Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow






Der "Ratsweinkeller" und die "Ratswaage" von Güstrow


(2007, ba. M. Mastaler 2019)




Der "Ratsweinkeller" von Güstrow



 Das herzogliche Privileg des Güstrower "Vynkellers"

Am 1. Oktober des Jahres 1486, also bereits vor dem großen Stadtbrand des Jahres 1503, dem auch das alte Rathaus zum Opfer gefallen war, verliehen die Herzöge Magnus und Balthasar der Stadt Güstrow das nachstehende Privileg:

"Im Namen der Heiligen Dreyfaltigkeit Amen.
Wir Magnus und Balthasar, Gebrüder von Gottes Gnaden, Hertzogen zu Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Grafen zu Schwerin, Rostock und Stargard, der Lande Herren, wünschen allen denjenigen, die diesen Brief sehen oder hören lesen, ewiges Heil von Gott dem Herrn.
Als dann die Dinge, die da geschehen, vergessen werden vermittelst der Gedanken der Menschen, sofern sie nicht werden befestigt mit Schriften, so haben wir Uns vor Uns, Unseren Erben und allen Unsern Nachkommlimgen nach Rath und Wissen Unsers getreuen Rates angesehen Unseres Rathes und Gemeinde Unserer Stadt Güstrow Nutzen und treuer Dienste willen, die sie Uns getan haben und noch tun mögen und haben Unsern treuen Rath zu Güstrow vorbenannt, der nun ist, und allen ihren Nachkömmlingen, bewilliget und nachgegeben, dass niemand in vorbenannter Unserer Stadt Güstrow wohnhaftig sei, soll durch sich oder den Seinigen einkaufen oder kaufen lassen offenbar oder heimlich schenken und feil halten Wein, Malvesier, Mede, frömbde beer edder andere butenlandisch gedrenke, sondern allein Unser Rath der vorgenannten Stadt Güstrow in ihrem Stadtkeller, oder wem sie das von des Raths wegen in ihrem Namen erlauben und sollen auch niemanden von Bürgern, auch niemand ins Besondere gegen des Raths willen, als vürgeschrieben vergönnen, in ihren eigenen Häusern jenigerlei fremdes Getränk zu schenken, oder für Geld auszuzapfen, dass diesem Privilegio zum Vorfange möchte sein. Dafern aber jemand von Unseren Bürgern zu Güstrow vorgenannt, oder von außen ein anderer fremdes Bier feil brächte, das sollen sie nicht auszapfen, sondern bei ganzen Fässern oder Tonnen Unserm vorbenannten Rath verkaufen oder weiterfahren und wann jemand diesem entgegen täte, so mögen und sollen vorbenannter Unser Rath und alle ihre Nachkömmlinge darum pfanden und pfanden lassen, so oft es not ist, und von den Pfändern nehmen sie dann Brüche, so die Stadt Güstrow von Alters gehabt, dazu Wir, Unsere Erben, und Unsere Nachkommen wollen helfen und nicht behindern oder behindern lassen vermittelst Unsere Voigte, der Ambtmänner oder sonst niemanden. Wäre es auch Sache, dass Wir genannte Herrn oder unsere Nachkommen ins Besondere etwas fremdes Getränk bedürften etwa für Gäste von christlichen edder weltliken stande zu Unserer Herrn Behuf alleine, das sollen Wir und diejenigen von dem Rathe umb ein redlichen Pfennig kaufen und haben und sollen sie Uns solches folgen lassen, der Herrschaft und diesem Privilegio des Rathes nicht zum Vorgange oder zum Schaden. Hiervon haben Uns Unsere getreuen Bürgermeister und Rathmänner gegeben von ihrer Stadt wegen zu einer friedlichen Bekenntnis Hundert Lübsche Mark wendischer Müntze, die Wir von ihnen empfangen und gleich in Unserer Herrschaft Nutzen verwandet haben. Hieran und über sind gewesen die strengen, tüchtigen und ehrsamen Unserer Räthe und liebe Getreue Herr Claus, Ritter, und Otto, Gebrüder, genannt die Hahnen, Herr Johann Tegeler, an Unser Domkirche zu Schwerin Domherr und Cancellarius, und viele mehr der Unserigen. Dies zu urkunden haben Wir Unser Insiegel heißen hängen unten an diesen Brief, der gegeben ist zu Güstrow nach der Geburt Christi Unseres Herrn Tausend Vierhundert Jahre, danach im Sechs und Achtzigsten Jahre, am Sonntage nach Sanct Michaelis-Tage des Heiligen Erzengels."
(1)
Für dieses Privileg hatte der Magistrat allerdings auch einen "freundliken" Preis von 100 Mark zu bezahlen.

Die Rathäuser waren in dieser frühen Zeit häufig – neben der Stadtkirche – das am brandsichersten gebaute Haus und bargen in ihrem Innern neben den Räumen der Ratsverwaltung auch das Stadtarchiv, die Stadtwache mit den Arrestzellen und die Ratswaage mit den Normativen für Maß und Gewicht. In vielen Fällen diente das Rathaus aber auch als Handels- und Lagerhaus während der Markttage. Nun waren "butenlandische gedrenke" ein so wertvolles und kostbares Genussmittel, dass es nur unter besonderen Bedingung eingeführt und gehandelt werden durfte. Das gewöhnlich Getränk der Bürger war bei uns das selbstgebraute Bier, der "Covent", da das zur Verfügung stehende Wasser wegen seiner starken Verschmutzung im reinen Zustand kaum zu genießen war. Die "fremden Getränke" unterlagen aber auch besonderen Einfuhrbestimmungen und waren mit Abgaben an den Landesherrn belegt. Diese hatten sich das Recht vorbehalten, den Handel und das Ausschenken dieser Getränke an ihre ausdrückliche Erlaubnis zu binden. Damit war auch die als besonders sicher angesehene Lagerung in den Kellerräumen des Rathauses zu erklären (2).

Die Herzöge folgten mit diesem Privileg einem allgemeinen Gebrauch, denn in fast allen größeren Städten finden wir heute noch im Rathause einen "Rats(wein)keller". Die ersten Nachrichten darüber für Güstrow finden sich in den Steuerbüchern der Stadt Güstrow, den "Schossbüchern", die seit 1503 nach dem großen Stadtbrand, dem auch das Rathaus zum Opfer gefallen war, wieder vorliegen. In dem ersten dieser "Schossbücher" vermerkte der städtischer Notar Heinrich Beckmann im Jahre 1503:
" ... Und das Rathaus mit den angrenzenden Gebäuden zusammen mit den Büchern der Stadt, die die Steuerhebungen regeln und die Register der Urkunden für Privilegien und Rechte zusammen mit andern existierenden gesiegelten Urkunden wurden völlig eingeäschert" (3). Diesem Stadtbrande fiel dabei auch das Original der Urkunde von 1486 zum Opfer, das jetzt nur noch in Abschriften vorliegt.

Nach den Eintragungen im Schossbuch befand sich der Weinkeller der Stadt – soweit wir etwas darüber wissen – im Nordflügels unseres Rathauses, dem sogenannten "Wageflügel", und wurde durch den Rat der Stadt in eigener Regie verwaltet. Die Verhältnisse vor dem Stadtbrande von 1503 sind uns allerdings nicht näher bekannt.
Bereits im Jahre 1505 wurden wieder die ersten Einnahmen aus dem Weinkeller verzeichnet in Höhe von 102 Mark, die abgeliefert wurden von dem "Meister Kurt". Gleichzeitig vermerkt er den Ankauf von "1 viertel weynß " von Clawes Markes für 9 Gulden (4). Die Einnahmen erhöhten sich in der folgenden Zeit auf jährlich rund 200 Mark bei einem Vorrat an Wein von ebenfalls im Werte von 200 Mark. Im Jahre 1508 wurde auch Wein für den Kaufmann Clawes Linacker im Keller aufbewahrt (5).

Bis zum Jahre 1512 erfolgten die Abrechnungen nur durch einen Verwalter des Weinkellers. Vielleicht befand sich dieser Keller bereits wieder in den Räumen des abgebrannten Rathauses, die bei dem Brand wenig gelitten hatten und nach 2 Jahren wieder benutzt werden konnten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass in diesen Jahren ein anderer Raum der Stadt verwendet wurde, denn der Magistrat selbst hatte sich noch 1531 in einem Hause im "Grüner Winkel" befunden (6). Doch seit dem Jahre 1514 waren es wieder Mitglieder des Magistrates selbst, die den Weinkeller verwalteten und abrechneten. Das Schossbuch verzeichnete jetzt den Bürgermeister Clawes Pynnow und den Ratsherrn Asmus Mathias als Verwalter, die eine Einnahme von 80 Mark und 18 Schillingen melden bei einem verbleibenden Vorrat von 204 Mark an französischem Wein (7). Seit dieser Zeit wurde der Ratsweinkeller stets von einem der "worthabenden Bürgermeister" und einem Ratsherren verwaltet - dieses Amt muss also recht "lukrativ" für den Bürgermeister und auch für die Stadt gewesen sein. So stand der Bürgermeister Erasmus Matthias nochmals von 1518 bis 1558 als Provisor an der Spitze des "Vynkellers" (8).
Die tägliche Arbeit auf dem Keller selbst wurde von einem "Knecht" ausgeführt, der dafür einen jährlichen Lohn von 5 Gulden erhielt. Auch bei dem Empfang auswärtiger Gäste spielte der Weinkeller eine wichtige repräsentative Rolle, ersichtlich aus der sorgfältigen Ausmalung der Wände und der Decken.
Die "Weinherren" hatten jährlich am "St. Peters-Tag" [30. Juni] dem Magistrat Rechenschaft abzulegen über die Ein- und Ausgaben des Kellers und den noch vorhandenen Bestand an Weinen. Der überschuss war in "baarem gelde" abzuliefern (9).

Die Tätigkeit des Weinkellers war durch den Brand des Rathauses im Jahre 1503 nur kurzzeitig unterbrochen worden. Doch die Stadtväter konnten das ihnen verliehene Privileg nicht sehr lange in Ruhe und Frieden genießen. Am 22. Mai 1555 hatten die Herzöge Johann Albrecht und Ulrich festgelegt, dass ihnen die Stadt von "einer jeden thunne bier so gedrungken und ausgeschenket" würde, sechs Schillinge und von "einer jeglichen ambe wein" (10a) ein halber Gulden zu zahlen sei (10b). Jedoch bereits 1562 beklagte sich die Stadt bei den Herzögen, dass der fürstliche Rentmeister Gabriel Bruckmann auf der Domfreiheit entgegen dem ihnen verliehenen Privileg Wein und fremdes Bier ausschenken würde. Dieser Rentmeister brauchte keine Abgaben zu leisten und könnte den ganzen Gewinn für sich behalten, während sie, die Ratsherren, allen Wein in Rostock, Wismar, Lübeck oder Hamburg zu den dort geforderten Preisen einkaufen müssten (11). Und damit begann ein lange währender Streit zwischen dem Magistrat und den Herzögen über das der Stadt verliehene "Privileg".

Inzwischen gab es im Jahre 1563 einen großen "Krach" auf dem Rathause, der immerhin so wichtig war, dass er aktenkundig gemacht wurde: Man hatte den Herren im Ratsweinkeller einen verdorbenen Wein vorgesetzt. Da die Weinherren auch für die Qualität der Getränke verantwortlich waren, mussten sie sich verpflichten, bis zum kommenden Frühjahrsmarkt auf ihre Kosten für 20 Gulden neuen Wein zu beschaffen (12). Aus einer Rechnung des Jahres 1545 kann man ersehen, dass zu dieser Zeit im Ratskeller "Landweine" und "Frankenweine" ausgeschenkt wurden (13).

Im Jahre 1570 durchbrach Herzog Ulrich selbst nochmals die mit dem Rat getroffene Vereinbarung, als er seine Apotheke in der Gleviner Straße an Simon Gribbenitz verkaufte mit dem Recht, dort auch "allerley frembdt getrenke ann wein, Bier oder Methe aus zu thun" (14). Vielleicht war man damals bereits der Ansicht, dass alkoholische Getränke als Medizin zu gebrauchen seien und deshalb auch in die Apotheke gehörten!

Als der Herzog 1585 seinem Weinschenken Peter von Hagen die Erlaubnis erteilte, "in und aus seinem hause" auf der Domfreiheit rheinische Weine auszuschenken, die er über Rostock aus Dänemark bezog, da entbrannte ein heftiger Streit zwischen ihm und dem Magistrat. Während die Stadtväter auf ihre verbrieften Rechte von 1486 verwiesen (15), meinte der Herzog, dass er seinem Weinschenken "aus sondern gnaden" dieses Recht erteilt hätte "auf ein jahr lang" (16). Da sich die Stadt mit dieser Antwort nicht begnügte, sondern erneut beschwerte, wurde der Herzog ärgerlich und meinte, "dass wir und unsere löblichen Vorfahren immer und allewege gutte macht gehabt, auf der freyheitt alhie wein ausschenken zu laßen". Dabei verwies er auf das Recht, seine Gunst nach eigenem Ermessen zu verteilen, und das der Stadt gegebene Privileg sich "weiter nicht, als Euer Stadtgebiett sich erstrecket", reichen würde (17).

Im Jahre 1592 trat eine Änderung ein in der Führung des Weinkellers. Der Magistrat verzichtete auf die Aufsicht durch seine "Weinherren" und verpachtete jetzt den Betrieb des Kellers gegen eine vereinbarte jährliche Geldsumme von 80 Rt auf sechs Jahre. Zusätzlich waren noch von jeder "tonne, so ausgezapfet", 2 Schillinge zu entrichten (18). In diesem Jahre wurde dem Hamburger Weinhändler Magnus Johann Boddeker als erstem Pächter der Weinkeller auf 6 Jahre überlassen (19), aber anscheinend hat er die Pacht nicht angetreten, sondern Marcus Schneverling überlassen, mit dem der Rat jedoch Schwierigkeiten bekam. Nachdem er vom Gericht wegen eines Vergehens mit Rutenstreichen bestraft worden war, hatte er dem Rat einen Drohbrief geschrieben und die Stadt verlassen. Daraufhin wurden zwei Ratsherren "mit des Rates Wagen und Pferden" am 22. August 1594 zum Herzog nach Grabow gesandt "mit Stockbriefen" [Haftbefehlen]. Es war in der Stadt nämlich noch ein zweiter "Stockbrief" von der "Holsteinschen Cantzley" wegen anstehender Schulden eingegangen. Anscheinend wollte man den Herzog bewegen, eine allgemeine Fahndung auszuschreiben. Schleverlimg war jedoch nicht mehr aufzufinden (20).

Gegen den fürstlichen Weinschenken Peter von Hagen und seinen Nachfolger Adrian von Adrich strengte die Stadt im Jahre 1604 einen Prozess auf Unterlassung an. Sie beklagte insbesondere, dass dieser bereits seit 1586 "die Weine mit besonderer gelegenheit wolfeill einkauffen, auch kein geringes an Zollen und fuhren genießen konne, dagegen ein Erbar Raht die Weine zum teuersten kaufen und mit großer beschwerung anhero bringen lassen müsse" (21a). Die eingeholten Gutachten der Juristischen Fakultäten an den Universitäten Frankfurt / Oder und Jena fielen jedoch für die Stadt ungünstig aus. Der Herzog konnte darauf verweisen, dass bereits 1561 sein Rentmeister Gabriel Bruckmann viele Jahre auf der Domfreiheit ohne Einspruch der Stadt einen Weinhandel betrieben hätte. Nach dem Gutachten der Universitäten hätten die Herzöge das Recht, ihren auf der Freiheit wohnenden Dienern ebenfalls die Genehmigung zum Verkauf fremder Weine und Getränke zu erteilen, ohne dadurch das der Stadt und dem Rat verliehene Privileg zu beschädigen (21b).

Gleichzeitig erwähnte das Gutachten auch die damalige Gewohnheit der Wirtschaften, Getränke bei "öffentlich ausgehängtem Kranze" auszuschenken. Der "ausgehängte Kranz" war auch Kennzeichen, dass die Brau- oder Gastwirtschaft geöffnet hatte und ihren "Stammtisch" zum Trinken einlud, entsprechend dem alten Lied: "Im Krug zum grünen Kranze, da kehrt’ ich durstig ein ..." (22a). Auf jeden Fall übernahm noch im Jahre 1604 Caspar Hansen für 90 Rt. die Pacht des Weinkellers (22b). Im Jahre 1625 wurden wieder zwei Ratsherren mit der Leitung des Ratsweinkellers für jährlich 120 Gulden betraut. Vielleicht war es bereits die Nähe der Truppen des kaiserlichen Feldherrn Wallenstein, die den Rat abhielt, das Risiko der Beschaffung und des Ausschenkens der wertvollen Getränke einem einfachen Pächter zu überlassen (23). Gab es doch bereits 1625 große Schwierigkeiten, den bestellten Wein aus Rostock heranzuschaffen (24). Der letzte Pächter, dessen Pachtzeit 1625 abgelaufen war, hatte hinterher noch einige Weinlieferungen erhalten, in seinem eigenen Keller untergebracht und auf eigene Rechnung verkauft. Der Rat verbot ihm umgehend diese Handlungsweise mit der Androhung, bei einem Verstoß Militär in sein Haus zu legen. Was aus dem Wein in seinem Keller werden sollte, darüber erfahren wir nichts (25).




Abb. 1a. Rathausansicht von 1686



Abb. 1b. Südansicht des Rathauses um 1653 (nach Merian)

 

Nach der Besetzung der Stadt durch Truppen Wallensteins, Herzog von Friedland und Sagan, wandte sich 1629 der Magistrat der Stadt an den eingesetzten Statthalter Albrecht von Wingerski, die Stadt gemäß dem gegebenen Versprechen in ihren Privilegien zu schützen. Dabei beschwerten sie sich auch über das Ausschenken von Wein auf der Domfreiheit und verwiesen auf ihre beim kaiserlichen Gericht eingereichte Klage, die noch nicht entschieden sei, obgleich der Rat den kaiserlichen Offizieren im Ratskeller Wein "zur verehrung" im Werte von mehr als 2000 Gulden "gespendet" hätte. Der Rat selber hätte im Weinkeller auf rheinische Weine verzichtet und dafür französische Weine eingekauft; waren doch der Kaiser und Wallenstein mit Frankreich Kriegsverbündete. Einige Bürger der Stadt nutzten aber die Gelegenheit und versorgten die Einquartierten mit billig eingekauften rheinischen und französischen Weinen. Der Magistrat bat den fürstlichen Statthalter, die Einwohner und den Magistrat doch besser in ihren Privilegien und Freiheiten zu schützen und den Unberechtigten den Handel zu untersagen (26).

Im Jahre 1632 kam es nochmals zu einer Beschwerde des Magistrats beim Herzog über die Geschwister Hans und Christian Haltermann, die seit 1629 unter Bruch ihres Bürgereides in ihrem Hause Ecke Markt / Enge Straße "wein, frembde bier und andere ausländische gedrencke" verkauft hätten, wofür sie "wegen ihrer Verdienste" vom Herzog von Friedland und seinen Räten das Recht erhalten hätten, mit "Seidenwaren, mit Stoffen, Wolle, Getreide und anderen wertvollen Dingen" zu handeln (27).

Nachdem im Jahre 1629 wieder der Pächter Ulrich Dorkes den Weinkeller übernommen hatte, legte er dem Magistrat eine Rechnung über 2641 fl 11 ßl 6 pfg vor für "ausgelegte Getränke" an die kaiserlichen und schwedischen Offiziere. Die Stadt regulierte diese Schulden in Raten, wobei die Ratsherren einen Teil der Summe übernahmen (28).

Als im Jahre 1666 beschlossen wurde, den Ratskeller durch einen Anbau an den Nordflügel des Rathauses zu erweitern, beklagten sich sofort einige Bewohner der gegenüber am Markt liegenden Häuser beim Herzog. Sie waren der Ansicht, dass dieser Neubau ihnen den guten Ausblick verwehren, ihre Zimmer abdunkeln und auch die Durchfahrt um die Ecke des Marktes stark behindern würde (29).
Doch auch die Klagen der Pächter des Ratsweinkellers über das unerlaubte Weinausschenken in der Stadt rissen nicht mehr ab. So verwiesen sie den Herzog 1674 auf seine Zusage, die Stadt bei dem gegebenen Privileg zu schützen. Sie mussten jedoch mit Bitterkeit feststellen, dass der Herzog laufend gegen diese Vereinbarung verstieß und sogar seinem auf der Freiheit wohnenden Holzvogt die Erlaubnis erteilt hatte, Schwaaner Bier in der Stadt auszuschenken, obgleich der Magistrat seinem Pächter 1640 verboten hatte, Rostocker Bier zu verkaufen (30). Insbesondere der zunehmende - und vom Herzog genehmigte - Verkauf von Rostocker und Schwaaner Bier auf der Domfreiheit und dem Klosterhof ärgerte die Ratsherren und führte zu immer neuen Beschwerdeschreiben beim Herzog. Sie blieben aber alle ohne Antwort (31).

Über das Verbot des Magistrats, Wein an Sonn- und Feiertagen auszuschenken, beklagte sich im Jahre 1704 der Pächter des Ratsweinkellers Johann Friedrich Behrens. Da auch die Domkirche den benötigten Wein nicht mehr von ihm bezog, forderte er eine Minderung seiner Pachtsumme und bat, das Verbot des Weinausschenkens auf die Zeit während des Gottesdienstes zu beschränken (32a). Dagegen hatte er aber jährlich den beiden Bürgermeistern je 14 Stübchen und jedem Ratsherrn 7 Stübchen vom besten französischen Wein "ohne Widerrede" zu geben (32b). Eine Minderung seiner Pacht um jährlich 50 Rt. wurde ihm aber erst im Jahre 1714 gewährt (33).

Der Pächter Behrens beschwerte sich 1718 erneut über Heinrich Ernst Haltermann wegen "ungebührlich angelegter Billard Tafel, wovon ich doch sonsten bey hiesiger Weinschenke den besten verdienst haben muß, und angemaßeten Weinhandel" (34). Daraufhin musste sich Haltermann eidlich verpflichten, keinen Wein mehr auszuschenken oder ausschenken zu lassen (35). Das hinderte diesen aber nicht, bereits 8 Monate später beim Herzog den Antrag zu stellen, in der ehemaligen Wirtschaft seiner Mutter wieder Wein auszuschenken. Er konnte den Herzog darauf verweisen, dass in anderen Städten jeder Bürger dieses Recht in Anspruch nehmen dürfe (36). Über den Ausgang des Streites liegen keine Nachrichten vor, aber wahrscheinlich erhielt Haltermann die gewünschte Genehmigung.

Mit Bestürzung stellte der Magistrat 1723 fest, dass ihr Ratsapotheker Johann Jacob Wahnschafft nach eigenen Angaben die Erlaubnis des Herzogs besitzen sollte, auch nach seinem Abzuge von der Apotheke weiterhin Wein zu verkaufen (37). Trotz mehrerer dringender Schreiben an den Herzog Carl Leopold in Dömitz antwortete dieser erst im Jahre 1731 und bestätigte das dem Apotheker bereits am 7. November 1722 erteilte Privileg "in allen seinen Puncten und Clauseln" (38). Und auch dessen Witwe erhielt 1738 vom Herzog die Genehmigung zum Ausschank von Wein an ihre Gäste (39).

Da der Herzog immer mehr Gastwirten und Kaufleuten in der Stadt die Konzession erteilte, ihren Gästen Wein auszuschenken, klagte der Magistrat 1738 deswegen vor dem kaiserlichen Kammer-Gericht und stützte sich besonders darauf, dass nach ihrer Ansicht jedes erteilte Privileg mit dem Tode desjenigen enden würde, dem es erteilt sei (40). Als sie dem Herzog in einem "demutsvollen Schreiben" diese Tatsache mitteilen wollen (41), verweigerte jedoch der herzogliche Hofrat der Regierung in Schwerin die Annahme dieses Schreibens (42). Mit der Klage vor dem kaiserlichen Gericht konnte sich die Stadt auch nicht durchsetzen.

Da alle in der Stadt befindlichen Weine der herzoglichen Steuer unterlagen, ordnete die Steuer-Commission, die seit 1765 ihren Sitz in Güstrow hatte, eine Überprüfung der Weinpreise und der Weinlager an. Man hatte nämlich erfahren, dass sich auch verfälschte Weine in der Stadt befinden würden (43a). Die von dem Stadtarzt und zwei Ratsherren durchgeführte Kontrolle ergab jedoch keine Beanstandungen (43b).

Zu den Räumen des Stadtweinkellers gehörten im Jahre 1770:
  -  die lange Gaststube,
  -  die kleine Gaststube,
  -  die "wüste Stube",
  -  die Stube nach dem Markte,
  -  die Diele,
  -  die Küche
  -  und verschiedene Bodenräume.
In der langen Gaststube standen ein kleiner Spiegel, 6 neue Juchtenstühle, 5 alte Juchtenstühle, 1 viereckiger und ein ovaler Tisch, desgleichen ein kleiner viereckiger Tisch und eine grün angestrichene Schatulle.
In der kleinen Gaststube standen 1 alter viereckiger Tisch, eine alte Bank mit Kasten, 4 Brettstühle und weitere 4 alte Brettstühle.
Die sogenannte "wüste Stube" enthielt einen ovalen Tisch, einen Tisch mit Klappfuß, 3 hölzerne Stühle, 1 Juchtenstuhl und eine tannerne Tischplatte.
Auf der Diele wurden Steigleitern, Misthaken, Harken, Forken, Ketten mit Tauen, Spülwanne, Futterkiste, Striegel pp. aufbewahrt. An Wein waren bei der Übergabe der Pachtung vorhanden:
  -  197 viertel Franzbranntwein im Werte von 92 Rt. 90 ßl;
  -  75 Viertel Rheinwein im Werte von 92 Rt. 21 ßl;
  -  120 Viertel Moselwein im Wert von 112 Rt. 24 ßl
  -  und mehrere Oxhöft sonstiger Getränke.
Die Summe der Außenstände belief sich auf 4042 Rt., dazu kamen noch weitere Posten zweifelhafter Schulden (44).

