Die Gründung des Güstrower Kollegiaststiftes
3. Juni 1226
... in loco, qui Guzstrowe nominatur ...
" ... Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Herr zu Rostock, entbiete allen immerdar meinen Gruß.
... Obwohl ich durch die Schwachheit meines Fleisches daran gehindert, nicht meinen ganzen Besitz zum Dienste Jesu Christi hingeben kann, so wollte ich doch, so wie mir es der Geist des Herrn eingegeben hat, für das Seelenheil sowohl meiner Vorfahren wie auch meiner Nachfolger, besonders auch für mein eigenes Heil sorgen, und habe deshalb von meinem eigenen Erbbesitz, den ich billigerweise und rechtmäßig von meinen Voreltern erhalten habe,
an dem Orte, welcher Güstrow genannt wird, eine Kollegiatskirche
- ... in loco, qui Guztrowe nominatur, conventualem ecclesiam canonicorum ... -
zu Ehren des furchtbaren Gottes, der gleicherweise den Odem des Fürsten wie des armen Mannes fortnimmt, und
zu Ehren der immerdar unbefleckten Gottesmutter und jungfräulichen Maria, sowie auch des seligen Evangelisten Johannes und der seligen Jungfrau Cecilie gestiftet
- ... et eius intacte genitricis semperque virginis Marie, n[e]cnon beati Johannis evvangeliste et beate Cecilie virginis ordinavi ...
und auf den Rat meines Herrn Brunward, des Schweriner Bischofs - ... de consilio Brunwardi episcopi Zverinensis ... - , sowie auch im Einverständnis mit meinem Vater Borwin, dem Herrn von Mecklenburg, und meiner Söhne Johannes, Heinrich, Pribislav mit den unten angeführten Einkünften ausgestattet.
... Diese Güter nun und diese Dörfer habe ich ebendieser Kirche und ihren Dienern mit allen Rechten und Nutzungen an Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern und Brachland aus freien Stücken zugewiesen: Gutow, Bölkow, Ganschow, Demen mit dem daneben liegenden See. Außerdem habe ich ihnen im Dorfe Sukow vier Hufen mit allen Gerechtsamen daran freiwillig übereignet. Überdies habe ich ihnen noch für einen besonderen Altar, ... ebenfalls zum Nutzen der Kanoniker, folgende Einkünfte aus freien Stücken angewiesen: Im Dorfe Kamin den Zehnten von vier Hufen mit allen meinen Rechten daran, im Dorfe Karow den Zehnten von vier Hufen, die ich dort, unter den Äckern meines Eigenbesitzes eingerichtet habe. ... " .
In diesen Worten ist lediglich die Stiftung einer Kirche für ein Domherrenkollegium, dem seine besonderen Heiligen bestimmt werden, genannt, über die Erbauung einer Kirche ist damit aber nichts gesagt.
Ursprung und Anfang des Kollegiatstiftes
. Siegel Heinrich Borwin I. von Rostock und Nikolaus von Rostock
Urkunden waren im 12. und 13. Jahrhundert bereits ein wichtiges Mittel Gebiete oder Gebietsansprüche geltend zu machen. Waren sie aber nicht vorhanden - oder nicht genehm -, so konnte man sie ja auf dem Wege der "Neuschaffung" oder der Interpolation, indem man ungenauere Angaben früherer Verleihungen zum eigenen Vorteil präzisierte, hervorbringen. Urkundenfälschung war so "gang und gäbe" und so muss man durchaus einige auf ihre Rechtmmäßigkeit, Genauigkeit ganz oder teilweise hinterfragen (z.B. Stiftungsurkunde des Bistums Havelberg, zum Grenzverlauf der Bistümer Havelberg, Schwerin und Cammin, Stiftungsbesitz des Klosters Broda etc.). So verwundert es auch nicht weiter, dass es im Gerangel zwischen den Bistümern, ihren Grenzen und Besitzungen, durchaus auch Bestrebungen dieselben in die eine oder andere Richtung "zu verschieben". Eine solche "Handhabung" war auch dem Bischof Brunward von Schwerin nicht unbekannt und wie das römische Verfahren gegen Schwerin 1227 zeigt, auch passiert ist .
Obwohl es in Bützow bereits ein Domherrnstift gab, ließ Bischof Brunward am 3. Juni 1226 durch seinen großen Gönner, dem Fürsten Heinrich II. von Rostock, in Güstrow ein zweites Kollegiatstift nach dem Vorbild der Hildesheimer Kirche gründen. Dessen Hauptaufgabe wird dabei die Rückgewinnung ehemaliger Gebiete im Osten und der Schutz des Schweriner Bistumsgebietes an dieser Grenze gewesen sein.
Als Zeugen werden dabei aufgeführt: " clerici: Godescalcus Lubicensis canonicus, Godefridus sacerdos de Lussowe, Thidericus, Burchardus, Johannes, eiusdem ecclesie canonici, Conradus scriptor curie; layci: Buriwinus pater meus, Heinricus comes de Zuerin, Johannes Ztoyzlaf, Johannes de Snakenborch, Heinricus Gamme dapifer curie, Jordanus, Heinricus Grubo, Baroldus, Engelbertus, Lippoldus et alii quam plures. ... "
Der hier aufgeführte Pfarrer Gottfried von Lüssow erscheint auch in der Bestätigungsurkunde des Kollegiatstiftes vom 10. August 1226, die der ältere Heinrich Borwin I., Herzog von Mecklenburg und Gönner Bischof Brunwards, ausgestellt hat. Er "testiert Godefridus, sacerdos de Lussowe" und ein Jahr später erscheint dann in den Urkunden die in Güstrow ausgestellt sind, ein Godefridus bereits als Güstrower Stiftsherr.
Die Kirche in Lüssow bestand also bereits vorher schon als eigene Pfarre. Erst am 6. März 1237 schenkte Nicolaus, Fürst von Werle, mit Zustimmung des Bischofs Brunward von Schwerin dem Domkollegiatsstift zu Güstrow diese Kirche .
Der Dom zu Güstrow wurde dabei unter dem Protectorat des Bistums Hildesheim, nach dem Muster desselben - " ... secundum ordinem ecclesie Hildesiensis ... " - eingerichtet, oder wie Thiele es schreibt: Die Personen, die " zum Dienste Gottes und und seiner Heiligen " verordnet werden, würden " hoffentlich andern guten Kirchen sonderlich der Hildesheimer Kirchenordnung nachleben ".
Es ist nicht verwunderlich, dass die Hildesheimer Ordnung angegeben wird, denn in Hildesheim war damals der Schweriner Graf Friederich, Gunzelin's I. jüngster Sohn, Dompropst. Er wird als solcher 1220 bis 1237 ziemlich oft erwähnt und im Jahr 1237 wurde er nach dem Tode des Bischofs Brunward sogar Bischof von Schwerin . Daher war wohl auch sein älterer Bruder, der Graf Heinrich I., bei der Stiftung des Güstrower Domes beteiligt gewesen.
Die Heilige Cäcilie aber war eine der Hauptheiligen des Domes zu Hildesheim seit der Stiftung des Domkapitels im Jahre 872. In einer alten Hildesheimer Chronik heißt es dazu: " Ipse (Altfridus quartus episcopus: 847-874) anno incarnationis domini 872 - inchoatum Hildeneshem monasterium dei gratia consummavit et divinae maiestati in honore sancte Mariae sub tytulo sanctorum Cosmae et Damiani, Tyburtii et Valeriani et sancte virginis Cecilie devotissime dedicavit kal. Novembris " - Er (Altfridus, vierter Bischof [von Hildesheim] 847-874) weihte im Jahre des Herrn 872 den Hildesheimer Dom durch die Gnade der göttlichen Majestät der Heiligen Maria, den Patronen Cosmas und Damian, Tiburtius und Valerianus sowie der Heiligen Cecilia, im Monat November .
Bischof Alfrid hatte um 850 Reliquien der Märtyrer Kosmas und Damian aus Rom mit nach Hildesheim und Essen [dessen Stift er 845 ebenfalls gegründet hat] gebracht. Ihr Gedenktag ist der 26. September. Tiburtius und sein Bruder Valerianus (der Bräutigam der Hl. Cäcilia) starben zusammen mit Maximus ebenfalls als Märtyrer zwischen 180 und 230 in Rom - ihr Fest S. Tiburti, Valeriani et Maximi Martyrum wird am 14. April gefeiert.
Der Hildesheimer Dom hat für seine Reliquien einen besonderen Schrein - heute unter dem Namen "Epiphaniusschrein" bekannt. Neben denen vom Hl. Epiphanisus und seiner Schwester, der Hl. Speciosa, sind noch Reliquien der Märtyrer und Geschwister Cantius, Cantianus und Cantianilla (evtl. † 304 im Zuge der diokletianischen Christenverfolgung) enthalten.
Von der Hl. Cäcilia wird ein altes, silbernes Abbild der Heiligen aufbewahrt, welches ihre Reliquien beinhalten soll. Es befand sich einst rechts auf dem Hochaltar des Domes und ist heute in einer eigenen - der Cäcilienkapelle - des Domes untergebracht.
S. Cecilien geziehret mid goldt, myt silbere und Edelgestein
SANCTA CECILIA · ORA · PRO · NOBIS · DEVMa - Heilige Cäcilia, bitte Gott für uns.
Neben De sancta Cecilia - der Hl. Cäcilia, sind in ihr noch Reliquien der Heiligen Fabian, Sebastian, Johannes, Paulus, Primus, Felicianus, Alexandro filio felicitatis - Alexander, Sohn der Felicitas, Hermeto [Hermetus, Hermes], Vincentius, De sancto Brictio episcopo - Hl. Bischof Brictius von Tours [Nachfolger des heiligen Martin], sowie De sancta praxede v[irgine], et walburg virg[ine] - der Hl. Jungfrauen Praxedis und Walburga lt. Inschrift enthalten.
. Reliquiar der Heiligen Cäcilia im Dom zu Hildesheim
Bischof Brunward von Schwerin war zwar "... propter potentiam laicorum, dominorum videlicet Dyminensium ..." im Jahr 1229 nicht imstande, das dem Bistum Schwerin "entrissene Gebiet" im Kamminer Sprengel zu betreten, er bestätigt jedoch am 27. April 1229 die Stiftung des Kollegiatsstiftes durch Fürst Heinrich Borwin I. in Güstrow .
Nachdem das westliche Circipanien wieder unter mecklenburgische Herrschaft gekommen war, traf Brunward auch Anstalt, sich desselben kirchlich zu bemächtigen und es von Schwerin aus neu zu organisieren . Als am 11. Mai 1230 Papst Gregor IX. dem Domkollegiatsstift zu Güstrow den Besitz der Dörfer Gutow, Bölkow und Ganschow als " Capitulum Caminensis dioecesis " bestätigte, muss dies ein herber Rückschlag für ihn gewesen sein, war seine eigene Stiftung ihm doch freiwillig abtrünnig geworden .
Die von den deutschen Einwanderern zunehmend bedrängten wendischen Herren gewannen noch einmal Einfluß in der für Borwins minderjährige Enkel eingesetzten Vormundschaftsregierung und führte zur ersten mecklenburgischen Landesteilung . Die Politik des Schweriner Bistums lag jedoch nicht im Sinne der neuen Herren und so blieb das Verhältnis zwischen Landesherren und dem Schweriner Bischof immer etwas unterkühlt, zumal die Bischöfe von Kammin sicher nicht tatenlos zusahen, wenn ihnen Gebietsverlust drohte.
Bischof Brunward musste jedoch auch hinnehmen, dass es bei der Neuordnung der mecklenburgischen Verhältnisse unter Borwins Enkeln mit Johann von Mecklenburg und Pribislav von Parchim zwar Fortschritte gab , Heinrich von Rostock und Nicolaus von Werle hingegen aber ihre eigenen Wege gingen und einen Zehntenvertrag mit dem Kamminer Bistum einer Bindung an Brunward und Schwerin vorzogen .
Im Jahr 1228 hatte Herzog Wartislav der Kirche zu Polchow das Dorf Prebberede auf Konrads II. von Kammin und nicht auf Brunwards Bitte hin verliehen , und Ende 1233 gab Bischof Konrad III. von Kammin seine lehnsherrliche Zustimmung zur Verleihung von Zehnten in Kirch Rosin bei Güstrow im "Lande Bisdede" .
Brunward gab jedoch nicht auf und schenkte am 16. Oktober 1235 dem Güstrower Domkapitel den Zehnten von 40 Hufen zur Errichtung einer neuen Präbende und den Zehnten von 20 weiteren Hufen zur gemeinsamen Verwendung für die Domherren, dazu die Übertragung des Archidiakonats im Lande Bisdede und die Überlassung der Kleinzehnten und Opfergaben an das Kapitel .
Informationen über den weiter verlaufenden schwerin-kamminschen Sprengelstreit gibt es aber nur sehr wenige. Obgleich dieser Streit auch bei der römischen Kurie ausgetragen wurde und für die Schweriner Ansprüche günstig lief , blieb Kammin im Besitz Circipaniens.
Bischof Brunward verstarb am 14. Januar 1238. Sein Nachfolger Friedrich, Graf von Schwerin (der jüngste Sohn Gunzelin`s), erreichte zwar einen päpstlichen Befehl, ihn in den Besitz der strittigen Gebiete zu setzen , aber es kam nicht mehr zur Ausführung. Friedrich starb schon nach einem Jahr 1239 und sein Nachfolger Dietrich (bisheriger Domprobst), verzichtete 1247 - kurz vor seinem Tod - in einem Vergleich mit Wilhelm von Kammin auf die Ansprüche der Schweriner Kirche - zumindest vorläufig.
Wie oben schon erwähnt, schenkte der Fürst Nikolaus von Werle am 6. März 1237 "... cum consensu venerabilis patris ac domini nostri Brunwardi Zwerinensis episcopi .." dem Güstrower Domstift die Kirche in Lüssow zur Errichtung einer neuen Präbende . Am 25. Mai 1238 bestätigt er in Güstrow außerdem dem Domkapitel seine Besitzungen und Rechte, " wie mein Vater seligen Angedenkens Heinrich, Herr von Rostock, ... im Einvernehmen mit meinem Großvater guten Angedenkens Borwin, Herr von Mecklenburg, .... eine Kollegiatskirche an dem Orte, der Güstrow heißt, nach der Ordnung und dem löblichen Brauche anderer Kollegiatskirchen mit der Zahl von 10 Präbenden und zum Gebrauch von ebenso vielen Kanonikern, die hier zu wohnen und persönlich Gott zu dienen haben, beschlossen und gegründet hat.
... Die Präbenden aber hat er so aufgeteilt, dass 6 von ihnen nach Vermögen und Schätzung 12 Mark Silber, vier aber 6 Mark Silber betragen, dass aber von den erste 6 Präbenden, die erste dem Propst dieser Kirche, die zweite dem Dekan, die Dritte dem Scholasticus, die vierte dem Custos und die beiden übrigen den Älteren und besonders Angesehenen zugewiesen werden, die restlichen 4 aber den anderen vier Kanonikern gemäß ihrer Rangordnung zugewiesen werden.
... Zum Unterhalt aber der oben erwähnten Kanoniker und zur Ausstattung ihrer Präbenden hat er folgende Güter und Dörfer mit ihren Umgrenzungen und mit jedem Recht und Nutzung eben dieser Kirche zu freiem Gebrauch angewiesen: Gutow, Bölkow, Ganschow, Dehmen mit dem einliegenden See, in Sukow 4 Hufen mit allen Rechten, in Karow den Zehnten von 4 Hufen, die wir aber nach dem Rat der erwähnten Kanoniker später vertauscht haben, indem wir ihnen den Zehnten von ebensoviel Hufen in dem Dorfe Kätwin zugeteilt haben. " .
Zeugen waren die Güstrower Domherren: "... Theodericus prepositus, Helyas decanus, Erkenfridus, scolasticus, Wasmodus custos, Reynerus, Heinricus, canonici eiusdem ecclesie; ..." .
Am 5. August 1273 bestätigt in Güstrow Nikolaus von Werle "... dem Güstrowschen Domkapitel seine Privilegien und Güter. ... Als Zeugen traten u.a. auf: milites ..., Johannes de Antiqua Civitate, Nicolaus Gallus [Hahn] advocatus in Gustrowe, ... " .
Zum Domkapitel
Ein Kapitel war eine seit dem 6. Jahrhundert nach monastischem Muster gebildete Körperschaft, die im Gegensatz zur Priesterschaft nach festen Regeln (z.B. im Zölibat) lebenden Priestern. In Domkapiteln war die Priesterschaft der Bischofsdome zusammengeschlossen und sie errangen zum Teil, als die mittelalterliche Kirche in Mecklenburg ihre Organisation schuf, sogar das alleinige Wahlrecht für die Besetzung des bischöflichen Stuhles .
Die Kollegiatskapitel hingegen wurden im allgemeinen von Privatpersonen - wie in Güstrow von Borwin II. - gegründet und ihre Mitglieder lebten nach den vom hl. Chrodegang (seit 742 Bischof von Metz), Anfang des 9. Jahrhunderts formulierten Regeln, der Regula Canonicorum, einem Regelwerk für das Leben nicht mönchischer Kleriker.
. Ansichten vom Güstrower Chorgestühl mit dem Eingang zur Sakristei
Chrodegang schrieb die Regel zunächst für die Kleriker der St. Stephan Kathedrale in Metz. Inwieweit er eine reichsweite Geltung dieser Regeln anstrebte, ist aber ungewiss. Die zunehmende Verwirrung in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Mönchen und Klerikern führte bereits in der Synode von Verneuill 755 dazu, dass die Kanoniker sich nun zwischen einem "Kloster unter einer festen Ordnung" - "monasterium sub ordine regulari" oder "Unter einem Bischof in kanonischen Ordnung" - "sub manu episcopi sub ordine canonico" entscheiden mussten .
