Kirchengeschichte: Güstrower Hospitäler und ihre Kapellen







Geschichte des Hospitalwesens der Stadt Güstrow

 

Im Zusammenhang mit den Kapellen von St. Gertrud und Heilig-Geist stehen die ehemaligen Hospitale unserer Stadt. Sie entsprachen den Hospitälern der damaligen Zeit in vielen norddeutschen Städten:
  - Hospital für Aussätzige und an ansteckenden Krankheiten leidenden, geweiht dem Heiligen Georg (niederdeutsch: Jürgen),
  - Hospital für Arme und Kranke, geweiht dem Heiligen Geist,
  - Hospital für heimatlose Wanderer, geweiht der Heiligen Gertrud [von Nivelles].

Bei ihrer Gründung wurden Hospitäler gerne – in Anlehnung an die Zahl der Apostel – für zwölf Personen oder ein Merfaches davon eingerichtet, war jedoch letztlich abhängig von der finanziellen Ausstattung der Anstalt und ihrer Stiftungen.



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Abb 1. Lage der Hospitäler der Stadt




Die drei Güstrower Hospitäler mit Patrozinium - St. Jürgen, St. Gertruden und Heilig-Geist - wurden durch den Magistrat der Stadt eingerichtet, aber durch Provisoren verwaltet, die vom Rat der Stadt bestimmt wurden und diesen rechenschaftspflichtig waren, da die Stadt für diesen Zweck keinen karitativen Orden besaß.
Die Kapellen und Kirchen der Hospitäler unterstanden dem Domkapitel gemäß dem 1313 erteilten Privileg. Dieses besagte, dass " am Hospital der an ansteckenden Krankheiten und an Aussatz Leidenden [St. Jürgen], sowie am Hl. Geisthause kein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlich oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend " (1).
Die beiden Güstrower Einrichtungen "zum hl. Geist" und zu "St. Jürgen" [St. Georg] wurden nach den gleichen Grundsätzen von dem Magistrat verwaltet, mit dem Unterschied, dass Leute mit ansteckenden Krankheiten wegen der Übertragungsgefahr nur in dem St. Jürgens-Hospital "vor den Mauern" Aufnahme finden durften. Neben den gewöhnlichen Armen, deren Unterhalt von der Bürgerschaft getragen wurde, gab es auch Bewohner, die sich "eingekauft" hatten und gewöhnlich in gesonderten kleinen Häusern untergebracht waren, die ebenfalls dem Hospital unterstanden. Diese Bewohner hatten also im Hospital eine "Eigentumswohnung" erhalten; die sog. "Prövener" [Pfründeninhaber]. In unserer Nachbarstadt Sternberg betrug dieses "Eintrittsgeld" im 16. Jh. z.B. 10 Mark, bei dem damaligen Geldwert nicht gerade billig (2).


Im 36. Kapitel seiner Regula Benedicti bestimmte Benedikt von Nursia: "Die Sorge um die Schwachen muß vor allem und über alles getätigt werden, damit auf diese Weise in Wahrheit Christus und damit ihnen [den Schwachen] gedient werde.". Die Fürsorge und Pflege für Alte, Arme, Kranke und Schwache war schon immer eine moralische Verpflichtung für Christen, tätige Nächstenliebe zu üben und damit auch die Grundlage der Hospitäler des Mittelalters.
Das Spital (spittel; gekürzt aus Hospital = lat.: hospitium = Herberge, Gastfreundschaft; spätlateinisch: hospitale = Gastzimmer) war daher auch kein Krankenhaus, sondern mehr ein Sozialasyl mit karitativem Charakter, ähnlich dem oströmischen Xenodochion. Es diente der Unterbringung, Verpflegung und Versorgung von Alten, Armen, Kranken, Pilgern, und Fremden, aber auch von Wittwen, Waisen- und Findelkindern. Seine Entwicklung unterlag einer Vielzahl von Einflüssen, die seine Ausgestaltung durch die Jahrhunderte hindurch wechselhaft bestimmten und veränderten.
Der Ausdruck "hospitale" scheint im Mittelalters oft auch nur für das St. Georgs-Hospital verwandt worden zu sein, da er häufig ohne jegliche weitere Bezeichnung auftritt - "... item hospitalibus ...[Stadt]... et ibidem sancto Spiritui ..." - und dem Heiligen Geist entgegengestellt wird (3).