Im "bunten Rathaussaal", der zu dieser Zeit noch im nördlichen Giebelgebäude des Rathauses vorhanden war, fanden damals immer noch Gastspiele verschiedener Theatergruppen statt. Zur Versorgung der Zuschauer mit Getränken mussten die Beschäftigten des Ratskellers immer über den Markt und dann die Treppen hoch zu dem Saal laufen. Deswegen schlug der Pächter 1779 vor, von der Weinschenke aus einen Eingang zu der mittleren Etage mit dem Ratssaal machen zu lassen, um bei Veranstaltungen schnell zu den Gästen zu kommen. Der Antrag wurde genehmigt mit der Auflage, dass der Pächter die Kosten für die eichene Doppeltür übernimmt. Der Schlüssel zu dieser Tür war von der Kämmerei aufzubewahren, falls keine Veranstaltungen stattfanden (45).

Inzwischen hatte auch die Stadt den Kampf gegen den "illegalen Weinhandel" aufgegeben und vergab von sich aus Konzessionen für eine jährliche Abgabe zwischen 10 und 20 Gulden. Als im Jahre 1796 das Rathaus dringend renoviert werden sollte, wurde davon auch der Nordflügel betroffen, an dem sich das Gebäude des Weinkellers anlehnte. Dieser Anbau sollte jetzt wieder abgebrochen werden, um den Rathausplatz zu vergrößern. Der Pächter war bereit, während der Zeit der Bauarbeiten umzuziehen in ein Haus, das er inzwischen am Markt gekauft hatte [am Ort der heutigen Sparkasse]. Der Rat sollte ihm nur den Einbau einer Kellerluke von der Straße aus genehmigen, den Kellerraum unter dem Rathause wolle er jedoch weiter mieten. Mit der Verlegung des Weinkellers während der Bauarbeiten war der Magistrat auch einverstanden. Die Kellerluke in seinem neuen Hause wurde ihm aber nur für die Dauer seines Pachtvertrages genehmigt (46).

Beim Abbruch des angebauten Raumes des Weinkellers wurde dann festgestellt, dass die gesamte Nordwand des Rathauses mit dem Giebel erneuert werden musste (47). Im Zuge der Bauarbeiten wurde auch festgestellt, dass in dem nicht gewölbten Kellerraum des Weinkellers die Enden der meisten Deckenbalken abgefault waren und die Balken bereits auf Stützen ruhten. Da sich noch weitere Zeichen von Baufälligkeit ergaben, beschloss man, die gesamten Räume des Weinkellers auf Abbruch für 478 Rt. zu verkaufen. Bei dem Abbruch durfte das Gebäude der Ratswaage und die Brandmauer jedoch nicht beschädigt werden (48).




Abb. 2a. Rathaus, Südostansicht um 1840



Abb. 2b. Kreuzgewölbe im Keller des Rathauses

 

Nach Abschluss der Bauarbeiten, bei denen die Ostfront des Gebäudes bis zur Flucht der beiden mittleren Gebäude des Rathauses vorgezogen wurde, konnte 1802 der Ratsweinkeller im Rathause wieder eröffnet werden. Jetzt wurden aber Weinkeller und Ratswaage von einem Pächter gemeinsam betrieben. Der Raum der bisherigen Ratswaage wurde dabei als Gaststube eingerichtet. Dem Pächter wurde auch die bisher benutzte Wohnung mit dem Keller und dem Gewölbe überlassen. Ihm war aber aufgetragen worden, in dem Gastraum keine Waren mit "üblem Geruch" aufzubewahren, wie Käse und Dorsch. Auch wurde ihm untersagt, die sogenannten Land- und Frankenweine zu führen. Er durfte die in dem Rostocker oder Wismarer Weinkeller geforderten Preise nicht überbieten und seinen Wein nur an "sitzende Gäste" verkaufen, also nicht nach außerhalb des Hauses (49).

Als die Stadt sich in diesem Jahr erneut beim Herzog beschwerte, weil dieser einem anderen Güstrower Bürger das Recht zum Weinhandel erteilt hätte, da bekräftigte der Herzog Friedrich Franz, dass er auf das Privileg der Stadt zum Ausschenken von Wein keine Rücksicht zu nehmen brauche (50). Jetzt sah die Stadtkämmerei ein, dass auch eine neue Beschwerde beim kaiserlichen Gericht keinen Erfolg hätte und nur mit hohen Kosten verbunden sei (51). Die Bestätigung kam auch umgehend aus Wien vom kaiserlichen Gericht, dass 1807 mitteilte, dass in dem anhängenden Prozess wegen Einhaltung des Wein-Privilegiums noch keine Entscheidung getroffen sei, da ähnliche Fälle dort nicht vorliegen würden. Die Stadt solle aber erstmals wieder 121 Rt. überweisen (52).

Als sich im Jahre 1807 der Pächter Klein über diesen Zustand beschwerte und anführte, dass "kein einziger Kaufmann und Handelsmann in der Stadt sei, der nicht zugleich Wein und andere starke Getränke, der eine im detail, der andere in großen Quantitäten, verkauft", da kann ihm die Stadt nur antworten: "Sie könne so viele Prozesse gar nicht führen, um alle Übertreter zu belangen" (53).

Zu einem unschönen Streit zwischen dem Pächter Johann Heinrich Klein, seinem Sohn und dem Magistrat kam es in den Jahren 1803 bis 1816. Der Vater hatte sich beim Magistrat und dem Herzog beschwert über den ständig zunehmenden Weinhandel in der Stadt, worauf die Stadtkämmerei ihm die Pachtung wegen großer Zahlungsrückstände abgenommen hatte. Klein hatte sich deswegen bitter beim Magistrat und dem Herzog beklagt:
"Fast möchte ich behaupten, dass die ganze Stadt nicht etwa nur an sitzende Personen Wein verabfolgt, nein, uneingeschränkt verkauft man ihn. Der Gastwirt Müller und der Kaufmann Scheel betreiben einen großen Weinhandel. Der Sohn des Apothekers Wahnschaft schenkt und verkauft Wein in großen Mengen, obwohl die seinem Vater verliehene Vergünstigung nach dessen Tode aufhörte. Man will sogar wissen, dass dieser das Lembsche Haus am Markt erstehen will oder gar schon erstanden hat, um seinen Weinhandel durch solche Lage noch mehr ausdehnen zu können. Auf dem Schießhause schenkt Ahrens an sitzende Gäste, gewiss verkauft er auch an seine Freunde. Der Zinngießer Krumbügel befasst sich mit dem Verkauf von Arrak, wie auch der Kaufmann Rümcke und der Bäcker Drühl Wein an sitzende Gäste verabfolgen. Es ist weiter allgemein bekannt, dass der bisherige Pächter des Krügerschen Gartens, Kowatsch, der bei seinem Schwiegervater, dem Schneider Grube, wohnt und daselbst sitzende Gäste mit Essen und Wein und Punsch versorgt. Der Apotheker Dahlmann treibt ebenfalls tüchtig Weinhandel. Dabei hat mir die Kämmerei die Zusicherung gegeben, dass mit Ausnahme von Scheel und Müller niemand die Erlaubnis habe, Wein zu schenken und zu verkaufen. Die Lage wird immer schlechter. Allenthalben sollen neue Etablissements, Gasthöfe und Weinschenken angelegt werden" (54a).
Sein Sohn Georg Heinrich Klein versuchte, nachdem ihm die Pachtung des Ratskellers 1809 überlassen worden war, die Schulden seines Vaters zu begleichen, der sein ganzes Vermögen im Spiel verloren hatte. Aber auch dieser versuchte, sich mit allerhand Spitzfindigkeiten um die Begleichung der angefallenen Schulden zu drücken. Erst im Jahr 1816 wurde die Klage des Klein von dem herzoglichen Landgericht endgültig verworfen (54b).

Nach verschiedenen Reparatur- und Umbauarbeiten wurde 1816 ein Inventarverzeichnis über den Ratsweinkeller aufgestellt, in dem es hieß:
"Die Eingangs Thüre vom Markt ist von Tannenholz, mit ölfarbe gestrichen (2 Flügel).
   Eingangs
[Diele] rechter hand von der Marktseite ist ein Wohnzimmer, nach dem Markte zwei Lüchten-Fenster, in jedem 24 weiße Glasscheiben. Nach der Diele ein Fenster mit 16 grünen Glasscheiben in Bley.
   Auf der Diele neben diesem Zimmer bei der Waage findet sich ein Doppel-Appartement. Weiter auf der Diele rechter Hand gehet ein Zimmer nach der Straße.
   Nun kommt man weiter von der Diele in die große Gaststube. Nach der Straße 3 Luchten-Fenster mit je 6 weißen Glasscheiben. Nach dem Kirchhofe sind doppelte Türen. An der Straßenwand eine Schenke.
Von der Küche kommt man Eingangs rechter Hand in eine Stube, linker Hand in die Speise-Kammer. Von dieser noch ein Kammer-Raum. Eingangs linker Hand der Holzstall. Aus diesem kommt man in eine kleine Kammer. Von der Diele rechter Hand eine dunkle Kammer. über dieser ein Bodenraum.
   Eingangs im Hause linker Hand ist ein Wohnzimmer. Aus der Stube kommt man in eine große Kammer.
   Von der Hausdiele über eine Treppe nach dem Weinkeller. Eine alte Treppe zu einer kleinen Öffnung nach dem Markt. Aus dem Keller eine Treppe von 16 Stufen nach dem Kirchhofe. Der Eingang hat eine Klapp-Türe. Vor dem Keller bei der Steuer-Stube eine Klappe"
(55).

Als der Pächter des Ratsweinkellers im Jahre 1822 um Pachtminderung bat, da viele Güstrower Schankwirte ihren Wein nicht von ihm, sondern direkt aus Rostock beschafften, da wurde ihm diese Bitte abgeschlagen (56).
Über den Ratskellermeister hatten sich 1825 auch die 42 Bierbrauer der Stadt beklagt, weil dieser angeblich im Rathause einen "Braukeller" eingerichtet hätte. Sie meinten, dass durch die dabei entstehenden Dämpfe die Akten des Ratsarchivs in Mitleidenschaft gezogen und die Gewölbe zerstört würden. Außerdem bestünde eine erhöhte Brandgefahr für das Rathaus.
Als der Magistrat dem Pächter das Bierbrauen untersagen wollte, konnte dieser jedoch darauf verweisen, dass bereits sein Vorgänger eine Destillieranlage für Branntwein betrieben hätte, ohne dass sich jemand über die angebliche Feuersgefahr beschwert hätte. Außerdem sei der beim Brauen entstehende Geruch wohltuend und stärkend, nicht aber stinkend und ungesund. "Oder wollen die Güstrower Bierbrauer behaupten, dass ihr Gewerbe stinkt?" Die Beschwerde der Bierbrauer wurde daraufhin nach eingehender Prüfung abgewiesen (57a).

Inzwischen waren im Rathaus weitere umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt worden, bei denen auch der Ratskeller eine neue Einrichtung erhielt, da man den "Comödiensaal" aufgelöst hatte (57b). Dabei wurde im Jahre 1817 der Ratsweinkeller neu eingerichtet:
"Das Eingangstor vom Markte bildet 2 große Flügel von Eichenholz mit einer kleinen Tür. Die Diele ist zur Hälfte mit gebrannten Fliesen ausgelegt, die an der Stelle der Waqge schon sehr abgebröckelt sind. Der übrige Teil ist mit Mauersteinen ausgelegt. Wände und Decken sind geweißt.
   Eingangs rechter Hand vom Markte ist ein Wohnzimmer. Der Fußboden ist aus Tannenbrettern hergestellt. Die Decke ist gewölbt. Die Eingangstür hat eine ovale Glasscheibe. Nach dem Markte zu sind 2 Fensterluchten mit Fensterladen. Jedes Fenster hat 24 weiße Glasscheiben. Nach der Diele zu findet sich ein Fenster mit 16 grünen Glasscheiben in Blei. Dieses Fenster ist eingenagelt. Der Ofen ist von braun gesprengelten Kacheln, mit Aufsatz und Vase. Er ruht auf 6 hölzernen Füßen, die auf einem tannenen Rahmen stehen, der innen mit Kacheln ausgelegt ist. Das eiserne Ofenrohr geht durch die Wand bei den Aborten über die Diele in den Schornstein.
   Weiter auf der Diele rechter Hand geht ein Zimmer nach der Straße. Der Fußboden ist mit Brettern ausgelegt. Wände und Decken sind gelb und schwarz gesprenkelt. Nach der Straße ist eine Fensterlucht mit 24 weißen Glasscheiben in Sprossen. Der Windofen ist von braunen und weißen Kacheln. Neben dem Ofen befindet sich in der Wand eine kleine Tür zu einem kleinen Boden, der zur Aufbewahrung von Kleinigkeiten gebraucht wird. Dann kommt man von der Diele in die große Gaststube. In der Tür ist eine ovale Glasscheibe. über der Tür sind 2 kleine Fensterrahmen, jeder mit einer weißen Glasscheibe. Der Fußboden ist mit Brettern ausgelegt. Wände und Decken sind geweißt. Nach der Straße sind 2 Fensterluchten; jede hat 24 Scheiben. Nach dem Kirchhofe sind 2 Fenster, jedes mit 4 Rahmen zu je 6 weißen Scheiben. Vor diesen Fenstern sind ebenfalls Fensterladen. Der Windofen ist von braun gesprenkelten Kacheln und ruht auf 5 hölzernen Füßen. Neben dem Ofen befindet sich in der Wand nach der Küche ein Fenster mit 4 weißen Glasscheiben. Ferner geht noch nach der Diele ein Fenster mit ebenfalls 4 weißen Scheiben. An der Außenwand ist die Schenke. Der Ausgang nach der Kirche hat doppelte Türen, jede von 2 Flügeln. Im Gastzimmer steht ein Billard.
   Von der Diele führt eine Tür zur Kirche. über der Eingangstür sind 2 kleine Fensterrahmen, jeder mit einer grünen Glasscheibe. Rechter Hand der Tür ist nach der Diele zu ein Fenster mit 4 grünen Scheiben in Blei. Der Fußboden ist mit Mauersteinen ausgelegt. Wände und Decke sind geweißt. Nach der Speisekammer findet sich ein Fenster mit 6 grünen Glasscheiben in Sprossen. Nahe dem Herd ist eine alte "tannene Gusse". Der Feuerherd ist mit Mauersteinen abgelegt und nach oben mit einem eisernen Ring eingefasst. Der eingemauerte Kesselbaum und Haken gehören dem Pächter.
   Von der Küche kommt man eingangs rechter Hand in eine Stube. In der Tür ist eine ovale Glasscheibe. über der Tür sind 2 kleine Fenster mit 16 grünen Scheiben in Blei. Der Fußboden ist mit Tannen-Brettern abgelegt, auf mehreren Stellen schadhaft. Nach dem Kirchhof geht eine Fensterlucht mit 4 Rahmen, jeder mit 6 grünen oder weißen Scheiben in Sprossen. Der Windofen ist von schwarzen Kacheln, das eiserne Rohr geht durch die Wand in den Küchenschornstein.
   Von der Küche kommt man eingangs linker Hand in die Speisekammer. Der Fußboden ist mit Mauersteinen ausgelegt. Nach der Diele gehen 2 Fenster. Eine weitere Tür führt von der Speisekammer in eine andere Kammer, deren Fußboden teils mit Mauersteinen abgelegt ist. Nach dem Kirchhofe zu ist eine große 2 schlägige Tür und in jedem Schlag noch eine Klappe mit eisernem Gitter. Eingangs linker Hand ist der Holzstall, der durch Tannenbretter von den Kammern getrennt ist. Die Latten sind zum Teil abgebrochen; auch die Tür liegt am Boden. Der Fußboden ist nicht gedämmt. Nach der Wachstube hin sind in der Wand 2 Fensterrahmen ohne Scheiben. Nach der Hausdiele zu ist vor dem Holzstall noch eine Tür. Durch eine weitere Tür kommt man in eine kleine Kammer. Eingangs rechter Hand befindet sich ein Bogenloch zu einem dunklen Behältnis. In der Mauer nach der Schlafstube ist ein Fenster mit 6 grünen Glasscheiben in Blei. Nun geht man wieder zurück nach dem Holzstall durch eine Tür nach der Diele in einen schmalen Gang. Gleich rechter Hand ist eine dunkle Kammer, darüber ein Bodenraum mit 2 kleinen Fenstern nach der Diele. Eingangs im Hause linker Hand ist ein Wohnzimmer. Die Tür zeigt in der Mitte eine ovale Glasscheibe. Der Fußboden ist mit Tannen-Brettern ausgelegt, Wände und Decke sind geweißt. Nach dem Markte zu ist ein Fenster mit 4 Rahmen, jeder mit 2 weißen Glasscheiben. Der Ofen ist von schwarzen Kacheln und ruht auf 4 hölzernen Füßen. Neben dem Ofen ist ein Alkoven, vor demselben eine 2 schlägige Tür. Der Fußboden ist mit Brettern ausgelegt.
   Aus dieser Stube kommt man in eine große Kammer. Nach dem Markte zu ist eine Fensterlucht von 4 Rahmen, jeder mit 2 weißen Glasscheiben in Sprossen, innen mit Vorsatzflügeln"
(58).

Damit wurde durch diesen Umbau der Eingang zum Ratskeller von der Marktseite an die Nordseite verlegt. Der Eingang an der Westseite wurde zugemauert und eine Warmwasserheizung eingebaut (59). Entsprechend dem Wunsch des Pächters hatte man durch den Einbau eines weiteren Raumes neben dem Billard-Zimmer und durch das Einreißen der Gewölbe den Ratsweinkeller erweitert (60).

Bei der Vielzahl der erteilten Konzessionen zum Ausschank von Wein war es nicht verwunderlich, dass die Geschäfte des Pächters immer schlechter gingen, sodass seine Pachtsumme ständig ermäßigt werden musste. Die Einführung der allgemeinen Gewerbefreiheit im Jahre 1869 erlaubte dann sogar allen Einwohnern, jedes Gewerbe auszuüben, auch das Schankgewerbe (61).




Abb. 3a. Rathaus, Nordostansicht 1893
(c) www.guestrow-history.de



Abb. 3b. Ratskellers um 1910, Nordansicht, Inh. Otto Jürgens
(c) www.guestrow-history.de

 

Nachdem im Jahre 1894 der Magistrat auf seine Kosten die beiden Gaststuben nach der Pfarrkirche hin unterkellert hatte (62), wurde 1906 der Ratsweinkeller an Otto Jürgens verpachtet (63). Er sorgte 1912 für den Einbau einer elektrischen Beleuchtung, mit der die bisherige Gasbeleuchtung abgelöst wurde und durfte das Lokal unter dem Namen "Ratskeller" führen (64).



Abb. 4a. Innenansicht um 1901, Inh. A. Kegebein
(c) www.guestrow-history.de



Abb. 4b. Innenansicht um 1901, Inh. A. Kegebein
(c) www.guestrow-history.de

 

Der Vertrag mit Otto Jürgens wurde 1914 gekündigt, da die Stadt die bisher genutzten Räume für die Unterbringung der Polizeiwache benötigte. Daraufhin bezog er am 15. Februar 1915 das von ihm erworbene Schmiegelow’sche Haus am Markt Nr. 10, in dem sich auch heute noch der "Ratskeller" befindet (65).



Abb. 5a. Neuer Ratskeller um 1943, Inh. T. Richert
(c) www.guestrow-history.de



Abb. 5b. Café "Ratskeller", 2005, Inh. I. Albrecht
(dto. Ristorante "La dolce vita")

 




Von "Beer, Rinsschen win, Malmesie, Landtwin edder Bernewyn"

" Es soll sich auch ein jeder haußvater nebenst den seinen umb soviel mehr vleißig und zu rechter zeith, zum gehor gottlichen worts verfügen und halten und unter den Predigten oder Sermonen niemandt ohne sonder große und wichtige ursachen auffm Marcke, für den Thoren oder in bier krügen finden lassen noch seinen Kinderen und gesinde solches zu thuen und dardurch die Predigt zu verseumen fürsetzlich gestatten.
...
Es will auch ein Erb. Rath, das niemand wider ihren vollerlangte gerechtigkeit und herligkeit wein, meth, frembde bier oder ander getrenke feil haben oder außschenken solle.
...
Und darmitt es durch gottliche gnedige hulff und verlehung umb sowoll weiniger in dem feurs halben noth oder gefahr haben müge, soll hinvorder keiner in der gar kleinen engen und dartzu unbequemen heußern auch keinen innerhalb vierzehn tagen brawenn.
Zu dem soll ein jeder der brawen will, gegen den morgen umb zwey oder drey schlege dartzu feur unterlegen, und solches keinerlei weise gegen die nacht anboeten lassen, Deswegen auch ein jeder seine braw und und feursteden in gueterv acht und reine halten, auch mitt höchsten vleiß für solcher und ieglicher gefahr bewahren lassen. ... "
(66a).

Nach Meinung der Güstrower Bierbrauer hatte "der Rathsweinkeller seinen Zweck zur Aufbewahrung und Veredelung der Weine für Kranke und Geistarbeiter" (66b). Das wird aber sicher nur einen kleinen Teil der Bürger betroffen haben. Was aber tranken all die anderen, oder durften diese keinen Wein und nur Wasser und Bier trinken ?

Da das Güstrower Stadtgebiet über keine natürlichen Quellen verfügte, waren die Einwohner auf das Wasser der Nebel oder die ergrabenen Grundwasserbrunnen angewiesen. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung und der Zunahme des Viehbestandes in der Stadt konnten bald die öffentlichen und privaten Brunnen den steigenden Wasserbedarf nicht mehr decken. Dazu kam die Notwendigkeit, bei den von Zeit zu Zeit auftretenden Stadtbränden, bedingt durch die immer dichter werdende Bebauung der Innenstadt mit strohgedeckten Häusern und Buden, das notwendige Löschwasser ausreichend und schnell an den Brandherd zu bringen.
Auch darf man sich über die häufig auftretenden Seuchen in der Stadt nicht zu wundern; wurde doch die Wäsche im Fluss gewaschen, der Unrat aus den Ställen und Straßen einfach in die Nebel geleitet und auch die stinkenden, urinhaltigen Färbebrühen und Gerberlohen landeten dort (67). So dürfte es einfacher gewesen sein, an "saubere Getränke" wie Wein und Bier zu gelangen, als an frisches, unverdorbenes Trinkwasser. Es wurden daher schon früh große Anstrengungen unternommen, solches in die Stadt zu leiten.
Die Versorgung der Stadt mit Trinkwasser erfolgte im Laufe der Zeit über zwei getrennte Systeme, das sogenannte "Alte Wasser" und die "Wasserkunst" (68). Beide Systeme leiteten das Wasser über Holzrohre (Piepenrohre = Pfeifenrohre) in Stadt und zahlreiche Häuser (69). Die Unterhaltung derselben erfolgte durch den "Kunstmeister", einen von der Stadt angestellten Zimmermeister, der auch für die Vorbereitung der Rohre, das Durchbohren, und die Verlegung zuständig war.
Die Kosten für die Beschaffung der Baumstämme, die überwiegend von Sammit geholt wurden, und für die Bearbeitung der Rohrleitungen und das Verlegen mussten die Einwohner aufbringen durch ein von ihnen eingezogenes "Wassergeld", dass für alle Bürger. die "braueten", entsprechend höher ausfiel, da sie auch mehr Wasser benötigten. Falls jemand einen eigenen Wasseranschluß auf seinem Hof haben wollte, musste er die anfallenden Kosten selbst übernehmen. Dies nutzten neben den begüterten Bürgern der Stadt vor allem auch Handwerker und Brauereien, aus deren Brunnen dann auch die Nachbarn ihren Wasserbedarf decken konnten (70).

Die Stadt Güstrow verfügte recht früh neben den vorhandenen Grundwasserbrunnen auch über eine öffentliche Wasserversorgung. Dazu hatte man sich vielleicht in der Stadt Lübeck umgesehen, in der bereits um 1214 die Benediktiner-Mönche des Johannisklosters das Wasser der Wakenitz mit Hilfe von unterirdischen Holzkanälen in ihre Gebäude geleitet hatten (71).
Auch die Gürstrower Stadtväter hatten zu diesem Zweck bereits vor dem Jahre 1446 einen Teil des aus dem Inselsee kommenden Wassers des Mühlbaches vor der Wassermühle am Gleviner Tor mit Hilfe der hölzernen Rohrleitungen in die Straßen der Stadt und zum herzoglichen Schloß geleitet (72). Das Wasser wurde dann an verschiedenen Stellen in hölzerne oder gemauerte Brunnen gespeist, für deren Unterhaltung die anliegenden Benutzer unter der Aufsicht eines "Sothherren" (Soth, Sod = Brunnen) verantwortlich waren. Das erforderliche Material stellte ihnen der Stadtbauhof zur Verfügung. Die Entnahme aus den Brunnen erfolgte in der ersten Zeit mittels Eimer und Schwungrute, später durch aufgesetzte Handpumpen, nachdem man die Brunnen wegen der Unfallgefahr und der Möglichkeit einer Verschmutzung abgedeckt hatte.

Mit dem System des "Alten Wassers" konnte jedoch nur ein Teil der Stadt versorgt werden. Deshalb schloß die Stadt bereits im Jahre 1567 mit dem "Kunstmeister" Michel Fritz, der anscheinend aus Lübeck stammte, einen Vertrag ab über die Errichtung einer "Wasserkunst in dem Zwinger" zwischen den Doppeltoren des Mühlentores. Ein in einem nördlichen Arm der Nebel hängendes Wasserrad trieb über eine durch die Mauer geführte Welle zwei Holzpumpen an, die das Wasser in einen Holzbehälter förderten, den man in den äußeren Tortum eingebaut hatte. Von dort lief das Wasser durch das Gefälle in die Rohrleitungen.
Die Leitungen der "Wasserkunst" brachten das Wasser über zwei Rohrleitungen durch die Mühlenstraße bis zum Markt, wo eine Leitung in den gemauerten Brunnen des "Alten Wassers" führte. Eine Verlängerung dieser Leitung verlief über den Brunnen am Pferdemarkt bis zum Schnoientor, mit einer Abzweigung über die Sandstraße in den Krönchenhagen. Die zweite Leitung lief südlich um das Rathaus herum über den ehemaligen Kirchhof nach der Hageböcker Straße mit einer Abzweigung zur Ecke Domstraße und berührte dort das "Alte Wasser" (73). Eine andere Leitung lief vom Mühlentor durch die Baustraße bis zum Pferdemarkt.
Von diesem Leitungssystem wurden 5 Brunnen mit Pumpen und 8 "Drehpfosten" versorgt, ferner 31 Privatanschlüsse in den Häusern bzw. Häfen.
Diese "Drehpfosten" mit einem Messinghahn waren erforderlich, da durch die Höhe des Wasserbehälters im Torturm die Leitungen unter Druck standen und deshalb durch einen Hahn abgesperrt werden mussten.




