euch unlengst andeuten lassen, das wir unser hofhaltung über winters alhie anzustellen, auch bey der Bürgerschafft in der Stadt um die pillige gebühr quartiere machen zu lassen entschlossen, wan das solches geliebtes Gott nunmehr in kürtze geschehen wirdt, Alß sollet Ihr hirmit gnedig befehliget sein, alßbalt von den Bürgern erkundigung einzuziehen, wie viel ein jeder für sein losament [Quartier] fordern, auch was er für stallung und rauhfutter Monatlich begehren, unndt solches aufs lengste gegen künftigen Dingstag in die Cammer einzuschicken, vorhero aber menniglich mit vleiß zuermahnen, daß erß mit der anlage zur unpilligkeit nicht übermache, und unß keine ursache gebe, die quartiere gänzlich frey zugeben, ..." (421). Mit diesem Schreiben kündigte er der Stadt seine baldige Ankunft an, die sich dann aber noch bis zum 29.7.1628 verzögerte. Er bemühte sich in seinem Schreiben auch freundlich mit der Stadt umzugehen, was allerdings nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass die Zeit des "Bittens" recht bald von der Zeit des "Forderns" abgelöst wurde. Als er mit 1000 Pferden und großem Gefolge in Güstrow eintraf, wusste er noch nicht, dass er die Stadt bereits am 13. Juli 1629 wieder für immer verlassen sollte (422). Um das Land Mecklenburg so weit wie möglich zu schonen, hatte er z.B. dem unbeherrschten General Tilly mit seinen zugellosen Truppen den Zugang nach Mecklenburg verwehrt und in die Stadt Güstrow selbst nur zwei Kavallerie-Kompagnien gelegt. Im falle einer ausreichenden Sicherungen der Häfen wollte er sogar den größten Teil seiner Truppen nach Pommern verlegen.
Zur Erhaltung der Disziplin innerhalb der Truppen und Vermeidung von Plünderungen sah er auch die pünktliche Auszahlung des Lohnes für dringend erforderlich an. Deshalb setzte er mit aller Härte die pünktliche Zahlung der den Städten auferlegten Kriegssteuer (Kontribution) in voller Höhe durch (423).
Im Verlaufe der Zeit war es den Bürgern immer schwerer gefallen, die vom Statthalter geforderten Geldsummen aufzubringen. Gleichzeitig regte sich unter den Bürgern auch der Widerstand gegen die Forderungen der kaiserlichen Offiziere. Diese Tatsache blieb dem Statthalter von Wingersky nicht verborgen, sodass er am 23. Februar 1630 den Magistrat der Stadt warnte: " ... daß sich täglich nicht allein allerhand verdächtige Persohnen alhir einschleichen, sondern auch etzliche Bürger diejenigen, welche sogar offenbahr von feindlichen orten gelangen, aufnehmen, hausen, beherbergen, und vermuthlich solcher spionery und bösen practicen sich teilhaftig machen. ... bei obbemelte pflicht sie erinnern, das bei verlust Ohr, guet und bluts, sie sich hinfür keiner dergleichen taten und discursen, in öffentlichen und heimblichen zusammenkünften vernehmen laßen, ..." (424).
Am 3. März 1630 verlangte der Statthalter nochmals die nicht gerade kleine Summe von 26.000 Gulden, von denen die Stadt nicht einmal die Hälfte aufbringen konnte, besonders da sie in diesem Jahr bereits 12.900 Rtlr (etwa 25.000 Gulden) bezahlt hatte. Aber alle Klagen brachten keinen Erfolg; die Stadt musste zusehen, wie sie das Geld zusammenbrachte (425). Es blieb dem Magistrat nichts übrig, als Anleihen bei seinen Bürgern und den Gutsherren der umliegenden Dörfer aufzunehmen.
Da trotz aller Bemühungen die Stadt die geforderten Gelder nicht schnell genug aufbringen konnte, befahl der Statthalter, "alßbalt mit 50 Musquetierern gegen Bürgermeister und Raht alhie zu Güstrow solange zu Exequiren, biß sie mit meiner Handt die Richtigmachung der obemelten Acciß vollig bescheinigt. Inmitteist sollen sich die verordneten Executoren mit nottürftigen eßen und trincken von ihnen versehen, auch täglich ein jeder 6 ßl. lüb. und der gefreyter 8 ßl. reichen laßen, ..." (426).
In aller Stille hatte Wallenstein bereits im März 1631 das Güstrower Schloss verlassen, um am kaiserlichen Hofe gegen seine immer lauter werdenden Widersacher aufzutreten. Im Juli 1630 war der Schwedenkönig Gustav Adolf mit einem Heer in Pommern gelandet und hatte nach und nach Wolgast, Stargard und Ribnitz den Kaiserlichen entrissen.
Am 8. Juni 1631 erschienen frühmorgens zwei schwedische Offiziere mit ihrer Begleitung vor dem Mühlentor, um sich von der Abwesenheit der kaiserlichen Truppen zu überzeugen. Der Magistrat ließ diese zwar nicht in die Stadt, aber ihnen wurde zur Begrüßung "ein Pott Brandwein" gereicht, worauf sie sich wieder entfernten (427). Am 12. Juni jedoch forderte der schwedische Obrist-Leutnant Johann Henderson mit 70 Dragonern vor dem Gleviner Tor Einlass in die Stadt. Nachdem sie gründlich gegessen und getrunken hatten, zogen auch sie erst einmal wieder ab (428).


Damit begann für Güstrow der zweite Teil des 30-jährigen Krieges, die Besetzung durch schwedische Truppen unter dem Oberst Pauly (429). Wenn auch die Anwesenheit der kaiserliche Truppen den Bürgern eine gewaltige finanzielle Last aufgebürdet hatte, so war Wallenstein doch bestrebt gewesen, das Land und auch die Stadt möglichst zu schonen. So legte er seine Truppen soweit als möglich außerhalb von Mecklenburg ins Quartier; sah er doch hier seine zukünftige Residenz.
Die Schweden wurden von den Einwohnern, da von der gleichen religiösen überzeugung, als Verbündete begrüßt. Bald aber mussten sie ihre Meinung ändern, denn die Forderungen der schwedischen Offiziere wurden immer härter. Mit den Schweden waren auch unsere Herzöge wieder ins Land eingezogen. Mit 2000 Mann, unterstützt durch schwedische Gelder und Mannschaften, rückten sie von Lübeck aus ins Land.

Ende Januar 1632 hatten die letzten Kaiserlichen das Land verlassen. Jetzt schlossen am 29. Februar 1632 unsere Herzöge ein Bündnis mit den Schweden ab, versprachen monatlich 10.000 Taler und legten im Land besondere Werbungsplätze für ihre Musterungen fest, auf denen es nicht gerade friedlich zuging. Immer deutlicher wurde erkennbar, dass die Schweden nicht nur wegen ihres Glaubenseifers nach Deutschland gekommen waren, sondern die Absicht hatten, ihr Machtgebiet auch über die Ostsee hinaus auszudehnen. Man beabsichtigte, Dänemark, Pommern, Mecklenburg und Schweden zu einem großen Nordischen Reich zu vereinen (430).
Als im Jahre 1635 die Kaiserlichen in Süddeutschland immer weiter nach Norden vorrückten, schlossen die mecklenburgischen Herzöge im Mai den Prager Friedensvertrag mit Sachsen und Brandenburg ab. Der schwedische Reichskanzler sandte daraufhin Drohbriefe an unsere Herzöge, denen er den "rothen Hahn auf den Dächern" ankündigte. Als auch Brandenburgische Truppen ins Land einrückten, um die Schweden zu vertreiben, da erkannten diese Mecklenburg nicht mehr als einen Verbündeten an, sondern behandelten das Land als feindliches Gebiet, mit allen schlimmen Folgen für die Bevölkerung (431). Der schwedische General Baner rückte in Eilmärschen aus Böhmen heran, besetzte Schwerin und verheerte das umgebende Land.
Am 9. Juni 1636 stellte der General Baner zwar für die Stadt und das Amt Güstrow einen Schutzbrief aus, der jedoch keine spürbare Wirkung zeigte (432). Je länger der Krieg dauerte, um so mehr litt auch die Disziplin der Truppen. So musste der General Baner am 7. März 1637 feststellen: " ... daß in dem Hertzogthumb Mecklenburgk die Kriegsbeschwerungen alzusehr überhand nehmen, indem die Reiter und Knechte sich zusammen rottieren, ihres gefallens sich logiren, das land herum streiffen, brandschatzen, und mit rauben und plündern solches ganz zu ruiniren, und in Grund verderben, ..." (433). Das Land hatte besonders unter dem schwedischen Fußvolk zu leiden, das von fernen Kriegsschauplätzen kam und nun in der Heimat wieder komplettiert werden sollte. So lange der König Gustav Adolph noch lebte, hielten sie leidlich Zucht und Ordnung. Aber nach seinem Tode am 6. November 1632 zogen sie plündern durch das Land und suchten nach Orten, in denen es noch etwas zu essen gab (434).


Die Schweden forderten immer mehr Nahrungsmittel und Geld für den Unterhalt ihrer Truppen. So verlangte der Kammerherr Martensen im März 1638: "Alß wird hiemit den fürstlichen Beambten zu Güstrow, sambt angehöriger Ritterschaft, und Stadt angedeutet, daß sie in gesambt von 743 ½ huffen und zwar ... die Stadt Güstrow von 200 huffen, jedweder 12 ßl. an gelde, 2 Scheffel Rogken, 1 Scheffel garsten, ½ Scheffel habern, ½ Scheffel Erbsen von verfloßenen January, February unnd Marty, auf zwei Monatt getreide, und drei monatt die gelder, innerhalb dato, und 14 tag, nebens den hinterstelligen [rückständigen] aus vorig angesetzten drey Monaten unverlangt ... im Magazin anhero [in Demmin] abtragen zu laßen, ..." (435).
Im Juni des Jahres 1638 forderte u.a. der schwedische Obrist Muth für 2 Kompanien 10.000 Pfd. Brot und 24 Tonnen Bier. Zu diesem Zeitpunkt war die Stadt aber bereits so ausgeblutet, dass sie nur noch 3000 Pfd. Brot und 6 Tonnen Bier liefern konnte (436). Im Oktober waren erneut zwei schwedische Regimenter in der Stadt untergebracht worden (437). Dazu kamen die Kosten für eine weitere Kompanie in Stärke von 100 Mann, die in Güstrow neu geworben und aufgestellt wurde (438). Neben diesen Ausgaben hatte der Herzog Adolf Friedrich in der Stadt noch seine beiden Leibkompanien mit 213 Mann liegen, für welche die Stadt im Verlaufe von drei Jahren alleine mehr als 40.000 Gulden aufbringen musste. Für die beiden schwedischen Regimenter mussten die Einwohner im letzten Herbst und Winter innerhalb von 13 Wochen über 130.000 Gulden erlegen (439).
Um dem zügellosen Treiben seiner Truppen zu begegnen, erließ der General Baner am 12. Mai 1639 den Befehl: " ... allen unter dero Commando sich befindenden hohen und nidern Officirern Befehlichshabern, wie auch sambtlichen Soldaten zu Roß und Fuß, daß sie obbesagte Stadt Güstrow im Hertzogthumb Mecklenburgk, deroselben Bürger und Einwohner, nebenß deren Landgütern, Ackern, Wiesen und Holtzungen mit samt allen pertinentien an Personen, gebeuden, Pferden, groß- und klein Viehe, Getreide und dergleichen Mobilien, auch allen andern Zugehörungen ... von itzo an und hinfüro allerdings ruhig unpertubiret [ungestört], auch unverkränket sein und bleiben laßen, ..." (440). Dieser Schutzbrief für die Stadt wurde am 29. Mai 1639 von der schwedischen Königin Christina, die nach dem Tode ihres Vaters, der am 16.11.1632 bei Lützen gefallen war, nochmals bestätigt (441).


Durch neue Kämpfe wurde im Jahre 1640 das Land erneut aufgeschreckt, als der Kampf zwischen Dänen und Schweden ausbrach. Die Schweden hatten dazu neue Truppen über Wismar ins Land geholt, was bald zu heftigen Kämpfen in Mecklenburg führte. Von den Kaiserlichen wurden dabei auch kroatische Regimenter eingesetzt. In einem Bericht an den Schweriner Herzog heißt es: " ... keine Türken oder Heiden können es ärger machen, als allhier gehauset, insonderheit die Krabaten, ... haben mit das Geringste nicht gelassen, Alles aus dem Hause hinweg, ... alles was in der Kirche gewesen, zerhauen und weggenommen, uns nicht eine Krume Brot oder Fleisch gelassen, meine Pferde sind dahin, Bürger und Rath nackend ausgezogen, verwundet, jämmerlich zugerichtet, ... viele Bürger weg, man weiß nicht, ob an Leben oder todt, ... 2 Wagen voll geladen, wie sie keine Säcke gehabt, Betten aufgeschnitten, ... mein Haus ist über 15 mal ausgeplündert wordem ..." (442).
Die Versorgung der Stadt mit Nahrungsmitteln war inzwischen auf einem Tiefpunkt angelangt und so katastrophal geworden, dass im Februar 1641 die Bürger aufgefordert wurden, die Scheunen vom letzten Getreide leer zu räumen, da von jedem Hause 10 Pfd. Brot geliefert werden müsste. Auch wolle man von jedem Hause einen Gulden einziehen, soweit dies überhaupt noch möglich sei, um die Offiziere mit Bier versorgen zu können (443). Als dann am 15. Oktober der schwedische Graf von Turlach mit seinem Reiter-Regiment Verpflegung forderte, da konnte die Stadt ihm nichts mehr liefern; die Bestände waren restlos aufgebraucht. Hatte doch der Kommandant in Wismar gerade 75 Rtlr., 267 Scheffel Roggen und 287 Scheffel Hafer von der Stadt gefordert (444). Da die Einwohner diese Forderungen nicht mehr erfüllen konnten, wurde eine Abordnung von Vertretern der Stadt und des Amtes nach Wismar geschickt, um dem Gouverneur ihre Lage zu erklären (445). Von dem erteilten Schutzbrief des Generals Baner war schon lange keine Rede mehr; der Krieg hatte eben seine eigenen Gesetze und die Truppen mussten sich aus dem besetzten Lande ernähren. Nach einer Beschwerde des Herzogs wegen der Verletzung des Schutzbriefes erhielt dieser am 27. November 1641 von dem Gouverneur Eric Hanson Ulffspar aus Wismar zur Antwort: " ... wegen der ... solcher Stadt ertheilten Speciall Salva guardia [Schutzbrief], auch von des H. General Feldmarschallen Torstensons Excell. darüber ausgefertigten confirmation [Bestätigung] gentzlich entfreyhet und eximiret werden mochte, ... Zwar muß ich bekennen, daß der Stadt Güstrow eine Zeit hero die Kriegs onera [Beschwerden] überhaupt zugewachsen, ... ja dennoch aber weis es Gott, daß ich keine mittel wüsste noch erdenken köndte, wan die Stadt Güstrow solcher contribution halber solte exempt [befreit] sein, ..." (446).


Neben den ständigen Forderungen der Schweden nach Geld und Verpflegung wurde die Stadt in den Jahren 1638/39 auch noch schwer durch die Pest und andere Seuchen heimgesucht, die im Gefolge der ständig wechselnden Truppen das Land verheerten. Nachdem bereits die Krankheit in den Jahren 1624 und 1630 ausgebrochen war, starben allein in den Monaten Juli bis Dezember 1638 - nach den Angaben des Küsters der Pfarrkirche - 1800 Einwohner an diesen Seuchen. Dazu kamen noch etwa 2000 Tote die außerhalb der Stadt begraben wurden (447). Die Pest hatte demnach etwa ein Drittel der bereits durch Hunger und Entbehrung geschwächten Einwohner hinweggerafft. Mit Recht klagte der Magistrat im Jahre 1641:
" ... Und weil auch ohne das die Pest und andere hauptkrankheiten diese vorige jahre alhir sehr hardt grassiret [gewütet], und viel leute und auch alles Viehe wegkgestorben, auch dahero, wie der augenschein bezeuget, sehr viel häuser gantz herunter gefallen, und der dritte theil der Stadt wüste stehen, so ist auch leichtlich zu erachten, daß nunmehro diese geringe, und erschöpfte bürgerschafft bei weitem daßselbe, was sie zuvor praestiret [geleistet] haben, itzo nicht mehr aufbringen und außstehen können, über das so hat diese Residentz Stadt auch noch ... den 10. und 11. dieses Octobris des Königl. Schwedischen Obristen Fritz Löwen gantze Regiment zu pferde einnehmen, und bis itzo verpflegen müssen. Auch noch dazu den 22. Octobris des Königl. Schwedischen General-Leutenants, herrn Johann Lillien Höcker Excell. mit deßen officiren, dienern, und ... 133 pferde zwei nacht unterhalten, auch dem fueßvolcke, so dabey gewesen, auß der Stadt auff ein Dorff 600 Pfd. brodt und 6 tonnen bier verschaffen müssen. ... und nehmen auch je länger je mehr allerhand insolentien [Frechheiten] die überhandt, wider des obristen verboth sowol bei den officirern, alß reutern, wegen vieler gastereien, sauffen, verschaffunge vieler gerichte, harter exactionen zum theil an gelde, kleider oder allerhandt victualien, auch bedrawunge, und zum theil verübten gewaldt und schläge an den wirthen" (448).


Inzwischen waren jedoch alle Parteien des Krieges müde geworden, der immer mehr zu einem Kampf ohne Ziel und Zweck ausgeartet war. So begannen im Sommer 1643 die ersten Bemühungen um einen Friedensvertrag. Da aber jetzt die Dänen in den Kampf gegen Schweden eingegriffen hatten, kehrten die Kämpfe in aller Härte noch einmal nach Mecklenburg zurück. Die Schweden hatten die Stadt Wismar zu einem festen Stützpunkt ausgebaut und stellten von dort ihre Forderungen an das Land (449). Es half auch nicht, das der kaiserliche General Gallas am 16. Juli 1644 der Stadt Güstrow nochmals einen Schutzbrief ausgestellt hatte (450).
Jetzt begannen in Osnabrück und Münster Friedensverhandlungen zwischen allen beteiligten Mächten. Da die Kriegshandlungen aber nicht unterbrochen wurden, zogen sich die Gespräche bis zum Jahre 1648 in die Länge. Erst am 24. Oktober 1648 kam es zur Unterzeichnung des "Westfälischen Friedens". Die Schweden erhielten Vorpommern, die Stadt Wismar mit der Festung "Walfisch" (Kirchdorf auf Poel), die ämter Poel und Neukloster, sowie Bremen und Verden. An Kriegsunkosten wurden ihnen 5,1 Millionen Taler zugesprochen, von denen Mecklenburg-Güstrow 49.929 Gulden beitragen musste (451). Doch mit dem Friedensschluss konnte das Land und die Stadt noch keineswegs aufatmen; waren doch immer noch viele schwedische Truppen im Lande, die sich ihre Quartiere selbst nach Gutdünken aussuchten und Verpflegung forderten. Erst im Jahre 1650 begann der Abtransport der schwedischen Geschütze und der Munition von Dömitz nach Wismar, wozu das Amt Güstrow alleine 92 Wagen und 228 Pferde zu stellen hatte (452).
Dabei war die Stdt Güstrow gegenüber anderen unbefestigten Städten noch verhältnismäßig günstig davongekommen. Die Verwüstungen und Morde, Misshandlungen und Verbrennungen hatten in vielen Städten und Dörfern ein kaum vorstellbares Ausmaß erreicht. Trotzdem waren im Amt Güstrow im Jahre 1644 von 414 Bauernhöfen bereits 283 abgebrannt. Noch im Jahre 1701 lagen 72 Bauernstellen wüst (453).