Lag das Spitalwesen anfangs ausschließlich in kirchlichen Händen (4), so begann es im Zeitalter der Kreuzzüge (1096-1270), sich von diesen zu lösen. Die großen Ritterlichen Ordensgemeinschaften (Templer, Johanniter, Deutscher Orden, Antoniter oder der Spitalorden zum Heiligen Geist) entstanden, die nun auch in der Wohlfahrts- und Krankenpflege aktiv wurden.
Als das Spitalwesen der Ritterorden dann zunehmend verfiel, entstand mit dem Aufblühen der Städte und Stände eine neue Gründungswelle und die dabei zahlreich entstandenen Heilig-Geist-Spitäler - wie auch in Güstrow - gingen dann aus weltlicher, zumeist aus adeliger oder bürgerlicher Initiative hervor (5).
Förderung von h&onuml;chster Stelle erhielt diese Welle vom 13.Jh. (die bis ins 16.Jh andauerte) durch die Reformmen von Papst Clemens V. (1305-1314) auf dem Konzil von Vienne 1312. Spitäler sollten nicht als Pfründe verliehen werden, sondern weltlichen Behörden unterstellt werden, was wiederum der jeweiligen Obrigkeit zugute kam (6).

Das Personal eines solchen Hospitals bestand aus dem Spitalpfleger, dem Spitalmeister oder - meisterin, a. als Hofmeister bezeichnet, und einigen Schwestern und Hilfskräften (z.B. der Spitalköchin). Der Spitalpfleger verwaltete das Vermögen und führte als Vertreter des städtischen Rats die Oberaufsicht über das Hospital (7). Ihm unterstanden der für die Verwaltung zuständige Meister, die Pflegedienstleistenden und Hilfskräfte. Den Pflegern oblag es auch, gegenüber dem Rat der Stadt Rechenschaft abzulegen.
Der Spital- oder Hofmeister, der das Amt eines Hauswarts bekleidete und die Ackerwirtschaft des Spitalhofes zu besorgen hatte, läßt sich auch im St. Georgs-Hospital in Güstrow nachweisen. Im Jahre 1345 entsagte der Pfarrer der Alten Kirche "ecclesiae antique civitatis Guzstrowe" allen Pfarrrechten, die ihm bisher an St. Jürgen zukamen. Als Entschädigung sollte ihm der "magister dicte curie, qui pro tunc fuerit", jährlich 4 Mark zahlen (8).

Das dort beschäftigte Pflegepersonal verfügte verständlicherweise über keine medizinische Ausbildung. Krankenpflege und Medizin waren lange Zeit nicht unmittelbar miteinander verbunden. Ärzte erschienen so nur, wenn sie ausdrücklich gerufen wurden (9). Medizinische Eingriffe waren außerdem häufig von Schmerzen begleitet, da eine Narkose unbekannt und Amputationen oft auch zum Tod des Kranken führen konnten. Das geringe Ansehen der damaligen Ärzte - ob nun studiert, Heiler oder Quacksalber -, verknüpft mit einem Einkommen, das kaum zum Leben reichte, hielt sich bis ins 19. Jahrhundert hinein.
Behandelt wurde "zeitgemäß" mit einem Mix aus üblichen Hausmitteln, Kräutern und Heilpflanzen, bestenfalls nach Anweisungen aus der Klostermedizin (10) und vor allem Gebeten.
Neben der Säftelehre von Galenos von Pergamon (ca. 130–200 n. Chr.) (11), gab es auch viele andere Bücher, wie das in Volkssprache (nicht in Latein) geschriebene Leechbook von Bald aus dem 10. Jh. (12) für die Selbstbehandlung diverser Gebrechen. Im übrigen war man sowieso der Meinung, dass die Heilung von der Hinwendung zu Gott abhängig sei.



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Abb 2. Ansicht eines Krankensaals im 16. Jahrhundert

Die Wahl eines Patroziniums - St. Georg, Gertruden, Hlg.-Geist - lässt schon den religiösen Grundcharakter dieser Hospitäler erahnen. In der Regel wurden sie von einen eigens an ihr angestellten Priester betreut, der dort täglich Messen zu lesen hatte und an Sonn- und Festtagen Gottesdienste für die Kranken feierte. Auch die täglichen Gebetszeiten wurden von ihm oft wie in einem Kloster bei Tag und bei Nacht verrichtet (13).

Die Hospitäler wurden vom Adel, der Stadt- und Landbevölkerung durch freiwillige Spenden und Stiftungen finanziert und auch in vielen Testamenten bedacht (14).
In vielen Fällen, vor allen Dingen bei Spitälern, die von Bürgern gegründet worden waren - wie bei uns - begrenzte man dann den "Spitalgenuss" auf die Bürger der Stadt (15).

Im Laufe der Zeit hatten sich die Anschauungen zum Armenwesen und -fürsorge gewandelt, entwickelte sich in zunehmendem Maße ein soziales Interesse an der Lage der Armen und geriet in den Blick als öffentliches Anliegen. Die Reformation und das Trienter Konzil (1545-1563) bestätigten diese Sicht. Die Lösung lag nun zunehmend in den Händen der Städte und Gemeinden.





