Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow






Wallfahrer nach Güstrow


(2007, ba. M. Mastaler 2019)




Am 28. Oktober 2012 bekam das Katholische Gemeindehaus in der Grünen Straße ein Pilgerzeichen des Jakobsweges verliehen und wurde damit offiziell

" Pilgerherberge auf dem Baltisch-Mitteldeutschen Weg ".

Auf insgesamt 5 Routen können die Jakobspilger heute wieder von Norddeutschland nach Santiago de Compostella in Nordwestspanien pilgern. Dieses Wegenetz wurde dabei seit 2006 in ehrenamtlicher Arbeit von den Mitgliedern der Norddeutschen Abteilung der St. Jakobus-Gesellschaft erarbeitet, markiert und beschrieben. 730 km führen allein davon durch Mecklenburg-Vorpommern und von Güstrow bis Santiago sind es insgesamt 3245 km = 3.894.000 Schritte.

Aus diesem Anlass möchten wir dazu ein paar weitergehende Erläuterungen zur geschichtlichen Entwicklung des Wallfahrtswesens in Bezug zu Güstrow näher beleuchten.




" Ich glaube an die Sonne, auch wenn sie nicht scheint.
Ich glaube an die Liebe, auch wenn ich sie nicht spüre.
Ich glaube an Gott, auch wenn ich ihn nicht sehe. "

Jüdische Inschrift im Warschauer Ghetto (1)





Kurzer Einblick in die jüdische Geschichte


Ein historischer Rückblick aus einer wohl gemeinten aber falsch verstandenen Perspektive heraus verzerrt und verfälscht oft die Wirklichkeit. Dies trifft ganz besonders auf das Verhältnis von Christen- und Judentum im Mittelalter zu. Ohne Zweifel gab es Diskriminierungen, grausamste Verfolgungen und vielfache Pogrome gegen Juden, aber keineswegs war dabei eine Kontinuität dieser Verfolgungen vom Mittelalter bis zum Holocaust gegeben. über lange Phasen hinweg gab es auch ein friedliches Zusammenleben von Christen und Juden und dies, " muss angesichts der existierenden Klischees ins historische Bewusstsein gerufen werden " (2).
Positive Signale kamen z.B. von Nikolaus von Kues und seiner Rede von der docta ignorantia - der gelehrten Unwissenheit, von Gilbert Crispin mit seiner Schrift "Disputatio eines Juden und Christen" oder auch von Hugo von St. Victor. Auch die jüdische Einschätzung des Christentums hatte sich positiv vom "Götzendienst" zur "Beigesellung, Verbindung" gewandelt (3).

Seit fast zweitausend Jahren leben bereits jüdische Familien in Deutschland, war ihre Religion als religio licita - erlaubte Religion, hier anerkannt. Mit den römischen Heeren von Gallien aus nach Deutschland gekommen, werden sie z.B. 321 von Kaiser Konstantin im kaiserlichen Dekret "Codex Theodosianus" genannt: " Allen Stadträten gestatten Wir durch allgemeines Gesetz, Juden in die Kurie zu berufen ..". Sie waren somit als römische Bürger in Köln bezeichnet (4). Ihre Siedlungen liegen meistens an den wichtigsten Verkehrsstraßen im Rhein- und Donaugebiet (Mainz, Worms, Trier, Augsburg, Speyer, Regensburg etc). Von hier aus zogen sie im 10. Jh. auch weiter ostwärts nach Magdeburg und Merseburg.
Im 10. / 11. Jahrhundert wanderten aus Italien und Südfrankreich zahlreiche jüdische Kaufleute in diese rheinischen Städte ein. Dadurch vervierfachte sich ihre Anzahl in diesem als Askanien bezeichnetem Gebiet (hebräisch Aschkenas) von 5.000 auf 20.000, ihre Siedlungen erlebten eine Blütezeit und schon bald bezeichnete man ganz Deutschland so.
Erste Synagogen entstanden 1012 in Köln, 1034 in Worms, daneben auch Jeschiwa - Schul- und Lehrhäuser sowie jüdische Friedhöfe wurden angelegt. Mit Duldung vieler christlicher Stadträte entstanden oftmals eigene jüdische Selbstverwaltungen, die "kehillah kedoschah" (heilige Gemeinde), von einem Rat angesehener Männer, dem Kahal geleitet, die sich um Steuern, Kult und Bildung kümmerten (5).

Das bis dahin relativ entspannte Verhältnis zwischen Christen und Juden wurde dann jedoch widersinnigerweise durch die Zerstörung der Grabeskirche in Jerusalem am 18. Oktober 1009 durch den fatimidischen Kalifen al-Hakim stark negativ beeinflusst. Obwohl Juden und Christen gleichermaßen durch Repressalien betroffen waren, wurde dieses "ungeheure Verbrechen" nun von einigen z.B. dem Mönch Radulphus Glaber (6) auch der "Bosheit der Juden" zugeschrieben. Nun wurden diese immer öfter nicht nur als Feinde des wahren Glaubens, als "Gottesmörder" sondern auch als Verbündete äußerer Feinde des Landes dargestellt. Das Christentum an sich vollführte zu dieser Zeit so eine doppelte Positionsbestimmung: nach innen gegen mögliche Abweichler vom wahren Glauben und nach außen gegen alle Nichtchristen.
Als "Krönung" verhießen schon Papst Leo IV. und Johannes VIII. demjenigen, der im Kampf gegen die Ungläubigen sein Leben lässt, das "ewige Leben". War bisher der "himmlische Lohn" nur durch gute Werke und vorbildlichen Lebenswandel zu haben, konnte er jetzt durch Mord und Totschlag an Nichtchristen errungen werden. Diese Einstellung färbte dann auch auf den Umgang mit Andersgläubigen, den Häretikern, Ketzern und Juden im eigenen Land ab.

Ebenso wie andere mittelalterliche Kaufleute, so lebten auch die Juden in den verschiedenen Ländern und Städten des Mittelalters in einem besonderen Viertel, ohne dass dieses Viertel an und für sich ein erzwungener Ort - ein Ghetto (7) war. Die Ansiedlung der jüdischen Gemeinden in einer Straße, meisten Judengasse genannt, oder in einem Viertel zwischen mehreren Straßen war somit kein Akt der Diskriminierung, sondern entsprach den allgemeinen Gepflogenheiten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen zusammen wohnten, so auch die nach Berufen organisierten Gassen. In einem historischen Rückblick heißt es in dem 1959 vom Rabbiner der Synagogen-Gemeinde Köln herausgegebenen Buch über die Juden in Köln: " Ursprünglich war dies für die jüdische Ansiedlung sogar ein Privileg, weil den Juden ein Wohnbezirk zur Verfügung gestellt wurde." (8). Das Judenviertel von Köln war auf das Engste mit der christlichen Umwelt verbunden, grenzte es doch direkt an das Rathaus. Nicht zufällig wurde schon in frühen Quellen das Rathaus als inter judeos lokalisiert.

Anfang des 14. Jh`s stieg die Zahl der jüdischen Haushalte in vielen Städten und damit einher ging auch die Zunahme von sozialen Spannungen. Die Tatsache, dass an einigen Orten so offenbar als Sicherheitsmaßnahme für die Juden verschließbare Tore angebracht wurden, bedeutet ebenfalls noch nicht die "Einschließung" der Einwohner. Im Jahr 1310 wird in Köln erstmal so eine Mauer erwähnt, weiterhin wurden auf Kosten der Juden die vier Straßen, die in das Judenviertel führten, durch Pforten verschlossen, deren Schlüssel der Stadtbote und ein Zweitschlüssel der "Judenbischof" verwahrte. Zu allen Zeiten jedoch wohnten auch noch Christen in diesem Viertel, von einer vollständigen Abschottung kann daher keine Rede sein (9).
Dies zeigt, dass es sich hier noch nicht um ein Ghetto handelte, in dem die jüdischen Einwohner abends und an christlichen Feiertagen eingeschlossen wurden, wie es dann später z.B. 1460-62 in Frankfurt am Main der Fall war (10).

Im weiteren Verlauf der Geschichte - es war fast immer der gleiche Vorwurf Hostien gekauft, gestohlen und geschändet zu haben, der Anlass zur Zerstörung der jüdischen Synagogen, zur Vertreibung der jüdischen Bewohner aus dem Land oder gar zu ihrer Ermordung lieferte - kam es so zu vielen Opfern unter den Juden, wurden sie gemordet, vergiftet oder waren zahlreichen blutigen Verfolgungen und Prozessen wie z.B. in Mainz 1283, München 1286, Pritzwalk in Brandenburg 1287, Oberwesel 1288, Paris 1290, Röttingen 1298, Iphofen und Lauda, Konstanz 1312, 1320 und 1333, Renchen 1301 und 1325, Krakow am See 1325 und auch 1330 in Güstrow ausgesetzt.




Der steinige Weg der Güstrower Juden


Es wurde schon lange vermutet, dass es möglicherweise schon vor der Germanisierung und Christianisierung Juden im späteren Mecklenburg und Pommern gegeben habe, die dann, als die ersten christlichen Siedler ins Land kamen, nach Polen weiterzogen (11).
Im Zuge des Ersten Kreuzzuges (1096-1099) wurden bereits Juden aus Sachsen und Böhmen drangsaliert, zwangsgetauft und bei Verweigerung getötet (12). Daraufhin kam es 1097/98 zu einer Einwanderungswelle von Juden aus diesen Gebieten vor allem nach Polen aber sicher auch in die Mark Brandenburg und weiter nach Norden (13). Der Kaiser Heinrich gestattete zwar den zwangsgetauften Juden die Rückkehr zu ihrem Glauben und ließ auch einige Mörder bestrafen, aber beim nächsten Kreuzzug (1147-1149) begann alles wieder von Neuem und noch mehr Juden flohen aus dem Land.
Die meisten Juden kamen aber sicher erst mit den ersten deutschen Siedlern ins Land - zuerst in die Seestädte der Hanse aber dann auch in die aufblühenden Städte im Binnenland. Ihnen folgten dann weitere jüdische Kaufleute mit ihren Familien.
Anfangs geduldet, wurden die geschäftstüchtigen Juden aber bald schon, besonders von den Kaufleuten der Stadt als Konkurrenten gesehen.

Als im Jahr 1243 Juden der Mark Brandenburg [in Berlitz, bei Berlin] beschuldigt wurden Hostien gestohlen und geschändet zu haben, kamen aufgrund der dann erfolgten Repressalien und Verfolgungen sicher auch einige nach Mecklenburg. Möglicherweise kamen auch aufgrund der in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts einsetzenden Verfolgungen der Juden durch die Kreuzzugsritter in Süddeutschland aus diesen Ortschaften am Rhein und Main welche zu uns ins Land. Auf jeden Fall finden sich um diese Zeit Juden in Wismar (1260) (14), Rostock (1270), Stralsund (1282), Greifswald (1264), Stettin (1260), Boizenburg (1267), Parchim (1267), Pasewalk (1320), Krakow am See (1325), Güstrow (1330), Malchin (1331), Schwerin (1341), Wolgast (1348), Anklam (1348) und Friedland (1348)... (15).
Die ersten nachweislichen Nachrichten über mecklenburgische Juden stammen aus dem Jahr 1260. Im ältesten Stadtbuch von Wismar steht:
" Jordanis sutor furatus fuit equum Winando Paruo et exposuit ad Judeos".
Der Wismarer Schuster Jordan stahl demnach ein Pferd und wollte es an einen Juden verkaufen (16).

Ob der mecklenburgische Herzog Heinrich I. "der Pilger" ein edler und frommer Fürst war (17) und die Juden aus Edelmut unter seinen Schutz nahm, oder doch nur aus finanziellem Interesse, ist heute nicht mehr festzustellen. Als er am 14. April 1266 jedoch Wismar das Stadtrecht verlieh (18), konnten auch die bereits dort ansässigen Juden durch die Zahlung eines Schutzgeldes die rechtliche Stellung eines fürstlichen Dieners erlangen. Erlaubt war ihnen dadurch der Geldverleih, die Pfandnahme und der Handel (ausgenommen der mit Lebensmitteln). Der Kauf von Grund und Boden sowie die Aufnahme in eine Handwerkszunft war ihnen jedoch lange Zeit untersagt. Neben dem Kreditwesen waren es aber auch der Vieh- und Pferdehandel, der ihr überleben sicherte, weniger bemittelte hatten sich einen "Schutz- und Geleitbrief" gekauft und konnten so mit Hausieren und dem Handel mit gebrauchten Waren ihr Leben fristen. Sie entsprachen sicher keineswegs dem Klischee von den "reichen Juden". Man fand sie daher vorrangig in den größeren Städten, die ihnen ein entsprechendes Auskommen boten.
Mit dem "Schutzbrief des Herzogs in den Händen" brauchten die Juden keine ständigen Abgaben mehr zahlen, sondern hatten "nur" die Erlaubnis, "Leben und Luft athmen zu dürfen, für theures Geld erkauft" (19).
Dem Fürsten der häufig unter Geldmangel litt, kam diese "sprudelnde Einnahmequelle" sehr gelegen und als Gegengewicht gegenüber den aufblühenden Städten des Landes waren sie ebenfalls gut "auszuspielen", was sie natürlich in den Augen der Bürger nicht beliebter machte.
Aber nicht nur an dem Schutzgeld verdiente der Landesherr. Auch über die Wohnungssteuer, die von Juden und christlichen Ordensgeistlichen in gleicher Höhe zu entrichten war, verdiente er kräftig, meinte er doch, dass, wenn die Juden und Mönche nicht in den Häusern wohnen würden, andere potentielle Bewohner ihre Abgaben leisten würden und er sonst "dieses Geldes verlustig ginge". Also müssten sie dafür zahlen.
Nach einer Steuerliste von 1241 (20) ruhte die Steuerpflicht auf den jüdischen Gemeinden, die diese aber auf ihre Mitglieder umlegte (21).

