" Domus Sancti Spiritus " oder Heiligen Geist Hospital von Güstrow
Im Zusammenhang mit weiteren Kapellen stehen die ehemaligen Hospitale unserer Stadt. Sie entsprachen den Hospitalen der damaligen Zeit in vielen norddeutschen Städten:
- Hospital für heimatlose Wanderer, geweiht der Heiligen Gertrud [von Nivelles],
- Hospital für Aussätzige und an ansteckenden Krankheiten leidenden, geweiht dem Heiligen Georg (niederdeutsch: Jürgen),
- Hospital für Arme und Kranke, geweiht dem Heiligen Geist.
Lage der Hospitäler der Stadt
Heilig-Geist-Spitäler oder Hospitäler (lateinisch: sanct spiritus oder a. domus sancti spiritus) waren karitative Stiftungen (zumeist für Kranken- oder Altenpflege) nach dem Vorbild des römischen "Archiospedale di Sancto Spiritu" in Sassia, dem Mutterhaus der Heilgeistorden. Dieser mildtätige Orden hatte es sich zur Aufgabe gemacht, für die Armen und Kranken der Stadt zu sorgen. Das Güstrower Hospital hingegen wurde von keinem Orden, sondern von der Stadt eingerichtet.
Wie alle Güstrower Hospitäler wurden diese durch Privatpersonen oder dem Magistrat der Stadt eingerichtet und durch Provisoren verwaltet, die vom Rat der Stadt bestimmt wurden und diesen rechenschaftspflichtig waren. Die Kapellen (oder Kirchen) der Hospitäler unterstanden hingegen dem Domkapitel gemäß dem 1313 erteilten Privileg. Dieses besagte, dass " am Hospital der an ansteckenden Krankheiten und an Aussatz Leidenden, sowie am Hl. Geisthause kein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlich oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend " .
Lage des Heiliggeisthauses am Gleviner Tor
Das Heilig-Geist-Hospital wurde 1308 zum ersten Male urkundlich erwähnt, als der Bischof von Kammin die unteilbare Einheit und Identität dieses Hauses mit der Pfarrkirche bestätigte . Das Hospital hat also schon früher bestanden, lag innerhalb der Mauern der Stadt am Gleviner Tor und diente der Pflege kranker Armer, "qui in plateis deferuntur ad eandem - die von den Straßen und Plätzen zu diesem Hause" gebracht wurden .
Wegen des Privilegs von 1313 weigerte sich das Domkapitel jedoch noch im Jahre 1334, "als die Fürsten vorhabens wurden, am Heiligen Geist Armenhause eine Kirche zu bauen", dieser Absicht zuzustimmen. Obgleich die Fürsten versicherten, dass die Rechte des Kapitels unangetastet bleiben sollten, erhob das Kapitel Einspruch. Erst im Jahre 1342 gestattete das Domkapitel, dass an 5 Tagen in der Woche ein Vikar "mit gedämpfter Stimme und ohne jede besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar" eine Messe lesen dürfe "für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können" . Die Domherren wollten daher auch nicht, dass dieses Haus als Kirche angesehen und mit einer Glocke ausgerüstet wird .
Eine Zustimmung wurde erst erteilt, nachdem der Güstrower Ratsherr Jacob Worpel und seine Frau Katharina im Dom eine Vikarei gestiftet hatten mit Einnahmen von 8 ½ Hufen, 1 ½ Katen und einem halben Kruge im Dorf Oettelin .
Die Gründung des Hospitals ging keineswegs auf die Bestrebungen eines kirchlichen Ordens zurück, was bereits durch die dominierende Stellung des Kollegiatstiftes verhindert wurde. Das von dem Fürsten und dem Schweriner Bischof gestiftete und nur ihnen unterstellte Kollegiatstift stand im Range stets höher als jeder Orden, für den Rom zuständig gewesen wäre.
Die Hl. Geist-Hospitale im norddeutschen Raum wurden alle – soweit wir es heute nachweisen können – von den Städten selbst gegründet und unterhalten . Der Magistrat bestellte dazu die Verwalter [Provisoren, Vorsteher] und legte die Hausordnung fest; die Aufsicht über den dort tätigen Geistlichen führte das Domkapitel, nach der Reformation die Pfarrkirche.
Das Hospital kann zu dieser Zeit aber noch nicht über größere finanzielle Mittel verfügt haben, denn 1333 erteilte der Bischof von Cammin denen, die das Haus unterstützen, einen Ablass, "weil das Haus ... in seinen Einkünften so dürftig ist, dass die dort dahinwelkenden Armen in ihren Schwächezuständen nur sehr wenig gestärkt werden können" .
Jedoch 1342 berichtete der Rat der Stadt, dass der Ratsherr Jacob Wörpel und seine Frau Katharina ein neues hl. Geist-Haus "aus Steinen aufgebaut ... und mit 20 Morgen Acker, davon 10 am sternbergischen Wege [Schweriner Chaussee], 10 aber auf dem großen Kamp, die große velt genannt [am Inselsee], zur Messe daselbst eine Vikarei im Dom gestiftet haben" . Also erst zu diesem Zeitpunkt wurde von einem "steinernen Hause" des Hospitals gesprochen, aber noch nicht von einer Kirche. Ein weiterer Antrag des Ratsherrn Wörpel, sicher ein reicher Kaufmann der Stadt, erregte sofort das Misstrauen des Domkapitels, das am gleichen Tage darüber dem Bischof in Cammin berichtete. Die Domherren hätten dem Wunsche des Ratsherrn und seiner Frau nur zugestimmt, wenn der dort amtierende Vikar zur Domkirche gehören würde und nur an 5 Tagen der Woche "nach der Anweisung des Dekans [des Domkapitels] mit gedämpfter Stimme und ohne jede besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen würde in besagtem Hause ... ohne jede Beeinträchtigkeit der Pfarrkirche. Wir wollen auch nicht, dass sich in diesem Hause eine Tür befindet außer jener, die an seiner Südseite liegt, noch dass, da dies Haus nicht als Kirche oder Kapelle anzusehen ist, in ihm wie in einer Kirche eine öffentliche Glocke vorhanden ist, sondern nur eine Klingel, ... auch darf der jeweilige Vikar in diesem Hause keine Beichte entgegennehmen oder das Abendmahl verwalten, noch das dort die Taufe kleiner Kinder oder die Beerdigung von Verstorbenen stattfinden darf ..." .
Hier lag auch die Begründung, weshalb das hl. Geist-Hospital nie über einen eigenen Kirchhof verfügte - das Hospital galt ja nicht als vollwertige Kirche oder Kapelle, im Gegensatz zu der Kirche der "Alten Stadt" oder den Kapellen des St. Jürgen- oder Gertruden-Hospitals sowie der späteren Franziskaner Kirche auf dem Klosterhof.
Aktuelle Ansichten des Gebäudes
Aus diesen Urkunden ist auch zu erkennen, dass das jetzt noch stehende Gebäude ursprünglich nur als steinernes Hospital-Haus, wie es immer angesprochen wurde, erbaut worden war.
Wir müssen annehmen, dass der jetzige Raum früher durch eine Zwischendecke geteilt war, was auch durch den Baubefund und die hochliegenden Fenster an der Nordwand bestätigt wird . Das Hospital, von dem vor Errichtung dieses Steingebäudes in den Urkunden gesprochen wurde, kann nur ein Vorgängerbau als Fachwerkbau gewesen sein.
Ansichten des "Heiligen Grabes"
Der bei den Bauarbeiten aufgedeckte tonnenförmige Einbau ist keine Grabanlage, sondern ein sogenanntes "Heiliges Grab". Die aus Palästina zurückgekehrten Kreuzritter hatten die Verehrung des "Heiligen-Grabes" von dort mitgebracht und bald weit verbreitet. Die Anlage bestand oft aus einem tonnenförmigen Bauwerk, das in den Fußboden der Kirche eingebaut war. An der Oberfläche waren unterschiedliche Statuen aufgestellt. Durch eine Öffnung in der Tonne konnten die Gläubigen ihre Geldspende in das "Grab" hineinwerfen. Im Zuge der Reformation wurden fast alle diese Anlagen jedoch abgebrochen .
Für die Unterhaltung der im Hospital untergebrachten Armen, die Vorsteher durften nur arme und kranke Einwohner aufnehmen, erhielt das Haus im Laufe der Zeit umfangreiche Einkünfte aus Spenden und Ländereien z.B. aus dem Dorf Sarmstorf "zur pflege der im Heiligengeisthause dahinsiechenden Armen". Gleichzeitig setzte der Rat der Stadt den Ratsherrn Jacob Wörpel und seine Frau, die das Hospital gestiftet hatten, als Provisoren ein .
"Johann und Heinrich, gebrüdere die Wanenberge bekennen [1345], das sie und ihre erben sollen entweren die zwo teil des gutes zu Sarmestorpe von deme Horsedienste von dem der ein her zu Teterow ist, welches sie geloben dem convent zum hl. Geiste und dem convent zu S. Jürgen und denen so Rathmanne uber duese zwo convente sein, und Johan von Kolne und Kopeke Worpele." .
Erst im Jahre 1347 genehmigte das Domkapitel dann, "dass in der Kapelle des Heiligen-Geist-Hauses ein Altar aus Ziegelsteinen errichtet und nach seiner Fertigstellung geweiht werden darf" . Aus dem Visitationsprotokoll von 1534 geht noch hervor: "... die hilligen Geistes [Kirche] ist ein Fürsten Lehen". Das Patronatsrecht über diese Kirche hatte also immer noch der Herzog .
Ansichten des Gebäudes
Da das Hospital-Haus jetzt immer mehr als Kirchenraum genutzt wurde, musste bald ein zusätzliches "Bettenhaus" zur Unterbringung der Kranken neben der Kirche errichtet werden. Herzog Heinrich forderte daher im Jahre 1536 von der Stadt, dass das "Newe Spital bey des heyligen geistes Kirchen" gebaut werden soll, nachdem das alte Haus stark vernachlässigt worden war. Dazu sollte nicht nur das Einkommen der Heiligg-Geist-Kirche, sondern auch der Sankt Jürgen Kirche genommen werden .