Clericus canonicus nannte man nicht nur die Domherren, ursprünglich auch diejenigen Kleriker, die nach den Gesetzen der Kirche, dem canon lebten. Später bezog sich diese Bezeichnung nur auf die in einer Gemeinschaft communis vita (gemeinsames Leben) lebenden weltlichen Priester, die Mitglieder des Domkapitels - dem capitulum waren.
Egbert von York (732-766) definierte dabei die canones als "... Regeln, welche die heiligen Väter aufstellten, in welchen geschrieben ist, wie die Kanoniker, ... leben sollten" .
Mit dem Begriff Kanoniker wurden 535 erstmals im Frankenreich Kleriker bezeichnet, die unter der Leitung eines Bischofs die Liturgie feierten und ihren Lebensunterhalt aus dem Kirchengut erhielten, jedoch noch keine eigene Klasse bildeten, noch hatten sie einen eigenen rechtlichen Status. Die Neuordnung des Kanonikerwesens mit der "Aachener Regel" - der "Institutio canonicorum Aquisgranense", war dann ab 816 lange Zeit bindend gewesen.
An der Spitze der Kapitelhierachie stand der Propst, er hatte in seiner Kurie zu residieren und übte die geistliche Gerichtsbarkeit in seiner Probstei aus. Ihm folgten die sog. Säulen-Domherren bzw. Würdenträger wie der Dekan und Scholastikus, vorlesende bzw. singende Domherren, Kantor, Kustos und Cellarius, dann die Vorsteher der Ende des 12. Jahrhunderts an die Bischofssitze verlegten Archidiakonate, die Archidiakone, und schließlich die einfachen Domherren sowie die Benfiziare und Chorherren, die die Kapitulare vertraten.
Jeder Kanonikus / Domherr hatte dabei seinen eigenen Vikar, der ihn bei den vorgeschriebenen Gottesdiensten vertreten konnte und einen festgelegten Platz innerhalb der Hierachie im Dom und Kapitel hatte.
Zum Umfeld der Gründungszeit
Nachdem am 1. November 1228 dem Ort Güstrow das Stadtrecht verliehen worden war, unterstellten sich die Kanoniker des Domes mit Zustimmung des Fürsten 1230 dem Bischof Conrad von Cammin (in Vorpommern) und schieden damit aus dem Schweriner Bistum aus. Alle Versuche des Bischofs Brunward Güstrow mit dem Kollegiatsstift wieder unter seine Aufsicht zu bekommen, waren erfolglos und wurden 1247, durch einen Vergleich beendet. Der Bischof von Schwerin gründete daraufhin 1248 ein neues Kollegiatstift in der nahen Stadt Bützow. Die letzten Ansprüche des Schweriner Bischofs auf sein ehemaliges Hoheitsgebiet wurden aber erst im Jahr 1260 durch eine päpstliche Entscheidung abgelehnt .
. Bistumsgrenzen im Mittelalter, Karte Mittelalterlicher Klöster und Stifte im Bistum Schwerin
Die Grenze zwischen den Bistümern Schwerin und Cammin wurde nördlich der Stadt durch den Lauf der Nebel gebildet, westlich der Stadt gehörte bereits das Dorf Parum zum Bereich des Schweriner Bischofs. Durch diese Grenzziehung kam aber auch die Kirche der "alten Stadt Güstrow", die nördlich der Nebel an der heutigen Neukruger Straße lag und 1243 bereits genannt wurde, zum Schweriner Bistum. Diese Grenzziehung, die mitten durch das Gebiet der Stadt Güstrow führte, war noch viele Jahre der Anlass zu Streitigkeiten zwischen dem Kollegiatsstift und den Bischöfen von Schwerin, da auch vielfach die regierenden Herzöge diese Grenzen nicht beachteten.
Eine Urkunde aus dem Jahre 1258 verdeutlicht das besonders. In ihr verklagte der Bischof von Schwerin das Güstrower Domkapitel bei einem päpstlichen Richter, weil das Kapitel widerrechtlich den "Zehnden von 2 Hufen zu alten Guztrow" erhoben hätte . Die Klärung dieses Streites erfolgte 1259 durch den Probst des Ratzeburger Kapitels und muß zu Ungunsten der Güstrower Domherren ausgefallen sein, denn 1270 übergab der Schweriner Bischof Hermann I., Graf von Schladen (1263-1291) der Kollegiatskirche in Bützow das Archidiakonat (Bannrecht) auch über die Kirche von Alt Güstrow und entzog sie damit der Aufsicht durch das Güstrower Domkapitel .
Da als Zeuge in einer fürstlichen Urkunde des Jahres 1272 auch ein "Ritter Johannes von der Altstadt" auftritt, bestand in Alt Güstrow vielleicht sogar schon ein eigener Rittersitz.
Der Streit ging sogar soweit, dass Fürst Nikolaus am 1. Juli 1248, nachdem man bereits begonnen hatte, der Güstrower Altstadt - antiquam civitatem eine Neustadt anzugliedern, den Bürgern der Altstadt gestattete, diese wieder zu zerstören .
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O Kirchhof der Alten Stadt, Fundplatz Güstrow Nr. 149
Δ Spätslawische Siedlung, Fundplatz Güstrow Nr. 83
1 - Das "Stadtfeld";
2 - "Kleest" (Wald), nur noch in Resten "Stadtwald" und "Rövertannen" erhalten;
3 - "Primer" (Wald);
4 - "Das Hohe Feld" (Heidberg, damals unbewaldete Weide);
5 - "Fürstliche Burg"
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. Ausschnitt aus der Karte: "Güstrow und seine Umgebung"; Lage der verliehenen Flurstücke bei Verleihung des Stadtrechtes 1228
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Im Gegensatz zu der 1270 vom Schweriner Bischof Hermann I. getroffenen Regelung hatten die Fürsten Nicolaus, Johann I. und Johann II. von Werle im Jahre 1313 dem Domkapitel bestätigt: "dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz Leidenden oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwider läuft, ....".
Diese Zusage wurde im Jahre 1342 dem Domkapitel von den fürstlichen Brüdern Nicolaus III. und Bernhard von Werle nochmals bekräftigt.
Aufgaben und Entwicklung des Kollegiatsstiftes zu Güstrow
Die Aufgaben des Güstrower Kollegiatsstiftes waren nicht gerade leicht. Sollte doch den slawischen und damit noch heidnischen Bewohnern der christliche Glaube vermittelt werden, der in ihrem Land "mit dem Schwert" eingeführt worden war und noch lange Jahrhunderte, teilweise bis in unsere heutige Zeit, mit dem Erbe heidnischer Vorstellungen durchsetzt war. Trotzdem entwickelte sich bald - soweit uns die Quellen darüber Auskunft geben - in der Stadt ein reiches kirchliches Leben. Im Jahre 1308 werden Pfarrkirche und Heiliggeist-Haus, die aufs Engste miteinander verbunden sind und zugleich mit dem Kollegiatsstift des Domes in ein untrennbares Unionsverhältnis treten, zum ersten Mal genannt .
. Bischof, Reichsbischof und Domherr
Holzschnitte zu Luthers Schrift "Das Papsttum mit seinen Gliedern gemalet und beschrieben"
Das Kollegiatsstift - die " vita communis " verlangte für die Ordnung und Bewältigung des gemeinsamen Lebens nach Männern, die für den Gottesdienst, die Beachtung der Statuten, die Verwaltung des Stiftsgutes usw. tätig waren und mit bestimmten Befugnissen und Rechten ausgestattet waren - den "Kanonikern".
Der Begriff Kanoniker bezeichnete ursprünglich die nach den heiligen Canones eingesetzten und lebenden Geistlichen. Der Titel bürgerte sich dann aber seit der Aachener Synode 816 für die an Kathedralen und Urpfarrkirchen entsprechend ihrem Weihegrad tätigen canonischen Geistlichen - der Kollegiatskapitel oder Domkapitel ein.
Eine neue Färbung erhielt der Begriff Kanoniker dann durch seine Konfrontation mit dem Mönchtum. Der "Canonicus" lebte nach den Vorschriften der Bischöfe und Canones, der "Monachus" nach der Regel des hl. Benedikt und den Forderungen der drei Evangelischen Räte "consilia evangelica" (auch als franziskanische Tugenden bekannt), auf die er durch sein Gelübde verpflichtet ist. Armut, Keuschheit (Jungfräulichkeit, Ehelosigkeit) und Gehorsam sind Ratschläge, die Jesus denen gab, die "vollkommen" sein wollten (z.B. Mt 19,12/21; 20,26).
Statt Kanoniker wurde nun auch häufig die Bezeichnung Kapitelsherr verwendet.
Die Zahl der Ämter wurde im Laufe der Zeit mehrfach verändert, der Kreis ihrer Pflichten erweitert oder eingeschränkt.
Vom Beginn des gemeinsamen Lebens an stand der Propst (präpositus, proveste, praveste) der vita communis vor. Er war Seelsorger des Kapitels, Verwalter des Stiftsvermögens und der Vorsteher schlechthin in allen leiblichen und geistigen Dingen. Der "Propst und die Brüder" bildeten die Kommunität. Dann folgte (wahrscheinlich im 11. Jh.) die Trennung in Propstei- und Kapitelsgut, und am Ende dieser Einwicklung stand die Aufteilung des gesamten Vermögens in Präbenden .
Die wichtigste Einnahmequelle für den Güstrower Propst waren die Einkünfte, die ihm als Archidiakon zuflossen, war doch mit seinem Amt der Archidiakonat über die Länder Bisdede und Tribede verbunden . Zunächst standen ihm eine Reihe Patronatsrechte zu, wobei der Zehnte wohl einen wesentlichen Anteil seiner Einkünfte darstellte. Häufig verkauften oder verliehen die Pröpste solche Zehnteinkünfte, oder sie verschenkten sie.
Der Dekan (decen) hatte die Sorge um die Disziplin des gemeinsamen Lebens und war für die Beobachtung der Statuten verantwortlich. Auch oblag ihm die Gestaltung des Gottesdienstes. Sein Amt wird durch verschiedene Umstände und Ursachen, vor allem nach der Auflösung der vita communis im 12. Jahrhundert zur entscheidenden Figur des stiftischen Lebens. Je mehr die Macht und Bedeutung des Propstes verschwinden, um so stärker tritt die Gewalt des Dekans in den Vordergrund. Ausdruck seiner neuen Stellung gegenüber dem Propst war die Siegelfähigkeit des Dekans.
Dem Scholaster (scholastiker, scholasticus), dem die Leitung der Stiftsschule oblag, war die Sorge um die Bildung und Förderung des Nachwuchses des Stifts anheimgegeben. In den meisten Stiftsschulen des Mittelalters gab es eine interne Schule für die Domicellaren und eine externe Schule für jene Schüler, die sich die Grundlagen für ihr späteres Wirken als Geistliche erwerben wollten. Die Kollegiatskapitel hatten - ähnlich den Domkapiteln - 3 Kategorien von Angehörigen: die Domicellaren oder Jungherren, die Kanoniker oder Kapitelsherren und die Prälaten.
Man trat, eingewiesen in eine Knabenpfründe, als Jungherr oder Domicellar in das Kapitel ein, besuchte die Schule und oblag den vorgeschriebenen Studien, um dann in bestimmtem Alter emanzipiert, das heißt aus der Aufsicht des Scholasters, dem man während der Zugehörigkeit zum Institut der Domicellaren unterstand, entlassen zu werden. Jetzt hatte man als "emancipatus" Rechte auf einen Platz im Chor, auf das Stimmrecht im Kapitel und auf den Besitz einer Pfünde.
Der Kantor mühte sich um den äußeren Vollzug der Liturgie. Vor allem war er für das Chorgebet und den Gesang im Chore verantwortlich. Er stimmte die Antiphonen an und ordnete auch die rechte Reihenfolge der Lesungen. Auch die Zuweisung einzelner Teile des Officiums an die verschiedenen Kleriker gehörte zu seinen Obliegenheiten. Aber schon bald tritt ein Subkantor oder Succentor auf, der diese Aufgabe übernimmt. und das Kantoramt nähert sich immer mehr einer Sinekure . Häufig war das Kantorenamt nur Durchgang zur Erlangung einer höheren Prälatur. Der Kantor wurde vom Kapitel des Stiftes gewählt.
Der Kustos des Kapitels verwaltete den Kirchenschatz, die Kultgeräte und die Paramente. Manchmal wird der Kustos in den Urkunden auch Thesaurar (Thesaurarius) genannt. Ihm zur Seite stand häufig ein Subkustos.
Die Verwaltung der gemeinsamen Wohnung und der Vorräte verantwortete der Kellner (Kellerar, kellermur, kellaere, kellnaere) oder Cellarius (lat. Cellerarius, von cella, cellarium = Keller, Kammer; z.B. Speisekammer, Vorratskammer, Weinkeller), ähnlich dem Hofamt des Mundschenken.
Für die Ordnung im gemeinsamen Schlafsaal dem Dormitorium (lat. Dormént, = Schlafraum, von dormire = schlafen) war ein sogenannter Dormitorialis bestellt.
Solange noch das gemeinsame Leben währte, war ein eigener Kanoniker, der sogenannte Portarius, Hüter des Tores des Monasteriums und wachte über dessen Ein- und Ausgang.
Die wichtigste - und schwerste - Pflicht des Kanonikers war seine Residenzpflicht, denn er durfte sich ohne Erlaubnis nicht von dem Ort entfernen, wo das Kapitel lebte. Diese Pflicht war jedoch vor allem durch die zunehmende Anhäufung von Pfründen gefährdet. Es war eine stete Sorge des Kapitels, die Kanoniker zur Residenz anzuhalten. Die Kanoniker suchten sich daher oft durch Subdiakone oder Diakone vertreten zu lassen.
. Diakon
Holzschnitte zu Luthers Schrift "Das Papsttum mit seinen Gliedern gemalet und beschrieben"
Die Missachtung der Residenzpflicht gehörte somit zu den Kräften, die an der Auflösung des stiftischen Lebens starken Anteil hatte und die Einzelhöfe um den Güstrower Dom verfielen sogar zeitweilig, weil die Inhaber sich auswärts aufhielten, und ihrer Residenzpflicht nicht mehr nachkamen .
Zu den Pflichten der Kanoniker gehörte aber auch die Annahme der Weihen und die Präsenz im Chor, vor allem beim Stundengebet und bei den Konventmessen. Nach dem Läuten zur Frühmesse durften sie sich nicht mehr ohne religio, d.h. ohne geistliches Gewand, sehen lassen. Außerdem war peinlich genau bestimmt, wer sich vor dem anderen beim Erscheinen oder Weggang aus dem Chor zu erheben hatte, wer anzustimmen, wer zu lesen, wann gekniet, gesessen, gestanden oder man sich verneigte.
Die häufige Abwesenheit der Kanoniker forderte so immer mehr Stellvertreter für ihren abzuleistenden Chordienst. Das Institut der Stiftsvikare hatte hier eine seiner Wurzeln. Die Vikare waren entweder "zeitliche Vikare" - "vicarii temporales" oder "ständige, ewige Vikare" - "vicarii perpetui", und die gestifteten Vikarien machten die Anwesenheit der Vikare ebenfalls notwendig.
Das es einen zunehmenden Sittenverfall in kirchlichen Kreisen gegeben hatte, steht außer Frage - nur: Warum ? Das 15. Jahrhundert war eigentlich im kirchlichen wie auch im weltlichen Bereich von Reformbemühungen gekennzeichnet. Der Begriff reformatio bedeutet so etwas wie Wiedergeburt, der Herstellung eines alten, richtigen Zustandes, der verlorengegangen schien. Von 1433, als Nicolaus von Kues seine "De concordantia catholica" herausbrachte bis zu Luthers Reformationsschriften von 1520 - die dieser selbst als Vollendung der reformatorischen Bewegung des 15. Jh.s verstand - existierte dieser Prozeß bereits.
Allein der Nepotismus bremste die Reformbemühungen innerhalb der Kirche, behinderten die Päpste zunehmend die eingeleiteten Reformen. Die Ergebnisse kamen dann am wenigsten der Kirche, jedoch der Reichsreform, am stärsten jedoch den Territorialfürsten zugute. Die Epochenbezeichnung Reformation für die Zeit Martin Luthers wurde hingegen erst im 18. Jh. dafür monopolisiert.
In den Klöstern lebten Endes des 15. und Anfang des 16. Jh.`s fast nur noch Mönche und Nonnen, die dort standesgemäß versorgt werden sollten, aber keine Neigung zum geistlichen Beruf - geschweige denn eine Berufung - verspürten. So erklärt sich auch die in den vielen Visitationsberichten beklagte Verweltlichung des Klosterlebens. Zur Entschuldigung kann nur erwähnt werden, dass die meisten von ihnen von den Eltern zum Klosterleben gezwungen und nie nach ihren eigenen Wünschen gefragt worden waren. So verließen während der Reformationszeit auch viele Nonnen und Mönche ihre "Gefängnisse" und versuchten sich ein neuen Leben aufzubauen. Katharina von Bora, eine ehemalige Zisterzienserin z.B., wurde die Frau von Martin Luther, dem ehemaligen Augustinermönch. Nicht selten landeten Frauen aber auch direkt vom Kloster ins Freudenhaus.
Vielerorts war sogar es Brauch geworden, dass die Geistlichen, ob Priester oder Mönch ihren Oberen für ihre unerlaubten Beziehungen eine Steuer entrichteten, den sogenannten "Hurenzins" .
Auch die religiösen Pflichten wurden oft nur noch nachlässig ausgeübt, Schreiben und Lesen konnten sowieso nur noch wenige und körperliche Arbeiten erledigte sowieso das "niedere" Personal.