Jüdische Händler und ihre Familien - a. Hische genannt - hatten zwar bedingt durch die Unterstützung ihrer "Schutzherren" - der Herzöge von Mecklenburg schon früh das Recht in den Städten " mit demselben Recht und Nutzen" wie die anderen Bürger zu leben (22), durften aber vielfach schon von Beginn an nicht in unmittelbarer Nähe ihrer "christlichen" Nachbarschaft wohnen und waren so in eigenen Bezirken (Gassen, Straßen oder Vierteln) angesiedelt. Diese "jüdischen Enklaven" entstanden aber oftmals auch weniger aus einem Zwang heraus, als vielmehr aus ganz praktischen Gründen wie z.B. dem Sabbatgebot, Mikwe etc. Es waren aber häufig auch mit Sicherheit nicht immer die beliebtesten Wohngegenden der Städte, in Güstrow z.B. das abschüssige und durch die Fronernähe nicht besonders attraktive Gegend an der Nordseite der Stadt in der Nähe des Armsünderturms.
Die jüdischen Wohnbereiche der Städte hießen platea judaeorum - Judengassen und dort hatten sie auch ihre Synagogen errichtet, die oft als domus judaeorum - Judenhaus bezeichnet wurde (23).

Den Juden im Land war es inzwischen erlaubt, Hausgrundstücke zu erwerben sowie Gebetshäuser und eigene Friedhöfe anzulegen. So entstand auch in Güstrow eine erste Synagoge auf dem Gelände des heutigen "Klosterhof`s" und ein jüdischer Friedhof außerhalb der Stadt vor dem "Hageböcker Tor" bei den Domwiesen.
Da dieser erstmals 1363 erwähnt wurde (24), kann man daraus schließen, dass auch noch nach dem Pogrom von 1330 jüdische Familien in der Stadt gewohnt haben müssen. In diversen späteren Einträgen heißt es: " ... vor dem Havelbuckschenthore ... beim Jodenkirchhofe" (25).
Da wir dann nichts mehr von ihm hören, muß er in dieser Zeit verschwunden sein. Seine Lage konnte bis heute noch nicht genauer ermittelt werden. Ob er etwa auf dem heutigen "Sonnenplatz" gelegen hat ? Dessen Freihaltung bei der späteren Bebauung ist eigentlich schwer zu erklären.
Der Name "Judenkerckhoff" aber bestand noch bis zum Jahr 1621, dann verschwand auch er in den Wirren des 30-jährigen Krieges.

Die stets unsichere Situation der Juden im Land verschärfte sich dann auch bei uns entschieden mit dem Einzug des "schwarzen Todes" - der Pest. Schon im Jahr 1321 beschuldigte man erstmalig in Frankreich Juden der Vergiftung von Brunnen. Dieser neu hinzugekommene Vorwurf der "Brunnenvergiftung" führte dann mit dem Einzug der Pest in Mecklenburg 1349/50 hier ebenfalls zu zahlreichen massiven Pogromen ab Mitte des 14. Jahrhunderts (26).
"In deme sulven jare des somers van pinxsten bet to sunte Mychaelis daghe [16. Mai - 29. September] do was so grot stervent der lude in allen Dudeschen landen, dat des ghelikes ne was ervaren, unde het noch de grote dot, hir umme dat he mene was over vele lant, ok dat he kreftich was over vele lude, also dat an vele steden de teynde mynsche küme blef levendich..." (27).
In Wismar verbot die Bürgersprache Anfang März 1350 (28) bei Strafe von 10 M. Silbers fremde Juden zu beherbergen. Bereits im Juli wurde hier für das Ergreifen von Brunnenvergiftern eine Belohnung von 20 M. Lüb. gezahlt (29), erhielt jedermann die Berechtigung Häuser zu durchsuchen (30) und Juden durften wo immer man sie fand sofort verhaftet werden (31).

Im Jahr 1350 ordnete schließlich der Herzog die Ausweisung aller Juden aus den Hansestädten des wendischen Kreises (32) an. Erst im Jahr 1364 wurden wieder Juden in Parchim, etwas später in Schwerin (1373), Malchin (1378), Greifwald (1371) und Stettin (1371) genannt (33).

" Sterneberch. Va den bosen joden volget hyr eyn gheschicht. Dar to va den sulue eyn merklik ghedycht. Int jaer vnses here Dusentveerhunderttwevndenegentich, an deme dage sunte Seueri vnde Seuerini, hebben de bosen quaden vn snoden yoden sunderges de hilligen cristenheyt doch ere bosheyt to hone vnde smaheyt deme almechtige gode ... " (34).
Am 20. Juli 1492 wurde dann schließlich den Sternberger Juden "Hostienschändung" vorgeworfen. In deren Folge wurden 27 Juden der Stadt verbrannt, alle anderen aus dem Land aber, 265 an der Zahl, wurden von Herzog Magnus II. (1477-1503) des Landes verwiesen und ihr Vermögen eingezogen (35).




Die "Capella Corporis Christi - Heiligen Blut,- oder Fronleichnams-Kapelle" von Güstrow


" ... Non repugnat pietati fidelium credere, quod aliquid de sanguine Christi effuso tempore passionis remanserit in terris
- Es widerspricht nicht der Frömmigkeit der Christen zu glauben, dass etwas von dem Blut Christi, das bei seinem Leiden vergossen wurde, auf der Erde zurückgeblieben sei. "
(36).

Diese Aussage aus der päpstlichen Bulle von Nikolaus V. vom 1. August 1449 betrifft generell die Verehrung des Blutes Christi - Veneratio sanguinis Christi -, der "Blut-Reliquien" wie die von Schwerin und Parchim aber auch der "Blut-Hostien", sei es wie in Doberan, Zehdenik und Wilsnack geschehen oder der gewaltsam herbeigeführten wie in Krakow, Güstrow und Sternberg.

Der Glaube an wundertätige Hostien in Mecklenburg zeigte sich erstmalig in Doberan bereits im Jahr 1201. Bei diesen erstmaligen "Fällen" ging es "nur" um den göttlichem Schutz und Beistand den diese konsekrierten Hostien an ihren Trägern bewirken sollten "und als sie nach Entdeckung dieser Wunderkraft nach Doberan gebracht worden ... ", dann aber bemerkte man, was sich daraus entwickeln konnte "  ... soll dieser Ort zu einem angesehenen Wallfahrtsort geworden sein ..." (37). Die Rolle Krakows und Doberans als Wallfahrtsorte wird von Hartmut Kühne, wohl zu Recht, in Zweifel gezogen.
Diese erste „wunderhafte“ Geschichte war dann sicherlich mit ein Auslöser der späteren Geschehnisse.

Das Verhältnis zwischen Juden und Christen im beginnenden 14. Jahrhundert wurde zudem immer mehr von gegenseitigen Missverständnissen, Verleumdungen und Feindseligkeiten bestimmt und die "Mauern" zwischen Judentum und Christentum so immer höher und abweisender.
Viele Menschen sahen nun in den geschäftstüchtigen Juden ihrer Umgebung nicht nur einfache Hausierer, Geldverleiher oder Wucherer, sondern zunehmend auch Christenhasser denen es eine Freude war " ... ihrer Bosheit gegen [den christlichen] Glauben durch Verhöhnung, Spott und Abwendigmachung Luft zu machen ...". So verwundert auch eine judenfeindliche Ansicht eines herzoglich-mecklenburgischen Rats wie die des Nicolaus Marschalk Thurius nicht.
Letztendlich gipfelten diese Ansichten dann in den bekannten Mecklenburger Pogromen von 1325 (38), 1330 und 1492.

Den "finanziellen Segen", den Wallfahrtsorte allgemein nach sich zogen, bemerkte man auch in Güstrow, was sicher mit dazu beitrug, das es auch hier zu einem "Wundir des heylgen Blodes" im Jahr 1330 kam und sich daraus die
"capella sacrosancti corporis et sanguinis Jhesu Christi in opido Güstrowe"
und ein zeitweise bedeutender Wallfahrtsort im Land entwickelte.

"... Dy heylgen hoswtien gar schyre teyltet ir mertirlich in vyre, dy ir kouftet wider dy frowen, dy sy da nante sundir drowen. Do ir sy crucewis zu brachit und sy iemirlich zu stacnit mit suweln vnd mit meszirn da ... zur syngogen sy in gingen. Czwene radmanne warin mit in da, ir helfere vulgiten in ouch na. Sy gruben nach des wybes rade hyn vnd her, bis es wart spade. Sich hub je me irbangen vnd begunde ouch ser irlangin. Es nahete irs abelaszins stunden, zuhant daz heyligtum sy da vunden, daz man nennet vera hostia, vast yn eyn tuch gebunden da. Daz selbe tuch ouch lynnen waz, vnd waz virmachit yn eyn glaz, als yn daz wib gesagite vure, geteylet yn viere nach crucis kure. Sy vunden es in bludiger var, des vundes frowten sy sich gar ..." (39).

 

"... Die Heilige Hostie die geweihte zerteiltet ihr mehrfach in Stücke, die ihr gekauft habt von der Frau, freiwillig ohne Drohen. Da ihr sie kreuzweise zerbrochen und sie dann zerstochen habt mit Säbeln und Messer ... sind sie zur Synagoge dann gegangen. Zwei Ratsmänner waren mit dabei, und deren Helfer sollten ihnen behilflich sein. Sie gruben nach des Weibes Rat hin und her, bis es spät wurde. Ihr Verlangen wuchs immer mehr je länger es dauerte. Es nahten die abendlichen Stunden, da hatten sie das Heiligtum gefunden, das man geweihte wahre Hostie nennt, welche in einem Tuch eingebunden war. Das gleiche Tuch, das aus Leinen war, war um ein Glas gewickelt, wie das Weib es gesagt hatte, mit den vier geteilten und gequälten Stücken. Sie fanden es blutend vor, und freuten sich sehr das sie es gefunden hatten ..." (40).

Soweit ein kurzer Auszug aus der ältesten Beschreibung des Güstrower Geschehens in der Reimchronik des Ernst von Kirchberg (1378/79).

Bei Friedrich Thomas findet man die folgende Version der Geschehnisse vom Jahr 1330:
" In einem Dorfe in der Nähe der Stadt wohnte eine zum Christentum bekehrte Jüdin. Sie begegnete auf der Straße einer andern Jüdin, ihrer Schwägerin und wurde von dieser unter dem Schein der Gastfreundschaft in ihr Haus geladen. Die bekehrte Jüdin lehnte jedoch ab mit der Begründung, dass sie Gott fürchte und sich von der Gemeinschaft mit den Juden losgesagt habe. ärgerlich darüber erwiderte die Andere "Nein, sondern weil du wegen deiner Schande und Freveltat von der Synagoge ausgeschlossen bist, bist du zu den Christen übergegangen, um dein Leben desto freier genießen zu können". "Giftmischerin!" erwiderte die erstere. "Was sagst du da? Jetzt zwingt mich deine Verleumdung, was ich noch nie getan habe, einzugestehen, weshalb ich von euch gegangen bin. Erinnerst du dich noch, wie ihr in der Synagoge die von einem christlichen Weibe gekaufte Hostie durchstachet, während ich dabeistehend ein Wimmern wie das eines Kindes vernahm? Da jagte mir eure Untat Schrecken ein. Das Wunder versetzte mich in solche Erregung, dass ich, da Gott mein Herz suchte, von euch fort in die christliche Kirche flüchtete, wo ich durch die Taufe Gnade erlangt, die auch du mit den Deinen suchen solltest. Dies aber ist der wahre Grund, warum ich mich von euch gewandt habe, nicht aber der, den du in deinem Hasse erdichtest " (41).

Dieses Wortgefecht der beiden Frauen hatten aber auch mehrere nahestehende Personen mit angehört und so kam es, dass die Sache öffentlich wurde. Auch dem Fürsten Johann von Werle wurde diese Rede zugetragen, der sogleich folgenden Ausspruch getan haben soll: " Kann man ein so ungläubiges Volk wohl von der Verspottung unseres Herrn zurückhalten ? "
Sofort gab er den Befehl alle Juden in der Stadt festzunehmen und dahingehend zu verhören.

" Aber das Volk war so verstockten Herzens, dass, trotzdem das Verbrechen wirklich ausgeführt war, keiner beiderlei Geschlechts und jeglichen Alters ein Geständnis ablegte. Da wurde die Christin, die die Hostie weiter verkauft hatte, herbeigeführt. Angesichts des Herrn Johanns gestand sie ihr Vergehen ein und flehte um ihr Leben, sie habe, vom Teufel verführt, gesündigt und wolle ihr Leben durch heilsame Buße bessern.
"Dein Lohn wird deines tuns würdig sein", sagte Johann, "bitte Gott, dass er dir in Gnaden verzeihen möge" und ließ sie alsbald verbrennen. Darauf sandte er Soldaten zu Eleazar, dem Obersten des jüdischen Volkes und ließ ihm den Rat geben, er möge durch Herausgabe der Hostie, die sie schändlicher Weise geraubt hätten, und durch Annahme der christlichen Taufe sein Leben retten. Der aber antwortete, er werde niemals gegen die Wahrheit aussagen, selbst wenn er und die Seinen in schmachvoller Weise sterben müssten. Da fragte die edle Gemahlin Johanns die Gattin, ob sie nicht gestehen und ihren Mann erweichen wolle. Als der Jude dieses vernahm, rief er laut: "Bleibe fest, liebe Mathilde, lass durch nichts dich schrecken, wenn wir für die Wahrheit sterben müssen, kommen wir bald in Abrahams Schoß." Da ließ Johannes vor ihren Augen einen Scheiterhaufen errichten, um sie durch die Aussicht auf eine solche Todesstrafe zu erschrecken. Sie würden alle verbrannt, wenn sie nicht das heilige Sakrament herausgeben "
, doch niemand regte sich.
Daraufhin wurden die andern " ins Feuer geworfen, nur Eleazar mit seinem Weibe wurden zurückbehalten. "Jetzt", sagte Johannes, "ist es an dir, zu wählen, ob du lieber in Ehren leben, oder in Schande sterben willst. Wenn du uns das Gesuchte auslieferst und dich taufen lässt, verspreche ich dir, dass du mit deiner Gattin ein angenehmes Leben führen sollst; bleibst du aber so verstockt, wirst du verbrannt." Eleazar schüttelte den Kopf und sagte nichts. Da warf man sein Weib in die Flammen, er aber regte sich nicht. So wurde auch er verbrannt " (42).

