Kirchengeschichte: Die Heilig Geist Kirche zu Güstrow







Die Heilig Geist Kirche zu Güstrow


(2011, b.a. MM 2019)


Im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten an der Hl. Geist-Kirche in Güstrow zu einem Krippenmuseum wurde durch verschiedene Veröffentlichungen ein reges Interesse an diesem alten Bauwerk geweckt, wozu auch die nachfolgenden Erläuterungen beitragen möchten.

Die erste Nachricht über dieses Haus stammt vom 07.01.1308, als der Bischof Heinrich von Cammin bestimmte, "... dass das vorgenannte Haus des Heiligen Geistes mit besagter Kirche in einer allseitigen Union und Einheit, ohne jede Möglichkeit der Abtrennung und der Teilung zusammenhängt. ... Dass in ähnlicher Weise auch zwischen der Güstrower Kollegiatskirche und der oft genannten Güstrower Pfarrkirche eine Einheit und Identität unteilbar besteht, erklären wir ... in der vorliegenden Urkunde fest" (1).

Ein Hospital-Haus dieses Namens hat also zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden, aber nicht das heutige Gebäude. Dann aber erhielten die Domherren am 23.03.1313 von den Fürsten Nikolaus, Johann und Johann von Werle das Privileg, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels kein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. "... Daner haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edekt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz Leidenden, oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgendanderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwider läuft". Das Domkapitel erlaubte aber dem Vikar des hl. Geist-Hauses, an einem Tragaltar, der schnell auf- und abgebaut werden konnte, die Messe zu halten (2).

Abb.1 - Vicke Schorler 1585   Abb.2 - Bodenehr [Osten] 1650   Abb.3 - Merian 1653   Abb.4 - Thomas Analecta Gustroviensia 1706   Abb.5 - Borchmannsche Karte 1733   Abb.6 - Ferd. Weihnacht 1831

Das Hospital wird zu dieser Zeit noch nicht über größere finanzielle Mittel verfügt haben, denn am 25.10.1333 erteilte der Bischof Friedrich von Cammin denen, die das Haus unterstützen, einen Ablass von 40 Tagen, "weil nun das Haus des Heiligen Geistes in Güstrow in seinen Einkünften so dürftig ist, dass die dort dahinwelkenden Armen in ihren Schwächezuständen nur sehr wenig gestärkt werden können" (3).
Jedoch 1342 erfahren wir vom Rat der Stadt, dass der Ratsherr Jacob Wörpel und seine Frau Katharina ein neues hl. Geist-Haus "daselbst aus Steinen aufgebaut, mit dem sechsten Teil der Gleviner Mühlen beschenkt ... und mit 20 Morgen Acker, davon 10 am sternbergischen Wege (Schweriner Chaussee), 10 aber auf dem großen Kamp, die große velt genannt, zur Messe daselbst eine Vikarei im Dom gestiftet haben" (4). Also erst zu diesem Zeitpunkt wird von einem "steinernen Hause" des Hospitals gesprochen, aber noch nicht von einer Kirche. Ein weiterer Antrag des Ratsherrn Wörpel, sicher ein reicher Kaufmann der Stadt, erregte sofort das Domkapitel, das am gleichen Tage darüber dem Bischof in Cammin berichtete. Die Domherren hätten dem Wunsche des Ratsherrn und seiner Frau nur unter mehreren Bedingungen zugestimmt: " Erstens muss der besagte Vikar zu unserer Kollegiatskirche gehören. ... Dieser Vikar wird an fünf Tagen in jeder Woche des Jahres, nämlich am Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag nach der Anweisung des Dekans mit gedämpfter Stimme und ohne jese besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen an jedem dieser Tage in besagtem Hause des Heiligen Geistes für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können, sowie für ihre Familienangehörigen und andere, die in demselben Hofe wohnen, und dies selbstverständlich ohne jede Beeinträchtigung der Pfarrkirche und dies zu der Stunde, die der Dekan oder sein Vertreter oder der Älteste in dem Domkapitel ihm dafür anweist.
Wir wollen auch nicht, dass sich in diesem Hause ein Tür befindet außer jener, die an seiner Südseite liegt, noch dass, da dies Haus nicht als Kirche oder Kapelle anzusehen ist, in ihm wie in einer Kirche eine öffentliche Glocke vorhanden ist, sondern nur eine Klingel, durch die die dort Lebenden zum Anschauen des Emporhebens der geweihten Hostie eingeladen werden können.
Auch werden alle Opfergaben, die dort dargebracht werden, ... dem Dekan und dem oben erwähnten Domkapitel zustehen. In allen Angelegenheiten bleibt es vorbehalten, dass besagtes Haus, wie auch schon früher, weiterhin zum Pfarrsprengel der Marktkirche gehört und dass diese Marktkirche jegliches Recht in diesem Hause besitzt und ausübt ebenso wie in jedem anderen Hause ihres Kirchspiels, und dass auch der jeweilige Vikar in diesem Hause keine Beichte entgegennehmen oder das Abendmahl verwalten darf noch dass dort die Taufe kleiner Kinder oder die Beerdigung von Verstorbenen stattfindet."
(5).
Hier lag auch die Begründung, weshalb das hl. Geist-Hospital nie über einen eigenen Kirchhof verfügte – das Hospital galt ja nicht als vollwertige Kirche oder Kapelle, im Gegensatz zu der Kirche der "Alten Stadt" oder den Kapellen des St. Jürgen- oder Gertruden-Hospitals sowie späteren Franziskaner Kirche auf dem Klosterhof.

Die Fürsten Nikolaus III. und Bernhard; Gebrüder von Werle, erklärten außerdem, dass dem Domkapitel zu Güstrow dadurch, dass in dem neuen Hl. Geist Hause Messe gelesen werde, kein Abbruch an ihren Privilegien geschehen solle, "... mögen auch die ehrenwerten Männer, der Propst Leo, der Dekan Timm und das Kapitel der Güstrower Kirche zu diesem augenblicklichen Zeitpunkt aus bestimmten rechtlichen Gründen, die sie dazu bewogen haben, sich dazu einverstanden erklärt haben, dass jetzt von neuem ein steinernes Haus des Heiligengeistes zur Aufnahme und Unterbringung von Armen in Christo errichtet und erbaut werde und dass für diese Armen durch einen von besagter Güstrower Kirche dazu beauftragten Vikar an fünf Tagen in der Woche die Messe gelesen wird ..." (6).
Aus diesen Urkunden ist zu erkennen, dass das jetzt noch stehende Gebäude ursprünglich nur als steinernes Hospital-Haus, wie es immer angesprochen wurde, erbaut war. Wir müssen annehmen, dass der jetzige Raum früher durch eine Zwischendecke geteilt war, was auch durch den Baubefund und die hochliegenden Fenster an der Nordwand bestätigt wird (7).
Das Hospital, von dem vor Errichtung dieses Steingebäudes in den Urkunden gesprochen wurde, kann nur ein Vorgängerbau (Fachwerkbau) gewesen sein.