Der Herzog wiederholte seine Anweisung nochmals im Jahre 1537: "Es soll ein Spital eingerichtet werden, damit die armen Kranken nicht auf der Straße liegen. Dieses Haus soll der hl. Geist-Kirche zugeordnet werden" .
Der für den Unterhalt der Bewohner dienende Landbesitz ist heute noch teilweise an den Flurnamen kenntlich, so z.B. das "Heilig-Geistmoor" und die "Heilig-Geist-Wiese", beide westlich des Inselsees.
Für die Bewirtschaftung dieser Ländereien wurde ein besonderer "Rats-Bauernhof" eingerichtet, der mit Pferden und Wagen ausgerüstet war und sich heute noch in dem Namen "Heiliggeist-Hof" wiederfindet. Für diesen Hof zahlte die Stadt ab 1503 jährlich 1 Mark für das Stellen eines Reitknechtes, neben einem Betrag für die Armen in Höhe von jährlich 6 Mark .
Im Jahr 1548 schenkte der Bürgermeister Asmus Matthias und seine Frau "denen Armen im hl. Geist 2 Morgen Acker auf dem Felde Tobbezin nicht ferne vom Wartesberge Stadtwerts belegen" .
Die Zahl der Armen und Kranken, die in dem Hospital aufgenommen wurden, war nach unseren heutigen Begriffen recht gering. Es darf aber nicht übersehen werden, dass zu dieser Zeit noch innerhalb der Familien ein enger Zusammenhalt bestand, der dafür sorgte, dass Alte und Hilfsbedürftige in erster Linie von den eigenen Angehörigen versorgt wurden. Erst wenn dieses nicht möglich war, wie besonders in Kriegs- und Pestzeiten, sprang die Stadt mit ihren Hospitälern ein.
Jeder Bedürftige sollte unentgeltlich Aufnahme in der Krankenstube finden und gepflegt werden. Bei der Aufnahme sollte gebeichtet und die gesamte Habe übergeben werden, die beim Tod oft an das Haus fiel. Die beiden Güstrower Einrichtungen "zum hl. Geist" und zu "St. Jürgen" [St. Georg] wurden nach den gleichen Grundsätzen von dem Magistrat verwaltet, mit dem Unterschied, dass Leute mit ansteckenden Krankheiten wegen der Übertragungsgefahr nur in dem St. Jürgens-Hospital "vor den Mauern" Aufnahme finden durften.
Neben den gewöhnlichen Armen, deren Unterhalt von der Bürgerschaft getragen wurde, gab es auch Bewohner, die sich "eingekauft" hatten und gewöhnlich in gesonderten kleinen Häusern untergebracht waren, die ebenfalls dem Hospital unterstanden. Im Lübecker Rechnungsbuch von 1510-1530 sind vier Stiftungen verzeichnet, bei denen sich die Stifter für den Krankheitsfall so ein Bett mit Almosen erkauft haben - eine private Krankenfürsorge sozusagen. Diese "Eigentumswohnung" im Hospital der sog. "Prövener" [= Pfründeninhaber ] vorbehalten. In unserer Nachbarstadt Sternberg betrug dieses "Eintrittsgeld" im 16. Jahrhundert z.B. 10 Mark, bei dem damaligen Geldwert nicht gerade billig .
Dann schweigen die Urkunden längere Zeit, bis im 16. Jh. sich die neue Lehre Martin Luthers auch in unserer Stadt ausbreitete. In den Jahren 1524 bis 1533 wurde die Kirche von den Protestanten zur Abhaltung ihrer Gottesdienste genutzt. Oberländische Handwerker der herzoglichen Münze bringen den reformatorischen Gedanken nach Güstrow und so predigt Ostern 1524 der aus Dänemark vertriebene Prädikant Johannes Ludeke im Heiligen-Geist-Hospital evangelisch, worauf die Domgeistlichkeit die Sturmglocke läuten ließ. Daraufhin mußte er jedoch die Stadt verlassen und ging nach Stralsund .
Herzog Albrecht gestattete im Jahre 1525, dass der Prediger Johann Kruse in der Hl.-Geist-Kapelle evangelisch predigen dürfe bis zum Jahre 1533, "doch ohne Schelten auf den Gegner" .
Bereits 1536 hatte der Herzog Heinrich V. den Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Spital neugebaut werden soll. Eine in der Kirche befindliche Tafel meldete dazu: "Anno 1561 up Jacobi ym Auste ist dat nyge Hus achter der Kerken gerichtet angefangen unde gebowet vor de Armen ... darna folgendes up dat [15]63 und [15]64 Yar ist die olde Karcke wedderümme angerichtet worden mit den Predigstole und Altar und wat thor kercken gehöret ..."
Dieses Haus soll außerdem der Heilig-Geist-Kirche zugeordnet werden
Am 21. Dezember 1564 wurde die Kirche dann am Sankt Thomas Abend durch den Superintendenten Becker neu eingeweiht .
Die Kirche verlor jedoch weiter an Bedeutung; die Leitung des Hospitals wurde immer mehr von den zugeordneten Predigern mit übernommen. Eine Dienstwohnung für den jeweiligen Pastor befand sich zumindest noch bis 1906 im Güstrower Schloss .
Innenansichten mit Resten einer Kreuzigungsdarstellung am Ostgiebel (zum Vergleich eine alte Darstellung in St. Nikolaus Lieberhausen)
sowie und Nischen an der Westseite
Die Bewohner des Hospitals unterstanden einer vom Rat der Stadt aufgestellten "Hausordnung", die uns leider für die Zeit vor der Reformation nicht überliefert ist. In einer Ordnung aus dem Jahre 1600 heißt es u.a.: "Es sollen alle Armen, auch die Prövener, des Morgens, Mittags und Abends, wann man die Glocke nach alter gewohnheit leutet, mit herzlicher andacht nach fürgesehener Form oder sunsten beten, sich des heiligen Abendmalß ... gebrauchen, und wann dasselbe verrichtet und gepredigt, ehrerbietig und dankbar bezeigen" . Eine Weisung an die Vorsteher aus dem Jahre 1657 forderte: "Sie [die Vorsteher] sollen dem Prediger nicht in sein Straf- und Lehrrecht fallen, sondern in allen billigen Dingen zu Willen sein" . Da inzwischen [1552] auch die Kapelle des St. Jürgen-Hospitals abgebrochen worden war, betreute der Prediger der Hl.-Geist-Kirche jetzt auch die Bewohner dieses Hospitals . Die Hl.-Geist-Kirche war inzwischen wieder baufällig geworden, weshalb die Vorsteher bereits 1605 den Magistrat gebeten hatten, ihnen "einige Steine" zu liefern, weil die Kirche an beiden Seiten dachlos sei .
Am 7. Juli 1609 forderte der Rat der Stadt die Vorsteher des Hauses auf, ihren Prediger Johann Moller wegen seiner "gottlesterlichen worte" zur Rede zu stellen. Da er auch sein Amt nachlässig verwalten würde, sollen sie ihm im Beisein eines Stadtsekretärs das Amt kündigen .
Über die Lage der Armen im Hospital beklagten sich 1619 die Vorsteher beim Rat. Der herzogliche Hof hätte ihnen sonst im Sommer immer Gänse zum Rupfen geschickt, damit sie sich etwas Geld verdienen könnten, was aber schon lange nicht mehr geschehen sei. Da sie vom Hofe nur geringe Almosen bekämen, möchte sich der Rat beim Hofe für sie bemühen .
Anscheinend hatte dann aber ein Brand in dem angrenzenden Spitalhaus größeren Schaden angerichtet, denn am 5. Januar 1621 berichtete die Stadt: "..., die heiligen Geist Kirche so weit konnte erweitert und angerichtet werden, das des Sontages zwar darin konnte gepredigt und die Sacramente darein administrieret werden, ..." . Und drei Tage später hatte der Rat befunden: "Die heilige Geistes Kirche und Armen haus weren also zusammen gebauwet, das die armen Kranken leute auf den betten die Predigt hören konnten. Derowegen dieselbe nicht konten separiert werden" .
Dieser Brand hatte einen Neubau erforderlich gemacht, waren doch auch das Dach und die Nordwand der Kirche stark beschädigt worden, sodass die Mauer massiv aufgerichtet werden musste, während die übrigen Wände noch in Fachwerk aufgeführt waren .
Am 8. November 1641 beschweren sich die Vorsteher des Armenhauses zum heiligen Geiste über "Jochim Freidages witwe, wie auch über Peter Krügern, das sie ohn ihr vorwissen Leute zu sich in die Prävenheuser nehmen, welches weil es sich nicht gebühre, alß theten sie solchers E.E.Rath referiren und bitten, deßfalß verordnung zu thun, wie es damit zu halten.
Weil das armen hauß für arme Leute, so alhir in der Stadt gehörig verordnet, alß solten die Prävener befehligt sein, die frembde Leute und insonderheit Peter Krüger das unzüchtige weib abzuschaffen, und ohne consens der beiden herrn Bürgermeister keine frembde zu sich zu nehmen" .
Das dies nur eine Seite der Betrachtung war, kann man aus einem Schreiben vom 22. November 1643 entnehmen. "Die semptlichen Prävener des heiligen Geistes Laßen E.E.Rath anbringen, das sie nicht zweiffelten, es würde dem Rathe erinnerlich sein, das sie samptlich die Präfen gekaufft, und derhalben ihnen frey sein würde, einen und anderen zu sich nehmen, Weill ihnen aber itzo solches von den Vorstehern würde verwehret, und sie ihre gebürnis in 6 iahren nicht bekommen, Also bitten sie bey ihrer gerechtigkeit zu schützen, und den Vorstehern anzubefehlen, das sie ihnen ihre iehrlich gebürnus entrichten mögen.