 



Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - LHAS = Landeshauptarchiv Schwerin; (auch MLHA o. LHA), eines der beiden Endarchive der staatlichen Verwaltung von Mecklenburg - Vorpommern
 - Acta civitatum specialia Güstrow, (LHAS) Landeshauptarchiv Schwerin. 2.12.-4/3
 - MJB(Jbb) = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Bd. 1-104, 1835 - 1940
 - MUB = Mecklenburger Urkundenbücher Bd. I-XXV, , herausg. vom Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde 1863 ff
 - NLA HA = Niedersächsisches Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Hannover, Kartensammlung Stadt Güstrow: Nr. 72 M (Alte Archivsignatur: II B)
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden aus dem LHAS oder dem StA; S.A.Reg. = Regesten Schweriner Archiv
 - StA = Stadtarchiv Güstrow: diverse Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kämmerei-, Schoss- und Bruchbücher etc. der Stadt
 - Mastaler, Wilhelm. Die Güstrower Kirchen bis zur Reformation vor dem Hintergrund der Geschichte, 2006; Vortragskonzept, unveröffentlicht, UpKKG


 





Quellenverzeichnis

1    LHAS, MUB 3597, Güstrow vom 23.03.1313: Nicolaus, Johann und Johann, Fürsten von Werle, verleihen dem Domkapitel zu Güstrow das Privilegium, dass weder innerhalb der Stadt noch außerhalb derselben im Umfange des Kirchspiels ein Bethaus sein noch Messe gelesen werden solle. "... Daher haben wir festgesetzt, beschlossen und eindeutig durch dieses unser Edikt und Mandat entschieden, ... ernstlich und in aller Öffentlichkeit zu verhindern, dass außerhalb der Mauern unserer Stadt Güstrow am Hospital der Armen, der an ansteckenden Krankheiten und Aussatz leidenden oder an irgend welchem anderen Ort, sowie auch am Heiligen-Geist-Hause oder irgend anderswo innerhalb der Umzäunung besagter Stadt oder auch an einem beliebigen Ort oder Gebiet, das zum Recht der vorerwähnten Güstrower Kirche oder der Kirche der Güstrower Altstadt gehört, ein öffentliches Bethaus gebaut und unterhalten wird, sei es öffentlicher oder privater Besitz, sichtbar oder verborgen liegend, da dies offenbar den der vorgenannten Güstrower Kirche von unseren Vorfahren verliehenen und zugestandenen Freiheiten völlig zuwiderläuft, ..."

2    Schmidt, K. Geschichte der Sternberger Hospitalien. von Lic. theol. K. Schmidt, Pastoer zu Sternberg. MJB Bd. 55 (1890), S. 139-196

3    LHAS, MUB 2045, (1289-1291), Lübeck: Gödeke von Swineborg macht sein Testament. "... item hospitalibus ... et Zwerin et ibidem sancto Spiritui cuilibet loco ..."

4    Peter Kolb, Spitalwesen, publiziert am 29.07.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns: "Als die Regel des Bischofs Chrodegang von Metz (reg. 742-766), welche die Ämter des infirmarius (Sorge um die Kranken) und des hospitalarius (Sorge um die Bedürftigen) vorsah, Eingang in die Dom- und Stiftskapitel fand, und die Aachener Synode 816 bestimmt hatte, dass jedes Kloster oder Kollegiatstift über ein hospitale verfügen sollte, gelangte das Spitalwesen im Zusammenspiel mit weltlichen und kirchlichen Gesetzgebungsakten in den Lebenskreis der Kanoniker. Die anstaltliche Wohltätigkeitsausübung konzentrierte sich nun an Sitzen der hochstiftischen und stiftischen Kirchen und wurde ein urbanes Phänomen." [URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Spitalwesen]