Abb.7 - Ansicht von Norden 2011   Abb.8 - Blick in den Heiliggeistgang - Nordseite   Abb.9 - Blick von Südosten 2011   Abb.10 - Ostgiebel 2011   Abb.11 - Blick von Süden 2011




Die Gründung dieses Hospitals ging keineswegs auf die Bestrebungen eines kirchlichen Ordens zurück, was bereits durch die dominierende Stellung des Kollegiatstiftes verhindert wurde. Das von dem Fürsten und dem Schweriner Bischof gestiftete und nur ihnen unterstellte Kollegiatstift stand im Range stets höher als jeder Orden, für den Rom zuständig gewesen wäre. Die Heilig-Geist-Hospitale im norddeutschen Raum wurden alle – soweit wir es heute nachweisen können – von den Städten selbst gegründet und unterhalten (8). Der Magistrat bestellte die Verwalter (Provisoren, Vorsteher) und legte die Hausordnung fest; die Aufsicht über den dort tätigen Geistlichen führte das Domkapitel, nach der Reformation die Pfarrkirche.

Für die Unterhaltung der im Hospital untergebrachten Armen - die Vorsteher durften nur arme und kranke Einwohner aufnehmen - erhielt das Haus im Laufe der Zeit umfangreiche Einkünfte aus Spenden und Ländereien z.B. aus Sarmsdorf " zur pflege der im Heiligengeisthause dahinsiechenden Armen, die von den Straßen und Plätzen zu diesem Hause gebracht werden ". Gleichzeitig setzte der Rat der Stadt den Ratsherrn Jacob Wörpel und seine Frau Katharina, die das Hospital gestiftet hatten, als Provisoren "... dieser erwähnten Armen ein " (9).
Die Fürsten Nicolaus und Bernhard von Werle "... schenken dem Hl. Geisthaus den sechsten Teil der Gleviner Mühle und das Eigentum von 26 M 10 ßl Hebungen aus Sarmstorf, welche Jakob Worpel und seine Frau Katharina gekauft und dem Heiligengeist-Hause geschenkt haben ..." (10).

Erst im Jahre 1347 erlaubte das Domkapitel aber, "dass in der Kapelle des Heiligen-Geist-Hauses ... ein steinerner Altar aus Ziegelsteinen errichtet und nach seiner Fertigstellung geweiht werden darf und das zusammen damit gegenüber der Tür an der Südseite eine zweite an der Nordseite erbaut werden kann" (11).

Der Stadtbrand vom 28.06.1503 " Am Avente sunte Petri und Pauli apenbar, So de Klocke to Twelffen was am Middaghe Wart Güstrow anghesticket van eynem hastighen Donnerschlage ..." hatte auch "im ganzen die Heilige-Geist-Kapelle vernichtet ..." (12). Wieweit die Kapelle in der Folgezeit wiederaufgebaut worden war, oder von den weiteren Stadtbränden 1508 und 1512 erneut betroffen wurde ist nicht ersichtlich, da es darüber keine Unterlagen mehr gibt.
Für die Zeit von 1503 bis 1559 zahlte die Stadt aber " jährlich den Armen im Hl. Geist-Hospital 6 M" (13).





Dann schweigen die Urkunden bis sich die neue Lehre Martin Luthers auch in unserer Stadt ausbreitete. Ostern 1524 predigte bereits der aus Dänemark vertriebene Johannes Ludeke im hl. Geist-Hospital evangelisch (14). Der Herzog Albrecht gestattete im Jahre 1525, dass der Prediger Johann Kruse in der hl. Geist-Kapelle evangelisch predigen dürfe bis zum Jahre 1533, "doch ohne Schelten auf den Gegner" (15).
Im Kirchenvisitationsprotokoll von 1534 wird die Lage der Heiligen-Geist-Kapelle bezeichnet als "Bynnen gustrow butenn dem Döme". Inhaber des von den Herzögen zu verleihenden Lehns der Kapelle ist damals der Domdekan Matthias Wilken, der es seit 1515 besitzt und durch den Domprobst eingewiesen ist: "Pechte darto sind Inn ri boden vor der borch to gustrow, vp der freiheit. Itztlicke bode schall genen einen guldenn. De is by deme Deckenn vnde Capitel to gustrow." (16)

Herzog Heinrich V. erteilt 1536 dann die Weisung an den Rat der Stadt Güstrow zum Neubau des Spitals zum Hl. Geist. " Meines gn. Herzog Heinrichs Artikel die Pfarrkirche und Neuen Spital belangend, dem rathe alhie genommen, von wegen Aufrichtunge einer Ordnunge, darvon die kirchendiener alhie in der parre mugen erhalten werden, ... Item das auch, das Newe spital bey des Heiligen Geistes Kirchen, gebuwet werde ..." (17). Auch Herzog Ulrichs erläßt im selben Jahr eine Anweisung, die Stadt soll ein Spital eingerichten " ... damit die armen Kranken nicht auf der Strasse liegen. Dieses soll der Hl. Geist Kirche zugeordnet werden " (18).

Da das Hospital-Haus jetzt immer mehr als Kirchraum genutzt wurde, musste schon bald ein zusätzliches "Bettenhaus" zur Unterbringung der Kranken neben der Kirche errichtet werden. Dazu sollten die aufkommenden Spenden des Neuen Spitals verwendet werden (19). Der Herzog wiederholte seine Anweisung nochmals im Jahre 1537.
Der für den Unterhalt der Bewohner dienende Landbesitz ist auch heute noch teilweise an den Flurnamen kenntlich, so z.B. das "Hl. Geistmoor", der "Hl. Geistes-Acker" und die "Hl. Geist-Wiese", alle vor dem "Glevinschenthore", westlich des Inselsees.
Für die Bewirtschaftung dieser Ländereien wurde bald ein besonderer "Bauhof" eingerichtet, der mit Pferden und Wagen ausgerüstet war und sich heute noch in dem Namen "Heiliggeist-Hof" wiederfindet. Für diesen Hof zahlte die Stadt ab 1503 jährlich 1 Mark für das Stellen eines Reitknechtes, neben einem Betrag für die Armen in Höhe von jährlich 6 Mark (20).