Doch unser Land kam immer noch nicht zur Ruhe, denn 1655 begann der Schwedenkönig Karl X. einen Streit mit Polen um den Besitz von Westpreußen. Da sich auch Dänemark und Brandenburg in diesen Krieg eingemischt hatten, wurde Mecklenburg nicht nur zum Durchgangsgebiet der kämpfenden Truppen, sondern viele seiner jungen Leute wurden gewaltsam in fremde Regimenter gepresst (454). Um die Einquartierungen und das damit verbundene Rauben und Plündern zu vermeiden, forderte der Herzog Gustav Adolph 1659 die Stadt auf, 300 Tonnen Bier und 25.000 Pfd. Brot ständig bereit zu halten. Es ist jedoch nicht überliefert, ob diese Maßnahme einen Erfolg gebracht hat.
Auch nach dem Friedensschluss von 1660 trieb sich immer noch eine Anzahl dieser Söldner im Lande herum, bis sie nach und nach als Handwerker, Tagelöhner oder Arbeiter sesshaft wurden (455).
In den Jahren 1664-1666 wurden in Güstrow nicht nur Soldaten für den Krieg gegen die Türken geworben, sondern die Bewohner der Stadt hatten sich auch an den Werbe- und Unterhaltskosten für diese Truppe zu beteiligen (456). Erst als am 28. Juni 1675 die Schweden bei Fehrbellin den Brandenburgern unterlagen, zogen sie sich über Güstrow nach Warnemünde zurück. Die Dänen, Brandenburger und Schweden verließen 1677 das Land, sodass die Durchzüge und Einquartierungen endlich ein Ende fanden (457).


Wegen ihrer verstreut liegenden Besitzungen in Bremen, Verden, Jülich, Kleve und Berg kam es ständig zu Durchzügen schwedischer Truppen durch unser Land. Zur Vermeidung von Streitigkeiten schloss deshalb der schwedische König mit unserem Herzog im Jahre 1691 ein "Marsch-Reglement" ab, in dem die Fragen der Quartiere, der zu benutzenden Straßen, der Verpflegung usw. geregelt wurden (458).
Der Güstrower Herzog Gustav Adolph hatte 1692 schwedische und brandenburgische Truppen in seinen Dienst genommen unter dem Vorwand, den Elbzoll und die noch nicht fertiggestellten Güstrower Befestigungsanlagen zu schützen. Hauptsächlich aber wollte er noch vor seinem Tode seine zukünftige Witwe und seine Angehörigen gegen fremde Rechtsansprüche auf das Herzogtum Güstrow absichern, da er ohne männlichen Erben geblieben war. Nach seinem Tode am 27. Oktober 1695 kam es auch sofort zu dem befürchteten "Erbfolgestreit" zwischen dem Schweriner Herzog Friedrich Wilhelm und dem Schwiegersohn des Verstorbenen, dem Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg-Strelitz. Obgleich der Kaiser sich die Entscheidung über die Erbfolge vorbehalten hatte, versuchten beide Anwärter ihre vermeintlichen Rechte mit Hilfe ausländischer Truppen durchzusetzen. Zu diesem Zwecke hatte der Schweriner Herzog zwei dänische Dragoner-Regimenter ins Land geholt, zu denen noch Truppen des "Niedersächsischen Kreises" kamen. Dazu meldete sich auch lautstark in Güstrow eine vom Kaiser eingesetzte "Interims-Regierung" (459). Bei diesem Streit, der erst 1701 durch einen Vergleich beendet wurde, war unsere Stadt tatsächlich zwischen die Fronten geraten. Der schwedische Oberst von Klinckowström, der mit seinen Leuten das Güstrower Schloss besetzt hatte, konnte erst nach vieler Mühe mit Unterstützung des Schwedenkönigs veranlasst werden, das Schloss und die Stadt zu räumen (460).

Am 19. April 1716 heiratete der Herzog Karl Leopold in Danzig die russische Prinzessin Katharina, eine Tochter des Zaren Peters I. [des Großen]. Die zugesagte Mitgift in Höhe von 200.000 Rubeln sollte durch die überlassung der noch in schwedischem Besitz befindlichen Häfen Wismar und Warnemünde abgegolten werden. Dafür wollte der mecklenburgische Herzog den Russen alle seine Ostseehäfen öffnen und im Lande Vorratslager für die Truppen des Zaren anlegen lassen. Aber am Hochzeitstage ergab sich die Festung Wismar, die seit 1715 von Dänen, Preußen und Brandenburgern belagert worden war, diesen Verbündeten. Es waren aber bereits 50.000 russische Soldaten im Lande, die jetzt vor verschlosssenen Toren standen. Nachdem der verärgerte Zar abgezogen war, blieben immer noch 30.000 Russen bis 1717 hier und quartierten sich auf den Gütern der Adeligen ein, denen der Zar die Schuld für den Verlust der Stadt Wismar angelastet hatte (461).


Nachdem der Kaiser über den Herzog Karl Leopold die Reichsexekution verhängt hatte, setzte sich 1719 eine Armee aus Hannover gegen Mecklenburg in Marsch. In der Stadt Güstrow hatte der Herzog bereits seit dem 11. März 1719 das Wollinskische Regiment mit 1187 Mann einquartiert, zu dem noch ein Kavallerie-Regiment kam. Als jetzt auch noch die Liliensternschen Dragoner von der Stadt 1999 Rt. forderten, beklagten sich die Bürger beim Herzog, der nach Wittstock ausgewichen war. Wenn auch die Mecklenburger Truppen die Exekutionsarmee anfangs schlagen konnten, so mussten sie sich doch vor den nachrückenden Hannoveranern zurückziehen, die vom 20. bis 30. März in Güstrow mit zwei Bataillonen Quartier bezogen (462).
In der Folge forderte der Herzog Karl Leopold, der sich inzwischen nach Dömitz zurückgezogen hatte, von der Stadt immer noch den Gehorsam, obgleich der Kaiser seine Kommissare mit der Verwaltung des Landes beauftragt hatte. Karl Leopold fühlte sich aber immer noch als der rechtmäßige Landesherr und befahl am 7. September 1733 ein allgemeines Landesaufgebot, das alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren zu den Waffen rief. Infolge dieses Aufrufes nahm ein 4000 Mann starkes Landsturmkorps aus Bauern und Bürgern die Stadt Güstrow ein, dessen Schloss der Oberst-Leutnant von Monroy mit seinen 300 Mann besetzt hielt.
Durch ständiges Geschützfeuer konnte er die Belagerer vom Sturm auf das Schloss abhalten. Seine Lage verschlechterte sich aber am Abend des 21. September entscheidend, als der mecklenburger General Tilly mit starker Mannschaft und zwei Geschützen in die Stadt einrückte. Inzwischen kam aber auch eine Lüneburger Hilfstruppe hinter der Stadt an, von denen 11 Kompanien heimlich durch den Garten ins Schloss gelangten. Monroy ließ mit seinen Geschützen am nächsten Morgen heftig in die Stadt schießen, ohne allerdings großen Schaden anzurichten. Von dort aus erwiderten die anwesenden Jäger und Förster das Feuer mit ihren Gewehren. Als am folgenden Tage von Monroy den General Tilly aufforderte, die Stadt umgehend zu räumen, andernfalls er diese in Brand schießen würde, da zog Tilly noch am gleichen Nachmittage mit seiner Truppe nach Schwaan ab, um Rostock zu erreichen. Jetzt besetzten die Lüneburger die Stadt Güstrow, suchten die Bürger auf, die gegen sie zum Gewehr gegriffen hatten und dem Aufruf des Herzogs gefolgt waren. Zur Strafe wurden sie von den Lüneburgern jämmerlich verprügelt.
Als am folgenden Tage General Tilly mit seinen Soldaten vor Rostock ankam, musste er feststellen, dass ihm bereits die Lüneburger zuvorgekommen waren und die Stadttore verschlossen hielten, sodass er mit "langem Gesicht" nach Schwerin abziehen musste. Damit war für unsere Stadt auch dieser "kleine Mecklenburgische Bauernkrieg" nicht gerade ruhmreich zu Ende gegangen (463).


Während des folgenden Siebenjährigen Krieges zwischen Preußen und österreich (1756-1763) fanden sofort wieder Durchzüge von Dänen, Schweden, Russen und Preußen durch unser Land statt. Preußische Werber hatten in Mecklenburg mehr als 16.000 Rekruten, mehr oder weniger gewaltsam, ausgehoben. Auf dem Landtage 1743 hatte bereits der Güstrower Bürgermeister Schöpfer den Herzog aufgefordert, beim König von Preußen gegen die angewandten Werbemethoden zu protestieren. Aus Berlin kam jedoch als Antwort: " ... wenn auch von einigen Unserer Offiziere dergleichen vorgenommen sein sollte, so wollen Wir nicht verschweigen, dass hierzu das unfreundliche Verhalten der dortigern Vasallen Ursach gegeben hat. Sie haben allein aus dem holsteinischen Regiment an die 150 Deserteure auf alle Weise durchgeholfen oder nicht angehalten und ausgeliefert. So werden Ew. Liebden uns nicht verdenken, dass Wir, solange obgedachte Zahl der Deserteurs oder so viele Leute an deren Stelle nicht wieder herbeigeschafft wurde, Wir Unsern Offiziers keinen Einhalt tun. Der Frevel einiger Landsassen ist so weit gegangen, dass sie Unsere Offiziers sozusagen auf mörderische Art anzugreifen und ihnen die Rekruten wegzunehmen nicht gescheut haben. Wir werden gewiß bedacht sein, denjenigen Landsassen, so sich an Unsern Offiziers zu vergreifen sich gelüsten lassen, Unser Ressentiment einigermaßen zu zeigen" (464). Der Preußenkönig Friedrich pflegte zu sagen: Mecklenburg sei wie ein Mehlsack, man könne immer wieder klopfen, es käme immer noch Staub heraus. So wurden allein 1785 in Güstrow 3 Kompanien rekrutiert und aufgestellt. Dabei war der ausgeübte Druck auf die Bevölkerung so stark, dass mancher junge Mann es vorzog, das Land bei Nacht und Nebel zu verlassen (465).

Die mecklenburgischen Herzöge hatten versucht, sich nach der Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 aus dem Streit mit Frankreich herauszuhalten. Zu diesem Zweck wurden an der Landesgrenze Pfähle mit dem Schild "Pays neutre" (Neutrales Land) aufgestellt. Doch da die Generäle Blücher und Winnig mit ihren geschlagenen Truppen nach Mecklenburg ausgewichen waren, wurden sie von den Franzosen verfolgt. So nutzten die Schilder an der Landesgrenze wenig und der einen Tag währende Aufenthalt des französischen Generals Murat kostete die Stadt Güstrow 20.000 Taler. Dazu kamen noch die Kosten für den "Abschiedstrunk" am nächsten Morgen vor dem Rathaus in Höhe von 3000 Talern (466).

Am 22. März 1808 war der Herzog gezwungen, dem 1806 von Napoleon gegründeten Rheinbund beizutreten und eine Hilfstruppe von 1900 Mann Infanterie aufzustellen, die nach französischem Muster ausgebildet werden sollte. Gleichzeitig musste 1811 die Stadt eine französische Garnison aufnehmen. Verbunden war damit leider auch eine verstärkte Unsicherheit auf den Straßen des Landes und der Stadt. Räuber und Diebe machten mit französischen Deserteuren gemeinsame Sache und stahlen, wo sie nur konnten. Auch in Güstrow, wie in anderen Städten, gab es Gasthäuser, deren Wirte Diebesbanden bei sich aufnahmen und dafür einen Teil der Beute erhielten. Ein derartiges "Diebesnest" war auch der "Blechern Krug" bei Krakow am See (467).

Jetzt erließ am 25. März 1813 der Herzog Friedrich Franz seinen "Aufruf zum freiwilligen Dienst in der Infanterie" und am 27. März zur Aufstellung von zwei neuen Jägerregimentern zu Fuß und zu Pferde, deren Sammelplatz Güstrow war. Außerdem erging am 8. April 1813 eine Anordnung zur Aufstellung von 6 Landwehrbataillonen (468). Damit endeten die schlimmen Zeiten der Truppendurchzüge, Einquartierungen, Plünderungen, Erpressungen und Bedrückungen durch fremde Soldaten für die Güstrower Bevölkerung.

Indirekt hatte die Bevölkerung der Stadt gegen Ende des 1. Weltkrieges unter den Hungerwintern und den Folgen der Inflation zu leiden. Während des 2. Weltkrieges kam es zu einer Bedrohung durch Luftangriffe und auch die Unterbringung der vielen Flüchtlinge aus den Ostgebieten führte zu zahlreichen Problemen.
Aber erst im Jahre 1945 machten die Bewohner unserer Stadt erneut Bekanntschaft mit den Schrecken des Krieges und einer Besetzung durch fremde Truppen.





Schluss

So hatte das Bild der "Festung Güstrow" im Verlauf der Geschichte zwei Gesichter: Hinter den heute noch in Resten sichtbaren Wehrbauten, die uns und die Besucher der Stadt manchmal zum Träumen verleiten, verbirgt sich "unsichtbar" das Leid, die Tränen und der Tod so vieler unschuldiger Menschen. Auch daran sollte uns der Anblick der Stadtmauern, Wälle und des Stadtgraben stets erinnern. Die "Helden" der Kriege liegen alle in den Massengräbern der Schlachtfelder; zurück geblieben sind nur die Tränen und das Leid der Angehörigen.

Denken wir stets daran !

 




Anmerkungen

Auszüge aus dieser Arbeit wurden bereits im "Güstrower Stadtanzeiger" Nr. 6/2001 bis 6/2002 veröffentlicht.







Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
   Ungedruckte Quellen: Acta Militaria und Militärwesen u.a. im Bestand 2.21-1 / 2.12-2 etc.
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten aus den Schweriner Archiven

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 - Stadtarchiv Güstrow. diverse Akten zur Stadtgeschichte
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Quellenverzeichnis Teil I


