Quellenverzeichnis
Kollegiatsgründung: "locus, qui Guzstrowe nominatur", Auch Schwerin wird als Sitz des Domstiftes mit den Worten "locus, qui Zuerin dicitur (nuncupatur)" bezeichnet [MUB I., 124, 202], obgleich es bereits seit 1160 zur Stadt erhoben worden war. Der 3. Juni 1226 ist also kein zwingender Beweis dafür, dass Güstrow in dieser Zeit schon als Stadt bestanden haben muß [am 1.11.1228 erhielt Güstrow das Stadtrecht].; vgl. dazu a. Friedrich Schlie. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Bd. IV. Schwerin 1901, S. 187ff
- vgl. a. Schmaltz, Karl. Die Begründung und Entwicklung der kirchlichen Organisationen Mecklenburgs im Mittelalter. [MJB. 72, 1907, S. 85ff], Er behauptet, dass aus dem Satz: "in loco, qui Guztrowe nominatur, conuentualem ecclesiam canonicorum ad honorem dei ... et ... Marie ... et Cecilie uirginis ordinaui" hervorgehe, dass damit "die Errichtung einer konventualen Kirche angeordnet, auch die Heiligen, denen sie geweiht werden soll, erst bestimmt" worden seien. In diesen Worten ist aber über die Erbauung einer Kirche durchaus nichts gesagt, sondern sie bezeichnen lediglich die Stiftung einer Kirche für ein Domherrenkollegium, dem seine besonderen Heiligen bestimmt werden. Wir können denselben Vorgang und fast wörtlich die gleiche Ausdrucksweise dafür bei der Einsetzung des Bützower Domstiftes beobachten. Die betreffende Stelle der Urkunde über diese Stiftung lautet: "Ad laudem ... domini nostri Ihesu Christi ac intemerate virginis matris eius sanctique Johannis ewangeliste et sancte Elizabeth ... ibidem (Bützow) conuentualem ecclesiam canonicorum instituimus ..." [MUB I., 610]. Bei Bützow läßt sich nun aber nachweisen, dass mit dem Ausdruck "ecclesiam canonicorum instituimus" nicht der Beschluß zur Erbauung einer konventualen Kirche gemeint sein kann. Denn der Zeitpunkt, in dem der Bau der Domkirche begonnen wurde, liegt bereits mehrere Jahre vor der Stiftung des Domkollegiums [MUB I., 583, 610]. Es bezeichnen also obige Worte nur die Übernahme einer bereits bestehenden Kirche durch das neu gegründete Kollegiatstift als Domkirche [Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow. in: MJB, Band 94 (1930), S. 115-116]
LHAS, MUB 323 vom 03.06.1226: "Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Herr zu Rostock, entbiete allen immerdar meinen Gruß. ... Obwohl ich durch die Schwachheit meines Fleisches daran gehindert, nicht meinen ganzen Besitz zum Dienste Jesu Christi hingeben kann, so wollte ich doch, so wie mir es der Geist des Herrn eingegeben hat, für das Seelenheil sowohl meiner Vorfahren wie auch meiner Nachfolger, besonders auch für mein eigenes Heil sorgen, und habe deshalb von meinem eigenen Erbbesitz, den ich billigerweise und rechtmäßig von meinen Voreltern erhalten habe, an dem Orte, welcher Güstrow genannt wird, eine Kollegiatskirche zu Ehren des furchtbaren Gottes, der gleicherweise den Odem des Fürsten wie des armen Mannes fortnimmt, und zu Ehren der immerdar unbefleckten Gottesmutter und jungfräulichen Maria, sowie auch des seligen Evangelisten Johannes und der seligen Jungfrau Cecilie gestiftet und auf den Rat meines Herrn Brunward, des Schweriner Bischofs, sowie auch im Einverständnis mit meinem Vater Borwin, dem Herrn von Mecklenburg, und meiner Söhne Johannes, Heinrich, Pribislav mit den unten angeführten Einkünften ausgestattet. ...
Diese Güter nun und diese Dörfer habe ich ebendieser Kirche und ihren Dienern mit allen Rechten und Nutzungen an Äckern, Wiesen, Weiden, Wäldern und Brachland aus freien Stücken zugewiesen: Gutow, Bölkow, Gantschow, Demen mit dem daneben liegenden See. Außerdem habe ich ihnen im Dorfe Sukow vier Hufen mit allen Gerechtsamen daran freiwillig übereignet. Überdies habe ich ihnen noch für einen besonderen Altar, ... ebenfalls zum Nutzen der Kanoniker, folgende Einkünfte aus freien Stücken angewiesen: Im Dorfe Kamin den Zehnten von vier Hufen mit allen meinen Rechten daran, im Dorfe Karow den Zehnten von vier Hufen, die ich dort unter den Ackern meines Eigenbesitzes eingerichtet habe. ..."
- vgl. a. Hoffmann, Karl. Die Gründung der Stadt Güstrow. in: MJB, Band 94, 1930, S. 115-116
Cono, auch Kuno / Cuno oder Keno (* vor 1310 - † September 1366 in Altenberg), Zisterziensermönch (OCist), Weihbischof von Cammin unter Bischof Friedrich von Eickstedt 1330-1343 († 6.12.1343) und Titularbischof von Megara (Makarska = Küstenstadt im Erzbistum Split-Makarska in Kroatien, lat.: Archidioecesis Spalatensis-Macarscensis
- "frater Cono, dei et apostolice sedis gracia Magaricensis ecclesie episcopus, gerens uices reuerendi in Christo patris et domini domini Frederici episcopi Caminensis," (Lisch: Die Domkirche zu Güstrow, MJB Bd. 35, S.177)
- 1335, 17.02., Weihe von Kirchhof und den Kreuzgang des Klosters Dargun (beglaubigt am 03.03.1335); 1335, 24.02., Weihe von 3 Altären mit Ablaß im Kloster Dargun; 1335, 25.02., Weihe eines Altares mit Ablaß im Kloster Dargun; 1335, 27.02., Weihe eines Altares mit Ablaß im Kloster Dargun (Lisch, F. Die Domkirche zu Güstrow, MJB Bd. 35, S. 177)
- [März] 1335 - Altarweihe im Dom zu Güstrow (Lisch: Die Domkirche zu Güstrow, MJB Bd. 35, S.176-177; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954. 2. Auflage 1963, S. 8)
- w. Quellen: "mensa episcopalis" 4144, 4163, 4189, 4509, 4523, 4590, 5003, 5252, 5298 in: Karl Robert Klempin / Klaus Conrad; Pommersches Urkundenbuch: 1326-1335, Bd.9, Verlag Böhlau, 1958, S. 32, 44
LHAS, Am 3. März (tercia die mensis Marcii) 1335 bezeugte zu Dargun der Bischof Cono "frater Cono, dei et apostolice sedis gracia Magaricensis ecclesie episcopus, vicarius ac g[erens uices reuerendi in] Christo patris ac domini domini Frederici episcopi Caminensis," nach einer etwas schadhaften Original-Urkunde, dass er am 17. Februar den Kirchhof und den Kreuzgang (ambitum), am 24. Februar drei Altäre, am 25. Februar einen Altar, am 27. Februar einen Altar im Kloster Dargun geweihet habe, und verlieh diesen Altären einen Ablaß. An dieser Urkunde hängt dasselbe Siegel, welches in der Reliquiengruft des Güstrowschen Domes gefunden ist. vgl. a. Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 177
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 176-177: " Bei der Restauration des Altartisches [im Güstrower Dom] ward unter der Deckplatte noch die ausgemauerte Reliquiengruft gefunden, in welcher eine große gedrechselte Holzbüchse stand. In derselben lagen mehrere kleine Bruchstücke von Menschengebeinen, namentlich 3 Bruchstücke von Schädeln (also die Reliquien), und ein gebräuntes Siegel von Wachs, welches keine Spur zeigt, dass es an einer Urkunde gehangen hat, da kein Siegelband vorhanden, auch keine Stelle zu finden ist, wo das Siegelband hätte befestigt sein können. Auch war keine Spur von einer Urkunde oder Moder vorhanden. Ein wenig leichter, brauner Staub wird von den seidenen Lappen stammen, in welche die Knochen gewickelt gewesen sein werden. Das Siegel allein soll also eine bestimmte Zeit anzeigen.