Weill es von alters hero gebrauchlich, das, was in der Prafer hauß mit 2 hisch, so sich eingekaufft, bewohnet, ihnen freystehet einen oder andern iedoch solchte persohnen, damit ein E.Rath friedlich, einzunehmen. Wan aber nur ein hisch in dem präfer hause wohnet, das der halbe teihl die heur, dem armen hause heimbfallen solle, und soll wegen ihrer gebürnus mit den Vorstehern geredet werden" .
Innenansichten mit Malereien und Verzierungen
Das Bürgerspital als Symbol der Barmherzigkeit vorgesehen, hatte sich so vielerorts zu einer Versorgungsanstalt für alte Bürger gewandelt. Sie entstammten meistens der Mittelschicht, also aus Handwerk und Gewerbe, und konnten sich eine Pfründe erkaufen, d.h. mit den Zinsen einer eingebrachten Geldsumme wurden sie bis an ihr Lebensende versorgt. Daher erhielten sie den Namen "Pfründner" , das Bürgerspital veränderte sich immer mehr zu einer Pfründneranstalt, nur wenige andere Bedürftige wurden noch aufgenommen.
Normalerweise war der zeitlich begrenzte Aufenthalt im Hospital kostenlos, versorgten diese die Bedürftigen gegen "Gottes Lohn". In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts sind ab und zu Aufnahmegebühren für die Insassen verzeichnet , in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts musste fast durchgehend jeder diese Gebühren zahlen, die dann auch nach Ansprüchen, Alter und Zustand der Person gestaffelt waren.
Man darf allerdings auch die Größe des Hospitals nicht außer Acht lassen, war doch Lübeck mit seinen 200-350 Insassen schon eine Ausnahme. Im Schnitt waren es nur 40-60 Personen. In Demmin werden 1487 40 Prövener erwähnt, im Wismarer Heiliggeisthospital waren es 20 im 13. bis 14. und ca. 30 im 15. Jahrhundert. Bei uns waren es mit Sicherheit noch weniger .
Nach der Reformation und den Visitationen 1656 im Hl. Geist und 1700 in St. Jürgen wurde das Hospital dann zunehmend in ein zentrales Armenhaus verwandelt, in dem Witwen und Witwer, aber keine Ehepaare, aufgenommen wurden. Der Besitz des Hospitals wurde nicht angetastet, wegen Geldmangels aber die Aufnahmegebühr eingeführt, die jedoch dazu führte, dass die Armen sich dies nicht mehr leisten konnten.
Die Ansprüche des Herzogs auf das kirchliche Eigentum als Folge der Reformation wurden endgültig 1662 durch einen Vertrag mit der Stadt geregelt. Darin wurden dem Herzog die beiden Hospitäler mit der hl. Geist-Kirche zugesprochen, während die Stadt das Patronatsrecht über die Pfarrkirche und die Gertruden-Kapelle erhielt. Auch durften die im Hospital wohnenden Stadtarmen dort verbleiben und der Magistrat war befugt, auch weiterhin dort Arme und Bedürftige einzuweisen. Sämtliche Einkünfte und Besitzungen des Hospitals verblieben der Stadt mit der Verpflichtung, daraus die beiden Prediger, den Organisten und den Küster der Pfarrkirche zu entlohnen .
Im Jahr 1670 haben Bürgermeister und Rat "zu dem Stadt Armen Hause, ein neues Gebäude für Kranke und Sieche geleget, und soll auf dem Rahtshofe liegen, dieses soll zu ewigen Zeiten dabey bleiben" .
Im Jahre 1690 ließ der Herzog Gustav Adolf dann das Hospitalhaus noch einmal neu errichten .
In dieser Zeit war die Anzahl der zur Heilig-Geist-Kirche gehörenden Gemeindemitglieder nur noch gering und bestand aus den wenigen Bewohnern der Großherzoglichen Sankt Jürgens Stiftung, die auf "dem weichen Graswege um die Stadt herum" zur Kirche kamen, den Bewohner des Heilig-Geist-Hospitals und noch einigen Bewohnern aus der Nachbarschaft, denen der Weg zum Dom oder der Pfarrkirche zu weit war.
Um die Lebensbedingungen der Einwohner des Hospitals zu verbessern, bot im Jahre 1766 der Herzog Friedrich dem Rat der Stadt an, ein öffentliches Spinnhaus im Hospital zu errichten, zu dem jährlich aus der Armen-Kasse der Pfarrkirche ein Betrag von 75 Rt gezahlt werden sollte .
Georg Friedrich Hahn († 1795) stiftete als Hofgärtner zu Gotha das sogenannte Hahn`sche Legat an St. Jürgen .
Die Kirche wurde im Jahre 1824 dann der "Gemeinde" des Landarbeitshauses überlassen. Die Hospital-Bewohner baten jedoch, man möge ihnen erlauben, ihren Gottesdienst mit der Domgemeinde zu feiern, deren von einer Orgel begleiteter Gesang würde ihre Andacht nur erhöhen können. Diese Bitte wurde ihnen auch gewährt .
Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Stadt vom 23. März 1831 sollen das Hospitalhaus St. Jürgen vor dem Mühlentor und die auf dem hl. Geisthof stehenden Gebäude Nr. 780-784 meistbietend verkauft werden .
Im Jahre 1851 kam die Kirche ganz in den Besitz des Landarbeitshauses - bis zum Jahre 1945 - mit der Verpflichtung, sie so zu unterhalten, dass der St. Jürgen-Stiftung keine Baukosten entstehen würden .
In den Jahren 1862/63 fand eine gründliche Renovierung der Kirche statt. Dabei wurden die kleinen rechteckigen Fenster durch Spitzbogenfenster ersetzt und statt der flachen Holzdecke ein Gewölbe eingezogen. Ersetzt wurde auch die alte Kanzel von 1650, gleichzeitig entfernte man die letzten beiden Weihekreuze an der Nordwand aus katholischer Zeit und mauerte die Weihwasserbecken neben den Türen ein. Auch der Giebel zur Gleviner Straße, der früher ein Stufengiebel war, erhielt jetzt seine heutige Form. Die Neuweihe der Kirche erfolgte schließlich am 6. November 1863 .
Die Heilig-Geist-Kirche gehörte 1903 noch unter der Bezeichnung A 748 der Domökonomie .
Nach 1945 wurde die Kirche für unterschiedliche Zwecke genutzt. Mit ihrem Namen verband sich für viele Bewohner unserer Stadt nur noch die Erinnerung an die angebaute Schule.
In den Jahren 2006 bis 2008 erfolgte eine gründliche Renovierung des gesamten Gebäudes, sodass es möglich war, dieses zu den ältesten Gebäuden der Stadt Güstrow gehörende Bauwerk, das die drei großen Stadtbrände überlebt hatte, für Museumszwecke zu nutzen. So konnte am 1. Advent des Jahres 2008 in der renovierten Heilig-Geist Kirche die Norddeutsche Krippenausstellung hier einziehen und eine neue Heimat finden.
Möge diesem alten Gebäude in der Zukunft ein würdiges Dasein beschieden sein.
Ansichten aus dem Krippenmuseum
Anlage 1
Prediger / Pastoren an der Heilig-Geist-Kirche
|
Datum
|
Name
|
Stellung
|
Sonstiges
|
1561 - 1564
|
Peter Tiedemann (Petrus Tideman) (a. Petrus de Vusterhusen)
|
Pastor
|
* Wusterhausen - † 1596 in Güstrow
- 09/1547, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 1561-1564, Pastor an der Heiligen-Geist-Kirche
- auch Pestprediger
- ab 1565, zweiter Pastor an der Pfarrkirche
- 1568-1596, erster Pastor an der Pfarrkirche
- verh. mit Anna Leppin
|
1563 - 1564
|
In den Jahren 1563-1564 war die Kirche verwüstet.
|
1577 - 1590
|
Christoph Müller (Mollerus, Molnouius)
|
Pastor
|
- 1565-1577, Prediger zu Mühlen (Groß) Eixen
- 1577-1590, Pastor an der Heilig-Geist-Kirche
- 1595, Promotion zum Magister an der Uni Rostock
- verwandt ? mit Christophorus Molnouius
- verwandt ? mit Pastor Johann Müller
|
1590 - 1594
|
Jacob Hemstedt (Iacobus Hembstede)
|
Pastor
|
* Stendal - † Weihnachten 1594 in Güstrow
- 1563, Promotion zum Magister an der Uni Rostock
- 1562-1582, Pastor in Gnoien
- 1564, auch als Privatdozent in Rostock
- 1577, unterzeichnet er die Formula Concordiae
- 1582, Prorektor der Domschule
- 1582, Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
- 03.04.1582-1590, Konrektor an der Domschule
- 1590-1594, Pastor an der Heilig-Geist-Kirche
|
1595 - 1609
|
Johann Müller (Iohannes Mollerus)
|
Prediger
|
- August 1572, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 1595-1609, Prediger an der Heilig-Geist-Kirche
|
Am 7.7.1609 werden die Vorsteher vom Magistrat aufgefordert, den Prediger Johann Müller wegen seiner gotteslästerlichen Reden, die er zu Pfingsten vor der ganzen Gemeinde gehalten hatte, und da er auch sein Amt nachlässig verwalte, abzulösen. Man solle ihm freistellen, in Güte zu gehen, oder es würde das Consistorium eingeschaltet werden.
|
|
|
- verwandt ? mit Pastor Christoph Müller
- Vater von Hinricus Mollerus (1608 imm.) aus Güstrow
|
1609 - 1626
|
Thomas Statius (Staten)
|
Pastor
|
* in Gransee - † 1629 in Güstrow
- Mai 1581, Immatrikulation an der Uni Rostock
- ab 1583, Kantor in Güstrow
- Sommer 1586-1628, Pastor in Parum
- 1609-1626, Pastor an der Heilig-Geist-Kirche
- Sohn Martin (imm. 1606) in Rostock
- Sohn Daniel (imm. 1613 o. Eid), Kantor in Bützow
- Sohn Heinrich (imm. 1622) in Rostock
|
1626 - 1630
|
Joachim Mertel (Märtel, Mercelius, Martelio)
|
Pastor
|
† 1631
- 10/1610, Immatrikulation an der Uni Rostock
- um 1620 Schulbedienter (Inferior) an der Domschule
- verwandt ? mit Erhard Mertel († 1603), Domschullehrer und ab 1583 Domprediger
|
1626 - 1630
|
Andreas Senst (Senstius, Senft)
|
Prediger
|
* um 1599, Cammin b. Laage - † 1664, Cammin Beerdigt am 13.10.1664 ebd.