Voller Verwunderung wegen solch einer Art von Sterben, fing Fürst Johann an zu überlegen, ob nicht etwa gar der Priester, " der die Bekehrte getauft hatte, von Hass erfüllt gegen die Juden, als das Weib die Fabel erdichtete " (43).
Johann von Werle " ließ also beide vor sich kommen und sprach zu ihnen: "Falls ihr nicht das Sakrament, das ihr gestohlen, herbeischafft, so nehme ich an, dass die ganze Geschichte von euch erfunden ist, dann aber soll euer Blut den unverschuldeten Tod der Juden sühnen." Erschreckt blickten sie sich einander an, worauf der Priester sagte: "Du hast ja diejenigen vor dir, welche bekannt, was sie gesehen, du hast die Verkäuferin gehört, sie hat nicht geleugnet. Was geht mich also die Untat an, da ich nichts als meine Schuldigkeit getan habe?" "Ihr habt meinen Entschluss gehört", sagte Johann. Da erklärte das Weib dem Priester voller Zuversicht: "Wäre uns der Zutritt in meines Bruders Synagoge gestattet, so würden wir mit Gottes Hilfe das Gesuchte finden."
Demütig machten sie sich an die Arbeit, nachdem sie vorher gefastet und unter Gebet das heilige Abendmahl genommen hatten und gruben in Gegenwart erregter Ratsherren aus der Stadt
(44) lange Zeit. Endlich als schon die Verzweiflung sich ihrer bemächtigte, fanden sie in einem gläsernen Gefäß und in Zeug eingewickelt die Hostie, die noch an 6 Stellen blutete. Da wurde die Geistlichkeit zusammengerufen, die Glocken wurden geläutet und die Lippen öffneten sich zum Lobgesang des Herrn. Um ein Erinnerungszeichen an das göttliche Wunder zu stiften, haben dann unsere Vorfahren an derselben Stelle, wo die geweihte Hostie gefunden wurde und wo die Synagoge gestanden hatte, die heilige Blutskapelle erbaut, die von den Glaubensgenossen eifrig aufgesucht wurde.
Die Juden aber wurden sämtlich aus Güstrow vertrieben. "
(45).

" Nachdem sie die Hostie auf einen Tisch gelegt hatten, der mit einem schmutzigen Tuch bedeckt war, und die Hostie durchstochen hatten, erschien auf dem Tuch wunderbarerweise der Satz "Ego sum verus Deus" [E S V D = ich bin der wahre Gott] "in signis et litteris in lintheamine [...] impressis " (46). Diese wunderbare Legende ist in der Historia de venerabili sacramento in Gustrow vom Jahr 1510 wiedergegeben (47).

" Intima rori fluo madefac mea pectora plectro Carminis in laudes o bone christe tuas Tempore quo funt gesta: quibus pz auctoribus acta Que canimus: scriptis lector ab hisce petas Inuectiua breuis in Judeos Perfide Judee: fidei temerarius hostis Qm sis: puncta docet hostia sacra tibi Impellente tuam tete execante furore Mentem: damnasti que cruce: pungis acu Sacra hoc vela docent: testatur id hostia sancta Fluxerat vnde sacer mirificus qz cruor Quattuor errorem damnant hunc gramata prauu In te: confirmant Christigenapz fidem Sunt E S V D illa tua que mysteria pandunt Qn Ego Sum Verus ...  - Wie schwer wird mir mein Herz von der Erzählung des Geschehens auf meinen guten Christus zu jener Zeit als die hinterhältigen Juden ihre Schandtat verübten, ihr Opfer die heilige Hostie selbst war und diese im Wahnsinn mit einer Nadel durchstochen, worauf das heilige Blut an vier Wunden dieses übel offenbarte und so auf wunderbarerweise den Glauben an Christus gemäß E S V D des Geheimnisses Ich bin der wahre Gott bestätigte ... . " (48).

Für die zerrütteten Finanzen des Herrn von Werle kam der dann folgende "Wallfahrtsboom" mit seinen zahlreichen Spenden gerade recht.
Selbst der nicht gerade als Judenfreund zu bezeichnende Verfasser des Mons Stellarum, Nicolaus Marschalk Thurius [† 1525], Hofrat und Professor an der Universität Rostock, " der in diesem Werke nur gröbsten Hohn und Schimpf für die Juden hat ...", kam nicht umhin, in seiner Reimchronik in Bezug auf diesen Vorfall mit beißender Ironie zu bemerken: " Man sagt, es ist kein Ampt so ringe, Man mag davon Genüsse bringen. Der Voigt die Zeit zu Güstrow eben, der kreich, dass er desto baß mocht leben. Er gab seinem Herrn auch den Rath, Sie kriegen beyde Gelder satt ..." (49)

Nach den Verfolgungen 1325-1330 im werleschen Herrschaftsgebiet hatten sicher einige Juden bei ihren Glaubensgenossen in Wismar Schutz und Unterkunft gefunden, wahrscheinlich unter dem Deckmantel der Familienangehörigkeit. Dieser "Zuwachs an Juden" in der Stadt Wismar war sicher nicht sehr groß, wurde aber trotzdem argwöhnisch registriert und führte schließlich 1337 zu einer Beschwerde beim Herzog Albrecht II. Nach einer neuen Vereinbarung zwischen ihm und der Stadt durften nun nur noch 2 Familien [Hische genannt] in der Stadt wohnen bleiben und sie unterstanden nun nicht mehr der fürstlichen Jurisdiktion, sonder der städtischen Gerichtsbarkeit. Dafür sollten sie auch den anderen Bürgern gleichgestellt sein. Dem Fürsten mussten die beiden Familien jährlich 24 Mark Lübecker Pfennige für seinen "Schutz" zahlen (50).
Ein Schreiben des Lübecker Rates an den Herzog von Braunschweig-Lüneburg zeigt deutlich, wie sie [die Hansestädte] damals vereint über "diese Sache Raths pflogen". In ihm berichtet der Ratsherr über die " durch die grausamen und verrätherischen Juden bewerkstelligte Christenvergiftung " und er fordert den Herzog auf, " aus Liebe zu Gott und zur Gerechtigkeit " die Juden in seinen Landen auszurotten (51).
Daraufhin erfolgte auch die Vertreibung der Juden aus den Hansestädten z.B. Wismar und Rostock im Jahr 1350 (52) mit Androhungen von Strafen für eine weitere Beherbergung und den Aufenthalt von Juden in und um die Stadt (53).

Wo aber das "Heilige-Blut" von Güstrow geblieben ist, ob es wie von Latomo berichtet "... der Priester, bey der Reformation genossen, wie von den heiligen Bluth zu Sternberg ... Zu dieser Zeit (anno 1534) hat auch zu Sternberg nach repurgirter Religion, zu völliger Abschaffung aller über vierzig Jahr getriebener Abgötterey des heiligen Bluts der daselbst gewesene Prediger Faustinus Labes von Treptau die beyden dem Juden verkauffte und von Ehrn Johann Riebeling (war Superintendens und General-Visitator) Ihm gereichte Hostien, mit gebührender Andacht empfangen ...", oder ob man es wie in Schwerin einfach nur verbrannte (54) ist nicht bekannt geworden.




Güstrow als bedeutender Wallfahrtsort im Norden Deutschlands


"... Da worden mit groszem schalle gelud dy glocken alle. Mit processien dare quamen dy phaffen vnd dy daz virnamen von den luden offinbar. Dy quamen mit irme opfere dar, dy golt, der silber brachte, vlasch, wollin, manchir slachte oppher wart dar zu getragin. Da wart groz suchin by den tagin vnd me geerit zu Gustrowe ..." (55).
"... Dann wurde mit großem Schalle geläutet die Glocken alle. In einer Prozession kamen die Priestern und alle die das hörten von den Leuten, ganz gewiss. Sie kamen und brachten ihr Opfer dar, der eine Gold, der andere Silber brachte, Tiere wollten manche schlachten um damit ein Opfer darzubringen. Da war ein großes Wallfahren in jenen Tagen und es passierte in Güstrow. ..." (56).

Damit war nun auch Güstrow schlagartig ein Wallfahrtsort geworden, zu dem aus dem ganzen Land, besonders aber aus der näheren Umgebung, Scharen von Pilgern strömten, um in der Heilig-Blutskapelle ihre Opfergaben an Gold, Silber und Naturalien darzubringen.
Der Strom von Pilgern zu diesem neuen "Heiligtum" muss von Anfang an schon sehr groß gewesen sein, war doch die Frömmigkeit der Bevölkerung damals sehr im "Aufwind" begriffen, man glaubte an fast jedes "Wunder" und versprach sich von einem Besuch derselben besonders Vorteile für das eigene Seelenheil (57). Von diesem Glauben waren auch die Fürsten, Ratsherren und Bürger der aufblühenden Städte überzeugt. Nur so kann man sich die reichen Schenkungen an die Kirchen und Kapellen in jener Zeit erklären.

" ... Hierauf ist der Juden Synagog abgebrochen, auf deren Stelle eine Capell gebauet, und diese Hostie darinn gebracht worden, welcher man den Namen heilige Bluths-Capell beygeleget. ... " (58).
Die alte Zugangsstraße aber hieß seit dieser Zeit "Des hilligen blodes straten".

" ... Wie man nun diesem heiligen Bluthe oder Hostie, mit täglichen Messen, und anderer Andacht gedienet, so ist der Ruff davon weit erschollen, daß aus vielen Oerthern, auch insonderheit aus Lübeck, wie Herr von Mellen berichtet, Wallfahrten anhero geschehen, da man dann das Heiligthum, zu gewissen Zeiten, exponiret, und aufs Altar gesetzet. ... " (59).

Die Spenden für die wunderwirkende Hostie, der "hostia mirifica" flossen so reichlich, dass es am 1. Dezember 1332 über die Verteilung der Opfergaben zu einer Vereinbarung zwischen dem Fürsten Johann II. von Werle und dem Güstrower Domkapitel kam, dem diese Kapelle unterstellt war.
" ... To dem ersten male, wat das gheoffert is wan in dessen dach, wor dat an is, dat hebben se to uns ghelaten, dat wi en also vele daraf gheven unde volghen laten, also unse gode unde gnade towised. Wat over na desma daghe mer gheoffert wert in den sulven capellen oder buten to dem sacramente, dat si in blocken, in dat graf, uppe de tafeln, oder wor dat anders up si, dat si golt, sulver oder pennighe, was, brot, ber, oder levendich oder unlevendich, oder in welken stucken dat si in al dessen dinghen scolen de domhern hebben dat drudden del ane werre; van den twen delen, de dar over sin, wil wi unde unse erven tughen twe vicarien, myn oder mer, to der capellen. De vicarie scole wi unde unse erven lygen nu unde iummer mer, unde de vicarii scolen wesen under dem horsum des provestes von Gustrowe; de vicarii scolen ok umbebunden wesen to dem chore to Gustrowe, men in ver tyden des iares, wan men unse elderen begheyt. Vortmer, we dar missen singht oder lest in der capellen, wat uppe dat altar unde misse offert wert, dat si, wat dat si, dat scal der domhern aleyne wesen. Wilde wy ok oder unse erven na den vicarien van dessen almissen oder van den unsen ene provene maken, de scole wi unde unse erven eweliken unde iummer lyghen, den scole se nemen to eneme canoneke like eneme anderen, unde scal wesen under dem horsam des dekenes. Vortmer, were, wy willen to der capellen predeghen laten, des scole wi macht hebben ...
... Alles was in der erwähnten Kapelle dort bis zum heutigen Tage an Gaben eingegangen ist, woraus diese auch immer bestehen mögen, haben die genannten Herren, der Dekan und das Kapitel uns überlassen, so dass wir ihnen davon soviel zuweisen können, wie es unsere Gnade und unser Wille zulässt. Was aber in Zukunft ... in der Kapelle selbst oder außerhalb am Sakrament des Leibes Christi an Gaben gespendet wird ..., sei es an Gold, Silber, Pfennigen, Wachs, Brot, Bier, lebenden oder geschlachteten Tieren ... werden die Herren Dekan und das Kapitel ... ein Drittel unangefochten erhalten. "
(60).
Am 24. Oktober 1333 ratifizierte der Bischof von Cammin, Friedrich von Eickstedt diesen Vergleich, in dem er die Präbendenstiftung ausdrücklich als erfolgt bezeugt (61).

Während die Weihe des Hauptaltars im Güstrower Dom erst im Jahr 1335 durch den Camminer Weihbischof Cono erfolgte, weihte Friedrich von Eickstedt die Capella Corporis Christi und ihre beiden Altäre bereits am 24. Oktober 1333:
" ... Diese Kapelle und zugleich auch die beiden Altäre darin hat derselbe Herr Bischof der Caminer Kirche (Friedrich) im Jahre des Herrn 1333 am letzten Sonntag vor dem Fest des hl. Apostels Simon und Juda geweiht zur Ehre des hochheiligen Leibes Christi, zur Ehre seiner jungfräulichen Mutter Maria, des heiligen Apostels Jakobus sowie der heiligen Jungfrauen Katharina und Margareta, wobei er ausdrücklich forderte, daß die alljährliche Kirchweihe dieser Kapelle und der beiden oben erwähnten Altäre gleichzeitig am Tage der Margareta feierlich begangen werden solle. ..." (62). Der Fürst behielt jedoch das Patronatsrecht über diese Kapelle, die Vikare und die niedere Gerichtsbarkeit.