Zudem verstand sich die damalige Kirche als eine von Gott beauftrage "Heilsanstalt", die das uns geschenkte Heil durch die Sakramente an die Menschen weitergab. Durch die theologischen Lehren vom Kirchenschatz - "thesaurus ecclesiae" und der Vollmacht des päpstlichen Amtes - "plenitudo potestatis" erhielt auch der Ablass und sein Handel erst eine Bestätigung. Die im Heiligen Jahr 1500 in ganz Europa durchgeführten "Ablasskampagnen" und der begonnene Neubau des Peterdomes in Rom ab 1506 durch Papst Julius II. (* 1443 - † 1513) sowie dessen Finanzierung durch den sog. Petersablass - mit all seinen damit einhergehenden Auswüchsen - missbrauchten das Ablassprinzip dann vollendens.
Als Martin Luther damit konfrontiert wurde, wandte er sich strickt gegen das Verständnis, dass allein der Glaube an Gottes Wort bereits zum ewigen Heil führen kann und die eigenen Sünden - ja sogar die bereits verstorbener Seelen im Fegefeuer - durch den Ablass "freigekauft" werden konnten und nicht mehr allein durch vollkommene Reue und der damit verbundenen Vergebung.
" Im dritten Jahr unseres Herrn eintausendfünfhundert, am Vorabend der seligen Apostel Petrus und Paulus [28. Juni], zwischen der elften und zwölften Stunde gegen Mittag, ertönte auf einmal ein gewaltiger Donner und durch göttliche Erlaubnis öffnete sich die Hölle, denn trotz wenig Wolken am Himmel, schlug ein furchtbarer Blitz in die Stadt Güstrow ein und entzündete sechs bis acht Häuser und Scheunen auf einmal. Das Feuer verbreitete sich von Minute zu Minute, ohne jede Verzögerung und vergrößerte so den Schaden sehr schnell - brachte viel Leid und Qual - über die berühmte Stadt Güstrow. Auch die zum Lob Gottes reich ausgestatteten Kirchen kamen in große Bedrängnis, litten auf beklagenswerte Weise unter ihrer Verbrennung, so die der Heiligen Jungfrau Maria geweihte Pfarrkirche als auch die Kapellen des heiligen Blutes und des Heiligen Geistes. Aber auch sehr viele Männer und Frauen verbrannten, wurden nur noch tot aufgefunden. Durch die Kraft des Feuers und ihrer lodernden Flammen wurde alles darin verbrannt, von den 27 Bruderschaften all ihre Dinge, Utensilien und Gefäße aus Zinn und Kupfer, Töpfe, Stoffe, Flaschen, Geist und die Seele waren damit verloren usw. Auch all die Rechte dieser Bruderschaften, ihre Gerätschaften in der Pfarrkirche und die von ihnen angeschaften vorgenannten Besitztümer wurden nicht wieder aufgefunden. Was das Elend der Bewohner der Stadt jedoch anging, die durch Hunger und Durst stark litten (es war ein Mangel an diesen für nicht wenige, die das gleiche zuvor im genannten Jahr bereits erlebt hatten), mein Stift kann es nicht ausdrücken, was sie verbrannt auf der Straße oder in den Obstgärten und Magazinen außerhalb der Mauern und ihrer Häuser liegend erlitten usw. Gleichwohl verschonte die große Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes die Stiftskirche mit dem dort liegende Gericht, die Burg und die Wohnstätten der Kirchherren und Vikare, mit Ausnahme von zweien. Nur eine Straße in der Stadt jedoch blieb bewohnbar und ein paar vereinzelte Häuser. Zur ewigen Erinnerung an das Geschehene, habe ich Nicolaus Hoykendorp dieses aufgeschrieben."
" Im Jahr des Herrn 1508, am Vorabend der Apostel Petrus und Paulus [28. Juni], war wieder ein großer Teil von der Stadt Güstrow am Abend, nach der Stunde des siebten Tages, durch das Feuer verbrannt worden. Das Haus des Schusters Valentin stand als erstes in Flammen, gefolgt von den Häusern der Holstentrate [Holzstr.], zum größten Teil gerade neu errichtet. Zusammen mit einigen der Häuser rund um den Friedhof der Pfarrkirche und die Orte rund um das Zentrum, weiter in die Molenstrate [Mühlenstr.] hinein, um dort von der einen Seite der Straße mit viel Geld neu gebauten Häuser und den Rest, der im Jahr des Herrn 1503 unversehrt gebliebenen, so das Haus von Nikolaus Rute und seine Lagerräume vollständig durch das Feuer zu zerstören. So wurden wieder einmal die ärmsten Bürger der Stadt nochmals in der Tat verbrannt, sie nun einen noch größeren Schaden erlitten haben etc. "
" Im zwölften Jahr des Herrn eintausendfünfhundert, am achten, dem Fest Allerheiligen [November] und der vier gekrönten [Quatuor Coronati = die Schutzheiligen der Steinmetzen und Steinbildhauer], des Morgens wurde die Stadt Güstrow noch einmal ausgebrannt, verlor sie um den fünften oder vierten Teil und erlebte ein Strafgericht gleich, wie das Feuer innerhalb von vier Stunden vom Hageböcker bis zum Schnoientor herauf und nach kurzer Zeit nur bis an die Straße des Hilligen Blodes auf der anderen Seite sich ausbreitete, so von der westlichen Seite bis zur nördlichen, dass nur zwei Häuser am Markt dem tödlichem Feuer entgingen. Dieses Feuer war von einer kleinen Magd verursacht und erstreckte sich schließlich von der Hageböcker Straße bis hin zum Ziegenmarkt [forum caprarium]" .
Daraufhin erließ Bischof Konrad Loste von Schwerin (* um 1417 - † 1503) "... den Glaubigen, die den Wiederaufbau der Kirche beförderten ... so oft sie dies tun, jedesmal vierzig Tage Ablaß ... " .
Also profitierte auch die Stadt Güstrow vom Ablaßwesen, denn ohne diesen wäre ein Neuaufbau der Stadt und der Pfarrkirche in so kurzer Zeit wohl nicht möglich gewesen. Die drei großen Stadtbrände von 1503, 1508 und 1512 sind jedoch ein schweres Joch für die Stadt und ihre Bewohner gewesen. Aber auch die Geistlichkeit der Stadt war davon betroffen, hatte sie doch " daselbst viele Capitalien in liegenden Gründen und Häusern zu stehen, und drang nun auf die Bezahlung der Renten, als wovon sie leben mußte " . Die Abgebrannten hingegen beklagten sich über ihr Unvermögen diese Zahlungen zu leisten.
Schließich vermittelte Herzog Heinrich Pacificus (Heinrich V. von Mecklenburg, der Friedfertige) am Tage Simonis und Judä, dem 18. Oktober 1508 in der Sache " daß die Bürgen, so nun in 4 Jahren zweymahl abgebrant, von ihren Häusern in 8 Jahren, und von ihren Äckern, Wiesen und Gärten in 4 Jahren nichts erlegen solten. Die, so nur einmahl abgebrant, sollen in 5 Jahren von ihren Häusern und in 3 Jahren von ihren Äckern, Wiesen und Gärten nichts geben. Auch solten die Zinsen nach diesem nicht höher, als 6 von hundert gehen, wie damahls auch anderswo im Lande gebräuchlich war; was aber schon vor dem Brande fällig gewesen, das solte ein jeder, seinem Versprechen gemäß, bezahlen " .
Für Martin Luther war allein die Furcht vor der Sünde und der drohenden Hölle als Sündenstrafe die Grundlage allen Heils - und hier lag auch der Knackpunkt warum es zu keiner Verständigung zischen ihm und der damaligen "Institution Kirche" kommen konnte. Weil die Ablasspraxis seiner Zeit, nur noch die Strafe, aber nicht mehr die Sünde fürchten ließ, wurde sie für ihn zum Hauptpunkt seiner Bedenken. Und wer dann noch viel Geld hatte, der brauchte um sein Seelenheil nicht mehr fürchten, Hauptsache - er zahlte.
" Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seel` aus dem Fegefeuer springt ". (verbreiter Spottvers 1482 an der Sorbonne in Paris)
Ein herausragendes Beispiel für den Verfall der Sitte, der Gier und Unersättlichkeit einiger Geistlicher war der Güstrower Domprobst Dr. Zutfeld (Sitfeld) Wardenberg (* vor 1475 - † 1527). Er übertraf in seiner Ämterhäufung wohl alle. Im Jahr 1516 war er Administrator des Schweriner Bistums für den minderjähriger Sohn Heinrich V., der seinen erst siebenjährigen Sohn Magnus III. als Bischof von Schwerin eingesetzt hatte, zugleich Dekan von Schwerin, Propst von Güstrow und Bützow, Domherr in Lübeck und Archidiakon von Rostock und Tribsees sowie bischöflicher Offizial zu Stralsund. Daneben hatte er noch drei Vikareien in der Georgskirche zu Wismar, drei in Rostock: je eine in St. Marien, St. Nicolai und im Hl. Geist. Als päpstlicher Protonotar und Kapellan, vertrat er auch die mecklenburgischen Herzöge, aber auch Kaiser Maximilian I., in einigen Prozessen .
Sein Aufenthalt in seiner Heimatstadt Stralsund ab 1512 machte ihn dann zum verhasstesten Mann der Stadt . Nahezu jede Kapellenpfründe ohne Seelsorge die nicht dem Patronat des Landesherrn unterstand, hatte er in seine Hand gebracht, nur um sie gegen Zusicherung einer Pension wieder abzugeben .
Er intrigierte wo er nur konnte, führte ein ausschweifendes Leben, verhängte willkürlich kirchliche Strafen und betrieb in seinem Stralsunder Haus sogar ein eigenes Gefängnis . Von seiner Macht und Position berauscht, verstieg er sich sogar zur Aussage: "Er sei die dritte unter den Personen, welche die Welt regierten" .
Aus allen seinen Stellen und Pfründen bezog er ein enormes Einkommen und machte ihn zum reichsten Kleriker Norddeutschlands. Doch all sein Geld half ihm nicht, als er während der Belagerung von Rom (Sacco di Roma) im Mai 1527, im Hospital versteckt, von den Landsknechten Georg von Fundsberg gefunden und erschlagen wurde .
Martin Luther, selbst ein Augustiner-Eremit, schien nicht viel von den geistlichen Orden seiner Zeit - auch von seinen Mitbrüdern, dem der Augustiner zu halten, aber auch sonst ging er mit den Geistlichen seiner Zeit "schwer ins Gericht". So schrieb er um 1519 in seiner Schrift "Das Papsttum mit seinen Gliedern gemalet und beschrieben" (1526 veröffentlicht):
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zum CURTISANSTANDT
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Hie kümpt gar eyn gottlose seckt
Die allzeyt voller boßheyt steckt
Das sind von Rhom die esel dreyber
Des Bapst spürhund un citaß schreiber
Veratten was im teutschland gschicht
Haben vil pfrund besißens nicht
Ir kleydung farb ist manigfalck
Das byreth hayst der deckenschalck.
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. Courtisan
(Hofmann, Höfling)
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zum PFAFFENSTANDT Bannwerfer und Antichrist
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Hie kümpt der layhen pfaffen stande
Der ist gemein in allem land
Keyn Eeweib habens sie durch auß
Hatten alleyn mit köchin hauß
Mit Presenz vigilg und seelmessen
Wer nicht wil geben / thonß in Ban
Lang weytte röck sue tragen an.
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. Pfaffe
(Priester, Pfarrer)
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zum AUGUSTINERORDEN
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Augustiner ganz schwartz gekleyd
Ir orden helt nicht vil underscheyd
Alß man tausentfünffhundertjar
Darzu neunzehen zelt für war
Aldo außir seckt erstandt
Martin Luther in Sarerlandt
Gotts wort ehr uns wider lert
Des Babts reych hat ehr gar verhert.
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. Augustiner-Eremit
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zu den AUGUSTINER-EREMITEN:
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Nicht weyß ich wo dise sind worden
Die auch fürn Augustinerorden
Die kleydung schier der gleichen ist
Früm zu wern / han sie noch lang frist
Wie wols früm herrn wolle fein gnandt
Eyn yeder man sie seind bekandt
Seind sie nich reych / das ist in leyd
Doch stets zünemen / seinds bereydt.
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. Augustiner-Chorherr
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zu den REGULARKANONIKERN:
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An alle örtter ist diese sect
Wenig frümkeyt in inen steckt
Halb Münch / halb pfaffen wöln sie sein
Irn Orden sie halten gar feyn
Mit schlaffen / essen / trinken wol
Als denn eyn frümer ordt thun sol
Schwarz / uud eyn schepler sie dragen
Undern arm den selben schlagen.
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. Regularkanoniker
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Mit Zutfeldt Wardenberg steht uns ein negatives Bild der Geistlichkeit dieser Zeit vor Augen. Es gab aber auch positive Beispiele, wie die des Schweriner Bischofs Konrad Loste (* 1416-1418 - † 24.12.1503). Als gelernter Jurist (Dr. beider Rechte um 1445), Professor an der Greifswalder Universität, ab 1447 Kanoniker und ab 1449 Domherr von Schwerin (auch in Lübeck) und von 1482 bis 1503 Bischof des Bistums Schwerin.
Bei seiner Wahl am 2. Juli 1482 soll neben seiner Gelehrsamkeit, aber auch sein nicht unerhebliches vorbischöfliches Vermögen eine Rolle gespielt haben. Er hat trotz Ämterhäufung und Reichtum auch viel geistlichen, als auch weltlichen Nutzen als Wohltäter gestiftet, u.a. 1495 einen Hochaltar für den Schweriner Dom - "Anno domini mcccxcv reverendus in Christo pater et Dominus D. Conradus Loste episcopus Sverinensis hanc tabulam de propriis suis donavit - Im Jahre des Herrn 1495 hat der ehrwürdige Vater und Herr Doktor Conrad Loste, Bischof zu Schwerin Christus dienend diese Tafel aus eigenem Vermögen gespendet.", 1501 eine Kapelle und auch der Altar in der Bützower Stiftskirche ist eine Stiftung von ihm .
. Wappen, Siegel sowie Grabstein des Schweriner Bischofs Konrad Loste
Das aber auch er Kind seiner Zeit war, zeigt die Tatsache, dass er auch 1492 am sogenannten Sternberger Hostienschänderprozess beteiligt war, in dessen Ergebnis 27 Juden auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden waren und alle anderen das Land Mecklenburg verlassen mussten.
Allgemein kann man daher - unabhängig von der Zeit - feststellen, dass die "Institution Kirche" auch immer mit den Personen die ihr vorstehen, "steht oder fällt".
Als Papst Innozenz IV. am 11. Juli 1246 in Lyon den Statut des Domkollegiatsstifes zu Güstrow bestätigte, bestimmte er auf Wunsch des Kapitels auch, dass den Domherren, welche nicht residieren, die Einkünfte ihrer Präbenden entzogen werden sollen. " ... weil Ihr, wie euer uns ausgehändigtes Bittschreiben es zum Ausdruck brachte, festgestellt habt, dass eure Kirche durch die Abwesenheit von Domherren großen Schaden in geistlichen Dingen erleidet, ... " .
Das es auch einhundert Jahre später nicht besser geworden ist, zeigt dieser Eintrag zum 29. September 1358: " Des Bischofs Johannis zu Cammin Confirmation über etliche des Capitels zu Güstrow Statuta, als erstlich: Dieweil des Thumbs hofe und Heuser nicht weinig in vorderb geraten, dadurch das sie nicht von den Canonicis, sondern von frembden bewohnet werden, Alß soll ein jeder, der in dieser Kirche einiges beneficium oder Präbende hat, oder ie ihrer zwey, so mehr Personen alß Heuser fürhanden, ein Hauß bewohnen. Item die Canonici, welche zuvor keine Residentie gehabt und sich itzo niderlassen wollen, sollen es dem Capitel ein Monat vor Michaelis ankundigen und auf Michaelis in die Wohnungen ziehen "
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Im Vordergrund des religiösen Lebens der Kanoniker stand die Sorge um das Seelenheil der verstorbenen Verwandten und Stiftsangehörigen, wie auch um das Heil der eigenen Seele nach dem Tode, eine religiöse Haltung also, die dem mittelalterlichen Menschen allgemein war. Diese Haltung wurde durch die Stiftung von Jahresgedächtnissen für die eigene Person und für die Angehörigen bezeugt.
Das man mit dieser Sorge nicht früh genug anfangen konnte, zeigte der Schleswiger Bischof Heinrich I. von Warendorp am 7. Juni 1343 und "... bittet den Papst, ein Kanonikat mit Präbende in Güstrow dem Albert von Hordewich, Kleriker zu Lübeck, zu verleihen. ..." . Albert, ein Neffe des Bischofs Heinrich, hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht einmal das 12. Lebensjahr erreicht und soweit es meine Unterlagen betrifft, hat er in Güstrow auch keine Präbende bekommen.
Ein weiterer Bereich der Tätigkeit der Domherren war die Feier der Liturgie. Die Bindung des mittelalterlichen Menschen und seines Lebens an die Heiligen ist ja ein religiöses Kennzeichen dieser Zeit. So zählte der eigene Platz im Chor genauso zu ihren Rechten wie der Sitz und die Stimme in der Kapitelsversammlung und der Genuß der Präbende. Die genannten Rechte machten den Kanoniker zum "canonicus praebendatus". Ein "canonicus expectans" war hingegen derjenige Kleriker, der noch auf die Einweisung in eine Pfründe wartete und seinen Unterhalt bestenfalls aus einer "praebenda minor" bezog.
Papst Bonifaz VIII. gestattet am 12. Juni 1296 dem Bischof Peter von Cammin, in den Kollegiatskirchen von Kammin, Kolberg und Güstrow je zwei geeigneten Geistlichen erledigte oder demnächst zur Erledigung gelangende Präbenden zu verleihen .