Das Siegel ist parabolisch und 2 ¾ Zoll hoch, und hat quer durch auf der Oberfläche einen breiten Riß, der nicht durchgeht; die obere Siegelplatte wird also in jüngerer Zeit restaurirt sein. Es stellt Christum am Kreuze mit Maria und Johannes zu den Seiten unter einem dreigiebeligen Baldachin dar. Unten knieet in einer kleinen Nische eine kleine, rechts gekehrte Bischofsgestalt mit der Bischofsmütze auf dem Haupte und den Bischofsstab vor sich haltend. Die Umschrift, welche sich glücklicher Weise, jedoch schwer, noch entziffern ließ, lautet: " + Sigillum fratris Canonis dei gracia episcopi Magaricensis. "
Die Schrift ist eine ausgebildete Majuskel und gehört sicher der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts an, wozu denn auch der Styl des Siegels paßt. Der Bruder Cono oder Conrad, "magaricensischer Bischof", ist nun ohne Zweifel ein Weihbischof (episcopus in partibus infidelium) des Bischofs von Camin, da der Güstrowsche Dom zum Sprengel des Bischofs von Camin gehörte, und ein Mönch, da er sich "frater" nennt." Wo sein "magaricensisches" Bistum lag, war lange Zeit ungewiss. Erst im Schweriner Archiv fanden sich in der Unterlagen des Darguner Klosters Hinweise auf ihn. Am 2. März 1335 war er im Kloster Dargun und beglaubigte hier Urkunden des Fürsten Heinrich von Meklenburg. " Am 3. März bezeugte zu Dargun der Bischof Cono "frater Cono, dei et apostolice sedis gracia Magaricensis ecclesie episcopus, vicarius ac g[erens uices reuerendi in] Christo patris ac domini domini Frederici episcopi Caminensis," ... dass er am 17. Februar den Kirchhof und den Kreuzgang, am 24. Februar drei Altäre, am 25. Februar [und] am 27. Februar einen Altar im Kloster Dargun geweihet habe, und verlieh diesen Altären einen Ablaß. An dieser Urkunde hängt dasselbe Siegel, welches in der Reliquiengruft des Güstrowschen Domes gefunden ist. " Das Behältnis mit den Reliquien und dem Siegel wurde nach der Restauration 1868 wieder in den Altar eingebettet. " Nach allen diesen Zeugnissen ist es denn wohl außer Zweifel, dass der Weihbischof Cono im Jahr 1335, als er in Dargun war, von hier nach Güstrow reiste, um daselbst nach Vollendung des Kirchenschiffes die damit fertige Kirche zu weihen. Auch das Thurmgebäude wird zugleich mit oder bald nach demselben gebauet sein, da schon 1388 und 1391 zu beiden Seiten die Kapellen angebauet wurden. "
Der Begriff Übergangsstil ist eine Wortfindung des 19. Jahrhunderts, in dem Romanik und Gotik als mittelalterliche Architekturstile definiert wurden. Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. A., 1905–1909 schreibt dazu: "Übergangsstil, in der Geschichte der Baukunst diejenige Periode, während welcher der spätromanische Stil den Spitzbogen und das Rippengewölbe aufnahm und sich allmählich zum gotischen Stil umwandelte. In Deutschland herrschte der Übergangsstil während des letzten Viertels des 12. und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts." weitere regionale Begriffe dazu sind z.B. der Rheinischer Übergangsstil oder die niederländische "Romano-Gotik"
- "Der Bau ward wahrscheinlich im Anfange des 14. Jahrhunderts begonnen und langsam fortgeführt. Nach einer urkundlichen Nachricht war am 14. April 1293 der Bau der Kirche noch nicht vollendet, sollte aber betrieben werden: "ut ecclesia in suis adhuc edificiis incompleta cicius consummetur" [MUB 2221]. Auf die Fortführung des Baues bezieht sich denn auch wohl die alte Regeste einer verloren gegangenen Urkunde im Archiv zu Schwerin vom Jahr 1306 (in vigilia b. Jacobi ap.), nach welcher in einem Vergleich des Dom-Capitels mit den Bauern zu Dehmen wegen der Wiesen "das Dom-Capitel sich 6 Morgen Wiesen vorbehält zur Futterung der Pferde, weil an der Kirche gebauet werde." Schon am 1. Juni 1303 bestätigte der Bischof Heinrich von Camin ein Statut des Dom-Capitels zu Güstrow, nach welchem der Ertrag der Pfründen im ersten Jahre nach dem Gnadenjahre dem Bau der Kirche zufallen solle (ecclesie structure et ipsius restaurationi)[MUB 2867]" [Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 178-179]
- Die drei achtseitigen Granitmonolite, die als Stützen für das zweischichtige nördliche Seitenschiff dienen, lassen auf ein höheres Alter wie 1226 schließen, "so dass dieseIben von einem schon vor diesem Jahr zerstörten Bauwerk abstammen dürften." [Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 65]
- Den beiden Gewölbe des Langschiffes entsprechen je vier quadratische Gewölbe der beiden sehr niedrigen Seitenschiffe, die durch je vier niedrige spitzbogige Arkadenbögen mit dem Mittelschiff in Verbindung stehen. [Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 72]
- Das einzige alte Gewölbe im Chor, zunächst dem Kreuzschiffe, also das Gewölbe zunächst vor dem ehemaligen Altargewölbe, ist ein Sterngewölbe von 8 Rippen und das höchste Gewölbe in der Kirche. Dieses Gewölbe ruht auf reichen Pilastern, welche aus Säulenbündeln bestehen. Die 3 Gewölbe der Verlängerung ruhen auf einfachen, mit Weinlaub in den Kapitälern verzierten Säulen. [Lisch, Georg Christian Friedrich. Der Dom zu Güstrow. in: MJB, Bd. 8 (1843), S. 98]
vgl. dazu Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 27, S. 236 und Bd. 35, S. 181; Das Domstift zu Güstrow vom Bistum Hildesheim gestiftet wurde (vgl. Lisch. MJB, Bd. 20, S.238), ist wohl davon auszugehen, dass dieses Türschild aus dem durch Erzgießereien berühmten Hildesheim gekommen ist.
vgl. dazu Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 27, S.236
"Die romanische Tür hat in der Kämpferlinie ein Gesims von gebranntem Thon von dem Profil, welches gleichzeitig die Knäufe der Rundwulste bildet." [Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 69]
- vgl. dazu Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 179-180:
- "Diese Forschung erhält nun eine glänzende Bestätigung durch eine andere neue Entdeckung im Bau der Kirche. Das &ozuml;stliche Ende des Mittelschiffes, oder eigentlich das ganze Mittelschiff ohne das Turmgewölbe, enthält zwei Gewölbe, die durch einen breiten Gurtbogen geschieden werden, welcher über den Arkadenbögen auf zwei abgeschrägten Consolen ruht. Bei der Abnahme der Kalktünche zeigte sich nun, dass jede dieser beiden Consolen mit einem Wappentier bemalt war: die nördliche Console mit einem schreitenden Greifen, grün auf gelb, die südliche Console mit einem schreitenden Leoparden, gelb auf grün, beide vortrefflich componirt und gezeichnet; das letztere Wappentier ist nach dem heraldischen Sprachgebrauch ein "Leopard" (nicht ein Löwe), da es das ganze Gesicht zeigt, also "en face" dargestellt ist. Beide Bilder sind bei der jüngsten Restauration gewissenhaft restauriert. Ohne Zweifel enthalten diese Malereien heraldische Anspielungen in Beziehung auf den Bau: der Greif auf das wendische Fürstenhaus überhaupt (hier Werle), da der Stifter des Domes und der Stammhalter des ganzen fürstlichen Hauses noch einen Greifen im Siegel führte, der Leopard auf das Königreich Dänemark. Nun liegt es nahe, beim Anblick dieser Wappenbilder an den Fürsten Nicolaus II. von Werle († 1316) und dessen Gemahlin Rixa von Dänemark zu denken, welche vor dem 27. Oktober 1308 starb. Und dies wird durch eine feierliche Urkunde bestätigt, welche von dem Bau dieser Gewölbe berichtet. ... welche "seine Gemahlin (Rixa) seliger Gedächtniß auf ihrem Sterbelager den Domherren zu Güstrow durch ihr Testament vermacht habe", - "renunciantes triginta marcis slauicalibus, quas uxor nostra memorie felicis in testamento sui agonis posita canonicis memoriter erogabat" -, sondern "schenkte auch die beiden Gewölbe, welche er kraft eines feierlichen Gelübdes" (vielleicht für die Wiederherstellung seiner Gemahlin) "in der Domkirche zu Güstrow hatte bauen lassen", - "renunciantes duabus testudinibus, quas ex ui uoti sollempnis quondam construi nouimus in ecclesia supradicta" -, indem er die Bedingung machte, dass für seine Vorfahren und für ihn und "seine Gemahlin Rixa" jährlich am Sonntag vor Mariä Himmelfahrt Gedächtnißfeiern gehalten werden sollten (vgl. MUB 3248, S.414). Es scheint außer Zweifel zu sein, dass die beiden Wappentiere Denkmäler auf den Bau der beiden hier bezeichneten Gewölbe sind. ... Die beiden Gewölbe des Mittelschiffes waren also vor dem 27. Oktober 1308 fertig."