Die Zahl der Armen und Kranken, die in dem Hospital aufgenommen wurden, war nach unseren heutigen Begriffen recht gering. Es darf aber nicht übersehen werden, dass zu dieser Zeit noch innerhalb der Familien ein enger Zusammenhalt bestand, der dafür sorgte, dass Alte und Hilfsbedürftige in erster Linie von den eigenen Angehörigen versorgt wurden. Erst wenn dieses nicht möglich war, wie besonders in Kriegs- und Pestzeiten, sprang die Stadt mit ihren Hospitälern ein. Die beiden Güstrower Einrichtungen "zum hl. Geist" und zu "St. Jürgen" (= St. Georg) wurden nach den gleichen Grundsätzen von dem Magistrat verwaltet, mit dem Unterschied, dass Leute mit ansteckenden Krankheiten wegen der Übertragungsgefahr nur in dem St. Jürgens-Hospital "vor den Mauern" Aufnahme finden durften. Neben den gewöhnlichen Armen, deren Unterhalt von der Bürgerschaft getragen wurde, gab es auch Bewohner, die sich "eingekauft" hatten und gewöhnlich in gesonderten kleinen Häusern untergebracht waren, die ebenfalls dem Hospital unterstanden. Diese Bewohner hatten also im Hospital eine "Eigentumswohnung" erhalten; die sog. "Prövener" (Pfründner, Pfründeninhaber). In unserer Nachbarstadt Sternberg betrug dieses "Eintrittsgeld" im 16. Jh. z.B. 10 Mark, bei dem damaligen Geldwert nicht gerade billig (21).
Die in den älteren Urkunden – aber auch noch bis in das 18. Jh. hinein - gebrauchte Bezeichnung "Convent" für die Bewohner des Hospitals (z.B. MUB 6946 vom 28.03.1349) bedeutete weiter nichts als "Zusammenkunft - Versammlung", und in keinem Falle das Vorhandensein einer religiösen Gemeinschaft oder eines kirchlichen Ordens.

Die Heilig-Geist-Kirche verlor jedoch zunehmend an Bedeutung und die Leitung des Hospitals wurde anscheinend immer mehr von den zugeordneten Predigern übernommen. Die Bewohner des Hospitals unterstanden einer vom Rat der Stadt aufgestellten "Hausordnung", die uns leider für die Zeit vor der Reformation nicht überliefert ist. In einer Ordnung aus dem Jahre 1600 heißt es jedoch u.a.: "Es sollen alle Armen, auch die Prövener, des Morgens, Mittags und Abends, wann man die Glocke nach alter gewohnheit leutet, mit herzlicher andacht nach fürgeschehener Form oder sunsten beten, sich des heiligen Abendmalß ... gebrauchen, und wann dasselbe verrichtet und gepredigt, ehrerbietig und dankbar bezeigen" (22). Und so ähnlich wird es auch vor der Reformation in Güstrow gewesen sein.
Eine Weisung an die Vorsteher aus dem Jahre 1657 forderte: "Sie (die Vorsteher) sollen dem Prediger nicht in sein Straf- und Lehrrecht fallen, sondern in allen billigen Dingen zu Willen sein" (23). Da inzwischen (1552) auch die Kapelle des St. Jürgen-Hospitals abgebrochen worden war, betreute der Prediger der hl. Geist-Kirche jetzt auch die Bewohner dieses Hospitals.

Die Kapelle dieses Hospitals (a. St. Georgs Hospital genannt), das an dem heutigen Platz des Jugendhauses in der Rostocker Straße 30 lag, wurde bereits ebenfalls 1345 erwähnt. Im Visitationsprotokoll von 1534 heißt es: " Sunte Jorgens Capelle to Gustrow buten vor deme dor is der furstenn lehenn. Besitzet her Ehlert eme verlent dorch hartich albrechten vor Jarenn. Instituert vann den Deckenn to Butzow; de pechte darto geuen vii fl standesgelde, gifft vt der honemeister darsulueft " (24).
Diese Kapelle wird dann wohl gleichzeitig mit der Kirche in Alt-Güstrow verschwunden sein. Beide auf dem rechten Ufer der Nebel gelegene Gotteshäuser unterstanden nicht dem Camminer sondern dem Schweriner Bischof. In den Kirchen-Visitationsprotokollen von 1534 und 1552 werden sie noch genannt, später dann nicht mehr.

Nachdem am 20.06.1549 auf dem Landtag an der Sagsdorfer Brücke bei Sternberg die Einführung der evangelischen Religion im ganzen Lande durchgesetzt wurde, kam 1552 die Auflösung des Güstrower Domkapitels und die des Franziskanerklosters. Die letzten drei Domherren wurden zwangspensioniert, der Rektor der Domschule Thomas Thomae ausgewiesen und bis auf einige alte Mönche verlassen die Franziskaner nach der Auflösung ihres Kapitels die Stadt.
Im Visitationsprotokoll von 1552 findet man noch eine Anweisung Herzog Johann Albrecht`s vom 4. Oktober 1552: " ... von den Kirchen die für Güstrow stehen soll von denselben materialien eine neue schule erbauedt werden" (24/2).

Der Rat ließ daraufhin "... in den Jahren 1563/64 die verwüstete Kirche mit einem Altar, Predigtstuhl und Gestühlen auszieren und von dem damaligen Superintendenten Conradius Becker up Sunter Thomas Avent 1564 einweihen ..." (24/3).

Der "Zahn der Zeit" nagte auch weiterhin an der Hl. Geist-Kirche, denn sie war inzwischen - ohne das sie "demontiert" wurde - baufällig geworden, weshalb die Vorsteher bereits 1605 den Magistrat der Stadt gebeten hatten, ihnen "einige Steine" zu liefern, weil die Kirche an beiden Seiten "dachlos sei" (25).

Die Ansprüche des Herzogs auf das kirchliche Eigentum als Folge der Reformation wurden endgültig 1662 durch einen Vertrag mit der Stadt geregelt. Darin wurden dem Herzog die beiden Hospitäler mit der Hl. Geist-Kirche zugesprochen, während die Stadt das Patronatsrecht über die Pfarrkirche und die Gertruden-Kapelle erhielt. Auch durften die im Hospital wohnenden Stadtarmen dort verbleiben und der Magistrat war befugt, auch weiterhin dort Arme und Bedürftige einzuweisen. Sämtliche Einkünfte und Besitzungen des Hospitals verblieben der Stadt mit der Verpflichtung, daraus die beiden Prediger, den Organisten und den Küster der Pfarrkirche zu entlohnen (26).