- Sohn des Pastors Elias Senst († 16.3.1638, Cammin)
- Bruder Ulrich war bis 1616 Lehrer u. Prediger an der Pfk.
- Juni 1612, Immatrikulation an der Uni Rostock
- um 1620, Lehrer, "inferior" an der Domschule
- März 1626-05.11.1630, Prediger an der Heilig-Geist-Kirche
|
Sein jährliches Gehalt betrug 15 Gulden von St. Jürgen, 25 Gulden vom Rathaus, 24 Gulden vom Hl.-Geist-Hause, dazu 2 drbt Roggen, 3 drbt Malz, 39 Pfd Butter und freie Wohnung auf den Hl.-Geist-Hofe .
|
|
|
- ab 1632, Pastor in Neukalen
- September 1639-1664, Pastor in Cammin
|
bis 1632
|
Ulrich Amsel (Ambsel, Anßelm)
|
Prediger
|
* 19.04.1602, Rostock - † 19.04.1672, Rostock
- 1623, an der Uni Frankfurt / Oder eingeschrieben
- März 1625, Immatrikulation an der Uni Rostock
- bis 1632, Prediger an der Heilig-Geit-Kirche in Güstrow
- ab 1632, Kantor und Lehrer in Güstrow
- 1638-1639, Rektor in Güstrow
- 1639-1672, an der Großen Stadtschule Rostock
- bis 1672, Kantor an St. Marien Rostock (cantor Marianus)
- auch Dichter
- verwandt ? mit Eberhard Andreas Amsel (* 28.07.1648)
|
1631 - 1652
|
Balthasar Tornow (Tarnow, Tarnovius)
|
Pastor
|
* Güstrow - † 1652, beerd. 02.12. in Güstrow
- Mai 1605, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 25.07.1611-1631, Pastor in Berendshagen
- 1631-1652, Pastor der Heilig-Geist-Kirche
- Letzter Prediger, der plattdeutsch predigte
|
- verwandt ? mit dem Stadtrichter Peter Tornow (1681)
|
Thomas Friedrich setzt fälschlich 1645 Georg Nicolaus Erasmus (* 06.02.1610, Ohrdruf / Thüringen) hierher, der jedoch um diese Zeit als Prediger in Laage war (am 10.05.1641 im Dom ordiniert und am 12.05.1641 zu Laage eingeführt). Obwohl die Kirche dort abgebrannt war (bis 1643 notdürftig wiederhergestellt, erst 1669 wiedererrichtet) predigte er gleichwohl auf dem Rathaus und in Bürgerstuben und verstarb als Pastor in Laage am 4. März 1679.
|
1655 - 1682
|
Heimrad Grape (Gropius)
|
Pastor
|
* 1622, Teterow - † 23.04.1684, Güstrow
- Sohn des Bürgermeisters Zacharias
- 1637, Imm. ohne Eid, jurav. 1643 an der Uni Rostock
- 1655-1682, Pastor an der Heilig-Geist-Kirche
- 1682, von seinem Amt abgesetzt
- "der Verheimlichung einer Hexe beschuldigt"
- verh. 1) 1653 mit Wendula Maeß (* 1631 - † 1659)
- verh. 2) 1660 mit Katharina Margarete Sporler
- verh. 3) 1674 mit Agneta Goldschmidt
- stiftete der Kirche einen vergoldeten silbernen Kelch
|
1682 - 1714
|
Heinrich Witsche
|
Pastor
|
* 09.10.1644, Lübeck - † 06.05.1714, Güstrow
- Sohn des Kaufmanns Heinrich und Katharine Morfeld
- 1661, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 06.03.1678, als Pastor nach Plau am See gekommen
- 1682, vom Herzog an die Heilig-Geist-Kirche berufen
- 1682-1714, Pastor der Heilig-Geist-Kirche
|
Die Stadt überlässt ihm am 20. Januar 1684 1 Morgen Acker auf der Binninge.
|
|
|
- verh. mit Maria Thomsen († nach 1716)
- sein gleichnamiger Sohn Heinrich war Dr. med in Güstrow
|
1714 - 1721
|
Predigerstelle vakant
|
1722 - 1729
|
Christian Witsche
|
Pastor
|
* 1683, Güstrow - † 17.11.1757, Schwerin
- Sohn des Pastors Heinrich Witsche
- 25.10.1702, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 15.11.1721-1729, Pastor der Heilig-Geist-Kirche
- ab 24.7.1729, Superintendent in Schwerin
- 30.12.1737, Prediger in Schwerin
- November 1756, emeritiert
- 28.11.1775, beerdigt
|
1759 - 1775
|
David Jahnke (Iantcke, Jantke)
|
Pastor
|
* 22.07.1729, Lausitz - † 19.11.1775
- 17.04.1752, Immatrikulation an der Uni Rostock
- 22.07.1759-1775, Pastor der Heilig-Geist-Kirche
- 16.04.1767 - 31.03.1773, suspendiert
|
Suspendiert weil er gegen das neue Landes-Kirchengesangbuch anzüglich gepredigt, "auch sonst die Achtung vor dem Consist.-Rat Kessler aus den Augen verloren" hatte .
Seine Suspendierung war wohl aber auch eine Folge der Angriffe gegen den neuen Superintendenten Keßler und den von diesem eingerichteten Erbauungsstunden, in denen - nicht nur er, auch viele andere Güstrower Geistliche, z.B. der Magister Johann Friedrich Hahn (* 1715 - † 1787; 1741-1772 als Domprediger; bereits vom 24.11.1763 bis zum 14.02.1764 ebenfalls vom Amt suspendiert) und sein Kollege von der Pfarrkirche Magister Johann Jacob Witton († 06.02.1774; 1754-1774, Pastor an der Pfarrkirche) - "ketzerische Conventikel" erblickten .
|
|
|
- 23.11.1775, in Güstrow beerdigt
- sein Bruder Georg († 24.06.1756) war Pastor in Granzin
- verwandt ? mit Hermann Jahnke
|
1776 - 1777
|
Christian Ulrich Weißenborn
|
Pastor
|
† 03.09.1778
- Lehrer in Ludwigslust
- 12.10.1772-1776, Rektor in Teterow
- 21.01.1776-1777, Pastor der Heilig-Geist-Kirche
|
31.07.1773, Weißenborn am Dom, "im Predigen assestiren unter andern F. T. Schmidt und J. R. Bandelin"
Kombination der Heiliggeistkirche mit dem Dom am 31. Juli 1773, "so dass beyde Domprediger gemeinschaftlich das Amt zu verrichten haben" .
Die Angaben von 1773, wie auch die bei Schlie nach der Weißenborn bereits 1767 Jantkes Nachfolger wurde, sind jedoch falsch, ebenso die Aussage das die Heiliggeistkirche schon ab 1773 vom Dom aus versorgt wurde. Das herzogliche Mandat an den Superintendenten Keßler vom 09.12.1775 läßt darüber keinen Zweifel: "Wir haben zur Wiederbesetzung der durch Absterben unters wailand Ehrn-Seniors Jantke erledigten Heiligengesist-Pfarre auf die Person unsers Rektoris Weißenborn aus Teterow Absicht genommen. ..." .
Pastor Weißenborn kann demnach erst nach diesem Zeitpunkt nach Güstrow gekommen sein.
|
|
|
- 01.08.1777, Kollaborator des Dompredigers J.H. Zander
- verh. 1776 mit Anna Katharine Lütke (* 1753 - † 1828)
|
31.07.1777
|
Vereinigung der Heilig-Geist-Kirche mit der Domkirche
|
ab 01.08.1777
|
"Collaboratores"
|
Das Amt übernehmen Prediger der Domkirche. Erwähnt werden dabei z.B. Christian Weißenborn, Johann Christoph Schmidt, Carl Friedrich Piper (ab 1789 Superintendent) oder auch Gothard Christian Friedrich Walter (predigte Nachmittags) .