Johann von Werle verpflichtete sich außerdem, aus seinem Vermögen zwei Vikareien für diese Kapelle zu stiften, deren Vikare dem Domkapitel unterstanden. Am 2. April 1335 stiftete er so: " von den Spenden und Opfergaben in der Fronleichnamskapelle zu Güstrow die Einkünfte von 61 Maek slavischer Pfennige an 11 Hufen mit den diesen anliegenden Gehöften in dem Dorfe Siemitz in der Kirchgemeinde und Dorfe Sprenz in der Schweriner Diözese gekauft und erworben haben von unseren lieben Henning Rötz, ... den Söhnen von Henning Pape, Heinrich Rötz und seiner Ehefrau und von einem gewissen Zitterpenning, ... haben wir zwei immerwährende Vikareien in der Fronleichnamskapelle zu Güstrow und zwei Altäre ebendort eingerichtet und gegründet zu gleichen Teilen. Sie sind geweiht zu Ehren des Leibes des Herrn, seiner ruhmreichen Mutter, der Jungfrau Maria, des hl. Apostels Jakobus und der hl. Jungfrauen Margarete und Katharina ..." (63).

Am 22. November 1335 schenkt der Fürst die Einkünfte aus dem Dorf Tzimatze [Siemitz] der Kapelle: " ... von diesen Hebungen werden zum üblichen Zeitpunkt der Pachtzahlungen entrichten Henning von Rötz 13 Mark von 3 ¼ Hufen, Heino von Rötz 7 Mark von 1 ¼ Hufen, Berthold Zitterpenning 8 Mark von 2 Hufen, Heinrich Kruse 4 Mark von 1 Hufe, Henning Hunt 6 Mark von 1 ½ Hufen, Tiedke Pape 2 Mark von ½ Hufe, das Weib Grete Muttersohn 4 Mark von 1 Hufe, Tiedke Storm 27 Schilling von einer Kate und den angrenzenden überland, Johann Stuwe 5 Schilling von einer Kate, Grete die Mutter der Frau des Tiedke Storm 1 Mark von ihrer Kate, Heinrich Hagemeister 24 Schilling von seiner Kate, Peter von Krakow 1 Pfund [= 20 Schilling] von seiner Kate, Ermgard 1 Mark von seiner Kate, Andreas Prosmer 1 Mark von seiner Kate, Tiedke Block 24 Schilling von seiner Kate, Scheele Radke von Schwiesow 1 Pfund von seiner Kate, Johann Palkorn 1 Mark von seiner Kate, Moltke 2 Mark von seiner Kate, Heinrich Kröger 2 Pfund von dem Kruge " (64).

Neben diesen Spendeneinkünften erhielt die Kapelle aber auch weitere Zuwendungen z.B. Landbesitz, und 1362 überließ der Landesherr der Domkirche die gesamten Einkünfte der Kapelle (65).

Welch seltsame Formen diese Pilgerfahrten zum Heiligen Blut nach Güstrow teilweise annahmen, zeigt auch das Testament eines Lübecker Bürgers aus dem Jahre 1380:
" Ich fühle mich verpflichtet, eine Pilgerreise nach Güstrow zu machen zu Ehren des Heiligen Blutes mit nackten Füßen und in leinenem Gewande beim Auszuge wie bei der Rückkehr, und um dort meine Opfergabe niederzulegen, nämlich eine silberne Statue von 3 Lot Gewicht, und um diese Fahrt durchzuführen, weise ich 10 Mark lübisch [Lübecker Währung] an, mit denen ein geeigneter, Christus ergebener Mann bestimmt werden soll, zum Heile meiner Seele zu genanntem Orte zu pilgern " (66).

Oft zeigte man den Pilgern auch, nachdem sie die Hostien gesehen hatten, die sog. "Folterwerkzeuge" - die Pfriemen mit denen die Juden den Frevel begangen haben sollen. Ob das auch in Güstrow der Fall war ist zwar nicht belegt, aber da es in Sternberg (67) später praktiziert wurde, wahrscheinlich.

Eine besondere Art von Wunderglauben zeigte sich auch darin, dass Kranke, besonders Verkrüppelte und Verwachsene, zumeist aber deren betroffene Körperteile wie Arme und Beine, als Wachsfiguren an den "heiligen Orten" aufgestellt wurden. So berichtet der Franziskaner Reimar Kock in seiner lübschen Chronik (68), dass er in der Heilig-Bluts-Kapelle zu Sternberg den "K. Johann von Dänemark nebst mehreren anderen Fürsten und Herren, und unter diesen auch ein Knäblein, H. Albrechts VII, von Meckl. Sohn, das einen Fehler am rechten Schenkel gehabt, in Lebensgröße, von Wachs, habe stehen sehen" (69).
Ob dies auch in Güstrow praktiziert wurde ist nicht bekannt.

Am 27. Januar 1432 hatte Herzog Wilhelm zu Wenden, der bis zum Tode seines ohne Erben verbliebenen Bruders selbst Propst der Güstrower Domkirche gewesen war, "... in der Kapelle vom Leibe und Blute Christi ... mit Zustimmung des Kapitels 6 Vikareien, jede mit 20 Mark dotiert, ..." gestiftet und stattete davon "... 4 Vikareien mit 80 Mark lübisch jährlicher Hebung von der Orbör [Stadtkasse] zu Güstrow, die fünfte mit 20 Mark lübisch von der Bede aus dem Dorfe Niendorf, die sechste mit 20 Mark lübisch von der Bede aus dem Dorfe Wosetze [Wuzetgen], unter Vorbehalt des Wiederkaufs für seine Erben mit 1200 Mark ... aus. Das Patronat behält er sich und seinen Erben vor" (70).
Bereits am 21. April 1432 kam die Aufforderung von Papst Eugen an den Archidiakon zu Rostock, die von Herzog Wilhelm gestifteten Vikareien zu bestätigen.

Wo es ums "liebe Geld" geht, gibt es zwangsläufig auch Ärger und so beauftragte am 1. Juli 1433 die Baseler Synode den Propst zu Lübeck, die "Irrung" zwischen dem Güstrower Kapitel und einigen Vikaren "... daselbst wegen etlicher Vikareien in der Blutskapelle zu verhören und beizulegen ". Aber erst ein Jahr später vergleicht sich das Kapitel zu Güstrow mit den Vikareien der Heilig-Bluts-Kapelle, "... ob die erste Fundation mit des Capitels und Herrn Wilhelms zu Wenden Siegel bekräftigt oder die andern mit der genannten Herrn und des Archidiakonen zu Rostock Petschaften besiegelt Geltung haben soll " (71).

Das es der Kapelle zeitweise nicht mehr so gut ging, zeigt eine Stiftung vom 19. November 1460. Der Güstrower Dompropst Nicolaus Mund stiftet zusammen mit etlichen Vikaren der Kapelle "... 23 M jährliche Pacht zu Präbendebroten ..." (72), 1477 werden noch 15 M dazu gestiftet (1491 erfolgt die Bestätigung durch den Bischof von Cammin).
In den Folgejahren kamen dann noch regelmäßig weitere Stiftungen, aber auch Ablässe zugunsten der Kapelle hinzu (73).

" Nachdem solches bey anderhalb hundert Jahren gewehret, so wollte Hertzog Magnus dem heiligen Bluthe noch grösser Ansehen machen. Als er anno 1486 sich in Rom befand, so nahm er Gelegenheit, beym Pabst Innocentio [VIII.] einen solennen Ablaß denenjenigen, welche diese Capell besuchen würden, zu suchen, welchen er denn auch erhalten, und zwar, dass, wer am Tage Philippi und Jacobi, an welchem das vermeinte Heiligthum von einer Versper bis zur anderen ausgesetzet worden, diese Capell besuchen, daselbst beichten, und die Absolution empfangen würde, zwey Jahr Ablaß aller Sünden empfangen solte. " (74).
Der Ablass-Erlass vom 31. März 1486 galt für 2 Jahre vom 8. Mai 1486 an (75).

Ein Unglückstag für die Stadt Güstrow war der 28. Juni 1503.

"Na Christi Gebort veffleyen hundert unde dre Jar
Am Avente sunte Petri und Pauli apenbar,
So de Klocke to Twelffen was am Middaghe
Wart Güstrow anghesticket van eynem hastighen Donnerschlage ..."
(76).

Ein Blitzstrahl erzeugt eine Feuersbrunst, die den größten Teil der Stadt einäschert. Die Pfarrkirche, das Rathaus und auch die Heilig-Blut-Kapelle wurden dabei ein Opfer der Flammen.

" Nachdem nun diese Capell, in dem grossen Brande anno 1503, mit eingeäschert worden, da sie hundert und siebenzig Jahr gestanden, so ist dieses heilige Bluth oder Hostie nach dem Dom gebracht, und derselben die Capella Corporis Christi, welcher man den Nahmen heilige Bluths-Capell wieder gegeben, eingeräumet worden. Worinn dann alle vorige Ceremonien, wie vorhin, geschehen..." (77).
Hier irrt jedoch Thiele, denn die Reliquie wurde erst in einer eilig eingerichteten Notkapelle ins Güstrower Schloß gebracht (78).

Nachdem die Reliquie zusammen mit vielen anderen Gerätschaften und "Mirakel-Zubehör" vom Feuer gerettet worden waren, wurden sie in der Schlosskapelle untergebracht (79). Hier verblieb sie bis zum Jahr 1509.
Auf Veranlassung der Herzöge Heinrich V. und Albrecht VII. und mit Zustimmung des Papstes Julius II. wurde dann der Bau eines Franziskaner-Klosters an der Stelle der abgebrannten Hl. Bluts-Kapelle beschlossen.
" Der päbstliche Consens und Fundations-Brieff, hat auff beyde Herren gelautet, wovon die Rubric: Ein Brieff Herrn Hinrichs und Herrn Albrechts &c. in welchem I.F.G. bekennen / daß Sie / auf Zulassung Päbstlicher Heiligkeit / aus milder Andacht ein neu Closter Barfüsser Ordens / von der Rechten Observantien, in I.F.Gnaden Stadt Güstrow / bey des heiligen Bluths Kirchen / Gott zu Lob und Ehren / zu bauen und aufzurichten / fürgenommen. Datum (?) übya Dingstags nach Martini Anno 1509. ..." (80).

Als die Herzöge dies dem Kapitel der Kollegiatkirche von Güstrow mitteilten, widersetzte sich dieses jedoch und forderte die Einstellung dieses Vorhabens. Sie bestanden auf ihren Privilegien und erreichten, dass die Reliquien am 1. Mai 1510 feierlich in den Dom übertragen und dort in einer besonderen Kapelle untergebracht wurden (81).

überführung der Reliquie in den Güstrower Dom

Abb. 1: Einzug der Herzöge in den Güstrower Dom im Jahr 1510

Darstellung der Reliquie im Güstrower Dom

Abb. 2: Darstellung der Reliquie im Güstrower Dom im Jahr 1510

Aus der im 15. Jh. bekannten Bezeichnung "Des hilligen Blodes straten" wird mit dem Klosterbau nun "De Papen Kemnat" und bleibt es bis ins 17. Jahrhundert (82).
Die erste Klosterkapelle wurde dann in den folgenden Jahren immer weiter ausgebaut. So erhielt sie 1512 einen Turm mit schlanker Pyramidenspitze und 1514/15 einen besonderen Chorraum, gebaut durch Gerd Pantelitz (83).
Die neue Heilig-Bluts-Kapelle und Kirche des Franziskanerklosters am Klosterhof wurde im Jahr 1520 schließlich eingeweiht (84) und übernahm so auch wieder die Verwahrung der Reliquie.

Weil das Franziskanerkloster aber sonst keine eigenen regelmäßigen Einkünften hatte, aus denen "das einmal erbaute Haus in gutem Stande hatte erhalten werden können", die Mönche sich hingegen von erbetteltem Brot ernähren mussten, verließen sie mit Beginn der lutherischen Reformation das Kloster und "... so versank dasselbe, da die Waagschale seines Geschickes sich neigte, in den Boden ..." (85).
Im Kloster verbleiben noch einige alte Mönche, die man dort weiter wohnen läßt, das Güstrower Kapitel aber löst sich auf (86).

"Als in den folgenden Jahren nach dem Tode des Vaters [1547] das Land zwischen den Fürsten Adolph Friedrich und Johann Albrecht geteilt war, und somit die Stadt [Güstrow] und das [Franziskaner] Kloster durch das Los dem Johann Albrecht allein zufiel, verzehrte nicht lange darauf eine Feuersbrunst, die in nächster Nähe des Präpositurgebäudes ausgebrochen, dasselbe bis auf die Mauern, die noch übrig blieben. Hierdurch veranlaßt ließ Johann Albrecht die Kreuzgänge und Mauern abreißen und verwandte die Steine derselben zu dem neuen Fundament eines neu zu errichtenden Gotteshauses auf dem Terrain außerhalb des Schlosses, da wo heute das Ballhaus steht, und das für den Calvinistischen Gottesdienst bestimmt war. Aber auch diese Kapelle wurde, noch bevor sie mit einem Dache gekrönt war, zugleich mit der an das Schloss anstoßenden Kanzlei und dem Marstall im Jahre 1628 auf Geheis des Herzogs von Friedland von Grund aus zerstört. Die anderen Gebäude aber, die im Umkreis des Klosters verschont geblieben, wurden in einen geräumigen Kornspeicher umgewandelt, in dem gerade soviel Korn aufgespeichert werden konnte, als nach der Schätzung für den Hof erforderlich war, und in ein anderes zweites Gebäude, das zum Brauen von Bier bestimmt war. Aus diesem Grunde wurde diesem Platze der Name "Fürstliches Amtshaus" beigelegt, auf dem für die an das Kloster anstehenden Gebäude ein Hauptmann Recht spricht, der seit der Wiedereinsetzung der Fürsten durch den Schwedenkönig Gustav Adolph der städtische Senator Johannes Krüger gewesen ist und auch noch ist ..." (87).