Zum besseren Verständniss der Präbende einige Worte dazu:
In der Frühzeit des stiftischen Lebens war der Propst der Verwalter des gesamten Kapitelsgutes, dann folgte im 11. Jh. die Trennung in Propstei und Kapitelsgut, und am Ende dieser Einwicklung stand die Aufteilung des gesamten Vermögens in einzelne Präbenden.
Präbende bezeichnet daher zum einen eine kleine Schenkung oder Zuwendung z.B. das sog. Präbedenbrot, dass als Almosen an die Armen oder bei bestimmten Kirchenfesten an die Teilnehmer ausgegeben wurde. Zum anderen bezeichnete Präbende (vom lat. praebenda) aber auch den Unterhalt, die Einkünfte (Pfründe = Pfründner) die aus dem Grundbesitz des Kapitels - dieses war zum größten Teil gegen Erbzins verpachtet - den Klerikern der vita communis zukamen. Sie empfingen ihre Präbenden durchweg in Naturalien, die Geldzuwendungen waren hingegen gering. Erst nach der Auflösung der vita communis erhielt jeder Kanoniker eine bestimmte Zuteilung an Brot (auch dieses Weizen- oder Roggenbrot wurde als Präbedenbrot bezeichnet) und Wein und sonstigen Lebensmitteln, aber auch separate Wohnungen werden wohl zuerst für die Prälaten entstanden sein.
Übertragen wird der Begriff aber auch für ein Amt selbst (mit einem selbstständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes.
Da sich jedoch die zunehmende Vereinigung mehrerer Präbenden auf eine Person – insbesondere an verschiedenen Orten – nicht mit der Residenzpflicht der Amtsinhaber vertrug, versuchten die Päpste diese "Kumulation" schon früh abzuschaffen - vor allem wenn eine solche ohne ihre Genehmigung erfolgt war - und durch eine direkte Besoldung zu ersetzen.
Papst Johann XXII. (der erste Papst mit ständigem Sitz in Avignon; a. Jakob von Cahors genannt, * 1245/49 - † 1334) beauftragte am 16. April 1330 den Abt von Dargun, den Propst von Dobbertin und den Dekan von Bützow, den Weiderich von Levin, Kanonikus zu Güstrow, der Scholasterie von Güstrow zu entsetzen, da er entgegen der Konstitution über den Besitz mehrfacher Lehen daneben ohne päpstliche Erlaubnis die Pfarrkirche zu Levin innegehabt hat, und Statius von Babetin, Kanonikus zu Güstrow, mit dieser Scholasterie zu belehnen .
Interessant an diesem Vorgang ist, dass noch vor der Weihe des Güstrower Domes Anfang 1335 durch frater Cono, dei et apostolice sedis gracia Magaricensis ecclesie episcopus, gerens vices reverendi in Christo patris et domini domini Frederici episcopi Caminensis - also dem Weihbischof Cono von Cammin, eine Domschule (Scholasterei) in Güstrow existierte.
Ein Jahr später gründete Johann III., Fürst von Werle, am 1. September 1336 eine neue Domherren-Pfründe zu Güstrow und bewidmet sie mit dem Dorf Godekendorpe (bei Mamerow) in der Vogtei Teterow .
Am 16. Juli 1338 bestätigte Friedrich, Bischof von Cammin, noch die Statuten des Güstrower Domkapitels vom Januar 1338 .
Im Mittelalter gab es aber nicht nur Kirchen und Kapellen die von der Kirche oder den Orden erbaut und betrieben wurden. Hinzu kamen die von Privatpersonen - vor allem Adligen - gestifteten und auch mit einem Geistlichen versehenen Gotteshäuser. Die dort angestellten bzw. vom Bistum ausgeliehenen Geistlichen waren "Pfründeninhaber eines Altares", wurden auch als Altarista oder Kollator bezeichnet und erwirtschafteten ihren Lohn (die Pfründe) aus dem dort befindlichen Altar - d.h. aus den Spenden, dem Abhalten von Messen und Totenfeiern etc. War es ein vom Kloster ausgeliehener Priester kam diese Pfründe dem Abt desselben zu. Das damit gesicherte Einkommen konnte aber auch an Nicht-Geistliche verkauft werden, die dann zu Kollatoren wurden .
Eine solche Altarstiftung wurde auch als praebenda sine cura oder Kaplaneistiftung bezeichnet. Da ihre Geistlichen keine Seelsorge außerhalb ihrer Kirche leisten mussten, führte es häufig zur "sine cura animarum - oder abgeleitet zur Sinekure, der einträglichen Position ohne große Aufgaben . Johann Gutjahr, der Burgkaplan von Johann II. von Werle war z.B. eine solcher Geistlicher. Er bewohnte ab 1329 einen Hof in Güstrow, der am fürstlichen Marstall lag .
Johann XXII. verlieh am 10. Dezember 1326 die Anwartschaft auf ein geistliches Lehn mit oder ohne Seelsorge, im letzteren Falle mit nicht über 18 Mark jährlicher Einkünfte, zur Verfügung des Bischofs von Lübeck stehend, an Heinrich von Schwerin, Kanonikus zu Güstrow. Dies geschah, obwohl dieser schon eine ständige Vikarei in Lübeck und ein Kanonikat in Güstrow innehatte und über ein Bützower Kanonikat und eine Präbende zu Güstrow beim päpstlichen Hofe prozessierte .
Dieser Papst war überhaupt ein " großer Bewunderer " unserer Stadt, hat er doch allein 1326/27 mindestens fünf Kanonikate mit Anwartschaften auf eine Präbende an der Güstrower Domkirche verliehen - oder sollte man besser verkauft sagen.
Der Camminer Bischof Heinrich von Wacholz († 1317) entscheidet am 7. Januar 1308 die Union der Güstrower Pfarrkirche und des mit ihr verbundenen Heilig-Geist-Hauses mit dem Domkapitel: " ... dass das vorgenannte Haus des Heiligen Geistes mit besagter Kirche in einer allseitigen Union und Einheit, ohne jede Möglichkeit der Abtrennung und der Teilung zusammenhängt. ... Dass in ähnlicher Weise auch zwischen der Güstrower Kollegiatskirche und der oft genannten Güstrower Pfarrkirche eine Einheit und Identität unteilbar besteht, erklären wir ... in der vorliegenden Urkunde fest " .
Um diese Entscheidung zu verstehen, muss man einige Jahre bis zum 28. Juni 1503 zurückgehen. An diesem Tag des ersten großen Stadtbrandes von Güstrow brannte nicht nur die Pfarrkirche ab, auch die Heilig-Geist-Kapelle und die bis dahin als Wallfahrtsort sehr beliebte Heilig-Blut-Kapelle.
Es ist ein gutes Zeugnis für den ebenso tätigen wie weltoffenen Sinn der damaligen Bruderschaften der Stadt, dass sich die Stadt nach den drei verheerenden Bränden (1503, 1508 und 1512), die auch das Rathaus nicht verschonte, nur um so reicher aus der Asche wieder erhob. Im Jahr 1508 konnte die Pfarrkirche am 3. September, dem Fest nativitatis beatissime virginis Marie als eine ungleichmäßig entwickelte fünfschiffige Kirche mit achtzehn Altären und drei Glocken vom neuen Schweriner Bischof Peter Wolkow neu eingeweiht werden.
" Eodem anno, dominica die ante festum nativitatis beatissime virginis Marie reuerendus pater et dominus Martinus episcopus Caminensis reconsiliauit ecclesiam parrochialem eiusdem oppidi et decem octo altaria in eadem ecclesia. Vno die incepit enim officium suum de mane quasi sexta hora et terminauit circa secundam horam post meridiem; extunc propter eius lassitudinem ad eius peticionem ego Nicolaus Hoykendorp, canonicus ecclesie collegiate Gustrowensis; seruaui pro eomissam ad summum altare, que fuit finita circa terciam horam aut modicum post; et idem episcopus ministrauit sacramentum confirmacionis feria secunda sequenti in ecclesia collegiate "
Seit 1496 war Peter Wolkow in Rom unter anderem als Litterarum Apostolicarum scriptor et abbreviator und scriptor et familiares, also ein recht hoher Beamter, der päpstliche Schriftstücke wie Bullen, Urkunden und persönliche Briefe ausfertigte tätig gewesen. Die mecklenburgischen Herzöge schätzten ihn als Rat und Prokurator und seit 1504 war er Propst des Güstrower Kollegiatstiftes, was er auch nach seiner Wahl zum Bischof von Schwerin bis zu seinem Tod am 27. Mai 1516 blieb.
Die 1503 mit abgebrannte Heilig-Geist-Kirche - ein fürstliches Lehen "Bynnen gustrow butenn dem Döme" - war von den Herzögen bereits an den Dom gegeben und 1505 bereits mit ihrem Spital wieder im Schossbuch erwähnt worden (der heutige Bau stammt aus dem Jahr 1564).
Nur die Heilig-Blut-Kapelle hatte nicht so viel "Glück".
" Nachdem nun diese Capell, in dem grossen Brande anno 1503, mit eingeäschert worden, da sie hundert und siebenzig Jahr gestanden, so ist dieses heilige Bluth oder Hostie nach dem Dom gebracht, und derselben die Capella Corporis Christi, welcher man den Nahmen heilige Bluths-Capell wieder gegeben, eingeräumet worden. Worinn dann alle vorige Ceremonien, wie vorhin, geschehen..." . Hier irrt jedoch Thiele, denn die Reliquie wurde erst in einer eilig eingerichteten Notkapelle ins Güstrower Schloß gebracht .
Nachdem die Reliquie zusammen mit vielen anderen Gerätschaften und "Mirakel-Zubehör" vom Feuer gerettet worden waren, wurden sie in der Schlosskapelle untergebracht . Hier verblieben sie bis zum Jahr 1509.
Auf Veranlassung der Herzöge Heinrich V. und Albrecht VII. und mit Zustimmung von Papst Julius II. wurde dann der Bau eines Franziskaner-Klosters an der Stelle der abgebrannten Hl.-Bluts-Kapelle beschlossen. Als die Herzöge dies dem Kapitel der Kollegiatkirche von Güstrow mitteilten, widersetzte sich dieses jedoch und forderte die Einstellung dieses Vorhabens. Sie bestanden auf ihren Privilegien und erreichten, dass die Reliquien am 1. Mai 1510 feierlich in den Dom übertragen und dort in einer besonderen Kapelle untergebracht wurden . Den Bau des Klosters konnten sie jedoch nicht verhindern - nur verzögern. Doch dazu an anderer Stelle mehr.
Nach dem Wiederaufbau der Pfarrkirche mit Hilfe des Ablasses durch den Schweriner Bischof Loste und der bereits vom Dom betreuten Heilig-Geist Kapelle, war es nur eine Frage der Zeit, dass ihnen die Pfarrkirche folgte. Die Kirchweihe der Pfarrkirche durch den Schweriner Bischof Wolkow war dann nur noch die Konsequenz daraus.
Eine Bestätigung dieses Wechsels von Cammin nach Schwerin erfolgte dann am 1. Juni 1509, als der Bischof von Cammin, Martin von Carith, den Herzog an das Domkapitel in Güstrow verweist, das für die Genehmigung zum Neubau eines Klosters zuständig sei .
Auch die Einweihung von zwei Altären in der Kirche des neuen Franziskaner-Klosters durch den Schweriner Bischof Peter Wolkow 1517 zeigt diesen Wechsel als vollzogen an.
Nikolaus, Johann und Johann, Fürsten von Werle , verleihen am 23. März 1313 dem Domkapitel zu Güstrow das Privilegium, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels kein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. " .... Daher haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edekt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz Leidenden, oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwider läuft, ... " .
Bereits 1330 verstieß nach dem "... miracule, daz geschach zu Gusterowe an dem heilgen sacramente ..." Johann II. von Werle "... von dem opfere ... von steyne eyne cappellin nuwin in godis lichamen ere so, ..." gegen dieses Privileg und ließ eine erste Kapelle aus Stein am heutigen Klosterhof erbauen. Diese Heilig-Blut oder auch Fronleichnams-Kapelle bestand bis zum ersten großen Stadtbrand 1503. Um das aufgebrachte Domkapitel zu versöhnen, verglich er sich 1332 mit diesem und sie teilten sich die Einkünfte aus derselben .
Als diese Kapelle 1503 mit abbrannte, wurde die zuvor gerettete Reliquie zusammen mit vielen anderen Gerätschaften und "Mirakel-Zubehör" in der Schlosskapelle untergebracht . Hier verblieb sie bis zum Jahr 1509.
Im Zuge der Verhandlungen zur Gründung des Franziskanerklosters, wurde sie dann am 1. Mai 1510 feierlich in den Dom übertragen und dort in einer besonderen Kapelle untergebracht wurden .
. Einzug der Herzöge in den Güstrower Dom und die Darstellung der Reliquie dort im Jahr 1510
Schon bald nach dieser ersten Kapellengründung erfogte mit der Heilig-Geist Kapelle ein zweiter Verstoß gegen das 1313 gegebene Privileg, " Nach welchem ... kein Oratorium, darin Misse gesungen wird der Domkirchen zum Nachtheil sollte gebauet werden ".
Auf dieses Privilegium berief sich auch das Domkapitel als Nicolaus und Bernhard, Gebrüder zu Werle " vorhabens wurden, am Heiligen Geist Armenhause eine Kirche zu bawen " und wandte dasselbe alle Mühe an, um den Bau der Kirche zu verhindern. Jedoch versicherten die Herren, dass ihnen ihre Gerechtigkeit ungeschwächt bleiben sollte, ja sie "confirmirten und renovirten" aufs neue das von ihrem Vater und Vaters Bruder gegebene Privilegium vom Jahre 1313, worauf dann endlich auch das Domcapitel nachgab, " das ein Steinhaus " – so wurde die Kirche bezeichnet – " möge gebauet und darin Misse gehalten werden. Datum & actum 1334 de Dominica proxima post omnium sancrorium ". Das Domkapitel erlaubt dem Vikar des Heilig-Geist-Hospitals aber nur an einem Tragaltar dort die Messe zu halten .
Erst im Jahr 1347 genehmigte das Kapitel der Kirche einen steinernen Altar und eine zweite Tür "... das in der Kapelle des Heiligen-Geist-Hauses innerhalb der Mauern zu Güstrow ein Altar aus Ziegelsteinen errichtet und nach seiner Fertigstellung geweiht werden darf und daß zusammen damit gegenüber der Tür an der Südseite eine zweite an der Nordseite erbaut werden kann " .
Auch mit einer dritte Kirche am St. Georgs-(Jürgens) Hospital musste sich das Domkapitel 1345 abfinden "... so haben wir ihnen [den Fürsten] gänzlich überlassen, daß dieses Haus stehen und bleiben soll und das auch die Kirche geweiht werden muß, in der die vorgenannten Fürsten und ihre rechtlichen Nachfolger für alle Zeit das Patronatsrecht haben werden, wobei wir aber den Priester, der dort jeweils in die Pfründe eingesetzt ist, begünstigen, nämlich daß dieser Priester den Insassen des Hospitals die Beichte abnehmen, ihnen das Abendmahl und die letzte Ölung geben und sie kirchlich beerdigen kann. ..". Betreut wurde diese Kapelle jedoch vom Pfarrer der Alten Stadt Güstrow " ... wenn auch sonst aus einleuchtenden Gründen von der in Güstrow üblichen geistlichen Regelung abgewichen werden muß, so fördern wir dennoch diesen Priester und Pfarrer der Altstadt darin, seine geistlichen Aufgaben zu erfüllen, wir dürfen und wollen ihn darin keineswegs behindern " .
Die Stadt behält sich jedoch die Jurisdiction an den Häusern und Kapellen die auf städtischem Boden erbaut worden sind vor .
Das es nicht immer nur friedlich zwischen den Domherren und den Bürgern der Stadt Güstrow zuging, belegen einige Urkunden. So wird am 14. Juni 1313 vom Camminer Bischof Heinrich auf die Güstrower Brüder Heinrich und Hermann Deken, Johannes Pape, Heinrich von der Neuen Stadt, Johannes Haselow und Willekinus der Bann gelegt, weil sie "... an dem Propste zu Güstrow Gewalt geübet, Also sollen sie doselbst die Kirchendienste zu verrichten biss auf fernern Bescheidt einhalten. Die erwenten gewaltthätiger auch in den Bann erklären " .
Aber auch die Geistlichen untereinander waren nicht zimperlich, so gestattet Papst Johann XXII. am 8. August 1328 in Avignon dem Erzbischof Burchard von Bremen, das Interdikt über die Kamminer Kirche wieder aufzuheben und dessen Kanoniker von der Exkommunikation zu absolvieren, die über sie wegen ihrer Weigerung, den vom Papst ernannten Bischof Arnold aufzunehmen, vordem verhängt worden war .
Im Jahr 1360 kam es zu einem weiteren Vorfall, als der Güstrower Bürgermeister Dietrich Haselow (1359-1368) und die Knappen Henneke Haselow von Sukow und Henneke Schwaß den Propst Herman von Wampen und den Vikar an der Marktkirche Gerhard von Strunken, den " ... kerchere to der Sprentze, van den ratmannen to Guzstrowe und der menheyt vanghen was unde in den stock gheslaghen was unde unghemak eme ghedan wart, ..." - also
gefangen genommen, gefesselt und eine Zeitlang festgehalten haben . Mit beteiligt waren wohl auch der Güstrower Domvikar Hermann Schwaß und der Pfarrer von Karow, Johann Bekmann .
