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Ansicht mit dem Gertrudenhospital aus der "Topographia Saxoniae Inferioris", von Osten 1653
Arzt mit Pestmaske (nach dem Kupferstich eines Pestdoktors von Paul Fürst, Der Doctor Schnabel von Rom, ca. 1656
Das von Heinrich Borwin II. von Rostock 1228 urkundlich verliehene "Stadtrecht" beinhaltete bereits die Befugnis zur Befestigung des Ortes. Von der ursprünglichen Befestigung - dem Graben vor einem Erdwall mit einem Zaun aus "Hackelwerk" - bis zur "Festung" Güstrow war es jedoch ein weiter Weg.
Zur Verteidigung der Stadt waren aber nicht nur bauliche Werke erforderlich, sondern in erster Linie auch die Menschen, die mit ihrer Hilfe und ihren Waffen das Gemeinwesen schützen und gegen Angriffe verteidigen mussten. Bis zum Jahr 1699 gehörte Mecklenburg nicht zu den "armierten" Staaten - es besaß also keine ständig hier stationierten Truppen. Erst mit dem Beitritt der beiden mecklenburgischen Großherzogtümer in den Norddeutschen Bund 1867 wurde Güstrow dann auch Garnisionsstadt.
Zum Kriegsbeginn 1914 wurde auf der Bockhorst ein großes Kriegsgefangenenlager des IX. Armeekorps eingerichtet, welches zur Aufnahme von 25.000 Gefangenen geeignet war. In den 400 bis 500 Arbeitskommandos im Norddeutschen Raum die zum Lager gehörten, arbeiteten jedoch noch ein Vielfaches mehr. 1918 war ihre Zahl mit 67.785 im Bericht der belgischen Generalversammlung angegeben.
Im Zuge des zweiten Weltkriegs kam noch ein Fliegerhorst, eine Munitionsanstalt, das Heereszeugamt und eine Heeresfachschule hinzu. Mit dem Kriegsende 1945 war es dann auch mit dem eigenen Militär aus. Das übernahmen nun unsere Befreier aus dem Osten, die es bis zur Wende hier ausgehalten haben.