1  Vitense, Geschichte von Mecklenburg, 1994, S. 202
2  Meckl. Urkundenbücher (MUB) 359 vom 01.11.1228, enthalten in der Urkunde vom 20.09.13045
3  Urkunde zur Bestätigung der Güstrower Kollegiastkirche vom 03.06.1226 (MUB 323): "Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Herr zu Rostock, entbiete allen immerdar meinen Gruß. ... Obwohl ich durch die Schwachheit meines Fleisches daran gehindert, nicht meinen ganzen Besitz zum Dienste Jesu Christi hingeben kann, so wollte ich doch, so wie mir es der Geist des Herrn eingegeben hat, für das Seelenheil sowohl meiner Vorfahren wie auch meiner Nachfolger, besonders auch für mein eigenes Heil sorgen, und habe deshalb von meinem eigenen Erbbesitz, den ich billigerweise und rechtmäßig von meinen Voreltern erhalten habe, an dem Orte, welcher Güstrow genannt wird, eine Kollegiatskirche zu Ehren des furchtbaren Gottes, der gleicherweise den Odem des Fürsten wie des armen Mannes fortnimmt, und zu Ehren der immerdar unbefleckten Gottesmutter und jungfräulichen Maria, sowie auch des seligen Evangelisten Johannes und der seligen Jungfrau Cecilie gestiftet und auf den Rat meines Herrn Brunward, des Schweriner Bischofs, sowie auch im Einverständnis mit meinem Vater Borwin, dem Herrn von Mecklenburg, und meiner Söhne Johannes, Heinrich, Pribislav mit den unten angeführten Einkünften ausgestattet. ..."
4  Hoffmann, Karl, Die Stadtgründungen ... bis zum 14.Jh. In: Meckl. Jahrbücher (MJB), Jg. 94 (1930), S. 114
5  Mastaler, Wilhelm. Die Anfänge der Stadt Güstrow; Manuskript im StA seit 2008; In: "Stier und Greif", Blätter zur Kultur- und Landesgeschichte in Meckl.-Vorpommern, 20. Jg. 2010, S. 22-34
6  MUB 547 vom 21.06.1254. In dieser Urkunde hatte der Fürst Nicolaus von Werle bestimmt, dass der dritte Teil der 4. Hufe dieser Schenkung für die Lichter der Kirche in der Alten Stadt zu verwenden sei
7  Visitationsprotokoll von 1552 im Stadtarchiv Güstrow. Danach hatte der Herzog Johann Albrecht gefordert, alle Kirchen vor den Mauern der Stadt abzubrechen, um Baumaterial für eine neue Schule zu gewinnen.
8  MUB 1182 vom 03.03.1270 – de foroequorum
9  MUB 323 vom 03.06.1226 zur Kollegiatsgründung: "locus, qui Guzstrowe nominatur" Zum Zeitpunkt der Errichtung des Güstrower Kollegiatsstiftes hatte sich das "gemeinsame Leben" der Kanoniker aber bereits weigehend aufgelöst.
Ein Kollegiatstift war eine Gemeinschaft von Weltgeistlichen, die nach den Regeln der Augustiner-Chorherren lebten, deren Existenz durch Stiftungen von Grundbesitz und Einkünften gesichert war; Von den Domkapiteln, die den Kollegiatstiften in der Kirchenhierarchie übergeordnet waren, unterscheiden sie sich nur darin, dass sie nicht in einer Bischofskirche ansässig waren und keinen Anteil am Bischofswahlrecht und der bischöflichen Verwaltung hatten. vgl. d.a. Schmaltz, K. Die Begründung und Entwicklung der kirchlichen Organisationen Mecklenburgs im Mittelalter. MJB. 72, 1907 oder a. Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow. In: MJB, Band 94 (1930), S. 115-116; Hünermörder. Das Kollegiatsstift in Bützow. In: 750 Jahre Stiftskirche St. Maria, St. Johannes und St. Elisabeth Bützow. Tagungsbericht; Thiele, Gustav. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind.; Koppe, 1726: "... Die Personen, die "zum Dienste Gottes und und seiner Heiligen" verordnet werden, würden "hoffentlich andern guten Kirchen sonderlich der Hildesheimer Kirchenordnung nachleben".; dazu a. Bosinski. Dom des Norden. Berlin 1957: "Es ist nicht verwunderlich, dass die Hildesheimer Ordnung angegeben wird, stammte doch Brunward aus jener Diözese. Von dort sollen auch die ersten Priester für das Kollegiatsstifft kommen".
10  MUB 607 vom 01.07.1248
11  MUB 1182 vom 03.03.1270
11/II  zuletzt im Jahre 2013 durch die Grabungen des Archäologen Dr. Holger Fries; vgl.d. SVZ vom 05.09.2013: "... Nun wissen wir, dass der Graben vom Franz-Parr-Platz kommend weiter südlich verläuft, ... Vermutlich war der Graben bis zum Schlossbau offen gewesen und ist dann mit dem Aushub aus Kellergruben der alten Burg verfüllt worden, ..."
12  siehe dazu Fundbericht: W.Mastaler, Fundplatz 220 vom 19.10.1987. "Langestr. 23-25" im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Schwerin. Der Graben verlief unter den Gebäuden am Ostrand der heutigen Straße.
13  StA: Akte "Wälle" vom 08.04.1715
14  LHAS: Reparatur der Schlossbrücke vom 16.05.1670; Der Schlossplatz wurde auf Weisung des Herzogs von den Einwohner mit Müll und Schutt aufgeschüttert, um die steile Auffahrt über die Burgbrücke zu vermeiden.
15  vgl.d. Lübcke. Mittelniederdeutsches Handwörterbuch, Darmstadt 1993
16  SVZ vom 27.04.2005
17  vgl. d. Mastaler W. Neue Erkenntnisse über die Güstrower Stadtbefestigungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Wall. Manuskript 1992, Kreisverwatung Güstrow, Denkmalschutzbehörde
18  StA: Acta betr. den Canal auf dem grünen Winkel
19  StA: Stadtverlassbuch 1522
20  StA: Vorbemerkungen des Schossbuches der Stadt Güstrow von 1503
21  StA: Kämmerei-Protokollbuch vom 18.05.1825
22  StA: Acta betr. den Canal über den Cowaltsch- und Sabelmannschen Wall vom 27.09.1858
23  StA: Acta betr. den Canal über den Cowaltsch- und Sabelmannschen Wall vom 30.03.1864
24  StA: Acta betr. den Canal über den Cowaltsch- und Sabelmannschen Wall vom 04.06.1864
25  StA: Protokollbuch der Stadtkämmerei vom 04.06.1864
26  LHAS: Acta betr. den Canal über den Cowaltschen und Sabelmannschen Wall vom 30.03.1864
27  LHAS: Acta betr. den Canal über den Cowaltschen und Sabelmannschen Wall vom 30.03.1864
28  StA: Akte "Alte Wälle" vom 14.10.1870
29  MUB 684 vom 1252; vgl. a. Struck. S. 191
30  MUB 607 vom 01.07.1248; vgl. a. Krüger, Karl. Die Verfassungsgeschichte der Stadt Güstrow bis zum Anfang des 16. Jh. MJB 97 (1933), S. 39
31  Mastaler, Wilhelm. Die Anfänge der Stadt Güstrow; Manuskript im StA seit 2008, veröffentlicht 2010 in Blätter zur Kultur- und Landesgeschichte in Mecklenburg-Schwerin, 20. Jahrg. 2010, S. 22-34
32  MUB 2200 vom 1293; vgl. a. Struck, S. 69
33  LHAS: Grabungsakten Güstrow im Landesamt für Archäologie Schwerin
34  MUB 3213 vom 16.02.1308: "... Markt an der Ecke zur Glevinerstraße ...". Zu diesem Zeitpunkt war also der Marktplatz neu geordnet worden.
35  Fundmeldung Güstrow Nr. 220 vom 14.10.1987, Landesarchiv für Archäologie Schwerin
36  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 136
37  MUB 2339 vom 30.07.1239
38  Ratsprotokoll vom 12.06.1663
39  Sachsenspiegel von 1229-1230
40  Mastaler. Neue Erkenntnisse über die Güstrower Stadtbefestigungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Wall, 1992, Archäolog. Landesamt MV Schwerin
41  StA: Städtische Gründe, 1782-
42  StA: Format der Steine: 28,5 x 13,5 x 8,5 cm, hergestellt von der Güstrower Ziegelei, die bereits 1313 erwähnt wurde (MUB 2525) oder der Ziegelei des Dorfes Glin, das 1375 von der Stadt erworben wurde.
43  StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 10.03.1612; Die Wiekhäuser stützten sich mit der Vorderfront auf die Stadtmauer und ragten mit dem oberen Stockwerk über die Mauer. Die Bewohner, die "Wiekbüdner", waren besitzlose Einwohner der Stadt, die vom Magistrat für alle notwendigen Arbeiten herangezogen wurden. Sie waren verpflichtet, ständig das Vorfeld vor der Mauer zu beobachten.
44  StA: Befestigungen der Stadt vom 07.03.1693
45  StA: Ratsprotokoll vom 19.01.1643
46  Die von außen vorgemauerten Stützpfeiler hatten militärisch keinen Sinn, da sie bei Beschuss der Stadt mit Geschützen nur als zusätzlicher Kugelfang gedient hätten.
47  StA: Ratsprotokoll vom 29.01.1648
48  StA: Ratsprotokoll vom 01.02.1648
49  StA: Ratsprotokoll vom 02.03.1660
50  StA: Ratsprotokolle vom 14.12.1660; 07.01.1661 und 01.06.1663
51  StA: Ratsprotokolle vom 22.03.1664 und vom 01.12.1674
52  StA: Ratsprotokoll vom 29.06.1693
53  StA: Protokollbuch vom 18.05.1825
54  StA: Stadt-Bauetat von 1845
55  StA: Akte "Stadtgericht" von 1740
56  StA: Kämmerei-Protokollbuch vom 18.05.1825
57  StA: Akte "Rathaus" vom 20.03.1847
58  StA: Bau-Etat von 1850
59  Gesetzes-Sammlung 1870
60  StA: Ratsprotokoll vom 30.12.1629
61  StA: Stadtgericht vom 11.02.1583
62  StA: Fortzeichnus des niedern Stadtgerichts vom 31.02.1583
63  StA: Ratsprotokoll vom 29.01./01.02.1648
64  LHAS: Plan der herzogl. Güstrowschen Stadtwälle, 1775
65  StA: Kämmerei-Register vom 20.06.1753
66  StA: Akte Scharfrichter
67a  StA: Bruchbuch 1561-1585; Anweisungen von Bürgermeister und Rat an den 1575 angenommenen Wachtmeister Tobias von Rostock betreff seiner Aufgaben
67b  StA: Bruchbuch 1575
68  StA: Akte "Stadtgericht"
69  LHAS: Acta civ. Spec. Güstrow von 1782
70  LHAS: Acta civ. Spec. Güstrow von 1697
71  StA: Kämmerei-Register 1774
72  StA: Permutationsvertrag vom 17.11.1662
73  LHAS: Plan der herzogl. Güstrowschen Stadtwälle, 1775
74  LHAS: Acta civ. Spec. Güstrow vom 04.03.1782
75  StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 29.06.1693
76  StA: Ratsprotokoll von 1641/1642
77  StA: Ratsprotokoll vom 01.02.1648
78  Heil. Die deutschen Bürger und Städte im Mittelalter
79  Blaschke. Straßennamen, SVZ
80  StA: In Belegen der Stadtkämmerei von 1725 heißt es noch: das "Neue Thotr".
81  Heil. Die deutschen Bürger und Städte im Mittelalter
82a  MUB 1936 vom 13.12.1287: Heinrich, von Gottes Gnaden Fürst von Werle, verkauft dem Kloster das Eigenthum der einen Hälfte der Mühle in Güstrow, und gestattet demselben, auch das Eigenthum des Mühlenerbes zu erwerben.
82b  Blaschke. Straßennamen , SVZ
83a  MUB 4475 vom 26.08.1323: Johann II. und Johann III., Fürsten von Werle, verleihen der Stadt Güstrow das Eigenthum des Dorfes Glevin mit der Mühle, mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, wie das Kloster Michelstein es besessen hatte, und verkaufen der Stadt die Bede, die Münzpfennige, das ganze höchste Gericht und alle anderen fürstlichen Gerechtsamen von dem Dorfe und der Mühle.
83b  Blaschke. Straßennamen , SVZ
84  StA: Kämmerei-Register 1628-1630
85  Stadtansicht von Vicke Schorler, 1585, Stadtarchiv Rostock; Die bekannte Darstellung - Ansicht kann man wohl nicht sagen - der Stadt Rostock nebst Umgebung von Warnemünde bis Güstrow und Bützow ist von 1578 bis 1586 entstanden. In schöner photographischer Wiedergabe ist sie von Raphael Peters vervielfältigt.; vgl. d.a. Oscar Gehrig. Warhaftige Abcontrafactur der hochloblichen und weitberumten alten See- und Hensestadt Rostock, Heubtstadt im Lande zu Mecklenburg 1578-1586. Mit einer farbigen Wiedergabe des Originals im Kupfertiefdruck sowie 21 Textabbildungen und 4 zweifarbigen Plänen. Hinstorff, Rostock 1939
Vicke Schorler (* um 1560 - † 1625) war ein Rostocker Kaufmann, der zwei historisch bedeutende Werke - die sog. Vicke-Schorler-Rolle in jungen Jahren sowie die anonym verfasste Rostocker Chronik von 1583-1625 schuf.
86  StA: Bruchbuch 1575
87  StA: Ratsprotokoll vom 30.12.1629
88  Vicke Schorler. 1586, Stadtarchiv Rostock
89  LHAS: Plan der herzogl. Güstrowschen Stadtwälle, 1775
90   StA: Kämmerei-Ausgaberegister von 1593
91  StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 26.06.1692
92  Kämmerei-Register von 1725/26
93   LHAS: Acta civ. spec. güstrow
94  StA: Bau-Etat der Stadt vom 08.10.1783
95  StA: Bau-Etat der Stadt vom 08.10.1783
96  Raabe. Vaterlandskunde I, 1857
97  StA: Bau-Etat der Stadt vom 08.10.1783
98  StA: Bruchbuch vom 02.03.1627
99  StA: Ratsprotokoll vom 30.12.1629
100  StA: Bürgerausschuss-Protokoll von 1693
101a  StA: Ratsprotokoll von 1706
101b  StA: Kämmereiakten vom 23.02.1734
102  StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 23.01.1788
103   StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 19.06.1789
104   StA: Güstrowsches gemeinnütziges Wochenblatt vom 12.09.1821
105   Raabe. Vaterlandskunde I, 1857
106   StA: Kämmerei-Protokollbuch 1857
107   StA: Mühlenakten von 1568
108   StA: Bau-Etat der Stadt
109   StA: Kämmerei-Register
110   Raabe. Vaterlandskunde I, 1857
111   StA: Protokollbuch Lit. J. vom 07.05.1859
112   StA: Protokollbuch vom 12.10.1867
113  StA: Ratsprotokoll vom 01.02.1648
114   StA: Ratsprotokoll vom 14.04. und 18.07.1668
115   LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 17.10.1721
116   StA: Bau-Etat der Stadt
117   StA: Akten "Schloss"
118   StA: Bau-Etat der Stadt
119   LHAS: Plan der herzogl. Güstrowschen Stadtwälle, 1775
120   StA: Bruchbuch 1627
121   StA: Veränderung der ämter, 1587 - 1728
122   StA: Ratsprotokoll von 1618 und vom 23.12.1629
123  StA: Zeitungsbericht von 1848
124   Raabe. Vaterlandskunde I, 1857
125   StA: Kämmerei-Register vom 20.06.1753
126   StA: Akte "Gleviner Bleiche"
127   StA: Ratsprotokoll von 1627
128   StA: Stadtakten, Verzeichnis der Mängel am Wall von 1734
129   StA: Ratsprotokoll vom 28.09.1635
130   StA: Rathaus, vom 16.11.1765
131   Vitense, Geschiuchte von Mecklenburg, 1994
132   Vicke Schorler. 1586, Stadtarchiv Rostock
133  Merian-Kupferstich der Stadt Güstrow, 1653 [wsl. von Caspar Merian]; Grundriss der fürstl. Residenz Stadt Güstrow. 1655 als Kupferstich in Merians "Topographia Saxoniae Inferioris" aufgeführt. Bei Matthäus Merians S. Erbe, Frankfurt/Main 1655 publiziert [Nachstich von Gabriel Bodenehr. Curioses Staats- und Kriegstheatrum in Hollstein, Pommern, Mecklenburg von 1717 mit leicht veränderten Proportionen]
Der in Frankfurt am Main ansässig gewordene Zweig der Baseler Familie Merian hatte mehrere Vertreter von berühmten Kupferstechern hervorgebracht. Zunächst wäre da der Vater Matthäus Merian der ältere (* 1593 in Basel - † 1650 in Langenschwalbach). Er war Kupferstecher und Verleger der zahlreiche Landkarten, Städteansichten und Chroniken anfertigte und herausgab. Sein Hauptwerk ist die Topographia Germaniae. Sein ältester Sohn Matthäus der Jüngere (* 1621 - † 1687) war Maler und wie auch sein Bruder Caspar Merian (* 1627 - † 1686) waren sie bedeutende topographische Kupferstecher und Verleger. Der Güstrower Kupferstich von 1653 wurde wsl. von Caspar Merian geschaffen.
134   StA: Bruchbuch
135   StA: Ratsprotokoll vom 28.12.1626
136   LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 03.03.1627
137   Wedgwood. Der 30-jährige Krieg
138   StA: Ratsprotokoll vom 17.04.1630
139   StA: Ratsprotokoll vom 23.08.1633
140   StA: Ratsprotokoll vom 16.08.1637
141   StA: Ratsprotokoll vom 22.05.1638
142   StA: Ratsprotokolle vom 03.01.1642, 11.10.1644 und 11.06.1645
143  StA: Ratsprotokoll vom 10.11.1660
144   LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe vom 20.07.1689
145   LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe von 1680/1693
146   LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe von 1693
147   LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe von 1697
148   StA: Plan der Stadt Güstrow, etwa 18. Jh.
149   LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 18.08.1704
150   StA: Bürgerausschuss-Protokoll vom 22.04.1711
151   StA: Ratsprotokoll vom 08.04.1715
152   LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe vom 31.07.1730
153  StA: Bürgerschaftsausschuss 1734
154  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow von 1734
155  StA: Akte Scharfrichter von 1754
156  LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe von 1746
157  StA: Bürgerausschuss-Protokoll von 1734
158  LHAS: Acta cibv. spec. Güstrow vom 14.09.1748
159  StA: Ratsprotokollbuch von 1606
160  StA: Rathaus vom 16.11.1765
161  StA: Stadtakten von 1785
162  StA: Kämmerei-Protokoll vom 26.07.1826
163  StA: Stadturkunden vom 04.06.1864
164  StA: Eintrag zu den Wallanlagen vom 14.10.1870
165  StA: Eintrag zu Straßennamen, 1886
166  StA: Bruchbuch von 1586
167  StA: Formularia, 1575
168  StA: Bruchbuch von 1575
169a  StA: Ratsprotokoll vom 11.10.1644
169b  LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe vom 20.11.1750
169c  LHAS: Acta civ. spec. Güstrowe vom 20.11.1750
170  StA: Ratsprotokoll vom 01.07.1644
171  StA: Landtagsakten von 1693
172  StA: Kämmerei-Protokoll vom 13.04.1706
173  StA: Ratsprotokoll vom 08.06.1765
174  LHAS: Domanialakten Güstrow, 1754
175  LHAS: Domanialakten Güstrow, 1770
176  StA: Kämmerei-Register von 1627/28
177  StA: Ratsprotokoll vom 30.12.1629
178  StA: Landtagsprotokoll von 1693
179  StA: Kämmerei-Protokollbuch vom 13.04.1706
180  StA: Ratsprotokoll vom 16.08.1637
181  StA: Ratsprotokoll vom 01.07.1644
182  LHAS: Domanialakten Güstrow 1754
183  StA: Rathaus vom 16.11.1765
184  StA: Rathaus vom 16.11.1765
185  StA: Vorfeld der Nebel, 1891-1929
186  StA: Güstrowsches gemeinnütziges Wochenblatt vom 12.09.1821
187  LHAS: Domanialakten Güstrow von 1770
188a  StA: Stadtakten von 1911
188b  StA: Protokollbuch der Stadtkämmerei von 1808-1825, Eintrag vom 13.05.1815: Anlegung einer Promenade vom Hageböcker- zum Schnoyen-Thor durch den Senator Lönnies.; Bereits 1784 ersuchte die Stadt den Herzog um seine Zustimmung, die: "... nicht fertig gewordenen Wälle und Schanzen um die Stadt Güstrow, ..., sollen abgetragen und zu Promenaden umgestaltet werden ..."