5    LHAS, MUB 6240, Güstrow vom 31.10.1342: "... Der Rat zu Güstrow beurkundet, daß Jacob Worpel und seine Frau das Heiligen-geist-Haus daselbst aus Steinen aufgebaut, mit dem sechsten Teil der Gleviner Mühlen beschenkt und mit 20 Morgen zur Messe daselbst eine Vikarei im Dome gestiftet haben."
  - vgl. auch StA, Register brieflicher Nachrichten von demselben Datum: "Jacoby worpel Consul hat dem heiligen geist gegeben 20 morgen acker darvon 10 am sternbergischen wege, 10 aber auf dem großen kampf, die große velt genand, gezahlet ao 1342 alle heilig abend."
  - MUB 6242 ebd.: Das Domkapitel zu Güstrow berichtet dem Bischof Friedrich von Cammin, unter welchen Bedingungen es die Stiftung einer Vikarei im Dom zur Messe im Heiligengeist-Hause daselbst durch Jacob Worpel und dessen Ehefrau Katharina genehmigt habe. "... Erstens muss der besagte Vikar zu unserer Kollegiatskirche gehören. ... Dieser Vikar wird an fünf Tagen in jeder Woche des Jahres, nämlich am Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag nach der Anweisung des Dekans mit gedämpfter Stimme und ohne jese besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen an jedem dieser Tage in besagtem Hause des Heiligen Geistes für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können, sowie für ihre Familienangehörigen und andere, die in demselben Hofe wohnen, und dies selbstverständlich ohne jede Beeinträchtigung der Pfarrkirche und dies zu der Stunde, die der Dekan oder sein Vertreter oder der Älteste in dem Domkapitel ihm dafür anweist.
Wir wollen auch nicht, dass sich in diesem Hause ein Tür befindet außer jener, die an seiner Südseite liegt, noch dass, da dies Haus nicht als Kirche oder Kapelle anzusehen ist, in ihm wie in einer Kirche eine öffentliche Glocke vorhanden ist, sondern nur eine Klingel, durch die die dort Lebenden zum Anschauen des Emporhebens der geweihten Hostie eingeladen werden können.
Auch werden alle Opfergaben, die dort dargebracht werden, .... dem Dekan und dem oben erwähnten Domkapitel zustehen. In allen Angelegenheiten bleibt es vorbehalten, dass besagtes Haus, wie auch schon früher, weiterhin zum Pfarrsprengel der Marktkirche gehört und dass diese Marktkirche jegliches Recht in diesem Hause besitzt und ausübt ebenso wie in jedem anderen Hause ihres Kirchspiels, und dass auch der jeweilige Vikar in diesem Hause keine Beichte entgegennehmen oder das Abendmahl verwalten darf noch dass dort die Taufe kleiner Kinder oder die Beerdigung von Verstorbenen stattfindet, ..."


6    vgl. dazu Peter Kolb, Spitalwesen, publiziert am 29.07.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns: URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Spitalwesen
  - "Bei den Motiven, aus denen heraus sich jemand zur Errichtung eines Spitals entschloss, stehen bis zum Beginn der Neuzeit vornehmlich religiöse Erwägungen im Vordergrund. Das Gebot der Nächstenliebe, die Verheißung der Bergpredigt, die Barmherzigen würden selbst Barmherzigkeit erlangen (Matth. 5,7), und der Wunsch, etwas zu tun, um das ewige Seelenheil zu erlangen, lassen sich aus vielen alten Stiftungsbriefen entnehmen. Aber auch die Dankbarkeit gegenüber einem wohlmeinenden Schicksal, die persönliche Verbundenheit zu einer Stadt oder Gemeinde und das Wachhalten des Andenkens der Nachgeborenen an den / die Stifter sind als Motive zu finden."

7    Vorsteher (a. Provisoren, Juraten, Vormünder genannt) der Güstrower Hospitäler waren z.B.:
    ◊ Jakob und Katharina Worpel (ab 1345), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Tonnies Peters und Simon Gerdes (1561), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Lorenz Clandrian (19.02.1606), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Johann Trebbow (bis 1637), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Christian Berkhahn (09.10.1637), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Heinrich Kühlen (24.12.1650), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Jeremias Wulferling (1659), Heilig-Geist Hospital
    ◊ Peter Schwiring und Johann Troie (09.12.1659), Heilig-Geist Hospital
  - vgl. d. StA, Hospitalien, Vorsteher und Prediger im hl. Geist, 1657, Ratsprotokollbücher und Pfarrkirchen-Protokollbücher
    ◊ Christiano Kochen und Marten Probsten (160x), St. Jürgens Hospital
  - vgl. d. StA, Hospitalien, Vorsteher und Prediger im hl. Geist, 1657, Ratsprotokollbücher und Pfarrkirchen-Protokollbücher
    ◊ ..., St. Gertruden Hospital
  - vgl. d. StA, Hospitalien und Ratsprotokollbücher