Der 36 Meter hohe Turm, der als "mächtiger massiver Querbau von oblonger Grundform" ist, schließt die Westfront "über die Breite des Hauptschiffs hinausragend", ab. "Er ist in drei Etagen gegliedert und durch Spitzbogen-Blendnischen hübsch belebt. Das Dach ist ein steiles, quer zur Kirche gestelltes Satteldach mit teilweise abgewalmten Giebelseiten, eine Form, die sich mehrfach an den norddeutschen Ziegelbaukirchen findet." [Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 72]
vgl. dazu Lisch, Georg Christian Friedrich. Der Dom zu Güstrow. in: MJB, Bd.8 (1843), S.99-101; vgl. a. Lisch. Die Domkirche zu Güstrow. MJB Bd.35, S.184
- "Das nördliche Seitenschiff scheint zu gleicher Zeit mit den Capellen angebauet zu sein; die Gewölbe des Seitenschiffes und der Capellen ruhen nämlich in der Mitte auf denselben kurzen Granitsäulen und es fehlt dem Seitenschiffe die Außenmauer. ..." [Lisch, Georg Christian Friedrich. Der Dom zu Güstrow. in: MJB, Bd. 8 (1843), S.99]
- "Das Gewölbe der östlichsten nördlichen Kapelle hat 2 schön modellirte Schlußsteine aus gebranntem Ton, östlich mit Lilie, westlich mit Epheu. ..." [Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow. MJB Bd.35, S.184]
- "An das südliche Seitenschiff stießen in früherer Zeit drei Capellen, die zur katholischen Zeit wahrscheinlich Altäre enthalten haben, ... und über denselben erhebt sich in einer zweiten Etage das gewölbte Domarchiv." [Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 72]
"Der Chor hatte ursprünglich die Größe von 2 Gewölben und wahrscheinlich eine rechtwinklig angesetzte, gerade Altarwand. In Jüngern Zeiten, wahrscheinlich um den Anfang des 15. Jahrhunderts, ist der Chor um 2 Gewölbe mit großen Fenstern im jüngern Spitzbogenstil verlängert; es ist zunächst ein Gewölbe und dann eine dreiseitige Altarnische, welche Strebepfeiler an der Außenwand hat, im Ganzen also der Raum von 5 großen Spitzbogenfenstern, angesetzt: man erkennt diese Ansetzung sehr deutlich an den Außenwänden. Mit dieser Veränderung, "war es nötig, auch das erste Gewölbe über dem alten Altar neu zu bauen. Es sind daher bei der Ansetzung des neuen Altarraumes von 2 Gewölben 3 Gewölbe in gleichem Stil neu gebaut; zugleich sind in die Seitenwände des ersten alten Altargewölbes zwei große Spitzbogenfenster eingebrochen. Es trägt daher der Chor im Innern nur noch in dem Gewölbe zunächst dem Kreuzschiffe die ursprüngliche Gestalt; aber auch hier sind die 3 Fenster an jeder Seite, links durch die großen fürstlichen Epitaphien und rechts durch den hohen Fürstenstuhl, sehr verbaut. Der Chor liegt mehrere Stufen hoch und hat ganz das Ansehen, als wäre eine Krypta oder Gruftkirche unter derselben," was aber nicht der Fall ist." [Lisch, Georg Christian Friedrich. Der Dom zu Güstrow. in: MJB, Bd. 8 (1843), S. 98]
- vgl. dazu a. Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S. 73: "Der jüngste Teil des Doms ist der octogone Abschluß des hohen Chors, der im ausgebildeten Spitzbogenstil etwa aus dem Anfang des 15. Jahrhunderts stammen wird, ..."
vgl. Apg 1, 21-22: "Das muss einer von den Männern sein, die mit uns gewesen sind in all der Zeit, in der der Herr Jesus bei uns ein- und ausging, und zwar von der Taufe des Johannes an bis zu dem Tage, an dem er aufgenommen wurde. Mit uns soll er zum Zeugen seiner Auferstehung werden."; a. Apg 17, 13: "Als aber die Juden von Thessalonich erfuhren, dass Paulus auch in Beröa das Wort Gottes verkündete, kamen sie dorthin, um das Volk aufzuwiegeln und aufzuhetzen."; a. Apg. 9, 26: "Als er nach Jerusalem kam, versuchte er, sich den Jüngern anzuschließen. Aber alle fürchteten sich vor ihm und konnten nicht glauben, dass er ein Jünger war."; o. Ga 1, 17: "Ich ging auch nicht sogleich nach Jerusalem hinauf zu denen, die vor mir Apostel waren, sondern zog nach Arabien und kehrte dann wieder nach Damaskus zurück."
Wörner, Karin. Claus Berg als Bildschnitzer der Güstrower Apostelfiguren. 1994, in: Figur und Raum. Mittelalterliche Holzbildwerke S. 249-258; vgl. a. Josephi, W. Die Apostel des Güstrower Doms. Journal Article, Monatshefte für Kunstwissenschaft. Vol. 5, No. 4 (1912), pp. 132-133
- Claus Berg (* 1475 in Lübeck - † um 1535, in Güstrow ?) war ein am Anfang des 16. Jahrhunderts tätiger niederdeutscher Bildschnitzer der Spätgotik, der nachweislich in Odense / Dänemark und Güstrow tätig war.
- "Er wurde 1475 als zweiter Sohn des Lübecker Schusters Jacob Berg geboren, stammte er aus einer recht wohlhabenden Familie, die sich immerhin ein eigenes Haus leisten konnte. Nach seiner vermutlich in der Hansestadt absolvierten Lehre verbrachte er seine Gesellenjahre in Süddeutschland, hauptsächlich wohl in der Werkstatt des Bildschnitzers Bildschnitzers Veit Stoß. Nach seiner Rückkehr zu Beginn des 16. Jahrhunderts kann er sich nur wenige Jahre in Lübeck aufgehalten haben, da er bereits 1507 als Bürger von Odense auf Fyn erwähnt wird. Dort trat er in die Dienste der dänischen Königin Christine, für die er die Ausstattung der königlichen Grablege in der Kirche des örtlichen Franziskanerklosters ausführte. Das Hauptstück bildete der heute in St. Knuds aufbewahrte Aufsatz für den ehemaligen Hochaltar der Kirche, ein mit einer Unmenge von Heiligenfiguren gefüllter Schnitzaltar mit einem ungewöhnlich komplexen Bildprogramm. Dieser Altar wurde erst nach dem Tod der Königin 1523 fertiggestellt. Berg arbeitete danach noch einige Jahre in Dänemark, geriet als Altgläubiger aber in zunehmenden Konflikt mit der aufkommenden Reformation. 1532 wurde für ihn ein Pass ausgestellt, mit dem er in den mecklenburgischen Adelssitz von Güstrow übersiedeln konnte." [Lübeckische Blätter. 178. Jahrgang, Nr. 4 vom 23.02.2013, S.62; online: https://luebeckische-blaetter.info/2013/04_LB178.pdf]
Claus Berg war in Odense verheiratet mit Margrethe de Groth und hatte einen Sohn - Frants Berg (* 1504, Odense, † 2.11.1591), der spätere Bischof der Diözese von Oslo (1548-1580) -, verheiratet mit Karine Lauridsdatter (ca. 1515-1570).
vgl. dazu Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 94/96; Friedrich Schlie erwähnt [KGDM, Bd.4, S.206] das Gustav Thiele in seiner "Beschreibung des Güstrower Domes", S.61 die Figuren nicht erwähnt.