Quellenverzeichnis Teil II


189  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989
190  MUB 607 vom 01.07.1248
191  StA: Bruchbuch etwa 1500
192  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 150
193  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 150; vgl. StA: Bauhofregister vom 1518/19
194  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 150
195  StA: Bruchbuch von 1575
196  StA: Ratsprotokollbuch vom 15.01.1607
197  StA: Kämmerei-Register 1606
198  StA: Ratsprotokoll vom 14.01.1611
199  StA: Bekanntmachungen 1721
200  StA: Kämmerei-Register vom 19.11.1632
201  StA: Ratsprotokoll vom 09.01.1611
202  StA: Ratsprotokoll vom 25.01.1613
203  StA: Ratsprotokoll vom 16.12.1618
204  StA: Ratsprotokoll vom 15.10.1623
205  StA: Ratsprotokoll von 1608/09
206  StA: Ratsprotokoll vom 15.01.1697
207a  StA: Ratsprotokollbuch vom 11.08. und 18.08.1624
207b  StA: Kämmerei-Register 1598, Ausgaben wegen der Pest vom 05.09.1598: "4 ßl. den beiden Prachervoigten uffm Haverbukschen thore, so der Pest halben seind einhalten müssen." oder a. StA: Kämmerei-Register, Ausgaben wegen der Pest vom 05.01.1599: "2 fl. 1 ßl. 6 pfg Steffan Riken dem Wachtmeister, da er in der Zeit der Pest den verschlossenen noturfft verschaffet."
207c  StA: Kämmerei-Register, Ausgabe der Stadt vom 26.07.-23.11.1603: "26 fl. 19 ßl. 6 pfg für Meister Matzen, Balbierer, die krancken pestilenzischen Leute zu besuchen."
207d  StA: Ratsprotokolle, Schreiben von Bgm. und Rat an den Herzog vom 02.11.1626 "...den Balbiern ernstlich und bei verlust ihres ambtes und freien logier, anbefohlen, die mit der Pest behaffte Leute zu curiren ..." oder a. Unvorgreifliche Pest-Ordnunge vom 06.08.1638: " ...4) muß ein Pestbarbierer bestellet auch 2 Weiber, so die mit der Pest inficierte verpflegen können, ..."
207e  StA: Ratsprotokoll vom 12.10.1624
207f  StA: Ratsprotokoll vom 29.05.1630, Herzog an Bgm. und Rath
208a  StA: Büchlein von der Umsetzung der Ämter im Rat "so sich anfänget mit 1587 und mit 1728 endiget"
208b  StA: Ratsprotokoll vom 06.10.1710
209  StA: Bruchbuch vom 02.03.1627
210  StA: Capitulation vom 13.12.1627
211  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 151
212  StA: Ratsprotokoll vom 19.10.1629
213  StA: Ratsprotokoll vom 13.06.1631
214  StA: Ratsprotokoll vom 29.09.1635
215  StA: Ratsprotokoll vom 12.11.1635
216  StA: Bruchbuch vom 02.06.1636
217  StA: Beschwerden des Stadtadels vom 28.05.1638
218  StA: Bruchbuch vom 23.08.1638
219  StA: Ratsprotokoll vom 15.07.1641
220  StA: Ratsprotokoll vom 07.10.1647
221  StA: Ratsprotokoll vom 12.12.1649
222  StA: Ratsprotokoll vom 04.12.1668
223  StA: Landtagsakten Gravamina von 1688
224  StA: Akten Militär vom 06.05.1692
225  StA: Articuls Brieff, etwa 1700
226  StA: Meckl. Landesgesetze vom 06.09.1710
227  StA: Meckl. Landesgesetze vom 20.02.1705
228  StA: Meckl. Landesgesetze vom 18.08.1710
229  StA: Akten Militär vom 19.06.1716
230  StA: Akten Militär vom 30.04.1755
231  StA: Akten Militär vom 29.07.1755
232  StA: Meckl. Landesgesetze vom 31.07.1789
233  StA: Amtl. Bekanntmachungen vom 20.03.1790
234a  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1810
234b  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1820
235  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1821
236  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1822
237a  StA: Ratsprotokoll vom 18.08.1624
237b  Die immer wieder prekäre Situation der Juden in Mecklenburg verschärfte sich besonders in den Pestzeiten, tauchte doch gerade dann immer wieder der Vorwurf auf, "sie hätten die Brunnen vergiftet". Nach ihrer Vertreibung 1492 (Sternberger Pogrom) wurden ihnen erst 1674 - gegen Entrichtung von Schutzgeld (Schutzjuden) - wieder gestattet sich in Mecklenburg mit einem "Schutz- und Freiheitsbrief" des Herzogs fest niederzulassen. In der zwischenzeit waren es somit immer nur durchziehende jüdische Händler oder Hausierer die damit gemeint waren. Das sie auch nach ihrer Wiederzulassung im Land noch einen schlechten Ruf genossen, zeigt noch ihre Erwähnung in der Güstrower Stadtordnung vom 05. November 1704 (LHAS): "... 15. Weil auch das Hausieren derer Savoyarden und anderer frembt-berümb gehenden Krähmer, ohne Unterscheyd der Zeit, gemeiner Stadt, und insbesonderheit der Kaufmannschaft nicht anders, als höchst schädlich seyn kann, so wirdt Bgm. und Rath hiermitt, bey vermeydung unaußbleiblicher fiscalischer Strafe, anbefohlen, solchen vorerwähnten Hausierern und Krähmern das Herumbgehen un den Häusern gäntzlich zu inhibiren [untersagen], dieselbe auch anders nicht, als in den Jahr Markten, undt etwa 4 oder 5 Tage vor Weynachten in der Stadt zu dulden, auch sie alßdann dahin zu halten, daß sie gleich anderen frembden Kaufleuten undt Krähmern aufm Markte außstehen, undt dafür das gewöhnliche Stelle-Geldt, oder auch für das herümb gehen täglichgk ein gewißes der Stadt Cämmerey erlegen müßen."
Selbst in der Polizeiinstruktion vom 31.12.1811 [LHAS] steht noch: "... I. die Aufsicht über die `Fremden` in specie die Juden ...". Erst im Jahr 1869 erfolgte die endgültige Aufhebung der Religionsbeschränkungen in Mecklenburg.
238  StA: Bruchbuch 1638
239  StA: Meckl. Landesgesetze vom 05.11.1744
240  StA: Kämmerei-Register vom 20.03.1790
241  StA: Ratsprotokoll vom 14.01.1611
242  Heil, Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter, Leipzig 1906
243  StA: Sonderrechte der Burg- und Domfreiheit, 1591
244  Krüger, Verfassungsgeschichte. S. 71
245  StA: Bruchbuch vom 19.05.1623
246  Klüver. Beschreibung des Herzogtums Mecklenburg, 1737-1739, Bd. I. 1506
247  StA: Akten Militär vom 12.11.1620
248  Klüver. Beschreibung des Herzogtums Mecklenburg, 1737-1739, Bd. I.
249a  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
249b  Der Begriff "Landsknecht" leitet sich lt. Funcken von "Land", im Sinne von flachem Land bzw. Ebene, und Knecht (Dienender) ab, wodurch sich die Bedeutung von "Männer der Ebene" ergibt, im Gegensatz zu den schweizerischen "Männer der Berge"[vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 172].; Die Franzosen hingegen bezeichneten sie als "lansquenet", die Engländer als "lance-knight", wodurch der, meist aus einfachen Verhältnissen stammende Söldner, zumindest dem Wortlaut nach, zum adeligen Ritter aufstieg [vgl. d. Funcken: Historische Waffen, S. 174].
250  StA: Kämmerei-Register 1626
251  StA: Kämmerei-Register 1611
252  StA: Akten Militär vom 01.11.1611
253  StA: Polizeiordnung vom 04.10.1542
254  StA: Zunftrolle der Beutler, Riemer und Gürtler, 1572
255  StA: Akten Militär 1579
256  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
257  StA: Akten Militär 1574, Schreiben Herzog Ulrichs an Bgm. und Rat vom 01.10.1574
258  StA: Akten Militär 1574
259  StA: Akten Militär, Register der gemeinen Bürgerschaft zu Güstrow 1579
260  Dabei fasst man "die Pique in die linke Hand, und lässt die rechte davon los, stellet hernach mit Auswärtsdrehung des lincken Fußes für dessen Höhlung, tritt mit dem rechten Fuß ein Schritt voraus, bieget beyde Knie, und hält die Pique an das lincke Knie wohl an", um mit seiner Rechten den Degen zu ziehen und in dieser Position die Attacke zu erwarten. aus: Hannß Friedrich von Fleming, Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General. Leipzig, 1726, S. 251
261  Spieße "mit scharfer, blattförmiger Spitze im Ausmaß von 20 x 8 cm und mit 28 cm langen Ansätzen sowie 181 cm langem Eichenstiel, die aus dem 16. Jahrhundert stammen und bei Hochwildjagden benützt wurden." aus: Gruber Karl. PARA BELLUM. Studien zur militärischen Präsenz der Burg Forchtenstein. Wien, 2013, S. 33; vgl. a. Szendrei, Kriegsgeschichtliche Denkmäler, 208 f.
262  Im 14. Jh. entwickelt, dienten diese Zweihandschwerter "mit einer Gesamtlänge von 150 bis 200 cm ursprünglich zum Zerhauen von feindlichen Piken und Stangenwaffen und damit zum Eindringen in diese Stellungen, zum "Gassenhauen". ... Sie hatten gerade, oft auch geflammte Klingen mit mindestens 120 cm Länge bei einer Breite von meistens mehr als 4 cm, die so wie das Exemplar in Forchtenstein oft mit angeschweißten Parierhaken ausgestattet waren. Der bis zu einem halben Meter lange Griff wurde durch Parierringe und -stangen mit oft schneckenförmig eingerollten Enden zusätzlich geschützt. Das Gewicht dieser Waffen bewegte sich trotz ihrer optischen Schwerfälligkeit nur zwischen 3,5 und 5 kg." aus: Gruber Karl. PARA BELLUM. Studien zur militärischen Präsenz der Burg Forchtenstein. Wien, 2013, S. 34
263  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 147
264  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 149
265  StA: Meckl. Nachrichten vom 09.08.1924, Nr. 165
266  StA: Meckl. Nachrichten vom 09.08.1924, Nr. 165
267  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 149
268  StA: Akten Militär vom 22.05.1585
269  StA: Kämmereiregisterr von 1518/19
270  StA: Kämmereiregister von 1521-1523; vgl. a. Struck, S. 151
271  StA: Akten Militär vom 28.06.1609
272a  StA: Akten Militär vom 28.06.1609
272b  Eine bedeutende Waffe ihrer Zeit stellte die Hakenbüchse dar. Die deutsche Bezeichnung wurde in Italien als "archibuso", in Frankreich als "Arkebuse" und in England als "hagbuse, hackbushe, hagbut" übernommen. Der namensgebende Teil der Waffe, der Haken, war ein hakenförmiger Ansatz unter dem Lauf, der die enormen Rückstoßkräfte der Büchse abfangen sollte. Deswegen benützte man die Hakenbüchse entweder auf dem Schlachtfeld mit einer kleinen Lafette oder lehnte sie in einer Burg an der Mauer oder einer Scharte an [vgl. Funcken: Historische Waffen, 72ff].
272c  Das wichtigste an einer Lanze war ihre Spitze. Im 12. Jh. war diese noch relativ kurz (etwa 7 bis 10 cm) und von ihrer Form her einfach konstruiert, zumeist konisch spitz, ohne Schneide. Als die Ritter im Spätmittelalter aber zunehmend gepanzert waren, veränderte sich auch die Form der Spitze, sie wird nun länger (bis 40 cm), schwerer und zweischneidig. Diese ausgeklügelten "Harnischbohrer" konnten jeden Kettenpanzer und viele Plattenpanzer mühelos durchbrechen. vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 98 und 210ff; Mit dem Aufkommen des Schießpulvers ging die Länge der Lanzen immer weiter zurück, da ihre ursprüngliche Funktion, das Niederreiten und Aufspießen des Gegners, nicht mehr besonders Erfolg versprechend war [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 98 und 212].; Eine, auch bei Turnieren eingesetzte, Traghilfe für die schweren Lanzen war der Rüsthaken an der Brustplatte des Ritters. Diese Hilfe war vonnöten, da der Ritter die immer längeren Lanzen nicht mehr selbst in eingelegter Position halten konnte [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 98 und 212].
272d  Für den Nahkampf verfügten einige Landsknechte über riesige Zweihänderschwerter (auch Gassenhauer oder Bidenhänder genannt), die zwar bis zu 1,75 Meter lang waren, aber im Durchschnitt nur 2,3 bis 3,6 Kilo wogen. Diese Langwaffe war ausschließlich den sogenannten Doppelsöldnern, welche zumeist aus dem Adel stammten, vorbehalten, die damit gegnerische Spieße zerschlugen [vgl. d.a. Quaas: Handwerk der Landsknechte, S. 120f].; Aber selbst diese riesigen Bidenhänder bringen selten mehr als drei Kilogramm auf die Waage. Bedingt durch die veränderte Kriegssituation im 16. Jh. reduzierte sich das durchschnittliche Gewicht eines Schwertes sogar auf 900 Gramm [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 216].
273  StA: Akten Militär vom 17.04.1610
274  StA: Akten Militär vom 19.05.1611
275  StA: Akten Militär 23.07.1621
276  StA: Akten Militär 01.11.1611
277  StA: Akten Militär 21.04.1612
278  StA: Akten Militär 16.11.1615
279  StA: Akten Militär 27.02.1616
280  StA: Akten Militär vom 12.11.1620
281  StA: Kämmerei-Register 1622/23
282  StA: Bruchbuch vom 19.05.1623
283  StA: Schreiben der Stadt an den Herzog vom 10.12.1623
284  StA: Wallenstein vom 03.01.1624
285  StA: Kämmerei-Register 1626
286  StA: Kapitulation vom 29.12.1627
287  StA: Wallenstein vom 08.06.1631
288a  LHAS: 1.1-13, Verträge mit außerdeutschen Staaten, Schweden, Nr. 37b
288b  StA: Ratsprotokoll vom 19.11.1632
289  StA: Ratsprotokoll vom 19.11.1632
290  StA: Ratsprotokoll vom 23.08.1633
291  StA: Ratsprotokoll vom 23.08.1633
292  StA: Bruchbuch vom Oktober 1638
293  StA: Landtagsakten 1639
294  StA: Ratsprotokoll vom 31.12.1639
295  StA: Landtagsakten vom 01.11.1657
296  StA: Landtagsakten 1659
297  StA: Landtagsakten vom 17.02.1659
298  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.77
299  StA: Landtagsakten vom 20.02.1664
300  StA: Landtagsakten vom 10.09.1664
301  StA: Landtagsakten vom 10.12.1664
302  StA: Landtagsakten vom 09.01.1689
303  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.78
304  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 16.01.1601
305  Mehl. Feld-, Festungs- und Belagerungsartillerie, Heeresgeschütze aus 500 Jahren. Bd. I, Berlin 2003, S.7
306  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1633
307  LHAS: Acta viv. spec. Güstrow, 1658
308  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1697
309  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 10.07.1702
310  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 10.07.1702
311  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 02.03.1712
312  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 28.10.1718
313  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 27.05.1718
314  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1735; Für die vorhandenen Feuerwaffen standen in der Stadt aber auch die dafür erforderlichen Pulverflaschen, Gießvorrichtungen für Kugeln, Luntenstricke, Pulver und dessen Bestandteile [Schwefel und Salpeter] in angemessenen Mengen zur Verfügung. Im Jahr 1626 führt die Stadt-Kämmerei dazu: "... 20 Klaffter Lunten - 10 ßl., für 1 steinerne Kugelpfanne zu den drei großen Geschützen, worin dreierlei Kugeln konnen gegossen werden - 2 fl 12 ßl., 28 Pfund Pulver - 20 fl, 5 Pfund Blei - 10 ßl., 71 ½ Pfund Pulver- 41 fl 17 ßl., 13 Pfund Pulver - 13 fl 11 ßl." auf.
315  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 23.09.1736
316  StA: Wallanlagen 1748
317  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 26.09.1748
318  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 24.12.1748
319a  "Die am Patronenbandelier hängenden und zur Ausrüstung des Musketiers unbedingt notwendigen Ladeutensilien waren ein lederner Kugelbeutel mit rund 20 Geschossen, ein Zündkrautfläschchen zum Beschütten der Pfanne, eine mehrere Klafter [1,8965 m] lange Ersatzlunte und mindestens zehn an Lederriemen oder gepechten Fäden befestigte hölzerne Pulverbehälter mit der bereits vorrationierten Menge für einen Schuss. Diese Einführung bot Schutz gegen Nässe und ersparte die umständliche Pulverdosierung beim Ladevorgang. In früheren Zeiten musste der Schütze die Pulvermenge aus der hölzernen Pulverflasche nach Erfahrungswerten in den Lauf schütten, was einen Laufkrepierer durch über- bzw. zu geringe Schussleistung bei Unterladung zur Folge haben konnte.", aus: Gruber Karl. PARA BELLUM. Studien zur militärischen Präsenz der Burg Forchtenstein. Wien, 2013, S.32
319b  Kartaune - Quartane, ital. quartana bombarda oder Viertelbüchse - waren für Belagerungen gedacht, allerdings wogen sie, entsprechend ihrem Namen, nur mehr etwa ein Viertel der Hauptstücke [sehr großes Kaliber - über 30 Zentimeter - und einem Gewicht von zumeist über 100 Zentner], nämlich 22 bis 30 Zentner. Für verschiedene Verwendungszwecke schuf z.B. Kaiser Maximilian I. drei Gattungen dieser "puxen, genannt die kortannen ... Er hat auch ain ander new mitlmässig geschutz erdacht und giessen lassen und genennt nachtigalen, singerin und dorndral, und haben auch nichts anders geschossen dann eysen; dasselb geschutz hat er auch mit ime gefuert in alle krieg und streit, und welhem dasselb geschutz ist kumen für sein hawß, dem haben sy gesungen also ain grausamlich gesang, das kainer demselben gesang widersteen hat mugen." [Maximilian I.: Der Weißkuning / Zweiter Teil, Kapitel 41-50, S.110, p20 (fol. 190a): https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/jbksak1888/0140]: Die erste Art bestand aus der langen Kartaune oder "Nachtigall" (Duplicana oder Doppelkartaune), die zweite bildete die etwas kürzere "Singerin" (Triplicana oder Notbüchse) und die eigentliche Kartaune (Viertelbüchse) bildete die letzte Form. Die Kartaunen verschossen, je nach Klasse, Kugeln von 24 bis 40 Pfund aus Eisen [vgl. d.a. Messner, Florian. Kaiser Maximilian I. und die Kriegsführung seiner Zeit. Innsbruck, S.26].
319c  Gezündet hat man die Hakenbüchsen und auch die anderen Handfeuerwaffen bis um 1515–1520 mit dem Luntenschloss. Diese eher einfach wirkende Zündmethode bestand aus dem Schloss, an dem ein Hahn, mit eingeklemmter glühender Lunte, befestigt war, daher der Name. Der Hahn drückte diese Lunte in die Zündpfanne neben dem Zündloch, von wo aus der Funke dann die Hauptlandung erreichen konnte [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 200ff].; Aber auch noch nach der Einführung des Lunten- und des Radschlosses hatten diese neuen Waffen nur eine geringe Reichweite und Treffsicherheit. Ihr militärischer Wert gab erst im Laufe des 16. Jhs. wirklich den Ausschlag über Sieg und Niederlage [vgl. Schlunk/Giersch: Die Ritter, S. 145]. So blieben bis dahin Bogen und Armbrüste weiter im Einsatz der Infanterie, da sie nach wie vor effektiv waren und bedeutend weniger kosteten als die teureren Geschütze und Handfeuerwaffen [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 73f].
319d  die sog. "Schlangen" (a. Feldschlangen, Kolubrine o. Kalverine) gehörten zur Feldartillerie, waren gewöhnlich auf einer zweirädrigen Lafette montiert und wurden von Pferden gezogen; sie werden in sog. "Geschlechter" unterteilt:
 - "Ganze Feldschlange" (a. Basilisk, Bastard, Batarde), war die schwerste Kanone dieses Typs und ein wahrer "Mauerbrecher"; das Rohr war bis zu fünf Meter lang und wog bis zu 60 Zentner, das Geschossgewicht betrug etwa 18 bis 24 Pfund,
 - "Notschlange" (auch Stockschlange), ihr Rohr wog 27 bis 32 Zentner und sie verschoss Eisenkugeln von 11 bis 16 Pfund Gewicht (Kaliber 13 cm); für ihren Transport benötigte man immer noch acht Pferde,
 - "Mittel- oder Halbe Feldschlange", glich in der äußeren Form der Notschlange, das Kaliber war aber kleiner und die Kugeln wogen acht Pfund; die Halbschlange wog um die 15 Zentner,
 - "Quartierschlange" (a. Falkone, Falkaune), bezeichnete man auch als Drachenkopf, da die Mündung der Geschütze häufig mit einem plastischen Drachenkopf verziert war, der den Rachen weit auf riss. Sie verschoss vier bis sechs Pfund schwere Geschosse,
 - "Falkonett" (a. Achtel Schlange), war das leichteste und damit auch beweglichste der Feldgeschütze und verschoss Kugeln von höchstens zwei Pfund Gewicht (Kaliber 5 cm),
Dem gezielten Einzelschuss auf feindliche Offiziere oder Geschützbedienungen dienten kleine Falkonett (1-Pfünder) und Serpentinell (auch Schmirgel oder Feld-Schlängelein) mit einem Geschossgewicht von 16 Lot [1/2 Pfund und einem Kaliber von 3,5 cm].
Die verschossenen Kugeln waren allerdings nicht immer aus Eisen, sondern auch aus Blei.