  - Jakob (a. Jacobi, Jacobus, Copekino) Worpel (a. Wörpel, * vor 1310 - † nach 1392) war 1392 Vikar an der Pfarrkirche, md. von 1339 bis 1365 Güstrower Ratsherr und muss ein recht begüterter Mann gewesen sein. Er spendete reichlich (vgl. MUB 2751. 2864. 2S69. 2908. 324S. 4526. 4552. 4605. 5689. 5690. 5700. 5701. 5711. 5720. 5779-5780. 6039. 6123. 612S. 6241. 6242. 6489. 6493. 6725. 6743. 6766. 6782. 9418). Ob er auch identisch mit dem Güstrower Bürgermeister Copekino Worpel (von 1339-1341) ist, kann angenommen werden, da im Niederländischen: Jacob aich als Koos, Kobus, Kobe und im Ostfriesischen als Coob bezeichnet wird.
Jakob Worpel war nicht nur Stifter und Gründer des "Neuen" Heilig-Geist-Hospitals sondern auch ab 1345 dessen Provisor. "... Zur Pflege der im Heiligengeisthause dahinsiechenden Armen, die von den Straßen und Plätzen zu diesem Hause gebracht werden, ... . Nun aber erwählen wir diese vorgenannten Jacob Worpel und seine Frau Katharina und setzen sie als Provisoren dieser erwähnten Armen ein, ... " [MUB 6493 vom 25.02.1345].
  - Das erste Hospital kann zur Zeit seiner Gründung (vor 1308) noch nicht über größere finanzielle Mittel verfügt haben, denn 1333 erteilte der Bischof von Cammin denen, die das Haus unterstützen, einen Ablass, "weil das Haus ... in seinen Einkünften so dürftig ist, dass die dort dahinwelkenden Armen in ihren Schwächezuständen nur sehr wenig gestärkt werden können." [MUB 5460 vom 23.10.1333]
  - MUB 6240 vom 31.10.1342: Im Jahr 1342 berichtete der Rat der Stadt, dass der Ratsherr Jacob Wörpel und seine Frau Katharina ein neues Hl. Geist-Haus "aus Steinen aufgebaut ... und mit 20 Morgen Acker, davon 10 am sternbergischen Wege [Schweriner Chaussee], 10 aber auf dem großen Kamp, die große velt genannt [am Inselsee], zur Messe daselbst eine Vikarei im Dom gestiftet haben ..."
  - MUB 6128 vom 24.04.1341: Bereits 1341 hatte Jacob Wörpel die Erlaubnis erhalten, in der Domkirche eine Vikarei zu stiften, die er mit 8 ½ Hufen, ½ Katen und einem halben Krug im Dorfe Öttelin ausstattete.
  - vgl. d.a. Merzbacher, Friedrich. Das Spital im kanonischen Recht bis zum Tridentinum, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht 48 (1979), S.72-92

8    LHAS, MUB 6592, Güstrow vom 23.12.1345: Jacob weitendorf, Pfarrer der Kirche in der alten Stadt Güstrow, entsagt allen Pfarrrechten an dem St. Georgen-Hospital vor Güstrow, gegen eine Entschädigung von jährlich 4 Mk. wend. Pf. - "... Jacobus dictus Weytendorpe, rector ecclesie antique civitatis Guzstrowe ... magister dicte curie, qui pro tunc fuerit ..."
  - Aus einer Urkunde des Jahres 1243 erfahren wir im Zusammenhang mit einer Schenkung von Landbesitz aus dem Dorfe Klein Schwiesow an die Kollegiatkirche durch den Fürsten Nikolaus von Werle von dem Vorhandensein einer Kirche in der alten Stadt Güstrow. Diese alte Stadt lag nördlich der Nebel an der Straße nach Rostock im Bereich der heutigen Neukruger Straße / Wendenstraße. Nach dieser Urkunde [MUB 547 vom 21.6.1243] sollte der dritte Teil der 4. Hufe dieser Schenkung für die Lichter der Kirche in der alten Stadt "civitas antiqua guzstrowensis" verwendet werden. Die alte Stadt, die hier als "civitas" bezeichnet wurde, hatte zu diesem Zeitpunkt also bereits eine fertige Kirche, während an der Kollegiatkirche, für deren Bau der 2. Teil der genannten Hufe bestimmt war, noch lange gebaut wurde.