Wieso hat Petrus - wohl eindeutig durch seine Casel als Bischof gekennzeichnet - ein Messer und "seine" Schlüssel sind bei Bartholomäus ? Zwei Figuren der Apostel von Claus Berg [Bartholomäs und Matthias] waren 1930 auf der Ausstellung "Deutschland" in Rostock zu sehen. Auf einem Foto [von Scherl, Süddeutsche Zeitung vom 1.1.1930] ist zu sehen, dass der Apostel OHNE Schlüssel in der Hand ausgestellt worden ist.
- Ein paar Bemerkungen zu Attributen der Heiligendarstellungen: Die Krone steht allgemein für königliche Autorität und Weisheit. In der Heiligendarstellung hingegen ist sie das Zeichen für ein Martyrium (weil alle Märtyrer im Himmel eine Krone aufgesetzt bekommen).
Der Palmzweig steht ebenfalls für das Märtyrertum. Er bedeutet den Sieg über die Welt und das Fleisch, besonders durch das Martyrium und erinnert an Christi Einzug in Jerusalem am Palmsonntag. Die Märtyrerpalme (über dem Palmzweig stecken drei Kronen) ist eine Präzisierung dieser Aussage.
Die Lilie, oder ein Liliestamm mit mehreren Blüten ist das Zeichen für die Jungfräulichkeit einer Person.
Ein Buch, Buchbeutel oder weiter gefasst das Geschriebene, steht allgemein für Weisheit, Wissen, Wahrheit, Aufrichtigkeit, aber auch intellektuelle Freiheit. Ein offenes Buch kennzeichnet vielfach Apostel, Evangelisten, Kirchenlehrer oder besonders sprachlich begabte Heilige.
Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S. 206 und Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S.64/74
Gräbke, Hans Arnold, "Berg, Claus" in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 75; vgl. zu Berg`s Werken und Herkunft auch: Knüvener Peter: [Rezension zu:] Richter, Jan Friedrich: Claus Berg. Retabelproduktion des ausgehenden Mittelalters im Ostseeraum, 2007
Die Gottesmutter Maria wird vielfach als Kirchenpatronin verehrt. Auch im Bistum Cammin gab es zahlreiche Kirchen mit ihrem Patrozinium (z.B. in Kolberg).
- Auch in den alten vierteiligen Altarfenstern waren die Jungfrau Maria und der Evangelist Johannes in bunt gemalten großen Figuren zu finden. Thiele berichtet über diese Glasmalereien: "Nachdem Anno 1694 den 10. Augusti in der Nacht durch einen grausamen Hagel mit starkem Donner und Blitz aus dem Südwest alle süd- und westwärts befindlichen Fenster, gleichwie an dem fürstlichen Schloß und allen Häusern in der Stadt, also auch an den Kirchen zerschmettert worden, so wurden Anno 1695 alle in der Domkirche befindlichen Fenster rings umher gemacht und die ganze Kirche neu verglaset: dessen zum Gedächtniß in den Fenstern über dem Altar unter einem Crucifix an einer Seite Maria und an der andern Seite Johannis Bildniß, darunter aber des Herzogs Gustav Adolph und Deroselben Gemahlin Magdalenä Sibyllä Wappen und Namen anstatt des vorigen Herzogs Ulrich und Dero Gemahlin Wappen und Namen sauber und woll gemacht gesetzt worden." [S. 64]; vgl. a. Lisch, Georg Christian Friedrich. Der Dom zu Güstrow. in: MJB, Bd. 8 (1843), S.194/195
vgl. Lukasevangelium 1, 42-48 (Bibel in der Einheitsübersetzung: www.uibk.ac.at); Dieser Hymnus zeigt, dass schon die Urkirche die besondere Verehrung der Maria kannte und die anhaltende Verehrung voraussetzte.
- Über Abstammung und Jugend Marias findet sich in der Bibel nichts; die Stammbäume für Jesus im Matthäus- und Lukasevangelium wollen Jesu Abstammung von Joseph und damit aus dem Geschlecht Davids aufzeigen. Von Maria wird nur berichtet, dass sie in Nazaret zuhause, mit Joseph verlobt und mit Elisabeth verwandt war; vermutlich stammte sie also aus priesterlichem Geschlecht, da Elisabeth mit dem Priester Zacharias verheiratet war. Quelle für das Leben von Maria sind deshalb nicht nur die biblischen Evangelien, sondern vor allem apokryphe Schriften, insbesondere das sogenannte "Evangelium des Jakobus".
- Die Vorgeschichte beginnt demnach mit dem Elternpaar Joachim und Anna, die kinderlos blieben. Joachims Altaropfer wies der Hohepriester zurück. Joachim verbarg sich bei seinen Herden, ein Engel verkündete ihm, dass er zu seiner Frau zurückkehren und ihr an der Goldenen Pforte begegnen solle. Auch Anna, die trauernd ein Vogelnest mit den die Jungen fütternden Alten betrachtete, erschien der ihr trotz ihres Alters Nachkommen verheißende Engel. Das Kind Maria wurde geboren. Von Anna sorgfältig unterwiesen und dem Tempeldienst gewidmet, schritt die Dreijährige selbständig die Treppen empor, wo der Hohepriester sie mit den Tempelfrauen empfing - als Mariä Tempelgang ist diese Szene bekannt.
Nun berichten die Überlieferungen die Szene mit den 12 Auserwählten aus den zwölf Stämmen Israels, die ihre Stäbe zum Orakel in den Tempel brachten. Allein der Stab des alten Joseph aus dem Geschlecht Davids erblühte; eine Taube erschien darauf, Maria, die Jungfrau, wurde ihm angetraut - so fand die Verlobung, lateinisch Sponsalia, statt.
Es folgt die im Neuen Testament bezeugte Verkündigung des Erzengels Gabriel an Maria mit der Begrüßung "Ave Maria" (Lukasevangelium 1, 26 - 38). Maria wurde - wohl im damals üblichen Alter von 15 Jahren - mit Jesus schwanger. Lukas- und Matthäusevangelium bemühen sich, diese Schwangerschaft und bei Lukas die Geburt als ein wunderbares, von Gott gewirktes Ereignis darzustellen, um damit auch die besondere Bedeutung Jesu erkennbar zu machen: das Leben des Kindes in ihrem Schoß ist durch den Heiligen Geist in der Kraft Gottes geweckt worden, das Kind wird deshalb "Sohn Gottes genannt werden" (Lukasevangelium 1, 35). Im Markus- und Johannesevangelium sowie in den Briefen des Apostels Paulus fehlen entsprechende Hinweise. Im Traum wurde Joseph vom Engel angewiesen, die schwangere Maria nicht zu verlassen (Matthäusevangelium 1, 19 - 24) - dies wird als Rechtfertigung bezeichnet.
- Die Flucht vor Herodes nach Ägypten ist von einer Reihe apokrypher Legenden umrahmt: ein aufwachsendes Ährenfeld verbarg die Flüchtenden; ein Palmbaum neigte sich ehrerbietig; Götter stürzten um; Räuber bekehrten sich; das Jesuskind spielte mit aus Ton geformten Vögeln, die lebendig wurden; Maria strickte einen Rock, der mit dem heranwachsenden Jesus stets mitwuchs.
Acht Tage nach der Geburt erfolgte die Namensgebung und Beschneidung Jesu (Lukasevangelium 2, 21). Die Darbringung im Tempel, das jüdische Reinigungsopfer der Mutter, ist wieder im Lukasevangelium (2, 22- 40) erzählt; dabei erkannte der greise Simeon Jesus als den erwarteten Heilsbringer, sagte aber auch sein Leiden und das Leid von Maria voraus: "auch durch deine Seele wird ein Schwert dringen". Ausführlich als Lichterfest geschildert ist diese Szene in der Legenda Aurea, sie trägt daher auch die Bezeichnung Mariä Lichtmess.