In der Zwischenzeit bestand die Anzahl der zur hl. Geist-Kirche gehörenden Gemeindemitglieder nur noch aus den wenigen Bewohnern der Großherzogl. St. Jürgens-Stiftung, die auf "dem weichen Graswege um die Stadt herum" zur Kirche kamen, den Bewohner des Hl. Geist-Hospitals und noch einigen Bewohnern aus der Nachbarschaft, denen der Weg nach dem Dom oder der Pfarrkirche zu weit war.
Die Kirche wurde im Jahre 1824 der Gemeinde des Landarbeitshauses überlassen. Die Hospital-Bewohner baten jedoch, man möge ihnen erlauben, ihren Gottesdienst mit der Domgemeinde zu feiern; deren von einer Orgel begleiteter Gesang würde ihre Andacht nur erhöhen können. Diese Bitte wurde ihnen gerne gewährt (27).

Im Jahre 1851 kam die Kirche ganz in den Besitz des Landarbeitshauses - bis zum Jahre 1945 - mit der Verpflichtung, sie so zu unterhalten, dass der St. Jürgen-Stiftung keine Baukosten entstehen würden (28).

Eine gründliche Renovierung erhielt die Kirche in den Jahren 1862/63. Dabei wurden auch die kleinen viereckigen und mit hölzernen Rahmen versehenen Fenster durch höhere ersetzt, die Türen erneuert und die flache Holzdecke durch eine gewölbte Decke verdeckt. Man versetzte auch die Türdurchbrüche, errichtete für die aus dem Jahre 1650 stammende Kanzel eine neue und ließ das Dach neu eindecken (29).





Betreten konnte man die Kapelle ursprünglich durch zwei spitzbogige Portale von der Süd- und der Nordseite vom Heiligengeistgang aus. Der nördliche Zugang wurde aber mehrfach verschlossen, letztendlich im 18. Jahrhundert durch die barocke Kanzel blockiert. Es wird aber wohl noch im 17. Jh. einen weiteren Zugang an der Westseite gegeben haben, wie in der Ansicht von Gabriel Bodenehr vom Jahr 1650 zu sehen ist.

Abb.12 - Ansicht im Stich von Bodenehr [Osten] 1650 mit Blick auf den Westgiebel   Abb.13 - Türrahmen an der Westseite 2011   Abb.14 - Türrahmen an der Westseite 2011   Abb.15 - oberer Rahmen an der Westseite 2011

Links von der an der Westwand aufgestellten Orgel befandt sich früher eine Tafel, mit einer sich auf das ehemals mit der Kapelle verbunden gewesene Armenhaus beziehenden Inschrift: " anno 1561 vp jacobi ym ouste is dat nige huss achter der kercken gerichtet angefangen vnde gebouwet vor de armen de nv sin vnd noch kamen werde mith hulpe des almechtigen gades vnd dorch tholage veler frame christen dar na folgendes vp dat 63 vnd 64 yar is de olde kercke ock wedderumme angerichtet worden mit dem predichstole vnd altar vnd wath thor kercken gehoret tho ere der hillige drefoldihkit godt vader godt sone godt hilliger geist vnd allen frame christe tho eren vnd is ock folgendes in dem suluigen 64 yare vp sunte thomes aventh wedderumme gottes wordt dorch doctor conrades becker supertedens angerichtet vnde geprediget worden dorch vorheth vnses erbaren rades tho gustrow dodt gewe wider sine gnade vnd sin dat mal vorstender gewesen tonnes peter simon gerdes " (30). Diese Inschrift aus dem Jahr 1561 berichtet erneut von einem Neubau. Anscheinend hatte ein Brand in dem angrenzenden Spitalhaus größeren Schaden angerichtet, denn 1621 wurde berichtet, "dass die Kirche so weit konnte erweitert und angerichtet werden, dass des sonntages darin konnte gepredigt ... werden, ..." (31). Der Rat der Stadt berichtete: " ... die hl. Geist Kirche und Armen Haus weren zusammen gebawet, dass die armen kranken leute auf den betten die Predigt hören könnten" (32).

Eine weitere größere Baumaßname bzw. gründliche Renovierung erhielt die Kirche dann in den Jahren 1862/63, nachdem bereits 1832 das Gestühl erneuert und 1847 eine Orgel angeschafft worden war. Die kleinen viereckigen Fenster wurden dabei durch höhere ersetzt und auch die Türen wurden neu geschaffen. Die Tür zu dem angebauten früheren Hospital wurde entfernt und so der bisherige Eingang zugemauert. Dieser dürfte in früheren Zeiten bei der Predigt geöffnet worden sein, damit auch die Schwachen und Kranken, welche nicht mehr in die Kirche gehen konnten, in den anliegenden Zimmern in ihren "Betten" die Predigt vernehmen konnten.
Die Mauer an der Nordwand wurde mit großformatigen Backsteinen im sogenannten Klosterformat (im 2:1 Verband gemauert) neu errichtet (während die übrigen Wände noch in Fachwerk aufgeführt waren), und die flache hölzerne Decke in eine gewölbte umgewandelt. " Die alte Kanzel, welche, wie die Jahreszahl andeutete, 1650 gebaut, und welche noch mit einem Verdeck, geziert mit geschnitzten sinnbildlichen Figuren, versehen war, musste durch eine neue ersetzt werden, welche nun von der Nord- an die Südwand verlegt wurde " (33).
Auch das steile Satteldach mit der Tonziegeldeckung in "Mönch / Nonne" Ausführung wurde dabei neu eingedeckt. Es hatte " eine doppelte Sparrenlage und ist, wie an mehreren Sparren an der Nordseite ersichtlich, einst stark vom Feuer ergriffen gewesen. Es wird dies nach 1690 geschehen sein, da in dem anliegenden Hause die Dachsparren noch Spuren von dem Feuer zurückgelassen haben. Soweit wie oben die Sparren verkohlt sind, ist die Nordseite des Hauses massiv aufgeführt, während der übrige Theil aus Fachwerk besteht" (33). Dieser Brand hatte wohl einst in den Zimmern an der Nordseite des Hauses gewütet, und konnte erst gelöscht werden, als er bereits das Dach des Hauses erreicht hatte.
Diese Bau- bzw. Renovierungsarbeiten an der Kirche waren dann sicher mit der Einweihung am 6. November 1863 durch den Superintendenten Dr. Postorff beendet.