Abb. 6a. "Plahn von der Lage der Waßer Röhren, ... "
(StA Güstrow)




Abb. 6b. "Plahn von der Lage der Waßer Röhren, in den Straßen der Stadt-Güstrow ... 1808"

 

Im Jahre 1878 verfügte Güstrow bereits über 62 Brunnen; eine Zahl, die selbst von Schwerin nicht erreicht wurde. Davon wurden 37 durch die Wasserleitungen versorgt, während 25 natürliche Grundwasserbrunnen waren, die sich zum größten Teil auf die Vorstädte verteilten (74).

In vielen Berichten zum Mittelalter findet sich immer wieder die Behauptung, die Menschen hätten aus Angst vor Krankheiten gar kein Wasser getrunken. Stattdessen seien Bier und Wein die täglichen Getränke gewesen, die selbst Kindern gegeben wurden.
Auch Hildegard von Bingen rät davon ab Wasser zu trinken, "Wasser aber meide man möglichst ... Im Sommer darf man mehr trinken als im Winter ..." (75).
Solche Warnungen der Gelehrten berührten aber wahrscheinlich die wenigsten Menschen im Mittelalter, konnten doch die meisten ohnehin nicht lesen und mieden sowieso Wasser, das verdächtig aussah, roch oder schmeckte.

"Pier ist halb Speis", heißt es bereits in einem Mandat der Herzöge von Bayern 1530 (76) und es sollte "aus gutem Getreide, gut gebraut, rein, weder zu jung noch zu alt" sein. Außerdem wurde ihm neben der durstlöschenden auch eine heilende Wirkung zugesprochen. Neben dem Geschmack enthielt Bier wie Wein zudem mehr Nährstoffe als Wasser und durch den geringen Alkoholgehalt waren sie noch haltbarer.
"Trinke nicht mehr Wasser, sondern brauche ein wenig Wein, um deines Magens willen und weil du so oft krank bist", schreibt auch schon Paulus an Timotheus (77).
Aus diesem Grund wurden leicht alkoholische Getränke von zahlreichen Ärzten des Mittelalters oft auch zur Stärkung von Kranken und Schwachen empfohlen, womit wir wieder bei der Aussage unserer Brauer vom Anfang angekommen sind.
Bereits 1352 vermachte der Lübecker Arzt und Magister Johan van Ruden einer Witwe testamentarisch "... 2 m.d. 12 ß für eine Tonne Bier ..." (78).

Ich will jetzt nicht auf all die verschiedenen Biersorten eingehen die im Laufe der Zeit durch verschiedenartige Brautechniken und Prozesse entstanden sind. Nur ein Hinweis auf die soziale Position der "Konsumenten" sei noch angemerkt. Das "Junge Dünnbier" war oft von schlechter Qualität, wurde schnell hergestellt, war günstig und somit auch für den "Kleinen Geldbeutel" erschwinglich. Älteres Bier hingegen und besonders das Dunkel- und Lagerbier entstand durch die umständliche Fermentation der gekochten Bierwürze (79) und war daher nicht nur teurer zu haben, sondern meist auch dem "Stand seines Trinkers" angemessen.
Das Bierbrauen in der Stadt Güstrow recht beliebt war, zeigt auch die auf Befehl des Herzogs Gustaf Adolph vom 18. bis 25. März 1689 in der Stadt durchgeführte Untersuchung zum Erstellen eines "Verzeichnis der Häuser, die zum Brauen geeignet" sind (80).

Erläuterungen zu einigen Bieren:

      "Covent" = auch Coventbier, Afterbier, Nachbier oder Dünnebier
Der Covent ist ein aus dem Rückstand in den Trebern (von welchem die Würze abgefüllt wird) noch zubereitetes Bier. Bereits 1482 wird es als Bier für den Convent (Conventbier) in Klöstern genannt, "wohingegen die Paters ein besseres Bier, das Patersbier tranken" (81).

      "frömde beer" = Fremde Biere
Im Norddeutschen Raum gab es schon früh außerordentlich viele und starke Biere, unter denen das Hamburger, Eimbecker, Zerbster, Naumburger, Ducksteiner, die Braunschweiger Mumme oder auch das Güstrower Kniesenack berühmt waren. Broihahn aufzutischen, galt im 16. Jahrhundert für eine köstliche Bewirtung: "Bei jedem Trünkgen Dank, Oh rühmet den Broihans Trank" (82). Dieses wurde dann zum Markenzeichen der späteren Brauer-Gilde der Stadt (83).

      "Knesenac" = Kniesenack Bier
Das dunkle Kniesenack wird wohl ein starkes, kräftiges, vermutlich obergäriges Bier gewesen sein und wurde auch "Fürstenbier" (wendisch: Knese = Fürst, -nak = Bier) genannt
Güstrow war durch sein "Knesenac" schon um 1500 weit über seine Grenzen hinaus bekannt geworden, zählte es doch "zu den stehenden Luxusartikeln und stand auf fürstlichen Tafeln nächst, ja vor dem wenigen Rheinwein und Secte; auch wurden davon, so wie von dem Weine des Gutowschen Weinbergs vornehme Geschenke gemacht" (84). Belegt schon vor dem Dreißigjährigen Krieg wurde es 1590 bereits als &qot;trefflich, gutes Bier" bezeichnet und war zeitweise das teuerste Bier auf dem Markt.
Andere Städte und auch der Fürstenhof in Güstrow hatten ebenfalls versucht, das Bier zu brauen, aber ohne großen Erfolg. Warum der ausblieb, ist nicht genau bekannt, denn das Rezept war ja schließlich überliefert: auf eine Tonne (ca. 115 Liter) kamen fünf bis sechs Scheffel (ein Scheffel ca. 56 Liter oder Kilogramm) Gerstenmalz, doch waren die Details wohl besonders wichtig.
Auch in den Weinstuben der umliegenden Städte wurde das Kniesenack schon früh ausgeschenkt. "... gegen Ende des [16.]Jahrhunderts aber wurden vorzugsweise Kniesenack, in Güstrow, und Rommeldeus, in Ratzeburg gebraute die beliebtesten Biere, welche sich bis in das achtzehnte Jahrhundert hinein in Geltung erhielten" (85).
Das es aber nicht ganz ohne war, zeigt eine damals weit verbreitete Redensart, denn man sagte ihm nach: "Schmeis in den Nacken", da es beim "knölligen Hineinsaufen" heftige Genickschmerzen verursachen konnte.
"Zu einem kurzen Abendschoppen beim Kniesenack erschienen, offenbar aus Furcht vor diesem heimtückischen Gebräu, nur wenige Teilnehmer" (86). Auch diese Aussage zeigt die "Gefährlichkeit" des Kniesenack`s.


" Kniesenach du edle Saft,
du giwst mi Stärk, du giwst mi Kraft;
Du stärkst mi de Glieder,
du smitst mi ok nieder
du makst de Wangen rot,
du makst de Lenden blot. "




Abb. 7. Kniesenack Darstellung

 

Das erste "Knesenac" wurde wahrscheinlich im Haus Ecke Grüner Winkel / Markt gebraut, jedoch nicht mehr sehr lange, da der Aufwand dort zu groß war. Die spätere Kniesenack-Brauerei und die Bierstube im Wohnhaus der Brauereibesitzer gab es aber erst seit 1875 an der Adresse "Am Berge" (Brauerei Nr.7 / Bierstube Nr. 39). Seit den 1920er Jahren führte Frieda Hübner als Pächterin die Restauration "Altdeutsche Bierstube" mit ihren Eigenmarken "Kniesenack" und "Paternoster", ab 1935 ihr Sohn Erich. Der nicht gleich einladend wirkende Zugang erfolgte über einen langen Gang im Erdgeschoss.
Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts, durch die Ausbreitung des Weinhandels, kam das Bier als herrschaftliches Getränk aus der Mode, "zuerst verschlechtert, dann verachtet, und endlich gar nicht mehr gebrauet" (87). Wann das genau war, ist nicht bekannt.
Seit 1895 war sie bis 1902 im Besitz von Carl Müller Senior und auch nach ihm benannt - Brauerei Carl Müller. Sein Sohn (ebenfalls Carl) leitete die Brauerei dann noch von 1902 bis 1904. Ab 1904 war sie bis zur Enteignung 1945 als Kniesenack-Brauerei Gerhard Sagemüller bekannt.
Im Zuge der Umstrukturierungen in der damaligen DDR wurde sie ab 1950 Volkseigener Betrieb (VEB) und nannte sich "VEB Kniesenack Brauerei". Aber schon 1952 (1960) wurde sie in "VEB Brauerei" umbenannt. Seit 1974 (1978) gehörte sie zum Getränkekombinat Schwerin und nannte sich nun "VEB Getränkekombinat [GK] Schwerin / Werk Güstrow".
Nach der Wende 1989 übernahm die Mineralbrunnen überkingen-Teinach AG die marode Firma und führte sie als Schlossquell GmbH weiter. Mit dem Neubau auf der Ziegeleiwiese (Grundsteinlegung 1994) wurde der alte Betrieb überflüssig und daher bis auf den Pavillon "Am Berge Nr. 7" abgerissen.

Es gibt in einem kleinen Büchlein von 1706 als Nachdruck von Hofmedicus Georg Detherding eine Lobrede (Verfasser unbekannt) gedruckt anno 1624, die der Hrsg. neu verlegte und mit Anmerkungen versah. Der Titel "Encomium oder Lob Spruch des weitberühmten, gesunden und wohlschmeckenden Gersten-Biers Kniesenack genannt, welches im Mecklenburgischen Lande zu Güstrow seinen Ursprung bekommen und anietzo daselbst gebraut wird. Allen guten Teutschen bevorab dieses Bier-Liebenden Personen zum besten Druck verfertigt. Im sechzehn hundert vier- und zwanzigsten Jahr."
Der Verfasser bemerkt, dass von allen Nöten der Durst nicht der geringste sei. Das Bier wird im Original auch als ein Aphrodisiacum bezeichnet und es wird empfohlen "daß man dasselbe nur modice [angemessen] trinken, und nicht wie die groben Kujonen [Schurken] und die Bauernschlüffeln" (88). "Da einer zur Belustigung den Nachmittag oder ganzen Tag Kniesenack trinken will, muß er bei kleinen Trünken aus einem reinen Krüglein und gleich einem Muskateller oder Rheinwein genossen, und desto öfter angesetzet werden" (89). Wenn es so und nicht mit "Pommerschen Schlucken gebraucht wird, machet er einen armen Gesellen, so wenig Geld im Beutel hat, in kurzer Frist reich im Gedanken, beherzt, lustig, holdselig, mit liberalischen Geberden und mild in Verheißungen sonderlich gegen die Frauen und Jungfrauen" (90).
Detherdings sagt in seinen Anmerkungen dazu: "der Blöde wird eben nicht untüchtig sondern rasend, und die Musik liebt er öfters so, daß er ein unmenschliches Bölken darunter menget, dem Frauenzimmer aber beweiset er solche Ehre, dass sie oft genötigt sind, Kniesenacksbrüder von sich zu stoßen. In Summa er ist die Circe [griechische Göttin] die aus vernünftigen Menschen Säue machet" (91).

      "Rostocker Bier" = Rostocker Bier, Seebier und Krugbier
Die Brauerei zu Rostock gehörte im 16. Jh. in die Klasse der Großbrauer und ihre "Brawer" zu den angesehensten Bürgern der Stadt, gab es doch bereits 1596 insgesamt 247 Brauhäuser und 250 Bierbrauer, die ungefähr 250.000 Tonnen Bier jährlich brauten (92).
Das man mit dem Rostocker Bier "Geld verdienen kann" erkannte auch Herzog Ulrich schon früh. So hatte er bereits am 10. März 1564 die Erhöhung der schon bestehende Accise bewilligt: "für eine Tonne Bier, so zuvor 8 Sch. L. gegeben, einen halben Gulden; von einem gantzen Malz oder Bravel Bier, so zuvor 4 Gld. gegeben, 5 Gld.; von einem Sack Covent-Malzes, so zuvor 20 Sch. gegeben, 32 Sch. Lüb." (93).
Auch soll das Bier, welches nach Bergen — wo das hansische Kontor noch bestand — oder auf das platte mecklenburgische Land verfahren wird, nicht dünner und geringer gebraut werden, als das Bier, welches nach Kopenhagen und anderen dänischen Städten oder sonst nach Orten verschifft wird, wo man es vor dem Ankauf prüft (94).
Zu dieser hohen Besteuerung kam die Konkurrenz der fremden Biere, von denen die bekanntesten das Eimbecker, die Branschweiger Mumme und das Danziger Bier waren. Aber auch das Bartsche, Triebseesche, Wismarsche oder der Prüssing, das Hamburger oder Lübisch Bier machte ihnen zu schaffen. So verwundert es nicht, das der zunehmende Preisdruck, das Einfuhrverbot des dänischen Königs von 1621 und die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges die einstige Größe und Bedeutung des Braugewerbes in Rostock zunichte machten. War er zu Beginn der nachlassende Absatz, verringerte sich dann auch die Qualität des Rostocker Bieres und nicht nur das Güstrower Bier, namentlich der Knisenack, wurde in Rostock immer beliebter. Herzog Adolph Friedrich hatte im Jahr 1642 zudem dem Inhaber des Doberaner Hofes erlaubt "Knisenack" auszuschenken, so das der Rat sich 1657 "wegen der Verbreitung dieses Bieres in Rostock" sich gezwungen sah, Beschränkungen zu verfügen. "Weil seit einiger Zeit, besonders im Winter, der Güstrower Knisenack "in allen Winkeln" das gute Rostocker Bier verdrängt, so wird der Rat mit Beliebung der 100 Männer den Knisenack künftig nur an drei bestimmten Orten ausschenken lassen, bei 50 Gulden Strafe" (95).

      "Warnosch Bier" = Warnower / Schwaaner Bier
Wie schon das Rostocker Bier entwickelte sich auch das Schwanische Bier (a. Warnisch, Barnosch, Barnisch) aus Schwaan zu einem Konkurenten der einheimischen Brauer.
Bereits in den Auflistungen der Kriegsausgaben der Stadt von 1636/37 heißt es:
   "... 40 fl H. Nicolao Wichmann für 4 tonnen Knisenacks, unnd 1 tonne Warnisch bier, 8. Februar
    8 fl H. Lucaß Sagemeistern für 1 tonne Warnosch bier sambt der tonne, 10. Februar
    8 fl Paulo Barmöllen für 1 tonne Warnosch, sambt dem holtze
    24 fl Ulrich Schultzen für 3 tonnen Knisenacks, sambt dem holtze
    16 fl Jochim Borchman für 2 tonnen Knisenacks sambt dem holtz und sind ueberdies 1200 Pfd brodes von der Bürgerschafft colligiret, unnd nach Schwan ueberliefert 10 fl noch den Fuhrleuten, so abgesählte 12 tonnen biers, zusambt oben specificirten brode auf 2 wagen nach Schwan geführet.
    24 fl H. Bürgermeister Lorentz Klavenowen für 3 tonnen Warnosch bier, sambt den tonnen
    24 fl Petro Tilanders für 3 tonnen Knisenack, sambt den tonnen, 12. März
    28 fl Jochim Susemielen, Bürgermeister zu Schwan, für 6 tonnen so er doselbst wegen der Stadt Güstrow geliefert, für jede tonnen biers 4 fl und für das holtz 16 ßl. ..."
(96).

In Schwaan lagen zu der Zeit 18 Kompagnien der Schwedischen Truppen des Reichskantzlers Ochsenstines. Und nicht nur Bier und Brot musste ihnen geliefert werden. Die gesamten Kriegsausgaben der Jahre 1637/38 betrugen allein 1881 Gulden 5 Schilling und 6 Pfennige (97).
Der Güstrower Magistrat beschwerte sich auch mehrfach beim Herzog "... daß wir in erfahrung gekommen, ... auff E.f.Dhl. freyheit undt dem Klosterhofe sich einige Leuthe gantz verbothener maßen unterfangen, schwanische bier auszuschenken ..." (98) und über das von ihm an den fürstlichen Holzvoigt Hans Laschen erteilte Privileg "auf dem Klosterhof schwanisches Bier auszuschenken" (99).
Das ganze ging bis zur Beschlagnahme von Bierlieferungen durch die städtischen Torwachen: "Morgens um 6 Uhr ist durch den Aufseher im Schnoyen thor des Müllers von Schwane Wagen mit 3 tonnen Bier, so er von Schwan anhero gebracht und Dhl. Holzvoigt Hans Laschen aufm Closterhofe zu verschenken brinken wollen, angehalten fürs Rathauß und das Bier daselbst abgeladen worden." (100). Durch einen Vergleich mit dem fürstlichen Beamten wurden 2 Fässer zwar wieder freigegeben, eines jedoch einbehalten.

"...Schenke, rief ich, Arzt der Liebe, gib mir Wein!
Nur Wein allein kann mich retten, kann vertreiben alle Angst und Herzenspein! ..."
(101).

In den großen Weinanbaugebieten Europas wurde Wein von großen Teilen der Bevölkerung fast täglich getrunken. In den anderen Gebieten war er das bevorzugte Getränk der wohlhabenderen Bevölkerung und wurde zu einem wichtigen Handelsgut (102).

Die vermutlich aus Irland stammenden Dominikaner Jofroi von Waterford und des Servais Copale von Hoei hatten bereits um 1300 das Werk "Segré des Segrez" (Geheimnis der Geheimnisse) herausgebracht. Es enthält u.a. eine Klassifizierung verschiedener Weinsorten in:
  - junge Weine (einjährig),
  - mittelalte Weine und
  - alte Weine (vier bis sieben Jahre).
Weiterhin unterteilten sie die Weine auch nach der Farbe ihrer Trauben:
"Grüne Trauben ergeben einen spritzigen, blassen Wein, der nach einem Jahr an Kraft gewinnt und dessen Farbe verblaßt; nach zwei Jahren bekommt er eine Farbe wie "Kornähren" und nach vier bis fünf Jahren, bei "Vollreife", wird er eher zitronen- bis orangenfarbig.
Blaue Trauben ergeben einen Wein, der zunächst blaß ist, nach einem Jahr rosa, nach zwei Jahren rötlich und nachher, bei "Vollreife", tiefrot.

Schwarze Trauben ergeben "zunächst einen einigermaßen dunklen Wein; nach einem Jahr wird er klarer und nach zwei Jahren hellrot.
Die Geschmackspalette variiert von süß bis säuerlich. Reifer Wein hat einen feinen Geruch; wenn der Wein noch nicht ausgegoren ist, hat er überhaupt keinen Duft"
(103). Wirklich schlecht riechende Weine gibt es selbstverständlich auch.
Aber nicht nur die Traube selbst hat Einfluss auf die Qualität eines Weines. Der Prozess der Herstellung wurde zunehmend entscheidender. Anfangs wurde aus der ersten Pressung der teuerste Wein gewonnen. Den "günstigeren" Nachwein oder Tresterwein lieferte die zweite oder gar dritte Traubenpressung und häufig wurde diese auch noch mit Wasser und Essig gestreckt.

"Denn immer nur Wein oder nur Wasser trinken wird einem zuwider; wenn aber Wein mit Wasser vermischt er wirklich Freude macht, ..." (104).

Bereits in der griechischen Antike und im römischen Reich wurde Wein grundsätzlich mit Wasser gemischt, denn der Genuss von unverdünntem Wein galt als Merkmal der Barbaren.




Aber welche Weine waren bei uns bekannt bzw. wurden überhaupt hier getrunken?

Nachweislich getrunken wurde in Güstrow: "Malvasier, Meth und frembde bier" (105), "Vranken und landt wyn" (106), "frantz wyne", "Aquavitae, Clarich und butenlandisch gedrenke" (107) und im 17. Jahrhundert kamen noch die Branntweine und Sekte mit hinzu.

Erläuterungen zu einigen Weinen:

      "Malvesier" = a. Malvasia, Malvasier, Malmesy oder Malvoisie
Malvasier bezeichnen teilweise dieselben, aber auch gänzlich verschiedene Rebsorten (108), vor allem aus Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Kroatien und Slowenien. Viele dieser Sorten sind antiken griechischen Ursprungs (109).

      "Garnaat" = Wein aus Griechenland und Zypern
Ein Wein "der sanft duftet, dem Gaumen schmeichelt und die Sinnesorgane nicht kränkt" (110).
Aber auch der "gute, elegante" Wein aus Aquilea (an der nordadriatischen Küste) galt - wie der griechische und zyprische - wegen ihrer Süßheit und Kraft bereits seit der Antike als großer Wein.

Beliebte "Südweine" waren in Norddeutschland aber nicht nur die drei Sorten Madeira-Malvasier, Alicante-Malvasier und Malvasier de Sitges (111), sondern auch in geringerer Menge der "Romeyn" oder "Rumanye" (112) und der "Bastert" oder "Bastart" - ein süßer Spanischen Wein, "welcher wohl besonders zum Auffüllen" und auch schon mal zur "Verschönerung der Land- und Franz-Weine diente" (113).
Im 16. Jahrhundert kamen noch der Muscatel und Refall hinzu, im 17. Jahrhundert u.a. der Pedro Ximenes sowie zahlreicher Spanischer und Portugiesischer Wein (114).

      "Rinischen Wyn" = Rheinwein
Dieser "Rijnschen wijn" war zweifelsohne der wohl beliebteste Wein seiner Zeit. Der größte Teil stammte aus den Anbaugebieten an Rhein und Mosel, Ahr und Nahe und aus dem Elsass.
Der "Riesling" - an der Ahr als "Rüssel", bei  Erfurt "Rösslinger" genannt (auch als "erfundisch weyn") - ist die wohl wichtigste Rebsorte, die auf den rheinischen Schieferböden und im Moseltal wächst. Ende des 16. Jahrhunderts wird er sogar südlich von Wittenberg an der Elbe genannt.
Aber auch der Traminer, Muskateller (Muscadet), Burgunder, Gutedel, Elbling, Burgauer, der grüne Sylvaner (Dickelben) und weiße Lindauer fanden Verwendung, daneben eine Unmenge von Lokalsorten.
Der Wein aus dem Oberelsass stammte aus dem Gebiet zwischen Thann und Schlettstadt, wo bis Colmar hinab der "Oberpirger" als eine besonders geschätzte Weinsorte wuchs.

Im Lübecker Ratskeller konnte man beim Rheinwein frei unter drei Fässern wählen (115), aber so prächtige Verhältnisse bestanden in Güstrow wohl nicht.
Allein der Kellermeister hatte für "gute excellente" Rheinweine zu sorgen und es war ihm "bei willkürlicher Strafe, so oft es vorkommen würde, das Auffüllen mit anderem Weine, als Rheinischem, untersagt" (116).
Außerdem sollte niemand "Rheinischen Wein oder Branntwein, Bastart, Muscatel, Malvasier oder dergleichen hitzige Weine außer dem Kellermeister zapfen" (117).
Den größten Teil des Weins der am Rhein zwischen dem Oberelsass und dem Unteren Mittelrhein sowie an seinen Nebenflüssen im Mittelalter erzeugt wurde, exportierte man nordwärts in die Niederlande, Flandern, England, nach Nord- und Nordostdeutschland sowie nach Skandinavien und das Baltikum. Der Güstrower Wein wurde wahrscheinlich zuerst über Land aus Lübeck bezogen, später dann auch per Seeweg über Wismar und Rostock.
Der Weinpreis war dabei in erster Linie von der Witterung, den angebotenen Mengen und der jeweiligen Nachfrage abhängig. In guten Weinjahren war der Wein oft ungemein günstig - "Tausend fünfhundert dreißig und neun, Galten die Faß mehr als der Wein." (118).

      "butenlandisch gedrenke" = Ausländische Getränke
Unter diesem Begriff waren z.B. die Kräuter-, Bitter,- Würz- oder Feuerweine beliebt und weit verbreitet. Konnte man für den Kräuterwein auf einheimische Pflanzen zurückgreifen, verwendete man fremdländische Gewürze für den Würzwein (z.B. Claret oder der Lautertrank = Luttertrank). Ein besonders stark gesüßter und gewürzter Wein war der "Hippocras". Die dazu benötigten Gewürze konnte man bereits im 14. Jahrhundert in kleinen Säckchen angemischt kaufen (119).
Bartholomaeus Anglicus (13. Jh.) empfahl dem Wein ein Säckchen mit feingepulverten Gewürzen, Honig oder Zucker beizugeben, bis der Wein "donec virtus specierum vino incorporetur et optime clarificetur" - völlig ausgelaugt und abgeklärt sei (120).
Schon im Byzanztinischen Reich war der "conditum" (gewürzter Wein) und der "Retsina" (geharzter Wein) besonders beliebt. Um den Geschmack zu verbessern wurden dem Wein duftende Gewürze wie Lavendel, Lorbeer, Zimt oder Zimtrinde, Ingwer, Paradieskörnern, Pfeffer, Nelken, Muskatnüssen und Muskatblüten, Nardenwurzeln, Rosenblätter, Wermut, Calmus, Galgant, Safran, Anis oder Mastix zugesetzt. Ihm schrieb man daher auch eine besondere medizinische Wirkung zu, galt als wirksames Heil- und Stärkungsmittel, sollte die Verdauung unterstützen, gutes Blut fördern und die Stimmung aufhellen.
Die Stärke des gewürzten Weins konnte noch gesteigert werden, indem man ihn aus Bechern trank, "in deren Mitte sich ein durchlöcherter Raum zur Aufbewahrung von Gewürzen befand" (121).
Das sie auch bei uns beliebt waren, zeigt eine Regelung von 1805 zwischen Magistrat und dem neuen Pächter der Ratsapotheke Wilhelm Carl August Brun, nachdem dieser jedem Bürgermeister, dem Syndikus, Stadtsekretär und den sechs Senatoren u.a. auch je 2 Flaschen Gewürzwein "Bouteillien Hypocras" (= Hippocras, a. Vinum Hippocraticum) versprach (122).