Pilger und ihre Zeichen


Bereits sehr früh reisten Christen an die heiligen Orte ihres Glaubens, insbesondere nach Rom oder Jerusalem. Ab dem 10. Jahrhundert kamen dann in wachsendem Maße Pilgerreisen zu den Apostelgräbern in "Mode" z.B. das angebliche Grab des Heiligen Jacobus im spanischen Santiago de Compostela oder das der Maria Magdalena in der Basilika Sainte-Marie-Madeleine im französischen Vézelay in Burgund (88). Ab dem späten 14. Jahrhundert verlagerten sich dann diese Fernwallfahrten auf die sogenannten Nahwallfahrten zu den "Wunderstätten" in der nahen Umgebung, wobei diese in der folgenden Zeit gleichsam wie Pilze aus dem Boden schossen.
Den Höhepunkt erreichte diese Form der Heiligen- und Heiligtümerverehrung im 15. und 16. Jahrhundert.

Das Pilgern, vom lat. Wort peregrinus abgeleitet = der, der in der Fremde ist, war schon im Mittelalter weit verbreitet und ist in den letzten Jahren geradezu wieder in Mode gekommen. Heute gerne als "Touristen des Mittelalters" bezeichnet, unternahm aber wohl kaum jemand im Mittelalter eine so weite und auch gefährliche Reise nur zum Vergnügen. Anlass waren hingegen Dank- und Bittwallfahrten, das Einlösen von Gelübden, auferlegten Bußen oder einfach nur der Wunsch nach Ablass der eigenen Sünden oder der von Verstorbenen.
Im 14. Jahrhundert verzeichnete dabei das Pilgerwesen einen rasanten Anstieg und die Frömmigkeit jener Zeit zeigte dabei einige charakteristische Tendenzen. Der Trend ging hin zu mehr Bildhaftigkeit, zum "Schauen und Anschauen" und zu mehr Quantität der eigenen "Gott erfreuenden" Werke.
"Do ut des - Ich gebe, damit du gibst" ist ein uraltes Gesetz menschlichen Zusammenlebens und hatte sich auch im Verständnis der Beziehung Mensch - Gott eingeschlichen. Wenn ich "Dir zu Ehren" bete, faste oder wallfahre, kann ich doch wohl auch etwas Lohn dafür erwarten. Das Christentum versuchte zwar dem entgegenzuwirken: "Geben ist seliger als nehmen" (89), aber trotzdem stieg der Trend zur Abrechnung der eigenen Frömmigkeit immer weiter an. Dabei kam der Zahlenmystik eine große Bedeutung zu. Die dabei verwendeten Zahlen waren aber nicht ausgedacht oder aus der "Luft gegriffen", nein, man besann sich der schon bekannten Zahlenmystik aus der Bibel - z.B. der 7 (90) - und solcher aus dem Alltag, z.B. dem Jahresablauf.
Es war selbstverständliche Vorstellung, das bis zum Jüngsten Gericht alle Taten, ob gut oder böse, im "Himmel" gezählt würden. Aus dieser Ansicht heraus begann man dann auch die eigene Frömmigkeit - Fasten, Gebete, Gottesdienstbesuche, Almosen, Wallfahrten etc. - zu zählen und aus dieser "gezählten Frömmigkeit" entwickelte sich dann schon fast eine eigene Wissenschaft.
Das Jahr hatte 365 Tage, an jedem dieser Tage verrichtete man seine Bußwerke, also hatte man auf ein Jahr gerechnet schon eine feste Zahl. Nun begann man Vergleiche zu ziehen um beide Ebenen, die alltäglich / kosmische und die geistig / religiöse zu verbinden. Jesu Leib hatte so z.B. 365 Glieder. Ihnen zu Ehren betete man 15 Vaterunser (eigentlich sollten es 150, stellvertretend für die 150 Psalmen aus der Bibel sein, aber das wurde der Einfachheit halber ein wenig reduziert), was dann die Zahl der Wunden Jesu ergeben sollte 365 x 15 = 5475.
So dienten diese "Zählungen" dem Gewissen als Beruhigung, dem Geist aber auch als Sammlung und Verinnerlichung der eigenen Religiosität (91).

Neben dieser Rumrechnerei wie lange man wohl im Fegefeuer (92) verbringen musste, hatte aber auch der Tod mit den ersten Pestepidemien Einzug in den Alltag gehalten.
Allgegenwärtig geworden, wurde er nun geradezu personifiziert. Da keiner genau wusste wann der "Schnitter - der Sensenmann" kommt, arrangierte man sich und lebt mit ihm. Das Bemühen um einen "guten Tod" schärfte so, inmitten einer allgemein wachsenden apokalyptischen Stimmung, die Aufmerksamkeit diesen "Letzten Dingen" gegenüber noch mehr. Der Begriff "Ars moriendi", die Kunst gut zu sterben, entsteht in dieser Zeit.

Der älteste bekannte Pilgerweg in Europa war die Via Francigena nach Rom. Ein weiterer, auch in unserem Land bekannt gewordener, war der sog. "Birgittaweg", teilweise auf der via regia, der gerade heute wieder neu entdeckt wird. Auf ihm pilgerte bereits seit 1341 Birgitta von Vadstena (* 1302/3 - † 1373), die 1391 von Papst Bonifatius IX. heiliggesprochene und später von Papst Johannes Paul II. 1999 (93) zur Patronin Europas erhobene schwedische Nationalheilige.
Sie war eine Cousine des schwedischen Königs Magnus II. Eriksson (* 1316 – † 1374) und hatte nach mehrjähriger Tätigkeit am Hof des Königs als "Aussteigerin" sozusagen den "Stab" genommen. Zusammen mit ihrem Mann (94) Ulf Gudmarsson (* 1298 – † 12.02.1344) war sie nach der Überfahrt per Schiff von Stralsund aus zu Fuß auf dem Jakobsweg nach Santiago de Compostela unterwegs und kam so auch nach Güstrow.
Begleitet wurden sie auf ihrer Reise auch vom Zisterzienserbruder Petrus von Alvastra (er war schon Beichtvater ihrer Mutter). Ihr Weg führte dabei Ende 1341 von Stralsund aus (95) nach Güstrow. Mit ziemlicher Sicherheit haben sie hier auch den Dom, die Heilig-Blut-Kapelle und die städtischen Hospitäler besucht.
Bemerkenswerterweise findet sich in einer in Lödöse (96) ausgestellten schwedischen Urkunde vom 1. Mai 1346 ein Hinweis darauf. Im "Svenskt Diplomatarium", einer Sammlung schwedischer Urkunden, Briefe und Korrespondenz findet man im fünften Band (1344-1347) das gemeinsame Testament - "Testamentum Regis Magni et Reginæ Blancæ" - des schwedischen Königs Magnus II. Eriksson und seiner Gemahlin Blanche von Namur. In ihr bestimmen sie in der Einleitung: " Kalkar af guld skola sändas som offer till 5 uppgifna utländska kyrkor." - Das 5 Kelche aus Gold als Opfergabe zu den ausländischen Kirchen geschickt werden (97).
So weit, so gut. Unter den begünstigten fünf Wallfahrtsorten ihrer Zeit, werden: Rocamadour [a. Ridzemadun, Rochamadour in Quercy / Frankreich], Gottesbüren, Aachen [use vruwen to Aken - Unser Lieben Frau von Aachen], Santiago de Compostela [sunte Jacobe] und bemerkenswerterweise auch Güstrow genannt.

"... Auch dem Hospital und Heiligtümern in der gleichen Diözese im Land 20 Mark schwedische Pfennige. Den Bedürftigen in der Diözese zur sofortigen Verbesserung 200 Mark schwedische Pfennige. Dann verfügen wir weiter, das unsere Erben und Testamentsvollstrecker, an alle die hier genannt werden, als unseren Dank und Opfergaben schicken: Erstens, ein Kelch für Rocamadour von sechs Mark Gold, für Aachen ein Kelch von vier Mark Gold, ebenfalls für Gottsbüren, dies ebenfalls für Güstrow und St. Jacob (Santiago de Compostela) ..." (98).

Eine weitere Station war der Wunderblut-Wallfahrtsort Gottsbüren bei Trendelburg in Hessen (99). Über Kassel ging es dann wahrscheinlich weiter nach Köln, wo sie den Drei-Königs-Schrein im Dom besuchte (100). Dass ihre Reise gut geplant war, zeigt auch die Tatsache ihres weiteren Besuchs in Aachen. Seit dem Jahr 799 besaß die Pfalzkapelle einen Reliquienschatz aus Jerusalem, aber erst 1239 wurde öffentlich verkündet, was sich dahinter verbarg: ein Kleid Gottesmutter Maria, Windeln des Jesuskindes, das Lendentuch des Erlösers und schließlich das Enthauptungstuch von Johannes dem Täufer. Diese "Reliquien" wurden in einem Sieben-Jahres-Zyklus seit dem 14. Jh. - sonst im Marienschrein des Domes verwahrt - ausgestellt (101). Rechnet man die Zeit in diesem Rythmus zurück ergibt sich für das Jahr 1342 wieder ein Ausstellungsjahr und dieses Datum passt ideal zur Reiseroute der Hl. Brigitta von Schweden (1341-1343).
Von hier aus ging es dann weiter zur schwarzen Muttergottes der Marienkapelle von Rocamadour (Roc-Amadour) in der Felsenschlucht des Alzou-Tales. Der Ort im Département Lot liegt etwas nördlich des mittelalterlichen Jakobs-Pilgerweges der Via Podiensis (102). Waren es früher die Jakobspilger auf ihrem Weg nach Compostela, sind es heute vor allem Lourdes-Pilger, die hier Station machen.
Von Rocamadour kamen sie schließlich nach Santiago de Compostela in der spanischen Provinz La Coruña.

Seit dem 12. Jh. wurden zum Andenken und Beleg der Pilgerfahrt spezielle Abzeichen oder Plaketten an vielen bekannten Wallfahrtsorten hergestellt und vertrieben. Diese Pilgerzeichen - lange vor den Drucken des 15. Jahrhunderts als erstes Massenbildmedium vertrieben - haben aber das große Problem, das ihre Erforschung dadurch erschwert wird, dass es einmal einen äußerst großflächigen Raum betrifft und zum anderen die Pilgerreisen den Alltag der Menschen wiederspiegelten, sich daher nur bruchstückhaft oder gar nicht in der schriftlichen Überlieferung ihrer Zeit niederschlugen (103).

Zumeist aus Metall hergestellt, waren es meist sog. Gittergüsse aus einer Blei- / Zinnlegierung (ca. 75/25%), seltener bildhafte Plaketten oder sonstige Münzartige Prägungen. An ihren Ränder oft mit Ösen oder kleinen Löchern innerhalb der "Marke" versehen, konnten sie so einfach an der Kleidung befestigt werden und dienten den Pilgern als Bestätigung ihrer Wallfahrt, der Erkennbarkeit als Schutzbedürftige bzw. -berechtigte und auch als Reiseandenken.
Das sie auch eine Schutzfunktion für ihren Träger hatten, zeigen viele Einträge z.B. in den "Bürgersprachen" der Städte. Allgemeine Sicherheit gewährte so auch der Frankfurter Reichstagsabschied von 1442. Im §6 werden unter die Schutzbefohlenen gezählt: " Ackerbauern, Kaufleute, Pilger, Geistliche, Kindbetterinnen ... " (104).
Diese Pilgerzeichen zeigten meistens bildliche Darstellungen, die mit dem am Wallfahrtsort verbundenem Heiligen oder Geschehen in einer engen Verbindung standen. Im Spätmittelalter kommen zu diesen Darstellungen vielfach noch Schriftbänder, Wappenschilde etc. hinzu, die den Wallfahrtsort noch weiter definierten (105).
Als Massenprodukte trugen sie sicher nicht unwesentlich zum Reichtum der jeweiligen Pilgerorte bei, überdauerten allerdings auch recht selten, was zum Teil auch an ihrer eingeschränkten Haltbarkeit lag (Oxidation an der Luft) auf der anderen Seite aber auch an ihrer Wiederverwendbarkeit - z.B. durch das Einschmelzen.
Neben den originalen Pilgerzeichen kennt man aber seit dem 14. Jahrhundert auch zahlreiche Abgüsse an Glocken und Taufbecken.

in Dobbertin gefunden

in Wismar gefunden

in der Hunnenstraße in Barth gefunden

in Wismar gefunden

Abb. 3: Bildplakette, Dobbertin, 2001

Abb. 4: Bildplakette, Wismar, 2008

Abb. 5: Bildplakette, Barth, 2012

Abb. 6: ESVD-Plakette, Wismar, 2008

© Fotos: Dr. Jörg Ansorge, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Dezernat Archäologie, Schwerin

Von Güstrow gibt es inzwischen schon drei bekannte Varianten von Pilgerzeichen in Form von Bilderplaketten (die dritte wurde im Mai 2012 bei Ausgrabungen in der Hunnenstraße in Barth gefunden) und mehrere Varianten in Form einer oder mehrerer gevierteilter Hostien mit zum Teil spiegelverkehrt oder in variierender Reihenfolge geschriebenen Buchstaben "E S V D" (a. EDVS, EVSD od. ESVD) (106).