9    Probst, Christian. Das Hospitalwesen im hohen und späten Mittelalter und die geistliche und gesellschaftliche Stellung der Kranken, in: Sudhoffs Archiv 50 (1966), S.246-258
  - vgl. zum Tagesablauf: Knefelkamp, Ulrich. Das städtische Spital als Ort der Frömmigkeit. in: Ders. (Hrsg.), Stadt und Frömmigkeit, Bamberg 1995, S.53-77
  - vgl. zum ethischen Verhalten von Ärzten im Fall von Infektionskrankheiten oder Seuchen wie der Pest: Knefelkamp, Ulrich. Das Verhalten von Ärzten in Zeiten der Pest (14.-18. Jahrhundert). in: Joerden, Jan C. Der Mensch und seine Behandlung in der Medizin [= Schriften des interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt / Oder, Bd. 2], Berlin, Heidelberg 1998, S.13-40
  - vgl. zur Struktur einer Krankenpflege a.: Amptbuch von Johannes Meyer (1422-1485). Handschrift in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Cod. K 1177; a.: Meyer, Johannes. Amptbuch, hrsg. von Sarah Glenn DeMaris, in: Johannes Meyer. Das Amptbuch (Monumenta Ordinis Fratrum Praedicatorum Historica 31), Rom 2015; Es belehrt in deutscher Sprache über die Aufgaben von 23 Klosterämtern in den Frauenkonventen des Dominikanerordens.
   ◊ "Siechmeistrin vnde wie sü alle ding die do gehörent zü der notturft der siechen wol geordent in dem siechusz haben soll" (fol. 48v); Sie solle stets " mitlijdig, senfft, süsz in der red, flüssig mit trostlichen worten, fürsichtig vnde bescheiden" sein (fol, 49r). Auch soll sie "dick vnd vil die krancken besehen" (fol. 50v), um so die richtige Medizin oder krankenpflegerische Entscheidungen treffen zu können und darauf achten, "dass sich alles nücz geschirr, bett gewant, stül vnd sessel vnd auch sollich geschir do man von die doten weschen" soll, bereit findet (fol. 49v). Selnst für die Hygiene war sie zuständig, "gon vmb vnd vmd durch die küchin vnd durch ander stet vnd sehen ob alle ding ordenlich vnd recht beschehen" (fol. 50v).
   ◊ Vndersiechmeistrin, "die do gemeinglichen den sichen schwestern allen dinen ist die do kummen zü dem gemeinen tisch in das siechus" (fol. 52r). Vor dem gemeinsamen Essen müsse sie die Glocke zur Essenszeit läuten, zur Not an das Waschen der Hände erinnern, das Tischgebet beaufsichtigen sowie während und nach dem Essen auf die Hygiene achten. Zudem könne sie dann, während die kranken Konventualinnen essen, aus den Büchern, "die do trostlich vnd nücz materie in in haben begriffen" vorlesen (fol. 53r). Auch sei es ihre Aufgabe, an jedem Abend mit der Siechenmeisterin abzusprechen und zu planen, "was die siechen mornnendes [morgens] sollent essen" (fol. 53r).
   ◊ Siechendienerin, "wenn ieman bett süch [bettlägerig] wer also das er gancz zü bett leg oder iemans so kranck wer das er einer stetten dinerin bedürfft" (fol. 54r), müsse sie tätig werden. Ihre Aufgabe ist in enger Absprache mit der Siechenmeisterin die unterstützende Pflege der bettlägerigen und schwer erkrankten Konventualinnen. Dann "... müsse sie bett vnd küssin gemeinlich erschütten sü decken das harn geschurlin bietten vnd reinigen den stül stellen das es den siechen aller qwemlichest seij" (fol. 54r). Ebenso helfe sie beim Wasserbad (fol. 54v) oder kümmere sich um das Waschen des Kopfes oder der Füße. Sie soll auch "das wasser [Urin] ... inbehalten in dem glasz so man den artzeten zeigen sol" (fol. 54r-54v), ... "so sü das bedarff es seij tag oder nacht (fol. 54v).

10    vgl. d. Fischer, Hermann. Mittelhochdeutsche Rezeptare aus bayerischen Klöstern und ihre Heilpflanzen. in: Mitteilungen der Bayerischen botanischen Gesellschaft zur Erforschung der heimischen Flora IV, 6, 1926, S.69–75; auch in: Medizin im mittelalterlichen Abendland. Hrsg. von Gerhard Baader und Gundolf Keil, Darmstadt 1982, S.83–94
  - Mayer, Johannes Gottfried. Zu Geschichte und Geist der Epoche der Klostermedizin. in: Cistercienser-Chronik, 109. Jg., Heft 2, 2002, S.183–198
  - vgl.d.a. Hildegard von Bingen. Liber subtilitatum diversarum naturarum creaturarum. [Das Buch von den Geheimnissen der verschiedenen Naturen der Geschöpfe., eine Schrift über die Eigenschaften und Wirkungen von Kräutern, Bäumen, Edelsteinen, Tieren und Metallen}, Florenz. Bibliotheca Medicea Laurenziana. MS laur. ASHD 1323. Pergament, 14. Jh.[unter der Bezeichnung "Hildegardis Physica" gedruckt]
  - schöne illustrierte Pflanzenkunde des 11.Jh.`s in: MS. Ashmole 1431, England, St. Augustin Abbey Canterbury, 11.Jh., Bodleian Library, University of Oxford

11    vgl. d. Mayer, Johannes Gottfried. Die Entstehung der Viersäftelehre in der griechischen Naturphilosophie. In: Mayer, Goehl: Kräuterbuch der Klostermedizin. 2003, S.30–41

12    Bald’s Leechbook, England (Winchester), 10.Jh., British Library Royal MS 12 D XVII.; vgl. d.a. Cockayne, Oswald. 1865. Leechdoms, Wortcunning and Starcraft of Early England; URL: https://archive.org/details/leechdomswortcun02cock
  - vgl. a. Láng, Benedek. Unlocked Books. Manuscripts of Learned Magic in the Medieval Libraries of Central Europe. University Park, 2010