      "Mede" = Met, Honigwein
Der Met oder Methe ist nicht nur das Getränk der Asen, Wikinger und Germanen gewesen, sondern war in der Antike auch bei den Griechen und Römern sehr beliebt.
  - 1597 musste der Krautkramer (Apotheker) Johann Steinell 7 fl zahlen, "das ihm erlaubt, eingebrachten Methe auszuschenken" (123).

      "frankhen Vyn" = Frankenwein
Als "Frankenwein" galten vor allem Rheingauer Weine und der Königsberger Wein. Das fränkische Weinbaugebiet erstreckte sich von der Rhön bis zum Steigerwald und vom Odenwald bis nach Bamberg.
Frankenweine und überhaupt Landweine waren den Pächtern bis 1784 auch oftmals gänzlich verboten, um "Fälschungen des edlen Rheinweins vermittelst derselben" vorzubeugen (124).
Seit dem 12. und bis in das ausgehende 15. Jahrhundert finden wir am Mittelrhein, wie auch an der Mosel, im Rheingau oder im Elsass die bekannte Unterscheidung von vinum franconicum und vinum hunnicum (a. Hundswein), von frentschem Wein und heunischem Wein, eine Unterscheidung, die schon Hildegard von Bingen in ihren Schriften machte (125).
Der Frankenwein hatte stark unter den Nachwirkungen des Dreißigjährigen Krieges zu leiden. Die Weinberge waren oftmals verfallen oder verwüstet und die Rebstöcke als Brennholz genutzt worden. 1659 wurde erstmals der Silvaner in Franken erwähnt. Aber erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war er an zahlreichen erfolgreichen Kreuzungen beteiligt, wie etwa "der Scheurebe, dem Rieslaner, dem Morio-Muskat, dem Bacchus, der Albalonga und dem roten Regent" (126).

      "frantzwyne" = Französischer Wein
Französische Weine wurden, wie auch Landweine, in den Anfangszeiten der Ratskeller oft gar nicht zugelassen und noch am 19. März 1687 "decretirte [der Wismarer] Senatus, es sei ungebührlich Rheinwein und Franzwein aus einem und demselben Keller zu verzapfen" (127).
Als bekannte Vertreter kennen wir "Rodewin", "Boitaw" oder "Bitau" [von Poitou], ferner den "Gersgagher" oder "Geysgagher" [Gascogner], die süßen "Picardan" und "Frontignan", die weißen Weine von Calvisson und Haut-Preignac, dem schweren Pontac, Weine vom Medoc und Margaux, ab 1744 den weißen Serons (128), den Burgunder, sowie am Ende des 17. Jahrhunderts den neuen Stern am Weinhimmel [Dom Pérignon brachte als erster die Bläschen hinein] - der Champagner.

Weine aus der Ile-de-France galten als schwach und dünn; der rote Orléans und der weiße Saint-Emilion hingegen als graziös; der vom Rhein sei zwar kräftig aber noch etwas gärend und "duftet leise nach Veilchen". Der Wein von Saint-Pourçain behauptete "der feinste und gesuchteste Wein" zu sein und wurde am päpstlichen wie auch am französischen Hof hoch geschätzt: "J'ai la bouche, j'ai la couleur" (ich habe den Geschmack, ich habe die Farbe). Die betreffende Farbe war hellrot und "oeil de perdrix" - wie das "Auge eines Rebhuhns".
Die Weine aus Beaune, der Provence und der Gascogne (sowohl weiße als auch rote) seien "temperamentvoll und kräftig"; der Wein aus Auxerre wohl "kräftig, aber seine Qualität sehr variabel". Der "Bastardwein" aus La Rochelle hingegen sei "kräftig und süß" (129).

Schon vor der englischen Herrschaft im 12. Jahrhundert über die Gascogne und Aquitanien wurde in dieser Gegend Wein angebaut, speziell im Médoc und der angrenzenden Regionen um Bergerac und Cahors. Das Hafenstädtchen Pauillac wurde nun zu einem Zentrum des Weinbaues und Handels, und es bildeten sich jene Chateaus heraus, die bis heute den Markt anführen. Berühmtheit erlangten zunächst die Bordelais, Burgunder und später der Bordeaux.




Abb. 8a. Weinhändler, Holzschnitt 1500/01



Abb. 8b. Holländische Händler bei Poitou, Holzschnitt 1500/01

Die holländischen Handelsschiffe, die an der Küste Salz luden, nahmen auch die in den Weinanbaugebieten hergestellten Weine mit, die in den Nordseeländern sehr beliebt waren. Sie kamen bis nach Cognac und in die Häfen der Charente, um dort die berühmten Weine der Lagen "Champagne" und "Borderies" zu laden.

 

Oft wurde der französische Wein auch als Most exportiert. Der seit 1520 bezeugte Brauch des Lübecker Martensmannes den Fürsten von Schwerin zum Martinstag (130) ein Faß mit "einem Ohm Rheinischem Most" (131) zu senden, geht auf die Martini 1301 erfolgte Ankunft Heinrich des Pilgers, Herzog zu Meklenburg, aus seiner 28jähriger Gefangenschaft in Lübeck zurück. Die Stadt Lübeck hatte sich in Rom um seine Befreiung bemüht und den Fürst dadurch so dankbar gemacht, "daß er Einem Rath und den Bürgern all das Land um Lübeck schenkte, das er von seinen Vorfahren her besessen, ihnen auch Zollfreiheit durch ganz Meklenburg verlieh", und sich nur ausbedang, daß sie zum Gedächtniß ihm alle Jahr um Martini ein Ohm so köstlichen Weins schicken möchten, wie er bei ihnen genossen. Dieß ward ihm mit Freuden zugesagt, und auch bis 1817 gehalten (132).

Im Jahr 1694 bitten die Weinschenken der Stadt Güstrow den Herzog Gustav Adolph um die Erlaubnis, weiter französische Weine "zum Nutzen der Kranken" verkaufen zu dürfen. Der Herzog wollte den Verkauf nur für 3 Wochen erlauben, sie möchten hingegen den Zeitraum auf 6 Wochen erweitern (133).

      "landtwin" = Landwein
Mit Landwein (Landweyn) bezeichnete man allgemein einheimische, örtliche Weine. Sie galten den "Weinkennern" oftmals als "vilum - Bösewicht" oder "villicum - Grobian" anstatt "vinum - Wein" genannt zu werden. Der bekannteste war der brabantische Landwein aus dem niederländischen Löwen).
Seine Beliebtheit erklärt sich zum einen durch den günstigeren Preis und zum anderen auch durch seine Leichtigkeit und er "hinterlasse keinen Kater".
Bekannte Vertreter jener Zeit waren der Kobin oder Gabin [Gubenscher Wein (134a)], der in Frankfurt an der Oder eingekauft und über Stettin zu Wasser hergebracht wurde.
Die sogenannte "kleine Eiszeit", die ungefähr ab 1540 einsetzte, hatte den Anbau einheimischen Weins jedoch fast völlig zunichte gemacht. Die Preise und der Absatz der Landweine stagnierten oder sanken sogar. Auch die nachlassende Nachfrage war mitverantwortlich für den abnehmenden Anbau des Weins in den nördlichen Gegenden. "Die Anzahl der Jahre, in denen die Weinlese gar nichts einbrachte oder notgedrungen in Weinessig umgewandelt wurde, stieg auf beängstigende Weise an." (134b).

Auszug aus einer Kämmerei-Rechnung an den Herzog Albrecht vom Jahr 1545:
"  - 3 ßl vor 2 potthe Vranken wyn
  - 2 ßl vor 1 pot landt wyn
  - 14 guth ßl vor 1 stoveken vranke wyn unnd 1 stoveken landt wyn den van Rostock geschenckhen
  - 6 ßl vor 1 stoveken landt wyn den wißmarschen geschenckhet
  - 2 fl unde 4 ßl vor wyn dem Ratdhe up martinu ere gerechtecheit
  - 2 fl unnd 4 ßl vor wyn dem Radhe up wynnachten
" (135).
An dieser Rechnung wird ersichtlich, dass der Landwein 1545 recht beliebt war und aus Rostock und Wismar bezogen wurde. Welche Sorte sich allerdings dahinter verbarg sagt, uns das nicht. Aus einem Beschwerdebrief des Magistrats an den Herzog vom Jahr 1585 erfahren wir auch, welche Station der Wein vorher genommen hatte: "... die Weine, so er umb Jacoby ungeruhrt mit aus Denemarke ... das er nach der Zeith und ausschenkung angezogener aus Denemark bisherp geführter weine noch mehr stück von Warnemünde oder Rostock nachgeholwt hat ..." (136). Der Wein wurde also aus Dänemark über Warnemünde und Rostock geliefert.

      "erdensich brand" = Brand, z.B. Obst- und Getreidebrände
Die Obstbrände kamen erst im Spätmittelalter auf, wogegen der Getreideschnaps zu Beginn der Neuzeit (um 1500) schon verbreitet und als "Rauschdroge" berüchtigt war.
  - Im Jahre 1722 hatte Herzog Carl Leopold seinem "lieben getreuen" Apotheker Johann Jacob Wahnschafft und dessen Erben gegen den Willen des Güstrower Magistrats das Privileg zur Errichtung einer dritten Apotheke in der Stadt erteilt (seit 1838 als "Hollandt-Apotheke", heute als Fritz-Reuter-Apotheke bekannt). Mit diesem Privileg war auch die Genehmigung verbunden, "Gewürtz, allerhand Weine, Brandt-Weine und Aquavita" zu verkaufen. Gleichzeitig stellte ihn der Herzog unter seine "spezial Jurisdiction", entzog ihn damit also der Rechtsprechung des städtischen Gerichtes und befreite ihn von allen bürgerlichen Abgaben (137). Weshalb er dies tat, ist nicht bekannt.
Aber auch "Arrak", der durch Vergären und Destillieren von Reis, Zuckerrohrmelasse oder zuckerhaltigen Pflanzensäften gewonnen wird, war bekannt.
  - 1803 beschwerte sich der Pächter des Ratsweinkellers Johann Heinrich Klein u.a. über den Zinngießer Krumbügel und dessen Verkauf von Arrak beim Magistrat und beim Herzog (138).

      "Bernewyn, Brandwijn" = Branntwein
Der Wein war auch Grundlage der Herstellung hochprozentigen Branntweins, welcher anfänglich vor allem medizinischen Zwecken diente. Er hatte viele Bezeichnungen, war als "Bernewyn", "Brouillis", "Brandwijn", "Brandtwyn", "ausgeprennte wazzer", "Aqua vitae" (Lebenswasser, weil regelmäßiger Genuss das Leben verlängern sollte) und "Aqua ardens" (brennendes Wasser) bekannt und wurde als "Anima vini" (Weingeist) zuerst nur als Chemikalie und Medizin verwendet. Bei Heiserkeit "bestrich man sich damit den Hals", und äußerlich wurde er bei Brandwunden und Verstauchungen angewendet. Innerlich sollte er gegen die Pest, andere Seuchen und vieles weitere helfen.
Die Grundlagen der Weindestillation wurde u.a. von dem Katalanen Arnald von Villanova bekanntgemacht (139).

Da die Holländer im 16. Jahrhundert bereits die Destillierkunst beherrschen, destillierten sie den Wein zur besseren Aufbewahrung in ihren Brennereien, denn Weine leiden aufgrund ihres geringen Alkoholgehalts unter langen Seetransporten - "... daß nicht allein dem Rathe der gelieferte Wein statt einer Erquickung ein theurer Essig wurde ..." (140). Das Ergebnis ist ein Destillat das "Brandwijn", gebrannter Wein, genannt wird, woraus sich später der Name "Brandy" entwickelt.
Nach und nach werden dann die ersten aufgestellten Brennblasen verändert und die doppelte Destillation in der Region eingeführt (141).




Abb. 9. französische Brennerei im 17. Jh. (Encyclopédie Diderot)

 

Der Rheinische Branntwein wird erstmalig in Wismar in der Alten Bürgersprache von 1610 erwähnt (142). An die Stelle des Franzbranntwein getreten, wird er vom Rat zwar 1628 bezeugt, aber immer noch unter dem alten Namen mit verkauft (143).

In den Akten der Stadtkämmerei finden sich zahlreiche Hinweise zum Branntwein.
  - 1674: Jochim Friedrich Krüger wird vom Magistrat vorgeladen wegen seines Ungehorsams [Ausschenken von Branntwein]. Er wurde zu einer Geldstrafe von 10 Rt verurteilt (144). Nach seiner Beschwerde beim Herzog am 20. März wurde diese am 2. Mai 1674 jedoch auf 5 Rt vermindert.
  - 1683: Branntwein wurde verkauft in Jehmanns Bude in Dohnsteinß Haus (145).
  - 1686: Beschwerde der Güstrower Branntweinbrenner über die Branntweinschenker, die auswärtigen Branntwein in die Stadt bringen (146), aufgeführt werden 30 Namen von Leuten.
  - 1692: Der Magistrat bestimmt, daß in der Stadt kein fremder Branntwein verkauft werden darf (147).
  - 1698, Weisung der Fürstlich Mecklenburgisch-Güstrowschen Interims-Regierung: Das Branntweinbrennen soll wegen des Mangels an Getreide so weit wie möglich eingestellt werden. Die Stadt soll ermitteln, wieviel "Blasen" vorhanden sind (148).
  - 1699: Die Helme der "Blasen" sind bei Androhung von Strafe auf dem Rathause abzuliefern (149).
  - Regierung an den Magistrat: Es wurde trotz Verbot doch wieder Branntwein gebrannt, Es darf nur eine "Blase" in Betrieb bleiben, die abwechselnd alle 8 Tage von den übrigen Brennern genutzt werden kann (150).
  - 1709: Die Stadt bittet den Herzog, die Beschränkungen beim Branntweinbrennen zu lockern, da auf dem Lande trotz Verbot unbeschränkt weiter gebrannt wird. Das Brennen soll gegen Entrichtung einer besonderen Steuer wieder erlaubt werden (151).
  - 1724: " ... daß sich keiner, er sey gewürtz handler, Gastwirt; Herbergierer oder sonsten einer unterstehen solle, a dato an frantz. Brandtwein feil zu haben, auszuschenken und zu verkauffen oder daß es von den seinigen geschehe, es sey auch unter was praetext es wolle zugestatten und zwar bey vermeidung der confiscation des gesambten Brandtweins und einer strafe von 20 Rt, so offt sie hiewider betroffen werden, da dieses wieder unserer Stadt und des davon dependierenden Weinkellers wohlhergebrachten privilegien gebühren will. ..." (152).
  - 1738: Es wurde fremder Branntwein beschlagnahmt, der in die Stadt eingeführt werden sollte (153).
  - 1778, Anweisung des Herzogs Friedrich: " ... den Kaufleuten und Schenken wird der Bezug von fremden Branntwein freigegeben ..." (154).
  - 1786: Auszug aus der Steuerliste über Güstrower Einwohner, die Franzbranntwein aus Rostock erhielten und versteuert haben:
"Kaufmann Glase, Gastwirt Bock, Gastwirt Krull, Gastwirt Gerdes, Brauer Grammann, Gastwirt Chr. Schuberdt, Bäcker Drühl" (155).

Der Wein wurde aber nicht nur aus "Genussucht", zur "geistigen Erquickung" oder zur "Krankenheilung" getrunken, auch den christlichen Kirchen wurde ihr "Messwein" geliefert - bildet dieser beim Abendmahl das Element für das Blut Christi. Ob der Ratskeller in Güstrow das auch tat, ist zwar nicht überliefert, aber anzunehmen.
Für Wismar hingegen ist dies vielfach dokumentiert: 1566/7 kamen so z.B. nach "St. Marien 16 Stübchen 3 Qr. [= Quartier] zu 9 ½ S. [= Schillinge] und 4 Stübchen 1 K. [= Kanne] zu 7 ½ S., nach St. Nicolai 14 Stübchen 1 K. 1 Pl. [= Planke] zu 9 ½ S. und 2 Stübchen 1 K. 1 Pl. zu 7 ½ S. und nach St. Jürgen 7 Stübchen 3 Pl. zu 9 ½ S. und 2 St. 1 K. zu 7 ½ S., zusammen 1 Ohm 8 Stübchen 1 Qr. 1 Pl. Wein zu 27 Mark, 6 Schillinge, 9 Pfennige" (156). Daneben wurde aber auch ein Kontigent Wein an die Prediger gegeben, oft auch zusätzliches zu den Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten (in Wismar jedes Mal 6 Stübchen), sowie an Palmsonntag und Michaelis (3 Stübchen) (157).
Bereits im Jahr 1266 hatte Heinrich von Meklenburg den Wein für 20 Kirchen des Landes Ilow gestiftet, die fortan aus den Beständen des Ratskellers in Wismar Messwein und Oblaten erhielten (158).





Anlage 1: Auszüge aus den Schossbüchern (159a)


Zeit



Sonstiges


1505 (159b)

Item provisores cellary debens 82 m de anno futuro obligatos et produxerunt in pecunia prompta 48 m. Item Meister Kurth obliget 20 m pro vino. Item optinuerunt in cellario in malvasia vino erdensich brand 2, 9 m, sint geholete zu 1 viertel weynß gekofft von Clawes markes 9 fl.

1506

Provisores cellarii [Kellermeister] produxerunt in prompta pecunia 116 m. Item optinuerunt [besitzen] in cellario in malvasia et vino in valore 200 m. Semper debitum astandum de anno futuro, sempter ... vino a Clawes markes empto, ut patit anno ...

1507

Provisore cellari produxerunt in prompte pecunias 200 m, et obtunuit in cellario in prompte pecunia vino et aliis potagiis 200 m 20 alb.

1508

Provisores cellary produxerunt in prompte pecunia 200 m. Item obtinuent in cellario ad utilitate oppidi. In vino et prompta pecunia 200 m, Item vinum a Clawes Linacker empond et alia potagia non valby na fueor ...

1509

Provisores cellarii produxerunt in prompta pecunia 200 m et obtinuerunt in cellario in prompta pecunia et potagiis ad utilitate oppidum ... 77 florenos.

1510

Item provisores cellary produxerunt in prompta pecunia 171 m, et obtinuerunt in potagiis et pecunia de Clawes didericks emseß gingen (?) commendum et ... 200 m.

1511

Officialis et provisore cellary produxerunt in prompte pecunia 79 florint 1l ßl obtinuerunt in cellario in promtibus potagis in vallod 100 fl 8 ßl.

1512

Item provisores cellary obtinuerunt in cellario, Im exengis quam bucro Jude peromienal (?) 12 florens, Item promtins Linewen obligati ... vino a slempten compotus de ordo apudt 40 flor. de sedto 35 florent quis produxit debire infra heine et perteristes.

1513

Clawes pynnow et Asmus marchi produxerunt in linquo propte 127 m, Item obtenant in cellario de singen (?) potagys ibi mansis in valore 70 florins, Item kaleske obliget vam cellary 7 fl fl.

1514

Claus pynnow et Erasmus mathie produxerunt de ecclesie in prompte pecunis 80 m 18 ß l, et obtinuerunt in relatio in bone potagis in valor 200 et 4 m, Item une ropas frankhen wein van uff cruren una fuit conputate.

1515

Erasnmus Mathie produxit ... celary in prompte pecunia 69 gulden. Item ultro summa fiderend propit Claus Babbe pro fio sprio buters et 12 flor.
Summa summarum 80 fl. Item obtinuerunt in celario in potagiis 40 flor., in bonis spotengis etc.

1516

Clawes pynnow et clawes mathie, provisores cellary produxerunt in prompte pecunia, spiro tum datus claus babbe alusoß oneribus ad roquiuna protinet dideritz, 200 m 9 ßl. Item obtinuerunt in cellario in bonis potagys 90 florint.

1517

Claus pynnow et e Erasmus mathe provisores cellary produxerunt in prompte pecunia 84 florint, 14 fl, l ..., 11 fl detus pro spiro serno

1518

Asmus Mathie et clawes marckß varvesers des wynkellers hebben upgebracht in redem gelde 100 m und 12 m stral Mundte und 11 gulden 7 ßl unkost des Kellers unde in guden gedrencke ys in vorrath 131 gulden angeslagen. An der unkost angerekent 5 gulden des knechte lon.
Item de thokamsend vorstenderß des wyn kellers schalen syn vorplichtet tokamende van hinrick beneken in kalersch hufe wanhaftich 135 stral in berckent geldt.

1519

Clawes Marckß und Cordt van Szehe varweßers des wynkellers hebben upgebracht in redem gelde 118 gulden und 18 gute ßl. Item vor unkosth uthgegeven 8 gulden und 16 gut ßl, noch zu varrath 29 gulden. Item 5 gulden des knecht lohn in der unkosth mede ingerekenth.

1520

Ego martinus boye et clawes (pynnow) produxerunt a mercantoribus 8 m et 2 bon ßl 1 alb.

1521

Clawes marckß et hans Rathsteyn des wynkellers halven hebbenße erer voeperninghe nha dem Rade in reden geldt betaldt 130 gulden in Munethe.

1522

Claes markß et hans Rathsteyn Juxta concordiam sup cellario vinario factus utque supra produxerunt in prompte pecunia 80 fl Geven in moneta logali et curren

1523

Claes markß et hans Rahtstein iuxta concordiam super Cellario vinario fuit ut supra produxerunt in prompta pecunia 80 gulden in endhe.

1524

Claes marks et hans Rotsteyn juxta rumor diam tentam de Cellario vini uts in prompte et immorata produxerunt 130 florint.

1525

Hans Roetstein produxit de Cellario vinum 51 gulden.

1526

Erasmus Mathie et Merten Ribow produxerunt im prompte pecuniis 27 florint, Et obtinuerunt in cellario, vinum pro centum (100) florint, solutum est de pennys consulatus

1527

Erasmus Mathie et Merten Bibow in Promptis pecunys produxerunt 50 florint, Et obtinuerunt in cellario pro 12 fl vinum.

1528

Erasmus Mathie proconsul in promptis pecunys produxit 50 florint, Et Relicta Adamsche mansit obligata invigintiquatuor (24) florint, quos solnet infra hime et festum Walburgis.
Obtenuitas in cellario 26 Emmher franckl.wein, Ein vodher Leuthwein, wath van dem Bastert ghewin tho kompth nha unde dhor annhe Rekenschop tho dundhe.

1529

Erasmus Mathie et Merten Bibow produxerunt 60 florenos prompte pecunys.
Obtinuerunt ex in cellario 15 urnas (Krüge) vini francofordium de quibus Lurenderdit consulatui, et quamquid fuerit residui de vino rubro curem pertinet ad consulatum.

1530

Erasmus Mathie et Curdth vam Szee produxerunt in prompte Pecunys 30 florenos.
Obtinuerunt ex in cellario 52 florenos Sidmaz.

1531

Erasmus Mathie et Curdt vam Szee produxerunt in prompte pecunys 30 florenos.
Obtinuerunt et in cellario 45 florenos Summarum.

1532

Erasmus Mathie et Curdt vam Szee produxerunt in prompta pecunys 70 florenos.
Obtinuerunt et in cellario 81 florenos.

1533

Erasmus Mathie et Curdt vam Szee produxerunt in prompte pecunys 50 florenos.
Obtinuerunt et in cellario, Sidma 230 florenos in residno.

1534

Erasmus Mathie et Curdt vam Szee produxerunt in prompte pecunys 45 florenos.
Obtinuerunt et in cellario, Sudmid 7 foder Landwin, den de Radt all bethaleth hefft. Item noch 5 frank. Landwyn dar kumpt deme Rade de gewinnst aff tho. Item noch 1 both malweser, uund 26 stoveken Basterth das kumpth den Rade aff tho de Hovetstoell und gewinst.

1535

Heffth Asmus Mathias up gebracht von wegen des wynkellers vofftenh [15] gulden. Szo behalden wy noch im kaler vonn wyne in varradig de gewyn mith ingerackend steckt sich de Summa 150 fl, dar schall de knecht tho antworden.

1536

Aasmus Mathias Burgmeister, hat ufgebracht, van wegen des weinkellers Siebentzigk [70] gulden, So beholden wire noch in keller, van wein im Vorrath, der gewin mit ingerechent, 227 gulden. Dartzu sollen die Knechte anthworten, und was im abgehet an bermen und vollewein soll man Ime kurtzen.

1537

Asmus Mathias Burgermeister und ... hebben ubbracht van wegen des weinkellers hundert gulden, So beholden wy im keller van wyne im vorrade, alße were he uthgetappet, hundert stoven und vefftich [50] gulden, Dartho schal de knecht anthworden, und wath emhe afgeihet an bermen und vulwyns sal man eme korthen.

1538

Asmus Matthias Burgermeister und Herman Koppe, hebben upbracht van wegen des winkellers hundert + 25 fl bargeld. So behalten wir im keller vam wyne in vorrade, als were he uthgetappet hundert acht und sechzig [168] gulden, und noch 11 eimer erfundisch wein, 2 fuder landtweyn, 2 ferndel roth landtweyn, davon kumbt den Rade der gewyn abe. Dartzu sal der knecht anthworden und was Ime abgehet an bremen und fulwin, sol man Ime korthen.

1539

Asmus Mathias Bürgermeister, und Jochim Schutte hebben upgebracht van wegen des wynkellers, hundert und Sechzig [160] gulden, halten wir im keller in vorrathe hundert, ein und dreißig [131] gulden.

1540

Asmus Matthias und Jachim Schutte hebben upbracht van wegen des wynkellers - hundert 36 gulden 16 ßl. So behalten wir in vorrath hundert 52 gulden.

1541

Asmus Mathias und Jachim Schutte hebben upbracht van wegen des wynkellers zweyhundert gulden. So behalten wir in vorrathe im keller hundert und sieben und zweintzig [127] gulden.