|
Prediger an der Landesarbeits-Hauskirche (LAHK)
|
1851 - 1852
|
C. Ludwig Schubart
|
Prediger
|
- Pächterssohn aus Garlitz bei Lübtheen
- 23.11.1851-1852, Pastor an der Hauskirche des LAHK
- 13.06.1852, Pastor an St. Nikolai Schwerin
|
1852 - 1860
|
C. Ludwig Friedr. Reincke
|
Prediger
|
- Pastorensohn aus Blücher
- 25.07.1852-1860, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- 09.09.1860, Pastor in Warin
|
1860 - 1865
|
G. Aug. Fried. Ed. Schmidt
|
Prediger
|
- Pastorensohn aus Munster in Hannover
- 09.12.1860-1865, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- 04.06.1865, Pastor in Teterow
|
1865 - 1869
|
Paul Heinr. Wilh. Carl Bard
|
Prediger
|
- Sohn des Kirchenrats in Dömitz
- 16.07.1865-1869, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- 14.11.1869, Domprediger in Schwerin
- 1876, Superintendent und Oberkirchenrat
|
1869 - 1886
|
Paul Ed. Ferd. Schlichting
|
Prediger
|
* 20.09.1840, Wismar - † 23.10.1886
- Sohn von Johann David und Katharine Margarete Buhr
- 1864, Lehrer in Parchim
- 05.01.1868, Hilfsprediger an St. Georgen
- 24.10.1869-1886, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- verh. 1870 mit Margarete Fried. Bertha Häger (* 1849)
- Sohn Friedrich, Dr.jur. Rechtsanwalt in GUE
- Sohn Hans, Dr. med. Arzt in Parchim
|
1887 - 1906
|
Herm. Emil Moritz Wetzel
|
Prediger
|
* 21.04.1849, Sparnberg - † 19.06.1909, GUE
- Sohn des Webermeisters Gustav und Henriette Korb
- 1879, Lehrer an der Bürgerschule Schwerin
- 1881, Lehrer am Realgymnasium Ludwigslust
- 30.01.1887-1906, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- 01.10.1906, eremitiert
- verh. 1887 mit S. K. Malw. Julie Lemcke (* 1857 - † 1918)
|
1906 - 1923
|
K. Heinr. Lud. Woestenberg
|
Prediger
|
* 11.12.1852, Dreibergen - † nach 1924
- Sohn von Johann und Katharine Jahncke
- 1880, Lehrer an der Bürgermädchenschule Schwerin
- 1881, Rektor in Bützow
- 28.10.1906-1923, Pastor an der Hauskirche des LAHG
- 01.12.1923, eremitiert, lebt in GUE
- verh. 1893 mit Auguste Christine Charlotte Luck
|
Die Stelle wurde dann nicht wieder besetzt. Seit 01.09.1924 war Pastor Linde aus Parum mit der Kura betraut
|
Anlage 2
Vorsteher und Provisoren des Heilig-Geist-Hospitals
|
Datum
|
Name
|
Stellung
|
Sonstiges
|
1345
|
Jacob & Katharina Worpel (Copekino Wörpel)
|
Provisoren
|
* vor 1310 - † nach 1392
- 1339-1365, Ratsherr und Bgm. (1339-1341) in Güstrow
- 1342, 31.10., mit seiner Frau Katharina erstmalig genannt
- 1345, zu Provisoren am Hl.-Geist-Hospital ernannt
- 1346, 26.11., als "consulibus Guztrowensibus" genannt
- 1392, 15.02., Vikar an der Pfarrkirche
|
15. Jh.
|
|
Provisor / Vorsteher
|
|
1493
|
Barthold Clevenow
|
Provisor
|
1493, Provisor am Heilig-Geist-Hospital
|
- verwandt ? mit Hanß Clevena (Clevenow), Ratsherr 1452-1484, Bgm 1471-1484
|
1561, 1564
|
Thomas Peters
|
Provisor
|
1561, 1564: Provisor am Heilig-Geist-Hospital
|
1561, 1564
|
Simon Gerdes
|
Provisor
|
1561, 1564: Provisor am Heilig-Geist-Hospital
|
- verwandt ? mit Martin Gerdes († 15.9.1629), Ratsherr 1597-1629, Bgm 1610-1629
|
1606, 19.02.
|
Lorenz Clandrian
|
Vorsteher
|
† 23.10.1617
- 19.02.1606, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
- 1610-1617, Güstrower Ratsherr
- 1611, Notar in Güstrow
|
- verwandt ? mit Daniel Clandrian, Kirchen-Visitations-Notar 1574 und 1591, Ratsherr und 1592 auch Bürgermeister von Güstrow († 1609), er nahm auf herzogl. Befehl 1586 eine Registratur von allen Schriften des Archivs auf
|
1621, 1629
|
Joachim Koch
|
Provisor
|
- Küchmeister der Ämter Stavenhagen und Ivenack
- 1621, 1629, Provisor und Gastvorsteher am Heilig-Geist-Hospital
|
- verwandt ? mit Joachim Koch (Kock), Ratsherr 1555-1567, Bgm 1557-1567
- verwandt ? mit Christian Koch († 1606), Ratsherr 1598-1605
|
1620 - 1637
|
Johann Trebbow
|
Vorsteher
|
† 1669
- 1592, Domkirchen Provisor (nach Thiel 1588, 1595)
- Küchmeister zu Schwaan
- 1620-1637, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
- 1636-1668, Ratsherr in Güstrow
|
1637, 9.10.
|
Christian Berkhahn
|
Vorsteher
|
09.10.1637, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
|
- verwandt ? mit der in Sukow (bei Güstrow) 1531 mit Martin Berkhan ausgestorbenen Familie auf dem Berkhahn`schen Gut
|
1650, 24.12.
|
Heinrich Kühlen
|
Vorsteher
|
24.12.1650, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
|
- verwandt ? mit Johan Kühl († 14.1.1631), Ratsherr 1622-1630
|
1659
|
Jeremias Wulferling
|
Vorsteher
|
1659, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
|
1659
|
Peter Schwiring
|
Vorsteher
|
09.12.1659, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
|
1659
|
Johann Troie (Troye)
|
Vorsteher
|
† 1679
- 09.12.1659, Vorsteher am Heilig-Geist Hospital
- 1671-1678, Güstrower Ratsherr
|
|
Anlage 3
Küster an der Heilig-Geist-Kirche
Die Küster an der Heilig-Geist-Kirche waren später auch zugleich Vorsteher vom Dom-Armenkasten
und seit dem 26. September 1782 auch Schulmeister der Armenschule .
|
Datum
|
Name
|
Stellung
|
Sonstiges
|
1612
|
Jacob Hinze
|
Küster
|
1612, Küster und Vorsteher des Dom-Armenkastens
|
1614
|
Joachim Lemke
|
Küster
|
1614, Küster und Vorsteher des Dom-Armenkastens
|
1659
|
Daniel Walther
|
Buchdrucker und Küster
|
cfm. 23. April 1659, Küster der Heilig-Geist-Kirche
|
1700
|
Johann Dietrichs
|
Küster
|
1700, Küster der Heilig-Geist-Kirche
|
1723, 1743
|
Samuel Garves
|
Küster
|
1723, 1743: Küster der Heilig-Geist-Kirche
|
bis 1771
|
Ernst Gottfried Rudow
|
Küster
|
* 27.01.1710, Perleberg - † 1771, beeerdigt 13.05.1771
- Sohn von Daniel Rudow und Katharine Fuhrmann
- Bruder Daniel Friedrich war Schweriner Domprediger
- bis Mai 1771, Küster der Heilig-Geist-Kirche
|
Sein Sohn Johann Christian Ludwig Rudow (* 1732, Güstrow, getauft im Dom am 25.10. - † 11.04.1793) war verheiratet mit Katharine Margarete Prüßing (* 1747, Badendiek - † 21.01.1829), Tochter des Pastors Joachim. Er war Pastor in Bök (zu Federow) seit dem 24.01.1765 (Amtsantritt 17.02.1765)
|
1771
|
Christoph Stenz Lorenz
|
Küster
|
† 17.09.1803
- 1766-1771, Küster in Gr. Lukow
- 18.07.1771, Küster der Heilig-Geist-Kirche
|
1772
|
Johann Ferdinand Böhnstorf
|
Küster und Vorsteher
|
† 19.03.1818
- 13.01.1772, 2ter Vorsteher des Dom-Armenkastens
- 1772-1803, Küster der Schloss- und der Hl.-Geist-Kirche
- 30.07.1787, alleiniger Vorsteher des Dom-Armenkastens
|
1803
|
Ernst Wilhelm Carl Krauthoff
|
Glasermeister und Küster
|
* 19.08.1756, Fürstenberg - † 21.03.1830, Güstrow
- Sohn von Johann Bernhard und Anna Dorothea Röhl
- 20.08.1756, Taufe in Fürstenberg
- 25.10.1784, Einbürgerung in Waren
- 1786, Glasermeister und Hausbesitzer in Waren
- 04.05.1786, Heirat mit Maria Elisabeth Speer
- Stadtschulmeister in Waren
- ab 1800, Nebenschulmeister in Waren
- 1795, Wohnsitz bereits in Güstrow
- ab 25.11.1803, Küster der Heilig-Geist-Kirche
- 1819: Wohnsitz in Güstrow
- 24.03.1830, Beerdigung in Güstrow
|
Sein ältester Sohn Johann Joachim (* 20.10.1790, Waren - † 15.02.1870, Güstrow) war 1867 ebenfalls als Küster in Güstrow und als Lehrer an der Armenschule tätig
|
1818
|
Johann Dietrich Bohnstorf
|
Küster und Vorsteher
|
- 1818, Küster der Schloss- und der Heilig-Geist-Kirche
- 1818, Küster und Vorsteher des Dom-Armenkastens
|
Quellen- und Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
- LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
- Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
- MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
- MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
- NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
- Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
- StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
- StaStr = Stadtarchiv Hansestadt Stralsund
- Cleemann, Friedrich Johann Christoph. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819
- Kleiminger, Rudolf. Das Heiliggeisthospital von Wismar in sieben Jahrhunderten. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte der Stadt, ihrer Höfe und Dörfer, Weimar 1962
- Knefelkamp, Ulrich. Die Heilig-Geist-Spitäler in den Reichsstädten, in: R.A. Müller. Reichsstädte in Franken. 2. Band, 2. Teil: Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, München 1987, S.107-121
- Knefelkamp, Ulrich. Über die Pflege und medizinische Behandlung von Kranken in Spitälern vom 14. bis 16. Jahrhundert, in: Michael Maetheus. Funktions- und Strukturwandel spätmittelalterlicher Hospitäler im europäischen Vergleich. Stuttgard 2005, S.175-194
- Mastaler, Wilhelm. Die Güstrower Kirchen bis zur Reformation vor dem Hintergrund der Geschichte, 2006; Vortragskonzept, unveröffentlicht
- Mastaler, Wilhelm. Die Güstrower Magistratsherren, Sammlung 2001, unveröffentlicht
- Mastaler, Wilhelm. Die Heilig Geist Kapelle von Güstrow. Manuskript 2011
- Mastaler, Wilhelm. Was verbirgt sich hinter der "Marien Kapelle" in Güstrow; siehe a. SVZ, Güstrower Anzeiger vom 06.05.2008
- Melle, Jacob von. Testamenta Lubecensia e Membranis authenticis accurate descripta. Lübeck 1738, Handschrift im Archiv von Lübeck Nr. 771
- Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. Bd. IV. Schwerin 1901, Die Amtsgerichtsberzirke Schwaan, Bützow, Sternberg, Güstrow, Krakow, Goldberg, Parchim, Lübz und Plau
- Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 1. Band, Mittelalter, Schwerin, Bahn 1935
- Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 2. Band, Reformation und Gegenreformation, Schwerin, Bahn 1936
- Schulz, Harald. Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Heilig-Geist-Hospitals zu Lübeck. Göttingen 1993
- Stolle, Wilhelm Carl. Beschreibung und Geschichte der uralten, ehemals festen, grossen und berühmten Hansestadt Demmin,... Greifswald 1772
- Willgeroth, Gustav. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren seit dem dreißigjährigen Kriege, Band 1, Wismar 1924
- Willgeroth, Gustav. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren seit dem dreißigjährigen Kriege, Band 2, Wismar 1925
|
Quellenverzeichnis
LHAS, MUB 3597, Güstrow vom 23.03.1313: Nicolaus, Johann und Johann, Fürsten von Werle, verleihen dem Domkapitel zu Güstrow das Privilegium, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels ein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. "... Daher haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edikt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz leidenden oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwiderläuft, ..."