Interessant ist noch die Erwähnung eines nicht gebräuchlichen Geschütztyps, nämlich einer kleinen Kanone - dem sog. "haglgeschutz" oder "Hagelbüchse" -, die Kugeln mit Eisenstangen verschoss und viel Schaden beim Feind hervorrufen konnte. Nach eigenen Angaben verschwieg Maximilian die Kenntnis über diese Waffe: "ain besonder haimlich geschutz ..., das eysenstangn geschossen und vil schaden in den streiten under dem volk gethan hat; aber dasselb geschutz hat er nit offenbaren wellen lassen. ... Darzu so were es nit guet, das solichs beschriben solt sein, als er dann selbs nit hat haben wellen; das nym ich aus dem, das er dieselben kunst selbs widerumb in gehaim und mit stilsweigen abgethan hat in der vorcht gotes und zu seligkait seiner seelhail" [Maximilian I.: Der Weißkuning / Zweiter Teil, Kapitel 41-50, S.110-112, p25/35 (fol. 190b/191a): https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/jbksak1888/0140] besorgt war.
319e  Die stählerne Sturmhaube (Burgonet) war ein rundlich gearbeiteter Helmtyp - oft mit einen stark ausgebildeten Kamm am Scheitelbereich des Helmes -, der sich am Beginn des 16. Jhs. aus dem "Schaller" entwickelte. Dieser war ein in der ersten Hälfte des 15. Jhs. aus dem Eisenhut entstandener stromlinienförmiger spätgotischer Helmtyp mit Visier oder eingeschnittenem Sehschlitz. Der Begriff stammt von der "Schale", welche die Form des Schallers gut beschreibt [Funcken: Historische Waffen, S. 33]. Nun trugen aber nicht nur Fußsoldaten diesen Helm, sondern in zunehmendem Maße auch die Ritter. Um das Gesicht aber besser zu schützen, brachte man entweder ein bewegliches Visier an (burgundischer Typ) oder ein halbes Visier bzw. einen Sehschlitz (deutscher Typ) [vgl. Funcken: Historische Waffen, S. 33ff].
"Offene Sturmhauben" hatten kein Visier, jene mit einem Visier (fest oder abnehmbar) wurden als "geschlossene Sturmhauben" bezeichnet.
320  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
321  StA: Bruchbuch vom 19.05.1623
322  StA: Wallanlagen vom 03.01.1624
323  StA: Wallenstein vom 10.02.1623
324  StA: Akten Militär vom 02.05.1628
325  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
326  StA: Kapitulation vom 29.12.1627
327  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag vom 29.06.1631
328  Witte. Von der Reformation bis zum Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich, Wismar 1813, Eintrag vom 31.07.1631
329  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
330  StA: Akten Militär vom 28.06.1609
331  StA: Landtagsakten vom 15.05.1648
332  StA: Landtagsprotokoll 1655, 23.06.
333  StA: Landtagsprotokoll vom 01.11.1657
334  StA: Landtagsakten 1659
335  StA: Landtagsakten vom 17.02.1659
336  StA: Landtagsakten 1664
337  StA: Landtagsakten 20.02.1664
338  StA: Landtagsakten vom 10.03.1664
339  StA: Landtagsakten vom 03.09.1664
340  StA: Landtagsakten 1688
341  StA: Landtagsakten vom 09.01.1689
342  von Sell, F. Meklenburgische Truppen im dänischen Dienste. MJB Bd. 52 (1887), S. 294
343  von Sell, F. Meklenburgische Truppen im dänischen Dienste. MJB Bd. 52 (1887), S. 295
344  Schäfer. Mecklenburgs Militärwesen. MJB 80 (1913), S. 99
345  von Sell, F. Meklenburgische Truppen im dänischen Dienste. MJB Bd. 52 (1887), S. 310
346  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.79
347  Schäfer. Mecklenburgs Militärwesen. MJB 80 (1913), S. 99
348  StA: Landtagsakten vom 23.08.1791
349  StA: Hering I, S. 134
350  StA: Hering I, S. 150
351  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.79
352  StA: Hering I, S. 151
353  Schäfer. Mecklungburgs Militärwesen. MJB 80, S. 102
354  StA: Hering I, S. 156
355  StA: Hering I, S. 158
356  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.80
357  StA: Hering I, S. 158
358  StA: Hering I, S. 163
359  Schäfer. Mecklenburgs Militärwesen. MJB 80 (1913), S. 106
360  Schäfer. Mecklenburgs Militärwesen. MJB 80 (1913), S. 106
361  StA: Hering I., S. 160
362  StA: Hering I., S. 162
363  Thon. Güstrower Lexikon, Schwerin 2003
364a  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.81
364b  Hoppe / Nenz / Weiß. Franzosenzeit in Mecklenburg. S. 33
365  StA: Hering I., S. 163
366  Niemeyer. Militärwesen. In: Mecklenburg-Vorpommern, Würzburg 1989, S.81
367  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
368a  Gädicke. Das Neue Deutschland. Bd. 5, Kap. II., S. 511-513; vgl. a. Hoppe / Nenz / Weiß. Franzosenzeit in Mecklenburg. S. 73
368b  SVZ vom 10.05.1988
369  Schäfer. Mecklenburgs Militärwesen. MJB 80 (1913), S. 111
370  LHAS: Gutsakten Bellin
371  StA: Hering I., S. 170
372a  Major Johann Friedrich Bernhard von Pressentin = Vater des gleichnahmigen Johann Friedrich Bernhard von Pressentin (* 09.09.1800 in Rostock - † 06.11.1846 in Laage) lt. Kirchenbuch von St. Johannis Rostock der Sohn von Johann Friedrich Bernhard von Pressentin, vormaliger Major in Rostock und Sophie Möller
 - vgl.d.a.: "Rede bei der Einweihung neuer Fahnen, vor dem Herzoglich-Mecklenburg-Schwerinschen Hochlöblichen Infanterie-Regiment von Pressentin gehalten zu Rostock, den 7ten Jun. 1797, und auf Befehl des Herrn General-Majors von Pressentin dem Druck übergeben ... gedruckt und zu haben in der Müllerschen Officin." (aus: Annalen der Rostockschen Academie, Band 8. 1799, 5.Stück, S.40)
 - vgl.d.a.: Eintrag zum 24. Mai 1809: General Kandras, Gouverneur von Pommern "... sendete deshalb den Major von Pressentin mit einer Abteilung [der mecklenburgischen Leibgrenadier-Compagnie] auf [nach Ribnitz-] Damgarten, ..." (aus: Der Krieg Oesterreich's gegen Frankreich, dessen Alliirte und den Rheinbund im Jahre 1809: oder ausführliche Geschichte der Feldzüge in Deutschland, Italien, Polen und Holland, der Insurrectionen Tyrols und Vorarlbergs, der Aufstände in der Altmark und in Hessen, und der Züge des Herzogs Wilhelm von Braunschweig und des Majors F. von Schill, Band 2. 1842, S.50-53)
 - vgl.d.a.: Infanterie / General Lieutenant: 1804 als Kommandeur des Infanterie Regiments Erbprinz, und Kommandant zu Rostock erwähnt (aus: Herzoglich-Mecklenburg-Schwerinscher Staats-Kalender. 1804, S.72
 - vgl.d.a.: "Gros Kussewitz und Horns Mühle - General-Lieteunant`s Bernhard v. Pressentin. Erben u. Generallieteunantin v. Pressentin" (aus: Staatshandbuch für Mecklenburg. 1826, S.106)
372b  StA: Hering I., S. 171
373  StA: Herimg I, S. 172
374  SVZ vom 10.05.1988
375  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1821
376  StA: Hering I, S. 173
377  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1830
 - vgl. d.a. LHAS 5.12-8/1 (2176), Militärdepartement: Großherzogliche Kommandantur zu Güstrow, 1810-1852 und (2979): Aktenregistratur der Kommandantur, 1791-1849
378  StA: Hering I, S. 176
379  StA: Hering I, S. 182
380  StA: Hering I, S. 184
381  StA: Garnisons-Angelegenheiten vom 17.07.1887
382  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1830
383  Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24. Erinnerungsblätter deutscher Regimenter, Bd. 50, Oldenburg i.O. 1922, S.7
 - vgl. d.a. LHAS 5.12-8/1 (127), Militärdepartement: Neuformation einer 3. Abteilung beim Feldartillerie-Regiment Nr. 24 unter Neubildung einer Batterie und Verlegung der Abteilung nach Güstrow, 1887
384  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 06.02.1889
385  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 04.04.1889
386  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 02.09.1890
387  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 02.02.1891
388  von Lenski. In: Meckl. Monatshefte 1936
389  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1893
390  StA: Kämmerei-Rechnungen 1898
391  StA: Hering I, S. 190
392  StA: Hering I, S. 192
393  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow vom 26.02.1906
394  StA: Neue Walkmühle
395  StA: Güstrower Straßennanen
396  LHAS: Acta cibv. spec. Güstrow vom 02.09.1913
397  StA: Hering I, S. 194
398a  Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24. Erinnerungsblätter deutscher Regimenter (Preußen), Bd. 50, Druck und Verlag von Gerhard Stalling, Oldenburg i.O. / Berlin 1922; mit Bilderanhang des Erinnerungsblattes des Feldartillerie-Regiments Nr.24; DNB Online-Buch: https://portal.dnb.de/bookviewer/view/1031446524#page/n0/mode/2up
398b  StA: Hering I, S. 197
399  StA: Hering I, S. 199
400  Chronik Fiedler, 1914
401  StA: Akten zum Kriegsgefangenenlager Bockhorst; vgl. a. Staatsbibliothek Berlin: ARK Sachkatalog 1501-1955 / Weltkr. 422 Güstrow / Kriegsgefangenenlager / Basisklassifikation: 15.23 Erster Weltkrieg / Mikrofiche-Nr.: 5025; http://biblio-archive.unog.ch: UNOG: Artikel-Code-Nr.: R1706/42/9213/5949; Microfilm-Ref.: 2MI/NANSEN/001; Titel: Prisoners of War concentrated at Gustrow and ready to be transported to Vladivostok (Kriegsgefangene in Güstrow und ihr Transport nach Wladivostok); MHZA, F.2003, op.11,d.546, Bl.95, 111 [zu den katastrophalen Anfangsbedingungen im Lager]; RegArch KA NRü 1715 [Merkblatt zur Ernährung von Kriegsgefangenen]; Nationalarchives uk, NAM 1985-04-70-51; Australian War Menorial, AWM Collection Record: P01981.038 etc.
Das Lager wurde 1914 in einer ersten Phase von Güstrower Handwerksbetrieben, mit der Unterstützung schon vorhandener Kriegsgefangener errichtet. Es war mit einem doppeltem, zwei Meter hohen Zaun - der äußere mit bis zu acht Meter hohen Stacheldraht - gesichert, am Hauptverkehrsweg zusätzlich mit einer Holzpalisade als Sichtschutz. Ein Teil der Zäune war auch elektrifiziert, um so den Gefangenen zusätzlich die Flucht zu erschweren. Darüber hinaus gab es zahlreiche Wachtürme mit Suchscheinwerfern ausgestattet. Mit Einbruch der Dunkelheit wurde von diesen auch die Lagergrenze beleuchtet.
Auf der einen Seite befanden sich die Gefangenenbaracken, auf der anderen - getrennt durch den doppelten inneren Zaun - die Verwaltungsgebäude, die Wohnungen der Wachmannschaften aber auch die Küchen- und Lagergebäude, Bäckerei, medizinische und hygienische Einrichtungen und die Werkstätten. Hinzu kamen noch diverse andere Gebäude und Einrichtungen: Wachbaracke, mehrere Lazarettgebäde, Desinfektionsbaracke, Wasserturm, Badeanstalt, Toilettengebäude, Wäscherei, Bäckerei, Küchegebäude, Magazine, Kleiderkammer, Werkstätten (Schusterei, Schneiderei, Tischlerei), Verkaufsladen, Frisör, Poststelle, eine Kulturbaracke mit Theaterbühne, je eine katholische und orthodoxe Kirchenbaracke und ein Sportplatz. Weiter kamen noch diverse Flächen zur Unterbringung der Wachmannschaften in Bataillonsstärke, für die Verwaltungsgebäude, Plätze für Appell-, Sport und Freizeit sowie der ganze Sicherheitsbereich hinzu. Außerdem mussten diverse Zufahrts- und Lagerwege geschaffen werden, Brunnen gebohrt und Zäune angelegt. Sogar ein eigener Gleisanschluss bis zum Lager wurde verlegt und eine Schmalspurbahn sorgte für den Transport innerhalb des Lagers.
Durch die Einrichtung eines gut durchdachten Systems der Selbstverwaltung innerhalb des Lagers, ließ sich auch die benötigte Anzahl der Wachen und Offiziere reduzieren. Im späteren Verlauf des Krieges, wurde eine Art Treuhänder-System eingerichtet, in dem "zuverlässige Gefangene" administrative, Aufsichts und begrenzte Schutzrollen übernahmen.
Bewacht wurde das Lager von Landsturm-Einheiten z.B. dem 40. Landsturm-Infanterie-Ersatz-Bataillon Seligenstadt, I. und III. Kompagnie (in Hessen). Sie bestanden ausschließlich aus gedienten Männern, den älteren und ältesten Reservisten. Für die Lagerverwaltung war die Militärverwaltung, vetreten durch den Garnison`s-Verwaltungs-Inspektor Adolf Siefken zuständig. Er hatte aber auch nach dem Ende des Krieges die Verwaltung des Heimkehrerlagers bis zu seiner Pensionierung 1921 inne. Der militärische "Chef vor Ort" war der Lagerfeldwebel Reich.
In den Berichten des belgischen Hilfswerkes "Oeuvre d'Assistance aux Prisonniers Belges en Allemagne" zur Situation der in Deutschland internierten Belgier vom 26.02. und 09.12.1916 sind auch verschiedene "Aussenstellen / Kommandos" des Güstrower Lagers erwähnt, so z.B. das Lager Halebüll, Wohlde, Tingleff, Lentföhrden, Bokelsesser Moor oder auch Lübeck/Herrenwyk.
402  StA: Abschlussbericht der belgischen Generalversammlung (Oeuvre d`Assistance aux Prisonniers Belges en Allemagne) vom 10.10.1918
Die Zahl der in Güstrow und seinen "Kommandos" (Aussenstellen) internierten KgF war mit 67.785 und mit mindestens 11 Nationalitäten (1.224 Belgier; 5.503 Franzosen; 38.722 Russen; 18.653 Engländer; 7 Serben; 1.250 Rumänen; 1.821 Italiener; 47 Portugiesen; 83 Japaner; 49 Amerikaner; 426 Sonstige) angegeben.
Korrespondenten des belgischen Hilfswerkes im Güstrower Lager waren z.B.: Victor Colin, Corporal vom 11. Linie Regiment und M. De Block, Wachtmeister der Gendarmerie.
403a  Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24, Bd. 50, Oldenburg i.O. 1922, S. 230
403b  Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24, Bd. 50, Oldenburg i.O. 1922, S. 236
403c  Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24, Bd. 50, Oldenburg i.O. 1922, S. 237
404  LHAS: Acta civ, spec. Güstrow vom 03.02.1925
405  LHAS: Acta civ. spec. Güstrow, 1931
406  Mitteilung Herrn Neumann, Güstrow
407a  StA: Herimg I, S. 211
407b  meist von Halbketten-Zugkraftwagen, Sonder-Kfz 7 oder 8
408a  private Mitteilung Herrn Neumann, Güstrow
408b  StA: auch als XVII/II bezeichnet; seit März 1940 in Güstrow unter dem Kommando des Divisionsstabes z.b.V. 402 (in Stettin)
409a  In Stettin befand sich der Stab des II. Armeekorps, zu dem die 12. Division mit Sitz in Schwerin gehörte. Die Güstrower Infanterie und Artillerie gehörte zu dieser 12. Division.
409b  Lorenz, Friedrich. 777 Jahre Stadt Güstrow. Interessantes und Amüsantes aus der Stadtgeschichte. 1., Auflage, Van Derner Medien & Verlag, 2005, S. 88; vgl. a. Schirow, Ulrich. Artikel SVZ vom 11.01.2008: Befehl A. Hitlers über den Neuaufbau des Feldzeugwesens, StA
409c  Lorenz, Friedrich. 777 Jahre Stadt Güstrow. Interessantes und Amüsantes aus der Stadtgeschichte. 1., Auflage, Van Derner Medien & Verlag, 2005, S. 88
409d  Fakten und Zustände und Struktur der MUNA hat der Förderverein Region Güstrow e.V. im Jahr 2001 ausführlich bearbeitet [siehe 410b]. Hingewiesen sei auch auf den Roman "Insel ohne Leuchtfeuer" von Ruth Kraft von 1959, in dem die MUNA erwähnt wird. Kraft hatte selbst hier zwangsverpflichtet gearbeitet.
409e  damals Schwaaner Straße 61
409f  StA: Mecklenburgische Tageszeitung: Güstrower Zeitung vom 18. September 1932
409g  Lorenz, Friedrich. 777 Jahre Stadt Güstrow. Interessantes und Amüsantes aus der Stadtgeschichte. 1., Auflage, Van Derner Medien & Verlag, 2005, S. 89
410a  Lorenz, Friedrich. Van Tongel – drei mal klingeln. Heidberg-Verlag, Güstrow (2001), S. 50
410b  Förderverein Region Güstrow e.V., Der Primer. Betrachtung zu seiner Geschichte. Güstrow [2001], 60-seitige Broschüre
   weitere Veröffentlichungen des FvRG:
 - Spuren jüdischer Geschichte in Güstrow, Güstrow 1997
 - Jüdische Familien in Güstrow (Teil 1), Erinnern - Gedenken - Mahnen, Güstrow 2000
 - [FvRG / Korn,R.] Güstrower Juden 1933-1942: Begleitheft zur Ausstellung 09.-26. November 1999, Veranstaltung des ABM-Projektes "Juden in Güstrow" des Fördervereins Region Güstrow e.V., der Stadt Güstrow mit Unterstützung des Max-Samuel-Hauses Rostock, Güstrow 1999
 - [FvRG / Ruhnow, Sarah] Stolpersteine in Güstrow (Broschüre), Güstrow 2011
410c  StA: Mecklenburgische Tageszeitung: Güstrower Zeitung. Ausgaben 1939 und 1941
410d  Chronik der Katholischen Kirchengemeinde von Güstrow, T.1929-1945, Gemeindearchiv Grüne Straße 23-25
410e  StA: Akten Gesetze: Runderlass des RMdI vom 2.7.1942: Verhalten gegenüber Kriegsgefangenen; Reichsverkehrsminister Nr. 14718/42111
410f  StA: Stadt Akten: Wochenlisten vom August 1942 bis April 1945
410g  Lorenz, Friedrich. Van Tongel – drei mal klingeln. Heidberg-Verlag, Güstrow (2001), S. 94
411a  am 1. April 1939 in I. Fliegerausbildungsregiment 22 umbenannt
411b  Struck. Die Geschichte der mittelalterlichen Selbstverwaltung in den meckl. Landstädten. MJB 101 (1938), S. 13
411c  Schirow, Ulrich. Güstrower Anzeiger, Beilage der Schweriner Volkszeitung (SVZ) vom 22.05.2008; vgl. a. Güstrower Anzeiger vom 05.07.2008 und 02.08.2008
412a  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
412b  StA: Akten Militär vom 21.04. und 19.06.1612
413  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
414  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 86
415  StA: Wallenstein vom 02.10.1627
416  StA: Wallenstein 1627, "Kapitulationsvertrag" vom 30.12.1627
417  Grotefend. Mecklenburg unter Wallenstein und die Wiedereroberung des Landes durch die Herzöge. MJB 66 (1901), S. 233/234
418  StA: Wallenstein 1628, Brief aus Prag an Sant Julian vom 09.02.1628: "Die Fürsten muß man fortschicken, ... "
419  StA: Wallenstein 1628
420  StA: Wallenstein 1628
421  StA: Wallenstein 1628
422  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag vom 17.07.1629
423  Grotefend. Mecklenburg unter Wallenstein und die Wiedereroberung des Landes durch die Herzöge. MJB 66 (1901), S. 246
424  StA: Wallenstein vom 23.02.1630
425  StA: Ratsprotokoll vom 03.03.1630
426  StA: Wallenstein vom 25.09.1630
427  StA: Wallenstein vom 08.06.1631
428  StA: Ratsprotokoll vom 13.06.1631
429  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 91
430  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 94
431  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
432  StA: Landtagsakten vom 09.06.1936
433  StA: Landtagsakten 07.03.1637
434  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 95
435  StA: Landtagsakten vom 29.03.1637StA: Landtagsakten vom 29.03.1637
436  StA: Ratsprotokoll vom 05.06.1638
437  StA: Ratsprotokoll vom 09.10.1638
438  StA: Landtagsakten 1639
439  StA: Landtagsakten 1639
440  StA: Landtagsakten vom 12.05.1639
441  StA: Landtagsakten vom 20.05.1639
442  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 98
443  StA: Ratsprotokoll vom 11.02.1641
444  StA: Ratsprotokoll vom 15.10.1641
445  StA: Ratsprotokoll vom 15.09.1641
446  StA: Landtagsakten vom 27.11.1641
447  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag von 1639
448  StA: Landtagsakten 1641
449  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag von 1643
450  StA: Landtagsakten vom 16.07.1644
451  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag von 1648
452  StA: Landtagsakten vom 31.01.1650
453  Balck. Mecklenburg im dreißigjährigen Kriege. In: MJB 68 / 1903, S. 105
454  StA: Landtagsakten vom 12.06.1655
455  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag von 1660
456  StA: Landtagsakten vom 20.02.1564
457  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920, Eintrag von 1675
458  StA: Landtagsakten vom 05.01.1691
459  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
460  StA: Landtagsakten vom 23.08.1701
461  Witte. Von der Reformation bis zum Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich, Wismar 1813, Eintrag von 1716
462  Franck. Alt- und Neues Mecklenburg, Güstrow / Leipzig 1733-1757, Eintrag zu 1719
463  Klüver I., vom 23.09.1733
464  Pogge, Carl. Alt-Mecklenburg, Erzählungen aus der sogenannten guten alten Zeit. Kap. 8: Husaren, Menschenraub, Deserteurs, 1743, Menschenfang, Mecklenburger. Herberger, Schwerin [um 1909]
465  Pogge, Carl. Alt-Mecklenburg, Erzählungen aus der sogenannten guten alten Zeit. Kap. 7: Blücher, Moltke, Bismark, Seidlitz, Alte Fritz, ...; Herberger, Schwerin [um 1909]; vgl. a. Vehse, Eduart. Geschichte der kleinen, deutschen Höfe. Bd. 35, Teil 1, Hoffmann und Campe, 1856, S.239ff
466  Neumann, Adolf. Garnisonsstadt Güstrow; vgl. a. Neumann, Wolfgang. Mecklenburger Militär von 1800 bis 1813, Artikel im Mecklenburg-Magazin Nr.16 vom 07.08.1992, S.4
467  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920
468  Thon. Güstrower Lexikon, Schwerin 2003
469  Vitense. Geschichte von Mecklenburg, Gotha 1920