Everd von Wampen, Scholasticus zu Güstrow, Eberhard, Vikar zu Güstrow,und deren Brüder zu Greifswald schwören daraufhin dem Rat zu Güstrow Urfehde wegen der Gefangenschaft des Propstes Hermann von Wampen "... umme dat her Hermann von Wampen, ein provest to Gustrowe, von den rathmanne to Güstrow unde der mehrheit vengen was unde in den stock geschlagen was unde ungemack eme gedahn wart, ..." .
Erst am 14. Februar 1368 spricht der inzwischen Propst gewordene Gerhard von Strunken als deputierter (bestellter) päpstlicher Richter den Güstrower Bürgermeister Dietrich Haselow und seine Genossen vom Banne los, " ... in welchen sie durch die Verhaftung des ehemaligen Propstes Herman von Wampen und des jetzigen Propstes Gerhard selbst getan waren ..." .
Selbst die Fürsten setzten sich manchmal etwas rabiater mit den Domherren auseinander, so am 8. August 1369, als der Güstrower Domherr Meinhard von Hachede " bekenne und erkläre vor allen und jedem Einzelnen mit diesem Schreiben, daß ich wegen der Beleidugung und der Tätlichkeiten, die an mir durch den Edelmann Herrn Lorenz, Fürsten von Werle, und durch seine Diener in der Fronleichnamskapelle und in meinem Wohnhause in Güstrow im Jahre 1369 am Sonntag nach dem Feste des heiligen Jacobus [= 25. Juli] verübt worden sind, gegen diesen Herrn Lorenz oder seine Diener niemals eine Rechts- oder Tatklage erheben werde, wenn dieser sich an das mir über den Ersatz und die Entschädigung für diese Tätlichkeiten ausgehändigte Schreiben hält und es genau beachtet "
Auch im " Ausland " sind unsere Kleriker negativ aufgefallen, denn in Rom wurden am 13. Januar 1497 Johann Hoier, Kleriker aus Bremen, der Domherr Bartolomeus Elers, Kanoniker aus Güstrow und der Kleriker Reiner Allogher aus Güstrow als Bürgen "in den Bau gethan", da sie den Kaufmann Michael de Bechutis aus Florenz 88 Ducaten nicht gezahlt haben .
Auch dem Güstrower und schwerinschen Domherr Peter Sadelkow wurde einst "Gewalt angetan". Der Dekan von Güstrow Johannes von Thun (und spätere Bischof von Schwerin) hatte seiner Zeit 1500 stralsundische Mark von den Sternberger Opfergeldern angenommen. Als er dann im November 1506 plötzlich verstarb, nahmen seine Allodial-Erben Joachim von der Lühe auf Kölzow und Henning von der Osten auf Kastorf sein Vermögen an sich. Der Domherr Peter Sadelkow forderte nun aber den Jahresanteil der Sternberger Opfergelder für das Kollegiatstift von St. Jacobi Rostock ein. Dies verweigerten jedoch die Erben, nahmen ihn gefangen und "übten gegen ihn und andere Geistliche solche Gewaltthätigkeiten und Grausamkeiten, daß deren ähnliche kaum in der Geschichte vorkommen" . Erst im Jahr 1516 konnte dieser Streit mit einem Vergleich beigelegt werden.
Die Bruderschaften der Stadt Güstrow
Das äußere Bild einer mittelalterlichen Stadt wurde viel stärker als heute von den Stadtkirchen, den Klöstern, Hospitälern und sonstigen Gebäuden der kirchlichen Institutionen geprägt. Das christliche Denken, Fühlen und Handeln nahm einen bedeutenden Platz im Lebens eines Menschen des Mittelalters ein. Zu einem beklagenswerten Phänomen unserer modernen
Gesellschaft gehört die zunehmende Inhumanität und Anonymität des Sterbens. Im Mittelalter fand der Tod jedoch nicht im Verborgenen statt, nein er galt gleichsam als ein öffentliches Ereignis und der Sterbende wurde auf seiner Reise zum ewigen Heil von Verwandten, Freunden und Klerikern dorthin begleitet - und darüber hinaus.
In vielen Testamenten des Mittelalters wurde die Familie erst dann berücksichtigt, wenn die Verfügungen für das Seelenheil zugunsten der Armen und kirchlicher Institutionen erfüllt worden waren. Die ist sehr anschaulich z.B. in den Regesten der Lübecker Bürgertestamente des Mittelalters nachzulesen.
Den Geistlichen in den Brüderschaften der Stadt kam daher auch hierbei eine besondere Bedeutung zu und sie waren zahlreich in diesen "Zusammenschlüssen der kollektiven Jenseitsvorsorge" vertreten. Doch anders als beim Rotary- oder Lionsclub, war der Zweck dieser Vereinigungen vor allem
religiös bestimmt und das Gedenken der verstorbenen Bruderschaftsmitglieder stand hierbei im Vordergrund, sollten z.B. für jeden Verstorbenen fünf Psalmen Miserere oder 20 Vaterunser und Ave Maria gebetet werden, verstarb ein Chorherr, sollten es sogar 150 Vaterunser und Ave Maria
sein.
Den Güstrower Kalandsbruderschaften gehörten Domherren, Priester der Pfarrkirche, Ratsherren und Bürgermeister, Mitglieder der Zünfte und auch Mitglieder der herzoglichen Familie an. Als Kaland wurden sie bezeichnet, weil sie an den ersten Monatstagen (Kalenden) ihre Zusammenkünfte fraternitates Kalendarum abhielten.
Die Bruderschaft "Sankt Gregor und Augustinus" - auch "Fraternibus Beatorum Gregory et Augustinum" genannt - erhielt bereits 1336 ihre Statuten, und verfolgte lt. diesen gesellige und kirchliche Zwecke. Als eine Hauptbedingung zur Aufnahme galt ein ehrbarer Umgang bona conversatio (§ 1) und ihre kirchlichen Feiern fanden in der Marktkirche in ecclesia forensi (§ 4 und 6) zu St. Marien capella beate Marie virginis in ecclesia parochiali Gustrowensi (§ 23) statt .
Am 29. September 1349 wurde sie - oftmals fälschlicherweise auch mit Bruderschaft des Hl. Georg (Georgius) bezeichnet - durch den zuständigen Bischof Johann I. von Cammin († 1370) erstmalig bestätigt, mit "Indulgenzien reich bewidmet" und aus 20 Priestern und 2 Diakonen bestehend .
Nach einem späteren Verzeichniß der Güstrowschen Geistlichen Urkunden vom Jahre 1580 bestätigte derselbe Bischof an diesem Tag ebenfalls die Fraternitäten des "Kalandes" genannt S. Johannis und S. Catharinen, welche in dem Verzeichniss öfter nur "Kaland" genannt werden .
Bereits im Jahre 1365 hatten Jacob Worpel, welcher mit seiner Frau Katharina für die geistlichen Stiftungen namentlich für die Hl. Geist-Kapelle in Güstrow viel tat, und Gottfried Mölne zur "Frauternitat S. Gregorii" eine Vikarei in der Pfarrkirche gestiftet .
Im Jahre 1500 stiftete Nikolaus Hoykendorf, Dekan oder Vorsteher der Bruderschaft, eine Messe zu Ehren der fünf Wunden Jesu Christi in der Pfarrkirche zu Güstrow .
Im Jahre 1508 bestätigte der Bischof Martin Karith von Cammin († 1521) ebenfals die Güstrower Fraternität S.Gregorii und Augustini .
Die erste Eintragung in ihrem letzten, noch erhaltenem Kalandbuch " das 160 Blätter dicken Pergaments enthielt, von denen in einzelnen Abschnitten 42 Blätter beschrieben, dazwischen 118 Blätter leer blieben" stammt aus dem Jahre 1502 und ist von der Hand des Vorsteher Nikolaus Hoikendorf, ecclesie collegiate Gustrowensis perpetuus vicarius - Vikar an der Domschule geschrieben. Vom 15. September 1525 - als die Sekte der Martinisten in Güstrow grassierte eo tempore, quo secta Martinistarum perversorum in Gustrow grassabatur - bis zur Auflösung der Bruderschaft führte der Vorsteher Matthias Eddeler das Buch .
Das Güstrower Kalandsbuch enthält aber auch Namensverzeichnisse der Mitglieder nomina fratrum vivorum und der Wohltäter qui dederunt votivas dieser Bruderschaft.
Kalandhäuser gab es in der Mühlenstraße mit der Haus-Nr.48, am Markt Nr. 15/16 und in der Hageböckerstraße die Nr. 38.
Gregor der Große, "der Gesprächsbereite" († 604) - Gedenktag ist der 3. September - war ab 590 Papst (der erste Mönch) und trägt seit 1295 den Titel "Kirchenlehrer". Er ist Patron des kirchlichen Schulwesens, der Bergwerke, des Chor- und Choralgesanges, der Gelehrten, Lehrer, Schüler & Studenten, Sänger & Musiker, Maurer, Knopfmacher und hilft gegen Gicht und Pest.
Papst Gregor war ein energischer Kirchenführer und verstand sich zugleich als servus servorum Dei - Diener der Diener Gottes - den Titel übernahmen nach ihm alle Päpste.
Er setzte Reformen in der Verwaltung der Kirche durch und initiierte die Re-Christianisierung Englands, als er 597 Augustinus von Canterbury, den Abt seines Familienklosters, mit weiteren 39 Mönchen nach England sandte. Augustinus wurde dabei angewiesen, bei der Mission an vorchristliches Brauchtum anzuknüpfen und bestehende heidnische Heiligtümer nicht zu zerstören.
Er förderte das Klosterwesen, erließ eine Liturgiereform und führte die "gregorianischen Choräle" ein. Die Liste der "sieben Todsünden" (Hochmut, Völlerei, Neid, Zorn, Trägheit, Geiz, Wollust) geht ebenfalls auf ihn zurück.
Die in 14 Büchern zusammengefassten Briefe des letzten der vier Kirchenväter beschreiben Gregors Denken und den Zeitgeist eindrücklich.
Der Heilige Augustinus von Hippo († 430) - sein Gedenktag ist der 28. August - wurde ebenfalls 1295 mit dem Titel "Kirchenlehrer" ausgezeichnet. Er gilt als Patron der Theologen, Buchdrucker und Bierbrauer und hilft für gute Augen.
Er gilt als einer der gelehrtesten Theologen und Philosophen der Geistes- und Kirchengeschichte und der Augustiner-Orden ist nach ihm benannt. Nach Augustinus gab Gott den Menschen die Vernunft, um ihn besser verstehen zu können, und den freien Willen, um Entscheidungen in der Verantwortung vor Gott treffen zu können. Unmoralische Entscheidungen seien solche, die ohne Gott gefällt werden. Überliefert sind fast 1000 seiner Predigten, 113 Bücher und 218 Briefe.
Die Bruderschaft "Sankt Bartholomäus" - "Fraternitatis S. Bartholomaei" wird 1357 mit der Errichtung einer eigenen Kapelle erstmalig genannt
Im Jahr 1368 bestätigt Johann I., Bischof von Kammin diese Stiftung einer Kapelle mit Altar in der Pfarrkirche zu Güstrow durch die Bruderschaft.
Abrechnungen über Zusammenkünfte der "... ame denßte Bartolomei ..." befinden sich noch einige im Stadtarchiv.
Der Apostel Bartholomäus - sein Gedenktag ist der 24. August - gilt als Patron der Fischer, Bergleute, Gipser, Bauern, Winzer, Hirten, Lederarbeiter, Gerber, Sattler, Schuhmacher, Schneider, Bäcker, Metzger, Buchbinder und (in Florenz) der Öl- und Käsehändler; gegen Haut- und Nervenkrankheiten, Zuckungen, Dämonen und Geister.
Am Bartholomäustag endete die Schon- und Laichzeit der Fische und der Fischfang wurde wieder erlaubt, was mit Fischessen, Prozessionen und Fischzügen vielerorts gefeiert wurde (a. der Fischerkönig wurde an diesem Tag gewählt). Mit diesem Tag begannen aber auch die ersten Vorbereitungen für das Weihnachtsfest, wurden die Gänse und Karpfen ausgewählt, die fürs Fest gemästet werden sollten.
Die "Sankt Katharinen" Bruderschaft - "Fraternitatis S. Catharinae" (Catharinem) wurde 1368 mit der Stiftung einer Vikarei erstmalig genannt .
Unter den geistlichen und weltlichen Brüderschaften der Stadt - wie die der Kaufleute Kopludegylde, die nahezu ausschließlich die Mitglieder des Rates stellte -, war die Katharinenbruderschaft die angesehenste und reichste. Nach dem Beschluss von 1459 Item do maken de broder wne endracht, we erer broderschop were begerende, de scholde geven IX mak lobisch unde II punt wascen, ditt is gheschen myt aller endracht erfolgte zwischen 1470 und 1490 der stärkste Zuwachs in ihrer "Vereinsgeschichte", allein für 1475 sind es 20 neue Brüder.
Es ist besonders bezeichnend für diese Bruderschaft, dass neben den älteren und bekannteren Familien der Stadt, den Klevenow, Zandow, Roghow und Hagemester, den Stoysloff, Ghylow und Kakemester, ... auch der umliegende Adel stark vertreten war. Da finden wir van Hane (Hahn), Restorpe, Weltzin, Oldenborg, Moltzan, Neghendanke, Moltke, Bülow und Passow, viele die sich sonst in mancher Fehde gegenüstanden, einhellig beieinander bis hin zum Herzog Balthasar. Der einzige Handwerker, Valentin de Schomaker, ist in solcher Gesellschaft ein ebenso seltener Vogel wie der 1507 aufgenommene Meyster Gerth van Kollen, vielleicht Meister einer Bauhütte, ein Bildschnitzer oder Tafelmaler, da man in eben diesen Jahren die letzte Hand an Bau und Ausstattung der Pfarrkirche legte.
"Item gerekenth die broder sunthekatherinen am Dage Cinerum, altzo da sye vortert hadden van allem ..." heißt es 1521 in einer Abrechnung der "... ame denßte Katerine ...", aber auch Register Kattrine Broderschop bis hin zum Jahr 1594 befinden sich noch im Güstrower Stadtarchiv.
.
Hl. Katharina im ehem. Altar der Lübecker Jacobikirche und dem Kreualtar der Katharinenkirche
Detail vom Register der Güstrower Katharinen Bruderschaft 1545-1577-1585
Das diese Bruderschaft durchaus begütert war, zeigt die Tatsache, dass der 1522 in der Güstrower Pfarrkirche "... itzige Altar ... gesetzet worden ...", "... des besten Meesters Beeldsnyders ..." eine Stiftung dieser Katharinen-Bruderschaft war .
Da auf den gemalten Doppelflügeln neben der Geschichte Mariens auch das Martyrium der Katharina von Alexandrien dargestellt ist, hat es von jeher nahegelegen, die Katharinenbruderschaft als Auftraggeber anzunehmen; was sich auch anhand eines erhaltenen Rechnungsbuches nachweisen läßt, auch wenn von dem Auftrag selbst, an keiner Stelle die Rede ist . Die dabei nachweislich von 1514 bis 1523 handelnden "Brüder" wat sie entphangen hebben an renthe und hovetstoel waren Claus Sasse und Hans Dobbyn .
Katharina von Alexandria († 307) - Gedenktag ist der 25. November - ist eine der 14 Nothelfer und Patronin der Mädchen & Jungfrauen, Nonnen, Heiratswilligen & Ehefrauen, der Ritter, der Ammen, Philosophen, Theologen & Gelehrten, Lehrer & Studenten, Redner & Advokaten, der Wagner, Muuml;ller, Bäcker, Töpfer, Gerber, Spinner, Tuchhändler, Seiler, Schiffer, Buchdrucker, Waffenschmiede, Schuhmacher, Frisöre, Näherinnen, Scherenschleifer und aller Berufe, die mit Rädern zu tun haben, der Krankenhäuser, Hochschulen und Bibliotheken, der Feldfrüchte und hilft bei Migräne, Kopfschmerzen und Krankheiten der Zunge sowie bei der Auffindung Ertrunkener.
Katharina ist eine legendäre Gestalt, sie wurde erst ab dem 8. Jh. verehrt und in ihr vereinigen sich Schicksal und Wesenszüge der heidnischen Hypatia (&sagger; 415) mit der Katharina, Tochter des Königs Costus von Zypern. Dementsprechend "Wunder-voll" ist auch ihre Legende. Im 9. Jahrhundert entstanden zwei Legenden, die das Martyrium unter Kaiser Maxentius und die Übertragung ihrer Gebeine in das Kloster auf dem Sinai schildern. Ab dem 13. Jahrhundert war Katharina nach Maria die am meisten verehrte Heilige.
Die Bruderschaft der "Heiligen drei Könige" - "Fraternitatis Trium Regum" wurde 1375 erstmalig genannt
. Darstellungen zu den Hlg. Drei Königen u.a. aus der Historia trium regum
Die "Sankt Christophorus" Bruderschaft - "Fraternitatis S. Christophori" wird erstmalig 1391 erwähnt und hatte ihre Vikarei in der St. Georg Kapelle der Pfarrkirche .
. Christophorus als Christusträger von Hans Baldung Grien und in der Belliner Kirche
Der Heilige Christophorus - Gedenktag ist der 25. Juli - ist einer der 14 Nothelfer, gilt als Christusträger (als Riese mit Stab, Kind auf den Schultern durch Wasser tragend) und ist Patron gegen einen unvorbereiteten Tod, Rettung aus jeglicher Gefahr, Schutzheiliger der Reisenden, gegen Epilepsie, Unwetter, Hungersnot, Gewitter und Hagelstürme, Pest, Zahnschmerzen, schlechte Träume, der Bogenschützen, Autofahrer, Seefahrer, Flößer, Buchbinder, Bleicher, Pförtner und der Obst- und Gemüsehändler - also ein recht brauchbarer Patron.