LHAS, MUB 3211, Güstrow am 07.01.1308: "... dass das vorgenannte Haus des Heiligen Geistes mit besagter Kirche in einer allseitigen Union und Einheit, ohne jede Möglichkeit der Abtrennung und der Teilung zusammenhängt. ... Dass in ähnlicher Weise auch zwischen der Güstrower Kollegiatskirche und der oft genannten Güstrower Pfarrkirche eine Einheit und Identität unteilbar besteht, erklären wir ... in der vorliegenden Urkunde fest. ..."
Die Kollegiatskirche war zu dieser Zeit noch nicht fertiggestellt und für die Bewohner der Stadt auch nicht zugänglich. Zu der Frage, wo die Stiftsherren bis zur Fertigstellung der Kollegiatskirche ihre Chorgebete hielten - in der Marienkapelle am Grünen Winkel.
LHAS, MUB 6493 Güstrow am 25.02.1345: Der Rat der Stadt Güstrow bezeugt, daß Jacob Worpel und seine Frau den sechsten Teil der Gleviner Mühle und 26 Mark 10 Schilling Hebungen aus Sarmstorf dem Heiligengeisthause zu Güstrow geschenkt haben, und ordnet die Erhebung und Verwendung dieser Einkünfte.
"... Zur Pflege der im Heiligengeisthause dahinsiechenden Armen, die von den Straßen und Plätzen zu diesem Hause gebracht werden [qui in plateis deferuntur ad eandem], ... . Nun aber erwählen wir diese vorgenannten Jacob Worpel und seine Frau Katharina und setzen sie als Provisoren dieser erwähnten Armen ein, ..." (vgl. a. MUB 6241 vom 31.10.1342)
- Die Fürsten Nicolaus III. und Bernhard von Werle schenken [am 07.02.1345] dem Hl. Geisthaus das Eigentum von Hebungen aus Sarmstorf, welche Jakob Worpel und seine Frau Katharina gekauft und dem Heiligengeist-Hause geschenkt haben.
[... Abgaben haben zu leisten: Rudolft (Rulet) 2 Scheffel und 2 Viertel Hartkorn, derselbe auch 2 Viertel von einem Scheffel Hafer und 20 Pfennige von seiner Kate, Heinrich von Langhagen (Lanckavel) 34 slaw. Schillinge und 28 Pfenninge von einer Kate, Johann Bergmann bebaut die eine Hufe mit dem Hofe, dieser wird 3 Scheffel Weizen weniger einem Viertel geben, derselbe einen halben Scheffel Gerste und einen Scheffel Haver, dazu 7 slaw. Pfennige, Steinhans bebaut eine Hufe mit seinem Hofe, Nikolaus Koss bebaut eine halbe Hufe, die an den Hof von Ficke Frese grenzt, Heinrich Kröpelin bebaut eine halbe Hufe mit seinem Hofe, Wöbke Dethard wird 8 Schillinge und 2 Hühner geben, dazu 2 Scheffel Gerste, 4 Scheffeln Hafer, 26 slaw. Pfennige, Köpeke Schünemann wird 3 Mark von seinem Hofe zahlen. ...] aus MUB 6489
LHAS, MUB 6244, Güstrow am 03.11.1342: Die Fürsten Nikolaus III. und Bernhard; Gebrüder von Werle, erklären, dass dem Domkapitel zu Güstrow dadurch, dass in dem neuen Hl. Geist Hause Messe gelesen werde, kein Abbruch an den Privilegien geschehen solle, wonach innerhalb dieses Pfarrsprengels kein Bethaus erbaut und keine Messe gelesen werden dürfe. "... mögen auch die ehrenwerten Männer, der Propst Leo, der Dekan Timm und das Kapitel der Güstrower Kirche zu diesem augenblicklichen Zeitpunkt aus bestimmten rechtlichen Gründen, die sie dazu bewogen haben, sich dazu einverstanden erklärt haben, dass jetzt von neuem ein steinernes Haus des Heiligengeistes zur Aufnahme und Unterbringung von Armen in Christo errichtet und erbaut werde und dass für diese Armen durch einen von besagter Güstrower Kirche dazu beauftragten Vikar an fünf Tagen in der Woche die Messe gelesen wird ..., das Privileg, dass nicht in den Herbergen der Armen, Schwachen und Aussätzigen oder an irgendwelchem anderen derartigen Orte, mag es nun im Hause des hl. Geistes sein oder sonst irgendwo innerhalb der Umwallung der Stadt Güstrow oder auch außerhalb an irgendeinem beliebigen Orte und Gebiete, das zum Kirchenrecht der oben erwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der alten Stadt Güstrow gehört, ein Bethaus errichtet oder erhalten wird, öffentlich oder privat, sichtbar oder geheim, um dort eine Messe zu sprechen, zu lesen oder zu singen, so wollen wir also, ... dass dieses Privileg der Kirche und dem Domkapitel für ewige Zeiten erhalten bleibe und der Kirche darin nicht irgendwie Abbruch geschehen soll."
LHAS, MUB 6242, Güstrow am 31.10.1342: Das Domkapitel zu Güstrow berichtet dem Bischof Friedrich von Cammin, unter welchen Bedingungen es die Stiftung einer Vikarei im Dom zur Messe im Heiligengeist-Hause daselbst durch Jacob Worpel und dessen Ehefrau Katharina genehmigt habe. "... Erstens muss der besagte Vikar zu unserer Kollegiatskirche gehören. ... Dieser Vikar wird an fünf Tagen in jeder Woche des Jahres, nämlich am Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag nach der Anweisung des Dekans mit gedämpfter Stimme und ohne jese besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen an jedem dieser Tage in besagtem Hause des Heiligen Geistes für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können, sowie für ihre Familienangehörigen und andere, die in demselben Hofe wohnen, und dies selbstverständlich ohne jede Beeinträchtigung der Pfarrkirche und dies zu der Stunde, die der Dekan oder sein Vertreter oder der Älteste in dem Domkapitel ihm dafür anweist. ... Wir wollen auch nicht, dass sich in diesem Hause ein Tür befindet außer jener, die an seiner Südseite liegt, noch dass, da dies Haus nicht als Kirche oder Kapelle anzusehen ist, in ihm wie in einer Kirche eine öffentliche Glocke vorhanden ist, sondern nur eine Klingel, durch die die dort Lebenden zum Anschauen des Emporhebens der geweihten Hostie eingeladen werden können. Auch werden alle Opfergaben, die dort dargebracht werden, .... dem Dekan und dem oben erwähnten Domkapitel zustehen. In allen Angelegenheiten bleibt es vorbehalten, dass besagtes Haus, wie auch schon früher, weiterhin zum Pfarrsprengel der Marktkirche gehört und dass diese Marktkirche jegliches Recht in diesem Hause besitzt und ausübt ebenso wie in jedem anderen Hause ihres Kirchspiels, und dass auch der jeweilige Vikar in diesem Hause keine Beichte entgegennehmen oder das Abendmahl verwalten darf noch dass dort die Taufe kleiner Kinder oder die Beerdigung von Verstorbenen stattfindet, ..."
LHAS, MUB 6128 vom 24.04.1341 und 6240 (a. 6242) vom 31.10.1342
- MUB 6240, Güstrow am 31.10.1342: "... Der Rat zu Güstrow beurkundet, daß Jacob Worpel und seine Frau das Heiligen-Geist-Haus daselbst aus Steinen aufgebaut, mit dem sechsten Teil der Gleviner Mühlen beschenkt und mit 20 Morgen zur Messe daselbst eine Vikarei im Dome gestiftet haben."
- vgl. auch StA, Register brieflicher Nachrichten von demselben Datum: "Jacoby worpel Consul hat dem heiligen geist gegeben 20 morgen acker darvon 10 am sternbergischen wege, 10 aber auf dem großen kampf, die große velt genand, gezahlet ao 1342 alle heilig abend."
LHAS, MUB 5460, Güstrow am 23.10.1333: Friedrich, Bischof von Camin, ertheilt denen, welche das Heil.-Geist-Haus "domus sancti Spiritus" in Güstrow unterstützen, einen Ablass von 40 Tagen.
LHAS, MUB 6240, Güstrow am 31.10.1342: Bereits 1341 hatte Jacob Wörpel die Erlaubnis erhalten, in der Domkirche eine Vikarei zu stiften, die er mit 8 ½ Hufen, ½ Katen und einem halben Krug im Dorfe Öttelin ausstattete (MUB 6128 vom 24.04.1341).
LHAS, MUB 6242, Güstrow am 31.10.1342: "Das Domkapitel zu Güstrow berichtet dem Bischof Friedrich zu Camin, unter welchen Bedingungen es die Stiftung einer Vikarei im Dome zur Messe im Heiligengeist-Hause daselbst durch Jacob Worpel und dessen Ehefrau Katharina genehmigt habe. ..."