Dr. Jörg Ansorge vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege / Abteilung Archäologie und Denkmalpflege hat sich bereits seit längerem mit den Güstrower Pilgerzeichen intensiv beschäftigt. Er schrieb dazu:
" Als Güstrower Pilgerzeichen konnten runde Plaketten mit zwei Ösen identifiziert werden, die einerseits in einer Bildergeschichte die Schändung der Hostie erzählen und andererseits eine Hostie mit den Buchstaben "ESVD" darstellen.
Drei um 1330/40 – 1370/80 in Wismar abgelagerte Plaketten zeigen fünf über Kreuz angeordnete, mit einem Fadenkreuz gevierteilte Hostien, in den Zwickeln sind die Buchstaben "ESVD", zum Teil spiegelverkehrt und in variierender Reihenfolge geschrieben. Zu diesen Funden liegt ein Vergleichsfund aus Rostock vor, der bald nach 1330 auf dem Grundstück Neuer Markt 17/18 zur Ablagerung kam. Bei diesem Fund sind die Hostien mit einem Balkenkreuz versehen, die Ösen stehen nicht in der Kreuzesachse. ...
Ein abweichendes Pilgerzeichen in Form einer Hostie mit Fadenkreuz von 25 mm Durchmesser und der "ESVD" Inschrift brachte im Jahre 1491 der Gießer Hans Kloet auf der Glocke in Warlin, Lkr. Mecklenburg-Strelitz an. Ein sehr ähnliches, aber nicht modelgleiches Pilgerzeichen fand sich im Jahre 1936 mit drei weiteren Zeichen aus Königslutter, Elende und Trondheim sowie einem bisher nicht identifizierten Christuszeichen unter dem Altarblock (im Altarsepulcrum ?) der Kirche im norwegischen Voss. Das Güstrower Zeichen hatte auf der Bildseite im unrestaurierten Zustand mehrere, ehemals vielleicht zusammenhängende karminrote Flecken, die anscheinend die Blutstropfen auf der Hostie symbolisieren sollten.
Die vierte in Wismar gefundene, auch als Güstrower Pilgerzeichen identifizierte Plakette zeigt in einer Bildergeschichte die Historie der angeblichen Hostienschändung im Jahre 1330. Dargestellt ist eine durch ein Kreuz gevierteilte Hostie in einer Synagoge, deren Eingang von zwei Palmzweigen flankiert ist. Der Spaten rechts erinnert an das Vergraben der Hostie, das Kreuz steht vielleicht für das Vierteilen oder verweist auf die Umwandlung der Synagoge in eine Kapelle. Das Rad oder sternförmige Gebilde wird als das Tuch, in das die Hostie eingeschlagen war, gedeutet. Das links dargestellte Objekt ist das Glasgefäß, in dem die Hostie im Boden der Synagoge verborgen war.
Für diesen Pilgerzeichentyp gibt es einen Vergleichsfund aus dem Kloster Dobbertin, gefunden 2001 im Kreuzgang. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Grabbeigabe, da der Innenhof bis 1725 als Friedhof genutzt wurde. Die runde Blei/Zinnscheibe zeigt im Perlkreis eine christliche Kapelle mit gotischer Architektur, darin die gevierteilte Hostie. Rechts neben der Kapelle ist der Spaten dargestellt, links neben dem Türmchen das Rad, darunter das Glasgefäß mit der von zwei Messern zerstochenen Hostie. Das Zeichen ist als runde Plakette ohne Ösen gegossen und dürfte aufgrund der Darstellung einer christlichen Kapelle als jüngerer Typus des späten 14. oder 15. Jahrhunderts zu interpretieren sein.
Alle bisher gefundenen Güstrower Pilgerzeichen, wie auch Neufunde aus Stralsund, Frankenhof, aus der im Dreißigjährigen Krieg aufgelassenen Wüstung Jargelin bei Anklam sowie aus Danzig stammen aus unterschiedlichen Gussformen, was eine enorme Produktion von Zeichen nahe legt, und die Bedeutung Güstrows als wichtigem Wallfahrtsort in der Mitte des 14. Jahrhunderts nachhaltig unterstreicht. "
(107).

Zusammenfassend kann für Güstrow festgestellt werden, dass bereits frühzeitig vor 1350 Pilgerzeichen hier hergestellt wurden. Die Güstrower Zeichen blieben dabei aber "  ... überwiegend auf den südlichen Ostseeraum beschränkt. Die regionale Bedeutung reichte im Hanseraum von Lübeck im Westen bis nach Skandinavien ... " (108).


Für Ihre Unterstützung und Hilfe, Informationen und Fotos bedanken wir uns besonders bei den Mitarbeitern des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Gräfin Hildegard von Schmettow, Dr. Jörg Ansorge und Marlies Konze.




Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - Germanica Judaica. Bd. II. Von 1238 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1. Halbbd.: Aachen–Luzern, hrsg. von Z. Avneri, Tübingen 1968
 - Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte Bd. 39, 1988
 - LHAS (LHA, MLHAS) = Landeshauptarchiv in Schwerin
 - Liljeggren / Hildebrand / Tunberg. Svenskt Diplomatarium: Åren 1344-1347: Vitterhets, historie och antikvitets akademien. Stockkolm 1865, Bd. 5
 - Martyrologium des Nürnberger Memorbuches. Hrsg. von Siegmund Salfeld, Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland, III. Band, Berlin 1898
 - MJB = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, 1835-1940, Bd. 1-104, im Bestand des LHAS
 - Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum. Nova series. Tomus II, Berlin 1923
 - MUB = Mecklenburgische Urkundenbücher, Bd. I.-XXV., im Bestand des LHAS
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden, StA; S.A. Regesten im LHAS
 - StA = Güstrower Stadtarchiv: div. Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher der Stadt

 - Angenendt, Arnold. Grundformen der Frömmigkeit im Mittelalter. München 2004
 - Ansorge, Jörg. Mittelalterliche Pilgerzeichen aus der Hansestadt Wismar. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 56, Schwerin 2009
 - Asaria, Zvi. Die Juden in Köln. Von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Köln 1959
 - Bauer, Fritz. Einsicht, Geschichte und Wirkung des Holocaust. Frankfurt am Main, 2010
 - Brandis, Matthäus. Geschichte der Juden zu Sternberg. Lübeck 1493
 - Clarus, Ludwig. Leben und Offenbarungen der heiligen Brigitta. Bd.I, Regensburg 1888
 - Cluse, Christoph. Europas Juden im Mittelalter. Beiträge des internationalen Symposiums in Speyer vom 20. bis 25. Oktober 2002, Trier 2004
 - Grotefend, Ulrich. Geschichte und rechtliche Stellung der Juden in Pommern: von den Anfängen ... Herrcke & Lebeling, Stettin, 1931
 - Hering, Richard. Beiträge zur Geschichte der Stadt Güstrow. Bd. II.
 - Hofmeister, Adolph. Weitere Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Mecklenburg [Historia de venerabili sacramento]. MJB, Bd. 54, 1889
 - Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Frankfurt am Main 2009
 - Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg. in: Monatsblatt zur Förderung jüdischen Geistes ... 1855-1887
 - Kampmann, Wanda. Deutsche und Juden. Die Geschichte der Juden in Deutschland vom Mittelalter bis zum Beginn des 1.WK, Frankfurt a. M., 1979
 - Kasper, Walter. Der bleibende Gehalt der Heilig-Blut-Verehrung aus theologischer Sicht. Sigmaringen 1994
 - Kirchberg, Ernst, Reimchronik aus dem Jahren 1378/79, LHAS
 - Klüver, Hans Henrich. Beschreibung des Herzogtums Mecklenburg. Bd. I., 1728
 - Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999
 - Kock, Reimar. Cronica der fürnemsten Geschichten unnd Handelen der Kayserliken Stadt Lubeck ... 1549, Bd. 2
 - Koppmann, Karl. Die Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck, Bd. I., Leipzig 1884
 - Köster, K. Mittelalterliche Pilgerzeichen, in Wallfahrt kennt keine Grenzen..., 1984
 - Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009
 - Lisch, Georg Christian Friedrich. Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. MJB Bd. 12, 1847
 - Lützow, Karl Christian Friedrich von. Versuch einer pragmatischen Geschichte von Mecklenburg, Band 2, Reimer, Berlin 1831
 - Pertz, Georg Heinrich. Scriptores (in Folio) 7: Chronica et gesta aevi Salici. Hannover 1846
 - Potthast, August. Liber de rebus memorabilioribus sive chronicon Henrici de Hervordia. Göttingen 1859
 - Raabe, Wilhelm. Mecklenburgische Vaterlandskunde, Bd. I, 1857
 - Schedius, Georg. Gustrovium: Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647
 - Schmidt, Karl. Das heilige Blut von Sternberg. Halle an der Saale 1892
 - Schmidt, Karl. Geschichte der Sternberger Hospitalien. MJB, Bd 55., 1890
 - Schröder, Dieterich. Papistisches Mecklenburg. Bd.1, Wismar, Friedrich Gottlieb Hornejus 1739
 - Techen, Friedrich. Das älteste Wismarsche Stadtbuch: von etwa 1250 bis 1272
 - Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906
 - Techen, Friedrich. Wismar im Mittelalter, Leipzig 1910
 - Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow. 1726
 - Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. 1706
 - Trepp, Leo. Geschichte der deutschen Juden. Stuttgart Berlin Köln 1996
 - Weißbach, Johannes. Staat und Kirche in Mecklenburg in den letzten Jahrzehnten vor der Reformation. 1910, in: MJB, Bd. 75

 





Quellenverzeichnis

1    Verfasser unbekannt

2    Fritz Bauer Institut. Einsicht. Geschichte und Wirkung des Holocaust - Holocaust, jüdische Geschichte und Gegenwart. Frankfurt a. M. 2010

3    von der Ansicht der Rabbinen der talmudischen Zeit zu den rabbinischen Autoritäten des Mittelalters; in: Arbeitshilfe Nr.170 (2. Aufl.) des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz "Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen" vom 24. Juni 2008

4    Kampmann, Wanda. Deutsche und Juden. Die Geschichte der Juden in Deutschland vom Mittelalter bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges, Frankfurt am Main, 1979, S. 11

5    Hoos, Hans-Helmut, Kehillah Kedoschah - Spurensuche. Geschichte der jüdischen Gemeinde in Friedberg. Frankfurt am Main 2009

6    Glaber, Radulphus. Historiarum libri quinque ab anno incarnationis DCCCC usque ad annum MXLIV. Auszüge in: Pertz, Georg Heinrich. Scriptores (in Folio) 7: Chronica et gesta aevi Salici. Hannover 1846, S. 48–72

7    die Bezeichnung des Judenviertels mit dem italienischen Wort "Ghetto" = Gießerei, erscheint zuerst 1516 in Venedig, wo die Juden in dem neben einer Eisengießerei liegenden Ghetto nuovo lebten

8    Asaria, Zvi. Die Juden in Köln. Von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Köln 1959

9    Germanica Judaica. Bd. II. Von 1238 bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 1. Halbbd.: Aachen–Luzern, hrsg. von Z. Avneri, Tübingen 1968, S.424, 426

10    Brönnen, Gerold. "Worms: Die Juden zwischen Stadt, Bischof und Reich", in: Cluse, Christoph. Europas Juden im Mittelalter. Beiträge des internationalen Symposiums in Speyer vom 20. bis 25. Oktober 2002, Trier 2004, S.440

11    Grotefend, Ulrich. Geschichte und rechtliche Stellung der Juden in Pommern: von den Anfängen bis zum Tode Friedrich des Grossen. Herrcke & Lebeling, Stettin, 1931

12    Martyrologium des Nürnberger Memorbuches. Hrsg. von Siegmund Salfeld, Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland, III. Band, Berlin 1898, S. 151

13    Monumenta Germaniae Historica. Scriptores Rerum Germanicarum. Nova series. Tomus II, Die Chronik der Böhmen des Cosmas von Prag, hrsg. von Bertold Bretholz, Berlin 1923, S.166

14    LHAS, MUB 1078, S. 294-295 "... advocati, monetarii, thelonearii, molendinarii, Judaei quoque et singuli ... - Anwälte, Münzmeister, Zöllner, Müller, auch die Juden, ..."

15    Germania Judaica = GJ, Kölner Bibliothek zur Geschichte des deutschen Judentums. Bd. I – III., Tübingen 1963-1987; Wismar: GJ II, S.104; Rostock: GJ II, S.705; Stralsund: GJ II, S.797; Greifswald: GJ II, S.303; Stettin: GJ II, S.104; Boizenburg: MUB 2, Nr. 1127, S.335; Parchim: MUB 10, Nr. 7399a, S.611; Pasewalk: GJ II, S.646; Krakow am See: GJ II, S.452; Güstrow: GJ II, S.529; Malchin: GJ II, S.528; Schwerin: GJ II, S.759; Wolgast: Heitmann, Schoeps, S.183; Anklam: GJ II, S.17; Friedland: GJ II, S.528; vgl. a. Schieffer, Rudolf. Benedikt VIII. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1 (1980) Sp. 1859

16    ältestes Stadtbuch von Wismar (1246-72), S. 53 / MUB 904 / vgl. a. Techen, Friedrich. Das älteste Wismarsche Stadtbuch: von etwa 1250 bis 1272 im Auftrage der Seestadt Wismar. hrsg. als Festschrift für die Jahresversammlung des Hanseatischer Geschichtsvereins und des Vereins für Niederdeutsche Sprachforschung, Wismar, Hinstorff, 1912

17    er geriet auf seiner Pilgerreise im Heiligen Land in moslemische Gefangenschaft und war 26 Jahre dort gefangen

18    Ernst von Kirchberg berichtet in seiner Reimchronik: nach der Gründung Rostocks und vor dem Tode Borwins, also zwischen 1218 und Januar 1227; Bestätigung des Lübischen Stadtrechtes von Wismar am 14. April 1266 durch Heinrich I.

19    Grotefend, Ulrich. Geschichte und rechtliche Stellung der Juden in Pommern: von den Anfängen bis zum Tode Friedrich des Grossen. Herrcke & Lebeling, Stettin, 1931

20    Trepp, Leo: Geschichte der deutschen Juden. Stuttgart Berlin Köln 1996, S. 28-29

21    diese Regelung wurde schon auf der Rabbinerversammlung in Mainz 1208/1215 bestätigt: "Wenn der König oder Bischof einem Juden sagt, gib mir soundso viel oder leihe mir Geld oder er nimmt ihm Geld ab, so soll die ganze Gemeinde den Verlust mittragen." vgl. dazu a. Schreckenberg, Heinz. Bd. 3, Die christlichen Adversus-Judaeos-Texte und ihr literarisches und historisches Umfeld (13.–20.Jh.). Europäische Hochschulschriften, Reihe 23, Theologie; Bd. 335, Frankfurt a. M. 1994, S.62

22    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Heft Nr. 35 vom 28.08.1884, S. 549

23    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Heft Nr. 33 vom 14.08.1884, S. 519

24    LHAS, MUB 9123: "Ein Instrument, darin Tibbe Borchard, Krämers witwe zu Güstrow, den pfarhern der Altenstadt Güstrow und seinen Nachfolgern gibt einen garten, belegen am Joden Kirchhofe zwischen Blotzing und Jaßderbug, ewig bei ihnen zu bleiben."