Die heute freigelegten zugemauerten Doppelfenster der Nordwand mit ihren gotischen Spitzbögen, sind nun wieder zu sehen. Die Fenster der Straßen- und der Südseite hingegen waren im 19. Jh. durch größere ersetzt worden. " Zur Verbesserung des Lichteinfalls zum Innenraum hatte der damalige Baumeister die Fensterlaibungen mittels schlichter Abstufung aufgeweitet, der statische Bogen ist hier als noch flacher Spitzbogen ausgeführt und wird außen wie innen durch einen Stichbogen um Kopfbreite abgestuft überfangen. Die spitzbogige Fensterbiforie aus von Hand geschnittenen Formsteinen ist in die Öffnung der Wandlängsachse eingestellt. Im Obergeschoss sind die kleinen Fenster außen spitzbogig geschlossen und nach innen durch Stichbogennischen aufgeweitet ...
Die Formsteingewände der im Giebel gestaffelten Blendnischen bestehen in ihrer Abstufung von innen nach außen aus einfachen Fasensteinen und Rundstäben in Kehlung, im Abschluss der Spitzbögen gar als Birnenstab geschnitten. Die Formsteine wurden zeitgleich aus den Rohlingen geschnitten, die auch zum Mauern geformt und gebrannt wurden.
Der Westgiebel hatte vermutlich keine Formsteinüberfangungen ... Nur ein Torso baugleich zu der in der Ostwand erhaltenen Spitzbogenbiforie gibt Hinweis auf eine gewisse attraktive Gestaltung im Mittelalter. ..."
worden (34).

Abb.16 - zugemauerte Tür an der Nordseite   Abb.17 - zugemauerte Fenster an der Nordseite 2011   Abb.18 - Fenster und Tür an der Nordseite 2011   Abb.19 - Türrahmen an der Westseite 2011   Abb.20 - zugemauertes Fenster an der Westseite 2011

Der erste steinerne Altar der Kapelle befand sich seit 1347 an der Ostseite des Raumes. Der nächste wurde dann von Herzog Ulrich 1561 errichtet. Der letzte Altar hingegen war ein Werk des Barocks vom Ende des 17. Jh`s und stammte von den Umbauten durch den Herzog Gustav Adolf.
An Bildern hatte die Kirche damals auch noch ein Ölgemälde in Goldrahmen, das die Himmelfahrt Christi darstellte. Heute kann man nur noch Reste einer auf den Wandputz gemalten (Secco) Kreuzigungsdarstellung in der unteren Mitte der östlichen Wand erkennen. In ihr wurde der Gekreuzigte Jesus zwischen den beiden Schächern Dismas (so hieß der reuige) und Gestas (der unreuige Verbrecher) dargestellt, zeigte einst die Jahreszahl 1687 und den Namen des Christian de Hamylton (35). Ob er zu der niederländischen Malerfamilie des 17. Jh`s dieses Namens gehört, die unter anderem Franz, Jacob, Karl Wilhelm, Philipp Ferdinand oder George Johann de Hamilton kennt, ist aber ungesichert (36).

Abb.21 - Frescomalerei an der Ostseite   Abb.22 - Detailansicht 2011   Abb.23 - Totenschädel - Detail des Frescos, 2011   Abb.24 - Detail 2011

Der Totenkopf taucht seit dem 10. Jh. in Kreuzigungsdarstellungen auf. Er war Symbol der Sünde und ihrer Bestrafung die beide durch den Tod Jesu am Kreuz besiegt wurden (37).
Das Motiv des Schädels, in antiken Mosaiken als Vanitas-Symbol bekannt, findet sich in der christlichen Kunst in vielen Kreuzigungssdarstellungen wieder. Es symbolisiert hier zum einen den Ort Golgatha = Schädelstätte, dem Hügel, wo die Kreuze standen (Kalvarienberg) und zum anderen die sogen. Adam-Christus-Typologie. Nach dieser steht der Schädel für den alten Adam, der einer Legende nach (sie soll auf Hieronymus zurückgehen) auf Golgotha begraben wurde und durch das vom Kreuz herabfliessende Blut Jesu von seiner Schuld erlöst wurde - mit ihm auch alle Menschen.

Abb.25 - Kanonbild aus einem Missale in Ebrach   Abb.26 - Zeichnung aus dem Codex von Villard de Honnecourt   Abb.27 - Ansicht aus der Basilika Santa Sabina in Rom   St. Nikolaus Lieberhausen   Abb.28 - Ansicht der Bemalungsreste 2011




Vor der Ostwand befindet sich die wiederentdeckte Anlage eines "Heiligen Grabes". Der bei den Bauarbeiten aufgedeckte tonnenförmige Einbau ist aber keine echte Grabanlage, sondern eine liturgische Form die als "Heiliges Grab" oder Kenotaphe (Cenotaph oder Zenotaph, altgriechisch kenotáphion = leeres Grab) Christi bezeichnet wird. Ursprünglich handelte es sich bei ihnen um Nachbildungen der Anlage in der Jerusalemer Grabeskirche. Die aus Palästina zurückgekehrten Kreuzritter hatten die Verehrung des "Heiligen-Grabes" von dort mitgebracht und auch hier schon bald weit verbreitet. Die Anlagen bestanden gewöhnlich aus einem tonnenförmigen Bauwerk, das in den Fußboden der Kirche eingelassen war. An der Oberfläche waren unterschiedliche Statuen aufgestellt.
Im Mittelalter verstand man unter dem "Heiligen Grab" zwei unterschiedliche Typen:
    a. Grabanlagen mit einer Christusfigur, vor allem in der Liturgie zwischen Karfreitag und Ostermorgen eingebunden,
    b. Erinnerungsbauten in der typischen Bauform der Anlage der Jerusalemer Grabeskirche (Grabanlage in der Rotunde).
Beide Formen vermischten sich jedoch oft. Ihre spätere Verdrängung aus den Kirchen ist aber nicht bloß eine Folge der Reformation bzw. der Aufklärungszeit, sondern spiegelt den Entwicklungsprozeß der damaligen Gesellschaft mit der Verdrängung des Todes aus der Öffentlichkeit wieder.

Viele Gläubige, die sich die weite Reise ins Heilige Land nicht leisten konnten, besuchten so die Heiligen Gräber in ihrer Nähe. Häufig waren sie mit Skulpturengruppen geschmückt, oft auch in ihrem Inneren aufgestellt. Im Spätmittelalter wurde in ihnen auch oft die am Gründonnerstag übertragenen (bis Karfreitag) geweihten Hostien verwahrt (tlw. auch nur in Form einer verschleierten Monstranz), um so symbolisch die Grablegung Jesu zu vollziehen. Das Zentrum dieser Form des Heiligen Grabes war jedoch fast immer eine im Grab liegende Nachbildung des Leichnams Jesu.