Um das Leben des Heiligen, dessen historische Existenz durch frühe Zeugnisse der Verehrung und Weihe einer Kirche im Jahr 454 in Chalkedon (heutige Türkei) gesichert ist, ranken sich viele Legenden. Er wurde zunächst Soldat und zog dann als Missionar durch Lykien, bis er als Märtyrer um 250 hingerichtet wurde.
Seine Verehrung wurde schon im 15. Jahrhundert oft kritisch betrachtet, sein Kult von Lokalsynoden verboten und von Humanisten wurde er abgelehnt. Martin Luther sah in der Christusträgerlegende eine Allegorie des Christenmenschen.
Der Heilige Christophorus wurde 1962 zwar aus der Liste der kanonischen Heiligen gestrichen, das änderte aber bis heute nichts an seiner Beliebtheit - vor allem bei Autofahrern.
"... daß außer der Kalands-Bruderschaft in Güstrow noch gewesen, Fraternitas Christophori, Laurentii, Gregorii, Augustini, Elftausend Jungfrauen, der Heil. Dreykönige, decem milium militum martyrium, welche ihre Vikarien in der Pfar-Kirche gehabt ..." .
Schröder nennt hier als weitere Bruderschaft die von "S. Laurentii", also die des Heiligen "Laurentius" von Rom. Über diese ist aber bisher nicht viel mehr bekannt geworden.
Der Heilige Laurentius von Rom († 258) - sein Gedenktag ist der 10. August - war ein Diakon und war als Patron der Armen, Bibliothekare und Archivare, Schüler und Studenten, Köche, Bäcker und Konditoren, Bierbrauer und Wirte, Wäscherinnen, Köhler, Glasbrenner, -bläser und Glaser; der Feuerwehr, gegen Feuersbrunst, Brandwunden, Augenleiden, Hexenschuss, Ischias, Hauterkrankungen, Pest und Fieber, der armen Seelen und gegen Qualen des Fegefeuers ein äußerst vielseitiger und beliebter Heiliger im Mittelalter.
Seinen Namen soll er von dem Landgut seiner Eltern Lauriacum haben, spanisch Loret y Lauret, wo sich auch die bekannte Wallfahrtskirche Loreto befindet. Er war einer der sieben Diakone der Christengemeinde von Rom und dort für die Finanzen und die Sozialarbeit zuständig. Er starb unter Kaiser Valerian aber wahrscheinlich wohl durch Enthauptung und nicht auf dem legendären Rost, mit dem er sehr oft dargestellt wird .
Zu der Bruderschaft der "Elftausend Jungfrauen" kann man folgendes erzählen: Die Legenda aurea berichtet über die Heilige Ursula († 383), eine Königstochter aus der Bretagne, dass diese den Sohn des heidnischen Königs von England heiraten sollte. Sie willigte ein, stellt allerdings drei Bedingungen, die der Bräutigam auch erfüllt: Innerhalb einer Frist von drei Jahren soll der Prinz Aetherius getauft werden; eine Schar von zehn Gefährtinnen und weiteren 11.000 Jungfrauen soll zusammengestellt und eine gemeinsame Wallfahrt nach Rom unternommen werden.
Soweit, so gut, allerdings begegnet Ursula dabei dem Hunnenkönig Etzel, der gerade dabei ist Köln einzunehmen, und provoziert ihn mit ihrer ablehnenden Haltung. Als Etzel sie angreift, leistet sie mit ihren Jungfrauen Widerstand auf und so werden sie zu Märtyrerinnen, und Ursula die oberste Stadtheilige von Köln.
Die hohe Zahl von 11.000 geht aber vermutlich auf einen Lesefehler zurück - wsl. wurde "XI.M.V." statt "11 martyres virgines" fälschlich als "11 milia virginum" gelesen, denn in frühen Quellen ist zum Teil auch nur von 11 Jungfrauen die Rede .
. Deckblatt und erste Seite aus dem Codex: "Passio sanctorum martyrum decem milium"
und Kupferstich "Das Martyrium der Zehntausend", (beides 15.Jh.)
Bei der erwähnten Bruderschaft der "decem milium militum martyrium" - der "Zehntausend Märtyrer" oder der Legende nach von den 10.000 Rittern, verhält es sich ähnlich. Sie entstand um die Zeit der Kreuzzüge und hat keine historische Wahrheit, sondern diente wsl. nur zur Motivation der "Truppe" .
Den Zehntausend Märtyrern ist jedoch der 22. Juni als Gedenktag geblieben.
SOLATVR CONSCIENTIA ET FINIS - Ein gutes Gewissen gibt am Ende Freude
Dieser Spruch auf dem Siegel der Bruderschaft Sankt Jacobus - Fraternitatis S. Jacobi ist in einem Schreiben an Herzog Ulrich von 1598 überliefert , als deren letztes Mitglied, der " edle und ehrenfeste Martin vom Sehe im Jahre 1598 auf Befehl des Herzogs Ulrich durch den Notar Martin Bökel über den Zustand und die Gelegenheit dieser Brüderschaft notariell verhört ward ". Er sagte unter anderm folgendes aus: " Es wäre diese Brüderschaft etwa vor dreihundert Jahren anfänglich gestiftet und er hätte noch in seinem Hause Nachrichtung dass wailand Herzog Balthasar von Mecklenburg nebenst S.F.G. Gemahlin hochlöblicher christmilder Gedächtniß auch Bruder und Schwester mit darin gewesen. Und obwohl diese selbige Brüderschaft von Jahren zu Jahren und insonderheit dadurch ciontinue erhalten, dass hiebevor alle Jahre einer unter ihnen nach der Ordnung ein Gasteboth celebrieren müssen, dabei dann den armen Almosen und Bierb ausgespendet worden, so wäre doch solches in den nächsten fünf Jahren nicht geschehen, nun auch die Brüderschaft bis auf seine und Jochim Krüger ganz verfallen und ausgestorben. Zudem verweigerten sich etliche Leute, die Hebungen, so doch gar geringe, also dass sie öfters damit auf den Gastereien nicht könnten zureichen, sondern müssten aus ihren eigenen Säckeln zuschießen, auszugeben, mit dem Fürgeben, dass sie selbst dieselbigen den Armen wohl reichen und ausgeben wollten, da doch vermöge der Fundation die Dispensation "keimande" also den Brüdern allein zugelassen unmd vertrauet.
Sonst könne jemand sich in diese Brüderschaft leichtlich einkaufen und giebt nicht mehr als achtzehen Schillinge lübß zum Einmgange oder Antritt, darf auch nichts anloben, allein dass er dasjenige wolle leisten, was seinen Vorfahren gethan, nämlich dass einer den andern, wann er stirbt, ehrlich zu Erden helfe bestätigen, Item wann nach der Ordnung sein Jahr heran kommt, ein Gasteboth anrichte welche puncta nebenst andern die Fundation besage " .
. Pilgernde Jakobsbrüder und Titelblatt "Die Walfart vnd Straß zu sant Jacob" 1495
Siegel der Güstrower Bruderschaft in einem Schreiben an Hzg. Ulrich von 1598
Aber nicht nur bei uns erfolgte im 16. Jh. ein Wandel weg von den Bruderschaften und der Verehrung der ihnen wichtigen Patrone. Bei uns sicher durch die Reformations bedingte Ablehnung jeden katholischen Brauchtums, erlebte jedoch auch z.B. Köln eine Abkehr der einst seit dem 13. Jahrhundert dort hoch angesehene beiden Jakobus Bruderschaften (die der Blaufärber und der Compostella Pilger). Von dem einst fast schon patrizierhaften Auftreten der letzteren "Broderscap S. Jacob zu Compostellen", vollzog sich hier nun eine Verehrung hin zu Gruppen von fahrendem Volk, Landstreichern und Bettelsängern bis hin zum Beginn des dreißigjährigen Krieges, als der Ausdruck Jakobsbruder gar zu einem Schimpfwort geworden war . Erst im 17. Jh. nahm die Verehrung dann wieder zu und heute ist das Pilgern nach Santiago de Compostella ja fast schon ein beliebter Urlaubstripp - am Stück oder in Etappen - geworden.
Der Apostel Jakobus der Ältere (Major, der Große) - sein Gedenktag ist der 25. Juli - war der Sohn des Zebedäus und Bruder von Johannes dem Evangelisten. Er gilt als Patron der Arbeiter, Hutmacher, Wachszieher und Kettenschmiede, für das Wetter, der Äpfel und Feldfrüchte und hilft gegen Rheumatismus.
Er erhielt zusammen mit Johannes von Jesus den aramäischen Spitznamen "Boanerges" (Mk 3,17), was wörtlich: Söhne des Gewittersturms oder Donnersöhne - bedeutet, heute würde man wohl ungestüm dazu sagen.
Jakobus wurde durch Herodes Agrippa I., dem im Jahr 41 von Rom eingesetzten König und damit drittem Nachfolger von Pontius Pilatus, hingerichtet.
In Spanien verbreitet ist die Überlieferung, dass Jakobus dort gleich nach der Himmelfahrt Christi gepredigt und prophezeit hat, dass er nach seinem Tod dort viele bekehren werde. Sein dort befindliches Grab soll vergessen worden sein, bis er sich dem Eremiten Pelayo (Pelagius) auf dem so genannten "Sternenfeld" - spanisch "Compostela" -, einer vorchristlichen Nekropole offenbarte. 813 wurde dort mit dem Bau einer Basilika begonnen und am 25. Juli 816 - daher sein Gedenktag - wurden Jakobus' Reliquien in dieser beigesetzt.
Der Apostel Jakobus der Jüngere (minor) - sein Gedenktag ist der 3. Mai war der Sohn von Kleophas (a. Alphaeus) und Bruder von Matthäus, Simeon (Simon) und Judas Thaddaeus. Er gilt als Patron der Walker, Gerber, Hutmacher, Krämer, Pastetenbäcker und Konditoren und wird in der Tradition der katholischen Kirche mit dem "Herrenbruder" Jakobus, gleichgesetzt; dies ist aber wie auch seine Autorschaft für den Jakobusbrief im Neuen Testament nicht sicher.
An geistlichen Gilden werden die Sanct Urbans gilde und die von Sanct Martens namentlich erwähnt .
Mit der Reformationszeit hörten letztendlich auch alle Geistlichen Gesellschaften und Brüderschaften der Stadt Güstrow auf zu bestehen bzw. wurden nach und nach "abgewickelt".
Neben der gesteigerten Frömmigkeit, die sich in den zahlreichen Stiftungen des Mittelalters ausdrückte, standen aber auch weitgehend eingerissene Mißstände in der damaligen Kirche den Menschen deutlich vor Augen. Durch die viele Schenkungen hatte sich der Besitz der Domherren inzwischen so stark erhöht, dass sie sogar zum "Geldinstitut" der Stadt und der umliegenden Grundbesitzer geworden waren. Im gleichen Zuge lockerten sich aber auch - trotz aller Ermahnungen - ihre Sitten und Gebräuche.
Dadurch waren auch alle bisherigen Reformversuche gescheitert und so kam es auch in Güstrow zu einer zunehmenden Ablehnung der katholischen Religion und letztendlich zur Durchführung der Reformation.
Bis 1547, dem Todesjahr des katholisch gesinnten Herzogs Albrecht VII., blieb das Domkapitel zwar standhaft bei unbedingter Ablehnung des protestantischen Glaubens, aber der neue Herzog Heinrich V. beruft dann im Jahre 1547 den energischen aus Westfalen stammenden Lüneburger Hofprediger Gerd Oemken (Oemike) - gegen den Widerstand der Kanoniker des Domes - als Domprobst auf den vakant gewordenen Stuhl des Vorsitzenden des Domkapitels. Doch dem Mann von ungewöhnlicher Begabung und Amtskraft, der auch ein Freund Martin Luthers war, verweigerte das Domkapitel die Anerkennung und verschloß ihm den Dom.
Gerd Oemken fördert nun einstweilen mit seiner Predigt von der Kanzel der Pfarrkirche herunter die neue Lehre. Auf dem Landtag an der Sagsdorfer Brücke bei Sternberg im Jahre 1549 setzt Oemken selbst die Aufhebung des Domkapitels durch , und vertauscht den Titel "Domprobst" mit dem eines "Superintendenten".
Im Jahr 1552 läßt dann der Herzog Heinrich V. das Domkapitel auflösen und den Dom schließen. Der gesamte Grundbesitz des Doms (mit Ausnahme des Gutes Dehmen und seiner Liegenschaften auf städtischem Gebiet) geht in den Besitz des Herzogs über.
In den Jahren 1565 bis 1568 erfolgte dann die große Renovierung des Domes im Auftrag des Herzogs Ulrich, die alte, aus dem 13. Jahrhundert stammende Orgel wurde neu aufgestellt und hatte ein sehr reiches Klangwerk.
Als Geistlicher fungierte nun am Dom der Superindendent, dessen Aufsicht der größte Teil der Gemeinde des östlichen Mecklenburgs unterstellt ist, ihm zur Seite 2 Domprediger, an der Pfarrkirche 2 weitere Geistliche .
Die besonders durch die in Dargun residierende Herzogin Auguste vertretene pietistische Richtung der evangelischen Frömmigkeit, der auch der Herzog Friedrich der Fromme beitrat, schlug auch in das kirchliche Leben Güstrows ihre Wellen hinein. Als der Herzog 1763 den pietistisch ausgerichteten Pastor Johann Christian Kessler aus Magdeburg in die hiesige Superindentur berief entstanden höchst ärgerliche Konflikte zwischen ihm und den hiesigen Geistlichen.