- Nach dem Tod Jesu ging Maria der Überlieferung zufolge zwischen den Jahren 37 und 48 mit Johannes, dem "Lieblingsjünger" Jesu, nach Ephesus - heute Ruinen bei Selçuk. Dass sich hier ihr Grab befindet wird erstmals 431 beim Konzil von Ephesus benannt, das dort stattfand und den Titel Marias als "theotokos", "Gottesgebärerin", bestätigte. Ihr angebliches letztes Wohnhaus, das Meryem ana Evi, das Marien-Haus liegt am Bülbül-Dag, dem "Nachtigallenberg", 6 km vom Ruinenfeld von Epheus entfernt; dessen heutige Verehrung geht zurück auf Visionen von Anna Katharina Emmerick über die letzte Wohnstätte und das Grab der Gottesmutter; nach Hinweisen sandte der Superior der Lazaristen in Smyrna - dem heutigen Ízmir - 1891 eine Kommission nach Ephesus, die tatsächlich eine Hausruine ganz nach der visionären Beschreibung fand. Auch viele Muslime verehren dort die "Mutter des Propheten".
Älter ist die Überlieferung, Maria sei in Jerusalem gestorben, dort wird ihr Grab nahe des Löwentors am östlichen Rand der Altstadt verehrt in der Krypta einer Kirche, die südlich des Ölberges im 4. Jahrhundert erbaut und um 1130 von den Kreuzfahrern erneuert wurde.
Der Tod der Maria - byzantinisch "Koimesis", orthodoxe Kirchengebäude tragen diesen Namen - ist ein großes Thema von später entstandenenen Legenden: Maria erschien am Berg Zion - oder in Ephesus - ein Engel mit leuchtendem Palmzweig und verkündete ihr den Tod. Sie bat, dass die Apostel zugegen sein sollten; diese wurden von Wolken herbeigetragen und umstanden das Lager der Sterbenden; Christus nahm die Seele der Entschlafenen auf den Arm. Die Hände des Hohenpriesters, der den Leichnam vernichten und mit Bewaffneten verhindern wollte, dass er in das Tal Josaphat - den Ort, an dem nach dem alttestamentlichen Buch Joel (4, 12) das göttliche Endgericht stattfinden soll - gebracht wird, blieben an der Bahre kleben, bis Petrus sie löste, ihn heilte und bekehrte.
Legenden der Hl. Cäcilia (* um 200, Rom - † 22. November 230, Rom), vgl. dazu: www.heiligenlexikon.de / Cäcilia von Rom; Stadlers Vollständiges Heiligenlexikon / Cäcilia und Martyrologium Romanum Flori-Legium / 22. November
Thiele, Gustav. / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow, darinnen dessen Stiftung, als auch alle seiet, 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. Rostock, Koppe, 1726, S.62
- vgl. a. S.22: "... zu ehren der unberührten hochgelobten Jungfrau Marien, und ihres Jungfreulichen behüters des heyl. Johannis des Evangelisten, und der heiligen Jungfrauen und Märtererin Cecilien, ... "
- vgl. a. S.26: "... hylligen Junefrowen sunte Cecilien ... "
Apostel Johannes in: Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 64
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 165-200
- "Zwischen beiden steht am Kreuzesstamme das fünfschildige herzogliche Wappen mit dem Helme. Das Wappen ist noch sehr unbeholfen und die Schilde stehen alle verkehrt; die Schilde, welche rechts stehen eilten (für Meklenburg und Stargard), stehen links, und umgekehrt; der Werlesche Stierkopf steht noch grade; der Stargardische Arm ist noch ganz einfach, ohne Aermel und Wolke u. s. w. Dieses Wappen, und also auch der Altar, muß also aus der ersten Zeit nach der Einführung des fünfschildigen Wappens stammen, also in die Zeit 1490-1500."
vgl. dazu a. Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 165-200
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 172/173
- Lisch schreibt dazu: Dieser Heilige ist ohne Zweifel der Hl. Brandanus. Dies wird auch durch ein handschriftliches Inventarium des Kirchensilbers vom Jahr 1552, bei der Säcularisirung, bestätigt, in welchem, außer einigen Marienbildern, auch aufgeführt wird: "Ein silbern Brandanus, mit einer silbern Monstrantze, wiget XI marck XII Loth." In einem andern Inventarium, bei Thiele Beschreibung S.62, werden die Bilder der Hauptheiligen des Doms, aber nicht das des Hl. Brandanus, aufgeführt. Der Hl. Brandanus kommt äußerst selten vor; ja er wird in den neuern Ikonographien gar nicht einmal genannt und selbst die Acta Sanctorum lassen über die Deutung des Attributs in der rechten Hand im Stiche. Die meiste Aufklärung giebt das plattdeutsche "Leuent der Hylgen, Basel, 1517, Samerdel, Fol. CCXL" flgd., welches sehr viel, 15 Druckseiten in Folio, von diesem Heiligen mittheilt, jedoch Fol. CCXLVIIb. auch berichtet: "De grote lerer Vincencius, de do vele hystorien beschryfft, de schafft nicht vele van disseme Brandano, men he secht, wo id ein abbet gewest is vnde hofft vele mönnecke vnder fick ghehadt vnde hefft ock vele wandert: men dat yd alle war schal wezen, alze syne hystorien hyr geschreuen ludet, wil he nycht löuen." Das Attribut der Kerze bezieht sich ohne Zweifel auf ein Ereigniß, welches er erlebt haben soll, da in der Lebensbeschreibung kein Stoff zur Deutung eines andern ähnlichen Attributs zu finden ist. Auf seinen Meerfahrten kam Brandanus in ein Kloster auf einer Insel und in die Kirche: "Do quam en vurich schote in eyn vynster vnde entfengede alle de lampen vor den altaren, do vloech dat schoet wedder vth dem vinster. Do fragede sunthe Brandanus: We deyt des morgens de kersen wedder vth? De abbet sede: Kum vnde see dat wunder ghades; see, du süest de kersen bernen, men dat wert nicht vormynret, wente dat is eyn geystlich lycht. Do fragede sunte Brandanus: Wo mach ein geystlik lycht in einem licham bernen? De abbet antworde vnde sprack: Heffstu nicht gelesen, da de busk Moysi brande vp dem berge Sinai vnde bleeff doch vngeseriget (Fol. CCXLIIIb). Der fremde Abt erzählt auch: "Wy hebben hyr nicht tho ethende, daer wy vüer tho behouen. Ock schadet vns nicht hette edder kolde, vnde in den ambachten der tyde entfangen sick süluen de lychte, de wy mit vns vth vnsen landen brochten, vnde werden nicht vormynret van der guede ghades (Fol. CCXLIIIa)." Es ist also außer Zweifel, daß das Attribut des Hl. Brandanus eine brennende Kerze ist. Wie der Hl. Brandanus in den Dom zu Güstrow gekommen ist, läßt sich noch nicht ermitteln; vielleicht ward er durch eine besondere Begebenheit oder Schenkung eingeführt. Von Bedeutung mag es sein, daß auch die Kirche zu Malchin, deren Pfarre seit 1301 mit einer Domherrnstelle in Güstrow vereinigt war, einen "Altar Brandani" hatte, dessen Patronat ganz dem Malchiner Rath gehörte. Auch im Dome zu Schwerin war ein Altar Brandani.
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 173ff
- Die Umschrift (Sanctus Augustinus), welche in Nr. 6 noch ein Mal vorkommt, ist also falsch. Der Papst kann nur der Hl. Gregor sein. Bei der Pfarrkirche gab es eine Sankt Gregorius-Kapelle und eine St. Gregorius. und St. Augustinus-Brüderschaft.
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 173ff
- "Margaret mit dem Wurm, Barbara mit dem Turm, Katharina mit dem Radl, das sind die drei heiligen Madl."
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 173ff
- Auf dem Gemälde der Himmelfahrt sind von Christus nur die Füße und der Rocksaum zu sehen.
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S. 173ff
- Auf dem Gemälde der Ausgießung des Heiligen Geistes sitzt Maria, über welcher eine Taube schwebt, mitten unter den Jüngern.