 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1  "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten [Carl Henric de (á) Osten (Delin), † 1691], dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind. Er fertigte sehr viele Stiche für den Merian-Verlag an. [Nachstich der Güstrower Residenz durch Gabriel Bodenehr d. Ältere (* 1664/73 - † 1758/65) 1704 im "Atlas Curieux" o. a. Curioses Staats- und Kriegstheatrum in Hollstein, Pommern, Mecklenburg von 1717, derselbe Stich mit leicht veränderten Proportionen]

Abb. 2  Ansicht der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güstrow von Caspar Merian. vor 1653, aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator), Topographia Saxoniae Inferioris. Merian, Frankfurt am Main 1653, S.108

Abb. 3a  Binnengraben am Wall 2, Grabungsstelle Sommer 1992; Foto: W. Mastaler, Grabung 1992

Abb. 3b  Binnengraben am Wall 2, (Detailansicht von Aussen); Foto: W. Mastaler, 1992

Abb. 3c  Binnengraben am Wall 2, (Detailansicht von Innen); Foto: W. Mastaler, 1992


Abb. 4a  Stadtmauer, Ansicht am Nachtigallenberg; Foto: M. Mastaler, 2005

Abb. 4b  Dom & Stadtmauer (Promenade an der "Schanze"); Foto: M. Mastaler, 2005

Abb. 4c  Stadtmauer & Stadtgraben (Südansicht), Ansicht am Nachtigallenberg; Foto: M. Mastaler, 2005

Abb. 5a  Plankenzaun mit altem Graben(Ostansicht, 1585); Detailansicht aus der Vicke Schorler-Rolle von 1585

Abb. 5b  Plankenzaun am Schloss (Detail 1653, Südostansicht); Ausschnitt aus dem Reitergemälde mit Johann Albrecht II, Herzog zu Mecklenburg; Schlossmuseum Güstrow, öl auf Leinwand von Daniel Block 1653.

Abb. 6  Stadtansicht von Vicke Schorler, 1585 (Stadtarchiv Rostock); Die bekannte Darstellung - Ansicht kann man wohl nicht sagen - der Stadt Rostock nebst Umgebung von Warnemünde bis Güstrow und Bützow ist von 1578 bis 1586 entstanden. In schöner photographischer Wiedergabe ist sie von Raphael Peters vervielfältigt.

Abb. 7a  Stadtmauer Am Wall 1 (Aussenseite der Mauer); Foto: W. Mastaler, Grabung 1992

Abb. 7b  Stadtmauer Am Wall 1 (Detail der Aussenseite der Mauer); Foto: W. Mastaler, Grabung 1992

Abb. 8a  Armsünder Turm (Ansicht des Turms von außerhalb der Stadtmauer); Foto: M. Mastaler, 2018

Abb. 8b  Armsünder Turm (Ansicht vom Stadtinneren); Foto: M. Mastaler, 2018

Abb. 8c  Armsünder Turm (Ansicht von der Mauerstraße mit Teilstück der Stadtmauer; Foto: M. Mastaler, 2018

Abb. 9  Stadtansicht von 1632 mit dem Turm am Gleviner Tor und dem "Kinderturm": Stadtmuseum Güstrow

Abb. 10  Stadtansicht von Westen 1726 (vorne rechts die Gertrudenkapelle)

Abb. 11  Hageböcker Tor, Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA

Abb. 12  Schnoien Tor, Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA

Abb. 13  Mühlen Tor, Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA

Abb. 14  Gleviner Tor, Auszug "Plan von der Lage der Wasserröhren in der Stadt Güstrow 1808", StA

Abb. 15a  Hageböcker Tor, Auszug aus dem "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 15b  Hageböcker Tor, Auszug aus dem Kupferstich "Gustrau", Friedrich Thomas, Analecta Gustrovensia von 1706; hrsg.: Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow und Leipzig 1706, (Meckl. Lit. Nr. 4765)

Abb. 16a  Schnoien Tor, Auszug aus dem "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 16b  Schnoien Tor, Auszug aus dem Kupferstich "Gustrau", Friedrich Thomas, Analecta Gustrovensia von 1706; hrsg.: Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow und Leipzig 1706, (Meckl. Lit. Nr. 4765)

Abb. 16c  Plan vom Schnoien Tor 1788 (1788 noch erbaut), StA

Abb. 17a  Mühlentor, Auszug aus dem "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 17b  Mühlentor, Auszug aus dem Kupferstich "Gustrau", Friedrich Thomas, Analecta Gustrovensia von 1706; hrsg.: Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow und Leipzig 1706, (Meckl. Lit. Nr. 4765)

Abb. 17c  Mühlentor, Ansicht nach G.Helwig, 1727 aus der "Carte von der Stadt Güstrow nebest einem gewissen Destrickt Dehren Feldt Marck" von G.Helwig 1727; Original im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover (NLA HA, Kartensammlung, Nr. 72 M/21 g: Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage)

Abb. 18a  Gleviner Tor, Auszug aus der Ansicht der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güstrow von Caspar Merian vor 1653, aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator), Topographia Saxoniae Inferioris. Merian, Frankfurt am Main 1653, S.108

Abb. 18b  Gleviner Tor, Auszug aus dem "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 19  Stadtansicht nach Merian 1653; "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten, dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind.

Abb. 20  Detailansicht Hageböcker Tor, aus der Borchmannsche Carte von 1733 [Johann Caspar Borchmann, a. Borgmann], Grundriß der Stadt Güstrow und deren umliegenden Gegenden, 1733, StA

Abb. Einleitung "Festung Teil II"  Infanteriesoldaten: Ludwig Krause. Mecklenburgische Infanterie-Uniform unter Herzog Karl Leopold. In: MJB, Band 79 (1914), S.181

Abb. 21a  Hageböcker Tor mit Palisaden, 1750, Acta civitatum specialia Güstrowe vom 20.11.1750; LHAS 2.12.-4/3 Städtewesen / Specialia / Güstrow

Abb. 21b  Stadtgraben am Schnoien Tor, 1750, Acta civitatum specialia Güstrowe vom 20.11.1750; LHAS 2.12.-4/3 Städtewesen / Specialia / Güstrow

Abb. 22a  schwerer Reiter, nach einer Studie von Albrecht Dürer aus dem Jahr 1495. An die Lanzenspitze ist ein Fuchsschwanz als Talisman geheftet

Abb. 22b  Landsknecht mit Hakenbüchse, 1559. nach F. Brunn; Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Leipzig, 1905–1909. Bd. 12, S. 126-127 (Landsknechte, Tafel I, Abb.07)

Abb. 23a  Hellebarden und Spieße, Landeszeughaus Graz, Universalmuseum Joanneum, Herrengasse 16, 8010 Graz

Abb. 23b  Hellebarde, Landeszeughaus Graz, Universalmuseum Joanneum, Herrengasse 16, 8010 Graz

Abb. 23c  Hellebarde, Landeszeughaus Graz, Universalmuseum Joanneum, Herrengasse 16, 8010 Graz

Abb. 23d  Kämpfer mit Hellebarden, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck um 1502 (1495–1515), Bayerische Staatsbibliothek-Hss, Cod.icon. 222, fol. 71v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515 [http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00020956/image_1]

Abb. 24a  Hellebarden-Träger (Hellebardierer), 16.Jh.; Funcken, Historische Waffen und Rüstungen. Niederhausen 2001

Abb. 24b  Landsknecht um 1497 (Albrecht Dürer), "Das Fräulein zu Pferd und der Landsknecht", Albrecht Dürer um 1497; Kupferstich, Universitätsbibliothek Salzburg, G 1263 II

Abb. 24c  Landsknecht, Trogen, Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, CM Ms. 13, p54r: Johann von Schwarzenberg, Memorial der Tugendt, um 1530-1540 [vgl. d. http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/cea/0013]

Abb. 25a  Träger von Arkebusen und Musqueten, 16/17. Jh.; Funcken, Historische Waffen und Rüstungen. Niederhausen 2001

Abb. 25b  Landsknechte mit Arquebusen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 61v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 25c  Landsknechte mit Arquebusen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 73r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 26a  Darstellungen von Hakenbüchsen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 73v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 26b   Große Hakenbüchsen aus Messing - "Messing hagkennpuchsen" - für zwei Schützen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 72r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 26c  Arkebusenbauer, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 29r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 26d  Waffen und Zubehör, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 25r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 27a  Arkebuse mit Messingrohr um 1520, Waffensammlung des Hauses Thurn und Taxis. Marstall des fürstlichen Schlosses Regensburg, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseum. Obergeschoss

Abb. 27b  Arkebuse mit Messingrohr um 1520, Detail Luntenschloss, Waffensammlung des Hauses Thurn und Taxis. Marstall des fürstlichen Schlosses Regensburg, Zweigmuseum des Bayerischen Nationalmuseum. Obergeschoss

Abb. 28a  Ansicht Schlossplatz um 1706; Auszug aus dem Kupferstich "Gustrau", Friedrich Thomas, Analecta Gustrovensia von 1706; hrsg.: Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow und Leipzig 1706, (Meckl. Lit. Nr. 4765)

Abb. 28b  österreichische Bronze Kartaune von 1681, die reich verzierte Kartaune mit einem Kaliber von 190 mm und einem Gewicht von 85 Zentner wurde im Auftrag des Kaisers Leopold I. gegossen und von Napoleon I. 1805 erbeutet und mit nach Paris gebracht (heute vor dem Musée del l´Armée in Paris); aus: Mehl. Feld- und Festungsartillerie. Heeresgeschütze aus 500 Jahren. Bd. 1 (1450-1920), Hamburg 2003, S.23, Foto vom Autor

Abb. 28c  Waffensammlung 16. Jh., Landeszeughaus Graz, Universalmuseum Joanneum, Herrengasse 16, 8010 Graz

Abb. 29a  Mörser, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 26v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 29b  Steinbüchse und Hakenbüchsen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 148v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 29c  Schlangenbüchsen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 68v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 29d  Pulverbehälter, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 70v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 30   Deutsch-spanischer 6-Pfünder Vorderlader um 1620, Läns Museum Kalmar / Schweden. Inv. Nr. KLM 101 KR; Das Geschütz wurde 1981 aus dem 1676 gesunkenen schwedischen Kriegsschiff Kronan vor der Insel ödland geborgen und war 1628 im Auftrage Wallensteins nach Wismar für die geplante Ostsee-Flotte geliefert worden (möglicherweise in Ilsenburg / Harz gegossen), von den Schweden aber beim Abzug erbeutet und mitgenommen. Die Kronan "war während des Schonenkrieges noch vor Beginn eines Gefechtes mit einem dänisch-holländischen Geschwader unter Generaladmiral Cornelius Tromp nach der Explosion einer Pulverlast am 1. Juni 1676 in wenigen Minuten gesunken. ... Das ... Rohr zeigt auf dem Hinterstück das Wappenschild (coat of arms) des spanischen Königs Philipp IV." aus: Mehl, Hans. Schiffs- und Küstenartillerie. Marinegeschütze aus 500 Jahren. Hamburg 2001, S.19

Abb. 31a  Feldschlange, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 103v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515; halbe Schlangen dienten vor allem zur Verteidigung einer Stadt oder Burg

Abb. 31b  Mörser, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 83v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515; halbe Schlangen dienten vor allem zur Verteidigung einer Stadt oder Burg

Abb. 31c   "Burgunderin", Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 60r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515; Karl der Kühne verlor diese Kanone bei der Belagerung von Neuss 1474. Sie ging dann in den Besitz von Friedrich III. über. Zur Zeit der Belagerung Kufsteins war sie also schon fast dreißig Jahre alt und damit nach Egg [Der Tiroler Geschützguss, S. 25] veraltet. vgl. d.a. W.Boeheim. Die Zeugbücher des Kaisers Maximilian I. Jahrb. d. Kunsthist. Sammlung. d.A.H.Kaiserhauses, B.XIII, S.119
"Burgund bin ich genandt / Brich Maur vund Wandt." Spruch zur 1474 gegossenen Kanone "Burgund" im historischen Museum von Basel

Abb. 32a   Kartaunen, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 37r; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 32b  Viertelbüchse, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 43; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515

Abb. 32c   Große Feldschlange, Freysleben, Bartholomaeus. Zeugbuch Kaiser Maximilians I., Innsbruck, 1495–1515, Bayerische Staatsbibliothek, Cod.icon. 222, fol. 137v; gemalt von Jörg Kölderer ca. 1495-1515
Die größte Feldschlange - der Basilisk - hatte eine sehr lange (bis zu fünf Meter) und schlanke Gestalt. Trotz dieser schlanken Erscheinung wog er bis zu 60 Zentner, allerdings wogen die benutzten Kugeln nur 12 bis 24 Pfund, halb soviel wie die der Kartaune. Wegen des geringen Kugelgewichtes und des langen Laufs erzielte die Eisenkugel aber eine sehr hohe Mündungsgeschwindigkeit, welche bestens dazu geeignet war Mauern zu durchschlagen.