Anlagen
Anlage I: KANONIKER
A = Cleemann, Archiv—Lexikon der Geistlichen, 1819
K = Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999
R = Angaben aus den Regesten und MUB, StA und LHAS
S = Angaben aus dem Güstrower Schoßbuch 1503—1559, StA
X = im Buch der Kalandsbruderschaft "Fraternibus Beatorum Gregory et Augustinum" aufgeführt, aber ohne Angabe einer Jahreszahl
|
PROBST (preposito, provost)
1237 |
- 1264 |
Theoderich |
A, R |
Probst |
1292 |
- 1293 |
Gottfried |
A, R |
Probst 1293 Clerici 1272-1293 |
1296 |
- 1313 |
Werle, Heinrich von |
A, R |
Probst |
1297 |
- 1303 |
Heinrich |
A |
Scholasticus Probst 1303 |
1320 |
|
Borchard |
A |
Probst |
1342 |
|
Leo |
A |
Probst 1342 |
1339 |
- 1346 |
Thyderico |
R |
Probst 1342, 1346 |
1345 |
- 1364 |
Wampen, Hermann von |
A, R |
Probst 1345-1364 |
1359 |
- 1379 |
Strunken, Gerhard von |
R |
Pfr. Sprenz 1360-1361 Thesaurar Probst 1368-1369 |
1374 |
- 1384 |
Bengerstorf (Bengherstorp), Gerhard (Bernhard) von |
A, R |
Dekan 1374 Probst 1383-1384 |
1381 |
- 1401 |
Bülow, Johann von |
R |
Probst 1388-1395, 1401 |
1383 |
- 1400 |
Schwastorp (Zwertzstorp, Swertop, Swertzen, Tzwersen), Arnold (Albert) |
A, R |
Kanoniker 1383-1390 Probst 1395-1400 |
1399 |
- 1404 |
Bomsteiger (Bomstiger), Conrad |
A, R |
Vikar Probst 1401 |
1401 |
- 1421 |
Wenden, Wilhelm von |
A, R |
Probst später Hrzg. |
1404 |
- 1405 |
Schwalenberg, Johann |
A, R |
Probst 1405 |
1405 |
-1459 |
Blisekow (Pluskow), Hermann von |
A |
Vikar Probst 1430-1438 |
1438 |
- 1440 |
Weltzin, Mathias |
A, R |
Probst 1438 |
1438 |
- 1461 |
Mund, Nicolaus |
A, R |
Kanoniker 1438 Probst 1450-1461 |
1468 |
- 1492 |
Mileke, Johann |
A, R |
Probst 1470-1492 |
1500 |
- 1510 |
Wolkow, Peter |
A, R |
Probst 1500-1504, 1508-1516 Bischof von Schwerin 1508-1516 |
1508 |
- 1525 |
Wardenberg Zutpheld |
A, R |
Probst |
1514 |
- 1547 |
Versen, Johan († 1547) |
A, R |
Probst |
DEKAN
1236 |
|
Thiderich |
A |
Dekan Domherr 1226-1228 |
1237 |
- 1238 |
Elias (Helias, Helyas, Heldag) |
A, R |
Dekan Domherr 1226-1228 |
1247 |
|
Herman |
A |
Dekan |
1272 |
- 1278 |
Herman |
A, R |
Dekan 1272 |
1297 |
|
Everhard |
R |
Dekan |
1308 |
- 1313 |
Hermann |
A, R |
1298, Pleban zu Malchow ? Vikar Dekan 1313 |
1325 |
|
Dietrich |
A |
Dekan 1325 |
1328 |
- 1349 |
Albert (Albrecht) |
A, R |
Dekan 1345 |
1337 |
|
Tymno |
A |
Dekan |
1343 |
|
Meine (Peine, Molre), Nicolaus de |
A |
Dekan |
1362 |
|
Cröpelin (Dröpelin), Lambert |
A, R |
Dekan 1362 |
1368 |
|
Wyse, Bernhard |
A |
Dekan |
1373 |
- 1404 |
Güstrow [a. Katzow], Nicolaus von |
A, R |
Dekan 1373, 1381, 1389-1394 |
1374 |
- 1384 |
Bengerstorf, Gerhard von |
A, R |
Dekan 1374 Probst 1381-1384 |
1381 |
- 1389 |
Predöhl (Perd), Johan |
A, R |
Vize-Dekan 1381-1382 |
1397 |
|
Röbel, Nikolaus von |
A |
Dekan |
1405 |
|
Albert (Albrecht) |
A |
Dekan |
1397 |
- 1418 |
Trastyn (Parstin), Bernhard |
A, R |
Vikar 1397 Dekan 1408-1418 |
1430 |
- 1445 |
Stille, Martin |
A, R |
Dekan 1430-1445 |
1430 |
- 1461 |
Gantzow, Conrad |
A, R |
Dekan 1452-1460 |
1475 |
- 1481 |
Romelin, Johan |
R |
Dekan 1475-1481 |
1484 |
- 1505 |
Knake, Heinrich |
A, R |
Vikar Dekan 1498-1500 |
1488 |
- 1500 |
Thun [III.], Johannes von |
A, R |
Dekan 1489-1500 Probst Bischof von SN 1504-1508 |
1503 |
- 1520 |
Talbe (Talle), Johann(es) |
A, S, K, R |
Dekan |
1509 |
|
Wardenberg, Zutfeld |
K |
Dekan |
1515 |
- 1526 |
Wilken, Matheus |
A, S, R |
Dekan 1518-1520 |
SCHOLASTICUS
1233 |
- 1237 |
Erkenfried |
A, R |
Scholasticus |
1297 |
- 1303 |
Heinrich |
A, R |
Scholasticus Probst 1303 |
1307 |
- 1351 |
Ketelhut, Nicolaus |
A, R |
Scholasticus |
1307 |
|
Provest, Nicolaus |
A |
Scholasticus 1307 |
1330 |
- 1330 |
Levin, Wolderich (Weiderich) von |
R |
Scholasticus |
1330 |
|
Babentin, Statius von |
R |
Scholasticus |
1360 |
|
Wampen, Everd von |
A, R |
Scholasticus 1360 |
1381 |
|
Römer, Conrad |
A |
Vikar Scholasticus |
1381 |
- m.26.05.1390 |
Rodolfi (Radolfi, Radlof, Rudolf), Bertold (Bartholdus), † 1397 |
A, R |
Kanoniker 1381-1390 Scholasticus 1383-1390 |
1382 |
|
Ruleves, Derrick (Berrick) |
A |
Scholasticus |
1418 |
- 1435 |
Haselow (Hazerow), Heinrich |
A, R |
Scholasticus |
1418 |
- 1440 |
Redikstorp, Johan |
A |
Scholasticus |
1430 |
- 1454 |
Diestelow, Hermann |
A, R |
Scholasticus |
1448 |
- 1481 |
Stendel, Johannes |
A, R |
Scholasticus |
1480 |
- 1510 |
Sadelkow, Peter |
A, K, R |
Scholasticus 1509-1510 |
CUSTOS
1237 |
|
Walmod |
A |
Custos Canonicus 1235 |
1278 |
|
Conrad |
A |
Custos Domherr 1247 |
THESAURAR
1343 |
- 1347 |
Albert |
A, R |
Thesaurar |
1359 |
- 1379 |
Strunken, Gerhard von |
R |
Pfr. Sprenz 1360-1361 Thesaurar 1362 Probst 1368-1379 |
1408 |
- 1418 |
Bukow, Petrus |
A, R |
Thesaurar |
1415 |
|
Benzow, Peter |
|
Thesaurar |
1415 |
-1415 |
Hardenack, Egghardus. † 1415 |
|
Thesaurar |
1450 |
- 1452 |
Knoll, Theoderich |
A, R |
Thesaurar |
1509 |
|
Horne (Home), Johann von |
A, K |
Thesaurar |
KANTOR
1326 |
|
Albenzente, Johann von |
A |
Kantor 1326 |
SUTOR
1365 |
- 1391 |
Schuster, Heinrich |
A |
Vikar Sutor, Sutorius |
VIKAR (vicarius)
1243 |
|
Stapel, Heinrich |
A |
Vikar |
1307 |
|
Bare, Nicolaus |
A |
Vikar |
1308 |
- 1313 |
Hermann |
|
Vikar ab 1313 Dekan |
1313 |
|
Haselow, Johannes |
A |
Vikar |
1313 |
|
Pape, Johannes |
A |
Vikar |
1316 |
- 1317 |
Salege, Johan |
A, R |
Vikar |
1336 |
|
Speckin, Friedrich |
A |
Vikar |
1336 |
|
Plezannevisse (Plezannevitz), Heinrich |
A |
Vikar |
1336 |
|
Medus, Johann |
A |
Vikar |
1342 |
- 1375 |
Hoppensach, Gerhard |
A, R |
Vikar |
1343 |
- 1358 |
Weserin, Heinrich |
A, R |
Vikar |
1346 |
- 1356 |
Sprenz, Johann von |
A, R |
Vikar |
1347 |
- 1359 |
Hytte, Hermann |
A, R |
Vikar V. an der Fronleichnams-Kapelle |
1347 |
|
Hermann |
A |
Vikar V. an der Hlg.-Blut-Kapelle |
1347 |
|
Utrecht, Peter |
A |
Vikar |
1347 |
- 1356 |
Diestelow, Heinrich |
A |
Vikar |
1351 |
|
Ketelhut, Nicolaus |
A, R |
Vikar |
1358 |
- 1388 |
Kremer (Cremer), Jacob |
A, R |
Vikar |
1358 |
|
Laukand, Albert |
A |
Vikar |
1359 |
|
Rike, Hermann |
R |
Vikar V. an der Fronleichnams-Kapelle |
1360 |
|
Schwaß, Herman |
A |
Vikar 1360 |
1360 |
|
Eberhard |
A, R |
Vikar |
1362 |
- 1389 |
Wenemer (Wernemer), Heinrich |
R |
Vikar 1389 |
1365 |
- 1399 |
Wismar, Herman von |
A, R |
Vikar |
1365 |
- 1391 |
Schuster, Heinrich |
A |
Vikar Sutorius |
1374 |
|
Witte, Gottfried |
A |
Vikar |
1375 |
|
Hohrnhede, Meinardus von |
A |
Vikar |
1381 |
|
Römer, Conrad |
A |
Vikar Scholasticus |
1381 |
|
Schwinge, Marquard |
A |
Vikar |
1382 |
|
Stroptow, Heinrich |
A |
Vikar |
1382 |
- 1388 |
Treptau (Treptow), Heinrich |
A, R |
Vikar |
1391 |
|
Zelegen, Hermann |
A |
Vikar |
1391 |
|
Lübbe (Lübke), Heinrich |
A |
Vikar |
1392 |
|
Worpel, Jacob |
A |
Vikar |
1397 |
- 1418 |
Trastyn (Parstin), Bernhard |
A |
Vikar Dekan |
1397 |
|
Catzow, Nicolaus |
A |
Vikar |
1399 |
- 1404 |
Bomstiger, Conrad |
A, R |
Vikar 1399-1401 Probst |
1399 |
|
Weserin, Heinrich |
A |
Vikar |
1400 |
- 1430 |
Becker, Johann |
|
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1402 |
- 1404 |
Kobbendin, Heinrich |
A, R |
Vikar |
1402 |
|
Münster, Johannes von |
A |
Vikar |
1402 |
- 1405 |
Hofmeister, Lambert |
A, R |
Vikar |
1404 |
|
Zatow, Conrad |
A |
Vikar |
1404 |
|
Plate, Johan |
A |
Vikar |
1404 |
|
Kobbendin, Nicolaus |
|
Vikar 1404 |
1406 |
|
Beringer, Nicolaus |
A |
Vikar |
1408 |
- 1471 |
Quattfassel, Mathias |
A, R |
Vikar 1408 |
1409 |
- 1429 |
Bewerstorp (Boverstorp, Nicolaus (Richard) |
A, R |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1417 |
|
Schneider (Schröder), Albert |
A |
Vikar |
1417 |
|
Catzow, Nicolaus |
A |
Vikar 1417 |
1419 |
|
Heyneke, Hermann |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1419 |
|
Bradencol, Bartold |
|
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1420 |
- 1432 |
Schwertfeger (Swertung), Albert |
A, R |
Vikar 1422 |
1420 |
- 1435 |
Vrighert, Nicolaus |
A, R |
Vikar 1420-1435 |
1422 |
|
Fabri (Faber), Ludolph |
A |
Vikar 1422 |
1422 |
|
Berndes, Bernhard |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1423 |
- 1428 |
Hoiger, Johann |
A |
Vikar 1428 |
1425 |
|
Wilken (Milken), Lorenz |
A |
Vikar |
1425 |
1465 |
Wilbrand (Willebrandt), Johann |
A, R |
Vikar 1425-1453 |
1425 |
- 1436 |
Witt, Thyderico |
A |
Vikar V. der Bruderschaft der Hlg. Drei Könige |
1426 |
|
Kaesebom, Laurentius |
|
Vikar |
1425 |
- 1434 |
Krüger (Kroger), Johann |
A, R |
Official 1425 Vikar 1428-1434 |
1429 |
- 1459 |
Blisekow (Gißkow, Lisskow) , Gerhard |
A, R |
Vikar 1429 1430-1438 Probst |
1429 |
|
Lüssow, Martin |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1430 |
|
Westphal, Gerhard (de Lomen) |
A |
Vikar |
1430 |
- 1460 |
Kremer (Cremer), Dittmar |
A, R |
Vikar 1452 V. an der Pfarrkirche |
1430 |
|
Zasse, Heinrich |
A |
Vikar |
1432 |
|
Schomaker, Johann |
A |
Vikar |
1432 |
- 1434 |
Bocholt (Brickholt), Andreas |
A, R |
Vikar |
1432 |
- 1434 |
Kardan (Karbow), Hermann |
A, R |
Vikar |
1434 |
- 1446 |
Zoest, Nicolaus |
A, R |
Vikar 1434 |
1435 |
|
Tymme, Johann |
A |
Vikar 1435 |
1435 |
|
Wick, Diederich |
A |
Vikar 1435 |
1435 |
|
Ostermann, Heinrich |
A |
Vikar 1435 |
1435 |
|
Petri, Rudolf |
A |
Vikar 1435 |
1438 |
|
Schade, Martin |
A |
Vikar 1438 |
1438 |
- 1449 |
Weltzin, Mathias |
A |
Vikar |
1438 |
- 1449 |
Faber (Fabri), Gerhard |
A, R |
Vikar 1438 |
1438 |
|
Plate, Conrad |
|
Vikar 1438 |
1440 |
- 1485 |
Kremer (Cremer), Johann |
A, R |
Vikar 1440-1459 |
1448 |
|
Borchward, Johann |
|
Vikar |
1448 |
|
Kuleman, Hinricus |
|
Vikar |
1449 |
- 1464 |
Roling (Rolinck), Johann |
A, R |
Vikar |
1454 |
- 1487 |
Gravemule, Heinrich |
|
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1455 |
|
Badendiek, Johann |
|
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1455 |
|
Molre (Molne), Nicolaus |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1455 |
- 1461 |
Schomaker, Nicolaus |
R |
Vikar V. an der St. Kreuz-Kapelle in Bülow |
1455 |
|
Arend, Johann |
A |
Vikar |
1456 |
|
Boner, Kersten |
A |
Vikar |
1456 |
|
Kannegeter, Claus |
A |
Vikar |
1457 |
|
Knolle, Christian |
A |
Vikar |
1457 |
- 1483 |
Rode, Heinrich (Johann) |
A |
Vikar V. an der Fronleichnams-Kapelle |
1458 |
- 1478 |
Radolphus, Johann |
A, R |
Vikar |
1458 |
- 1490 |
Vichel, Hinrich |
A, R |
Vikar |
1458 |
- 1483 |
Wange, Nicolaus |
A, R |
Vikar Pfr. zu Lüssow |
1459 |
|
Tengel, Hans |
|
Vikar |
1459 |
|
Vullendorp, Claus |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1461 |
- 1491 |
Riecke (Riche, Reich, Rike, Ribe), Heinrich (Henricus) |
A, R |
Vikar an der Hlg.-Blut-Kapelle Vertreter "Mietling" für den Pfr. v. St. Petri Rostock |
1462 |
|
Rave (Rade, Rau), Johann |
A |
Vikar |
1462 |
|
Culemann, Laurentius |
A |
Vikar 1462 |
1463 |
|
Hoberg, Heinrich |
A |
Vikar |
1462 |
- 1471 |
Grün (Kün), Nicolaus |
A, R |
Vikar 1463 V. an der Kapelle des Hlg. Blutes 1462-1463 |
1464 |
|
Schwicker, Jochim |
A |
Vikar |
1464 |
- 1470 |
Beringer (Berngher), Nicolaus |
A |
Vikar |
1465 |
|
Batevest, Johann |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1467 |
- 1481 |
Beringer (Berngher), Hermann |
A, R |
Vikar |
1469 |
- 1471 |
Berend (Berndes), Bernhard |
A |
Vikar V. an der Kapelle des hlg. Blutes |
1469 |
|
Raddenfleisch, Nicolaus |
A |
Vikar |
|
|
Bulle, Heinrich |
|
Vikar |
1469 |
- 1496 |
Stamman, Nartin |
R |
Vikar |
1469 |
- 1494 |
Perine (Peyne), Nicolaus |
A, R |
Vikar V. an St. Gertruden |
1470 |
- 1471 |
Kun, Nicolaus |
A |
Vikar V. an der Hlg-Blut-Kapelle |
1471 |
- 1472 |
Schwicker (Swicker), Johann |
A, R |
Vikar |
1472 |
|
Alberti, Nicolaus |
A |
Vikar |
1473 |
- 1491 |
Lenzemann, Johann |
A, R |
Vikar |
1473 |
|
Langemann, Johann |
A |
Vikar |
1476 |
- 1482 |
Käkemeister (Kokemeister, Kakenmeister), Johann |
A, R |
Vikar |
1477 |
|
Ludke, Konrad |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1477 |
- 1485 |
Lindenow, Jacob |
A, R |
Vikar |
1477 |
- 1489 |
Holst, Johann |
A, R |
Vikar |
1478 |
- 1510 |
Bresemann, Johann |
A, R |
Vikar V. an der Pfarrkirche und an der Altstadtkirche |
1479 |
|
Bremer, Robaldo (Robado) |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1481 |
|
Struvinck, Heinrich |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1481 |
|
Michaelis, Nicolaus |
A |
Vikar |
1482 |
- 1485 |
Stark, Georg |
A, R |
Vikar |
1482 |
- 1483 |
Quattfasel, Jasper |
A, R |
Vikar |
1482 |
- 1504 |
Morman (Mörmann), Heinrich |
A |
Vikar |
1483 |
- 1490 |
Bremer, Hinrich (Nicolaus) |
A |
Vikar |
1483 |
- 1512 |
Moltzahn, Nicolaus |
A, R, S |
Vikar Extraneorum 1505 |
1484 |
- 1505 |
Knake, Heinrich |
A, R |
Vikar Dekan 1489-1500 |
1484 |
- 1499 |
Rinke, Heinrich |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1484 |
- 1508 |
Schmidt, Bernhard |
A, R |
Vikar V. an der Hlg-Blut-Kapelle 1485-1488 |
1484 |
|
Frank, Nicolaus |
A |
Vikar |
1484 |
- 1489 |
Gleveke (Gloveke, Graveke), Jochim |
A, R |
Vikar |
1485 |
- 1489 |
Klevena, Heinrich |
A, S, X |