Abb.29 - Heilige Grabansicht von Jerusalem   Abb.30 - Grab in der Rotunde der Grabeskirche von Jerusalem   Abb.31 - Heilige Grab von Görlitz   Abb.32 - Heilige Grab von Eichstaett   Abb.33 - Heilige Grab von Konstanz   Abb.34 - Heilige Grab von Gernrode   Abb.35 - Heilige Grab von Chemnitz   Abb.36 - Heilige Grab von Breisach

Die in der Güstrower Heilig-Geist-Kapelle freigelegte Anlage war sicher auch dem Vorbild des Jerusalemer Felsengrabes nachempfunden. Wohl im 15. Jh. eingebaut, brachte diese Anlage nicht nur eine Aufwertung des geistlichen Raumes, sondern hatte auch einen ganz praktischen Nutzen. Sie zog auch Pilger an, die durch eine Öffnung in der nördlichen Stirnseite - heute aufgrund des erhöhten Fußbodenniveaus gegenüber der mittelalterlichen Zeit unterhalb des Bodens - ihre Spenden dann in das "Grab" hineinwerfen konnten.

Abb.37 - Zugang zum Heiligen Grab   Abb.38 - Heiliges Grab Ansicht 2011   Abb.39 - Mögliche Ansicht mit Gitter

Das "Heilige Grab" befand sich vor dem Altar und erstreckte sich in nord-südlicher Ausrichtung. In der nördlichen Stirnwand befand sich links oben nicht nur dieses "Sicht-Fensterchen", sondern unten rechts besaß es auch eine mit einem Rundbogen versehene Schrankähnliche Vertiefung. Beide konnten verschlossen werden, das Fenster wohl mittels einer hölzernen Klappe und die Kammer möglicherweise mit einem Gitter, der das Innere noch erkennen ließ (die Angeln sind jeweils rechts neben der Öffnungen noch vorhanden). Diesen Öffnungen gegenüber befand sich in der südlichen Wand eine weitere Fensteröffnung und der später im Zuge der Reformation zugemauerte Zugang mit mehreren Stufen.

An der Westwand des Raumes ist nach der Sanierung auch wieder der "Küchentrakt" des Hauses zu sehen. Er bestand aus einer nachträglich eingebauten Kochstelle mit einem leicht überwölbtem Rauchabzug - möglicherweise an der Stelle des früheren Eingangs - und einer Abstellmöglichkeit in Form einer Nische rechts daneben.
Während im Erdgeschoss gebetet, gespeist und wohl auch die Krankenpflege durchgeführt wurde, befand sich im Obergeschoss der Gemeinschaftsschlafsaal des Spitals.

Abb.40 - Ansicht der Herdanlage 2011   Abb.41 - Ansicht der Kochstelle 2011   Abb.42 - Ansicht des Rauchabzuges 2011   Abb.43 - Ansicht der Herdstelle von oben 2011   Abb.44 - Ansicht der Kochstelle mit darin liegendem Formstein 2011   Abb.45 - Ansicht der Abstellnische 2011 mit einem verkohltem Holzstück aus dem 14. Jh.

Im Verlauf der Sanierungsarbeiten wurde auch die ehemalige flache Holzdielendecke - auf Höhe der Traufe - aus der Zeit um 1690 entdeckt. Sie war 1863 durch ein hölzernes Tonnengewölbe ersetzt worden. Auch ein umlaufendes Spitzbogenfries wurde freigelegt. Die dendrologischen Gutachten verschiedener Hölzer der Kapelle (Dachstuhl, Deckenbalken etc.) stammen ebenfalls aus der Zeit des Herzogs Gustav Adolf.
Die gemalten stilisierten Rosen (Lutherrosen) stammen aus der Zeit um 1800.

Abb.46 - Ansicht 2011   Abb.47 - Deckenbemalung   Abb.48 - Lutherrose   Abb.49 - Ansicht 2011   Abb.50 - Wandbemalung   Abb.51 - Fussbodenansicht 2011

Der jetzige Fussboden besteht aus den freigelegten sechseckigen, zweifarbig-rötlichen Ziegelplatten aus dem 14. Jh. Einige vermuten, " ... diese könnten aus dem zu dieser Zeit schon im Abbruch befindlichen Ostflügel des Güstrower Schlosses stammen, zumal auch einzelne Mauerwerksformsteine archäologisch in selber Schicht dokumentiert werden konnten, ... " (38).

Die Kirche besitzt noch heute in einem Ausbau im Ostgiebel eine einzige, anscheinend sehr alte Glocke, ohne Jahreszahl und Inschrift (39).





Nach 1945 wurde die Kirche für die unterschiedlichsten Zwecke genutzt. Mit ihrem Namen verbindet sich für viele Bewohner unserer Stadt aber wohl nur noch die Erinnerung an die angebaute Schule.
In den Jahren 2006 bis 2008 erfolgte eine gründliche Sanierung und Renovierung des gesamten Gebäudes, sodass es möglich war, dieses zu den ältesten Gebäuden der Stadt gehörende Bauwerk, für museale Zwecke wieder neu zu nutzen. So konnte am 1. Advent des Jahres 2008 in der renovierten Heilig-Geist Kirche die Norddeutsche Krippenausstellung einziehen und hier eine neue Heimat finden.

Möge diesem alten Gebäude in der Zukunft ein würdiges Dasein beschieden sein.

Link zur Startseite des Krippenmuseums: www.norddeutsches-krippenmuseum.de


 








 

Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
 - Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
 - StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
 - Mastaler, Wilhelm. Die Güstrower Kirchen bis zur Reformation vor dem Hintergrund der Geschichte, 2006; Vortragskonzept, unveröffentlicht, UpKKG


 





Quellenverzeichnis

1  MUB 3211 vom 07.01.1308, LHAS

2  MUB 3597 vom 23.03.1313, LHAS

3  MUB 5460 vom 23.10.1333, LHAS

4  MUB 6240 vom 31.10.1342, LHAS; Bereits 1341 hatte Jacob Wörpel die Erlaubnis erhalten, in der Domkirche eine Vikarei zu stiften, die er mit 8 ½ Hufen, ½ Katen und einem halben Krug im Dorfe Öttelin ausstattete (MUB 6128 vom 24.04.1341, LHAS).