Abb. 33  24-pfündige sächsische "Halbe Kartaune" mit Rohr M, NO.12 vor dem Torravelin der Festung Königsstein (heute mit neuer Lafette vor dem alten Zeughaus): aus: Mehl. Feld- und Heeresgeschütze aus 500 Jahren. Bd. 1. Hamburg 2003, S.24, Foto vom Autor

Abb. 34a  Christian IV., König von Dänemark und Norwegen
Am 12. April 1577 auf Schloss Frederiksborg in Hillerød als ältester Sohn des dänisch-norwegischen Königs Friedrich II. geboren, bestieg er bereits 1588 den Thron und war während des gesamten Dreißigjährigen Krieges König von Dänemark. Während seiner langen Amtszeit versuchte er immer wieder sein Reich zu einer Großmacht des Nordens zu machen, was ihm jedoch bis zuletzt - nicht zuletzt weil Schweden diese Rolle für sich erfolgreich einnahm - verwehrt blieb.
Anfang 1621 lud er bereits mehrere protestantische Herzöge, sowie Abgesandte aus England, den Niederlanden und sogar Schweden ein um die kurz zuvor untergegangene protestantische Union wiederzubeleben, jedoch ohne Erfolg. 1626 zog er zusammen mit Ernst von Mansfeld als Führer der Haager Allianz bis nach Süddeutschland, bekam jedoch von den protestantischen Fürsten keine nennenswerte Unterstützung. Am 27. August 1626 musste er bei Lutter am Barenberge eine große Niederlage einstecken und wurde im Folgejahr von Wallenstein bis auf das dänische Festland (Jütland) zurückgedrängt, musste letzendlich sogar auf die dänischen Inseln flüchten. Am 22. Mai 1629 unterschrieb er den Lübecker Frieden und verpflichtete sich nicht mehr ins Kriegsgeschehen einzugreifen.
Am 12. Dezember 1643 nutzten die Schweden seine Schwäche zu einem überraschungsangriff auf die dänischen Teile Holsteins (sog. Torstenssonkrieg). Dänemark musste große Verluste hinnehmen, Christian selbst verlor in der Seeschlacht auf der Kolberger Heide durch eine Verletzung ein Auge und 1645 kam es schließlich zum Frieden von Brömsebro, der Dänemark nicht nur große Landesteile sondern endgültig auch den Status als Großmacht kostete.
Christian IV. verstarb am 28. Februar 1648 auf Schloss Rosenborg in Kopenhagen.

Abb. 34b  Johann T’Serclaes (Tserklaes) Graf von Tilly, oberster Feldherr der Katholischen Liga (nach A. van Dyck)
Er war in seiner Funktion als oberster Heerführer der katholischen Liga und der kaiserlichen Truppen einer der wichtigsten Feldherren des Dreißigjährigen Krieges. Auf Schloss Tilly kam er im Februar 1559 als Sohn von Martin T'Serclaes auf Montigny und Balatre und Dorothea von Schierstedt zur Welt. Sein Vater war Mitglied im kaiserlichen Kriegsrat, General und Seneschall (ein Hofamt) der Grafschaft Namur. Vom Oberstleutnant, Feldzeugmeister, Feldmarschall bis hin zum Generalleutnant (ab 1610) ging seine Laufbahn steil berauf. Zusammen mit dem kaiserlichen Feldherren Wallenstein konnte er den Dänenkönig besiegen und 1629 sogar zum Abschluss eines Friedensvertrag zwingen. Anders als Wallenstein hatte Tilly jedoch nie eine so große Entscheidungsfreiheit wie dieser, da er immer den Weisungen der Kriegsräte folgen musste.
Nach Wallensteins Ermordung blieb er 1631 in Norddeutschland um das Restitutionsedikt des Kaisers durchzusetzen, ehe er sich dem Heer von Pappenheim anschloss, der damit beschäftigt war Magdeburg zu belagern. Nachdem die Stadt am 20. Mai erobert werden konnte kam es zu einem der schlimmsten Massaker der Menschheitsgeschichte mit über 25.000 Toten (sog. Magdeburger Hochzeit).
Nach dem Einfall des Schwedenkönig Gustav-Adolf auf Usedom kam es in Breitenfeld am 17. September 1631 zur ersten großen Schlacht zwischen Tilly und den Schweden. Tilly verlor diese Schlacht, wurde verletzt und konnte nur mit Glück einer Gefangennahme entgehen. Danach zog er nach Bayern um sich dort der Bedrohung entgegen zu stellen. Bei Rain am Lech kam es im April 1632 zu Kampfhandlungen bei denen sein Oberschenkel von einer Falkonettkugel völlig zertrümmert wurde. Nach seinem Rückzug nach Ingolstadt verstarb er dort am 30. April 1632 an den Folgen seiner Verletzung.

Abb. 34c  Albrecht Wenzel Eusebius von Waldstein (von Wallenstein), Herzog von Friedland, kaiserlicher Kriegsrat und Kämmerer, Allerhöchster Obrist von Prag und ebensolcher General. Kupferstich von Hendrik Hondius, 1625/28 (nach A. van Dyck)
Am 24. September 1583 in Hermanitz an der Elbe geboren, trat er erst 1602 zum Katholizismus über. Seine militärische Laufbahn verlief vom Schildknappen, über Fähnrich, Hauptmann, Regimentsobrist, Kämmerer im Dienst des Erzherzogs und späteren Kaisers Matthias, kaiserlicher Obrist und am 7. April 1625 zum Führer und Haupt aller kaiserlichen Truppen im Reich.
Am 1. Februar 1628 wurde Wallenstein mit Mecklenburg belehnt (zunächst unterpfändlich, am 16. Juni 1629 erblich) und zwei Wochen später zum General des Ozeanischen und Baltischen Meeres sowie zum Herzog von Sagan erhoben. Die beiden residierenden Herzöge Adolf Friedrich von Schwerin und Johann Albrecht von Güstrow hatten sich 1625 mit Braunschweig, Pommern, Brandenburg, den freien Reichsstädten und Holsteinsowie dem Dänenkönig Christian IV. zu einem Defensivbündnis zusammengeschlossen und damit gegen den Kaiser gestellt. Obwohl die Herzöge sich unmittelbar nach der Schlacht bei Lutter 1626 vom Dänenkönig losgesagt hatten, wurden sie durch Kaiser Ferdinand II. geächtet, am 19. Januar 1628 abgesetzt und durch Wallenstein als Herzog ersetzt (sie verließen im Mai 1628 das Land und gingen nach Schweden ins Exil).
Seine wohl bekannteste Schlacht fand am 16. November 1632 bei Lützen statt, bei der sowohl der Schwedenkönig Gustav-Adolf als auch der kaiserliche General Graf Pappenheim den Tod fanden.
Wallenstein erkannte bereits früh, dass ein Sieg auf dem Schlachtfeld allein nicht mehr zu erreichen war und führte so geheime Gespräche mit den Schweden über einen Frieden, was sich jedoch als ein gewagtes Spiel mit dem Feuer herausstellte. Einer seiner drei Generäle Octavio Piccolomini hatte dem Kaiser Ferdinand II. darüber jedoch berichtet und Wallenstein wurde am 24. Januar vom Kaiser als Oberkommandierender abgesetzt und am 18. Februar gar des Hochverrates beschuldigt. Er floh daraufhin nach Eger, wo er am 25. Februar zusammen mit seinen Getreuen Hauptleuten seinem Schwager Adam Erdmann Trcka von Lípa, Christian von Ilow, Wilhelm Graf Kinsky und dem Rittmeister Niemann hinterrücks ermordet wurde.

Abb. 35a  Porträt von Johann [Hans] Albrecht II., Herzog von Mecklenburg-Güstrow aus dem Jahr 1635 (Schlossmuseum Güstrow)
Johann Albrecht II. war von 1608-1636 Herzog zu Mecklenburg-Güstrow (bis 1610 unter Vormundschaft seines Großoheims Karl, ab 1621 alleinregierender Hzg). Er wurde am 5. Mai 1590 in Waren geboren und verstarb am 23. April 1636 in Güstrow. Zusammen mit seinem Bruder Adolf Friedrich I. [* 15.12.1588 in Schwerin - † 27.02.1658 in Schwerin] regierte er von 1611 bis 1621 im gesamten Herzogtum Mecklenburg.
Ihre Mutter Sophia von Schleswig-Holstein-Gottorf (* 01.06.1569 - † 14.11.1634 in Schwerin) war die Schwester von Christine von Schleswig-Holstein-Gottorf (* 13.04.1573 - † 08.12.1625), verheiratet (2.te Frau) mit dem schwedischen König Karl IX. von Schweden (04.10.1550 - † 30.10.1611) und Mutter von Gustav II. Adolf von Schweden (19.12.1594 - † 16.11.1632).
Ihre Brüder Johann Adolf (27.02.1575 - † 31.03.1616) waren erster evangelischer Erzbischof von Bremen 1585–1596, Fürstbischof von Lübeck 1586–1607 und Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf 1590–1616 sowie Johann Friedrich (01.09.1579 - † 03.09.1634) zweiter ev. Erzbischof in Bremen 1596–1634 und Bischof von Verden 1631–1634.
Er heiratet am 9. Oktober 1608 in 1. Ehe Margarete Elisabeth von Mecklenburg (1584 - † 1616), die Tochter von Christoph von Mecklenburg und Elisabeth von Schweden. Mit ihr hatte er 4 Kinder: Johann Christoph von Mecklenburg-Güstrow (1611 - † 1612); Sophie Elisabeth von Mecklenburg-Güstrow (20.08.1613 - † 12.07.1676; beerdigt in der Hauptkirche von Wolfenbüttel); Christine Margarete von Mecklenburg-Güstrow (31.03.1615 † 16.08.1666; beerdigt in der Hauptkirche von Wolfenbüttel); Karl Heinrich von Mecklenburg-Güstrow (1616 - † 1618).
Wenige Tage nach der Verlobung heiratet er in 2. Ehe am 26. März 1618 Elisabeth von Hessen–Kassel (1596 in Kassel † 16.12.1625 in Güstrow, Beisetzung am 25.01.1625 in der Familiengruft im Güstrower Dom), die älteste Tochter des Landgrafen Moritz von Hessen–Kassel (dem Gelehrten). Er zog im April 1618 mit ihr nach Güstrow. Diese Ehe blieb Kinderlos.
Zum dritten Mal heiratet er am 7. Mai 1626 Eleonore Marie von Anhalt–Bernburg (17.08.1600 in Amberg – † 17.07.1657 in Strelitz), die Tochter von Christian I. von Anhalt–Bernburg und Anna von Bentheim-Tecklenburg. Ihre Kinder waren: Prinzessin von Anhalt (eine Stieftochter mit in die Ehe gebracht), Anna Sophie von Mecklenburg-Güstrow (29.09.1628 - † 10.02.1666); Johann Christian von Mecklenburg-Güstrow (1629 – † 1631); Eleonore von Mecklenburg-Güstrow (1630 - † 1631); Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow (1633 - † 1695); Louise von Mecklenburg-Güstrow (20.05.1635 - † 06.01.1648).
Als Koadjutor von Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel im Stift Ratzeburg wird er 1616 erwähnt. Im Jahr 1617 trat Johann Albrecht II. zur protestantischen Konfession über. Er widmete sich besonders seinem reformierten Glauben als auch den Naturwissenschaften. Seine drei Ehefrauen und fünf Töchter betätigten sich auch erfolgreich auf musikalischem und literarischem Gebiet.
Unter dem Gesellschaftsnamen "Der Vollkommene" (FG 158) wurde er 1628 als Mitglied in die Fruchtbringende Gesellschaft (societas fructifera, Palmenorden; einer höfischen Akademie) aufgenommen, wohl zusammen mit seinem Rat Otto von Preen (Der Verborgene, FG 159; * 03.12.1579 - † 21.10.1634 in Güstrow) und seinem Leibarzt [1625/-36] Angelo Sala (Der Lindernde, FG 160, * 1576 in Vicenza - † 02.10.1637 in Bützow).
Als alleinresidierender Herzog von Mecklenburg-Güstrow ab 1621 machte er seine Residenz Güstrow im hanseatischen Raum gleichberechtigt.
Die heimliche Unterstützung des Dänenkönig Christian IV. und der Beitritt zum Defensivbündnis der niedersächsischen Kreisstände brachte ihm und seinem Bruder nach dem Sieg der kaiserlichen Truppen bei Lutter unter Tilly die Feindschaft derselben - und trug beiden Brüdern 1628 den Verlust des Herzogtums ein.
 - vgl. d. Greg. Gelbhaar. "Kayserliches Manifestum [Ferdinands II.] oder wohlgegründete Deduction der Ursachen, warumben beede Gebrüdere, Hertzog Adolph Friedrich und Hannß Albrecht von Meckhelburg Ihrer Fürstenthumben unnd Landen privirt unnd entsetzt worden." Wien 1630
Nach Wallensteins Belehnung mit dem Herzogtum Mecklenburg mussten sie jedoch beide im Mai 1628 das Land verlassen. Johann Albrecht war seit Ende Mai in der Heimat seiner dritten Gattin Eleonora Maria von Anhalt-Bernburg im Exil in Bernburg und von 1629-1632 in Lübeck. Sein Bruder Adolph Friedrich I. floh ins kursächsische Reinharz und war von Juli 1629 an in Hamfelde (b. Lübeck) bzw. fand in Lübeck selbst Zuflucht.
Sie versuchten 1630 noch sich mit der an den Kurfürstentag nach Regensburg gesandten und zu Lübeck am 26. Mai 1630 im Druck erschienenen "Fürstliche Mecklenburgische Apologia" zu rechtfertigen und mit Unterstützung des Reichs die "vnrechtmeßige verstoßung von Vnsern Landen vnd Leutten" und ihre Wiedereinsetzung durch den Kaiser zu erlangen [vgl. d. http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10514258-7]. Aber erst 1631 konnten sie von den Schweden restituiert ihr Land durch die militärische Unterstützung König Gustav Adolfs von Schweden zurückgewinnen, für den sie seit Mai 1631 offen Partei ergriffen hatten.
 - vgl. d. http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11299245-8: "Der Durchleuchtigen und Hochgebornen Fürsten ... Johann Albrecht und Herrn Johann Adolph Hertzogen zu Mechelburg, in bey sein Königlich Maystat inn Schweeden und anderer Vornehmen Fürsten und Herrn Ansehnlicher und frölicher Einzug unnd wider Einsetzung, zu Gustrov, so geschehen den 26. Augusti 1631." Regensburg 1631
Im März 1632 mußten sie jedoch den Preis für diese Hilfe zahlen: ein Bündnisvertrag, der u.a. die Anerkennung des schwedischen Jus superioritatis einschloß.
 - vgl. d. "Wir Adolph Friedrich/ und Hans Albrecht/ Gebru¨dere/ Hertzogen zu Meckelnburg ... Befehlen und gebieten ... daß sich niemand weder zu Roß noch zu Fuß in einige frembde und außwertige Uns und dem allgemeinen Evangelischen Religionwesen widerliche Bestallungen begeben/ noch dieselbe annehmen oder sich zu jemandes Dienst verpflicht machen ... Geschehen zu Gu¨strow den 30. Aprilis Anno 1632"
Im Juli 1635 unterwarfen sich die Herzöge dem Kaiser, traten dem Prager Frieden bei und erlangten so die kaiserliche Neubelehnung am 1. September 1635.
Nach seinem Tod am 23. April 1636 in Güstrow (beerdigt im Güstrower Dom) übernimmt 1636 sein Bruder Adolph Friedrich die Vormundschaft für seinen Sohn Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow (mündig ab 1654). Seine Mutter Eleonora Maria stritt lange, aber vergeblich mit ihrem Schwager Herzog Adolph Friedrich von Mecklenburg-Schwerin über die reformierte Erziehung ihres Sohns Gustav Adolph, der schließlich von seinem Oheim entführt wurde und so dessen lutherische Erziehung erzwang. Mit dem Tod Gustav Adolphs von Mecklenburg-Güstrow erlischt 1695 schließlich die Güstrower Herzogslinie und es folgt der große Erbfolgestreit, da er ohne Erben stirbt (bis 1701).

Abb. 35b  Gustav II. Adolf, König von Schweden (nach A. van Dyck)
Gustav-Adolf wurde am 9. Dezember 1594 als Sohn von Karl IX. Wasa und Christine von Schleswig-Holstein-Gottrot geboren. Sein Amtsantritt mit 17 Jahren im Jahr 1611 fiel in die Zeit des sog. Kalmarkriegs gegen Dänemark, der erst zwei Jahre beendet wurde. Zusammen mit dem Kanzler Axel Oxenstierna begann er sogleich das verarmte Land zu modernisieren.
Bereits vor seinem Eintritt in den dreißigjährigen Krieg, sammelte er militärische Erfahrungen im Ingermanländischen Krieg mit Russland und im polnisch-schwedischen Konflikt bis 1629. Bereist 1628 griff er in den Krieg auf deutschen Boden ein, als Stralsund von den kaiserlichen Soldaten unter Wallenstein und dem Oberst von Arnim erfolglos belagert wurde. Dies brachte den Schweden später den Besitz Stralsunds bis 1814 ein. Am 6. Juli 1630 landete er selbst mit 13.000 Männern auf Usedom und baute sein Heerlager auf. Kurze Zeit später hatte sein Söldnerheer bereits eine Stärke von 40.000 Mann. Am 17. September 1631 besiegte er erstmalig in der Schlacht bei Breitenfeld das kaiserliche Heer unter Tilly, am 14. April 1632 bei Rain am Lech ein weiteres Mal, wonach Tilly an seinen Verletzungen verstarb.
Nachdem Wallenstein vom Kaiser daraufhin zurückgeholt wurde, verfolgte Gustav-Adolf ihn auf seinen Weg nach Nürnberg, aber erst nach monatelangem Geplänkel kam es Anfang September bei der Alten Veste (Zirndorf) zu einer Schlacht. Diesmal gelang es dem Schwedenkönig nicht zu siegen und er musste die Schlacht aufgrund starken Regens, abbrechen. Am 16. November kam es schließlich bei Lützen (Sachsen-Anhalt) zu seiner letzter Schlacht, in deren Folge er zuerst am Arm angeschossen und schließlich von kaiserlichen Reitern umringt von hinten erschossen und mit einem Panzerstecher "tracktiert" wurde. Sein Todesschütze - der Kürassier Moritz von Falkenberg - wurde anschließend im Kampf durch den Stallmeister Wolf Sigmund von Lüchau ebenfalls erschossen.
Sein Leichnam wurde erst spätabends von schwedischen Soldaten auf dem Schlachtfeld geborgen, in die Kirche von Meuchen und dann nach Weißenfels ins heutige Geleitshaus gebracht. Am 16. Juli 1633 wurde er dann am Dreilindengrund - nahe der später benannten Gustav-Adolf-Schlucht in Wolgast - eingeschifft und nach Schweden überführt, wo er in der Stockholmer Riddarholmskyrkan beigesetzt wurde.
An der feierlichen Trauerprozession zur Einschiffung seines Leichnams von Wolgast nach Schweden im Juli 1633 nahmen auch beide Herzöge von Mecklenburg mit ihren Gemahlinnen auf Einladung der Witwe Marie Eleonore von Brandenburg teil.