1542

Asmus Matthias van siemitz und Clawes Stoislofs uligen wege hat ufbracht van wegen des weinkellers an baren gelde 75 fl. So behalten wir in vorrath im keller 57 fl 6 ßl.

1543

Asmus Matthias und Jacob Moller haben ufbracht von wegen des weinkellers an bharen gelde 38 gulden bhar gelde. So behalten wir im keller 100 gulden und 5 ßl.

1544

Asmus Mathias uind Jacob Moller hebben upbracht von wegen des wynkellers an barem gelde 38 gulden und 16 ßl. Item noch 9 gulden is schuldich hertzog Albrechts fürstinne, darvor ere fstl. hefft wyn vor halen laten.
So beholden wy noch im keller, in vorrade 68 fl und 14 ßl, de gerekent is, alße se utgetappet were.

1545

hebben Asmus Mathias und hans gruvel upgebracht vam wyn keller 81 gulden, mit der ware de im kelre noch war, heff de Radth dat sulve gelth unnd ware forth by dem weynkeller gelathen.
Item noch 9 gulden kamen dem wyn keller tho, de hertoch albrechts forstynne dem Radhe schuldich bleff, By der tydt alße Jacob Moller by den wynkeller war.
Item des wynes de im keller bleff iß gewesth 3 ferendel Raden und 1 ame [Ohm, Tonne] unnd 1 ferndel sipen noch weren schire utgetappet.

1546

Asmus Mathias Burgermesther unnde Hans Gruwel wynherhen hebben von halven des wynkellrhes rekenschop ghemaket dath dar beholden blifft im keller von warhe strecket sick de Summa 116 fl unde 16 ßl.

1547

Aßmus Mathias und achim Ballich hebben rekernschop gedon unnd upgebracht 46 fl an reden gelde szo beholdenn wy noch im kelre gerecket sick de summa 96 fl und 21 ßl der bey Bartelmiz unnßen wynschencke blyfft actum up der Buden tho Gustrow am mandage nha panthalionis anno 1548.

1548

Asmus Mathias unde Jachim Ballich hebben Rekenschop gethan unde upgebracht 23 fl szo beholde wy in keller 129 fl 21 gud ßl in vorrath.

1549

Asmus mathias und Jost peyne vam wyn keller hebben Rekenschop ghedhan, beholden in deme wynkeller 103 gulden 6 gude ßl.

1550

Asmus Mathie und Jost peyn hebben van deme wynkeller rekenschop gedhan, et instulerunt 48 fl in puntis pecunys. Szo hebben beholden im keller 100 fl ahn gelt unde warhe.

1551

Asmus Mathias unde Jost peyn wynheren hebben Rekenschop ghedahn produxerunt 55 fl unde 4 ßl lub, Szo beholden se im keller ahn warhe unde redhenn gelde 122 fl unde 8 ßl lub.

1552

Asmus Mathias unde Jost peyn winheren hebben rekenschop ghedhan von Jar 52. hebben beholden by dheme winkeller 200 gulden in winhe unde in gelde dar midt ße den winkeller schalen vorstan unde tho Asmus Mathias is ghesettet Jachim Barnekow tho einen winherren.

1553

Erasmus Mathias unde Jochim Barnekow winhere hebben Rekenschop ghedan von deme Jar 53 hebbe upgebracht 54 fl 28 ßl in Redem gelde, dar tho beholden ße im keller 100 unde 40 fl in warhen gelde unde winhe.

1554

Erasmus Mathias unde Jachim Barnekowe winheren hebben rekenschop ghedhan van dem Jarhe 54, hebben upghebracht 57 gulden 8 ßl lub in Redem gelde. Szo blifft noch in Risidus inn kelrhe 100 unde 40 gulden in warhe unde wine.

1555

Erasmus Molrhe Burgermeister unde Jochim Barnekow, wynheren, hebben rekenschop ghedaen von deme Jar 55, hebben upghebracht 100 fl 2 fl und 4 ßl lub. Item de wyn up Martini unde Wynachten extrudit se ad 5 fl 4 ßl lub. Szo beholden ße noch in vorrade im kelrhe ein fatt Rinschen wines darup 50 fl betalt, noch 7 verendel lantwien midt des Rades gelde betalt. Item noch ein verendel Is vor 7 fl gekofft midt des Rades reinste. Szo beholden ße noch ahn redeme gelde 100 unde 63 fl.

1556

Erasmus Mathie Burgermeister unde Jochim Konecke wynheren hebben Rekenschop gedaen von den wynkelrhe unde upgebracht 100 unde 12 fl. Szo beholt noch de Radt im kelrhe von wine unde gelde Ein Vadt Rinschen wein schal holden 10 amthen ein vierendel Roden Wein und 100 unde 10 fl in Reden gelde.

1557

Erasmus Mathie Burgermester unde Jochim Koneke wynheren hebben Rekenschop gedhan unde hebben upgebracht dem Rade 132 fl 13 ßl. Szo beholt ein Raedt im kelrhe ahn wynhe und barhem gelde 200 fl.

1558

Erassimus Mathias Burgermeister unde Jochim Konegke hebben Rekenschop gedan vonn deme Winkeller unnd upgebracht 100 fl, unnd zu deme fürstlichen Rethenn und andern vorehret thuet 9 fl 4 ßl 6 pfg.
Bleibt beim keller invorrat ahnn wine einen Vaß Rinischen wein, darauff gegebenn Fünffzig gulden, noch 11 amhe Lanndwein davor geben sechtzig gulden. Noch ahn barem gelde in vorrat 23 fl 2 ßl.
Thuet der vorrat ahnn weine unnd barem gelde zusammen gerechnet 133 fl 12 ßl.

1559

Jochim Konegke nach abstandt Erasmus Mathiaß, Bürgermerister, vom Wein keller Rechenschafft gedan unnd uffgebracht unnd uberantwurt 173 fl 22 ßl 6 pfg.
Den fürstlichenn Rethenn und sunsten verehrret 8 fl 4 ßl ½ [Pfg].
Bleibt beim Keller ahnn weine invorrat, Ahnn weine Ein Vaß Reinischwen wein vonn Wismar geholt, helt uberlendische Rissinge 5 amhe 30 stavegken, kostet 115 mc lubisch.
Ein Verendel landtwin für 8 fl 12 ßl.
Noch ahnn barem gelde beim keller behalten 50 fl.
Thuet der Vorrat ahnn weine unnd baren gelde zusammen gerechnet 134 fl 20 ßl 6 pfg.

 




Anlage 2: Schulden kaiserlicher Offiziere auf den Weinkeller im Jahr 1640

 


Name



Summe



   Sonstiges


 Oberst Altringer und Walmeroden

112 fl 8 ßl

 kaiserliche Kriegskommissare = Generalkriegskommissare waren das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen und Bevollmächtigte des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen),
- Johann Graf Aldringer (a. Aldringen, * 1588 - † 1634), Oberst und Heerführer unter Wallenstein (später kaiserlicher Feldmarschall und Schwager des General Gallas); "er habe die Feder so wohl zu führen gewußt, wie die Wehr" stand immer auf der Seite der Gewinner, vermied es aber bei der Ermordung Wallensteins eine führende Rolle einzunehmen
- Lizentiat der Rechte Dr. Reinhard Freiherr, Edler von Walmerode (a. Wolmerode, Wallenrodt, Volmerodt, † vor 22.01.1637), Assistenzrat bei Wallenstein, ab 1628 kaiserlicher Kriegskommissar und damit auch im Range eines Obersten

 Oberst von St. Julian

352 fl 18 ßl

 a. Heinrichen Prey, Herr von Sanct Julians = Heinrich Johann Guyard Freiherr von Saint Julien, Graf von und zu Wallsee (* 1590 - † 1642), kaiserlicher Obrist unter Wallenstein, er war zeitweise auch sein Vertreter und Bevollmächtigter in Güstrow

 Obrist Albrecht Wingersky

330 fl 15 ßl

 a. Wengersky (* 1590 - † 1648); Obristlieutenant (Stellvertreter des Oberst) im Julianischen Regiment unter Hzg. Wallenstein; herzoglicher Hofkommissär in Mecklenburg und fürstlicher Stadthalter in Güstrow; ein Schlesier und eifriger Protestant

 Hauptmann Uerte

26 ßl

 Hauptmann in Güstrow

 Eberhard Nigerdinus

61 fl 4 ßl

 a. Eversartus Nigerndius o. Nigerdini (Resp. Osnaburg. Westphalus); Ratsherr 1626-1628 († 1628), Jurist und Notar in Güstrow

 Andreas Wedell

70 fl 12 ßl

 Andreas Wedel [† vor dem 27.09.1666] war Güstrower Bürger und Notar; 1607 war er als Notar "nach Lübeck abgeordnet" gewesen; am 29.03.1630 mahnte Wallenstein bei Bgm. und Rat an, das er [und andere] "den publicirten contributions edicten zu wieder, bis noch den geringsten heller von ihrer bahrschafft nichts contribuiret haben"

 Graf Bartels von Wallenstein

1 fl 16 ßl

 a. Graf Berthold (Barthold) von Waldstein (* 1604 - † 1632); Vetter Albrechts von Wallenstein; war seit md. 1628 Obrist im Heer von Wallenstein, seit Anfang 1631 ist er Verwalter seiner Güter und damit auch Stadthalter von Güstrow; er wurde in der Schlacht bei Lützen tödlich verwundet und verstarb in Prag


Die Gesamtsumme ihrer Schulden betrug damit allein: 456 fl 8 ßl (160).


 




Anlage 3: Verzeichnis der Güstrower Bürger die Wein ausschenkten



[Namen Alphabetisch geordnet]



Zeit



Name



   Sonstiges


1802-1812

 Ahrens

 Koch, (Schießplatz Mühlenstraße)

1790

 Bolte

 Justizrat, will 1790 nicht so viel bezahlen. Hat den "Lindengarten" abgelegt. Priv. 6 Rt.

1586 / 1587

 Brugkmann (Bruchman), Gabriel

 fürstlicher Rentmeister, Privileg vom 12.07.1586 und 16.05.1587

1812

 Bühring

 Holzwärter (Grenzburg)

1802 / 1803

 Burgwedel

 Gastwirt

1812

 Burmeister

 Gartenwirt, (Jahnscher Garten)

1738

 Brüssgen, Catharina

 Frau des Behrens mit ihren beiden Töchtern; will nach dem Tode ihres Mannes dessen Privileg übernehmen für den bisherigen Betrag (wohnte Gleviner Str.)

1803

 Dahlmann

 Apotheker (30.03.1803)

1802 / 1803

 Drühl

 Bäcker

1812

 Eschenburg

 Krugvater der Schuhmacher (Baustr.)

1774

 Giesenhagen, Johann Gottfried

 Kaufmann (Lange Straße)

1585 / 1586

 Hagen, Peter von

 fürstliche Schenke, Privileg vom 10.12.1585 und 12.07.1586 (161a)

1532

 Haltermann, Hans und Christian

 Wohnhaus am Markt bei der Engen Gassen Ecke (19.03.1532)

1718

 Haltermann, Hinrich Ernst

 hat die Wirtschaft seiner Mutter übernommen und ersucht 1718 um Privileg

1748

 Hoepfner, M.C.

 Weinhandel 1748 für jährl. 20 Rt.

1731

 Howe, Michael

 Gewürzhändler und "Materialist" (Gewürze, Maltz, Korn, Bretter, Latten, Eisen, Nägel, Dosen, Stroh, Gläser, Sand usw.)

1812

 Kaphengst

 Stadtjäger, (Primer Burg)

1803

 Kowatsch, Koch

 Pächter des Krügerschen Gartens (29.03.1803); sein Schwiegervater ist der Schneider Grube

1812

 Krey

 Gastwirt (Mühlenstr.)

1802 / 1803

 Krumbügel

 Zinngießer

1812

 Küssel

 Gartenpächter,(Krügerscher Garten)

1812

Lignowsky

Stadtjäger, (Gleviner Burg)

1784

 Lockelwitz

 will 1784 nicht mehr bezahlen. Er hätte es nicht gewusst und bezahlt ab sofort jährl. 10 Rt.

1784

 Meyer, (Demoiselle)

 

1784

 Meyer
Tochter der verst. Gastwirtin

 1784 unbefugter Weinhandel ohne Bezahlung. Will ab sofort bezahlen.

1790

 Middelstaedt, Christoff Michael

 Gastwirt 1790 im Lindengarten (Besitzer war Justizrat Bolte). Genehmigung für 2 Jahre und 30 Rt.

1787

 Müller, Junior

 Zitronenhändler, hat das Haus des Amtshauptmanns Mesch gekauft. Weinhandel 1787 auf 4 Jahre für 15 Rt.

1869

 Müller, Carl Ludwig Eduard

 Kaufmann und Brauer

1802 / 1803

 Paris

 Kaufmann

1833

Poppe

Hutmacher

1812

 Reichardt

 Kaufmann, (Markt)

1802 / 1803

 Rümcker

 Kaufmann

1812

 Schantge

 Tabagist, (Hageböcker Schießhaus)

1799

 Scheel, Jochim Friederich

 Gastwirt, Privileg von 1799 für 15 Rt.

1738

 Schweder, Johann Friedrich

 Frei-Weinschenk, Privileg von 1738 für 20 Rt. (Gleviner Str.)

1803

 Simonis

 Kaufmann, Privileg vom 01.03.1803

1778

 Suhr (Saur)

 Weinhändler, will 1778 nur 20 Rt. bezahlen

1773

 Trotsche, David Joachim

 Kaufmann, will 1784 nicht mehr bezahlen, ab 1785 nur 10 Rt. bezahlt

1803 / 1804

 Troye, E.C.

 Kaufmann

1722-1738

 Wahnschafft, Johann Jacob

 Apotheker der Ratsapotheke von 1715-1723 und seiner eigenen im Grünen Winkel († 1738), Privileg vom 01.11.1722 (161b)

1738-1754

 Wahnschafft, Sophia Dorothea
(Witwe von Johann Jacob, geb. Crohne)

 Privileg ihres Mannes vom 02.05.1731, Apotheke [Grüner Winkel 1] von 1738-1754; Von der Stadt 1739 angeklagt.

1754-1802

 Wahnschaft, Georg Thomas

 Sohn von Johann Jacob; er übernahm 1754 die Apotheke im Grünen Winkel (161c) von seiner Mutter Sophia Dorothea [ab 1838 "Hollandt-Apotheke"]

1786

 Westphal

 Amtsschreiber, Privileg von 1786 für 5 Rt.

1812

 Wilde

 Gastwirt

1765

 Winthen, Anton Friedrich von

 Weinhändler, Privileg von 1765 für 40 Rt. (161d); Er verbündet sich mit Jürgens (Pächter des Ratsweinkellers, † 17.03.1770 in Rostock) und verkauft dann ein Oxhöft alten franz. Wein für 16 Rt.

1812

 Wittenburg

 Tabagist (Hageböcker Str.)

 




Anlage 4: Verwalter und Pächter des Ratsweinkellers


Zeit



Name



   Sonstiges


1505

 Meister Kurth

 

1510

 Claus Didericks

 Ratsherr 1510-1522

1513-1514

 Claus Pinnow

 Ratsherr 1503-1523

1513-1517

 Erasmu(d)s Mathias (Mathie)

 Ratsherr 1513-1559, Bgm. von 1536-1559 († 1560)

1515-1518

 Claus Babbe

 Ratsherr 1515-1519, seine Witwe noch bis 1521

1518-1524

 Claus Marks

 Ratsherr 1505-1524

1519

 Curdt (Cordt) vom Sehe

 Ratsherr 1514-1534, Bgm. von 1518-1519

1521-1525

 Hans Rothstein

 Ratsherr 1523-1539

1526-1538

 Erasmus Mathias

 Ratsherr Ratsherr 1513-1559, Bgm. von 1536-1559 († 1560)

1530-1534

 Curdt vom Sehe

 Ratsherr 1514-1534, Bgm. von 1518-1519

1538

 Hermann Koppe

 Ratsherr 1519-1549

1539-1541

 Jochim Schutte

 Ratsherr 1536-1550

1542

 Claus Stoisloff

 Ratsherr 1536-1542

1543-1544

 Jacob Moller

 Ratsherr 1536-1557, Bgm. von 1552-1557 († 1557)

1545-1546

 Hans Gruwell

 Ratsherr 1527-1556

1547-1548

 Achim Ballich

 Ratsherr 1542-1554

1549-1552

 Jost Peyne (Peine)

 Ratsherr 1548-1560

1553-1555

 Jochim Barnekow

 Ratsherr 1547-1560

1556-1559

 Jochim Koneke

 Ratsherr 1551-1580

1561-1565

 Jochim Koneke /
Jochim Koch

 Jochim Koneke war Ratsherr 1551-1580

1573-1577

 Marten vom Sehe /
Pancratius Stellerman (162)

 Ratsherren: M. v. Sehe 1557-1580, Bgm. von 1561-1580; P. Stellerman 1567-1590

1582-1592

 Magnus Boddecker

 

1592-1596

 Marcus Schneverling

 

1596-1597

 Adam Bresenich

 

1598-1601

 Heine Folberding

 

1601-1602

 Magnus Reddeker

 

1602 -

 Michael Scharau

 

1605-1625

 Caspar Hansen

 

1625-1629

 Lorentz Klevenow /
Johannes Sanitz

 Ratsherren: L. Klevenow 1604-1640, Bgm. von 1630-1640 († 28.04.1640); J. Sanitz 1614-1633 († 03.06.1633)

1629-1645

 Ulrich Dorkeß

 war 1641 auch Pächter des Besitzes der Glasewitzer Burg (163a)

1652-1687

 Jacob Dorkes

 

1687-1694

 Daniel Dorkes

 

1694-1704

 Johann Karnatz

 Ratsherr 1680-1703 († 27.01.1704)

1704-1718

 Bernd Johann Behrens

 

1725-1726

 unverpachtet

 

1726-1730

 Bernd Friedrich Behrens

 

1730-1731

 Bernd Friedrich Behrens Witwe

 

1739-1746

 Joachim Kraniel

 

1752-1770

 Johann Friedrich Jürgens

 

1770

 Johann Friedrich Rohde

 

1771-1774

 Johann Gottfried Giesenhagen

 

1774-1801

 Johann Friedrich Rohde

 

1801-1802

 Müller / Jahn

 

1802-1809

 Johann Heinrich Klein (163b)

 Nadler, ab 1802 auch Ratswaage

1809-1816

 Georg Heinrich Klein (163c)

 

1816-1822

 Joachim Friederich Scheele

 

1822-1846

 Theodor Geist

 

1846-1852

 Theodor Geist /
Heinrich Adolph Gottfried Westphal

 

1852-1870

 Heinrich Adolph Gottfried Westphal

 

1870-1882

 Carl Ludwig Eduard Müller

 bis 1890 auch Ratswäger

1882-1903

 Adolph Kegebein (163d)

 

1903-1906

 Adolph Dowe

 

1906-1914

 Otto Jürgens (163e)

 

 




Die "Neue Schenke" von Güstrow

Im Jahre 1578 taucht in den Registern der Stadt neben dem Ratsweinkeller auch eine "Newe Schenke" auf dem Pferdemarkt auf, aus welcher der Magistrat ebenfalls Einnahmen bezog. Der Pächter hatte von jeder Tonne Bier an den Rat 2 ßl abzuliefern (164). Anscheinend wurden hier auch fremde Biere aus Rostock oder Schwaan ausgeschenkt.
Im Jahre 1600 sollen sich die Turmwächter der Pfarrkirche angeblich "bei Tag und Nacht" dort aufgehalten und an ihrer Stelle einen Jungen auf den Turm geschickt haben, "davon die Bürger ... durchaus nicht zufrieden sein können" (165).
Diese Schenke war auch im Jahre 1605 Anlass zu einer Beschwerde des "Biermessers" der Stadt beim Magistrat, da das dort verwendete Biermaß nicht stimmen würde. Deswegen hätte er der Magd die Kanne entwendet, das Bier in die Stube geschüttet und gerufen: "Der Teufel solle solche Ordnung mit demselben, der sie gemacht, holen." Der Wirt bat daraufhin den Rat, ihm die Strafe zu erlassen, da er den Tag nicht anwesend gewesen wäre (166).

Anscheinend hatten die Ratsherren mit diesem Lokal einige Probleme, denn im Jahre 1607 hatte die Stadt diese Schenke "am Pferdemarkede zwischen Andreas Guthane und Andreas Retzen belegen umb 500 gulden" verkauft (167).
Wo sie jedoch genau gelegen hatte, ließ sich bis heute nicht feststellen.




Anlage 5: Pächter der "Neuen Schenke"


Zeit



Name



   Sonstiges


1593-1598

 Hans Schwengel

 

1598-1600

 Lorenz Dorwechter (168)

 

1600

 Herman Otto

 

1600-1601

 Bernhard Koch

 

1601 -

 Carl Hagenow

 

1601 -

 Jochim Stolte

 

1603-1604

 unverpachtet

 

1604-1606

 Jochim Krüger

 

1607-1609

 Jacob Hering

 

1609

 

 von der Stadt verkauft

 




Die "Ratswaage" von Güstrow

"Eine Waage scheinet vielen eine sehr geringe Sache zu seyn, und bilden sich ein, es brauche weder sonderliche Wissenschaft noch Kunst dazu, ja es unterstehen sich auch öfters die gröbsten Handwercker, als Hufschmiedte und Zimmerleuthe, Waagen zumachen, die auch würcklich gebrauchet werden, und gut seyn können, wenn es auf etliche Loth oder Pfund nicht ankommet; alleine eine recht accurate und scharffe Waage, und diese aus rechten Fundament zu machen, daß es nicht aufs probieren und gerade-wohl ankommet, hat etwas mehrers zu sagen; denn hierzu ist nicht nur vorhergehende Anleitung nöthig, sondern es erfordert auch einen geschickten Mechanicum, der alles mit Vortheil und Ordnung zu tractiren weiß." (169).

 Die alte Hebelwaage

Die Ratswaage gehörte bereits in den ältesten Zeiten zur notwendigen Einrichtung jedes Rathauses; war sie doch zusammen mit den "Normalen" für Raum- und Längenmaß e, die ebenfalls auf dem Rathause aufbewahrt wurden, die Vorraussetzung für ein ungestörtes Wirtschaftsleben in der Stadt. Die überwachung und Festsetzungen von Preisen, Maß en und Gewichten gehörte zu den besonderen Aufgaben der Ratsherren (170). Es war doch bereits in dem der Stadt 1228 verliehenen Stadtrecht festgelegt worden: "Wenn jemand ein doppeltes Maß benutzt, ein größ eres und ein kleineres, um mit dem größ eren zu empfangen, mit dem kleineren aber auszugeben, so soll er mit dem Tode bestraft werden" (171).

Für Güstrow wurde die amtliche Ratswaage 1535 erstmalig erwähnt. Bis zum Jahre 1548 verzeichnete die Stadt von der anscheinend verpachteten Waage eine jährliche Einnahme von 5 Gulden. Bei dem in diesem Zusammenhang 1548 genannten Bartholemeus Szander könnte es sich evtl. um den 1545 erwähnten "Bartelmen unnsern wynschenckhen" gehandelt haben (172), (173). Die Waage befand sich, soweit wir darüber etwas wissen, immer im Nordflügel des Rathauses, dem sogenannten "Waageflügel".

Aus einem Vermerk der Kämmerei vom Jahre 1611 ist ersichtlich, dass in diesem Jahre das "Immengeld" auf der Waage gesammelt wurde. Als Vermerk ist angeführt: "da man es sonsten nicht hat verkaufen können, aldieweil gar wenig Honig und wachs dabei gewesen". Man hatte nur 4 Pfd. Wachs und 2 Pott Honig erhalten. Das Wachs überließ man dem Küster zur Anfertigung von 2 Wachslichtern für des Rates Lampe in der Pfarrkirche. Doch dazu musste der Küster noch zwei Pfd. Wachs hinzugeben (174).

Seit dem Jahre 1802 waren der Ratsweinkeller und die Ratswaage in der Hand des Ratswägers, dessen Vertrag 1804 ausgelaufen wäre. Seine Aufgaben wurden 1802 in einen "Reglement" festgehalten:

"1. Die Ratswage steht jedem, er sei Einwohner, Landmann oder Fremder, morgens von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 1 bis 4 Uhr zum freien Zutritt und Gebrauch offen und in dringenden Zeiten nach vorhergegangener Meldung ist auch in den übrigen Stunden des Tages der Zutritt gestattet.

2. Das allein gültige und zulässige Gewicht ist das nach dem Lübschen Fuß eingerichtete allgemeine Landesgewicht, wovon sich die richtige Form auf dem Rathause befindet.

3. Wer etwas wiegen lassen will, muss den Transport zur Wage, das Abladen und Aufbringen auf die Wage besorgen. Der Ratswäger hilft dabei nur aus Gefälligkeit. Er muss aber die Gewichte aufsetzen lassen, beim Wägen zugegen sein und auf alle Fälle für die Handlungen der Seinen haften.

4. Der Ansuchende bestimmt, soweit die Wage es vermag, was und wie viel auf einmal zusammen gewogen werden soll, in so fern alles zu gleicher Zeit geliefert ist.

5. Treffen mehrere Ansuchende zusammen, so ist ohne Unterschied der Person derjenig zuerst zugelassen, welcher zuerst abgeladen hat.

6. Die Gebühr für das Wägen besteht in dem eigentlichen Wagelohn und in der Bezahlung für den Wagezettel, wenn solcher gefordert wird.

7. Wird ein förmlicher Wagezettel gefordert, so muss solcher speciell mit namentlicher Benennung der gewogenen Sachen, des Gewichtes, mit Bemerkung des Ansuchenden, des Orts und des Tages eigenhändig von dem Ratswäger unterschrieben und mit einem Abdruck seines Petschafts bezeichnet sein.

8. Für einen solchen Zettel bezahlt derjenige, für welchen etwas gewogen ist, nicht mehr als 6 Pfg. Verlangt aber derselbe oder ein Dritter die Ausstellung eines 2. Exemplars des Wagezettels, so wird vom Wagemeister die 2. Ausfertigung mit den Worten "Zweiter Wagezettel" bemerkt.