LHAS, MUB 6242, Güstrow am 31.10.1342: "... Erstens muß der besagte Vikar zu unserer Kollegiatskirche gehören. ... Dieser Vikar wird an fünf Tagen in jeder Woche des Jahres, nämlich am Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag nach der Anweisung des Dekans mit gedämpfter Stimme und ohne jede besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen an jedem dieser Tage in besagtem Hause des heiligen Geistes für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können, sowie für ihre Familienangehörigen und andere, die in demselben Hofe wohnen, und dies selbstverständlich ohne jede Beeinträchtigung der Pfarrkirche und dies zu der Stunde, die der Dekan oder sein Vertreter oder der Älteste in dem Domkapitel ihm dafür anweist. ... ..."
Schildhauer, Johannes. Die Hanse. Leipzig 1984
siehe: Heiligengrabe, (Krs. Pritzwalk) mit der "Grabeskirche"
LHAS, MUB 6493, Güstrow am 25.02.1345: Der Rat der Stadt Güstrow bezeugt, daß Jacob Worpel und seine Frau den sechsten Teil der Gleviner Mühle und 26 Mark 10 Schilling Hebungen aus Sarmstorf dem Heiligengeisthause zu Güstrow geschenkt haben, und ordnet die Erhebung und Verwendung dieser Einkünfte.
"... Zur Pflege der im Heiligengeisthause dahinsiechenden Armen, die von den Straßen und Plätzen zu diesem Hause gebracht werden "qui in plateis deferuntur ad eandem", ... Nun aber erwählen wir diese vorgenannten Jacob Worpel und seine Frau Katharina und setzen sie als Provisoren dieser erwähnten Armen ein, ... ."
StA, Güstrow vom 01.11.1345, Extract der zum S. Jürgen vor Güstrow gehörige brieffe wie sie Anno 1600 beim Rhate zu Güstrow befunden.
LHAS, MUB 6782, Güstrow am 25.07.1347: Das Domkapitel zu Güstrow bewilligt der Kapelle des Hl. Geist-Hauses daselbst einen steinernen Altar und eine zweite Tür. "... das in der Kapelle des Heiligen-Geist-Hauses innerhalb der Mauern zu Güstrow ein Altar aus Ziegelsteinen errichtet und nach seiner Fertigstellung geweiht werden darf und das zusammen damit gegenüber der Tür an der Südseite eine zweite an der Nordseite erbaut werden kann". (vgl. a. Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 1. Band, Mittelalter, Schwerin, Bahn 1935, S 189)
LHAS, Visitationsprotokoll 1534, a. StA; weitere Visitationen folgten 1540, 1547, 1552, 1553, 1556, 1615, 1616, 1643, 1646, 1656 (Heilig-Geistkirche), 1662, 1668 oder 1700 (St. Jürgen), vgl. d. Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, IV: Visitationen
StA, Rechte und Gerechtigkeiten der Pfarrkirche und der Heiligen Geistkirche, 1536-1716
StA, Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte. 1537 / 1605-1661
StA, Mastaler, Wilhelm. Erläuterungen zum Schossbuch der Stadt 1503-1559, S.6: 1503—1559: Die Stadt zahlt jährlich dem Armen im Hl. Geist-Hospital 6 M.
StA, Kirchen-Sachen 1548
Schmidt, Karl. Geschichte der Sternberger Hospitalien. in: Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 55 (1890), S. 139-196
Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, 2. Band, Reformation und Gegenreformation, Schwerin, Bahn 1936, S.34
Schröder, Dieterich, Papistisches Mecklenburg Bd. 1, Wismar 1739
StA, Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte, 1537 / 1605-1661
"Anno 1561 up Jacobi ym Auste ist dat nyge Hus achter der Kerken gerichtet angefangen unde gebowet vor de Armen de nun sin und noch kamen werden mith Hülpe des Almächtigen Gades und dorch Tholage veler framen Christen darna folgendes up dat 63 und 64 Yar ist die olde Karcke wedderümme angerichtet worden mit den Predigstole und Altar und wat thor kercken gehöret tho eren der Hilligen Derfoldigkeit, Godt Vader, Godt Sone, Godt Hilliger Geist und allen framen Christen tho Troste und is ock folgendes in dem sulvigen 64 Yar up Sunter Thomas Avent wedderümme Godes Wort dorch Doctor Conradus Becker Superintendens angerichtet unde gepredigt worden dorch verhet onses Erbaren Rades tho Güstrow. Godt gave wieder sine Gnade und sin damals vorstender gewesen. Tonnies Peters, Simon Gerdes."
StA, Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte, 1537 / 1605-1661
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 352
LHAS, MUB 6700, Güstrow vom 26.11.1346: Nicolaus III. und Bernhard, Fürsten von Werle, bewidmen das St. Georgen-Hospital vor Güstrow mit dem Eigenthum von 42 Mk. Hebungen aus Sarmdorf. Unter den Zeugen: "... Jacobo Worpel, consulibus Guztrowensibus". vgl. a. StA, Urkunden der Pfarrkirche, beglaubigte Abschrift einer Urkunde von 1353
Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, 1936
StA, Hospitalien, Vorsteher und Prediger im hl. Geist, 1657
StA, Ratsprotokoll vom 06.07.1633
StA, Ratsprotokoll vom 16.08.1605
StA, Ratsprotokoll vom 07.07.1609
StA, Ratsprotokoll vom 15.01.1619
StA, Pfarrkirchen-Protokollbuch vom 05.01.1621
StA, Akten Kirche, Schule und Jurisdiction vom 08.01.1621
Güstrow bat um die Erlaubnis, in "ihrem Präfer-Haus mit 2 Wohnungen auch Fremde aufnehmen zu dürfen, da die Wohnung ja von ihnen bezahlt sei". in: StA, Güstrower Zeitung vom 19.09.1890, 74. Jahrg. Nr. 218-226: Carl Garbers. Geschichte des Hospitals und der Kirche zum heiligen Geist
StA, Ratsprotokoll vom 08.11.1641
StA, Ratsprotokoll vom 22.11.1643
Pfründe, auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland, daher a. Prövener, Prävenheuser) genannt, bezeichnete ursprünglich eine Schenkung. Daraus entwickelte sich ein Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, z.B. eine gewährte Verköstigung oder Zahlung von Unterhalt. In Bezug auf die Pensionäre der Spitäler waren es Zuwendungen und Einkünfte aus den vorher eingebrachten Legaten, die ihnen eine dauernde Unterkunft und Pflege sicherten.
Prövener wurden daher Arme Leute der Stadt genannt, die Empfänger einer städtischen finanziellen Unterstützung waren; dadurch waren sie natürlich dem Armenhaus der Stadt, aber auch Privatleuten sehr willkommen.
- vgl.d.a. Schulz, Harald. Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Heilig-Geist-Hospitals zu Lübeck, Diss. phil. Göttingen 1993
so z.B. in Lübeck, Dort waren es je nach Alter und "Zustand" der Person im Haupthaus 20-30 Mark, für eine Kammer 40 Mark und für freie Wohnung und Kost musste ein begüterter Nutzer auch schon mal 200-300 Mark zahlen. vgl. Schulz, Harald. Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Heilig-Geist-Hospitals zu Lübeck. S.185
- Im Vergleich dazu erhielt z.B. ein angestellter Bader im Lübecker Heiliggeistspital 1456 nur 3,5 Mark jährlich als Lohn (vgl. Stadtarchiv Lübeck, Rechenbuch 1411-1510, fol. 58ff)
vgl. dazu Kleiminger. S.27 oder Stolle. S.373
StA, Permutationsvertrag vom 17.11.1662, Dabei war dem Herzog auch der bei der Kirche stehende Turm mit dem Mauerstück bis zum Gleviner Tor zugefallen; er hatte beides aber sofort wieder der Stadt überlassen; die Unterhaltungskosten waren ihm wohl zu hoch.
StA, Ratsprotokollbücher 1583-1750, Ratsprotokolle 1670, Acten Hospital-Sachen
LHAS 2.12. Acta civitatum specialia Güstrowe, vgl. a. StA, Ratsprotokollbücher 1583-1750, Ratsprotokolle 1690
StA, Protocollum Commissionis über die Cämmerey-Register von 1765-1775, vom 28.6.1766
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXX. Provisores am Hospital
Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, 1936
StA, Local-Verordnungen der Vorderstadt Güstrow vom 23.3.1831
Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, 1936
StA, Güstrower Zeitung vom 19.09.1890: Die alte Kanzel war noch mit einem Verdeck versehen, auf dem geschnitzte Figuren standen. Ihr Platz wurde gleichzeitig von der Nord- an die Südwand verlegt.