Abb. 35c  Johan Baner, schwedischer Feldmarschall. aus: Cornelis Danckaerts: Historis oft waerachtich verhael van den gantschen toestant van oorlooge soo die ghevoert is in Duitschlandt, door den grootmaechtigsten en onverwinnelicksten Koningh Gustavus Adolphus Coninck der Sweeden, etc. waer in De overwinninge der steden en sterckten in Duytslandt, belegeringen, veldtslagen, nieuwe gemaeckte Sterckten en Fortressen, verbonden en naburige geschiedenissen, beschreven en met kopere platen (meest door Matheo Meriaen geteeckent afgebeelt worden. Nu in't Nederduytsch uytgegeeven door Cornelis Danckaerts (1642). Peace Palace Library Hague / Niederlande, Matthäus Merian 1642
Johan Banér (a. Banner o. Banier) wurde am 3. Juli 1596 in Djursholm bei Stockholm geboren und war ein schwedischer Feldmarschall im Dreißigjährigen Krieg. Als Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen, war er von 1630 bis zu seinem Tod am 20. Mai 1641 in Deutschland unterwegs. Er wurde als der beste der Generale Gustav-Adolfs angesehen und erhielt selbst vom Kaiser zahlreiche Angebote in seine Dienste zu treten, die er jedoch allesamt ablehnte.
Seine militärische Laufbahn begann mit 19 Jahren im Reiterregiment seines Bruders Svante Banér. Im Jahr 1620 war er bereits Kapitänleutnant, ein Jahr später Obrist und 1623 Generalmajor. 1625-26 war er Kommandant von Riga, danach von Danzig und ab 1629 Infanteriegeneral und Gouverneur von Memel. Mit dem König Gustav II. Adolf kam er 1630 nach Deutschland, verhandelte 1631 mit Gustav Horn den Bärwalder Vertrag zwischen Schweden und Frankreich aus und befehligte in der Schlacht bei Breitenfeld am 17. September 1631 die Reiterei des rechten Flügels. Dabei wehrte er einen Flankenangriff von Wallensteins Elitereitern unter Pappenheim ab und wurde von da an "der schwedische Löwe" genannt. Ende November 1631 erhielt er den Befehl Magdeburg einzunehmen, war er nach einigen Schwierigkeiten am 21. Januar 1632 auch erreichte. Außerdem war er bei der Einnahme von Augsburg, München, Donauwörth und der Schlacht bei Rain am Lech dabei.
Bei einem erfolglosen Angriff der Schweden auf das Lager Wallensteins bei der Alten Veste wurde er hingegen verwundet und zog sich Mitte Januar 1633 zurück, um eine Kriegsverletzung auszukurieren.
Nach dem Tode des Königs wurde er zum Feldmarschall der Krone Schwedens und des niedersächsischen Kreises ernannt, stieß 1634 zum kursächsischen Heer, musste sich jedoch infolge der Niederlage des schwedisch-deutschen Heeres in der Schlacht bei Nördlingen bis in das Gebiet von Magdeburg und Mecklenburg zurückziehen. Am 4. Oktober 1636 siegte er in der Schlacht bei Wittstock über ein überlegenes kaiserlich-sächsisches Heer. 1638 wurde er zum ersten Generalgouverneur des besetzten Pommern ernannt und durch 14.000 Mann nebst Kriegsvorräten aus Schweden verstärkt.
Mitten im Winter 1640/41 unternahm er - mit den Weimarischen Regimentern unter dem französischen Befehlshaber Jean Baptiste Budes de Guébriant - einen blitzartigen Vorstoß auf Regensburg (in dem sich Kaiser Ferdinand III. mit dem Reichstag aufhielt) und konnte die Stadt nur aufgrund eines Wetterumschwunges (die zugefrorene Donau taute auf) nicht einnehmen. So kehrte er in sein Winterlager im oberpfälzischen Cham zurück, woo er jedoch im März 1641 von kaiserliche Truppen angegriffen und vertrieben wurde. In der Folge wurde er von einem heftigen Fieber befallen und kam in einer Sänfte getragen am 18. Mai 1641 nach Halberstadt wo er zwei Tage später verstarb.

Abb. 36a  Krickel, Georg. Das deutsche Reichsheer in seiner neuesten Bekleidung und Ausrüstung: in Wort und Bild dargestellt. Bd. I., Berlin 1890, Tafel 6: Uniformen des Großherzogliches Mecklenburgisches Grenadier-Regiment Nr. 89

Abb. 36a  Krickel, Georg / Lange, Gustav. Das deutsche Reichsheer in seiner neuesten Bekleidung. Hamburg 1980 [Nachdruck d. Orig. Berlin 1890], Blatt 13: Mecklenburger Dragoner Uniformen Nr. 17 und 18

Abb. 37   Reiter der Leibgarde zu Pferde um 1780. Nach der Publikation von Alfred Freiherr Quadt-Wykradt-Hüchtenbruck/Conrad von Warnstedt / Paul Friedrich von Kühlewein mit dem Titel "Die Messe der Offiziere des I. und III. Bataillons Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadier-Regiments Nr. 89", Schwerin 1908, S. 50; Es handelt sich um eine Reproduktion nach einem Bild aus dem Besitz der Familie Stuhr-Schwerin [geschenkt am 28. Januar 1890 von Herrn Oberleutnant d. L. Archivar Dr. Stuhr; Werner Behm gab in seinem Werk "Die Mecklenburger 1812 im russischen Feldzuge", Hamburg 1912, S. 23 an: "Aus der Sammlung von Herrn Hoflieferant Ernst Cohen in Schwerin i. M."]; vgl. d.a. LHAS 2.12-2/18 Militärwesen und 2.26-1 Großherzogliches Kabinett I
"Die "Rolle von dem Hochfürstl. Mecklenburgischen Leib Regiment zu Pferde" vom 26. November 1727 wies als Kommandeur den Major Hans-Ulrich von Wenckstern sowie einen Quartiermeister, vier Korporale, einen Pauker, fünf Trompeter, zwei Feldscher und 99 Reiter aus. Einige dieser Männer hatten sich zwei Jahrzehnte später in der neuen Leibgarde zu Pferde des Herzogs Christian Ludwig II. wiedergefunden." aus: Klaus-Ulrich Keubke. Die Leibgarde zu Pferde des Herzogtums Mecklenburg-Schwerin 1748 bis 1810.

Abb. 38  Paul Casberg, Paul. Deutschlands Armee in feldgrauer Kriegs- und Friedens-Uniform. 1916 (mit 32 farbigen Tafeln und Text-Abbildungen gezeichnet von Paul Casberg, den amtlichen Bestimmungen und einem erläuternden Text von Frhr. v. d. Osten-Sacken u. v. Rhein)

Abb. 39a   Kasernen Holst. Feld-Art.-Rgm. 24 (Ansicht mit Kaserne I. und II. 1905), Postkarte, Güstrow, KASERNEN DES ARTILLERIE REGTS. NO.24, um 1905 (gelaufen), Verlag Richard Borek, Braunschweig; vgl. a. Postkarte Güstrow, Artilleriekaserne um 1898, Phot. von H.Lorenz, Hofphot., Güstrow. Lichtdruck v. Knackstedt & Näther, Hamburg

Abb. 39b  Kaserne II. um 1893 (Straßenansicht); Postkarte Güstrow, Kaserne II, um 1898, A. Polemberski, Güstrow

Abb. 39c  Kaserne II. um 1906 (Hofansicht), Postkarte, Güstrow, Kasernen I./24 Feld-Artl. 1906, mit 4 Ansichten: Kaserne I (Hofansicht), Stabsgebäude (Hofansicht), Wirtschaftsgebäude, Offiziers-Kasino, W.Steinberg, Breslau

Abb. 40a   Kaserne der II. Artillerie Abt. (Ansicht um 1917), Postkarte, Güstrow, Kaserne II 1910 (mit aufgefahrenen Geschützen), Hermann Wagener, Güstrow

Abb. 40b   Grundausbildung am Geschütz (Holst. Feld-Art.-Rgm. 24), Postkarte Güstrow (Echtphoto) um 1908

Abb. 41a   Lazarett (2. Abt. Holst. Feld-Art.-Rgm. 24), Postkarte Güstrow (Echtphoto) um 1910, Verlag Ida Polemberski, Güstrow
Der 1905 als Garnisons-Lazarett erbaute Gebäudekomplex (Baumeister Martens) in der Schwaaner Strasse wird bis heute von der Polizei genutzt. Ab Juni 1936 war dort die motorisierte Gendarmerie stationiert.

Abb. 41b   Offizierskasino (Holst. Feld-Art.-Rgm. 24), Postkarte Güstrow, Offizierskasino, um 1916, Verlag Ida Polemberski, Güstrow

Abb. 42a  Oberst Franz von Lenski (* 11.03.1865, Benrath - † 20.01.1942, Güstrow), aus: Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24. Erinnerungsblätter deutscher Regimenter (Preußen), Bd. 50, 1922, Bildanhang
 - Sohn von Benno von Lenski (* 1825 - † 1885) und Franziska (geb. von Schrötten, * 1827 - † 1865)
 - Kriegsakademie in Berlin, danach Kavallerie und Infanterie
 - im Großen Generalstab unter Generalstabschef von Schlieffen
 - im Generalstab des XVI. Armee-Korps in Metz
 - 08.10.1897, heiratet er erstmalig Marie von Bornhardt (* 22.02.1878, München - † 09.01.1902, Erfurt); Sohn: Karl Hugo von Lenski (* 31.08.1898, Metz - † 12.10.1918, Orvillers / Nordfrankreich)
 - 1902, Major im Generalstab Köln unter Gouverneur und Generalleutnant Maximilian von Hagenow
 - 30.10.1903, heiratet er Valeska Auguste Hermine von Gabain (* 10.11.1880, Metz)
 - Oberstleutnant und Abteilungskommandeur im 1. Unter-Elsässischen Feldartillerie-Regiment Nr. 31
 - ab 20.04.1910, Versetzung in den Generalstab der Armee zum Chef des Generalstabes des Gouvernements von Straßburg
 - 22.04.1912, zum Oberst befördert
 - am 18.02.1913, zum Kommandeur des Holsteinischen Feldartillerie-Regiment Nr. 24 ernannt
 - nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs an der Westfront
 - Ende August 1914 erlitt er eine schwere Beinverletzung
 - Oktober 1914, Abgabe des Kommandos über das Regiment, um sich einer Operation zu unterziehen
 - Inspekteur der Ersatz-Abteilungen des XX. Armee-Korps
 - verlebte seinen Ruhestand in Güstrow
 - sein archivalischer Nachlass wird im Bundesarchiv in Freiburg i.Br. aufbewahrt

Abb. 42b  Siegelmarke der I. Abt. des Königlich-Preus. Holsteinschen Feld Artillerie Regiment Nr. 24 (ab 1. Januar 1850), blau, weiß, geprägt

Abb. 42c  Siegelmarke des Königlich-Preus. General-Kommando des IX. Armee-Korps, blau, weiß, geprägt

Abb. 43a   Mänöverübung der 34. (G.M.) Inf. Brigade um 1900 auf dem Großen Exerzierplatz (Bockhorst), Echtphoto von H. Lorenz, Hofphotograph, Güstrow i.M.

Abb. 43b   Exerzieren der 4. Batterie des Feld-Artillerie-Rgt. Nr. 24, um 1910, "Urania Universum" Graphisches Institut, Charlottenburg 4

Abb. 43c   Feldartillerie-Regiment 24 bei der Bahnverladung im August 1914 an die Front. Die Kanoniere tragen die Pickelhauben der Artillerie mit Kugelaufsatz und Tarnüberzug; Fotografiert von Otto Schmiedel (1858-1926), Leipzig. Theologe und Gymnasiallehrer
"Am Abend des 7. August, des sechsten Mobilmachungstages, verließen der Regimentstab und die 1. Batterie als erster Transport die Garnision [in Güstrow]. Der Rest der I. Abteilung folgte im Laufe der Nacht, die II. Abteilung 24 Stunden später. Alle Transporte fuhren im Brausen der allgemeinen Begeisterung ab und bekamen Blumen und Liebesgaben in Hülle und Fülle mit. Aber auch recht ernste Gedanken ließen sich nicht verscheuchen und fuhren mit. ... Wohin geht es denn eigentlich? Und als kein Mensch die Frage mit Sicherheit beantworten konnte, wurde es jedem einzelnen zum ersten Male so richtig klar, daß man aufgehört hatte, Herr seines Tuns und Lassens zu sein, daß man nur noch Deutschland gehöre und nur noch ein winziges kleines Rädchen einer gewaltigen Maschine, des deutschen Heeres war." aus: Pflieger, Kurt. Holsteinschen Feldartillerie-Regiment Nr. 24, Bd. 50, Oldenburg i.O. 1922, S.18

Abb. 44a  Feldhaubitze Kaliber 10,5-cm leFH 18 (Schussweite 9150 - 10.600 m), Standardgeschütz der deutschen Divisionsartillerie bis 1945: in der Sammlung des ehemaligen Armeemuseums Dresden, heute Militärhistorisches Museum der Bundeswehr; aus: Mehl, Hans. Feld-, Pak- und Flakartillerie. Heeresgeschütze aus 500 Jahren. Band 2: 1920-2004. Hamburg 2004, S.55, Foto vom Autor
Mit der Aufstellung der Reichswehr gehörten beide Mecklenburg zum Wehrkreis II Stettin und somit zur 2. Infanterie-Division mit Sitz in Stettin. Analog dieser Divisions Nr. stellte die 2. Infanterie Division das Artillerie-Regiment Nr. 2 mit dem Stab in Stettin. Mit dem Stand von 1931 lag in Güstrow die II. Abteilung dieses (preuß.) Artillerie-Regiments mit dem Abteilungsstab und der 4. und 5. Batterie (leichte Feldhaubitzen 10,5 cm) in Güstrow. In Fahrstellung wurde diese Kanone in zwei Lasten getrennt (Rohr und Lafette) bespannt gefahren.

Abb. 44b   deutsche Artilleriestellung an der Somme 1916; In der Schlacht an der Somme von Juli bis November 1916 erlitt das FAR24 die schwersten und blutigsten Verluste des Krieges.

Abb. 45a  Detailansicht des Kriegsgefangenenlager Güstrow Bockhorst IX. A.-K. (27-04/402) 1914/15 mit den frühen Spitz- oder Zeltbaracken und russischen Kriegsgefangenen, Foto aus Privatbesitz

Abb. 45b  Detailansicht des Kriegsgefangenenlager Güstrow Bockhorst IX. A.-K. (27-04/402) um 1917 mit den langen Holzbaracken entlang der Hindenburgstraße, Foto aus Privatbesitz

Abb. 45c  Verwaltung und Wachmannschaft des Kriegsgefangenenlagers Güstrow Bockhorst IX. A.-K. (27-04/402) 1916, Foto aus Privatbesitz; Bewacht wurde das Lager u.a. vom 40. Landsturm-Infanterie-Ersatz-Bataillon aus Seligenstadt in Hessen (untergebracht im Kasernement des 24. Holsteinschen Feld-Artillerie-Regimentes entlang der Neukruger Straße). Lagerkommandanten waren der Generalmajor Karl von Katzeler (* 1855 – † 1935, a. genannt von Podewils, Herr auf Roggow) und Oberst Julius Christian von Matheson (* 1858 - † 1922). Garnison`s-Verwaltungs-Inspektor war ab 1916 bis zu seiner Pensionierung 1921 Adolf Siefken. Höhere Offiziere im Lager waren z.B. Hauptmann von der Meden und Götze, Feldwebel Reich und Hüdstaedt oder auch die Offiziere Friedrich von Klitzing und Hans von Bülow.

Abb. 46a   Ansicht von der Südseite, Foto: Autor, 1960

Abb. 46b   Ansicht des Friedhofs von der Nordseite, Foto: M.Mastaler, 2008

Abb. 46c   "Tod" eines Denkmals, Foto: M.Mastaler, 2008

Abb. 46d   Monument "Erinnerung für die im Lager verstorbenen Kriegsgefangenen", Foto: M.Mastaler, 2012

Abb. 47a  sFH 18 (schwere Feldhaubitze, 15cm Kaliber) in Feuerstellung; Russland, Kursk am 21.06.1942; links hinter dem Ladekanonier lehnt der Ladestock; Bundesarchiv, Bild 101I-078-3073-23A / Pincornelly / CC-BY-SA 3.0

Abb. 47b  Batterie schwerer Feldhaubitzen 18 (15cm Kaliber) mit Zugmaschinen zwischen 1941 und 1944, Foto aus privater Sammlung

Abb. 48  Kasernenansicht 1936 (heute: Rostocker Chaussee)
1936 erfolgte der Neubau dieser 3stöckigen Infanteriekasernen an der Rostocker Straße mit der Heeresfachschule, einer Exerzierhalle, einer Kleinkaliberschießanlage, einer Doppelreithalle sowie eines weiteren Krankensaals [vgl. Lenski (1936), S. 53].

Abb. 49a  Fliegerhorst Güstrow, Foto um 1940
Im Jahr 1936 kam es auch zur Erweiterung des Fliegerhorsts Güstrow-Bockhorst. Nach 1938 entstand hier auch das Offizierskasino der Luftwaffe [das Kasino für das Heer war das in der Neukruger Str.], ab 1948 Teil der Agraringenieurschule Güstrow-Bockhorst.

Abb. 49b  Jagdflugzeug in den Rövertannen, Foto einer Junkers W34, PO-2 (PODWA) oder Fokker D.VII


weitere interessante Bilder:  Pilz, Thomas. Kasernen und Militär in Güstrow. zahlreiche historische Ansichten auf Fotos und Postkarten ab 1890; Online: www.guestrow-history.de

 

 




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