25    Regesten von 1444, 1458, 1464, 1478, 1481, 1483, 1485, 1488, 1494; vgl. a. Visitationsprotokoll von 1552

26  Potthast, August. Liber de rebus memorabilioribus sive chronicon Henrici de Hervordia. Göttingen 1859, S.280

27    Koppmann, Karl. Die Chroniken der niedersächsischen Städte: Lübeck, Bd. I., Leipzig 1884, S.521, p.681

28    Bürgersprache der Stadt Wismar von 1350, XI § 6; in: Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906, S.211

29    Bürgersprache der Stadt Wismar von 1350, XII § 1; in: Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906, S.211

30    Bürgersprache der Stadt Wismar von 1350, XII § 2; in: Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906, S.211

31    Bürgersprache der Stadt Wismar von 1350, XII § 5; in: Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906, S.211

32    Techen, Friedrich. Wismar im Mittelalter, Leipzig 1910, S.30: " ... Aus Wismar verschwinden die Juden nach dem großen Sterben von 1350, an das sich eine Judenverfolgung anschloss ..."

33    Germania Judaica = GJ, Kölner Bibliothek zur Geschichte des deutschen Judentums, hrsg. von Ismar Elbogen et. al., Bd. I – III/3, Tübingen 1963-1987; Parchim: GJ II, S.645-646; Schwerin: GJ III, S.1360; Malchin: GJ III, S.832; Greifswald: Heitmann, Schoeps, S.145; Stettin: GJ II, S.795

34    Brandis, Matthäus. Geschichte der Juden zu Sternberg. Lübeck 1493; in: Wien 1889, Archiv-Nr. 44011

35    Backhaus, Fritz. Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510) und die Ausweisung der Juden aus Mecklenburg und der Mark Brandenburg. In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte Bd. 39, 1988, S.7-26

36    Kasper, Walter. Der bleibende Gehalt der Heilig-Blut-Verehrung aus theologischer Sicht. In: 900 Jahre Heilig-Blut-Verehrung in Weingarten 1094–1994; Festschrift zum Heilig-Blut-Jubiläum am 12. März 1994, hrsg. von Norbert Kruse und Hans Ulrich Rudolf, Sigmaringen 1994, S.377–386

37    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Teil 7 "Juden in Krakow und Güstrow" im Heft Nr.46 (13.11.1884), S. 723-724; vgl. auch MJB Bd. 9, S.411ff

38    zu Thurius vgl. Lisch, Georg Christian Friedrich. Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. MJB Bd. 12 (1847), S. 209;
  - zum Geschehen rund um das „Krakower Pogrom“ von 1325 bemerkt dazu Hartmut Kühne: „Bei der Beurteilung der Krakower Überlieferung ist daher große Vorsicht geboten – der Pogrom ist nicht unbedingt auszuschließen, die Existenz einer Wallfahrt nach Krakow halte ich aber für unwahrscheinlich.“, vgl. dazu: Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009; In: Mecklenburgia sacra vol. 12 (2009) p. 76-115; vgl. auch seine Bemerkung zu Nr. 5250 / MUB. Bd. 8, Schwerin 1873, vom 02.06.1331, S. 218f, LHAS: "die nach der Vorlage des Güstrower Diplomatar gedruckte Urkunde [fol 59, Nr.72] nennt aber die [Krakower Heilig-Blut-] Kapelle nicht ..."; in der Urkunde steht im Originaltext: "... monete in molendino Crakowe dotauimus, ..."; Vf: im Bd.14, MUB Nr. 8428, vor 1358. Statuten des Dom-Capitels zu Güstrow. S.245 steht jedoch: "... in molendino iuxta capellam in Cracowe ..." und a. "... in molendino prope capellam Cracowe ..."
  - vgl. a. Beyer, Wilhelm Gottlieb. Die wendischen Schwerine. Ein Beitrag zur Erläuterung des slavischen Götzendienstes. Cap.: Der Schwerin bei Krakow. MJB 32, S.107: lag die Kapelle vor dem Güstrower Tor, jenseits der Mühle, "wo noch jetzt in einer Wiese, hinter der nördlichen Häuserreihe der auf Sumpfboden erbaueten Vorstadt, ein künstlich erhöheter, viereckiger Platz auffällt, welcher der Kirche gehört und ohne Zweifel die alte Capellenstätte ist".
  - vgl. a. Thiele, Gustav. Der hochfürstlichen Dom-Kirchen zu St. Coecilien in Güstrow ..., Rostock, 1726, S. 7 und 8: "Auf dem Charlottenthaler Felde an der Krakower Grenze liegt auch ein Judenmoor, welches seinen Namen gleichfalls diesen Ereignissen zu danken haben wird."
  - vgl. a. Schröder, Dieterich. Papistisches Mecklenburg. Bd.1, Wismar, Friedrich Gottlieb Hornejus 1739, p. 972: erwähnt ein älteres Manuskript, wonach schon im Jahr 1313 eine Verfolgung der Juden im Fürstentum Wenden, namentlich in Krakow und Güstrow stattgefunden habe

39    Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahren 1378/79, I. cap. 112, pag.757-759

40    Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahren 1378/79, I. cap. 112, pag.757-759

41    Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. h.d. De inclyta Meclenburgensium civitate Güstrovia. Sumtibus Joh. Henrici Ruswormii Bibliopolae Ducal. Meclenb., Gustrov et Lisiac 1706

42    Thomas, Friedrich. Analecta Güstroviensia. h.d. De inclyta Meclenburgensium civitate Güstrovia. Sumtibus Joh. Henrici Ruswormii Bibliopolae Ducal. Meclenb., Gustrov et Lisiac 1706

43    Die Frau ist korrekt übersetzt als "Angeberin" bezeichnet, im Sinne von: die Frau die dies gemeldet hatte

44    sie mussten in Anwesenheit von zwei Ratsmitgliedern die Synagoge durchsuchen

45    Hering, Richard. Beiträge zur Geschichte der Stadt Güstrow. Bd. II. S.74

46    Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009; In: Mecklenburgia sacra vol. 12 (2009), S.10; vgl. a. S.8: "Das Rostocker Zeichen ergibt beginnend mit dem „D“ linksläufig gelesen „DEVS“, während die Buchstabenfolge der Wismarer Stücke mit dem „E“ beginnend und rechtsläufig gelesen „ESVD“ ergibt."
  - vgl. die damalige Sicht des Gottesnähe z.B. bei: Des heiligen Bischofs Gregor von Nyssa Schriften (aus dem Griechischen übers.), Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 56, Kempten. München, J. Kösel / F. Pustet, 1927; z.B. Kap. 25: "Die Menschwerdung stimmt mit der Allgegenwart Gottes überein: ... Wenn nun alles in Gott ist und Gott in allem ... Jetzt ist er bei uns, insoferne er alles im Sein erhält, ..."

47    Hofmeister, Adolph. Weitere Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Mecklenburg. MJB Bd. 54, 1889, S.196-199; aus: Historia de venerabili sacramento in Gustrow. und der ihr vorangestellten „Schmähung der Juden - Invectiva brevis in Judeos“; wohl um 1510 gedruckt bei Hermann Barckhusen in Rostock; das einzig erhaltene Exemplar [VD 16 H 3893] bewahrt die Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel unter der Signatur A: 85.3 Quod. [4] auf;
  - vgl. dazu a.: Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009; In: Mecklenburgia sacra vol. 12 (2009), S.10ff

48    Hofrat und Professor an der Universität Rostock

49    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Heft Nr. 48 vom 27.11.1884, S. 757-759

50    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Heft Nr. 35 vom 28.08.1884, S. 550

51    Urkundenbuch der Stadt Lübeck, III, S. 103

52    Wismarer Bürgersprachen [civilognia] vom 04.03.1350 und 04.07.1350

53    Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Heft Nr. 37 vom 11.09.1884, S. 582

54    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow : Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 70

55    Auszug aus der Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahren 1378/79, I. cap. 112, pag.757-759, LHAS

56    Auszug aus der Kirchberg-Chronik nach einer Umschrift von Fr. Dr. Cordshagen, Schwerin, LHAS; vgl. a. Cordshagen, Christa. / Schmidt, Roderich. Die Mecklenburgische Reimchronik des Ernst von Kirchberg. Köln 1997; weitere Erwähnungen finden sich auch bei Nikolaus Marschalk in der "Chronicon der mecklenburgischen Regenten" in: Ernst Joachim de Westphalen: Monumenta inedita rerum Germanicarum praecipue Cimbricarum et Megapolensium I, Leipzig 1739, II. Buch, VII. Kap. S. 635-637 oder von Ernst Joachim von Westfalen in seiner "Monumenta inedita rerum germanicarum", Bd. IV., Leipzig 1745, S. 833-835

57    vgl. dazu: Chiffoleau, Jacques. La comptabilitè de I`au-delà. 1980; oder a. die 1711 in Lübeck erschienenen Testamente: "De itineribus Lubecensium sacris, seu de religiosis et votivis eorum peregrinationibus, vulgo Wallfahrten, quas olim devotionis ergo ad loca sacra susceperunt, commentatio" von Jacob von Melle, Lübeck 1711, S.74, vgl. a. MUB 14343 (1350), Bd. 25, Lübeck

58    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 69; vgl. a. Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahren 1378/79, I. cap. 112, pag.757-759

59    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 69; vgl. a. Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahren 1378/79, I. cap. 112, pag.757-759

60    LHAS, MUB 5378 vom 01.12.1332; vgl. auch MUB 6779: Teilung der Einkünfte der Heilig-Blut-Kapelle 1347 auch nach der Landesteilung

61    LHAS, MUB 5459 vom 24.10.1333

62    LHAS, MUB 5624 vom 22.11.1335

63    LHAS, MUB 5572 vom 02.04.1335

64    LHAS, MUB 5624 vom 22.11.1335

65    LHAS, MUB 9026

66    LHAS, MUB 11240

67    Schmidt, K. Das heilige Blut von Sternberg. Halle an der Saale 1892, S.27

68    Kock, Reimar. Cronica der fürnemsten Geschichten unnd Handelen der Kayserliken Stadt Lubeck unnd erer vorwandten, dorch Reimarum Kock, Predigern tho S. Peter darsülvest up das ulitigeste tho hope gebracht. Anno 1549. Bd. 2

69    Lützow, Karl Christian Friedrich von. Versuch einer pragmatischen Geschichte von Mecklenburg, Band 2, Reimer, Berlin (1831), S. 337, Anmerkung 3

70    Regesten, StA; vgl. a. Schröder, Dietrich. Das Papistisches Mecklenburg, darinnen enthalten was von den Mecklenburgischen Kirchen, Klöstern, Comptureyen sich bis daher gefunden, und vom Anfang des Christenthums im Mecklenburg bis Ao. 1517, sich zugetragen. Bd 1. Wismar 1739 oder a. Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999

71    Regesten, StA

72    Regesten vom 19.11.1460, StA

73    Regesten von 1463, 1466, 1468, 1469, 1470, 1471, 1472, 1474, 1476, 1477, 1479, 1481, 1483, 1485, 1486, 1488, 1490, 1491, 1492, 1493, 1499, 1500, StA
  - vgl. a. Bulle "Thesauri sacratissimae passionis" von Papst Innozenz VIII. betr. den Ablass zum besten der Fronleichnams-Kapelle in Güstrow vom 31.03.1486. Daran: Breve an Magnus II., Herzog von Mecklenburg-Schwerin. Rom, 08.05.1486 [Rostock: Fratres Domus Viridis Horti, nicht vor 08.05.1486]. 1 Bl.; vgl. Thiel, Gustav. Der hochfürstlichen Dom-Kirchen zu St. Coecilien in Güstrow fünfhundertjähriges Alter. oder, Nachricht, was, von Zeit ihrer Fundation 1226. bis ins Jahr 1726: zu Zeiten des Capittels, und folgenden Rev. Ministerii, dabey vorgekommen, dem grossen Gott zu Ehren, und dem aus Königl. obotriten Geblühte herstaminenden Hoch-Fürstl. Herrn Fundatori Henrico Burvino II. und den Durchl. Herren Conservatoribus zum Denck- und Danck-Mahl, Rostock, Schwecht 1726, S. 66–70, 32–37 oder a. Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. In: Mecklenburgia sacra 12(2009) S. 76–115, bes. S.94.

74    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 69; vgl. a. Jeschurun. Aufsatz: Zur Geschichte der Juden in Mecklenburg: Unter Benutzung des Donathschen Werkes; Teil 8 "Juden in Güstrow" im Heft Nr.47 (20.11.1884), S. 741-743

75    Regesten vom 31.03.1486; vgl. a. Franck, David. Alt- und Neues Mecklenburg. Bd. I., 1753

76    Klüver, Hans Henrich. Beschreibung des Herzogtums Mecklenburg. Bd. I., 1728

77    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 69-70

78    Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999, S. 10-19

79    Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999, S. 10-19

80    Thiele, Gustav / Schaper, Johann Christian. Beschreibung des Doms in Güstrow: Darinnen dessen Stiftung, als auch alle seint 1226 dabey vorgefallene Umstände enthalten sind. 1726, S. 73

81    Weißbach, Johannes. Staat und Kirche in Mecklenburg in den letzten Jahrzehnten vor der Reformation. 1910, in: MJB, Bd. 75, S.46

82    im 18. Jh. heißt der Platz dann nach dem dort errichtetem Bau "Fürstliches Amtshaus" und im 19. Jh. erfolgte eine weitere Umbenennung in "Klosterhof" und blieb es bis heute

83    Koch, Ira. Aufbruch aus dem Geist des Mittelalters, Friedland 1999, S. 20: "1514,05.05. - Kosten der Herzöge in Höhe von 352 fl für den Bau des Chores am Franziskaner-Kloster durch Gerd Pantelitz."