9. Will jemand sich mit einem, mit dem Petschafte nicht signierten Schein begnügen, muss der Ratswäger solchen unentgeltlich ausstellen.

10. Der Wagelohn beträgt
  a) wenn große Quantitäten von einerlei oder mehrerlei Artikeln 100 Pfd. und mehr wiegen, in einem Gewicht zusammen gewogen werden, für 100 Pfd. - 1 ßl, für 101 – 150 Pfd. - 1 ßl 6 Pfg., für 151-200 Pfd. - 2 ßl, für jedes Mehrgewicht von 50 Pfd. – 6 Pfg.
  b) wenn die zusammen in einem Gewicht gewogene Quantität von einerlei oder mehrerlei Artikeln sich nicht auf 100 Pfd. beläuft, wird bis zu 50 Pfd. – 1, bis 99 Pfd. – 6 Pfg. gezahlt und
  c) nach diesem letzten Verhältnisse wird die Gebühr auch dann ausgerichtet, wenn größ ere Quantitäten von einerlei oder verschiedenen Artikeln in solchen nicht 100 Pfd. erreichenden kleineren Quantitäten ausgewogen werden, da dann gleichfalls für jedes besondere Gewicht bis 50 Pfd. – 1 und bis 99 Pfund – 6 Pfg. erlegt werden,
  d) für die Wolle insbesondere wird für jeden Stein, zu 10 Pfd. gerechnet, 3 Pfg. und so wird insbesondere auch
  e) für den Tabak und für die Pottasche in einem Gewicht gewogen für jeden Centner – 6 Pfg., bis zu ½ Ctr. – 1 Pfg. entrichtet.

11. Wer sich der Schläufen der Ratswage bedienen will, zahlt für die groß e Schläufe 8 und für die kleine 4 ßl.

12. Auß er den angeführten Erhebungen darf der Ratswäger von keinem, es sei unter welchen Vorwand es wolle, das mindeste fordern und somit hören auch alle sonst etwa gewöhnlichen Nebenerlegnisse von einigen Warenartikeln und Produkten für die Zukunft gänzlich auf.

So wie übrigens der Ratswäger seine eidlich angelobten Amtsverrichtungen mit gewissenhafter Treue, Aufmerksamkeit und Bescheidenheit zu besorgen hat, so ist er insbesondere noch gehalten, in Angelegenheiten der Cämmerei das Wägen und Ausstellen der Wagezettel unentgeltlich zu verrichten"
(175).

Zusätzlich zu seinen Verpflichtungen hatte der Wäger auch die Verpflichtung, den Herren des Magistrats jährlich 105 Stübgen Wein, jedes Stübgen zu 4 Bouteille, nicht in natura, sondern in Geld zu verabreichen, jede Bouteille zu 10 Schillingen gerechnet.




Abb. 10a. Kupferstich, 1733



Abb. 10b. Cramer-Waage, 19. Jh.



Abb. 10c. Schellwaage mit Zubehör

 

Nachdem sich 1815 die Kämmerei über den schlechten Zustand der Waage beklagt hatte (176), liegt eine Beschreibung aus dem Jahre 1816 vor, die einen Einblick in ihren Aufbau vermittelt:
"Die große Wagschale auf der Diele ist oben im Mauerwerk des Bodens an einem großen Haken befestigt. Der Balken und die Ketten sind von Eisen, die Schale von eichen Plancken mit eisern Beschlag".
Dazu gehörten 2 kleine Wagschalen mit Reifen ohne Eisenbeschlag und ein Satz Gewichte aus Eisen oder Messing von 1/8 Pfund bis zu 2 Zentnern, ein eiserner Waagestempel, sowie 2 hölzerne "Schlöpen" zum Transport der Waren. Im Einzelnen waren an Gewichten vorhanden:

  -  3 messingne Gewichte, jedes von 1 Ctr.,
  -  11 eiserne Gewichte, jedes von 1 Ctr.,
  -  2 dito von ½ Ctr.,
  -  je 1 dito von 16 Pfd., 8 Pfd., 4 Pfd., 2 Pfd., 1 Pfd., ½ Pfd.,
  -  2 steinerne Gewichte, mit Eisen gefasst von je 224 Pfd.,
  -  1 Steingewicht in Eisen gefasst, von je 28 Pfd.,
Ferner sind vorhanden:
  -  1 Honigkelle von Eisenblech,
  -  1 Wollleiter von 6 "Tramen" [Quersprosse] (177).

Der Pächter wurde beim Antritt seines Amtes vom Magistrat vereidigt, da der von ihm ausgestellte "Wagezettel" ein amtliches Dokument war, nach dem die abzuführende Steuer, die "Accise", berechnet wurde (178). Während der Wäger die eingenommenen Gebühren behalten konnte, hatte er dem Rat dafür jährlich einen Betrag von zuletzt 40 Gulden als Pacht zu entrichten.

Als im Jahre 1818 in Güstrow die Wollmärkte begannen, musste die angelieferte Wolle verwogen werden. Dazu wurde die Ratswaage ausgebaut und auf den Schlossplatz gebracht. Bei dem Verwiegen hatte der Pächter des Ratsweinkellers aber anwesend zu sein, da nur er vereidigter Wäger war. Das passte ihm aber gar nicht, da darunter sein eigenes Geschäft leiden würde (179). Es wurde deshalb für den Wollmarkt ein eigener Wäger angestellt und vereidigt, sowie eine eigene Waage in der Wollhalle eingebaut (180).

Aber auch für das Verwiegen der Butter auf dem Buttermarkt war der Ratswäger zuständig. Im Jahre 1858 behielt sich die Kämmerei vor, das Verwiegen der Butter von der Ratswaage zu trennen. Der Pächter wurde verpflichtet, an den Tagen des Buttermarktes auf der Ratswaage keine Butter zu verwiegen, sondern nach dem Buttermagazin (in der Speicherstr. ?) zu verweisen. An diesen Tagen hatte er sich im Magazin aufzuhalten und erhielt dafür eine Entschädigung von 1 ßl für jeden gewogenen Zentner Butter (181).

Mit dem 1. Juni 1861 wurde durch Beschluss des Landes Mecklenburg das Zollgewicht eingeführt. Die Gewichte der Stadtwaage mussten entsprechend neu justiert werden. Der erforderliche Umguss soll auf der hiesigen Brockelmann’schen Eisengießerei erfolgt sein (182).





Die neue Fuhrwerkswaage

Im Jahre 1890 wurde die alte Hebelwaage durch eine Fuhrwerkswaage ersetzt, die zwischen Rathaus und Pfarrkirche eingebaut war. Sie hatte einen Wiegezeiger in dem Raum der späteren Polizeiwache (183).



Abb. 11a. Fuhrwerkswaage, 1726



Abb. 11b. Balkenwaage für Fuhrwerke



Abb. 11c. Fuhrwerks- Brückenwaage

 

Die Ratswaage hatte jedoch im Laufe der Jahre ihre Bedeutung verloren und wurde wegen der vielen Privatwaagen in der Stadt kaum noch benutzt. Ihr Betrieb wurde aber erst im Jahre 1964 völlig eingestellt, nachdem der Rat 1933 nochmals neue Gebühren für die Benutzung festgelegt hatte:

          1 –      100 kg = 0,40 RM.,
    1001 –    2000 kg = 0,60 RM.,
    2001 –    3000 kg = 0,90 RM.,
    3001 –    4000 kg = 1,20 RM.,
    4001 –    5000 kg = 1,50 RM.,
    5001 –    6000 kg = 1, 80 RM.,
    6001 –    7000 kg = 2,10 RM.,
    7001 –    8000 kg = 2,40 RM.,
    8001 –    9000 kg = 2,70 RM.,
    9001 – 10.000 kg = 3,00 RM.,
 10.001 – 11.000 kg = 3,30 RM.,
 11.000 – 12.000 kg = 3,60 RM.,
 12.001 – 13.000 kg = 3,90 RM.,
 13.001 – 14.000 kg = 4,20 RM.,
 14.001 – 15.000 kg = 4,50 RM (184).





Anlage 6: Pächter der Ratswaage


Zeit



Name



   Sonstiges


1545-1446

Bartolemeus Szander

 

- 1592

Jürgen Bolze

 

1592-1612

Heinrich Netzebant

 

1614-1619

Christoff Pahrmann

Stadtmusikant

1619-1629

Christof Koch

 

1632-1635

Clemens Rude

 

1635-1660

Arendt Vicke

 

1661

Arendt Vickes Witwe

 

1661-1665

Franz Stüve

 

1666-1667

Johann Rude

 

1668-1669

Johann Rudes Witwe

 

1669-1689

Martin Wendt

 

1691-1706

Valentin Ebel

 

1724-1731

Ulrich Hermes

 

1742-1758

Johann Bernhard Naembtzow

 

1762-1774

Andreas Wehnerts Witwe

 

1774-1784

Johann Christoffer Hevernick

 

1785-1790

Christoph Eichbaum

 

1802

Johann Heinrich Klein

 

 

 

 

ab 1890

 

durch Beschäftigte des Magistrats betrieben (185)

 

 

 

 





Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
   Ungedruckte Quellen: Acta Militaria und Militärwesen u.a. im Bestand 2.21-1 / 2.12-2 etc.
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = R. aus den Schweriner Archiven


 - Abel, Wilhelm. Stufen der Ernährung, 1981, URL: https://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00049825_00023.html
 - Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd.1
 - Braekman, Willy Louis. A Middle Dutch version of Arnald of Villanova`s "Liber de Vinis". 1968, in: Janus. Revue internationale vol. 55
 - Brandt. Regesten der Lübecker Bürgertestamente des Mittelalters. Bd. II: 1351-1363. veröffentl. zur Geschichte der Hansestadt Lübeck Bd. 24, 1973
 - Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 33, 1868
 - Deecke, Ernst. Der Martensmann. in: Lübische Geschichten und Sagen, Lübeck 1852
 - Elsässische Neujahrsblätter für 1843-1846, Verlag G.L. Schuler 1843[-48]; digitalisiert: Harvard University, 2009
 - Engel, Evamaria. Die deutsche Stadt des Mittelalters. Verlag C.H.Beck München 1993
 - Franck, David. Alt- Und Neues Mecklenburg: Darinn Die Geschichte, Gottes-Dienste, Gesetze Und Verfassung Der Wariner, Winuler, Wenden, Und Sachsen, Auch Dieses Landes Fürsten, Bischöfe, Adel, Städte, Klöster, Gelehrte, Müntzen Und Alterthümer, Aus Glaubwürdigen Geschichtschreibern, Archivischen Urkunden Und Vielen Diplomaten In Chronologischer Ordnung Beschrieben Worden. 19 Bücher und drei Register in acht Bänden Güstrow und Leipzig, 1753-1758
 - Glöckler. Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Bd. 6. 1856
 - Heil, Bernhard. Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter, Leipzig Verlag B.G. Teubner, 1903
 - Hering, Richard. Beiträge zur Geschichte der Stadt Güstrow. (handschriftliche Manusskripte) Bd. I. - IV., Stadtarchiv Güstrow
 - Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Stadtarchiv Güstrow
 - Hirschbiegel, Jan / Wettlaufer, Jörg. Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Bilder und Begriffe. Hg. von Werner Paravicini. Residenzenforschung 15 II, Teilbd. 1 u.2, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2005
 - L’encyclopédie du Cognac, Alambic au XVIIe siécle (Encyclopédie Diderot); online: http://www.pediacognac.com/histoire-du-cognachistory-of-cognacgeschichte-des-cognac/17-jahrhundert17th-centuryxviie-siecle/image23-2/
 - Leupold, Jacob. Theatrum Machinarvm Generale. Schau-Platz Des Grundes Mechanischer Wissenschafften. Das ist: Deutliche Anleitung Zur Mechanic oder Bewegungs-Kunst, Darinnen nicht nur Die Fünff einfachen Rüst-Zeuge und die dabey nöthigen Lehr-Sätze deutlich erklähret, alle vorfallende Begebenheiten umständlich bemercket, und deren Application an besondern Machinen erwiesen, sondern auch die so genannten äusserlichen Kräffte [...] beschrieben werden; weiterer Titel: Alles mit viel nützlichen Anmerckungen und besonderen neuen Inventionibus und Machinen vermehret, und mit vielen Figuren deutlich vor Augen gestellet. Bd. 5,1. Theatrum Staticum, Das ist: Schau-Platz der Gewicht-Kunst und Waagen. Leipzig, Selbstverlag, 1726; digitalisiert: Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:2-31002
 - Mlynek, Klaus / Röhrbein, Waldemar R. Stadtlexikon Hannover: Von den Anfängen bis in die Gegenwart. 2010
 - Paczensky (von), Gert / Dünnebier, Anna: Kulturgeschichte des Essens und Trinkens. 1997
 - Poppe (von), Johann Heinrich Moritz. Handbuch der Technologie: vornehmlich zum Gebrauch auf Schulen und Universitäten. 1806
 - Schröder, Dieterich. Papistisches Mecklenburg. 2 Bände. Bd. I. Wismar 1741
 - Scully, Terence. The Art of Cookery in the Middle Ages (Studies in Anglo-Saxon History). Boydell Press, 1995
 - Stadtarchiv Güstrow. diverse Akten zur Stadtgeschichte
 - Stadtakten Güstrow, Landeshauptarchiv Schwerin
 - Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar (Hansische Geschichtsquellen N. F. 3). Duncker & Humblot, Leipzig 1906, LXXI, 1580-1608, S. 362, Pt. 90: "... Gubbenische, Merckesche undt Frantzosische wyne ..."; online: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-67320
 - Uytven (van), Raymond. Der Geschmack am Wein im Mittelalter. (De zinnelÿke Middeleeuwen), Löwen 1998. im Aufsatz "Weinproduktion und Weinkonsum im Mittelalter." im Bd. 51 der Reihe "Geschichtliche Landeskunde" vom Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Speyerer Kolloquium 1995. Hrsg. von Michael Matheus. Stuttgart 2005; Online: https://www.igl.uni-mainz.de/publikationen/landeskunde/band-41-60/band-51.html; Auszugsweise auch unter: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/uytven-geschmack-wein-mittelalter.html; S. 23-51
 - Vogel, G. Die heilige Hildegard von Bingen und der Wein, in: Deutsche Weinzeitung S. 942-944, 1964
 - Volk, Otto. Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter. Forschungsstand und Forschungsprobleme. in: www.regionalgeschichte.net, URL: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/volk-weinbau.html





Quellenverzeichnis Teil I


1  Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 01.10.1486, in: Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Wiedergabe des Privilegs im Jahre 1738 durch den Notar und Sekretär Dohse nach dem plattdeutschen Original.

2  Heil. Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter. Leipzig 1903, S. 118

3  StA, Schossbuch der Stadt Güstrow von 1503-1559

4  StA, Schossbuch von 1505

5  StA, Schossbuch 1506-1508

6  StA, Register des Rats-Bauhofes von 1531

7  StA, Schossbuch von 1514

8  StA, Schossbücher vom 1518-1558

9  StA, Schossbücher 1505-1559; siehe auch unter ==> Auszüge aus den Schossbüchern der Stadt

10a  Ohm, Ahm, Ambe (vom lat. ama = Wassereimer) 1 Ohm = ca. 145 Liter [in Mecklenburg]; 1 Ohm entsprach hier auch ca. 4 Anker = 5 Eimer = 20 Viertel = 80 Kannen; 6 Ohm entsprachen = 1 Fuder = 4 Oxhoft
Das Maß für das Ohm [große] war je nach Region sehr unterschiedlich und schwankte zwischen ca. zwischen 120 bis 175 Liter. Das kleine Ohm schwankte regional zwischen 45 und 65 Liter.

10b  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 13.09.1562

11  Heil. Die deutschen Städte und Bürger im Mittelalter. Leipzig 1903, S.93

12  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 06.11.1563

13  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 21.03.1545

14  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 09.02.1570

15  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 10.02.1585
   10.02.1585, Beschwerde von Bürgermeister und Rat an den Herzog: "Das sich die gemeine Bürgerschaft vorlengst bey uns wegen des, das e.f.g. schenk und diener Peter von Hagen Rheinische weine offentlich feill hatt und bey mitten außschenket, gar hochlich beklaget ... Es würde allein auf die Weine, so er umb Jacoby ungeruhrt mit aus Denemarke ... das er nach der Zeith und ausschenkung angezogener aus Denemark bisherp geführter weine noch mehr stück von Warnemünde oder Rostock nachgeholwt hat und also bey solchen angemaßenen ungebührlichen schenken zu verharren unde zu bleiben furhabens sey."
   Antwort des Herzogs vom 24.08.1585: "Von Gottes Gnaden wir Ulrich Hertzog zu Mecklenburg fürst zu wenden, graw zu Schwerihn, der Lande Rostock und Stargardt her, urkunden und bekennen hiermit offentlich jegen jedermenniglich, das wir undern weinschenken und erbarn gewenten Peter von hagen, aus sondern gnaden und dann in erwegung seiner uns nun von vielen Jahren her zu gethanen gefallen geleisteten underthenigen getrewen dienst den herren weinschenke in und aus seinem hause so doselbst zu Güstrow auff unseres Thims freiheit belegen, auff ein Jahr lang von dato an tzurechnen verlirhen und verschrieben haben, Solcher gestalt, das er die auff itzo um solch gebrachte weine in ... ohne mennigliche verhinderunge umb billichen werth schenken, außzapfen, tögken und verkauffen soll und mag, Jedoch daß er ein richtig unstraffbahr vollenkommes maß habe und halte, und darunter kein unterschleiff, wie die auch nahmen haben möchten, ... daß ihme hiermitt bemelte zeith uber niemandt der unseren er sey noch wer er wolle hinterlich sey. Undt haben dessen zu mehrer urkunde diesen unsern brieff mitt unseren hierunter auffgedruketen Ringpetschaft besiegelt und mit eigener handt unterzeichnet.
Der gegeben und geschrieben auff unserem Closter Dragguhn am tag Bartholomey war der verundzwantziste August nach Christi unsers lieben herrn und Seligmachers geburth 1585 Jahres.


16  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 12.07.1586

17  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 06.05.1587

18  StA, Kämmerei-Register der Ein- und Ausgaben von 1592

19  StA, Kämmerei-Register, Einnahmeprotokoll von 1593

20  StA, Kämmerei-Register von 1594

21a  StA, Kämmereiakten vom 10.02.1585: "Bürgermeister und Rat an den Herzog: Das sich die gemeine Bürgerschaft vorlengst bey uns wegen des, das e.f.g. schenk und diener Peter von Hagen Rheinische weine offentlich feill hatt und bey mitten außschenket, gar hochlich beklaget ... Es würde allein auf die Weine, so er umb Jacoby ungeruhrt mit aus Denemarke ... das er nach der Zeith und ausschenkung angezogener aus Denemark bisherp geführter weine noch mehr stück von Warnemünde oder Rostock nachgeholwt hat und also bey solchen angemaßenen ungebührlichen schenken zu verharren unde zu bleiben furhabens sey."
   vgl. dazu auch die Antwort des Herzogs vom 24.08.1585: "Von Gottes Gnaden wir Ulrich Hertzog zu Mecklenburg fürst zu wenden, graw zu Schwerihn, der Lande Rostock und Stargardt her, urkunden und bekennen hiermit offentlich jegen jedermenniglich, das wir undern weinschenken und erbarn gewenten Peter von hagen, aus sondern gnaden und dann in erwegung seiner uns nun von vielen Jahren her zu gethanen gefallen geleisteten underthenigen getrewen dienst den herren weinschenke in und aus seinem hause so doselbst zu Güstrow auff unseres Thoms freiheit belegen, auff ein Jahr lang von dato an tzurechnen verlirhen und verschrieben haben, Solcher gestalt, das er die auff itzo um solch gebrachte weine in ... ohne mennigliche verhinderunge umb billichen werth schenken, außzapfen, tögken und verkauffen soll und mag, Jedoch daß er ein richtig unstraffbahr vollenkommes maß habe und halte, und darunter kein unterschleiff, wie die auch nahmen haben möchten, ... daß ihme hiermitt bemelte zeith uber niemandt der unseren er sey noch wer er wolle hinterlich sey.
Undt haben dessen zu mehrer urkunde diesen unsern brieff mitt unseren hierunter auffgedruketen Ringpetschaft besiegelt und mit eigener handt unterzeichnet. Der gegeben und geschrieben auff unserem Closter Dragguhn am tag Bartholomey war der verundzwantziste August nach Christi unsers lieben herrn und Seligmachers geburth 1585 Jahres."


21b  StA, Kämmereiakten, Gutachten der Juristischen Fakultät in Frankfurt/ Oder und Jena betr. Weinschenke in der Freiheit vom 28.07.1604:
   "Gutachten der Juistischen Fakultäten in Frankfurt / Oder und Jena betreff Weinschenke in der Freyheit vom 28.07.1604 in Sachen Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow ctra Peter von Hagen, itzo dessen successor Adran von Adrichen.
... Einmahl, das ungehalten des Raths und des Rathskellers, auch ander Burger und Einwohner doselbst zu Gustrow nach Erlangung vermeldten Privilegy ohne des Raths widersprechen und verhinderung, Aquavitae, Clarich, Malvasier, Meth und frembde bier geschenkt haben.
Vors ander, das uf einem Thumbhofe die Pfaffen Colluno genannt Bernarisch und ander Bier in undt allewege offentlich und ungehendt ist geschenkt worden.
Zum dritten, das Adam Wilde auff der Alten Apotheken zu Güstrow Landwein, Meth, Aquavitoe, Clarich und ander getrenken geschenket, und das nach Adam Wilden absterben hertzog Johann Albrecht und hertzog Ulrich ihre f.gn. Simon Gribnitzen die Apotheke doselbst mit aller gerechtigkeit Ao 66 mit dem gantzen Corpore der Apotheken verkaufft haben ex copia Sub G., und das Simon Gribbenitzen daruff wein, Meth, Malvasier in kleinen feßlein undt auch frembde getrenke doselbst offentlich unter außgehangenem Crantz geschenkt habe, biß er ist außgepfandet und sein hauß ihme schulden halber abgekauft worden.
Zum veerden, befindet sich ex probatis pordictum Adversorium, das Gabriel Brugmann, gewesener Renthmeister aus Ihro f.Gn. special concession in die 20 Jahre lang unter offentlichen ausgehangenen Crantz in seinem Hause die Pfaffencollation benennet auff der Thumbfreiheit, und also außerhalb des Raths zu Güstrow bittmeßigkeit belegen, Landt und Reinwein continucie auch zu zeithen Mumne [Braunschweiger Mumme = Starkbier] geschenket und sich durch des Raths suppliciren, so bey den actis vorhanden.
Item ungeachtet der gravaminum, so auff Landttagen geschehen, bey seinem lyben nicht haben wollen bewegen lassen, und das auch sein des Burgmanns diener Peter nach des herren absterben, was noch von wein in seins herrn Keller ist ubrig gewesen, ausgeschenket hat, ungeachtet eines Ehrb. Raths widerholten klagens wider ihne, alß innen wider ferner hiran beschehen.
Vors fünffte, Ist ex actis und Probatis zu befinden, das itzo regierende fürstl.gnaden zu Mecklenburg p. nach absterben gedachtes Renthmeidters Gabriel Brugkmanns Petern vom Hagen Ihre f.gn. itzigen hoffschenken, einem freien weinschenke in seinem hause, so gleicher gestalte auff des Thumbs freiheit belegen ist ebener maßen auff ein jahr lang Ao 85 also verliehen und verschrieben haben, das ihme darreine niemandt, er sey auch wer er wolle, hinderlich sein solle, Inhalts der Copy sub H, und das Peter vom Hagen darauff gleichfalls andern offentlichen Crantz wein zu schenken angefangen, Und ob woll bey ihre f.gm. deswegen ein E.Rath supplicando sich underthenig beschwert und auch durch underthenige Intercession Ihro f.gn. vornehmer hoff undt Landtrethe umb gnedige abschaffung solcher beschwernis underthenig anhalten laßen, So haben sie doch darmitt noch zur Zeith nichts zu entheben noch zu erlangen vermocht. ..."


22a  Der Text wurde 1821 erstmals als Gedicht "Brüderschaft" veröffentlicht. Franz Kugler brachte 1830 dazu eine Vertonung heraus, 1833 zusammen mit Robert Reinick das Liederbuch für deutsche Künstler mit der bis heute gesungenen Melodie.
Erstmalig soll der "Grüne Kranz" auf die Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii Karls des Großen aus dem Jahr 812 zurückgehen, in welchem er angeblich den Winzern den Betrieb von "Kranzwirtschaften" erlaubte.