Vikar 1485-1489 |
1485 |
|
Weydemann, Nicolaus |
|
Vikar |
1489 |
- 1512 |
Hoikendorf, Nicolaus |
A, R |
Vikar |
1489 |
- 1496 |
Radtke, Cosimus (Cosmas) |
A, R |
Vikar |
1490 |
|
Schmock (Schmack), Peter |
A |
Vikar |
1491 |
|
Hagemann, Johann |
A |
Vikar |
1491 |
|
Sprenger, Diderick |
|
Vikar |
1492 |
|
Münster, Johannes |
|
Vikar |
1492 |
- 1494 |
Berend, Johannes |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1494 |
- 1524 |
Haker, Nicolaus |
A, R |
Vikar |
1494 |
- 1527 |
Klevena, Johannes [alias Olde Symon] |
A, R, S, X |
Vikar 1494 Extraneorum 1520 |
1494 |
|
Wedege (Wedige), Bernhard |
A |
Vikar |
1496 |
|
Berckhahn, Vicke |
A |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1497 |
|
Rades, Johann |
A |
Vikar |
1497 |
|
Kleesten, Johann |
A |
Vikar |
1497 |
- 1527 |
Hacke, Johann (Nicolaus) |
A, R |
Vikar |
1499 |
- 1512 |
Grismann (Grißman), Johannes |
A, R, S |
Vikar V. an der Pfarrkirche |
1504 |
|
Zerrahn, Johann |
A |
Vikar |
1504 |
|
Schmidt, Brandanus |
A |
Vikar |
1504 |
|
Gehren, Johann von |
A |
Vikar |
1505 |
- 1506 |
Santman, Dederich (Diederich) |
R, S |
Vikar |
1510 |
- 1520 |
Gilow (Gülow, Gylow), Johannes (Joachim) [alias Heycke] |
A |
Vikar, Domherr |
1514 |
|
Tesken, Carsten |
A |
Vikar |
1518 |
|
Rundeshorn, Hermann |
A |
Vikar |
1518 |
|
Kale, Cosmas Jurgeß |
|
Vikar Extraneorum 1518, Vikar an "S. Cruore" |
1518 |
- 1540 |
Oldeschow (Oldenschlote), Nicolaus |
A, R, S, X |
Vikar Domherr 1531-1540 Pfr. von Krakow, Bossow u. Plau |
1520 |
- 1521 |
Koppe (Hoppe), Johannes |
A, S, X |
Vikar Domherr Extraneorum 1520-21 |
1521 |
|
Zutebock, Stephan |
A |
Vikar |
1521 |
- 1548 |
Brasche (Braeske), Heinrich |
A, R, S |
Vikar ev. Prov. der Pfarrkirche bis 1573 |
1521 |
|
Kalbe, Borchard |
A |
Vikar |
1524 |
|
Sayher (Seyher), Johann |
A |
Vikar |
1527 |
- 1540 |
Drepenicht, Joachim |
R, S |
Vikar V. ev. an der Pfarrkirche ab 1540 |
1523 |
- 1541 |
Boye, Carsten (Jürgen) |
A |
Vikar, 1541, Pfr. zu Badendiek |
KANONIKER (Canonicus)
Extraneorum oder auch Butenwanere oder Up de Freyheit = Auswärtiger Einsatz z.B. "in curia S. Georii" oder "de curia St. Jurgens" [= Hospital St. Georg/ Jürgen bzw. St. Jürgens Hof], "Scta Cruore" (a. S. Cruoris) [= Hl.-Blut Kapelle, am heut. Klosterhof]
|
1226 |
- 1228 |
Thiderich |
A |
Domherr Dekan 1236 |
1226 |
|
Burchard |
A |
Kanoniker |
1226 |
- 1228 |
Johannes |
A |
Domherr |
1228 |
|
Berthold |
A |
Domherr |
1233 |
|
Friedrich |
A |
Kanoniker |
1233 |
- 1238 |
Elias (Helias, Helyas, Heldag) |
A, R |
Domherr Dekan 1237-1238 Archidiaconus |
1233 |
- 1237 |
Reinerus |
A, R |
Domherr |
1235 |
|
Walmod (Wasmodus) |
|
Kanoniker Custos 1237 |
1248 |
|
Petrus |
|
Kanoniker |
1247 |
|
Conrad |
A |
Domherr Custos 1278 |
1266 |
- 1267 |
Cawlow, Heinrich von |
A |
Kanoniker |
1272 |
|
Ketelhot, Gherardus |
|
Kanoniker |
1278 |
- 1297 |
Adam |
A |
Kanoniker |
vor 1310 |
|
Werle, Günther von, † 20.09.1310 |
|
Domherr in GUE und Magdeburg |
1316 |
|
Ribnitz, Gerhard von |
|
Kanoniker 1316 |
1320 |
- 1330 |
Levin, Wolderich (Weiderich) von |
A |
Domherr Scholasticus 1330 |
1325 |
|
Voß, Heinrich |
A |
Kanoniker 1325 |
1326 |
|
Schwerin, Heinrich von |
A |
Kanoniker 1326 |
1326 |
|
Nyenkerken, Arnold |
A |
Domherr |
1326 |
- 1336 |
Herborch (gen. Herdeghen) |
A, R |
Kanoniker 1326 |
1327 |
|
Warendorf, Heinrich |
A |
Kanoniker 1327 |
1342 |
|
Timm |
A |
Domherr |
1343 |
- 1368 |
Sternberg, Johann |
A |
Kanoniker 1343-1368 a. Pfr. von Teterow |
1350 |
- 1364 |
Campen (Campis), Ludero (Luderus) von |
A, R |
Kanoniker 1350-1364 |
1353 |
- 1355 |
Borentin, Goswin |
R |
Kanoniker |
1362 |
|
Wenemer (Wernemer), Heinrich |
R |
Domherr mit Wohnsitz an der Ostseite des Domplatzes |
1364 |
|
Preen, Conrad |
A |
Kanoniker 1364 |
1368 |
|
Stolte, Johann |
A |
Kanoniker 1368 |
1369 |
- 1376 |
Hachede, Meinhard von |
A, R |
Kanoniker 1369-1376 |
1376 |
|
Gamm, Heinrich |
A |
Kanoniker 1376 |
1376 |
|
Prahst, Hermann |
A |
Kanoniker 1376 |
1381 |
- 1400 |
Bülow, Johann von |
|
Kanoniker 1381-1386, 1388-1400 Probst 1388 |
1381 |
- 1397 |
Bülow, Ghemeke von |
|
Kanoniker 1381-1397 |
1381 |
- 1390 |
Rodolfi (Radolfi, Radlof, Rudolf), Bertold (Bartholdus), † 1397 |
A, R |
Kanoniker 1381-1390 Scholasticus 1383-1390 |
1384 |
|
Rodolfi, Johann |
|
Kanoniker 1384 |
1383 |
- 1389 |
Catzow, Nikolaus |
|
Kanoniker 1383-1389 |
1388 |
- 1398 |
Wulveßberg, Heinrich |
A, R |
Kanoniker 1388-1398 |
1390 |
|
Gryphenberg (Griepenberg), Johann |
A |
Kanoniker 1390 |
1405 |
|
Babtzin, Werner |
A |
Kanoniker 1405 |
1405 |
- 1428 |
Scharbow, Nicolaus |
|
Kanoniker 1405-1428 |
1408 |
|
Rogghentin, Theodor |
|
Kanoniker 1408 |
1417 |
|
Käding, Tobias |
|
Kanoniker 1417 |
1418 |
|
Wilke, Hermann |
|
Kanoniker 1418 |
1418 |
- 1438 |
Redikstorp, Johann |
|
Kanoniker 1418-1438 |
1411 |
- 1443 |
Schomaker, Henning |
|
Kanoniker 1411-1443 |
1418 |
- 1430 |
Aurifabri (Goldschmidt), Johann |
|
Kanoniker 1418-1430 |
1418 |
- 1435 |
Hazerow, Heinrich |
|
Kanoniker 1418-1435 |
1417 |
- 1432 |
Schomaker, Hermann |
|
Kanoniker 1417-1432 |
1430 |
- 1438 |
Berna, Johannes von |
|
Kanoniker 1430-1438 |
1430 |
- 1454 |
Distelow, Hermann |
|
Kanoniker 1430-1454 |
1430 |
- 1438 |
Gantzow, Conrad |
|
Kanoniker 1430-1438 |
1438 |
- 1461 |
Mund, Nicolaus |
|
Kanoniker 1438 Probst 1450-1461 |
1438 |
- 1460 |
Brüsewitz, Heinrich |
|
Kanoniker 1438-1460 |
1448 |
|
Meinesti, Friedrich |
|
Kanoniker 1448 |
1448 |
|
Meinesti, Theodor |
|
Kanoniker 1448 |
1448 |
- 1481 |
Stendel, Johannes |
|
Kanoniker 1448-1481 |
1450 |
- 1452 |
Knoll, Tidericus |
|
Kanoniker 1450-1452 |
1452 |
- 1466 |
Smyd, Johannes |
|
Kanoniker 1452-1466 |
|
|
Adenstede, Henning |
|
Kanoniker |
1462 |
|
Struvinck, Nicolaus |
|
Kanoniker 1462 |
1467 |
- 1488 |
Breide, Nicolaus |
|
Kanoniker 1467-1488 |
1470 |
|
Beringer, Nicolaus |
|
Kanoniker |
1479 |
- 1483 |
Peters, Marquard |
|
Kanoniker 1479-1483 |
1479 |
- 1503 |
Goldenberg (Goldenboge), Johann |
|
Kanoniker 1479-1503 1479, Dekan in Bützow Probst in SN 1494-1501 1503, Pfr. in Sternberg |
1480 |
- 1512 |
Sadelkow, Peter |
A, K, R |
Kanoniker 1480 Scholasticus 1509-1510 Kantor 1511 in SN |
1481 |
|
Vlotow, Helmond |
|
Kanoniker 1481 |
1481 |
- 1482 |
Stammann, Martin |
|
Kanoniker 1481-1482 |
1481 |
- 1500 |
Tressow, Henning |
|
Kanoniker 1481-1500 |
1481 |
- 1483 |
Wangen, Nicolaus |
A |
Kanoniker 1481-1483 1468, Pfr. in Lüssow |
1481 |
|
Levetzow, Laurentius |
|
Kanoniker 1481 |
1481 |
|
Normann, Heinrich |
|
Kanoniker 1481 |
1481 |
|
Parchem, Nicolaus |
|
Kanoniker 1481 |
1481 |
|
Beringer (Berngher), Hermann |
|
Kanoniker 1481 |
1482 |
- 1500 |
Mörmann, Heinrich |
|
Kanoniker 1482-1500 |
1483 |
|
Tagge, Johann |
|
Kanoniker 1483 |
1486 |
|
Hoyer, ... |
|
Kanoniker 1486 |
1482 |
|
Schröder, Hermann |
|
Kanoniker 1482 |
1495 |
|
Euck, Nicolaus |
|
Kanoniker 1495 |
1497 |
|
Elers, Bartholomeus |
|
Kanoniker 1497 |
1479 |
|
Peyne, Nicolaus |
A |
Vikar 1479, Vikar an St. Gertuden-Kapelle |
1497 |
- 1509 |
Allogher (Hollogher), Reiner |
A, R |
Kanoniker 1497-1500 |
1498 |
- 1541 |
Müller, Heinrich |
A, R |
Domherr, 1541, Pfr. zu Laage |
1534 |
- 1541 |
Wicke, Jacob |
|
Domherr, 1534-1541, Pfr. in Kirch Rosin |
1541 |
- 1553 |
Wedige, Johann |
A |
Domherr, 1553, Pfr. zu Lüssow |
1541 |
|
Mesekow, Johann (Joachim) |
|
Capitulares |
1546 |
|
Sireke, Symon |
S |
Domherr, Cellario, 1546, Up Marien Hofe |
Anlage II: DOMHERREN 1503 bis 1559
A = Cleemann, Archiv—Lexikon der Geistlichen, 1819
R = Angaben aus den Regesten und MUB, StA und LHAS
S = Angaben aus dem Güstrower Schoßbuch 1503—1559, StA
X = im Buch der Kalandsbruderschaft "Fraternibus Beatorum Gregory et Augustinum" aufgeführt, aber ohne Angabe einer Jahreszahl
|
1519 |
- 1554 |
Albrecht (Alberty), Joachim |
A, X |
Domherr, 1553-54, Pfr. zu Suckow |
1506 |
|
Baltasar, Christoffer |
|
Domherr |
1505 |
1517 |
Bekeman, Heinrich |
|
Domherr |
1508 |
1514 |
Berckholt, Johan |
|
Domherr |
1506 |
1508 |
Berndes, Johan |
X |
Domherr |
1530 |
1536 |
Bolthe, Mathias |
|
Domherr |
1520 |
|
Bomgarde (Bomeharde), Martin |
S, |
Domherr Extraneorum 1520 |
1520 |
- 1524 |
Borchardi, Hermanus (Amadeus) |
S, X |
Domherr Extraneorum 1520-21, 1523-24 |
1505 |
- 1520 |
Boye, Martin (Martius, Merten, Matthias, Marcus) |
S |
Domherr Extraneorum 1505 |
1506 1534 |
1528 1541 |
Boye (Boys, Boje), Gerd (Gerardus) |
A, S, R |
Domherr, Pfr. von Badendiek [Podendick] 1541, vertreten durch den Mietling Albrecht Maaß |
1521 |
1559 |
Brasche (Braeske), Heinrich |
|
Domherr |
1478 |
- 1518 |
Breseman (Breßeman, Brezemann), Berteldt (Johannes) |
A, X |
Domherr 1478-1516, in der Bruderschaft (X) 1485, Pfr. der Alten Stadt Extraneorum 1518, Vikar an "S. Cruore" [Hl.-Blut-K.] |
1518 |
|
Brusenaver, Clawes |
|
Domherr Extraneorum 1518, Vikar an "S. Cruore" [Hl.-Blut-K.] |
1508 |
1512 |
Bulow, Johannes |
X |
Domherr |
1511 1536 |
1527 1543 |
Bumgarden, Martin |
|
Domherr |
1529 |
1530 |
Busingk, Bartoldus |
|
Domherr |
1523 |
|
Capellanus, Jacobus |
S |
Domherr Extraneorum 1523 |
1523 |
1529 |
Dantzer, Marcus |
|
Domherr |
1527 |
1535 |
Drepenicht, Joachim |
|
Domherr |
1521 |
1532 |
Eddeler, Matheus |
X |
Domherr, 1525-1530 führte er als letzter Vorsteher das Buch der Bruderschaft |
1508 |
1516 |
Ellinek, Johannes |
|
Domherr |
1518 |
1548 |
Enevelt, Laurentius |
|
Domherr |
1535 |
1546 |
Franciscus |
|
Domherr |
1541 |
|
Gassert, Johann |
|
Domherr |
1508 |
|
Gentheman |
S |
Domherr Extraneorum 1508 |
1525 |
1532 |
Gentze (Jetze), Joachim |
|
Domherr |
1503 1509 |
1512 |
Grisman, Johannes |
|
Vikar d. Pfarrkirche 1499 Domherr |
1509 |
1511 |
Gronow, Johan |
|
Domherr |
1518 |
- 1520 |
Grotemadne, Hans |
A, S, X |
Domherr Extraneorum 1518-1520, in Sukow und Vikar an "Sancti Cruori" [Hl.-Blut-K.] |
1522 |
- 1530 |
Hagemeister, Johannes |
S |
Domherr Extraneorum 1522-23 |
1506 |
|
Haker, Tomas |
|
Domherr |
1505 |
- 1522 |
Haveman, Hinrik (Johan) |
S |
Domherr Extraneorum 1522 |
1506 |
|
Hendrigi, Peter |
|
Domherr |
1539 |
- 1550 |
Herbrecht, Bastian |
S |
Domherr Butenwanere oder Up de Freyheit 1539 |
1509 |
- 1523 |
Heyne, Michael |
X |
Domherr 1521, Bruder Heyne Michael de Curia sua |
1520 |
1559 |
Hintze, Joachim |
|
Domherr |
1509 |
- 1511 |
Homoth, Herman |
|
Domherr |
1506 |
- 1532 |
Hoykendorf, Johann |
|
Domherr, Mitglied der Bruderschaft von 1506-1532 [Dms Joh. Koppe pro Hoykendorp] |
1521 |
- 1538 |
(Jetze, Jeitze, Gentze), Joachim |
S, R, X |
Domherr bis 1543, herzoglicher Canzler zu Güstrow Klosterpropst zu Eldena 1534, Pfr. zu Gadebusch |
1508 |
1543 |
Kaler (Kolrhe), Borchard |
|
Domherr Extraneorum 1520 |
1509 1518 |
- 1549 |
Kaler (Kolrhe, Kolve, Koler), Paul(us) |
A |
Domherr, Extraneorum 1517, "De curia St. Jurgens" 1541 Pfr. zu Kavelstorf |
1505 |
- 1509 |
Kedingk, Martinus |
S |
Domherr, Extraneorum 1505 |
1509 |
1512 |
Klest, Johan |
|
Domherr |
1505 |
1527 |
Klevenow, Johan |
X |
Domherr |
1505 |
|
Knake, Heinrich |
X |
Domherr |
1506 |
- 1532 |
Koppe, Johan |
X |
Domherr |
1541 |
|
Kremer, Calixtus |
|
Domherr |
1515 |
- 1537 |
Kroger, Hermen (Hinricus) |
S |
Domherr Extraneorum 1518, 1520, 1522 "in curia S. Georgy" und "Sancti Cruori" [Hl.-Blut-K.] |
1539 |
- 1559 |
Laske (a. Loàer, Loser, Lester), Kersten (Carsten) |
S |
Domherr Butenwanere oder Up de Freyheit 1539 |
1506 |
- 1510 |
Lentzemann, Dederik |
S, X |
Domherr Extraneorum 1509 |
1514 |
- 1519 |
Moller, Jacobus (Jacob) |
S, X |
Domherr, Magister Extraneorum 1514-1518 |
1507 |
|
Moylke, Johannes (Vahes) |
S |
Domherr Extraneorum 1507-08 |
1505 |
1512 |
Moltzan, Nicolaus |
|
Domherr |
1482 1505 |
- 1500 - 1506 |
Morman |
|
Domherr |
1539 |
- 1556 |
Rodewolt (Rodewalt, Radewoltt), Johan (Bastian) |
R, S |
Domherr Butenwanere oder Up de Freyheit 1539 |
1533 |
- 1539 |
Rucksleve, Johannes |
|
Domherr |
1480 |
- 1512 |
Sadelkow (Sandelkow), Peter (Petrus) |
A, K, R |
Kanoniker und Mitglied der Bruderschaft von 1480-1495 Scholasticus 1509-1510 Kantor 1511 in SN |
1505 |
1506 |
Santman, Dederich |
|
Domherr |
1512 |
1516 |
Schmedeberch, Johan |
X |
Domherr |
1505 |
1508 |
Schmidt, Berndt |
|
Domherr |
1512 |
|
Schmidt, Herman |
|
Domherr |
1545 |
1548 |
Schwechte, Johan |
|
Domherr |
1508 |
1547 |
Stephani (Steffen), Nicolaus |
|
Domherr, "Fraw up der Burch", wegen Heirat ausgesch. |
1518 |
|
Steynbuck, Clawes |
|
Domherr, Cellario |
1503 |
1520 |
Talbe (Talle), Johannes |
A, K. R, S |
Domherr |
1530 |
1543 |
Theske (Dantzerske), Albertus |
|
Domherr |
1522 |
1552 |
Thomae (Thome, Thomä), Thomas |
|
Domherr, 1522 bis 1552 Rektor der Domschule; ab 10/1552 verbannt |
1506 |
|
Visker, Laurens |
|
Domherr |
1523 |
1527 |
Vlotow, Andreas |
|
Domherr |
1509 |
1527 |
Wenth, Mathias |
|
Domherr |
1515 |
- 1526 |
Wilken, Matthias (Matheus) |
A |
Domherr 1515-1526, Kleriker an der Hlg.-Geist-Kirche |
1505 |
1539 |
Wilsnake, Laurens |
|
Domherr |
1524 |
|
Zuthmeyer, Claus |
S |
Domherr Extraneorum 1524 |
|