84    Raabe, Wilhelm. Mecklenburgische Vaterlandskunde, Bd. I, 1857; vgl. a. Gernentz, Wilhelm. Aus der Geschichte des Güstrower Klosterhofes. Beitrag in der SVZ vom 19./20.01.1950

85    Schedius, Georg. Gustrovium: Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647; als gedruckte Version in Deutsch erschienen: Güstrow 1911, Michaal, 31 Seiten; Sign.: Mkl f IV 1024

86    Visitationsprotokoll 1552, StA; Akten der Pfarrkirche

87    Schedius, Georg. Gustrovium: Beschreibung der Stadt Güstrow, 1647, S.44

88    Die Verehrung Maria Magdalenas in Frankreich hat bereits im 9. Jh. begonnen. Sie soll in Aix en Provence begraben worden sein, ihre Reliquien dann im 9.Jh. nach Vezélay überführt und dort lange Zeit verehrt. Nachdem sich im 13. Jahrhundert die Auffassung verbreitete, die echten Reliquien befänden sich in der Provence - sie soll 30 Jahre lang in einer Grotte an der Chaine de la Sainte-Baume gelebt haben - brach der Pilgerstrom in Vézelay ab und verlagerte sich nach Sainte-Maximin-la-Sainte-Baume.
Hügel und Kirche von Vézelay zählen seit 1979 zum UNESCO-Weltkulturerbe, seit 1998 ist die Kirche auch als Teil des "Jakobsweg von Frankreich"; die Kirche war auch Schauplatz eines anderen Ereignisses im Jahr 1146, als Bernhard von Clairvaux hier in Anwesenheit von König Ludwig VII. zum zweiten Kreuzzug aufrief

89    Bibel, Apostelgeschichte (Apg) 20, 35

90    z.B. bei der Traumdeutung des Pharaos in Gen 41,26: "Die sieben schönen Kühe sind sieben Jahre, und die sieben schönen ähren sind sieben Jahre. ..." Gen 41,26: " Die sieben schönen Kühe sind sieben Jahre, und die sieben schönen Ähren sind sieben Jahre. Es ist ein und derselbe Traum."

91    vgl. dazu Angenendt, Arnold. Grundformen der Frömmigkeit im Mittelalter. S. 99

92    Fegefeuer nennt man den Zwischenzustand der Seele nach dem Tode, die, weder verdammt noch ohne Sündenschuld, ihre endgültige Läuterung erwarten. LCI, Bd. 2, S. 16.; Da die Heilige Schrift keine Angaben über das Fegefeuer macht, war deren Ausschmückung - gerade im Mittelalter - natürlich unendlich vielfältig und oft äußerst schmerzhaft. Vom 1. und 2. Konzil von Lyon (1245 / 1274) wurde das Fegefeuer als Glaubenslehre erklärt und auf dem Konzil von Trient (1545-63) auch gegen die Reformatoren verteidigt.

93    zusammen mit Katharina von Siena und Edith Stein

94    verheiratet seit 1316 hatten sie 8 Kinder

95    Ansorge 2012: „Zum Weg der Wallfahrt der heiligen Brigitta durch Norddeutschland gibt es keine verlässlichen Quellen. Der einzige Hinweis betrifft Stralsund, da sie hier eine ihrer Offenbarungen hatte (u. a. Schiwy, Günther. Birgitta von Schweden. Mystikerin und Visionärin des späten Mittelalters. Eine Biographie. Beck 2003).
  - Der Marienwallfahrtsort Kenz in der Nähe von Stralsund ist erst ab um 1400 als Wallfahrtsort von Bedeutung. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass Birgitta über Kenz ging, da es sich nur um eine untergeordnete Wegeführung nach dem Aufblühen des Dorfes als Wallfahrtsort handelt.“ Urkundlich erwähnt erst 1380 im Brügger Itinerar, vgl. Lelewell, Joachim. Epilogue de la Geographie du Moyen Age. Brüssel 1857, S. 285; cf. Ansorge 2012, dort weitere Literatur zu Kenz v.a. Buske
  - Ansorge 2012: „Man kann nur vermuten, dass Sie auf ihrem weiteren Weg Güstrow und Gottesbüren gestreift hat, da beide als blühende Wallfahrtsorte im königlichen Testament von 1346 bedacht wurden. Dieses Testament ist aber das einzige Indiz. Kloster Neuenkamp (Franzburg) - Tribsees als Wegeführung halte ich für denkbar, aber letztendlich auch sehr spekulativ.“

96    a. Lodöse od. Lödese ist eine schwedische Ortschaft in der Gemeinde Lilla Edet am Fluss Göta älv; ihre Blütezeit lag in der historischen Provinz Västergötland im 13. bis zum 15. Jh.; damals war sie Schwedens einzigster Hafen mit Direktanschluss zur Nordsee

97    Liljeggren / Hildebrand / Tunberg. Svenskt Diplomatarium: Åren 1344-1347: Vitterhets, historie och antikvitets akademien. Stockkolm 1865, Bd. 5, Part 2. Nr. 4069 vom 01.05.1346, S. 561, Punkt 6

98    Liljeggren / Hildebrand / Tunberg. Svenskt Diplomatarium: Åren 1344-1347: Vitterhets, historie och antikvitets akademien. Stockkolm 1865, Bd. 5, Part 2. Nr. 4069 vom 01.05.1346, S. 566

99    Um 1330 soll hier angeblich der Leichnam Christi in den Wäldern um Gottsbüren gefunden und in der Kirche aufgebahrt und verehrt worden sein, später wurde daraus eine Hostienwallfahrt.

100    vgl. Clarus, Ludwig. Leben und Offenbarungen der heiligen Brigitta. Bd.I (10). 2. Auflage, Regensburg 1888, S.26
  - vgl. a. Schiwy, Günther. Birgitta von Schweden. Mystikerin und Visionärin des späten Mittelalters. Eine Biographie. Beck 2003

101    mit kurzer verordneter Zwangspause von 1776 -1804

102    weiter nördlich führt noch ein weiterer die Via Lemovicensis entlang

103    aktuelle Ergebnisse zu den Pilgerzeichen findet man im Tagungsband der Prager Tagung 2010 (im Druck), sowie dem Tagungsband Berlin (2006) zum Gedenken an Kurt Köster;
  - s. a. Datenbank www.pilgerzeichen.de: Ansorge: „Der "Wiedererfinder" der Pilgerzeichenforschung in Deutschland nach dem Tode Kösters ist Hartmut Kühne Berlin, er ist auch maßgeblich an der Erstellung dieser Datenbank verantwortlich. In den Niederlanden erschienen sind auch drei Katalogbände Heilig en Profaan die sich mit Pilgerzeichen beschäftigen.“
  - vgl. a. Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009; In: Mecklenburgia sacra vol. 12 (2009); s. auch: Ostensio reliquiarum: Untersuchungen über Entstehung, Ausbreitung, Gestalt und Funktion der Heiltumsweisungen im römisch-deutschen Regnum. Berlin 2000

104    Techen, Friedrich. Die Bürgersprachen der Stadt Wismar. Leipzig 1906

105    Köster, K. Mittelalterliche Pilgerzeichen, in Wallfahrt kennt keine Grenzen..., 1984, S. 207

106    Hofmeister, A. Historia de venerabili sacramento. MJB Bd. 54, 1889, S. 198
  - vgl. a. Kühne, Hartmut. Zur Konjunktur von Heilig-Blut-Wallfahrten im spätmittelalterlichen Mecklenburg. 2009; In: Mecklenburgia sacra vol. 12 (2009)

107    Korrespondenz Ansorge / Mastaler zu "Pilgerzeichen und Pilgerzeichenforschung in Mecklenburg-Vorpommern", 2012

108    Ansorge, Jörg. Mittelalterliche Pilgerzeichen aus der Hansestadt Wismar. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 56, Schwerin 2009, S. 246
  - vgl. a. Ansorge, Jörg. / Kühne, Hartmut. Barfuß und in Wolle gekleidet ... Pilger in Güstrow, Archäologie in Deutschland 2009 (2), S. 46–47

 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1  Einzug der Herzöge in einer feierlichen Prozession unter Vorantragung von Kreuz und Fahne mit dem Einzug der Heilig-Blut Reliquie durch das Nordportal des Güstrower Domes am 01.05.1510; Einem Geistlichen im liturgischen Chormantel als Fahnenträger folgt ein weiterer Geistlicher mit Kopfbedeckung wsl. ein Vertreter des Domkapitels mit der Monstranz in den Händen, das Obergewand von ihm ist nicht das Pluviale, sondern stellt wohl die cappa magna, einen voluminösen, vorne offenen ärmellosen Umhang mit einer die Schultern bedeckenden Kapuze dar, die Schleppe (cauda) ist zwischen den Beinen der neben ihm gehenden Person sichtbar. Diese scheint kein Geistlicher zu sein da sein Gewand mehr ein Pelzmantel als liturgisches Gewand zu sein scheint. Er trägt aber ebenfalls etwas - möglicherweise ist es Herzog Heinrich selbst mit der Heilig-Blut Reliquie und dem "Wunder-Tuch" in seinen Händen.
Zwei weitere Würdenträgern mit einem Rosenkranz in den Händen folgen, möglicherweise Ratsherren der Stadt.
Holzschnitt auf Blatt 12 aus der: Historia de venerabili sacramento in Gustrow. wohl um 1510 gedruckt bei Hermann Barckhusen in Rostock; das einzig erhaltene Exemplar [VD 16 H 3893] bewahrt die Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel unter der Signatur A: 85.3 Quod. [4] auf; vgl. a. Hofmeister, Adolph. Weitere Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Mecklenburg. MJB Bd. 54, 1889, S.196-199;

Abb. 2  Darstellung der Reliquie mit einem Geistlichen, der im Inneren einer Kirche am Altar steht und in der Rechten eine Monstranz, in der Linken aber in einem "Schaugefäß" wohl die "Wunder-Hostien" hält. Auf dem Hostiengefäß sind die Buchstaben E S V D zu erkennen
Holzschnitt [102 x 85 mm] auf Blatt 1 aus der: Historia de venerabili sacramento in Gustrow. wohl um 1510 gedruckt bei Hermann Barckhusen in Rostock; das einzig erhaltene Exemplar [VD 16 H 3893] bewahrt die Herzog-August-Bibliothek in Wolfenbüttel unter der Signatur A: 85.3 Quod. [4] auf; vgl. a. Hofmeister, Adolph. Weitere Beiträge zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Mecklenburg. MJB Bd. 54, 1889, S.196-199

Abb. 3  Güstrower Bildplakette, Fundort: Kloster Dobbertin, gefunden 2001 im Innenhof des Kreuzganges nach etwa 0,70 m Abplanierung; Blei/Zinnscheibe (Durchmesser 31 mm; Gewicht 3,51 g); Die Plakette "zeigt im Perlkreis eine christliche Kapelle mit gotischer Architektur, darin die gevierteilte Hostie. Rechts neben der Kapelle ist der Spaten dargestellt, links neben dem Türmchen das Rad, darunter das Glasgefäß mit der von zwei Messern zerstochenen Hostie. Das Zeichen ist als runde Plakette ohne ösen gegossen und dürfte aufgrund der Darstellung einer christlichen Kapelle als jüngerer Typus des späten 14. oder des 15. Jahrhunderts zu interpretieren sein." in: Ansorge, Jörg. Mittelalterliche Pilgerzeichen aus der Hansestadt Wismar. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 56, Schwerin 2009, S. 243; © Foto: Dr. Jörg Ansorge, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Dezernat Archäologie, Schwerin

Abb. 4  Güstrower Bilderplakette mit ösen, Fundort: Wismar, Am Lohberg 14; Runde, mit einem Perlkranz gefasste Plakette (Durchmesser 31 mm; Gewicht 4,23 g), zwei gegenständige ösen; "Dargestellt ist eine durch ein Kreuz gevierteilte Hostie in einer Synagoge, deren Eingang von zwei Palmzweigen flankiert ist. Der Spaten rechts erinnert an das Vergraben der Hostie, das Kreuz steht vielleicht für das Vierteilen oder verweist auf die Umwandlung der Synagoge in eine Kapelle. Das Rad oder sternförmige Gebilde ist zurzeit noch nicht zufriedenstellend zu deuten. Das links dargestellte Objekt ist das Glasgefäß – ein Fadenrippenbecher –, in dem die Hostie im Boden der Synagoge verborgen war." in: Ansorge, Jörg. Mittelalterliche Pilgerzeichen aus der Hansestadt Wismar. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 56, Schwerin 2009, S. 243; © Foto: Dr. Jörg Ansorge, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Dezernat Archäologie, Schwerin

Abb. 5  Güstrower Bilderplakette, Fundort: Barth, Hunnenstraße; Runde, mit einem Perlkranz gefasste Plakette (Durchmesser 29-30 mm, 4,1 g); "Dargestellt ist eine durch ein Kreuz gevierteilte Hostie in einer Synagoge, deren Eingang von zwei Palmzweigen flankiert ist. Der Spaten rechts erinnert an das Vergraben der Hostie, das Kreuz steht vielleicht für das Vierteilen oder verweist auf die Umwandlung der Synagoge in eine Kapelle. Das Rad oder sternförmige Gebilde ist zurzeit noch nicht zufriedenstellend zu deuten. Das links dargestellte Objekt ist das Glasgefäß – ein Fadenrippenbecher –, in dem die Hostie im Boden der Synagoge verborgen war." gefunden von Jörg Redlin in einer vom Bagger ausgehobenen Schicht aus dem südlichen Abschnitt der Hunnenstraße im Mai 2012; © Foto: Dr. Jörg Ansorge, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Dezernat Archäologie, Schwerin

Abb. 6  Güstrower ESVD-Plakette, Fundort: Wismar, Am Lohberg 14; Runde, mit einem Perlkranz gefasste Plakette (Durchmesser 30 mm; Gewicht 5,02 g), zwei ösen in Kreuzesachse; in: Ansorge, Jörg. Mittelalterliche Pilgerzeichen aus der Hansestadt Wismar. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 56, Schwerin 2009, S. 243; © Foto: Dr. Jörg Ansorge, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Dezernat Archäologie, Schwerin


 

 




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