22b  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 14

23  StA, Kämmerei-Register von 1626

24  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag von 1625

25  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 22.05.1626

26  StA, Kämmerei-Protokoll vom 20.01.1629

27  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Einträge vom 29.02., 04.03. und 19.03.1632

28  StA, Kämmereiakten von 1634; vgl. a. Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 09.05.1634
   09.05.1634: "Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow, bekennen hiermit vor unß und unsere successoren am Rahrstuel, nachdeme unß Ulrich Dorchß der Jünger nunmehr ins 5. Jahr hero für unsern bestalten Stadt-Weinschenken brüderlich und aufrichtig bedienet gewesen, und nach furgelegter richtiger rechnung befunden, das er bei solcher Zeit auch Kaiserlichen unnd konigl. Schwedischer Kriegßruin und einquartierung an gewißer und ungewißer Weinschult in alles 2641 fl 1l ßl 6 pfg vor borgen müßen, darauff wir den mit itzgedachten unserm Stadtweinschenken Ulrich Dorchßen heute dato handelung geflegen, und von solchen gewißen unnd ungewißen schulden, auf unsern und unserer successoren wegen der Stadt auff unsern und der Stadt particul einzufurdern angenommen, 1600 fl 15 ßl 6 pfg laut seinem ubergebenen schultregister, nemblichen: die zu Kayserliche Commissarien alß der Herr Altringer, und der her von Wolmerode, und dem herren die Obristen von St.Julian, Obriste Eversartus Nigerndius, Andreas Wedel, wie auch was aufs Frstl. hauß geholet worden, Adam gans, ed Christian Vatter und Söhne die haltermanne, D.van Münster, Burg. Lorentz Kleuvenow, Hans Neese, David Schnöl, Jeronimuß Dornstein, D. Marstallers s. Witwe, Jochim Koche, Dr. Corfey, Arnoltus Meinhardt, D. Möring, Peter Krudup. Die übrigen restanten und schulden aber, alß 1040 fl 20 ßl 3 pfg haben wir ihnen zugeschlagen, aldeweile wir ihme für weine laut seinem register schuldig worden sein 560 fl 13 ßl 6 pfg, unnd dann 221 fl 20 ßl, was er an bawen kosten, laut dem register an baren gelde in die Stuben, Küchen und Cammer auff dem weinkeller notwendig hatt vorfertigen laßen mußen, thuet die Summa so er uns von obberwender Summa die 1046 fl 20 ßl 3 pfg erstattet, und gleich bar bezahlet 782 fl 9 ßl 6 pfg, dawegen wir ihme mehreberürten post die 1040 fl 20 ßl 3 pfg gleichmäßig gewiß ungewiß auf seinen pericul einzufordern eins für alles hineieder zugeschlagen, und muß also beiderseits hurt und freiwillig in grunde vergleichen, also und derogestalt, daß er nunmehr diese obberurte schult halber von uns, unseren successoren, auch von ihme Ulrich Dorchßen und seinem erben imgeringsten nicht zu furdern haben, besondern thun ihme hirmit für alle an- und zusprache bester und bestendigster form rechtens puitiren, und haben wir darauf die samblichen wie auch die baw register von ihme unterschrieben, alß wan ihm solches von und bar erstattet und bezahlt, zu uns genommen, und dem Tathause unsern successoren zum besten, verwarlich beigelegt.
Urkuntlich haben wir diese unsere quitung für uns und unsere successoren mit unserem der Stadt Insiegel convociret und durch unseren Secretarium subscribiren laßen, Actum Gustrow den 9. May im eintausendt Sechshundert und vier und dreißigsten Jahre."


29  Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 14

30  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 20.03.1674

31  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 16.04.1680

32a  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 10.09.1704

32b  1 Stübchen = 3 ½ Liter
33  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 16.02.1707

34  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 05.01.1718

35  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 04.02.1718

36  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 19.10.1718

37  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 22.10.1723

38  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 02.05.1731

39  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom November 1738

40  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 13.12.1738

41  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 17.12.1738

42  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 18.02.1738

43a  Als Fälschungsmittel dienten u.a. Kalk, Senf, Birnen- und Apfelmost oder Quecksilber.

43b  StA, Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript), Eintrag vom 19.10.1768

44  Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 16

45  StA, Akte Rathaus vom 06.10.1779

46  StA, Akte Verpachtungen vom 16.05.1797

47  StA, Akte Rathaus vom 16.05.1797

48  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 17

49  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 13.02.1802

50  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 17.06.1802

51  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 02.07.1802

52  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 20.10.1804

53  StA, Eintrag vom 21.02.1807, in: Hering II. Beiträge zur Stadtgeschichte (Manuskript)

54a  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 18; vgl. a. StA, Akten Verpachtungen von 1802-1816

54b  StA, Akten Verpachtungen von 1802-1816

55  StA, Akte Verpachtungen vom 20.10.1804

56  StA, Akte Verpachtungen vom 16.11.1822

57a  StA, Kämmerei-Protokolle vom 21.06.1825, 09.07.1825 und 01.08.1825
   21.06.1825, Beschwerde der Bierbrauer der Stadt: "Der jetzige Rathskellermeister Herr Geist hat aus dem Rathaus auch ein Brauhaus gemacht, er brauet viel Bier und hält sich auch einen eigenen Brauer hierzu.
Die schönen Gewölbe über dem Fußboden, die schönen gewölbten Keller in der erde, die gute Lage derselben machen das Rathaus zum besten Local eines Brauhauses in Güstrow, nur schade, das es nicht ein Brauhaus, sondern Rathaus und Archiv für die Stadtpapiere sein soll.
Beim Bierbrauen und Biergähren werden stets Wasserdämpfe und Wasserdünste entwickelt, wogegen keine Wand und kein Gewölbe dicht genug ist, sondern sich dem ganzen Gebäude mitteilen, dies ungesund machen, es vor der Zeit ruiniren und die darin aufbewahrten Papiere allmählig ganz auflösen. Auch führet eine Brauerei in einem Rathause leicht Feuersgefahr herbei.
Der Pächter des Rathsweinkellers der Stadt- und Wollwagen, kann und darf kein Bierbrauer sein, er soll und müßte sein Bier, was er verbraucht, und verkauft, von hiesigen Bierbrauern, deren es 42 gibt, nehmen. ...
Noch nie ist im Rathause Bier gebraut; dieser Nahrungszweig kommt dem Rathskellermeister, Stadt- und Wollwäger nicht zu, er gebührt den Bierbrauern.
Obige angeführte Gründe berechtigen uns zu der gehorsamdten Bitte:
Ew. Wohlgeboren wollen geneigen, dem Rathskellermeister Herrn Geist anzubefehlen, daß er das ordnungswidrige Bierbrauen im Ratskeller bei namhafter Strafe unterlasse. ..."
[Namentlich Unterzeichnet von insgesamt 19 Brauern]
   09.07.1825, Protocoll der Kämmerei-Sitzung: "... Man fand einstimmig die Unternehmen des Pächters unduldsam, weil die vermehrte Feuersgefahr dem Rathause und dem Stadt-Archiv Gefahr drohe, der Dunst, der unvermeidlich durch das Brauen im Hause entsteht, diesem nachtheilig, und der Geruch, der durch das Braugeschäft, als den Markt unangenehm macht; es wäre daher, in Grundlage des Pacht Contracts, wonach
a) diese dem Pächter vermietheten Locale nur für die bezeichneten Zwecke des Weinschenkens, der Weinlagerung, und des Wägens verpachtet werden; demnächst aber
b) in dem §3 dem Pächter ausdrücklich aller Verkehr untersagt worden, welcher einen unangehehmen Geruch verbreite.
Dem Rathskellermeister soll alle Brauerei in dem ihm verpachteten Locale verboten werden."

01.08.1825: "... Im Auftrage des Löblichen Magistrates verfügten wir uns nach dem Kellermeister Geist um zu untersuchen, ob der Brennkessel wohl. an einer gefährlichen Stelle steht, wo Feuersgefahr zu befürchten sei. ..."

57b  StA, Hering. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II,: Eintrag zu 1829
   "Der Comödiensaal hört auf zu bestehen. Aus dem der Kirche zugewandten Teil wurden 3 Zimmer für den ritterschaftlichen Kreditverein geschaffen. Der übrige Teil wurde für Ratszwecke umgebaut.".

58  StA, Hering. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II.

59  StA, Hering. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II.: Eintrag zu 1830
   "Der Eingang zum Ratskeller wurde von der Marktseite in die Nordseite verlegt. Der Eingang an der Westseite neben der Wohnung des Polizeidieners wurde zugemauert, die auf dem dortigen Vorplatz vorhandene Treppe zum Ersten Stockwerk wurde weggerissen und an die Südseite verlegt. ... Die Tür, die an der Westseite in den Gastraum des Ratskellers führte, wurde ebenfalls zugemauert. Anfangs hatte man geplant, den Nord- und Südflügel ganz abzureißen und neu zu bauen. Doch nahm man davon Abstand, weil dadurch auch nicht mehr Raum gewonnen wäre. Das Aufsetzen eine dritten Stockes aber hätte eine vollständige Änderung der Hinterfront des Rathauses zur Folge gehabt. Man begnügte sich deshalb damit, die Bodenräume auf den beiden Seitenflügeln auszubauen. Im selben Jahre wurde eine Heißwasser-Centralheizung eingerichtet.".

60  StA, Akte Verpachtungen vom 01.11.1833

61  StA, Gesetz für den Niederdeutschen Bund vom 21.06.1869

62  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 22.06.1894

63  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 24.03.1906

64  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 07.11.1912

65  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, Eintrag zum 14.07.1914 und 1915

66a  StA, Bruchbuch 1541, Güstrowische Paursprach (Bürgersprache A); Im Bestand des Stadtarchis Güstrow befinden sich heute noch 9 Ausführungen der Güstrower Bürgersprache (A – G), die sich zeitlich nur schwer einordnen lassen, da sie nur in Ausnahmefällen mit einem Datum versehern sind. Wir müssen annehmen, dass diese Bestimmungen nicht in jedem Jahre neu überarbeitet wurden, sondern der gleiche Text in mehreren Jahren ungeändert verlesen wurde. So existieren z.B. von der Variante A, die als die Älteste angesehen wird, zwei Exemplare, die sich nur durch die Schreibweise einzelner Worte unterscheiden. Diese Variante ist mit nur 17 Punkten auch die kürzeste Fassung (die Variante B hatte bereits 47, C schon 50 Forderungen). Auch die Variante E ist in zwei Ausführungen vorhanden, es ist jedoch unklar, ob es sich hierbei um ein Duplikat handelt, oder ob der Text in zwei benachbarten Jahren verlesen wurde.
Nach den Eintragungen im Ratsprotokollbuch der Stadt wurde die Paursprach verlesen am 6.9.1633, 3.9.1634, 9.9.1643, 7.9.1644 (hier heißt sie bereits "Bürgersprache"), 10.10.1714 und 27.9.1719 [von Kamp erwähnt noch weitere Daten einer Verlesung am 5.9.1617, 3.9.1624, 1.9.1626, 5.9.1642, 5.9.1650, 4.9.1671, 5.9.1696, 1.9.1697, 20.9.1699 und 9.6.1748]. Dann hörten die Verlesungen der Bürgersprache anscheinen auf und wurden ersetzt duch entsprechend Bestimmungen des Magistrat und durch gesonderte Feuerordnungen für die Stadt.

66b  StA, Kämmerei-Register vom 21.06.1825, Beschwerde der Bierbrauer der Stadt über den Rathskellermeister Geist

67  StA, Mecklenburger Landesgesetze, Sammlung, "... daß einige keine Bedenken tragen sollen, heimliche Oerter und Abtritte an den öffentlichen Gassen zu halten, oder wenigstens die Ausflüsse dahin abzuleiten. ..."

68  LHAS, Lageplan der Gleviner Mühle, 1779

69  StA, Ausgrabungen am Fundplatz Güstrow 220, (Lange Straße), vom 14.10.1987

70  StA, Akten Wasserkunst

71  Grabowski / Mührenberg. In Lübeck fließt Wasser in Röhren ... seit 700 Jahren. Lübeck 1994

72  Das herzogliche Güstrower Schloss verfügte über eine eigene "Wasserkunst". Bereits im Jahre 1562 hatte Franz Parr beim Neubau des Güstrower Schlosses am Gleviner Tor eine "Wasserkunst" zur Versorgung des Schlosses mit Wasser eingebaut. Das Pumpwerk dazu errichtete für 100 Gulden "Caspar Mulenn, kunstmeister vom alten brandenburg". Allerdings musste sich der Herzog bereits 1567 die Anlage erneuern lassen durch einen "Kunstmeister", den er sich vom Kurfürsten von Sachsen ausgeliehen hatte.
Der städtische Kunstmeister war in den Jahren bis 1695 auch für die herzogliche Wasserkunst zuständig. Dafür erhielt er freies Essen und Trinken und jährlich einen Rock (StA, Akten Wasserkunst).

73  StA, "Plahn von der Lage der Waßer Röhren, in den Straßen der Stadt-Güstrow, wo drin das Waßer geleitet und getrieben wirdt so wohl von der Kunst, als von dem alten Waßer. ... Güstrow, Im Jahre 1808", (siehe auch Abbildungen 6a und 6b)

74  StA, Benox. Die Wasserversorgung der Stadt Güstrow, Manuskript Museum Güstrow

75  Hildegard von Bingen übers. von Paul Kaiser. Heilwissen oder die Ernährungstherapie der Hildegard von Bingen: (Rezepte, Kuren und Diäten) - Erweiterte Ausgabe 2014, im Kap.: Von Jahreszeiten und Mahlzeiten

76  Abel, Wilhelm. Stufen der Ernährung, 1981, S.23

77  Bibel / Neues Testament, 1. Timotheus 5, 23

78  Brandt. Regesten der Lübecker Bürgertestamente des Mittelalters. Bd. II: 1351-1363. veröffentl. zur Geschichte der Hansestadt Lübeck Bd. 24, 1973, S.34, Nr.459 vom 24.11.1352; aus dem Testament des Arztes Mag. Johan van Ruden

79  Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Bilder und Begriffe. Hg. von Werner Paravicini, bearb. von Jan Hirschbiegel und Jörg Wettlaufer. Residenzenforschung 15 II, Teilbd. 1 u.2, Thorbecke Verlag, Ostfildern 2005

80  StA, Kämmerei-Protokoll von 1689; 1825 waren es 42 Brauer in der Stadt

81  Poppe. Handbuch der Technologie: vornehmlich zum Gebrauch auf Schulen und Universitäten. 1806, P4, S. 372

82  aus dem "Broihans Lied" um 1720; Cord Broyhan († 1570 in Hannover) hatte in Hamburg das Brauen erlernt und ging 1524 nach Hannover, erwarb das Bürgerecht und braute dort nach Hamburger Rezept das - nach ihm benannte hellere - "Broyhanbier".

83  Mlynek / Röhrbein. Stadtlexikon Hannover: Von den Anfängen bis in die Gegenwart. 2010, S.86

84  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd.1, S. 236

85  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 71

86  Auszug aus dem Jahresbericht des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde über das Vereinsjahr vom 1. Juli 1914 bis 1915

87  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd. 1, S. 237

88  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. Bd. 1, S. 237

89  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd. 1, S. 237

90  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd. 1, S. 237-238

91  Besser, Johann Friedrich. Beitrage zur Geschichte der Vorderstadt Güstrow. 1819, Bd. 1, S. 238; digitalisiert in: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, PURL: http://digital.slub-dresden.de/id348599005

92  Glöckler. Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Bd. 6. 1856

93  Glöckler. Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Bd. 6. 1856

94  Glöckler. Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Bd. 6. 1856

95  Glöckler. Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Bd. 6. 1856

96  StA, Auszug aus dem Kämmerei-Register der Ein- und Außgaben der Stadt 1636/1637

97  StA, Kämmerei-Register der Ein- und Außgaben der Stadt 1637/1638

98  StA, Kämmereiakten, Schreiben von Bgm. und Rath an den Herzog vom 25.05.1674

99  StA, Kämmereiakten, Beschwerde von Bgm. und Rath an den Herzog vom 18.06.1674

100  StA, Kämmereiakten vom 16.04.1680

101  aus der Klage von Hafis "Diwan", Rezeption durch Johann Wolfgang von Goethe, 1819 in: Gedichtzyklus West-östlicher Divan, Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar

102  Paczensky / Dünnebier. Kulturgeschichte des Essens und Trinkens. 1997, S. 225

103  Raymond van Uytven. Der Geschmack am Wein im Mittelalter. Aufsatz "Weinproduktion und Weinkonsum im Mittelalter." im Bd. 51 der Reihe "Geschichtliche Landeskunde" vom Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Speyerer Kolloquium 1995. Hrsg. von Michael Matheus. Stuttgart 2005; Online: https://www.igl.uni-mainz.de/publikationen/landeskunde/band-41-60/band-51.html

104  Lutherbibel 1984, 2. Makkabäer 15,40

105  StA, Gutachten der Juistischen Fakultäten in Frankfurt / Oder und Jena betreff Weinschenke in der Freyheit vom 28.07.1604 in Sachen Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow ctra Peter von Hagen, itzo dessen successor Adran von Adrichen] und der edle "Rinischen vyn"

106  StA, aus einer Kämmerei-Rechnung an den Herzog Albrecht 1545

107  StA, aus dem: Gutachten der Juistischen Fakultäten in Frankfurt / Oder und Jena betreff Weinschenke in der Freyheit vom 28.07.1604 in Sachen Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow ctra Peter von Hagen, itzo dessen successor Adran von Adrichen

108  Malvasia bezeichnen mehrere Rebsorten mit vielen Synonymen (in Deutschland und Österreich wird der Name auch für die weiße Rebsorte Frühroter Veltliner verwendet), die sowohl weiss als auch rot sind und sich auch im Geschmack unterscheiden. Streng genommen benennt er somit einen Wein-Typ und keine einzelne Rebsorte oder Rebsortenfamilie. Der Wein wird, wie die ihr ähnliche und nicht minder alte Rebsorte Muskateller, in zahlreichen Varianten auf der ganzen Welt kultiviert. Nach ihrer Anbaufläche steht sie heute unter den 15 bis 20 meist angebauten weißen Rebsorten der Welt. In Italien gibt es sie von den liparischen Inseln südlich von Sizilien bis nach Südtirol. Der Malvasia Istriana im Friaul soll durch venezianische Seefahrer dorthin gebracht worden sein.
In Spanien gibt es die Rebsorte "Malvasia", in Frankreich "Malvoisie", in Kroatien "Malvazija" und in Portugal gibt es den "Malvasia Preta", "Malvasia Fina" und "Malvasia Rei", welche jedoch keine "richtigen" Malvasier sind sondern eigenständige Sorten.

109  Vermutlich stammt der Name Malvasia von Monemvasia ab, jenem südgriechischen Hafen auf dem Peloponnes, der im Mittelalter ein beliebter Umschlagplatz für Süßweine aus Kreta (Candia) war, weshalb eine Rebsorte auch heute noch "Malvasia di Candia" heißt. In der Blütezeit der venezianischen Republik war die Rebsorte derart beliebt, dass die Weinläden Venedigs "Malvasie" genannt wurden. Den Venezianern war es bereits vor 1350 gelungen, Weinreben auf der Insel Kreta heimisch zu machen und den Namen Malvasier dafür zu verwenden.

110  Raymond van Uytven. Der Geschmack am Wein im Mittelalter. Aufsatz "Weinproduktion und Weinkonsum im Mittelalter." im Bd. 51 der Reihe "Geschichtliche Landeskunde" vom Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Speyerer Kolloquium 1995. Hrsg. von Michael Matheus. Stuttgart 2005; Online: https://www.igl.uni-mainz.de/publikationen/landeskunde/band-41-60/band-51.html

111  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 55

112  Er ist nicht mit dem Burgunder unter dem Namen Romanée zu verwechseln.

113  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 53

114  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 55

115  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 73

116  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 54; vgl. d.a. Hansebeschluß von 1417,in Wismar speciell den alten Schenkeneid, nach dem für "Panschereien" 1602 bei 10 Thaler, 1628 bereits 20 Thaler und 1665 100 Thaler Strafe angedroht wurden

117  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 73

118  Schuler, G.L. Elsässische neujahrsblätter für 1843, 1846, Erlösungen (Drei kurze Reisestücklein von Friedrich Blaul). P3, S.134

119  Scully, Terence. The Art of Cookery in the Middle Ages. 1995, S. 138–146

120  Volk, Otto. Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter. Forschungsstand und Forschungsprobleme. in: www.regionalgeschichte.net, URL: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/volk-weinbau.html

121  Volk, Otto. Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter. Forschungsstand und Forschungsprobleme. in: www.regionalgeschichte.net, URL: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/volk-weinbau.html

122  StA, Apotheker-Sachen von 1819

123  StA, Kämmerei-Register von 1597

124  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 69

125  Vogel, G. Die heilige Hildegard von Bingen und der Wein, in: Deutsche Weinzeitung 100, 1964, S. 942-944

126  Frankl, Markus. Weinbau in Franken. in: www.historisches-lexikon-bayerns.de, URL: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Weinbau_in_Franken

127  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 55

128  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 76

129  Raymond van Uytven. Der Geschmack am Wein im Mittelalter. Aufsatz "Weinproduktion und Weinkonsum im Mittelalter." im Bd. 51 der Reihe "Geschichtliche Landeskunde" vom Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Speyerer Kolloquium 1995. Hrsg. von Michael Matheus. Stuttgart 2005; Online: https://www.igl.uni-mainz.de/publikationen/landeskunde/band-41-60/band-51.html

130  Zum 11. November wurden bis in die Neuzeit hinein Steuer, Pachten und Abgaben fällig.

131  ==> siehe unter 10a

132  Deecke, Ernst. Der Martensmann. in: Lübische Geschichten und Sagen, Lübeck 1852, S. 91

133  StA, Kämmereiakten vom 31.03.1694: Schreiben an den Hz. Gustav Adolph

134a  Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar (Hansische Geschichtsquellen N. F. 3). Duncker & Humblot, Leipzig 1906, LXXI, 1580-1608, S. 362, Pt. 90: "... Gubbenische, Merckesche undt Frantzosische wyne ..."; online: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-67320

134b  Raymond van Uytven. Der Geschmack am Wein im Mittelalter. Aufsatz "Weinproduktion und Weinkonsum im Mittelalter." im Bd. 51 der Reihe "Geschichtliche Landeskunde" vom Institut für Geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Speyerer Kolloquium 1995. Hrsg. von Michael Matheus. Stuttgart 2005; Online: https://www.igl.uni-mainz.de/publikationen/landeskunde/band-41-60/band-51.html; auch in: www.regionalgeschichte.net, URL: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/texte/aufsaetze/uytven-geschmack-wein-mittelalter.html]

135  StA, Rechnung der Stadt-Cämmerei von 1545, bezahlt wurde sie am 21. Mai 1545

136  StA, Kämmereiakten vom 10.02.1585

137  StA, Ratsapotheke vom 17.11.1722; s.a. Ratsweinkeller vom 02.06.1723

138  StA, Akten Verpachtungen von 1802-1816

139  Braekman. A Middle Dutch version of Arnald of Villanova's "Liber de Vinis". Janus 55 (1968), S. 96–133

140  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 69

141  Alambic au XVIIe siécle, Encyclopédie Diderot; Diderot, der große Philosoph der Aufklärung, erwähnt in seiner berühmten Enzyklopädie, dass die Stadt Cognac "berühmt für ihre Brandies" ist

142  Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar (Hansische Geschichtsquellen N. F. 3). Duncker & Humblot, Leipzig 1906, LXXI, 1580-1608, S. 362, Pt. 89: "...Rinschen wyn ¹ ..." (Anmerkung: ¹ = Reinischen Brandewein); online: http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/urn/urn:nbn:de:hbz:061:1-67320

143  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 71

144  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 27.02.1674

145  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 26.09.1683

146  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 12.11.1686

147  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 20.11.1692

148  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 12.09.1698], in der Stadt gab es damals 43 davon

149  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 15.05.1699

150  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 07.09.1699

151  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 14.11.1709

152  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 29.11.1724

153  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag von 1738

154  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 12.02.1778

155  StA, Kämmereiakten 1686-1778: Betrifft Branntweinhandel und Branntweinbrennen, Eintrag vom 27.10.1786

156  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 66
   Nach altem Maaße: 1 Fuhre [a. Fuder / Faß; ca. 900 Liter] = = ½ Last, 2 Both, 4 Oxhoft, 12 Eimer, 24 Anker oder 6 Ohm; 1 Ohm [a. Ahm, Sohm; ca. 145 Liter] = 40 Stübchen, 1 Stübchen [a. Stoove, Stoveken, Stoop; ca. 3,5 Liter) = 2 Kannen, 1 Kanne [ca. 1,8 Liter] = 2 Quartier, 1 Quartier (a. Pot, Pott; ca. 0,9 Liter) = 2 Planken (de planke, Ösel, Stück), 1 Plank = 0,45 Liter.

157  Crull, Friedrich. E. E. Raths Weinkeller zu Wismar. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 33, 1868, S. 66

158  MUB 1059 vom 05.01.1266, Wismar: Heinrich, Fürst von Meklenburg, gründet eine Stiftung zu Wein und Brot für eine Anzahl Kirchen aus den Aufkünften der Mühle von Alt Wismar. Abschrift im Privilegienbuch der Stadt Wismar "De vino et oblatis ecclesiis dustribuendia" vgl. a. Wismarsches Weinregister von 1479; a.u. Schröder W.E. S.183 oder Franck V, S.30

159a  StA, Schossbücher 1503-1559; Das Schossbuch beinhaltet das älteste noch erhaltene Steuerregister der Stadt Güstrow, nachdem der große Stadtbrand vom 28. Juni 1503 auch das Rathaus und mit ihm das Archiv vernichtet hatte. In ihm sind alle steuerpflichtigen Bürger der Stadt erfasst, zugleich gilt es als ältestes Einwohnerverzeichnis der Stadt.
Der "Schoss" war eine Art Vermögenssteuer, die jährlich von allen Bürgern erhoben wurde.

159b  StA, Schossbücher 1503-1559; Registrum contributi ab incolis Gustrowiensis Anno 1505 collecti

160  StA, Kämmerei-Register von 1640
   Eintrag vom 09.05.1634: "Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Güstrow, bekennen hiermit vor unß und unsere successoren am Rahrstuel, nachdeme unß Ulrich Dorchß der Jünger nunmehr ins 5. Jahr hero fuuml;r unsern bestalten Stadt-Weinschenken brüderlich und aufrichtig bedienet gewesen, und nach furgelegter richtiger rechnung befunden, das er bei solcher Zeit auch Kaiserlichen unnd konigl.Schwedischer Kriegßruin und einquartierung an gewißer und ungewißer Weinschult in alles 2641 fl 1l ßl 6 pfg vor borgen müßen, darauff wir den mit itzgedachten unserm Stadtweinschenken Ulrich Dorchßen heute dato handelung geflegen, und von solchen gewißen unnd ungewißen schulden, auf unsern und unserer successoren wegen der Stadt auff unsern und der Stadt particul einzufurdern angenommen, 1600 fl 15 ßl 6 pfg laut seinem ubergebenen schultregister, nemblichen: die zu Kayserliche Commissarien alß der Herr Altringer, und der her von Wolmerode, und dem herren die Obristen von St. Julian, Obriste Eversartus Nigerndius, Andreas Wedel, wie auch was aufs Frstl. hauß geholet worden, Adam gans, ed Christian Vatter und Söhne die haltermanne, D.van Münster, Burg. Lorentz Kleuvenow, Hans Neese, David Schnöl, Jeronimuß Dornstein, D. Marstallers s. Witwe, Jochim Koche, Dr. Corfey, Arnoltus Meinhardt, D. Möring, Peter Krudup. Die übrigen restanten und schulden aber, alß 1040 fl 20 ßl 3 pfg haben wir ihnen zugeschlagen, aldeweile wir ihme für weine laut seinem register schuldig worden sein 560 fl 13 ßl 6 pfg, unnd dann 221 fl 20 ßl, was er an bawen kosten, laut dem register an baren gelde in die Stuben, Küchen und Cammer auff dem weinkeller notwendig hatt vorfertigen laßen mußen, thuet die Summa so er uns von obberwender Summa die 1046 fl 20 ßl 3 pfg erstattet, und gleich bar bezahlet 782 fl 9 ßl 6 pfg, dawegen wir ihme mehre berürten post die 1040 fl 20 ßl 3 pfg gleichmäßig gewiß ungewiß auf seinen pericul einzufordern eins für alles hinei eder zugeschlagen, und muß also beiderseits hurt und freiwillig in grunde vergleichen, also und derogestalt, daß er nunmehr diese obberurte schult halber von uns, unseren successoren, auch von ihme Ulrich Dorchßen und seinem erben im geringsten nicht zu furdern haben, besondern thun ihme hirmit für alle an- und zusprache bester und bestendigster form rechtens puitiren, und haben wir darauf die samblichen wie auch die baw register von ihme unterschrieben, alß wan ihm solches von und bar erstattet und bezahlt, zu uns genommen, und dem Tathause unsern successoren zum besten, verwarlich beigelegt.
Urkuntlich haben wir diese unsere quitung für uns und unsere successoren mit unserem der Stadt Insiegel convociret und durch unseren Secretarium subscribiren laßen, Actum Gustrow den 9. May im eintausendt Sechshundert und vier und dreißigsten Jahre."