13    LHAS, MUB 6242 vom 31.10.1342: Das Domkapitel zu Güstrow berichtet dem Bischof Friedrich von Cammin, unter welchen Bedingungen es die Stiftung einer Vikarei im Dom zur Messe im Heiligengeist-Hause daselbst durch Jacob Worpel und dessen Ehefrau Katharina genehmigt habe. "... Erstens muss der besagte Vikar zu unserer Kollegiatskirche gehören. ... Dieser Vikar wird an fünf Tagen in jeder Woche des Jahres, nämlich am Sonntag, Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag nach der Anweisung des Dekans mit gedämpfter Stimme und ohne jese besondere Feierlichkeit an einem kleinen Tragaltar eine Messe lesen an jedem dieser Tage in besagtem Hause des Heiligen Geistes für die Schwachen, die dort leben und wegen ihrer Körperschwäche die Pfarrkirche nicht besuchen können, sowie für ihre Familienangehörigen und andere, die in demselben Hofe wohnen, und dies selbstverständlich ohne jede Beeinträchtigung der Pfarrkirche und dies zu der Stunde, die der Dekan oder sein Vertreter oder der Älteste in dem Domkapitel ihm dafür anweist.
Wir wollen auch nicht, dass sich in diesem Hause ein Tür befindet außer jener, die an seiner Südseite liegt, noch dass, da dies Haus nicht als Kirche oder Kapelle anzusehen ist, in ihm wie in einer Kirche eine öffentliche Glocke vorhanden ist, sondern nur eine Klingel, durch die die dort Lebenden zum Anschauen des Emporhebens der geweihten Hostie eingeladen werden können.
Auch werden alle Opfergaben, die dort dargebracht werden, .... dem Dekan und dem oben erwähnten Domkapitel zustehen. In allen Angelegenheiten bleibt es vorbehalten, dass besagtes Haus, wie auch schon früher, weiterhin zum Pfarrsprengel der Marktkirche gehört und dass diese Marktkirche jegliches Recht in diesem Hause besitzt und ausübt ebenso wie in jedem anderen Hause ihres Kirchspiels, und dass auch der jeweilige Vikar in diesem Hause keine Beichte entgegennehmen oder das Abendmahl verwalten darf noch dass dort die Taufe kleiner Kinder oder die Beerdigung von Verstorbenen stattfindet, ..."


14    LHAS, MUB 14243, Güstrow vom 21.12.1345 (a. 6700 vom 26.11.1346): Die Fürsten Nicolaus und Bernhard von Werle haben aus ihrem Vermögen 42 M Hebungen von 6 Katen und 8 Hufen im Dorf Sarmstorf gekauft. "... wir haben aber der Kirche und dem Hospital des heiligen Georg das Eigentum der Hebungen von 42 M gegeben, mit der Bestimmung, dass die Provisoren und Prokuratoren des Hospitals dem Priester, dem wir diese Pfarre übertragen, in jedem Jahr an 4 Terminen 20 M auszahlen. Außerdem werden diese Provisoren des St. Georgs Hospitals dem jeweiligen Pfarrer der Kirche in der alten Stadt 4 M alljährlich unaufgefordert zahlen. Die übrigen Hebungen aber, Einkünfte und Opfergaben der Gläubigen, die in der Kirche oder in den Opferstöcken dargebracht werden, müssen in voller Höhe zum Nutzen der Armen und der Aussätzigen, die in diesem Hospital leben, verwendet werden. ..."; vgl. dazu a. die Bestätigung durch Bischof Heinrich von Schwerin vom 27.12.1345 [MUB 14244]