Thiele, Gustav. / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow, darinnen dessen Stiftung, als auch alle seiet, 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. Rostock: Koppe 1726, S.55
Lisch, Georg Christian Friedrich. Die Domkirche zu Güstrow; MJB, Bd. 35 (1870), S.175
Die vier lateinischen Kirchenväter [nicht zu verwechseln mit den vier griechischen Kirchenlehrern: Athansius d. Große, Basilius d. Gr., Gregor von Nazianz und Johannes Chrysostomos] sind: der Hl. Augustinus (394 Bischof von Hippo in Nordafrika, Begründer der Mönchsregel und des Ordens der Augustiner, als Attribut oft ein pfeildurchbohrtes flammendes Herz als Symbol der göttlichen Liebe); Hl. Gregor (Papst Gregor I. der Große, Sohn einer römischen Senatorenfamilie, er wird Christ und 590 Papst, dargestellt als Papst mit der Taube als Zeichen der Inspiration durch den Hl. Geist); Hl. Hieronymus (lebte im 4. Jh. drei Jahre in der Wüste als Einsiedler, wurde dann Priester, Berater von Papst Damasus in Rom, dargestellt als Kardinal am Schreibpult sitzend oder als büßender Einsiedler kniend, bei ihm ist der Löwe, dem er der Legende nach einen Dorn aus der Tatze gezogen haben soll); Hl. Ambrosius (374 Bischof von Mailand, mit einem Bienenkorb und einem Kind in der Wiege - Bienen legten der Legende nach Honig in den Mund des Kindes als Symbol der Beredsamkeit = honigsüße Rede)
Schlie, Fiedrich. Kunst- und Geschichts-Denkmäler Mecklenburgs. Bd.4, S. 204
S. Gregorius: Pascio xpi ad memoriam revocetur = Passio cristi ad memoria revocetur fidelium
S. Hieronymus: Pascio tua domine singulare est remedium
S. Augustinus: Inspice [vulnera] redemtoris = Inspice vulnera redemptoris domini nostri Ihesu Christi
S. Ambrosius: Noli amittere tantum beneficium = Noli tantùm beneficium amittere o Homo
Vorher stand dort ein hözernes Bildwerk. vgl. d. Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Bd. IV., Schwerin 1901, S.212
Wigger, Friedrich. Stammtafeln des Großherzoglichen Hauses von Meklenburg. MJB, Bd.50, 1885, S. 254; vgl. a. Wehrmann, Martin. Genealogie des pommerschen Herzogshauses. Verlag Leon Sauniers Buchhandlung, Stettin 1937, S. 101–102
- Am 13. November 1426 [Briccii] stiftete dieser wendische Fürst Wilhelm, Herr zu Werle, Güstrow und Waren auch eine Vicarei in der Heilig-Blut-Kapelle zu Güstrow - "... nostri et parentum, progenitorum et amicorum nostrorum atque felicis memorie domine Anne, quondam conthoralis nostre, animarum remedium ..." - zum Gedenken an seine im Dom von Güstrow bestattete Frau Anna von Marschalck. Das Fürstentum Werle fiel nach seinem Tod am 7. September 1436 und dem damit einhergehendem Aussterben der männlichen Erben - mangels Erben - an die mecklenburgischen Herzöge in Schwerin.
Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S. 214-217
Schorler, Vicke. Rostocker Chronik 1584–1625. Hrsg. Ingrid Ehler, S.28
Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S. 219-220
- vgl. a. Koch, Friedrich Eduard. Charles Philippe Dieussart und Leonhardt Christoph Sturm, zwei alte Baumeister des 17. und 18. Jahrhunderts in Meklenburg. MJB, Bd.56, Schwerin 1891, Teil X, S.239-240
Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S. 222-225
nach D. Clandrian's Urkundenregistratur war Bartholdus Rodolphi im Jahr 1381 zum Scholasticus des Domkapitels gewählt worden.
vgl. Clandrianische Regesten. Schwerin, 1601-1603. in: Lisch, G.C.F. Mecklenburgische Urkunden. Schwerin 1841. Bd. III; a. Akten des Bischöflichen Archives vom Bistum Schwerin im LHAS
Der noch heute bekannte Name "Magdalenlust" [Magdalenen-Lust oder Lehnenlust] ist nach ihr benannt und war ein Lieblingsort der Herzogin Magdalene Sibylle.
vgl. d. Thiele, Gustav. Der Hochfürstl. Domkirchen zu St. Caecilien zu Güstrow fünfhundertjähriges Alter ..., Rostock bei Schwechten 1726, S. 135ff
Herzog Johann Albrecht I. wohnte noch bis 1552 in Güstrow
- "... Als der andere Fürst Albrecht, der bis dahin noch für die römische Kirche eintrat davon hörte, verbot er in einem mit strengen Worten gehaltenen Schreiben an den Magistrat und die Bürgerschaft von Güstrow, den martinistischen Volksaufwieglern, wie er sie nannte, noch weiterhin den Zutritt zur Pfarrkirche zu gestatten. Der Fürst forderte, man sollte sich von derartigen Lehren völlig fernhalten, bis er mit seinem Bruder Heinrich eine bessere Vereinbarung in dieser Religionsangelegenheit getroffen habe. Außerdem entsandte er Leute, die über den hier veranlaßten Tumult eine Untersuchung durchführen und das Volk zur Ruhe bringen sollten.
Doch der Magistrat konnte es trotz dieses fürstlichen Befehls nicht mehr verhindern, daß Joachin Kruse oder jener Johannes oder irgend ein anderer Diener des Luthertums fortfuhr auf dem Wege, den er eingeschlagen hatte, sich nämlich für die Verbreitung des Evangeliums in der Stadt einzusetzen, wobei ihm immer mehr und mehr die Einsichtsvolleren unter den Bürgern beistimmten. ...", aus: Thomas Anal.
- vgl. d. a. Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 2. Bd., Reformation und Gegenreformation, Schwerin, Bahn 1936, S.34; Boll, Ernst. Geschichte Meklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Kulturgeschichte. 2.Bd., Neubrandenburg 1856, S.53 und Schröder, Dieterich. Papistisches Mecklenburg. 1.Bd., Wismar 1739, S.95
- Johann Albrecht I. und sein Oheim Heinrich V. waren bereits 1550 in dem sich gegen den Kaiser bildenden evangelischen Bündnis, dem außer Herzog Albrecht von Preußen und Markgraf Johann von Küstrin auch der Kurfürst Moritz von Sachsen und Heinrich von Frankreich angehörten. Begleitet von seinem Kanzler Lucanus, dem Prediger Rothmann und dem Gelehrten Andreas Mylius machte Johann Albrecht den für die Protestanten siegreichen Feldzug in Süddeutschland bis nach Tirol mit und kehrte im Herbst 1552 nach Mecklenburg zurück.
Hier wartete seiner eine neue innenpolitische Aufgabe. Soeben war sein Oheim, der alte Herzog Heinrich von Mecklenburg-Schwerin, ohne Erben gestorben. Der junge Ulrich, Johann Albrechts Bruder, einstmals von ihm beim Tode des Vaters (1547) zum zehnjährigen Verzicht auf die Mitregierung in Güstrow bewogen, forderte nunmehr, gestützt auf den vertragsmäßig festgelegten Ausnahmefall, betreffend den etwa vor Ablaufener zehn Jahre eintretenden Tod Heinrichs, Anteil an Regierung und Land. [aus: Vitense, S.164]
StA, Akte Patronat der Pfarrkirchen, Verfassung, Rechte 1538-1875; vgl. d. a. Franck, David. Alt- Und Neues Mecklenburg. Bd.9, Kap.23, S.210
Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 2. Bd., Reformation und Gegenreformation, Schwerin, Bahn 1936, S.59
"... Ja, im folgenden Jahre 1534 am Palmsonntag, als unsere Domherren, ihre Vikare und die ganze Geistlichkeit des Domes öffentlich aus der Cäcilienkirche durch die Straßen in feierlichem Zuge zur Pfarrkirche zogen, um dort nach alter Sitte die Festespalmen zu weihen, da geschah es, daß von den Lutheranern, die gerade in der Kirche waren und sich an einer besseren kultischen Feier beteiligten, die römische Geistlichkeit, die sie daran zu verhindern und von dem Orte zu entfernen wagten, Hals über Kopf aus der Kirche zurückgetrieben, zerstreut und gezwungen wurde, unverrichteter Sache dorthin zurückzukehren, von wo sie gekommen war, wobei die Bevölkerung sich kaum noch von tätlichen Angriffen zurückhalten ließ. ...", aus: Thomas Anal.