StA, Verzeichnis über den Grundbesitz der Stadt
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, VIII. Pastores an der hl. Geistkirche
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100017971
StA, Güstrower Zeitung vom 19.09.1890, 74. Jahrg. Nr. 218-226: Carl Garbers. Geschichte des Hospitals und der Kirche zum heiligen Geist
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 345
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100038622
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: April 1585, Immatrikulation von Christophorus Molnouius aus Güstrow an der Uni Rostock; 1595 Magister, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100038622
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/400061421
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 352
- vgl. a. StA, Kirchen-Sachen 1594: "Magister Helmstedt, Prorector der Schule und Predigers zum Heil. Geiste Schreiben, daß er zum Prorector Scholae angenommen, und die von Bgm. und Rat gegebene Vocation zum Predigt Amt resigniret hätte"
Besser, Johann Friedrich. Nachrichten von der Güstrowschen Domschule. Elftes Stück. Güstrow 1823, S. 8/9
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Ostern 1572, Immatrikulation von Iohannes Mollerus aus Güstrow, Nr. 99 an der Uni Rostock, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100030187
StA, Güstrower Zeitung vom 19.09.1890, 74. Jahrg. Nr. 218-226: Carl Garbers. Geschichte des Hospitals und der Kirche zum heiligen Geist
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Mai 1608, Immatrikulation von Hinricus Mollerus aus GUE, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100021261
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100036550
StA, Ratsprotokollbuch 1583
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 393. Er gibt den Beginn jedoch fehlerhaft ab 1595 an, unterschlägt dabei den Pastor Johann Müller (1595-1609), dieser fehlt auch bei Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819
Juni 1606, Immatrikulation von Martinus Statius aus GUE an der Uni Rostock; Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100020697
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren. Bd.1, S.716; Dieser hatte einen gleichnahmigen Sohn Daniel († 1717, beerdigt 18.08.), imm. 1653, voc. 21.07.1667, eingeführt 1668 (nach 6. März)
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Juni 1622, Immatrikulation von Hinricus Statius aus Güstrow an der Uni Rostock, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100027208
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XVII: Infimi, Hypocliclastali, Präceptores, Quinti, Sexti, Septimi genannt. Die Septimi kamen erst 1665 hinzu und cessiren jetzt seit 1805, Die Schreib- und Rechenmeister noch spielten. vgl. XVIII
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100021770
Besser, Johann Friedrich. Nachrichten von der Güstrowschen Domschule. Elftes Stück. Güstrow 1823, S. 11
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, IV: Domprediger, Pastores primarii und secubdarii, vgl. a. Willgeroth: Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S.353
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XVII: XVII. Cantores secundi, Collegae Collaboratores, Pfarr-Cantores, nachher Succentores genannt, wovon iedoch vielleicht einige in eine andere Classe gehoben dürften. Thiel nennt irrig sie erst von Geist an Succ.
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100044790
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren. Bd.2, S.819; dann als Pastor bis zu seinem Tod 1650 in Wessin bei Crivitz; sein gleichnamiger Sohn Ulrich als sein Nachfolger ebd. von 1650 bis zu seinem Tod 1681; vgl.a. Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XVII: XVII. Cantores secundi, Collegae Collaboratores, Pfarr-Cantores, nachher Succentores genannt, wovon iedoch vielleicht einige in eine andere Classe gehoben dürften
"Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Quibus [nota]* praefixa, ab eis iuramentum exigi non potuit propter aetatis immaturitatem.", Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100022355
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819; er führt ihn jedoch nicht als Pastor der Hl.-Geist-Kirche
StA, Ratsprotokollbuch vom 05.11.1630
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 376
- Ein Andreas Sentius war von 1584 bis zu seinem Tode 1605 Pastor in Bredenfelde. Sein gleichnamiger Vater stammte ursprünglich aus Schlesien und war Pastor in Potsdam. vgl. Georg Krüger: Die Pastoren im Lande Stargard seit der Reformation. in: MJB, Band 69 (1904), S.15
Balck, Carl Wilhelm August. Meklenburger auf auswärtigen Universitäten bis zur Mitte des 17ten Jahrhunderts. Dritter Beytrag, in: MJB, Schwerin 1885, S.368
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100044388
Becker, Julius. Verzeichnis der Leiter und Lehrer der großen Stadtschule zu Rostock. in: Walther Neumann. Die große Stadtschule zu Rostock in 3 ½ Jahrhunderten. Rostock 1930, S.122
Tenhaef, Peter. Gelegenheitsmusik im Ostseeraum vom 16. bis 18. Jahrhundert. Band 20 von Greifswalder Beiträge zur Musikwissenschaft, Verlag Frank & Timme GmbH, 2015, S.135-136; vgl. a. Becker, Julius. Verzeichnis der Leiter und Lehrer der großen Stadtschule zu Rostock. S.122
Landeskirchliches Archiv Rostock (LKAR), St. Marien, Notabilienbuch 1714, p.3-4; vgl. a. Grewolls, Grete. Mecklenburg-Vopommersche Bibliographie. 1995
Rektor zu Rehna bis 1615, Kantor zu Plau seit 1645, nachher Kantor an S. Petri Rostock; in: Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XVII: Infimi, Hypocliclastali, Präceptores, Quinti, Sexti, Septimi genannt
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100020435
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 352
vgl. a. StA, Ratsprotokollbuch 1630-1641, Ratsprotokoll vom 06.07.1633: "Ern. Balthasar Tarnovius, Priester zum Hl. Geist .."
StA, Ratsprotokollbuch vom 10.09.1681
Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. hrsg.: Joh. Henrici Ruswormii, Güstrow u. Leipzig 1706
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 385; vgl. a. Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, VIII. Pastores an der hl. Geistkirche
Enkel des Pastors Joachim zu Jördensdorf und Bruder des Pastors Zacharias an St. Petri Kirche Rostock
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S. 352-353
Tochter des Brauers Markus Maeß
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S.353
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100029571
Franck, David. Alt- und Neues Mecklenburg. Bd. 10, Güstrow und Leipzig 1755, 2tes Register, XIV, 329, Probe seiner redlichen Amts-Führung
StA, Ratsprotokollbuch 1714-1721; vgl. a. Akten Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte 1538-1875
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100003396
eingeführt und ordiniert im Dom am 01.01.1722; in: Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, VIII. Pastores an der hl. Geistkirche
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 2, S. 1000; vgl. a. Franck, David. Alt- und Neues Mecklenburg. Bd. 10, Güstrow und Leipzig 1755, 2tes Register, XIV, 329, Superintendens zu Schwerin
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100002671
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren. Bd.1, S.351
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren. Bd.2, S.767
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Juni 1579, Immatrikulation von Hermannus Ianeke [Jahnke] aus Güstrow an der Uni Rostock; Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100035018
09.12.1775 ord. und 3.p. Epiphan. 1776 eingeführt; in: Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, IV: Domprediger, Pastores primarii und secubdarii. und VIII. Pastores an der hl. Geistkirche
Schlie, Friedrich. Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin (1896), Bd.4, S.252
Tochter des Kürschnermeisters und Kaufmanns Joachim Andreas und Schwester des Wustrower Pastors Zacharias Andreas; in: Willgeroth: Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S.353
StA, Ratsprotokollbuch vom 31.07.1777
Willgeroth: Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S.354
sein vollständiger Name lautet: Georg August Friedrich Eduard Schmidt
sein Vater war Töpferältester
an der Vorbereitungsschule des Gymnasiums Parchim
eine Tochter von Pastor Friedrich
Tochter des Pächters Joh. Friedrich Ludwig; in: Willgeroth: Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren, Band 1, S.355
Vater war Strafanstaltslehrer, seine Mutter die Tochter des Walkmüllers zu Sternberg
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXX. Provisores am Hospital
Mastaler, Wilhelm. Güstrower Magistratsherren, 2001, unv. im Privatbesitz
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXX. Provisores am Hospital
StA, Ratsprotokollbuch vom 19.02.1606
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXXI. Dom-Kirchen-Provisores, s. XX. Die Oecon. sind seit 1694 Provisores primarii. Das Verzeichniß im Thiel ist vielfältig zu korrigiren.
Universität Rostock, Matrikelbuch 1419-1760: Oktober 1643, Immatrikulation von Heimradus Grape aus Teterow an der Uni Rostock; Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100049699; Sohn des Teterower Bürgermeisters Zacharias Grape, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100045748; Bruder des Professors Zacharias Grape, Eintrag unter: http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100050254
- vgl. a. Thomas, Friedrich. Annalecta. Catalogus Biographicus Personarum, Theologicam ac Politicam, S.44: Heimradus Grapius
StA, Ratsprotokollbuch vom 09.10.1637
StA, Pfarrkirchen-Protokollbuch vom 24.12.1650
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXIX: Küster an der heiligen Geistkirche
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXXI. Provisores oder Vorsteher des Dom-Armenkastens s. XXVII, XXIX.
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXIX: Küster an der heil. Geistkirche
Willgeroth. Die Mecklenburg-Schwerinschen Pfarren. Bd.1, S.713
sein Vater war Schneidermeister
Cleemann. Archiv-Lexikon der Geistlichkeit und Kirchen in Mecklenburg, Parchim 1819, XXXI. Provisores oder Vorsteher des Dom-Armenkastens s. XXVII, XXIX.
siehe Eintrag GEDBAS, genealogie.net: https://gedbas.genealogy.net/person/show/1147430114
LHAS, Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinscher Staatskalender 1844, Güstrow, Militärdistrikt Domanialamt Güstrow
Abbildungen
Detail aus der Karte "Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage Carte von der Stadt Güstrow nebst einen gewissen Districk dehren Feldt-Marck...", 1727, G. Helwig, NLA HA, 72 M / 21 g
Bild 1(links): Lage des Hl. Geisthauses am Gleviner Tor, Detail aus der Karte "Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage Carte von der Stadt Güstrow nebst einen gewissen Districk dehren Feldt-Marck...", 1727, G. Helwig, NLA HA, 72 M / 21 g
Bild 2: Ansicht von Matthäus Merian dem Älteren (1620-1650): Stich von Güstrow vom Jahr 1653, LHAS
Bild 3: Güstrow aus der Vogelperspektive, Kupferstich von 1706, Thomas Analecta Gustroviensia (Meckl. Lit. Nr. 4765), LHAS
Bild 4 (rechts): "Carte von Wasserleitung der Vorderstadt Güstrow, In Grundlage des Buschiekschen Grundrisses de 1831/34 nach einem größeren Maaßstabe aufgetragen im Jahre 1862 von Ferd. Weihnacht", LHAS
Ansichten der Kirche von verschiedenen Seiten, MM 2020, ba
Ansichten des "Heiligen Grabes", MM 2011, rechts rekonstruierte Ansicht mit Gitter
Außenansichten des Gebäudes, MM 2020; Innenansichten MM 2011
Innenansichten mit Resten einer Kreuzigungsdarstellung am Ostgiebel und Nischen an der Westseite, MM 2011; als Vergleich eine Darstellung aus der Dorfkirche St. Nikolaus Lieberhausen
Innenansichten mit Malereien und Verzierungen, MM 2011
Ansichten aus dem Krippenmuseums, 2011, 2018, 2019
|