15    LHAS, MUB 6660 und 6666, Güstrow vom 08.06.1346: Die Fürsten Nicolaus und Bernhard von Gottes Gnaden von Werle bestätigen dem Priester Konrad von Dülmen eine von ihm zu Sarmstorf (in den Höfen des St. Georgen-Hauses zu Güstrow) erkaufte Leibrente; "... Hebungen von 24 Mark slawischer Pfenninge, die er für 200 Mark derselben Münze als Leibrente gekauft hat, von de Hofe Köpekes des Langen und seinem acker, der jetzt an die Kate des Henning von Parum angrenzt, 2 Pfd [= 40 Schilling] Pfenninge; von dem Hofe des Henning von Güstrow 4 Mark Pfennige weniger 4 Schillinge und 3 Scheffel Korn; je einen Weizen, Gerste und Hafer, von dem Hofe der Witwe des Hinzeke Hagen ein Pfund Pfennige; von der kate des Henning von Parum 3 Scheffel Korn, jr rinen von Weizen, Gerste und Hafer; vom Hofe des Henning von Strenz 5 Mark Pfennige, vom Hofe des Kotekendorf 10 &frc12; Mark, von der Kate des Dietrich nahe beim Tor 10 Schilling Pfennige. ... Aber gleich nach dem Tode von Konrad sollen die vorgenannten Hebungen wieder für das Haus oder den Hof von St. Georg frei sein und zur Verwendung für die Armen und Schwachen, die dort wohnen, zur Verfügung stehen. "
  - MUB 6700 vom 26.11.1346 (a. 6701): "Die Fürsten Nicolaus III. und Bernhard von Werle überlassen dem St. Jürgens–Hospital vor Güstrow 42 M aus den Dörfern Sukow und Sarmstorf. ... Außerdem werden die Provisoren des S.Georgs-Hospitals dem jeweiligen Pfarrer der Kirchen in der alten Stadt 4 Mark slaw. Pfennige alljährlich von diesem Hospital unaufgefordert zahlen."
  - MUB 6859, Güstrow vom 02.07.1348: "Johannes und sein Oheim Hennekinus und Ige, genannt von Colne, schenken dem Kloster [Hospital] S.Georg außerhalb Güstrow den drittenn Teil ihrer in Sarmstorpe erkauften Güter und Hebungen, ..."; vgl. a. Gutsakten Sarmstorf
  - MUB 6946 vom 28.03.1349: "Der Rat der Stadt Güstrow und der Convent zu St. Georg bestätigen die Schenkungen Johanns von Köln und Mechthild von Bresen."
....etc.
  - "Der anfängliche Charakter als Herberge wandelte sich immer mehr zu einem ausschließlich oder doch überwiegend der Unterkunft von Pfründnern dienenden Haus. Eine soziale Differenzierung trat ein, indem man vielerorts Armenpfründen und Herrenpfründen unterschied. War erstere aus den Erträgen des Spitalvermögens zu erwirtschaften, mussten letztere erkauft werden." aus: Peter Kolb, Spitalwesen, publiziert am 29.07.2015; in: Historisches Lexikon Bayerns: URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Spitalwesen
  - "Den Spitälern fiel im sozialen Leben eine wichtige Rolle zu. Nimmt man noch die Beginen-, Armen-, Leprosen-, Siechen-, Seel- und Waisenhäuser mit in den Blick, führt jedoch kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass sie nur einem verschwindend geringen Prozentsatz der Bevölkerung zugutekamen und nicht geeignet waren, die sozialen Probleme in Stadt und Land entscheidend zu lindern."


 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1  Detail aus der Karte "Stadt Güstrow, Südwestteil der Flur und Ortslage Carte von der Stadt Güstrow nebst einen gewissen Districk dehren Feldt-Marck ...", 1727, G. Helwig, NLA HA, 72 M / 21 g

Abb. 2  Ansicht eines Krankensaales im 16. Jh., Holzschnitt aus: Jouve, Pierre-Jean. Hotel dieu. Rècits D`Hôpital en 1915 - Ornès de vingt cino bois Gravès par Frans Masereel. Krankenhauserzählungen, Ollendorff, Paris 1918
  - "In diesem dreischiffigen, mittels Säulen unterteilten Krankensaal, an dessen Ostseite (hinten in der Mitte) sich der Altar mit dem gekreuzigten Jesus befindet, werden kranke Frauen und Männer von mehreren Schwestern, die an ihren schwarzen Schleiern zu erkennen sind, versorgt. Dabei werden die Kranken streng nach ihrem Geschlecht getrennt. Rechts befinden sich die Männer und links die Frauen. Wie für das gesamte Mittelalter üblich schlafen die Patienten nackt und zu zweit in einem Bett. Nur eine Patientin (links) ist bekleidet, da sie von einem Priester, der nicht in Versuchung gebracht werden darf, das Abendmahl erhält, das für jeden Neuankömmling obligatorisch war. Ein Diener, der sich zur linken Seite des Priesters befindet, hält während dieser Zeremonie eine große Kerze in seinen Händen. Die Patientin neben der neuen Kranken erhält derweil von einer Schwester etwas zu trinken. Die kranken Männer (rechts) werden mit Speisen versorgt. Der ehemalige Bettpartner von dem Patienten ganz rechts und eine Frau, die ursprünglich die Bettstätte der neuen Patientin belegt hatte, sind vor kurzem gestorben. Ihre Leichen werden von zwei Schwestern (links unten) in Tüchern eingenäht. In der vorderen Mitte bitten ein König und zwei Frauen mit ihren Kindern vor und hinter den Säulen die auf ihnen oben plazierten Heiligen um Wiedergenesung."; aus: Alltagsgeschichte des Mittelalters, X.4. Die Hospitalgeschichte; URL: http://www.kleio.org/de/geschichte/mittelalter/alltag/kap_x4/

 

 




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