Franck, David. Alt- Und Neues Mecklenburg. Bd.9, Kap.26, S.240
Gerhard von Oemichen (Omichius, Oemken) wurde um 1500 in Kamen [eine nordrhein-westfälische Hansestadt des östlichen Ruhrgebietes] als Sohn des Richters Gerlach Omeken geboren. 1520 studierte er in Köln, dann in Rostock, wo er am 15. Mai 1522 immatrikuliert wurde [Universität Rostock: Sommersemester 1522, Nr. 28]. Als Magister wurde er eifriger Verfechter der evangelischen Theologie und Reformator. Bis 1529 war er Pfarrer zu Burig in Cleve, 1532 als Superintendent in Soest, 1534-1535 als Pfarrer zu Lemgo, 1537-1540 Superintendent zu Minden, 1538-1546 ebns. zu Dannenberg und Gifhorn. Im Jahr 1547 kam er als Hofprediger nach Schwerin und im selben Jahr beruft ihn Herzog Heinrich nach Güstrow.
Als eingesetzter Domprobst darf er aber nicht im Dom predigen und tut dies 1548 als Pfarrer an der Pfarrkirche. Von 1550 bis 1562 war er Superintendent, setzte 1551 die Aufhebung des eigenen Domkapitels durch und veranlasst von 1552 bis 1554 im ganzen Land Kirchenvisitationen.
Ab 1552 führt er immer noch den Titel Probst - dieser blieb anfangs auch noch nach der Reformation erhalten (z.B. Oemichen, Schenk, und zu Röbel Jaster und Pripert werden noch Pröbste genannt).
Er verstarb am 25.03.1562 in Güstrow und in der Pfarrkirche haben ihm seine Angehörigen ein großes Epitaph errichtet.
Der Aufhebungsbefehl des Herzogs vom 19. Juli 1551 verbot jedwede katholische Aktivitäten am Dom. Daraufhin verließen die Domherren nach und nach ihre Pfründe. Erst 1552 wurde in Folge des Landtags-Beschlusses zu Sternberg von 1550, das Güstrower Domkapitel durch Herzog Heinrich V. völlig aufgelöst und der Dom geschlossen. Die wenigen noch übrigen Kapitulare traten daraufhin fast alle zum evangelischen Glauben über. Es waren zu diesem Zeitpunkt [Oktober 1552] noch anwesend:
- Gerhard von Oemichen, Probst (1547-1550), Superintendent (1550-1562), leitete die Auflösung des Domkapitels bis 1552
- Thomas Thome, Scholastiker / Magister (1522-1552), er blieb katholisch, muss daraufhin im Oktober 1552 die Stadt verlassen (Verbannung)
- Jochim Albrecht, Vikar (1541-1552), ab 1552 Vikar in Suckow
- Heinrich Brascke, Vikar (1521-1552), ab 1552 ev. Domherr
- Lorenz Einefeldt (Laurentz Enevelt), Kanoniker (1518-1552), ab 1552 im Ruhestand
- Jochim Hintze, Kanoniker (1520-1552), ab 1552 im Ruhestand
- Carsten (Gasten) Loser, Kanoniker (1541-1552), ab 1552 ev. Domherr
- Heinrich Möller, Kanoniker (-1552), ab 1552 ev. Domherr
- Bastian Rodewolt, Kanoniker (1542-1552), ab 1552 ev. Domherr
- Johann Wedige, Kanoniker (1541-1553), wurde ev. Pfarrer zu Lüssow bis 1553
- vgl. Serrius, Franz Carl. M. Joachim Schlüter oder die Reformation in Rostock. Schmidtchen, 1840, S.100: " Des Domkapitels gänzliche Auflösung erfolgte 1552, da dann Oemiken, welcher darauf hingewirkt hatte, aufhörte Domprobst zu heißen und nun Superintendent des Güstrow`schen und Rostock`schen Kirchenkreises hieß. "
- vgl. a. Wiggers, Julius. Kirchengeschichte Mecklenburgs. S.129: "... löste sich ... das Domkapitel auf, weil es ohne Processionen, welche ihm untersagt wurden, nicht bestehen wollte ..."
- LHAS, 1.5-4/6 (4), Urkunden Kloster Güstrow vom 18.05.1552: Jacob Möller, Jochim Koch und Simon Leupold übersenden dem Rat Herzog Johann Albrechts von Mecklenburg die Kleinodien des Kollegiatstifts und des Mönchsklosters zu Güstrow.
- Am 4. April 1555 beschloßen die Stände zu Güstrow dann die Abschaffung der Reste des Papsttums und die Säkularisation aller Kirchengüter.
StA, Visitationsprotokoll 1552
- "Weil sich aber Er Thomas Thome über vielssigs erinnern und allerley christliche underrichtunge ausdrücklich und öffentlich vornehmen lassen, das er die zugestellte Kirchenordnung nicht anzunehmen gedachte, solte er gleich exilium und anders darüber leiden, und wes er sich verhalten soll einen endtlichen abscheid gebeten, wird auch seine lehne einzuziehen und im bessern gebrauch zuwenden, für billich erachtet."
Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552: Kirchenordnung, so in unsern, Johan Albrecht, von gottes gnaden herzogen zu Mecklenburg, fürsten zu Wenden, graven zu Swerin, der lande Rostock und Stargard herrn, fürstenthumen und landen sol gehalten werden. Wittenberg, Hans Lufft, 1552; weitere Ausgaben: 1554, 1557; revidierte Fassungen: 1602, 1650; in: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB), 8 J STAT VI, 1090; vgl.d.a. Pahl, Irmgard. Coena Domini: Die Abendmahlsliturgie der Reformationskirchen im 16 Jh. Bd. 1, Saint-Paul, 1983, S.97ff
Franck, David. Alt- Und Neues Mecklenburg. Bd.9, Kap.29, S. 257
- "Der Anfang mit dieser Visitation ward zu Güstrow gemacht. Als die Dom-Herren hier vom Pabsthum nicht abstehen wolten, so wurden sie genöthiget die Coecilien-Kirche zu verlassen, und ihren Stab weiter zu setzen, darauf in langer Zeit kein Gottesdienst darin gehalten ward, sondern dieselbe von des Hertzogs Ulrich Bedienten, als er hier sein Hof-Lager hatte, zum Wagen-Schaur geniessbraucht ward."
Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. Hrsg. Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow und Leipzig 1706, p.152
Hier befindet sich auch noch eine andere Inschrift, welche eine Aufzeichnung über Ansaamungen und Anpflanzungen im Heidberg enthält, welche auf Befehl der Herzogin Elisabeth bei "Püszkau" (Pustekow) und Rosin ausgeführt wurden (vgl. Thiele, G. Beschr. des Domes, S. 140; vgl.a. Schlie, F. KGDM. Bd. 2, S. 343; über Pustekow siehe Schildt, Franz. Die untergegangenen Dörfer Meklenburg-Schwerins. Bd. 56, (1891), S.199).
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Abbildungen
Detailansicht des Ulrichepitaphs, Herzog Ulrich mit seinen beiden Gemahlinnen, ein Werk deutscher Renaissance in schwarz und weißem Marmor; Foto: MM 2019, und das große Domsiegel mit dem Evangelisten Johannes und der Hlg. Cäcilie; Foto: WM 2004
Südansicht um 1916 (Postkarte von Glückstadt und Münden, Hamburg), Südansichten 1958 und 2006 von der Schanze aus, Foto: WM / MM
Bild Links: Ansicht der Domfreiheit auf der Karte von G. Helwig (1727), Original im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Hannover / Kartensammlung, Nr. 72 M/21 g: Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage Carte von der Stadt Güstrow nebst einen gewissen Districk dehren Feldt-Marck
Bild rechts: Ansicht von der Philipp Brandin Str. 1958 und Westansichten von 2006 und 1958, Fotos aus privater Hand: WM 1958, MM 2006
Ansichten von der Südseite, Foto: MM 2019
Ansichten von der Südseite, Sakristeitür mit Christusfresko und gotischer Eingang am Kreuzschiff, Foto: MM 2019
Grundriss und Nordansicht des Domes um 1900, nach C. Raspe in: Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Bd.4, S. 196f; vgl. a. Koch, Friedrich Eduard. Zur Bau-Geschichte des Doms zu Güstrow. in: MJB, Bd. 56 (1891), S.73
Romanischer Eingang auf der Nordseite, Foto: MM 2019; ehemaliger Türklopfer dieser Pforte aus dem 14. Jh., in: Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 117; vgl. a. Zeichnung nach C. Raspe in: Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Bd.4, S. 228
Haupteingang auf der Westseite am Turm und Innenansichten vom Langhaus mit den Wappentieren von Nicolaus II. von Werle und seiner Gemahlin, Fotos: MM 2019
- "Der breite Gurtbogen zwischen den beiden Gewölben war nur weiß geputzt und nicht bemalt. Da aber die Pilaster oder die Lissenen unter dem Gurtbogen in der Höhe der Bogen der Seitenschiffe zu Consolen abgeschrägt waren, so waren diese Consolen mit Wappenthieren bemalt: an der Nordseite mit einem schreitenden Greifen, grün auf gelb, an der Südseite mit einem schreitenden Leoparden, gelb auf grün, beide vortrefflich componirt und gezeichnet.