5  MUB 6242 vom 31.10.1342, LHAS

6  MUB 6244 vom 03.11.1342, LHAS

7  Lack, Peter. Die Güstrower Heilig-Geist-Kirche wird Deutsches Krippenmuseum. in: Güstrower Jahrbuch 2007, S. 107-112

8  Schildhauer, Johannes. Die Hanse. Leipzig 1984

9  MUB 6493 vom 25.02.1345, LHAS

10  MUB 6489 vom 07.02.1345 und 6493 vom 25.02.1345

11  MUB 6782 vom 25.07.1347, LHAS; Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935, S. 189

12  Klüver, Hans Henrich. Beschreibung des Herzogtums Mecklenburg. Bd. I., 1728; Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999, S.10

13  Schoßbuch 1503 — 1559, StA; Mastaler, Wilhelm. Erläuterungen zum Schoßbuch, S.6

14  Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935

15  Schröder, Dietrich. Papistisches Mecklenburg, Wismar 1741

16  Kirchenvisitationsprotokoll von 1534, LHAS / Schlie, Friedrich. Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg - Schwerin, Bd. IV. Schwerin 1901; Die Heiligengeist - Kapelle zu Güstrow, S. 252

17  Rechte und Gerechtigkeit der Pfarrkirche und der hl. Geist-Kirche, 1536 - 1716, StA / Schossbuch, StA / Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999, S.18

18  Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte. 1537 / 1605 - 1661, StA

19  Akte betr. Rechte und Gerechtigkeiten der Pfarrkirche, StA

20  Mastaler, Wilhelm. Erläuterungen zum Schossbuch der Stadt 1503 - 1559, StA

21  Schmidt, Karl. Geschichte der Sternberger Hospitalien. Bd. 55 (1890), S. 139-196; "... der Brauch, ein Einkaufsgeld zu zahlen. Dasselbe betrug 1606 schon 20 Mk., dürfte jedoch in älterer Zeit ebenso wie beim heil. Geist 10 Mk. betragen haben". S.149

22  Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935

23  Hospitalien, Vorsteher und Prediger im hl. Geist, 1657, StA

24  Kirchenvisitationsprotokoll von 1534, LHAS

24/2  Kirchenvisitationsprotokoll von 1552, LHAS

24/3  Güstrower Zeitung vom 19.09.1890, StA

25  Ratsprotokoll vom 18.08.1605, StA

26  Permutationsvertrag vom 17.11.1662. Dem Herzog war auch der bei der Kirche stehende Turm mit dem Mauerstück bis zum Gleviner Tor zugefallen; er hatte beides aber sofort wieder der Stadt überlassen; die Unterhaltungskosten waren ihm wohl zu hoch. StA

27  Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935

28  Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935

29  Schmaltz, Karl. Kirchengeschichte Mecklenburgs, Bd. I, Schwerin 1935; Die alte Kanzel war noch mit einem Verdeck versehen, auf dem geschnitzte Figuren standen. Ihr Platz wurde gleichzeitig von der Nord- an die Südwand verlegt.

30  Schlie, Friedrich. Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg - Schwerin, Bd. IV. Schwerin 1901; Die Heiligengeist - Kapelle zu Güstrow, Inschrift auf einer Tafel, S. 251 / Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte. 1537 / 1605 - 1661, StA

31  Pfarrkirchen-Protokollbuch vom 05.01.1621, StA

32  Patronat der Pfarrkirche, Verfassung, Rechte, 1537 / 1605 - 1661, StA

33  Güstrower Zeitung vom 19.09.1890, StA

34  Schulz, Horst. Die Heilig-Geist-Kirche in Güstrow. Vom Hospital zum Norddeutschen Krippenmuseum - eine 700-jährige Geschichte. Güstrower Stadtanzeiger; Teil 2, Jg. 18, Nr. 1 (Januar 2008)

35  Schlie, Friedrich. Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg - Schwerin, Bd. IV. Schwerin 1901; Die Heiligengeist - Kapelle zu Güstrow, S. 251

36  Franz de Hamilton, vermutlich verwandt mit dem Stillebenmaler Jacob de Hamilton (um 1640 – um 1720), trat 1661 in Kleve in den Dienst des Kurfürsten von Brandenburg. Danach zog er nach Potsdam, wo er bis 1671 blieb. 1672-1674 folgte eine Tätigkeit für den Hof in Hannover. Seit 1683 ist Hamilton als bayerischer Hofmaler nachweisbar und war 1695 noch immer in München ansässig. Anschließend scheint er nach Augsburg verzogen zu sein. Potsdam (um 1687)
  - Karl Wilhelm de Hamilton († 1754 in Augsburg), Hofmaler von Bischof Alexander Sigismund von Pfalz-Neuburg, Brüssel (um 1668)
  - Philipp Ferdinand de Hamilton († 1750 in Wien), Brüssel (um 1664)
  - George Johann de Hamilton († 1737 in Wien), Brüssel (um 1672)
  - Anton Ignaz Hamilton († 1770 in Hubertusburg), Wien (um 1696)

37  überwiegende Deutung als Adams-Schädel nach Origenes, s.a. LCI (Lexicon der christlichen Ikonographie), Herder 1972, Bd. 4, S.343

38  Schulz, Horst. Die Heilig-Geist-Kirche in Güstrow. Vom Hospital zum Norddeutschen Krippenmuseum - eine 700-jährige Geschichte. Güstrower Stadtanzeiger; Teil 3, Jg. 18, Nr. 7 (Juli / August 2008)

39  Schlie, Friedrich. Kunst- und Geschichtsdenkmäler des Großherzogtums Mecklenburg - Schwerin, Bd. IV. Schwerin 1901; Die Heiligengeist - Kapelle zu Güstrow, S. 252





Abbildungen

Abb. 1 = Stadt und Schloß Güstrow im Jahre 1585; kolorierte Federzeichnung der Darstellung der Stadt Rostock nebst Umgebung von Warnemünde bis Güstrow von Vicke Schorler - Ansicht kann man wohl nicht sagen, 1578-1586 entstanden; in photographischer Wiedergabe von Raphael Peters vervielfältigt; LHAS

Abb. 2 = "quot;Grundriss der Fürstlichen Mecklenburgischen Residentz Statt Güsterow", Kupferstich von Gabriel Bodenehr 1717, nach einer Vorlage des Jahres 1653 von Carl Henr. à Osten gezeichnet, LHAS

Abb. 3 = Ansicht von Matthäus Merian dem Älteren (1620-1650): Stich von Güstrow vom Jahr 1653, LHAS

Abb. 4 = Güstrow aus der Vogelperspektive, Kupferstich von 1706, Thomas Analecta Gustroviensia (Meckl. Lit. Nr. 4765), LHAS

Abb. 5 = Schloßgartenansicht aus der Borchmannschen Karte von 1733, LHAS

Abb. 6 = "Carte von Wasserleitung der Vorderstadt Güstrow, In Grundlage des Buschiekschen Grundrisses de 1831/34 nach einem größeren Maaßstabe aufgetragen im Jahre 1862 von Ferd. Weihnacht", LHAS