Quellenverzeichnis Teil II


161a  ==> siehe unter 21a und 21b

161b  Nachdem im Jahre 1722 der Herzog Carl Leopold seinem "lieben getreuen" Apotheker Johann Jacob Wahnschafft und dessen Erben das Privileg zur Errichtung einer dritten Apotheke in der Stadt erteilt hatte, waren die Bemühungen der Ratsherren gescheitert, eine derartige Apotheke zu verhindern. Mit diesem Privileg war auch die Genehmigung verbunden, "Gewürtz, allerhand Weine, Brandt-Weine und Aquavita" zu verkaufen. Gleichzeitig stellte ihn der Herzog unter seine "spezial Jurisdiction", entzog ihn damit also der Rechtsprechung des städtischen Gerichtes und befreite ihn von allen bürgerlichen Abgaben (StA, Ratsapotheke, 17.11.1722). vgl. dazu auch: StA, Kämmereiakten 1686-1778, Einträge zum Ratsweinkeller vom 02.06.1723, 02.05.1731 und 03.12.1725

161c  StA, Kämmereiakten 1686-1778, Eintrag vom 05.11.1738

161d  StA, Kämmereiakten 1686-1778, Eintrag vom 28.10.1763: Der Hamburger Anthon Friedrich von Winthen will in Güstrow Bürger und Weinhändler werden. (er wohnte bis zum 24.03.1774 in seinem Haus am Pferdemarkt, verkaufte dieses dann an den Gastwirt Burgwedel).

162  StA, Publica 1624-1639; Eintrag von 1578 im Register der Rechte, "so ein Erbar Rath außer und Innerhalb der Stadt jahrlich einzufordern": "Vom Weinkeller auf Petri: Marten vom Sehe und Pankratius Stellemann, beide Weinherren, Rechenschafft gethan hnd thun gewin, auf gebracht und haben noch bei dem weinkeller – 1092 fl 16 ßl, thun gewin aufbracht – 125 fl 19 ßl"

163a  Ulrich Dorke (Dopke) ==> siehe auch unter 160;
   StA, Kämmerei- und Ratsregister 1644/1645, Wegen der Glasewitzer Burgk: "Anno 1641, den 22. Marty ist vermuge protocols mit Ulrich Dopke dem eltern wegen seiner forderunge abrechnung gehalten und ist E.e.Raht ihm in gesampt schuldig geblieben bis Ostern 1642 6200 fl. Dafür ihm auf 5200 fl die Glasewitzer Burgk sampt deren pertinentien laut des darüber aufgerichteten pension contracts de dato Anthon. 1642 für die zinsen jure anthicretisch auf 18 jahr eingethan, auf die übrigen 1000 fl aber ist ihm in specie vorgeschrieben die große buchhorst nebst dem großen hagen laut obligation. Anth. 1641"

163b  StA, Akten Verpachtungen, Eintrag vom 08.04.1802: "Vertrag mit dem Nadler Johan Heinrich Klein als Ratskellermeister, Ratswäger und Handelsmann von Ostern 1802 bis 1816 für eine Pachtsumme von jährlich 125 Rt. Überlassen wurde ihm auch die bisher benutzte Wohnung mit Gewölbe, Keller und der Weinhandel [sein Vertrag als Wäger lief 1804 ab]
Dafür hat er in Zukunft im gantzen 105 Stübgen Wein, jedes Stübgen zu 4 bout., nicht in natura, sondern in Geld die bouteille zu 10 ßl gerechnet, an das Collegium Magistratus zu verabreichen. In der Rats-Waage hat er eine anständige Gaststube zu halten, auch die einen üblen Geruch verursachenden Artikel des Haakhandels, als Käse und Dorsch, ganzlich von der Waage und dem ihm im Rathause eingeräumten Behältnisse wegzuschaffen. Es wird ihm untersagt, die sog. Land- und Frankenweine zu führen, auch darf er die in dem Rostocker und Wismarschen Weinkeller geforderten Preise nicht übersteigen. Die bisher erteilten Concessionen, als worin die Verstattung für den jedesmaligen Brunnenpächter zum Ankauf fremder Getränke und deren Ausschenken an sitzende Gäste auf dem Brunnen mit begriffen ist, ...
Die Ratswaage steht jedem Einwohner offen:
   Morgens von 8-12 Uhr,
   Nachmittags von 1-4 Uhr.
Die Waage ist nach lübschem Fuß eingerichtet.
Kosten für einen Wagezettel, falls erwünscht, 6 Pfg.
Wiegekosten für 100 Pfd = 1 ßl,
   fü 101-150 Pfd = 1 ßl 6 pfg,
   fü 151-200 Pfd = 2 ßl,
Für einen Stein Wolle á 10 Pfd = 3 pfg,
Für Taback und Pottasche: einen Zentner von 100 Pfd = 1 ßl 6 pfg,
   bis zu ½ Zentner = 1 ßl,
Als Kellermeister darf er seinen Wein nur an sitzende Gäste verkaufen."


163c  StA, Akten Verpachtungen; Eintrag vom 28.02.1816: "Wegen der Gerüchte über den Verfall des Rats-Kellermeisters Klein, nach welchen kein Fass Wein mehr im Keller und sogar schon eiserne Tonnenbänder verkauft sein sollen, werden die Kämmerei-Bürger Hellerung und Anderssen in Begleitung des Ratsdieners Notarii Krüger zur Kontrolle geschickt. Klein behauptet, dass ihm alles Inventar selbst gehöre."

163d  StA, Akten Verpachtungen; Eintrag vom 17.04.1882: "Frederick Hansen bescheinigt, dass der Kellner Adolf Kegebein vom 17.9.1877 bis heute als Restaurationspächter seiner Brauhausschänke fungiert hat."
   Eintrag vom 15.06.1887: "Kegebein stellt den Antrag, den Raum der bisherigen Küche noch zu einem Gastzimmer einzurichten und dazu die Küche in den Keller zu verlegen."
   Eintrag vom 09.07.1887: "Die Cämmerei stimmt dem Antrag zu, schlägt aber vor, dass die Gewölbe in der jetzigen Küche beseitigt und durch eine Balkendecke ersetzt werden, um den Raum höher zu gestalten."
   Eintrag vom 22.06.1894: "Die Cämmerei übernimmt die Unterkellerung der beiden Gaststuben nach der Pfarrkirche gelegen auf ihre Kosten, dafür will Kegebein eine jährliche Pacht von 2000.- M zahlen."

163e  StA, Akten Verpachtungen; Eintrag vom 24.03.1906: "Verpachtung des Weinkellers an den Restaurateur Otto Jürgens von April 1906 bis 31. März 1916 für 1530 M."
   Akten Register; Eintrag von 1906: "Weinkeller: Otto Jürgens (1906-1916) – 1550 M"
   Akten Verpachtungen; Eintrag vom 07.11.1912: "Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages bis 1926 für jährlich 2000.- M. Es soll elektr. Beleuchtung eingebaut und das Lokal unter dem Namen `Ratskeller` geführt werden."
   Akten Verpachtungen; Eintrag vom 10.10.1913: "Eine Verlängerung des Vertrages bis 1926 wurde abgelehnt."
   Akten Verpachtungen; Eintrag vom 14.07.1914: "Die Stadt will in den Wohnräumen des Weinkellers die Polizei-Wache unterbringen. Da dem Pächter Jürgens die verbleibenden Räume nicht ausreichen, will er in das von ihm erworbene Schmiegelowsche Haus Markt 10 umziehen. Er möchte aber dort das Schankrecht erhalten."
   Akten Verpachtungen; Eintrag von 1914: "Der Vertrag mit dem Ratskellerpächter Jürgens über die Räume im Rathaus wird aufgehoben."
   Akten Register 1918; Eintrag zu 1915: "Wohnung im Rathaus und Weinkkeller seit 1915 fortgefallen"
   vgl. d.a. Hering. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, Eintrag zu 1915: "Das Pachtverhältnis mit dem Pächter des Ratsweinkellers wird gelöst. Die Räume werden für Dienstzwecke eingerichtet. Damit erhielt das Rathaus im Innern die Ausgestaltung, die es größtenteils noch heute hat. Im selben Jahre wurde von der Fa. Ottensener Eisenwerk A.G. eine Niederdruck Warmwasser-Heizungsanlage eingebaut."

164  StA, Register der Rechte 1579: "so ein Erbar Raht auß erhalb und innerhalb der Stadt ierlich einzufordern" von 1579: "Aus der Newen schengke an gewin des ausgeschengkten bires aufgebracht für eine jede Thunne 3 ßl = 19 fl 128 ßl"

165  StA, Kämmerei-Register von 1600

166  StA, Ratsprotokollbuch 1605-1607, Eintrag zum 29.05.1605: Der biermesser ctr. Johannes Bunsowen: Er beschwert sich, dass das Biermaß [die Kanne] nicht stimme. Deswegen hat er der Magd die Kanne entrissen und das Bier in die Stube der Neuen Schenke geschüttet. Er "will es auch beweisen, das er ihnen die Kanne genommen, und mit dem bier an die erde geworfen, und dazu gesagt: `Der Teufell sollte solche ordnung mit denselben wer sie gemacht holen.` Uff der Newen Schenke der wirdt gestehet, solches angebens, er sei aber gewesen desselben tages als die anordnung geschehen, weil er von solcher ordnung denmahl nicht gewusst, were es unwissend geschehen, batt ihm die straffe zu erlassen."

167  StA, Neue Schenke von 1607: "1607, Mittwoch nach Jacobi: Jacob Hering erhält die der Stadt eigenthümliche Neweschenke am Pferdemarkede zwischen Andreas Guthane und Andreas Retzen belegen, ... umb 500 gulden, 24 ßl lüb auf einen gulden gerechnet, ... und er damit thun und lassen kann, wie mit andern seinen gütern."
   vgl. a. StA, Herzogl. Kommissionsprotokolle 1680: "... Dass die Papenplätze und Newe Schenke vorkaufft und itzo ein frembd Mensch, so zu Fuße gehet, kaum herberge bekommem kann, da doch die Newe Schenke aus dem Stadtholze gebauwet und die Gemeine dazu gegeben."





Quellenverzeichnis Teil III


168  StA, Publica 1624-1639; Eintrag im Register der Rechte, "so ein Erbar Rath außer und Innerhalb der Stadt jahrlich einzufordern"; Neue Schenke: "von einer jeden Tonne Bier so ausgeschengkt 2 fl behuff sich ein gantz jare Jochim Dorwechter entricht 30 fl"

169  Leupold, Jacob. Pars ... Theatri Statici Universalis Sive ... : 1. Theatrum staticum, Das ist: Schau-Platz der Gewicht-Kunst und Waagen / vorgestellet von Jacob Leupold, .... Leipzig: Selbstverl., 1726, Kap. IV, § 29, S. 20; urn:nbn:de:hbz:061:2-31002

170  Engel. Die deutsche Stadt des Mittelalters. München 1993, S.67 ff

171  LHAS, MUB 359 vom 01.11.1228

172  StA, Schossbücher der Stadt Güstrow, 1503 – 1559

173  StA, Akte: Ratsweinkeller vom 21.03.1545

174  StA, Kämmerei-Register von 1511

175  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 26

176  StA, Verpachtungen vom 22.07.1815

177  StA, Hering, Richard. Das Güstrower Rathaus im Wandel der Jahrhunderte, 1929, Bd. II, S. 27

178  StA, Verpachtungen vom 01.07.1816

179  StA, Einrichtung eines Wollmarktes vom 11.04.1818

180  StA, Verpachtungen vom 15.06.1831

181  StA, Verpachtungen vom 19.09.1857

182  StA, Protokollbuch J vom 03.11.1830
Im Jahre 1836 gründete der Rostocker Bildhauer Anderssen in Güstrow eine Metallfabrik unter dem Namen "Eisengießerei und Maschinenfabrik Güstrow". Als deren Werkmeister hatte er sich den Mechaniker Johann Wilhelm Buddig aus Rostock mitgebracht.
Als 1846 Anderssen starb, wollte Buddig von den Erben die Fabrik erwerben. Der Handel scheiterte aber daran, das die Erben mehr forderten (30.000 Taler) als Buddig bereit war zu zahlen (20.000 Taler).
Mit Unterstützung durch Rostocker Kaufleute gründete er eine neue Fabrik, für die er am 5. Februar 1847 auch die Genehmigung (das Privileg) erhielt. Der Bau begann jedoch aufgrund verschiedenster Verzögerungen erst 1857. Im Jahre 1859 wurde sie dann unter dem Namen des Hauptgeldgebers, des Rostocker Kaufmanns Ernst Brockelmann, in Betrieb genommen, und von seinem Schwiegersohn, dem Güstrower Kaufmann Theodor Schwarz geleitet.
Buddig hatte noch den Bau der Fabrik überwacht, arbeitete auch noch bis 1860 als Werkmeister in der neuen Fabrik, schied dann jedoch aus (seine Forderungen erschienen den Geldgebern zu hoch).
Der Werkmeister ging also zurück in seinen alten Betrieb, der inzwischen vom Bruder der Witwe Anderssen, Heinrich Kähler, unter dem Namen "Eisengießerei und Maschinenfabrik Heinrich Kähler" weiterbetrieben worden war.
Aus der Eisengießerei und Maschinenfabrik Ernst Brockelmann entwickelte sich dann in den siebziger Jahren die "Mecklenburgische Maschinen- und Wagenbauaktiengesellschaft Güstrow". Aus ihr ging dann einige Jahre später die "Güstrower Waggonfabrik" hervor.
Im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts wurde dann der Eisenbahnbautrust gebildet. Er legte die ihm angegliederte blühende Fabrik still, um sich diese Konkurrenz vom Halse zu schaffen.
1899 gründete August Franke das Werk als "Güstrower Hütte" neu. Zu dieser Zeit wurde auch durch belgische Ingenieure eine Stahlgießerei nach dem damals neuen französischen Bessemer-Verfahren Patent "Robert" eingerichtet (die erste in Deutschland). Aber schon im Jahre 1900 geriet die Firma in finanzielle Schwierigkeiten und mußte schließen.
Im Jahr 1902 gründete dann der Däne Christian Kiehn das "Stahl- und Eisenwerk Christian Kiehn". 1905 verkaufte er die Fabrik an den Ingenieur Ludwig Martins, der sie unter dem Namen "Eisen- und Stahlwerk Ludwig Martins" weiterbetrieb.
Nach dem Tod von Heinrich Voß im Januar 1928 übernahm er als sein Schwiegersohn dessen Firma in der Speicherstraße (seit 1910 dort, 1854 in Kölln bei Hoppenrade gegründet) - die "Heinrich Voß Maschinenfabrik G.m.b.H.". Die Fabrik wurde dann später von der Neubrandenburger Firma "Alfred Lythall GmbH" [Lythall AG] übernommen.
Im Jahre 1910 erwarb auch Richard van Tongel Senior das "Eisen- und Stahlwerk Ludwig Martins" und gründete die "Van Tongelschen Stahlwerke G.m.b.H.". 1918 übernahm er auch die Kählersche Maschinenfabrik und gliederte sie in seine Fabrik ein. Zur besseren Ausnutzung des Raumes wurde auch noch das hinter der Kählerschen Fabrik gelegene Grundstück der früheren Gerberei, das im Besitz von Herrn Daltrop stand, erworben und schließlich auch die gesamte Fabrikstraße, eine Sackgasse, die für den Verkehr keinerlei Bedeutung hatte.
So umfaßte nun die Fabrik ein Gelände von der Grabenstraße, Nebel und Eisenbahnstraße in einer geschlossenen Fläche von 30.000 Quadratmeter.

183  StA, Ratswaage, Eintrag vom 01.11.1928: "Im Zimmer der Polizeiboten, in dem die Fuhrwerkswaage bedient wurde, wurden auch Verhaftete eingeliefert, ..."

184  StA, Ratswaage, vom 24.05.1933

185  StA, Ratswaage, zwischen Kirche und Rathaus in der Polizeiwache, 1924-1933; Eintrag vom 09.07.1923: "Die Polizeibehörde bestellt Wiegekarten für die Fuhrwerkswaage beim Buchdrucker Lange. Die Waage wurde von dem Polizeiboten bedient. Laufgerwichtswaage mit Sicherheitsbalken, Höchstlast: 15 to."
   Eintrag von 1924: "Daneben bestand noch die Haackeert’sche Waage."


 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. Titelbild Ratskeller  -  Fotomontage, M. Mastaler

Abb. 1a  Rathausansicht auf einem Kämmereisiegel von 1686, StA Güstrow

Abb. 1b   Ansicht des Güstrower Rathauses um 1653, Ausschnitt aus dem "Grundriss der Fürstlich Mecklenburgischen Residenzstadt Güsterow"; Kupferstich aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", Frankfurt, Matth. Merians Erben, 1653; Die Vorlagezeichnung für diesen Kupferstich lieferte der Karthograph Carl Heinrich von der Osten [Carl Henric de (á) Osten (Delin), † 1691], dessen isometrischen Darstellungen ausgewählter Gebäude die ältesten Ansichten aus der Güstrower Innenstadtbebauung sind. Er fertigte sehr viele Stiche für den Merian-Verlag an. [Nachstich der Güstrower Residenz durch Gabriel Bodenehr d. Ältere (* 1664/73 - † 1758/65) 1704 im "Atlas Curieux" o. a. Curioses Staats- und Kriegstheatrum in Hollstein, Pommern, Mecklenburg von 1717, derselbe Stich mit leicht veränderten Proportionen]

Abb. 2a  Ansicht des Güstrower Rathauses mit Markt um 1840, StA Güstrow

Abb. 2b  Kreuzgewölbe im Keller des Güstrower Rathauses, StA Güstrow

Abb. 3a  Ansicht um 1893; Echtfoto Nr. 213 aus der Fotomappe "Album von Güstrow", Verlag von Opitz & Co., Buchhandlung Güstrow / Ernst Roepke, Schutzmarke, Wiesbaden 1893; herzlichen Dank an Tom Pilz, (c) www.guestrow-history.de [http://guestrow-history.de/markt]

Abb. 3b  Nordansicht um 1910, Inhaber Otto Jürgens [1906-1914], Photogr. und Verlag von Hermann Lorenz, Güstrow; herzlichen Dank an Tom Pilz, (c) www.guestrow-history.de [http://guestrow-history.de/markt]

Abb. 4a  Innenansicht um 1901, Inhaber Adolph Kegebein [1882-1903]; herzlichen Dank an Tom Pilz, (c) www.guestrow-history.de [http://guestrow-history.de/markt]

Abb. 4b  Innenansicht um 1901, Inhaber Adolph Kegebein; herzlichen Dank an Tom Pilz, (c) www.guestrow-history.de [http://guestrow-history.de/markt]

Abb. 5a  Neuer Ratskeller um 1943, Besitzer Theodor Richert, Verlag Walter Jappe, Lübeck; herzlichen Dank an Tom Pilz, (c) www.guestrow-history.de [http://guestrow-history.de/markt]

Abb. 5b  Café "Ratskeller" am Markt 2006, Inhaberin Iris Albrecht [2003-2012], Foto: M.Mastaler; seit Dezember 2012 als Ristorante "La dolce vita"

Abb. 6a  Detail vom "Plahn von der Lage der Waßer Röhren, in den Straßen der Stadt-Güstrow, wo drin das Waßer geleitet und getrieben wirdt so wohl von der Kunst, als von dem alten Waßer. In den Pumpen, Pösten, und Brunnen laufet, Welches hiebey auf einem seperatem Bogen, in lateinischen und deutschen Buchstaben auch mit Zahlen bezeignet ist.
Entworfen Von Georg Peter Sprenger: Stadt Bau Inspektor, ausgearbeitet Georg Carl Friedrich Sprenger, Junior, Güstrow, Im Jahre 1808", StA Güstrow

Abb. 6b  "Plahn von der Lage der Waßer Röhren, in den Straßen der Stadt-Güstrow, ... Im Jahre 1808", StA Güstrow (siehe a. unter Abb. 6a)

Abb. 7b  Kniesenack Darstellung, StA Güstrow

Abb. 8a  Weinhändler, Holzschnitt 1500/01, von Les Strafverfügungen de Paris (Le commerce du vin à la Renaissance)

Abb. 8b  Holländische Händler bei Poitou, Holzschnitt 1500/01, von Les Strafverfügungen de Paris (Le commerce du vin à la Renaissance)

Abb. 9  französische Brennerei im 17. Jahrhundert, Alambic au XVIIe siécle (Encyclopédie Diderot)

Abb. 10a   Kupferstich aus Weigels Ständebuch, 1733; Weigel, Christoph. Abbildung Der Gemein-Nützlichen Haupt-Stände Von denen Regenten Und ihren So in Friedens- als Kriegs-Zeiten zugeordneten Bedienten an, biß auf alle Künstler Und Handwercker: Nach Jedes Ambts- und Beruffs-Verrichtungen, meist nach dem Leben gezeichnet und in Kupfer gebracht, auch nach Dero Ursprung, Nutzbar- und Denckwürdigkeiten, kurtz, doch gründlich beschrieben, und ganz neu an den Tag geleget. Kapitel: Die VI. Abtheilung / Derer die Kaufmannschafft befördernden Stände, Der Wagmeister, Regensburg, 1698; digitalisiert: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), S. 259
Der Wagmeister / Wäget auff der Hertzens-Wag / Tugend-Glück u, Laster Plag
Die Wahrheit muß geheiligt seyn. / Die Freundschaffts-Zung in allen Sachen / und keinen falschen Ausschlag machen / wo Recht und Treue gilt allein.
Dann so kan man die Heuchler kennen / wann sie den Fehler Tugend nennen.

Abb. 10b  Darstellung einer Cramer-Waage, Mitte 19. Jh., Leupold, Jacob. Theatrvm staticvm, Das ist: Schau-Platz der Gewicht-Kunst und Waagen: enthält nicht nur die nöthigsten Fundamenta solcher Wissenschafft und Kunst, sondern erkläret auch selbige durch unterschiedliche Machinen und Instrumenta, stellet dabey vor: alle Arten der Cramer-, Gold-, Silber-, Probier-, Schnell-, Heu- und andern curieusen Wagen, wie dieselbe nach der Kunst zu erfinden ..., worunter eine deutliche Beschreibung des Autoris verfertigter Leipziger Heu-Waage ... ; welchem beygefüget ist: der Unterscheid und alle Arten Gewichte der vornehmsten Handels-Plätze und Orthe in Europa; alles mit vielen saubern Figuren auf 19 Kupfer-Platten. Bd. 5.1, Tab. IV (S.113) Leipzig 1726; digitalisiert: Düsseldorf, Universitäts- und Landesbibliothek, 2011, http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/vester/image/view/3002772?w=1104

Abb. 10c   Darstellung einer Schellwaage mit Zubehör, Mitte 19. Jh., Leupold, Jacob. Theatrum Staticum: Schau-Platz der Gewicht-Kunst und Waagen. Bd. 5.1, Tab. X (S.125) Leipzig 1726; digitalisiert: Düsseldorf, Universitäts- und Landesbibliothek, 2011, http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/vester/image/view/3002784?w=1104

Abb. 11a  Waagbalken einer Fuhrwerkswaage, Zeichnung von Jacob Leupold (* 1674 - † 1727), ein deutscher Ingenieur und Verfasser des "Theatrum Machinarum". Er zeichnete 1726 auch diesen Waagbalken für gleicharmige Waagen; Theatrum Staticum: Schau-Platz der Gewicht-Kunst und Waagen. Bd. 5.1, Tab. VI, Leipzig 1726; digitalisiert: Düsseldorf, Universitäts- und Landesbibliothek, 2011,http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/vester/image/view/3002776?w=1104;
Er schrieb hierzu: "Eine gute und schnelle Waage zu machen kommet viel auf rechte Proportion des Waage-Balckens an; Denn ist dieser nicht recht proportioniret, und hat entweder an einen Orth zu viel und am anderen zu wenig Eisen, so ist alsdenn alle Arbeit und Mühe verlohren. Derowegen habe hier durch etliche Figuren deutlich zeigen wollen: Wie der Balcken ab- und auszutheilen."

Abb. 11b  Balkenwaage für Fuhrwerke, 18. Jh.; aus: Klaus Schröter. Die Waage, ein 5000 Jahre altes Kulturgut, S.47

Abb. 11c  Fuhrwerks- / Brückenwaage, 19. Jh., nach einem Stahlstich ohne Quellenqngabe im Passpartout, 37,5 x 45,3 cm, aus: Auktion Los 99, "Maß und Gewicht", Verein für Metrologie e.V., Solingen


 




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