Diese Wappenthiere deuten ohne Zweifel auf den Fürsten Nicolaus II. von Werle und dessen Gemahlin Rixa von Dänemark, unter denen vor dem 27. Octbr. 1308 zwei Gewölbe in der Kirche erbauet waren (vgl. oben über die Reliquiengruft und den Bau)." [F. Lisch. MJB, Bd. 35, S.183]
Ansichten des nördlichen Seitenschiffes mit dem Eingang zur Winterkirche in Seitenschiff; Fotos: MM 2019
Der Chorraum mit seinen unterschiedlichen Gewölben; Fotos: MM 2019
manigfaltige Dienste, Rippen und Gurtbögen im Chorraum; Fotos: MM 2019
- Unter der Kalktünche aus der Reformationszeit wurde die frühere Malerei " ... etwas roh in der Ausführung, aber von hübscher Conception ..." gefunden. "Die Ornamente waren vorherrschend Lilien und Weinranken, auch Epheu- und anderes Blattwerk, abwechselnd in gelb (die Lilien) und grün (das Weinlaub). Die Blätter waren in hellen Farben gemalt und mit starken, schwarzen Conturen umzogen." [F. Lisch. MJB, Bd. 35, S.183].
Ansichten der Kreuzschiffe und des Mittelschiffs, Fotos: MM 2019
Alte gemalte Ansicht des Nördlichen Seitenschiffes (Aquarell von Franz Huth 1938); Ansicht aktuell, Foto: MM 2019; Detail "Der Heiland der Welt" von Barlachs "Der Gekreuzigte" (Zweitguss 1918; der erste in der Elisabethkirche Marburg) aus Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 116; Singender Engel, Detail des Gitters unter dem "Schwebenden Engel", ehemals das Gitter um die jüngere Fünte (das Nachreformatorische Taufbecken); vgl. d. Schlie, Friedrich. KGDM. Bd.4, S.207-210
Ansichten des "Schwebenden Engels" von Ernst Barlach im nördlichen Seitenschiff, Fotos: MM 2019
Außenansichten der nördlichen Seitenkapellen, Fotos: MM 2019
Außenansichten der südlichen Kapellenseite mit dem Domarchiv darüber, Fotos: MM 2019
Ansichten vom Chorraum, Fotos: MM 2019
Ansichten des Triumphkreuzes, Fotos: MM 2019; Foto (Schwarz-Weiß) aus Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 34
- Die Evangelisten Matthäus, Markus, Lukas und Johannes sind als die Verfasser der vier biblischen Evangelien bekannt, in denen über das Leben und Leiden Jesu berichtet wird. Sie werden oft mit ihren Symbolen (Engel, Löwe, Stier, Adler) aber nur selten als Personen (manchmal an Taufsteinen) dargestellt.
mögliche Ansicht mit Lettner; Zeichnung einer von Bosinski vermutete Aufstellung der Apostel um 1532, aus: Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 96
Apostel Petrus, Foto: MM 2019; Peter, Richard sen.: 1965; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 70/71; aus Eiche, Höhe: 1,24 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Jakobus der Ältere, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 92/93; aus Eiche, Höhe: 1,33 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Jakobus der Jüngere, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 88/89; aus Eiche, Höhe: 1,24 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Andreas, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 84/85; aus Eiche, Höhe: 1,24 n, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Judas Thaddäus in: Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 82/83; aus Eiche, Höhe: 1,24 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Philippus, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 90/91; aus Eiche, Höhe: 1,33 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Thomas, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 86/87; aus Eiche, Höhe: 1,30 m, Claus Berg 1530, Standort: Langhausarkade
Apostel Bartholomäus, Foto: MM 2019; Peter, Richard sen.: 1965; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 76/77; aus Eiche, Höhe: 1,24 m, Claus Berg 1532, Standort: Langhausarkade
Apostel Simon, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 80/81; aus Eiche, Höhe: 1,30 m, Claus Berg 1532, Standort: Langhausarkade
Apostel Matthäus ? oder Paulus, Foto: MM 2019; Peter, Richard sen.: 1965; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 72/73; aus Eiche, Höhe: 1,33 m, Claus Berg 1532, Standort: Langhausarkade
Apostel Matthias, Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 78/79; aus Eiche, Höhe: 1,28 m, Claus Berg 1532, Standort: Langhausarkade
Darstellungen der Apostelfiguren in der Langhausarkade des Domschiffes, Foto: MM 2019
gemalte Darstellungen von Maria auf den Altarflügeln; links: Detail Altarbild (Flügel geschlossen), Hl. Maria mit Kind und Ev. Johannes; Rechts: Darstellungen auf der inneren Flügelseite: Abnahme vom Kreuz und Christi Grablegung
Darstellungen der hl. Cäcilia am Altar der Domkirche; links: Detail Altarbild rechts (Flügel zu), Hl. Cäcilia und Hl. Katharina
Apostel Johannes Ev., Foto: MM 2019; vgl. a. Bosinski, Gerhard. Dom des Nordens. Evangelische Verlags-Anstalt, Berlin 1954, S. 68/69; aus Eiche, Höhe: 1,43 m, unbekannter Meister vor 1530, Standort: Langhausarkade
Ansichten des Flügelaltars, Foto: MM 2019
Ansichten des Hauptaltars, Foto: MM 2019
Detailansichten der unteren Reihe des Flügelaltars im Dom zu Güstrow, Fotos: Wolfgang Sauber, CC-BY-SA-4.0 und Peter, Richard sen.: Hl. Mauritius 1965;
Ansichten der inneren Altarflügel; Bilder aus: Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S.202 (b/c)
Ansichten der äußeren Altarflügel, Bild aus: Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S.202 (a)
Ansichten der Predela, Foto: MM 2019
Sarkophag und Epitaph von Heinrich Borwin II., Foto: MM 2019
Ansichten des Ulrichepitaphs, Herzog Ulrich und seine erste Frau Elisabeth, Foto: MM 2019
Bilder der Öffnung der Gruft unter dem Ulrich Epitaph im Jahr 1986, Fotos: W. Mastaler 1986
Das Passow`sche Epitaph im südlichen Seitenschiff, Foto: MM 2019
Ansichten der Fürstengruft, Linkes Bild aus: Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd. IV. Schwerin 1901, S. 224
Herzog Albrecht VII. 1503-1547, Doppelschilling mit dem Porträt des Herzogs, 1525 in Güstrow geprägt, Brustbild mit Barett, Blume in der Hand und mit Gegenstempel von Mecklenburg auf der Vorderseite (Gekrönter Stierkopf)
Buntglasfenster "Lutherfenster" in der Sternberger Stadtkirche, 1895, Foto: Wolfgang Sauber, CC-BY-SA-4.0 / Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB), 8 J STAT VI, 1090
Im Gedenken an die Reformation in Mecklenburg 1549 sind für die Sternberger Kirche 1895/96 auch ein Fenster an der Südseite des Chores mit der Widmung: "Zum dankbaren Erinnern an die Einführung der reinen Lehre des christlichen Evangeliums in Mecklenburg" geschaffen worden. Es zeigt in idealisierter Darstellung Martin Luther zwischen den beiden mecklenburgischen Herzögen Johann Albrecht I. und Heinrich V.
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