Abb. 7 = Ansicht der Kapelle von Norden, 2011

Abb. 8 = Blick in den Heiliggeistgang - Nordseite, 2011

Abb. 9 = Ansicht von Südosten, 2011

Abb. 10 = Ostgiebelansicht, 2011

Abb. 11 = Ansicht von Süden, 2011

Abb. 12 = Ansicht im Stich von Bodenehr (nach Osten) 1650 mit Blick auf den Westgiebel, LHAS

Abb. 13 = Türrahmen an der Westseite, 2011

Abb. 14 = Türrahmen an der Westseite, 2011

Abb. 15 = oberer Rahmen an der Westseite, 2011

Abb. 16 = zugemauerte Tür an der Nordseite, Foto: MM 2006

Abb. 17 = zugemauerte Fenster an der Nordseite, 2011

Abb. 18 = Fenster und Tür an der Nordseite, 2011

Abb. 19 = Türrahmen an der Westseite, 2011

Abb. 20 = zugemauertes Fenster an der Westseite, 2011

Abb. 21 = Frescomalerei einer mittelalterlichen Kreuzigungsszene an der Ostseite des Raumes, 2011

Abb. 22 = Ansicht der Fragment der mittelalterlichen Kreuzigungsdarstellung, 2011

Abb. 23 = Totenschädel - Detail der Malereireste unter dem Gekreuzigten, rekonstruiert MM 2011

Abb. 24 = Detailansicht der Schriftreste unten links, 2011

Abb. 25 = Das Kanonbild zeigt die Kreuzigung Christi und dient in einem mittelalterlichen Messbuch der Hervorhebung des Hochgebets. Miniatur aus einem in Ebrach entstandenen Missale, Anfang 14. Jh. Universitätsbibliothek Würzburg (M.p.th.f. 96)

Abb. 26 = Gekreuzigter Christus mit stark stilisiertem Schädel zu seinen Füßen; Villard de Honnecourt (um 1210-1240), Codex, ms. Fr. 19093, um 1230. Paris, Bibliotheque Nationale

Abb. 27 = eine erhaltene Holztür der Basilika Santa Sabina in Rom aus dem Jahre 432; nicht der Akt der Kreuzigung wird hier dargestellt, sondern Christus als Anbetender zwischen den beiden Schächern, das Kreuz ist nur angedeutet und als Zeichen dazugegeben; Richtig wäre für diese Darstellung die Bezeichnung "Christus am Kreuz" und nicht "Der gekreuzigte Christus"

Abb. 28 = Ansicht der Bemalungsreste, 2011

Abb. 29 = farbige Tuschzeichnung der Ansicht des Heiligen Grabes von Jerusalem, 1487 von Konrad Grunenburg angefertigt; Quelle: Die Grabeskirche in Jerusalem, Belser Verlag

Abb. 30 = Grab in der Rotunde der Grabeskirche von Jerusalem, Gekreuzigt, gestorben, begraben und Auferstanden: die Grabeskirche in Jerusalem wird auch Auferstehungskirche genannt

Abb. 31 = Heilige Grab von Görlitz; der Görlitzer Bürgermeister Georg Emerich ließ dieses Grab als Kopie des Heiligen Grabes von Jerusalem nach seiner Sühnenpilgerfahrt (1465) zwischen 1481 und 1504 erbauen

Abb. 32 = Heilige Grab von Eichstätt; In der Kapuziner Klosterkirche Hl. Kreuz; Foto: Provinzialat der Kapuziner

Abb. 33 = Heilige Grab in der Mauritiuskapelle des Münsters von Konstanz; Foto: Kg Konstanz

Abb. 34 = Heilige Grab in der Stiftskirche St. Cyriakus in Gernrode (Lkr. Harz); es ist die älteste Nachbildung des Jerusalemer Grabes mit figürlichen Darstellungen nördlich der Alpen (um 1090 errichtet); Foto: LDA Sachsen-Anhalt

Abb. 35 = Heilige Grab von Chemnitz; Im Chemnitzer Schlossbergmuseum befinden sich einige Kunstgegenstände aus St. Jakobi als Leihgaben. Dazu zählt u.a. das berühmte "Heilige Grab". Es wurde um 1480/1500 von einem unbekannten Künstler geschaffen. Das filigran gestaltete Gehäuse barg einst eine Figur des toten Christus. Die Standbilder außen am Schrein stellen die bei der Grablegung bzw. Auferstehung Jesu beteiligten Personen dar: Jünger, mehrere Frauen sowie die Grabwächter. Das "Heilige Grab" wurde in vorreformatorischer Zeit im gottesdienstlichen Ablauf der Karwoche eingesetzt. Später war es an unterschiedlichen Standorten der Kirche untergebracht. Nach umfangreicher Restaurierung kann das Kunstwerk seit 2001 im Schlossbergmuseum besichtigt werden.

Abb. 36 = Heilige Grab von Breisacher Stephansmünster; Werk eines unbekannten Bildhauers aus dem Jahre 1517, die Skulptur inmitten der Grabnische stellt den Leichnam Jesu dar; an diesem Leichnam stehen die weinenden Frauen Maria Kleophae, Maria Salome und Maria Magdalena mit Salbgefäßen in den Händen, neben ihnen steht ein Engel mit Rauchfass und Leinentuch und über der Grabnische befindet sich auf einer Konsole der Auferstandene mit weitem Mantel und einem Triumphkreuz in seiner linken Hand

Abb. 37 = Ansicht des Zugangs zum Heiligen Grab, 2011

Abb. 38 = Blick in die Heilig-Grab-Anlage, 2011

Abb. 39 = Mögliche Ansicht der Anlage mit Gittertüren, MM

Abb. 40 = Ansicht der gesamten Herdanlage, 2011

Abb. 41 = Ansicht der Kochstelle, 2011

Abb. 42 = Ansicht des Rauchabzuges, 2011

Abb. 43 = Ansicht der Herdstelle von oben, 2011

Abb. 44 = Ansicht der Kochstelle mit darin liegendem Formstein, 2011

Abb. 45 = Ansicht der Abstellnische mit einem verkohltem Holzstück aus dem 14. Jh., 2011

Abb. 46 = Ansicht des ersten Zwischenbodens nach Osten, 2011

Abb. 47 = Deckenbemalung mit Lutherrosen aus der Zeit um 1800, 2011

Abb. 48 = Ansicht einer Lutherrose, 2011

Abb. 49 = Ansicht der oberen Etage nach Südwesten, 2011

Abb. 50 = Detail der Fries-Wandbemalung, 2011

Abb. 51 = Fussbodenansicht, 2011

Fotos von 2011: Mathias Mastaler

 

 




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